Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?


Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man diese sofort oder kurz vor dem Start anmelden.

Eine genauere Definition, wann die Gewerbeanmeldung beantragt werden soll, sieht so aus: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mithilfe dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu ziehen, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Falls man allerdings keine Gewerbeanmeldung beantragen sollte, dann können harte Konsequenzen folgen, in Form von Bußgeldern. Man sollte mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. In München werden solche Vergehen sogar mit bis zu 50.000 Euro bestraft.

Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit rechtzeitig anmeldet.

Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf bezahlen.

Auch würde das Nachzahlen der Steuern nicht automatisch bedeuten, dass man von irgendwelchen Bußgeldern befreit ist. Diese können dennoch verhängt werden. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen Mal eher milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es ist, denn vor allem in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man erst einmal vorher recherchieren und dann erst zur zuständigen Behörde hingehen.

Doch auch davor muss man schauen, ob man überhaupt einfach so erscheinen kann oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Ja. Es gibt die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbe-Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Kleingewerbe Anmeldung findet nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt statt. Man muss auch gar nicht selbst vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser Bogen hat sieben Seiten und ist ein wahrer Brocken. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, dies auch tun kann. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, wo nicht die Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Zu diesen Ausnahmen zählen zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einer Leidenschaft bzw. einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erzielen, ohne dabei die Gewerbeanmeldung zu benötigen.

Dann gibt es noch die, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen die freien Berufe. Dabei sind auch einige bekannte Berufe. Unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • und viele mehr.

Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer eines dieser Berufe ausübt, kann dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen. Beispielsweise der Fotograf könnte dies dann, wenn dieser einen Laden eröffnet und Mitarbeiter beschäftigt.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer erforderlich?

Ein Gewerbe gründen bedeutet gleichzeitig auch, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und es gibt keine Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.

Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten.

Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen. Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten.

Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.

Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Ein Gewerbe anmelden müssen all diejenigen, nicht zu den Freiberufler, zu den Hobbyreglern oder zu den Leute der Urproduktion gehören. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes zu beantragen.

 

Was kostet eine Gewerbeanmeldung? – Kosten & Gebühren

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?


Die Kleingewerbe Anmeldung findet beim Gewerbeamt statt. Das klingt in der Regel einfacher als gesagt, da es vor allem in Großstädten der Fall sein kann, dass es mehrere Ämter gibt. Es ist daher wichtig erstmal zu recherchieren, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Was kostet ein Gewerbeanmeldung?

Wenn man den zuständigen Gewerbeamt gefunden hat, zahlt man eine Gebühr von rund 20 Euro bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung bzw. als nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, die unter anderem weitere Kosten verursachen können. Beispielsweise wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, wenn man ein Gewerbe im Sicherheitsbereich eröffnen möchte,
  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann gibt es noch die Option, dass man diese entweder Online einreicht (diesen Service gibt es nicht überall) oder per Post schickt.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Man erhält vom Gewerbeamt einen Fragebogen, den man ausfüllen muss. Wenn dieser Fragebogen ausgefüllt, gestempelt und kopiert wurde, erhält der Gründer dieses. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Dieser Gewerbeschein gibt dem Gründer allerdings noch nicht die Erlaubnis, mit dem Gewerbe direkt Geld zu verdienen. Dies geschieht in der Regel erst nachdem man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher.

In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.

Kann man rückwirkend klein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann man rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.

Man muss die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun.

Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.

Wie läuft die Gewerbeanmeldung beim Finanzamt ab?

Bei dem Gewerbeamt anmelden ist nur die halbe Miete, denn man kann mit dem Gewerbe noch kein Geld verdienen. Das Gewerbeamt schickt daher die Informationen weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Von denen erhältst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erlassung und die Steuernummer. Wenn du den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hast, darfst du mit dem Gewerbe Gewinne einfahren.

Welche Kosten erwarten sich als Kleingewerbe im Jahr?

Zunächst zahlt man eine Gebühr von rund 20 Eurp bis 60 Euro, wenn man das Gewerbe anmelden tut. Dann erhält man den Gewerbeschein. Auf dem Gewerbeschein, welcher eigentlich ein Gewerbe-Formular ist, steht die Frage, ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe betrieben werden soll.

Wenn man angibt, das man dies als Hauptgewerbe betreibt, dann kann es sein, das man in der Regel die Kosten für die Krankenkasse selbst begleichen muss. Weitere Kosten enstehen automatisch bei der Mitgliedschaft bei der IHK.

Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist nach der Anmeldung verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer Mitglied zu werden. Die Gebühr beträgt rund 30 Euro bis 70 Euro pro Jahr.

Auch sollte man zukünftige Kosten nicht vergessen. Beispielsweise dann, wenn das Unternehmen wächst und man eine Räumlichkeit benötigt, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenkasse begleicht und denen Lohn zahlt oder wenn Neuanschaffungen von Nöten sind.

Wie viel darf man im Jahr mit einem Kleingewerbe verdienen?

Man darf mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro Umsatz im Jahr machen bzw. 50.000 Euro Gewinne einfahren.

Fazit:

Man muss beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden und dort Kosten in Höhe von 20 bis 60 Euro begleichen. Die Kosten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Zusätzlich dazu muss man je nach Art des Gewerbes weitere Dokumente vorlegen, die wiederum etwas kosten.

Auch zahlt man eine Gebühr bei der IHK für die Mitglied pro Jahr. Hierfür muss man eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro begleichen. Außerdem kann es sein, das wenn man Besitzer eines Haupt Gewerbes ist, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Das sind Kosten die pro Jahr dann in einen niedrigen vier stelligen Bereich gehen.

So viel kostet ein Gewerbeschein – Kosten & Gebühren Gewerbe anmelden

Wer muss Gewerbe anmelden?


Du bist schon voller Euphorie und Elan und möchtest deiner bisherigen kreativen Arbeit Ausdruck verleihen und den Gewerbeschein in den Händen halten? Doch halt! Erst solltest du prüfen, ob du überhaupt zu der Personengruppe gehörst, die ein Gewerbe anmelden müssen.

Es gibt nämlich einige Berufe, die sogenannten Katalog- und Katalogähnlichen Berufe, bei denen du den Schritt zum Gewerbeamt nicht machen brauchst. Das wiederum bedeutet nicht, dass du nicht das Finanzamt informieren musst, doch dazu später. Zu den freien Berufen gehören zum Beispiel:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Anwälte
  • Journalisten
  • Ingenieure
  • Schriftsteller
  • etc.

Falls deine Tätigkeit nicht darunter fällt, musst du die Gewerbeanmeldung in Anspruch nehmen.

Wie kann man ein Gewerbe anmelden?

Du kannst dich in den jeweiligen Stadtbezirken umschauen und herausfinden, welches Ordnungs- oder Gewerbeamt für dich zuständig ist. Um dich beim Gewerbeamt anmelden zu können, benötigst du einige Unterlagen.

Was kostet ein Gewerbeanmeldung?

Die Kosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich doch pendeln sich meistens zwischen 15 Euro und 60 Euro ein.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

Auf jeden Fall dabei haben musst du deinen Personalausweis oder einen Reisepass. Ohne einen Pass oder Perso kannst du keine Gewerbeanmeldung durchführen und musst dann einen Aufpreis zahlen der einige Euro kostet.

Ebenfalls dabei haben musst du eine Meldebescheinigung oder als nicht deutscher Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung.

Je nach Art des Gewerbes benötigst du einige weitere Dokumente, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, das 13 Euro kostet oder ein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie, das bis zu 20 Euro kosten kann.

Falls du selber für die Kleingewerbe Anmeldung nicht vor Ort erscheinen kannst, dann kannst du eine Person bevollmächtigen, die an deiner Stelle für dich das Gewerbe anmeldet.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Die meisten Ämter bieten mittlerweile auch den Online Service an, in der du deine Unterlagen einfach nur per Mail zusenden muss. Das gleiche gilt natürlich auch per Post.

Was du allerdings ebenfalls per Post erledigen musst, ist deine Unterschrift, die in der Online Mail in den meisten Städten nicht als gültig akzeptiert wird. Für die Gewerbeanmeldung braucht man keine hohe Zeitspanne einzuplanen, dies geht schnell von statten.

Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?

Ein Kleingewerbe Anmelden, unter anderem auch als Mini – GmbH bekannt, ist damit allerdings noch nicht getan. Du erhälst zwar bei deinem zuständigen Gewerbeamt deinen Gewerbeschein, allerdings müssen deine Informationen noch an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Diese werden sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir melden und dir einen steuerlichen Erfassungsbogen und eine Steuernummer zukommen lassen.

Nachdem du dieses Formular ausgefüllt zurückschickst, bist du mit deiner Anmeldung komplett fertig und stolzer Besitzer eines Gewerbes. Dann allerdings musst du dich binnen einer Woche noch bei der IHK und bei der zuständigen Berugsgenossenschaft anmelden.

Allerdings sind auch hier die Kosten Moderat. Nach der Gewerbeanmeldung hast du erst einmal deine Ruhe, da du als Besitzer einer Mini- GmbH einen mittleren fünf-stelligen Umsatz erwirtschaften darfst, bevor du Gewerbesteuern zahlen musst.

Es kann trotzdem passieren, das du von der IHK eine Rechnung bekommst und diese begleichen musst. Falls dies der Fall sein sollte, haben wir etwas interessantes für dich. Wir bieten nämlich eine IHK-Gebührenberatung an, in der wir für dich prüfen, inwieweit wir die Rechnungen auf ein Minimum reduzieren können. Nicht selten ist der Fall eingetreten das am Ende der Gewerbetreiber 0 Euro zahlen musste. Für mehr Infos klicke hier.

Gewerbeschein erhalten – den Arbeitgeber informieren?

Du hast die Gewerbeanmeldung hinter dir und den Gewerbeschein in der Tasche, du hast alle Kosten gedeckt und trotzdem bleibt die Frage offen, ob du deinen Arbeitgeber informieren musst. Per Gesetz bist du nicht dazu verpflichtet, ihm irgendwas von dem Gewerbeschein zu berichten, doch es kann einige Ausnahmen geben.

Beispielsweise dann, wenn dein Gewerbe ähnliche Interessen und Dienstleistungen anbietet, wie dein aktueller Arbeitgeber. Es kann zu einem Interessenkonflikt kommen, daher müssen diese Informationen weiter gegeben werden. Auch kann es sein, dass es deine vertragliche Situation das so von dir verlangt.

Auch solltest dir vor Augen führen, das dein Arbeitgeber das als Misstrauen deinerseits sehen kann, sofern du nichts von der Gewerbeanmeldung erzählst.

Fazit:

Das Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein mitnehmen – in einem gründerfreundlichem Land wie Deutschland innerhalb von nur wenigen Tagen bereits möglich. Für die Anmeldung muss man zum Gewerbeamt und einige Unterlagen mitbringen.

Die Kosten für den Schein betragen rund 20 Euro bis 60 Euro und können sich je nach Stadt noch einmal unterscheiden. Auch können Kosten für die weiteren Dokumente entfallen.

Je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kostet oder aber auch ein Gesundheitszeugnis, welches rund 20 Euro kosten verursachen kann. Geschweige denn von der Handwerkskarte, die bis zu 300 Euro kostet.

Nach der persönlichen Unterschrift ist das Gewerbe praktisch angemeldet, doch mit der gewerblichen Tätigkeit kann noch nicht begonnen werden, da man erst die neue Steuernummer für das Gewerbe benötigt. Auch erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann mit der Arbeit begonnen werden.

Klein Gewerbe anmelden leicht gemacht

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Einrichtungen wie das Ordnungsamt, wo man sich ebenfalls anmelden kann. Daher muss man erst einmal schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Wenn man diese ausfindig machen konnte, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Falls dies benötigt wird, muss man nur zu den passenden Öffnungszeiten erscheinen, dann allerdings damit rechnen, dass man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 40 Minuten. Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht aussprechen, dann muss diese Person allerdings auch den Personalausweis und eine Bestätigung bei sich haben,
  • Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Man erhält vor ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man Angaben zum Gründer und zum Kleingewerbe machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse in der Regel selbst bezahlen.

Das ausgefüllte Formular wird dann unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.

Auch kommt für solche Gründer die Terminvereinbarung nur selten infrage, da diese erst immer in ein oder zwei Monaten realisiert werden können. Von nun an kann man bequem von Zuhause aus das Kleingewerbe anmelden. Dafür braucht man die selben Dokumente, wie für das Gewerbeamt auch.

Diese muss man dann als Kopie einmal hochladen. Auch muss man die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun.

Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher.

In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.

Kann man rückwirkend klein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann man rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.

Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen will, dies auch tun darf. Wer kein Gewerbe eröffnen muss, sind die Freiberufler. Diese müssen nur bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und zurückschicken. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Ebenfalls keine Anmeldung machen müssen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei eine gewerbliche Tätigkeit zu registrieren.

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe im Jahr verdienen?

Der Begriff Kleingewerbe täuscht. Denn viele Leute verdienen mit einem solchen Gewerbe weitaus mehr, als mit ihrem Hauptberuf. Denn mann kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Diese unfassbar hohe Summe ist ein Grund, weshalb viele Gründer diese Art eines Gewerbes bevorzugen, da sie zum einen keine hohen Kosten haben, zum anderen auch der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen eher gering ausfällt.

Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.

Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.

Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Ein Kleingewerbe als nebenberufliche Selbstständigkeit?

Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.

Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.

Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln. Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wie läuft die Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt ab?

Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.

Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen. Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen.

Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren. Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.

Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.

Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.

Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Als Gründer muss man auch einige Kosten abdecken. Bei einem Kleingewerbe sind diese zwar nicht viele, dennoch erwähnenswert. Zwar nicht jedes Jahr, doch bei den meisten Lesern eher der Fall, muss man die Gebühr beim Amt des Gewerbes für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet.

Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Kosten kommen hinzu, weil man als Gründer eines Kleingewerbes noch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer wird. Die jährlichen Beträge für die Mitgliedschaft betragen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Für Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, die im Handelsregister aufgeführt sind, betragen die Kosten gar rund 150 bis 300€ im Jahr. Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt.

Vor allem für Gründer eines kleinen Gewerbes kann dies im ersten Moment schockierend sein. Geplante Anschaffungen oder Koorperationen können in dem Fall vielleicht nicht mehr realisiert werden. Zumal diese Art von Rechnung unerwartet kommt. Doch nicht verzagen.. GewerbeAnmeldung.com fragen! Wir bieten in Deutschland nämlich die einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.

In dieser prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Gründer sprechen dabei eine deutlich positive Sprachen. Sofern du weitere Informationen benötigst und Interesse hast, klicke hier.

Nach der Anmeldung wird man nicht vielmehr kosten haben. Trotzdem können noch andere Faktoren die Kosten im Jahr beeinflussen, wie beispielsweise eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Patente, Versicherungen, Partnerschaften oder auch Neuanschaffungen. Auch diese Kosten sollte man für die Zukunft im Blick haben. Diese Kosten würden allerdings bedeuten, dass das Kleingewerbe wächst. Das wünschen sich somit die meisten Gründer.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden geht relativ einfach. Gründer müssen bei dem zuständigen Amt des Gewerbes erscheinen und ihre Dokumente vorzeigen, eine geringe Gebühr begleichen und ein Gewerbeformular ausfüllen.

Dann werden die Informationen weiter an das Amt der Finanzen, an die Berufsgenossenschaft, an die ihk oder hwk weitergeleitet. Man zahlt auch Gebühren bei der IHK, weil man Mitglied von dieser wird.

Von der Mitgliedschaft kann man sich nicht befreien lassen, da das gesetzlich so geregelt ist. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Kleingewerbe Anmeldung – Wie & Wo Kleingewerbe anmelden

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Einrichtungen wie das Ordnungsamt, wo man sich ebenfalls anmelden kann.

Daher muss man erst einmal schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Wenn man diese ausfindig machen konnte, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren.

Falls dies benötigt wird, muss man nur zu den passenden Öffnungszeiten erscheinen, dann allerdings damit rechnen, dass man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen muss. Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 40 Minuten.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Anmeldung des Kleingewerbes?

  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht aussprechen, dann muss diese Person allerdings auch den Personalausweis und eine Bestätigung bei sich haben,
  • Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug dabei haben.

Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Man erhält vor ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man Angaben zum Gründer und zum Kleingewerbe machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte.

Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse in der Regel selbst bezahlen. Das ausgefüllte Formular wird dann unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer.

Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.

Auch kommt für solche Gründer die Terminvereinbarung nur selten infrage, da diese erst immer in ein oder zwei Monaten realisiert werden können. Von nun an kann man bequem von Zuhause aus das Kleingewerbe anmelden. Dafür braucht man die selben Dokumente, wie für das Gewerbeamt auch. Diese muss man dann als Kopie einmal hochladen.

Auch muss man die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun. Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher. In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden.

Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.

Kann man Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Ein Gewerbe kann man auch noch rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.

Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen will, dies auch tun darf. Wer kein Gewerbe eröffnen muss, sind die Freiberufler. Diese müssen nur bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und zurückschicken. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Ebenfalls keine Anmeldung machen müssen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei eine gewerbliche Tätigkeit zu registrieren.

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe im Jahr verdienen?

Der Begriff Kleingewerbe täuscht. Denn viele Leute verdienen mit einem solchen Gewerbe weitaus mehr, als mit ihrem Hauptberuf. Denn mann kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Diese unfassbar hohe Summe ist ein Grund, weshalb viele Gründer diese Art eines Gewerbes bevorzugen, da sie zum einen keine hohen Kosten haben, zum anderen auch der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen eher gering ausfällt.

Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.

Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.

Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Ein Kleingewerbe als nebenberufliche Selbstständigkeit?

Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.

Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.

Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.

Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wie läuft die Anmeldung beim Finanzamt ab?

Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen.

Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung. Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen.

Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen. Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren.

Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben. Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben.

Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.

Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.

Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.

Kleinunternehmer Gewerbe anmelden – Wie & Wo Kleingewerbe anmelden?

Lieber Leser, kennst du das Gefühl, wenn du einen packenden Film anschaust, richtig mitfieberst, im Kopf dir die krassesten Szenarien ausmalst und plötzlich dann ein unerwarteter Wendepunkt kommt, der den ganzen Film auf den Kopf stellt?

So in etwa wird es jetzt auch für dich sein, ich möchte dich auch nicht weiter auf die Folter spannen. Hier ein kleiner Spoiler: Ein Kleinunternehmer wird man nicht, wenn man sich beim Gewerbeamt anmeldet, sondern wird man, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Wo kann man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?


Um ein Kleinunternehmer werden zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt gewesen sein. Man erhält dann ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Formular kann man allerdings nicht die Rechtsform Kleingewerbe ankreuzen.

Diese gibt es schlichtweg nicht. Um ein Kleingewerbe haben zu können, muss man erst den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. Auf diesem Bogen kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Auflagen erfüllt worden sind.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Um als Kleinunternehmer richtig durchstarten zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Kleinunternehmerregelung ist eine große Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.

Dafür muss man allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man mehr wie 22.000 Euro pro Jahr verdienen würde, im ersten Geschäftsjahr, dann müsste man die Umsatzsteuer zahlen.

Zwar kein Vorteil der Kleinunternehmerregelung, doch auch dies kommt dem Kleinunternehmer sehr gelegen: man kann in einem Geschäftsjahr rund 24.500 Euro verdienen (das ist der aktuelle Freibetrag) ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Das bedeutet, dass man im besten Fall sowohl die Gewerbesteuer, als auch die Umsatzsteuer nicht zahlen muss. Am Ende müsste man als Kleinunternehmer nur noch die Einkommensteuer zahlen.

Wie viel Umsatz kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr machen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.

Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Geschäftsjahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.

An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.

Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben. Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Wenn man dies allerdings nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden.

Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden. Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können.

Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Die Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen.

Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.

Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.

Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.

Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Muss man den Arbeitgeber informieren?

Nein, in Deutschland gibt es keine Pflicht, dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu berichten. Es kann jedoch in einigen Fällen zu Ausnahmen kommen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem vorsieht, da Klauseln im Vertrag verankert sind. Auch dann dem Arbeitgeber muss man berichten, wenn man aufgrund der gewerblichen Tätigkeit kraftlos bei der Arbeit erscheint.

Ebenfalls berichten muss man dann, wenn die Gewerbe in einer selben Branche tätig sind und ein Interessenkonflikt dadurch entsteht oder entstehen kann.

Generell sollte man sich auch überlegen, ob vielleicht die Möglichkeit besteht, bei dem nicht erwähnen der Gewerbeanmeldung, dass das Verhältnis zum Arbeitgeber abkühlen kann, wenn dieser das aus anderen Quellen erfährt. Auch hier muss man sich genaue Gedanken machen und für sich selber abwägen, was für einen das richtige wäre.

Fazit:

Das beliebteste Gewerbe ist ein klein Gewerbe. Dieses kann man allerdings nur beim Finanzamt als solches anmelden. Dafür muss man bei der Anmeldung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Das Unternehmen profitiert dann dadurch, dass man einen bestimmten Umsatz benötigt und dann keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss. Auch wenn dies im ersten Moment nicht so spektakulär klingt, so kann dies am Ende eine sehr große Summer ergeben, denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Ein Anmeldung eines Kleingewerbes lohnt sich daher vollkommen und sollte für viele Gründer in Betracht gezogen.

 

Anmeldung Kleingewerbe? So geht es richtig!

Bei der Gründung eines Kleingewerbes benötigst du kein Startkapital und kannst daher kostengünstig loslegen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der einer solchen Tätigkeit nachgehen möchte, dies auch tun darf.

Genau wie Einzelunternehmen, haften auch Kleingewerbetreibende mit ihrem Privatvermögen. Doch was genau ist mit der Kleingewerbe Anmeldung gemeint?

Wenn du in Google nur klein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden angibst, tauchen zahlreiche Beispiele, die einen immer dazu verleiten anzunehmen, das es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt. Vor allem auch deshalb, weil die anderen Webseiten das Thema sehr grob erklärt haben, doch damit ist jetzt Schluss.

GewerbeAnmeldung.com hat es sich zur Aufgabe, all diese Probleme zu entmystifizieren und dem Leser eine einfache und sehr detaillieren Leitfaden mit auf den Weg zu geben. Also, was muss man genau tun, um ein Kleingewerbe anzumelden?

Wie kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Als erstes recherchierst du, welches Bezirksamt für dich zuständig ist und vereinbarst dort einen Termin, auch gibt es einige Ämter, wo man einfach nur erscheinen muss, ohne jegliche Termine zu vereinbaren. Ein neuer Service, der immer häufiger von den Gewerbeämtern in Deutschland angeboten wird, ist auch, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen.

Dies hat den Vorteil, das man unabhängig der Öffnungszeiten bequem von zu Hause das Kleingewerbe anmelden kann. Das Problem mit den langen Wartezeiten ist dann passe. Auch entfallen so die ganzen Info Blätter, die von Zuhause aus durchgelesen werden können und die Umwelt wird geschont.

Falls diese Option nicht bei deiner Gemeinte angeboten wird, dann musst du beim Gewerbeamt erscheinen. Wenn du also dort erschienen und dein Gewerbe anmelden möchtest, benötigst du erst einmal einige Unterlagen.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden noch weitere Dokumente verlangt (z B Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis oder die Handwerkskarte)

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem du auch den dortigen Bogen ausgefüllt hast, musst du noch den Preis für den Gewerbeschein bezahlen. Dieser kostet in den jeweiligen unterschiedlich viel, doch der Schnitt dreht sich rund um 20 bis 60 Euro. Allerdings solltest du wissen, das der Gewerbeschein dir noch nicht die Möglichkeit gibt, direkt mit deinem Gewerbe durchzustarten und Gewinne zu erwirtschaften, das erfolgt erst nach dem Finanzamt.

Wann sollte man ein Kleingewerbe anmelden?

Sofern man eine Tätigkeit ausführt, die beabsichtigt, Gewinne mit der Tätigkeit zu erzielen, muss man ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung eines Gewerbes ist dann verpflichtend.

Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht durchführen sollte, dann kann es zu einem Bußgeld kommen, welches es dann in sich hat. Bußgelder in Höhe von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

In der Landeshauptstadt Bayern, in München, werden sogar Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Eine wahnsinnige Summe, die einem verdeutlichen sollte, das man bei der Gewerbeanmeldung keine halben Sachen machen sollte.

Kann man ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Als Gründer hat man das Glück, dass man die Gewerbeanmeldung auch noch rückwirkend tätigen darf. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man also rückwirkend ein Gewerbe anmelden möchte, dann muss man auch die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diesen Steuern wird noch ein zusätzlicher Zinssatz drauf gerechnet.

Kann man Kleingewerbe online anmelden?

Mittlerweile bieten immer mehr Städte den Service der Online Anmeldung an. Diese Art der Gewerbeanmeldung ist schon revolutionär, denn sie vereinfacht das Leben vieler zehntausenden Menschen. Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit gar nicht dazu kamen, einen Termin vereinbaren zu können oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten vor Ort zu erscheinen, ist dies eine immense Hilfe.

Man kann bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung voranbringen. Dafür müssen Gewerbetreibende lediglich die Bearbeitungsgebühr per Online Überweisung begleichen. Anschließend müssen die selben Unterlagen als Kopie hochgeladen werden, die auch das Gewerbeamt von einen braucht.

Dann muss man das Formular ausfüllen und nur noch ausdrücken. Dann ist auch die Online Gewerbeanmeldung bereits fertig. Diese dauert in der Regel auch nur zehn bis 15 Minuten.

Einziger Haken hierbei: noch wird diese Art der Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Daher ist es ratsam erst einmal zu schauen, ob die eigene Stadt auch diesen Service hat. Auch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter keine elektronische Unterschrift akzeptieren und man diese per Post oder persönlich vor Ort abgeben muss.

Wie meldet man die Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt an?

Beim Finanzamt musst du dich nicht anmelden. Vielmehr werden deine Informationen vom Gewerbeamt weiter zum Finanzamt weitergeleitet. Erst wenn du innerhalb weniger Wochen keine Rückmeldung erhältst, solltest du aktiv werden und beim Finanzamt mal nachfragen.

Von diesen erhältst du deine Steuernummer für das Gewerbe und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort musst du einige Angaben über dich selber machen und auch unter anderem Angeben, welche Tätigkeiten du mit deinem Gewerbe vorhast.

Du solltest dieses Feld so breitgefächert wie möglich erklären, da das Finanzamt später genau überprüft, ob du dich auch daran gehalten hast. Beispielsweise gibst du an, nur Handys zu verkaufen, doch im Laufe der Zeit vergrößert sich dein Gewerbe und du bietest auch Tablets an. Das gehört aber nicht zur angegeben Tätigkeit und müsste demnach sofort geändert werden.

Ist der Mitgliedschaft bei der IHK Pflicht?

Nachdem du nun deine Steuernummer erhalten und den Bogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt hast, kannst du mit deiner gewerblichen Tätigkeit beginnen. Gleichzeitig wirst du bei der Industrie-und Handelskammer angemeldet. Das ist gesetzlich verpflichtend.

Pro Jahr fallen für dich so Kosten an, die rund 30 bis 70 Euro betragen und durch die Einnahmen deines Gewerbes steigen können. Auch wenn sich dies im ersten Moment nicht immer toll anhört, so solltest du dir auch vor Augen führen, das die IHK viele Weiterbildungskurse- und Zertifikate anbietet, die wiederum dir und deinem Unternehmen behilflich sein könnten.

In einigen Fällen können allerdings noch weitere Mehrkosten entstehen. Dann, wenn die IHK eine Beitragsrechnung innerhalb des ersten Jahres schickt, die es in sich hat. Vor allem für Neu- oder Kleinunternehmer können solche Mehrkosten nervig sein, wenn einige neue Anschaffung fällig werden und auch noch eine Rechnung beglichen werden muss.

Doch keine Sorge, wir bei GewerbeAnmeldung.com versuchen dir auch bei dieser Sache behilflich zu sein. Wie genau fragst du dich? Mit der IHK-Gebührenberatung. Diese in Deutschland schon fast einzigartige und einmalige Beratung wird von uns angeboten.

Die Experten hier auf GewerbeAnmeldung.com prüfen, ob die Möglichkeit besteht, deine Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher überwiegend zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen zeigen eins: die IHK-Gebührenberatung kann sehr hilfreich sein. Vielleicht ja auch für dich. Für mehr Informationen klicke hier.

Ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Pflicht?

Die Berufsgenossenschaften sind bei Gewerbetreibenden für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Versicherung ist verpflichtend, allerdings nur für deine Mitarbeiter, wenn du denn welche hast. Falls nicht, zahlst du keine Beiträge.

Du musst dich dennoch binnen einer Woche bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft melden, um dich entsprechend zu registrieren. Das gilt unter anderem auch für freiberuflich tätige.

Falls du dir sorgen machen solltest, ob du dich falsch registriert haben solltest, keine Sorge, du wirst letztlich zur richtigen überwiesen. Wenn du die sie nicht finden kannst, dann finden diese eben dich!

Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung das gleiche?

Wo liegt der genaue Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und der entsprechenden Regelung dafür? Es ist nämlich so, dass vielmehr der Kleingewerbler von der Kleinunternehmerregelung profitiert und diese miteinander agieren können. Die Kleinunternehmerregelung ist nämlich eine kleine Starthilfe für Betriebe, die eher mit einem kleinem Rahmen starten möchten.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmen, sofern sie im ersten Geschäftsjahr unter 22 000 Euro und im darauffolgendem Jahr unter 50 000 Euro Umsatz erwirtschaften, keine Gewerbesteuern abzuführen. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, dann kannst du diese Regelung auch für dich gewinnbringend nutzen.

Als Kleingewerbe giltst du auch dann, wenn du einen Umsatz von 24.000 erwirtschaftest, profitierst dann allerdings nicht mehr von dieser Regel. Ab 24 500 Euro müssen dann auch die Gewerbesteuern gezahlt werden.

Allerdings gilt man dann noch immer als Kleingewerbe. Ein Kleingewerbe darf im Jahr bis zu 600.000 Umsatz bzw. 60 000 Euro Gewinn erwirtschaften. Auch gilt man dann nicht mehr als Kleingewerbe, wenn man über 6 Mitarbeiter hat.

 

Nebengewerbe? oder doch Kleingewerbe? – Kleingewerbe Info & Definition A-Z

Du möchtest ein Unternehmen anmelden, weißt aber noch gar nicht was für eins? Ist ein Nebengewerbe denn eine Rechtsform? Und wie sieht es mit einem kleinen Gewerbe aus? Fragen über Fragen und die Antworten kriegst du nur hier!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden lassen?


Ein Gewerbe anmelden kann man beim Gewerbeamt. Wenn man vor Ort erscheint, müssen Unternehmer zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man noch folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Anschließend erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen muss. Unter anderem hier wird klar, ob man ein Nebengewerbe anmelden kann. Denn man muss Angaben zum „Kleinunternehmer“ und zum Unternehmen selbst machen.

Es ist wichtig zu wissen, dass man weder ein kleines Gewerbe, noch ein Nebengewerbe als solches anmelden kann. Diese Rechtsformen gibt es nicht. Allerdings wird gefragt, ob man nebenberuflich das Gewerbe führen möchte. Das wiederum fällt dann unter den Zweig Nebengewerbe.

Anschließend werden die Informationen vom Gewerbeamt zum Finanzamt weitergeleitet. Von dem Amt der Finanzen erhält man dann einen steuerlichen Erfassungsbogen, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.

Dort kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Erst dann, wenn man diese Option zieht, kann man als Kleinunternehmer gelten. Denn mit einem kleinen Gewerbe werden Leute beschrieben, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben.

Diese Leute nennt man auch Kleinunternehmer. Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, das man keine Umsatzsteuer zahlen muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Man kann ein kleines Gewerbe auch als Nebengewerbe „verwenden“.

Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Kleingewerbe?

Zunächst einmal sollte man festhalten, das man beim Gewerbeamt gar kein Klein Gewerbe anmelden kann. Diese Art der Rechtsform für ein Gewerbe gibt es schlichtweg nicht. Ein Kleingewerbe, so wie es der Volksmund so kennt, ist vielmehr ein Produkt des Finanzamtes.

Vom Finanzamt erhält man nämlich den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für kleinere Gewerbe, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese Voraussetzungen sehen unter anderem so aus, dass man mit einem Kleingewerbe im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr ein Umsatz von unter 50.000 Euro haben muss, damit keine Umsatzsteuer gezahlt werden müssen.

So viel zu einem Kleingewerbe. Ein Nebengewerbe muss nicht zwangsläufig ein Kleingewerbe sein. Ein Nebengewerbe könnte beispielsweise auch eine GbR oder eine UG sein. Also ein Gewerbe, welches nebenberuflich betrieben wird.

Unabhängig davon, ob man nun ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe anmelden möchte, muss man beides beim Gewerbeamt tun. Ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer hat eben den Vorteil, das es unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer gibt, die gezahlt werden muss.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe im Jahr sein?

Wenn man unter der Kleinunternehmerregelung gründet, dann gibt es keine Möglichkeiten mehr, viel Geld im Jahr zu verdienen? Falsch! Auch wenn der Name vielleicht etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Gewinne und Umsätze alles andere als klein.

Viele Leute dürften mit einem Kleingewerbe sogar weitaus mehr verdienen können, als mit dem eigentlichen Hauptjob. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.

Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Nebengewerbe? Kleingewerbe? Warum nicht beides im einen? Als Kleingewerber kann man die Vorteile beider Welten genießen.

Dafür müssen diese Leute nichts anderes tun, als beim Finanzamt anzugeben, die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen zu wollen

 

Vollmacht Gewerbeanmeldung

Kann ich ein Gewerbe mit Vollmacht anmelden?


Falls du selber mal gehindert sein solltest und trotzdem die Gewerbeanmeldung vornehmen möchtest, dann hast du in Deutschland die Möglichkeit, einer Person eine Vollmacht zu ertragen, damit diese dann für dich dann bei der zuständigen Behörde die Anmeldung vor Ort erledigen kann.

Für sehr beschäftigte Menschen gibt es auch die Möglichkeit, die Online Anmeldung durchführen zu lassen. In vielen Großstädten Deutschlands und auch im Großraum Nordrhein-Westfalens wird dieser Service angeboten.

Dies hat den Vorteil, das man nicht beim Gewerbeamt erscheinen oder die ganzen Unterlagen dabei haben muss und alles unabhängig von Öffnungszeiten bequem von Zuhause aus erledigen kann. Darüber hinaus muss man auch nicht mehr mit einer langen Wartezeit rechnen.

Es könnte allerdings auch der Fall eintreten, wie es beispielsweise in Hamburg gang und gebe ist, das die Unterschrift nicht als elektronische Form akzeptiert wird und diese dann per Post oder eben dann vor Ort abgegeben werden muss.

Wie übertrage ich eine Vollmacht für Gewerbeanmeldung?

In Deutschland gibt es keine genauen Rahmenbedingungen, wie denn eine Vollmacht genau auszusehen habe. Daher kann es manchmal irritierend sein, die ganzen Informationen zusammeln.

Ratsam wäre es, vorher bim zuständigen Amt anzurufen und nachzufragen. In der Regel werden Folgende Dinge für die Gewerbeanmeldung mit Vollmacht benötigt:

  • Die Unterschrift des Gründers, das die Person die Gewerbeanmeldung durchführen kann,
  • immer ein Personalausweis oder ein Reisepass des Gründers und des bevollmächtigten,
  • einen gültigkeitszeitraum, für wann und bis wann die Vollmacht geht,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel.

Wann muss man ein Gewerbeanmeldung machen?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Wie lange kann man sich rückwirkend Gewerbeanmeldung machen?

Man kann eine gewerbliche Tätigkeit noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.

Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Wer muss überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen?

Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen.

Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere.

Kann ich ein Gewerbe auch ruhen lassen?

Falls du aktuell viel um die Ohren hast und nicht mehr ganz so viel Zeit in das Gewerbe stecken kannst, dieses aber nicht abmelden möchtest, dem bietet sich auch die Option an das Gewerbe einfachen ruhen zu lassen. Es ist nicht erforderlich dem Gewerbeamt bescheid zu geben, sofern dabei nicht die Stadt bzw. die Gemeinde gewechselt wird.

Allerdings müssen andere Ämter wie das IHK oder das Finanzamt informiert werden. Weitere Behörden wie die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaften sollten ebenfalls informiert werden.

Kann man ein Gewerbe abmelden?

Wer seine gewerbliche Tätigkeit aufgeben möchte, muss sein Gewerbe offiziell abmelden. Dazu ist jeder Gewerbetreibende nach § 14 Absatz 3 Gewerbeordnung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Abmeldung für ein Kleingewerbe oder ein Vollgewerbe durchführst.

Die Gründe für eine Gewerbeabmeldung sind vielfältig. Nicht immer erfolgt die Abmeldung auf Wunsch des Unternehmers. Manchmal wird er aufgrund von Schwierigkeiten zu diesem Schritt gezwungen.

Mögliche Gründe für eine Gewerbe Abmeldung:

  • Wirtschaftliche Gründe: Die Firma hat finanzielle Schwierigkeiten oder rentiert sich nicht bzw. nicht mehr. Im schlimmsten Fall muss der Gewerbetreibende in Insolvenz gehen, weil er zahlungsunfähig ist.
  • Gesundheitliche Gründe: Eine schwere Erkrankung macht es vielen Unternehmern unmöglich, das Gewerbe aufrechtzuerhalten. Kann der Gewerbeinhaber die Tätigkeit nicht mehr ausüben oder fällt er für längere Zeit bzw. immer wieder aus, ist die Firma oft nicht mehr zu retten. Auch das Alter sowie der Tod des Gewerbetreibenden sind Gründe für eine Gewerbe Abmeldung.
  • Persönliche Gründe: Möglicherweise war der Schritt in die Selbstständigkeit doch nicht die richtige Entscheidung. Man hat sich das Leben als Unternehmer einfacher vorgestellt. Die gewerbliche Tätigkeit lässt sich nicht mit den persönlichen Bedürfnissen des Gewerbetreibenden vereinbaren.

In den folgenden Fällen musst du dein Gewerbe verpflichtend abmelden:

  • Du verlegst den Sitz deiner Firma in eine andere Gemeinde.
  • Du wechselst die Rechtsform deines Betriebs.
  • Du verkaufst oder verpachtest dein Unternehmen.
  • Du möchtest nicht mehr gewerblich tätig sein.

Egal, aus welchen Gründen du über eine Gewerbeabmeldung nachdenkst, es gibt einiges zu beachten. Je nach Region gelten andere Auflagen. In manchen Gewerbemeldestellen musst du persönlich erscheinen, damit die Abmeldung offiziell ist. In anderen Regionen kann der komplette Abmelde-Vorgang online durchgeführt werden.

Mach es dir einfach und lasse dich bei der Gewerbe Abmeldung von Dienstleistern wie Gewerbeanmeldung.com unterstützen. Die Profis in Sachen Selbständigkeit wissen genau, wie du dein Gewerbe einfach, rasch und ordnungsgemäß abmelden kannst. Alle Unterlagen werden für dich vorbereitet und dir per Post zugeschickt. Du musst nur noch unterschreiben. Ein paar Klicks und schon geht es los.

 

Fazit:

In Deutschland gibt es eine einfache Bürokratie, wenn es um die Übertragung der Vollmacht geht. Sofern jemand anderes das Gewerbe anmelden möchte, benötigt dieser in den meisten Fällen eine Unterschrift des Gründers, das der bevollmächtigte die Erlaubnis von ihm erhalten hat.

Den Personalausweis vom Gründer, als auch vom Bevollmächtigten. Einen Zeitraum für die Gültigkeit der Dauer der Vollmacht. Die genaue Anschrift beider Leute.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Nebengewerbe? – Kleingewerbe Info&Definiton A-Z

Was sind Vorteile und Nachteile ein Nebengewerbe?


Ein Nebengewerbe anzumelden und sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu entscheiden ist für viele Gründer am Anfang ihrer Karriere sehr sinnvoll, da dies viele Vorteile mit sich bringen kann.

Das alte Athen beispielsweise war vor allem deshalb seiner Zeit voraus, weil es dort einem an nichts gemangelt hat und diese Leute so ihre Ganze Energie damit verbringen konnten, über bestimmte Dinge nachdenken zu können, um die Gesellschaft voranzubringen.

Genauso sieht es auch mit der Selbstständigkeit aus. Denn, durch die Einnahmen aus dem Hauptjob verspürt man keinen großen Druck, unbedingt etwas erreichen zu müssen und kann so in Ruhe das Gewerbe voranbringen.

Durch diese Ruhe kann man sich Zeit „erkaufen„, um zu schauen, ob die nebenberufliche Tätigkeit denn auch ein hohes wirtschaftliches Potenzial aufweisen kann oder eben nicht. Man muss nicht über jeden einzelnen Cent nachdenken und kann dieses frei investieren.

Außerdem kann jeder für sich selbst entscheiden, wie lange und wie viel Zeit man in sein neuestes Projekt stecken möchte. Diese Freiheit ist ein großer Anreiz für viele Neugründer. Nicht mehr vom Arbeitgeber abhängig zu sein und keine festen Strukturen zu haben, in denen die Kreativität erstickt.

Selbst wenn der Verlust eines Hauptjobs drohen sollte, was in unseren Zeiten keine Seltenheit mehr ist, hat man noch die Sicherheit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Wo sonst, außer bei einer Selbstständigkeit, könnte man so beruhigt in die Zukunft blicken können?

Ein weiterer Vorteil eines nebenberuflichen Kleingewerbes ist, dass die Einnahmen aus dem Hauptjob und die Einnahmen aus dem Nebengewerbe addiert werden und die finanzielle Sicherheit eines Einzelnen dadurch weiter ansteigt. Dadurch kann man sich selbst viel mehr gönnen, als bisher.

Unter anderem könnte man mehr Geld in die Hand nehmen und in das Projekt stecken, eventuell vielleicht zwei Mal, statt einmal einen Urlaub buchen.

Außerdem ist man durch die gestiegenen Einnahmen interessanter für Banken und würde so eher einen Kredit bzw. einen höheren Kredit bekommen, um sich so beispielsweise den Traum eines Eigenheims leisten zu können. Dinge, die vorher fast unmöglich erschienen, können so zur Realität werden.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.

Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wie viel ich Umsatzsteuer und Einkommenssteuer für Nebengewerbe zahlen?

Unabhängig davon, wie groß, klein oder auf welche Art ein Gewerbe betrieben wird, so muss man immer Steuern bezahlen. Jedes Gewerbe muss Gewerbesteuern, die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer bezahlen.

Allerdings kann es dennoch vorkommen, das man bei einem Nebengewerbe am Ende nur die Einkommenssteuer begleichen muss. Man kann in Deutschland nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls ja, dann muss man keine Umsatzsteuer verrichten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese sind, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt.

Wie viel darf man nebenberuflich selbständig verdienen?

Wenn man ein Kleingewerbe beantragt hat, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert.

Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden. Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Arbeitgeber halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht.

Zwar kann der Arbeitgeber nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.

Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Kleingewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Man kann, unabhängig der Art des Gewerbes, einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro pro Jahr erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht. Es gibt einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen.

Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Man muss die Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen lassen. In Großstädten kann es gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt bzw. Orte wie das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer, wo man bei manchen Gemeinden ebenfalls das Gewerbe anmelden kann. Bevor man also das Nebengewerbe anmelden kann, sollte man das zuständige Amt für einen finden.

In der Regel muss man beim Gewerbeamt einen Termin vereinbaren. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Eine kurze Recherche reicht bereits um die Antwort zu erhalten.

Wenn man also beim Amt erschienen und das Gewerbe anmelden möchte, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Ebenfalls muss man noch folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss Formular zur Gewerbeanmeldung beachten?

Daraufhin erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Nebengewerbe machen. Wenn dies ausgefüllt ist, wird das Formular unterzeichnet, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie dient dann fortan als Gewerbeschein, gibt einem Gründer allerdings noch nicht die Möglich, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem.

Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft.

Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Wer ein Klein- bzw. Nebengewerbe hat, braucht in der Regel keine neue Steuernummer und kann seine private benutzen, falls man Rechnungen schreibt.

Wann muss man ein Kleingewerbe spätestens anmelden?

Ein Nebengewerbe anmelden sollte man schleunigst tun, wenn man weiß, das man wiederholte Male eine Tätigkeit ausgeübt hat, mit der klaren Absicht,

Gewinne zu erwirtschaften. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In der Landeshauptstadt Bayerns ist es gar so, dass man für das nicht oder zu späte Anmelden ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten kann.

Dies ist eine mittelschwere bis ganz große Katastrophe. Daher ist es umso wichtiger, das man die Anmeldung auch so schnell wie möglich vornimmt. Unwissenheit schützt nämlich nicht vor Strafen.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, innerhalb von 60 Monaten das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dann kann es sein, dass man vielleicht nur ein kleines oder gar kein Bußgeld erhält, da die Ämter bei eher kleineren Beträgen eher Mal das Auge zudrücken.

Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch zusätzlich einen Zinssatz draufzahlen.

Welche Kosten muss man bei einem Kleingewerbe zahlen?

Als nebenberufliche Tätigkeit mit einem Kleingewerbe ist sehr kostengünstig und für viele einfach zu finanzieren. Dies ist eines der Hauptgründe, weshalb es ideal ist, eine solche nebenberufliche Tätigkeit zu starten.

Pro Jahr hat man nämlich nur die Kosten bei der IHK. Dort muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft antreten. Die Kosten hierbei betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.

Die Gebühren können allerdings steigen, das ist abhängig von den Einnahmen. Sollte man allerdings im Jahr einen Umsatz unter 5200 Euro vorweisen, dann muss man keine Gebühren bezahlen.

Es kann allerdings auch sein, das man bereits im ersten Jahr einen hohen Betrag zahlen muss, wenn zum Beispiel die Beitragsrechnung der IHK ankommt. Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. In solchen Fällen kannst du aber auf uns zählen. Denn wir bieten die IHK Gebührenberatung an.

Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von 0 Euro reduziert werden können. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung ist möglich.

Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du die IHK Gebührenberatung in Rate ziehen. Zwar gibt es keine Garantie für Erfolg, doch die bisher zahlreichen Erfahrungen und Bewertungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn das dein Interesse geweckt haben sollte, dann klicke hier ->

Es kann sein, dass auch noch weitere Kosten kommen können, diese sind allerdings eher als Investition zu verstehen und weniger als Ausgaben.

Zum Beispiel dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, eine Partnerschaft eingeht, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet oder man Neuanschaffungen tätigt. Auch dann muss man einen hohen Betrag zahlen, allerdings bedeutet das auch, dass der Gewinn dadurch steigen kann.

Muss man den Arbeitgeber von der Selbstständigkeit informieren?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Nebengewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so verlangt. Wenn man eine Klausel hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man zusätzliche Stunden für das Gewerbe benötigt und man so auf der Arbeit nicht das gesamte Potenzial abrufen kann. Das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.