Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt.
In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss. Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal.
Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.
Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen
Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:
Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.
Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.
Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.
Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.
Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.
Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.
Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.
Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .
Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss. Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.
Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.
Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.
Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung
In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.
Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.
Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.
Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.
Kosten für die Gewerbeanmeldung
Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.
Rückwirkende Gewerbeanmeldung
Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.
Fazit
Die Firmenregistrierung ist etwas, das die große Mehrheit der Gründer nicht vermeiden kann. Aber auch wenn die Prozedur zunächst einschüchternd wirkt, kann man sich sicher sein: Es ist nur „als Spaß anzusehen“.
Denn die Gewerbeanmeldung ist nur ein winziger Schritt. Sobald man die Schritte des Unternehmensgründungsprozesses durchlaufen hat (Eröffnung eines Geschäftskontos, Einholung von Genehmigungen, eventuell Inanspruchnahme eines Notars usw.), kann sein eigenes Unternehmen anmelden.
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann.
Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. Nachdem dies erfolgt ist, muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt.
Kann man auch Online anmelden?
Es gibt mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.
Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden. Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man paar Unterlagen bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Die Behörden werden infomiert
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist.
Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet.
Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt.
Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen. Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Grundsätzlich gibt es eine feste Zeitspanne, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Diese Frist sollte man auch nicht verstreichen lassen, denn die Konsequenzen können verheerend sein.
Denn man muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und weit mehr rechnen. Doch keine Bange, man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können.
Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings auch die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Außerdem rechnet man auf diese Steuern dann noch eine vorher festgelegte Zinssumme drauf, die man ebenfalls bezahlen müsste.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann.
In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht.
So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Ein Kleingewerbe gründen und dann im Handelsregister eintragen lassen? Zwar nicht üblich, dennoch kann es sich für einige Kleingewerbe lohnen, diesen Schritt zu gehen.
Ein Kleingewerbe beispielsweise löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Wow-Effekt aus, den Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben. Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein.
Ist ein Kleingewerbe zu Handelsregister verpflichtet?
Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kann ein Kleingewerbe selber Entscheiden?
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ein Gewerbe gründen bedeutet gleichzeitig auch, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und es gibt keine Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.
Was gibt IHK an?
Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten. Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen.
Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften.
Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet.
Gibt es mehrere Kosten?
Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden. Je nach dem, ob man ein Haupt– oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK.
Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€. Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.
Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?
Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Gibt es Ausnahmen dass der Arbeitnehmer zu dem Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen?
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Der erste Gedanke, der da einem überkommt, dürfte das Gewerbeamt in der Stadt sein. Doch das stimmt so nicht ganz oder eher ist das nur die halbe Anmeldung. Denn das Kleingewerbe ist etwas ganz Besonderes. Hierbei reicht es nicht gänzlich aus, nur beim Gewerbeamt vorstellig zu werden. Doch die Reise eines Kleingewerbetreibenden fängt genau hier an!
Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?
Man muss zunächst das zuständige Amt für die Gewerbeanmeldung ausfindig machen und dann dort vorstellig werden. Ein kleiner Hinweis: in den meisten kleineren Städten gibt es ohnehin nur ein Gewerbeamt. Doch in einigen Städten kann man die Anmeldung auch bei anderen Wirtschaftsämtern vornehmen, wie zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Also muss man zunächst einmal recherchieren, welches Amt denn nun für die Gewerbeanmeldung zuständig ist. Das ist schnell erledigt.
Die zweite Recherche ist da etwas kniffliger. Denn man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort beim Gewerbeamt erscheint oder ob man vorher einen festen Termin vereinbaren muss. In einigen Städten kann es zudem sein, dass man auch die Option angezeigt bekommt, das man die Gewerbeanmeldung online vornimmt. Unabhängig davon, für welche Alternative man sich selbst entscheiden würde, so muss man einfach schauen, was das zuständige Gewerbeamt angibt.
Wenn man dann an dem Tag der Gewerbeanmeldung vor Ort nun erschienen ist, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Des Weiteren ist es wichtig, das man einige Unterlagen dabei hat.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Nachdem man alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Formular. Dieses Formular kann man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dort die jeweiligen Fragen beantworten. Es lohnt sich aber, wenn man das Formular direkt vor Ort ausfüllt. Zum einen weil man dann die Anmeldung auch an dem Tag abschließen kann, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei Fragen gerne behilflich sein dürfte. Grundsätzlich herrscht in den Wirtschaftsämtern ein gutes Klima gegenüber den Gründern. Im Land der Dichter und Denker wird es immer wieder gern gesehen, wenn aufstrebende Unternehmer sich auf machen und die Welt von ihren Ideen aufmerksam machen möchten.
Von was besteht dieses Formular?
Dieses Formular besteht aus einer einzelnen Seite. Auf diesem muss man einige Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Unter anderem eben auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Wer sich bis hierhin fragt, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, der muss nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden. Um das Kleingewerbe abschließend anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Zwar werden Kleingewerber eher durch die Umsätze definiert, doch im Sprachgebrauch ist es üblich, dass man mit einem Kleingewerbe grundsätzlich die Unternehmen meint, die die Regelung in Anspruch genommen haben.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Bis wann man ein Nebengewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits jetzt schon weiß, dass man auf jeden Fall eine nebenberufliche Selbstständigkeit anpeilt, der sollte schnellstmöglich beim Gewerbeamt erscheinen.
Ansonsten gilt für Gründer folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht der Gewinnerzielung, ohne das diese Tätigkeit dabei auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss ein Gewerbe anmelden. Falls man das nämlich nicht tut, dann kann man Bußgelder in höhe von rund 1000 Euro und mehr erhalten. In München ist es gar so, dass Bußgelder verteilt werden, die bis zu 50.000Euro betragen können. Das würde für die meisten Gründer der finanzielle Ruin bedeuten.
Solche Thematiken sind unter anderem Gründe dafür, weshalb so viele Leute Angst vor der Selbstständigkeit haben, da sie befürchten, einen Fehler während der Gewerbeanmeldung zu machen und dadurch finanzielle Schaden erleiden können. Doch keine Panik, es gibt einen Ausweg aus dieser misslichen Misere.
Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend gründen zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bereits über einen sehr langen Zeitraum keine Gewerbeanmeldung vorgenommen hat, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.
Als Kleingewerbe Steuern zahlen?
Als Kleinstgewerbe steuern zahlen? Ja, das muss man auch, wäre natürlich auch zu schön um wahr zu sein, wenn denn nicht. Die Kleingewerbe Steuer bzw. die Gewerbesteuer kann umgegangen werden, wenn man unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet. Dann nämlich werden keine Gewerbesteuern verlangt
Welche Steuern für Kleingwerbe gibt es?
Wie jeder andere auch zahlt man auch beim Kleingewerbe die Einkommen- und Umsatzsteuer. Es gibt zudem die Kleinunternehmerregelung, die Gründern hilft, mehr zu verdienen und dabei keine Gewerbesteuer zu begleichen. Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 ( früher 17.500 Euro) Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen ebenfalls keine Gewerbesteuern gezahlt werden. Wenn man im ersten Geschäftsjahr beispielsweise einen Umsatz von 23.000 Euro hat, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, doch dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht. Im folgenden Jahr müsste man dann wieder unter 22.000€ kommen, und darauf dann 50.000, damit diese Regelung aktiviert wird.
Wie hoch darf der Umsatz pro Jahr beim Kleingewerbe sein?
Wer ein Nebenerwerb anpeilt, fragt sich sicherlich, wie viel man im Jahr denn mit einem Kleingewerbe verdienen darf. Kleiner Spoiler: eine ganze Menge. Es ist sogar so viel, dass es bei den meisten wohl den eigentlichen Hauptjob übertrifft. Man darf nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von bis zu 50.000 Euro im Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe und sollte einem noch einmal klar machen, dass man auch mit einem Nebenerwerb sehr gut von Leben kann und sich damit viele Träume wahr werden lassen.
Allerdings sollte man nicht vergessen, das man dann auch die Gewerbesteuern dann dementsprechend höher ausfallen. Die meisten werden dies aber sicherlich bei einem so hohem Einkommen dann verkraften.
Wann muss die Anmeldung beim Finanzamt tätigen?
Wer nebenberuflich selbstständig ist, der wird sich auch die Frage stellen, welche Kosten denn auf ihn zu kommen könnten. Hier bereits eine kleine Entwarnung: die Kosten belaufen sich auf einem sehr kleinem Minimum. Sogar ein Student mit Bafög könnte sich ein Nebengewerbe locker leisten.
Was Kosten Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt?
Zählen wir Mal alle relevanten Kosten auf: Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen.
Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich. Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.
Was hat es mit der IHK auf sich?
Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.
Gibt es andere Kosten?
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Nachdem man das Kleingewerbe angemeldet hat, gibt das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid, unter anderem auch der Industrie und Handelskammer. Bei der IHK wird man Pflichtmitglied. Das ist in Deutschland so festgehalten und kann nach der Gründung nicht rückgängig gemacht werden.
Was kostet die Mitgliedschaft bei der IHK?
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Gewerbe, welche im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von 150 bis 300 Euro.
Was sind die Vorteile Mitgliedschaft bei der IHK?
Im ersten Moment können diese Mehrkosten sehr nervig sein, doch man sollte auch die positiven Seiten der IHK in Betracht ziehen, die da wären, das die IHK dem Kleinunternehmer sehr viele Möglichkeiten bietet, Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um sich und sein Unternehmen weiter zu entwickeln. Zudem kann man einige Zertifikate erlangen, die dem Ansehen des Unternehmens behilflich sein können.
Es kann allerdings auch mal durchaus vorkommen, das man als Kleinunternehmer bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es gut und gerne Mal in sich haben. Manchmal müssen dann etwaige Neuanschaffungen für einen Monat nach hinten verschoben werden, doch was kann man dagegen machen? Nun, man kann die Hilfe von GewerbeAnmeldung.com in Anspruch nehmen. Was damit genau gemeint ist?
Man hat als Personengesellschaft die Möglichkeit, dem Betrag zu widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann anschließend, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen! Es besteht tatsächlich die Option, das die Kosten fast vollständig gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür, wie so bei vielem im Leben nicht, eine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine mehr als deutliche Sprache.
Weitere Informationen bezüglich der IHK-Gebühren-Beratung erhältst du nur hier.
Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?
Wenn man neben der Arbeit noch einen Nebenerwerb hat, kann es durchaus sein, dass der ein oder andere mit dem Gedanken spielt, dem Arbeitgeber von Nebengewerbe zu berichten.
In erster Linie gilt, dass man in Deutschland nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber davon zu berichten. Ausnahmen gibt es allerdings doch. Wer beispielsweise pro Woche mehr als 15 Stunden arbeitet und dadurch vielleicht ohne Kraft bei der Arbeit erscheint und die Arbeitsleistung abnimmt, ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu unterrichten. Auch kann die vertragliche Situation es von einem verlangen, da bestimmte Klauseln diesbezüglich eingebaut wurden. Zudem besteht die Möglichkeit, das man mit dem aktuellen Arbeitgeber in der selben Branche tätig ist und man somit ein Interessenkonflikt hätte. Auch da muss man dem Chef bescheid geben.
Ein weiterer Grund, weshalb man auch mit dem Nebenerwerb zum Chef gehen kann, ist auch, das dieser es eventuell als Misstrauen deinerseits deuten kann, wenn er dies von wo anders erfährt und dann das Arbeitsverhältnis darunter leidet.
Fazit:
Das Kleingewerbe bietet dem Gründer das ideale Umfeld, um langfristig wachsen zu können, dabei jede Menge Steuern zu sparen und damit sogar sehr viel Geld zu verdienen.
Um die Gründung im Nebengewerbe beantragen zu können, muss man beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in manchen Fällen ist. Warum? Weil es vor allem in Großstädten durchaus vorkommen kann, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann, beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Also lautet der erste Schritt zu schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist.
Nebengewerbe anmelden von Ort oder mit Termin?
Als zweiten Schritt muss man schauen, ob man für die Gewerbeanmeldung einen festen Termin braucht oder ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Nachdem man auch das erledigt hat, springen wir an den Tag der Anmeldung -> so geht es weiter: wenn man in das Büro hinein gebeten wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem zahlt man diese Gebühr, diese ist unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Daraufhin müssen Gewerbetreibende noch einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen benötigt man um eine Nebengewerbe gründen
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie soll man für die Nebengewerbe das Formular ausfüllen?
Nachdem man alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Formular. Dieses Formular kann man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dort die jeweiligen Fragen beantworten. Es lohnt sich aber, wenn man das Formular direkt vor Ort ausfüllt. Zum einen weil man dann die Anmeldung auch an dem Tag abschließen kann, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei Fragen gerne behilflich sein dürfte.
Grundsätzlich herrscht in den Wirtschaftsämtern ein gutes Klima gegenüber den Gründern. Im Land der Dichter und Denker wird es immer wieder gern gesehen, wenn aufstrebende Unternehmer sich auf machen und die Welt von ihren Ideen aufmerksam machen möchten. Doch kommen wir zum Formular. Dieses Formular besteht aus einer einzelnen Seite. Auf diesem muss man einige Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Unter anderem eben auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Nebengewerbe: Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer sich bis hierhin fragt, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, der muss nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden. Um das Kleingewerbe abschließend anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Zwar werden Kleingewerber eher durch die Umsätze definiert, doch im Sprachgebrauch ist es üblich, dass man mit einem Kleingewerbe grundsätzlich die Unternehmen meint, die die Regelung in Anspruch genommen haben.
Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Bis wann man ein Nebengewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits jetzt schon weiß, dass man auf jeden Fall eine nebenberufliche Selbstständigkeit anpeilt, der sollte schnellstmöglich beim Gewerbeamt erscheinen. Ansonsten gilt für Gründer folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht der Gewinnerzielung, ohne das diese Tätigkeit dabei auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss ein Gewerbe anmelden.
Was wird wen man die Nebengewerbe nicht anmeldet?
Falls man das nämlich nicht tut, dann kann man Bußgelder in höhe von rund 1000 Euro und mehr erhalten. In München ist es gar so, dass Bußgelder verteilt werden, die bis zu 50.000 Euro betragen können. Das würde für die meisten Gründer der finanzielle Ruin bedeuten. Solche Thematiken sind unter anderem Gründe dafür, weshalb so viele Leute Angst vor der Selbstständigkeit haben, da sie befürchten, einen Fehler während der Gewerbeanmeldung zu machen und dadurch finanzielle Schaden erleiden können.
Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?
Doch keine Panik, es gibt einen Ausweg aus dieser misslichen Misere. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend gründen zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bereits über einen sehr langen Zeitraum keine Gewerbeanmeldung vorgenommen hat, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und eine Nebengewerbe?
Grundsätzlich meinen ein Nebengewerbe und ein Kleingewerbe das gleiche. Denn in der Regel werden Nebengewerbe als Kleingewerbe betrieben.
Mit einem kleinem Gewerbe werden eben jene Gewerbe bezeichnet, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Die Bedingung sieht so aus, dass man im vorherigen Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro erzielen darf. Falls man sich noch im ersten Jahr befinden sollte, dann bedeutet, dass man in diesem Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften darf. Wenn dies so gegeben ist, dann zahlt man keine Umsatzsteuer.
Die weiteren Vorteile eines Kleingewerbes sind, dass dieser nicht dazu verpflichtet ist, die doppelte Buchführung betreiben zu müssen. Zudem ist sie nicht der HGB, sondern der BGB untergeordnet, was eine lockere Gesetzeslage bedeutet.
Wann gilt man als ein Nebengewerbe?
Man gilt als nebenberuflich Selbstständig, wenn man neben dem eigentlichen Hauptjob einer eigenen selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Ein weiter Faktor dafür lautet, dass man weniger verdient, als im eigentlichen Hauptjob, wobei man das nicht genau bemessen kann und man beispielsweise für höhere Einkünfte nichts könnte. Auch sollte man nebenberuflich nicht so viel Arbeiten, wie bei dem eigentlichen Hauptjob.
Ein grober Schätzwert liegt dabei wöchentlich bei 15 Stunden oder 18 Stunden pro Woche. Ab 20 Stunden pro Woche ist man bereits hart an der Grenze angekommen. Ein Richtwert, der fälschlicherweise immer wieder angegeben wird, ist, das man wöchentlich nur 165 Euro mit einem Nebengewerbe verdienen darf. Das stimmt nicht und sollte sofort aus den Köpfen gestrichen werden.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Für viele Gründer eine sehr wichtige Frage und Voraussetzung, um überhaupt ein Nebengewerbe anmelden zu können: bezahlt man Chef meine Krankenversicherung weiterhin? Bei einem Nebengewerbe grundsätzlich schon. Es kann aber bei einigen Ausnahmen der Fall sein, dass man einen Teil der Krankenversicherung mit bezahlen muss. Dies ist aber jedoch zum einen von den eigenen Einnahmen abhängig, vor allem aber davon, ob dies im Vertrag so schriftlich festgehalten worden ist.
Wie viel kann man mit einem nebenberuflichen Gewerbe verdienen?
Wenn man ein Neben gründen möchte, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert. Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden. Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Chef halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht. Zwar kann der Chef nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.
Wie viel einnahmen bekommt ein Nebengewerbe?
Es kann nicht gesamte Summe erreichen, die ein Nebengewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.
Nebengewerbe ausgeübt trotzdem bei der IHK?
Wer die Gründung im Nebengewerbe angestrebt und dabei gedacht hat, dass dieser von der IHK dann vielleicht befreit wird, der hat sich zu früh gefreut. Denn die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle Gewerbetreibenden in Deutschland verpflichten und von dieser Pflicht kann man sich nicht befreien lassen, da dies per Gesetz beschlossen ist.
IHK: Müssen die Nebengewerbe Gebühre zahlen
Für diese Mitgliedschaft verlangt die IHK auch einige Gebühren. Bevor du dich wegen diesen Zahlen aufregst, lass uns erst einmal anschauen, wofür die IHK eigentlich steht und welche positive Eigenschaft sie zumindest hat. Also, die IHK versucht die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wie fragst du dich? Diese Frage möchten wir nicht beantworten, da dies schwarzer Humor wäre (bei näherer Recherche wirst du verstehen warum).
IHK: Weiterbildungskurse
Was aber wirklich gut an der IHK ist, ist, dass sie viele Weiterbildungskurse anbietet. Zwar gegen Geld, doch nach erfolgreichem Bestanden des Kurses erhält man jeweils ein Zertifikat, welches in unternehmerischen Kreisen hohes Ansehen genießt. Durch diese Zertifikate kann man also das eigene Unternehmen weiter aufwerten.
IHK: Welche Zahlungen ewartet IHK
Für diese Leistung(en) erwartet die IHK auch einige Zahlungen. Kleine Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. An dieser Stelle würde ich lieber schreiben wollen, dass damit bereits alles über die IHK gesagt worden wäre, doch dem ist leider nicht so.. denn die IHK hat eine sehr unschöne Seite an sich. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben. Doch keine Panik…
GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->
Fazit:
Wer ein Nebengewerbe anmelden will, und das, obwohl er vielleicht aktuell Arbeitslos ist, kann dies trotzdem machen, denn die Bundesagentur für Arbeit ist dies gegenüber sehr besonnen. Um nun das Nebengewerbe anmelden zu können und als solches Nebengewerbe gelten zu können, ist es wichtig, dass man versucht, nicht mehr wie 15 Stunden pro Woche in diese Unternehmung zu stecken.
Das Kleingewerbe ist nicht nur eines der beliebtesten Gewerbe überhaupt, sondern benötigt auch noch eine besondere Pflege. Pflege indem Sinne, das diese unter einer ganz anderen Voraussetzung gegründet werden muss, als jedes andere Gewerbe.
Doch die Mühen lohnen sich, denn ein Kleingewerbe bietet sehr viele Vorteile: es kommt nicht zur doppelten Buchführung, die Beiträge bei der Industrie und Handelskammer sind eher gering und man kann grundsätzlich dennoch einen sehr hohen Gewinn im Jahr erwirtschaften. Ideale Bedingungen, um mit dem Unternehmen voll durchstarten zu können!
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Nicht, wegen der Kleingewerbe Anmeldung, sondern damit man überhaupt erst ein Gewerbe anmelden kann.
Wenn man das zuständige Gewerbeamt einmal ausfindig machen konnte, muss man zunächst schauen, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel innerhalb an einem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen. Dieser Schein ist die Bescheinigung der Anmeldung selbst. Doch genauso sicher sein kann man sich auch, dass der Andrang anderer Gründer ebenfalls sehr hoch ist und man dementsprechend viel warten muss.
Ein kleiner Tipp: falls es zeitlich passen sollte, dann lohnt es sich, einer der ersten zu sein. Gegen Mittags sind die meisten Ämter voller. Falls man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man sich nicht mit diesen Fragen beschäftigen.
Doch auch hier gibt es ein gravierendes Problem: manchmal kann es vorkommen, dass die Ämter über mehrere Wochen und Monate hinweg verplant sind und man so warten muss, bevor man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen kann. Eine dritte Alternative steht ebenfalls in den Startlöchern: die Online Gewerbeanmeldung!
Kann man online Kleingewerbe anmelden?
Ja. Das Unternehmen bequem von Zuhause aus anmelden zu können dürfte den meisten Leuten gefallen. Auch ist hier ein großer Vorteil, dass die Anmeldung selbst weitaus weniger Zeit in Anspruch, als wie beim Gewerbeamt selbst.
Innerhalb von zehn bis 15 Minuten kann hier das Gewerbe eröffnet werden. Beim Amt des Gewerbes kann es vielleicht bis zu einer Stunde dauern, je nachdem, wie viele Fragen man an den Beamten hat.
Doch auch diese Art der Anmeldung hat ein kleines Problem: der Service wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bereits der Fall, dennoch kann nicht jeder diesen Service in der Bundesrepublik genießen.
Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man nun bevorzugen würde, man muss zunächst einmal schauen, welches denn vom Amt selbst angeboten wird.
Bearbeitungsgebühr Kosten im Kleingewerbe
Wenn man nun die Gewerbeanmeldung beantragen will, müssen Gründer eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Die Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Anmeldung des Kleingewerbes?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man Angaben zum Unternehmen und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe gründen oder als Hauptgewerbe starten möchte.
Wie kann man als Kleinunternehmer den Gewerbeschein bekommen?
Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.
Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Falls du dich bis hierhin fragen solltest, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, dann solltest du wissen, dass dies nur beim Finanzamt geschehen kann. Ein klein Gewerbe kann man nur dann anmelden, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten.
Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.
Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.
Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.
In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000€ und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000€ zu haben.
Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe. Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern.
Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.
Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen. Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.
Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.
Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und Gewerbetreibender ist, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt die IHK automatisch.
Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Geschäftsjahr.
Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Auch muss man keine Gebühren zahlen, wenn man einen Umsatz von unter 5200 Euro Umsatz vorweist. Viele Leute kritisieren die Gebühren, da der Erfolg der IHK nicht gerade das vorweisen kann, was diese im Gegensatz dazu erhalten.
Die IHK versucht sich dafür einzusetzen, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versuchen sie, indem sie beispielsweise den Gewerbetreibenden Weiterbildungskurse anbieten, wo man Zertifikate erhalten kann und somit dem Ansehen dem Unternehmen hilft.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?
Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Gewerbe, welches Gründern viele Vorteile verspricht, diese aber auch in einigem hemmt. Es ist daher eher eine Frage der eigenen Auslegung, was man mit diesem Kleingewerbe erreichen möchte.
Einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach das Kleingewerbe neben der eigentlichen Arbeit hat und dies einem ein kleinen Betrag im Jahr erwirtschaftet. Dabei ist diesen Leuten vor allem wichtig, dass man nur sehr wenig mit dem Finanzamt und irgendwelchen Bürokratischen Sachen zu tun hat.
Beim Kleingewerbe sind eben diese Dinge gewährleistet. Möchte man wiederum eine große Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH gründen, hat allerdings dafür nicht das ganze Stammkapital zur Verfügung, und möchte dennoch eine gewerbliche Tätigkeit beginnen, so wäre ein Kleingewerbe als Start dennoch mehr als sinnvoll.
Zum einen könnte man das Kleingewerbe im Laufe der Zeit immer noch als GmbH umwandeln lassen, und zum anderen kann man erst auch einfach nur testen, welches wirtschaftliche Potenzial denn die eigene Idee im kleinen Rahmen hat.
Ohne dabei also den Ruf der GmbH zu riskieren, kann man in einem ruhigen Umfeld testen, wie die Idee bei den Leuten ankommt. Fassen wir also kurz zusammen:
Leute, die neben der Arbeit eine nette Summe dazu verdienen möchten und dabei einen geringen Verwaltungsaufwand haben sollen, sind bei einem Kleingewerbe richtig,
wenn man zunächst nur austesten möchte, ob die geplante Tätigkeit überhaupt einen wirtschaftlichen Ertrag bringen würde, ideal,
für Leute die wissen, dass sie eine sehr spezielle Nische haben und nicht Unsummen damit verdienen werden und dennoch einiges an Steuern sparen können.
Auch wenn ein Kleingewerbe immense Vorteile für den Gewerbetreibenden benötigt, so kann diese auch das Wachstum bremsen. Unter anderem weil:
potenzielle Kunden von einem Kleingewerbe nicht so angetan sind, das hat Prestige gründe. Man vertraut eher einer großen Marke, als einem Kleingewerbe,
man ist unflexibel, wenn man nebenbei noch arbeiten geht. Aufgrund der eigenen Arbeit wird es schwierig, auf Jagd nach potenziellen Kunden zu machen.
Man kann nur bestimmte Summen im Jahr verdienen, falls man diese überschreitet, dann muss man wie jedes andere Gewerbe auch sehr viele Dinge berücksichtigen und Steuern abgeben.
Für was man sich am Ende auch entscheiden mag, in erster Linie fährt man mit einem Kleingewerbe recht gut. Auch wenn man hoch hinaus will, kann ein Kleingewerbe ein sehr gutes Fundament für die Zukunft bilden.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe gründen zu können, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss man für die Gründung beim Amt des Gewerbes vorstellig werden und dort eine Gewerbeanmeldung beantragen.
Dabei muss man einige Unterlagen vorweisen. Daraufhin erhält man vom Finanzamt einen Fragebogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Das ist die größte Voraussetzung, um überhaupt als Kleinunternehmer angesehen zu werden.
Vorteile eines Kleingewerbes sind, dass man die Umsatzsteuer sparen kann, wenn man einige Wichtige Bedingungen erfüllt hat. Auch kann man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.
So müssten Kleingewerbetreibende am Ende des Geschäftsjahres lediglich die Einkommenssteuer bezahlen. Allerdings könnte man als Unternehmer auch die Krankenversicherung von der Einkommenssteuer absetzen lassen, sofern man diese selbst bezahlen muss. So hätte man am Ende hin nur sehr geringe Steuern zu zahlen, kann dafür aber einen sehr ordentlichen Betrag dazu verdienen.
Als Kleinunternehmer etwas beantragen? Das geht, doch dabei musst du einige Sachen beachten. Was diese sind? Erfahre mehr ->
Was sind Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer können sowohl Leute sein, die ein eigenes Gewerbe besitzen, aber auch Leute sein, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Klingt ziemlich kompliziert, ist es aber bei weitem nicht.
Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?
Also, die Begrifflichkeiten Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht, was wiederum nichts anderes bedeutet wie der Erwerb und Vertrieb innerhalb des Inlandes der deutschen Grenzen.
Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben. Das hat den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird.
Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste bzw. die Dienstleistung, die man anbietet, für einen weit günstigeren Preis anbietet als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das eigene Angebot eher anzunehmen.
Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können. So viel zum Kleinunternehmen.
Der Begriff Kleingewerbe stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Weil man eben kein vollständiger Kaufmann, sondern nur ein Kann-Kaufmann ist.
Das wiederum erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.
Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten. Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten.
Außerdem müssen Kleinunternehmer nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln. Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Wie kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.
Wer gilt als Freiberufler?
Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.
Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Wer sich nun dazu entschlossen hat, ein Kleingewerbe anzumelden, der muss als erstes beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Grundsätzlich haben auch Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, das eigene Unternehmen im Handelsregister eintragen zu lassen.
Doch dann verschwinden fast gänzlich die gesamten Vorteile eines Kleinunternehmers. Daher wäre es ratsam, diesen Schritt nicht zu gehen. Als nächstes muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vorher einen Termin benötigt oder ob es auch ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint.
Beides hätte seine Vor- als auch Nachteile. Wenn man nun an dem besagten Tag der Gewerbeanmeldung gekommen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden und hat nichts mit der Rechtsform des Gewerbes zu tun. Des Weiteren muss man einige Unterlagen vorzeigen.
Was brauche ich als Kleinunternehmer für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss ich als Kleinunternehmer Gewerbe-Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.
Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.
Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.
Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Es gibt bestimmte Fristen, die man einhalten muss, bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann. Nimmt man diese nämlich zu spät wahr, muss man damit rechnen, ein Bußgeld zu erhalten, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Es ist daher sehr wichtig darauf zu achten, dass man die Anmeldung so früh wie möglich vornimmt.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Ja. Man hat die Möglichkeit, sein Unternehmen auch noch nachträglich anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Da die meisten Leser auf der Seite eher Kleingewerbetreibende sind, schauen wir uns in einem kurzen Beispiel an, mit welchen Kosten diese rechnen müssen. Da gibt es zunächst die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese muss jeder Gewerbetreibende bezahlen.
Weitere laufende Kosten für einen Kleingewerbetreibenden können dann anfallen, sofern dieser das Unternehmen hauptberuflich betreibt. Dann müsste man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die monatlichen Kosten belaufen sich hierbei auf mindestens 200 Euro.
Das gute ist, das man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben kann und man am Ende des Jahres bei der Steuererklärung bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen kann. Ein sehr großer Vorteil. Weitere Kosten, die man als Kleingewerbe bezahlen muss, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK entstehen.
Kleingewerbetreibende zahlen da rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Falls man Mitarbeiter beschäftigen sollte, dann muss man unter anderem auch die Versicherung der Arbeitnehmer bezahlen.
Das wären allerdings auch die einzigen Fixkosten, die man hätte. Im weiteren Verlauf der Jahre können jedoch zusätzliche Zahlungen entstehen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Koorperationen eingeht.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Wenn man ein klein Gewerbe gründen möchte, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert. Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden.
Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Chef halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht. Zwar kann der Chef nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.
Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Nebengewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.
Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?
Um ein Kleinunternehmen gründen bzw. die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Vor allem dann muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Freiberufler müssen selbst das Finanzamt aufsuchen gehen. Gewerbetreibende erhalten diesen Fragebogen automatisch innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Es kann allerdings durchaus sein, dass man diesen eventuell doch nicht so schnell erhält, dann wäre es ratsam, wenn man selbst aktiv wird und einmal nachfragt, was denn das Problem ist.
Die Kleinunternehmerregelung: Darauf müssen sie achten!
Wenn man diesen Bogen dann einmal erhalten hat, dann wird man schnell feststellen, dass dieser mit sieben Seiten ein großer Brocken. Es empfiehlt sich daher, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Insbesondere sind für Kleinunternehmer die folgenden zwei Felder sehr wichtig: zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung, zum anderen die, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreibt.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut? Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.
Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht tun.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK für Kleingewerbetreibende verpflichtend?
Ja. Jeder Gewerbetreibende, egal ob Kleingewerber oder Gründer einer Kapitalgesellschaft, muss die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Hier gibt es keine Ausnahmen, diese muss jeder Gründer wahrnehmen. Man kann sich von der Pflicht nicht befreien lassen. Unter anderem auch aufgrund dieses Zwanges sind viele Unternehmer gegen die Mitgliedschaft.
Doch was will man machen, wenn dies der Staat einem vorschreibt? Das gute an der IHK ist zumindest, dass diese viele Weiterbildungskurse anbietet. Zwar gegen Geld, dennoch können sich Gründer und Unternehmen daran bereichern. Für diese Leistung(en) erwartet die IHK auch einige Zahlungen.
Kleine Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. An dieser Stelle würde ich lieber schreiben wollen, dass damit bereits alles über die IHK gesagt worden wäre, doch dem ist leider nicht so.. denn die IHK hat eine sehr unschöne Seite an sich.
Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com fragen.
Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->
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Unabhängig davon, ob man dieses Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führt, so träumen wir Gründer doch alle davon, irgendwann sehr gutes Geld mit dem Gewerbe verdienen zu können. Doch bis wir zu diesem Punkt gelangen, müssen wir einen langen Prozess hinter uns bringen.
Damit du die gewerbliche Tätigkeitso einfach wie möglich anmelden kannst, erhältst du hier einen kleinen Leitfaden, wie du nicht nur die Anmeldung eines Gewerbes schnell hinter dich bringst, sondern auch, wie du einige Steuern und Kosten sparen kannst. Sei gespannt!
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen vorstellig werden. In der Regel klingt es immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist.
Ist dies erledigt, folgt bereits auch der nächste Schritt: benötigt man für die Anmeldung einen festen Termin oder kann man auch einfach vor Ort erscheinen? Beides hätte seine Vor- und Nachteile.
Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beantragen kann und den Gewerbeschein dann in den Händen hält. Genauso sicher sein kann man sich allerdings dann auch, dass man einiges an Zeit mitbringen muss.
Denn der Andrang für eine Gewerbeanmeldung war noch nie so hoch, wie zu unserer heutigen Zeit. Daher sind auch viele Ämter überfüllt. Einen kleinen Trick, wie man dieses Problem umgehen kann, ist, das man so früh wie möglich beim Gewerbeamt erscheint. Jemand, der einen festen Termin, der kennt ein solches Problem nicht.
Man erscheint zum angegeben Zeitpunkt und muss nur wenige Minuten warten, bis man hereingelassen wird. Das Problem ist hier aber viel mehr, wann dieser Zeitpunkt sein wird. Viele Ämter sind nämlich ausgelastet und freie Termine kann man erst nach einigen Wochen und Monaten realisieren.
Unabhängig davon, welches Modell man denn nun auch bevorzugen würde, so muss man erst einmal herausfinden, welches denn das zuständige Amt anbietet. Ist man jedoch soweit, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Außerdem muss man unter anderem folgende Dokumente bei sich haben:
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt.
Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, wird beim Amt des Gewerbes böse Überrascht.
Auf dem Gewerbeformular kann man nämlich nicht angeben, dass man ein kleines Gewerbe gründen möchte. Ein Kleingewerbe kann man nur beim Finanzamt, indem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhält und dort angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.
Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?
Wir leben in einer Zeit, in der die digitale Revolution kein Halten kennt. Auch nicht bei der Gewerbeanmeldung. Immer mehr Städte und Gemeinde bieten die Online Gewerbeanmeldung an. Diese Art der Anmeldung ist ein wahrer Segen.
Leute, die aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden hatten, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, können nun unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Die Online Anmeldung dauert auch nur wenige Minuten und wird schnell abgeschlossen.
Auch hier muss man zunächst die selbe Bearbeitungsgebühr bezahlen. Dann muss man die erforderlichen Unterlagen als Kopie hochladen und dann nur noch das Formular ausfüllen und abschicken. Ganz einfach.
Doch auch hat leider die Online Gewerbeanmeldung seine kleinen Problemchen. Zum einen akzeptiert nicht jedes Gewerbeamt die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.
Dann müsste man die persönliche Unterschrift entweder per Post oder persönlich vor Ort nachreichen. Ein weiteres Problem ist, dass die Online Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Bisher ist dies in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in einigen Großstädten der Fall.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Sofern man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalige Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.
Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder.
Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr. Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen.
Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste. Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist.
Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.
Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen. Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden. Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Da die meisten Gründer noch vor der ersten Gewerbeanmeldung stehen, wissen diese noch gar nicht so recht, was auf sie zu kommt. Damit man bestmöglich auf die Fragen eingehen und diese beantworten kann, erhältst du hier einen kleinen, exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wer muss die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wer dazu verpflichtet ist, ein Gewerbe anzumelden, ist in Deutschland klar geregelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die Gewerbeanmeldung beantragen.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern. Man kann mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise verhängt die Stadt München Bußgelder, in Höhe von rund bis zu 50.000 Euro.
Dies ist zwar nicht die Norm und wird auch nur in den seltensten Fällen verhängt. Dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist und man mit dem finanziellen Ruin kokettiert wird.
Doch es gibt auch Leute, die zwar eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, allerdings keine Anmeldung beim Gewerbeamt benötigen. Zu diesen gehören die freien Berufe. Auch Freiberufler genannt.
Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Doch dazu gehören die wenigsten. Viel interessanter sind hierbei die freien Berufe. Zu diesen zählen unter anderem:
Ärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Ingenieure,
Journalisten,
Künstler,
und viele mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Freiberufler müssen selbst aktiv werden und auf das Finanzamt zugehen. Leute, die jedoch die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbeamt beantragt haben, können sich entspannt zurücklehnen. Das Finanzamt meldet sich von selbst und das innerhalb von sieben bis zehn Tagen, nach der Anmeldung.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne es noch nicht zu einer Rückmeldung kam, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist. Man erhält vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Unternehmer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auf dem Bogen muss man unter anderem auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.
Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Kleingewerbetreibende erhalten keine Steuernummer und nutzen die private Nummer, die jeder Bürger seit der Geburt erhält, auf den Rechnung.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man warten, dass man den Fragebogen vom Finanzamt erhält. Auf diesem Bogen muss man dann angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man dies so beantragt, dann wird das Gewerbe als Kleingewerbe verifiziert. Dadurch, dass man dann ein Kleingewerbe ist, ist man von einigen Pflichten befreit, wie beispielsweise das Führen einer Buchführung. Auch fallen dann weniger Kosten an, wie bei der IHK.
Welche Steuern zahlt ein kleines Gewerbe?
Auch ein Kleingewerbe zahlt Steuern. Zwar nicht viele, aber immerhin. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.
Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.
Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.
Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde.
Wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Noch vor der Gewerbeanmeldung fragt man sich, welche Gewinne und Umsätze mit einem Kleingewerbe überhaupt möglich sind. Noch bevor man mit der Recherche beginnt, denkt man in der Regel, dass die Summe nicht allzu hoch sein dürfte, liegt ja auch schließlich am Namen, oder? Nein.
Denn die erreichbaren Summen sind alles andere als klein! Diese dürften sogar das eigentliche Hauptgehalt der meisten Leser übertreffen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Also jede Menge Schotter!
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.
Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.
Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.
Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.
Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen.
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Sollte man das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Die Frage muss erlaubt sein: sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Zwar gibt es für kleinere Unternehmen keine Pflicht, dies zu tun, dennoch Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können.
Doch bevor wir zu den Vorteilen kommen, ist wichtig zu erwähnen, dass man den Eintrag noch vor der Gewerbeanmeldung abschließen muss. Das bedeutet also, dass man sich von Anfang an sicher sein muss, dass man sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, als auch, dann einige Vorteile dieser Regelung wieder abgeben zu müssen.
Doch kommen wir erst einmal zu den Vorteilen, die ein Eintrag im Handelsregister verspricht. Diese sehen wie folgt aus:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
höhere Kosten fallen an, beispielsweise zahlt man bei der IHK nicht mehr 30, sondern 300 Euro im Jahr.
Letztendlich muss jeder Gründer für sich selbst entscheiden, was er für richtig hält. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung muss man bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erledigen. Man zahlt vor Ort eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60€ beträgt. Dann muss man einige Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel den Personalausweis oder eine Melde Bestätigung.
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Und wenn auch dieses Prozedere geschafft ist, dann hat man die Anmeldung eines Gewerbes hinter sich gebracht!
Wann muss man als Kleinunternehmer ein klein Gewerbe anmelden?
Ein Unternehmen, unabhängig von der Form des Gewerbes, muss sofort angemeldet werden. Da gibt es auch keine großen Ausnahmen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der die Anmeldung für ein Gewerbe beantragen möchte, dies auch tun kann. Allerdings muss man sich auch den Regeln beugen und die Pflicht der rechtzeitigen Anmeldung auch befolgen.
Das bedeutet, dass sofern eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt ausgeführt wird, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erzielen, man sich beim Gewerbeamt anmelden muss. Dies muss zeitnah oder kurz vor der gewerblichen Tätigkeit geschehen. Ansonsten kann es passieren, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und weitaus mehr zahlen muss.
Beispielsweise ist es in München so, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kassieren kann. Nur aufgrund der Tatsache, dass das Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet worden ist. Das ist für keinen Unternehmer eine schöne Sache und kann bei manchen die Existenz bedrohen.
Kann man Gewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Zwar kann es dennoch sein, dass man ein Bußgeld erhält, doch bei einem eher kleinerem Umsatz drücken die meisten Ämter ein Auge zu und verhängen keine Strafen.
Allein darauf sollte man allerdings nicht vertrauen. Zusätzlich zum Versäumnis der Anmeldung kommt noch hinzu, dass die ausgefallenen Steuern nachgezahlt werden müssen, mit einem zusätzlichen Zinssatz. Um diese ganzen Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, das Gewerbe so schnell wie möglich zu eröffnen.
Wo muss man ein kleines Unternehmen eröffnen?
Ein Gewerbe eröffnen muss man beim Amt des Gewerbes. Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten darf man das Gebäude nicht betreten. Bei anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Nachdem man ins Büro gebeten wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was brauche ich als Kleinunternehmer für Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Dort müssen Angaben zum Kleinunternehmer und zum Kleingewerbe gemacht werden. Unter anderem wird hier die gefragt, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Das sind zusätzliche Kosten, die einen belasten können. Daher ist es ratsam, in der Regel mit einem Nebengewerbe zu starten. Für die meisten ist dies ohnehin der Fall, sofern man ein Hauptjob hat.
Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird. Nachdem dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält der Kleinunternehmer die Kopie, welche dann als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Schein erlaubt es dem Kleinunternehmer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Vom Finanzamt erhält man zum einen die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer, sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei diesem Fragebogen muss man unter anderem die Frage klären, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man diese Option nicht ziehen möchte, dann darf man die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen.
Für Kleinunternehmer wäre es ratsam, vorerst diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleinunternehmer endlich durchstarten und Gewinne einfahren.
Kann man ein Kleingewerbe auch online eröffnen?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Anmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung.
Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus.
Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Um als Kleinunternehmer richtig durchstarten zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Kleinunternehmerregelung ist eine große Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Dafür muss man allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn man mehr wie 22.000 Euro pro Jahr verdienen würde, im ersten Geschäftsjahr, dann müsste man die Umsatzsteuer zahlen. Zwar kein Vorteil der Kleinunternehmerregelung, doch auch dies kommt dem Kleinunternehmer sehr gelegen: man kann in einem Geschäftsjahr rund 24.500 Euro verdienen (das ist der aktuelle Freibetrag) ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Das bedeutet, dass man im besten Fall sowohl die Gewerbesteuer, als auch die Umsatzsteuer nicht zahlen muss. Am Ende müsste man als Kleinunternehmer nur noch die Einkommensteuer zahlen.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das eröffnen eines Gewerbes ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.
Zunächst kommen die Kosten bei der Eröffnung des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Muss Kleinunternehmer Mitglied bei der IHK werden?
Ja. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Geschäftsjahr hätte.
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent eintragen lassen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Gewerbe gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt.
Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen. Dann gibt es allerdings noch eine unschöne Sache, die was mit Rechnungen zu tun hat.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat.
Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Kleinunternehmer ein Desaster!
Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Wer ein Kleinunternehmer sein will, der hat die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob er Freiberufler oder Gewerbetreibender sein will. Die Gewerbetreibenden Kleinunternehmer nennt man auch deshalb so, weil diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben und gleichzeitig ein eigenes Gewerbe besitzen.
Ein eigenes Gewerbe betreiben zu können, ist für viele Gründer auf der ganzen Welt eines ihrer größten, wenn nicht sogar der größte Traum schlechthin. In Deutschland, dem Land der Dichter und Denker kommt dann noch hinzu, dass wir eines der Länder sind, dass für Fortschritt, Technologie und Entwicklung stehen.
Daher genießen Gründer in der Bundesrepublik ein hohes Ansehen und auch der Staat versucht seinen Unternehmern unter die Arme zu greifen. Doch auch wenn vieles rosig erscheint, so müssen Gründer dennoch eine langwierige Prozedur bestehen, bevor man mit dem Gewerbe vollständig durchstarten kann. Verlieren wir also keine Zeit und beginnen mit den wichtigsten Fragen.
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Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Noch bevor man beim Gewerbeamt erscheinen muss, muss man vorher klären, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht. Einige Unternehmen müssen dies ohnehin tun und kommen nicht drum rum.
Beispielsweise dann, wenn diese mehrere Mitarbeiter haben, eine Buchführung betreiben müssen und als Kaufmann gelten. Dann sind diese Gewerbe dazu verpflichtet, im Handelsregister eingetragen zu werden. Sofern bei einem Unternehmer keines dieser Punkte zutrifft, dann muss dieser auch die gewerbliche Tätigkeit nicht im Handelsregister eintragen lassen.
Vor allem bei kleineren Gewerben ist dies der Fall. Wenn man Besitzer eines solchen Gewerbes ist, kann man die Registrierung dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Unter anderem diese:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein solches Gewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Welche Gewerbe sind beliebt?
Wer einen Betrieb betreiben möchte, der stellt sich auch des öfteren die Frage, was für ein Gewerbe man denn am besten aufmachen sollte. Eine pauschale Antwort hierfür gibt es leider nicht. Es kommt immer auf die individuelle Ausgangslage eines jeden Einzelnen an.
Wenn man bereits nur aufgrund einer potenziellen Idee bereits einige Investoren auf sich aufmerksam machen konnte, dann wäre es beispielsweise ratsam, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Wer noch nicht genau weiß, in welche Richtung es gehen soll, wie viele und was für Einnahmen man monatlich erwarten kann, der sollte wiederum eine Personengesellschaft gründen. Grundsätzlich gilt, dass die beliebtesten Gewerbe der Deutschen das Kleingewerbe und die GbR sind.
Mit knapp 6 Millionen gegründeten Betrieben sind diese auch die Gewerbe, welche mit Abstand am häufigsten Gegründet worden sind. Das besondere an einem Kleingewerbe ist beispielsweise, dass man dieses beim Finanzamt anmelden bzw. vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.
Wenn man dies tut, dann muss man unter anderem keine Buchführung betreiben, denn diese wird ersetzt, man unterliegt nicht mehr den Gesetzen der HGB, sondern der BGB und unter bestimmten Voraussetzungen muss man auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen. Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein.
Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann. Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt.
Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.
Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.
Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.
Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Wer das erste Mal die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, weiß noch gar nicht, wie ein solcher Gewerbeschein aussieht. Der Gewerbeschein ist nichts anderes, als das Ergebnis des Gewerbeformulars, welches man vom Gewerbeamt erhält und ausgefüllt hat.
Das ausgefüllte Formular wird so zum Gewerbeschein umfunktioniert. Damit du bestmögliche auf die jeweiligen Fragen antworten kannst und dabei deine wichtige Zeit nicht weiter unnötig verlierst, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.
Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.
Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.
Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.
Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.
Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.
Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann diesen Bogen vom Amt der Finanzen erhält.
Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet. Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig.
Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht der HGB untergeordnet.
Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte.
Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglichbeschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.
Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.
Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Nein. Es gibt einige Ausnahmen, die zwar auch selbstständige sind, jedoch kein Gewerbe anmelden müssen. Zu diesen Leuten gehören unter anderem die Freiberufler. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Designer,
Künstler,
Schriftsteller,
Journalisten,
Fotografen.
In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.
Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?
Jeder, der ein Gewerbe besitzt, der muss die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so festgelegt worden ist. Man zahlt für die Mitgliedschaft eine jährliche Gebühr.
Kleingewerber zahlen rund 20 bis 60 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Dan kann es sein, dass noch weitere Kosten auf Gründer anfallen können, welche durch die IHK verursacht werden.
Wenn man beispielsweise die IHK Beitragsrechnung erhält. Das tragische an dieser Rechnung ist nicht nur, dass diese in manchen Fällen sehr hoch ausfallen kann und dadurch zum Beispiel Kooperationen und Neuanschaffungen nicht realisiert werden können, sondern dass diese Rechnung bereits im ersten Jahr auftreten kann.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Wer ein eigenes Gewerbe betreiben möchte, der muss viele Dinge dabei berücksichtigen. Als aller erstes ist wichtig, dass man die Tätigkeit, die man ausüben möchte, so schnell wie möglich anmelden muss, bevor man bereits den ersten Gewinn erzielt hat.
Dann muss man sich darum kümmern, ob man zu den Leuten gehört, die zu den freien Berufen gehört oder zu den Gewerbetreibenden. Je nachdem, muss man dann das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und dann beim Gewerbeamt vorstellig werden oder das Amt der Finanzen aufsuchen.
Ein eigenes Gewerbe zu besitzen ist für viele Gründer der Traum schlechthin. Dieser Traum ist in unserer heutigen Zeit so greifbar Nahe, wie sonst noch nie in der Geschichte zuvor.
Wir können mit relativ kleinen Mitteln große Imperien aufbauen (Zalando, Shopify etc.), können zwischen zahlreichen Podcast, Büchern und Coachings entscheiden, und erhalten durch das Internet noch einmal ganz andere Möglichkeiten, ein Produkt zu vermarkten.
Wenn man sich diese Möglichkeiten vor Augen führt, dann müssen wir Dankbar sein. Dankbar dafür, in einer solchen Zeit in diesem Deutschland leben zu können. Um nun von diesen Gegebenheiten profitieren zu können, sind Gründer fast schon dazu verpflichtet, ein Kleingewerbe anmelden zu müssen, oder? 😉
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist.
Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen! Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen.
Was braucht man für Anmeldung des Kleingewerbes?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.
Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten.
Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes. Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.
Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wann man die Anmeldung beim Gewerbeamt zu vollziehen hat, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.
Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.
In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise zahlt man für ähnliche Vergehen in München bis zu 50.000 Euro.
Solch eine Summe würde für viele den absoluten finanziellen Ruin bedeuten und ist der Albtraum eines jeden Gründers. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung sehr ernst nimmt.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Eine höhere Summe auf einmal zu zahlen kann ebenfalls ein großer Akt sein. Wer also ein Unternehmen anmelden möchte, sollte dies so schnell wie möglich erledigen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen diesen Bogen nicht selbst anfordern, sondern erhalten diesen automatisch nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes.
Nach der Anmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man diesen Bogen erhält. Falls es etwas länger dauern sollte, was durchaus Mal vorkommen kann, dann genügt es aus, wenn man einmal kurz beim Finanzamt anruft und nachfragt.
Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbe
Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung. Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen.
Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer. Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben.
Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.
Beschreibung von Kleingewerbe
Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?
Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.
Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist.
Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten.
Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann.
Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.
Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein.
Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen. Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.
Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Muss jeder ein die Gewerbeanmeldung beantragen?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese sagt aus, dass jeder, der ein klein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Wer sich jetzt die Hände reibt und direkt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dem sei gesagt: es gibt einige Ausnahmen, die dies gar nicht benötigen!
Denn es gibt auch Selbstständige, die kein Gewerbe besitzen und dennoch Kleinunternehmer sind. Es handelt sich hierbei um die Freiberufler. Freiberufler sind Leute, die ebenfalls Steuern bezahlen, beim Amt der Finanzen vorstellig werden, jedoch nicht das Amt des Gewerbes aufsuchen müssen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:
Ärzte,
Anwälte,
Zahnärzte,
Designer,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler,
Fotografen,
und viele mehr.
Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?
Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann. Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind.
Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.
Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das?
Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.
Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen.
Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann.
Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Fazit:
Wenn man von einem Kleingewerbe spricht, dann handelt es sich hierbei um das beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst bei dem zuständigen Amt des Gewerbes vorstellig werden.
Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Daraufhin muss man unter anderem einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Personalausweis, eine Melde Bestätigung und ein polizeiliches Führungszeugnis.
Anschließend muss man dann ein Formular ausfüllen. Ist dies auch erledigt, so hat man die Gewerbeanmeldung abgeschlossen. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt automatisch innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach Hause geschickt.
Ist dieser Fragebogen dann auch ausgefüllt zurückgeschickt worden, dann hat man die Anmeldung hinter sich gebracht. Das Gewerbe anmelden um ein Kleingewerbe zu besitzen kann kompliziert sein, außer du nutzt diesen einfachen Trick. Klicke hier ->