Wo meldet man ein Kleingewerbe an?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist für viele Gründer der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist immer der schwerste. Wir von GewerbeAnmeldung.com werden dich, sofern du das möchtest, auf deinem Weg begleiten und unterstützen.

Unterstützen mit neuesten Informationen, Tricks und Tipps, die du nur auf dieser Seite finden kannst, die deinem Gewerbe zugute kommen. Der Start als Kleingewerber bedeutet nicht, dass das Unternehmen nicht weiter wachsen muss. Daher profitiere von diesem einmaligen Wissen, welches dir einen Vorteil gegenüber deiner Konkurrenz verschaffen wird.

Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Unternehmen gründen und sich selbstständig machen möchte, muss zuerst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt der Gewerbeanmeldung nachkommen. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, die für die Anmeldung zuständig sind, wie beispielsweise das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer.

Bei manchen Gewerbeämter muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und im Wartezimmer platz nimmt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einen Termin hat, muss man nicht allzu lange im Wartezimmer verharren. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man mehrere Wochen auf einen Termin warten muss. Wenn man vor Ort erscheinen kann, dann hat man die Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel auch am selben Tag erledigt.

Allerdings kann man damit rechnen, dass der halbe Tag damit verbracht wird, bei dem Gewerbeamt zu sein. Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst schauen, welche Option das Gewerbeamt in der Stadt anbietet.

Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung selbst dauert in der Regel rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Text bleiben keine Fragen mehr offen.

Was kostet Gewerbeanmeldung?

Bei der Anmeldung muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Welche Unterlagen brauche ich bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss ich Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Man erhält ein Gewerbe Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Beispielsweise muss man dort angeben, ob man nebenberuflich oder hauptberuflich die Selbstständigkeit anpeilt.

Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bereits beim Gewerbeamt das Kleingewerbe anmelden kann. Das ist allerdings nicht richtig. Vielmehr kann man erst dann ein Kleingewerbe anmelden, wenn man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man dann angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Die Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nämlich gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden demnach eben nur Unternehmen beschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben. Der Vorteil dieser Regelung ist der, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und dann keine Umsatzsteuer abführen muss.

Muss ich mich beim Finanzamt anmelden?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das übernimmt das Amt des Gewerbes für einen. Diese leiten die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter dem Finanzamt, die IHK oder HWK und auch den Berufsgenossenschaften.

Das Finanzamt braucht dann in der Regel sieben bis zehn Tage nach der Anmeldung, bis diese den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt haben. Dieser Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich dafür einiges an Zeit nimmt und alles sorgfältig ausfüllt.

Unter anderem muss man nämlich genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei sollte man das Kleingewerbe so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob die angegebenen Daten auch wirklich stimmen.

Auch beim Bogen muss man ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann ist es in einigen Bundesländern beispielsweise untersagt, diese Option für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe zu nutzen. Kleingewerbe erhalten keine Steuernummer und können die private nutzen.

Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Man muss vielmehr die Anmeldung beim Finanzamt vollziehen bzw. den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten.

Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Mit einem Kleingewerbe werden eben Gewerbe umschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben.

Bis wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man eine Tätigkeit beabsichtigt oft wiederholt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Anmeldung bei dem Gewerbeamt vorzunehmen. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die bis zu 410 Euro pro Jahr mit einer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne das Kleingewerbe anmelden zu müssen. Ebenfalls keine Anmeldung durchführen müssen sind Freiberufler, die lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.

Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.

In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.

Kann ich rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.

Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinen und einen normalen Gewerbeschein?

Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, welches die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht hat. Die Regelung ist ein immenser Vorteil für Gewerbetreibende, um Steuern sparen zu können. Genauer gesagt, die Umsatzsteuer.

Um die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen, muss allerdings folgendes gegeben sein: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Falls dies so gegeben ist, dann muss man als Kleingewerbe keine Gewerbesteuern bezahlen.

Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?

Als kleiner Gewerbetreibender ist man nicht dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, sondern handelt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.

Die HGB wird gerne als sehr umfangreich und komplex dargestellt, daher ist es ganz passend, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden.

Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.

Muss auch ein Kleingewerbe die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Auch wenn man das nicht gerne hören möchte und die daraus resultierenden Kosten für den ein oder anderen sehr nervig sein können, doch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer, muss von jedem Gewerbetreibenden angetreten werden. Man hat hierbei keine Möglichkeit, sich befreien lassen zu können.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr, für ein Kleingewerbe. Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Moment recht nervig erscheinen, so sollte man nicht vergessen, dass die IHK sehr viele Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet, die wiederum den Unternehmen zugute kommen können.

Auch ist die IHK daran am Arbeiten, die regionale Wirtschaft zu fördern. Dies kann man allerdings ohne eine Gebühr nicht voranbringen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.

Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen. Dann kann man als Gründer hergehen und und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen.

Bei der IHK Gebührberatung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Wenn man den Namen „Kleingewerbe“ hört, dann assoziiert man in erster Linie keine großen Gewinne und Umsätze. Man geht davon aus, dass man mit einem solchen Gewerbe kein Transportmittel oder eine Geschäftsidee mitfinanzieren könnte.

Doch der Schein trügt. Denn das Kleingewerbe ist vielleicht klein.. aber oho! Denn die erreichbaren Zahlen sind alles andere als Klein. Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.

Das ist eine unfassbar hohe Summe und würde das Gehalt bei den meisten um das vielfache übersteigen. Daher sollte man ein Kleingewerbe auch nicht unterschätzen. Ein Kleingewerbe anmelden hat eben seine Vorteile.

Ist ein Kleingewerbe Steuerfrei?

Im Volksmund ist der Glaube weit verbreitet, dass man mit einem Kleingewerbe fast schon „unmenschliche“ Vorteile genießen kann. Wir Menschen zahlen einiges an Steuern, dabei klingt es natürlich sehr interessant, wenn man hört, dass ein kleines Gewerbe eben solche nicht zahlen muss.

Genauso, wie unglaublich dies klingt, genauso unwahr ist diese Aussage auch. Was allerdings stimmt, ist, dass man bei einem Kleingewerbe, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, man wirklich nur sehr wenig Steuern zahlen muss.

Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.

Fazit:

Ein Kleingewerbe meldet man bei dem Amt der Finanzen an. Auch wenn fälschlicherweise immer wieder angenommen wird, dass man das Anmelden bei dem Amt des Gewerbes tut. Für das Anmelden eines Kleingewerbes, muss man den die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

 

Kleingewerbe anmelden kosten – Info & Mehr Kleingewerbe Anmelden

Wir leben in einem Land, wo wir hohe finanzielle Sicherheit haben. Dafür sollten wir dankbar sein. Selbst wenn der Verlust eines Arbeitsplatzes droht, so erhält man vom Staat noch einen kleinen Zuschuss der Einnahmen über ein Jahr hinweg als ALG-1. Selbst wenn man danach immer noch nicht fündig wird, kann man durch das Hartz-4 über die Runden kommen.

Wir werden vom Bund nicht im Stich gelassen. Bereits die alten Griechen aus Athen waren damals ihrer Zeit voraus, weil sie ebenfalls das Privileg genossen, „mehr“ zu haben, als andere Länder und sich auf die Entwicklung ihrer Ideen konzentrieren konnten.

Auch hier in Deutschland können wir uns auf das Entwickeln unseres Gewerbes fokussieren, ohne allzu große Gedanken daran zu verschwenden, ob wir am Ende vielleicht beim Hungertuch leiden müssen. Dem ist nicht so.

Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns über anfallende Kosten rund um die Gewerbeanmeldung keine großen Sorgen machen sollten. Das bedeutet wiederum nicht, diese Kosten klein zu reden. Es ist sogar sehr wichtig, zu wissen, was einen erwartet. Denn je mehr besser man vorbereitet ist, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, das mein ein Problem bereinigen kann.

Nicht umsonst sagt man, das ein Risiko nichts anderes ist, als ein Leck an Informationen. Wenn man nämlich genau weiß, wie man von A nach B kommt, dann gibt es auch keine Probleme auf dem Weg dorthin.

Mit diesem Artikel wirst du genau lernen, wie du ohne Probleme die Kosten für ein Kleingewerbe berechnen kannst, welche Vorteile ein kleines Gewerbe mit sich bringt und wie man als Kleingewerber jede Menge Geld verdienen kann.

Nur hier erhälst du alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbeanmeldung. Deshalb kannst du dir genau auch unsere anderen Artikel anschauen. Denn: je mehr du weißt, umso einfacher wird es, erfolgreich zu sein.

Was ist ein Kleingewerbe?


Das Kleingewerbe gehört zu den Einzelunternehmen bzw. zu den Personengesellschaften und damit nicht zu einer Kapitalgesellschaft, wo man ein Mindestkapital vorweisen muss

Ein Kleingewerbe ist die beliebteste Rechtsform der Gründung der Deutschen. Kein Gewerbe wird häufiger angemeldet, als ein Kleingewerbe.

Daher ist diese Art der Gründung sehr kostengüntig, im Verhältnis beispielsweise zu einer GmbH. Doch ein kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe als solches, kann man gar nicht beantragen! Ein Kleingewerbe gibt es gar nicht als solches, vielmehr ist dies ein ganz einfaches Gewerbe.

Warum man dies trotzdem Kleingewerbe nennt? Das liegt daran, dass Kleingewerbe Unternehmen sind, welche die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch genommen haben. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt worden sind, müssen diese nämlich keine Gewerbesteuern zahlen.

Des Weiteren müssen Kleingewerbe nicht die Rechte und Pflichten der Kaufleute beachten. Das bedeutet, dass diese keine doppelten Buchführung durchführen müssen. Der buchhalterische Aufwand wird ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Außerdem sinkt dadurch der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Kleingewerbe müssen weder Bilanzen erstelle, noch Jahresabschlüsse veröffentlichen, diese sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Ein Kleingewerbe kann man demnach nicht beim Gewerbeamt eröffnen, sondern wird vielmehr beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beansprucht.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000 Euro zu haben. Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern. Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.

So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.

Wer darf ein kleines Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kleingewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist zu tun. Man darf das allerdings nicht damit verwechseln, dass es auch Personengruppen gibt, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Das sind Leute, die unter anderem zu den Freiberuflern gehören. Das sind Leute, die Berufe ausüben, die zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Zu diesen freien Berufen gehören z B:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Anwälte,
  • und viele mehr.

Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Wo meldet man ein Gewerbe an?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin zwölf Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert Anmeldung?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wie viel kostet Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man Gewerbe-Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Mittlerweile kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden. Das ist eine riesige Revolution und eine immense Erleichterung für Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit dazu gefunden hatten, zum Gewerbeamt zu gehen und dort die Anmeldung durchzuführen. Man kann mittlerweile alles bequem von Zuhause erledigen.

Die Anmeldung dauert rund zehn bis 20 Minuten und ist demnach schnell gemacht. Vor allem für Leute, die Umweltbewusst Leben möchten ein Plus: man kann alles per Knopfdruck erledigen und auch nachlesen. Demnach müssen keine Infoblätter erhalten werden, so dass man die Umweltverschmutzung nicht weiter vorantreibt.

Bei der Online Anmeldung muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Des Weiteren müssen die benötigten Dokumente als Kopie hochgeladen werden.

Anschließend muss man das Formular ausfüllen und dann weiter an das Gewerbeamt schicken. In einigen Fällen kann es sein, z B wie in Hamburg, das die elektronische Unterschrift nicht akzeptiert wird. Das bedeutet, dass man die Unterschrift dann entweder per Post oder vor Ort dann abgeben muss.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?

Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen.

Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit anmelden. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können.

Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu. Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wann meldet man sich beim Finanzamt?

Das Finanzamt meldet sich automatisch beim Kleingewerbetreibenden. Das Gewerbeamt schickt die Informationen an die anderen Behörden weiter, darunter auch dem Finanzamt. Das Finanzamt schickt dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei diesem kann man erst angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre für dieses Kleingewerbe nicht mehr tun.

Das könnte dann auch zur Folge haben, das es zur doppelten Buchführung kommt. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich hier genau überlegt, wie man vorgehen möchte.

Auch muss man hier genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht, da das Finanzamt sehr streng ist und sich das alles später sehr genau anschaut.

Welche Kosten fallen bei einem Kleingewerbe an?

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, dem sollte auch bewusst werden, das einige Zahlungen fällig werden. Diese sind allerdings beim Kleingewerbe sehr minimal und moderat. Zunächst müsste man die Gebühr bei der Anmeldung decken, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Das ist allerdings eine Gebühr, die man nur einmal begleichen muss. Kleingewerbetreibende sind wie alle anderen Gewerbetreibende dazu verpflichtet, nach der Gründung die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Die Gebühr kostet pro Jahr rund 20 bis 60 Euro für Kleingewerbe.

Kleingewerbe die allerdings im Handelsregister eingetragen sind, müssen einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen, je nachdem, in welcher Stadt und Gemeinde man lebt. Das wären zum einen die ersten und einzigen fixen Beträge, die man begleichen müsste.

Es kann allerdings sein, das die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt. Das können hohe Rechnungen sein, die bereits im ersten Jahr gezahlt werden können. Für den ein oder anderen Gründer kann dies bereits zu unangenehmen Situationen kommen.

Doch es gibt da einen Ausweg: Personengesellschaften, wie ein Kleingewerbe, können dieser Rechnung innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Beträge auf der Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Ja, du hast richtig gelesen: bis zu 0 Euro sind drin!

Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine klare Sprache. Weitere Beträge können ebenfalls dann aufkommen, wenn das Kleingewerbe wächst.

Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen geholt werden müssen. Das wiederum Zahlungen, die man gerne in Kauf nimmt, da diese als Investitionen angesehen werden können.

Hierbei muss man allerdings sagen, das bei Neuanschaffungen die Umsatzsteuer nicht von den Steuern abgesetzt werden können.

Was kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Der Name lässt etwas anderes vermuten: wer glaubt, dass man mit einem Kleingewerbe nicht vollständig leben kann, der täuscht sich. Denn mit dem Gewinn des Kleingewerbes wird so manches Hauptjob Gehalt überboten.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe.

Zumal der Verwaltungsaufwand und das benötigte Kapital für ein Kleingewerbe gegen Null gehen, wenn man sich die anderen Gewerbearten ansieht.

Auch Kleingewerbe müssen Steuern zahlen. Da gibt es zum einen die Gewerbe-Steuern, die Einkommenssteuern sowie die Umsatz-Steuern. Wer allerdings am hohen Limit verdient, zahlt gerne diese Steuern, dann das bedeutet nichts anderes, das man eben gut verdient.

Fazit:

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, ist in der Regel damit richtig beraten. Es gibt zwar weitere Rechtsformen, doch keines ist unter den Deutschen beliebter als das Kleingewerbe.

Allerdings handelt es sich beim Kleingewerbe nicht um eine Rechtsform an sich. Diese kann man nämlich gar nicht so angeben beim Amt des Gewerbes. Man muss die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man ein Kleingewerbe als solches hat.

 

Was ist ein Gewerbe? – Gewerbe: Info & Definition

Was versteht man unter einem Gewerbe?


Die Definition von einem Gewerbe ist eine selbständige, dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete und nach außen sichtbare Tätigkeit. Diese selbstständige Tätigkeit kann man Neben- oder Hauptberuflich ausüben. Es gibt keine großen Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Es hängt nur davon ab, um was für eine Art Gewerbe es sich handelt.

Die Ausübung der Tätigkeit wird auch Gewerbebetrieb oder Gewerbetreibender genannt. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man selbstständig sein Gewinn erzielt. Sobald dies der Fall ist, muss man sein Gewerbe anmelden.

Zur Gewerbeanmeldung muss man beim Gewerbeamt ein Formular ausfüllen. Falls es sich um ein Gewerbe handelt, mit mehreren Gesellschaftern, dann müssen alle bei der Anmeldung anwesend sein. Die Anmeldung muss nicht unbedingt vor Ort erfolgen, sondern kann auch online von Zuhause aus erfolgen.

Vom Gewerbeamt erhaltet man ein Gewerbeschein, welches auch somit die Bestätigung der Behörden ist, die Tätigkeit zu betreiben. In einigen Fällen kann es sein, dass man eine andere Art von Genehmigung braucht, worauf wir im nächsten Abschnitt eingehen. Um den Gewerbeschein zu bekommen muss man alle Unterlagen vollständig abgeben oder abschicken.

Welche Unterlagen brauche man bei der Gewerbeanmeldung?

Benötigte Unterlagen können sein der Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung, Handelsregistereintrag, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus der Handwerkskammer oder bei nicht EU-Bürgern der Aufenthaltstitel.

Was kostet Gewerbe anmelden?

Die Kosten für die Eröffnung von einem Gewerbebetrieb belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro, können aber unterschiedlich je nach Art. Die Eröffnung ist relativ kostengünstig.

Anschließend kriegt man ein Schreiben vom Finanzamt, wo man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt und diese zurück schickt. Gleichzeitig kriegt man auch eventuell die Steueridentifikationsnummer.

Was gibt es für Gewerbearten?

Es gibt drei Arten eines Gewerbes, die unterschiedliche Kriterien aufweisen. Je nach dem kann es sogar sein, dass man es nicht anmelden muss. Es gibt das stehende Gewerbe, welches bedeutet, dass man ein festen Sitz hat.

Die Kriterien hierbei sind, dass es erlaubt ist bzw. beim Gewerbeamt angemeldet ist. Ein Büro, Werkstatt oder ein Laden würde dazu zählen. Im Gegensatz dazu gibt es das Reisegewerbe, welches kein festen Standort fordert.

Um ein Reisegewerbe betreiben zu können, muss man beim Gewerbeamt eine Reisegewerbekarte beantragen und mit sich führen. Um es beantragen zu können braucht man den Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft über den Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheingung vom Finanzamt.

Auch wie bei der Gewerbeanmeldng hat man hier den Vorteil eine Reisegewerbekarte online zu beantragen. Falls Vorstrafen vorliegen, kann es sein, dass die Erlaubnis zum führen eines Reisegewerbes verweigert werden kann.

Man hat die Möglichkeit auch ein Reisegewerbe vor Ort auszuüben. Dafür muss man nach einer Standerlaubnis fragen. Tätigkeiten für ein Reisegewerbe wären z.B. der Warenverkauf an der Haustüre oder ein gewerblicher Verkaufsstand auf einem Markt.

Die dritte Art ist der Marktgewerbe. Bei einem Marktgewerbe hat man über ein gewissen Zeitraum ein festen Standort, hat aber auch die Möglichkeit diesen zu wechseln. Bei einem Marktgewerbe handelt es von Veranstalter beispielsweise die auf Messen, Ausstellungen oder Märkten zusammen kommen. Marktveranstalter müssen sich vom Ordnungsamt die Erlaubnis holen.

Jeder Gewerbebetrieb ist ein Unternehmen, jedoch ist nicht jedes Unternehmen gleich eine gewerbliche Tätigkeit, denn es gibt auch Katalog und katalogähnliche Berufe die zu den freien Berufen zählen.

Freiberufler sind selbstständige, die sich nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen. Hier zu zählen die Berufe wie z.B. Anwälte, Ärzte, Architekten und Schriftsteller. Auch im Bereich der Land und Forstwirtschaft muss man nicht zum Gewerbeamt.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass jeder sein Gewerbebetrieb beim Gewerbeamt melden muss, bis auf Freiberufler und diejenigen, die in der Land und Forstwirtschaft tätig sind.

Meistens hat man erst keine Vorstellungen, welche Gewerbearten es gibt und wenn man sich selbstständig macht, welcher Kategorie man zugehörig ist. Es sind zunächst ganz viele Informationen, die einen überwältigen, aber wenn man sich bei uns auf gewerbeanmeldung.com durchliest, sieht man, dass das eigentlich alles nicht so kompliziert ist.

Auch der Schritt zum Selbstständig werden ist ganz einfach, denn man braucht keine großartigen Voraussetzungen erfüllen und auch keine großes Kapital auftreiben. Nicht nur das, sondern auch die Anmeldung erfolgt ganz einfach und auch bequem von Zuhause aus.

Nach dem man sich ein Überblick bei uns beschaffen hat, muss man sich nur an Idee ransetzen und sein Businessplan ausarbeiten. Man sollte den Businessplan so ausarbeiten, dass später keine Fragen aufkommen sollten.

Hier kann Fragen klären wie zum Beispiel: Zur welcher Gewerbeart gehöre ich an? Muss ich überhaupt es beim Gewerbeamt anmelden?

Welche Kosten muss ich decken? Was benötige ich unabhängig von den Unterlagen zur Anmeldung? Brauche ich Mitarbeiter? Übernehme ich die Arbeit zunächst alleine?

Wenn man Selbstständig wird, muss man sich nur klar werden, dass man seinen Verantwortung nachkommen muss.

 

Wo kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?


Zunächst muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Vor allem in Großstädten kann es sein, das diese mehrere Ämter haben. Daher ist es ratsam zu schauen, welches dieser Ämter für einen zuständig ist.

Dann gilt es zu beachten, ob diese Ämter auch jeden rein lassen oder eine terminliche Vereinbarung benötigen. Bei dem spontanem Besuch kann es sein, dass man etwas länger warten muss, weil der Andrang für eine Gewerbeanmeldung sehr groß sein kann.

Bei einem Termin kann es sein, das diese erst nach Wochen realisiert werden können. Beim Gewerbeamt angekommen, zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich von Stadt zu Stadt ändern.

Welche Unterlagen benötigt Gründer bei der Anmeldung des Kleingewerbes?

  • ein Personalausweis oder ein Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis,
  • wer noch Minderjährig ist, braucht die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Wenn man beim Gewerbeamt ist, erhält man ein Gewerbeformular, dieses muss ausgefüllt werden. Wenn dieser auf Richtigkeit überprüft worden ist, gibt man die eigene Unterschrift und das Formular wird gestempelt. Man erhält dann eine Kopie des Bogens, welcher dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem allerdings noch nicht, direkt mit dem Gewerbe zu starten.

Das darf man erst dann, wenn das Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung geschickt und die Steuernummer geschickt hat. Wenn dieser Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt wurde, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sofern eine Tätigkeit mehrere Male ausgeübt wird, die eine Gewinnabsicht verfolgt. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die im Jahr 410 Euro wirtschaften. Ebenfalls gehören Freiberufler nicht zu den Leuten, die ein Kleingewerbe anmelden müssen. Alle anderen sind verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend zu tätigen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Das bedeutet aber nicht, das man diese Zeit auch so ausdehnen muss. Denn die Ämter können ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Zwar lassen diese vor allem bei eher kleineren Gewerben Milde walten, darauf vertrauen sollte man nicht.

Wie sieht ein Formular bei der Gewerbeanmeldung aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?

Die Kosten pro Jahr für ein Kleingewerbe sind recht überschaubar. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes, welches rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nach Art des Gewerbes können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden. Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst.

Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Ein Kleingewerbe darf im Jahr rund 500.000 Euro erwirtschaften bzw. einen Gewinn von 50.000 Euro erzielen.

Haupt- oder nebenberuflich gründen?

Für viele Gründer eine sehr Interessante Frage, denn nicht jeder verfolgt die gleichen Absichten und hat andere Prioritäten. Vor allem für Leute, die eher mit kleineren Gewinn rechnen und ein gesichertes Einkommen wollen, eignet sich eine nebenberufliche Tätigkeit ideal.

Man kann in ruhe testen, ob das Gewerbe überhaupt eine potente Nachfragt und Geld bringt. Außerdem kann man bei einem Nebengewerbe selbst entscheiden, wie viel Zeit, Geld und Energie man in dieses Projekt investiert. Das gleiche gilt zwar auch bei einem Hauptgewerbe, dieses allerdings muss durchgezogen werden, um überhaupt Einnahmen zu generieren.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Tätigkeit ist, das man im Fall einer Kündigung, das Gewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe ummelden kann. Zudem wird das Haupteinkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit dazu addiert, welches dem Gründer eine hohe Liquidität gibt.

Auf der anderen Seite hat auch ein Hauptgewerbe seine Daseinsberechtigung. Jemand der ein Hauptgewerbe hat, hat auch mehr Zeit für das Unternehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewerbe ein Erfolg werden kann. Bei einem Kleingewerbe muss man sich Fragen, ob die Zeit die man hat, überhaupt dafür ausreicht, um erfolgreich ein Gewerbe zu Gewinne zu führen.

Als Hauptgewerbe kann man außerdem persönlich mit den Kunden in Kontakt treten, was für viele Menschen ein Vorteil sein kann. Für Studenten gilt das Studium als Hauptjob, daher können diese in erster Linie nur ein Nebengewerbe eröffnen.

Wann muss man zum Finanzamt?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das Amt des Gewerbes schickt die Informationen weiter an die anderen Ämter, darunter auch dem Finanzamt. Diese brauchen ungefähr zehn Tage, bis sie sich bei dir melden.

Du erhälst da deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen. Sowohl der Fragebogen bei der Anmeldung des Gewerbes, als auch die vom Amt der Finanzen, muss sorgfältig ausgefüllt werden.

Beispielsweise wird genau gefragt, wie denn die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht. Nachher prüft das Amt der Finanzen genau, ob denn auch alle Angaben richtig sind. Wenn ein Handy Verkäufer, der diese Tätigkeit auch so angegeben hat, anfängt, Tablets zu verkaufen, dann entspricht das nicht mehr der angegebenen Tätigkeit.

Es ist daher ratsam, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben. Auch ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob man denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Denn wenn man diese nicht möchte, kann man erst nach fünf Jahren den Antrag dafür stellen.

Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?

Ja. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) Mitglied zu werden. Jeder, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vollzogen hat, ist auch verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein. Ausgenommen davon sind die Freiberufler. Man zahlt rund 30 bis 70 Euro Gebühren bei der IHK.

Auch wenn diese Kosten im ersten Moment etwas nervig erscheinen, so bietet die IHK auch viele Kurse, um sich weiterzubilden, was dann dem Unternehmen wieder zu gute kommt. Allerdings kann es auch manchmal vorkommen, das man bereits innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich haben kann.

Wenn dann Mal Neuanschaffungen getätigt werden müssen, ein wahres Desaster! Gäbe es da nicht die IHK Gebühren-Beratung.. Die was? Die IHK- Gebühren-Beratung! Wenn man eine solche Rechnung erhält, kann man dieser innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Ja, du hast richtig gelesen, eine Senkung bis zu 0 Euro sind durchaus möglich. Zwar gibt es dafür, wie bei vielem im Leben, keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen der Nutzer eine positive Sprache. Falls du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbe. Diese muss man beim Finanzamt für sich beanspruchen bzw. man muss beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man diese in Anspruch nehmen möchte.

Wann muss ein Unternehmer Umsatzsteuer zahlen?

Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt, muss man keine Gewerbesteuern zahlen.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr rund 24.000 Euro Umsatz gemacht hat, dann muss man zwar auch keine Steuern zahlen, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt, unter die Regelung fällt man allerdings nicht mehr.

Grundsätzlich ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man keinen hohen Verwaltungsaufwand hat. Man muss keine aufwendige Buchführung führen und kann diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?

Es gibt keinen genauen Zeitpunkt, wo man genau bestimmen könnte, wann man nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Hierfür gibt es keine genauen Definitionen, dafür allerdings einige Anhaltspunkte.

Unter anderem dann, wenn man den Umsatz eines Kleingewerbes übersteigt oder wenn man mehr als sieben Arbeiter für sich hat. Auch gilt man bereits als „Unternehmen“ wenn man im Handelsregister eingetragen ist, dennoch können dies auch Kleingewerbe tun und ist kein Kriterium.

Muss man dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung berichten?

Nein, in Deutschland gibt es keine Pflicht, dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu berichten. Es kann jedoch in einigen Fällen zu Ausnahmen kommen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem vorsieht, da Klauseln im Vertrag verankert sind.

Auch dann dem Arbeitgeber muss man berichten, wenn man aufgrund der gewerblichen Tätigkeit kraftlos bei der Arbeit erscheint. Ebenfalls berichten muss man dann, wenn die Gewerbe in einer selben Branche tätig sind und ein Interessenkonflikt dadurch entsteht oder entstehen kann.

Generell sollte man sich auch überlegen, ob vielleicht die Möglichkeit besteht, bei dem nicht erwähnen der Gewerbeanmeldung, dass das Verhältnis zum Arbeitgeber abkühlen kann, wenn dieser das aus anderen Quellen erfährt. Auch hier muss man sich genaue Gedanken machen und für sich selber abwägen, was für einen das richtige wäre.

Gewerbe anmelden auch online möglich?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Fazit:

Ein Kleingewerbe kann man ganz einfach bei dem Amt des Gewerbes anmelden. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Kleingewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.

 

Gewerbe anmelden Formular – Wie kann man Formular richtig ausfüllen?

Was braucht man um ein Gewerbe zu eröffnen?


Um die Kleingewerbe Anmeldung zu realisieren, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In größeren Städten wie Hamburg, München oder Berlin kann es sein, dass es viele Ämter gibt, dann muss man das zuständige für sich herausfinden. In vielen Gewerbeämtern benötigt man zunächst einen Termin, ohne darf man keine Gewerbeanmeldung durchführen.

Kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?

Mittlerweile bieten auch viele Städte einen Online Service an. Auch in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird die Online Gewerbeanmeldung angeboten.

Was kosten Gewerbeschein?

Man zahlt beim Kleingewerbe anmelden eine Gebühr von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitung für das Formular. Außerdem dabei haben muss man unter anderem auch:

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung bzw. Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie z.B ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger braucht man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sich achten!

Man erhält beim Gewerbeamt einen Formular, welches man ausfüllen muss. Dort werden einige Fragen rund um den Gründer und den Betrieb gefragt. Das ausfüllen des Formulars und das ganze Prozedere rund um die Anmeldung dauert rund bis zu 30 Minuten und länger.

Dieses Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Diese Kopie erhält dann der Gründer nach der Anmeldung. Dieser Schein ermöglicht es ihm allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das geschieht erst dann, wenn man die Formulare vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Weitere Informationen diesbezüglich findet man auch auf unserer Seite.

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Welche Kosten verursacht ein Gewerbe?

Ein kleines Gewerbe verursacht keine großen Kosten. Zum einen wären da die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente benötigt werden, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kosten würde.

Mitgliedschaft bei der IHK – Muss man Mitglied bei der IHK werden, wenn man sich für Gewerbeanmeldung beantragen?

Des Weiteren ist man verpflichtet, bei der IHK die Mitgliedschaft anzutreten. Dies ist gesetzlich so geregelt. Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro und können auch abhängig vom Einkommen weiter ansteigen.

Auch kann es sein, dass man bereits im ersten Geschäftsjahr eine Beitragsrechnung erhält. Diese kann es in sich haben. Als Personengesellschaft hat man Zeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem zu widersprechen. Vor allem für junge und neue Gründer ist das Problem, das diese danach nicht genau wissen, was zu tun ist.

Da können wir eine Abhilfe verschaffen mit der IHK-Gebühren-Beratung. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Rechnung auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Zwar gibt es für keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen sprechen da eine deutliche Sprache. Falls du darüber mehr wissen möchtest, klicke hier.

Wie meldet man ein Gewerbe beim Finanzamt an?

Das Gewerbe anmelden ist die eine Sache, ein Formular ausfüllen das andere.. doch wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt? Die erfolgt eigentlich gar nicht bzw. viel eher meldet sich das Finanzamt bei dir.

Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?

Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Gewerbeamt deine Informationen weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir.

Anbei erhälst du dann auch Formulare, die man den steuerlichen Erfassungsbogen nennt. Diese Formulare sind sieben Seiten lang und sehr wichtig für deine gewerbliche Tätigkeit. Sie müssen sorgfältig ausgefüllt werden.

Fazit:

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, dann muss man als Gründer so einige Formulare ausgefüllt bekommen. Es fängt bereits beim Amt des Gewerbes an, wo man das „Formular Gewerbeanmeldung“ füllen müssen. Anschließend erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen von dem Finanzamt.

Diese Formulare sind insgesamt sieben Seiten Lang und sollten sorgfältig ausgefüllt werden. Nachdem auch dieses Formular dann abgeschickt wurde, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit sein Geld verdienen.

Formular zur Gewerbeanmeldung

Während der Gewerbeanmeldung erhält jeder Gewerbetreibende ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dies sind die ersten Schritte eines Unternehmers, bis man endlich ein Gewerbe anmelden kann. In diesem Artikel wirst du erfahren, wie genau Gewerbeanmeldungen ablaufen, wie ein Formular aussieht und worauf du noch achten musst bei einer erfolgreichen Anmeldung.

Wo erhält man das Formular zur Gewerbeanmeldung?


Um am Ende des Tages den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man sich zunächst beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei kleineren Gemeinden gibt es in der Regel auch noch nur ein Gewerbeamt, welches für die Gewerbeanmeldung verantwortlich ist.

Bei Großstädten, wie z.B. in Berlin, wo man die Anmeldung sowohl auf Charlottenburg Wilmersdorf, als auch auf Friedrichshain Kreuzberg erledigen kann, muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt einmal erst finden.

Wenn das zuständige Amt des Gewerbes einmal ausfindig gemacht worden ist, muss man schauen, ob man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, erhält man in der Regel auch am selben Tag noch den Gewerbeschein, kann aber auch davon ausgehen, das man sehr viele Stunden beim Gewerbeamt verbringen wird.

Wenn man allerdings einen Termin hat, kann man sich sicher sein, dass es nicht solange dauern wird, jedoch kann es sein, dass über mehrere Wochen und Monate hinweg keine Termine für die Gewerbeanmeldung zur Verfügung stehen.

Online Gewerbeanmeldung

Eine dritte Alternative, die immer mehr am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Für Leute, die direkt ein Gewerbe anmelden möchten, ohne dabei auf irgendwelche Öffnungszeiten zu achten oder einen bestimmten Termin zu benötigten, ideal geeignet.

Problem der Online Gewerbe Anmeldung: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher muss man erst einmal schauen, ob die eigene Stadt auch diese Art der Gewerbeanmeldung akzeptiert.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Wenn man also vor Ort erscheint, dann zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
  • bei juristischen Personen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Gewerbeanmeldung Formular richtig ausfüllen

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular Zuhause auszufüllen, doch davon würden wir eher abraten. Zum einen deshalb, damit man nicht ein zweites Mal zum Gewerbeamt muss.

Zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei entsprechenden Fragen direkt eine Antwort geben kann. Beim Formular muss man unter anderem angeben, ob man ein nebenberufliches oder ein hauptberufliches Gewerbe anmelden möchte.

Falls man die Gründung eines hauptberuflichen Gewerbes beantragt, dann tritt der Fall ein, dass man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche aus bezahlt.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach dem man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Da du nun weißt, dass der Gewerbeschein eigentlich nichts anderes als das eigentliche Formular ist, haben wir bereits ein großes Geheimnis gelüftet.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo findet die Gewerbeanmeldung statt?

Ein kleines Gewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden, sondern beim Finanzamt. Man erhält vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, das ein Gewerbe als Kleingewerbe akzeptiert wird. Falls man die Regelung nicht beanspruchen sollte, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr tun und das Gewerbe kann nicht mehr in ein Kleingewerbe umgewandelt werden.

Bis wann muss die Gewerbeanmeldung beantragen?

Das Gewerbe anmelden muss man sofort, wenn man weiß, das man eine gewerbliche Tätigkeit ausführen möchte. Auch gibt es in Deutschland klare Regeln, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss.

Wenn man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, eben mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, dann sollte man möglichst zeitnah beim Gewerbeamt in der Stadt einen Besuch abstatten und die Gewerbeanmeldung vornehmen.

Wenn es die Option, dann auch Online. Falls man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.

In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Gewerbeanmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.

Kann man Gewerbeanmeldung rückwirkend beantragen?

Ja. Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Fazit:

Jeder Gewerbetreibende erhält ein Formular bei der Gewerbeanmeldung. Unabhängig davon, um welche Rechtsform es sich hierbei handelt, gibt es nur ein Formular, das bei allen Gründern gleich aussieht.

Am Ende des der Gewerbeanmeldung wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Diese Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Der Mythos, dass es einen Kleingewerbeschein gibt und somit auch ein anderes Formular für Kleingewerbetreibende, stimmt so nicht. Ein Kleingewerbe muss man beim Finanzamt anmelden, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

 

Kleiner Gewerbeschein kosten

Was kostet kleiner Gewerbeschein?


Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss wirklich ein sehr smarter Typ sein. Warum? Ganz einfach deshalb, weil dieser sich wohl sehr genau informiert und herausgefunden hat, dass man als Kleingewerber sehr gutes Geld verdienen kann und gleichzeitig auch viele Steuern sparen.

Absetzen zwar nicht, aber im Laufe der erfolgreichen Jahre kann auch die Umwandlung in ein größeres Unternehmen gelingen. Doch bleiben wir bei dem Punkt Kosten.

Wenn man bloß nur das Wort Kosten, Gebühren oder Zahlungen liest, dann graust es einem bereits. Viele Neugründer umso mehr. Man fragt sich, ob das, was man monatlich an Zahlen umsetzen kann, denn auch wirklich lohnenswert ist oder ob die ganzen Steuern und irgendwelche Kosten den ganzen Gewinn abdecken werden, so dass am Ende nicht viel übrig bleibt?

Eine berechtigte Frage. Darauf eine pauschale Antwort zu geben, ist ein Ding der Unmöglichkeit, doch wir von GewerbeAnmeldung.com lassen nichts ungewagt, um dir den bestmöglichen Content liefern zu können.

Also, ein Versuch einer Antwort könnte so aussehen: die Kleingewerbe Anmeldung genießt einen sehr hohen Ruf, nicht umsonst beantragen Jahr für Jahr mehrere zehntausende Menschen die Anmeldung eines Kleingewerbes an. Doch fast genauso viele Leute, die ein Gewerbe anmelden, fast genauso viele melden ihres leider auch ab.

Wie kann man ein Gewerbe gründen?

Viele Gründer beginnen mit dem Glauben, dass ihre Geschäftsidee, ihr Mut und ihr Fleiß dafür sorgen werden, das man letztlich erfolgreich mit dem Kleingewerbe sein wird. Doch leider ist dieses Unterfangen nicht so einfach.

Das Zauberwort lautet hier: Konstanz, Geduld und Ehrgeiz. Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. Für Gründer bedeutet dies, dass man nicht bereits innerhalb von wenigen Wochen und Monaten aufgeben sollte, sondern weiter an dem eigenen Ziel arbeiten muss.

Wir möchten dich auf dieser unternehmerischen Reise begleiten und dich beraten, damit du für dich den bestmöglichen Weg einschlagen kannst.

Schritt für Schritt, um ein Kleingewerbe zu gründen

Vollzeit oder Teilzeit?

Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit:

Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man sich zunächst die Gedanken machen, ob man dieses hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Bei den meisten Gründern wird es sicherlich der Fall, das man dies ohnehin nebenberuflich tun muss, weil diese angewiesen auf den Hauptjob sind.

Auch für Studenten gilt, dass diese nur ein Nebengewerbe eröffnen können, da das Studium in dem Fall als Hauptjob angesehen wird. Das ist auch nicht weiter tragisch und bedeutet gleichzeitig auch nicht, das man zwangläufig weniger verdienen muss.

Doch Einschränkungen kann es immer wieder geben, denn Zeit und Ressourcen sind für uns nur begrenzt da. Auch äußere Faktoren wie der Chef können vielleicht ein gewichtiges Wort mitreden. Das ist aber auch nicht weiter schlimm, denn viele Gründer möchten einfach nur nebenbei das Gehalt weiter aufbessern und denken gar nicht daran, den Arbeitsplatz zu verlassen.

Andere Unternehmer wiederum versuchen erst einmal eine Geschäftsidee auszutesten und dann im Nachhinein ein neues Gewerbe aufzumachen. Andere wiederum möchten mit kleinen Mitteln ein Unternehmen aufbauen, diesem ein Fundament schaffen und dann gewinnbringend verkaufen.

All diese Ziele sind erstrebenswert und auch realistisch. Für welchen Weg man sich am Ende auch entscheiden mag, ist jedem selbst überlassen. Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen.

In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat. Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten.

Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst. Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.

Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.

Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden.

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen. Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.

Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst.

Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben.

Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?

Der Mythos des kleinen Gewerbescheins ist weit verbreitet und dennoch wird dieses dadurch nicht wahrer. Doch warum nehmen so viele Leute an, dass es auch einen kleinen Schein geben muss?

Das liegt unter anderem daran, dass man beim Gewerbeamt überhaupt kein Kleingewerbe anmelden kann. Für viele Gründer scheint daher klar, dass das Kleingewerbe gründen erst dann geschehen kann, wenn man ein anderes Formular ausfüllt.

Dies stimmt allerdings nur zum Teil. Das Formular ist eher ein Fragebogen und kommt nicht vom Gewerbeamt, sondern man muss man beim Finanzamt vorstellig werden.

Vom Finanzamt erhält man nämlich den Bogen zur steuerlichen Erfassung, auf diesem kann man unter anderem auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Voraussetzung, damit man von einem Kleingewerbe sprechen kann.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu übernehmen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.

Wann meldet sich das Finanzamt?

In der Regel muss sich nicht das Finanzamt melden. Da man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragt hat, informiert dieses die anderen Behörden. Darunter eben auch das Finanzamt.

Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man dann eine Rückmeldung von denen. Falls nicht, dann erst sollte man aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist.

Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, ist es eine wichtige Voraussetzung, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun. Daher müssen Gewerbetreibende genau überlegen, wie sie in Zukunft verfahren wollen.

Worauf sollte man bei der Anmeldung kleinen Gewerbe achten?

In aller Regel aber lohnt sich die Kleinunternehmerregelung sehr, vor allem dann, wenn man weiß, dass man zu Beginn ohnehin nicht mit sehr großen Umsätzen rechnet. So bleibt der Verwaltungsaufwand gering und eventuell können auch Steuern eingespart werden.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hier ist es ebenfalls sehr wichtig, dass man die genaue Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein überprüft, ob die Angaben auch der Realität entsprechen.

Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer.

Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?

Ein sehr großer Vorteil der Kleingewerbes ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handeln muss.

Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg.

Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit.

Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte. Zudem benötigt man beim Kleingewerbe für die Gründung ein hohes Startkapital. Man kann mit 0 Euro wortwörtlich starten.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Jeder, der beim Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung beantragt hat, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich so festgelegt worden und man kann sich auch von der Mitgliedschaft nicht befreien lassen.

Auch wenn das im ersten Moment vielleicht nicht so gut anhört und man bereits die Kosten im Blick hat, sollte man sich auch vor Augen halten, dass die IHK viele Angebote hat, um dem Kleingewerbe sowie anderen Unternehmen zu helfen. In erster Linie versucht die IHK die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Dies tut sie beispielsweise, indem sie die Bahngleise versucht zu reparieren, damit potenzielle Kunden wieder vor Ortschaften gelangen können, wo viele Geschäfte ansässig sind. Auch bietet die IHK viele Weiterbildungskurse an, wo man am Ende des Kurses ein Zertifikat erlangen.

Dies wiederum hilft dem Kleingewerbe an ansehen zu gewinnen und für Kunden interessanter zu wirken. Für diese Leistungen möchte die IHK eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so kann man mit einem kleinen Gewerbe jede Menge Geld verdienen. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt und beim ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen noch nicht so wichtig, wird spätestens nach der offiziellen Anmeldung das Thema Umsatz und Gewinn sehr wichtig.

In der Regel vermutet man den erreichbaren Gewinn als weitaus kleiner an. Doch dieser Gewinn dürfte bei den meisten Leute wahrscheinlich das aktuelle Gehalt bei weitem übertreffen. Ich möchte dich nicht weiter auf die Folter spannen: man kann innerhalb eines Geschäftsjahres rund 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Diese unfassbar hohe Summe muss natürlich auch erst einmal verdient werden, doch dies sollte einem verdeutlichen, welche Möglichkeiten einem das Kleingewerbe bietet. Nebenbei 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften und dabei ist der Verwaltungsaufwand auch noch sehr gering.

Zudem wird diese Summe auf das bisherige Gehalt dazu addiert. Auch solltest du wissen, dass man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften darf, ohne keine Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Wenn man sich dies einmal vor Augen führt, könnte man theoretisch monatlich zwei Tausend Euro pro Monat verdienen und müsste dabei sogar keine Gewerbesteuern bezahlen.

Sofern der Umsatz auch unter die Kleinunternehmerregelung fällt, müsste man nicht einmal Umsatzsteuern zahlen. Die einzigen Steuern die übrig bleiben würden, wären die Einkommensteuer.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Gewerbe anmelden ist nur die halbe Miete, ein kleines Gewerbe führen und die ganzen kosten tragen, das ist das wirklich schwere. Zumindest das Denken die meisten, doch dem ist nicht so. Nach der Anmeldung eines Kleingewerbes hat man nur sehr wenige Kosten.

Wer die Gewerbeanmeldung erst noch vor sich hat, muss die Bearbeitungsgebühr mit einberechnen, diese zahlt man nur einmal und kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe führen sollte, dann muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus zahlen.

In der Regel zahlt man hier mindestens 200 Euro monatlich. Weitere Kosten die dann anfallen, sind die Gebühren bei der IHK, die für ein Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro kosten. Das wären die einzigen Fixkosten, die man als Gewerbetreibender zu begleichen hätte.

Natürlich können auch weitere Zahlungen erfolgen, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter einstellt, eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Solche kosten können ebenfalls eintreten, sind jedoch kein muss und unterscheiden sich von Gründer zu Gründer.

Fazit:

Man kann nur jedem gratulieren, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte. Dies ist eine herausragende Idee. Lasse dich nicht von irgendwelchen Gurus und Möchtegern Experten beeinflussen: ein Kleingewerbe hat nur sehr geringe Kosten und auch der Zeitaufwand hält sich hier durchaus in Grenzen.

Zudem sind die Verdienstmöglichkeiten recht hoch, so dass man sich auch dazu wagen kann, mal diesen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

 

Gewerbeanmeldung GbR Formular

Was ist eine GbR?


Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft und ist ein Gewerbe. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird mit mindestens zwei oder mehr Gesellschaftern gegründet.

Eine Person alleine kann keine GbR gründen. Sie kann von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Mit juristischen Personen ist zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft gemeint.

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zählt zu einen der beliebten Rechtsformen, weil der bürokratische Aufwand bei der Gründung gering ist. Zu dem ist auch die Gründung auch kostengünstig.

Braucht man einen GbR-Vertrag?

Anders wie bei den Kapitalgesellschaften muss bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erstmal ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden, damit man eine GbR anmelden kann.

Bei Kapitalgesellschaften muss zuerst ein Vertrag aufgesetzt werden und vom Notar beurkundet werden. Bei einer GbR sieht dies ganz anders aus. Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag freiwillig, da eine GbR auch nicht im Handelsregister eingetragen werden muss.

Bei einer GbR sind mündliche Abmachungen ebenfalls rechtgültig. Es muss beachtet werden, dass jeder Gesellschafter mit der Entscheidung einverstanden ist. Ein GbR-Vertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch ist es trotzdem von Vorteil für die Gesellschafter.

Mit einem Vertrag können sie spätere Interessenkonflikte und wirtschaftliche Konflikte vermeiden und schneller lösen. Es gibt keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag auszusehen hat. Hierbei kann man verschiedene Punkte festhalten, wie zum Beispiel:

  • Geschäftszweck
  • Geschäftsdauer (falls nötig)
  • Welcher Gesellschafter wie viel Kapital mit einbringt, falls Kapital mit in die GbR eingebracht werden soll
  • Arbeitsaufteilung
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • das Vorgehen, wenn ein Gesellschafter abspringt
  • den Fall eines Todes
  • falls die GbR in Insolvenz geht

Der GbR-Vertrag kann ganz individuell aussehen. Auch wenn es keine rechtlichen Vorgaben bei eine GbR-Vertrag gibt, sollte man sich im besten Fall Hilfe von einem Anwalt einholen, damit keine Fehler unterlaufen.

Da man sich meistens mit Bekannten zu einem Unternehmen zusammenschließt, können später persönliche Beziehungen darunter leiden. Der GbR-Vertrag dient dazu um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu regeln.

Wo meldet man eine GbR an?

Die Gründung einer GbR beginnt beim zuständigen Gewerbeamt. Beim Gewerbeamt muss man der Gewerbeanmeldung nachkommen. Dafür füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung an und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Damit das Formular vom Beamten bearbeitet werden kann, muss eine Bearbeitungsgebühr gezahlt werden. Die Bearbeitungsgebühren können von Stadt zu Stadt variieren, belaufen sich in der Regel auf rund 20 bis 60 Euro. Bei der Gründung müssen alle Gesellschafter vor Ort anwesend sein, weil alle einzeln das Formular zur Anmeldung ausfüllen müssen.

Nach der Anmeldung kriegt man seinen Gewerbeschein. Mit dem Gewerbeschein ist man offiziell dazu berechtigt, der Tätigkeit nachzukommen. Ohne den Gewerbeschein darf man der Tätigkeit nicht nachkommen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden.

gewerbeanmeldung gbr formularWie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?

Das Formular zur Gewerbeanmeldung sieht auf dem ersten Blick kompliziert aus, jedoch ist es einfach auszufüllen.

Außerdem kann man sich auch vor Ort beim Gewerbeamt Hilfe von einem Beamten holen. In dem Gewerbeformular macht man Angaben zur eigenen Person und Angaben zum Betrieb.

Zuerst beginnt es mit den Angaben zur Person:

  • Name und Vorname des Gesellschafters
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum und Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift des Gesellschafters

Danach folgen die Angaben zum Betrieb:

  • Anzahl der Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter (mindestens zwei)
  • Anschrift der Gesellschaft
  • Gegenstand der Gesellschaft (Tätigkeit, die ausgeübt werden soll)
  • Haupt- oder Nebengewerbe
  • Ob Mitarbeiter beschäftigt werden
  • Datum des Beginns

Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt?

Je nach Tätigkeit des Gewerbes können unterschiedliche Unterlagen gefordert werden. In jedem Fall wird benötigt:

  • der gültige Personalausweis oder Reisepass
  • bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel und eventuell eine Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • je nachdem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen gefordert werden (wie zum Beispiel Führungszeugnis oder Ausbildungsnachweis)

Wenn man das Formular und die notwendigen Unterlagen eingereicht hat, kriegt man seinen Gewerbeschein.

Kann man eine GbR online anmelden?

Heut zu Tage bieten auch viele Städte an, dass man ein Gewerbe online anmelden kann. Dies ist vom großen Vorteil für den Gesellschafter, weil er jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und das bequem von Zuhause aus.

Dafür muss man nicht erst auf einen Termin der Behörde warten und kann auch Wartezeiten vor Ort vermeiden. Bei der Online-Anmeldung ist es genau dasselbe wie vor Ort.

Man füllt das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Per E-Mail kriegt man dann eine Bestätigung.

Wann muss eine GbR angemeldet werden?

Ein Gewerbe muss immer angemeldet, wenn eine selbstständige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Dies gilt auch für eine GbR.

Sobald man weiß, dass man eine Tätigkeit aufnehmen möchte, sollte man zeitgerecht der Gewerbeanmeldung nachkommen. Im besten Fall kommt man der Anmeldung schon vor Beginn der Tätigkeit nach, denn man kann auch im Gewerbeformular angeben, wann man mit der Tätigkeit beginnen wird.

Falls man der Anmeldung nicht fristgerecht nachkommt, kann es zu Bußgeld führen. Dieses Bußgeld kann mehrere Tausende Euros betragen. Zusätzlich muss man auch die Steuern, die nicht gezahlt worden sind, nachträglich zahlen.

Dies kann für die Gesellschafter dann teuer enden. Aus diesem Grund sollte man der Gewerbeanmeldung schon vor Beginn nachkommen, um den Stress mit den Behörden zu vermeiden.

Muss man auch zum Finanzamt?

Das Gewerbeamt leitet die Informationen der Gewerbeanmeldung an das Finanzamt weiter. In der Regel kriegt man in sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Das Finanzamt schickt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu.

Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man ausfüllen und zurückschicken. Falls vom Finanzamt kein Post kommen sollte, können die Gesellschafter selbst das Finanzamt aufsuchen. Die Steuer-ID, die man vom Finanzamt kriegt, muss auf jeder Rechnung, welche ausgestellt wird, zu finden sein.

Wie viel kostet die Gründung einer GbR?

Die Gründung einer GbR ist kostengünstig. Da es sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine Personengesellschaft handelt, müssen die Gesellschafter keinen Mindestkapital aufweisen. Dadurch können sie sofort mit der Tätigkeit beginnen. Die ersten Kosten müssen die Gesellschafter nur bei der Gewerbeanmeldung tragen.

Die Gebühren der Gewerbeanmeldung belaufen sich in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Weitere minimale Kosten können anfallen, wenn das Gewerbeamt weitere Unterlagen anfordert, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder ähnliches.

Wie viel darf man mit einer GbR verdienen?

Bei einer GbR ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Bei einer GbR reicht die einfache Buchführung aus. Mit der einfachen Buchführung ist die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemeint.

Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?

Bei einer GbR werden folgende Steuern gezahlt:

  • Einkommenssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer

Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbetreibende an das Finanzamt. Die Einkommenssteuer beziehen sich auf das Einkommen des Gesellschafters und müssen in der privaten Steuererklärung angegeben werden.

Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer so wie man es kennt. Bei jeder Einnahme sind davon 19% Steuern an das Finanzamt zu zahlen.

Da die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer sind, werden sie im Grunde genommen vom Kunden selbst direkt gezahlt. Doch die GbR hat die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen.

Ist eine GbR ein Kleingewerbe?

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren und keine Umsatzsteuer zahlen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und soll sie in der ersten zwei Geschäftsjahren entlasten. Um als Kleingewerbe angesehen werden zu können, darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet werden.

Wenn diese beide Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Ob man von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte, muss man in dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angeben.

Wie viel kostet eine GbR jährlich?

Die Kosten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können unterschiedlich aussehen. Faktoren, die die Kosten beeinflussen können, sind:

  • Miete für eine Räumlichkeit
  • Neuanschaffungen
  • Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
  • Mitarbeiter

Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer

Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend und kann nicht abgetreten werden. Die Kosten der Mitgliedschaft bei der IHK sind jährlich zu bezahlen.

Die Kosten können sich unterscheiden. Es hängt davon, ob die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Da eine GbR nicht in das Handelsregister eingetragen wird, betragen die Kosten rund 30 bis 70 Euro jährlich.

Falls die GbR im Handelsregister eingetragen wird, können die Kosten 150 bis 300 betragen. Die Gebühren können steigen und sind abhängig von den Einnahmen. Wenn das Kleingewerbe jährlich einen Umsatz von unter 5.200 Euro vorweist, müssen die Gewerbetreibende keine Gebühren für dieses Jahr bezahlen.

Da fragt man sich natürlich, wofür man überhaupt diese Gebühren bezahlt. Die IHK versucht die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise indem sie dabei hilft, Bahngleise zu reparieren, damit potenzielle Kunden wieder ohne Probleme zu den Geschäften vor Ort.

Außerdem kann man viele Weiterbildungskurse in Anspruch nehmen, allerdings sind diese ebenfalls kostenpflichtig. Dann gibt es noch eine unschöne Seite an der IHK, die sehr viele Kritiker hat. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Diese Rechnung kann man bereits innerhalb des ersten Jahres erhalten und kann es in sich haben. Dann müssen eventuell vorher geplante Koorperationen und Neuanschaffungen auf über Monate hinweg verschieben muss.

Doch es gibt eine Lösung, die du für dich in Anspruch nehmen kannst: die IHK Gebührenberatung von GewerbeAnmeldung.com! Personengesellschaften können innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann überprüfen Experten für dich, ob es eine Möglichkeit gibt, dass der Unternehmer nur wenig bis gar keine Kosten begleichen muss. Bis zu 0 Euro sind durchaus möglich.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutlich positive Sprache. Wenn du gerne mehr darüber wissen möchtest, dann klicke hier ->

Kann ein Freiberufler eine GbR gründen?

Auch Freiberufler können sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen. Anders als bei normalen Gewerbetreibenden müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind.

Die Anmeldung einer GbR bei Freiberuflern beginnt beim Finanzamt. Sie müssen das für sich zuständige Finanzamt ausfindig machen und direkt den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Beim Finanzamt müssen sie vor Ort ihre fachliche Kompetenz nachweisen, weil es sich bei ihnen um freie Berufe handelt. In einigen Ausnahmefällen kann es auch sein, dass Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen.

Dies wird von dem Beamten vor Ort entschieden. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, sind sie auch von den Gewerbesteuern befreit und sind keine Mitglieder bei der IHK.

Wer sind Freiberufler?

Freiberufler sind nach § 18 des Einkommenssteuergesetz klar geregelt. Zu den freien Berufen zählen die Katalogberufe. Diese Berufe sind zum Beispiel:

  • Ärzte
  • Tierärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Notare
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Journalisten
  • Schriftsteller
  • Dolmetscher
  • Übersetzer

Und noch weitere Berufe. Allgemein lässt sich sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit handelt.

GbR als Nebengewerbe

Auch kann man eine GbR neben dem Hauptjob als Nebengewerbe betreiben. Dadurch hat man keinen Zeitdruck, denn man kann sich nebenbei austesten ohne Angst davor zu haben, dass etwas schief laufen könnte.

Dadurch dass man eine Haupteinnahmequelle hat, kann man auch nicht in finanzielle Notlagen geraten. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der ein Gewerbe eröffnen möchte dies auch darf.

Bei einem Nebengewerbe kann man auch erstmal den Markt erkunden und währenddessen Kontakte knüpfen. Ob man dem Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit erzählen muss, kann unterschiedlich aussehen. Zuerst ist es wichtig, ob es im Arbeitsvertrag enthalten ist.

Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Bei der nebenberuflichen Tätigkeit darf es nicht zum Wettbewerb mit dem Arbeitgeber kommen. Wenn dies der Fall ist, kann der Arbeitgeber es verbieten.

Außerdem darf das Nebengewerbe die Haupttätigkeit nicht bei der Leistung der Arbeit und der Arbeitszeit beeinträchtigen. Falls es im Vertrag nicht steht und kein Wettbewerb herrscht, ist es nicht zwingend erforderlich den Arbeitgeber zu informieren.

Doch um das Vertrauen des Arbeitsgebers nicht zu missbrauchen, sollte man es am besten erzählen. Als Nebengewerbetreibender muss man darauf achten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt.

Namensgebung bei der GbR

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es nicht erlaubt einen frei erfundenen Namen zu nutzen. Es gibt Vorschriften wie die GbR genannt werden muss. Bei dem Namen der GbR müssen die Namen der Gesellschafter genutzt werden und am Ende muss bekanntlich gemacht werden, dass es sich um eine GbR handelt.

Nach den Namen kann man einen Zusatz benutzen, wie zum Beispiel ‚Transport‘ oder ‚Reinigung‘. Bei einer GbR muss zurückverfolgt werden können, wen die GbR gehört und aus diesem Grund müssen die Namen angegeben werden.

Zu dem muss auch der Name auf den Dokumenten zu finden sein, wie zum Beispiel Briefkopf. Der Name einer GbR wird auch als Unternehmensbezeichnung genannt.

Pflichte und Rechten bei einer GbR

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben die Gesellschafter Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Dies könnte zum Beispiel die Arbeit sein, die sie auf sich genommen haben. Sie sind dazu verpflichtet dieser nachzukommen.

Dies muss auch nicht unbedingt schriftlich festgehalten sein. Die Gesellschafter müssen immer Sinne der GbR handeln. Das heißt, dass sie keine Entscheidungen treffen dürfen, die der GbR schaden könnten.

Dazu könnte zum Beispiel Wettbewerbsverbot zählen. Die Gesellschafter haben das Recht auf das Einsehen der Dokumente, vor allem dann, wenn sie es für nötig halten. Ihnen dürfen keine Dokumente enthalten werden.

Vorteile einer GbR

Der Vorteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, dass man bei der Gründung keinen Mindestkapital aufweisen muss. Dadurch kann man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen und muss nicht erst ein Kapital ansparen. Die einzigen Kosten, die sie bei der Gründung tragen, sind die Bearbeitungsgebühren beim zuständigen Gewerbeamt.

Außerdem können die Gründer der GbR Kosten, die auf sie kommen werden, aufteilen (z.B. Miete und Neuanschaffungen). Dadurch, dass kein GbR-Vertrag abgeschlossen werden muss, ist der bürokratischer Aufwand gering und die Gründung auch einfach. Weshalb sie auch eine beliebte Rechtsform ist.

Obwohl eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Personengesellschaft ist, hat sie ein hohes Ansehen bei Kreditinstituten, weil eine GbR verlässlich ist. Außerdem kann man eine GbR auch nebenberuflich betreiben. Dies hat den Vorteil, dass man trotzdem einen Haupteinnahmequelle hat und finanziell abgesichert ist.

Außerdem hat man dadurch keinen Zeitdruck und kann sich dabei austesten (je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt). Währenddessen kann man den Markt erkunden und Kontakte knüpfen.

Durch die zusätzlichen Einnahmen bei der nebenberuflichen Tätigkeit ist man interessanter für die Banken. Die Wahrscheinlichkeit einen Kredit bzw. besseren Kredit zu kriegen ist höher als vorher. Weiter Kosten kann eine GbR bei den Umsatzsteuern sparen, weil sie sich als Kleinunternehmen von den Gewerbesteuern befreien lassen kann.

Fazit

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen. Nach dem der Geschäftszweck formuliert worden ist, können sie das zuständige Gewerbeamt aufsuchen und ihre GbR anmelden.

Um eine GbR anzumelden ist kein beurkundeter Gesellschaftsvertrag notwendig. Einen Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter auf eigenen Wunsch abschließen.

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Gesellschafter. Deshalb ist es von Vorteil trotzdem einen Gesellschaftsvertrag zu machen um spätere Interessenkonflikte und wirtschaftliche Krisen zu vermeiden. Dadurch leiden auch keine persönlichen Beziehungen unter den Konflikten.

Beim zuständigen Gewerbeamt kommen sie der Gewerbeanmeldung nach, in dem sie das Formular und die notwendigen Unterlagen einreichen. Bei der Anmeldung müssen alle Gesellschafter anwesend sein.

Erst wenn die Gewerbeanmeldung erfolgt ist und sie den Gewerbeschein bekommen haben, dürfen sie mit der Tätigkeit beginnen. Das Gewerbeamt leitet die Informationen an das Finanzamt und die IHK weiter. Vom Finanzamt kriegt man die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt.

Die Mitgliedschaft ist für den Gewebetreibenden verpflichtet und kann nicht abgetreten werden. Die Gründung einer GbR ist kostengünstig, weil die Gesellschafter kein Mindestkapital aufweisen müssen.

Dadurch kann man sofort mit der Gewerbeanmeldung beginnen. Auch können Freiberufler eine GbR gründen. Sie müssen sich dann beim Finanzamt anmelden. Sie sind von der Gewerbeanmeldung und der Mitgliedschaft bei der IHK befreit.

Bei einer GbR kann man von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sich von den Umsatzsteuern befreien, wenn man den Voraussetzungen nachkommt. Eine GbR kann man auch nebenberuflich betreiben.

Dies bringt viele Vorteile mit sich (z.B. zusätzliche Einnahmen). Eine GbR selbst bringt viele Vorteile für die Gesellschafter mit sich von denen er profitieren kann.

 

Formular Kleingewerbe anmelden

Jeder Gewerbetreibende muss sich nicht nur beim Gewerbeamt anmelden, sondern auch ein Formular vor Ort ausfüllen. Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche. Was es dabei genau auf sich hat, was man auf diesem Formular alles ausfüllen muss und wie die einzelnen Fragen genau aussehen, das erfährst du nur hier!

Was braucht man um ein Gewerbe anmelden zu können?


Um eine Gewerbeanmeldung beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt der Stadt erscheinen. Es kann durchaus sein, dass es vor allem in Großstädten mehrere Ämter gibt, bei der man ein Gewerbe eröffnen kann. Dann muss man zunächst das zuständige finden.

Wenn man dann vor Ort da ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Unterlagen dabei haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man das sagenumwobene Formular vorgelegt. Dieses ist nur eine Seite lang und kann vor Ort ausgefüllt werden. Auch kann man das Formular Zuhause ausfüllen, doch es empfiehlt sich hier eher, vor Ort alles zu erledigen.

Zum einen deshalb, da man, falls Fragen auftauchen sollten, man den Beamten fragen kann und zum anderen auch, damit man am selben Tag noch den Gewerbeschein in den Händen halten kann. Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel rund 40 bis 50 Minuten.

Beim Formular muss man unter anderem angeben, ob man ein nebenberufliches oder ein hauptberufliches Gewerbe anmelden möchte. Falls man die Gründung eines hauptberuflichen Gewerbes beantragt, dann tritt der Fall ein, dass man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche aus bezahlt. Nachdem man Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Wer sich bis hierhin fragt, ob er den Part mit dem Kleingewerbe anmelden verpasst haben, den kann ich beruhigen: ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht bei dem Gewerbeamt, sondern beim Amt der Finanzen.

In der Regel muss ein Gewerbetreibender nicht selbst bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden, sondern vielmehr informiert das Gewerbeamt die anderen Behörden. Dazu gehören neben dem Finanzamt auch die Berufsgenossenschaften und die Ihk oder hwk.

Was ist der Unterschied zwischen einem normalen und einem kleinen Gewerbeschein?

Es gibt keinen Unterschied zwischen diesen beiden Formularen, denn einen Kleingewerbeschein gibt es nicht einmal. Dies ist ein Mythos der weit verbreitet ist und genau so unwahr ist wie der Weihnachtsmann selbst. Leute, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, werden als Kleingewerbetreibende beschrieben.

Da es bei dem Gewerbeamt nicht die Option Kleingewerbe zum ankreuzen gibt, denken viele Leute, das hierfür ein besonders Formular benötigt wird. Vielmehr findet aber die Kleingewerbe Anmeldung erst dann statt, wenn man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Viele nehmen dann an, dass dieser Fragebogen ein anderes Formular ist. Doch dem ist nicht so.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Deutschland ist eines der Länder, wo die meisten Steuern bezahlt werden. Das moniert das Volk auch zu recht an.Zu weiten Teilen stimmt das auch, doch genau diese Kleinunternehmerregelung gibt einem Gewerbetreibenden die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese Bedingungen sehen wie folgt aus: man muss mit dem Kleingewerbe versuchen, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.

Wie sieht das Formular aus?

Während der Gewerbeanmeldung erhält man vor Ort ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Da die meisten Gründer so etwas noch nie eine Gewerbeanmeldung hatten, fragt man sich in der Regel, was genau denn von einem abgefragt wird.

Doch auf GewerbeAnmeldung.com erhälst du die Antworten, die du brauchst. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Erhält man auch vom Finanzamt ein Formular?

Nach der Gewerbeanmeldung muss man nicht noch zusätzlich zum Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet die Informationen des Gewerbetreibenden nach der Gründung weiter an das Finanzamt, die IHK oder HWK und der Berufsgenossenschaften.

Falls sich das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei einem melden, dann kann man einmal dort anrufen und fragen was Sache ist. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Unter anderem kann man auf diesem Papier das Kleingewerbe anmelden, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Auch muss man auf dem Papier angeben, wie die genaue gewerbliche Tätigkeit eigentlich aussieht. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel danach eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Wer allerdings ein Kleingewerbe anmelden lassen hat, der kann seine private Steuernummer auf Rechnungen setzen. Kleingewerbe erhalten nämlich weder einen besonderen Firmennamen, noch eine Steuernummer zugewiesen.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Das Kleingewerbe anmelden und dann darauf hoffen, dass dieses für potenzielle Kunden sexy rüberkommt? Eher nicht der Fall, weil der hauch von Glamour irgendwie fehlt. Zumindest in Augen einiger Kunden.

Dies könnte sich jedoch ändern, wenn man das Kleingewerbe beim Handelsregister eintragen lassen würde. Allerdings müsste man das Gewerbe bereits vor der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes erledigen.

Außerdem musst du wissen, das du als klein Gewerbe nicht dazu verpflichtet bist, im Handelsregister zu sein. Dennoch gibt es die Option, sich dennoch eintragen zu lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie wir aber mittlerweile wissen, hat jede Medaille zwei Seiten, und somit auch eine, die negativ behaftet ist. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Fazit:

Um ein Formular ausfüllen zu können, muss man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes beantragen. Während der Anmeldung erhält man vor Ort ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Allerdings kann man auf diesem keine Anmeldung für ein Kleingewerbe beantragen.

Dies erledigt man nämlich beim Finanzamt. Vom Finanzamt erhält man einen steuerlichen Erfassungsbogen, worauf man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann das Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe angemeldet werden.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.