Die Gewerbeanmeldung bereitet einem Gewerbetreibenden keine Kopfzerbrechen, denn die Kosten hier sind wirklich sehr moderat gehalten. Vor allem bei einem Kleingewerbe kommen keine Signifikanten Mehrkosten. Zunächst muss man zum zuständigen Gewerbeamt.
Welche Kosten erwarte sich bei der Gewerbeanmeldung?
Dann wird man auch hereingebeten und man muss eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt ändern. Das sind im Grunde genommen bereits alle Kosten, die auf einen zukommen.
Sofern man ein spezielles Gewerbe hat, können noch weitere Dokumente verlangt werden, die wiederum weitere Kosten verursachen können. Auch entstehen im Laufe des Jahres weitere Kosten, da man eine Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten muss. Aber auch hier sind die Kosten mit 30 bis 70 Euro sehr moderat.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, wo man sich anmelden kann. Daher muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.
Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?
Man muss in der Regel einen Termin vereinbaren, da man ansonsten gar nicht das Gewerbeamt weiter betreten kann. Bei einigen darf man allerdings auch einfach so rein. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Es kann beispielsweise sehr nervig sein, wenn man auf einen Termin warten muss, der vielleicht erst in ein, zwei oder drei Wochen realisiert werden kann. Es kann allerdings genauso quälend langweilig sein, wenn man Mal mehrere Stunden im Wartezimmer verharren muss.
Kann ich auch Online Gewerbe anmelden?
Für all diejenigen, für die weder Option A noch B wirklich interessant klingen, gibt es noch die Alternative C… die Online Gewerbeanmeldung! Dieser Service wird in immer mehr Städten in Deutschland angeboten und kostet keinen Cent mehr. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Vorbei sind die Tage, wo man auf eine Anmeldung warten muss.
Wie lange daurt die Online Gewerbeanmeldung?
Die Online Gewerbeanmeldung dauert nur wenige Minuten. Unabhängig davon, ob man nun die Anmeldung Online durchführen möchte oder das Gewerbeamt besuchen möchte, das Prozedere bleibt in etwa der Gleiche. Nämlich, dass man, nachdem man die Gebühr von 20 bis 60 Euro gezahlt hat, einige Dokumente vorlegen muss.
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Bei der Online Anmeldung müsste man dann jeweils eine Kopie der Dokumente hochladen.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man auch das hinter sich gebracht hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Darin müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht werden.
Krankenversicherung
Beispielsweise auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte, denn je nachdem hat man Kosten, die man zu decken hat. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und man erhält dann eine Kopie von dieser. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Damit wäre die Kleingewerbe Anmeldung allerdings noch nicht vollständig.
Man muss nämlich noch beim Finanzamt vorstellig werden, um auch mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen zu können. Kleingewerber müssen in der Regel sieben bis zehn Tage auf eine Rückmeldung vom Finanzamt warten. Das Amt des Gewerbes schickt nämlich die Daten weiter an die anderen Behören, wie dem Amt der Finanzen, der IHK und der Berufsgenossenschaft.
Schritt für die Freiberufler
Freiberufler müssen hingegen selbst aktiv werden und die Anmeldung beim Finanzamt abschließen. Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, doch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Kleingewerbe, zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses sollte man sorgfältig ausfüllen, denn hier kann man einige Fehler machen, die einem im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen bekommen können.
Unter anderem muss man die gewerbliche Tätigkeit beschreiben. Wenn man dies nicht ausführlich genug tut, kann es sein, dass man ein Bußgeld erhält. Außerdem muss man hier auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man für die kommenden für Jahre für dieses Gewerbe diese Option nicht mehr ziehen.
Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, kann man endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.
Was zahlt man im Jahr für ein Kleingewerbe?
Die Kosten ei einem kleinem Gewerbe sind recht moderat. Bei der Anmeldung muss man eine Gebühr zahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe führt, muss man auch die eigene Krankenkasse bezahlen.
Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierfür gibt es keine Ausnahme und gesetzlich kann dagegen nicht vorgegangen werden. Die Gebühr für ein Gewerbe, welches nicht im Handelsregister ist, beträgt rund 30 bis 70 Euro.
Ein Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, muss im Jahr rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Das wären im Grunde genommen bereits alle Kosten, die nach der Gewerbeanmeldung auf einen zukommen könnte.
Es kann jedoch sein, dass man nach relativ kurzen Zeit nach der Anmeldung bereits eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. In manchen Fällen kann diese es in sich haben. Falls Mal Neuanschaffungen benötigt werden oder man das Geld für etwas anderes geplant hatte, muss man dieses dann für kommende Wochen und Monate verschieben. Doch keine Panik, auch hierfür gibt es eine Lösung.
Man kann nämlich als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen widersprechen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, wir bieten da die in Deutschland einmalige IHK Gebührenberatung an. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro reduziert werden können.
Ja, du hast richtig gelesen, bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn du dich ebenfalls von der IHK Gebührenberatung überzeugen und mehr erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Nach der Gewerbeanmeldung warten keine hohen Kosten auf den Neugründer. Das Kleingewerbe ist ein idealer Start in die Selbstständigkeit und ist für jeden Gründer ein Geheimtipp. Die Kosten sind recht moderat und auch die Gebühren auf das Jahr hochgerechnet sind im mittleren zwei stelligem Bereich!
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Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Für die meisten Leser ist der ganze Prozess rund um die Gewerbeanmeldung vollkommen Neuland. Damit du, lieber Leser, bestmöglich auf den Tag vorbereitet bist, erhälst du hier einen kleinen Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wann bekomme ich den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein erhält man in der Regel bereits an dem Tag der Gewerbeanmeldung. Man hat auch die Möglichkeit, dass man das Gewerbeformular, welches später als Gewerbeschein fungiert, mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.
Dann müsste man den Schein entweder per Post zum Gewerbeamt schicken, was wiederum einige Tage dauern kann, oder direkt vor Ort abgeben und an dem Tag dann auch den Schein erhalten.
Wo kann man den Gewerbeschein bekommen?
Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Nachdem dies erledigt ist, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man einen festen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheint, dann wird man sicherlich auch am diesem Tag den Gewerbe Schein in den Händen halten.
Allerdings muss man damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Gründern relativ groß sein dürfte und man somit einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss. Falls man einen festen Termin hat, gäbe es dieses Problem mit dem Warten nicht.
Jedoch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter aktuell sehr viele Termine vergeben haben und man somit einige Wochen warten muss, bis man dran kommt. Doch unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheiden würde, muss man schauen, was das Gewerbeamt selbst vor gibt.
Was kostet für die Beantragung von Gewerbeschein?
Man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.
Welche Unterlagen benötigt man, um ein Gewerbeschein zu beantragen?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Gewerbeformular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.
Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?
Mittlerweile kann man auch online das Gewerbe anmelden und so den Schein erhalten. Die Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden.
Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten bei dem Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.
Was braucht man für die Online-Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie lange dauert Online-Gewerbeanmeldung?
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Wie kann man Bearbeitungsgebühr von online Gewerbeanmeldung bezahlen?
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Amt des Gewerbes muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Man muss allerdings schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. Aktuell kann man sich online nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein Westfalens anmelden.
Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.
Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.
In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Eine solche Summe zu zahlen wäre sehr ärgerlich und daher ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung sehr ernst nimmt.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Ja. Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.
Fazit:
Mit dem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit durch ein zuständiges Amt. Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Als Gewerbeschein wird das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.
Wie man ein Einzelunternehmen zu gründen hat und dabei auch noch jede Steuern sparen kann, erfährst du nur bei uns ->
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GewO. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, dies auch tun kann. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, wo nicht die Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Zu diesen Ausnahmen zählen zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einer Leidenschaft bzw. einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr Umsatz erzielen, ohne dabei die Gewerbeanmeldung zu benötigen.
Dann gibt es noch die, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen die freien Berufe. Wer Freiberufler ist, ist ebenfalls klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.
Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.
Im Handelsregister eintragen lassen?
Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt.
Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann. Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen.
Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Welche Gewerbe sind beliebt?
Wer einen Betrieb betreiben möchte, der stellt sich auch des öfteren die Frage, was für ein Gewerbe man denn am besten aufmachen sollte. Eine pauschale Antwort hierfür gibt es leider nicht.
Es kommt immer auf die individuelle Ausgangslage eines jeden Einzelnen an. Wenn man bereits nur aufgrund einer potenziellen Idee bereits einige Investoren auf sich aufmerksam machen konnte, dann wäre es beispielsweise ratsam, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Wer noch nicht genau weiß, in welche Richtung es gehen soll, wie viele und was für Einnahmen man monatlich erwarten kann, der sollte wiederum eine Personengesellschaft gründen. Grundsätzlich gilt, dass die beliebtesten Gewerbe der Deutschen das Kleingewerbe und die GbR sind.
Mit knapp 6 Millionen gegründeten Betrieben sind diese auch die Gewerbe, welche mit Abstand am häufigsten Gegründet worden sind. Das besondere an einem Kleingewerbe ist beispielsweise, dass man dieses beim Finanzamt anmelden bzw. vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.
Wenn man dies tut, dann muss man unter anderem keine Buchführung betreiben, denn diese wird ersetzt, man unterliegt nicht mehr den Gesetzen der HGB, sondern der BGB und unter bestimmten Voraussetzungen muss man auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen.
Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein. Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass es schwierig wäre, doch das Ganze recherchieren, kann vor allem in Großstädten schon etwas nervig sein.
Denn in solchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint oder einen festen Termin benötigt.
Auch bieten einige Städte an, die Gewerbeanmeldung Online durchzuführen. Schauen wir uns alle einzelnen Fälle jeweils Konkret an. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes abgeschlossen hat. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man einiges an Zeit warten muss, weil der Andrang für eine Anmeldung sehr groß sein dürfte.
Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man nicht mit einem solchen Szenario rechten. Jedoch kann es bei einigen Ämtern durchaus der Fall eintreten, dass diese über mehrere Wochen und Monate hinweg völlig verplant sind und man dann erst nach einem späteren Zeitraum die Gewerbeanmeldung beantragen kann.
Dagegen ist die Online Anmeldung ein wahrer Segen. Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus kann man das Gewerbe anmelden. Das Problem hier: noch gibt es diese Art der Online Anmeldung nicht flächendeckend in der Bundesrepublik.
Auch akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post abgeben.
Unabhängig davon, für welche Variante man sich persönlich entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, welches dieser Alternativen von der Stadt selbst angeboten werden. Nachdem man nun auch das erledigt hat und zur Gewerbeanmeldung angekommen ist, läuft es wie folgt ab: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch ist dies unabhängig davon, was für eine Art von Gewerbe man anmelden möchte. Diese Summe muss man jedes Mal bei der Gewerbeanmeldung bezahlen.
Was braucht man für die Gründung des Einzelunternehmens?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbe-Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.
Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.
Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss.
Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.
Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung wird ebenfalls beim Finanzamt beantragt.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.
Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Nein, es gibt keinen kleinen Gewerbeschein. Auch wenn dieser Mythos sehr weit verbreitet ist und sich immer noch hartnäckig hält, so gibt es keinen besonderen Gewerbeschein für ein Kleingewerbe.
Der Grund, weshalb immer noch sehr viele Leute davon ausgehen, dass es einen solchen Schein geben muss liegt darin begründet, weil man beim Gewerbeamt schnell erkennt, das man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform als anmelden kann.
Da es dennoch Kleingewerbe gibt, nehmen daher viele Leute an, dass diese einen ganz eigenen Gewerbeschein haben. Doch dem ist nicht so. Was ein Kleingewerbe ausmacht, ist, dass man dieses auf dem steuerlichen Erfassungsbogen anmelden kann, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Mehr nicht. Jeder Gewerbetreibende, unabhängig davon, was für ein Gewerbe man anmelden möchte, erhält den ein und denselben Gewerbeschein. Punkt!
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen.
Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Ansonsten drohen harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.
Man hat auch die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.
Kann man das Gewerbe auch Online anmelden?
Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung. Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative.
Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können. Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten.
Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.
Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.
Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden. Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra.
Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man nach der Gewerbeanmeldung. Bis der Bogen ankommt, können gut und gerne Mal sieben bis zehn Tage vergehen.
Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, erst dann sollte man dann selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es denn gerade liegt, dass die Post solange braucht.
Hat man allerdings dann den Bogen endlich erhalten, sieht man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich hier ausreichend viel Zeit lässt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen.
Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen. Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat.
Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma.
Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Das eröffnen eines Gewerbes ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.
Zunächst kommen die Kosten bei der Eröffnung des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Geschäftsjahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent eintragen lassen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Gewerbe gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt.
Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen. Dann gibt es allerdings noch eine unschöne Sache, die was mit Rechnungen zu tun hat.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Kleinunternehmer ein Desaster!
Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Welche Kosten verursacht ein kleines Gewerbe?
Die nebenberufliche Selbststaendigkeit kann auch einige Kosten verursachen. Diese sind allerdings minimal und von jedem finanzierbar, der ein kleines geregeltes Einkommen vorweisen kann. Wenn man beschließt ein Nebengewerbe anmelden zu lassen, dann muss man die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Das sind allerdings nur einmalige Kosten. Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Auch hierfür muss man zahlen. Die Gebühr muss man jährlich abrichten und ist zum Teil auch Abhängig von den eigenen Einnahmen. Allerdings sollte man mit bis zu 30 bis 70 Euro rechnen.
Wenn der jährliche Umsatz allerdings unter 5200 Euro liegt, dann ist man von den Beiträgen befreit. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man, nachdem man das Nebengewerbe anmelden hat lassen, zahlen müsste.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht!
Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte. Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!
Muss man den Arbeitgeber informieren?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Unternehmen führen?
Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.
Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.
Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Fazit:
Ein eigenes Gewerbe zu besitzen ist für viele Gründer der absolute Traum. Ein Einzelunternehmen gründen kann man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt.
Du bist schon voller Euphorie und Elan und möchtest deiner bisherigen kreativen Arbeit Ausdruck verleihen und den Gewerbeschein in den Händen halten? Doch halt! Erst solltest du prüfen, ob du überhaupt zu der Personengruppe gehörst, die ein Gewerbe anmelden müssen.
Es gibt nämlich einige Berufe, die sogenannten Katalog- und Katalogähnlichen Berufe, bei denen du den Schritt zum Gewerbeamt nicht machen brauchst. Das wiederum bedeutet nicht, dass du nicht das Finanzamt informieren musst, doch dazu später. Zu den freien Berufen gehören zum Beispiel:
Ärzte
Zahnärzte
Anwälte
Journalisten
Ingenieure
Schriftsteller
etc.
Falls deine Tätigkeit nicht darunter fällt, musst du die Gewerbeanmeldung in Anspruch nehmen.
Wie kann man ein Gewerbe anmelden?
Du kannst dich in den jeweiligen Stadtbezirken umschauen und herausfinden, welches Ordnungs- oder Gewerbeamt für dich zuständig ist. Um dich beim Gewerbeamt anmelden zu können, benötigst du einige Unterlagen.
Was kostet ein Gewerbeanmeldung?
Die Kosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich doch pendeln sich meistens zwischen 15 Euro und 60 Euro ein.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
Auf jeden Fall dabei haben musst du deinen Personalausweis oder einen Reisepass. Ohne einen Pass oder Perso kannst du keine Gewerbeanmeldung durchführen und musst dann einen Aufpreis zahlen der einige Euro kostet.
Ebenfalls dabei haben musst du eine Meldebescheinigung oder als nicht deutscher Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung.
Je nach Art des Gewerbes benötigst du einige weitere Dokumente, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, das 13 Euro kostet oder ein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie, das bis zu 20 Euro kosten kann.
Falls du selber für die Kleingewerbe Anmeldung nicht vor Ort erscheinen kannst, dann kannst du eine Person bevollmächtigen, die an deiner Stelle für dich das Gewerbe anmeldet.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Die meisten Ämter bieten mittlerweile auch den Online Service an, in der du deine Unterlagen einfach nur per Mail zusenden muss. Das gleiche gilt natürlich auch per Post.
Was du allerdings ebenfalls per Post erledigen musst, ist deine Unterschrift, die in der Online Mail in den meisten Städten nicht als gültig akzeptiert wird. Für die Gewerbeanmeldung braucht man keine hohe Zeitspanne einzuplanen, dies geht schnell von statten.
Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?
Ein Kleingewerbe Anmelden, unter anderem auch als Mini – GmbH bekannt, ist damit allerdings noch nicht getan. Du erhälst zwar bei deinem zuständigen Gewerbeamt deinen Gewerbeschein, allerdings müssen deine Informationen noch an das Finanzamt weitergeleitet werden.
Diese werden sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir melden und dir einen steuerlichen Erfassungsbogen und eine Steuernummer zukommen lassen.
Nachdem du dieses Formular ausgefüllt zurückschickst, bist du mit deiner Anmeldung komplett fertig und stolzer Besitzer eines Gewerbes. Dann allerdings musst du dich binnen einer Woche noch bei der IHK und bei der zuständigen Berugsgenossenschaft anmelden.
Allerdings sind auch hier die Kosten Moderat. Nach der Gewerbeanmeldung hast du erst einmal deine Ruhe, da du als Besitzer einer Mini- GmbH einen mittleren fünf-stelligen Umsatz erwirtschaften darfst, bevor du Gewerbesteuern zahlen musst.
Es kann trotzdem passieren, das du von der IHK eine Rechnung bekommst und diese begleichen musst. Falls dies der Fall sein sollte, haben wir etwas interessantes für dich. Wir bieten nämlich eine IHK-Gebührenberatung an, in der wir für dich prüfen, inwieweit wir die Rechnungen auf ein Minimum reduzieren können. Nicht selten ist der Fall eingetreten das am Ende der Gewerbetreiber 0 Euro zahlen musste. Für mehr Infos klicke hier.
Gewerbeschein erhalten – den Arbeitgeber informieren?
Du hast die Gewerbeanmeldung hinter dir und den Gewerbeschein in der Tasche, du hast alle Kosten gedeckt und trotzdem bleibt die Frage offen, ob du deinen Arbeitgeber informieren musst. Per Gesetz bist du nicht dazu verpflichtet, ihm irgendwas von dem Gewerbeschein zu berichten, doch es kann einige Ausnahmen geben.
Beispielsweise dann, wenn dein Gewerbe ähnliche Interessen und Dienstleistungen anbietet, wie dein aktueller Arbeitgeber. Es kann zu einem Interessenkonflikt kommen, daher müssen diese Informationen weiter gegeben werden. Auch kann es sein, dass es deine vertragliche Situation das so von dir verlangt.
Auch solltest dir vor Augen führen, das dein Arbeitgeber das als Misstrauen deinerseits sehen kann, sofern du nichts von der Gewerbeanmeldung erzählst.
Fazit:
Das Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein mitnehmen – in einem gründerfreundlichem Land wie Deutschland innerhalb von nur wenigen Tagen bereits möglich. Für die Anmeldung muss man zum Gewerbeamt und einige Unterlagen mitbringen.
Die Kosten für den Schein betragen rund 20 Euro bis 60 Euro und können sich je nach Stadt noch einmal unterscheiden. Auch können Kosten für die weiteren Dokumente entfallen.
Je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kostet oder aber auch ein Gesundheitszeugnis, welches rund 20 Euro kosten verursachen kann. Geschweige denn von der Handwerkskarte, die bis zu 300 Euro kostet.
Nach der persönlichen Unterschrift ist das Gewerbe praktisch angemeldet, doch mit der gewerblichen Tätigkeit kann noch nicht begonnen werden, da man erst die neue Steuernummer für das Gewerbe benötigt. Auch erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann mit der Arbeit begonnen werden.
Als Kleinunternehmer zu starten kann für viele der ideale Start zur Selbstständigkeit sein. Man muss keine hohen Kosten abdecken, benötigt kein Startkapital und auch der Verwaltungsaufwand ist eher gering, im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft.
Rechnungen müssen zwar auch hier geschrieben werden, doch statt einer doppelten Buchführung reicht bei einem Kleingewerbe die einfache Einnahme Überschuss Rechnung aus. Alles in allem ist vor allem jungen Leuten zu raten, die noch nicht genau wissen, wohin die Reise hingeht, als Kleingewerber durchzustarten.
Denn so kann man in Ruhe schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit am Ende auch ein höheres Investment rechtfertigt, bevor man tausende Euros in das Unternehmen pumpt. Zwar muss jeder für sich selbst entscheiden, was mehr oder weniger gut für ihn ist, doch eins ist sicher: auf der Seite GewerbeAnmeldung.com stehen wir dir mit Rat und Tat bei Seite und helfen dir so gut es geht.
Wann muss man als Kleinunternehmer ein klein Gewerbe anmelden?
Ein Unternehmen, unabhängig von der Form des Gewerbes, muss sofort angemeldet werden. Da gibt es auch keine großen Ausnahmen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der die Anmeldung für ein Gewerbe beantragen möchte, dies auch tun kann. Allerdings muss man sich auch den Regeln beugen und die Pflicht der rechtzeitigen Anmeldung auch befolgen.
Das bedeutet, dass sofern eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt ausgeführt wird, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erzielen, man sich beim Gewerbeamt anmelden muss. Dies muss zeitnah oder kurz vor der gewerblichen Tätigkeit geschehen. Ansonsten kann es passieren, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und weitaus mehr zahlen muss.
Beispielsweise ist es in München so, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kassieren kann. Nur aufgrund der Tatsache, dass das Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet worden ist. Das ist für keinen Unternehmer eine schöne Sache und kann bei manchen die Existenz bedrohen.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Zwar kann es dennoch sein, dass man ein Bußgeld erhält, doch bei einem eher kleinerem Umsatz drücken die meisten Ämter ein Auge zu und verhängen keine Strafen.
Allein darauf sollte man allerdings nicht vertrauen. Zusätzlich zum Versäumnis der Anmeldung kommt noch hinzu, dass die ausgefallenen Steuern nachgezahlt werden müssen, mit einem zusätzlichen Zinssatz. Um diese ganzen Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, das Gewerbe so schnell wie möglich zu eröffnen.
Wo muss man ein kleines Unternehmen eröffnen?
Ein Gewerbe eröffnen muss man beim Amt des Gewerbes. Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten darf man das Gebäude nicht betreten. Bei anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Nachdem man ins Büro gebeten wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht Kleinunternehmer für Anmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss Kleinunternehmer Formular zur Anmeldung ausfüllen?
Man erhält ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Dort müssen Angaben zum Kleinunternehmer und zum Kleingewerbe gemacht werden. Unter anderem wird hier die gefragt, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Das sind zusätzliche Kosten, die einen belasten können. Daher ist es ratsam, in der Regel mit einem Nebengewerbe zu starten. Für die meisten ist dies ohnehin der Fall, sofern man ein Hauptjob hat. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.
Wie kann Kleinunternehmer ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält der Kleinunternehmer die Kopie, welche dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es dem Kleinunternehmer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde. Vom Finanzamt erhält man zum einen die Umsatzsteuer Identifikationsnummer, sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei diesem Fragebogen muss man unter anderem die Frage klären, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man diese Option nicht ziehen möchte, dann darf man die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen.
Für Kleinunternehmer wäre es ratsam, vorerst diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleinunternehmer endlich durchstarten und Gewinne einfahren.
Kann man ein Kleingewerbe auch online eröffnen?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Anmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.
Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen. Dafür muss man allerdings folgende Voraussetzung erfüllen: im ersten Jahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro liegen und im zweiten nicht über 50.000 Euro.
Ein Beispiel: wenn man im ersten Jahr einen Umsatz von 24.000 Euro hat, dann muss man zwar auch keine Gewerbesteuer zahlen, weil man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften darf, die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung ist damit allerdings nicht erfüllt. Daher müsste man versuchen, im kommenden Jahr wieder unter 22.000 Euro Umsatz zu kommen, damit die Regelung greift.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das eröffnen eines Gewerbes ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.
Zunächst kommen die Kosten bei der Eröffnung des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Geschäftsjahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent eintragen lassen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Gewerbe gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Dann gibt es allerdings noch eine unschöne Sache, die was mit Rechnungen zu tun hat.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat.
Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Kleinunternehmer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.
Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Als Kleinunternehmer muss man zum Eröffnen eines Gewerbes beim Amt des Gewerbes vorstellig werden. Dort muss man eine kleine Gebühr von 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies geschieht unabhängig der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem muss jeder Gründer folgende Unterlagen mindestens dabei haben:
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Man muss anschließend ein Formular ausfüllen. Nachdem man auch dies fertig hat, erhält man den Gewerbeschein.
Ein Gewerbe anzumelden ist für viele der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Es ist für jeden Gründer ein spannendes Abenteuer, welches am Ende mit einem Happy End beendet werden soll. Ob man langfristig mit dem Unternehmen Gewinne erwirtschaften oder man einen profitablen Exit erwartet, das ist jedem selbst überlassen.
Viele Gründer, die auf dieser Seite nach Informationen suchen, gehören zu denjenigen, die eine Kleingewerbe Anmeldung anstreben. Eine ganz große GmbH muss es auch für den Anfang gar nicht sein. Der Weg ist das Ziel. Viele möchten auch einfach nur nebenberuflich das Einkommen weiter auf hübschen, um attraktiver für die Banken zu sein, um eventuell bessere Kreditangebote zu erhalten.
Wie der persönliche Grund am Ende auch aussehen mag, letztendlich möchte jeder von uns die Chance erhalten, seine Vision in die Tat umzusetzen und im besten Fall damit sogar Erfolg haben. Erfolg definiert sich hierbei nicht allein mit dem Geld, welches man verdient. Es reicht auch bereits aus, wenn man den Kunden ein Lächeln ins Gesicht zaubern kann.
Das sollte für jeden Gründer nach der Gewerbeanmeldung das oberste Gebot sein: der Kunde steht über allem. Und genauso, wie wir uns einen guten Service, ein gutes Produkt oder gute Unterhaltung wünschen, so erwarten dies auch Leute von uns, die unsere potenziellen Kunden sein können.
Doch bis man überhaupt so weit ist und sich mit den Marketing Fragen beschäftigen kann, gilt es zunächst zu klären, wo man überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen kann und was alles danach geschieht.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Amt des Gewerbes anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.
Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?
Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung – Formular beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wann muss man ein Gewerbeanmeldung beantragen?
Eine Gewerbeanmeldung sollte genau dann erfolgen, wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erzielen. Dann ist man in Deutschland sogar dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen.
Das nicht Anmelden kann nämlich große Konsequenzen haben. Man kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000€ erhalten. In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000€ ausgesprochen werden kann.
Das ist zwar nicht die Norm und nur in absoluten Notfällen anwendbar, dennoch sollte dies einem die Augen öffnen und zeigen, dass man sich nicht allzu lange Zeit bei der Gewerbeanmeldung lassen sollte.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man kann sich beim Gewerbeamt auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit, wenn man die ersten offiziellen Nachweise für eine Transaktion einsehen kann. Dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden.
Zusätzlich dazu kommt dann noch ein Zinssatz drauf, der ebenfalls bezahlt werden muss. Ein Bußgeld wird nicht in allen Fällen verhängt und hängt jeweils von den Ämtern ab. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese in machen Fällen eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?
Immer mehr Menschen arbeiten. Immer mehr Menschen haben sogar einen zweiten und dritten Job, um den Alltag zu bestreiten. Viele haben feste Schichten. Bei einigen ist nie klar, wann genau sie wieder freie Zeit finden werden, um einen Tag in der Zukunft von voraus planen zu können.
Für all diejenigen gibt es eine gute Nachricht: die Online Gewerbeanmeldung ist am kommen. Man ist nicht mehr abhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, man muss keinen Termin vereinbaren und muss auch nirgendwo mehr erscheinen. Man die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.
Das ist eine willkommene Abwechslung für all die Menschen, die gerne eine Anmeldung voranbringen möchten, es aber aufgrund der Umstände aber leider nicht tun können.
Was sind Vorteile und Nachteile von online Gewerbeanmeldung?
Online das Gewerbe anzumelden ist ganz leicht. Man muss zunächst die benötigten Unterlagen als Dokument hochladen. Die selben Dokumente, die man auch beim Gewerbeamt benötigen würde.
Anschließend muss man auch die Gebühr für die Bearbeitung bezahlen. Diese kann man bequem über mehrere Bezahl Möglichkeiten anbieten. Anschließend muss man das Gewerbeformular ausfüllen und dann den Gewerbeschein ausdrucken.
Die Informationen werden dann an das Gewerbeamt geleitet, diese verarbeiten die Dateien und informieren die weiteren Behörden. Ein großer Vorteil der Gewerbeanmeldung über das Netz ist, dass man so einiges an Papier sparen kann und man somit auch der Umwelt ein Stückchen entgegen kommt.
Auch wenn die Art dieser Gewerbeanmeldung schon fast revolutionär ist, so gibt es dann doch ein kleines Problem. Oder eher zwei. Das eine ist, das nicht alle Gewerbeämter die elektronische Unterschrift akzeptieren, wie beispielsweise es in Hamburg der Fall ist.
Die eigentliche Unterschrift müsste man dann entweder per Post oder persönlich vor Ort abgeben. Das andere Problem ist, dass nicht alle Städte diesen Service anbieten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann man die Gewerbeanmeldung Online durchführen. In allen anderen Städten versucht man so schnell wie möglich auch diesen Service anzubieten.
Wer muss sich überhaupt Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen?
In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht. Einige Berufsgruppen benötigen keine Anmeldung. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Designer,
Ingenieure,
Fotografen,
Künstler,
Schriftsteller,
Künstler,
und viele weitere mehr.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Was für ein Gewerbe anmelden?
Was für ein Gewerbe man anmelden sollte, ist einem selbst überlassen. Viele Leser auf der Seite möchten eine nebenberufliche Selbstständigkeit starten und eher ein Kleingewerbe haben. Das Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe in Deutschland. Das witzige hierbei ist, dass man ein Kleingewerbe nicht beim Gewerbeamt beantragen kann.
Dies kann man nämlich erst beim Finanzamt bzw. dann wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten hat. Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man als Unternehmen viele Vorteile mitnehmen. Daher würde es sich für einen Großteil der Leser eher lohnen, zunächst ein Gewerbe anmelden zu lassen, welches diese Regelung in Anspruch nimmt.
Man kann dies nebenberuflich tun, die Krankenkasse zahlt in der Regel weiterhin der Arbeitgeber, der Verwaltungsaufwand für ein solches Gewerbe ist sehr gering und die Kosten sind ebenfalls für jeden bezahlbar. Zumal man für ein Kleingewerbe kein Mindestkapital vorweisen muss.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe vom Finanzamt. Nicht immer muss die Förderung eines Unternehmens darin bestehen, dass diesem eine beachtliche Summe an Geld geliehen wird.
Manchmal reicht es auch aus, wenn man einfach einige Steuern nicht zahlen muss, ohne dabei Steuerhinterziehung zu begehen. Also ganz legal. Und ja, das geht eben mit dieser Regelung. Man muss nämlich keine Umsatzsteuer bezahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.
Diese wären, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz hat. Wenn dies gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.
Diese Regelung kann man nicht beim Gewerbeamt für sich beanspruchen, sondern beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man diese Option nicht zieht, dann darf man die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe verwenden.
Wie viel kann man mit einem Gewerbe verdienen?
Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.
Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.
Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.
Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Welche Kosten muss man pro Jahr für ein Gewerbe bezahlen?
Ein kleines Gewerbe ist sehr kostengünstig. Dennoch ist es für jeden Gründer wichtig zu wissen, welche Kosten überhaupt auf einen zukommen können. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60€ betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70€ und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300€ begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt. Was? Ja, richtig gelesen. Ein Kleingewerbe als solches gibt es gar nicht als Rechtsform. Vielmehr wird mit einem Kleingewerbe ein Unternehmen beschrieben, welches die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Jedes Gewerbe muss man bei dem Gewerbeamt anmelden. Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Nachdem man alle Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeanmeldung-Formular welches man vor Ort ausfüllen muss.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Ein Beispiel aus dem Formular wäre, das man auch Angeben muss, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Denn je nachdem, für was man sich am Ende entscheidet, hat dies eine Auswirkung auf die eigene Krankenkasse. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse selbst bezahlen.
Kann man online Gewerbe anmelden?
Mittlerweile bieten immer mehr Städte die Online Anmeldung an. Das Gewerbe anmelden kann man dann bequem von Zuhause aus. Einziges Problem, noch wird diese Art der Online Anmeldung nicht überall angeboten.
Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wann muss man Gewerbeanmeldung machen?
Das Gewerbe anmelden muss man in der Regel vor oder kurz vor Start der gewerblichen Tätigkeit. Jeder, der in Deutschland eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, muss auch ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt an.
Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden muss, sowie Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Mit einem Hobby darf man bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.
Doch keine Panik: sofern das Gewerbe eher kleinere Umsätze erzielt, drücken die meisten Ämter ein Auge zu und erlassen einem das Bußgeld bzw. die höhe ist noch recht moderat. Doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht, weil man nie weiß, wie das gegenüber tickt. Daher sollte man auch ein Gewerbe so schnell wie möglich anmelden.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Es besteht die Möglichkeit, rückwirkend noch das Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern muss man dann allerdings zurückzahlen, sowie einen vorher bestimmten Zinssatz noch drauflegen.
Für alle anderen gilt diese Pflicht. Wer diese missachtet, kann mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und weitaus mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Das ist eine immens hohe Summe und würde für viele Leute den absoluten Kollaps und Ruin bedeuten.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.
Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.
Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.
Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, dass man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung klassisch durchführen?
Wer die Gewerbeanmeldung durchführen möchte, muss bei dem Gewerbeamt vorstellig werden. In der Regel klingt das einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass das Ganze Prozedere Komplex wäre, sondern vielmehr deshalb, weil man zunächst einmal das zuständige Amt finden muss.
Vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst schauen, bei welchen man die Gewerbeanmeldung durchführen muss.
Auch kann es sein, dass noch andere Ämter, wie das Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer die Erlaubnis haben, Gewerbeanmeldungen anzunehmen. Nachdem man nun beim zuständigen Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr die Gewerbeanmeldung bezahlen.
Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Bei der Anmeldung erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Man macht da Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb. Unter anderem wird auch hier die Frage geklärt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.
Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse in der Regel von der eigenen Tasche bezahlt. Für Leute, die bereits einen Hauptjob haben, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit daher ideal. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem Gewerbe Formular ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulares erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.
Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat.
Wie kann man beim Finanzamt anmelden?
Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt deine Informationen. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung vom Finanzamt erfolgen sollte, dann kann man Mal da anrufen.
Man erhält vom Amt der Finanzen zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen muss mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da hier viele wichtige Dinge geregelt werden. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was ist die Kleinunternehmerregulung?
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man hier die genaue gewerbliche Tätigkeit angeben.
Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert genau, ob die abgegebene Beschreibung denn auch genau zur Tätigkeit passt. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Man hat die Möglichkeit, sofern sich etwas am Gewerbe ändern sollte, dies sofort dem Amt der Finanzen zu melden. Hierbei sollte man allerdings nicht allzu lange warten.
Nachdem man auch den Fragebogen abgeschickt hat, kann man nun endlich mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen und Gewinne erwirtschaften. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden noch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert.
Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man Mitarbeiter hat, muss man diese versichern lassen. Eine eigene Versicherung muss man da nicht abschließen.
Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und auch kann man sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.
Wie kann man Gewerbe online anmelden?
Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Online Gewerbeanmeldung aussieht.
Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Online Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.
Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.
Was sind Vorteile und Nachteile Gewerbe anmelden online?
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.
Damit du vollkommenen vorbereitet bei demGewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Nachdem man bei dem Gewerbeamt war und die Gewerbeanmeldung hinter sich gebracht hat und den Gewerbeschein in den Händen hält, wird einem erst recht klar, welche Verantwortung man da eigentlich trägt.
Auch eine finanzielle Verantwortung, die man rechtfertigen muss. Die meisten Leser auf dieser Seite möchten ein Kleingewerbe anmelden, daher ist es ratsam, anhand eines Beispiels zu erläutern, welche Summen auf einen zu kommen können.
Jedoch kann man bereits jetzt schon sagen, dass die meisten Kosten auch auf andere Gewerbe zutreffend sind. Als erstes kommen die Kosten bei dem Anmelden des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60€ und sind nur einmalig.
Weitere Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter steigen, abhängig von den Einnahmen des Gewerbes. Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar 150 bis 300€ im Jahr bezahlen.
Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält. Diese Rechnung kann für viele Anfangs ein schock sein, da man damit zum einen nicht rechnet, zum anderen auch gar nicht vorgewarnt wird. Doch keine Sorge, auch hier kannst du auf unsere Hilfe zählen.
Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.
Dort prüfen Experten die Möglichkeit, ob die Minderung der Rechnung auf ein Minimum gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, dennoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier.
Zusätzliche Kosten können dann entstehen, wenn du Neuanschaffungen benötigst, eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter einstellst, eine Internetseite aufbaust, Kurse besuchst, Patente anmeldest oder auch wenn du einen zweites Geschäft aufmachen möchtest. Das sind allerdings Kosten, die man bereit ist zu zahlen, da diese als Investitionen gesehen werden können.
Bevor man überhaupt beim Finanzamt vorstellig werden muss, gilt es zunächst das Gewerbeamt zu besuchen, um ein Kleingewerbe anmelden zu können.
Die meisten Leute kommen wegen der Kleingewerbe Anmeldung zum Gewerbeamt, doch in Wirklichkeit ist es so, dass man das Kleingewerbe erst dann anmelden kann, nachdem man beim Finanzamt vorstellig wurde und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.
Nur beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, die ein Kleingewerbe ausmacht. Um die gewerbliche Tätigkeit beginnen zu können, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man ein Kleingewerbe Formular beim Gewerbeamt ausfüllen?
Beim Gewerbeamt erhält man dann ein Formular vorgelegt. Nein, nicht den Fragebogen zursteuerlichen Erfassung, sondern ein Gewerbeformular, wo man unter anderem angaben zum Gewerbetreibenden und zum Unternehmen machen muss.
Nachdem dies erledigt ist, wird das Formular unterschrieben und die Kopie dient dann als Gewerbeschein. Um die gewerbliche Tätigkeit beginnen zu können, reicht der Gewerbeschein nicht aus, man muss erst den Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen und zurückschicken.
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt die anderen Behörden, darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Kann man Kleingewerbe online anmelden?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Wann muss man die Anmeldung beim Finanzamt machen?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt von deinem Vorhaben. Du musst als Gewerbetreibender dann nicht mehr selbstständig zum Finanzamt hin.
Diese schicken dir dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen einen Bogen zur Erfassung der Steuern. Dieses sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Beim Bogen muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen möchte.
Die Regelung ist eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.
Wenn man beispielsweise im ersten Geschäftsjahr 24.000 Euro Umsatz erwirtschaften würde mit der Tätigkeit, dann müsste man ebenfalls keine Steuern zahlen, da der Freibetrag bei 24.500 Euro liegt, allerdings würde man nicht mehr unter die Voraussetzung passen.
Dann müsste man versuchen, das nächste Jahr wieder einen geringeren Umsatz zu erzielen. Wenn man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen möchte, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahr nicht mehr als Option erwähnen.
Bevor man also diese Option rausstreicht, sollte man dies dennoch einmal versuchen. Auch muss man beim Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese Tätigkeit sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, inwieweit die Angaben auch wirklich passen.
Wie lange hat man Zeit um ein Kleingewerbe anmelden?
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erhalten, so muss dieser das Gewerbe beim Amt des Gewerbes anmelden. Das außer acht lassen dieser Regel kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen.
Unter anderem kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr verlangt werden. In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden kann. Das ist nicht nur eine unfassbar hohe Summe, sondern würde viele Leute in den Ruin schicken.
Man sollte nicht vormachen, der Staat hat einen Blick auf unsere Finanzen und umso dubioser erscheint es, wenn wir monatliche Zahlungen erhalten, die allerdings nicht vom Hauptjob stammt. Es wäre umso tragischer, wenn irgendwer anders zum Finanzamt hingeht und einen „verpetzt“.
Die Konsequenzen wären immens. Rechtlich gesehen könnte man sogar von einer Steuerhinterziehung sprechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Anmeldung für das Gewerbe vornimmt, denn Unwissenheit ist nicht straf mindernd.
Kann man Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat das Glück, das man die Gewerbeanmeldung rückwirkend machen kann. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann abgesehen von dem Bußgeld, noch die ausgelassenen Steuern nachzahlen, sowie einen Zinssatz, der auf diese fallen würde.
In vielen Fällen, wo es um eher kleinere Umsätze geht, lässt das Finanzamt eher Gnade walten und verteilt keine oder eher geringere Bußgelder. Doch allein darauf sollte man nicht vertrauen und schnellstmöglich das Amt der Finanzen aufsuchen.
Wie lange dauert es bis man eine Steuernummer bekommt?
In der Regel bekommt man innerhalb von wenigen Wochen die Steuernummer zugeschickt. In wenigen Fällen kann es allerdings vorkommen, das man die Steuernummer dann noch erst später erhält.
Das ist abhängig vom Finanzamt. Man darf an dieser Stelle die Steuernummer nicht mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer verwechseln. Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer erhält man nämlich direkt nach der Geburt ist nur für eine einzelne Person gültig.
Die Steuernummer hingegen kann wechseln, wenn man beispielsweise ein Gewerbe abmeldet und dann in einer neuen Gemeinde anmelden möchte.
Wer muss überhaupt die Kleingewerbe anmelden?
Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen.
Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:
Ärzte,
Zahnärzte,
Ingenieure,
Fotografen,
Designer,
Schriftsteller,
Journalisten,
und viele weitere.
Als Kleingewerbe im Handelsregister anmelden lassen?
Beim Kleingewerbe herrscht keine Pflicht, dieses im Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende können dies dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Vorteile wären unter anderem:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Handelsregister ist, muss man auf einige exklusive Vorteile des Kleingewerbes verzichten. Die Nachteile wären dann:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Was ist Vorteile Kleingewerbe im Gegensatz zu anderen Unternehmen?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.
Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.
Kann man mit einem Kleingewerbe leben?
Jemand, der alleine lebt, wird mitnichten überhaupt keine Probleme bekommen, über die Runden zu kommen. Vielmehr kann diese Person sogar noch einen satten Gewinn beiseite legen für die Zukunft. Ein kleiner Familienhaushalt mit vier Personen kann da eher schon Probleme bekommen.
Weniger aufgrund der Einnahmen, die bei 50.000 Euro sehr hoch sind. Dennoch kann der Wunsch irgendwann nach einem Haus oder einem größerem Wagen entstehen, falls man das gesamte Geld nicht bereits beiseite hat, dann wird es schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit von der Bank zu bekommen.
Über diese Tatsache sollten sich die meisten Kleingewerbetreibenden bewusst sein. Außerdem muss man berücksichtigen, dass man auch Steuern zahlen muss. Auch wenn man bis zu 50.000 Euro verdienen kann, was auch erst einmal verdient werden muss, so muss man auch einiges an Steuern bezahlen. Kleingewerbetreibende zahlen nämlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe zahlt die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Doch hierbei gibt es viele Ausnahmen, wo man am Ende fast nichts versteuern muss. Unter anderem darf man nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Wenn man dann noch die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann zahlt man am Ende auch keine Umsatzsteuer. Am Ende bleiben für den Kleingewerbetreibenden nur noch die Einkommenssteuer.
Fazit:
Zunächst muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Anschließend muss man dort eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Zusätzlich dazu benötigt man einige Unterlagen, wie beispielsweise einen Reisepass und eine Melde Bestätigung.
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann und sollte, da es sich anbietet, das der Arbeitet die Fragen auch direkt dort klären kann. Außerdem verzögert sich das anmelden nicht um weitere Tage.
Nachdem man das Formular vollständig ausgefüllt hat, erhält man eine Kopie dieser, die dann als Gewerbeschein fungiert. Daraufhin informiert das Amt des Gewerbes das Amt der Finanzen, von der Gewerbeanmeldung deinerseits. Man erhält dann innerhalb von wenigen Tagen und Wochen einen Fragebogen, welches sich mit den Steuern befasst.
Dieses sollte man ausführlich und mit größter Sorgfalt ausfüllen. Anschließend muss man dieses dann wieder zurückschicken und erhält dann in der Regel die Steuernummer. Ab dann kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Falls man bisher nicht beim Finanzamt war, dann hat man bis zu 60 Monaten Zeit, die Gewerbeanmeldung noch durchführen zu können.
Im hessischen Bundesland gibt es verschiedene Anlaufpunkte, wo man sein Gewerbe anmelden und sein Gewerbeschein beantragen kann. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt.
Wie bekomme ich einen Gewerbeschein in Hessen?
Der Gewerbeschein ist die Erlaubnisvom Gewerbeamt der Tätigkeit nachkommen zu können. Diesen bekommt man nach dem die Anmeldung des Gewerbes erfolgt ist. Danach wird das Finanzamt benachrichtigt und man bekommt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser muss sofort ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Die Steuer-ID, die man vom Finanzamt bekommt, muss auf jeder Rechnung zu finden sein. Als Gewerbetreibender muss man Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer werden und je nach dem um welche Tätigkeit es sich genau handelt auch eventuell bei der Handwerkskammer.
Kann man online Gewerbeanmeldung in Hessen beantragen?
Hessen bietet auch eine Plattform an, wo man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Online-Verfahren bietet einen großen Vorteil an, weil man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden und nicht erst auf einen Termin von der Behörde warten muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anmeldung müssen das Formular zur Anmeldung, der Personalausweis oder Reisepass, bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel und falls es sich um ein eingetragenes Unternehmen handelt ein Handelsregisterauszug eingereicht werden.
Abhängig von der Tätigkeit kann es auch sein, dass weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Führungszeugnis gefordert werden kann. Auch bei dem Online-Verfahren muss man alle Unterlagen vollständig abgeben, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Man hat die Möglichkeit bei dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt die Kleingewerbe Anmeldung zu beantragen. Das Kleingewerbe anmelden tut man nämlich so, indem man die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht.
Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung in Hessen?
Die Gebühren zur Anmeldung eines Gewerbes können zwischen 30 bis 50 Euro in Hessen betragen.
Gewerbe-Formular: Darauf müssen sich achten!
Man erhält beim Gewerbeamt einen Formular, welches man ausfüllen muss. Dort werden einige Fragen rund um den Gründer und den Betrieb gefragt. Das ausfüllen des Formulars und das ganze Prozedere rund um die Anmeldung dauert rund bis zu 30 Minuten und länger.
Dieses Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Diese Kopie erhält dann der Gründer nach der Anmeldung. Dieser Schein ermöglicht es ihm allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das geschieht erst dann, wenn man die Formulare vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Weitere Informationen diesbezüglich findet man auch auf unserer Seite.
Wie fülle ich die Gewerbe-Formular aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Alle die selbstständig werden wollen, müssen eine Gewerbeanmeldung nachkommen. Wenn du der Tätigkeit langfristig nachkommen möchtest und damit auch Gewinn beabsichtigst, solltest du sofort das anmelden.
Im besten Fall sollte die Gewerbeanmeldung schon vorher erfolgen, denn es kann auch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Der Vorteil in Hessen ist, dass man es auch bequem von Zuhause aus machen kann.
Fazit
Die Gewerbeanmeldung kann beim zuständigen Gewerbeamt oder aber auch online auf der Plattform von Hessen. Hierfür müssen die Unterlagen vollständig abgegeben werden, wie zum Beispiel die Formulare beim Gewerbeamt und Finanzamt, der Personalausweis oder Reisepass und eventuell noch weitere Nachweise oder Qualifikationen.
Man hat die Möglichkeit die Formulare auch vor Ort auszufüllen. Erst nach dem die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, darf man der Tätigkeit nachkommen.