Kleingewerbe Antrag richtig stellen – So Geht’s!

Schritt für Schritt zum eigenen Kleingewerbe

Der Antrag, um die Gewerbeanmeldung abschließen zu können, ist eines der ersten Schritte eines Gründers, vor seiner unternehmerischen Karriere. Einige Unternehmer müssen gar vor der Anmeldung beim Gewerbeamt noch sich beim Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbe benötigen dies nicht.

Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern hat auch noch die Besonderheit, dass sie extra beantragt werden muss.

Dafür reicht es nicht aus, einfach nur beim zuständigen Gewerbeamt zu erscheinen. Kleingewerbetreibende müssen nämlich beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim jeweiligen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Warum? Ganz einfach deshalb, weil es vor allem in Großstädten gerne dazu kommen kann, das es mehrere Gewerbeämter gibt, wie beispielsweise in Berlin oder Hamburg.

Auch kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung gar bei der Handwerkskammer oder beim Ordnungsamt beantragen kann. Deshalb muss man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen. Ist dieser Schritt erledigt, folgt bereits die Recherche, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel auch innerhalb eines Tages den Gewerbeschein in den Händen. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass der Andrang für eine Gewerbeanmeldung bei anderen Gründern genauso hoch sein dürfte und man einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Weniger Zeit im Wartezimmer verbringen müssen Leute, die bereits einen festen Termin haben und schnell die Gewerbeanmeldung beantragen können. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass Ämter über mehrere Wochen und Monate vollkommen verplant sind und man dementsprechend viel warten muss. Eine dritte Alternative, die sich größter Popularität erfreut, ist die Online Gewerbeanmeldung.

Wie kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?

Online Anmeldung ist noch neu, bedeutet aber für Gründer eine erhebliche Erleichterung zum anmelden. Man kann nämlich ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.

Man benötigt hierfür weder einen Termin, noch muss man unbedingt zum Gewerbeamt hin. Auch dauert diese Art der Anmeldung nur wenige Minuten. Wer aufgrund seiner bisherigen Arbeit es nie schaffen konnte, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung.

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Deshalb muss man zunächst einmal schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. In einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall.

Unabhängig davon, für welche Art der Gewerbeanmeldung man sich entscheiden würde, so ist der Ablauf bei allen gleich.

Wie viel Kosten muss man für Anmeldung bezahlen?

Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sie achten!

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Dies wären somit die ersten Kosten, die für einen Kleingewerber langfristig anfallen würden.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaften.

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

Persönliche Angaben zum Betriebsinhaber

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

Angaben zum Betrieb

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt, sondern bei dem Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser ist sieben Seiten lang und ein kleiner Brocken. Deshalb sollte man sich auch ausreichend Zeit lassen und die Felder mit größter Aufmerksamkeit ausfüllen. Um nun ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Antrag stellen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfestellung für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden können.

Deshalb ist es wichtig, dass man sich hier ausführliche Gedanken machen muss, um zu entscheiden, was man selbst eigentlich möchte. Wer noch gerade dabei ist, seine unternehmerische Idee auszutesten, für den wäre es ratsam, ein Kleingewerbe anmelden zu lassen.

Auch wäre es für diejenigen interessant, die neben der Arbeit das Gehalt etwas weiter aufbessern wollen, ohne dabei viel mit Steuern am Hut zu haben. Auch ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe recht niedrig, im Verhältnis zu anderen Gewerben. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, diese Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Das Finanzamt kontrolliert im Nachhinein nämlich sehr genau, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas am Unternehmen ändern sollte, dann muss man diese Änderung so schnell wie möglich dem Finanzamt melden.

Nachdem man den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man nun endlich beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigt man in der Regel als Kleingewerbe nicht. Auch kann man die eigene Steuernummer auf den Rechnungen angeben, die jeder Bürger seit Geburt an hat. Als Kleingewerbe erhält man nämlich kein neues.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, der ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, sofern er beabsichtigt, diese Tätigkeit wiederholt auszuüben, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld.

Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Das ist zwar nicht die Norm, dennoch würde dies für die meisten Gründer den finanziellen Ruin bedeuten.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht.

Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.

Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit beim Amt des Gewerbes beantragt hat, der ist dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dies ist gesetzlich so verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die IHK oder HWK sieht sich selbst als eine Institution, welche versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit diese Bestrebungen von Erfolg gekrönt sind, darüber darf sich jeder selbst eine Meinung zu bilden.

Was feststeht ist allerdings, das die IHK höchst umstritten ist, da die meisten Gründer keinen klaren Mehrwert erkennen können. Man kann der IHK wenigstens noch zugute halten, das sie viele Weiterbildungskurse anbietet, wo man Qualifikationen erlangen kann, die wiederum dem Unternehmen dabei helfen, an ansehen zu gewinnen.

Doch dies kostet eben auch einiges an Geld. Damit sind auch nicht die Gebühren gemeint, die kommen pro Jahr nämlich noch extra dazu. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Auch wenn man annehmen möchte, dass man mit einem Kleingewerbe gar nicht so viel verdienen kann, so sind die erreichbaren Summen immens. Bei vielen würde dies gar die Haupteinnahmequelle übertreffen.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.

Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.

Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK.

Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man nicht nur das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen, sondern muss auch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Dies können sie dann machen, wenn sie vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten haben. Auf diesem Bogen kann man die Regelung in Anspruch nehmen.

Falls man dies nämlich nicht tut, dann kann man für die kommenden fünf Jahre zumindest das angemeldete Gewerbe nicht mehr als ein Kleingewerbe eintragen lassen.

Ein klein Gewerbe hat den Vorteil, dass man viele Steuern einsparen kann, sehr wenige Kosten im Jahr hat und dennoch jede Menge Geld verdienen kann. Vor allem für Gründer, die noch erst austesten möchten, ob ihre gewerbliche Tätigkeit überhaupt einen wirtschaftlichen Ertrag bringen könnte, eine ideale Voraussetzung.

Auch kann sich ein Kleingewerbe für diejenigen lohnen, die ihren Hauptjob weiterhin ausüben möchten und nebenbei etwas dazu verdienen möchten, ohne das diese unternehmerische Karriere zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder zu viele Steuererklärungen bedeuten.

 

Kleingewerbe anmelden Bedingungen – Kleingewerbe anmelden

Die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist gefragter denn je, denn immer mehr Leute versuchen die Selbstständigkeit zu erreichen. Auch wenn es bedeutet, zunächst einmal nebenberuflich zu starten. Dieser Weg ist für viele ideal, da es zum einen keine allzu hohe Zeit erfordert und auch der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe sehr gering ist.

Wer sich denkt, ich brauch aber noch paar Informationen mehr, der kann sich gerne den gesamten Text durchlesen. Generell ist unsere Ganze Seite gespickt voller exklusiver Informationen. Daher lohnt sich auch der Blick auf die anderen, unzähligen Texte.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?


Eine allgemein gültige Definition, wann man das Gewerbe anmelden muss, ist von den Ämtern klar vorgegeben. Allerdings klingt diese Definition sehr verwirrend. Es heißt nämlich, dass wenn man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, eben mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, dann sollte man möglichst zeitnah beim Gewerbeamt in der Stadt einen Besuch abstatten und die Anmeldung vornehmen.

So weit, so gut. Allerdings gibt es auch Leute, die von dieser Regel befreit sind. Das sind zum einen eben Leute, die die freien Berufe ausüben. Im Fachjargon auch Freiberufler genannt. Diese Freiberufler wurden damals unterteilt in die Kategorie Katalogähnliche Berufe.

Zu diesen Berufen zählen die Anwälte, Ärzte und Ingenieure. Also bei weitem kein großer Teil der Leute. Im Laufe der Zeit kamen dann noch die Katalogähnlichen Berufe dazu. Auf dieser Liste finden sich vielmehr Berufe, zu denen die breite Bevölkerung eher einen Beruf für sich finden kann.

Darunter gehören nämlich die Künstler, Fotografen, Journalisten, Designer und Schriftsteller. Auch hier so weit so gut. Doch ein kurzes Beispiel: wenn ein Schriftsteller, für jemand anderes ein Buch schreibt, sozusagen der Ghostwriter ist, dann muss dieser keine Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen.

Doch wenn der Schriftsteller sich dazu beschließt, ein eigenes Buch zu veröffentlichen und dieses auf Plattformen wie Amazon zu vertreiben, dann ist man wiederum verpflichtet die Anmeldung vorzunehmen. Es kann also sein, dass eigentlich freiberufliche Tätigkeiten dennoch die Gewerbeanmeldung brauchen, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Dann gibt es noch eine Personengruppe, die ebenfalls keine gewerbliche Tätigkeit anmelden müssen. Das sind diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung zu benötigen.

Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung durchzuführen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe  rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Wenn man also nun beim Gewerbeamt erschienen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente
benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom
Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Auf der Seite GewerbeAnmeldung.com ist unser größtes Bestreben, Gründern vor ihrer Anmeldung bei allen Lagen behilflich zu sein. Für viele klingt eine Gewerbeanmeldung wie ein Mysterium, das man nie entziffern kann.

Dort ein Formular, wo anders einen Bogen zur steuerlichen Erfassung, dann gibt es da noch die unzähligen Steuern und ehe man sich versieht, hat man gar keine Lust mehr Selbstständig zu sein. Man nimmt an, immer nur selbst und ständig zu arbeiten. Doch so schlimm ist es gar nicht.

Und wenn man das Ganze System hinter der Anmeldung einmal verstanden hat, dann ist dies sogar etwas sehr einfaches. Wenn man nun das Gewerbe angemeldet hat, erhaltet man noch währenddessen ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause zu nehmen, auszufüllen und wieder zurückzubringen, zumindest bei einigen Ämtern.

Es empfiehlt sich allerdings vielmehr, wenn man das Ausfüllen direkt vor Ort erledigt, falls sich einige Fragen ergeben sollten, dann kann man noch den Beamten vor Ort fragen.

Doch damit du dich bereits vorbereiten und es eben nicht zu so einer Situation kommen muss, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?

Das entmystifizieren geht weiter! Der genaue Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen ist ganz leicht erklärt. Es gibt nämlich keinen! Wenn man die Gewerbeanmeldung vornimmt, dann gibt es nur ein Formular, welches man ausfüllen kann. Fälschlicherweise wird immer wieder angenommen, das Kleingewerbe ein eigenes Formular besitzen.

Doch krasser Spoiler: man kann die Kleingewerbe Anmeldung gar nicht beim Amt des Gewerbes machen! Flash Flash Flash!!! Die Bombe ist geplatzt. Lass dir Zeit lieber Leser, denn erst einmal muss diese Info verdaut werden. Denn gleich kommt direkt auch die zweite Enthüllung…. man muss eine Anmeldung beim Finanzamt beantragen…. damit man ein Kleingewerbe anmelden kann.

Genau. Die Rechtsform „Kleingewerbe“ kann man nämlich gar nicht ankreuzen, dieses gibt es gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden Gewerbetreibende beschreiben, die die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben. Um dies beanspruchen zu können, muss man dies beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.

Man nimmt daher immer Mal wieder an, dass auch dieser Fragebogen sozusagen eine Art Gewerbeschein, doch das ist sie nicht. Merke daher: Kleingewerbe anmelden nur beim Amt der Finanzen.

Sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Im Abschnitt Vor- und Nachteile haben wir darüber gesprochen, dass ein Kleingewerbe bei Kunden nicht wirklich diesen Wow Effekt auslöst. Dies könnte sich ändern, wenn man das Kleingewerbe beim Handelsregister eintragen lassen würde.

Das muss man auch gar nicht tun, dennoch gibt es vereinzelnd Unternehmer, die sich darüber Gedanken machen, vielleicht doch diesen Schritt zu gehen. Zunächst einmal musst du wissen, das du als klein Gewerbe nicht dazu verpflichtet bist, im Handelsregister zu sein.

Dennoch gibt es die Option, sich dennoch eintragen zu lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie wir aber mittlerweile wissen, hat jede Medaille zwei Seiten, und somit auch eine, die negativ behaftet ist. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen.

Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wie kann man beim Finanzamt Kleingewerbe anmelden?

Da du nach der Frage Kleingewerbe anmelden gesucht hast, überspringen wir kurzerhand den Prozess beim Amt des Gewerbes und kommen direkt zum Finanzamt, der für dich wichtigere Teil, wenn es um das Kleingewerbe geht.

Das Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt, informiert die weiteren Behörden, dass du die Gewerbeanmeldung durchgeführt hast, zu diesen Behörden gehören unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaft.

In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen selbst zum Finanzamt gehen und dort vorstellig werden. Auch Gewerbetreibende können selbst aktiv werden, wenn innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erfolgt. Eine kurze Nachfrage per Telefon würde hierbei bereits ausreichen.

Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.

Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.

Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Noch immer nicht den Spoiler verdauen können..? Verständlich.. Doch die Kleinunternehmerregelung wartet bereits darauf, erklärt zu werden. Des Öfteren wird vom Volk moniert, das wir zu viele Steuern zahlen.

Zu weiten Teilen stimmt das auch, doch genau diese Kleinunternehmerregelung gibt einem Gewerbetreibenden die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese Bedingungen sehen wie folgt aus: man muss mit dem Kleingewerbe versuchen, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben.

Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen. Da wir gerade bei diesen ganzen Spoilern sind, da gibt es nämlich noch etwas, was ich vorneherein sagen muss: man kann mit einem Gewerbe bis zu 24.500 Euro im Jahr verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Boom! Die nächste Bombe ist geplatzt! Überrascht? Lies schnell den nächsten Abschnitt!

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere auch eine Mitgliedschaft einzugehen, die man eigentlich gar nicht möchte. Allerdings muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen. Freiberufler sind von der Pflicht der Mitgliedschaft befreit. Kleingewerbe zahlen eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt.

Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen.

Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Ein Kleingewerbe anmelden und Unsummen an Geld verdienen? Das ist wahrlich nicht der erste Gedanke, den man hat, wenn man an ein solches Gewerbe denkt. Und auch wird man mit einem solchen Gewerbe sicherlich kein Millionär über Nacht. Dennoch sind die erreichbaren Summen enorm und ein sattes Gehalt wartet auf einen.

Die Summe ist nämlich so hoch, dass diese bei den meisten das Gehalt beim Job bei weitem übertreffen könnte. Gespannt? Ich möchte dich auch nicht weiter auf die Folter spannen, hier kommt die Auflösung: mit einem kleinem Gewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz im Jahr bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Zahl, die bei dem ein oder anderen sicherlich für einen offenen Mund sorgen wird.

Auch sollte man berücksichtigen, dass diese Summe auf das eigentliche Gehalt noch drauf gerechnet wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.

Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Bei diesen unzähligen Vorteilen und Mythen ist die Frage durchaus berechtigt. Da kann man irgendwo Gewerbesteuern einsparen, Umsatzsteuer kann sogar komplett entfallen – was will man mehr?

Natürlich ist es dann selbstverständlich, das Leute annehmen, das man, nachdem man das Kleingewerbe anmelden hat lassen, man danach auch steuerfrei damit durchkommt. Doch ganz so einfach ist es leider dann doch nicht.

Denn auch wenn man einiges an Steuern sparen kann, gänzlich diese loswerden kann man diese nämlich nicht. Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an.

Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.

Muss der Arbeitgeber vom Unternehmen bescheid wissen?

Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar mein Gewerbe annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden können viele, es aber auch weiterhin betreiben und die anfallenden Kosten bezahlen, nur die wenigsten. Natürlich nicht! Das besondere an einem Kleingewerbe ist ja, dass man hierbei keine großen Kosten auf einen Warten.

Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn man einmal einen kleinen Überblick darüber erhält, welche Kosten denn potenziell gesehen auf einen Warten und warten könnten. Das Kleingewerbe ist nicht umsonst eines der beliebtesten Gewerbe der Deutschen, denn dieses kann sogar vom Studenten betrieben werden, der alleine mit dem Bafög klar kommen muss.

Da die meisten Leser noch vor der Gründung stehen, ist es auch wichtig, die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes zu erwähnen. Diese Kosten fallen nur einmal an, wenn man ein Gewerbe anmelden möchte. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Auch beim Amt des Gewerbes muss man angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebenberufliches Gewerbe eröffnen möchte.

Bei einem Nebengewerbe muss weiterhin der Arbeitgeber die Krankenversicherung in der Regel bezahlen. Bei einem Hauptgewerbe sieht es wiederum anders aus. Da muss der Gewerbetreibende selbst die Kosten begleichen. Ein Student, müsste in dem Fall rund 100 Euro für die Versicherung bezahlen. Alle anderen bewegen sich zwischen 200 Euro und mehr.

Die Ausgaben sind abhängig von den Einnahmen und können weiter steigen, sofern auch die Einnahmen steigen sollten. Diese Kosten müsste man allerdings monatlich bezahlen. Außerdem muss man noch die Gebühr bei der IHK berechnen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr beträgt. Das wären auch im Endeffekt die gesamten Kosten. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.

Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen..

 

Gewerbe anmelden Kleingewerbe

Ein eigenes Gewerbe zu besitzen ist für viele Gründer der Traum schlechthin. Dieser Traum ist in unserer heutigen Zeit so greifbar Nahe, wie sonst noch nie in der Geschichte zuvor.

Wir können mit relativ kleinen Mitteln große Imperien aufbauen (Zalando, Shopify etc.), können zwischen zahlreichen Podcast, Büchern und Coachings entscheiden, und erhalten durch das Internet noch einmal ganz andere Möglichkeiten, ein Produkt zu vermarkten.

Wenn man sich diese Möglichkeiten vor Augen führt, dann müssen wir Dankbar sein. Dankbar dafür, in einer solchen Zeit in diesem Deutschland leben zu können. Um nun von diesen Gegebenheiten profitieren zu können, sind Gründer fast schon dazu verpflichtet, ein Kleingewerbe anmelden zu müssen, oder? 😉

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist.

Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen! Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen.

Was braucht man für Anmeldung des Kleingewerbes?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.

Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten.

Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes. Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Anmeldung beim Gewerbeamt zu vollziehen hat, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.

Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.

In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise zahlt man für ähnliche Vergehen in München bis zu 50.000 Euro.

Solch eine Summe würde für viele den absoluten finanziellen Ruin bedeuten und ist der Albtraum eines jeden Gründers. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung sehr ernst nimmt.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Eine höhere Summe auf einmal zu zahlen kann ebenfalls ein großer Akt sein. Wer also ein Unternehmen anmelden möchte, sollte dies so schnell wie möglich erledigen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen diesen Bogen nicht selbst anfordern, sondern erhalten diesen automatisch nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes.

Nach der Anmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man diesen Bogen erhält. Falls es etwas länger dauern sollte, was durchaus Mal vorkommen kann, dann genügt es aus, wenn man einmal kurz beim Finanzamt anruft und nachfragt.

Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbe

Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung. Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen.

Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer. Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben.

Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.

Beschreibung von Kleingewerbe

Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.

Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.

Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist.

Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten.

Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann.

Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.

Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein.

Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen. Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Muss jeder ein die Gewerbeanmeldung beantragen?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese sagt aus, dass jeder, der ein klein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Wer sich jetzt die Hände reibt und direkt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dem sei gesagt: es gibt einige Ausnahmen, die dies gar nicht benötigen!

Denn es gibt auch Selbstständige, die kein Gewerbe besitzen und dennoch Kleinunternehmer sind. Es handelt sich hierbei um die Freiberufler. Freiberufler sind Leute, die ebenfalls Steuern bezahlen, beim Amt der Finanzen vorstellig werden, jedoch nicht das Amt des Gewerbes aufsuchen müssen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann. Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind.

Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das?

Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen.

Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann.

Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Fazit:

Wenn man von einem Kleingewerbe spricht, dann handelt es sich hierbei um das beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst bei dem zuständigen Amt des Gewerbes vorstellig werden.

Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Daraufhin muss man unter anderem einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Personalausweis, eine Melde Bestätigung und ein polizeiliches Führungszeugnis.

Anschließend muss man dann ein Formular ausfüllen. Ist dies auch erledigt, so hat man die Gewerbeanmeldung abgeschlossen. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt automatisch innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach Hause geschickt.

Ist dieser Fragebogen dann auch ausgefüllt zurückgeschickt worden, dann hat man die Anmeldung hinter sich gebracht. Das Gewerbe anmelden um ein Kleingewerbe zu besitzen kann kompliziert sein, außer du nutzt diesen einfachen Trick. Klicke hier ->

 

Kleingewerbe Finanzamt

Was haben das Kleingewerbe und das Finanzamt miteinander zutun? Jede Menge! Denn die Kleingewerbe Anmeldung kann man nur dann abschließen, wenn man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Erst dann, kann man auch als Kleingewerber sein Unternehmen aufziehen und obliegt nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB, kann die Umsatzsteuer entgehen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt enorm. Man ist beim Kleingewerbe nämlich nicht dazu verpflichtet, die doppelte Buchführung zuführen und kann diese durch eine einfache Einnahmeüberschussrechnung ersetzen.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Wenn man vor Ort erscheint, dauert die Gewerbeanmeldung in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen gestellt werden.

Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Unterlagen dabei haben:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. 

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Es ist dir sicherlich aufgefallen: ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern muss dafür beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Die Gründung eines Kleingewerbes kann man dann tun, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Dafür muss man allerdings erst vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Dieser wird innerhalb von sieben bis zehn Tagen geschickt, nach der Gewerbeanmeldung.

Dieser Bogen ist sieben Seiten lang. Deshalb sollte man sich auch einiges an Zeit lassen, wenn man die Felder ausfüllt. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten. Außerdem ist dies eines der größten Ängste der Deutschen: aufgrund der Steuern oder wegen dem Gewerbe selbst zu irgendwelchen Engpässen gezwungen zu werden.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Ja. Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man diese Umsätze überschreiten sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Auch Kleingewerbetreibende sind dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser nicht befreien lassen. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten. Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen.

Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.

Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Pro Jahr fallen bei einem Kleingewerbe nicht allzu hohe Kosten an. Dies ist unter anderem eines der Besonderheiten dieses Gewerbes. Die einzigen Fixkosten, die man hat, sind zunächst die Bearbeitungsgebühr, die man während der Gewerbeanmeldung begleichen muss.

Diese Gebühr kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe haben sollte, dann muss man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese Kosten fangen bei 200 Euro pro Monat an.

Allerdings kann man diese Kosten als Betriebsausgaben angenommen und wiederum bei der Einkommensteuer angeben. Bis zu 1900 Euro kann man so von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Ein Kleingewerbe zahlt rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Falls man allerdings im Handelsregister eingetragen ist, dann zahlt man 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, mit denen ein Unternehmer rechnen müsste.

Natürlich können auch weitere Kosten anfallen, wenn das Kleingewerbe weiter wächst. Beispielsweise wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Das sind ebenfalls Kosten, die auf einen Gründer zu kommen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen.

Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.

Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Nebenberuflich oder Hauptberuflich durchstarten?

Ob man ein Kleingewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, ist in erster Linie einem jeden selbst überlassen. Viele Gründer fragen sich, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, mit einem Kleingewerbe den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Die Antwort ist hierbei sehr einfach: da man bis zu 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften kann, ist dies durchaus möglich. Allerdings darf man hierbei nicht vergessen, dass man auch einige Steuern bezahlen muss. Doch auch dann bleiben einem Gründer immer noch jede Menge Gewinn übrig.

Deshalb sollte man sich als Gründer allzu große Sorgen machen. Vielmehr muss man sich fragen, in welche Richtung es überhaupt gehen soll. Einige Gründer möchten nämlich gar nicht den eigentlichen Job verlassen und nebenbei das Gehalt am Ende des Monats aufbessern.

Andere wiederum möchten lediglich eine Idee austesten und andere hingegen ein Unternehmen eröffnen, dies so groß wie möglich machen und dann an den größten Marktführer verkaufen. All diese Bestrebungen sind erstrebenswert und haben ihre Daseinsberechtigung.

Doch gehen wir die Punkte im einzelnen durch. Wer ein Kleingewerbe nebenberuflich gründen möchte, hat den Vorteil, nicht den Druck zu verspüren, unbedingt direkt Geld mit nach Hause bringen zu müssen.

Daher kann man ruhig und mit einem kühlen Kopf an seiner Idee arbeiten und nicht im Unternehmen, wo man manchmal dann aufgrund der ständigen Arbeit gar nicht mehr an dem Wachstumsprozess beteiligt ist. Dadurch kann man es auch eher schaffen, das Unternehmen weiter voranzubringen.

Außerdem zahlt man bei einem Kleingewerbe nur geringe Steuern und auch der Verwaltungsaufwand ist sehr gering. Zudem sind die Kosten, die anfallen im Jahr, sehr gering. Außerdem kann man das Nebengewerbe zu jederzeit in ein Hauptgewerbe umwandeln, falls der Verlust der Arbeit drohen sollte.

Durch die zusätzlichen Einnahmen ist man zudem interessanter für die Banken, sofern man einen Kredit beziehen möchte. Hierbei sollte man allerdings wissen, dass man mit einem Kleingewerbe selbst keinen Kredit oder Leasing erhalten kann, da dieser bereits über mehrere Jahre hinweg konstant hohe Einnahmen vorweisen muss.

Bei einer Kapitalgesellschaft ist dieses Problem eher weniger der Fall. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Wir alle haben nur eine begrenze Anzahl an Stunden am Tag, wo wir unsere Zeit nutzen können.

Wenn man bedenkt, dass man ohnehin einen drittel des Tages am schlafen ist und das andere Drittel mit der Arbeit gefüllt ist, so bleiben einem nur noch acht Stunden Zeit am Tag. Dies würde natürlich vollkommen ausreichen.

Doch wir haben auch Verpflichtungen im Alltag denen wir nachkommen müssen. Sei es Freunde, Verwandte oder mit der Familie Zeit zu verbringen, Hobbys nachzugehen oder einfach Mal zu relaxen und einfach nur zu faulenzen. Wenn man jedoch selbstständig ist, muss man sich im Zweifelsfall die Zeit nehmen, wo man eigentlich mit der Familie und Freunden hätte sein können.

Auf Dauer kann dies einige Beziehungen belasten, was sich wiederum auf das Kleingewerbe auswirken kann. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob die paar Stunden in der Woche überhaupt dazu ausreichen würden, um mit dem Unternehmen erfolgreich zu sein. Zusätzlich dazu ist ein Klein- bzw. Nebengewerbe nicht so attraktiv für Kunden, wie ein größeres Unternehmen. Man muss vielmehr Überzeugungsarbeit leisten, damit die Kunden die eigene Arbeit in Anspruch nehmen.

Aufgrund der eigenen Arbeit ist man zudem auch noch sehr unflexibel und kann bei Fragen oder Terminen nicht direkt auf den Kunden eingehen, was sich wiederum negativ auf die Außendarstellung auswirken kann. Auch kann es sein, dass man das eigene Gewerbe sehr ernst genommen und einige kostspielige Investition getätigt hat.

Falls dann das Unternehmen doch geschlossen werden muss, dann sitzt man auf diesen Kosten fest. Falls dafür dann auch noch ein Kredit bezogen wurde, dann muss man dies wohl oder übel durch das eigentliche Gehalt bezahlt werden, was wiederum Spannungen innerhalb der Familie sorgen kann.

Wenn dann auch noch Kosten für eine Wohnung oder ein Auto dazukommen, dann kann dies ganz schnell finanziell belastend und die Existenz eines Gründers bedeuten. Zwar ist dies ein etwas extremeres Beispiel, doch uns von GewerbeAnmeldung.com ist es sehr wichtig, dass Gründer sich darüber bewusst werden, welche Gefahren auch auf einen Lauern können.

Denn meistens sieht man die eigene Arbeit und vergisst dabei die ganzen externen Faktoren, die ebenfalls Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg haben können. Dennoch lohnt es sich natürlich, eine unternehmerische Selbstständigkeit zu starten.

Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden bzw. von dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tagen, bis man den Bogen erhält.

Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um als vollwertiges Kleingewerbe alle Vorteile genießen zu können. Die Bedingungen, die man als Kleingewerbe dafür erfüllen muss, sind, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jaht unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben.

Sofern diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, muss man keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Zwar nicht allein ein Vorteil vom Kleingewerbe selbst, doch man kann mit einem Gewerbe bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Das bedeutet dann, dass neben der Umsatzsteuer, auch eine zweite Steuer nicht mehr bezahlt werden muss. Daher kommt auch der Irrglaube, dass ein Kleingewerbe steuerfrei sei. Dies ist nicht richtig, aber fast schon wieder wahr 😉

 

Klein Gewerbe anmelden leicht gemacht

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Einrichtungen wie das Ordnungsamt, wo man sich ebenfalls anmelden kann. Daher muss man erst einmal schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Wenn man diese ausfindig machen konnte, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Falls dies benötigt wird, muss man nur zu den passenden Öffnungszeiten erscheinen, dann allerdings damit rechnen, dass man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 40 Minuten. Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht aussprechen, dann muss diese Person allerdings auch den Personalausweis und eine Bestätigung bei sich haben,
  • Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Man erhält vor ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man Angaben zum Gründer und zum Kleingewerbe machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse in der Regel selbst bezahlen.

Das ausgefüllte Formular wird dann unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.

Auch kommt für solche Gründer die Terminvereinbarung nur selten infrage, da diese erst immer in ein oder zwei Monaten realisiert werden können. Von nun an kann man bequem von Zuhause aus das Kleingewerbe anmelden. Dafür braucht man die selben Dokumente, wie für das Gewerbeamt auch.

Diese muss man dann als Kopie einmal hochladen. Auch muss man die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun.

Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher.

In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.

Kann man rückwirkend klein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann man rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.

Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen will, dies auch tun darf. Wer kein Gewerbe eröffnen muss, sind die Freiberufler. Diese müssen nur bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und zurückschicken. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Ebenfalls keine Anmeldung machen müssen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei eine gewerbliche Tätigkeit zu registrieren.

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe im Jahr verdienen?

Der Begriff Kleingewerbe täuscht. Denn viele Leute verdienen mit einem solchen Gewerbe weitaus mehr, als mit ihrem Hauptberuf. Denn mann kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Diese unfassbar hohe Summe ist ein Grund, weshalb viele Gründer diese Art eines Gewerbes bevorzugen, da sie zum einen keine hohen Kosten haben, zum anderen auch der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen eher gering ausfällt.

Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.

Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.

Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Ein Kleingewerbe als nebenberufliche Selbstständigkeit?

Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.

Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.

Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln. Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wie läuft die Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt ab?

Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.

Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen. Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen.

Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren. Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.

Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.

Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.

Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Als Gründer muss man auch einige Kosten abdecken. Bei einem Kleingewerbe sind diese zwar nicht viele, dennoch erwähnenswert. Zwar nicht jedes Jahr, doch bei den meisten Lesern eher der Fall, muss man die Gebühr beim Amt des Gewerbes für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet.

Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Kosten kommen hinzu, weil man als Gründer eines Kleingewerbes noch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer wird. Die jährlichen Beträge für die Mitgliedschaft betragen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Für Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, die im Handelsregister aufgeführt sind, betragen die Kosten gar rund 150 bis 300€ im Jahr. Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt.

Vor allem für Gründer eines kleinen Gewerbes kann dies im ersten Moment schockierend sein. Geplante Anschaffungen oder Koorperationen können in dem Fall vielleicht nicht mehr realisiert werden. Zumal diese Art von Rechnung unerwartet kommt. Doch nicht verzagen.. GewerbeAnmeldung.com fragen! Wir bieten in Deutschland nämlich die einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.

In dieser prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Gründer sprechen dabei eine deutlich positive Sprachen. Sofern du weitere Informationen benötigst und Interesse hast, klicke hier.

Nach der Anmeldung wird man nicht vielmehr kosten haben. Trotzdem können noch andere Faktoren die Kosten im Jahr beeinflussen, wie beispielsweise eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Patente, Versicherungen, Partnerschaften oder auch Neuanschaffungen. Auch diese Kosten sollte man für die Zukunft im Blick haben. Diese Kosten würden allerdings bedeuten, dass das Kleingewerbe wächst. Das wünschen sich somit die meisten Gründer.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden geht relativ einfach. Gründer müssen bei dem zuständigen Amt des Gewerbes erscheinen und ihre Dokumente vorzeigen, eine geringe Gebühr begleichen und ein Gewerbeformular ausfüllen.

Dann werden die Informationen weiter an das Amt der Finanzen, an die Berufsgenossenschaft, an die ihk oder hwk weitergeleitet. Man zahlt auch Gebühren bei der IHK, weil man Mitglied von dieser wird.

Von der Mitgliedschaft kann man sich nicht befreien lassen, da das gesetzlich so geregelt ist. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Kleingewerbe Anmeldung – Wie & Wo Kleingewerbe anmelden

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Einrichtungen wie das Ordnungsamt, wo man sich ebenfalls anmelden kann.

Daher muss man erst einmal schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Wenn man diese ausfindig machen konnte, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren.

Falls dies benötigt wird, muss man nur zu den passenden Öffnungszeiten erscheinen, dann allerdings damit rechnen, dass man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen muss. Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 40 Minuten.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Anmeldung des Kleingewerbes?

  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht aussprechen, dann muss diese Person allerdings auch den Personalausweis und eine Bestätigung bei sich haben,
  • Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug dabei haben.

Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Man erhält vor ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man Angaben zum Gründer und zum Kleingewerbe machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte.

Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse in der Regel selbst bezahlen. Das ausgefüllte Formular wird dann unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer.

Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.

Auch kommt für solche Gründer die Terminvereinbarung nur selten infrage, da diese erst immer in ein oder zwei Monaten realisiert werden können. Von nun an kann man bequem von Zuhause aus das Kleingewerbe anmelden. Dafür braucht man die selben Dokumente, wie für das Gewerbeamt auch. Diese muss man dann als Kopie einmal hochladen.

Auch muss man die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun. Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher. In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden.

Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.

Kann man Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Ein Gewerbe kann man auch noch rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.

Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen will, dies auch tun darf. Wer kein Gewerbe eröffnen muss, sind die Freiberufler. Diese müssen nur bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und zurückschicken. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Ebenfalls keine Anmeldung machen müssen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei eine gewerbliche Tätigkeit zu registrieren.

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe im Jahr verdienen?

Der Begriff Kleingewerbe täuscht. Denn viele Leute verdienen mit einem solchen Gewerbe weitaus mehr, als mit ihrem Hauptberuf. Denn mann kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Diese unfassbar hohe Summe ist ein Grund, weshalb viele Gründer diese Art eines Gewerbes bevorzugen, da sie zum einen keine hohen Kosten haben, zum anderen auch der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen eher gering ausfällt.

Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.

Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.

Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Ein Kleingewerbe als nebenberufliche Selbstständigkeit?

Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.

Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.

Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.

Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wie läuft die Anmeldung beim Finanzamt ab?

Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen.

Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung. Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen.

Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen. Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren.

Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben. Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben.

Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.

Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.

Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.

Anmeldung Kleingewerbe? So geht es richtig!

Bei der Gründung eines Kleingewerbes benötigst du kein Startkapital und kannst daher kostengünstig loslegen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der einer solchen Tätigkeit nachgehen möchte, dies auch tun darf.

Genau wie Einzelunternehmen, haften auch Kleingewerbetreibende mit ihrem Privatvermögen. Doch was genau ist mit der Kleingewerbe Anmeldung gemeint?

Wenn du in Google nur klein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden angibst, tauchen zahlreiche Beispiele, die einen immer dazu verleiten anzunehmen, das es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt. Vor allem auch deshalb, weil die anderen Webseiten das Thema sehr grob erklärt haben, doch damit ist jetzt Schluss.

GewerbeAnmeldung.com hat es sich zur Aufgabe, all diese Probleme zu entmystifizieren und dem Leser eine einfache und sehr detaillieren Leitfaden mit auf den Weg zu geben. Also, was muss man genau tun, um ein Kleingewerbe anzumelden?

Wie kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Als erstes recherchierst du, welches Bezirksamt für dich zuständig ist und vereinbarst dort einen Termin, auch gibt es einige Ämter, wo man einfach nur erscheinen muss, ohne jegliche Termine zu vereinbaren. Ein neuer Service, der immer häufiger von den Gewerbeämtern in Deutschland angeboten wird, ist auch, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen.

Dies hat den Vorteil, das man unabhängig der Öffnungszeiten bequem von zu Hause das Kleingewerbe anmelden kann. Das Problem mit den langen Wartezeiten ist dann passe. Auch entfallen so die ganzen Info Blätter, die von Zuhause aus durchgelesen werden können und die Umwelt wird geschont.

Falls diese Option nicht bei deiner Gemeinte angeboten wird, dann musst du beim Gewerbeamt erscheinen. Wenn du also dort erschienen und dein Gewerbe anmelden möchtest, benötigst du erst einmal einige Unterlagen.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden noch weitere Dokumente verlangt (z B Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis oder die Handwerkskarte)

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem du auch den dortigen Bogen ausgefüllt hast, musst du noch den Preis für den Gewerbeschein bezahlen. Dieser kostet in den jeweiligen unterschiedlich viel, doch der Schnitt dreht sich rund um 20 bis 60 Euro. Allerdings solltest du wissen, das der Gewerbeschein dir noch nicht die Möglichkeit gibt, direkt mit deinem Gewerbe durchzustarten und Gewinne zu erwirtschaften, das erfolgt erst nach dem Finanzamt.

Wann sollte man ein Kleingewerbe anmelden?

Sofern man eine Tätigkeit ausführt, die beabsichtigt, Gewinne mit der Tätigkeit zu erzielen, muss man ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung eines Gewerbes ist dann verpflichtend.

Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht durchführen sollte, dann kann es zu einem Bußgeld kommen, welches es dann in sich hat. Bußgelder in Höhe von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

In der Landeshauptstadt Bayern, in München, werden sogar Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Eine wahnsinnige Summe, die einem verdeutlichen sollte, das man bei der Gewerbeanmeldung keine halben Sachen machen sollte.

Kann man ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Als Gründer hat man das Glück, dass man die Gewerbeanmeldung auch noch rückwirkend tätigen darf. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man also rückwirkend ein Gewerbe anmelden möchte, dann muss man auch die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diesen Steuern wird noch ein zusätzlicher Zinssatz drauf gerechnet.

Kann man Kleingewerbe online anmelden?

Mittlerweile bieten immer mehr Städte den Service der Online Anmeldung an. Diese Art der Gewerbeanmeldung ist schon revolutionär, denn sie vereinfacht das Leben vieler zehntausenden Menschen. Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit gar nicht dazu kamen, einen Termin vereinbaren zu können oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten vor Ort zu erscheinen, ist dies eine immense Hilfe.

Man kann bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung voranbringen. Dafür müssen Gewerbetreibende lediglich die Bearbeitungsgebühr per Online Überweisung begleichen. Anschließend müssen die selben Unterlagen als Kopie hochgeladen werden, die auch das Gewerbeamt von einen braucht.

Dann muss man das Formular ausfüllen und nur noch ausdrücken. Dann ist auch die Online Gewerbeanmeldung bereits fertig. Diese dauert in der Regel auch nur zehn bis 15 Minuten.

Einziger Haken hierbei: noch wird diese Art der Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Daher ist es ratsam erst einmal zu schauen, ob die eigene Stadt auch diesen Service hat. Auch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter keine elektronische Unterschrift akzeptieren und man diese per Post oder persönlich vor Ort abgeben muss.

Wie meldet man die Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt an?

Beim Finanzamt musst du dich nicht anmelden. Vielmehr werden deine Informationen vom Gewerbeamt weiter zum Finanzamt weitergeleitet. Erst wenn du innerhalb weniger Wochen keine Rückmeldung erhältst, solltest du aktiv werden und beim Finanzamt mal nachfragen.

Von diesen erhältst du deine Steuernummer für das Gewerbe und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort musst du einige Angaben über dich selber machen und auch unter anderem Angeben, welche Tätigkeiten du mit deinem Gewerbe vorhast.

Du solltest dieses Feld so breitgefächert wie möglich erklären, da das Finanzamt später genau überprüft, ob du dich auch daran gehalten hast. Beispielsweise gibst du an, nur Handys zu verkaufen, doch im Laufe der Zeit vergrößert sich dein Gewerbe und du bietest auch Tablets an. Das gehört aber nicht zur angegeben Tätigkeit und müsste demnach sofort geändert werden.

Ist der Mitgliedschaft bei der IHK Pflicht?

Nachdem du nun deine Steuernummer erhalten und den Bogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt hast, kannst du mit deiner gewerblichen Tätigkeit beginnen. Gleichzeitig wirst du bei der Industrie-und Handelskammer angemeldet. Das ist gesetzlich verpflichtend.

Pro Jahr fallen für dich so Kosten an, die rund 30 bis 70 Euro betragen und durch die Einnahmen deines Gewerbes steigen können. Auch wenn sich dies im ersten Moment nicht immer toll anhört, so solltest du dir auch vor Augen führen, das die IHK viele Weiterbildungskurse- und Zertifikate anbietet, die wiederum dir und deinem Unternehmen behilflich sein könnten.

In einigen Fällen können allerdings noch weitere Mehrkosten entstehen. Dann, wenn die IHK eine Beitragsrechnung innerhalb des ersten Jahres schickt, die es in sich hat. Vor allem für Neu- oder Kleinunternehmer können solche Mehrkosten nervig sein, wenn einige neue Anschaffung fällig werden und auch noch eine Rechnung beglichen werden muss.

Doch keine Sorge, wir bei GewerbeAnmeldung.com versuchen dir auch bei dieser Sache behilflich zu sein. Wie genau fragst du dich? Mit der IHK-Gebührenberatung. Diese in Deutschland schon fast einzigartige und einmalige Beratung wird von uns angeboten.

Die Experten hier auf GewerbeAnmeldung.com prüfen, ob die Möglichkeit besteht, deine Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher überwiegend zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen zeigen eins: die IHK-Gebührenberatung kann sehr hilfreich sein. Vielleicht ja auch für dich. Für mehr Informationen klicke hier.

Ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Pflicht?

Die Berufsgenossenschaften sind bei Gewerbetreibenden für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Versicherung ist verpflichtend, allerdings nur für deine Mitarbeiter, wenn du denn welche hast. Falls nicht, zahlst du keine Beiträge.

Du musst dich dennoch binnen einer Woche bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft melden, um dich entsprechend zu registrieren. Das gilt unter anderem auch für freiberuflich tätige.

Falls du dir sorgen machen solltest, ob du dich falsch registriert haben solltest, keine Sorge, du wirst letztlich zur richtigen überwiesen. Wenn du die sie nicht finden kannst, dann finden diese eben dich!

Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung das gleiche?

Wo liegt der genaue Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und der entsprechenden Regelung dafür? Es ist nämlich so, dass vielmehr der Kleingewerbler von der Kleinunternehmerregelung profitiert und diese miteinander agieren können. Die Kleinunternehmerregelung ist nämlich eine kleine Starthilfe für Betriebe, die eher mit einem kleinem Rahmen starten möchten.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmen, sofern sie im ersten Geschäftsjahr unter 22 000 Euro und im darauffolgendem Jahr unter 50 000 Euro Umsatz erwirtschaften, keine Gewerbesteuern abzuführen. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, dann kannst du diese Regelung auch für dich gewinnbringend nutzen.

Als Kleingewerbe giltst du auch dann, wenn du einen Umsatz von 24.000 erwirtschaftest, profitierst dann allerdings nicht mehr von dieser Regel. Ab 24 500 Euro müssen dann auch die Gewerbesteuern gezahlt werden.

Allerdings gilt man dann noch immer als Kleingewerbe. Ein Kleingewerbe darf im Jahr bis zu 600.000 Umsatz bzw. 60 000 Euro Gewinn erwirtschaften. Auch gilt man dann nicht mehr als Kleingewerbe, wenn man über 6 Mitarbeiter hat.

 

Nebengewerbe? oder doch Kleingewerbe? – Kleingewerbe Info & Definition A-Z

Du möchtest ein Unternehmen anmelden, weißt aber noch gar nicht was für eins? Ist ein Nebengewerbe denn eine Rechtsform? Und wie sieht es mit einem kleinen Gewerbe aus? Fragen über Fragen und die Antworten kriegst du nur hier!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden lassen?


Ein Gewerbe anmelden kann man beim Gewerbeamt. Wenn man vor Ort erscheint, müssen Unternehmer zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man noch folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Anschließend erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen muss. Unter anderem hier wird klar, ob man ein Nebengewerbe anmelden kann. Denn man muss Angaben zum „Kleinunternehmer“ und zum Unternehmen selbst machen.

Es ist wichtig zu wissen, dass man weder ein kleines Gewerbe, noch ein Nebengewerbe als solches anmelden kann. Diese Rechtsformen gibt es nicht. Allerdings wird gefragt, ob man nebenberuflich das Gewerbe führen möchte. Das wiederum fällt dann unter den Zweig Nebengewerbe.

Anschließend werden die Informationen vom Gewerbeamt zum Finanzamt weitergeleitet. Von dem Amt der Finanzen erhält man dann einen steuerlichen Erfassungsbogen, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.

Dort kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Erst dann, wenn man diese Option zieht, kann man als Kleinunternehmer gelten. Denn mit einem kleinen Gewerbe werden Leute beschrieben, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben.

Diese Leute nennt man auch Kleinunternehmer. Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, das man keine Umsatzsteuer zahlen muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Man kann ein kleines Gewerbe auch als Nebengewerbe „verwenden“.

Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Kleingewerbe?

Zunächst einmal sollte man festhalten, das man beim Gewerbeamt gar kein Klein Gewerbe anmelden kann. Diese Art der Rechtsform für ein Gewerbe gibt es schlichtweg nicht. Ein Kleingewerbe, so wie es der Volksmund so kennt, ist vielmehr ein Produkt des Finanzamtes.

Vom Finanzamt erhält man nämlich den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für kleinere Gewerbe, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese Voraussetzungen sehen unter anderem so aus, dass man mit einem Kleingewerbe im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr ein Umsatz von unter 50.000 Euro haben muss, damit keine Umsatzsteuer gezahlt werden müssen.

So viel zu einem Kleingewerbe. Ein Nebengewerbe muss nicht zwangsläufig ein Kleingewerbe sein. Ein Nebengewerbe könnte beispielsweise auch eine GbR oder eine UG sein. Also ein Gewerbe, welches nebenberuflich betrieben wird.

Unabhängig davon, ob man nun ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe anmelden möchte, muss man beides beim Gewerbeamt tun. Ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer hat eben den Vorteil, das es unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer gibt, die gezahlt werden muss.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe im Jahr sein?

Wenn man unter der Kleinunternehmerregelung gründet, dann gibt es keine Möglichkeiten mehr, viel Geld im Jahr zu verdienen? Falsch! Auch wenn der Name vielleicht etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Gewinne und Umsätze alles andere als klein.

Viele Leute dürften mit einem Kleingewerbe sogar weitaus mehr verdienen können, als mit dem eigentlichen Hauptjob. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.

Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Nebengewerbe? Kleingewerbe? Warum nicht beides im einen? Als Kleingewerber kann man die Vorteile beider Welten genießen.

Dafür müssen diese Leute nichts anderes tun, als beim Finanzamt anzugeben, die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen zu wollen

 

Wo meldet man ein Kleingewerbe an?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist für viele Gründer der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist immer der schwerste. Wir von GewerbeAnmeldung.com werden dich, sofern du das möchtest, auf deinem Weg begleiten und unterstützen.

Unterstützen mit neuesten Informationen, Tricks und Tipps, die du nur auf dieser Seite finden kannst, die deinem Gewerbe zugute kommen. Der Start als Kleingewerber bedeutet nicht, dass das Unternehmen nicht weiter wachsen muss. Daher profitiere von diesem einmaligen Wissen, welches dir einen Vorteil gegenüber deiner Konkurrenz verschaffen wird.

Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Unternehmen gründen und sich selbstständig machen möchte, muss zuerst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt der Gewerbeanmeldung nachkommen. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, die für die Anmeldung zuständig sind, wie beispielsweise das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer.

Bei manchen Gewerbeämter muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und im Wartezimmer platz nimmt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einen Termin hat, muss man nicht allzu lange im Wartezimmer verharren. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man mehrere Wochen auf einen Termin warten muss. Wenn man vor Ort erscheinen kann, dann hat man die Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel auch am selben Tag erledigt.

Allerdings kann man damit rechnen, dass der halbe Tag damit verbracht wird, bei dem Gewerbeamt zu sein. Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst schauen, welche Option das Gewerbeamt in der Stadt anbietet.

Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung selbst dauert in der Regel rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Text bleiben keine Fragen mehr offen.

Was kostet Gewerbeanmeldung?

Bei der Anmeldung muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Welche Unterlagen brauche ich bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss ich Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Man erhält ein Gewerbe Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Beispielsweise muss man dort angeben, ob man nebenberuflich oder hauptberuflich die Selbstständigkeit anpeilt.

Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bereits beim Gewerbeamt das Kleingewerbe anmelden kann. Das ist allerdings nicht richtig. Vielmehr kann man erst dann ein Kleingewerbe anmelden, wenn man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man dann angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Die Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nämlich gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden demnach eben nur Unternehmen beschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben. Der Vorteil dieser Regelung ist der, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und dann keine Umsatzsteuer abführen muss.

Muss ich mich beim Finanzamt anmelden?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das übernimmt das Amt des Gewerbes für einen. Diese leiten die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter dem Finanzamt, die IHK oder HWK und auch den Berufsgenossenschaften.

Das Finanzamt braucht dann in der Regel sieben bis zehn Tage nach der Anmeldung, bis diese den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt haben. Dieser Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich dafür einiges an Zeit nimmt und alles sorgfältig ausfüllt.

Unter anderem muss man nämlich genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei sollte man das Kleingewerbe so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob die angegebenen Daten auch wirklich stimmen.

Auch beim Bogen muss man ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann ist es in einigen Bundesländern beispielsweise untersagt, diese Option für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe zu nutzen. Kleingewerbe erhalten keine Steuernummer und können die private nutzen.

Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Man muss vielmehr die Anmeldung beim Finanzamt vollziehen bzw. den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten.

Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Mit einem Kleingewerbe werden eben Gewerbe umschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben.

Bis wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man eine Tätigkeit beabsichtigt oft wiederholt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Anmeldung bei dem Gewerbeamt vorzunehmen. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die bis zu 410 Euro pro Jahr mit einer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne das Kleingewerbe anmelden zu müssen. Ebenfalls keine Anmeldung durchführen müssen sind Freiberufler, die lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.

Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.

In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.

Kann ich rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.

Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinen und einen normalen Gewerbeschein?

Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, welches die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht hat. Die Regelung ist ein immenser Vorteil für Gewerbetreibende, um Steuern sparen zu können. Genauer gesagt, die Umsatzsteuer.

Um die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen, muss allerdings folgendes gegeben sein: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Falls dies so gegeben ist, dann muss man als Kleingewerbe keine Gewerbesteuern bezahlen.

Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?

Als kleiner Gewerbetreibender ist man nicht dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, sondern handelt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.

Die HGB wird gerne als sehr umfangreich und komplex dargestellt, daher ist es ganz passend, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden.

Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.

Muss auch ein Kleingewerbe die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Auch wenn man das nicht gerne hören möchte und die daraus resultierenden Kosten für den ein oder anderen sehr nervig sein können, doch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer, muss von jedem Gewerbetreibenden angetreten werden. Man hat hierbei keine Möglichkeit, sich befreien lassen zu können.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr, für ein Kleingewerbe. Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Moment recht nervig erscheinen, so sollte man nicht vergessen, dass die IHK sehr viele Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet, die wiederum den Unternehmen zugute kommen können.

Auch ist die IHK daran am Arbeiten, die regionale Wirtschaft zu fördern. Dies kann man allerdings ohne eine Gebühr nicht voranbringen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.

Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen. Dann kann man als Gründer hergehen und und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen.

Bei der IHK Gebührberatung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Wenn man den Namen „Kleingewerbe“ hört, dann assoziiert man in erster Linie keine großen Gewinne und Umsätze. Man geht davon aus, dass man mit einem solchen Gewerbe kein Transportmittel oder eine Geschäftsidee mitfinanzieren könnte.

Doch der Schein trügt. Denn das Kleingewerbe ist vielleicht klein.. aber oho! Denn die erreichbaren Zahlen sind alles andere als Klein. Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.

Das ist eine unfassbar hohe Summe und würde das Gehalt bei den meisten um das vielfache übersteigen. Daher sollte man ein Kleingewerbe auch nicht unterschätzen. Ein Kleingewerbe anmelden hat eben seine Vorteile.

Ist ein Kleingewerbe Steuerfrei?

Im Volksmund ist der Glaube weit verbreitet, dass man mit einem Kleingewerbe fast schon „unmenschliche“ Vorteile genießen kann. Wir Menschen zahlen einiges an Steuern, dabei klingt es natürlich sehr interessant, wenn man hört, dass ein kleines Gewerbe eben solche nicht zahlen muss.

Genauso, wie unglaublich dies klingt, genauso unwahr ist diese Aussage auch. Was allerdings stimmt, ist, dass man bei einem Kleingewerbe, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, man wirklich nur sehr wenig Steuern zahlen muss.

Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.

Fazit:

Ein Kleingewerbe meldet man bei dem Amt der Finanzen an. Auch wenn fälschlicherweise immer wieder angenommen wird, dass man das Anmelden bei dem Amt des Gewerbes tut. Für das Anmelden eines Kleingewerbes, muss man den die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.