Anmeldung Kleingewerbe? So geht es richtig!

Bei der Gründung eines Kleingewerbes benötigst du kein Startkapital und kannst daher kostengünstig loslegen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der einer solchen Tätigkeit nachgehen möchte, dies auch tun darf.

Genau wie Einzelunternehmen, haften auch Kleingewerbetreibende mit ihrem Privatvermögen. Doch was genau ist mit der Kleingewerbe Anmeldung gemeint?

Wenn du in Google nur klein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden angibst, tauchen zahlreiche Beispiele, die einen immer dazu verleiten anzunehmen, das es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt. Vor allem auch deshalb, weil die anderen Webseiten das Thema sehr grob erklärt haben, doch damit ist jetzt Schluss.

GewerbeAnmeldung.com hat es sich zur Aufgabe, all diese Probleme zu entmystifizieren und dem Leser eine einfache und sehr detaillieren Leitfaden mit auf den Weg zu geben. Also, was muss man genau tun, um ein Kleingewerbe anzumelden?

Wie kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Als erstes recherchierst du, welches Bezirksamt für dich zuständig ist und vereinbarst dort einen Termin, auch gibt es einige Ämter, wo man einfach nur erscheinen muss, ohne jegliche Termine zu vereinbaren. Ein neuer Service, der immer häufiger von den Gewerbeämtern in Deutschland angeboten wird, ist auch, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen.

Dies hat den Vorteil, das man unabhängig der Öffnungszeiten bequem von zu Hause das Kleingewerbe anmelden kann. Das Problem mit den langen Wartezeiten ist dann passe. Auch entfallen so die ganzen Info Blätter, die von Zuhause aus durchgelesen werden können und die Umwelt wird geschont.

Falls diese Option nicht bei deiner Gemeinte angeboten wird, dann musst du beim Gewerbeamt erscheinen. Wenn du also dort erschienen und dein Gewerbe anmelden möchtest, benötigst du erst einmal einige Unterlagen.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden noch weitere Dokumente verlangt (z B Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis oder die Handwerkskarte)

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem du auch den dortigen Bogen ausgefüllt hast, musst du noch den Preis für den Gewerbeschein bezahlen. Dieser kostet in den jeweiligen unterschiedlich viel, doch der Schnitt dreht sich rund um 20 bis 60 Euro. Allerdings solltest du wissen, das der Gewerbeschein dir noch nicht die Möglichkeit gibt, direkt mit deinem Gewerbe durchzustarten und Gewinne zu erwirtschaften, das erfolgt erst nach dem Finanzamt.

Wann sollte man ein Kleingewerbe anmelden?

Sofern man eine Tätigkeit ausführt, die beabsichtigt, Gewinne mit der Tätigkeit zu erzielen, muss man ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung eines Gewerbes ist dann verpflichtend.

Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht durchführen sollte, dann kann es zu einem Bußgeld kommen, welches es dann in sich hat. Bußgelder in Höhe von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

In der Landeshauptstadt Bayern, in München, werden sogar Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Eine wahnsinnige Summe, die einem verdeutlichen sollte, das man bei der Gewerbeanmeldung keine halben Sachen machen sollte.

Kann man ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Als Gründer hat man das Glück, dass man die Gewerbeanmeldung auch noch rückwirkend tätigen darf. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man also rückwirkend ein Gewerbe anmelden möchte, dann muss man auch die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diesen Steuern wird noch ein zusätzlicher Zinssatz drauf gerechnet.

Kann man Kleingewerbe online anmelden?

Mittlerweile bieten immer mehr Städte den Service der Online Anmeldung an. Diese Art der Gewerbeanmeldung ist schon revolutionär, denn sie vereinfacht das Leben vieler zehntausenden Menschen. Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit gar nicht dazu kamen, einen Termin vereinbaren zu können oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten vor Ort zu erscheinen, ist dies eine immense Hilfe.

Man kann bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung voranbringen. Dafür müssen Gewerbetreibende lediglich die Bearbeitungsgebühr per Online Überweisung begleichen. Anschließend müssen die selben Unterlagen als Kopie hochgeladen werden, die auch das Gewerbeamt von einen braucht.

Dann muss man das Formular ausfüllen und nur noch ausdrücken. Dann ist auch die Online Gewerbeanmeldung bereits fertig. Diese dauert in der Regel auch nur zehn bis 15 Minuten.

Einziger Haken hierbei: noch wird diese Art der Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Daher ist es ratsam erst einmal zu schauen, ob die eigene Stadt auch diesen Service hat. Auch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter keine elektronische Unterschrift akzeptieren und man diese per Post oder persönlich vor Ort abgeben muss.

Wie meldet man die Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt an?

Beim Finanzamt musst du dich nicht anmelden. Vielmehr werden deine Informationen vom Gewerbeamt weiter zum Finanzamt weitergeleitet. Erst wenn du innerhalb weniger Wochen keine Rückmeldung erhältst, solltest du aktiv werden und beim Finanzamt mal nachfragen.

Von diesen erhältst du deine Steuernummer für das Gewerbe und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort musst du einige Angaben über dich selber machen und auch unter anderem Angeben, welche Tätigkeiten du mit deinem Gewerbe vorhast.

Du solltest dieses Feld so breitgefächert wie möglich erklären, da das Finanzamt später genau überprüft, ob du dich auch daran gehalten hast. Beispielsweise gibst du an, nur Handys zu verkaufen, doch im Laufe der Zeit vergrößert sich dein Gewerbe und du bietest auch Tablets an. Das gehört aber nicht zur angegeben Tätigkeit und müsste demnach sofort geändert werden.

Ist der Mitgliedschaft bei der IHK Pflicht?

Nachdem du nun deine Steuernummer erhalten und den Bogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt hast, kannst du mit deiner gewerblichen Tätigkeit beginnen. Gleichzeitig wirst du bei der Industrie-und Handelskammer angemeldet. Das ist gesetzlich verpflichtend.

Pro Jahr fallen für dich so Kosten an, die rund 30 bis 70 Euro betragen und durch die Einnahmen deines Gewerbes steigen können. Auch wenn sich dies im ersten Moment nicht immer toll anhört, so solltest du dir auch vor Augen führen, das die IHK viele Weiterbildungskurse- und Zertifikate anbietet, die wiederum dir und deinem Unternehmen behilflich sein könnten.

In einigen Fällen können allerdings noch weitere Mehrkosten entstehen. Dann, wenn die IHK eine Beitragsrechnung innerhalb des ersten Jahres schickt, die es in sich hat. Vor allem für Neu- oder Kleinunternehmer können solche Mehrkosten nervig sein, wenn einige neue Anschaffung fällig werden und auch noch eine Rechnung beglichen werden muss.

Doch keine Sorge, wir bei GewerbeAnmeldung.com versuchen dir auch bei dieser Sache behilflich zu sein. Wie genau fragst du dich? Mit der IHK-Gebührenberatung. Diese in Deutschland schon fast einzigartige und einmalige Beratung wird von uns angeboten.

Die Experten hier auf GewerbeAnmeldung.com prüfen, ob die Möglichkeit besteht, deine Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher überwiegend zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen zeigen eins: die IHK-Gebührenberatung kann sehr hilfreich sein. Vielleicht ja auch für dich. Für mehr Informationen klicke hier.

Ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Pflicht?

Die Berufsgenossenschaften sind bei Gewerbetreibenden für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Versicherung ist verpflichtend, allerdings nur für deine Mitarbeiter, wenn du denn welche hast. Falls nicht, zahlst du keine Beiträge.

Du musst dich dennoch binnen einer Woche bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft melden, um dich entsprechend zu registrieren. Das gilt unter anderem auch für freiberuflich tätige.

Falls du dir sorgen machen solltest, ob du dich falsch registriert haben solltest, keine Sorge, du wirst letztlich zur richtigen überwiesen. Wenn du die sie nicht finden kannst, dann finden diese eben dich!

Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung das gleiche?

Wo liegt der genaue Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und der entsprechenden Regelung dafür? Es ist nämlich so, dass vielmehr der Kleingewerbler von der Kleinunternehmerregelung profitiert und diese miteinander agieren können. Die Kleinunternehmerregelung ist nämlich eine kleine Starthilfe für Betriebe, die eher mit einem kleinem Rahmen starten möchten.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmen, sofern sie im ersten Geschäftsjahr unter 22 000 Euro und im darauffolgendem Jahr unter 50 000 Euro Umsatz erwirtschaften, keine Gewerbesteuern abzuführen. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, dann kannst du diese Regelung auch für dich gewinnbringend nutzen.

Als Kleingewerbe giltst du auch dann, wenn du einen Umsatz von 24.000 erwirtschaftest, profitierst dann allerdings nicht mehr von dieser Regel. Ab 24 500 Euro müssen dann auch die Gewerbesteuern gezahlt werden.

Allerdings gilt man dann noch immer als Kleingewerbe. Ein Kleingewerbe darf im Jahr bis zu 600.000 Umsatz bzw. 60 000 Euro Gewinn erwirtschaften. Auch gilt man dann nicht mehr als Kleingewerbe, wenn man über 6 Mitarbeiter hat.

 

Nebengewerbe? oder doch Kleingewerbe? – Kleingewerbe Info & Definition A-Z

Du möchtest ein Unternehmen anmelden, weißt aber noch gar nicht was für eins? Ist ein Nebengewerbe denn eine Rechtsform? Und wie sieht es mit einem kleinen Gewerbe aus? Fragen über Fragen und die Antworten kriegst du nur hier!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden lassen?


Ein Gewerbe anmelden kann man beim Gewerbeamt. Wenn man vor Ort erscheint, müssen Unternehmer zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man noch folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Anschließend erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen muss. Unter anderem hier wird klar, ob man ein Nebengewerbe anmelden kann. Denn man muss Angaben zum „Kleinunternehmer“ und zum Unternehmen selbst machen.

Es ist wichtig zu wissen, dass man weder ein kleines Gewerbe, noch ein Nebengewerbe als solches anmelden kann. Diese Rechtsformen gibt es nicht. Allerdings wird gefragt, ob man nebenberuflich das Gewerbe führen möchte. Das wiederum fällt dann unter den Zweig Nebengewerbe.

Anschließend werden die Informationen vom Gewerbeamt zum Finanzamt weitergeleitet. Von dem Amt der Finanzen erhält man dann einen steuerlichen Erfassungsbogen, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.

Dort kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Erst dann, wenn man diese Option zieht, kann man als Kleinunternehmer gelten. Denn mit einem kleinen Gewerbe werden Leute beschrieben, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben.

Diese Leute nennt man auch Kleinunternehmer. Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, das man keine Umsatzsteuer zahlen muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Man kann ein kleines Gewerbe auch als Nebengewerbe „verwenden“.

Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Kleingewerbe?

Zunächst einmal sollte man festhalten, das man beim Gewerbeamt gar kein Klein Gewerbe anmelden kann. Diese Art der Rechtsform für ein Gewerbe gibt es schlichtweg nicht. Ein Kleingewerbe, so wie es der Volksmund so kennt, ist vielmehr ein Produkt des Finanzamtes.

Vom Finanzamt erhält man nämlich den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für kleinere Gewerbe, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese Voraussetzungen sehen unter anderem so aus, dass man mit einem Kleingewerbe im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr ein Umsatz von unter 50.000 Euro haben muss, damit keine Umsatzsteuer gezahlt werden müssen.

So viel zu einem Kleingewerbe. Ein Nebengewerbe muss nicht zwangsläufig ein Kleingewerbe sein. Ein Nebengewerbe könnte beispielsweise auch eine GbR oder eine UG sein. Also ein Gewerbe, welches nebenberuflich betrieben wird.

Unabhängig davon, ob man nun ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe anmelden möchte, muss man beides beim Gewerbeamt tun. Ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer hat eben den Vorteil, das es unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer gibt, die gezahlt werden muss.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe im Jahr sein?

Wenn man unter der Kleinunternehmerregelung gründet, dann gibt es keine Möglichkeiten mehr, viel Geld im Jahr zu verdienen? Falsch! Auch wenn der Name vielleicht etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Gewinne und Umsätze alles andere als klein.

Viele Leute dürften mit einem Kleingewerbe sogar weitaus mehr verdienen können, als mit dem eigentlichen Hauptjob. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.

Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Nebengewerbe? Kleingewerbe? Warum nicht beides im einen? Als Kleingewerber kann man die Vorteile beider Welten genießen.

Dafür müssen diese Leute nichts anderes tun, als beim Finanzamt anzugeben, die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen zu wollen

 

Vollmacht Gewerbeanmeldung

Kann ich ein Gewerbe mit Vollmacht anmelden?


Falls du selber mal gehindert sein solltest und trotzdem die Gewerbeanmeldung vornehmen möchtest, dann hast du in Deutschland die Möglichkeit, einer Person eine Vollmacht zu ertragen, damit diese dann für dich dann bei der zuständigen Behörde die Anmeldung vor Ort erledigen kann.

Für sehr beschäftigte Menschen gibt es auch die Möglichkeit, die Online Anmeldung durchführen zu lassen. In vielen Großstädten Deutschlands und auch im Großraum Nordrhein-Westfalens wird dieser Service angeboten.

Dies hat den Vorteil, das man nicht beim Gewerbeamt erscheinen oder die ganzen Unterlagen dabei haben muss und alles unabhängig von Öffnungszeiten bequem von Zuhause aus erledigen kann. Darüber hinaus muss man auch nicht mehr mit einer langen Wartezeit rechnen.

Es könnte allerdings auch der Fall eintreten, wie es beispielsweise in Hamburg gang und gebe ist, das die Unterschrift nicht als elektronische Form akzeptiert wird und diese dann per Post oder eben dann vor Ort abgegeben werden muss.

Wie übertrage ich eine Vollmacht für Gewerbeanmeldung?

In Deutschland gibt es keine genauen Rahmenbedingungen, wie denn eine Vollmacht genau auszusehen habe. Daher kann es manchmal irritierend sein, die ganzen Informationen zusammeln.

Ratsam wäre es, vorher bim zuständigen Amt anzurufen und nachzufragen. In der Regel werden Folgende Dinge für die Gewerbeanmeldung mit Vollmacht benötigt:

  • Die Unterschrift des Gründers, das die Person die Gewerbeanmeldung durchführen kann,
  • immer ein Personalausweis oder ein Reisepass des Gründers und des bevollmächtigten,
  • einen gültigkeitszeitraum, für wann und bis wann die Vollmacht geht,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel.

Wann muss man ein Gewerbeanmeldung machen?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Wie lange kann man sich rückwirkend Gewerbeanmeldung machen?

Man kann eine gewerbliche Tätigkeit noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.

Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Wer muss überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen?

Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen.

Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere.

Kann ich ein Gewerbe auch ruhen lassen?

Falls du aktuell viel um die Ohren hast und nicht mehr ganz so viel Zeit in das Gewerbe stecken kannst, dieses aber nicht abmelden möchtest, dem bietet sich auch die Option an das Gewerbe einfachen ruhen zu lassen. Es ist nicht erforderlich dem Gewerbeamt bescheid zu geben, sofern dabei nicht die Stadt bzw. die Gemeinde gewechselt wird.

Allerdings müssen andere Ämter wie das IHK oder das Finanzamt informiert werden. Weitere Behörden wie die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaften sollten ebenfalls informiert werden.

Kann man ein Gewerbe abmelden?

Wer seine gewerbliche Tätigkeit aufgeben möchte, muss sein Gewerbe offiziell abmelden. Dazu ist jeder Gewerbetreibende nach § 14 Absatz 3 Gewerbeordnung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Abmeldung für ein Kleingewerbe oder ein Vollgewerbe durchführst.

Die Gründe für eine Gewerbeabmeldung sind vielfältig. Nicht immer erfolgt die Abmeldung auf Wunsch des Unternehmers. Manchmal wird er aufgrund von Schwierigkeiten zu diesem Schritt gezwungen.

Mögliche Gründe für eine Gewerbe Abmeldung:

  • Wirtschaftliche Gründe: Die Firma hat finanzielle Schwierigkeiten oder rentiert sich nicht bzw. nicht mehr. Im schlimmsten Fall muss der Gewerbetreibende in Insolvenz gehen, weil er zahlungsunfähig ist.
  • Gesundheitliche Gründe: Eine schwere Erkrankung macht es vielen Unternehmern unmöglich, das Gewerbe aufrechtzuerhalten. Kann der Gewerbeinhaber die Tätigkeit nicht mehr ausüben oder fällt er für längere Zeit bzw. immer wieder aus, ist die Firma oft nicht mehr zu retten. Auch das Alter sowie der Tod des Gewerbetreibenden sind Gründe für eine Gewerbe Abmeldung.
  • Persönliche Gründe: Möglicherweise war der Schritt in die Selbstständigkeit doch nicht die richtige Entscheidung. Man hat sich das Leben als Unternehmer einfacher vorgestellt. Die gewerbliche Tätigkeit lässt sich nicht mit den persönlichen Bedürfnissen des Gewerbetreibenden vereinbaren.

In den folgenden Fällen musst du dein Gewerbe verpflichtend abmelden:

  • Du verlegst den Sitz deiner Firma in eine andere Gemeinde.
  • Du wechselst die Rechtsform deines Betriebs.
  • Du verkaufst oder verpachtest dein Unternehmen.
  • Du möchtest nicht mehr gewerblich tätig sein.

Egal, aus welchen Gründen du über eine Gewerbeabmeldung nachdenkst, es gibt einiges zu beachten. Je nach Region gelten andere Auflagen. In manchen Gewerbemeldestellen musst du persönlich erscheinen, damit die Abmeldung offiziell ist. In anderen Regionen kann der komplette Abmelde-Vorgang online durchgeführt werden.

Mach es dir einfach und lasse dich bei der Gewerbe Abmeldung von Dienstleistern wie Gewerbeanmeldung.com unterstützen. Die Profis in Sachen Selbständigkeit wissen genau, wie du dein Gewerbe einfach, rasch und ordnungsgemäß abmelden kannst. Alle Unterlagen werden für dich vorbereitet und dir per Post zugeschickt. Du musst nur noch unterschreiben. Ein paar Klicks und schon geht es los.

 

Fazit:

In Deutschland gibt es eine einfache Bürokratie, wenn es um die Übertragung der Vollmacht geht. Sofern jemand anderes das Gewerbe anmelden möchte, benötigt dieser in den meisten Fällen eine Unterschrift des Gründers, das der bevollmächtigte die Erlaubnis von ihm erhalten hat.

Den Personalausweis vom Gründer, als auch vom Bevollmächtigten. Einen Zeitraum für die Gültigkeit der Dauer der Vollmacht. Die genaue Anschrift beider Leute.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Nebengewerbe? – Kleingewerbe Info&Definiton A-Z

Was sind Vorteile und Nachteile ein Nebengewerbe?


Ein Nebengewerbe anzumelden und sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu entscheiden ist für viele Gründer am Anfang ihrer Karriere sehr sinnvoll, da dies viele Vorteile mit sich bringen kann.

Das alte Athen beispielsweise war vor allem deshalb seiner Zeit voraus, weil es dort einem an nichts gemangelt hat und diese Leute so ihre Ganze Energie damit verbringen konnten, über bestimmte Dinge nachdenken zu können, um die Gesellschaft voranzubringen.

Genauso sieht es auch mit der Selbstständigkeit aus. Denn, durch die Einnahmen aus dem Hauptjob verspürt man keinen großen Druck, unbedingt etwas erreichen zu müssen und kann so in Ruhe das Gewerbe voranbringen.

Durch diese Ruhe kann man sich Zeit „erkaufen„, um zu schauen, ob die nebenberufliche Tätigkeit denn auch ein hohes wirtschaftliches Potenzial aufweisen kann oder eben nicht. Man muss nicht über jeden einzelnen Cent nachdenken und kann dieses frei investieren.

Außerdem kann jeder für sich selbst entscheiden, wie lange und wie viel Zeit man in sein neuestes Projekt stecken möchte. Diese Freiheit ist ein großer Anreiz für viele Neugründer. Nicht mehr vom Arbeitgeber abhängig zu sein und keine festen Strukturen zu haben, in denen die Kreativität erstickt.

Selbst wenn der Verlust eines Hauptjobs drohen sollte, was in unseren Zeiten keine Seltenheit mehr ist, hat man noch die Sicherheit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Wo sonst, außer bei einer Selbstständigkeit, könnte man so beruhigt in die Zukunft blicken können?

Ein weiterer Vorteil eines nebenberuflichen Kleingewerbes ist, dass die Einnahmen aus dem Hauptjob und die Einnahmen aus dem Nebengewerbe addiert werden und die finanzielle Sicherheit eines Einzelnen dadurch weiter ansteigt. Dadurch kann man sich selbst viel mehr gönnen, als bisher.

Unter anderem könnte man mehr Geld in die Hand nehmen und in das Projekt stecken, eventuell vielleicht zwei Mal, statt einmal einen Urlaub buchen.

Außerdem ist man durch die gestiegenen Einnahmen interessanter für Banken und würde so eher einen Kredit bzw. einen höheren Kredit bekommen, um sich so beispielsweise den Traum eines Eigenheims leisten zu können. Dinge, die vorher fast unmöglich erschienen, können so zur Realität werden.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.

Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wie viel ich Umsatzsteuer und Einkommenssteuer für Nebengewerbe zahlen?

Unabhängig davon, wie groß, klein oder auf welche Art ein Gewerbe betrieben wird, so muss man immer Steuern bezahlen. Jedes Gewerbe muss Gewerbesteuern, die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer bezahlen.

Allerdings kann es dennoch vorkommen, das man bei einem Nebengewerbe am Ende nur die Einkommenssteuer begleichen muss. Man kann in Deutschland nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls ja, dann muss man keine Umsatzsteuer verrichten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese sind, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt.

Wie viel darf man nebenberuflich selbständig verdienen?

Wenn man ein Kleingewerbe beantragt hat, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert.

Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden. Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Arbeitgeber halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht.

Zwar kann der Arbeitgeber nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.

Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Kleingewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Man kann, unabhängig der Art des Gewerbes, einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro pro Jahr erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht. Es gibt einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen.

Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Man muss die Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen lassen. In Großstädten kann es gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt bzw. Orte wie das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer, wo man bei manchen Gemeinden ebenfalls das Gewerbe anmelden kann. Bevor man also das Nebengewerbe anmelden kann, sollte man das zuständige Amt für einen finden.

In der Regel muss man beim Gewerbeamt einen Termin vereinbaren. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Eine kurze Recherche reicht bereits um die Antwort zu erhalten.

Wenn man also beim Amt erschienen und das Gewerbe anmelden möchte, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Ebenfalls muss man noch folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss Formular zur Gewerbeanmeldung beachten?

Daraufhin erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Nebengewerbe machen. Wenn dies ausgefüllt ist, wird das Formular unterzeichnet, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie dient dann fortan als Gewerbeschein, gibt einem Gründer allerdings noch nicht die Möglich, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem.

Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft.

Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Wer ein Klein- bzw. Nebengewerbe hat, braucht in der Regel keine neue Steuernummer und kann seine private benutzen, falls man Rechnungen schreibt.

Wann muss man ein Kleingewerbe spätestens anmelden?

Ein Nebengewerbe anmelden sollte man schleunigst tun, wenn man weiß, das man wiederholte Male eine Tätigkeit ausgeübt hat, mit der klaren Absicht,

Gewinne zu erwirtschaften. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In der Landeshauptstadt Bayerns ist es gar so, dass man für das nicht oder zu späte Anmelden ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten kann.

Dies ist eine mittelschwere bis ganz große Katastrophe. Daher ist es umso wichtiger, das man die Anmeldung auch so schnell wie möglich vornimmt. Unwissenheit schützt nämlich nicht vor Strafen.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, innerhalb von 60 Monaten das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dann kann es sein, dass man vielleicht nur ein kleines oder gar kein Bußgeld erhält, da die Ämter bei eher kleineren Beträgen eher Mal das Auge zudrücken.

Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch zusätzlich einen Zinssatz draufzahlen.

Welche Kosten muss man bei einem Kleingewerbe zahlen?

Als nebenberufliche Tätigkeit mit einem Kleingewerbe ist sehr kostengünstig und für viele einfach zu finanzieren. Dies ist eines der Hauptgründe, weshalb es ideal ist, eine solche nebenberufliche Tätigkeit zu starten.

Pro Jahr hat man nämlich nur die Kosten bei der IHK. Dort muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft antreten. Die Kosten hierbei betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.

Die Gebühren können allerdings steigen, das ist abhängig von den Einnahmen. Sollte man allerdings im Jahr einen Umsatz unter 5200 Euro vorweisen, dann muss man keine Gebühren bezahlen.

Es kann allerdings auch sein, das man bereits im ersten Jahr einen hohen Betrag zahlen muss, wenn zum Beispiel die Beitragsrechnung der IHK ankommt. Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. In solchen Fällen kannst du aber auf uns zählen. Denn wir bieten die IHK Gebührenberatung an.

Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von 0 Euro reduziert werden können. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung ist möglich.

Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du die IHK Gebührenberatung in Rate ziehen. Zwar gibt es keine Garantie für Erfolg, doch die bisher zahlreichen Erfahrungen und Bewertungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn das dein Interesse geweckt haben sollte, dann klicke hier ->

Es kann sein, dass auch noch weitere Kosten kommen können, diese sind allerdings eher als Investition zu verstehen und weniger als Ausgaben.

Zum Beispiel dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, eine Partnerschaft eingeht, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet oder man Neuanschaffungen tätigt. Auch dann muss man einen hohen Betrag zahlen, allerdings bedeutet das auch, dass der Gewinn dadurch steigen kann.

Muss man den Arbeitgeber von der Selbstständigkeit informieren?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Nebengewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so verlangt. Wenn man eine Klausel hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man zusätzliche Stunden für das Gewerbe benötigt und man so auf der Arbeit nicht das gesamte Potenzial abrufen kann. Das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Wo meldet man ein Kleingewerbe an?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist für viele Gründer der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist immer der schwerste. Wir von GewerbeAnmeldung.com werden dich, sofern du das möchtest, auf deinem Weg begleiten und unterstützen.

Unterstützen mit neuesten Informationen, Tricks und Tipps, die du nur auf dieser Seite finden kannst, die deinem Gewerbe zugute kommen. Der Start als Kleingewerber bedeutet nicht, dass das Unternehmen nicht weiter wachsen muss. Daher profitiere von diesem einmaligen Wissen, welches dir einen Vorteil gegenüber deiner Konkurrenz verschaffen wird.

Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Unternehmen gründen und sich selbstständig machen möchte, muss zuerst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt der Gewerbeanmeldung nachkommen. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, die für die Anmeldung zuständig sind, wie beispielsweise das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer.

Bei manchen Gewerbeämter muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und im Wartezimmer platz nimmt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einen Termin hat, muss man nicht allzu lange im Wartezimmer verharren. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man mehrere Wochen auf einen Termin warten muss. Wenn man vor Ort erscheinen kann, dann hat man die Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel auch am selben Tag erledigt.

Allerdings kann man damit rechnen, dass der halbe Tag damit verbracht wird, bei dem Gewerbeamt zu sein. Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst schauen, welche Option das Gewerbeamt in der Stadt anbietet.

Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung selbst dauert in der Regel rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Text bleiben keine Fragen mehr offen.

Was kostet Gewerbeanmeldung?

Bei der Anmeldung muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Welche Unterlagen brauche ich bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss ich Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Man erhält ein Gewerbe Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Beispielsweise muss man dort angeben, ob man nebenberuflich oder hauptberuflich die Selbstständigkeit anpeilt.

Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bereits beim Gewerbeamt das Kleingewerbe anmelden kann. Das ist allerdings nicht richtig. Vielmehr kann man erst dann ein Kleingewerbe anmelden, wenn man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man dann angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Die Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nämlich gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden demnach eben nur Unternehmen beschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben. Der Vorteil dieser Regelung ist der, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und dann keine Umsatzsteuer abführen muss.

Muss ich mich beim Finanzamt anmelden?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das übernimmt das Amt des Gewerbes für einen. Diese leiten die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter dem Finanzamt, die IHK oder HWK und auch den Berufsgenossenschaften.

Das Finanzamt braucht dann in der Regel sieben bis zehn Tage nach der Anmeldung, bis diese den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt haben. Dieser Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich dafür einiges an Zeit nimmt und alles sorgfältig ausfüllt.

Unter anderem muss man nämlich genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei sollte man das Kleingewerbe so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob die angegebenen Daten auch wirklich stimmen.

Auch beim Bogen muss man ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann ist es in einigen Bundesländern beispielsweise untersagt, diese Option für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe zu nutzen. Kleingewerbe erhalten keine Steuernummer und können die private nutzen.

Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Man muss vielmehr die Anmeldung beim Finanzamt vollziehen bzw. den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten.

Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Mit einem Kleingewerbe werden eben Gewerbe umschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben.

Bis wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man eine Tätigkeit beabsichtigt oft wiederholt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Anmeldung bei dem Gewerbeamt vorzunehmen. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die bis zu 410 Euro pro Jahr mit einer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne das Kleingewerbe anmelden zu müssen. Ebenfalls keine Anmeldung durchführen müssen sind Freiberufler, die lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.

Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.

In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.

Kann ich rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.

Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinen und einen normalen Gewerbeschein?

Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, welches die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht hat. Die Regelung ist ein immenser Vorteil für Gewerbetreibende, um Steuern sparen zu können. Genauer gesagt, die Umsatzsteuer.

Um die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen, muss allerdings folgendes gegeben sein: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Falls dies so gegeben ist, dann muss man als Kleingewerbe keine Gewerbesteuern bezahlen.

Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?

Als kleiner Gewerbetreibender ist man nicht dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, sondern handelt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.

Die HGB wird gerne als sehr umfangreich und komplex dargestellt, daher ist es ganz passend, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden.

Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.

Muss auch ein Kleingewerbe die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Auch wenn man das nicht gerne hören möchte und die daraus resultierenden Kosten für den ein oder anderen sehr nervig sein können, doch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer, muss von jedem Gewerbetreibenden angetreten werden. Man hat hierbei keine Möglichkeit, sich befreien lassen zu können.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr, für ein Kleingewerbe. Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Moment recht nervig erscheinen, so sollte man nicht vergessen, dass die IHK sehr viele Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet, die wiederum den Unternehmen zugute kommen können.

Auch ist die IHK daran am Arbeiten, die regionale Wirtschaft zu fördern. Dies kann man allerdings ohne eine Gebühr nicht voranbringen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.

Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen. Dann kann man als Gründer hergehen und und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen.

Bei der IHK Gebührberatung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Wenn man den Namen „Kleingewerbe“ hört, dann assoziiert man in erster Linie keine großen Gewinne und Umsätze. Man geht davon aus, dass man mit einem solchen Gewerbe kein Transportmittel oder eine Geschäftsidee mitfinanzieren könnte.

Doch der Schein trügt. Denn das Kleingewerbe ist vielleicht klein.. aber oho! Denn die erreichbaren Zahlen sind alles andere als Klein. Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.

Das ist eine unfassbar hohe Summe und würde das Gehalt bei den meisten um das vielfache übersteigen. Daher sollte man ein Kleingewerbe auch nicht unterschätzen. Ein Kleingewerbe anmelden hat eben seine Vorteile.

Ist ein Kleingewerbe Steuerfrei?

Im Volksmund ist der Glaube weit verbreitet, dass man mit einem Kleingewerbe fast schon „unmenschliche“ Vorteile genießen kann. Wir Menschen zahlen einiges an Steuern, dabei klingt es natürlich sehr interessant, wenn man hört, dass ein kleines Gewerbe eben solche nicht zahlen muss.

Genauso, wie unglaublich dies klingt, genauso unwahr ist diese Aussage auch. Was allerdings stimmt, ist, dass man bei einem Kleingewerbe, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, man wirklich nur sehr wenig Steuern zahlen muss.

Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.

Fazit:

Ein Kleingewerbe meldet man bei dem Amt der Finanzen an. Auch wenn fälschlicherweise immer wieder angenommen wird, dass man das Anmelden bei dem Amt des Gewerbes tut. Für das Anmelden eines Kleingewerbes, muss man den die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

 

Kleingewerbe anmelden kosten – Info & Mehr Kleingewerbe Anmelden

Wir leben in einem Land, wo wir hohe finanzielle Sicherheit haben. Dafür sollten wir dankbar sein. Selbst wenn der Verlust eines Arbeitsplatzes droht, so erhält man vom Staat noch einen kleinen Zuschuss der Einnahmen über ein Jahr hinweg als ALG-1. Selbst wenn man danach immer noch nicht fündig wird, kann man durch das Hartz-4 über die Runden kommen.

Wir werden vom Bund nicht im Stich gelassen. Bereits die alten Griechen aus Athen waren damals ihrer Zeit voraus, weil sie ebenfalls das Privileg genossen, „mehr“ zu haben, als andere Länder und sich auf die Entwicklung ihrer Ideen konzentrieren konnten.

Auch hier in Deutschland können wir uns auf das Entwickeln unseres Gewerbes fokussieren, ohne allzu große Gedanken daran zu verschwenden, ob wir am Ende vielleicht beim Hungertuch leiden müssen. Dem ist nicht so.

Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns über anfallende Kosten rund um die Gewerbeanmeldung keine großen Sorgen machen sollten. Das bedeutet wiederum nicht, diese Kosten klein zu reden. Es ist sogar sehr wichtig, zu wissen, was einen erwartet. Denn je mehr besser man vorbereitet ist, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, das mein ein Problem bereinigen kann.

Nicht umsonst sagt man, das ein Risiko nichts anderes ist, als ein Leck an Informationen. Wenn man nämlich genau weiß, wie man von A nach B kommt, dann gibt es auch keine Probleme auf dem Weg dorthin.

Mit diesem Artikel wirst du genau lernen, wie du ohne Probleme die Kosten für ein Kleingewerbe berechnen kannst, welche Vorteile ein kleines Gewerbe mit sich bringt und wie man als Kleingewerber jede Menge Geld verdienen kann.

Nur hier erhälst du alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbeanmeldung. Deshalb kannst du dir genau auch unsere anderen Artikel anschauen. Denn: je mehr du weißt, umso einfacher wird es, erfolgreich zu sein.

Was ist ein Kleingewerbe?


Das Kleingewerbe gehört zu den Einzelunternehmen bzw. zu den Personengesellschaften und damit nicht zu einer Kapitalgesellschaft, wo man ein Mindestkapital vorweisen muss

Ein Kleingewerbe ist die beliebteste Rechtsform der Gründung der Deutschen. Kein Gewerbe wird häufiger angemeldet, als ein Kleingewerbe.

Daher ist diese Art der Gründung sehr kostengüntig, im Verhältnis beispielsweise zu einer GmbH. Doch ein kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe als solches, kann man gar nicht beantragen! Ein Kleingewerbe gibt es gar nicht als solches, vielmehr ist dies ein ganz einfaches Gewerbe.

Warum man dies trotzdem Kleingewerbe nennt? Das liegt daran, dass Kleingewerbe Unternehmen sind, welche die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch genommen haben. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt worden sind, müssen diese nämlich keine Gewerbesteuern zahlen.

Des Weiteren müssen Kleingewerbe nicht die Rechte und Pflichten der Kaufleute beachten. Das bedeutet, dass diese keine doppelten Buchführung durchführen müssen. Der buchhalterische Aufwand wird ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Außerdem sinkt dadurch der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Kleingewerbe müssen weder Bilanzen erstelle, noch Jahresabschlüsse veröffentlichen, diese sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Ein Kleingewerbe kann man demnach nicht beim Gewerbeamt eröffnen, sondern wird vielmehr beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beansprucht.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000 Euro zu haben. Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern. Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.

So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.

Wer darf ein kleines Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kleingewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist zu tun. Man darf das allerdings nicht damit verwechseln, dass es auch Personengruppen gibt, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Das sind Leute, die unter anderem zu den Freiberuflern gehören. Das sind Leute, die Berufe ausüben, die zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Zu diesen freien Berufen gehören z B:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Anwälte,
  • und viele mehr.

Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Wo meldet man ein Gewerbe an?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin zwölf Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert Anmeldung?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wie viel kostet Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man Gewerbe-Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Mittlerweile kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden. Das ist eine riesige Revolution und eine immense Erleichterung für Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit dazu gefunden hatten, zum Gewerbeamt zu gehen und dort die Anmeldung durchzuführen. Man kann mittlerweile alles bequem von Zuhause erledigen.

Die Anmeldung dauert rund zehn bis 20 Minuten und ist demnach schnell gemacht. Vor allem für Leute, die Umweltbewusst Leben möchten ein Plus: man kann alles per Knopfdruck erledigen und auch nachlesen. Demnach müssen keine Infoblätter erhalten werden, so dass man die Umweltverschmutzung nicht weiter vorantreibt.

Bei der Online Anmeldung muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Des Weiteren müssen die benötigten Dokumente als Kopie hochgeladen werden.

Anschließend muss man das Formular ausfüllen und dann weiter an das Gewerbeamt schicken. In einigen Fällen kann es sein, z B wie in Hamburg, das die elektronische Unterschrift nicht akzeptiert wird. Das bedeutet, dass man die Unterschrift dann entweder per Post oder vor Ort dann abgeben muss.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?

Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen.

Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit anmelden. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können.

Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu. Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wann meldet man sich beim Finanzamt?

Das Finanzamt meldet sich automatisch beim Kleingewerbetreibenden. Das Gewerbeamt schickt die Informationen an die anderen Behörden weiter, darunter auch dem Finanzamt. Das Finanzamt schickt dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei diesem kann man erst angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre für dieses Kleingewerbe nicht mehr tun.

Das könnte dann auch zur Folge haben, das es zur doppelten Buchführung kommt. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich hier genau überlegt, wie man vorgehen möchte.

Auch muss man hier genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht, da das Finanzamt sehr streng ist und sich das alles später sehr genau anschaut.

Welche Kosten fallen bei einem Kleingewerbe an?

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, dem sollte auch bewusst werden, das einige Zahlungen fällig werden. Diese sind allerdings beim Kleingewerbe sehr minimal und moderat. Zunächst müsste man die Gebühr bei der Anmeldung decken, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Das ist allerdings eine Gebühr, die man nur einmal begleichen muss. Kleingewerbetreibende sind wie alle anderen Gewerbetreibende dazu verpflichtet, nach der Gründung die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Die Gebühr kostet pro Jahr rund 20 bis 60 Euro für Kleingewerbe.

Kleingewerbe die allerdings im Handelsregister eingetragen sind, müssen einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen, je nachdem, in welcher Stadt und Gemeinde man lebt. Das wären zum einen die ersten und einzigen fixen Beträge, die man begleichen müsste.

Es kann allerdings sein, das die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt. Das können hohe Rechnungen sein, die bereits im ersten Jahr gezahlt werden können. Für den ein oder anderen Gründer kann dies bereits zu unangenehmen Situationen kommen.

Doch es gibt da einen Ausweg: Personengesellschaften, wie ein Kleingewerbe, können dieser Rechnung innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Beträge auf der Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Ja, du hast richtig gelesen: bis zu 0 Euro sind drin!

Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine klare Sprache. Weitere Beträge können ebenfalls dann aufkommen, wenn das Kleingewerbe wächst.

Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen geholt werden müssen. Das wiederum Zahlungen, die man gerne in Kauf nimmt, da diese als Investitionen angesehen werden können.

Hierbei muss man allerdings sagen, das bei Neuanschaffungen die Umsatzsteuer nicht von den Steuern abgesetzt werden können.

Was kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Der Name lässt etwas anderes vermuten: wer glaubt, dass man mit einem Kleingewerbe nicht vollständig leben kann, der täuscht sich. Denn mit dem Gewinn des Kleingewerbes wird so manches Hauptjob Gehalt überboten.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe.

Zumal der Verwaltungsaufwand und das benötigte Kapital für ein Kleingewerbe gegen Null gehen, wenn man sich die anderen Gewerbearten ansieht.

Auch Kleingewerbe müssen Steuern zahlen. Da gibt es zum einen die Gewerbe-Steuern, die Einkommenssteuern sowie die Umsatz-Steuern. Wer allerdings am hohen Limit verdient, zahlt gerne diese Steuern, dann das bedeutet nichts anderes, das man eben gut verdient.

Fazit:

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, ist in der Regel damit richtig beraten. Es gibt zwar weitere Rechtsformen, doch keines ist unter den Deutschen beliebter als das Kleingewerbe.

Allerdings handelt es sich beim Kleingewerbe nicht um eine Rechtsform an sich. Diese kann man nämlich gar nicht so angeben beim Amt des Gewerbes. Man muss die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man ein Kleingewerbe als solches hat.

 

Was ist ein Gewerbe? – Gewerbe: Info & Definition

Was versteht man unter einem Gewerbe?


Die Definition von einem Gewerbe ist eine selbständige, dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete und nach außen sichtbare Tätigkeit. Diese selbstständige Tätigkeit kann man Neben- oder Hauptberuflich ausüben. Es gibt keine großen Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Es hängt nur davon ab, um was für eine Art Gewerbe es sich handelt.

Die Ausübung der Tätigkeit wird auch Gewerbebetrieb oder Gewerbetreibender genannt. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man selbstständig sein Gewinn erzielt. Sobald dies der Fall ist, muss man sein Gewerbe anmelden.

Zur Gewerbeanmeldung muss man beim Gewerbeamt ein Formular ausfüllen. Falls es sich um ein Gewerbe handelt, mit mehreren Gesellschaftern, dann müssen alle bei der Anmeldung anwesend sein. Die Anmeldung muss nicht unbedingt vor Ort erfolgen, sondern kann auch online von Zuhause aus erfolgen.

Vom Gewerbeamt erhaltet man ein Gewerbeschein, welches auch somit die Bestätigung der Behörden ist, die Tätigkeit zu betreiben. In einigen Fällen kann es sein, dass man eine andere Art von Genehmigung braucht, worauf wir im nächsten Abschnitt eingehen. Um den Gewerbeschein zu bekommen muss man alle Unterlagen vollständig abgeben oder abschicken.

Welche Unterlagen brauche man bei der Gewerbeanmeldung?

Benötigte Unterlagen können sein der Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung, Handelsregistereintrag, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus der Handwerkskammer oder bei nicht EU-Bürgern der Aufenthaltstitel.

Was kostet Gewerbe anmelden?

Die Kosten für die Eröffnung von einem Gewerbebetrieb belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro, können aber unterschiedlich je nach Art. Die Eröffnung ist relativ kostengünstig.

Anschließend kriegt man ein Schreiben vom Finanzamt, wo man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt und diese zurück schickt. Gleichzeitig kriegt man auch eventuell die Steueridentifikationsnummer.

Was gibt es für Gewerbearten?

Es gibt drei Arten eines Gewerbes, die unterschiedliche Kriterien aufweisen. Je nach dem kann es sogar sein, dass man es nicht anmelden muss. Es gibt das stehende Gewerbe, welches bedeutet, dass man ein festen Sitz hat.

Die Kriterien hierbei sind, dass es erlaubt ist bzw. beim Gewerbeamt angemeldet ist. Ein Büro, Werkstatt oder ein Laden würde dazu zählen. Im Gegensatz dazu gibt es das Reisegewerbe, welches kein festen Standort fordert.

Um ein Reisegewerbe betreiben zu können, muss man beim Gewerbeamt eine Reisegewerbekarte beantragen und mit sich führen. Um es beantragen zu können braucht man den Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft über den Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheingung vom Finanzamt.

Auch wie bei der Gewerbeanmeldng hat man hier den Vorteil eine Reisegewerbekarte online zu beantragen. Falls Vorstrafen vorliegen, kann es sein, dass die Erlaubnis zum führen eines Reisegewerbes verweigert werden kann.

Man hat die Möglichkeit auch ein Reisegewerbe vor Ort auszuüben. Dafür muss man nach einer Standerlaubnis fragen. Tätigkeiten für ein Reisegewerbe wären z.B. der Warenverkauf an der Haustüre oder ein gewerblicher Verkaufsstand auf einem Markt.

Die dritte Art ist der Marktgewerbe. Bei einem Marktgewerbe hat man über ein gewissen Zeitraum ein festen Standort, hat aber auch die Möglichkeit diesen zu wechseln. Bei einem Marktgewerbe handelt es von Veranstalter beispielsweise die auf Messen, Ausstellungen oder Märkten zusammen kommen. Marktveranstalter müssen sich vom Ordnungsamt die Erlaubnis holen.

Jeder Gewerbebetrieb ist ein Unternehmen, jedoch ist nicht jedes Unternehmen gleich eine gewerbliche Tätigkeit, denn es gibt auch Katalog und katalogähnliche Berufe die zu den freien Berufen zählen.

Freiberufler sind selbstständige, die sich nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen. Hier zu zählen die Berufe wie z.B. Anwälte, Ärzte, Architekten und Schriftsteller. Auch im Bereich der Land und Forstwirtschaft muss man nicht zum Gewerbeamt.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass jeder sein Gewerbebetrieb beim Gewerbeamt melden muss, bis auf Freiberufler und diejenigen, die in der Land und Forstwirtschaft tätig sind.

Meistens hat man erst keine Vorstellungen, welche Gewerbearten es gibt und wenn man sich selbstständig macht, welcher Kategorie man zugehörig ist. Es sind zunächst ganz viele Informationen, die einen überwältigen, aber wenn man sich bei uns auf gewerbeanmeldung.com durchliest, sieht man, dass das eigentlich alles nicht so kompliziert ist.

Auch der Schritt zum Selbstständig werden ist ganz einfach, denn man braucht keine großartigen Voraussetzungen erfüllen und auch keine großes Kapital auftreiben. Nicht nur das, sondern auch die Anmeldung erfolgt ganz einfach und auch bequem von Zuhause aus.

Nach dem man sich ein Überblick bei uns beschaffen hat, muss man sich nur an Idee ransetzen und sein Businessplan ausarbeiten. Man sollte den Businessplan so ausarbeiten, dass später keine Fragen aufkommen sollten.

Hier kann Fragen klären wie zum Beispiel: Zur welcher Gewerbeart gehöre ich an? Muss ich überhaupt es beim Gewerbeamt anmelden?

Welche Kosten muss ich decken? Was benötige ich unabhängig von den Unterlagen zur Anmeldung? Brauche ich Mitarbeiter? Übernehme ich die Arbeit zunächst alleine?

Wenn man Selbstständig wird, muss man sich nur klar werden, dass man seinen Verantwortung nachkommen muss.

 

Wo kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?


Zunächst muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Vor allem in Großstädten kann es sein, das diese mehrere Ämter haben. Daher ist es ratsam zu schauen, welches dieser Ämter für einen zuständig ist.

Dann gilt es zu beachten, ob diese Ämter auch jeden rein lassen oder eine terminliche Vereinbarung benötigen. Bei dem spontanem Besuch kann es sein, dass man etwas länger warten muss, weil der Andrang für eine Gewerbeanmeldung sehr groß sein kann.

Bei einem Termin kann es sein, das diese erst nach Wochen realisiert werden können. Beim Gewerbeamt angekommen, zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich von Stadt zu Stadt ändern.

Welche Unterlagen benötigt Gründer bei der Anmeldung des Kleingewerbes?

  • ein Personalausweis oder ein Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis,
  • wer noch Minderjährig ist, braucht die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Wenn man beim Gewerbeamt ist, erhält man ein Gewerbeformular, dieses muss ausgefüllt werden. Wenn dieser auf Richtigkeit überprüft worden ist, gibt man die eigene Unterschrift und das Formular wird gestempelt. Man erhält dann eine Kopie des Bogens, welcher dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem allerdings noch nicht, direkt mit dem Gewerbe zu starten.

Das darf man erst dann, wenn das Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung geschickt und die Steuernummer geschickt hat. Wenn dieser Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt wurde, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sofern eine Tätigkeit mehrere Male ausgeübt wird, die eine Gewinnabsicht verfolgt. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die im Jahr 410 Euro wirtschaften. Ebenfalls gehören Freiberufler nicht zu den Leuten, die ein Kleingewerbe anmelden müssen. Alle anderen sind verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend zu tätigen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Das bedeutet aber nicht, das man diese Zeit auch so ausdehnen muss. Denn die Ämter können ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Zwar lassen diese vor allem bei eher kleineren Gewerben Milde walten, darauf vertrauen sollte man nicht.

Wie sieht ein Formular bei der Gewerbeanmeldung aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?

Die Kosten pro Jahr für ein Kleingewerbe sind recht überschaubar. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes, welches rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nach Art des Gewerbes können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden. Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst.

Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Ein Kleingewerbe darf im Jahr rund 500.000 Euro erwirtschaften bzw. einen Gewinn von 50.000 Euro erzielen.

Haupt- oder nebenberuflich gründen?

Für viele Gründer eine sehr Interessante Frage, denn nicht jeder verfolgt die gleichen Absichten und hat andere Prioritäten. Vor allem für Leute, die eher mit kleineren Gewinn rechnen und ein gesichertes Einkommen wollen, eignet sich eine nebenberufliche Tätigkeit ideal.

Man kann in ruhe testen, ob das Gewerbe überhaupt eine potente Nachfragt und Geld bringt. Außerdem kann man bei einem Nebengewerbe selbst entscheiden, wie viel Zeit, Geld und Energie man in dieses Projekt investiert. Das gleiche gilt zwar auch bei einem Hauptgewerbe, dieses allerdings muss durchgezogen werden, um überhaupt Einnahmen zu generieren.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Tätigkeit ist, das man im Fall einer Kündigung, das Gewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe ummelden kann. Zudem wird das Haupteinkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit dazu addiert, welches dem Gründer eine hohe Liquidität gibt.

Auf der anderen Seite hat auch ein Hauptgewerbe seine Daseinsberechtigung. Jemand der ein Hauptgewerbe hat, hat auch mehr Zeit für das Unternehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewerbe ein Erfolg werden kann. Bei einem Kleingewerbe muss man sich Fragen, ob die Zeit die man hat, überhaupt dafür ausreicht, um erfolgreich ein Gewerbe zu Gewinne zu führen.

Als Hauptgewerbe kann man außerdem persönlich mit den Kunden in Kontakt treten, was für viele Menschen ein Vorteil sein kann. Für Studenten gilt das Studium als Hauptjob, daher können diese in erster Linie nur ein Nebengewerbe eröffnen.

Wann muss man zum Finanzamt?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das Amt des Gewerbes schickt die Informationen weiter an die anderen Ämter, darunter auch dem Finanzamt. Diese brauchen ungefähr zehn Tage, bis sie sich bei dir melden.

Du erhälst da deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen. Sowohl der Fragebogen bei der Anmeldung des Gewerbes, als auch die vom Amt der Finanzen, muss sorgfältig ausgefüllt werden.

Beispielsweise wird genau gefragt, wie denn die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht. Nachher prüft das Amt der Finanzen genau, ob denn auch alle Angaben richtig sind. Wenn ein Handy Verkäufer, der diese Tätigkeit auch so angegeben hat, anfängt, Tablets zu verkaufen, dann entspricht das nicht mehr der angegebenen Tätigkeit.

Es ist daher ratsam, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben. Auch ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob man denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Denn wenn man diese nicht möchte, kann man erst nach fünf Jahren den Antrag dafür stellen.

Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?

Ja. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) Mitglied zu werden. Jeder, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vollzogen hat, ist auch verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein. Ausgenommen davon sind die Freiberufler. Man zahlt rund 30 bis 70 Euro Gebühren bei der IHK.

Auch wenn diese Kosten im ersten Moment etwas nervig erscheinen, so bietet die IHK auch viele Kurse, um sich weiterzubilden, was dann dem Unternehmen wieder zu gute kommt. Allerdings kann es auch manchmal vorkommen, das man bereits innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich haben kann.

Wenn dann Mal Neuanschaffungen getätigt werden müssen, ein wahres Desaster! Gäbe es da nicht die IHK Gebühren-Beratung.. Die was? Die IHK- Gebühren-Beratung! Wenn man eine solche Rechnung erhält, kann man dieser innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Ja, du hast richtig gelesen, eine Senkung bis zu 0 Euro sind durchaus möglich. Zwar gibt es dafür, wie bei vielem im Leben, keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen der Nutzer eine positive Sprache. Falls du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbe. Diese muss man beim Finanzamt für sich beanspruchen bzw. man muss beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man diese in Anspruch nehmen möchte.

Wann muss ein Unternehmer Umsatzsteuer zahlen?

Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt, muss man keine Gewerbesteuern zahlen.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr rund 24.000 Euro Umsatz gemacht hat, dann muss man zwar auch keine Steuern zahlen, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt, unter die Regelung fällt man allerdings nicht mehr.

Grundsätzlich ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man keinen hohen Verwaltungsaufwand hat. Man muss keine aufwendige Buchführung führen und kann diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?

Es gibt keinen genauen Zeitpunkt, wo man genau bestimmen könnte, wann man nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Hierfür gibt es keine genauen Definitionen, dafür allerdings einige Anhaltspunkte.

Unter anderem dann, wenn man den Umsatz eines Kleingewerbes übersteigt oder wenn man mehr als sieben Arbeiter für sich hat. Auch gilt man bereits als „Unternehmen“ wenn man im Handelsregister eingetragen ist, dennoch können dies auch Kleingewerbe tun und ist kein Kriterium.

Muss man dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung berichten?

Nein, in Deutschland gibt es keine Pflicht, dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu berichten. Es kann jedoch in einigen Fällen zu Ausnahmen kommen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem vorsieht, da Klauseln im Vertrag verankert sind.

Auch dann dem Arbeitgeber muss man berichten, wenn man aufgrund der gewerblichen Tätigkeit kraftlos bei der Arbeit erscheint. Ebenfalls berichten muss man dann, wenn die Gewerbe in einer selben Branche tätig sind und ein Interessenkonflikt dadurch entsteht oder entstehen kann.

Generell sollte man sich auch überlegen, ob vielleicht die Möglichkeit besteht, bei dem nicht erwähnen der Gewerbeanmeldung, dass das Verhältnis zum Arbeitgeber abkühlen kann, wenn dieser das aus anderen Quellen erfährt. Auch hier muss man sich genaue Gedanken machen und für sich selber abwägen, was für einen das richtige wäre.

Gewerbe anmelden auch online möglich?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Fazit:

Ein Kleingewerbe kann man ganz einfach bei dem Amt des Gewerbes anmelden. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Kleingewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.

 

Gewerbe anmelden Formular – Wie kann man Formular richtig ausfüllen?

Was braucht man um ein Gewerbe zu eröffnen?


Um die Kleingewerbe Anmeldung zu realisieren, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In größeren Städten wie Hamburg, München oder Berlin kann es sein, dass es viele Ämter gibt, dann muss man das zuständige für sich herausfinden. In vielen Gewerbeämtern benötigt man zunächst einen Termin, ohne darf man keine Gewerbeanmeldung durchführen.

Kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?

Mittlerweile bieten auch viele Städte einen Online Service an. Auch in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird die Online Gewerbeanmeldung angeboten.

Was kosten Gewerbeschein?

Man zahlt beim Kleingewerbe anmelden eine Gebühr von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitung für das Formular. Außerdem dabei haben muss man unter anderem auch:

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung bzw. Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie z.B ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger braucht man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sich achten!

Man erhält beim Gewerbeamt einen Formular, welches man ausfüllen muss. Dort werden einige Fragen rund um den Gründer und den Betrieb gefragt. Das ausfüllen des Formulars und das ganze Prozedere rund um die Anmeldung dauert rund bis zu 30 Minuten und länger.

Dieses Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Diese Kopie erhält dann der Gründer nach der Anmeldung. Dieser Schein ermöglicht es ihm allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das geschieht erst dann, wenn man die Formulare vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Weitere Informationen diesbezüglich findet man auch auf unserer Seite.

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Welche Kosten verursacht ein Gewerbe?

Ein kleines Gewerbe verursacht keine großen Kosten. Zum einen wären da die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente benötigt werden, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kosten würde.

Mitgliedschaft bei der IHK – Muss man Mitglied bei der IHK werden, wenn man sich für Gewerbeanmeldung beantragen?

Des Weiteren ist man verpflichtet, bei der IHK die Mitgliedschaft anzutreten. Dies ist gesetzlich so geregelt. Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro und können auch abhängig vom Einkommen weiter ansteigen.

Auch kann es sein, dass man bereits im ersten Geschäftsjahr eine Beitragsrechnung erhält. Diese kann es in sich haben. Als Personengesellschaft hat man Zeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem zu widersprechen. Vor allem für junge und neue Gründer ist das Problem, das diese danach nicht genau wissen, was zu tun ist.

Da können wir eine Abhilfe verschaffen mit der IHK-Gebühren-Beratung. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Rechnung auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Zwar gibt es für keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen sprechen da eine deutliche Sprache. Falls du darüber mehr wissen möchtest, klicke hier.

Wie meldet man ein Gewerbe beim Finanzamt an?

Das Gewerbe anmelden ist die eine Sache, ein Formular ausfüllen das andere.. doch wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt? Die erfolgt eigentlich gar nicht bzw. viel eher meldet sich das Finanzamt bei dir.

Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?

Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Gewerbeamt deine Informationen weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir.

Anbei erhälst du dann auch Formulare, die man den steuerlichen Erfassungsbogen nennt. Diese Formulare sind sieben Seiten lang und sehr wichtig für deine gewerbliche Tätigkeit. Sie müssen sorgfältig ausgefüllt werden.

Fazit:

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, dann muss man als Gründer so einige Formulare ausgefüllt bekommen. Es fängt bereits beim Amt des Gewerbes an, wo man das „Formular Gewerbeanmeldung“ füllen müssen. Anschließend erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen von dem Finanzamt.

Diese Formulare sind insgesamt sieben Seiten Lang und sollten sorgfältig ausgefüllt werden. Nachdem auch dieses Formular dann abgeschickt wurde, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit sein Geld verdienen.