Muss sich jeder Gewerbetreibende beim Gewerbeamt anmelden?
Ja, jeder, der ein ein Gewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus.
Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem beim Amt des Gewerbes dabei sollte man einige Unterlagen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wenn man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Unabhängig davon, ob man nun Kleingewerber ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.
Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Monaten Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit man die zu bezahlenden Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.
Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Wir Leben in einer Zeit, in der das Internet uns auf der ganzen Welt ein stück näher gebracht hat. Menschen, die Kilometerweit von uns entfernt wohnen, können wir auf dem Smartphone ganz schnell per FaceTime anrufen.
Wir können Freelancer aus dem fernen Asien engagieren oder uns mit Leuten connecten, die nicht nur eine andere Sprache sprechen, sondern eine fast komplett andere Weltvorstellung besitzen. Der Siegeszug macht auch bei der Gewerbeanmeldung nicht halt.
In immer mehr Städten Deutschlands kann man die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir Stundenlang im Wartezimmer waren oder uns mühselig für einen freien Termin beim Gewerbeamt freuen konnten.
Mittlerweile geschieht das meiste Online. Das gute hierbei ist, das man nicht nur Kleingewerbe anmelden kann, sondern auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH mit der Online Anmeldung eröffnet werden können. Das ist bahnbrechend und gehört honoriert. Bei der Online Anmeldung benötigen wir die selben Dokumente, wie beim Amt des Gewerbes auch.
Wer kann ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Dann gibt es allerdings noch einige Ausnahmen, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.
Darunter sind unter anderem diejenigen, die zur Hobbyregelung gehören. Das sind Leute, die mit einer gewerblichen Tätigkeit kleines Geld verdienen dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Die Grenze hierbei liegt bei 410 Euro im Jahr.
Ebenfalls keine Gewerbeanmeldung durchführen müssen die Freiberufler. Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Auch entfällt durch die Gewerbepflicht die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Zu den freien Berufen gehören unter anderem sehr bekannte Berufe wie:
Ärzte,
Schriftsteller,
Ingenieure,
Anwälte,
Fotografen,
Journalisten,
Schriftsteller,
und viele mehr.
Es ist daher gar nicht so verkehrt, erst einmal zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt.
Wie sieht das Gewerbeanmeldung Formular aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.
Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo macht man die Kleingewerbe Anmeldung?
Ein Kleingewerbe anmelden tut man, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat. Das klingt vielleicht paradox, doch so ist es am Ende. Denn, auch wenn man immer annimmt, dass ein Kleingewerbe bei der Gewerbeanmeldung angekreuzt werden kann, so ist dies nicht richtig.
Vielmehr kann man ein Kleingewerbe anmelden, nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man nämlich die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen. Dieser ist die Voraussetzung, damit man als kleines Gewerbe angesehen wird.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer abführen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Das Gewerbe anzumelden ist nur die halbe Miete. Denn dann kommen noch einige Kosten auf einen zu. Da die meisten Leser eher noch vor einer Gewerbeanmeldung stehen, sind zunächst die Bearbeitungsgebühren erwähnenswert.
Diese fallen allerdings nur bei der Gewerbeanmeldung an. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt unterscheiden. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn noch zusätzliche Dokumente verlangt werden. Sofern man ein Hauptgewerbe hat, ist es in der Regel so, dass man auch die eigene Krankenkasse selbst bezahlen muss.
Nach der Gewerbeanmeldung werden die Daten weiter geleitet, unter anderem an auch an die IHK. Auch bei der IHK muss man einige Gebühren zahlen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro pro Geschäftsjahr. Weitere Kosten gibt es allerdings nicht.
Es kann jedoch Mal vorkommen, dass man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, diese kann es in sich haben. Wenn Koorperationen oder Neuanschaffungen anstehen, kann es vorkommen, dass man diese auf einige Monate hinweg verschieben muss.
Doch noch ist nicht aller Tage Abend, zumindest dann, wenn man die Tipps von GewerbeAnmeldung.com zu Herzen nimmt. Als Personengesellschaft kann man der Beitragsrechnung nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Wir bieten eine IHK Gebühren Beratung an.
Bei dieser Kontrollieren ausgewählte Experten die Rechnung und schauen, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren.
Die Möglichkeit besteht, eine Garantie hingegen gibt es allerdings nicht. Doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer zeigen, dass die IHK Gebühren Beratung eine verlässliche Hilfe ist. Für weitere Informationen klicke hier.
Fazit:
Für welches Gewerbe man sich am Ende auch entscheiden sollte, Deutschland ist und bleibt ein gründerfreundliches Land. Bei der Anmeldung kann man nicht viel Falsch machen, denn die Beamten vor Ort helfen einem immer sehr gerne. Auch wenn man die Gewerbeanmeldung Online durchführen möchte, so kann man auf der Seite GewerbeAnmeldung viele nützliche Tipps erhalten.
Jedes Gewerbe ist grundsätzlich ein Handelsgewerbe. Also ein Gewerbe, welches langfristig geführt werden soll und die klare Intention verfolgt, einen Profit zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Regel sind Freiberufler bzw. vom Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erforderliche Tätigkeit. Der Besitzer eines Handelsgewerbes ist Kaufmann nach Gesetz.
Kann ein Kleingewerbe als Handelsgewerbe angesehen werden?
Ja, ein Kleingewerbe kann als Handelsgewerbe angesehen werden und der Inhaber wäre dann unter anderem als ein Kannkaufmann gekennzeichnet. Sofern die Rechtsform nichts anderes erlaubt, müssen Gründer das Gewerbe im Handelsregister eintragen.
Das klingt kompliziert, doch so ist es nicht. Unternehmen, die dazu verpflichtend sind, die Buchführung zu führen, müssen ohnehin beim Handelsregister eingetragen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Kleingewerbe, die selbst darüber entscheiden können, da sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Buchführung zu betreiben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Um ein Unternehmen anmelden zu können, muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen. In einigen Gemeinden und Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen.
Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Doch das müsste man zunächst einmal recherchieren, um beim zuständigen Amt zu erscheinen. Nachdem man dies erledigt hat und beim Gewerbeamt vor Ort erschienen ist, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro beträgt.
Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens und ist somit für jeden Gründer gleich.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie schnell man das Formular ausfüllt. Doch bevor man dieses erhält, müssen Gründer zunächst einige Dokumente vorlegen, die von einem verlangt werden. Unter anderem:
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man das Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.
Es wäre aber ratsamer, dies vor Ort zu erledigen, da man so die Gewerbeanmeldung etwas weiter hinauszögert. Außerdem kann der Beamte vor Ort auch bei Fragen behilflich sein, denn für die meisten Gründer ist ein solches Formular noch Neuland.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man zum Beispiel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Diese Kosten würden dann monatlich rund 200 Euro betragen, daher entscheide sich die meisten Gründer für ein Nebengewerbe. Falls man ohnehin einem Job nachgeht und nicht die Absicht, dieses kurzfristig zu verlassen, dann muss man ohnehin die Anmeldung eines Nebengewerbes beantragen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser Schein erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaft.
Du hast dich nicht verlesen: wir haben bisher gar nicht über ein Kleingewerbe gesprochen. Denn die Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht gleichbedeutend damit, das man auch hier ein Kleingewerbe anmelden kann. Die Kleingewerbe Anmeldung muss man nämlich beim Finanzamt beantragen, indem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nicht.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Die meisten Leser auf dieser Seite sind noch kurz davor, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Daher ist auch dieses Vorhaben und dieses Formular für die meisten ein vollkommen neues Territorium.
Damit man bestmöglich auf die Gewerbeanmeldung vorbereitet ist, erhältst du auf GewerbeAnmeldung.com einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt automatisch.
In der Regel dauert es sieben bis zehn Tage das man diesen Bogen erhält, nach der Gewerbeanmeldung. Wenn man diesen dann endlich erhalten hat, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner, harter Brocken ist.
Gründer sollten sich daher ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen nehmen. Man kann nämlich schnell man aus dem Konzept kommen und die ganzen Fragen, die sehr viele Fachbegriffe enthalten, können einen ganz schön irritieren. In diesem Abschnitt schauen wir uns zwei der wichtigsten Aspekte des Fragebogens an. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Unternehmen anwenden. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch enorm.
Warum ist die gewerbliche Tätigkeit wichtig: Erklärung
Der andere wichtige Bereich, den man sich mit besonderem Augenmerk anschauen sollte, ist die, wo man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben muss. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so stimmen.
Falls nicht, können finanzielle Strafen erfolgen bzw. man verliert die Lizenz für das Unternehmen, im aller schlimmsten Fall. Damit du ein Gefühl dafür bekommst, wie du die gewerbliche Tätigkeit am Besten beschreiben solltest, hier ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.
Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Betrieb hingehen soll.
Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Unternehmen. Das Besondere an dem Kleingewerbe ist, dass dieses gar keine neue Steuernummer benötigt.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma.
Wo erhält man einen Kleingewerbeschein?
Nachdem wir die Frage beantwortet haben, wo man den gewöhnlichen Gewerbeschein erhält, nämlich bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt, folgt die Frage, wo man denn nun ein Kleingewerbeschein erhält. Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein.
Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.
Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.
Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wann man das Kleingewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Sofern man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben möchte, dann sollte man das Gewerbeamt in der Stadt finden.
Ansonsten gilt folgende Definition: Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, dann ist man dazu gezwungen, ein Unternehmen anzumelden.
Falls man die Anmeldung nämlich nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.
Zwar wird diese Summe nur bei den hartnäckigsten Fällen verhängt, dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist. Solch eine Summe würde für viele Leute den finanziellen Ruin und Kollaps bedeuten. Deshalb ist es auch umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich vornehmen.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Man kann ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.
Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen würde.
Diese Kosten würden rund 200 Euro monatlich bzw. jährlich dann 2400 Euro betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900 Euro kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer.
Das Begriff: IHK
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder?
Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.
Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.
Wenn man Selbstständig ist, muss man einige Kosten abdecken können. Welche das sind und wie man dabei auch noch jede Menge Geld sparen kann, erfährst du hier ->
Wie werde ich selbstständig?
Um Selbstständig zu werden, sollte man einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Das ist natürlich individuell unterschiedlich, dennoch wäre es wichtig, für einen erfolgreichen Start einige Dinge mitzubringen. Zunächst benötigt man einen absoluten und eisernen Willen, dieses selbstständige Ziel auch über mehrere Monate und Jahre hinweg zu verfolgen, sofern man das wirtschaftliche Potenzial klar erkannt hat.
Kleinere Rückschläge wird es immer geben, aber Gründer müssen widerstandsfähig sein und sich in Geduld üben. Außerdem ist es erforderlich, dass, sofern man kein Franchise betreibt, Ahnung von der angehenden Branche haben sollte. Unwissenheit ist eines der Gründe, weshalb die meisten Unternehmen in unserer heutigen Zeit scheitern.
Es ist daher unabdingbar, das Unternehmer immer wissbegierig sein müssen. Doch lieber Leser, weißt du was noch wichtiger ist aktuell für dich? Die Frage zu klären, ob deine selbstständige Idee eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ist. Denn je nachdem, musst du kein Gewerbe anmelden und lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer zu den Freiberuflern gehört ist klar geregelt. Die Liste der freien Berufen ist lang. Darunter sind Berufe wie:
Ärzte,
Anwälte,
Designer,
Schriftsteller,
Journalisten,
Fotografen,
und viele mehr.
Also lautet dein erster Schritt, erst einmal herauszufinden, ob du zu den Freiberuflern oder zu den Gewerbetreibenden gehörst. Dann musst du die nächste Frage klären: selbst wenn du zu den Freiberuflern gehörst, kann es sein, dass du dennoch ein Gewerbe anmelden musst.
Ein Beispiel: wenn du als Ghostwriter tätig bist und für andere Leute Texte schreibst, dann bist du ein Freiberufler und musst lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Solltest du aber auch noch selber Texte schreiben und diese auf Plattformen wie Amazon verkaufen, dann würdest du eine gewerbliche Tätigkeit begehen und müsstest demnach auch ein Gewerbe eröffnen. Sei dir dessen bewusst.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann. Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist.
Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich auch an dem Tag seinen Gewerbeschein erhalten.
Doch das Problem wäre dann, das man wahrscheinlich auch den ganzen Tag beim Gewerbeamt verbracht hat, weil der Andrang für die Gewerbeanmeldung hoch sein dürfte. Ein solches Problem hätte man nicht, wenn man einen Terminvereinbarung abgeschlossen hat.
Hier wäre das Problem genau umgekehrt, man müsste Wochen und vielleicht Monate warten, bis man einen freien Termin findet, weil der Andrang aktuell so hoch ist für die Anmeldung wie noch nie. Unabhängig davon, für welche Art der Anmeldung man sich entscheiden würde, so muss man vorher einfach schauen, was das zuständige Amt anbietet.
Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeformular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird.
Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man nun das Gewerbe-Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.
Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.
Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.
Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Bis wann muss man die Selbstständigkeit anmelden?
Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.
Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.
Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden. Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld.
Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.
Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.
Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.
Muss man zum Finanzamt?
Gewerbetreibende nicht, Freiberufler schon. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Gewerbetreibende müssen diesen Schritt nicht wagen, das übernimmt das Gewerbeamt.
Die Informationen des Gewerbetreibenden werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang.
Es ist daher auch wichtig, dass man sich für die Fragen einiges an Zeit nimmt, weil das meiste für Gründer Neuland sein dürfte. Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.
Wie viel kostet ein kleines Gewerbe pro Jahr?
Selbststaendig werden bedeutet nicht nur, auf den eigenen Beinen zu stehen, sondern auch die Ausgaben richtig einzukalkulieren und mit diesen klar zu kommen. Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses keine allzu hohen Kosten verursacht und auch die laufenden Kosten sich in Grenzen halten.
Kosten für Gewerbeanmeldung
Vor allem für Gründer, die noch vor der Gründung ihres ersten Unternehmens stehen, eine ideale Voraussetzung. Da eben die meisten Leser noch die Gewerbeanmeldung vor sich haben, nehmen wir in unserem Beispiel die Kosten für die Bearbeitungsgebühr mit rein.
Das sind einmalige Kosten, die nur während der Anmeldung gezahlt werden müssen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Weitere Kosten für Kleingewerbe
Weitere Fixkosten, die man pro Jahr erbringen muss, sind die Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.
Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn die Einnahmen weiter ansteigen. Gewerbe, deren Umsatz unter 5200€ liegt, müssen für das vergangene Geschäftsjahr keine Gebühren bezahlen.
Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, wären die, wenn man ein Hauptgewerbe führt. Dann müsste man die private Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen. Die Gebühr müsste man monatlich ab bezahlen und fängt ab 200 Euro an.
Je nachdem, wie die Einnahmen aussehen, können die Ausgaben ansteigen. Das gute hierbei ist, das man die Kosten als Betriebsausgaben angeben und somit von der Einkommensteuer absetzen kann. Wenn man also die Steuererklärung abgibt, kann man so bis zu 1900 Euro von der Steuer absetzen.
Das wären alle fest verpflichtenden Kosten. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise können Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften entstehen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell den Alltag eines Gründers bestimmen können.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Lieber Leser, wenn du das Wort Kleingewerbe hörst, was ist das erste woran du denkst? Lass mich raten, was es nicht war: das du mit einem solchen Gewerbe massig viel Geld verdienen kannst, oder? Das Kleingewerbe hat das Image verpasst bekommen, dass man mit diesem nur geringe Beträge verdienen kann. Ist dies gerechtfertigt?
Bei weitem nicht! Wie wir bereits einen Beitrag vorher erfahren haben, ist das Besondere an einem Kleingewerbe, dass dieses nur geringe Kosten verursacht. Auf der anderen Seite jedoch, verspricht das Gewerbe dennoch einen sehr hohen Profit.
Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn mit einem Kleingewerbe erwirtschaften. Das ist eine enorme Summe und dürfte das aktuelle Gehalt bei dem einen oder anderen bei weitem übersteigen. Das soll nicht respektlos klingen, sondern ist vielmehr eine Anerkennung für das Kleingewerbe und seine Möglichkeiten.
Daher ist dieses Gewerbe das beliebteste der Deutschen. Es kombiniert geringe Kosten mit hohen Einnahmen. Natürlich müssen diese Gewinne bzw. Umsätze erst einmal verdient werden, und auch darf man nicht vergessen, dass man diese Gewinne noch versteuern muss, doch die Frage taucht unweigerlich auf: kann man mit einem Kleingewerbe leben?
Kann man mit einem Kleingewerbe leben?
Um die Frage ausführlich beantworten zu können, müssen wir uns einige Aspekte etwas genauer anschauen. Doch eins vorweg: man kann als hauptberuflicher mit einem Kleingewerbe leben. Man kann sogar ein sehr schönes Leben dabei führen. Doch das gilt nicht für jeden!
Wie wir in dem Beitrag vorher erfahren haben, kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Wenn wir diese Summe auf das Jahr hochrechnen würden, wären dies ca. 4200 Euro monatlich. Eine beachtliche Summe, mit der man durchaus ein sehr luxuriöses Leben führen könnte.. wenn da nicht die ganzen Steuern wären.
Doch halt: das war nur ein literarischer Kniff von mir, damit du denkst, dass es wirklich etwas mit den Steuern zu tun hat, doch dem ist nicht so. Steuern müsstest du zwar dennoch zahlen. Diese wären bei einem Kleingewerbe allerdings nicht signifikant hoch.
Bei 50.000 Euro Gewinn würde man die Kleinunternehmerregelung bei weitem überschreiten und müsste so die Umsatzsteuer bezahlen. Die maximale Prozentzahl, die man pro Leistung erbringen müsste bzw. zahlen müsste, liegt bei 19 Prozent.
Diese kann jedoch sieben oder gar null Prozent betragen. Das muss man individuell herausfinden. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass man in Deutschland, unabhängig vom Gewerbe, einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro an Gewinn erwirtschaften darf, ohne das man Gewerbesteuer zahlen müsste.
Das bedeutet, von den 50.000 Euro müsste man nur die Hälfte wirklich für die Gewerbesteuer versteuern lassen. Zum Schluss noch erwähnenswert: die Einkommenssteuer muss natürlich auch gezahlt werden. Hier kann man allerdings Ausgaben wie die private Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben. Somit kann man bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen.
Von den 50.000 Euro müsste man sich effektiv nur von zehn bis 15 Prozent verabschieden. Die übrig bleibende Summe wäre immer noch immens und würde das aktuelle Netto Gehalt der meisten Deutschen bei weitem übertreffen. Doch das ist nicht der Punkt.
Um selbst darüber entscheiden zu können, ob man ein Kleingewerbe über einen längeren Zeitraum führen möchte, ist wichtig zu wissen, wie die persönliche Situation aussieht. Ein Haushalt mit nur einer oder zwei Personen kann mit einem solchen Gehalt sehr gut leben. Wie ein König.
Auch ein Haushalt mit zwei Kindern sollte keine größeren Probleme haben, solange die Kinder noch jung sind und die Kosten nicht allzu hoch ausfallen (Eltern von Babys fassen sich wahrscheinlich an den Kopf und denken sich nur, was der dumme Schreiber da von sich gibt…. Pampers und so!!!).
Das größte Problem bei einem Kleingewerbe wäre vielmehr, dass man mit diesem nicht Kreditwürdig wäre, trotz hoher Einnahmen über mehrere Jahre hinweg. Wenn man also planen sollte, über kurz oder lang ein Eigenheim besitzen zu wollen, dann wäre ein hauptberufliches Kleingewerbe Gift für die Kreditwürdigkeit.
Hier wäre auch dann der Punkt, wo man sagen müsste, wer sehr hohe finanzielle Mittel benötigt, eben für einen Kredit oder sein Traumauto, der müsste mit einem Kleingewerbe einen Schritt zurück machen.
Andersrum wäre jedoch ein Kleingewerbe, welches man nebenberuflich über mehrere Monate und Jahre hinweg führt, ideal. Neben der eigentlichen Haupteinnahmequelle wird das Einkommen weiter aufgebessert, was Kreditinstitute dazu veranlassen kann, höhere Kredite zu verteilen bzw. überhaupt einen zu vergeben.
Wer eine Gewerbeanmeldung vornehmen möchte, der muss einige Hürden meistern. Im ersten Moment so scheint es, als wenn diese ganzen Hürden so hoch sind, dass der Aufwand vor und nach der Gründung einen erschlagen könnten.
Doch so ist es nicht. Solange man alles Schritt für Schritt angeht, sich nicht überheizt und man den vollen Fokus auf den persönlichen Erfolg setzt, dann wird man als Gründer langfristig gesehen die Ernten pflücken können.
In diesem Beitrag wirst du erfahren, wie du das Labyrinth der Gewerbeanmeldung nicht nur meistern kannst, sondern dabei auch noch Abkürzen nimmst.
So wirst du deiner Konkurrenz immer einen Schritt voraus sein! Wie man die Gewerbeanmeldung ohne Probleme hinbekommen kann? Indem man insbesondere DARAUF achtet. Erfahre mehr ->
Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Bevor man beim Gewerbeamt und noch viel weiter, vor dem Eintrag im Handelsregister, müssen sich selbstständige die Frage stellen, ob sie überhaupt zu der Gruppe dazugehören, die ein Gewerbe anmelden müssen. Denn es gibt auch Selbstständige, die allerdings kein Gewerbe besitzen.
Dazu gehören zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese haben grundsätzlich keine unternehmerischen Interessen, sondern verfolgen einfach ihre Leidenschaft, mit der sie bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Viel häufiger vertreten und auch eher gemeint sind dagegen die Freiberufler. Freiberufler sind bekannt dafür, kein Gewerbe besitzen zu müssen. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Dazu zählen unter anderem Berufe wie:
Ärzte,
Anwälte,
Zahnärzte,
Designer,
Fotografen,
Journalisten,
Schriftsteller,
und viele mehr.
Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Nachdem geklärt worden ist, ob die Tätigkeit, die man ausüben möchte, freiberuflicher oder gewerblicher Natur entspringt muss man als nächstes klären, ob man die gewerbliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen haben möchte.
Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.
Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Freiberufler oder nicht? Check! Handelsregister eintragen oder nicht? Check! Nachdem man die zwei Punkte abgearbeitet hat, muss man, um ein Gewerbe anmelden zu können, beim Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt in der Regel einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann.Zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Wie kann man eine Gewerbeanmeldung durchführen?
Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig machen konnte, muss man als nächstes recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen vorher festgelegten Termin benötigt oder ob man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen kann.
All diese Möglichkeiten haben sowohl ihre Vor- als auch Nachteile. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man jede Menge Zeit im Wartezimmer verbringen wird, da der Andrang für eine Gewerbeanmeldung relativ groß sein dürften.
Hier ein kleiner Tipp: es lohnt sich, wenn man bereits am frühen Morgen oder gegen Mittag beim Gewerbeamt vorbeischaut, da zu dieser Uhrzeit die meisten Leute entweder auf dem Weg zur Arbeit sind oder gerade ihre Mittagspause haben.
Solch ein Problem hätte man nicht, wenn man einen Termin hätte. Man würde relativ zügig rankommen und könnte so die Gewerbeanmeldung schnell hinter sich bringen. Doch bis es denn überhaupt so weit wäre, wäre das Problem. Denn in einigen Ämtern kann es sein, dass Termine über mehrere Wochen und Monate hinweg verbucht sind.
Online Gewerbeanmeldung Service ist möglich
Diese Probleme hätte man nicht, wenn man das Gewerbe einfach online anmelden würde. Denn mithilfe der Online Gewerbeanmeldung gelingt die Anmeldung nicht nur viel schneller (dauert nur wenige Minuten), sondern ist auch noch unkompliziert.
Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit finden können, beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung. Denn man kann ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.
Ein weiteres Plus: dadurch, dass man keine Infoblätter erhält, ist man umweltfreundlicher unterwegs. Doch auch die Online Anmeldung hat seine Haken. Zum einen wird die elektronische Unterschrift nicht überall akzeptiert, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die eigene Unterschrift dann entweder persönlich vor Ort nachreichen oder per Post schicken.
Zudem wird diese Art der Gewerbeanmeldung noch nicht überall in Deutschland angeboten. Nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bisher der Fall. Nachdem dies geklärt ist und man nun an dem Tag der Anmeldung angekommen ist, geht es nun wie folgt weiter.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch zahlt man die Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes.
Was braucht man für Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen.
Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.
Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.
Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.
Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.
Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe. Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.
Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Auch findet die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Amt des Gewerbes statt, sondern beim Amt der Finanzen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers.
Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt. In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst.
Los geht´s! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wir leben in Deutschland. In einem der Länder, wo es nicht nur sehr viele Regeln gibt, sondern für die Missachtung dieser Regeln man auch noch drastische Maßnahmen erwarten darf. Es ist für Gründer eines der größten Albträume, aufgrund irgendwelcher Kleinigkeiten Unsummen an Geld zu verdienen.
Dazu gehört eben auch, den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu erwischen. Wer bereits jetzt schon weiß, das er die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte keine unnötige Zeit mehr verschwinden und die Anmeldung sofort beantragen.
Ansonsten drohen, sofern man die Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen hat, eine enorme finanzielle Strafe. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.
Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat nämlich die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann. Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen.
Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.
Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassendwie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Es ist vielleicht eines der bekanntesten Mythen überhaupt: gibt es einen kleinen Gewerbeschein oder nicht? Ist dieser Gewerbeschein nur für Kleingewerbetreibende oder kann ihn jeder haben? Wenn ja, was muss man tun, um einen solchen Schein in den Händen halten zu können?
Die Beantwortung der Frage ist allerdings sehr einfach: es gibt keinen Kleingewerbeschein. Es hat ihn auch nie gegeben. Der Grund, weshalb viele vermuten, dass es dennoch einen solchen Schein gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Gewerbeamt kein Kleingewerbe als Rechtsform auswählen kann. Deshalb vermuten viele, dass Kleingewerbetreibende ein eigenes Formular zusätzlich bekommen. Doch das ist nicht der Fall.
Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?
Ja. Jeder Gewerbetreibende, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen hat, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich verpflichtend und man hat keine Möglichkeit, von dieser Pflicht zu entkommen. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Außerdem bietet sie Unternehmern an, dass diese Weiterbildungskurse wahrnehmen und so das Image des Unternehmens weiter aufpolieren können. Für diese Dienste verlangt die IHK auch einige Gebühren.
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man innerhalb eines Geschäftsjahres nicht mehr wie 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, dann muss man auch keine Beiträge bezahlen.
An dieser Stelle würde ich dir jetzt lieber sagen, dass damit alles zur IHK gesagt worden ist, doch leider ist dies nicht der Fall… denn die IHK hat eine schlechte Seite an sich.. die sich insbesondere im ersten Geschäftsjahr bemerkbar macht… wenn man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Denn dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Wer das Gewerbe angemeldet hat, wird sich natürlich auch Fragen, wie viel er denn damit eigentlich auch verdienen kann. Da die meisten Leser ein Kleingewerbe eröffnen möchten, schauen wir uns in dem Beispiel auch nur die möglichen Einnahmen eines Kleingewerbes an. Wer sich jetzt denkt, dass das bestimmt nur Peanuts wäre, der täuscht sich gewaltig!
Denn die erreichbaren Zahlen beim Kleingewerbe sind immens und dürften sogar das aktuelle Gehalt bei dem ein oder anderen übersteigen! Besitzer eines Kleingewerbes können bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Natürlich muss man diese Summe auch erst einmal verdienen und dann auch versteuern. Doch dieser kurze Abschnitt sollte aufzeigen, dass man auch mit geringen Mitteln einen sehr hohen Betrag erwirtschaften kann und vor allem darf!
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Ein weiterer großer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieses recht kostengünstig geführt werden kann und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die einzigen Fixkosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Weitere Kosten gibt es zunächst nicht.
Es kann jedoch sein, das falls man ein Hauptgewerbe führt, dann auch die eigene Krankenversicherung bezahlen muss. Auch können zusätzliche Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Patente anmeldet, Mitarbeiter einstellt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch diese Zahlungen kann man als Investition sehen und somit auch als ein Investment für eine erfolgreiche Zukunft.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?
Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.
Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.
Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Gewerbe anmelden, indem man das Gewerbeamt in der Stadt aufsucht: Check! Bearbeitungsgebühr bezahlen: Check!
Erforderliche Dokumente wie einen Personalausweis oder ein polizeiliches Führungszeugnis dabei haben: Check! Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, den Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und zurückschicken: Check! Wenn alles in der Reihenfolge so passt, dann hast du die Gewerbeanmeldung erfolgreich gemeistert. Gratulation!
Ja. In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Die Gewerbefreiheit kann einem nicht genommen werden.
Doch in Einzelfällen kann es dann doch zu Ausnahmen kommen. Zum einen deshalb, weil es einige Personengruppen gibt, die zwar gerne eine gewerbliche Tätigkeit anmelden wollen würden, dies jedoch nicht müssten. Dazu gehören unter anderem die Freiberufler. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch den Arbeitgeber.
Dieser kann in manchen Momenten (mit) Entscheiden, ob ein Gewerbe angemeldet werden kann oder nicht. Beispielsweise kann er seine Interessen dann ausnutzen, wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass man von nebenberuflichen Aktivitäten dem Chef gegenüber offen sein muss.
Auch müsste man dann dem Arbeitgeber von einem Gewerbe berichten, wenn man in einer ähnlichen Branche tätig ist und man somit die natürliche Konkurrent zu dem Unternehmen wäre, in dem man gerade angestellt ist.
Dann herrscht nämlich ein Interessenkonflikt und auch kann es durch den Gewerbetreibenden zu Sabotagen kommen. Zumindest theoretisch. Daher müsste der nebenberufliche Unternehmer auch in diesem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Ansonsten hat man freie Fahrt und kann beliebig ein Gewerbe gründen.
Was braucht man um Gewerbe anmelden zu können?
Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt sollte man darauf achten, dass man zunächst das Geld für die Bearbeitungsgebühr dabei hat. Die Gebühren betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Außerdem ist es wichtig, dass man unter anderem noch einige Dokumente bei sich hat, wie beispielsweise den Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Das wären auch alle erforderlichen Dinge, die von einem angehenden Gründer erwartet werden.
Was kostet es Gewerbe anzumelden?
Die Anmeldung eines Gewerbes kann unterschiedlich viel Kosten. Wer nur die Kleingewerbe Anmeldung anstrebt, der muss nicht mit hohen Kosten rechnen. Man zahlt lediglich die Bearbeitungsgebühr während der Gewerbeanmeldung. Diese kostet rund 20 bis 60€.
Doch wer eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH, gründen möchte, der muss mit sehr hohen Zahlungen rechnen. Zum einen wären da die 25.000 Euro, die man als Mindestkapital angeben müsste. Auch reicht es bei der Anmeldung aus, wenn man zunächst nur die Hälfte zahlt und das restliche Kapital dann später nachzahlt.
Auch bedeutet diese Summe nicht, dass das die Anmeldungsgebühr ist. Vielmehr ist dies nur eine kleine Absicherung, auf die man zu jederzeit Zugriff hat. Weitere Kosten, die entstehen, sind die während der Gründung.
Für den Gesellschaftervertrag und die Vollzugsgebühr zahlt man ungefähr bis zu 500 Euro. Bei der Anmeldung beim Handelsregister fallen weitere 200 Euro an. Dann kommen noch die Notarkosten, die bis zu 800 Euro Kosten können. Man kann also mit Kosten von rund 1000 Euro und mehr rechnen.
Wer muss überhaupt Gewerbe anmelden?
Wer in Deutschland ein Gewerbe eröffnen muss und wer nicht, das ist klar geregelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die Gewerbeanmeldung beantragen.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern. Man kann mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise verhängt die Stadt München Bußgelder, in Höhe von rund bis zu 50.000 Euro.
Dies ist zwar nicht die Norm und wird auch nur in den seltensten Fällen verhängt. Dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist und man mit dem finanziellen Ruin kokettiert wird. Doch es gibt auch Leute, die zwar eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, allerdings keine Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes benötigen.
Zu diesen gehören die freien Berufe. Auch Freiberufler genannt. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Doch dazu gehören die wenigsten. Viel interessanter sind hierbei die freien Berufe. Zu diesen zählen unter anderem:
Ärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Ingenieure,
Journalisten,
Künstler,
und viele mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Der Erste Schritt zur Gewerbeanmeldung: Wo muss man Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus.
Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60€ bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Auch bei einem Nebengewerbe kann es sein, das man verpflichtet wird, einen Teil der gesetzlichen Krankenversicherung mit zu zahlen. Dies ist allerdings abhängig von den eigenen Einnahmen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit dem Nebengewerbe direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK bzw. HWK und die Berufsgenossenschaften.
Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Bis wann muss man Gewerbe anmelden?
Wann man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist ebenfalls in Deutschland festgelegt. Wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, die aus einem Gewerbe heraus entspringt, dann sollte man sofort oder kurz vor dem Start ein Gewerbeamt aufsuchen.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn durch diese Tätigkeit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Falls man die Anmeldung nicht vornehmen sollte, dann können harte Konsequenzen warten. Man kann mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000€ und gar mehr rechnen. In München werden ähnliche Vergehen mit einem Bußgeld mit bis zu 50.000€ bedacht. Das würde für viele Gründer den absoluten Ruin bedeuten.
Umso wichtiger ist es auch, dass man die Gewerbeanmeldung nicht verpennt und so früh wie möglich vornimmt. Ansonsten kann man das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf bezahlen.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe beantragen?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man nicht beim Amt des Gewerbes vorstellig werden, sondern beim Finanzamt. Genauer gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Nach der Gewerbeanmeldung erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post, in Form des Fragebogens, vom Finanzamt. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und daher ist es wichtig, dass man sich hierbei ruhig viel Zeit nimmt bei der Beantwortung.
Unter anderem muss man eben Angeben, ob man die Regelung für sich beanspruchen möchte. Falls nicht, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden. Außerdem muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so passen. Falls sich im weiteren Verlauf der Jahre etwas an der Tätigkeit ändern sollte, dann muss man dies sofort dem Finanzamt melden.
Nachdem man den Bogen vollständig ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann man beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Ein Kleingewerbe erhält keine neue Steuernummer. Gründer geben auf Rechnungen die eigene an, die jeder Bürger seit der Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz von 22.000€ und im zweiten Jahr der von 50.000€ überschritten werden.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.
Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?
Ja. Die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für jeden verpflichtend, der die Gewerbeanmeldung beantragt hat. Da gibt es auch kein Entkommen. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70€ im Jahr, für ein Kleingewerbe. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten rund 150 bis 300€. Die IHK ist dafür da, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, Bahngleise innerhalb der Stadt zu verbessern, damit potenzielle Kunden eher bei den entsprechenden Geschäften landen.
Auch bietet die IHK sehr viele Weiterbildungskurse an, wo man auch Zertifikate erlangen, die wiederum dem Unternehmen zugutekommen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.
Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen. Dann kann man als Gründer hergehen und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen.
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Fazit:
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Amt des Gewerbes erscheinen. Dort muss man die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet. Außerdem muss man unter anderem folgende Unterlagen dabei haben:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man diese vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Ist dies auch getan, ist das Gewerbe angemeldet.
Man selbst kann nicht entscheiden, ob man die Gewerbeanmeldung vornehmen möchte oder nicht. Fest steht, das es dafür klare Regeln und Linien gibt, die man einzuhalten hat.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld.
Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten.
Auch sind solche Fauxpässe eines der größten Ängste der Deutschen: einen Fehler bei den Steuern, beim Kleingewerbe selbst und schon ist die K*cke am dampfen.
Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.
Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann.
Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. Nachdem dies erfolgt ist, muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Ja. Es gibt mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.
Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert.
Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist. Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist.
Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.
Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.
Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Designer,
Ingenieure,
Fotografen,
Künstler,
Schriftsteller,
Künstler,
und viele weitere mehr.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer erforderlich?
Ja. die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro.
Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen. Falls das Unternehmen einen Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweist, dann müssen für dieses Jahr keine Beiträge bezahlt werden.
Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln.
Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.
Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden.
Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.
Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man diese sofort oder kurz vor dem Start anmelden.
Eine genauere Definition, wann die Gewerbeanmeldung beantragt werden soll, sieht so aus: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mithilfe dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu ziehen, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Falls man allerdings keine Gewerbeanmeldung beantragen sollte, dann können harte Konsequenzen folgen, in Form von Bußgeldern.
Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz § 18 klar geregelt. Sie werden auch Katalog- oder Katalogähnliche Berufe genannt. Bei Katalogberufen handelt es von künstlerische, unterrichtende, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten.
Bei katalogähnlichen Berufen handelt es von beratende, medizinische, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten. Freiberufler sind ihrer Tätigkeit keine Gewerbetreibende und müssen auch aus diesem Grund kein Gewerbe anmelden.
Bei Freiberuflern handelt es sich grundsätzlich um eine Tätigkeit, welches auf Kundenwunsch ausgeübt wird und keine Massenproduktion ist. Bei Freiberuflern liegt oftmals ein akademischer Abschluss vor. Zu den freien Berufen gehören:
Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte
Heilpraktiker
Ingenieure
Architekten
Steuerberater
Unternehmensberater
Journalisten
Schriftsteller
Notare
Rechtsanwälte
und noch weitere Berufe
Wo melden sich Freiberufler an?
Da Freiberufler keine Gewerbetreibende sind, müssen sie nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden. Sie müssen ihre freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden.
Zuerst informiert man das Finanzamt über das Vorhaben. Das tut man über ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Im Anschluss erhält man seine Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen.
In dem Schreiben muss man seinen Namen, Anschrift, Daten zum Kontaktieren und die Steuer-ID angeben. Man muss auch kurz beschreiben um welche Tätigkeit es sich handel und wann man damit beginnen möchte.
Es gibt einige Fälle, wo sein kann, dass man trotzdem ein Gewerbe anmelden muss. Dies wird aber vor Ort beim Finanzamt von dem Beamten entschieden.
Um die freiberufliche Tätigkeit anmelden zu können, muss man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dieser sieht zunächst Komplex aus, aber hier erfährst du, wie du es richtig ausfüllen kannst! Der steuerliche Erfassungsbogen besteht aus acht Seiten.
In Punkt eins macht man Allgemeine Informationen:
Angaben zur eigenen Person(Name, Adresse und Steuer-ID)
Angaben zum Ehegatten(falls vorhanden)
Tätigkeit, welcher ausgeübt werden soll, angeben
Bankkonto angeben
Angaben zum Steuerberater (falls vorhanden)
In Punkt zwei folgen die Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit:
Anschrift des Unternehmens
Datum des Beginns
Kammerzugehörigkeit (in der Regel ist man es als Freiberufler nicht)
Gründungsform (Neugründung, Übernahme, Verlegung)
In Punkt drei wird gefragt, was man sich vorstellt wie viel Einkunft zu erzielen.
In Punkt vier muss man Angaben zur Gewinnermittlung machen.
Punkt fünf betrifft nur Handwerker oder Bauunternehmer.
Im sechsten Punkt muss man Angaben zu Mitarbeitern machen, falls welche beschäftigt werden.
Im siebten Punkt kann man angeben, ob man von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte.
Nach dem der steuerlicher Erfassungsbogen ausgefüllt worden ist, muss er zum Finanzamt zurückgeschickt werden.
Als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
In Punkt sieben des Fragebogens kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Auch Freiberufler haben einen Anspruch darauf.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für neue Selbstständige. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Dafür muss man allerdings Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzung ist, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften darf.
Es muss beides erfüllt sein, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt. Die Umsatzsteuer betragen 19% und sind die sogenannten Mehrwertsteuer.
Kann man auch eine freiberufliche Tätigkeit online anmelden?
Die freiberufliche Tätigkeit kann man nicht online anmelden. Diesen Service bieten die Finanzämter nicht an und deshalb muss man das Finanzamt in jedem Fall persönlich aufsuchen.
Wann muss man die freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Eine freiberufliche Tätigkeit ist dann anzumelden, wenn eine langfristige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit vorliegt. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte spätestens innerhalb von vier Wochen erfolgen, nach dem man die Tätigkeit aufgenommen hat. Ansonsten muss man alle nicht getätigten Zahlungen im nachhinein zahlen und dies könnte dann auf einem Schlag zu viel sein.
Was kostet die Anmeldung?
Da bei einer Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, zahlen sie auch für die Anmeldung beim Finanzamt nichts. Auch ist für die Anmeldung kein Mindestkapital oder ähnliches notwendig. Jedoch könnte es sein, dass Nachweise gefordert werden (z.B. Führungszeugnis). Dann könnten minimale Kosten auf den Freiberufler zukommen.
Nachweis über die Qualifikation
Da es sich bei Freiberufler um einen Beruf handelt, müssen sie auch diese nachweisen können, weil sie ihrer Tätigkeit ordnungsgemäß nachkommen müssen. Ohne den Nachweis ist es nicht gestattet eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben.
Wo muss man noch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Die Eintragung im Handelsregister ist für ein Freiberufler ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Trotzdem hat man die Wahl es zu tun. Neben dem Finanzamt gibt es noch andere Anlaufstellen. Freiberufler müssen sich bei der Standeskammer (kammerpflichtige freie Berufe), Versorgungswerk und Künstlersozialkasse anmelden.
Zu den kammperflichtigen Berufen zählen zum Beispiel Ärzte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und noch einige andere. Die Standeskammer unterstützt und überprüft im allgemeinen den Freiberufler.
Für kammerpflichtige Berufe ist auch die Anmeldung bei dem entsprechenden Versorgungwerk notwendig bzw. verpflichtend. Hier werden die Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt. Auch andere Berufe müssen die Rentenversicherung zahlen.
Für Berufe, die nicht dazu verpflichtet sind, können entweder freiwillig die Rentenversicherung zahlen oder eine private Rentenversicherung abschliessen. Die Künstlersozialkasse ist zu vergleichen mit der normalen Krankenkasse.
Die Anmeldung betrifft hier nur die künstlerische Tätigkeiten. Die Berufsgenossenschaft ist auch für Freiberufler verpflichtend. Fall man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern und die Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden.
Können Freiberufler trotzdem Gewerbe anmelden?
Einem Freiberufler steht es trotzdem zu ein Gewerbe anzumelden, doch in der Regel lohnt es sich für sie nicht, weil sie dann Gewerbesteuern und die Mitgliedschaft bei der IHK zahlen müssten und zu dem müsste man sich eventuell ins Handelsregister eintragen lassen. Falls man doch ein Gewerbe anmelden möchte, sollte man am besten die für sich eignende Rechtsform entscheiden.
Krankenversicherung bei Freiberufler
Bei künstlerischen Tätigkeiten meldet man sich bei der Künstlersozialkasse an. Die anderen Berufsgruppen können zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden. Hier bei sollte man beachten, dass wenn man einmal privat versichert ist nicht zurück zu gesetzlichen wechseln kann. Deshalb sollte man anfangs dies gut durchdenken und die Entscheidung treffen.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit
Auch kann man nebenberuflich eine Tätigkeit anmelden. Dadurch kann der Freiberufler einige Vorteile genießen. Zunächst eignet es sich am besten für Freiberufler, die sich noch nicht ganz sicher sind. Dadurch haben sie die Möglichkeit sich auszutesten ohne direkt den Job zu kündigen.
Auch wenn die Tätigkeit am Anfang nicht prickelnd läuft, ist man noch durch den Hauptjob abgesichert. Dabei muss man aber beachten, dass man zum einen die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.
Damit man in der nebenberuflichen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig ist, muss man mindestens die Hälfte des Einkommens aus der hauptberuflichen Tätigkeit erzielen. Wenn dies der Fall ist, ist man auch von der Versicherungspflicht befreit. Auch sollte man beachten, dass man die Tätigkeit im Hauptberuf nicht vernachlässigt.
Steuern bei Freiberuflern
Freiberufler sind von den Gewerbesteuern befreit. Als Freiberufler zahlt man nur die Umsatzsteuer. Doch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann ist man von diesen befreit. Die Umsatzsteuer betragen in der Regel 19%, jedoch gibt es einige Fälle wo man nur 7% zahlen muss. Für die Buchführung reicht bei einem Freiberufler die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Vor- und Nachteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Die Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit ist, dass ohne viel Aufwand man die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden kann. Mit einer freiberuflichen Tätigkeit ist man unabhängig. Dabei entfallen die Gewerbesteuer, weil man nicht ein Gewerbe anzumelden braucht.
Neben den Gewerbesteuern kann man sich auch die Umsatzsteuer sparen, in dem man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt. Vor allem sind für Künstler die Sozialversicherungsbeiträge gering.
Wenn man sich anfangs unsicher ist, kann man zuerst nebenberuflich mit der Tätigkeit beginnen und muss auch die Versicherung nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Der Nachteil einer freiberuflichen Tätigkeit ist, dass es sein kann keinen festen Gehalt zu haben und dieser zum Beispiel Abhängig von einem Kundenauftrag ist.
Fazit
Für Freiberufler beginnt es beim Finanzamt. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Sie sind nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet. Eine freiberufliche Tätigkeit muss man anmelden, wenn diese langfristig ausgeübt werden soll und Gewinn einbringen soll.
Welche Berufe zu den Freiberuflern zählen, sind im Gesetz klar geregelt.Frei Berufe sind zum Beispiel: Ärzte, Ingenieure, Schriftsteller, Steuerberater und noch einige andere Berufe. Um sich anmelden zu können, müssen sie dem Finanzamt ein formloses Schreiben schicken.
Daraufhin erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser muss ordentlich ausgefüllt und zurückgeschickt werden. In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit machen. Zu dem muss man auch ausfüllen, wie viel man sich vorstellt damit zu verdienen.
Bei der Anmeldung beim Finanzamt muss man seine Qualifikation nachweisen, zum Beispiel anhand eines akademischen Abschlusses. Die Anmeldung kostet den Freiberufler gar nichts. Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man sich auch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
Wenn man dies tut ist man von den Umsatzsteuern befreit. Dafür muss man aber darauf achten, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen darf.
Auch kann man zunächst damit nebenberuflich starten und erstmal schauen, ob es sich für einen eignet und sich langsam austesten. Dabei hat man noch eine Haupteinnahmequelle und ist auch finanziell abgesichert.
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Einrichtungen wie das Ordnungsamt, wo man sich ebenfalls anmelden kann. Daher muss man erst einmal schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.
Wenn man diese ausfindig machen konnte, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Falls dies benötigt wird, muss man nur zu den passenden Öffnungszeiten erscheinen, dann allerdings damit rechnen, dass man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 40 Minuten. Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Was braucht man für Gewerbeanmeldung?
eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht aussprechen, dann muss diese Person allerdings auch den Personalausweis und eine Bestätigung bei sich haben,
Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Man erhält vor ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man Angaben zum Gründer und zum Kleingewerbe machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse in der Regel selbst bezahlen.
Das ausgefüllte Formular wird dann unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hat.
Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?
Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.
Auch kommt für solche Gründer die Terminvereinbarung nur selten infrage, da diese erst immer in ein oder zwei Monaten realisiert werden können. Von nun an kann man bequem von Zuhause aus das Kleingewerbe anmelden. Dafür braucht man die selben Dokumente, wie für das Gewerbeamt auch.
Diese muss man dann als Kopie einmal hochladen. Auch muss man die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun.
Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher.
In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.
Kann man rückwirkend klein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.
Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen will, dies auch tun darf. Wer kein Gewerbe eröffnen muss, sind die Freiberufler. Diese müssen nur bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und zurückschicken. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:
Ärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler,
und viele mehr.
Ebenfalls keine Anmeldung machen müssen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei eine gewerbliche Tätigkeit zu registrieren.
Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe im Jahr verdienen?
Der Begriff Kleingewerbe täuscht. Denn viele Leute verdienen mit einem solchen Gewerbe weitaus mehr, als mit ihrem Hauptberuf. Denn mann kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
Diese unfassbar hohe Summe ist ein Grund, weshalb viele Gründer diese Art eines Gewerbes bevorzugen, da sie zum einen keine hohen Kosten haben, zum anderen auch der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen eher gering ausfällt.
Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.
Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.
Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.
Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Ein Kleingewerbe als nebenberufliche Selbstständigkeit?
Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.
Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.
Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln. Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.
Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wie läuft die Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt ab?
Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.
Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue UmsatzsteuerIdentifikationsnummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.
Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen. Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen.
Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren. Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.
In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.
Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.
Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.
Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Als Gründer muss man auch einige Kosten abdecken. Bei einem Kleingewerbe sind diese zwar nicht viele, dennoch erwähnenswert. Zwar nicht jedes Jahr, doch bei den meisten Lesern eher der Fall, muss man die Gebühr beim Amt des Gewerbes für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet.
Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Kosten kommen hinzu, weil man als Gründer eines Kleingewerbes noch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer wird. Die jährlichen Beträge für die Mitgliedschaft betragen rund 30 bis 70€ im Jahr.
Für Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, die im Handelsregister aufgeführt sind, betragen die Kosten gar rund 150 bis 300€ im Jahr. Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt.
Vor allem für Gründer eines kleinen Gewerbes kann dies im ersten Moment schockierend sein. Geplante Anschaffungen oder Koorperationen können in dem Fall vielleicht nicht mehr realisiert werden. Zumal diese Art von Rechnung unerwartet kommt. Doch nicht verzagen.. GewerbeAnmeldung.com fragen! Wir bieten in Deutschland nämlich die einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.
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Nach der Anmeldung wird man nicht vielmehr kosten haben. Trotzdem können noch andere Faktoren die Kosten im Jahr beeinflussen, wie beispielsweise eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Patente, Versicherungen, Partnerschaften oder auch Neuanschaffungen. Auch diese Kosten sollte man für die Zukunft im Blick haben. Diese Kosten würden allerdings bedeuten, dass das Kleingewerbe wächst. Das wünschen sich somit die meisten Gründer.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden geht relativ einfach. Gründer müssen bei dem zuständigen Amt des Gewerbes erscheinen und ihre Dokumente vorzeigen, eine geringe Gebühr begleichen und ein Gewerbeformular ausfüllen.
Dann werden die Informationen weiter an das Amt der Finanzen, an die Berufsgenossenschaft, an die ihk oder hwk weitergeleitet. Man zahlt auch Gebühren bei der IHK, weil man Mitglied von dieser wird.
Von der Mitgliedschaft kann man sich nicht befreien lassen, da das gesetzlich so geregelt ist. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Muss sich jeder Gewerbetreibende beim Gewerbeamt anmelden?
Ja, jeder, der ein ein Gewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.
Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Unabhängig davon, ob man nun Kleingewerber ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.
Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Monaten Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit man die zu bezahlenden Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.
Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Wir Leben in einer Zeit, in der das Internet uns auf der ganzen Welt ein stück näher gebracht hat. Menschen, die Kilometerweit von uns entfernt wohnen, können wir auf dem Smartphone ganz schnell per FaceTime anrufen.
Wir können Freelancer aus dem fernen Asien engagieren oder uns mit Leuten connecten, die nicht nur eine andere Sprache sprechen, sondern eine fast komplett andere Weltvorstellung besitzen. Der Siegeszug macht auch bei der Gewerbeanmeldung nicht halt.
In immer mehr Städten Deutschlands kann man die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir Stundenlang im Wartezimmer waren oder uns mühselig für einen freien Termin beim Gewerbeamt freuen konnten. Mittlerweile geschieht das meiste Online.
Das gute hierbei ist, das man nicht nur Kleingewerbe anmelden kann, sondern auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH mit der Online Anmeldung eröffnet werden können. Das ist bahnbrechend und gehört honoriert. Bei der Online Anmeldung benötigen wir die selben Dokumente, wie beim Amt des Gewerbes auch.
Wer kann ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Dann gibt es allerdings noch einige Ausnahmen, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.
Darunter sind unter anderem diejenigen, die zur Hobbyregelung gehören. Das sind Leute, die mit einer gewerblichen Tätigkeit kleines Geld verdienen dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Die Grenze hierbei liegt bei 410 Euro im Jahr. Ebenfalls keine Gewerbeanmeldung durchführen müssen die Freiberufler. Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Auch entfällt durch die Gewerbepflicht die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Zu den freien Berufen gehören unter anderem sehr bekannte Berufe wie:
Ärzte,
Schriftsteller,
Ingenieure,
Anwälte,
Fotografen,
Journalisten,
Schriftsteller,
und viele mehr.
Es ist daher gar nicht so verkehrt, erst einmal zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt.
Wie sieht das Gewerbeanmeldung Formular aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.
Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo macht man die Kleingewerbe Anmeldung?
Ein Kleingewerbe anmelden tut man, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat. Das klingt vielleicht paradox, doch so ist es am Ende. Denn, auch wenn man immer annimmt, dass ein Kleingewerbe bei der Gewerbeanmeldung angekreuzt werden kann, so ist dies nicht richtig.
Vielmehr kann man ein Kleingewerbe anmelden, nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man nämlich die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen. Dieser ist die Voraussetzung, damit man als kleines Gewerbe angesehen wird. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer abführen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Das Gewerbe anzumelden ist nur die halbe Miete. Denn dann kommen noch einige Kosten auf einen zu. Da die meisten Leser eher noch vor einer Gewerbeanmeldung stehen, sind zunächst die Bearbeitungsgebühren erwähnenswert.
Diese fallen allerdings nur bei der Gewerbeanmeldung an. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt unterscheiden. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn noch zusätzliche Dokumente verlangt werden. Sofern man ein Hauptgewerbe hat, ist es in der Regel so, dass man auch die eigene Krankenkasse selbst bezahlen muss.
Nach der Gewerbeanmeldung werden die Daten weiter geleitet, unter anderem an auch an die IHK. Auch bei der IHK muss man einige Gebühren zahlen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro pro Geschäftsjahr. Weitere Kosten gibt es allerdings nicht. Es kann jedoch Mal vorkommen, dass man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, diese kann es in sich haben.
Wenn Koorperationen oder Neuanschaffungen anstehen, kann es vorkommen, dass man diese auf einige Monate hinweg verschieben muss. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, zumindest dann, wenn man die Tipps von GewerbeAnmeldung.com zu Herzen nimmt.
Als Personengesellschaft kann man der Beitragsrechnung nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Wir bieten eine IHK Gebühren Beratung an. Bei dieser Kontrollieren ausgewählte Experten die Rechnung und schauen, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren.
Die Möglichkeit besteht, eine Garantie hingegen gibt es allerdings nicht. Doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer zeigen, dass die IHK Gebühren Beratung eine verlässliche Hilfe ist. Für weitere Informationen klicke hier.
Fazit:
Für welches Gewerbe man sich am Ende auch entscheiden sollte, Deutschland ist und bleibt ein gründerfreundliches Land. Bei der Anmeldung kann man nicht viel Falsch machen, denn die Beamten vor Ort helfen einem immer sehr gerne. Auch wenn man die Gewerbeanmeldung Online durchführen möchte, so kann man auf der Seite GewerbeAnmeldung viele nützliche Tipps erhalten.
Erlangen hat unglaubliche 40.000 Studenten pro 100.000 Einwohner. Stellen Sie sich vor: Mehr als jeder dritte Erlanger ist ein Student. Dadurch wirkt das Stadtbild jung. Dutzende von Fahrrädern sind an jeder Ecke geparkt. Die Gassen der Altstadt sind voller Leben – auch unter der Woche und tagsüber. Junge Geschäfte und trendige Cafés sind in Erlangen nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Und dann gibt es natürlich einige sehenswerte Plätze und Gebäude – den Schlossgarten im Zentrum der Altstadt zum Beispiel, sowie den angrenzenden Botanischen Garten.
Auch die Aussicht vom Turm der Hugenottenkirche ist sehr schön. Übrigens, von ganz oben sieht man, dass Erlangen wie ein Schachbrett angeordnet ist. Erlangen war eine der ersten barocken Planstädte überhaupt. Alte Fachwerkhäuser und enge Gassen sind daher in Erlangen selten.
Allgemeines über die Gewerbeanmeldung in Erlangen
Neben der Geschäftsidee ist die Gewerbeanmeldung die Grundlage für die Selbstständigkeit. Wer seinen Traum vom eigenen Unternehmen verwirklichen will, kann nach guter Vorbereitung schnell sein Gewerbe anmelden und sofort starten.
Wer neu auf dem Gebiet der Selbstständigkeit und der Anmeldung von verbundenen Unternehmen ist, wird schnell von der Menge an Informationen überwältigt sein. Was sind die Anforderungen? Welche Dokumente werden benötigt? Welches Gewerbe ist für diesen Bereich zuständig?
Bei der Anmeldung eines Unternehmens stellen sich unzählige Fragen. Doch was zunächst wie ein unüberwindbares Hindernis erscheint, ist mit ein paar Formularen und Behördengängen schnell überwunden. Natürlich ist es wichtig zu wissen, ob es sich bei der Gewerbeanmeldung um ein Kleingewerbe handelt, das zusätzlich zur eigentlichen Beschäftigung ausgeübt wird, oder ob es sich um den Beginn einer selbständigen Tätigkeit handelt.
Wer sich in Deutschland selbständig machen will, um Waren und Dienstleistungen zu verkaufen oder auszutauschen, muss dafür in der Regel ein Gewerbe anmelden. Generell kann jeder sein eigenes Unternehmen auf der Grundlage der Gewerbefreiheit anmelden. Für bestimmte Gewerke reicht jedoch ein Gewerbeschein nicht aus und es ist zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.
Der Gewerbeschein, kurz Gewerbeschein, ist die Empfangsbestätigung der zuständigen Behörde, die den Gründern das Recht gibt, ein Gewerbe zu betreiben. Um einen Gewerbeschein zu beantragen, führt der Weg zur Ordnungsbehörde Erlangen.
Bei der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis und damit der Anmeldung eines Gewerbes wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens erfüllt sind. Die Daten des Händlers werden zur Übermittlung an alle anderen zuständigen Behörden aufgezeichnet.
Bei der Erteilung des Gewerbescheins werden die betroffenen zuständigen Behörden über die Existenz des neuen Gewerbetreibenden informiert. Diese Behörden sind das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, das Statistische Landesamt, das Handelsregistergericht und die Berufsgenossenschaft.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
Wer zum Gewerbeamt geht, um einen Gewerbeschein zu beantragen, muss zunächst einen amtlichen Identitätsnachweis erbringen, d.h. einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Je nach Art des Unternehmens und der Branche müssen zusätzliche Dokumente und Nachweise vorgelegt werden.
Dazu gehören Nachweise über Berechtigungen, Dokumente und Genehmigungen, die für das jeweilige Gewerbe erforderlich sind. Die auszufüllenden Unterlagen sind online auf dem Erlanger Stadtportal verfügbar, so dass der Antrag bereits ausgefüllt beim Gewerbeamt eingereicht werden kann.
Jeder, der ein Unternehmen anmeldet, egal in welcher Rechtsform, wird in Zukunft mit dem Finanzamt zu tun haben. In der Regel wird sich das Finanzamt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt per Post mit dem Gründer in Verbindung setzen. Um sich steuerlich registrieren zu lassen, muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, in dem der voraussichtliche zukünftige Umsatz und Gewinn geschätzt wird.
Auch Kleinunternehmer, die von der Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen können und daher keine Umsatzsteuer abführen dürfen, sind dennoch verpflichtet, die Angaben gegenüber dem Finanzamt zu machen. Wer bisher noch nicht selbständig war, erhält bei dieser Gelegenheit eine neue Steueridentifikationsnummer.
Bestimmte Berufe sind von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung befreit. Das sind die sogenannten freien Berufe, zu denen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Künstler gehören. Solange diese Berufe nicht in einer bestimmten Rechtsform, wie z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, organisiert sind, müssen sie kein Gewerbe anmelden. Auch Landwirte und Wissenschaftler sind eine Ausnahme und müssen nicht zum kaufmännischen Büro gehen.
Für die Gewerbeanmeldung in Erlangen muss man nicht unbedingt persönlich vorsprechen. Das Formular sowie alle wichtigen Dokumente können zum einen postalisch in das Bürgeramt, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung geschickt oder per Fax: 09131-86 24 21 sowie per Email: ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de gesendet werden.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen zwischen 40,00 Euro und 50,00 Euro.
Gewerbe anmelden – Pflichten und Ausnahmen
Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland ein Gewerbe betreiben will, dieses anmelden, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Es gibt aber auch einige Ausnahmen – für bestimmte freie Berufe ist eine Gewerbeerlaubnis nicht erforderlich. Damit ein Unternehmen ordnungsgemäß funktionieren kann, muss es zunächst registriert werden. Hierfür muss eine Gewerbeerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Im nächsten Schritt leitet das Gewerbeamt die übermittelten Daten an andere zuständige Behörden, wie z.B. das Finanzamt oder die Handelskammer, weiter. Dies gilt für jeden, der sein eigenes Unternehmen anmelden möchte. Aber auch für diejenigen, die ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen, die Rechtsform des Unternehmens ändern, einen neuen Gesellschafter aufnehmen oder einen Gewerbezweig gründen wollen.
Für einige Berufe ist keine Berufszulassung erforderlich, um selbständig tätig zu sein. Dies sind vor allem die sogenannten freien Berufe und freiberuflichen Tätigkeiten. Diese freiberuflichen Tätigkeiten umfassen hauptsächlich künstlerische, medizinische oder heilkundliche Tätigkeiten und Dienstleistungen. So gehören Ärzte, Künstler oder Heilpraktiker zu diesen freien Berufen und sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Außerdem sind Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure oder Piloten nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.