Kleines Gewerbe Kosten pro Jahr

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Amt des Gewerbes anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen.

Beides hat seine Vor- und Nachteile. Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt. Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat.

Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören.

Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Gewerbetreibende erhalten in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen ein Schreiben vom Finanzamt. Falls nicht, dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es grad hakt.

Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man auf diesem angibt, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, dann ist das so, als wenn man ein Kleingewerbe gründen würde.

Daher ist es auch sehr wichtig, dass man diese Option zieht, denn falls nicht, dann darf man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen. Außerdem muss man Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es sehr wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben auch zur Realität passen.

Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen hierbei keine Steuernummer. Es reicht aus, wenn man die eigene Steuernummer auf Rechnungen angibt, die jeder Mensch seit Geburt an bekommt.

Welche Kosten fallen beim Kleingewerbe an?

Ein kleines Gewerbe ist sehr kostengünstig. Dennoch ist es für jeden Gründer wichtig zu wissen, welche Kosten überhaupt auf einen zukommen können. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60€ betragen.

Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.

Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70€ und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300€ begleichen.

Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.

Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Eine Gewerbeanmeldung sollte genau dann erfolgen, wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erzielen.

Dann ist man in Deutschland sogar dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Das nicht Anmelden kann nämlich große Konsequenzen haben. Man kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000€ erhalten.

In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000€ ausgesprochen werden kann. Das ist zwar nicht die Norm und nur in absoluten Notfällen anwendbar, dennoch sollte dies einem die Augen öffnen und zeigen, dass man sich nicht allzu lange Zeit bei der Gewerbeanmeldung lassen sollte.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann sich beim Gewerbeamt auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit, wenn man die ersten offiziellen Nachweise für eine Transaktion einsehen kann. Dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden.

Zusätzlich dazu kommt dann noch ein Zinssatz drauf, der ebenfalls bezahlt werden muss. Ein Bußgeld wird nicht in allen Fällen verhängt und hängt jeweils von den Ämtern ab. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese in machen Fällen eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

 

Kleines Unternehmen anmelden – Wie funktionierts?

Wo muss ich mich als Kleinunternehmer anmelden?


Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du beim Gewerbeamt deiner zuständigen Stadt vorstellig werden. Mittlerweile bieten auch viele Städte den Service der Online Anmeldung an. Recherchiere im Internet, ob dies in deiner Stadt möglich ist.

Beispielsweise kannst du in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, in Bayern, Hamburg oder auch in Berlin deine Anmeldung online abschließen. Das hat den einfachen Vorteil, dass du zum einen keine langen Wartezeiten mehr und du dein Gewerbe zu jederzeit eröffnen kannst, weil die Öffnungszeiten dich nicht daran hindern.

Sofern dir nur die Option bleibt, persönlich vor Ort zu erscheinen, ist dies auch nicht weiter tragisch, denn die Anmeldung dauert maximal nur eine halbe Stunde. Bei der Kleingewerbe Anmeldung musst du einige Dokumente bei dir haben, unter anderem:

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,
  • eine Meldebescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel

Dann gibt es noch einige Genehmigungspflichtige Gewerbe, bei denen du noch weitere Dokumente einreichen musst. Sofern du beispielsweise im Sicherheitsgewerbe tätig sein möchtest, benötigst du außerdem noch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Falls du ein Gewerbe in der Gastronomie eröffnen willst, benötigst du noch ein Gesundheitsamt. Nachdem du das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. Dieser berechtigt dich allerdings noch nicht, dein Gewerbe offiziell zu betreiben.

Dies geschieht erst beim Finanzamt bzw. wenn das Gewerbeamt die Informationen dem Finanzamt weiterleitet. Dies dauert in der Regel mehrere Tage bis zu wenige Wochen. Das Finanzamt schickt dir eine Steuernummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei einem klein Gewerbe darf man auch seine eigene Steuernummer verwenden, doch dies ist abhängig vom Finanzamt. Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist es wichtig, dass du alles korrekt angibst, sowohl deine Tätigkeit, als auch das, was du denkst, im Laufe des Jahres verdienen zu können.

Das Finanzamt überprüft nämlich genau, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deinem Gewerbe handelt. Deshalb solltest du auch deine unternehmerischen Tätigkeiten nicht zu eng fassen.

 

Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wann man in Deutschland genau dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist ebenfalls klar geregelt.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese Leute dürfen im Jahr mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbepflichtig zu werden. Auch müssen Freiberufler nicht den Gang zum Gewerbeamt machen.

Diese müssen lediglich die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man dies nämlich nicht tut, dann muss man mit einem Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München beispielsweise können in den aller schlimmsten Fällen ein Bußgeld verhängt werden, in Höhe von rund 50.000 Euro.

Dies würde für die meisten Leute den finanziellen Kollaps bedeuten. Zwar ist das nicht so häufig der Fall, dennoch sollte dieses Beispiel einem verdeutlichen, dass mit der Gewerbeanmeldung nicht zu spaßen sein sollte.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Ja. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde das Finanzamt dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.

Kleinunternehmen anmelden – welche Kosten fallen an?

Kleinunternehmen haben den Vorteil, dass diese nicht nur einen geringeren bürokratischen Verwaltungsaufwand erfordern, sondern auch noch nur wenig Kapital benötigen. Die Kosten für einen Kleinunternehmer sind sehr moderat und überschaubar.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Zunächst gibt es die Kosten für den Gewerbeschein. Von Stadt zu Stadt können sich die Beträge jeweils ändern, dennoch pendeln sich die Kosten zwischen 20 und 60 Euro ein. Sofern du weitere Unterlagen mitbringen musst, musst du weitere Kosten in deine Rechnung nehmen.

Z.B muss ein polizeiliches Führungszeugnis erst beantragt werden, welches rund 13 Euro kostet. Auch das Gesundheitszeugnis muss kostenpflichtig für rund 20 Euro erworben werden. Für Handwerker, die eine Handwerkskarte benötigen fallen Kosten in Höhe von rund 80-100 Euro an.

Mehrkosten wirst du bei der Gewerbeanmeldung nicht haben. Nachdem du den Steuerlichenerfassungsbogen ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt hast, kannst du deine gewerbliche Tätigkeit beginnen. Dann erfolgt die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK.

Sofern du einem Betrag von 5200 Euro bleibst, zahlst du keine Gebühren. Allerdings kann die IHK für dich auch einen Vorteil bringen, in dem du die unzähligen Angebote dieser nutzt.

Auch musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sofern du allerdings keine Mitarbeiter hast und keine Versicherungen zahlen musst, bleibt dies für dich ohne Kosten. Als Kleinunternehmen darfst du bis zu 22 000 Euro Umsatz Steuerfrei verdienen.

Es kann jedoch vereinzelnd immer wieder vorkommen, dass du von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst. Als Personengesellschaft kannst du dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen Wir als Experten prüfen dann für dich, ob eine Möglichkeit besteht, das du die Kosten auf 0 Euro reduzieren kannst. Ja, du hast richtig gelesen.. 0 Euro! Interesse geweckt? Klicke hier für mehr Informationen!

Wer ist Gewerbetreibender und wer Freiberufler?

Wir haben jetzt eine ganze Menge über die Anmeldung beim Gewerbeamt gesprochen, dabei aber bisher eine Personengruppe nicht erwähnt, die diesen Schritt gar nicht gehen muss.

Die Rede ist von den Freiberuflern. Diese üben freie Berufe aus und müssen, da kein Gewerbe vorhanden ist, auch keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings müssen sich diese Leute beim Finanzamt anmelden und erhalten dort ihre Steuernummer.

Ein weiterer Vorteil der Freiberufler ist, dass diese nicht bei der IHK meldepflichtig sind und demnach auch keine Kammerbeiträge leisten müssen. In wenigen Fällen kann es dennoch sein, dass sie sich je nach Beruf bei berufsständischen Kammern anmelden müssen.

Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet bzw. diese werden dort als solche gelistet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Patentanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Architekten,
  • beratende Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten

Es gibt da noch eine ganze Menge anderer Berufe, die nicht alle hier erwähnt werden können, da dies den Umfang des Textes sprengen würde. Allerdings findest du im Netz eine Liste mit den entsprechenden Berufen. Als Freiberufler musst du sowohl die Einkommensteuer, als auch die Umsatzsteuer zahlen.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Von der Kleinunternehmerregelung kann nur derjenige Gebrauch machen, wer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr bzw. im Vorjahr oder im darauf folgendem Jahr Maximal 50.000 Euro im Jahr nach der Gründung bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet.

Bleibst du danach dauerhaft unter 22 000 Euro Umsatz, kannst du auch bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, sofern du das möchtest. Sobald dein Umsatz erstmals zwischen 22.000 und 50.000 Euro beträgt, gilt für das folgende Jahr die Regel nicht mehr und du giltst dann als Einzelunternehmer.

Wie viel kann ein Kleingewerbe verdienen?

Kleingewerbetreibende müssen damit Leben, dass ihr kleines Unternehmen nicht so viel Gewinn pro Jahr verspricht. Die gewerbliche Tätigkeit kann noch so lukrativ sein, mit einem Kleingewerbe kann man gar nicht so viel verdienen.. Stimmt das denn auch? Nein, nicht wirklich.

Der Name eines solchen Gewerbes lautet zwar klein, der erreichbare Gewinn und der Umsatz sind hingegen alles andere als klein. Dies dürfte sogar die eigentliche Haupteinnahmequelle von vielen Leuten übertreffen.

Man kann mit einem kleinen Gewerbe nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Dies ist eine unfassbar hohe Summe. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abgeben muss.

Darunter die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Jedoch kann man mit etwas Geschickt zwei der drei Steuern umgehen.. wie? Im nächsten Abschnitt geht es weiter!

Kleinunternehmer geworden – dem Arbeitgeber bescheid geben?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dich dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber im Falle einer Anmeldung beim Ordnungsamt bescheid zu geben. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn es der Vertragsinhalt so vor sieht.

Daher ist es wichtig erst einmal zu überprüfen, wie eigene vertragliche Situation denn aussieht. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem auch Beamte und Berufssoldaten. Ein Ermächtigungsgrund würde nur dann deinem Arbeitgeber zustehen, wenn dein Nebengewerbe in Konkurrenz zu seinem steht oder ein anderer Interessenkonflikt vorliegt.

Es kann sein, dass dein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch interpretieren könnte, wenn du ihn nicht von der Anmeldung erzählst. Schätze daher deine Situation gut ein.

Fazit:

Nachdem man das Unternehmen beim Amt des Gewerbes angemeldet hat, wird das Finanzamt informiert. Dieses meldet sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung stattfinden sollte, dann erst sollte man selbst beim Amt des Gewerbes vorstellig werden. Vom Finanzamt erhält man zum einen den steuerlichen Erfassungsbogen, sowie die Steuernummer.

Der Fragebogen ist sieben Seiten lang, daher ist es sehr wichtig, dass man diesen mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausfüllt. Unter anderem muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe beanspruchen. Durch das beanspruchen der Regelung meldet man so das Kleingewerbe an.

 

Gewerbe anmelden Steuern

Es ist eines der ersten Schritte, in Richtung eigenes Unternehmen: die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Doch nicht jeder wagt diesen Schritt, obwohl der Traum so groß erscheint.

Dafür gibt es unzählige Gründe: das fehlende Wissen, rund um die angepeilte Branche, das fehlende Kapital oder die Angst vor den Steuern. In diesem Artikel schauen wir uns den letzten Punkt an: die Steuern.

In Deutschland die Steuern zu zahlen ist mit das schlimmste Vergehen, was man tun könnte. Daher haben auch viele Leute die Befürchtung, bei einem kleinen Fehler, der durchaus aufgrund von Unwissenheit geschehen kann, das es dadurch zu großen Problemen kommen kann.

Doch so ist es nicht. Zumindest nicht dann, wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Das Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Unter anderem auch deshalb, weil die Regel für dieses Gewerbe sehr einfach und überschaubar gehalten wurden und auch die Gesetzte, rund um die Steuern verständnisvoll sind. Überzeuge dich selbst!

Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?


Ob man sich für ein Kleingewerbe entscheiden sollte, ist jedem selbst überlassen. Für die einen macht es mehr Sinn, wie für andere. Beispielsweise für Leute, die von vorneherein wissen, dass sie ein Gewerbe über einen längeren Zeitraum nur nebenberuflich führen wollen.

So wird weiterhin die Krankenversicherung bezahlt, die Steuern steigen nur leicht an und man hat dabei nur einen geringen Verwaltungsaufwand.

Im Handelsregister eintragen lassen oder nicht?

Noch bevor man beim Gewerbeamt vorstellig wird, müsste man eigentlich das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen. Ob man im Handelsregister eingetragen wird oder nicht, hängt unter anderem auch daran ob, was für ein Gewerbe man anmelden möchte.

Handelt es sich hier beispielsweise um eine Kapitalgesellschaft, dann erübrigt sich die Frage, denn das ist der Gang verpflichtend. Bei einem Kleingewerbe sieht es hingegen anders. Für diese ist die Entscheidung frei, ob sie im Handelsregister sein möchte oder nicht. Wer mit dem Gedanken spielt, das Kleingewerbe eintragen zu lassen, kann unter anderem von folgenden Vorteilen profitieren:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Kann jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder Bürger Deutschlands, die Gewerbeanmeldung wahrnehmen darf, sofern ihm danach ist. Es herrscht eine Gewerbefreiheit. Für Ausländer bzw.

Nicht EU Bürger gilt, dass diese einige Dokumente zusätzlich benötigen, wie zum Beispiel einen Aufenthaltstitel. Doch in manchen Fällen, können Selbstständige dennoch die Selbstständigkeit anpeilen, müssen dann aber keine Gewerbeanmeldung beantragen.

Zu diesen Leuten gehören unter anderem die, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie in der Urproduktion tätig sind.

Auch keine Gewerbeanmeldung benötigen Freiberufler. Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Steuerberater,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele weitere mehr.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Außerdem sind diese nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten.

Allerdings kann es sein, dass Freiberufler dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen müssen, beispielsweise wenn sie eine eigene Räumlichkeit haben. Wenn ein Arzt eine eigene Praxis und Mitarbeiter hat, das gleiche auch bei Fotografen.

Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Menschen dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne das man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss. Alle anderen müssen die Kleingewerbe Anmeldung beantragen.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Bevor man die Kleingewerbe Anmeldung beantragen kann, muss man vorher beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden.

Dort angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man die Gebühr bezahlt hat, muss man einige erforderliche Unterlagen vorzeigen.

Was braucht man für die Anmeldung beim Gewerbeamt?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, das Formular auch mit nach Hause zu nehmen und dieses dort auszufüllen.

Doch das ist eher unpraktisch. Zum einen verzögert sich die Gewerbeanmeldung um einige Tage, zum anderen kann der Beamte bei Fragen direkt vor Ort helfen.

Doch dies ist jedem selbst überlassen. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbeformular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt. Bei dem Amt der Finanzen muss man allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt informiert die weiteren Behörden, von deiner Anmeldung.

Unter anderem das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Und auch die Anmeldung für ein Kleingewerbe, findet beim Amt der Finanzen statt. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Auf diesem muss man unter anderem Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, welches die Grundvoraussetzung ist, damit das Gewerbe, als Kleingewerbe eröffnet werden kann.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus entfällt die Pflicht, eine strenge Buchführung zu betreiben und diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt.

keine Umsatzsteuer

Zudem unterliegt das Gewerbe nicht mehr den Gesetzen der HGB, welche durchaus sehr streng ausgelegt sind, sondern dem BGB. Damit diese Regelung in Kraft tritt, darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Dann zahlt man auch keine Umsatzsteuer. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe tun.

Daher ist es wichtig, dass man sich dessen bewusst. In erster Linie ist es ratsam, sofern man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Doch das war es noch nicht. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welches sieben Seiten lang ist, muss man zum Beispiel auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben denn wirklich so stimmen.

Falls nicht, dann kann es sein, das man Bußgelder zahlen muss. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Kleingewerber fragen sich des öfteren, wie viel man eigentlich mit einem Kleingewerbe verdienen kann. Im Internet liest man zwar einige Zahlen, doch ob diese auch wirklich der Wahrheit entsprechen, kann einer nicht genau sagen.

Damit du auch dieses Problem gelöst bekommst, hier die Antwort. Eins vorneweg: die Zahlen sind absolut immens und dürften bei dem ein oder anderen für großes Staunen sorgen, denn man kann so viel mit einem solchen Gewerbe verdienen, das dass die eigentliche Haupteinnahmequelle übertreffen sollte.

Doch hier die Zahlen: man darf bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro pro Jahr an reinem Gewinn erwirtschaften. Wenn man dann noch bedenkt, dass man in Deutschland bis zu 24.500 Euro an reinem Gewinn verdienen darf, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen (das ist nämlich der Freibetrag), dann wird einem klar, wie viele Möglichkeiten ein Kleingewerbe seinem Besitzer bietet.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Einnahmen und Ausgaben müssen im Verhältnis zueinander sein. Auch bei einem Kleingewerbe wird man Ausgaben haben. Doch das Kleingewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei den Deutschen, weil man eben nicht nur geringe Steuern zahlt, sondern auch, weil die Ausgaben recht niedrig sind.

Da die meisten Leser noch vor ihrer Gründung stehen, kann man diese Kosten ebenfalls in das erste Jahr als Ausgaben reinpacken. Die Rede ist von der Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt, welche rund 20 bis 60 Euro kostet.

Wer ein Hauptgewerbe führt, der muss unter anderem auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten hier fangen ab 200 Euro an. Das wären auf das Jahr hochgerechnet rund 2400 Euro, mindestens. Doch auch hier gibt es einen kleinen, aber feinen Trick.

Die Ausgaben kann man nämlich als Betriebsausgaben angeben und so von der Einkommenssteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern absetzen. Zusätzliche Kosten fallen dann an, wenn man die Mitgliedschaft bei der IHK antritt, die für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend ist.

Die Kosten hier betragen für kleine Gewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bezahlen rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält.

Diese kann je nachdem eine solch hohe Summe sein, dass man geplante Kooperationen oder Neuanschaffungen über Monate hinweg verschieben muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Kleingewerbe = Steuerfrei?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Einkommensteuer

Unternehmen dürfen  in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

Fazit:

Einnahmen und Ausgaben auf der einen Seite, einen satten Gewinn auf der anderen Seite. Das alles kann ein Kleingewerbe bedeuten!

 

Kleingewerbe Voraussetzungen – Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Es ist der Traum eines jeden Gründers, irgendwann etwas eigenständiges auf die Beine gestellt zu haben. Wenn diese unternehmerische Selbstständigkeit dann auch noch Früchte trägt, über mehrere Jahre bestand hat und immense Gewinne im Jahr bereitstellt, dann kann man mächtig Stolz drauf sein.

Doch bis es soweit ist, müssen Unternehmer vor allem einen langen Atem haben. Wichtige Eigenschaften, um auf diesem Weg erfolgreich zu sein, sind die Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Lernbereitschaft, Kreativität sowie die Tatsache, dass man auch gerne Mal ein Risiko wagt.

Auch sollte man den Markt genauestens im Auge haben und die Sehnsüchte der Zielgruppe befrieden können. All diese Komponente vereinen zu können, erfordert jede Menge Mut, noch mehr Fleiß und noch weitaus mehr Geduld.

Auch wenn diese Schritte hart und noch sehr lang klingen, beginnt der erste Schritt bereits bei der Gewerbeanmeldung. Wie wir bekanntlich wissen, ist der erste Schritt der allerschwerste, wenn wir diesen einmal hinter uns haben, dann kommt mit Disziplin alles in die richtigen Wege. Wie sagte einst Goethe: ein Geist, der sich einem Ziel richtet, dem kommt vieles entgegen.

Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?


Wenn in uns der Gedanke aufkeimt, ein Gewerbe anmelden zu wollen, dann fragen wir uns in der Regel immer, wie sinnvoll- oder los ein solches Vorhaben wäre. Dann schauen wir uns an, wie die Verdienstmöglichkeiten eigentlich aussehen und vergleichen diese mit den aktuellen Verhältnissen.

Ob dies sinnvoll ist? Durchaus, denn ohne eine wirkliche wirtschaftliche Basis kann man über kurz oder lang das Leben nicht bestreiten. Zu viele Parameter, zu viele Stör- und Unsicherheitsfaktoren bestimmen dann unseren Alltag.

Doch wir dürfen dabei auch nicht vergessen, dass nicht immer das Geld der Hauptgrund dafür sein muss, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Vor allem dann, wenn man in erster Linie bereits ohnehin dies nur nebenberuflich tut und finanziell fürs Erste abgesichert ist.

Einige Gründer möchten einfach nur austesten, ob ihre Idee in der breiten Öffentlichkeit und auf dem Markt eine gewisse Relevanz genießt, andere wiederum möchten einfach nur mit Freunden gemeinsam einen Traum verfolgen und der Weg ist in dem Fall dann das Ziel.

Wenn man sich dann auch noch entscheidet, dass es sich dabei um ein Kleingewerbe handeln soll, welches sehr günstig im Unterhalt ist, keine hohen Kosten verursacht und dabei auch noch einen geringen Verwaltungsaufwand benötigt, dann kann man von einer solchen Unternehmung nur profitieren. Also ja, hauptsächlich lohnt sich ein Kleingewerbe in den meisten Fällen.

Im Handelsregister eintragen lassen oder nicht?

Bevor man überhaupt beim Gewerbeamt vorstellig werden muss, muss man sich die Frage stellen, ob man das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen möchte.

Falls man eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, dann muss man das Unternehmen ohnehin eintragen lassen. Falls man jedoch ein Kleingewerbe gründen möchte, dann sieht die Sache wiederum anders aus.

Denn Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Kann jeder ein Kleingewerbe anmelden?

Ja. In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Jeder Bürger Deutschlands hat die Möglichkeit, ein Gewerbe in der Bundesrepublik anzumelden. Doch es gibt einige Ausnahmen, die es dennoch nicht tun müssen.

Das sind unter anderem Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften, ohne dabei ein Kleingewerbe gründen zu müssen.

Dann gibt es noch die Leute, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind bzw. auch Leute, die zu den Freiberuflern gehören. Freiberufler werden kategorisiert in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Zu diesen freien Berufen gehören unter anderem:

  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Ärzte,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere dazu.

Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen Fragebogen muss man nicht selbst anfordern, sondern das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung von dir informiert.

Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man in der Regel dann die Post. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man nachfragen, woran es gerade denn hakt.

Wenn man einmal den Bogen in den Händen hat, wird man schnell merken, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular, welches nur eine Seite enthält, mit sieben Seiten ein echter Broken ist. Umso wichtiger ist daher auch, dass man sich hierfür auch entsprechend viel Zeit nimmt.

Vor allem auch deshalb, weil einige Dinge sehr kompliziert werden, doch im Endeffekt sind es immer ähnliche Fragen. Zwei der wichtigsten Felder, die man auszufüllen hat, sind zum einen die, wo man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Die Bedingungen sehen wie folgt aus: Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr 50.000 Euro liegen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.

Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten. Falls man dies nämlich nicht tut, dann darf man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als ein kleines Gewerbe anmelden.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen.

So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte. Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.

Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für Kleingewerbetreibende verpflichtend?

Ja, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle gesetzlich verpflichtend, auch für Kleingewerbetreibende (Ausgenommen von dieser Zwangsmitgliedschaft sind Freiberufler).

Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien. Nicht nur deshalb wird immer wieder Kritik an der IHK laut. Viele sehen keinen großen Nutzen im Gegensatz zu den jährlichen Gebühren.

Die IHK bietet einige Weiterbildungskurse an und versucht die regionale Wirtschaft zu fördern, doch die Erfolgsaussichten sehen nicht gerade rosig aus.

Wie denn nun auch sei, so sehen die Gebühren aus: Kleingewerbetreibende müssen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr bezahlen. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaften sollte, dann muss man keine Gebühr für dieses Jahr begleichen.

Dann gibt es noch eine weitere Sache an der IHK, die sehr viele Unternehmer stört.. die IHK Beitragsrechnung. Vor allem im ersten Jahr sehr schmerzhaft, kann es sein, dass man eine Rechnung erhält, die es in sich hat.

Dann können geplante Koorperationen und Neuanschaffungen fürs erste ad acta gelegt werden. Doch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, indem du die IHK Gebührenberatung nutzt.

Bei der Beratung überprüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum reduziert werden können. In einigen Fällen kann es sein, dass man sogar gar nichts oder nur wenig zahlen muss.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Kleingewerbe = Steuerfrei?

Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss.

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer.

Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.

Vom Kleingewerbe dem Arbeitgeber berichten?

Als Kleingewerber ist man nicht dazu verpflichtet, dem aktuellen Arbeitgeber vom Kleingewerbe zu berichten. Auch dann nicht, wenn man gutes Geld verdient und den Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn im Jahr erreicht hat. Doch in einigen Fällen kann es grundsätzlich sein, dass der Arbeitgeber dann doch informiert werden muss.

Beispielsweise dann, wenn man im Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die von einem genau dies von einem verlangt. Auch muss man vom Kleingewerbe berichten, wenn man in der selben Branche aktiv ist, wie das aktuelle Unternehmen, für das man arbeitet.

Dann steht man nämlich in einem Interessenkonflikt und müsste dann gegebenenfalls das Unternehmen verlassen. Auch so sollte man sich die Frage stellen, ob man nicht von alleine das Gewerbe erwähnt.

Denn falls der aktuelle Arbeitgeber von jemand anderem erfahren sollte, das man ein Kleingewerbe betreibt, dann kann das Vertrauen darunter leiden. Demnach auch das Arbeitsverhältnis abkühlen, so dass man über kurz oder lang nicht mehr zufrieden mit der Arbeit ist und das Unternehmen verlässt. Das sind Risiken, die man sich bewusst sein sollte.

Fazit:

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt in der Stand die Anmeldung beantragen. Um ein Kleingewerbe hingegen abschließend anmelden zu können, muss man jedoch beim Finanzamt vorstellig werden.

Das Besondere beim Kleingewerbe ist nämlich, dass man dieses gar nicht als solches bei dem Amt des Gewerbes als solches anmelden kann. Erst wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten und die Kleinunternehmerregelung beansprucht hat, kann man das Kleingewerbe, so wie es die meisten Leute kennen, auch als solches anmelden.

Ein Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Unter anderem auch deshalb, weil es sehr kostengünstig ist, man trotzdem einen sehr guten Gewinn erzielen kann und Kleingewerbetreibende keinen hohen Verwaltungsaufwand betreiben müssen.

Auch sind die Steuern, die gezahlt werden müssen, sehr gering, so dass man am Ende sagen kann, das ein Kleingewerbe grundsätzlich immer eine richtige Entscheidung ist und man nicht viel falsch machen.

 

Kleines Gewerbe beim Finanzamt anmelden – Kleingewerbe Info & Mehr

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. Auf diesem muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Erst wenn man dies tut, gilt man als Kleingewerbe. Beim Finanzamt selbst muss man dafür nicht vorstellig werden. Dafür muss man allerdings vorher das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen und die gewerbliche Tätigkeit anmelden. Ist dies einmal erledigt, dann erfolgen die restlichen Schritte automatisch.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es tatsächlich ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann. Auch kann es in einigen Städten der Fall eintreten, dass man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann.

Dann muss man zunächst recherchieren, welche Behörde für einen zuständig ist. Ist dies erledigt, folgt bereits der nächste Schritt: reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint oder benötigt man einen festen Termin? Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag das Gewerbe anmelden können.

Doch genauso kann man sich sicher sein, dass der Andrang relativ groß sein wird. Dadurch wird man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen müssen. Ein kleiner Tipp: um eine solche Situation zu entgehen, sollte man so früh wie möglich, am besten zu den direkten Öffnungszeiten beim Gewerbeamt erscheinen.

Solch ein Problem hätte man bei einem festen Termin nicht. Doch da der Andrang für das gründen eines Gewerbes vor allem in unserer heutigen Zeit so groß ist, sind freie Termine meistens erst nach Wochen und Monaten möglich. Eine kleine Zwickmühle. Für wen keine der beiden Alternativen eine Option darstellt, den kann vielleicht die Online Anmeldung interessieren.

Diese ist recht neu und daher noch nicht überall in Deutschland zugänglich. Man kann unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten. Der Ablauf ist derselbe, wie, als wenn man auch beim Amt des Gewerbes selbst erscheinen würde.

Doch zunächst einmal muss man schauen, ob die zuständige Behörde dies überhaupt anbietet. Doch ist man dann endlich soweit und kann die Anmeldung beantragen, den muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr zahlt man immer und ist unabhängig davon, welche Rechtsform man später auswählt.

Was braucht man für die Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man den Gewerbeschein beim Gewerbeamt bekommen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, wird beim Amt des Gewerbes böse Überrascht.

Auf dem Gewerbeformular kann man nämlich nicht angeben, dass man ein kleines Gewerbe gründen möchte. Ein Kleingewerbe kann man nur beim Finanzamt, indem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält und dort angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen diesen Bogen nicht selbst anfordern, sondern erhalten diesen automatisch nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes.

Nach der Anmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man diesen Bogen erhält. Falls es etwas länger dauern sollte, was durchaus Mal vorkommen kann, dann genügt es aus, wenn man einmal kurz beim Finanzamt anruft und nachfragt.

Wie kann man Kleingewerbe beim Finanzamt  anmelden?

Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.

Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte. Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung. Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe.

Keine Umsatzsteuer

Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen. Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer. Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben.

Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.

Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen.

Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften.

Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Die Bedingungen sehen wie folgt aus: Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr 50.000 Euro liegen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.

Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man bereits weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man entweder sofort oder kurz vor dem Start das Gewerbeamt aufsuchen.

Ansonsten gilt die Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, das Gewerbe so schnell wie möglich anzumelden.

Falls man dies nämlich nicht tut, dann können harte Konsequenzen drohen. Man müsste mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Dieses würde rund 1000 Euro und gar mehr Kosten. In München werden beispielsweise Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt. Nicht so schön, oder?

Das muss das Unternehmen schneller wieder dicht gemacht werden, als es eröffnet wurde. Um solch eine Tragödie zu umgehen, reicht es einfach aus, wenn das die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornimmt. Auch hat man die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können.

Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auch würde dann auf diese Steuern ein Zinssatz drauf berechnet. Falls man nur wenige Monate verspätet die gewerbliche Tätigkeit anmeldet, dann muss man in der Regel nicht mit Konsequenzen rechnen.

Auch muss nicht immer ein Bußgeld ausgesprochen werden. Bei eher kleineren Beträgen lassen Ämter Mal auch gerne Milde walten. Doch allein darauf sollte man nicht vertrauen.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Auch ein Kleingewerbe muss Steuern zahlen. Kaum zu glauben, denn dem Kleingewerbe wird des öfteren auch nachgesagt, dass dieses eigentlich steuerfrei sei. Das stimmt nicht. Doch was stimmt, ist die Tatsache, dass man mit einem Kleingewerbe in manchen Fällen so wenig Steuern zahlen muss, dass dieses fast schon wieder als steuerfrei gelten könnte.

Doch beginnen wir zunächst einmal mit den Steuern selbst, die gezahlt werden müssten. Bei einem Kleingewerbe fallen da die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer an. Sofern man die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt, muss man keine Umsatzsteuer zahlen. Damit wäre bereits die erste Steuer abgehackt.

In Deutschland darf man bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Das ist der aktuelle Freibetrag für die Unternehmen und ist unabhängig von der Rechtsform. Eine immens hohe Summe.

Wenn man dies auf das Jahr runter rechnen würde, wären dies 2000 Euro monatlich, ohne die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Das ist jede Menge Schotter. Dann gibt es da noch die Einkommensteuer.

Auch hier kann man einiges von der Steuer absetzen. Beispielsweise Leute, die die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen, können diese als Betriebsausgaben angeben und so auf das Jahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro anrechnen lassen. Du siehst, lieber Leser, mit einigen kleinen, aber feinen Tricks, kannst du jede Menge Steuern und somit bares Geld sparen.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK auch für Kleingewerbe verpflichtend?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.

Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr.

Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr. Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen.

Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.

Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.

Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Kann der Arbeitgeber ein nebenberufliches Unternehmen verhindern?

Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Für viele Gründer lohnt es sich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dafür muss man allerdings vorher den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und dort diese Regelung in Anspruch nehmen.

Hat man dies einmal erledigt, dann ist man nicht mehr dazu verpflichtet, die Buchführung zu betreiben und lästige Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Auch ist man dann nicht mehr dem HGB verpflichtet, sondern darf nach den Gesetzen der BGB handeln.

Der BGB wird nachgesagt, dass diese weitaus unkomplizierter ist, als die HGB. Der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch massiv. Zudem sind die anfallenden Kosten beim Kleingewerbe sehr moderat. Bis dieser Stein allerdings ins Rollen kommt, muss man zunächst die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen. Dort beginnt jede Reise eines Gewerbetreibenden.

Wie man ein kleines Gewerbe beim Finanzamt anmelden muss und worauf man dabei unbedingt achten muss, erfährst du nur hier. Erfahre mehr ->

 

Kleingewerbe anmelden Bedingungen – Kleingewerbe anmelden

Die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist gefragter denn je, denn immer mehr Leute versuchen die Selbstständigkeit zu erreichen. Auch wenn es bedeutet, zunächst einmal nebenberuflich zu starten. Dieser Weg ist für viele ideal, da es zum einen keine allzu hohe Zeit erfordert und auch der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe sehr gering ist.

Wer sich denkt, ich brauch aber noch paar Informationen mehr, der kann sich gerne den gesamten Text durchlesen. Generell ist unsere Ganze Seite gespickt voller exklusiver Informationen. Daher lohnt sich auch der Blick auf die anderen, unzähligen Texte.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?


Eine allgemein gültige Definition, wann man das Gewerbe anmelden muss, ist von den Ämtern klar vorgegeben. Allerdings klingt diese Definition sehr verwirrend. Es heißt nämlich, dass wenn man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, eben mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, dann sollte man möglichst zeitnah beim Gewerbeamt in der Stadt einen Besuch abstatten und die Anmeldung vornehmen.

So weit, so gut. Allerdings gibt es auch Leute, die von dieser Regel befreit sind. Das sind zum einen eben Leute, die die freien Berufe ausüben. Im Fachjargon auch Freiberufler genannt. Diese Freiberufler wurden damals unterteilt in die Kategorie Katalogähnliche Berufe.

Zu diesen Berufen zählen die Anwälte, Ärzte und Ingenieure. Also bei weitem kein großer Teil der Leute. Im Laufe der Zeit kamen dann noch die Katalogähnlichen Berufe dazu. Auf dieser Liste finden sich vielmehr Berufe, zu denen die breite Bevölkerung eher einen Beruf für sich finden kann.

Darunter gehören nämlich die Künstler, Fotografen, Journalisten, Designer und Schriftsteller. Auch hier so weit so gut. Doch ein kurzes Beispiel: wenn ein Schriftsteller, für jemand anderes ein Buch schreibt, sozusagen der Ghostwriter ist, dann muss dieser keine Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen.

Doch wenn der Schriftsteller sich dazu beschließt, ein eigenes Buch zu veröffentlichen und dieses auf Plattformen wie Amazon zu vertreiben, dann ist man wiederum verpflichtet die Anmeldung vorzunehmen. Es kann also sein, dass eigentlich freiberufliche Tätigkeiten dennoch die Gewerbeanmeldung brauchen, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Dann gibt es noch eine Personengruppe, die ebenfalls keine gewerbliche Tätigkeit anmelden müssen. Das sind diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung zu benötigen.

Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung durchzuführen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe  rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Wenn man also nun beim Gewerbeamt erschienen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente
benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom
Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Auf der Seite GewerbeAnmeldung.com ist unser größtes Bestreben, Gründern vor ihrer Anmeldung bei allen Lagen behilflich zu sein. Für viele klingt eine Gewerbeanmeldung wie ein Mysterium, das man nie entziffern kann.

Dort ein Formular, wo anders einen Bogen zur steuerlichen Erfassung, dann gibt es da noch die unzähligen Steuern und ehe man sich versieht, hat man gar keine Lust mehr Selbstständig zu sein. Man nimmt an, immer nur selbst und ständig zu arbeiten. Doch so schlimm ist es gar nicht.

Und wenn man das Ganze System hinter der Anmeldung einmal verstanden hat, dann ist dies sogar etwas sehr einfaches. Wenn man nun das Gewerbe angemeldet hat, erhaltet man noch währenddessen ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause zu nehmen, auszufüllen und wieder zurückzubringen, zumindest bei einigen Ämtern.

Es empfiehlt sich allerdings vielmehr, wenn man das Ausfüllen direkt vor Ort erledigt, falls sich einige Fragen ergeben sollten, dann kann man noch den Beamten vor Ort fragen.

Doch damit du dich bereits vorbereiten und es eben nicht zu so einer Situation kommen muss, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?

Das entmystifizieren geht weiter! Der genaue Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen ist ganz leicht erklärt. Es gibt nämlich keinen! Wenn man die Gewerbeanmeldung vornimmt, dann gibt es nur ein Formular, welches man ausfüllen kann. Fälschlicherweise wird immer wieder angenommen, das Kleingewerbe ein eigenes Formular besitzen.

Doch krasser Spoiler: man kann die Kleingewerbe Anmeldung gar nicht beim Amt des Gewerbes machen! Flash Flash Flash!!! Die Bombe ist geplatzt. Lass dir Zeit lieber Leser, denn erst einmal muss diese Info verdaut werden. Denn gleich kommt direkt auch die zweite Enthüllung…. man muss eine Anmeldung beim Finanzamt beantragen…. damit man ein Kleingewerbe anmelden kann.

Genau. Die Rechtsform „Kleingewerbe“ kann man nämlich gar nicht ankreuzen, dieses gibt es gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden Gewerbetreibende beschreiben, die die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben. Um dies beanspruchen zu können, muss man dies beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.

Man nimmt daher immer Mal wieder an, dass auch dieser Fragebogen sozusagen eine Art Gewerbeschein, doch das ist sie nicht. Merke daher: Kleingewerbe anmelden nur beim Amt der Finanzen.

Sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Im Abschnitt Vor- und Nachteile haben wir darüber gesprochen, dass ein Kleingewerbe bei Kunden nicht wirklich diesen Wow Effekt auslöst. Dies könnte sich ändern, wenn man das Kleingewerbe beim Handelsregister eintragen lassen würde.

Das muss man auch gar nicht tun, dennoch gibt es vereinzelnd Unternehmer, die sich darüber Gedanken machen, vielleicht doch diesen Schritt zu gehen. Zunächst einmal musst du wissen, das du als klein Gewerbe nicht dazu verpflichtet bist, im Handelsregister zu sein.

Dennoch gibt es die Option, sich dennoch eintragen zu lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie wir aber mittlerweile wissen, hat jede Medaille zwei Seiten, und somit auch eine, die negativ behaftet ist. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen.

Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wie kann man beim Finanzamt Kleingewerbe anmelden?

Da du nach der Frage Kleingewerbe anmelden gesucht hast, überspringen wir kurzerhand den Prozess beim Amt des Gewerbes und kommen direkt zum Finanzamt, der für dich wichtigere Teil, wenn es um das Kleingewerbe geht.

Das Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt, informiert die weiteren Behörden, dass du die Gewerbeanmeldung durchgeführt hast, zu diesen Behörden gehören unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaft.

In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen selbst zum Finanzamt gehen und dort vorstellig werden. Auch Gewerbetreibende können selbst aktiv werden, wenn innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erfolgt. Eine kurze Nachfrage per Telefon würde hierbei bereits ausreichen.

Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.

Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.

Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Noch immer nicht den Spoiler verdauen können..? Verständlich.. Doch die Kleinunternehmerregelung wartet bereits darauf, erklärt zu werden. Des Öfteren wird vom Volk moniert, das wir zu viele Steuern zahlen.

Zu weiten Teilen stimmt das auch, doch genau diese Kleinunternehmerregelung gibt einem Gewerbetreibenden die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese Bedingungen sehen wie folgt aus: man muss mit dem Kleingewerbe versuchen, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben.

Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen. Da wir gerade bei diesen ganzen Spoilern sind, da gibt es nämlich noch etwas, was ich vorneherein sagen muss: man kann mit einem Gewerbe bis zu 24.500 Euro im Jahr verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Boom! Die nächste Bombe ist geplatzt! Überrascht? Lies schnell den nächsten Abschnitt!

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere auch eine Mitgliedschaft einzugehen, die man eigentlich gar nicht möchte. Allerdings muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen. Freiberufler sind von der Pflicht der Mitgliedschaft befreit. Kleingewerbe zahlen eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt.

Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen.

Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Ein Kleingewerbe anmelden und Unsummen an Geld verdienen? Das ist wahrlich nicht der erste Gedanke, den man hat, wenn man an ein solches Gewerbe denkt. Und auch wird man mit einem solchen Gewerbe sicherlich kein Millionär über Nacht. Dennoch sind die erreichbaren Summen enorm und ein sattes Gehalt wartet auf einen.

Die Summe ist nämlich so hoch, dass diese bei den meisten das Gehalt beim Job bei weitem übertreffen könnte. Gespannt? Ich möchte dich auch nicht weiter auf die Folter spannen, hier kommt die Auflösung: mit einem kleinem Gewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz im Jahr bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Zahl, die bei dem ein oder anderen sicherlich für einen offenen Mund sorgen wird.

Auch sollte man berücksichtigen, dass diese Summe auf das eigentliche Gehalt noch drauf gerechnet wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.

Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Bei diesen unzähligen Vorteilen und Mythen ist die Frage durchaus berechtigt. Da kann man irgendwo Gewerbesteuern einsparen, Umsatzsteuer kann sogar komplett entfallen – was will man mehr?

Natürlich ist es dann selbstverständlich, das Leute annehmen, das man, nachdem man das Kleingewerbe anmelden hat lassen, man danach auch steuerfrei damit durchkommt. Doch ganz so einfach ist es leider dann doch nicht.

Denn auch wenn man einiges an Steuern sparen kann, gänzlich diese loswerden kann man diese nämlich nicht. Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an.

Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.

Muss der Arbeitgeber vom Unternehmen bescheid wissen?

Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar mein Gewerbe annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden können viele, es aber auch weiterhin betreiben und die anfallenden Kosten bezahlen, nur die wenigsten. Natürlich nicht! Das besondere an einem Kleingewerbe ist ja, dass man hierbei keine großen Kosten auf einen Warten.

Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn man einmal einen kleinen Überblick darüber erhält, welche Kosten denn potenziell gesehen auf einen Warten und warten könnten. Das Kleingewerbe ist nicht umsonst eines der beliebtesten Gewerbe der Deutschen, denn dieses kann sogar vom Studenten betrieben werden, der alleine mit dem Bafög klar kommen muss.

Da die meisten Leser noch vor der Gründung stehen, ist es auch wichtig, die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes zu erwähnen. Diese Kosten fallen nur einmal an, wenn man ein Gewerbe anmelden möchte. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Auch beim Amt des Gewerbes muss man angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebenberufliches Gewerbe eröffnen möchte.

Bei einem Nebengewerbe muss weiterhin der Arbeitgeber die Krankenversicherung in der Regel bezahlen. Bei einem Hauptgewerbe sieht es wiederum anders aus. Da muss der Gewerbetreibende selbst die Kosten begleichen. Ein Student, müsste in dem Fall rund 100 Euro für die Versicherung bezahlen. Alle anderen bewegen sich zwischen 200 Euro und mehr.

Die Ausgaben sind abhängig von den Einnahmen und können weiter steigen, sofern auch die Einnahmen steigen sollten. Diese Kosten müsste man allerdings monatlich bezahlen. Außerdem muss man noch die Gebühr bei der IHK berechnen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr beträgt. Das wären auch im Endeffekt die gesamten Kosten. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.

Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen..

 

Wer kann alles ein Gewerbe anmelden?

Wer kann in Deutschland ein Gewerbe anmelden? In unserer Bundesrepublik herrscht eine Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen möchte, dies auch tun kann.

Der Staat darf niemanden davon abholen. Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen unter anderem einige Voraussetzungen erfüllt. Außerdem gibt es da noch die freien Berufe, die zwar auch Selbstständige sind, allerdings kein Gewerbe anmelden müssen.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?


Jeder, der eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt mit der Absicht, mit der ausgeübten Tätigkeit Geld zu verdienen, ist dazu verpflichtet, beim Gewerbeamt vorstellig zu werden und die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Regelung besagt, das Leute, die mit ihrer Leidenschaft einen Jahresgewinn von unter 410 Euro erwirtschaften keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen.

Auch gibt es Freiberufler, die den Gang zum Gewerbeamt nicht antreten müssen. Diese sind nur dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt zu melden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Zu den Freiberuflern gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Darunter zählen Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Designer,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere mehr.

Was sind Freiberufler?

Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,

Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.

Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Was braucht man um ein Gewerbe anzumelden?

Zunächst muss man recherchieren, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist. In eher kleineren Gemeinden gibt es meistens ohnehin nur eins, in Großstädten wie beispielsweise Hamburg kann es sein, das sieben und mehr Ämter die Anmeldung aufnehmen können.

Um eine Gewerbeanmeldung durchführen zu können, benötigt man bei einigen Ämtern einen festen Termin. Einige haben nicht solche Regularien und wollen nur, das man vor Ort erscheint. Dann kann es vorkommen, das man etwas länger im Wartezimmer die Zeit totschlagen muss. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Wenn man dann aufgerufen wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Wann sollte man ein Gewerbe anmelden?

Sofern man eine Tätigkeit ausführt, die beabsichtigt, Gewinne mit der Tätigkeit zu erzielen, muss man ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung eines Gewerbes ist dann verpflichtend. Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht durchführen sollte, dann kann es zu einem Bußgeld kommen, welches es dann in sich hat. Bußgelder in Höhe von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

In der Landeshauptstadt Bayern, in München, werden sogar Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Eine wahnsinnige Summe, die einem verdeutlichen sollte, das man bei der Gewerbeanmeldung keine halben Sachen machen sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Als Gründer hat man das Glück, dass man die Anmeldung auch noch rückwirkend tätigen darf. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man also rückwirkend ein Gewerbe anmelden möchte, dann muss man auch die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diesen Steuern wird noch ein zusätzlicher Zinssatz drauf gerechnet.

Wie sieht die Anmeldung beim Finanzamt aus?

Die Anmeldung beim Finanzamt ist nicht wie bei der Gewerbeanmeldung, wo man vor Ort erscheinen muss, zumindest für Gewerbetreibende nicht. Das Finanzamt schicht einem nämlich Post. Diese ist in den meisten Fällen nach der Gewerbeanmeldung innerhalb von sieben bis zehn Tagen da.

Die Angehörigen der freien Berufe müssen allerdings selbst beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen eine Steuernummer und zum anderen den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Bogen ist sehr wichtig und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.

Der Bogen ist sieben Seiten lang. Das bedeutet demnach auch, dass man sich hierbei auch Zeit lassen sollte, denn dort werden viele wichtige Dinge geregelt. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für die Gewerbetreibenden, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Dabei ist vor allem wichtig darauf zu achten, dass man das Gewerbe so umfassend wie möglich beschreibt und auch passende Erklärungen abliefert. Das Amt der Finanzen prüft nämlich im Nachhinein sehr genau, ob die Angaben auch wirklich zum Gewerbe passen. Falls nicht, dann können Strafen folgen, in Form von einer Geldstrafe.

Kann man ein Gewerbe auch Online anmelden?

Mittlerweile bieten immer mehr Städte den Service der Online Anmeldung an. Diese Art der Gewerbeanmeldung ist schon revolutionär, denn sie vereinfacht das Leben vieler zehntausenden Menschen. Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit gar nicht dazu kamen, einen Termin vereinbaren zu können oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten vor Ort zu erscheinen, ist dies eine immense Hilfe.

Man kann bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung voranbringen. Dafür müssen Gewerbetreibende lediglich die Bearbeitungsgebühr per Online Überweisung begleichen. Anschließend müssen die selben Unterlagen als Kopie hochgeladen werden, die auch das Gewerbeamt von einen braucht.

Dann muss man das Formular ausfüllen und nur noch ausdrücken. Dann ist auch die Online Gewerbeanmeldung bereits fertig. Diese dauert in der Regel auch nur zehn bis 15 Minuten.

Einziger Haken hierbei: noch wird diese Art der Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Daher ist es ratsam erst einmal zu schauen, ob die eigene Stadt auch diesen Service hat. Auch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter keine elektronische Unterschrift akzeptieren und man diese per Post oder persönlich vor Ort abgeben muss.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Spätestens dann, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, sollte man sich genau überlegen, welche Kosten auf einen zukommen. Wer bisher die Befürchtung hatte, das die Kosten sehr hoch sein können, dem sei gesagt, dass das nicht der Fall ist. Zumindest nicht beim Kleingewerbe.

Dieses ist die beliebteste Form eines Gewerbes, daher schauen wir uns auch ein Beispiel davon an. Ein Kostenpunkt, der nur bei der Gewerbeanmeldung vorkommt, ist die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer einzugehen. Die jährlichen Gebühren für ein kleines Gewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro.

Für Unternehmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten gar 150 bis 300 Euro. Wer einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, der ist von den Beiträgen befreit. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden,

Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können.

Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe verdienen?

Wenn man ein Kleingewerbe beantragt hat, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert. Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden.

Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Arbeitgeber halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht. Zwar kann der Arbeitgeber nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.

Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Kleingewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer:

Jeder Gewerbetreibende muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Kleinunternehmer, die ein Kleingewerbe besitzen, zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. In beiden Fällen können die Gebühren ansteigen, allerdings sind sie abhängig von den eigenen Einnahmen.

Falls der jährliche Umsatz unter 5200 Euro betragen sollte, dann muss man keine Gebühren zahlen. In dem Sinne kommt die IHK den Unternehmen entgegen. Doch dann gibt es noch eine unschöne Seite an ihr.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben.

Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Fazit:

Jeder Bürger Deutschlands kann die Gewerbeanmeldung durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass man die erforderlichen Unterlagen auch bei sich hat und die benötigten Kosten tragen muss. Außerdem darf man nicht vergessen, dass nicht jeder die Gewerbeanmeldung benötigt.

Freiberufler müssen lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Wer alles ein Gewerbe anmelden kann, ist in Deutschland klar definiert. Vermeide diesen einen Fehler, das erspart dir mehrere tausende Euros. Erfahre mehr ->

 

Kleinunternehmer anmelden

Was sind Kleinunternehmer?


Kleinunternehmer zu sein ist aktuell in Mode. Oder etwa doch nicht? Mit über 5 Millionen Kleingewerben und insgesamt über 70.000 Freiberuflern sind Kleinunternehmen ohnehin schon immer sehr beliebt gewesen. Woran das liegt? Weil Kleinunternehmer von sehr vielen Gelegenheiten profitieren.

Sei es aufgrund von Steuervorteilen oder von einem geringen Verwaltungsaufwand. Doch wer oder was genau sind denn nun Kleinunternehmer Kleinunternehmer können sowohl Leute sein, die ein eigenes Gewerbe besitzen, aber auch Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man eben diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Klingt ziemlich kompliziert, ist es aber bei weitem nicht.

Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?

Also, die Begrifflichkeiten Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht, was wiederum nichts anderes bedeutet wie der Erwerb und Vertrieb innerhalb des Inlandes der deutschen Grenzen.

Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben. Das hat den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt.

Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste bzw. die Dienstleistung, die man anbietet, für einen weit günstigeren Preis anbietet als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das eigene Angebot eher anzunehmen. Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können. So viel zum Kleinunternehmen.

Der Begriff Kleingewerbe stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Weil man eben kein vollständiger Kaufmann, sondern nur ein Kann-Kaufmann ist.

Das wiederum erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.

Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten. Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten.

Außerdem müssen Kleinunternehmer nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln.

Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer. Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.

Wer gilt als Freiberufler?

Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,

Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,

Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.

Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer sich nun dazu entschlossen hat, ein Kleingewerbe anzumelden, der muss als erstes beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Grundsätzlich haben auch Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, das eigene Unternehmen im Handelsregister eintragen zu lassen.

Doch dann verschwinden fast gänzlich die gesamten Vorteile eines Kleinunternehmers. Daher wäre es ratsam, diesen Schritt nicht zu gehen. Als nächstes muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vorher einen Termin benötigt oder ob es auch ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Beides hätte seine Vor- als auch Nachteile.

Was kostet die Anmeldung des Kleingewerbes?

Wenn man nun an dem besagten Tag der Gewerbeanmeldung gekommen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden und hat nichts mit der Rechtsform des Gewerbes zu tun.

Was braucht man für die Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man als Kleinunternehmer Gewerbe Formular beachten?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Es gibt bestimmte Fristen, die man einhalten muss, bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann. Nimmt man diese nämlich zu spät wahr, muss man damit rechnen, ein Bußgeld zu erhalten, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Es ist daher sehr wichtig darauf zu achten, dass man die Anmeldung so früh wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man hat auch die Möglichkeit, sein Unternehmen auch noch nachträglich anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Da die meisten Leser auf der Seite eher Kleingewerbetreibende sind, schauen wir uns in einem kurzen Beispiel an, mit welchen Kosten diese rechnen müssen. Da gibt es zunächst die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese muss jeder Gewerbetreibende bezahlen.

Weitere laufende Kosten für einen Kleingewerbetreibenden können dann anfallen, sofern dieser das Unternehmen hauptberuflich betreibt. Dann müsste man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die monatlichen Kosten belaufen sich hierbei auf mindestens 200 Euro. Das gute ist, das man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben kann und man am Ende des Jahres bei der Steuererklärung bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen kann. Ein sehr großer Vorteil. Weitere Kosten, die man als Kleingewerbe bezahlen muss, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK entstehen.

Kleingewerbetreibende zahlen da rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Falls man Mitarbeiter beschäftigen sollte, dann muss man unter anderem auch die Versicherung der Arbeitnehmer bezahlen.

Das wären allerdings auch die einzigen Fixkosten, die man hätte. Im weiteren Verlauf der Jahre können jedoch zusätzliche Zahlungen entstehen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Koorperationen eingeht.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Wenn man ein klein Gewerbe gründen möchte, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert. Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden.

Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Chef halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht. Zwar kann der Chef nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.

Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Nebengewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.

Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist.

Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet.

Sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit?

Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt.

Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen. Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut? Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.

Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht tun. Wie und wo man sich als Kleinunternehmer anmelden muss und wie du dabei sehr viel Geld sparen kannst, erfährst du nur hier ->

 

Gewerbeschein Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind besonders. Nicht nur deshalb, weil sie ganz bestimmte Vorteile genießen. Sondern weil Kleinunternehmer sowohl Gewerbetreibende, als auch Freiberufler sein können. In diesem Artikel werden wir uns aber die Gewerbetreibenden Kleinunternehmer anschauen.

Wann muss man als Kleinunternehmer ein klein Gewerbe anmelden?


Ein Unternehmen, unabhängig von der Form des Gewerbes, muss sofort angemeldet werden. Da gibt es auch keine großen Ausnahmen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der die Anmeldung für ein Gewerbe beantragen möchte, dies auch tun kann. Allerdings muss man sich auch den Regeln beugen und die Pflicht der rechtzeitigen Anmeldung auch befolgen.

Das bedeutet, dass sofern eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt ausgeführt wird, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erzielen, man sich beim Gewerbeamt anmelden muss. Dies muss zeitnah oder kurz vor der gewerblichen Tätigkeit geschehen. Ansonsten kann es passieren, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und weitaus mehr zahlen muss.

Beispielsweise ist es in München so, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kassieren kann. Nur aufgrund der Tatsache, dass das Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet worden ist. Das ist für keinen Unternehmer eine schöne Sache und kann bei manchen die Existenz bedrohen.

Wann muss man als Kleinunternehmer anmelden?

Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Zwar kann es dennoch sein, dass man ein Bußgeld erhält, doch bei einem eher kleinerem Umsatz drücken die meisten Ämter ein Auge zu und verhängen keine Strafen.

Allein darauf sollte man allerdings nicht vertrauen. Zusätzlich zum Versäumnis der Anmeldung kommt noch hinzu, dass die ausgefallenen Steuern nachgezahlt werden müssen, mit einem zusätzlichen Zinssatz. Um diese ganzen Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, das Gewerbe so schnell wie möglich zu eröffnen.

Wo muss man ein kleines Unternehmen eröffnen?

Ein Gewerbe eröffnen muss man beim Amt des Gewerbes. Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten darf man das Gebäude nicht betreten. Bei anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt.

Beides hat seine Vor- und Nachteile. Nachdem man ins Büro gebeten wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht ein Kleinunternehmer für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man als Kleinunternehmer Gewerbe Formular ausfüllen?

Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Dort müssen Angaben zum Kleinunternehmer und zum Kleingewerbe gemacht werden. Unter anderem wird hier die gefragt, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Das sind zusätzliche Kosten, die einen belasten können. Daher ist es ratsam, in der Regel mit einem Nebengewerbe zu starten. Für die meisten ist dies ohnehin der Fall, sofern man ein Hauptjob hat. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Nachdem dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält der Kleinunternehmer die Kopie, welche dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es dem Kleinunternehmer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde. Vom Finanzamt erhält man zum einen die Umsatzsteuer Identifikationsnummer, sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei diesem Fragebogen muss man unter anderem die Frage klären, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn man diese Option nicht ziehen möchte, dann darf man die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen. Für Kleinunternehmer wäre es ratsam, vorerst diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleinunternehmer endlich durchstarten und Gewinne einfahren.

Kann man ein Kleingewerbe auch online eröffnen?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Anmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten. Man müsste nicht im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen.

Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch. Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung.

Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen. Dafür muss man allerdings folgende Voraussetzung erfüllen: im ersten Jahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro liegen und im zweiten nicht über 50.000 Euro.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Jahr einen Umsatz von 24.000 Euro hat, dann muss man zwar auch keine Gewerbesteuer zahlen, weil man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften darf, die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung ist damit allerdings nicht erfüllt. Daher müsste man versuchen, im kommenden Jahr wieder unter 22.000 Euro Umsatz zu kommen, damit die Regelung greift.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das eröffnen eines Gewerbes ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.

Zunächst kommen die Kosten bei der Eröffnung des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.

Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Geschäftsjahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent eintragen lassen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können.

Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Gewerbe gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen. Dann gibt es allerdings noch eine unschöne Sache, die was mit Rechnungen zu tun hat.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Kleinunternehmer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

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Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Als Kleinunternehmer muss man zum Eröffnen eines Gewerbes beim Amt des Gewerbes vorstellig werden. Dort muss man eine kleine Gebühr von 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies geschieht unabhängig der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem muss jeder Gründer folgende Unterlagen mindestens dabei haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Man muss anschließend ein Formular ausfüllen. Nachdem man auch dies fertig hat, erhält man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein für Kleinunternehmer – etwas Besonderes oder erhält jeder denselben? Erfahre mehr ->

 

Gewerbe anmelden Kleingewerbe

Ein eigenes Gewerbe zu besitzen ist für viele Gründer der Traum schlechthin. Dieser Traum ist in unserer heutigen Zeit so greifbar Nahe, wie sonst noch nie in der Geschichte zuvor.

Wir können mit relativ kleinen Mitteln große Imperien aufbauen (Zalando, Shopify etc.), können zwischen zahlreichen Podcast, Büchern und Coachings entscheiden, und erhalten durch das Internet noch einmal ganz andere Möglichkeiten, ein Produkt zu vermarkten.

Wenn man sich diese Möglichkeiten vor Augen führt, dann müssen wir Dankbar sein. Dankbar dafür, in einer solchen Zeit in diesem Deutschland leben zu können. Um nun von diesen Gegebenheiten profitieren zu können, sind Gründer fast schon dazu verpflichtet, ein Kleingewerbe anmelden zu müssen, oder? 😉

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist.

Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen! Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen.

Was braucht man für Anmeldung des Kleingewerbes?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.

Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten.

Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes. Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Anmeldung beim Gewerbeamt zu vollziehen hat, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.

Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.

In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise zahlt man für ähnliche Vergehen in München bis zu 50.000 Euro.

Solch eine Summe würde für viele den absoluten finanziellen Ruin bedeuten und ist der Albtraum eines jeden Gründers. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung sehr ernst nimmt.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Eine höhere Summe auf einmal zu zahlen kann ebenfalls ein großer Akt sein. Wer also ein Unternehmen anmelden möchte, sollte dies so schnell wie möglich erledigen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen diesen Bogen nicht selbst anfordern, sondern erhalten diesen automatisch nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes.

Nach der Anmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man diesen Bogen erhält. Falls es etwas länger dauern sollte, was durchaus Mal vorkommen kann, dann genügt es aus, wenn man einmal kurz beim Finanzamt anruft und nachfragt.

Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbe

Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung. Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen.

Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer. Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben.

Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.

Beschreibung von Kleingewerbe

Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.

Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.

Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist.

Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten.

Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann.

Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.

Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein.

Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen. Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Muss jeder ein die Gewerbeanmeldung beantragen?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese sagt aus, dass jeder, der ein klein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Wer sich jetzt die Hände reibt und direkt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dem sei gesagt: es gibt einige Ausnahmen, die dies gar nicht benötigen!

Denn es gibt auch Selbstständige, die kein Gewerbe besitzen und dennoch Kleinunternehmer sind. Es handelt sich hierbei um die Freiberufler. Freiberufler sind Leute, die ebenfalls Steuern bezahlen, beim Amt der Finanzen vorstellig werden, jedoch nicht das Amt des Gewerbes aufsuchen müssen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann. Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind.

Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das?

Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen.

Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann.

Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Fazit:

Wenn man von einem Kleingewerbe spricht, dann handelt es sich hierbei um das beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst bei dem zuständigen Amt des Gewerbes vorstellig werden.

Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Daraufhin muss man unter anderem einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Personalausweis, eine Melde Bestätigung und ein polizeiliches Führungszeugnis.

Anschließend muss man dann ein Formular ausfüllen. Ist dies auch erledigt, so hat man die Gewerbeanmeldung abgeschlossen. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt automatisch innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach Hause geschickt.

Ist dieser Fragebogen dann auch ausgefüllt zurückgeschickt worden, dann hat man die Anmeldung hinter sich gebracht. Das Gewerbe anmelden um ein Kleingewerbe zu besitzen kann kompliziert sein, außer du nutzt diesen einfachen Trick. Klicke hier ->