So geht die Firmengründung richtig

Die Firma im Handelsregister eintragen lassen:

Bevor man überhaupt eine Firma gruenden kann, muss man zunächst beim Handelsregister vorstellig werden und die Firma dort eintragen lassen. In das Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, der als Kaufmann bzw. Kauffrau eingestuft wird. Sprich also alle diejenigen, die ein Handelsgewerbe betreiben.

Unternehmensformen wie die OHG, die KG, die GmbH und die AG müssen sich somit ins Handelsregister eintragen lassen. Falls du, lieber Leser, zunächst ein Kleingewerbe betreiben möchtest, dann musst du das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Grundsätzlich gelten Kleingewerbe ohnehin nicht als Firma, da sie keine Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Laut HGB ist eine „Firma“ nämlich der Name, unter dem der Kaufmann seinen Betrieb führt. Kleingewerbetreibende geben im Geschäftsleben statt einer Firma Ihren bürgerlichen Vor- und Zunamen an.

Unternehmen gründen beim Gewerbeamt:

Um nun die Firmengründung voranbringen zu können, muss man zunächst beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man das Unternehmen anmelden kann.

Als nächstes muss man schauen, ob man für die Anmeldung einen festen Termin benötigt oder ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Das ist ein sehr wichtige Recherche.

Kosten für Firmengründung

Nachdem man auch dies geklärt hat und man an dem besagten der Gründung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Was braucht für man die Firmengründung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.

Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man dann Post vom Finanzamt. Von dort erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken. Es wäre daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.

Insbesondere das Feld rund um die gewerbliche Tätigkeit sollte so umfassend und genau wie möglich beschrieben werden, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben denn auch wirklich so stimmen.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, benötigt man dann noch die Steuernummer. Diese muss man entweder bei dem Bund der Arbeit beantragen oder lässt es direkt vom Finanzamt erhalten. Man benötigt die Steuernummer, um Rechnungen schreiben zu können.

Fazit:

Die eigene Firma zu gründen ist eines der spektakulärsten Meilensteine eines Gründers. Für die Firmengründung ist hierbei wichtig, dass man vor allem ein gesamt stimmiges Konzept hat, genug Ressourcen vorweisen kann und der Gründer mit ausreichend viel Wissen glänzt.

Denn eines der Hauptgründe, weshalb viele Unternehmen in unserer heutigen Zeit nicht die gewünschten Ziele erreicht, liegt unter anderem nicht nur daran, dass man fähiges Personal beschäftigt, sondern vor allem daran, dass der Gründer nur ausreichend viele Kenntnisse rund um das Unternehmen hat. Daher ist es gar fast schon pflicht, dass man sich hier an dieser Stelle ausführliche Gedanken rund um die Firma macht.

 

Unternehmensgründung: Was braucht man dafür?

Wie gründe ich ein Unternehmen?-Unternehmensgründung

Was wird für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland benötigt?

Mehr zu Behörden, Eigenkapital, Hilfe etc.

Viele Personen in Deutschland starten mit einer Idee ihr eigenes Unternehmen und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Dennoch müssen für die Gründung eines Unternehmens zahlreiche Schritte beachtet werden.

Möchtest du dich selbstständig machen, solltest du deshalb alles berücksichtigen, was du für eine Unternehmensgründung benötigst. Hierzu zählen nicht nur ein guter Businessplan, sondern auch die richtige Finanzierung und entsprechende Ansprechpartner und Beratungsstellen.

Von der Idee zum Unternehmensgründung


Möchtest du dich selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen, beginnst du in der Regel mit einer guten Geschäftsidee. Je besser und individueller deine Idee ist, desto eher wirst du Kunden finden und Erfolg haben.

Aus diesem Grund solltest du zunächst deine Geschäftsidee gut ausarbeiten und einen Businessplan erstellen. Durch den Businessplan siehst du genau, welche Punkte du zu welchem Zeitpunkt umsetzen musst.

Nach deiner Idee und deinem fertigen Businessplan musst du deinen Geschäftsstart vorbereiten. Dazu gehört vor allem die Anmeldung deines Unternehmens. Um eine Unternehmensgründung in Deutschland legal umzusetzen, musst du jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Freie Berufe hingegen melden sich bei der Künstlersozialkasse. Dein Geschäftsstart befasst sich zugleich mit weitaus mehr Themen als nur der Gewerbeanmeldung. Versicherungen, Mitarbeiter, Markenschutz und vieles mehr musst du als Unternehmer beachten.

Hast du zugleich ein Geschäftskonto eröffnet und den passenden Standort für dein Unternehmen gefunden, kannst du als Unternehmer durchstarten. Bis es jedoch so weit ist, vergehen von der Idee bis zur Eröffnung meist mehrere Monate. Folglich musst du viel Zeit und Geduld investieren.

Am Anfang ist die Planung

Bevor du dein Unternehmen beim Gewerbe anmeldest, musst du zunächst mit der Grundplanung beginnen. Jede Unternehmensgründung in Deutschland benötigt einen grundlegenden Plan, um erfolgreich zu werden. Unter anderem musst du

  • den Standort deines Unternehmens
  • den Außenauftritt von dir und deinem Unternehmen
  • mögliche Mitarbeiter
  • eine erste Geschäftsausstattung

berücksichtigen.

Als Standort für die Unternehmensgründung können verschiedene Einrichtungen fungieren. Wichtig ist, dass der Standort den Gepflogenheiten und Voraussetzungen deines Unternehmens entsprechen. Für ein Restaurant musst du beispielsweise ein geeignetes Gastronomiegebäude finden.

Als Einzelunternehmer kannst du dir ein Büro mieten oder Home Office mit einem Bürozimmer in deinem Haus oder deiner Wohnung durchführen. Auch ein Ladengeschäft ist möglich. Die Geschäftsausstattung hängt dabei wesentlich von deinem Geschäftsstandort ab.

Hard- und Software, Einrichtungsgegenstände und Firmenfahrzeuge sollten deshalb auf dein Unternehmen und seinen Standort angepasst sein.

Schritt zum eigenen Unternehmen

Hast du die Planung für dein Unternehmen abgeschlossen, beginnt für dich die Schritt Umsetzung deiner Unternehmensgründung. Übst du eine gewerbliche Tätigkeit in Deutschland aus, gilt für dich die Anmeldepflicht.

Folglich musst du dein zuständiges Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde aufsuchen und dein Unternehmen dort anmelden. Für die Anmeldung benötigst du das Anmeldeformular, welches du entweder vor Ort oder per Download über das Internet erhältst. Manche Gewerbeämter bieten zugleich den gesamten Anmeldeprozess rein online an.

Sobald du das Anmeldeformular hast, musst du es korrekt ausfüllen und unterschrieben abgeben. Unter anderem werden Daten zu dir und deinem Gewerbe erfragt.

Benötigst du Hilfe beim Ausfüllen des Anmeldeformulars, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne persönlich oder mit unserer praktischen Checkliste hier, wenn du Fragen zur Anmeldung eines Gewerbes hast.

Nachdem du dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast, musst du noch weitere Ämter aufsuchen. Das Gewerbeamt verständigt diese meist automatisch, wodurch du schriftlich weitere Anweisungen vom jeweiligen Amt bekommst. Unter anderem musst du dich

  • beim Finanzamt
  • bei der IHK
  • bei der Berufsgenossenschaft
  • bei der jeweiligen Krankenkasse

melden. Während die Anmeldung bei der IHK, der Berufsgenossenschaft und beim Finanzamt Pflicht sind, musst du nur mögliche Angestellte bei der Krankenkasse anmelden. Als Unternehmer musst du dich nämlich selbst versichern, sodass du dir aussuchen kannst, wo du dich versichern lassen möchtest.

Das Finanzamt schickt dir automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu und vergibt dir eine Steuernummer. Auf diesem Fragebogen musst du weitere Angaben zu dir und deinem Unternehmen machen. Möchtest du als Kleinunternehmer von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, musst du diese am Fragebogen angeben.

Auf Sonderregelungen achten und bearbeiten

Nicht jedes Unternehmen lässt sich ohne eine bestimmte Erlaubnis oder Genehmigung eröffnen und führen. Für manche Unternehmensgründungen musst du bestimmte Qualifikationen nachweisen, welche du durch die jeweilige Behörde bestätigt bekommst.

Beispielsweise musst du das Bauamt oder Gesundheitsamt aufsuchen oder eine Unterrichtung bei der IHK durchführen lassen. In jedem Bundesland findest du einen einheitlichen Ansprechpartner, welcher dich bei allen Formalien unterstützt.

Weist du nicht, welche Genehmigungen du für die Gründung deines Unternehmens benötigst, kannst du dich somit an den entsprechenden Ansprechpartner oder an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Gerne beraten wir dich und verweisen dich an die richtige Stelle weiter.

Die notwendige Finanzierung

Für die Gründung jedes Unternehmens benötigst du entsprechendes Kapital. Grundsätzlich stehen dir

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital

zur Verfügung. Unter Eigenkapital wird generell dein Erspartes verstanden, welches du für die Gründung und Eröffnung deines Unternehmens einsetzt.

Fremdkapital hingegen sind meist Kredite, Förderungen oder Darlehen, welche du von Dritten erhältst und du in den meisten Fällen zurückzahlen musst.

Vor allem Jungunternehmer besitzen nicht immer ausreichend Eigenkapital, wodurch sie auf Fremdkapital zurückgreifen müssen. Viele Unternehmer können hierbei bestimmte Unternehmerkredite beziehen, welche günstiger als normale Kredite sind.

Damit du überhaupt weist, wie viel Kapital du benötigst und mit welchen Kosten du rechnen musst, solltest du immer einen Finanzplan gemeinsam mit dem Businessplan erstellen.

Mit einem guten Businessplan in Kombination mit einem ausgearbeiteten Finanzplan kommst du leichter an Fremdkapital. Am besten wendest du dich an Banken und Kreditinstitute, welche sich auf Kredite und Darlehen für Unternehmer spezialisiert haben.

Um dein Kapital sowie deine Einnahmen und Ausgaben zu verwalten, solltest du zugleich immer ein Geschäftskonto eröffnen. Obwohl du dein Unternehmen in der Startphase auch mit deinem privaten Konto führen kannst, benötigst du bei vielen Ämtern ein eigenes Geschäftskonto.

Erkundige dich rechtzeitig, welche Banken Geschäftskonten anbieten und wie die Konditionen aussehen. Nicht jede Bank führt Geschäftskonten mit denselben Möglichkeiten. Vor allem Onlinebanken bieten nur wenige Optionen an.

Kunden von Beginn an gewinnen

Nachdem du alle Formalitäten abgeschlossen hast, kannst du theoretisch die Gründung deines Unternehmens beenden. Dennoch solltest du während der Gründungsphase bereits an das wichtigste für dein Unternehmen denken: Kunden.

Damit dein Unternehmen erfolgreich ist, solltest du so früh wie möglich dein Angebot bewerben und Kunden gewinnen. Überzeuge potenzielle Kunden mit deinen Produkten oder Dienstleistungen. Mit der richtigen Werbung und einem passenden Angebot kannst du schnell mit einem kleinen und zugleich wachsenden Kundenstamm rechnen.

Welche Werbung du betreibst, hängt dabei von deinem Budget und deinen Möglichkeiten ab. Ein stimmiges Marketingkonzept hilft dir, die richtige Werbemöglichkeit für dein Unternehmen festzulegen.

Fazit: Unternehmensgründung leicht gemacht

Möchtest du in Deutschland ein Unternehmen gründen, musst du zahlreiche Schritte beachten. Unter anderem benötigst du

  • eine gute Geschäftsidee
  • einen Businessplan
  • ausreichend Kapital
  • Anmeldungen bei zuständigen Ämtern
  • einen geeigneten Standort
  • Kunden und passende Dienstleistungen oder Produkte

Nur wenn du alle Schritte beachtest und richtig umsetzt, verläuft der Start als Jungunternehmer problemlos. Benötigst du Hilfe bei den einzelnen Schritten, kannst du dich an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne bei allen anfallenden Fragen zum Thema Unternehmensgründung und sagen dir, wie du mit deinem Unternehmen erfolgreich wirst.

Weitere Gewerbe Themen:

Ein Unternehmen gründen: Von der Planung bis zum ersten Kunden

Unternehmen gründen

Schritt für Schritt ein Unternehmen gründen

Möchtest du ein Unternehmen gründen, kannst du dies in Deutschland leicht tun. Um ein Unternehmen einfach zu gründen und zu führen, musst du nur eine Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen. Wir verraten dir, welche Schritte du wann setzen musst, um dein Unternehmen gründen und anschließend führen zu können.

Zum Beginn die Planung

Planst du, ein Unternehmen gründen zu wollen, musst du ganz am Anfang beginnen. Zum Beginn musst du dich mit der Planung deines Unternehmens beschäftigen. Die Planungsphase jedes Unternehmens ist hierbei unterschiedlich lang. Im Durchschnitt beträgt sie sieben Monate, wobei auch Unternehmensgründungen in drei Monaten planbar sind.

Vor der eigentlichen Gründungs- bzw. Planungsphase spielen zugleich viele Gründer mit dem Gedanken einer Firmengründung. Die Überlegungen können ebenso zwischen einem Monat und zweieinhalb Monate dauern.

Falls du dich mit der Planungsphase befasst, solltest du dein Augenmerk vor allem auf ein valides Geschäftsmodell richten. Erst danach folgt für dich die detaillierte Ausarbeitung eines Businessplans. Mit diesem kannst du deine Ideen möglichen Kunden und Investoren präsentieren, sodass er dein Fundament bei der Gründung deines eigenen Unternehmens ist.

Bei der Erstellung eines Businessplans solltest du ergänzend einen realistischen Finanzplan beachten. Der Finanzplan zeigt dir, wie viel Kapital du letztendlich brauchst, um dein Unternehmen gründen zu können. Mit unserer praktischen Checkliste hier fällt es dir leicht, die schrittweise Planung eines Business- und Finanzplans durchzuführen.

Entscheidung zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe

Mit der Gründung eines eigenen Unternehmens gehst du häufig ein großes Wagnis ein. Aus diesem Grund solltest du dich entscheiden, ob du dein Unternehmen als Hauptgewerbe oder Nebengewerbe führen möchtest. Viele Jungunternehmer entscheiden sich zunächst, ihr Unternehmen nebengewerblich zu betreiben, sodass sie einer angemeldeten Berufstätigkeit im Hauptberuf weiterhin nachgehen. Ob du deine Firma im Vollzeitverhältnis führst oder dir nur nebenbei etwas selbstständig dazu verdienst, hängt ganz von dir ab. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe musst du zugleich andere Sachen als bei einem hauptberuflichen Gewerbe beachten.

Marken überprüfen und die eigene Marke schützen lassen

Jungunternehmer müssen sich mit rechtlichen Fragen beschäftigen, wenn sie ein Unternehmen gründen. Damit deine Firma sich leicht finden lässt und zugleich großen Wiedererkennungswert besitzt, sollte dein Firmennamen klar und eindeutig sein.

Ergänzend solltest du ein Markenschutz für deine Produkte und Dienstleistungen machen. Durch diese Handlung sicherst du deine Position im Wettbewerb. Der Markenschutz ist zudem nur möglich, wenn du keine bisher bestehenden Schutzrechte verletzt. Gerne vermitteln wir von Gewerbeanmeldung.com dich bei Fragen zur Rechts- oder Steuerberatung weiter.

Neben einem Markenschutz solltest du ebenso entsprechende Versicherungen für dein Unternehmen abschließen. Versicherungen schützen dich vor privaten wie gewerblichen Risiken. Bezüglich persönlichem Risiko solltest du in den ersten drei Monaten der Unternehmensgründung eine private oder gesetzliche Krankenversicherung eingehen.

Wir empfehlen dir, zunächst eine private Krankenversicherung in Bezug auf Leistungen und Kosten zu vergleichen und die Fakten dann einer gesetzlichen Krankenversicherung gegenüberzustellen. Am besten fragst du um einen kostenlosen Vergleich an. Die restlichen Versicherungen für dein Unternehmen hängen stark von deiner Branche ab.

Die Unternehmensfinanzierung sichern

Du kannst ein Unternehmen nur gründen und führen, wenn du entsprechendes Kapital besitzt. Dein Kapital kannst du entweder als

  • Eigenkapital, z.B. Ersparnisse, Privatbesitz
  • Fremdkapital, z.B. Kredite, Investoren

beziehen.

Je nach Größe deines Unternehmens musst du mit einem entsprechenden Kapital an den Start gehen. Bei vielen Jungunternehmern reichen die Ersparnisse jedoch nicht auf. In diesem Fall solltest du dich um Fremdkapital kümmern. Ob du das Geld von Familie oder Bekannten leihst, einen Unternehmenskredit ansuchst oder eine Partnerschaft eingehst, bleibt dir überlassen. Viele Jungunternehmen wenden sich vorwiegend an Banken und Kreditinstitute, um einen günstigen Kredit zu erhalten. Damit du weißt, wie viel Budget bzw. Startkapital du letztendlich benötigst, solltest du alle notwendigen Punkte in deinem Finanzplan anführen.

Alle Genehmigungen besorgen

Für die Gründung eines Unternehmens wird nicht nur die gewerbliche Anmeldung benötigt. Viele Berufe und Branchen benötigen eigene Genehmigungen, damit du sie überhaupt eröffnen kannst. Vor allem bei vielen Handwerksberuf besteht eine Meisterpflicht.

Informier dich im Vorfeld, welche Genehmigungen, bestimmte Qualifikationen und Zulassung du für dein Unternehmen benötigst. Falls du nicht wissen solltest, welche Genehmigungen du für dein Unternehmen brauchst, solltest du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen. Wir verraten dir gerne, wo du die Genehmigungen besorgen kannst und welche für dich verpflichtend sind.

Eine Unternehmensform wählen

Bei Unternehmen, welche alleine oder in einer Partnerschaft gegründet werden, muss eine Unternehmensform angegeben werden. Die Unternehmens- bzw. Rechtsform ist hierbei stets mit unterschiedlichen Anforderungen verbunden. Unter anderem sind für dich

  • Gbr
  • GmbH
  • UG

möglich. Für alle Gewerbe besteht in Deutschland eine Meldepflicht beim Gewerbeamt. Freie Berufe hingegen müssen beim Finanzamt sowie bei der zuständigen Kasse angemeldet werden.

Bezüglich Konten solltest du zwischen deinem Privatkonto und deinem Geschäftskonto unterscheiden. Das Startkapital sollte immer auf dein Geschäftskonto einbezahlen. Die Trennung zwischen Geschäftskonto und Privatkonto ist für Freiberufler und Einzelunternehmer zwar nicht zwingend notwendig, aber ratsam.

Einen passenden Standort wählen

Wo du letztendlich dein Unternehmen gründest, bleibt völlig dir überlassen. Du kannst dein Unternehmen unter anderem in

  • deinen eigenen vier Wänden
  • einem Büro
  • einem Ladenlokal
  • einer Werkstatt
  • einem Restaurant

eröffnen. Damit dein Unternehmen erfolgreich wird, solltest du einen geeigneten Standort wählen. Wählst du einen Standort außerhalb deines Wohnortes wie etwa deinem Haus oder deiner Wohnung, musst du für ein Unternehmen Miete zahlen.

Um den richtigen Standort zu wählen, solltest du dir selbst einige Fragen beantworten. Beispielsweise solltest du dich fragen, ob deine Kunden den Weg zu deinem Unternehmen finden können. Vor allem für Unternehmen, welche auf täglichen Kundenverkehr wie etwa Restaurants angewiesen sind, ist der passende Standort entscheidend für deinen Erfolg.

Die Anmeldung deines Unternehmens durchführen

Wie bereits erwähnt, musst du dein Gewerbe anmelden. Versäumst du die Anmeldung, musst du mit Bußgeldern rechnen. Du benötigst zum Beispiel eine Steuernummer vom Finanzamt, damit du überhaupt Rechnungen ausstellen darfst. Sämtliche Unternehmen mit einer gewerblichen Tätigkeit müssen immer beim Gewerbeamt angemeldet werden. Kleinunternehmer können bei der Anmeldung zugleich die Kleinunternehmerregelung für sich nutzen.

Damit du die Anmeldung durchführen kannst, musst du alle benötigten Unterlagen wie Genehmigungen, Nachweise und vor allem das Anmeldeformular einreichen. Das Formular bekommst du direkt vor Ort bei deinem zuständigen Amt in deiner Gemeinde oder per Download zur Verfügung gestellt.

Manche Gemeinden und Bundesländer bieten inzwischen ebenfalls die komplette Anmeldung online an, wobei du deine Unterlagen als Anhang mitschicken musst. Gerne füllen wir von Gewerbeanmeldung.com mit dir das Anmeldeformular aus und helfen dir, falls du Fragen zur Anmeldung hast.

Kunden gewinnen

Hast du dein Unternehmen erfolgreich gegründet und bist du nun Unternehmen, benötigst du für deinen Erfolg nur noch eines: Kunden. Mache Werbung für dich und gewinne viele Kunden, damit dein Unternehmen wachsen und dein Unternehmensname sich verbreiten kann.

Zugleich helfen dir individuelle Produkte und Dienstleistungen, eine Art Monopolstellung am Markt einzunehmen. Welche Arten an Werbung du für dich und dein Angebot betreibst, bleibt zugleich völlig dir überlassen. Beachte jedoch immer dein Budget, damit deine Werbeausgaben letztendlich nicht deinen Gewinn überschreiten.

Erfolgreicher Unternehmer werden – ein langes Verfahren

Damit du ein Unternehmen gründen kannst, musst du zahlreiche Schritte beachten. Unter anderem benötigst du

  • eine gute Unternehmensidee
  • einen guten Businessplan
  • einen Finanzplan
  • einen guten Standort
  • Kunden

Nur wenn du alle Schritte beachtest, kannst du zu einem erfolgreichen Unternehmer werden. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du mit deinem eigenen Unternehmen durchstarten möchtest.

Weitere Gewerbe Themen:

Voraussetzung Kleingewerbe – alle Infos zur Voraussetzung

Schritt für Schritt zum eigenen Kleingewerbe

Das Kleingewerbe ist nicht nur eines der beliebtesten Gewerbe überhaupt, sondern benötigt auch noch eine besondere Pflege. Pflege indem Sinne, das diese unter einer ganz anderen Voraussetzung gegründet werden muss, als jedes andere Gewerbe.

Doch die Mühen lohnen sich, denn ein Kleingewerbe bietet sehr viele Vorteile: es kommt nicht zur doppelten Buchführung, die Beiträge bei der Industrie und Handelskammer sind eher gering und man kann grundsätzlich dennoch einen sehr hohen Gewinn im Jahr erwirtschaften. Ideale Bedingungen, um mit dem Unternehmen voll durchstarten zu können!

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Nicht, wegen der Kleingewerbe Anmeldung, sondern damit man überhaupt erst ein Gewerbe anmelden kann.

Wenn man das zuständige Gewerbeamt einmal ausfindig machen konnte, muss man zunächst schauen, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel innerhalb an einem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen. Dieser Schein ist die Bescheinigung der Anmeldung selbst. Doch genauso sicher sein kann man sich auch, dass der Andrang anderer Gründer ebenfalls sehr hoch ist und man dementsprechend viel warten muss.

Ein kleiner Tipp: falls es zeitlich passen sollte, dann lohnt es sich, einer der ersten zu sein. Gegen Mittags sind die meisten Ämter voller. Falls man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man sich nicht mit diesen Fragen beschäftigen.

Doch auch hier gibt es ein gravierendes Problem: manchmal kann es vorkommen, dass die Ämter über mehrere Wochen und Monate hinweg verplant sind und man so warten muss, bevor man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen kann. Eine dritte Alternative steht ebenfalls in den Startlöchern: die Online Gewerbeanmeldung!

Kann man online Kleingewerbe anmelden?

Ja. Das Unternehmen bequem von Zuhause aus anmelden zu können dürfte den meisten Leuten gefallen. Auch ist hier ein großer Vorteil, dass die Anmeldung selbst weitaus weniger Zeit in Anspruch, als wie beim Gewerbeamt selbst.

Innerhalb von zehn bis 15 Minuten kann hier das Gewerbe eröffnet werden. Beim Amt des Gewerbes kann es vielleicht bis zu einer Stunde dauern, je nachdem, wie viele Fragen man an den Beamten hat.

Doch auch diese Art der Anmeldung hat ein kleines Problem: der Service wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bereits der Fall, dennoch kann nicht jeder diesen Service in der Bundesrepublik genießen.

Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man nun bevorzugen würde, man muss zunächst einmal schauen, welches denn vom Amt selbst angeboten wird.

Bearbeitungsgebühr Kosten im Kleingewerbe

Wenn man nun die Gewerbeanmeldung beantragen will, müssen Gründer eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Die Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Anmeldung des Kleingewerbes?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man Angaben zum Unternehmen und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe gründen oder als Hauptgewerbe starten möchte.

Wie kann man als Kleinunternehmer den Gewerbeschein bekommen?

Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.

Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Falls du dich bis hierhin fragen solltest, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, dann solltest du wissen, dass dies nur beim Finanzamt geschehen kann. Ein klein Gewerbe kann man nur dann anmelden, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten.

Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.

Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.

Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.

Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.

In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000€ und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000€ zu haben.

Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe. Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern.

Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.

Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen. Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.

Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.

Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.

Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.

Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und Gewerbetreibender ist, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt die IHK automatisch.

Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Geschäftsjahr.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Auch muss man keine Gebühren zahlen, wenn man einen Umsatz von unter 5200 Euro Umsatz vorweist. Viele Leute kritisieren die Gebühren, da der Erfolg der IHK nicht gerade das vorweisen kann, was diese im Gegensatz dazu erhalten.

Die IHK versucht sich dafür einzusetzen, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versuchen sie, indem sie beispielsweise den Gewerbetreibenden Weiterbildungskurse anbieten, wo man Zertifikate erhalten kann und somit dem Ansehen dem Unternehmen hilft.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?

Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Gewerbe, welches Gründern viele Vorteile verspricht, diese aber auch in einigem hemmt. Es ist daher eher eine Frage der eigenen Auslegung, was man mit diesem Kleingewerbe erreichen möchte.

Einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach das Kleingewerbe neben der eigentlichen Arbeit hat und dies einem ein kleinen Betrag im Jahr erwirtschaftet. Dabei ist diesen Leuten vor allem wichtig, dass man nur sehr wenig mit dem Finanzamt und irgendwelchen Bürokratischen Sachen zu tun hat.

Beim Kleingewerbe sind eben diese Dinge gewährleistet. Möchte man wiederum eine große Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH gründen, hat allerdings dafür nicht das ganze Stammkapital zur Verfügung, und möchte dennoch eine gewerbliche Tätigkeit beginnen, so wäre ein Kleingewerbe als Start dennoch mehr als sinnvoll.

Zum einen könnte man das Kleingewerbe im Laufe der Zeit immer noch als GmbH umwandeln lassen, und zum anderen kann man erst auch einfach nur testen, welches wirtschaftliche Potenzial denn die eigene Idee im kleinen Rahmen hat.

Ohne dabei also den Ruf der GmbH zu riskieren, kann man in einem ruhigen Umfeld testen, wie die Idee bei den Leuten ankommt. Fassen wir also kurz zusammen:

  • Leute, die neben der Arbeit eine nette Summe dazu verdienen möchten und dabei einen geringen Verwaltungsaufwand haben sollen, sind bei einem Kleingewerbe richtig,
  • wenn man zunächst nur austesten möchte, ob die geplante Tätigkeit überhaupt einen wirtschaftlichen Ertrag bringen würde, ideal,
  • für Leute die wissen, dass sie eine sehr spezielle Nische haben und nicht Unsummen damit verdienen werden und dennoch einiges an Steuern sparen können.

Auch wenn ein Kleingewerbe immense Vorteile für den Gewerbetreibenden benötigt, so kann diese auch das Wachstum bremsen. Unter anderem weil:

  • potenzielle Kunden von einem Kleingewerbe nicht so angetan sind, das hat Prestige gründe. Man vertraut eher einer großen Marke, als einem Kleingewerbe,
  • man ist unflexibel, wenn man nebenbei noch arbeiten geht. Aufgrund der eigenen Arbeit wird es schwierig, auf Jagd nach potenziellen Kunden zu machen.
  • Man kann nur bestimmte Summen im Jahr verdienen, falls man diese überschreitet, dann muss man wie jedes andere Gewerbe auch sehr viele Dinge berücksichtigen und Steuern abgeben.

Für was man sich am Ende auch entscheiden mag, in erster Linie fährt man mit einem Kleingewerbe recht gut. Auch wenn man hoch hinaus will, kann ein Kleingewerbe ein sehr gutes Fundament für die Zukunft bilden.

Fazit:

Um ein Kleingewerbe gründen zu können, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss man für die Gründung beim Amt des Gewerbes vorstellig werden und dort eine Gewerbeanmeldung beantragen.

Dabei muss man einige Unterlagen vorweisen. Daraufhin erhält man vom Finanzamt einen Fragebogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Das ist die größte Voraussetzung, um überhaupt als Kleinunternehmer angesehen zu werden.

Vorteile eines Kleingewerbes sind, dass man die Umsatzsteuer sparen kann, wenn man einige Wichtige Bedingungen erfüllt hat. Auch kann man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.

So müssten Kleingewerbetreibende am Ende des Geschäftsjahres lediglich die Einkommenssteuer bezahlen. Allerdings könnte man als Unternehmer auch die Krankenversicherung von der Einkommenssteuer absetzen lassen, sofern man diese selbst bezahlen muss. So hätte man am Ende hin nur sehr geringe Steuern zu zahlen, kann dafür aber einen sehr ordentlichen Betrag dazu verdienen.