Gewerbe online anmelden

Kann man ein Gewerbe online anmelden?


Ein Gewerbe online anzumelden ist möglich, dies ist aber Standort abhängig. Bevor man ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich zuerst erkunden ob es in der jeweiligen Stadt angeboten wird. Diese Informationen findet man auf der Internetseite der jeweiligen Stadt.

Online Anmeldung ist möglich

In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen ist dies online möglich. Dies online tun zu können, bringt einige Vorteile mit sich. Die Gewerbeanmeldung per online durchführen zu können, ist bereits ein sehr wichtiger Vorteil, da man es bequem von Zuhause aus machen kann.

Vorteile von Online Anmeldung Service

Es gibt keine lange Wartezeiten vor Ort und man kann selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt man es macht. Dadurch kann die Anmeldung auch schneller erfolgen. Die Bearbeitungszeit variiert, je nach dem, um was für ein Gewerbe es sich dabei handelt.

Auch online muss man, wie vor Ort, die notwendigen Unterlagen abgeben. Unterlagen wie zum Beispiel das Formular zur Anmeldung und der Personalausweis, eventuell eine Meldebescheinigung und als nicht EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgestattung, wird auf jeden Fall benötigt.

Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab was genau man für ein Gewerbe anmelden möchte bzw welche Tätigkeit man ausübt oder welche Dienstleistung man anbietet. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 10 bis 60 Euro und mehr.

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann sowohl online, als auch vor Ort angemeldet werden. Wer ein Gewerbe vor Ort anmelden möchte, muss erstmal einen Termin vereinbaren.

Bei der Gewerbeanmeldung des Gewerbes spielen verschiedene Ämter eine Rolle, wie z.B. das Gewerbeamt selber, das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) , die Berufsgenossenschaft und eventuell auch die Krankenkasse kann dabei eine Rolle spielen.

Die Anmeldung von Gewerbe beim Gewerbeamt

Die Gewerbeanmeldung erfolgt zuerst beim Gewerbeamt, wo man ein Formular zum anmelden ausfüllen muss. Ein Kleingewerbe muss man nicht unbedingt im Handelsregister eintragen, aber man hat die Möglichkeit es zu tun. Es hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Name des Unternehmens geschützt ist und nicht von Nachahmern kopiert werden kann.

Die Anmeldung von Gewerbe beim Finanzamt

Danach kommt das Finanzamt in Spiel. Die schicken einen Fragebogen und auch die Steuernummer. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Nach dem dies erfolgt ist, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend.

 

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anzumelden ist dann Pflicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt bzw. sobald die Tätigkeit aufgenommen wird oder auch schon bevor man mit der Tätigkeit beginnt.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine selbstständige und dauerhafte Tätigkeit, die mit Absicht auf Gewinn gerichtet ist. In manchen Fällen ist es sogar nicht erlaubt, ohne ein Gewerbeschein zu starten, wie beispielsweise in der Gastronomie. Jeder Selbstständige muss sich beim Gewerbeamt anmelden.

Es gibt, aber Ausnahmen bei denen dies nicht der Fall ist. Hierbei sollte man zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden unterscheiden, denn Freiberufler sind nicht von all dem betroffen. Freie Berufe sind nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG) §18 ganz klar definiert.

Dazu gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Es gibt vom Finanzamt geregelte Katalogberufe, die vom kleingewerbe-anmelden befreit sind. Diese Berufe kann man im EstG §18 finden. Also ist es zuerst nicht wichtig, wie viel man verdient, sondern was genau man macht.

Welches Gewerbeamt ist für Berlin zuständig?

Es gibt mehrere Behörden, die zuständig sind. Man kann zum Beispiel online ein Termin buchen im:

  • Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
  • Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
  • Bezirksamt Neukölln
  • Bezirksamt Spandau

Weitere Standorte sind Bezirksamt Pankow, Bezirksamt Reinickendorf und Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, an denen man ein Kleingewerbe anmelden kann. Aber auch hier hat man die Möglichkeit, dass die Gewerbeanmeldung online erfolgen kann.

Was braucht man für online Gewerbeanmeldung?

Mann muss im Online-Verfahren alles ausfüllen, was gefragt wird. Erforderliche Unterlagen sind der Personalausweis, Handelsregisterauszug (falls es sich um eine eingetragene Firma handelt), Zustimmungserklärung Gesellschafter (Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen) und Beiblatt Vertretungsberechtigte.

Weitere Informationen, wie beispielsweise schon oben genannt die Standorte, erforderliche Unterlagen, Formulare und Gebühren kann man auf der Website finden.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, wer ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies auch online tun. Dies ist zeitsparender, weil man bei der Gewerbeanmeldung keine Menschenmassen und Warteschlangen hat. Du bist nicht abhängig von Öffnungszeiten und kannst dein Gewerbe jederzeit online anmelden. Wichtig ist, dass man die benötigten Unterlagen vorweisen kann, darunter zählen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung oder als nicht EU-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung,
  • je nach Art des Gewerbes benötigst du noch weitere Unterlagen wie ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder aber auch eine Handwerkskarte. All diese Kosten allerdings einen kleinen Aufpreis.
  • Je nachdem wo du wohnst, musst du zwischen 10 und 60 Euro für den Gewerbeschein zahlen.

Nachdem du dein Gewerbeschein erhalten hast, erhälst du innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post von dem Finanzamt, wo du deine Steuernummer und einen steuerlichen Erfassungsbogen erhälst. Wenn du diesen ausgefüllt zurückschickst, bist du so gut wie fertig.

Nach einer weiteren Woche musst du dich dann bei einer zuständigen IHK melden und dich auch bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die beiden Mitgliedschaften anzutreten. Allerdings ergeben sich für dich keine signifikanten Mehrkosten. Sofern dein Gewerbe unter 5200€ erwirtschaftet, bist du sogar von den Beiträgen befreit.

Auch bei der Berufsgenossenschaft musst du keine Versicherungen bezahlen, sofern du keine Mitarbeiter hast. Falls du ein Nebengewerbe eröffnest und diese gewerbliche Tätigkeit nicht als Hauptberuflicher durchführst, ist dein aktueller Arbeitgeber dazu verpflichtet, deine Krankenkasse weiterhin zu bezahlen.

Ob du deinen Arbeitgeber über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis setzen möchtest, ist ganz dir überlassen. Es gibt kein Gesetz, dass dich dazu verpflichtet, dies zu melden, sofern es deine vertragliche Situation nicht anders vorsieht.

Kleingewerbe richtig anmelden – Kosten und Pflichten

Kleingewerbe in Deutschland richtig anmelden – Achte auf Kosten und Pflichten

Möchtest du dich selbstständig machen und ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit mit einem Kleingewerbe machen. Sowohl als zweites Standbein wie als Start in das Unternehmerdasein eignen sich die kleinen Gewerbe hervorragend. In den verschiedenen Bundesländern in Deutschland existieren jedoch Unterschiede bezüglich der Pflichten und Kosten, welche du vor der Anmeldung unbedingt beachten musst.

Pflicht zur Gewerbeanmeldung


Möchtest du in Deutschland ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit machen. Neben dem normalen Gewerbe kannst du ein Kleingewerbe anmelden und somit zum Kleingewerbetreibenden werden.

Ob du dein Kleingewerbe als zweites Standbein oder als Start für ein wachsendes Unternehmen verwendest, bleibt hierbei vollkommen dir überlassen.

Jedoch musst du beachten, dass in Deutschland generell eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung in allen Bundesländern gilt. Somit musst du beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde dein Kleingewerbe anmelden.

Standardmäßig benötigst du zur Anmeldung deines Kleingewerbes ein Anmeldeformular. Dieses bekommst du vor Ort beim Gewerbeamt. Manche Ämter bieten das Formular außerdem per Download online an.

Das ausgefüllte Formular musst du danach entweder persönlich bei deinem zuständigen Amt abgeben oder per Post zusenden. In manchen Bundesländern kannst du sogar die Anmeldung komplett online durchführen. Dies ist unter anderem in

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Hessen
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt
  • Hamburg

möglich.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Das Onlineformular unterscheidet sich dabei nicht vom Standardformular. Bei der Onlineanmeldung musst du alle Unterlagen als Anhang beifügen. Danach wird das Formular bearbeitet und dir der Gewerbeschein ausgestellt.

Benötigst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Zudem bieten wir dir hier eine praktische Checkliste, auf welcher du alle notwendigen Schritte und Unterlagen siehst.

Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Planst du, dein Kleingewerbe anmelden zu lassen, musst du mit Kosten rechnen. Obwohl es sich um ein kleines Gewerbe handelt, ist die Anmeldung in keinem Bundesland kostenlos.

Somit besteht kein Unterschied zwischen Kleingewerbe und einem größeren Gewerbe. Als Anmeldekosten für ein Kleingewerbe wird standardmäßig die Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Anmeldeunterlagen verstanden.

In jeder Stadt und in jedem Bundesland werden die Anmeldekosten dabei verschieden hoch festgesetzt. Du musst somit mit Kosten zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. Die Bearbeitungsgebühr musst du vor Ort in bar oder per Überweisung entrichten.

Die Bearbeitungsgebühr ist zudem unumgänglich. Somit musst du sie immer entrichten, da du sonst nicht den Gewerbeschein bekommst. Die Rechtsform deines Gewerbes besitzt ebenso keine Auswirkung auf die Gebühr.

Somit zahlst du für ein Kleingewerbe dieselbe Anmeldegebühr wie für ein größeres Unternehmen. Dennoch kann es sein, dass die Onlineanmeldung günstiger ausfällt als die Anmeldung direkt vor Ort.

In Berlin beispielsweise zahlst du für die Onlineanmeldung lediglich 15 Euro, während du beim zuständigen Ordnungsamt 26 Euro entrichten musst. Die Anmeldung in Göttingen hingegen kostet 40 Euro.

Obwohl du jedes Gewerbe mit der Anmeldung und der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr bezahlen kannst, besteht eine Ausnahme bei den sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerben.

Für diese benötigst du weitere Unterlagen wie etwa Zeugnisse, Auszüge oder Nachweise. Diese können unter Umständen ebenfalls kostenpflichtig sein. Auch diese Kosten unterscheiden sich in jeder Stadt und in jedem Bundesland.

Die meisten Kleingewerbe fallen jedoch nur selten unter die Kategorie der erlaubnispflichtigen Gewerbe, wodurch du die Gebühren für die benötigten Nachweise nur in Ausnahmefällen entrichten musst.

Meldest du dein Kleingewerbe nicht an, sondern um, fällt erneut eine Gebühr an. Die Ummeldung deines Gewerbes ist hierbei vergleichsweise günstig, da sie in den verschiedenen Bundesländern zwischen 10 Euro und 20 Euro kostet.

Eine Ummeldung musst du zum Beispiel bei einem Umzug durchführen. Falls du dein Gewerbe abmelden möchtest, kannst du dies in vielen Bundesländern sogar kostenlos tun. Je nach Region musst du außerdem nicht einmal vor Ort beim Gewerbeamt erscheinen, da die Abmeldung per Post erfolgen kann.

Unterschiede bei der Anmeldung in den Bundesländern

Grundsätzlich existieren in allen deutschen Bundesländern dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Gewerbetreibende. Das Gewerbeamt ist jedoch überall eine Behörde, welche wiederum den Ländern unterliegt.

Somit können beim Gewerbeamt Unterschiede vor allem bei der Gewerbeanmeldung auftreten. Obwohl die einheitlich geltende Gewerbeordnung dadurch nicht beeinflusst wird, besitzen die Unterschiede Auswirkungen auf die Organisation.

Während manche Bundesländer die Onlineanmeldung durch ein eigenes Webportal des Gewerbeamtes anbieten, musst du anderswo wiederum dein Kleingewerbe persönlich vor Ort anmelden oder zumindest dort erscheinen.

Ebenso existieren Verschiedenheiten bezüglich der Bezeichnung des zuständigen Amtes in den einzelnen Bundesländern. Während das für dich zuständige Amt in allen Bundesländern Gewerbeamt genannt wird, musst du für die Gewerbeanmeldung in Berlin das Ordnungsamt aufsuchen.

Zugleich gibt es in Hamburg kein Gewerbeamt. Möchtest du in Hamburg dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies bei der Handelskammer machen. Falls du dir nicht sicher bist, wo du dein Kleingewerbe anmelden musst, solltest du am besten uns von Gewerbeameldung.com fragen.

Weitere Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Die restlichen Kosten, welche bei der Anmeldung eines Kleingewerbes entstehen, unterscheiden sich wesentlich in jedem Bundesland. Die genaue Höhe von ihnen lässt sich somit nicht feststellen.

Kannst du beispielsweise dein Gewerbe von zuhause aus online anmelden, sparst du dir die Fahrtkosten zum Gewerbeamt. Betreibst du ein Kleingewerbe mit einer handwerklichen Produktion, musst du zudem einen entsprechenden Produktionsraum mieten oder dir die notwendigen Geräte und Materialien besorgen. Gewerbe mit Betriebshaftpflichtversicherung müssen zugleich die Versicherung bezahlen.

Da die Kosten jedoch in der Regel erst nach der Anmeldung auftreten, musst du sie nur von Beginn an gut einkalkulieren. Ein Businessplan mit einem Finanzplan kann dir helfen, alle anfallenden Kosten zu berechnen. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, falls du einen Businessplan oder einen Finanzplan erstellen möchtest.

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Damit du dein Gewerbe anmelden oder ummelden kannst, benötigst du in jedem Bundesland die notwendigen Unterlagen. Hierbei unterscheiden sich die Grundunterlagen nicht. Somit musst du für die Anmeldung

  • das Anmeldeformular
  • einen Personalausweis oder Reisepass
  • einen Auszug aus dem aktuellen Handelsregister

vorlegen. Bei der Gründung eines Unternehmens juristischer Person musst du ebenso einen Gesellschaftsvertrag mit einer notariellen Beglaubigung vorlegen. Alternativ gilt eine Satzung.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt fallen für dein Kleingewerbe keine weiteren Anmeldekosten an. Dennoch musst du für dein Kleingewerbe noch mit weiteren Ämtern in Verbindung treten. Das Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt kontaktieren diese automatisch. Dabei handelt es sich um

  • Das Finanzamt
  • Die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK
  • Bei Bedarf die Handwerkskammer
  • Das statistische Landesamt
  • Die Gewerbeaufsicht

Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt

Das Finanzamt schickt dir nach der Benachrichtigung durch das Gewerbeamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Außerdem bekommst du deine Steuernummer.

Auf dem Fragebogen kannst du die Kleinunterregelung vermerken, durch welche du als Kleingewerbetreibender von steuerlichen Vorteilen. Damit die Regelung für dich gilt, darfst du jedoch im ersten Geschäftsjahr maximal einen Gewinn von 22.000 Euro erzielen.

In den darauffolgenden Geschäftsjahren darf dein Gewinn höchsten 50.000 Euro pro Jahr betragen. Nur wenn du die Kleinunternehmerregelung vermerkst, giltst du aus steuerlicher Sicht als Kleingewerbetreibender.

Zahlreiche Kosten und Pflichten für Kleinunternehmen

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du in Deutschland mit mehreren Kosten und Pflichten rechnen. Vor allem musst du

  • dein Gewerbe beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt anmelden
  • alle Unterlagen einreichen
  • die Anmeldegebühr entrichten
  • das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Die Kosten unterscheiden sich dabei in jedem Bundesland, sodass du dich gut erkundigen solltest. Du kannst hierzu jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.

Weitere Gewerbe Themen:

Wie kann man ein Nebengewerbe anmelden?

Nebengewerbe anmelden

Wie kann ich ein Nebengewerbe anmelden?

Selbstständigkeit bedeutet, eigenständig einen Beruf nachzugehen und Geld zu verdienen. Während manche Selbstständige ihrer Tätigkeit als Hauptberuf durchführen, birgt dieses Vorhaben zahlreiche Risiken. Die nebenberufliche Selbstständigkeit hingegen bietet jedem Interessenten die Möglichkeit, einen angemeldeten Hauptberuf auszuüben und im Nebengewerbe einen zusätzlichen Verdienst zu erhalten. Doch wie meldet man ein Nebengewerbe in Deutschland richtig an?

Unterschied zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe


Entscheidest du dich, nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du dein Gewerbe dementsprechend anmelden. In Deutschland existiert für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht.

Die Anmeldung für ein Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe findet standardmäßig beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde statt. Dort erhältst du ein Anmeldeformular, welches du entweder allein oder gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen musst.

Viele Gemeinden und Städte bieten zusätzlich das Formular per Download an. Ebenfalls kannst du dein Gewerbe immer öfter sogar gänzlich über das Internet anmelden.

Auf dem Anmeldeformular musst du zahlreiche Fakten zu dir und deinem Gewerbe bekannt geben. Vor allem ist es wichtig, ob du ein Hauptgewerbe anmeldest und deine Selbstständigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird oder ob du nur ein Nebengewerbe betreiben möchtest und dadurch nebenberuflich selbstständig bist.

Der wesentliche Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe liegt bei den wöchentlichen Arbeitsstunden. Du führst nur dann ein Nebengewerbe, wenn deine Wochenarbeitsstunden und somit dein gesamter Arbeitsaufwand nicht mehr als 18 Stunden beträgt.

Zudem existiert die Faustregel, dass dein Nebenerwerb sowohl wirtschaftlich wie zeitlich deinen Haupterwerb nicht überschreiten darf. Außerdem beschränkt sich der Begriff Nebengewerbe nicht auf eine Rechtsform, wodurch du Einzelunternehmer sein kannst oder eine GbR sowie eine GmbH gründen kannst.

Muss man den Arbeitgeber informieren?

Wenn du nebenbei selbstständig bist oder sein möchtest, übst du noch immer einen Hauptberuf aus. Dies bedeutet, dass du zum Beispiel hauptberuflich bei einer Firma angestellt bist.

Viele Personen, welche eine nebenberufliche Selbstständigkeit planen, fragen sich hierbei häufig, ob sie ihren Arbeitgeber über ihr Vorhaben informieren müssen.

Grundsätzlich steht es dir frei, dich im Nebengewerbe selbstständig zu machen. Dennoch darf dein eigenes Gewerbe nicht deine Pflichten als Arbeitnehmer verhindern, sodass du diese nicht vernachlässigen darfst.

Zugleich darfst du mit deinem eigenen Gewerbe nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers werden, da dir sonst Abmahnungen, Kündigungen oder gar eine Klage vor Gericht drohen können.

Falls du dir sicher bist, dass dies nicht auf dein eigenes Unternehmen zutrifft, kannst du jederzeit ein Nebengewerbe anmelden. Dennoch ist es ratsam, den eigenen Arbeitgeber von diesem Schritt zu benachrichtigen. In manchen Arbeitsverträgen sind bestimmte Regelungen zu diesem Vorhaben festgehalten, welche du beachten und einhalten musst.

Nebengewerbe anmelden in der Arbeitslosigkeit

Falls du arbeitslos sein solltest, steht es dir trotzdem, zu ein Nebengewerbe anzumelden. Anders als bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können hierbei allerdings Probleme auftreten, falls du den Gründungszuschuss beantragst.

Möchtest du dein Vorhaben dennoch umsetzen, solltest du am besten mit einem Gründercoach sprechen. Das Gespräch kann dir helfen, die Förderung zu erhalten. Zudem solltest du ebenfalls

  • die wöchentlichen Arbeitszeiten
  • die monatliche Zuverdienstgrenze

beachten. Gleich wie bei einem Hauptberuf und einer nebenberuflichen Tätigkeit ist das Nebengewerbe bei einer Arbeitslosigkeit an einen maximalen wöchentlichen Arbeitsaufwand gebunden.

Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche dein Nebengewerbe betreiben. Arbeitest du regelmäßig über die Grenze drüber, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Als Folge bekommst du auch keine Leistungen mehr zugesprochen.

Gleichfalls gilt für dich eine Zuverdienstgrenze. Pro Monat darfst du höchstens 165 Euro verdienen, um dein Arbeitslosengeld weiterhin in voller Höhe beziehen zu können. Überschreiten die Einkünfte aus deinem Nebengewerbe die Grenze, werden sie deinem Arbeitslosengeld angerechnet.

Krankenversicherung – ein wichtiges Thema für Selbstständige

Alle deutschen Bürger unterliegen einer Krankenversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass du dich entweder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung anmelden musst.

Als Selbstständiger besitzt du grundsätzlich die Wahl, welche Art der Versicherung du wählst. Dennoch besteht ein Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Hauptgewerbe. Als Arbeitnehmer bist du standardmäßig über den Arbeitgeber versichert. Im Hauptgewerbe musst du dich hingegen selbst versichern.

Bist du durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit gesetzlich versichert, kannst du deine Versicherung nicht wählen. Die Wahlfreiheit besteht bei dir erst, sobald deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Frage am besten bei deinem ausgewählten Versicherungsträger nach, wie hoch diese Grenze ist. Zugleich solltest du beachten, dass deine Einkünfte sich auf die Versicherungskosten auswirken können. Während diese für eine private Krankenversicherung nicht relevant sind, bilden sie die Grundlage bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Amtsweg für ein Nebengewerbe

Der Amtsweg, um ein Nebengewerbe anmelden zu können, beschränkt sich nicht nur auf das Gewerbeamt. Je nach Gewerbe musst du gegebenenfalls mehrere Ämter aufsuchen und dein Gewerbe dort vermerken.

Mit unserer praktischen Checkliste hier bekommst du einen ersten Überblick, welche Schritte du wann tätigen musst und welche Unterlagen du benötigst.

Einen wesentlichen Einfluss auf deinen Amtsweg bildet die gewählte Rechtsform deines Gewerbes. Sie entscheidet letztendlich, ob du nur den Eintrag beim Gewerbeamt durchführen musst oder auch einen Eintrag im Handelsregister machen musst. Grundsätzlich kann es passieren, dass du dein Nebengewerbe

  • beim Gewerbeamt
  • beim Finanzamt
  • bei der Industrie- oder Handelskammer
  • beim Arbeitsamt
  • bei der Berufsgenossenschaft

melden musst.

Verpflichtet ist der Eintrag beim Gewerbeamt. Mit deiner Anmeldung bekommst du dort ebenso deinen Gewerbeschein. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt wirst du stets zwecks Neben- und Hauptgewerbe gefragt.

Falls du dir nicht sicher bist, ob du zuvor einen Eintrag im Handelsregister machen musst, solltest du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.

Machst du dich nebenbei selbstständig, schickt dir das Finanzamt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen musst du verpflichtend ausfüllen und zurückschicken.

Zugleich teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer zu. Falls du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, kannst du dies ebenso am Fragebogen vom Finanzamt angeben. Gerne füllen wir von Gewerbeanmeldung.com den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeinsam mit dir aus, falls du Hilfe benötigen solltest.

Planst du, in deinem Nebengewerbe Angestellte zu beschäftigen, musst du zusätzlich beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt die Nummern.

Du musst sie bereits besitzen, bevor du deinen ersten Mitarbeiter einstellst. Gleichzeitig ist sie für die Anmeldung bei der Krankenkasse und für die Sozialversicherung relevant. Im Nebengewerbe treten Mitarbeiter jedoch eher selten auf.

Als Gewerbetreibender musst du verpflichtendes Mitglied bei der IHK werden. Diese Pflicht entfällt für Personen mit einem Nebengewerbe nicht. Du musst dich eigenständig bei deiner zuständigen IHK melden.

Nach der Meldung bekommst du von der Kammer weitere Informationen mit einem eigenen Schreiben. Hingegen musst du nicht unbedingt Mitglied bei der HWK werden, da diese ausschließlich für Handwerksberufe zuständig ist. Zählt dein Nebengewerbe zu einem Handwerksberuf, must du dich auch bei der HWK melden.

Ergänzend musst du dich mit deinem Nebengewerbe bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Für zahlreiche Branchen existiert eine eigene Berufsgenossenschaft, wobei sie alle grundsätzlich für die gesundheitlichen Aspekte in einem Unternehmen zuständig sind.

Bereits innerhalb einer Woche nach der Gründung deines Unternehmens musst du dich bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Lediglich besteht eine Ausnahme bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.

Ein Nebengewerbe einfach anmelden

Falls du ein Nebengewerbe eröffnen möchtest, musst du nahezu dieselben Schritte wie bei einem Hauptgewerbe durchführen. Somit musst du unter anderem

  • dich beim Gewerbeamt anmelden
  • den Fragebogen des Finanzamts ausfüllen
  • die IHK bzw. HWK sowie die Berufsgenossenschaft verständigen

Gerne helfen wir von Gewerbeanmeldung.com dir, wenn du nebenbei selbstständig werden möchtest und unterstützen dich beim Amtsweg sowie bei der Abgabe der Formulare und Unterlagen.

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Welches Gewerbe anmelden, um Steuern zu sparen (z.B. Nebenjob ohne Umsatz)?

Gewerbe anmelden um Steuern zu sparen

Welches Gewerbe solltest du anmelden und Steuervorteile sichern?

Die Wahl deines Gewerbes kann dir bei der Anmeldung enorme Ersparnisse einbringen. Um bei der nächsten Steuerzahlung nicht wertvolles Potenzial zu verschenken, solltest du diesen Artikel lesen.

Die Bedeutung des Status als Kleingewerbe


Als Betreiber eines Kleingewerbes stehen dir mitunter beträchtliche Steuervergünstigungen zu, unabhängig davon, ob du es als Haupt- oder Nebenjob betreibst. Womöglich bist du dir gar nicht darüber im Klaren, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann, da du bestimmte Ausgaben fälschlicherweise dem Privatbereich zuordnest.

Sogenannte geplante Investitionen eröffnen dir weitere Möglichkeiten, die Steuererklärung vorteilhafter zu gestalten. Darüber hinaus eröffnet dir die Umsatzsteuererklärung bisweilen sogar die Erstattung pauschaler Vorsteuern ohne Belege. Eines ist also klar: Deine Firma als Kleingewerbe zu strukturieren, bietet dir in Bezug auf die Steuer einen beträchtlichen Wert.

Versteckte Betriebsausgaben

Vielen Einzelunternehmern fällt es schwer, betriebliche und private Ausgaben voneinander zu unterscheiden. Zu oft verschwimmen die Grenzen zwischen diesen beiden Bereichen, zumal damit meist ein praktischer Nutzen verbunden ist.

Im Zuge eines privaten Einkaufs legst du auch noch Artikel aus deinem Betriebsbedarf in den Einkaufswagen und schon lassen sich die beiden Bereiche kaum noch unterscheiden.

Denkbar ist auch, dass du mit einem Bekannten, der ebenfalls selbstständig ist oder ein Gewerbe betreibt, zu eigentlich privaten Zwecken in ein Restaurant gehst. Im Laufe des Gesprächs kommt ihr allerdings auch auf Geschäftliches zu sprechen und wieder gehen Privates und Betriebliches Hand in Hand.
Was aber kannst du aus diesen Erfahrungen lernen und wie setzt du sie gewinnbringend in die Praxis um?

Die richtige Planung

Du kannst dem Finanzamt deine Ausgaben schon dann anzeigen, wenn du noch gar kein Gewerbe angemeldet hast. Wenn du dich beispielsweise im November dieses Jahr entscheidest, ab Januar selbstständig zu werden bzw. eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen, kannst du dem Finanzamt die dieses Jahr entstandenen Kosten bereits mitteilen.

Dabei handelt es sich um die sogenannten vorweggenommenen Betriebsausgaben. Diese damit verbundenen Verluste für dein Kleingewerbe verrechnet das Finanzamt mit deinen anderen Einkünften.

Die typischen Kosten

Gegenüber dem Finanzamt müssen sämtliche Kosten angezeigt werden, die in Verbindung mit einer geplanten Selbstständigkeit angefallen sind. Dazu zählen Gründerseminare und der Transport zu diesen, Telefonate, Literatur oder Arbeitsmittel wie Computer und Möbel.

Für die Erklärung der typischen Kosten ist die Vorlage von Belegen für gewöhnlich nicht erforderlich. Alles, was du tun musst, ist deine Betriebseinnahmen mit den -ausgaben zu verrechnen, daraus den Gewinn zu ermitteln und diesen dem Finanzamt mitzuteilen.

Solltest du in dieser Rechnung auch die vorweggenommenen Betriebseinnahmen berücksichtigen, sind der Einkommenssteuererklärung die entsprechenden Belege beizufügen, im Falle der Selbstständigkeit mit der Anlage S, für den Gewerbebetrieb mit der Anlage G.

Wann musst du keine Umsatzsteuer zahlen?

Vielen Unternehmern bereitet die Umsatzsteuer Probleme. Sicher fragst auch du dich, inwiefern du sie als Existenzgründer zu beachten hast. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen auch Umsatzsteuer entrichten, wird sie doch auf sämtliche Konsumgüter und Dienstleistungen aufgeschlagen. In § 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) werden dennoch einige Ausnahmen genannt:

  • Grundstücksverkäufe-, -vermietungen und -verpachtungen
  • Versicherungen und Umsätze von Versicherungsvertretern
  • medizinische Dienste
  • Krankentransporte
  • Betreuung und Pflegeleistungen
  • etc.

Für Kleinunternehmer gilt jedoch eine besondere Regelung, sodass die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer selbst dann befreit, wenn du keine der in § 4 UStG aufgeführten Tätigkeiten ausübst.

Der Kleinunternehmer

Hast du mit deiner selbstständigen Tätigkeit im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient und wirst auch im laufenden Jahr nur Umsätze von maximal 50.000 Euro verzeichnen, so giltst du als Kleinunternehmer und kannst dich entsprechend beim Finanzamt mit deinem Gewerbe anmelden.

Mit diesem Status winkt dir eine enorme Entlastung hinsichtlich deines Arbeitsaufwands. Die Steuererhebung, Bereinigung durch die bezahlte Vorsteuer, die regelmäßigen Steuererklärungen sowie die Zahlung an das Finanzamt entfallen für dich als Kleinunternehmer vollständig.

Auch deine privaten Kunden profitieren, denn sie müssen keine Mehrwertsteuer bezahlen. Gleichzeitig verschafft dir diese Tatsache einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten.

Wann musst du keine Gewerbesteuer zahlen?

Jeder Gewerbetreibende muss grundsätzlich die Gewerbesteuer für seinen Gewinn bzw. Ertrag entrichten. Erfordert die Ausübung deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein, so liegt es nahe, dass auch du von dieser Pflicht betroffen bist. Dennoch sind manche Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

An dieser Stelle gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Solltest du Einzelunternehmer oder Teil einer Personengesellschaft sein und einen Jahresgewinn erwirtschaften, der unterhalb dieser Grenze liegt, so musst du die Gewerbesteuer nicht entrichten. Für sämtliche Kapitalgesellschaften gilt diese Ausnahmeregelung jedoch nicht.

Sie haben die Möglichkeit, den Unternehmerlohn als Betriebsausgabe abziehen zu dürfen. Kleinunternehmer steht diese Option nicht offen, weshalb der Freibetrag als Ausgleich dient. Neben Kleinunternehmern sind auch Freiberufler wie Ärzte, Journalisten oder Steuerberater sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbesteuer befreit.

Wie sparst du bei der Einkommenssteuer?

Für die Einkommenssteuer gilt Jahr für Jahr das gleiche Motto: Je höher dein Einkommen ist, desto wichtiger ist die Qualität deines Steuerberaters. Doch lasse dich davon nicht in die Irre führen. Auch als Kleinunternehmer oder Geringverdiener ist besondere Aufmerksamkeit bei der Einkommenssteuer unerlässlich.

Einspruch gegen Steuerbescheide erheben

Angaben des Bunds der Steuerzahler zufolge ist jede dritte Steuererechnung fehlerhaft. Sei es, dass nicht alle Aufwendungen als Werbekosten oder Sonderausgaben deklariert, Freibeträge nicht anerkannt oder schlicht etwas vergessen wurde, die Rechnungen sind selten vollständig.

Solltest auch du nachträglich noch eine wichtige Quittung finden, lohnt es sich, gegen die bereits eingereichte Steuererklärung Einspruch zu erheben. Auf diese Weise kann sie noch berücksichtigt werden – und du sparst dir Einkommenssteuern.

Verlorene und ausgebliebene Belege

Einen Beleg zu verlieren, kann durchaus einmal passieren. Möglicherweise wurde er dir auch einfach nicht ausgestellt. In einem solchen Fall solltest du für dich selbst jedoch eine eigene Quittung erstellen, um über einen Rechnungsbeleg zu verfügen. Derartige Belege kannst du dann bei der Erklärung der Einkommenssteuer einreichen und sie vom steuerrelevanten Einkommen abziehen lassen.

Senkung der Einkommenssteuer

Du kannst eine Vielzahl von Ausgaben von deiner Einkommenssteuer absetzen lassen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für eine Renovierung deiner Wohnung, sofern diese nicht der Vermieter selbst trägt. Auch die Kosten für einen Prozess, der für dich eine Existenzfrage bedeutet, kannst du von der Einkommenssteuer abziehen.

Dass die Ausgaben für eine Erstausbildung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können, dürfte dir vielleicht bekannt sein. Doch auch die Kosten für die Unterstützung bereits erwachsener Kinder oder deiner Eltern lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von ihr abziehen.

Im Allgemeinen lohnt es sich, die Webseite deines Finanzamtes regelmäßig zu überprüfen. Oftmals werden dort Tipps gegeben, wie du noch mehr an Einkommenssteuern sparen kannst, insbesondere, wenn sich bestimmte Vorschriften geändert haben.

Falls du auch die Kosten für einen Steuerberater sparen möchtest, solltest du zumindest deine Steuern online oder mithilfe einer Software ausrechnen lassen. In diesem Zuge erhältst du meist wertvolle Tipps, was die Höhe der Abzüge für das entsprechende Steuerjahr betrifft. Diese werden nämlich Jahr für Jahr aufs Neue festgelegt.

Fazit

  • Der Status als Kleinunternehmer bietet dir wichtige Steuervorteile
  • Plane deine Betriebsausgaben genau und dokumentiere sie
  • Dank des Freibetrags kannst du dich unter bestimmten Umständen sowohl von der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer befreien lassen
  • Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, deine Einkommenssteuer zu senken. Mache beispielsweise eine Erstausbildung geltend oder ziehe Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen ab

Weitere Gewerbe Themen:

Wie viel darf man beim kleinen Gewerbeschein verdienen?

Kleiner Gewerbeschein

Für ein Gewerbe benötigst du grundsätzlich einen Kleingewerbeschein. Diese Angelegenheit ist allerdings nicht immer leicht zu überblicken. In unserem Inhalt finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich gewerbe anmelden können. Mit diesen Tipps gelingt es dir mühelos.
Weitere nützliche Tipps findest du unter https://gewerbeanmeldung.com

Der kleine Gewerbeschein


Um dein eigenes Gewerbe anmelden zu können, brauchst du einen Gewerbeschein. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für jeden, egal, ob es sich um ein großes oder kleines Unternehmen handelt.

Lediglich Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen. Damit sind beispielsweise Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Architekten gemeint. Wer in der Urproduktion tätig ist, benötigt ebenfalls keinen Gewerbeschein.

Darunter verstehe man Erwerbstätigkeiten, die mit der Gewinnung von rohen Naturerzeugnissen zu tun haben, also beispielsweise die Land- und Forstwirtschaft sowie den Bergbau.

Wofür benötigst du eine Kleinegewerbeschein?

Um den Schritt in die Selbstständigkeit wagen zu können, geht für dich kein Weg am Gewerbeschein vorbei. Dabei handelt es sich um die Gewerbeanmeldung, die dir die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt.

Diese Erlaubnis gilt allerdings nur für die Tätigkeiten, die du auch in der Anmeldung aufgeführt hast. Jede zusätzliche Tätigkeit bedarf der Anmeldung.

Inwiefern unterscheidet sich der Kleinegewerbeschein vom Gewerbeschein?

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach. Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Kleinegewerbeschein und einem Gewerbeschein. Dabei handelt es sich ganz einfach um die Gewerbeanmeldung, die für sämtliche Unternehmen gleich ist.

Lediglich die jeweils gewählte Rechtsform führt zu Besonderheiten beim Ausfüllen des Formulars. Als Kleinunternehmer musst du bestimmte Felder nicht ausfüllen, die bei der Anmeldung einer GmbH beispielsweise erforderlich sind.

Die Kosten des Gewerbescheins

Nicht nur die Anmeldung und das Formular für die Gewerbeanmeldung sind bei kleinen und großen Unternehmen gleich, auch die anfallenden Kosten stimmen überein.

Es wird eine Bearbeitungsgebühr angesetzt, deren Kosten sich zwischen 15 und 70 Euro bewegen und die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Die Anmeldung erlaubnispflichtige Gewerbe ist bisweilen mit zusätzlichen Kosten verbunden, da bestimmte Nachweise, Zeugnisse oder Auszüge eingereicht werden müssen. Ihre Beschaffung sorgt für weitere finanzielle Aufwendungen.

Kleingewerbe haben in der Regel jedoch nicht mit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu tun, sodass du dir diese Kosten wohl sparen kannst.

Die Steuern für ein Kleingewerbe

Die steuerlichen Pflichten für dich als Kleingewerbetreiber sind im Einkommensteuergesetz und in der Abgabenordnung festgehalten. Die Verpflichtungen sind dabei jedoch überschaubar, da Kleingewerbe steuerlich und verwaltungstechnisch entlastet werden sollen.

Sofern dein Jahresumsatz, also deine umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen, eine Summe von 17.500 Euro nicht übersteigt, giltst du als Kleinunternehmer.

Mit diesem Status bist du sowohl von der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer befreit und zahlst lediglich die Einkommenssteuer. Gemäß § 15 EStG fällt diese für Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb an. Die Entrichtung dieser Steuer basiert auf der jährlichen (privaten) Einkommenssteuererklärung, die auch Arbeitnehmer einreichen müssen.

Überschreitet dein Umsatz 17.500 Euro pro Jahr, hast du die Umsatzsteuer-Regelbesteuerung zu beachten. Ab einem Jahresumsatz von mehr als 25.000 Euro jährlich gilt außerdem noch die Gewerbesteuer. Im zweiten Jahr beläuft sich die Umsatzgrenze auf ganze 50.000 Euro.

Dein Kleingewerbe online anmelden

Die Frage, ob du dein Kleingewerbe auch online anmelden kannst, hängt in erster Linie von deinem Standort ab. Die meisten Städte Deutschlands bieten dir einen Online-Service, mithilfe dessen du den Gewerbeschein online beantragen kannst.

Dazu musst du ebenso wie bei der Anmeldung vor Ort sämtliche erforderlichen Dokumente einreichen. Glücklicherweise ist die Anmeldung eines Kleingewerbes sowohl online als auch persönlich deutlich einfacher als die eines größeren Gewerbes, da du bestimmte Unterlagen wie beispielsweise den Registerauszug nicht vorlegen musst.

Solltest du nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, musst du dem Onlineantrag deine Aufenthaltsgenehmigung entweder als PDF oder Bilddatei beifügen.

Die Vorteile der Online-Anmeldung

Dein Kleingewerbe online anzumelden, gibt dir deutlich mehr Flexibilität als die persönliche Variante. Die Anmeldung über das Internet kannst du zu jeder Zeit durchführen und musst noch dazu keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen.

Es gilt zu beachten, dass jedes Gewerbeamt über eigene Regelungen und Arbeitsabläufe verfügt, sodass du bei deinem zuständigen Amt möglicherweise einen Termin vereinbaren musst.

Der Gewerbeschein als Student

Grundsätzlich ist es für dich als Student ausreichend, ein Kleingewerbe anzumelden, da du die selbstständige Tätigkeit wohl lediglich begleitend zum Studium ausüben wirst. Dennoch musst du darauf achten, die Verdienstgrenze von 17.500 Euro nicht zu überschreiten.

Somit kannst du etwa 1.450 Euro pro Monat einnehmen, ohne zusätzlichen Aufwand in Form der Bilanzbuchführung, Steuergaben oder Vorsteuern zu haben. Ein weiterer privilegierter Status als Student ist der des Freiberuflers. Da diese Tätigkeit sich auf Berufe bezieht, die eine höhere Bildung erfordern, harmoniert sie sehr gut mit dem Studentenleben.

Betroffen sind insbesondere wissenschaftliche Berufe, künstlerische und publizistische Arbeiten sowie persönliche Dienstleistungen, beispielsweise lehrende oder beratende Tätigkeiten.

In einem solchen Falle ist die Buchführung noch einfacher als bei einem Kleingewerbe: Du musst lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.

Der Einfluss auf Bafög und Kindergeld

Du kannst als Student und Kleingewerbetreibender im Nebenberuf weiterhin Bafög beziehen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 5.400 Euro brutto bleibt die Höhe der Zahlungen unverändert. Sollte dieser Betrag jedoch überschritten werden, kommen Abzüge auf dich zu.

Noch dazu besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Bafög-Amt bezüglich deiner Tätigkeit. Beim Kindergeld hast du mit deinem Kleingewerbe keinerlei Konsequenzen in Kauf zu nehmen.

Der Anspruch besteht unverändert, sofern du noch nicht über eine abgeschlossene Erstausbildung (also ein Studium oder eine Berufsausbildung) verfügst und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Die Einkommensgrenze für das Kindergeld wurde im Jahre 2012 abgeschafft.

Der Anspruch auf Bafög und Kindergeld ist jedoch an eine weitere Bedingung geknüpft: Du musst die Beschäftigung während des Semesters in einem Umfang von maximal 20 Stunden pro Woche ausüben. Während der Semesterferien darfst du auch Vollzeit arbeiten, allerdings ist dafür ein Zeitraum 26 Wo­chen bzw. 182 Ka­len­der­ta­ge im Jahr vorgesehen.

Fazit

  • Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied zwischen einem kleinen Gewerbeschein und einem Gewerbeschein
  • Als Kleingewerbetreibender kannst du einige steuerliche Vereinfachungen in Anspruch nehmen
  • Mit dem Status als Kleinunternehmer bist du von der Umsatz- sowie der Gewerbesteuer befreit
  • Die Online-Anmeldung deines Gewerbes spart dir Zeit und gibt dir Flexiblität

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Was zahlt man an Steuern im Kleingewerbe?

Was zahlt man an Steuern im Kleingewerbe

Welche Steuern fallen für ein Kleingewerbe typischerweise an?

Du betreibst ein Kleinunternehmen und fragst dich nun, welche Steuern du dafür zu entrichten hast? Dann solltest du unbedingt diesen Artikel lesen!

Allgemeines zur Einkommenssteuer für Kleingewerbe

Du unterhältst zu deinem Vollzeitjob noch ein Kleingewerbe? Dann gibt es eine gute Nachricht: Du musst nur eine einzige Einkommenssteuer zahlen. Bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber deines Vollzeitjobs Monat für Monat für dich an das Finanzamt entrichtet, handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer des gesamten Jahres.

Das Finanzamt rechnet dann deine Einkünfte als Arbeitnehmer mit jenen aus deinem Gewerbe zusammen. Dazu kommen noch etwaige Einkünfte aus einer Tätigkeit als Freiberufler oder Kapitalanlagen, Vermietungen, Renten etc. Die Summe aus all diesen Einkünften, das Gesamteinkommen, wird schließlich versteuert.

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Beeinflussende Faktoren

Durch ein Kleingewerbe im Nebenberuf, also als Ergänzung zu deinem Vollzeitjob, steigt natürlich auch das Einkommen, dass du versteuern musst. Dementsprechend musst du im darauffolgenden Jahr Steuern nachzahlen.
Verluste in deinem Kleingewerbe lassen die Einkommenssteuer hingegen sinken.

Bisweilen kannst du sogar Steuerrückzahlungen erhalten.
Die Steuerpflicht von Gewerbetreibenden ist in § 15 EStG geregelt.
Damit das Finanzamt deine Einnahmen versteuern kann, benötigst du eine Steuernummer für die Zuordnung. Falls du zuvor schon ein zu versteuerndes Einkommen angemeldet hattest, benötigst du für dein Kleingewerbe keine neue Steuernummer.

Die Umsatzsteuer für Kleingewerbe – Kleingewerbe Steuerfreibetrag

Unabhängig davon, ob du deine Tätigkeit als Kleingewerbetreibender haupt- oder nebenberuflich ausübst, kannst du die Vorteile einer Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass dein jährlicher Umsatz 17.500 Euro nicht überschreitet.

Dabei handelt es sich um den Steuerfreibetrag, in dessen Zuge der Umsatz für das kommende Jahr dann sogar über 50.000 Euro liegen kann. Unter dieser Befreiung versteht man die Kleinunternehmerregelung, die den gesetzlichen Regelfall darstellt. Als Freibetrag für die Einkommenssteuer wurden für 2019 24.500 Euro angesetzt.

Als Kleinunternehmer kannst du dich jedoch auch gegenüber dem Finanzamt dazu entscheiden, auf diese Befreiung zu verzichten. Dazu musst du lediglich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, die dich dann für fünf Jahre an den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet.

Vorsicht: Für das Finanzamt besteht keine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung. Solltest du also das vorgesehene Formular ausgefüllt haben und es versehentlich einreichen, verzichtest du damit fünf Jahre auf die Befreiung von der Umsatzsteuer.

In diesem Fall musst du auf deine Einnahmen 19 Prozent Umsatzsteuer abführen, unabhängig davon, ob du eine Rechnung schreibst oder nicht. Im Gegenzug kannst du diese Umsatzsteuer dafür auch bei der Verrechnung von Käufen gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

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Dafür musst du jedoch Rechnungen vorlegen. Daraufhin erstattet dir das Finanzamt die Umsatzsteuer als Betriebseinnahme zurück. Die Umsatzsteuer, die du hingegen an das Finanzamt zahlst, wird als Betriebsausgabe für die Gewinnermittlung erfasst.

Für die genaue Ermittlung der Einkommenssteuer, die du letztendlich zu zahlen hast, ist die Gewinnermittlung ausschlaggebend.

Die Einkommensteuer beim Kleinunternehmer – Kleingewerbe Steuererklärung

Egal, ob du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist oder nicht – du musst für deine Steuererklärung sowohl eine Gewerbesteuererklärung als auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sowie eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.

Für die Erklärung gibt es zwei Steuerformulare, einerseits die Anlage S für Selbstständige und Freiberufler und andererseits die Anlage G für Gewerbetreibende.

Vergiss nie, deinen Status als Kleinunternehmer auf dem Formular anzugeben! Solltest du dies nämlich versäumen, ist das Finanzamt nicht dazu verpflichtet, dich auf diesen Fehler hinzuweisen oder ihn gar selbst zu korrigieren.

Die Anlage EÜR

Mit der Anlage EÜR wird der Jahresüberschuss für die Einkommensteuer festgestellt. Dazu vergleicht man sämtliche Einnahmen mit den betriebsrelevanten Ausgaben, also alles, was durch Quittungen belegbar ist.

Im Jahre 2018 wurde eingeführt, dass relevante Dokumente und Belege nur dann beim Finanzamt eingereicht werden müssen, wenn dieses speziell anfragt. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Anfrage ist jedoch sehr hoch, sodass du im besten Fall die folgenden Belege stets griffbereit haben solltest:

  • Bescheide der Bundesagentur für Arbeit (sofern vorhanden)
  • Kirchensteuerbescheide
  • Krankenversicherungsbescheide
  • Nachweise über Sonderausgaben

Gemäß § 147 AO (Abgabenordnung) müssen sämtliche Bescheinigungen über Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörenden Verträge für zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist gilt außerdem für Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide.
Der schriftliche Geschäftsverkehr muss hingegen nur sechs Jahre lang verwahrt werden.

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Unter den Oberbegriff der betriebsrelevanten Ausgaben fallen auch die buchhalterischen Ausgaben, das heißt Abschreibungen auf Computer, Fahrzeuge für den beruflichen Einsatz oder Mobiliar.

An dieser Stelle gilt es für dich allerdings eine Besonderheit zu beachten. Anschaffungen, deren Wert 410 Euro übersteigt, müssen über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Liegt ihr Wert hingegen zwar über 410 Euro, gleichzeitig jedoch noch unter 1.000 Euro, kannst du sie als Sammelposten anmelden und innerhalb von fünf Jahren abschreiben lassen.

Quartalsmäßige Steuervorauszahlungen

Gemäß § 37 EStG kann das Finanzamt auch von Kleingewerbetreibenden Vorauszahlungen der Einkommensteuer verlangen. Im Gegensatz zur Lohnsteuer für Arbeitnehmer sind diese Vorauszahlungen aber vierteljährlich fällig.

Als Stichtage gelten dabei der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember des jeweils laufenden Jahres. Eines gilt es dabei allerdings zu beachten: Sofern für deine Einnahmen aus dem Kleingewerbe im Nebenberuf weniger als 400 Euro Einkommenssteuer pro Jahr fällig wären, sind keinerlei Vorauszahlungen erforderlich.

Spezielle Vorschriften für Kleingewerbetreibende

Grundsätzlich unterliegen Gewerbetreibende den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Kleinunternehmer sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Zudem finden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zur Buchführung auf sie keine Anwendung. So musst du weder Inventur noch Bilanzen erstellen.

Doch auch diese vereinfachte Buchführung kann ihre Tücken haben, schließlich gibt es noch einige erweiterte Vorschriften:

Darlehen: Solltest du ein Darlehen aufgenommen haben, bedeutet das keineswegs eine Schmälerung deines Gewinns. Aus diesem Grunde werden Tilgungsraten auch nicht als Betriebsausgaben gewertet. Dafür kannst du aber den mit den Raten verbundenen Zinsanteil als Gewinnminderung anzeigen.

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häusliches Arbeitszimmer: Auch die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers lässt sich von der Steuer absetzen. Es muss sich dabei um einen geschlossenen Raum handeln, der ausschließlich der gewerblichen Nutzung dient. Für die Berechnung der Betriebsausgaben betrachtest du den Flächenanteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnung und wendest diesen auf die Miete an.

Kleingewerbe Steuern Beispiel – Kleingewerbe Steuern Rechner

Wenn du als Kleinunternehmer einen Gewinn von 48.000 Euro gemacht hast, liegt der Steuersatz dafür bei 19 Prozent, was Steuern in Höhe von 11.895 Euro ergibt. Hinzu kommt der volle Satz für den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also 654,23 Euro.

Ein weiterer Zuschlag besteht in der Kirchensteuer, die in Baden-Württemberg und Bayern acht, in den restlichen Bundesländern neun Prozent beträgt. Somit macht die Kirchensteuer 1.070,55 Euro bzw. 951,60 Euro aus.
Dies ergibt im Gesamtergebnis Steuern in Höhe von 13.619,78 Euro (Baden-Württemberg, Bayern) bzw. 13.500,83 Euro (sonstige Bundesländer).

Fazit

Die Berechnung der Steuern für dein Kleingewerbe ist keineswegs einfach und auch die genaue Erklärung bietet viele Stolpersteine.

  • Der Status als Kleingewerbe eröffnet dir zwar einige Vorteile bei der Steuererklärung, unterliegt jedoch auch bestimmten Sondervorschriften, die Vorsicht erfordern
  • Das Finanzamt übernimmt deine Fehler die du einreichst! Achte also darauf, perfekte Zahlen abzuliefern
  • Kleinunternehmern wird ein Steuerfreibetrag zugestanden, den du aber nicht in Anspruch nehmen musst.
  • Unter Umständen musst du steuerliche Vorauszahlungen leisten. Beachte dabei unbedingt die angesetzten Fristen
  • In manchen Bundesländern fallen die Steuern aufgrund eines höheren Kirchensteuersatzes kostspieliger aus.

Dank dieses Artikels hast du das nötige Rüstzeug.

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Kleingewerbe – Eigenen Gewerbebetrieb gründen

Gewerbebetrieb gründen

Handelt es sich bei einem Kleingewerbe um einen Gewerbebetrieb?

Wenn du ein Unternehmen gründest, beabsichtigst du wohl kaum, zu Beginn den großen Konzernen Konkurrenz zu machen. Erstmal möchtest du sicher klein anfangen, um dann durch stetiges Wachstum aufzusteigen, bis du vielleicht eines Tages in der Liga der ganz Großen mitspielst.

Wie aber nennst du die Ausgangsform, die es dir erlaubt, auf große Investitionen mit hohem Risiko zu verzichten? Handelt es sich dabei um ein Kleingewerbe oder ein Kleinunternehmen? Und gibt es Unterschiede zwischen den beiden?

Was versteht man unter einem Kleingewerbe?

Eine genaue Definition des Kleingewerbes bietet das Gesetz leider nicht, lediglich ein Ausschlusskriterium ist in § 1 Absatz 2 HGB zu finden. Demnach sind Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches Kleingewerbetreibende, wenn ihr Betrieb aufgrund seines Umfangs einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Ein Kleingewerbe stellt somit ein normales Unternehmen dar, dass zwar am gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb teilnimmt und dabei gewerbliche Tätigkeiten betreibt, wegen seiner Form und des geringen Ertrags bedarf es jedoch nicht des kaufmännischen Geschäftsbetriebs.

So müssen Kleingewerbetreibende ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eintragen lassen und sich auch nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten.

Wer darf ein Kleingewerbe gründen?

Ausschließlich natürliche Personen können ein Kleingewerbe ins Leben rufen. Als Unternehmensform kommt zudem nur die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) infrage. Alle anderen Rechtsformen betreffen nämlich Kaufleute, die den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterliegen. Sie müssen beispielsweise bestimmte Auflagen hinsichtlich ihrer Buchführung, Handelsrechte und Unternehmensrecht erfüllen.

Kleingewerbetreibende hingegen sind von diesen Vorschriften nicht betroffen, sondern müssen nur das BGB sowie das Steuerrecht beachten.
Möchtest du dich in einem Handwerk selbstständig machen, musst du für die Gewerbeanmeldung eine Handelskarte vorweisen können. Du kannst sie dir von der Handwerkskammer ausstellen lassen, wenn für dein Handwerk eine Zulassungspflicht besteht.

Freiberufler, also jene Personen, die selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe ausüben, gelten nicht als Gewerbetreibende.

Zwar können sie sich die Kleinunternehmerregelung zunutze machen, wenn ihr jährlicher Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt, sie betreiben jedoch niemals ein Kleingewerbe. Im Hinblick auf die Buchführung sind sie ohnehin von dieser Verpflichtung befreit. Unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes müssen sie lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.

Warum gründet man ein Kleingewerbe?

Die Gründung eines Kleingewerbes bietet sich in erster Linie dann an, wenn du nur wenig Startkapital zur Verfügung hast und planst, nur betriebliche Tätigkeiten in geringem Maße auszuüben. Sofern du beispielsweise als Angestellter, Student oder Rentner Nebeneinkünfte erzielen willst, bietet sich die Gründung eines Kleingewerbes an.

Auch im Rahmen einer Testphase deiner Geschäftsideen eröffnet das Kleingewerbe einen weitgehend risikofreien Spielraum, innerhalb dessen du erste Tätigkeiten aufnehmen kannst, bevor der Betrieb zu einer kaufmännischen Unternehmensform ausgeweitet wird.

Nicht selten entsteht ein Kleingewerbe auch aus Gelegenheitsdienstleistungen, die du als Privatperson sporadisch erbringst. Werden diese unregelmäßigen Leistungen zur Routine, musst du die Nebentätigkeit als Kleingewerbe anmelden.

Die Bedeutung eines Kleingewerbes in der Praxis

Der Status als Kleingewerbetreibender bringt rechtliche Konsequenzen mit sich. So besteht für dich keine Buchführungspflicht und auch steuerliche Vereinfachungen kommen dir zugute.

  • Als Kleingewerbetreibender bist du zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann. Folglich bist du nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet.
  • Im Rahmen deiner Steuererklärung ist es ausreichend, deinen erzielten Gewinn in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzugeben. Eine Bilanzrechnung musst du nicht präsentieren.
  • Was die Umsatzsteuererklärung angeht, kannst du dich für die sogenannte Ist-Besteuerung entscheiden. Demnach musst du lediglich jene Rechnungen zu versteuern, die du bereits tatsächlich abgeschlossen hast. Eine Soll-Besteuerung würde bedeuten, dass du dem Finanzamt auch noch nicht vereinnahmte Rechnungen angeben musst.

Wie kannst du den Status als Kleingewerbetreibender verlieren?

Wenn die Erträge aus deinem Betrieb die jährliche Umsatzgrenze von 600.000 Euro bzw. die Gewinngrenze von 60.000 Euro übersteigt, kommst du in den Bereich der Buchführungspflicht.

Außerdem verlierst du damit die Begünstigungen, die einem Kleingewerbe zuteilwerden. Darüber hinaus bedeutet die Änderung der ursprünglichen Rechtsform, beispielsweise zu einer GmbH, zur Änderung des Status. Sämtliche Kapitalgesellschaften können keine Kleingewerbe sein.

Worin unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmen?

So ähnlich diese beiden Begriffe auch klingen mögen, synonym kannst du sie nicht gebrauchen. Der Status als Kleingewerbe betrifft in erster Linie die Buchführungspflicht, während das Kleinunternehmen für das Steuerrecht bedeutsam ist.

So ist von einem Kleinunternehmen nur im steuerlichen Kontext die Rede. Solltest du nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben und außerdem eher niedrige Umsätze erwarten, möchtest du dir wohl kaum regelmäßige Umsatzsteuererklärungen geschweige denn eine horrende Umsatzsteuer aufhalsen.

Aus diesem Grunde können Kleinunternehmer von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Sie erlaubt es dir, dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, solange dein jährlicher Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt.

Somit entsprechen sich Netto- und Brutto-Betrag auf deinen Rechnungen. Die Umsatzsteuererklärung musst du mit diesem Status nur einmal pro Jahr einreichen, Umsatzsteuervoranmeldungen sogar überhaupt nicht.

Lohnt sich der Status als Kleinunternehmer?

So vorteilhaft die Kleinunternehmerregelung in der Theorie auch sein mag, immer wieder verzichten Gewerbetreibende in der Praxis auf die damit verbundenen Privilegien.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Unternehmer befürchten, durch die Bezeichnung als Kleinunternehmer nicht ernst genommen zu werden, da sie suggerieren könnten, größeren Mitbewerbern gegenüber unterlegen zu sein.
Des Weiteren wollen sie bisweilen die Vorsteuer aus Anfangsinvestitionen geltend machen. Da diese für Kleinunternehmer jedoch gar nicht anfällt, ist dieser Trick nur möglich, wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.

Auch die Umsatzgrenze für die darauffolgenden Jahre bewegt so manchen Unternehmer dazu, die Sonderregelung von vorneherein nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn du von Anfang an planst, mit deinem Unternehmen zu expandieren, kann der Status als Kleinunternehmen in dieser Hinsicht hinderlich sein.

Auch lästige Diskussionen über Preiserhöhungen durch den Ausweis der Umsatzsteuer mit deinen Kunden kannst du so aus dem Weg gehen.
Solltest du dich dafür entscheiden, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, gilt diese Verpflichtung für fünf Jahre.

Der Gesetzgeber versucht damit, ein Taktieren mit der Vorsteuer von Jahr zu Jahr zu verhindern. Unternehmer soll damit die Möglichkeit genommen werden, nach Belieben zwischen der Kleinunternehmer-Regelung und Regelbesteuerung zu wechseln, je nachdem, welche Variante steuertechnisch am günstigsten ausfallen würde.

Fazit

  • Ein Kleingewerbe erfordert keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb und muss nicht im Handelsregister eingetragen werden
  • Nur natürliche Personen dürfen ein Kleingewerbe gründen
  • Kleingewerbetreibende unterliegen vereinfachten Vorschriften bei der Buchführung und Steuer
  • Der Begriff des Kleinunternehmens wird nur in einem steuerlichen Kontext verwendet
  • Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, beispielsweise, wenn du mit deinem Unternehmen expandieren möchtest

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Wer ist Kleinstunternehmer und wieviel darf man verdienen?

Kleinstunternehmer

Meistere deine nächste Steuererklärung mit links!

Die Tätigkeit als Kleinstunternehmer ist insbesondere im Bereich der Steuererklärung mit komplexen Herausforderungen verbunden. Damit du diese mühelos meisterst, verraten wir dir hier alles Wissenswerte!

Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen

Innerhalb der EU stellen KMU das unbestrittene Rückgrat der Wirtschaft dar. Sie machen sage und schreibe 99 Prozent der Unternehmen aus und schaffen zwei Drittel aller neuen Arbeitsplätze.

Was aber versteht man unter den verschiedenen Arten von Unternehmern genau und wie werden sie besteuert?

Kleinstunternehmer

Beim Kleinstunternehmer handelt es sich um einen Begriff aus dem EU-Recht, genauer der EU-Empfehlung 2003/361. Darin wird ein Unternehmen mit dem Zusatz kleinst versehen, wenn es weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt sowie bis zu 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet oder einen Bilanzgewinn von unter 2 Millionen Euro jährlich vorweist.

Unter dem Umsatz versteht man dabei den Geldbetrag, der in einem bestimmten Zeitraum eingenommen wurde, der Bilanzgewinn hingegen wird als Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens definiert.

Kleinunternehmer

Ein Kleinunternehmer ist, wer nicht unter den Tatbestand des Kleinstunternehmer fällt, weniger als 50 Angestellte beschäftigt und einen Umsatz oder einen Bilanzgewinn von 10 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreitet.

Mittlerer Unternehmer

Als mittlere Unternehmen gelten jene, die weder als Kleinstunternehmen noch Kleinunternehmen eingeordnet werden können, weniger als 250 Mitarbeiter anstellen und entweder einen Umsatz von jährlich 50 Millionen Euro oder einen Bilanzgewinn von 43 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Wieviel darf man aber nun als Kleinstunternehmer verdienen?

Der Grundfreibetrag

Steuerlich gesehen fallen Kleinstunternehmer bisweilen unter den Grundfreibetrag. Dabei handelt es sich um das Einkommen, das von der Steuer befreit ist. Der deutsche Staat hat damit ein Existenzminimum festgesetzt, innerhalb dessen eigentlich Steuerpflichtige genug Geld zur Verfügung haben, um sich lebensnotwendige Dinge leisten zu können.

Hier geht der Staat davon aus, dass im Jahr 2019 für Einzelpersonen ein Grundfreibetrag von 9.168 Euro benötigt wird, um die eigene Existenz zu sichern. Im Monat beläuft sich dies also auf 764 Euro. Ehepaare bzw. sogenannte zusammenveranlagte Verheiratete haben ein Anrecht auf den doppelten Betrag, also 18.336 Euro.

Der Grundfreibetrag verändert sich jedes Jahr, um die Entwicklung der Kosten für lebensnotwendige Dinge in Deutschland widerzuspiegeln. Das Bundeskabinett legt alle zwei Jahre einen Bericht zum Existenzminimum vor, auf dessen Grundlage die Politik eine Anpassung des Grundfreibetrags vornehmen kann. So wird der Grundfreibetrag für das Jahr 2020 von 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben.

Werbungskosten

Da der Staat mit dem Grundfreibetrag sicherstellen möchte, dass Verdienende auch einen Teil ihrer Einkünfte ohne Versteuerung einbehalten dürfen, lassen sich auch bestimmte Nebenkosten, sogenannte Werbungskosten, von der Steuer absetzen. Darunter versteht man drei Arten von Ausgaben:

  • jene, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen
  • jene, die bei den Überschusseinkünften entstehen
  • sowie jene, die zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden.

Die Werbungskosten sind nicht mit einer Steuervergünstigung zu verwechseln. Vielmehr tragen sie dem Umstand Folge, dass ausschließlich das verfügbare Nettoeinkommen, nicht aber das Bruttoeinkommen besteuert werden darf.

In der Praxis wirkt sich das so aus:
Wer 2019 10.000 Euro verdient, aber 1.500 an Werbungskosten zu stemmen hat, fällt letztendlich ebenfalls unter den Grundfreibetrag.
Für die Werbungskosten vorstellbar sind beispielsweise Ausgaben für Jobbewerbungen. Auch Kosten der Arbeits- oder Dienstbekleidung fallen darunter, sofern es sich nicht um bürgerliche Kleidung, sondern ausschließlich die typische Berufskleidung handelt, also unter anderem eine Richterrobe. Die Aufwendungen für Reinigung und Schneidern betreffen ebenso die Werbungskosten.

Sämtliche Ausgaben für Arbeitsmittel, also beispielsweise Fachliteratur, Bürobedarf oder Arbeitswerkzeuge, lassen sich unter Werbungskosten fassen. Ihre genaue Höhe ist dem Finanzamt durch einen Beleg nachzuweisen.
Wer ein Arbeitszimmer unterhält oder dieses ausstatten lässt, kann die Aufwendungen steuerlich als Werbungskosten absetzen.

Beiträge zu bestimmten Berufsverbänden sind ebenfalls Teil der Werbungskosten.
Alle Fortbildungen sowie die Kosten für eine berufsrelevante Nutzung des Internets fallen auch unter diese Aufwendungen.

Muss man einen Antrag für den Grundfreibetrag stellen oder ihn anderweitig anmelden?

Der Grundfreibetrag steht einem jeden Steuerzahler automatisch zu, wenn er die dafür benötigten Voraussetzungen erfüllt. Es sind darüber hinaus keinerlei besondere Angaben in der Steuererklärung zu machen.

Was passiert, wenn die eigenen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen?

Wer mehr als 9.168 Euro pro Jahr verdient, erhält dennoch den Grundfreibetrag steuerfrei. Erst ab dem 9.169sten Euro sind Steuern fällig, das heißt, wer 9.169 Euro verdient, muss tatsächlich nur einen einzigen Euro versteuern.

Was ist besser Kleinstunternehmer oder nicht?

Der Status als Kleinunternehmer kann durchaus einige Vorteile mit sich bringen. Er geht nicht nur aus § 19 UStG und der Tatsache hervor, im vorangegangenen Geschäftsjahr weniger als 17.500 Euro erwirtschaftet zu haben.

Darüber hinaus sind Kleinunternehmer auch vom Kleinunternehmerförderungsgesetz betroffen. Darin finden sich Regelungen, die bürokratische Erleichterungen und vor allem steuerliche Vorteile eröffnen. Beispielsweise befreit das Gesetz die Kleinunternehmer von einer doppelten Buchführung, also der Kontierung auf mindestens zwei Konten, dem Konto sowie dem Gegenkonto.

Die Umsatzsteuer für Unternehmer

Neben der Einkommenssteuer, also der Steuer auf Einkünfte aus gewerblicher (oder privater) Tätigkeit fallen für Unternehmen noch weitere Steuern an. Für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist dazu in erster Linie die Umsatzsteuer zu nennen.

Sämtliche Kleingewerbe, die im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz erwirtschaftet haben, der 22.000 Euro nicht übersteigt, müssen gemäß § 19 I UStG keine Umsatzsteuer entrichten.

Darüber hinaus darf der voraussichtliche Umsatz für das laufende Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Diesen erwarteten Umsatz kann man in einem Fragebogen angeben, den man vom Finanzamt erhält, wenn man sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt angemeldet hat. An dieser Stelle ergibt sich eine strategische Frage für den Unternehmer: Macht er von § 19 I UStG Gebrauch oder nicht?

Die Anwendung dieser Norm hat zur Folge, dass keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss, gleichzeitig jedoch auch keine gekauften Leistungen mit dieser verrechnet werden können, also beispielsweise Rechnungen für die Mietung von Büroräumen.

Wer auf § 19 I UStG verzichtet, muss zwar die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, kann dafür aber verschiedene Leistungen mit der Steuer verrechnen lassen.

Dies lohnt sich insbesondere dann, wenn sich das Unternehmen in der Startphase befindet und hohe Anfangskosten zu stemmen hat.

Die Vorsteuer und tatsächliche Besteuerung

Unter der Vorsteuer versteht man jene Abgaben, die ein Unternehmen als Umsatzsteuer beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt. Sie wird zwar grundsätzlich vom Finanzamt rückerstattet, wer als Kleinunternehmer aber keine Umsatzsteuer entrichtet, kann auch keine Vorsteuer geltend machen.

Die Vorsteuer lässt sich mit der Umsatzsteuer verrechnen. Sollte sie einmal höher ausfallen als die Umsatzsteuer, können Kleinunternehmer sogar Steuern vom Finanzamt zurückbezahlt bekommen.

Die Besteuerung erfolgt nach dem Prinzip der sogenannten Ist-Versteuerung. Darunter versteht man, dass die Versteuerung nach der Vereinnahmung des Entgelts vorgenommen wird. Im Unterschied zur Soll-Versteuerung werden also lediglich jene Leistungen steuerlich erhoben, die von den Kunden bereits bezahlt worden sind.

Diese Vorgehensweise wird auf Kleinunternehmen mit einem Umsatz von weniger als 125.000 Euro pro Jahr angewendet.

Die Buchführung

Das Kleinunternehmerförderungsgesetz hebt des Weiteren die Mindestgrenze des Umsatzes für die Buchführung an. Grundsätzlich gilt die Buchführungspflicht nämlich für alle Unternehmen (auch Kleingewerbe), unabhängig von ihrer Eintragung ins Handelsregister.

Für Kleinunternehmen, die aber einen Umsatz von weniger als 350.000 Euro sowie einen Gewinn von weniger als 30.000 Euro erzielen, gilt die Buchführungspflicht allerdings nicht. Stattdessen dürfen sie ihren Gewinn auf Grundlage einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EüR) berechnen.

Sonderabschreibungen für Existenzgründer

Die seit 2004 geltende Neuregelung des Kleinunternehmerförderungsgesetzes begünstigt vor allem Existenzgründer. So wird ihnen beispielsweise die Möglichkeit eröffnet, Sonderabschreibung bei der Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern durchzuführen.

Fazit

Der Status als Klein(st)unternehmer macht deine Steuererklärung nicht nur (verwaltungstechnisch) einfacher, er bringt dir auch erhebliche Steuervorteile ein.
Selbst, wenn du diese nicht in Anspruch nehmen möchtest, ist es zumindest äußerst hilfreich, über die genauen steuerlichen Möglichkeiten Bescheid zu wissen, die der Gesetzgeber dir einräumt.

Weitere Gewerbe Themen:

Ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe und Handelsgewerbetreibender

Ist ein Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe
Stellt jeder Gewerbebetrieb auch ein Handelsgewerbe dar?

Als Existenzgründer ist es unerlässlich, genau über den rechtlichen Status deines Unternehmens Bescheid zu wissen. Um dabei alles richtig zu machen, solltest du diesen Artikel lesen!
Weitere wichtige Informationen findest du unter: https://gewerbeanmeldung.com

Was versteht man unter einem Gewerbebetrieb?


Bei einem Gewerbe handelt es sich um eine Tätigkeit, die auf Dauer ausgerichtet ist, selbstständig durchgeführt wird und eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen sind die folgenden:

  • Freie Berufe, also beispielsweise Tätigkeiten als Architekt, Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater
  • Tätigkeiten, die lediglich ideelle Zwecke verfolgen und somit keine Gewinnerzielung beabsichtigen
  • die Verwaltung deines Vermögens
  • wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten

Was versteht man unter einem Handelsgewerbe?

Grundsätzlich kann jeder Gewerbebetrieb zum Handelsgewerbe werden, wenn der Betrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 II HGB). Das einzige Kriterium, das darüber hinaus erfüllt sein muss, ist, dass das Gewerbe eine bestimmte Größe erreicht.

Eine Eintragung ins Handelsregister begründet nicht den Status als Handelsgewerbe, vielmehr kommt es darauf an, dass der Betrieb eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Man spricht hier auch von einer deklaratorischen Wirkung der Eintragung ins Handelsregister, das heißt, du stellst eine rechtliche Situation klar bzw. zeigst sie an, begründest sie jedoch nicht.

Für die Beurteilung des Status als Handelsgewerbe ist jedoch lediglich das Gesamtbild entscheiden, das heißt, die Betrachtung aller relevanten Aspekte. Quantitative Faktoren, zahlenmäßig zu bezifferende Grenzwerte gibt es dazu also nicht.

Folglich lässt sich so nicht feststellen, welche Gewerbebetriebe zählengemäß nach dem HGB als Handelsgewerbe gelten.
Irrelevant ist des Weiteren, ob du als Inhaber tatsächlich auch diese kaufmännische Einrichtung vorgenommen hast.

Wann wird eine GbR zur OHG?

Die Entstehung der GbR

Eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Für die Gründung ist ein schriftlicher Vertrag nicht erforderlich, die GbR entsteht automatisch.

Beispiele aus der Praxis haben gezeigt, dass bereits die Planung eines gemeinsamen Urlaubs oder die Aufteilung der Kosten für einen Mietwagen eine GbR begründen können.

Vielleicht ist diese Tatsache auch für dich überraschend, doch zahlreiche Urteile bestätigen sie. Ebenso bist du dir möglicherweise nicht des Umstands bewusst, dass so manche dieser Interessengemeinschaften sogar als Offene Handelsgesellschaft eingestuft werden können.

Die Entstehung der OHG

Im klassischen Fall bedarf die OHG der bewussten Neugründung durch mehrere Gesellschafter, die damit gemeinsam ein Handelsgewerbe ausüben möchten. Abgesehen davon kann sie sich jedoch auch aus einer GbR ableiten, und zwar ganz automatisch bzw. unbewusst.

Dazu muss die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts eine gewerbliche Tätigkeit verfolgen und einen bestimmten Umfang erreichen. An dieser Stelle besteht also der Unterschied zwischen einer OHG und einem Kleingewerbe. Letzteres kann in Form der GbR ausgeübt werden, solange es sich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bewegt.

Die Kriterien eines Handelsgewerbes

Von einem Handelsgewerbe und damit einer OHG kann ausgegangen werden, wenn deine Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, du also nicht freiberuflich arbeitest. In § 18 I Nr.1 EStG (Einkommensteuergesetz) ist ein Katalog an freiberuflichen Tätigkeiten aufgeführt.

Noch dazu muss das Unternehmen eine gewisse Größe erreicht haben. Dazu gibt es grobe Orientierungskriterien, darunter einen Umsatz von mindestens 250.000 Euro, mehr als fünf Mitarbeiter zu beschäftigen sowie über ein Betriebsvermögen von mindestens 120.000 Euro zu verfügen.

Was versteht man unter einem Kleingewerbe? Kleingewerbe – Was ist das?

Der Begriff des Kleingewerbes bezeichnet ein Unternehmen, das seine gewerbliche Tätigkeit in geringem Umfang ausübt. So kann es die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Gemäß der Definition des § 1 II HGB versteht man darunter alle Unternehmensformen, die nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern. So ominös diese Legaldefinition für dich klingen mag, gemeint ist damit, dass nur natürliche Personen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts ein Kleingewerbe unterhalten können.

Wenn das Kleinunternehmen wächst, kann es zu einer GmbH umfirmiert oder aber auch eine neue Firma mit der Rechtsform der GmbH gegründet werden. Damit wird aus dem Kleingewerbe als GbR eine OHG in Form der GmbH. Anschließend wird das Unternehmen auch im Handelsregister eingetragen.

Die Anmeldung des Kleingewerbes

Für die Anmeldung deines Kleingewerbes musst du dich an dein zuständiges Gewerbeamt wenden. Bei dieser Stelle kannst du dich zu einem späteren Zeitpunkt auch ab- oder ummelden.

Als nächster wichtiger Ansprechpartner gilt das Finanzamt. Es kommt meist auf dich zu, damit du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst und so eine Steuernummer zugewiesen bekommen kannst.

Nur mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kannst du innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen steuerfrei kaufen und verkaufen.
Der nächste Schritt ist die Wendung ans Arbeitsamt. Es stellt dir eine Betriebsnummer aus, sofern du Mitarbeiter in deinem Kleingewerbe beschäftigst.

In der vierten Etappe der Anmeldung musst du die Station der IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. der HWK (Handwerkskammer)durchlaufen. Die IHK ist für dich zuständig, falls du weder Freiberufler bist noch ein Handwerk oder eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübst.

Schließlich muss noch die Eintragung bei der Berufsgenossenschaft erfolgen, und zwar binnen einer Woche nach der Gründung deines Kleingewerbes.

Die Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Wenn du dich selbstständig machen möchtest, ist es natürlich auch wichtig, genau abwägen zu können, ob das Kleingewerbe auch die geeignetste Unternehmensform für dich ist. Bist du beispielsweise als Freiberufler tätig, erhältst du einen Sonderstatus, der mit bestimmten Vorteilen verbunden ist.

So musst du dich weder beim Gewerbeamt anmelden noch im Handelsregister eintragen lassen. Die Anmeldung eines Kleingewerbes hängt nicht von deiner Branche oder Tätigkeit ab. Meldest du das Kleingewerbe jedoch in deinem Namen an, musst du es auch nach außen hin repräsentieren.

Außerdem obliegt dir die Zahlung der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer.

Wie sehen aber ganz konkret die Vor- und Nachteile des Status als Kleingewerbe aus?

Die Vorteile eines Kleingewerbes

  • der Nachweis einer einfachen Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ausreichend
  • die Anmeldung erfolgt formlos und ist vergleichsweise kostengünstig
  • du brauchst kein Startkapital für die Gründung deines Kleingewerbes

Die Nachteile eines Kleingewerbes

  • ein Kleingewerbe eröffnet bei der Firmierung nur geringen Gestaltungsspielraum, da Kleingewerbetreibende mit Vor- und Nachnamen bezeichnet werden, aber keine firmenähnlichen Zusätze tragen dürfen
  • als Kleingewerbetreibender haftest du mit deinem Privatvermögen

Fazit

  • eine Gewerbetätigkeit muss auf Dauer ausgelegt sein, selbstständig durchgeführt werden und eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen
  • der Status als Handelsgewerbe richtet sich nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs und erfordert eine Einrichtung in kaufmännischer Weise
  • die Eintragung ins Handelsregister hat deklaratorische Wirkung
  • eine GbR entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen
  • eine OHG erfordert die bewusste Neugründung durch mehrere Gesellschafter zur Ausübung eines Handelsgewerbes
  • ein Kleingewerbe unterliegt weniger strengen Auflagen als ein Handelsgewerbe, bietet jedoch bisweilen weniger Freiräume und sieht die Haftung mit deinem Privatvermögen vor

welche gewerbebetriebe zählen gemäß hgb zu einem handelsgewerbe

Weitere Gewerbe Themen:

Was muss man tun, um ein Kleingewerbe online anmelden zu können?

Kleingewerbe online anmelden

Möchtest du dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies auf den herkömmlichen Weg mit Formular und Gang zum zuständigen Amt tun. Inzwischen bieten aber viele Gemeinden und Bundesländer einen eigenen Onlineservice zur Gewerbeanmeldung an. Die Anmeldung benötigt dieselben Unterlagen wie das Standardverfahren. Mit unserer Hilfe und Tipps erledigst du die Anmeldung deines Kleingewerbes online einfach und schnell.

Anmeldemöglichkeiten für ein Kleingewerbe


Möchtest du ein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies inzwischen auf verschiedene Weise erledigen. Standardmäßig kannst du das Anmeldeformular direkt vor Ort bei deinem zuständigen Amt ausfüllen.

Manche Gewerbeämter verlangen, dass die Person, welche das Gewerbe betreiben möchte, persönlich bei ihnen erscheint. Andere Ämter hingegen ermöglichen dir, dass du das Formular sowie alle notwendigen Unterlagen schriftlich per Post einsendest. Somit musst du nicht immer persönlich beim Gewerbeamt auftreten.

Grundsätzlich bieten inzwischen viele Gewerbeämter das Anmeldeformular für ein Gewerbe online an. Dadurch kannst du das Formular zuhause in Ruhe ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken.

Die persönliche Unterschrift ist bei jeder Vorgehensweise notwendig, da die Anmeldung sonst nicht akzeptiert wird. Kannst du nicht zum zuständigen Gewerbeamt fahren oder ist der Postweg für dich nicht möglich, kannst du gegebenenfalls ebenso eine Onlinemeldung durchführen.

Die Onlineanmeldung eines Kleingewerbes ist aber nicht überall möglich. Nicht alle Gemeinden und Bundesländer akzeptieren eine reine Onlineanmeldung, da beim Onlineformular eine persönliche Unterschrift benötigt wird.

Möchtest du wissen, in welchen Bundesländern du dein Gewerbe online anmelden kannst, kannst du entweder selbst recherchieren oder unsere Dienste in Anspruch nehmen. Wir helfen dir, deine Onlineanmeldung durchzuführen und geben dir Tipps, wo es möglich ist.

Ist eine Anmeldepflicht vorhanden?

In Deutschland gilt generell eine Anmeldepflicht für alle Unternehmen. Somit musst du verpflichtend dein Klein Gewerbe anmelden. Lediglich eine Ausnahme besteht bei den sogenannten Freien Berufen.

Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung, wodurch bei ihnen eine Anzeigepflicht einer Gewerbeausübung per Gesetz entfällt. Freiberufler müssen somit weder ihr Gewerbe anmelden noch eine Gewerbesteuer zahlen. Unter anderem zählen zu den Freiberufen

  • Apotheker
  • Schriftsteller
  • Ärzte
  • Berater
  • Designer
  • Rechtsanwälte
  • Künstler

Bist du dir nicht sicher, ob du zu den Freiberufen gehörst, kannst du beim zuständigen Finanzamt hinterfragen. Selbstverständlich kannst du dich auch an uns wenden. Wir erklären dir, was ein freier Beruf ist und ob deine Tätigkeit somit unter die Anmeldepflicht fällt oder ob du das Gewerbe nicht anmelden musst.

Neben den freien Berufen gibt es die Gruppe der sogenannten Urproduktion. Gleichzeitig entfällt für diese eine Anmeldepflicht als Gewerbe. Die Urproduktion beinhaltet vorwiegend

  • Landwirtschaft
  • Fischzucht
  • Fischerei sowie ähnliche Tätigkeiten
  • Viehzucht

Auch hier musst du dein Gewerbe weder vor Ort noch online anmelden. Jedoch ist eine Anmeldung beim Finanzamt und eigenen Kassen notwendig.

Kosten für eine Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist nicht kostenlos. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um ein großes oder ein kleines Unternehmen handelt. Möchtest du dein Kleingewerbe offiziell anmelden, fallen allerdings keine hohen Kosten an.

Die tatsächlichen Gebühren unterscheiden sich allerdings je nach Gemeinde. Manche Gemeinden verrechnen eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro. In ganz Deutschland können zugleich maximal 60 Euro an Anmeldegebühr verrechnet werden, wobei dies eher die Ausnahme ist.

Mit den Anmeldekosten ist die Gewerbeanmeldung jedoch häufig nicht abgeschlossen. In manchen Fällen bzw. je nach Art des Gewerbes kann es möglich sein, dass du bei der Anmeldung mit Mehrkosten durch zusätzliche Unterlagen rechnen musst.

Benötigst du beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, musst du diese extra bezahlen. Sämtliche Unterlagen musst du gesondert anfordern und auch extra bezahlen. Folglich können die tatsächlichen Kosten für die Anmeldung deines Kleingewerbes die Anmeldegebühr überschreiten.

Vorteile einer Onlinenanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung online bekommst du im Gegensatz zur Standardanmeldung einige Vorteile. Vorwiegend handelt es sich bei der Anmeldung über das Internet über ein äußerst zeitsparendes Verfahren.

Während du bei der Standardanmeldung direkt zum Amt fahren und somit viel Zeit allein für den Fahrtweg investieren musst, kannst du dein Gewerbe ganz einfach und schnell zuhause in deiner Freizeit und zu jeder beliebigen Tageszeit anmelden. Vor allem musst du nicht auf einen schnellen Termin hoffen, da eine Vielzahl an Ämter die Anmeldung nur mit vorgemerktem Termin durchführen.

Zugleich umgehst du mit der Onlineanmeldung die verschiedenen Vorgehensweisen der einzelnen Ämter, Städte und Regionen. Während manche Ämter einen fixen Termin mit dir vereinbaren, benötigst du bei anderen wiederum keinen.

Bist du berufstätig, hilft dir die Anmeldung deines Gewerbes über das Internet folglich, den Amtsweg leicht zu umgehen. Hast du beispielsweise nur abends oder am Wochenende Zeit, kannst du die Anmeldung auch zu diesen Zeitpunkten ohne Termin durchführen.

Kleingewerbe anmelden online Schritt für Schritt

Um ein Klein Gewerbe anmelden zu können, solltest du schrittweise vorgehen. Bei Fragen und Problemen stehen wir dir mit unseren Service jederzeit zur Verfügung. Somit solltest du nicht zögern und dich an uns wenden.

Mit unserer Checkliste hier erhältst du bereits zu Beginn einen Leitfaden, an welchen du dich halten kannst. In unserem Leitfaden sind sämtliche wichtigen Punkte für Jungunternehmer vermerkt, welche zu einer erfolgreichen Anmeldung führen.

Bist du unsere Checkliste durchgegangen und hast dich im Vorfeld erkundigt, welche Unterlagen du benötigst, um dein Kleingewerbe anmelden online zu können, musst du das Anmeldeformular ausfüllen. Bei der Gewerbeanmeldung online müssen sämtliche benötigten Unterlagen vor der Durchführung vorliegen.

Folglich musst du alle Dokumente und anderen Unterlagen im Vorfeld besorgen und einscannen. Wir und dein zuständiges Amt helfen dir, falls du nicht wissen solltest, welche Dokumente und Nachweise für dein Gewerbe notwendig sind.

Kleingewerbe mit einer juristischen Person als Geschäftsführer beispielsweise benötigen einen Registerauszug. Führungszeugnisse oder sonstige Nachweise werden ebenso des Öfteren angefordert.

Bei Gewerbe mit Eintrag im Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister musst du die Dokumente und Unterlagen als Anhang bei der Onlineanmeldung beifügen. Auch bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe darfst du auf die Dokumente nicht vergessen, da sonst deine Anmeldung nicht bearbeitet werden kann.

Meldest du dein Gewerbe ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft an, musst eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Diese kannst du als Bild- oder PDF-Datei anfügen.

Neben den bereits erwähnten Unterlagen benötigst du für eine Onlineanmeldung in der Regel einen Personalausweis, die Zustimmungserklärung der Gesellschafter, das Beiblatt über die Vertretungsberechtigungen.

Gleichzeitig kann ein Meisterbrief oder ein anderer Nachweis der beruflichen Qualifikation angefordert werden. Du musst anschließend nur das Onlineformular alleine oder mit unserer Hilfe ausfüllen und mitsamt allen Dokumenten und Nachweisen abschicken. Fehlen dir einige Dokumente, kannst du sie gegebenenfalls per Post oder persönlich nachreichen.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes online ist aktuell noch nicht überall möglich. Unter anderem ist es dir erlaubt, dein Gewerbe über das Internet in folgenden Bundesländern anzumelden:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein

Kleingewerbe online anmelden mit Leichtigkeit

Planst du, ein Kleingewerbe zu gründen, musst du es in Deutschland verpflichtend anmelden. Hierzu stehen dir der Postweg, die Anmeldung vor Ort im zuständigen Amt sowie in manchen Bundesländern online zur Verfügung.

Bei der Onlineanmeldung musst du das Anmeldeformular über das Internet ausfüllen und alle notwendigen Dokumente beifügen. Anders als bei der Anmeldung beim Amt kannst du diese zwar ohne festen Termin an einem beliebigen Datum oder zu einer beliebigen Uhrzeit durchführen.

Allerdings hast du keine Hilfe zur Verfügung. Treten trotzdem Fragen oder Probleme auf oder benötigst du eine Hilfe beim Ausfüllen oder generellen Anmeldung, kannst du dich an uns wenden. Wir helfen dir, deine Onlineanmeldung für dein Gewerbe ordnungsgemäß abzuwickeln.

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