Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man diese sofort oder kurz vor dem Start anmelden.
Eine genauere Definition, wann die Gewerbeanmeldung beantragt werden soll, sieht so aus: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mithilfe dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu ziehen, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Falls man allerdings keine Gewerbeanmeldung beantragen sollte, dann können harte Konsequenzen folgen, in Form von Bußgeldern. Man sollte mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. In München werden solche Vergehen sogar mit bis zu 50.000 Euro bestraft.
Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit rechtzeitig anmeldet.
Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf bezahlen.
Auch würde das Nachzahlen der Steuern nicht automatisch bedeuten, dass man von irgendwelchen Bußgeldern befreit ist. Diese können dennoch verhängt werden. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen Mal eher milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es ist, denn vor allem in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man erst einmal vorher recherchieren und dann erst zur zuständigen Behörde hingehen.
Doch auch davor muss man schauen, ob man überhaupt einfach so erscheinen kann oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Ja. Es gibt die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.
Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Gewerbe-Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Die Kleingewerbe Anmeldung findet nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt statt. Man muss auch gar nicht selbst vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Dieser Bogen hat sieben Seiten und ist ein wahrer Brocken. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.
Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, dies auch tun kann. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, wo nicht die Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Zu diesen Ausnahmen zählen zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einer Leidenschaft bzw. einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erzielen, ohne dabei die Gewerbeanmeldung zu benötigen.
Dann gibt es noch die, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen die freien Berufe. Dabei sind auch einige bekannte Berufe. Unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- Journalisten,
- Fotografen,
- Designer,
- und viele mehr.
Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer eines dieser Berufe ausübt, kann dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen. Beispielsweise der Fotograf könnte dies dann, wenn dieser einen Laden eröffnet und Mitarbeiter beschäftigt.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer erforderlich?
Ein Gewerbe gründen bedeutet gleichzeitig auch, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und es gibt keine Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.
Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten.
Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen. Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten.
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Ein Gewerbe anmelden müssen all diejenigen, nicht zu den Freiberufler, zu den Hobbyreglern oder zu den Leute der Urproduktion gehören. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes zu beantragen.