Was muss man tun, um ein Kleingewerbe online anmelden zu können?

Kleingewerbe online anmelden

Möchtest du dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies auf den herkömmlichen Weg mit Formular und Gang zum zuständigen Amt tun. Inzwischen bieten aber viele Gemeinden und Bundesländer einen eigenen Onlineservice zur Gewerbeanmeldung an. Die Anmeldung benötigt dieselben Unterlagen wie das Standardverfahren. Mit unserer Hilfe und Tipps erledigst du die Anmeldung deines Kleingewerbes online einfach und schnell.

Anmeldemöglichkeiten für ein Kleingewerbe


Möchtest du ein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies inzwischen auf verschiedene Weise erledigen. Standardmäßig kannst du das Anmeldeformular direkt vor Ort bei deinem zuständigen Amt ausfüllen.

Manche Gewerbeämter verlangen, dass die Person, welche das Gewerbe betreiben möchte, persönlich bei ihnen erscheint. Andere Ämter hingegen ermöglichen dir, dass du das Formular sowie alle notwendigen Unterlagen schriftlich per Post einsendest. Somit musst du nicht immer persönlich beim Gewerbeamt auftreten.

Grundsätzlich bieten inzwischen viele Gewerbeämter das Anmeldeformular für ein Gewerbe online an. Dadurch kannst du das Formular zuhause in Ruhe ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken.

Die persönliche Unterschrift ist bei jeder Vorgehensweise notwendig, da die Anmeldung sonst nicht akzeptiert wird. Kannst du nicht zum zuständigen Gewerbeamt fahren oder ist der Postweg für dich nicht möglich, kannst du gegebenenfalls ebenso eine Onlinemeldung durchführen.

Die Onlineanmeldung eines Kleingewerbes ist aber nicht überall möglich. Nicht alle Gemeinden und Bundesländer akzeptieren eine reine Onlineanmeldung, da beim Onlineformular eine persönliche Unterschrift benötigt wird.

Möchtest du wissen, in welchen Bundesländern du dein Gewerbe online anmelden kannst, kannst du entweder selbst recherchieren oder unsere Dienste in Anspruch nehmen. Wir helfen dir, deine Onlineanmeldung durchzuführen und geben dir Tipps, wo es möglich ist.

Ist eine Anmeldepflicht vorhanden?

In Deutschland gilt generell eine Anmeldepflicht für alle Unternehmen. Somit musst du verpflichtend dein Klein Gewerbe anmelden. Lediglich eine Ausnahme besteht bei den sogenannten Freien Berufen.

Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung, wodurch bei ihnen eine Anzeigepflicht einer Gewerbeausübung per Gesetz entfällt. Freiberufler müssen somit weder ihr Gewerbe anmelden noch eine Gewerbesteuer zahlen. Unter anderem zählen zu den Freiberufen

  • Apotheker
  • Schriftsteller
  • Ärzte
  • Berater
  • Designer
  • Rechtsanwälte
  • Künstler

Bist du dir nicht sicher, ob du zu den Freiberufen gehörst, kannst du beim zuständigen Finanzamt hinterfragen. Selbstverständlich kannst du dich auch an uns wenden. Wir erklären dir, was ein freier Beruf ist und ob deine Tätigkeit somit unter die Anmeldepflicht fällt oder ob du das Gewerbe nicht anmelden musst.

Neben den freien Berufen gibt es die Gruppe der sogenannten Urproduktion. Gleichzeitig entfällt für diese eine Anmeldepflicht als Gewerbe. Die Urproduktion beinhaltet vorwiegend

  • Landwirtschaft
  • Fischzucht
  • Fischerei sowie ähnliche Tätigkeiten
  • Viehzucht

Auch hier musst du dein Gewerbe weder vor Ort noch online anmelden. Jedoch ist eine Anmeldung beim Finanzamt und eigenen Kassen notwendig.

Kosten für eine Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist nicht kostenlos. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um ein großes oder ein kleines Unternehmen handelt. Möchtest du dein Kleingewerbe offiziell anmelden, fallen allerdings keine hohen Kosten an.

Die tatsächlichen Gebühren unterscheiden sich allerdings je nach Gemeinde. Manche Gemeinden verrechnen eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro. In ganz Deutschland können zugleich maximal 60 Euro an Anmeldegebühr verrechnet werden, wobei dies eher die Ausnahme ist.

Mit den Anmeldekosten ist die Gewerbeanmeldung jedoch häufig nicht abgeschlossen. In manchen Fällen bzw. je nach Art des Gewerbes kann es möglich sein, dass du bei der Anmeldung mit Mehrkosten durch zusätzliche Unterlagen rechnen musst.

Benötigst du beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, musst du diese extra bezahlen. Sämtliche Unterlagen musst du gesondert anfordern und auch extra bezahlen. Folglich können die tatsächlichen Kosten für die Anmeldung deines Kleingewerbes die Anmeldegebühr überschreiten.

Vorteile einer Onlinenanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung online bekommst du im Gegensatz zur Standardanmeldung einige Vorteile. Vorwiegend handelt es sich bei der Anmeldung über das Internet über ein äußerst zeitsparendes Verfahren.

Während du bei der Standardanmeldung direkt zum Amt fahren und somit viel Zeit allein für den Fahrtweg investieren musst, kannst du dein Gewerbe ganz einfach und schnell zuhause in deiner Freizeit und zu jeder beliebigen Tageszeit anmelden. Vor allem musst du nicht auf einen schnellen Termin hoffen, da eine Vielzahl an Ämter die Anmeldung nur mit vorgemerktem Termin durchführen.

Zugleich umgehst du mit der Onlineanmeldung die verschiedenen Vorgehensweisen der einzelnen Ämter, Städte und Regionen. Während manche Ämter einen fixen Termin mit dir vereinbaren, benötigst du bei anderen wiederum keinen.

Bist du berufstätig, hilft dir die Anmeldung deines Gewerbes über das Internet folglich, den Amtsweg leicht zu umgehen. Hast du beispielsweise nur abends oder am Wochenende Zeit, kannst du die Anmeldung auch zu diesen Zeitpunkten ohne Termin durchführen.

Kleingewerbe anmelden online Schritt für Schritt

Um ein Klein Gewerbe anmelden zu können, solltest du schrittweise vorgehen. Bei Fragen und Problemen stehen wir dir mit unseren Service jederzeit zur Verfügung. Somit solltest du nicht zögern und dich an uns wenden.

Mit unserer Checkliste hier erhältst du bereits zu Beginn einen Leitfaden, an welchen du dich halten kannst. In unserem Leitfaden sind sämtliche wichtigen Punkte für Jungunternehmer vermerkt, welche zu einer erfolgreichen Anmeldung führen.

Bist du unsere Checkliste durchgegangen und hast dich im Vorfeld erkundigt, welche Unterlagen du benötigst, um dein Kleingewerbe anmelden online zu können, musst du das Anmeldeformular ausfüllen. Bei der Gewerbeanmeldung online müssen sämtliche benötigten Unterlagen vor der Durchführung vorliegen.

Folglich musst du alle Dokumente und anderen Unterlagen im Vorfeld besorgen und einscannen. Wir und dein zuständiges Amt helfen dir, falls du nicht wissen solltest, welche Dokumente und Nachweise für dein Gewerbe notwendig sind.

Kleingewerbe mit einer juristischen Person als Geschäftsführer beispielsweise benötigen einen Registerauszug. Führungszeugnisse oder sonstige Nachweise werden ebenso des Öfteren angefordert.

Bei Gewerbe mit Eintrag im Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister musst du die Dokumente und Unterlagen als Anhang bei der Onlineanmeldung beifügen. Auch bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe darfst du auf die Dokumente nicht vergessen, da sonst deine Anmeldung nicht bearbeitet werden kann.

Meldest du dein Gewerbe ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft an, musst eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Diese kannst du als Bild- oder PDF-Datei anfügen.

Neben den bereits erwähnten Unterlagen benötigst du für eine Onlineanmeldung in der Regel einen Personalausweis, die Zustimmungserklärung der Gesellschafter, das Beiblatt über die Vertretungsberechtigungen.

Gleichzeitig kann ein Meisterbrief oder ein anderer Nachweis der beruflichen Qualifikation angefordert werden. Du musst anschließend nur das Onlineformular alleine oder mit unserer Hilfe ausfüllen und mitsamt allen Dokumenten und Nachweisen abschicken. Fehlen dir einige Dokumente, kannst du sie gegebenenfalls per Post oder persönlich nachreichen.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes online ist aktuell noch nicht überall möglich. Unter anderem ist es dir erlaubt, dein Gewerbe über das Internet in folgenden Bundesländern anzumelden:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein

Kleingewerbe online anmelden mit Leichtigkeit

Planst du, ein Kleingewerbe zu gründen, musst du es in Deutschland verpflichtend anmelden. Hierzu stehen dir der Postweg, die Anmeldung vor Ort im zuständigen Amt sowie in manchen Bundesländern online zur Verfügung.

Bei der Onlineanmeldung musst du das Anmeldeformular über das Internet ausfüllen und alle notwendigen Dokumente beifügen. Anders als bei der Anmeldung beim Amt kannst du diese zwar ohne festen Termin an einem beliebigen Datum oder zu einer beliebigen Uhrzeit durchführen.

Allerdings hast du keine Hilfe zur Verfügung. Treten trotzdem Fragen oder Probleme auf oder benötigst du eine Hilfe beim Ausfüllen oder generellen Anmeldung, kannst du dich an uns wenden. Wir helfen dir, deine Onlineanmeldung für dein Gewerbe ordnungsgemäß abzuwickeln.

Weitere Gewerbe Themen:

Kleingewerbe anmelden Frankfurt

Wo ein Gewerbe anmelden, als bei der Finanz-Stadt schlechthin? Klar, einen besseren Standort für die Gewerbeanmeldung gibt es in Deutschland nicht!

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Der erste Ansprechpartner, um ein Gewerbe in Frankfurt am Main anmelden zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

Einen Termin vereinbaren oder Ort erscheinen

Um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können, muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen.

Bei der Gewerbeanmeldung selbst muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 40€ kostet. Diese bezahlt man ganz unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Außerdem ist es wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung  ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Haupt- oder ein Nebengewerbe

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Was kostet ein kleines Gewerbe im Jahr?

Ein kleines Gewerbe ist sehr kostengünstig. Dennoch ist es für jeden Gründer wichtig zu wissen, welche Kosten überhaupt auf einen zukommen können. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für kleines Unternehmen betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Gibt es auch weitere Kosten?

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise:

  • Räumlichkeiten gemieten oder
  • Mitarbeiter eingestellt werden,
  • Partnerschaften können entstehen,
  •  vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Wer bereits jetzt schon weiß, dass er die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der sollte dies schnellstmöglich vornehmen, da ansonsten ein Bußgeld in Höhe von rund 1000€ und mehr drohen kann. Auch die Stadt Frankfurt ist sehr erpicht darauf diese Bußgeld zu verteilen.

Fazit:

Der erste Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Frankfurt am Main eröffnen zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

 

Gewerbe Formular

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?


Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo melde ich ein Gewerbe an?

In der Regel muss man zum zuständigen Gewerbeamt in dem jeweiligen Bezirk. In einigen Städten übernehmen diese Aufgaben auch die Ordnungsämter oder die Handelskammer wie es in Hamburg der Fall ist. Bei einigen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren. Bei anderen wiederum reicht es aus, wenn man zu den Öffnungszeiten erscheint, meistens hat man dann allerdings eine kleine Wartezeit von zehn bis 20 Minuten. Grundsätzlich gilt, das man folgende Unterlagen immer dabei haben sollte:

  • einen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente benötigt werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis.

Je nach Stadt muss man für das Anmelden eine Gebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Innerhalb von einer halben Stunde ist die Anmeldung meistens durch. Deine Informationen werden dann vom Gewerbeamt weiter an die anderen Ämter geschickt.

Gegen Ende hin erhältst du dann deinen Gewerbeschein. Dieser gibt dir noch nicht die Möglichkeit, mit deiner gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Erst nach dem du deine neue Steuernummer von dem Finanzamt erhalten hast, darfst du mit deinem Gewerbe Umsätze erwirtschaften.

 

Wo und wie kann man ein kleines Gewerbe anmelden?

Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?


Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist. Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen! Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen.

Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.

Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.

Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sofern eine Tätigkeit mehrere Male ausgeübt wird, die eine Gewinnabsicht verfolgt. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die im Jahr 410 Euro wirtschaften. Ebenfalls gehören Freiberufler nicht zu den Leuten, die ein Kleingewerbe anmelden müssen. Alle anderen sind verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend zu tätigen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Das bedeutet aber nicht, das man diese Zeit auch so ausdehnen muss. Denn die Ämter können ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Zwar lassen diese vor allem bei eher kleineren Gewerben Milde walten, darauf vertrauen sollte man nicht.

Wie sieht ein Formular bei der Gewerbeanmeldung aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.

Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf.

Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!

Haupt- oder nebenberuflich gründen?

Für viele Gründer eine sehr Interessante Frage, denn nicht jeder verfolgt die gleichen Absichten und hat andere Prioritäten. Vor allem für Leute, die eher mit kleineren Gewinn rechnen und ein gesichertes Einkommen wollen, eignet sich eine nebenberufliche Tätigkeit ideal. Man kann in ruhe testen, ob das Gewerbe überhaupt eine potente Nachfragt und Geld bringt.

Außerdem kann man bei einem Nebengewerbe selbst entscheiden, wie viel Zeit, Geld und Energie man in dieses Projekt investiert. Das gleiche gilt zwar auch bei einem Hauptgewerbe, dieses allerdings muss durchgezogen werden, um überhaupt Einnahmen zu generieren.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Tätigkeit ist, das man im Fall einer Kündigung, das Gewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe ummelden kann. Zudem wird das Haupteinkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit dazu addiert, welches dem Gründer eine hohe Liquidität gibt. Auf der anderen Seite hat auch ein Hauptgewerbe seine Daseinsberechtigung.Jemand der ein Hauptgewerbe hat, hat auch mehr Zeit für das Unternehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewerbe ein Erfolg werden kann.

Bei einem Kleingewerbe muss man sich Fragen, ob die Zeit die man hat, überhaupt dafür ausreicht, um erfolgreich ein Gewerbe zu Gewinne zu führen. Als Hauptgewerbe kann man außerdem persönlich mit den Kunden in Kontakt treten, was für viele Menschen ein Vorteil sein kann. Für Studenten gilt das Studium als Hauptjob, daher können diese in erster Linie nur ein Nebengewerbe eröffnen.

Wann muss man zum Finanzamt?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das Amt des Gewerbes schickt die Informationen weiter an die anderen Ämter, darunter auch dem Finanzamt. Diese brauchen ungefähr zehn Tage, bis sie sich bei dir melden. Du erhälst da deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.

Sowohl der Fragebogen bei der Anmeldung des Gewerbes, als auch die vom Amt der Finanzen, muss sorgfältig ausgefüllt werden. Beispielsweise wird genau gefragt, wie denn die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht. Nachher prüft das Amt der Finanzen genau, ob denn auch alle Angaben richtig sind. Wenn ein Handy Verkäufer, der diese Tätigkeit auch so angegeben hat, anfängt, Tablets zu verkaufen, dann entspricht das nicht mehr der angegebenen Tätigkeit. Es ist daher ratsam, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben.

Auch ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob man denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Denn wenn man diese nicht möchte, kann man erst nach fünf Jahren den Antrag dafür stellen.

Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?

Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann. Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind. Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig.

Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.

Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. D

och einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbe. Diese muss man beim Finanzamt für sich beanspruchen bzw. man muss beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man diese in Anspruch nehmen möchte. Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt, muss man keine Gewerbesteuern zahlen.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr rund 24.000 Euro Umsatz gemacht hat, dann muss man zwar auch keine Steuern zahlen, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt, unter die Regelung fällt man allerdings nicht mehr. Grundsätzlich ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man keinen hohen Verwaltungsaufwand hat. Man muss keine aufwendige Buchführung führen und kann diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?

Es gibt keinen genauen Zeitpunkt, wo man genau bestimmen könnte, wann man nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Hierfür gibt es keine genauen Definitionen, dafür allerdings einige Anhaltspunkte. Unter anderem dann, wenn man den Umsatz eines Kleingewerbes übersteigt oder wenn man mehr als sieben Arbeiter für sich hat. Auch gilt man bereits als „Unternehmen“ wenn man im Handelsregister eingetragen ist, dennoch können dies auch Kleingewerbe tun und ist kein Kriterium.

Muss man dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Gewerbe anmelden auch online möglich?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten. Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Fazit:

Ein Kleingewerbe kann man ganz einfach bei dem Amt des Gewerbes anmelden. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Kleingewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.

 

Ist ein Kleingewerbe auch ein Einzelunternehmen?

Was ist ein Einzelunternehmen?


Bestimmt hast du schon Mal was von einem Einzelunternehmen gehört. Wenn man auf Google Mal nach Einzelunternehmen sucht, dann kommen einem viele Begrifflichkeiten entgegen, wie Freiberufler, Kleingewerbetreibende, GmbH oder auch UG. Doch was ist nun der genaue Unterschied und können all diese Rechtsformen ein Einzelunternehmen sein? Grundsätzlich nennt man alle Unternehmen, die von einer einzelnen Person gegründet wurde, ein Einzelunternehmen.

Hierbei ist es unerheblich, ob die Person die unternehmerische Tätigkeit freiberuflich oder als Gewerbetreibender ausübt. Diese Gründer haben auch in den meisten Fällen keinen Geschäftsführer über sich, jedoch können diese dennoch Mitarbeiter einstellen und ein Team aufbauen. Das wäre möglich, unabhängig vom Zeitpunkt der Gründung. Einzelunternehmen gehören zu 100 Prozent dem Gründer.

Muss man das Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?

Nicht jeder Einzelunternehmer muss dies tun. Zunächst einmal gilt, dass Freiberufler ohnehin nicht dazu zählen, weil diese kein Gewerbe besitzen. Lediglich Gewerbetreibende müssen dem Eintrag nachkommen. Doch auch bei Gewerbetreibenden gibt es Unterteilungen.

Große Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise eine GmbH es eine ist, müssen im Handelsregister eingetragen werden, da diese als Kaufmann gelten. Kleingewerbetreibende hingegen können es sich frei aussuchen, ob sie im Handelsregister auftauchen wollen, um einige Vorteile genießen zu können. Vorteile wären unter anderem:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibender haben eiginge Wahl

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo kann man ein Einzelunternehmen gründen?

Wer ein gewerbliches Unternehmen gründen will, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Es wäre ratsam, wenn man zunächst einmal recherchiert, ob man einfach vor Ort auftauchen kann oder ob man einen Termin benötigt.

Ist man dann an dem besagten Tag der Gewerbeanmeldung angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem bezahlt man diese Gebühr völlig unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man, um das Gewerbeformular ausfüllen zu können, zunächst einige Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z.b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Nebengewerbe oder Hauptgewerbe?

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.

Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig. Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht.

Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen.

Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn du beim Gewerbeamt das Gewerbeformular ausfüllst, wirst du schnell merken, dass du ein Kleingewerbe als solches gar nicht dort anmelden kannst. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat. Auf diesem muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Doch eins nach dem anderen.

Nach der Gewerbeanmeldung dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt bekommt. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollten Gründer aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist.

Hat man den Fragebogen in der Hand, erkennt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen.

Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.

Wofür gibt die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zu zahlen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahmen Überschuss Rechnung ersetzen.

Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat. Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Amt der Finanzen sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.

Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Ist ein Kleinunternehmer ein Einzelunternehmer?

Ja. Ein Kleinunternehmer ist nichts anderes als ein Freiberufler bzw. Kleingewerbetreibender, der sein Unternehmen vollständig besitzt.

Fazit:

Auch ein Kleingewerbe bzw. auch Kleingewerbetreibende sind Einzelunternehmer und gelten auch als solche. Einzelunternehmer sind dafür bekannt, dass ihnen das Unternehmen 100 Prozent gehört.

 

Kleingewerbe Antrag richtig stellen – So Geht’s!

Schritt für Schritt zum eigenen Kleingewerbe

Der Antrag, um die Gewerbeanmeldung abschließen zu können, ist eines der ersten Schritte eines Gründers, vor seiner unternehmerischen Karriere. Einige Unternehmer müssen gar vor der Anmeldung beim Gewerbeamt noch sich beim Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbe benötigen dies nicht.

Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern hat auch noch die Besonderheit, dass sie extra beantragt werden muss.

Dafür reicht es nicht aus, einfach nur beim zuständigen Gewerbeamt zu erscheinen. Kleingewerbetreibende müssen nämlich beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim jeweiligen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Warum? Ganz einfach deshalb, weil es vor allem in Großstädten gerne dazu kommen kann, das es mehrere Gewerbeämter gibt, wie beispielsweise in Berlin oder Hamburg.

Auch kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung gar bei der Handwerkskammer oder beim Ordnungsamt beantragen kann. Deshalb muss man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen. Ist dieser Schritt erledigt, folgt bereits die Recherche, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel auch innerhalb eines Tages den Gewerbeschein in den Händen. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass der Andrang für eine Gewerbeanmeldung bei anderen Gründern genauso hoch sein dürfte und man einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Weniger Zeit im Wartezimmer verbringen müssen Leute, die bereits einen festen Termin haben und schnell die Gewerbeanmeldung beantragen können. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass Ämter über mehrere Wochen und Monate vollkommen verplant sind und man dementsprechend viel warten muss. Eine dritte Alternative, die sich größter Popularität erfreut, ist die Online Gewerbeanmeldung.

Wie kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?

Online Anmeldung ist noch neu, bedeutet aber für Gründer eine erhebliche Erleichterung zum anmelden. Man kann nämlich ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.

Man benötigt hierfür weder einen Termin, noch muss man unbedingt zum Gewerbeamt hin. Auch dauert diese Art der Anmeldung nur wenige Minuten. Wer aufgrund seiner bisherigen Arbeit es nie schaffen konnte, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung.

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Deshalb muss man zunächst einmal schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. In einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall.

Unabhängig davon, für welche Art der Gewerbeanmeldung man sich entscheiden würde, so ist der Ablauf bei allen gleich.

Wie viel Kosten muss man für Anmeldung bezahlen?

Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sie achten!

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Dies wären somit die ersten Kosten, die für einen Kleingewerber langfristig anfallen würden.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaften.

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

Persönliche Angaben zum Betriebsinhaber

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

Angaben zum Betrieb

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt, sondern bei dem Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser ist sieben Seiten lang und ein kleiner Brocken. Deshalb sollte man sich auch ausreichend Zeit lassen und die Felder mit größter Aufmerksamkeit ausfüllen. Um nun ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Antrag stellen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfestellung für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden können.

Deshalb ist es wichtig, dass man sich hier ausführliche Gedanken machen muss, um zu entscheiden, was man selbst eigentlich möchte. Wer noch gerade dabei ist, seine unternehmerische Idee auszutesten, für den wäre es ratsam, ein Kleingewerbe anmelden zu lassen.

Auch wäre es für diejenigen interessant, die neben der Arbeit das Gehalt etwas weiter aufbessern wollen, ohne dabei viel mit Steuern am Hut zu haben. Auch ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe recht niedrig, im Verhältnis zu anderen Gewerben. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, diese Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Das Finanzamt kontrolliert im Nachhinein nämlich sehr genau, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas am Unternehmen ändern sollte, dann muss man diese Änderung so schnell wie möglich dem Finanzamt melden.

Nachdem man den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man nun endlich beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigt man in der Regel als Kleingewerbe nicht. Auch kann man die eigene Steuernummer auf den Rechnungen angeben, die jeder Bürger seit Geburt an hat. Als Kleingewerbe erhält man nämlich kein neues.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, der ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, sofern er beabsichtigt, diese Tätigkeit wiederholt auszuüben, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld.

Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Das ist zwar nicht die Norm, dennoch würde dies für die meisten Gründer den finanziellen Ruin bedeuten.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht.

Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.

Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit beim Amt des Gewerbes beantragt hat, der ist dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dies ist gesetzlich so verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die IHK oder HWK sieht sich selbst als eine Institution, welche versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit diese Bestrebungen von Erfolg gekrönt sind, darüber darf sich jeder selbst eine Meinung zu bilden.

Was feststeht ist allerdings, das die IHK höchst umstritten ist, da die meisten Gründer keinen klaren Mehrwert erkennen können. Man kann der IHK wenigstens noch zugute halten, das sie viele Weiterbildungskurse anbietet, wo man Qualifikationen erlangen kann, die wiederum dem Unternehmen dabei helfen, an ansehen zu gewinnen.

Doch dies kostet eben auch einiges an Geld. Damit sind auch nicht die Gebühren gemeint, die kommen pro Jahr nämlich noch extra dazu. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Auch wenn man annehmen möchte, dass man mit einem Kleingewerbe gar nicht so viel verdienen kann, so sind die erreichbaren Summen immens. Bei vielen würde dies gar die Haupteinnahmequelle übertreffen.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.

Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.

Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK.

Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man nicht nur das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen, sondern muss auch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Dies können sie dann machen, wenn sie vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten haben. Auf diesem Bogen kann man die Regelung in Anspruch nehmen.

Falls man dies nämlich nicht tut, dann kann man für die kommenden fünf Jahre zumindest das angemeldete Gewerbe nicht mehr als ein Kleingewerbe eintragen lassen.

Ein klein Gewerbe hat den Vorteil, dass man viele Steuern einsparen kann, sehr wenige Kosten im Jahr hat und dennoch jede Menge Geld verdienen kann. Vor allem für Gründer, die noch erst austesten möchten, ob ihre gewerbliche Tätigkeit überhaupt einen wirtschaftlichen Ertrag bringen könnte, eine ideale Voraussetzung.

Auch kann sich ein Kleingewerbe für diejenigen lohnen, die ihren Hauptjob weiterhin ausüben möchten und nebenbei etwas dazu verdienen möchten, ohne das diese unternehmerische Karriere zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder zu viele Steuererklärungen bedeuten.

 

Kleines Gewerbe Kosten pro Jahr

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Amt des Gewerbes anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen.

Beides hat seine Vor- und Nachteile. Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt. Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat.

Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören.

Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Gewerbetreibende erhalten in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen ein Schreiben vom Finanzamt. Falls nicht, dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es grad hakt.

Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man auf diesem angibt, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, dann ist das so, als wenn man ein Kleingewerbe gründen würde.

Daher ist es auch sehr wichtig, dass man diese Option zieht, denn falls nicht, dann darf man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen. Außerdem muss man Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es sehr wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben auch zur Realität passen.

Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen hierbei keine Steuernummer. Es reicht aus, wenn man die eigene Steuernummer auf Rechnungen angibt, die jeder Mensch seit Geburt an bekommt.

Welche Kosten fallen beim Kleingewerbe an?

Ein kleines Gewerbe ist sehr kostengünstig. Dennoch ist es für jeden Gründer wichtig zu wissen, welche Kosten überhaupt auf einen zukommen können. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60€ betragen.

Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.

Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70€ und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300€ begleichen.

Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.

Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Eine Gewerbeanmeldung sollte genau dann erfolgen, wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erzielen.

Dann ist man in Deutschland sogar dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Das nicht Anmelden kann nämlich große Konsequenzen haben. Man kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000€ erhalten.

In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000€ ausgesprochen werden kann. Das ist zwar nicht die Norm und nur in absoluten Notfällen anwendbar, dennoch sollte dies einem die Augen öffnen und zeigen, dass man sich nicht allzu lange Zeit bei der Gewerbeanmeldung lassen sollte.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann sich beim Gewerbeamt auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit, wenn man die ersten offiziellen Nachweise für eine Transaktion einsehen kann. Dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden.

Zusätzlich dazu kommt dann noch ein Zinssatz drauf, der ebenfalls bezahlt werden muss. Ein Bußgeld wird nicht in allen Fällen verhängt und hängt jeweils von den Ämtern ab. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese in machen Fällen eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

 

Kleines Unternehmen anmelden – Wie funktionierts?

Wo muss ich mich als Kleinunternehmer anmelden?


Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du beim Gewerbeamt deiner zuständigen Stadt vorstellig werden. Mittlerweile bieten auch viele Städte den Service der Online Anmeldung an. Recherchiere im Internet, ob dies in deiner Stadt möglich ist.

Beispielsweise kannst du in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, in Bayern, Hamburg oder auch in Berlin deine Anmeldung online abschließen. Das hat den einfachen Vorteil, dass du zum einen keine langen Wartezeiten mehr und du dein Gewerbe zu jederzeit eröffnen kannst, weil die Öffnungszeiten dich nicht daran hindern.

Sofern dir nur die Option bleibt, persönlich vor Ort zu erscheinen, ist dies auch nicht weiter tragisch, denn die Anmeldung dauert maximal nur eine halbe Stunde. Bei der Kleingewerbe Anmeldung musst du einige Dokumente bei dir haben, unter anderem:

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,
  • eine Meldebescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel

Dann gibt es noch einige Genehmigungspflichtige Gewerbe, bei denen du noch weitere Dokumente einreichen musst. Sofern du beispielsweise im Sicherheitsgewerbe tätig sein möchtest, benötigst du außerdem noch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Falls du ein Gewerbe in der Gastronomie eröffnen willst, benötigst du noch ein Gesundheitsamt. Nachdem du das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. Dieser berechtigt dich allerdings noch nicht, dein Gewerbe offiziell zu betreiben.

Dies geschieht erst beim Finanzamt bzw. wenn das Gewerbeamt die Informationen dem Finanzamt weiterleitet. Dies dauert in der Regel mehrere Tage bis zu wenige Wochen. Das Finanzamt schickt dir eine Steuernummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei einem klein Gewerbe darf man auch seine eigene Steuernummer verwenden, doch dies ist abhängig vom Finanzamt. Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist es wichtig, dass du alles korrekt angibst, sowohl deine Tätigkeit, als auch das, was du denkst, im Laufe des Jahres verdienen zu können.

Das Finanzamt überprüft nämlich genau, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deinem Gewerbe handelt. Deshalb solltest du auch deine unternehmerischen Tätigkeiten nicht zu eng fassen.

 

Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wann man in Deutschland genau dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist ebenfalls klar geregelt.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese Leute dürfen im Jahr mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbepflichtig zu werden. Auch müssen Freiberufler nicht den Gang zum Gewerbeamt machen.

Diese müssen lediglich die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man dies nämlich nicht tut, dann muss man mit einem Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München beispielsweise können in den aller schlimmsten Fällen ein Bußgeld verhängt werden, in Höhe von rund 50.000 Euro.

Dies würde für die meisten Leute den finanziellen Kollaps bedeuten. Zwar ist das nicht so häufig der Fall, dennoch sollte dieses Beispiel einem verdeutlichen, dass mit der Gewerbeanmeldung nicht zu spaßen sein sollte.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Ja. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde das Finanzamt dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.

Kleinunternehmen anmelden – welche Kosten fallen an?

Kleinunternehmen haben den Vorteil, dass diese nicht nur einen geringeren bürokratischen Verwaltungsaufwand erfordern, sondern auch noch nur wenig Kapital benötigen. Die Kosten für einen Kleinunternehmer sind sehr moderat und überschaubar.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Zunächst gibt es die Kosten für den Gewerbeschein. Von Stadt zu Stadt können sich die Beträge jeweils ändern, dennoch pendeln sich die Kosten zwischen 20 und 60 Euro ein. Sofern du weitere Unterlagen mitbringen musst, musst du weitere Kosten in deine Rechnung nehmen.

Z.B muss ein polizeiliches Führungszeugnis erst beantragt werden, welches rund 13 Euro kostet. Auch das Gesundheitszeugnis muss kostenpflichtig für rund 20 Euro erworben werden. Für Handwerker, die eine Handwerkskarte benötigen fallen Kosten in Höhe von rund 80-100 Euro an.

Mehrkosten wirst du bei der Gewerbeanmeldung nicht haben. Nachdem du den Steuerlichenerfassungsbogen ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt hast, kannst du deine gewerbliche Tätigkeit beginnen. Dann erfolgt die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK.

Sofern du einem Betrag von 5200 Euro bleibst, zahlst du keine Gebühren. Allerdings kann die IHK für dich auch einen Vorteil bringen, in dem du die unzähligen Angebote dieser nutzt.

Auch musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sofern du allerdings keine Mitarbeiter hast und keine Versicherungen zahlen musst, bleibt dies für dich ohne Kosten. Als Kleinunternehmen darfst du bis zu 22 000 Euro Umsatz Steuerfrei verdienen.

Es kann jedoch vereinzelnd immer wieder vorkommen, dass du von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst. Als Personengesellschaft kannst du dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen Wir als Experten prüfen dann für dich, ob eine Möglichkeit besteht, das du die Kosten auf 0 Euro reduzieren kannst. Ja, du hast richtig gelesen.. 0 Euro! Interesse geweckt? Klicke hier für mehr Informationen!

Wer ist Gewerbetreibender und wer Freiberufler?

Wir haben jetzt eine ganze Menge über die Anmeldung beim Gewerbeamt gesprochen, dabei aber bisher eine Personengruppe nicht erwähnt, die diesen Schritt gar nicht gehen muss.

Die Rede ist von den Freiberuflern. Diese üben freie Berufe aus und müssen, da kein Gewerbe vorhanden ist, auch keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings müssen sich diese Leute beim Finanzamt anmelden und erhalten dort ihre Steuernummer.

Ein weiterer Vorteil der Freiberufler ist, dass diese nicht bei der IHK meldepflichtig sind und demnach auch keine Kammerbeiträge leisten müssen. In wenigen Fällen kann es dennoch sein, dass sie sich je nach Beruf bei berufsständischen Kammern anmelden müssen.

Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet bzw. diese werden dort als solche gelistet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Patentanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Architekten,
  • beratende Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten

Es gibt da noch eine ganze Menge anderer Berufe, die nicht alle hier erwähnt werden können, da dies den Umfang des Textes sprengen würde. Allerdings findest du im Netz eine Liste mit den entsprechenden Berufen. Als Freiberufler musst du sowohl die Einkommensteuer, als auch die Umsatzsteuer zahlen.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Von der Kleinunternehmerregelung kann nur derjenige Gebrauch machen, wer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr bzw. im Vorjahr oder im darauf folgendem Jahr Maximal 50.000 Euro im Jahr nach der Gründung bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet.

Bleibst du danach dauerhaft unter 22 000 Euro Umsatz, kannst du auch bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, sofern du das möchtest. Sobald dein Umsatz erstmals zwischen 22.000 und 50.000 Euro beträgt, gilt für das folgende Jahr die Regel nicht mehr und du giltst dann als Einzelunternehmer.

Wie viel kann ein Kleingewerbe verdienen?

Kleingewerbetreibende müssen damit Leben, dass ihr kleines Unternehmen nicht so viel Gewinn pro Jahr verspricht. Die gewerbliche Tätigkeit kann noch so lukrativ sein, mit einem Kleingewerbe kann man gar nicht so viel verdienen.. Stimmt das denn auch? Nein, nicht wirklich.

Der Name eines solchen Gewerbes lautet zwar klein, der erreichbare Gewinn und der Umsatz sind hingegen alles andere als klein. Dies dürfte sogar die eigentliche Haupteinnahmequelle von vielen Leuten übertreffen.

Man kann mit einem kleinen Gewerbe nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Dies ist eine unfassbar hohe Summe. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abgeben muss.

Darunter die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Jedoch kann man mit etwas Geschickt zwei der drei Steuern umgehen.. wie? Im nächsten Abschnitt geht es weiter!

Kleinunternehmer geworden – dem Arbeitgeber bescheid geben?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dich dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber im Falle einer Anmeldung beim Ordnungsamt bescheid zu geben. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn es der Vertragsinhalt so vor sieht.

Daher ist es wichtig erst einmal zu überprüfen, wie eigene vertragliche Situation denn aussieht. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem auch Beamte und Berufssoldaten. Ein Ermächtigungsgrund würde nur dann deinem Arbeitgeber zustehen, wenn dein Nebengewerbe in Konkurrenz zu seinem steht oder ein anderer Interessenkonflikt vorliegt.

Es kann sein, dass dein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch interpretieren könnte, wenn du ihn nicht von der Anmeldung erzählst. Schätze daher deine Situation gut ein.

Fazit:

Nachdem man das Unternehmen beim Amt des Gewerbes angemeldet hat, wird das Finanzamt informiert. Dieses meldet sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung stattfinden sollte, dann erst sollte man selbst beim Amt des Gewerbes vorstellig werden. Vom Finanzamt erhält man zum einen den steuerlichen Erfassungsbogen, sowie die Steuernummer.

Der Fragebogen ist sieben Seiten lang, daher ist es sehr wichtig, dass man diesen mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausfüllt. Unter anderem muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe beanspruchen. Durch das beanspruchen der Regelung meldet man so das Kleingewerbe an.

 

Gewerbe anmelden Steuern

Es ist eines der ersten Schritte, in Richtung eigenes Unternehmen: die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Doch nicht jeder wagt diesen Schritt, obwohl der Traum so groß erscheint.

Dafür gibt es unzählige Gründe: das fehlende Wissen, rund um die angepeilte Branche, das fehlende Kapital oder die Angst vor den Steuern. In diesem Artikel schauen wir uns den letzten Punkt an: die Steuern.

In Deutschland die Steuern zu zahlen ist mit das schlimmste Vergehen, was man tun könnte. Daher haben auch viele Leute die Befürchtung, bei einem kleinen Fehler, der durchaus aufgrund von Unwissenheit geschehen kann, das es dadurch zu großen Problemen kommen kann.

Doch so ist es nicht. Zumindest nicht dann, wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Das Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Unter anderem auch deshalb, weil die Regel für dieses Gewerbe sehr einfach und überschaubar gehalten wurden und auch die Gesetzte, rund um die Steuern verständnisvoll sind. Überzeuge dich selbst!

Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?


Ob man sich für ein Kleingewerbe entscheiden sollte, ist jedem selbst überlassen. Für die einen macht es mehr Sinn, wie für andere. Beispielsweise für Leute, die von vorneherein wissen, dass sie ein Gewerbe über einen längeren Zeitraum nur nebenberuflich führen wollen.

So wird weiterhin die Krankenversicherung bezahlt, die Steuern steigen nur leicht an und man hat dabei nur einen geringen Verwaltungsaufwand.

Im Handelsregister eintragen lassen oder nicht?

Noch bevor man beim Gewerbeamt vorstellig wird, müsste man eigentlich das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen. Ob man im Handelsregister eingetragen wird oder nicht, hängt unter anderem auch daran ob, was für ein Gewerbe man anmelden möchte.

Handelt es sich hier beispielsweise um eine Kapitalgesellschaft, dann erübrigt sich die Frage, denn das ist der Gang verpflichtend. Bei einem Kleingewerbe sieht es hingegen anders. Für diese ist die Entscheidung frei, ob sie im Handelsregister sein möchte oder nicht. Wer mit dem Gedanken spielt, das Kleingewerbe eintragen zu lassen, kann unter anderem von folgenden Vorteilen profitieren:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Kann jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder Bürger Deutschlands, die Gewerbeanmeldung wahrnehmen darf, sofern ihm danach ist. Es herrscht eine Gewerbefreiheit. Für Ausländer bzw.

Nicht EU Bürger gilt, dass diese einige Dokumente zusätzlich benötigen, wie zum Beispiel einen Aufenthaltstitel. Doch in manchen Fällen, können Selbstständige dennoch die Selbstständigkeit anpeilen, müssen dann aber keine Gewerbeanmeldung beantragen.

Zu diesen Leuten gehören unter anderem die, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie in der Urproduktion tätig sind.

Auch keine Gewerbeanmeldung benötigen Freiberufler. Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Steuerberater,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele weitere mehr.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Außerdem sind diese nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten.

Allerdings kann es sein, dass Freiberufler dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen müssen, beispielsweise wenn sie eine eigene Räumlichkeit haben. Wenn ein Arzt eine eigene Praxis und Mitarbeiter hat, das gleiche auch bei Fotografen.

Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Menschen dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne das man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss. Alle anderen müssen die Kleingewerbe Anmeldung beantragen.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Bevor man die Kleingewerbe Anmeldung beantragen kann, muss man vorher beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden.

Dort angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man die Gebühr bezahlt hat, muss man einige erforderliche Unterlagen vorzeigen.

Was braucht man für die Anmeldung beim Gewerbeamt?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, das Formular auch mit nach Hause zu nehmen und dieses dort auszufüllen.

Doch das ist eher unpraktisch. Zum einen verzögert sich die Gewerbeanmeldung um einige Tage, zum anderen kann der Beamte bei Fragen direkt vor Ort helfen.

Doch dies ist jedem selbst überlassen. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbeformular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt. Bei dem Amt der Finanzen muss man allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt informiert die weiteren Behörden, von deiner Anmeldung.

Unter anderem das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Und auch die Anmeldung für ein Kleingewerbe, findet beim Amt der Finanzen statt. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Auf diesem muss man unter anderem Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, welches die Grundvoraussetzung ist, damit das Gewerbe, als Kleingewerbe eröffnet werden kann.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus entfällt die Pflicht, eine strenge Buchführung zu betreiben und diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt.

keine Umsatzsteuer

Zudem unterliegt das Gewerbe nicht mehr den Gesetzen der HGB, welche durchaus sehr streng ausgelegt sind, sondern dem BGB. Damit diese Regelung in Kraft tritt, darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Dann zahlt man auch keine Umsatzsteuer. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe tun.

Daher ist es wichtig, dass man sich dessen bewusst. In erster Linie ist es ratsam, sofern man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Doch das war es noch nicht. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welches sieben Seiten lang ist, muss man zum Beispiel auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben denn wirklich so stimmen.

Falls nicht, dann kann es sein, das man Bußgelder zahlen muss. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Kleingewerber fragen sich des öfteren, wie viel man eigentlich mit einem Kleingewerbe verdienen kann. Im Internet liest man zwar einige Zahlen, doch ob diese auch wirklich der Wahrheit entsprechen, kann einer nicht genau sagen.

Damit du auch dieses Problem gelöst bekommst, hier die Antwort. Eins vorneweg: die Zahlen sind absolut immens und dürften bei dem ein oder anderen für großes Staunen sorgen, denn man kann so viel mit einem solchen Gewerbe verdienen, das dass die eigentliche Haupteinnahmequelle übertreffen sollte.

Doch hier die Zahlen: man darf bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro pro Jahr an reinem Gewinn erwirtschaften. Wenn man dann noch bedenkt, dass man in Deutschland bis zu 24.500 Euro an reinem Gewinn verdienen darf, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen (das ist nämlich der Freibetrag), dann wird einem klar, wie viele Möglichkeiten ein Kleingewerbe seinem Besitzer bietet.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Einnahmen und Ausgaben müssen im Verhältnis zueinander sein. Auch bei einem Kleingewerbe wird man Ausgaben haben. Doch das Kleingewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei den Deutschen, weil man eben nicht nur geringe Steuern zahlt, sondern auch, weil die Ausgaben recht niedrig sind.

Da die meisten Leser noch vor ihrer Gründung stehen, kann man diese Kosten ebenfalls in das erste Jahr als Ausgaben reinpacken. Die Rede ist von der Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt, welche rund 20 bis 60 Euro kostet.

Wer ein Hauptgewerbe führt, der muss unter anderem auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten hier fangen ab 200 Euro an. Das wären auf das Jahr hochgerechnet rund 2400 Euro, mindestens. Doch auch hier gibt es einen kleinen, aber feinen Trick.

Die Ausgaben kann man nämlich als Betriebsausgaben angeben und so von der Einkommenssteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern absetzen. Zusätzliche Kosten fallen dann an, wenn man die Mitgliedschaft bei der IHK antritt, die für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend ist.

Die Kosten hier betragen für kleine Gewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bezahlen rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält.

Diese kann je nachdem eine solch hohe Summe sein, dass man geplante Kooperationen oder Neuanschaffungen über Monate hinweg verschieben muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Kleingewerbe = Steuerfrei?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Einkommensteuer

Unternehmen dürfen  in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

Fazit:

Einnahmen und Ausgaben auf der einen Seite, einen satten Gewinn auf der anderen Seite. Das alles kann ein Kleingewerbe bedeuten!

 

Kleingewerbe Voraussetzungen – Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Es ist der Traum eines jeden Gründers, irgendwann etwas eigenständiges auf die Beine gestellt zu haben. Wenn diese unternehmerische Selbstständigkeit dann auch noch Früchte trägt, über mehrere Jahre bestand hat und immense Gewinne im Jahr bereitstellt, dann kann man mächtig Stolz drauf sein.

Doch bis es soweit ist, müssen Unternehmer vor allem einen langen Atem haben. Wichtige Eigenschaften, um auf diesem Weg erfolgreich zu sein, sind die Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Lernbereitschaft, Kreativität sowie die Tatsache, dass man auch gerne Mal ein Risiko wagt.

Auch sollte man den Markt genauestens im Auge haben und die Sehnsüchte der Zielgruppe befrieden können. All diese Komponente vereinen zu können, erfordert jede Menge Mut, noch mehr Fleiß und noch weitaus mehr Geduld.

Auch wenn diese Schritte hart und noch sehr lang klingen, beginnt der erste Schritt bereits bei der Gewerbeanmeldung. Wie wir bekanntlich wissen, ist der erste Schritt der allerschwerste, wenn wir diesen einmal hinter uns haben, dann kommt mit Disziplin alles in die richtigen Wege. Wie sagte einst Goethe: ein Geist, der sich einem Ziel richtet, dem kommt vieles entgegen.

Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?


Wenn in uns der Gedanke aufkeimt, ein Gewerbe anmelden zu wollen, dann fragen wir uns in der Regel immer, wie sinnvoll- oder los ein solches Vorhaben wäre. Dann schauen wir uns an, wie die Verdienstmöglichkeiten eigentlich aussehen und vergleichen diese mit den aktuellen Verhältnissen.

Ob dies sinnvoll ist? Durchaus, denn ohne eine wirkliche wirtschaftliche Basis kann man über kurz oder lang das Leben nicht bestreiten. Zu viele Parameter, zu viele Stör- und Unsicherheitsfaktoren bestimmen dann unseren Alltag.

Doch wir dürfen dabei auch nicht vergessen, dass nicht immer das Geld der Hauptgrund dafür sein muss, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Vor allem dann, wenn man in erster Linie bereits ohnehin dies nur nebenberuflich tut und finanziell fürs Erste abgesichert ist.

Einige Gründer möchten einfach nur austesten, ob ihre Idee in der breiten Öffentlichkeit und auf dem Markt eine gewisse Relevanz genießt, andere wiederum möchten einfach nur mit Freunden gemeinsam einen Traum verfolgen und der Weg ist in dem Fall dann das Ziel.

Wenn man sich dann auch noch entscheidet, dass es sich dabei um ein Kleingewerbe handeln soll, welches sehr günstig im Unterhalt ist, keine hohen Kosten verursacht und dabei auch noch einen geringen Verwaltungsaufwand benötigt, dann kann man von einer solchen Unternehmung nur profitieren. Also ja, hauptsächlich lohnt sich ein Kleingewerbe in den meisten Fällen.

Im Handelsregister eintragen lassen oder nicht?

Bevor man überhaupt beim Gewerbeamt vorstellig werden muss, muss man sich die Frage stellen, ob man das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen möchte.

Falls man eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, dann muss man das Unternehmen ohnehin eintragen lassen. Falls man jedoch ein Kleingewerbe gründen möchte, dann sieht die Sache wiederum anders aus.

Denn Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Kann jeder ein Kleingewerbe anmelden?

Ja. In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Jeder Bürger Deutschlands hat die Möglichkeit, ein Gewerbe in der Bundesrepublik anzumelden. Doch es gibt einige Ausnahmen, die es dennoch nicht tun müssen.

Das sind unter anderem Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften, ohne dabei ein Kleingewerbe gründen zu müssen.

Dann gibt es noch die Leute, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind bzw. auch Leute, die zu den Freiberuflern gehören. Freiberufler werden kategorisiert in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Zu diesen freien Berufen gehören unter anderem:

  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Ärzte,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere dazu.

Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen Fragebogen muss man nicht selbst anfordern, sondern das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung von dir informiert.

Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man in der Regel dann die Post. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man nachfragen, woran es gerade denn hakt.

Wenn man einmal den Bogen in den Händen hat, wird man schnell merken, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular, welches nur eine Seite enthält, mit sieben Seiten ein echter Broken ist. Umso wichtiger ist daher auch, dass man sich hierfür auch entsprechend viel Zeit nimmt.

Vor allem auch deshalb, weil einige Dinge sehr kompliziert werden, doch im Endeffekt sind es immer ähnliche Fragen. Zwei der wichtigsten Felder, die man auszufüllen hat, sind zum einen die, wo man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Die Bedingungen sehen wie folgt aus: Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr 50.000 Euro liegen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.

Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten. Falls man dies nämlich nicht tut, dann darf man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als ein kleines Gewerbe anmelden.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen.

So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte. Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.

Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für Kleingewerbetreibende verpflichtend?

Ja, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle gesetzlich verpflichtend, auch für Kleingewerbetreibende (Ausgenommen von dieser Zwangsmitgliedschaft sind Freiberufler).

Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien. Nicht nur deshalb wird immer wieder Kritik an der IHK laut. Viele sehen keinen großen Nutzen im Gegensatz zu den jährlichen Gebühren.

Die IHK bietet einige Weiterbildungskurse an und versucht die regionale Wirtschaft zu fördern, doch die Erfolgsaussichten sehen nicht gerade rosig aus.

Wie denn nun auch sei, so sehen die Gebühren aus: Kleingewerbetreibende müssen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr bezahlen. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaften sollte, dann muss man keine Gebühr für dieses Jahr begleichen.

Dann gibt es noch eine weitere Sache an der IHK, die sehr viele Unternehmer stört.. die IHK Beitragsrechnung. Vor allem im ersten Jahr sehr schmerzhaft, kann es sein, dass man eine Rechnung erhält, die es in sich hat.

Dann können geplante Koorperationen und Neuanschaffungen fürs erste ad acta gelegt werden. Doch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, indem du die IHK Gebührenberatung nutzt.

Bei der Beratung überprüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum reduziert werden können. In einigen Fällen kann es sein, dass man sogar gar nichts oder nur wenig zahlen muss.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Kleingewerbe = Steuerfrei?

Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss.

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer.

Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.

Vom Kleingewerbe dem Arbeitgeber berichten?

Als Kleingewerber ist man nicht dazu verpflichtet, dem aktuellen Arbeitgeber vom Kleingewerbe zu berichten. Auch dann nicht, wenn man gutes Geld verdient und den Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn im Jahr erreicht hat. Doch in einigen Fällen kann es grundsätzlich sein, dass der Arbeitgeber dann doch informiert werden muss.

Beispielsweise dann, wenn man im Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die von einem genau dies von einem verlangt. Auch muss man vom Kleingewerbe berichten, wenn man in der selben Branche aktiv ist, wie das aktuelle Unternehmen, für das man arbeitet.

Dann steht man nämlich in einem Interessenkonflikt und müsste dann gegebenenfalls das Unternehmen verlassen. Auch so sollte man sich die Frage stellen, ob man nicht von alleine das Gewerbe erwähnt.

Denn falls der aktuelle Arbeitgeber von jemand anderem erfahren sollte, das man ein Kleingewerbe betreibt, dann kann das Vertrauen darunter leiden. Demnach auch das Arbeitsverhältnis abkühlen, so dass man über kurz oder lang nicht mehr zufrieden mit der Arbeit ist und das Unternehmen verlässt. Das sind Risiken, die man sich bewusst sein sollte.

Fazit:

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt in der Stand die Anmeldung beantragen. Um ein Kleingewerbe hingegen abschließend anmelden zu können, muss man jedoch beim Finanzamt vorstellig werden.

Das Besondere beim Kleingewerbe ist nämlich, dass man dieses gar nicht als solches bei dem Amt des Gewerbes als solches anmelden kann. Erst wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten und die Kleinunternehmerregelung beansprucht hat, kann man das Kleingewerbe, so wie es die meisten Leute kennen, auch als solches anmelden.

Ein Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Unter anderem auch deshalb, weil es sehr kostengünstig ist, man trotzdem einen sehr guten Gewinn erzielen kann und Kleingewerbetreibende keinen hohen Verwaltungsaufwand betreiben müssen.

Auch sind die Steuern, die gezahlt werden müssen, sehr gering, so dass man am Ende sagen kann, das ein Kleingewerbe grundsätzlich immer eine richtige Entscheidung ist und man nicht viel falsch machen.