Ein kleines Unternehmen anmelden

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen. Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann.

Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.

Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem muss man unter anderem einige Dokumente vorweisen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor.

Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.

Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften. Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste. Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.

Was wird wenn man die Anmeldung nicht vornimmt?

Von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen.

Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler.

Diese werden unterteilt in die Katalog– und die Katalogähnlichen Berufe. Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie Ärzte, Ingenieure und Anwälte. Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden.

Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu. Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie Schriftsteller, Fotografen, Journalisten oder Künstler.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit. Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.

Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?

Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt.

Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.

Die gewerbliche Tätigkeit aufpassen!

Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen.

Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.

Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.

Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.

Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert.

Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten. Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Muss die Kleingewerbetreibende bei der IHK antreten?

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.

Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss. In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer. Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen. So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte.

Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden muss man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Dies tut man, indem man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dieser ist die Voraussetzung dafür, das man als Kleingewerbe gilt und viele Vorteile als Unternehmer genießen kann.

 

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist. Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen!

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man nun das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Anmeldung beim Gewerbeamt zu vollziehen hat, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen. Das ist so klar festgelegt worden.

Wann muss ich die Gewerbe anmelden?

Wenn du bereits schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.

In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise zahlt man für ähnliche Vergehen in München bis zu 50.000 Euro. Solch eine Summe würde für viele den absoluten finanziellen Ruin bedeuten und ist der Albtraum eines jeden Gründers. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung sehr ernst nimmt.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Eine höhere Summe auf einmal zu zahlen kann ebenfalls ein großer Akt sein. Wer also ein Unternehmen anmelden möchte, sollte dies so schnell wie möglich erledigen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen diesen Bogen nicht selbst anfordern, sondern erhalten diesen automatisch nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes. Nach der Anmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man diesen Bogen erhält.

Falls es etwas länger dauern sollte, was durchaus Mal vorkommen kann, dann genügt es aus, wenn man einmal kurz beim Finanzamt anruft und nachfragt. Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.

Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte. Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung.

Was wird wen man die Regelung in Anspruch nimmt?

Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen. Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer.

Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben. Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.

Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit

Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.

Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.

Wie lange dauert die Online Anmeldung?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.

  • Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
  • Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann. Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.

Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt.

Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.

Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann. Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Muss jeder ein die Gewerbeanmeldung beantragen?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese sagt aus, dass jeder, der ein klein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Wer sich jetzt die Hände reibt und direkt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dem sei gesagt: es gibt einige Ausnahmen, die dies gar nicht benötigen! Denn es gibt auch Selbstständige, die kein Gewerbe besitzen und dennoch Kleinunternehmer sind. Es handelt sich hierbei um die Freiberufler.

Freiberufler sind Leute, die ebenfalls Steuern bezahlen, beim Amt der Finanzen vorstellig werden, jedoch nicht das Amt des Gewerbes aufsuchen müssen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann.

Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind. Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.

Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen.

Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

 

Online Kleingewerbe Anmeldung beantragen

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man muss anschließend ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Wie bekommt man ein Gewerbeschein?

Die Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen. Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden.

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun?

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln. Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Was wird wen man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht. Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr.Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.

Weitere İnfos von Gebühren

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Unabhängig davon, ob man nun das Gewerbe online anmelden oder nicht, so muss man sich bewusst werden, dass damit eine Verantwortung auf den Gründer zu kommt, die er so bisher in seiner Laufbahn noch nie hatte.

 

Kleingewerbe Freiberufler

Was ist ein Gewerbe?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige Tätigkeit, welche langfristig ausgeübt werden soll und ausgeübt wird mit der klaren Absicht Gewinn zu erzielen. In Deutschland herrscht die Anzeigepflicht. Das heißt, dass ein Gewerbe auch angemeldet werden muss, wenn eins vorliegt. Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Entweder muss man einen Termin vereinbaren oder man kann spontan erscheinen. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Es kann auch sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort. Je nach Rechtsform unterscheidet sich der Ablauf der Gründung.

Falls es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen und von einem Notar beurkunden lassen.

Der beurkundete Gesellschaftsvertrag ist nötig, damit das Gewerbe im Handelsregister eingetragen werden kann. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag meldet man sich beim Gewerbeamt an.

Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird einige Unterlagen benötigt.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls es sich um eine juristische Person handelt, welche im Handelsregister eingetragen ist, wird ein Auszug davon benötigt
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
  • bei juristischen Personen wird Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt

Wenn man dann noch die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen.

Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat. Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe.

Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Was genau ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ebenfalls ein Gewerbe. Hierbei kann man als Kleingewerbetreibender die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder man erzielt geringe Einnahmen. Mit einem Kleingewerbe darf im laufenden Jahr der Jahresgewinn nicht höher als 50.000 Euro sein. Aufgrund der geringen Einnahmen wird es Kleingewerbe genannt.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man anmelden, wenn eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche wiederholt und langfristig ausgeübt wird mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Jeden Cent, den man verdient, muss man anmelden. Die Anmeldung sollte schon im besten Fall vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.

Was wird wen man in der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?

Falls man in der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann diese Konsequenzen mit sich tragen. Es kann Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen und man müsste auch die nicht gezahlten Steuern nachträglich zahlen.

Um den Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man frühzeitig sein Gewerbe anmelden. Im Formular zur Gewerbeanmeldung kann man angeben, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte. Jeder, der möchte, hat die Freiheit ein Gewerbe anzumelden. Doch darf man erst beginnen, wenn es offiziell angemeldet ist.

Wer sind Freiberufler?

Wer zu den Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog aufgelistet sind.

Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu den freien Berufen gehören:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Dolmetscher und Übersetzer

Und noch einige andere. Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. Dies muss jedoch nicht unbedingt der Fall sein.

Freiberufler zählen zu den Ausnahmen und sind keine Gewerbetreibende. Da sie keine Gewerbetreibende sind, sind sie auch von der Gewerbeanmeldung befreit und haben steuerliche Vorteile.

Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Freiberufler müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Bevor sie persönlich das Finanzamt aufsuchen, müssen sie erst dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.

In dem formlosen Schreiben müssen sie kurz folgendes angeben: Name, Anschrift, Kontaktdaten, Steuer-ID, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu.

Der Bogen zur steuerlichen Erfassungsbogen muss ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen abgegeben werden. Unterlagen, die benötigt werden, sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und je nach Tätigkeit kann es sein, dass man seine fachliche Kompetenzen nachweisen muss anhand einer Qualifikation oder ähnlichem.

Ein Nachweis kann gefordert werden, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Berufe handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf. Ob es sich dann tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort, denn es kann auch hier Ausnahmen geben, die trotzdem ein Gewerbe anmelden müssen.

Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte und genauere Informationen kriegt man beim Finanzamt. Das heißt, dass auch Freiberufler gewerblich unterwegs sein können und deshalb ein Gewerbe anmelden müssen. Darüber entscheidet das Finanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten?

Meistens liegt bei Freiberufler eine akademischer Abschluss vor und die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis. Die freiberufliche Tätigkeit ist auf den Wunsch des Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden. Bei gewerblichen Tätigkeiten ist es eher das Gegenteil.

Es handelt von einer Massenproduktion oder von einem Produkt, welches verkauft wird. Das Unternehmen wächst hierbei ganz schnell durch die hohen Einnahmen.

Muss eine freiberufliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen werden?

Eine freiberufliche Tätigkeit muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Jedoch besteht trotzdem die Möglichkeit und der Freiberufler kann es auf eigenen Wunsch tun.

Wann muss eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?

Ebenfalls wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn man einer nachkommen möchte, denn jede Einnahme, die erzielt wird, muss angemeldet sein. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einem Schlag zahlen muss und darauf zusätzlich Zinsen berechnet werden.

Dadurch können höhere Kosten entstehen, als die man eigentlich hätte tragen müssen. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen und es nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Wann geht man als Gewerbetreibender zum Finanzamt?

Als Gewerbetreibender muss man nicht selbst das Finanzamt aufsuchen. Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert. Daraufhin schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Falls es länger dauer sollte, bis das Finanzamt sich meldet, kann man zur Sicherheit das Finanzamt aufsuchen und sich melden.

Was kostet es eine freiberufliche Tätigkeit zu gründen?

Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, welches bei Freiberuflern nicht der Fall ist. Außerdem kostet die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, damit man den Gewerbeschein kriegt.

Was kostet die Anmeldung für Freiberuflicher beim Finanzamt?

Die Anmeldung beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts, weil keine Bearbeitungsgebühren gezahlt werden müssen wie beim Gewerbeamt. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab.

Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.

Welche Steuern zahlt man als Freiberufler?

Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet, ist man schon von den Gewerbesteuern befreit. Wenn man als Freiberufler noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern. Das heißt, dass man als Freiberufler einen steuerlichen Vorteil hat.

Welche Behörden kommen noch für ein Freiberufler in Frage?

Neben dem Finanzamt kommen noch weitere Behörden in Frage, wo man sich als Freiberufler anmelden muss. Welche Behörden genau in Frage kommen, hängt von der Tätigkeit bzw. vom Beruf selbst ab.

Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer entfällt für einen Freiberufler, denn die Anmeldung ist nur für Gewerbetreibende verpflichtend. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen.

Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer und weitere Kammern, wo man sich dann anmelden muss.

Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. In einigen Fällen muss man sich auch zuerst eine Erlaubnis von der eigenen Standeskammer einholen, um etwas zu machen.

Dies könnte sein, wenn man zum Beispiel Werbung machen möchte. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk werden die Beiträge der Rentenversicherung gezahlt.

Für künstlerische Freiberufler gibt es extra die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich nur die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um abgesichert zu sein.

Wenn man Mitarbeiter anstellen möchte, müssen sie erst angemeldet werden. Sie müssen zum Beispiel beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Wie kann man sich als Freiberufler versichern lassen?

Als Freiberufler hat man die Möglichkeit sich privat oder gesetzlich versichern zulassen. Wer als Freiberufler privat versichern lassen möchte, sollte bedenken, dass er im nachhinein nicht einfach wieder zur gesetzlichen wechseln kann.

Deshalb sollte man sich damit auseinander setzen und auch mit der Versicherung sprechen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Dabei ist auch die Gesundheit ein entscheidender Faktor beim Treffen der Entscheidung.

Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Er wird sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberufler ausgefüllt.

Den Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man vom Finanzamt zugeschickt. Entweder nach der Gewerbeanmeldung automatisch oder wenn man als Freiberufler ein formloses Schreiben an das Finanzamt zugeschickt hat.

Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man keine Rechnungen ausstellen, denn manchmal kriegt man eine neue Steuer-ID, welche für das Gewerbe selbst sind. Diese ist dann auf den Rechnungen anzugeben. Der Bogen zur steuerlichen Erfassung sieht wie folgt aus:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen zur eigenen Person an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit beschreiben, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater machen (falls man einen hat)

Im Anschluss folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Hierbei muss man keine genauen Angaben bis auf den letzten Cent machen, weil man nicht genau weiß, wie viel man tatsächlich an Einnahmen erzielen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden und man mehr verdient als wie angegeben, welches aber nicht so schlimm ist.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind auf einige bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Bauunternehmer, ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte und davon profitieren will.

Wer gerade zum ersten Mal sich selbstständig macht, kann anfangs mit dem Bogen überfordert sein. Man kann sich unsicher sein beim Ausfüllen. Doch auf GewerbeAnmeldung.com wird einem die Unsicherheit genommen, denn wir helfen dir bei Allem. Angefangen mit deinen Papieren, die du beim Gewerbeamt oder Finanzamt angeben musst. Gemeinsam füllen wir deine Dokumente aus und du musst sie dann nur noch bei deinem zuständigen Amt abgeben.

Wir helfen dir nicht nur dabei deine Unterlagen auszufüllen, sondern bieten auch die IHK Gebühren Beratung für den Gewerbetreibenden an. Hierbei versuchen wir die Gebühren bis auf null Euro zu senken. Diese Kosten können entscheidend sein, wenn man gar nicht so hohe Einnahmen erzielt. Wir begleiten dich auf deinem Weg zur Selbstständigkeit und sind in jeder Situation für dich da.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und wer kann sie anmelden?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Das heißt sowohl Gewerbetreibende als auch einem Freiberufler steht das Recht zu die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden. Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen und ihre Kosten senkt.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn man als Freiberufler oder Gewerbetreibender weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn bzw. Einnahmen erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und die Umsatzsteuer sparen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Jeder Kleingewerbetreibende kann ein Kleinunternehmer sein, aber nicht jeder Kleinunternehmer muss ein Gewerbetreibende sein. Deshalb muss man hier diese zwei Begriffen voneinander unterscheiden.

Nicht jeder, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss ein Gewerbetreibender sein. Das beste Beispiel hierfür ist das beste Beispiel der Freiberufler. Im Gegensatz kann aber ein Kleingewerbetreibender ein Kleinunternehmer sein, wenn man die Regelung in Anspruch nimmt.

Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Partnergesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wenn sich mehrere Freiberufler zusammenschließen, handelt es automatisch von einer Partnergesellschaft.

Was ist GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.

Darf jedem freien Beruf die GmbH anmelden?

Eine GmbH kann angemeldet werden, aber nicht jedem freien Beruf ist es erlaubt. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es gründen darf. Wenn ja, dann steht einem nichts im Weg. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür muss man einen Gesellschaftsvertrag abschließen, welcher vom Notar beurkundet werden muss.

Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen.

Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen. Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.

Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Bevor man also ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt bzw. es sich lohnen würde.

Kann man auch nebenberuflich als Freiberufler tätig sein?

Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch hat man den Vorteil, dass man sich in Ruhe austesten kann, bevor man direkt seinen Job aufgibt.

Am Anfang ist einem das Risiko zu hoch zu scheitern und möchte nicht direkt den Job kündigen und alles auf Spiel setzen. Wer sich unsicher ist, sollte zuerst die freiberufliche Tätigkeit neben dem Hauptjob ausüben, um sich austesten zu können. Beim Austesten muss man nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen.

Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit optimieren und die Einnahmen steigern. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen um die finanzielle Existenz machen. Durch die zusätzliche Einnahmequelle ist man sogar kreditwürdiger.

Außerdem hat man ebenfalls genug Zeit, um den Markt zu erkunden, um seiner Konkurrenz voraus zu sein, seine Tätigkeit dem Markt anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen.

Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit im Nachhinein sicher ist, kann man es nachträglich immer noch in eine Haupttätigkeit ummelden. Ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt, gibt man im steuerlichen Erfassungsbogen an.

Muss man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren?

Ob man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren muss, ist situationsabhängig und kann ganz unterschiedlich sein. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass jeder das Recht hat sich selbstständig zu machen. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas über eine Nebentätigkeit niedergeschrieben ist.

Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Es kann sein, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit verbietet, wenn Wettbewerb herrscht oder die Arbeit beeinträchtigt wird. Jedoch herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte. Das heißt, dass jeder das Recht hat sich selbstständig zu machen.

Falls im Vertrag nichts über eine nebenberufliche Tätigkeit steht, muss man nicht zwingend den Arbeitgeber informieren. Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um das gute Verhältnis und das Vertrauen nicht zu beeinträchtigen.

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man darauf achten, dass man seine Arbeit nicht vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht beeinflusst wird, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen. Zu dem muss man beachten, dass man auch die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält und das Arbeitsgesetz nicht verletzt.

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit.

Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil und auch die Gründung der freiberuflichen Tätigkeit ist ganz unkompliziert. Vor allem haben sie ein Vorteil, wenn man als Freiberufler auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt. Dadurch ist man auch von den Umsatzsteuern befreit.

Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man eine Menge an Geld schon sparen. Doch sollte man die Voraussetzungen der Regelung beachten und die Umsatzgrenzen einhalten.

Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR). Ein weiterer Vorteil ist, dass man zuerst auch als Nebentätigkeit starten kann. Dafür muss man nicht direkt den Job aufgeben und hat genug Zeit sich auszutesten. Gleichzeitig heißt dies auch eine zusätzliche Einnahmequelle, welches bei Kreditinstituten gut ankommt.

Fazit

Wer zu der Gruppe der Freiberufler zählt, ist gesetzlich geregelt und man kann dies klar unterscheiden. Bevor man sich selbstständig macht, sollte man sich erkundigen, zu welcher Berufsgruppe man angehört und die entsprechende Behörde aufsuchen.

Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen. Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen bzw. die fachliche Kompetenz.

Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man als Freiberufler verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden. Dies wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.

Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer. Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss dafür im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können.

Damit man die Umsatzsteuer nicht zahlt, muss man die Voraussetzungen bzw. Bedingungen einhalten. Je nach Tätigkeit kommt für den Freiberufler eine Versicherung in Frage.

Entweder können sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse und für kammerpflichtige Berufe das Versorgungswerk. Als Freiberufler kann man zunächst für sich selbst entscheiden, ob man nebenbei starten möchte.

Die Nebentätigkeit eignet sich dann am besten, wenn man sich zuerst unsicher ist, ob man sich selbstständig machen möchte. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet. Wer sich sicher mit der freiberuflichen Tätigkeit ist, kann den Job kündigen und es in eine Haupttätigkeit ummelden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ganz einfach erfolgen kann und man nicht lange warten muss, um starten zu können. Dafür muss man nur wissen, ob man ein Freiberufler ist. Wenn ja, dann kann man sich beim Finanzamt anmelden und loslegen.

 

Wo man den kleinen Gewerbeschein beantragen kann ;)

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann. Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Auch gibt es mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.

Kann man überall Online anmelden?

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.

Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch einige Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht die Norm, soll jedoch verdeutlichen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht spaßen sollte, denn dies kann sich im schlimmsten Fall sehr negativ auswirken und den finanziellen Ruin für den einen oder anderen bedeuten.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wann meldet sich das Finanzamt?

In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen.

Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht. Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer das gleiche?

Nein. Auch wenn diese Begrifflichkeiten fälschlicherweise immer im selben Atemzug genannt werden, so könnten diese nicht unterschiedlicher voneinander sein. Denn mit einem Kleingewerbetreibenden wird in der Regel jemand beschrieben, der ein Gewerbe angemeldet hat und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Ein Kleinunternehmer hingegen ist nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, kann dies jedoch, wenn es die Situation erfordert. Kleinunternehmer sind in der Regel Leute, die freie Berufe ausüben. Zu diesen Freiberuflern gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Anwälte,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller
  • und viele mehr.

Diese Berufe müssen die Gewerbeanmeldung nicht beantragen. Falls man jedoch beim Beispiel des Fotografen bleibt, ein eigenes Geschäft betreibt, dann muss dieser dann doch wieder ein Gewerbe anmelden. Doch im großen und ganzen sind Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet. Außerdem müssen diese nicht die Mitgliedschaft bei der IHK antreten und demnach auch keine Gebühren bezahlen.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Wartet IHK für die Leistungen eine Gebühr?

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das Kleingewerbe anmelden und bei Gewinnen keine Steuern zahlen? Zu schön, um wahr zu sein.. oder? Bei einem Kleingewerbe fast schon Realität! Denn wenn man die Kleinunternehmerregelung einhält und die Rahmenbedingungen passen, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500€ erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Es ist demnach also nur erforderlich, die Einkommensteuer zu zahlen. Daher ist ein Kleingewerbe zwar nicht gänzlich Steuerfrei, doch dieses Modell kommt dem ganz Nahe.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.

Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.

Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Fazit:

Den Gewerbeschein beantragen tut man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Wer bis dato dachte, dass es auch einen Kleingewerbeschein gibt, der irrt. Es gibt nur einen Gewerbeschein den jeder Gründer während der Anmeldung erhält.

 

Die Anmeldung eines kleinen Gewerbes richtig machen

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?


In den meisten Fällen muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorstellig werden. In einigen Städten kann es vielleicht auch Mal vorkommen, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Darüber sollte man sich also vorher ausgiebig informieren.

Beim Gewerbeamt zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Man muss unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.

Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man die eigene Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur das Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter auf hübschen wollen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?

Wann muss man die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen? In der Regel gar nicht! Es ist vielmehr so, dass das Finanzamt den Gewerbetreibenden kontaktiert.

Das Gewerbeamt leitet die Informationen an die anderen Ämter weiter, darunter auch dem Finanzamt. Dieses meldet sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Falls nicht, dann erst sollte man Eigeninitiative zeigen und Mal fragen was aktuell Sache.

Wie geht bei Finanzamt weiter?

Vom Finanzamt erhält man zum einen die Steuernummer. Zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sehr wichtig und man sollte ihn mit größter Sorgfalt ausfüllen.

Beispielsweise muss man dort angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Falls nicht, dann darf man diese Option erst nach fünf Jahren wieder für dieses Gewerbe in Anspruch nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Starthilfe für Kleingewerbe, um keine Gewerbesteuern zu bezahlen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Auch muss man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben. Nachdem man dies dann ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man mit dem Kleingewerbe Geld verdienen.

Bis wann kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Eine Anmeldung für ein Kleingewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Gewerbestart machen. Wenn nicht, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr auf einen warten. In München ist es sogar so, dass man bis zu 50.000 zahlen kann. Das sind Summen, die nicht nur schwindelerregend erscheinen, sondern auch noch unnötig sind.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Option, ein Gewerbe auch rückwirkend noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Dennoch sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen, da eben die Bußgelder dennoch verhängt werden können. Zwar lassen viele Ämter vor allem bei einem Kleingewerbe eher milde walten, darauf vertrauen sollte man allerdings nicht.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?

Für Leute, die entweder keine Zeit haben um im Wartezimmer zu verharren oder für dem die Terminvereinbarung in zwei Monaten zu lang ist, der hat auch die Option, ein Kleingewerbe auch Online anzumelden. Dieser Service wird allerdings nicht flächendeckend angeboten.

Man muss zunächst recherchieren, wo es diesen Service gibt. Auch hier muss man die Gebühren für die Bearbeitung von 20 bis 60 Euro bezahlen. Die benötigten Dokumente können als Kopie hochgeladen werden.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

Die Pflicht sieht vor, dass jeder ein Kleingewerbe anmelden muss. Wirklich jeder? Nein! Es gibt nämlich einige besondere Ausnahmen. Da gibt es zum einen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und unter 410 Euro im Jahr verdienen. Diese Menschen müssen kein Kleingewerbe anmelden. Ein Kleingewerbe auch nicht anmelden müssen Freiberufler. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für Kleingewerbe, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dafür muss man aber im ersten Jahr unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleiben.

Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss man keine Gewerbesteuern zahlen. Zwar gilt in Deutschland ein Freibetrag von bis zu 24.500 Euro, dennoch kann man bei einem solchen Umsatz die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Mit einem Kleingewerbe darf man pro Jahr rund 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, die erwirtschaftbaren Möglichkeiten übersteigen bei vielem sogar den Hauptjob.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Beim Kleingewerbe fallen ebenfalls Steuern an. Diese sind die Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer.

Welche Kosten trägt ein Kleingewerbe im Jahr?

Als Kleingewerbe trägt man einige Kosten pro Jahr. Unter anderem muss man die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten. Auch bezahlen muss man die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro für ein Kleingewerbe.

Was hat es mit der Industrie und Handelskammer auf sich?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen.

Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen.

Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein.

Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann. Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen.

Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet…

Tipp für Gewerbe anmelden

Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend. Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier.

Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Fazit:

Wer ein Kleine anmelden möchte, der muss dafür zum Gewerbeamt. Beim Anmelden dabei haben muss man einen Personalausweis und eine Melde-Bestätigung. Auch muss man eine Gebühr die Bearbeitung verrichten, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt unterscheiden kann.

 

Kosten für einen Kleingewerbeschein?

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


In den meisten Fällen muss man bei dem zuständigen Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorstellig werden. In einigen Städten kann es vielleicht auch Mal vorkommen, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Darüber sollte man sich also vorher ausgiebig informieren.

Beim zuständigen Gewerbeamt zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Man muss unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.

Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man die eigene Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur das Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter auf hübschen wollen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.

Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden.

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen. Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.

Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?

Der Mythos des kleinen Gewerbescheins ist weit verbreitet und dennoch wird dieses dadurch nicht wahrer. Doch warum nehmen so viele Leute an, dass es auch einen kleinen Schein geben muss?

Das liegt unter anderem daran, dass man beim Gewerbeamt überhaupt kein Kleingewerbe anmelden kann. Für viele Gründer scheint daher klar, dass das Kleingewerbe gründen erst dann geschehen kann, wenn man ein anderes Formular ausfüllt. Dies stimmt allerdings nur zum Teil.

Das Formular ist eher ein Fragebogen und kommt nicht vom Gewerbeamt, sondern man muss man beim Finanzamt vorstellig werden. Vom Finanzamt erhält man nämlich den Bogen zur steuerlichen Erfassung, auf diesem kann man unter anderem auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Voraussetzung, damit man von einem Kleingewerbe sprechen kann.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu übernehmen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.

Wann meldet sich das Finanzamt?

In der Regel muss sich nicht das Finanzamt melden. Da man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragt hat, informiert dieses die anderen Behörden. Darunter eben auch das Finanzamt. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man dann eine Rückmeldung von denen. Falls nicht, dann erst sollte man aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Schritt beim Schritt Kleingewerbe anmelden

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, ist es eine wichtige Voraussetzung, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun.

Daher müssen Gewerbetreibende genau überlegen, wie sie in Zukunft verfahren wollen. In aller Regel aber lohnt sich die Kleinunternehmerregelung sehr, vor allem dann, wenn man weiß, dass man zu Beginn ohnehin nicht mit sehr großen Umsätzen rechnet. So bleibt der Verwaltungsaufwand gering und eventuell können auch Steuern eingespart werden.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hier ist es ebenfalls sehr wichtig, dass man die genaue Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein überprüft, ob die Angaben auch der Realität entsprechen.

Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?

Ein sehr großer Vorteil der Kleingewerbes ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handeln muss.

Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg. Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer.

Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit. Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte. Zudem benötigt man beim Kleingewerbe für die Gründung ein hohes Startkapital. Man kann mit 0 Euro wortwörtlich starten.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Jeder, der beim Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung beantragt hat, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich so festgelegt worden und man kann sich auch von der Mitgliedschaft nicht befreien lassen.

Auch wenn das im ersten Moment vielleicht nicht so gut anhört und man bereits die Kosten im Blick hat, sollte man sich auch vor Augen halten, dass die IHK viele Angebote hat, um dem Kleingewerbe sowie anderen Unternehmen zu helfen.

Was versucht IHK?

In erster Linie versucht die IHK die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies tut sie beispielsweise, indem sie die Bahngleise versucht zu reparieren, damit potenzielle Kunden wieder vor Ortschaften gelangen können, wo viele Geschäfte ansässig sind.

Auch bietet die IHK viele Weiterbildungskurse an, wo man am Ende des Kurses ein Zertifikat erlangen. Dies wiederum hilft dem Kleingewerbe an ansehen zu gewinnen und für Kunden interessanter zu wirken. Für diese Leistungen möchte die IHK eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so kann man mit einem kleinen Gewerbe jede Menge Geld verdienen. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt und beim ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen noch nicht so wichtig, wird spätestens nach der offiziellen Anmeldung das Thema Umsatz und Gewinn sehr wichtig.

In der Regel vermutet man den erreichbaren Gewinn als weitaus kleiner an. Doch dieser Gewinn dürfte bei den meisten Leute wahrscheinlich das aktuelle Gehalt bei weitem übertreffen.

Ich möchte dich nicht weiter auf die Folter spannen: man kann innerhalb eines Geschäftsjahres rund 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Diese unfassbar hohe Summe muss natürlich auch erst einmal verdient werden, doch dies sollte einem verdeutlichen, welche Möglichkeiten einem das Kleingewerbe bietet.

Nebenbei 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften und dabei ist der Verwaltungsaufwand auch noch sehr gering. Zudem wird diese Summe auf das bisherige Gehalt dazu addiert.

Auch solltest du wissen, dass man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften darf, ohne keine Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man sich dies einmal vor Augen führt, könnte man theoretisch monatlich zwei Tausend Euro pro Monat verdienen und müsste dabei sogar keine Gewerbesteuern bezahlen.

Sofern der Umsatz auch unter die Kleinunternehmerregelung fällt, müsste man nicht einmal Umsatzsteuern zahlen. Die einzigen Steuern die übrig bleiben würden, wären die Einkommensteuer.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Gewerbe anmelden ist nur die halbe Miete, ein kleines Gewerbe führen und die ganzen kosten tragen, das ist das wirklich schwere. Zumindest das Denken die meisten, doch dem ist nicht so. Nach der Anmeldung eines Kleingewerbes hat man nur sehr wenige Kosten.

Wer die Gewerbeanmeldung erst noch vor sich hat, muss die Bearbeitungsgebühr mit einberechnen, diese zahlt man nur einmal und kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe führen sollte, dann muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus zahlen. In der Regel zahlt man hier mindestens 200 Euro monatlich.

Gibt es weitere Kosten?

Weitere Kosten die dann anfallen, sind die Gebühren bei der IHK, die für ein Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro kosten. Das wären die einzigen Fixkosten, die man als Gewerbetreibender zu begleichen hätte.

Natürlich können auch weitere Zahlungen erfolgen, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter einstellt, eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Solche kosten können ebenfalls eintreten, sind jedoch kein muss und unterscheiden sich von Gründer zu Gründer.

Fazit:

Man kann nur jedem gratulieren, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte. Dies ist eine herausragende Idee. Lasse dich nicht von irgendwelchen Gurus und Möchtegern Experten beeinflussen: ein Kleingewerbe hat nur sehr geringe Kosten und auch der Zeitaufwand hält sich hier durchaus in Grenzen. Zudem sind die Verdienstmöglichkeiten recht hoch, so dass man sich auch dazu wagen kann, mal diesen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

 

Kleingewerbe & Gewerbe anmelden – Welche Kosten hat man bei der Gewerbeanmeldung?

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?


Die Gewerbeanmeldung bereitet einem Gewerbetreibenden keine Kopfzerbrechen, denn die Kosten hier sind wirklich sehr moderat gehalten. Vor allem bei einem Kleingewerbe kommen keine Signifikanten Mehrkosten. Zunächst muss man zum zuständigen Gewerbeamt.

Welche Kosten erwarte sich bei der Gewerbeanmeldung?

Dann wird man auch hereingebeten und man muss eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt ändern. Das sind im Grunde genommen bereits alle Kosten, die auf einen zukommen.

Sofern man ein spezielles Gewerbe hat, können noch weitere Dokumente verlangt werden, die wiederum weitere Kosten verursachen können. Auch entstehen im Laufe des Jahres weitere Kosten, da man eine Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten muss. Aber auch hier sind die Kosten mit 30 bis 70 Euro sehr moderat.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, wo man sich anmelden kann. Daher muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss in der Regel einen Termin vereinbaren, da man ansonsten gar nicht das Gewerbeamt weiter betreten kann. Bei einigen darf man allerdings auch einfach so rein. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Es kann beispielsweise sehr nervig sein, wenn man auf einen Termin warten muss, der vielleicht erst in ein, zwei oder drei Wochen realisiert werden kann. Es kann allerdings genauso quälend langweilig sein, wenn man Mal mehrere Stunden im Wartezimmer verharren muss.

Kann ich auch Online Gewerbe anmelden?

Für all diejenigen, für die weder Option A noch B wirklich interessant klingen, gibt es noch die Alternative C… die Online Gewerbeanmeldung! Dieser Service wird in immer mehr Städten in Deutschland angeboten und kostet keinen Cent mehr. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Vorbei sind die Tage, wo man auf eine Anmeldung warten muss.

Wie lange daurt die Online Gewerbeanmeldung?

Die Online Gewerbeanmeldung dauert nur wenige Minuten. Unabhängig davon, ob man nun die Anmeldung Online durchführen möchte oder das Gewerbeamt besuchen möchte, das Prozedere bleibt in etwa der Gleiche. Nämlich, dass man, nachdem man die Gebühr von 20 bis 60 Euro gezahlt hat, einige Dokumente vorlegen muss.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Bei der Online Anmeldung müsste man dann jeweils eine Kopie der Dokumente hochladen.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man auch das hinter sich gebracht hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Darin müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht werden.

Krankenversicherung

Beispielsweise auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte, denn je nachdem hat man Kosten, die man zu decken hat. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und man erhält dann eine Kopie von dieser. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Damit wäre die Kleingewerbe Anmeldung allerdings noch nicht vollständig.

Man muss nämlich noch beim Finanzamt vorstellig werden, um auch mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen zu können. Kleingewerber müssen in der Regel sieben bis zehn Tage auf eine Rückmeldung vom Finanzamt warten. Das Amt des Gewerbes schickt nämlich die Daten weiter an die anderen Behören, wie dem Amt der Finanzen, der IHK und der Berufsgenossenschaft.

Schritt für die Freiberufler

Freiberufler müssen hingegen selbst aktiv werden und die Anmeldung beim Finanzamt abschließen. Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, doch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Kleingewerbe, zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses sollte man sorgfältig ausfüllen, denn hier kann man einige Fehler machen, die einem im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen bekommen können.

Unter anderem muss man die gewerbliche Tätigkeit beschreiben. Wenn man dies nicht ausführlich genug tut, kann es sein, dass man ein Bußgeld erhält. Außerdem muss man hier auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man für die kommenden für Jahre für dieses Gewerbe diese Option nicht mehr ziehen.

Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, kann man endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.

Was zahlt man im Jahr für ein Kleingewerbe?

Die Kosten ei einem kleinem Gewerbe sind recht moderat. Bei der Anmeldung muss man eine Gebühr zahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe führt, muss man auch die eigene Krankenkasse bezahlen.

Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierfür gibt es keine Ausnahme und gesetzlich kann dagegen nicht vorgegangen werden. Die Gebühr für ein Gewerbe, welches nicht im Handelsregister ist, beträgt rund 30 bis 70 Euro.

Ein Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, muss im Jahr rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Das wären im Grunde genommen bereits alle Kosten, die nach der Gewerbeanmeldung auf einen zukommen könnte.

Es kann jedoch sein, dass man nach relativ kurzen Zeit nach der Anmeldung bereits eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. In manchen Fällen kann diese es in sich haben. Falls Mal Neuanschaffungen benötigt werden oder man das Geld für etwas anderes geplant hatte, muss man dieses dann für kommende Wochen und Monate verschieben. Doch keine Panik, auch hierfür gibt es eine Lösung.

Man kann nämlich als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen widersprechen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, wir bieten da die in Deutschland einmalige IHK Gebührenberatung an. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro reduziert werden können.

Ja, du hast richtig gelesen, bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn du dich ebenfalls von der IHK Gebührenberatung überzeugen und mehr erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Nach der Gewerbeanmeldung warten keine hohen Kosten auf den Neugründer. Das Kleingewerbe ist ein idealer Start in die Selbstständigkeit und ist für jeden Gründer ein Geheimtipp. Die Kosten sind recht moderat und auch die Gebühren auf das Jahr hochgerechnet sind im mittleren zwei stelligem Bereich!

 

Das eigene Gewerbe endlich betreiben

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Noch bevor man beim Gewerbeamt erscheinen muss, muss man vorher klären, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht.

Einige Unternehmen müssen dies ohnehin tun und kommen nicht drum rum. Beispielsweise dann, wenn diese mehrere Mitarbeiter haben, eine Buchführung betreiben müssen und als Kaufmann gelten. Dann sind diese Gewerbe dazu verpflichtet, im Handelsregister eingetragen zu werden.

Sofern bei einem Unternehmer keines dieser Punkte zutrifft, dann muss dieser auch die gewerbliche Tätigkeit nicht im Handelsregister eintragen lassen. Vor allem bei kleineren Gewerben ist dies der Fall.

Wenn man Besitzer eines solchen Gewerbes ist, kann man die Registrierung dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Unter anderem diese:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein solches Gewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist, denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, wie zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Nachdem man das einmal recherchiert hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen.

So nebenbei: der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen.

Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird. Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat.

Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann.

Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.

Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird.

Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes.

Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.

Was braucht man für die Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert.

Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Wer das erste Mal die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, weiß noch gar nicht, wie ein solcher Gewerbeschein aussieht. Der Gewerbeschein ist nichts anderes, als das Ergebnis des Gewerbeformulars, welches man vom Gewerbeamt erhält und ausgefüllt hat.

Das ausgefüllte Formular wird so zum Gewerbeschein umfunktioniert. Damit du bestmögliche auf die jeweiligen Fragen antworten kannst und dabei deine wichtige Zeit nicht weiter unnötig verlierst, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.

Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen. Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?

In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden.

Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein kleines Gewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.

Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Wer ein eigenes Gewerbe betreiben möchte, der muss viele Dinge dabei berücksichtigen. Als aller erstes ist wichtig, dass man die Tätigkeit, die man ausüben möchte, so schnell wie möglich anmelden muss, bevor man bereits den ersten Gewinn erzielt hat.

Dann muss man sich darum kümmern, ob man zu den Leuten gehört, die zu den freien Berufen gehört oder zu den Gewerbetreibenden. Je nachdem, muss man dann das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und dann beim Gewerbeamt vorstellig werden oder das Amt der Finanzen aufsuchen.

 

Was sind die Kosten, wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte?

Wir leben in einem Land, wo wir hohe finanzielle Sicherheit haben. Dafür sollten wir dankbar sein. Selbst wenn der Verlust eines Arbeitsplatzes droht, so erhält man vom Staat noch einen kleinen Zuschuss der Einnahmen über ein Jahr hinweg als ALG-1. Selbst wenn man danach immer noch nicht fündig wird, kann man durch das Hartz-4 über die Runden kommen.

Wir werden vom Bund nicht im Stich gelassen. Bereits die alten Griechen aus Athen waren damals ihrer Zeit voraus, weil sie ebenfalls das Privileg genossen, „mehr“ zu haben, als andere Länder und sich auf die Entwicklung ihrer Ideen konzentrieren konnten.

Auch hier in Deutschland können wir uns auf das Entwickeln unseres Gewerbes fokussieren, ohne allzu große Gedanken daran zu verschwenden, ob wir am Ende vielleicht beim Hungertuch leiden müssen. Dem ist nicht so. Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns über anfallende Kosten rund um die Gewerbeanmeldung keine großen Sorgen machen sollten.

Das bedeutet wiederum nicht, diese Kosten klein zu reden. Es ist sogar sehr wichtig, zu wissen, was einen erwartet. Denn je mehr besser man vorbereitet ist, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, das mein ein Problem bereinigen kann.

Nicht umsonst sagt man, das ein Risiko nichts anderes ist, als ein Leck an Informationen. Wenn man nämlich genau weiß, wie man von A nach B kommt, dann gibt es auch keine Probleme auf dem Weg dorthin.

Mit diesem Artikel wirst du genau lernen, wie du ohne Probleme die Kosten für ein Kleingewerbe berechnen kannst, welche Vorteile ein kleines Gewerbe mit sich bringt und wie man als Kleingewerber jede Menge Geld verdienen kann.

Nur hier erhälst du alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbeanmeldung. Deshalb kannst du dir genau auch unsere anderen Artikel anschauen. Denn: je mehr du weißt, umso einfacher wird es, erfolgreich zu sein.

Was ist ein Kleingewerbe?


Ein Kleingewerbe ist die beliebteste Rechtsform der Gründung der Deutschen. Kein Gewerbe wird häufiger angemeldet, als ein Kleingewerbe. Das Kleingewerbe gehört zu den Einzelunternehmen bzw. zu den Personengesellschaften und damit nicht zu einer Kapitalgesellschaft, wo man ein Mindestkapital vorweisen muss.

Daher ist diese Art der Gründung sehr kostengüntig, im Verhältnis beispielsweise zu einer GmbH. Doch ein kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe als solches, kann man gar nicht beantragen! Ein Kleingewerbe gibt es gar nicht als solches, vielmehr ist dies ein ganz einfaches Gewerbe. Warum man dies trotzdem Kleingewerbe nennt?

Das liegt daran, dass Kleingewerbe Unternehmen sind, welche die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch genommen haben. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt worden sind, müssen diese nämlich keine Gewerbesteuern zahlen.

Des Weiteren müssen Kleingewerbe nicht die Rechte und Pflichten der Kaufleute beachten. Das bedeutet, dass diese keine doppelten Buchführung durchführen müssen. Der buchhalterische Aufwand wird ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Außerdem sinkt dadurch der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Kleingewerbe müssen weder Bilanzen erstelle, noch Jahresabschlüsse veröffentlichen, diese sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Ein Kleingewerbe kann man demnach nicht beim Gewerbeamt eröffnen, sondern wird vielmehr beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beansprucht.

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen?

Mit über 1,4 Millionen sind Freiberufler in Deutschland bereits zahlreich vertreten. Doch bei den gewerblichen Einzelunternehmen gibt es da noch die Kleingewerbetreibenden, die diese Masse an Menschen noch Mal bei weitem übertreffen. Es gibt nämlich bis zu 6!

Millionen Klein- und Kleinstbetriebe in Deutschland. Wenn man bedenkt, dass es insgesamt ohnehin nur 8 Millionen Unternehmen in Deutschland gibt, dann wirkt diese Zahl umso beachtlicher.

Warum das Gewerbe unter anderem so beliebt ist? Da kann man viele Dinge aufzählen: sei es die Steuervergünstigungen, die geringe Markteintrittsbarrieren, die erreichbaren Summen, das geringe Risiko mit einem kleinen Gewerbe in ein finanzielles Desaster zu manövrieren.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000 Euro zu haben.

Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe. Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern.

Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.

Wer darf ein kleines Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kleingewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist zu tun. Man darf das allerdings nicht damit verwechseln, dass es auch Personengruppen gibt, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Das sind Leute, die unter anderem zu den Freiberuflern gehören. Das sind Leute, die Berufe ausüben, die zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Zu diesen freien Berufen gehören z B:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Anwälte,
  • und viele mehr.

Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Wo meldet man ein Gewerbe an?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin zwölf Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt. Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat.

Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören.

Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Mittlerweile kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden. Das ist eine riesige Revolution und eine immense Erleichterung für Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit dazu gefunden hatten, zum Gewerbeamt zu gehen und dort die Anmeldung durchzuführen. Man kann mittlerweile alles bequem von Zuhause erledigen. Die Anmeldung dauert rund zehn bis 20 Minuten und ist demnach schnell gemacht.

Vor allem für Leute, die Umweltbewusst Leben möchten ein Plus: man kann alles per Knopfdruck erledigen und auch nachlesen. Demnach müssen keine Infoblätter erhalten werden, so dass man die Umweltverschmutzung nicht weiter vorantreibt.

Bei der Online Anmeldung muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Des Weiteren müssen die benötigten Dokumente als Kopie hochgeladen werden.

Anschließend muss man das Formular ausfüllen und dann weiter an das Gewerbeamt schicken. In einigen Fällen kann es sein, z B wie in Hamburg, das die elektronische Unterschrift nicht akzeptiert wird. Das bedeutet, dass man die Unterschrift dann entweder per Post oder vor Ort dann abgeben muss.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?

Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen.

Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können.

Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu. Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden.

Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wann meldet man sich beim Finanzamt?

Das Finanzamt meldet sich automatisch beim Kleingewerbetreibenden. Das Gewerbeamt schickt die Informationen an die anderen Behörden weiter, darunter auch dem Finanzamt. Das Finanzamt schickt dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei diesem kann man erst angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre für dieses Kleingewerbe nicht mehr tun.

Das könnte dann auch zur Folge haben, das es zur doppelten Buchführung kommt. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich hier genau überlegt, wie man vorgehen möchte. Auch muss man hier genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht, da das Finanzamt sehr streng ist und sich das alles später sehr genau anschaut.

Welche Kosten fallen bei einem Kleingewerbe an?

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, dem sollte auch bewusst werden, das einige Zahlungen fällig werden. Diese sind allerdings beim Kleingewerbe sehr minimal und moderat. Zunächst müsste man die Gebühr bei der Anmeldung decken, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Das ist allerdings eine Gebühr, die man nur einmal begleichen muss. Kleingewerbetreibende sind wie alle anderen Gewerbetreibende dazu verpflichtet, nach der Gründung die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.

Die Gebühr kostet pro Jahr rund 20 bis 60 Euro für Kleingewerbe. Kleingewerbe die allerdings im Handelsregister eingetragen sind, müssen einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen, je nachdem, in welcher Stadt und Gemeinde man lebt. Das wären zum einen die ersten und einzigen fixen Beträge, die man begleichen müsste.

Es kann allerdings sein, das die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt. Das können hohe Rechnungen sein, die bereits im ersten Jahr gezahlt werden können. Für den ein oder anderen Gründer kann dies bereits zu unangenehmen Situationen kommen.

Doch es gibt da einen Ausweg: Personengesellschaften, wie ein Kleingewerbe, können dieser Rechnung innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Beträge auf der Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Ja, du hast richtig gelesen: bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine klare Sprache.

Weitere Beträge können ebenfalls dann aufkommen, wenn das Kleingewerbe wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen geholt werden müssen.

Das wiederum Zahlungen, die man gerne in Kauf nimmt, da diese als Investitionen angesehen werden können. Hierbei muss man allerdings sagen, das bei Neuanschaffungen die Umsatzsteuer nicht von den Steuern abgesetzt werden können.

Was kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Der Name lässt etwas anderes vermuten: wer glaubt, dass man mit einem Kleingewerbe nicht vollständig leben kann, der täuscht sich. Denn mit dem Gewinn des Kleingewerbes wird so manches Hauptjob Gehalt überboten.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe.

Zumal der Verwaltungsaufwand und das benötigte Kapital für ein Kleingewerbe gegen Null gehen, wenn man sich die anderen Gewerbearten ansieht. Auch Kleingewerbe müssen Steuern zahlen.

Da gibt es zum einen die Gewerbe-Steuern, die Einkommenssteuern sowie die Umsatz-Steuern. Wer allerdings am hohen Limit verdient, zahlt gerne diese Steuern, dann das bedeutet nichts anderes, das man eben gut verdient.

Fazit:

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, ist in der Regel damit richtig beraten. Es gibt zwar weitere Rechtsformen, doch keines ist unter den Deutschen beliebter als das Kleingewerbe.

Allerdings handelt es sich beim Kleingewerbe nicht um eine Rechtsform an sich. Diese kann man nämlich gar nicht so angeben beim Amt des Gewerbes. Man muss die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man ein Kleingewerbe als solches hat.