Ein gewerbliches Einzelunternehmen gründen

Was ist ein Einzelunternehmen?


Ein Einzelunternehmer ist in erster Linie jemand, dem das Unternehmen zu 100 Prozent selbst gehört. Er hat keinen Geschäftsführer über sich und kann die Geschicke des Unternehmens mit eiserner Hand führen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er keine Mitarbeiter einstellen oder ein Team aufbauen kann.

Des Weiteren ist das Besondere am Einzelunternehmer, dass dieser sowohl als Freiberufler, als auch als Gewerbetreibender durchgehen kann. Beide, also Freiberufler und Gewerbetreibende, gelten bzw. nennt man ebenfalls Einzelunternehmer. Daher kann es ab und an schwierig sein, diese beiden Begrifflichkeiten von einander zu unterscheiden. Doch ferner könnten diese gar nicht unterschiedlicher sein.

Wer sind Freiberufler?

Ein Freiberufler ist jemand, der sich durch bestimmte Qualifikationen in seinem Themen auszeichnet und benötigt, um der Konkurrenz gegenüber im Vorteil zu sein. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Sie müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Demnach müssen sie auch nicht die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK antreten und zudem keine Gewerbesteuern bezahlen. Gewerbetreibende müssen dies tun. Auch müssen sie vorher den Gang zum Gewerbeamt machen und sich eventuell auch noch überlegen, ob sie das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchten bzw. sogar müssen.

Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?

Manche Unternehmen haben die Möglichkeit, sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen. Doch dann gibt es welche, bei denen es klar ist. Wenn man Gründer einer GmbH ist, dann gilt man als Kaufmann, was wiederum dafür sorgt, dass man im Handelsregister eingetragen werden muss.

Allerdings kann man als Einzelunternehmer auch ein Kleingewerbe gründen. Diese Art des Einzelunternehmers ist nicht dazu verpflichtet, den Handelsregistereintrag machen zu müssen. Doch tun kann es dieser dennoch, um unter anderem folgende Vorteile genießen zu können:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Einzelunternehmen Gründung – wo erledigen?

Um ein Einzelunternehmen gründen zu können, muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer, wie es in Hamburg der Fall ist.

Daher ist es ratsam, erst einmal zu schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint, einen festen Termin benötigt oder die Anmeldung gar auch online vornehmen kann.

Ist man nun dran, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man, um das Gewerbeformular ausfüllen zu können, zunächst einige Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z.b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Wenn man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.

Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen.

Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Jeder Einzelunternehmer, der Besitzer eines Gewerbes ist, wird bei der Anmeldung das Gewerbeformular erhalten und dieses ausfüllen. Damit man auf die Fragen auch dementsprechend vorbereitet ist, erhälst du einen genaueren Einblick auf diese.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Einzelunternehmen gründen?

Es gibt sehr klare Regeln, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Eine kleine Definition wird dir dabei sicherlich helfen zu verstehen, wann die Pflicht der Anmeldung eintrifft: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Was wird wenn man die Anmeldung nicht vornimmt?

Falls man nicht vornimmt, dann muss man mit einem saftigen Bußgeld rechnen, welches bis zu 1000 Euro und weit mehr kosten. Ein Vergleich: in München können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wenn man sich dies einmal vor Augen führt, dann wird einem sehr schnell klar, dass diese Summe den finanziellen Ruin für die meisten bedeuten dürfte. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung nicht auf die leichte Schulter nimmt. Es kann nämlich böse enden.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Keine Panik, du kannst das Einzelunternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hast du bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste.

Kann man ein Einzelunternehmen auch online gründen?

Die Online Anmeldung ist eine sehr schöne Sache, die es vor einem Jahrzehnt noch nicht Mal ansatzweise gab. Man kann mittlerweile nämlich die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Für die Online Gewerbeanmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.

Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.

Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wann muss man beim Finanzamt vorstellig werden?

Wer Gewerbetreibender Einzelunternehmer ist, der muss nicht persönlich zum Finanzamt hin. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt nämlich automatisch nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Es dauert in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran denn gerade liegt, dass es zu diesen Verzögerungen kommt. Wenn man dann die Post erhalten hat, sieht man, dass man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.

Dieser ist mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, ein ganz schön harter Brocken und demnach sollte man sich auch ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen lassen. Ansonsten kann es nämlich sein, dass man voreilig Fehler begeht, die Bares Geld kosten können.

Auf diesem Fragebogen sind vor allem zwei Felder sehr wichtig für Gründer. Zum einen geht es um die Kleinunternehmerregelung. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht. Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann.

Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht.

Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden. Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Wie viel kann man mit einem kleinen Einzelunternehmen im Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Welche Kosten fallen bei einem Einzelunternehmen an?

Das Einzelunternehmen gründen ist nur die halbe Miete, man muss nämlich auch die Kosten im Blick haben und diese beachten. Eines der großen Vorteile dieses Gewerbes ist nämlich, das dieser keine großartigen Kosten verursacht.

Falls man ein Hauptgewerbe führt, muss man in der Regel die eigene Krankenkasse bezahlen. Dies dürfte rund 200 Euro und etwas mehr kosten. Das trifft allerdings nicht auf alle Gründer zu.

Außerdem muss man die Gebühren bei der IHK bezahlen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr kosten. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man zu zahlen hätte. Natürlich können auch immer wieder weitere Kosten auftauchen, wenn das Unternehmen weiter wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt bzw. Versicherungen zahlen muss, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt.

Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmen?

Auch ein kleiner Einzelunternehmer muss Steuern zahlen. Dazu gehören neben der Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer dazu. Falls man Mitarbeiter beschäftigt, dann zahlt man zudem noch die Lohnsteuer.

Das klingt erst mal sehr viel, doch wenn man sich die einzelnen Fälle genauer anschaut, dann kann man sehr viele Steuern sparen. Denn wenn man beispielsweise die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung einhält, dann fallen als erstes keine Umsatzsteuer an.

Bei der Gewerbesteuer sieht es so aus, dass man bis zu 24.500 Euro verdienen kann. Das ist der aktuelle Freibetrag, ohne das man die Gewerbesteuern zahlen muss. Erst wenn der Betrag über 24.500 Euro liegt, fallen dann diese Steuern an.

Bei der Einkommensteuer kann man bis zu 1900 Euro von der Steuer jährlich absetzen. Beispielsweise wenn man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlt, dann kann man so diese angeben und viel dadurch einsparen.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist.

Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann.

Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Sollte man dem Arbeitgeber vom Einzelunternehmen erzählen?

Ob man dem Arbeitgeber vom Einzelunternehmen etwas erzählen sollte, ist jedem selbst überlassen. Eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Kein Gesetz in Deutschland veranlasst einen Gewerbetreibenden dazu, sich seinem Chef gegenüber zu offenbaren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Das gewerbliche Einzelunternehmen sagt nichts anderes aus, dass das Unternehmen 100% dem Gründer gehört. Dieser muss, falls er ein Kaufmann ist, zunächst das Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Anschließend muss man die Anmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vornehmen und dann nur noch warten, bis man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Amt der Finanzen erhalten hat. Hat man dieses ausgefüllt zurückgeschickt, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

 

Selbstständig kosten

Wenn man Selbstständig ist, muss man einige Kosten abdecken können. Welche das sind und wie man dabei auch noch jede Menge Geld sparen kann, erfährst du hier ->

Wie werde ich selbstständig?


Um Selbstständig zu werden, sollte man einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Das ist natürlich individuell unterschiedlich, dennoch wäre es wichtig, für einen erfolgreichen Start einige Dinge mitzubringen. Zunächst benötigt man einen absoluten und eisernen Willen, dieses selbstständige Ziel auch über mehrere Monate und Jahre hinweg zu verfolgen, sofern man das wirtschaftliche Potenzial klar erkannt hat.

Kleinere Rückschläge wird es immer geben, aber Gründer müssen widerstandsfähig sein und sich in Geduld üben. Außerdem ist es erforderlich, dass, sofern man kein Franchise betreibt, Ahnung von der angehenden Branche haben sollte. Unwissenheit ist eines der Gründe, weshalb die meisten Unternehmen in unserer heutigen Zeit scheitern.

Es ist daher unabdingbar, das Unternehmer immer wissbegierig sein müssen. Doch lieber Leser, weißt du was noch wichtiger ist aktuell für dich? Die Frage zu klären, ob deine selbstständige Idee eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ist. Denn je nachdem, musst du kein Gewerbe anmelden und lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer zu den Freiberuflern gehört ist klar geregelt. Die Liste der freien Berufen ist lang. Darunter sind Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Also lautet dein erster Schritt, erst einmal herauszufinden, ob du zu den Freiberuflern oder zu den Gewerbetreibenden gehörst. Dann musst du die nächste Frage klären: selbst wenn du zu den Freiberuflern gehörst, kann es sein, dass du dennoch ein Gewerbe anmelden musst.

Ein Beispiel: wenn du als Ghostwriter tätig bist und für andere Leute Texte schreibst, dann bist du ein Freiberufler und musst lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Solltest du aber auch noch selber Texte schreiben und diese auf Plattformen wie Amazon verkaufen, dann würdest du eine gewerbliche Tätigkeit begehen und müsstest demnach auch ein Gewerbe eröffnen. Sei dir dessen bewusst.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann. Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist.

Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich auch an dem Tag seinen Gewerbeschein erhalten.

Doch das Problem wäre dann, das man wahrscheinlich auch den ganzen Tag beim Gewerbeamt verbracht hat, weil der Andrang für die Gewerbeanmeldung hoch sein dürfte. Ein solches Problem hätte man nicht, wenn man einen Terminvereinbarung abgeschlossen hat.

Hier wäre das Problem genau umgekehrt, man müsste Wochen und vielleicht Monate warten, bis man einen freien Termin findet, weil der Andrang aktuell so hoch ist für die Anmeldung wie noch nie. Unabhängig davon, für welche Art der Anmeldung man sich entscheiden würde, so muss man vorher einfach schauen, was das zuständige Amt anbietet.

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeformular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird.

Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun das Gewerbe-Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man die Selbstständigkeit anmelden?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.

Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden. Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld.

Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Muss man zum Finanzamt?

Gewerbetreibende nicht, Freiberufler schon. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Gewerbetreibende müssen diesen Schritt nicht wagen, das übernimmt das Gewerbeamt.

Die Informationen des Gewerbetreibenden werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang.

Es ist daher auch wichtig, dass man sich für die Fragen einiges an Zeit nimmt, weil das meiste für Gründer Neuland sein dürfte. Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

Wie viel kostet ein kleines Gewerbe pro Jahr?

Selbststaendig werden bedeutet nicht nur, auf den eigenen Beinen zu stehen, sondern auch die Ausgaben richtig einzukalkulieren und mit diesen klar zu kommen. Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses keine allzu hohen Kosten verursacht und auch die laufenden Kosten sich in Grenzen halten.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Vor allem für Gründer, die noch vor der Gründung ihres ersten Unternehmens stehen, eine ideale Voraussetzung. Da eben die meisten Leser noch die Gewerbeanmeldung vor sich haben, nehmen wir in unserem Beispiel die Kosten für die Bearbeitungsgebühr mit rein.

Das sind einmalige Kosten, die nur während der Anmeldung gezahlt werden müssen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Weitere Kosten für Kleingewerbe

Weitere Fixkosten, die man pro Jahr erbringen muss, sind die Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.

Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn die Einnahmen weiter ansteigen. Gewerbe, deren Umsatz unter 5200€ liegt, müssen für das vergangene Geschäftsjahr keine Gebühren bezahlen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, wären die, wenn man ein Hauptgewerbe führt. Dann müsste man die private Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen. Die Gebühr müsste man monatlich ab bezahlen und fängt ab 200 Euro an.

Je nachdem, wie die Einnahmen aussehen, können die Ausgaben ansteigen. Das gute hierbei ist, das man die Kosten als Betriebsausgaben angeben und somit von der Einkommensteuer absetzen kann. Wenn man also die Steuererklärung abgibt, kann man so bis zu 1900 Euro von der Steuer absetzen.

Das wären alle fest verpflichtenden Kosten. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise können Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften entstehen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell den Alltag eines Gründers bestimmen können.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Lieber Leser, wenn du das Wort Kleingewerbe hörst, was ist das erste woran du denkst? Lass mich raten, was es nicht war: das du mit einem solchen Gewerbe massig viel Geld verdienen kannst, oder? Das Kleingewerbe hat das Image verpasst bekommen, dass man mit diesem nur geringe Beträge verdienen kann. Ist dies gerechtfertigt?

Bei weitem nicht! Wie wir bereits einen Beitrag vorher erfahren haben, ist das Besondere an einem Kleingewerbe, dass dieses nur geringe Kosten verursacht. Auf der anderen Seite jedoch, verspricht das Gewerbe dennoch einen sehr hohen Profit.

Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn mit einem Kleingewerbe erwirtschaften. Das ist eine enorme Summe und dürfte das aktuelle Gehalt bei dem einen oder anderen bei weitem übersteigen. Das soll nicht respektlos klingen, sondern ist vielmehr eine Anerkennung für das Kleingewerbe und seine Möglichkeiten.

Daher ist dieses Gewerbe das beliebteste der Deutschen. Es kombiniert geringe Kosten mit hohen Einnahmen. Natürlich müssen diese Gewinne bzw. Umsätze erst einmal verdient werden, und auch darf man nicht vergessen, dass man diese Gewinne noch versteuern muss, doch die Frage taucht unweigerlich auf: kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Um die Frage ausführlich beantworten zu können, müssen wir uns einige Aspekte etwas genauer anschauen. Doch eins vorweg: man kann als hauptberuflicher mit einem Kleingewerbe leben. Man kann sogar ein sehr schönes Leben dabei führen. Doch das gilt nicht für jeden!

Wie wir in dem Beitrag vorher erfahren haben, kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Wenn wir diese Summe auf das Jahr hochrechnen würden, wären dies ca. 4200 Euro monatlich. Eine beachtliche Summe, mit der man durchaus ein sehr luxuriöses Leben führen könnte.. wenn da nicht die ganzen Steuern wären.

Doch halt: das war nur ein literarischer Kniff von mir, damit du denkst, dass es wirklich etwas mit den Steuern zu tun hat, doch dem ist nicht so. Steuern müsstest du zwar dennoch zahlen. Diese wären bei einem Kleingewerbe allerdings nicht signifikant hoch.

Bei 50.000 Euro Gewinn würde man die Kleinunternehmerregelung bei weitem überschreiten und müsste so die Umsatzsteuer bezahlen. Die maximale Prozentzahl, die man pro Leistung erbringen müsste bzw. zahlen müsste, liegt bei 19 Prozent.

Diese kann jedoch sieben oder gar null Prozent betragen. Das muss man individuell herausfinden. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass man in Deutschland, unabhängig vom Gewerbe, einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro an Gewinn erwirtschaften darf, ohne das man Gewerbesteuer zahlen müsste.

Das bedeutet, von den 50.000 Euro müsste man nur die Hälfte wirklich für die Gewerbesteuer versteuern lassen. Zum Schluss noch erwähnenswert: die Einkommenssteuer muss natürlich auch gezahlt werden. Hier kann man allerdings Ausgaben wie die private Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben. Somit kann man bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen.

Von den 50.000 Euro müsste man sich effektiv nur von zehn bis 15 Prozent verabschieden. Die übrig bleibende Summe wäre immer noch immens und würde das aktuelle Netto Gehalt der meisten Deutschen bei weitem übertreffen. Doch das ist nicht der Punkt.

Um selbst darüber entscheiden zu können, ob man ein Kleingewerbe über einen längeren Zeitraum führen möchte, ist wichtig zu wissen, wie die persönliche Situation aussieht. Ein Haushalt mit nur einer oder zwei Personen kann mit einem solchen Gehalt sehr gut leben. Wie ein König.

Auch ein Haushalt mit zwei Kindern sollte keine größeren Probleme haben, solange die Kinder noch jung sind und die Kosten nicht allzu hoch ausfallen (Eltern von Babys fassen sich wahrscheinlich an den Kopf und denken sich nur, was der dumme Schreiber da von sich gibt…. Pampers und so!!!).

Das größte Problem bei einem Kleingewerbe wäre vielmehr, dass man mit diesem nicht Kreditwürdig wäre, trotz hoher Einnahmen über mehrere Jahre hinweg. Wenn man also planen sollte, über kurz oder lang ein Eigenheim besitzen zu wollen, dann wäre ein hauptberufliches Kleingewerbe Gift für die Kreditwürdigkeit.

Hier wäre auch dann der Punkt, wo man sagen müsste, wer sehr hohe finanzielle Mittel benötigt, eben für einen Kredit oder sein Traumauto, der müsste mit einem Kleingewerbe einen Schritt zurück machen.

Andersrum wäre jedoch ein Kleingewerbe, welches man nebenberuflich über mehrere Monate und Jahre hinweg führt, ideal. Neben der eigentlichen Haupteinnahmequelle wird das Einkommen weiter aufgebessert, was Kreditinstitute dazu veranlassen kann, höhere Kredite zu verteilen bzw. überhaupt einen zu vergeben.

 

Muss ich ein Gewerbe anmelden? – Wann & Wo Gewerbe Anmeldung

Man selbst kann nicht entscheiden, ob man die Gewerbeanmeldung vornehmen möchte oder nicht. Fest steht, das es dafür klare Regeln und Linien gibt, die man einzuhalten hat.

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?


Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld.

Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten.

Auch sind solche Fauxpässe eines der größten Ängste der Deutschen: einen Fehler bei den Steuern, beim Kleingewerbe selbst und schon ist die K*cke am dampfen.

Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann.

Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. Nachdem dies erfolgt ist, muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Ja. Es gibt mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert.

Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist. Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist.

Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer erforderlich?

Ja. die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro.

Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen. Falls das Unternehmen einen Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweist, dann müssen für dieses Jahr keine Beiträge bezahlt werden.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln.

Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.

Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden.

Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

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Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man diese sofort oder kurz vor dem Start anmelden.

Eine genauere Definition, wann die Gewerbeanmeldung beantragt werden soll, sieht so aus: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mithilfe dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu ziehen, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Falls man allerdings keine Gewerbeanmeldung beantragen sollte, dann können harte Konsequenzen folgen, in Form von Bußgeldern.

 

Freiberufler anmelden Formular – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wer sind Freiberufler?


Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz § 18 klar geregelt. Sie werden auch Katalog- oder Katalogähnliche Berufe genannt. Bei Katalogberufen handelt es von künstlerische, unterrichtende, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten.

Bei katalogähnlichen Berufen handelt es von beratende, medizinische, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten. Freiberufler sind ihrer Tätigkeit keine Gewerbetreibende und müssen auch aus diesem Grund kein Gewerbe anmelden.

Bei Freiberuflern handelt es sich grundsätzlich um eine Tätigkeit, welches auf Kundenwunsch ausgeübt wird und keine Massenproduktion ist. Bei Freiberuflern liegt oftmals ein akademischer Abschluss vor. Zu den freien Berufen gehören:

  • Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Journalisten
  • Schriftsteller
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • und noch weitere Berufe

Wo melden sich Freiberufler an?

Da Freiberufler keine Gewerbetreibende sind, müssen sie nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden. Sie müssen ihre freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden.

Zuerst informiert man das Finanzamt über das Vorhaben. Das tut man über ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Im Anschluss erhält man seine Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen.

In dem Schreiben muss man seinen Namen, Anschrift, Daten zum Kontaktieren und die Steuer-ID angeben. Man muss auch kurz beschreiben um welche Tätigkeit es sich handel und wann man damit beginnen möchte.

Es gibt einige Fälle, wo sein kann, dass man trotzdem ein Gewerbe anmelden muss. Dies wird aber vor Ort beim Finanzamt von dem Beamten entschieden.

Um die freiberufliche Tätigkeit anmelden zu können, muss man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dieser sieht zunächst Komplex aus, aber hier erfährst du, wie du es richtig ausfüllen kannst! Der steuerliche Erfassungsbogen besteht aus acht Seiten.

In Punkt eins macht man Allgemeine Informationen:

  • Angaben zur eigenen Person(Name, Adresse und Steuer-ID)
  • Angaben zum Ehegatten(falls vorhanden)
  • Tätigkeit, welcher ausgeübt werden soll, angeben
  • Bankkonto angeben
  • Angaben zum Steuerberater (falls vorhanden)

In Punkt zwei folgen die Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum des Beginns
  • Kammerzugehörigkeit (in der Regel ist man es als Freiberufler nicht)
  • Gründungsform (Neugründung, Übernahme, Verlegung)

In Punkt drei wird gefragt, was man sich vorstellt wie viel Einkunft zu erzielen.

In Punkt vier muss man Angaben zur Gewinnermittlung machen.

Punkt fünf betrifft nur Handwerker oder Bauunternehmer.

Im sechsten Punkt muss man Angaben zu Mitarbeitern machen, falls welche beschäftigt werden.

Im siebten Punkt kann man angeben, ob man von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte.

Nach dem der steuerlicher Erfassungsbogen ausgefüllt worden ist, muss er zum Finanzamt zurückgeschickt werden.

Als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

In Punkt sieben des Fragebogens kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Auch Freiberufler haben einen Anspruch darauf.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für neue Selbstständige. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

Dafür muss man allerdings Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzung ist, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften darf.

Es muss beides erfüllt sein, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt. Die Umsatzsteuer betragen 19% und sind die sogenannten Mehrwertsteuer.

Kann man auch eine freiberufliche Tätigkeit online anmelden?

Die freiberufliche Tätigkeit kann man nicht online anmelden. Diesen Service bieten die Finanzämter nicht an und deshalb muss man das Finanzamt in jedem Fall persönlich aufsuchen.

Wann muss man die freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Eine freiberufliche Tätigkeit ist dann anzumelden, wenn eine langfristige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit vorliegt. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte spätestens innerhalb von vier Wochen erfolgen, nach dem man die Tätigkeit aufgenommen hat. Ansonsten muss man alle nicht getätigten Zahlungen im nachhinein zahlen und dies könnte dann auf einem Schlag zu viel sein.

Was kostet die Anmeldung?

Da bei einer Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, zahlen sie auch für die Anmeldung beim Finanzamt nichts. Auch ist für die Anmeldung kein Mindestkapital oder ähnliches notwendig. Jedoch könnte es sein, dass Nachweise gefordert werden (z.B. Führungszeugnis). Dann könnten minimale Kosten auf den Freiberufler zukommen.

Nachweis über die Qualifikation

Da es sich bei Freiberufler um einen Beruf handelt, müssen sie auch diese nachweisen können, weil sie ihrer Tätigkeit ordnungsgemäß nachkommen müssen. Ohne den Nachweis ist es nicht gestattet eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben.

Wo muss man noch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Die Eintragung im Handelsregister ist für ein Freiberufler ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Trotzdem hat man die Wahl es zu tun. Neben dem Finanzamt gibt es noch andere Anlaufstellen. Freiberufler müssen sich bei der Standeskammer (kammerpflichtige freie Berufe), Versorgungswerk und Künstlersozialkasse anmelden.

Zu den kammperflichtigen Berufen zählen zum Beispiel Ärzte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und noch einige andere. Die Standeskammer unterstützt und überprüft im allgemeinen den Freiberufler.

Für kammerpflichtige Berufe ist auch die Anmeldung bei dem entsprechenden Versorgungwerk notwendig bzw. verpflichtend. Hier werden die Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt. Auch andere Berufe müssen die Rentenversicherung zahlen.

Für Berufe, die nicht dazu verpflichtet sind, können entweder freiwillig die Rentenversicherung zahlen oder eine private Rentenversicherung abschliessen. Die Künstlersozialkasse ist zu vergleichen mit der normalen Krankenkasse.

Die Anmeldung betrifft hier nur die künstlerische Tätigkeiten. Die Berufsgenossenschaft ist auch für Freiberufler verpflichtend. Fall man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern und die Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden.

Können Freiberufler trotzdem Gewerbe anmelden?

Einem Freiberufler steht es trotzdem zu ein Gewerbe anzumelden, doch in der Regel lohnt es sich für sie nicht, weil sie dann Gewerbesteuern und die Mitgliedschaft bei der IHK zahlen müssten und zu dem müsste man sich eventuell ins Handelsregister eintragen lassen. Falls man doch ein Gewerbe anmelden möchte, sollte man am besten die für sich eignende Rechtsform entscheiden.

Krankenversicherung bei Freiberufler

Bei künstlerischen Tätigkeiten meldet man sich bei der Künstlersozialkasse an. Die anderen Berufsgruppen können zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden. Hier bei sollte man beachten, dass wenn man einmal privat versichert ist nicht zurück zu gesetzlichen wechseln kann. Deshalb sollte man anfangs dies gut durchdenken und die Entscheidung treffen.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit

Auch kann man nebenberuflich eine Tätigkeit anmelden. Dadurch kann der Freiberufler einige Vorteile genießen. Zunächst eignet es sich am besten für Freiberufler, die sich noch nicht ganz sicher sind. Dadurch haben sie die Möglichkeit sich auszutesten ohne direkt den Job zu kündigen.

Auch wenn die Tätigkeit am Anfang nicht prickelnd läuft, ist man noch durch den Hauptjob abgesichert. Dabei muss man aber beachten, dass man zum einen die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.

Damit man in der nebenberuflichen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig ist, muss man mindestens die Hälfte des Einkommens aus der hauptberuflichen Tätigkeit erzielen. Wenn dies der Fall ist, ist man auch von der Versicherungspflicht befreit. Auch sollte man beachten, dass man die Tätigkeit im Hauptberuf nicht vernachlässigt.

Steuern bei Freiberuflern

Freiberufler sind von den Gewerbesteuern befreit. Als Freiberufler zahlt man nur die Umsatzsteuer. Doch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann ist man von diesen befreit. Die Umsatzsteuer betragen in der Regel 19%, jedoch gibt es einige Fälle wo man nur 7% zahlen muss. Für die Buchführung reicht bei einem Freiberufler die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Vor- und Nachteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Die Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit ist, dass ohne viel Aufwand man die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden kann. Mit einer freiberuflichen Tätigkeit ist man unabhängig. Dabei entfallen die Gewerbesteuer, weil man nicht ein Gewerbe anzumelden braucht.

Neben den Gewerbesteuern kann man sich auch die Umsatzsteuer sparen, in dem man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt. Vor allem sind für Künstler die Sozialversicherungsbeiträge gering.

Wenn man sich anfangs unsicher ist, kann man zuerst nebenberuflich mit der Tätigkeit beginnen und muss auch die Versicherung nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Der Nachteil einer freiberuflichen Tätigkeit ist, dass es sein kann keinen festen Gehalt zu haben und dieser zum Beispiel Abhängig von einem Kundenauftrag ist.

Fazit

Für Freiberufler beginnt es beim Finanzamt. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Sie sind nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet. Eine freiberufliche Tätigkeit muss man anmelden, wenn diese langfristig ausgeübt werden soll und Gewinn einbringen soll.

Welche Berufe zu den Freiberuflern zählen, sind im Gesetz klar geregelt.Frei Berufe sind zum Beispiel: Ärzte, Ingenieure, Schriftsteller, Steuerberater und noch einige andere Berufe. Um sich anmelden zu können, müssen sie dem Finanzamt ein formloses Schreiben schicken.

Daraufhin erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser muss ordentlich ausgefüllt und zurückgeschickt werden. In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit machen. Zu dem muss man auch ausfüllen, wie viel man sich vorstellt damit zu verdienen.

Bei der Anmeldung beim Finanzamt muss man seine Qualifikation nachweisen, zum Beispiel anhand eines akademischen Abschlusses. Die Anmeldung kostet den Freiberufler gar nichts. Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man sich auch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Wenn man dies tut ist man von den Umsatzsteuern befreit. Dafür muss man aber darauf achten, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen darf.

Auch kann man zunächst damit nebenberuflich starten und erstmal schauen, ob es sich für einen eignet und sich langsam austesten. Dabei hat man noch eine Haupteinnahmequelle und ist auch finanziell abgesichert.

 

Klein Gewerbe anmelden leicht gemacht

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Einrichtungen wie das Ordnungsamt, wo man sich ebenfalls anmelden kann. Daher muss man erst einmal schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Wenn man diese ausfindig machen konnte, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Falls dies benötigt wird, muss man nur zu den passenden Öffnungszeiten erscheinen, dann allerdings damit rechnen, dass man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 40 Minuten. Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht aussprechen, dann muss diese Person allerdings auch den Personalausweis und eine Bestätigung bei sich haben,
  • Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Man erhält vor ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man Angaben zum Gründer und zum Kleingewerbe machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse in der Regel selbst bezahlen.

Das ausgefüllte Formular wird dann unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.

Auch kommt für solche Gründer die Terminvereinbarung nur selten infrage, da diese erst immer in ein oder zwei Monaten realisiert werden können. Von nun an kann man bequem von Zuhause aus das Kleingewerbe anmelden. Dafür braucht man die selben Dokumente, wie für das Gewerbeamt auch.

Diese muss man dann als Kopie einmal hochladen. Auch muss man die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun.

Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher.

In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.

Kann man rückwirkend klein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann man rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.

Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen will, dies auch tun darf. Wer kein Gewerbe eröffnen muss, sind die Freiberufler. Diese müssen nur bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und zurückschicken. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Ebenfalls keine Anmeldung machen müssen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei eine gewerbliche Tätigkeit zu registrieren.

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe im Jahr verdienen?

Der Begriff Kleingewerbe täuscht. Denn viele Leute verdienen mit einem solchen Gewerbe weitaus mehr, als mit ihrem Hauptberuf. Denn mann kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Diese unfassbar hohe Summe ist ein Grund, weshalb viele Gründer diese Art eines Gewerbes bevorzugen, da sie zum einen keine hohen Kosten haben, zum anderen auch der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen eher gering ausfällt.

Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.

Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.

Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Ein Kleingewerbe als nebenberufliche Selbstständigkeit?

Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.

Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.

Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln. Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wie läuft die Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt ab?

Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.

Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen. Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen.

Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren. Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.

Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.

Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.

Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Als Gründer muss man auch einige Kosten abdecken. Bei einem Kleingewerbe sind diese zwar nicht viele, dennoch erwähnenswert. Zwar nicht jedes Jahr, doch bei den meisten Lesern eher der Fall, muss man die Gebühr beim Amt des Gewerbes für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet.

Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Kosten kommen hinzu, weil man als Gründer eines Kleingewerbes noch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer wird. Die jährlichen Beträge für die Mitgliedschaft betragen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Für Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, die im Handelsregister aufgeführt sind, betragen die Kosten gar rund 150 bis 300€ im Jahr. Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt.

Vor allem für Gründer eines kleinen Gewerbes kann dies im ersten Moment schockierend sein. Geplante Anschaffungen oder Koorperationen können in dem Fall vielleicht nicht mehr realisiert werden. Zumal diese Art von Rechnung unerwartet kommt. Doch nicht verzagen.. GewerbeAnmeldung.com fragen! Wir bieten in Deutschland nämlich die einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.

In dieser prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Gründer sprechen dabei eine deutlich positive Sprachen. Sofern du weitere Informationen benötigst und Interesse hast, klicke hier.

Nach der Anmeldung wird man nicht vielmehr kosten haben. Trotzdem können noch andere Faktoren die Kosten im Jahr beeinflussen, wie beispielsweise eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Patente, Versicherungen, Partnerschaften oder auch Neuanschaffungen. Auch diese Kosten sollte man für die Zukunft im Blick haben. Diese Kosten würden allerdings bedeuten, dass das Kleingewerbe wächst. Das wünschen sich somit die meisten Gründer.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden geht relativ einfach. Gründer müssen bei dem zuständigen Amt des Gewerbes erscheinen und ihre Dokumente vorzeigen, eine geringe Gebühr begleichen und ein Gewerbeformular ausfüllen.

Dann werden die Informationen weiter an das Amt der Finanzen, an die Berufsgenossenschaft, an die ihk oder hwk weitergeleitet. Man zahlt auch Gebühren bei der IHK, weil man Mitglied von dieser wird.

Von der Mitgliedschaft kann man sich nicht befreien lassen, da das gesetzlich so geregelt ist. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Kleingewerbe wo anmelden

Für viele Gewerbetreibende ist es ein Traum, irgendwann selbst der Chef über das eigene Leben zu sein. Das man selbst entscheiden kann, wann man arbeitet, wie viel man arbeitet, mit welcher Intensität man arbeitet.

Das Leben zu bestreiten, mit all seinen Facetten, und daran zu wachsen. Genauso soll auch das Unternehmen mit der Zeit immer weiter wachsen. Der ideale Start für eine nebenberufliche Selbstständigkeit, stellt das klein Gewerbe dar.

Dieses bietet Gründern viele Vorteile und ist zudem sehr kostengünstig. Nicht umsonst ist das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe in der gesamten Republik. In diesem Artikel wirst du das wichtigste rund um das Kleingewerbe erfahren.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?


Um ein Gewerbe anzumelden, muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, die für die Anmeldung zuständig sind, wie beispielsweise das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer.

Bei manchen Gewerbeämter muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und im Wartezimmer platz nimmt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?

Wenn man einen Termin hat, muss man nicht allzu lange im Wartezimmer verharren. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man mehrere Wochen auf einen Termin warten muss.

Wenn man vor Ort erscheinen kann, dann hat man die Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel auch am selben Tag erledigt. Allerdings kann man damit rechnen, dass der halbe Tag damit verbracht wird, bei dem Gewerbeamt zu sein.

Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst schauen, welche Option das Gewerbeamt in der Stadt anbietet. Die Gewerbeanmeldung selbst dauert in der Regel rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Text hoffentlich keine mehr 😉

Was kostet Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun im Büro des Beamten ist, muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Formular zur Anmeldung beachten?

Man erhält dann ein Gewerbeanmeldung Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Beispielsweise muss man dort angeben, ob man nebenberuflich oder hauptberuflich die Selbstständigkeit anpeilt.

Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bereits beim Gewerbeamt das Kleingewerbe anmelden kann. Das ist allerdings nicht richtig. Vielmehr kann man erst dann ein Kleingewerbe anmelden, wenn man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man dann angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Die Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nämlich gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden demnach eben nur Unternehmen beschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben. Der Vorteil dieser Regelung ist der, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und dann keine Umsatzsteuer abführen muss.

Wie kann man beim Finanzamt anmelden?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das übernimmt das Amt des Gewerbes für einen. Diese leiten die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und auch den Berufsgenossenschaften.

Das Finanzamt braucht dann in der Regel sieben bis zehn Tage nach der Anmeldung, bis diese den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt haben. Dieser Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang.

Daher ist es sehr wichtig, dass man sich dafür einiges an Zeit nimmt und alles sorgfältig ausfüllt. Unter anderem muss man nämlich genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei sollte man das Kleingewerbe so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob die angegebenen Daten auch wirklich stimmen. Auch beim Bogen muss man ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann ist es in einigen Bundesländern beispielsweise untersagt, diese Option für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe zu nutzen. Kleingewerbe erhalten keine Steuernummer und können die private nutzen.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Kleingewerbe Anmeldung findet nicht beim Amt des Gewerbes statt, sondern muss beim steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch genommen werden, welches man vom Finanzamt erhält.

Die Mär das Kleingewerbe ein ganz normales Gewerbe sei, ist falsch. Beim Kleingewerbe handelt es sich nämlich nicht um eine normale Rechtsform, sondern um ein besonderes Gewerbe, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man eine Tätigkeit beabsichtigt oft wiederholt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen.

Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die bis zu 410 Euro pro Jahr mit einer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne das Gewerbe anmelden zu müssen.

Ebenfalls keine Anmeldung durchführen müssen sind Freiberufler, die lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.

In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.

Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Wir leben im Zeitalter des digitalen Fortschritts. Dieser Fortschritt macht auch bei der Gewerbeanmeldung keinen halt. Man kann mittlerweile auch ein Gewerbe online anmelden. Uns stehen demnach mehr Türen offen, um die Gewerbeanmeldung voranbringen zu können.

Dafür muss man die erforderliche Seite der jeweiligen Stadt finden und die Dokumente hochladen, als Kopie hochladen, sowie den Betrag für die Bearbeitung bezahlen. Das ausfüllen des Formulars dauert in der Regel nicht länger wie zehn bis 15 Minuten.

Einziger Haken: noch wird diese Art der Anmeldung nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Daher ist es wichtig erst einmal zu schauen, ob dies auch die eigene Stadt tut.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinen und einen normalen Gewerbeschein?

Der Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen liegt in rein gar Nichts. Wenn man beim Gewerbeamt ankommt, dann erhält man vor Ort nur ein Formular. Dieses erhält jeder Gründer. Weshalb man trotzdem immer wieder hört, das es noch einen kleinen Gewerbeschein gibt, liegt darin, das damit Leute beschrieben werden, die ein Kleingewerbe anmelden möchten.

Damit werden Unternehmen bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Diese können beispielsweise nicht den selben Umsatz wie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH erzielen, müssen aber dafür auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuern zahlen. Auch sind die Kosten bei einem Kleingewerbe gerade zu minimal und der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, welches die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht hat. Die Regelung ist ein immenser Vorteil für Gewerbetreibende, um Steuern sparen zu können. Genauer gesagt, die Umsatzsteuer.

Um die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen, muss allerdings folgendes gegeben sein: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Falls dies so gegeben ist, dann muss man als Kleingewerbe keine Gewerbesteuern bezahlen.

Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?

Als Kleingewerber ist man nicht dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, sondern handelt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB wird gerne als sehr umfangreich und komplex dargestellt, daher ist es ganz passend, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss.

Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Es ist nicht die Norm, dass ein Kleingewerbe im Handelsregister eingetragen wird. Als Kleingewerbe gibt es auch gar nicht die Pflicht. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht zu forcieren.

Muss auch ein Kleingewerbe die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr, für ein Kleingewerbe. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten rund 150 bis 300 Euro.

Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Moment recht nervig erscheinen, so sollte man nicht vergessen, dass die IHK sehr viele Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet, die wiederum den Unternehmen zugute kommen können. Auch ist die IHK daran am Arbeiten, die regionale Wirtschaft zu fördern.

Dies kann man allerdings ohne eine Gebühr nicht voranbringen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat.

Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss. Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen.

Dann kann man als Gründer hergehen und und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen. Bei der IHK Gebührberatung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als Klein! Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.

Das ist eine unfassbar hohe Summe und würde das Gehalt bei den meisten um das vielfache übersteigen. Daher sollte man ein Kleingewerbe auch nicht unterschätzen. Ein Kleingewerbe anmelden hat eben seine Vorteile.

Ist ein Kleingewerbe Steuerfrei?

Der Mythos ist weit verbreitet: viele Leute nehmen an, dass man, nachdem man das Kleingewerbe anmelden hat lassen, man danach auch keine Steuern mehr zahlen muss. Dies stimmt nicht so ganz. Doch was man sagen kann ist, dass ein Kleingewerbe wie keine andere Rechtsform dafür prädestiniert ist, seinem Inhaber sehr viel an Steuern einsparen zu können.

Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.

Wer muss überhaupt ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Kleingewerbe anmelden muss und wer nicht. Es gibt einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Kleingewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Sollte man den Arbeitgeber informieren?

Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere Sache wiederum ist, ob man dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von dem Kleingewerbe zu unterrichten.

In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht. Das bedeutet, dass jeder, der eine Gewerbeanmeldung vollführen möchte, dies auch tun kann. Da kann auch der Arbeitgeber in erster Linie nicht widersprechen.

Doch auch dieser hat einige Möglichkeiten, ein entsprechendes Wörtchen mitreden zu können. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man einige Stunden für das Kleingewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Kleingewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Man muss das Kleingewerbe beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wer glaubt, man müsste dies bei dem Amt des Gewerbes erledigen, der täuscht sich.

Die Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nämlich als solches gar nicht. Vielmehr werden damit Gewerbetreibende beschrieben, die unter der Kleinunternehmerregelung gegründet haben.

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende. Diese bringt eine unfassbar hohe Zahl an Vorteilen mit sich. Eine der wichtigsten dabei ist, dass man unter bestimmten Voraussetzungen, keine Umsatzsteuer zahlen muss.

 

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?

Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe.

Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR.

Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann.

An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden.

Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen. Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden.

Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab.

Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist.

Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden. Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten. Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.

Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen.

Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird.

Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

 

 

Gewerbe ohne Gewerbeschein

Was ist ein Gewerbe und der Gewerbeschein?

Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige und langfristige Tätigkeit. Wenn man mit einer Tätigkeit Einnahmen erzielt, ohne dass man dabei im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden.

Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wenn die Anmeldung erfolgt ist, kriegt man den Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung des Amtes, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ohne den Gewerbeschein ist die Ausübung nicht gestattet. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der möchte auch ein Gewerbe anmelden darf.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Um ein Gewerbeamt anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dafür muss man zunächst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt oder aber auch andere Gemeinden sind für die Anmeldung zuständig.

Wenn man nun das Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man eventuell einen Termin machen. Beim Amt des Gewerbes vor Ort füllt man das Formular zur Anmeldung aus, reicht die notwendigen Unterlagen ein und zahlt die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn dies erledigt ist, kriegt man auch sofort den Gewerbeschein und kann im Grunde auch schon starten.

Kann man ein Gewerbe online anmelden?

In einigen Städten bietet sich auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort, nur dass man es von Zuhause aus erledigt, welches ein großer Vorteil ist.

Durch die Online Anmeldung kann man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden und kann die lästigen Wartezeiten vor Ort vermeiden. Vor allem eignet es sich am besten für die, die hauptberuflich noch tätig sind und nur ein Nebengewerbe anmelden möchten.

Als Berufstätiger hat man nicht immer Zeit und kann auch nicht jeder Zeit Urlaub kriegen. Die Bestätigung nach der Online Anmeldung kriegt man zugeschickt und kann auch dann starten.

Welche Unterlagen muss man beim Gewerbeamt einreichen?

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab welche Art von Gewerbe man anmeldet und um welche Rechtsform es sich handelt. In jedem Fall wird der gültige Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Bei nicht EU Bürgern ist der gültige Aufenthaltstitel nötig und eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung. Falls man noch minderjährig ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt. Wenn bei der Gründung eine juristische Person mitwirkt, wird die Zustimmung der gesetzlichen Geschäftsführer benötigt.

Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, kann es sein, dass man Zulassungen vorweisen muss oder aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt wird. Dies wird dann beim zuständigen Amt mitgeteilt.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann die Gewerbeanmeldung in Deutschland erfolgt sein muss, ist klar geregelt. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss das Gewerbeamt besucht werden.

Da man den Gewerbeschein benötigt, um offiziell der Tätigkeit nachzukommen, ist die Gewerbeanmeldung auch unumgänglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man am besten sein Gewerbe schon vor Beginn anmelden, damit die Anmeldung rechtzeitig getan ist.

Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, können einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Neben dem Bußgeld muss man auch nicht gezahlte Steuern nachträglich zahlen. Somit kann die Gewerbeanmeldung sehr teuer werden und diesen Stress sollte man vermeiden.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Gebühren der Gewerbeanmeldung können von Stadt zu Stadt variieren. Genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro, je nach Art des Gewerbes.

Wie sieht der Gewerbeschein aus?

Auf dem Gewerbeschein findet man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe selbst. Zum Gewerbe findet man folgende Angaben:

  • Wer ist der Geschäftsführer und wie viele gibt es?
  • Bezeichnung des Gewerbes
  • Sitz des Gewerbes
  • Von welcher Rechtsform handelt es?
  • Tätigkeit, welche ausgeübt wird
  • Handelt es von einer Haupt- oder Nebentätigkeit
  • Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt

Der Gewerbeschein ist nicht nur für den Gewerbetreibenden selbst, sondern wird auch bei den weiteren Behörden, wo man das Gewerbe anmelden muss vorgelegt.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach dem Gewerbeamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für den Gewerbetreibenden. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer. Vom Finanzamt kriegt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Diesen muss man ausfüllen und sofort zurückschicken. Neben dem Bogen kriegt man auch eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung findet man Fragen zu finanziellen Aspekten des Gewerbes.

Hier gibt man an wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Auch kann man in dem Bogen angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Man kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht gekündigt werden.

Die IHK unterstützt und überwacht das Gewerbe. Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man jährliche Kosten tragen, die aber nicht umsonst gezahlt werden. Die IHK bietet dafür dem Unternehmen Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Das Angebot sollte man in Betracht ziehen, um auch das Gewerbe zu erweitern.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese auch bei den entsprechenden Behörden wie bei der Versicherung und Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Rechtformen gibt es?

Bei den Rechtsformen unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören zum Beispiel Einzelunternehmer und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Anmeldung beginnt ganz einfach beim Gewerbeamt.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Anmeldung etwas aufwendiger. Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine GmbH. Eine Kapitalgesellschaft hat eine beschränkte Haftung. Das heißt, dass man als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem Privatvermögen haften.

Dadurch zeichnet es sich aus. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser muss vom Notar beurkundet werden und die Eintragung im Handelsregister ist verpflichtend. Erst danach kann man das Gewerbeamt ausfindig machen.

Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich erkundigen, welche sich finanziell am Besten lohnen würde am Anfang.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wer beim Finanzamt die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt keine Umsatzsteuer. Diese Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützten und ihn in den ersten Jahren entlasten. Jeder darf diese Regelung in Anspruch nehmen, ob Gewerbetreibender oder nicht.

Damit man aber keine Umsatzsteuer zahlt, muss man Voraussetzungen erfüllen. Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt. Das heißt, wenn bereits im ersten Jahr die Umsatzgrenze überschritten wird, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Wer braucht keinen Gewerbeschein?

Es gibt einige Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Dazu zählen Freiberufler und Personen, die in der Urproduktion tätig sind. Freiberufler sind in § 18 des EstG klar geregelt und können von den Gewerbetreibenden abgegrenzt werden. Sie werden abgegrenzt, weil sie von der Gewerbeanmeldung befreit sind.

Als Freiberufler ist man in der Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs, weil es bei ihnen nicht von einer Massenproduktion handelt. Eher im Gegenteil die Leistung, die sie anbieten, ist auf den Wunsch des Kunden angepasst.

Allgemein lässt sich sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt. Als Freiberufler meldet man sich beim Finanzamt an. Zu der Urproduktion gehören Land- und Forstwirtschaftler, Wein- und Gartenbau, Tierzucht und Fischerei.

Gibt es eine Gültigkeit für den Gewerbeschein?

Eine Dauer für den Gewerbeschein als solches gibt es nicht. Er ist dauerhaft gültig. Wenn das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, muss diese abgemeldet werden.

Ein Gewerbe als Nebentätigkeit

Wenn man zuerst klein beginnen möchte und nicht direkt den Job kündigen will, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Dies kreuzt man dann im Formular zur Gewerbeanmeldung an. Wenn man zunächst nebengewerblich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten.

Im Nachhinein kann man die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Bei der Nebentätigkeit muss man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.

Fazit

Wann in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht ist klar geregelt. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss diese sofort beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Die Anmeldung ist unvermeidbar. Es gibt Ausnahmen, bei denen kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dazu zählen Freiberufler und Menschen, die in der Urproduktion tätig sind.

 

Kleingewerbe Info

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Eine der wichtigsten und absolut grundlegendsten Fragen ist die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden.

Im Gegensatz zu einem Gewerbetreibenden muss nämlich der Freiberufler kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich beim Finanzamt vorstellig werden, um dort einen steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen.

Zu den Freiberuflern gehören die sogenannten Katalogberufe, wozu klassischerweise Ärzte, Architekten, Anwälte und Journalisten gehören. Erweitert wurde das Ganze aber durch das Feld Katalogähnliche Berufe. Worin sich vielleicht für die Masse eher relevante Jobs finden. Vor allem dann, wenn es in den Bereichen Online Geld verdienen geht. Zu diesen Berufen zählen unter anderem die Fotografen, Designer, Marketingberater oder Schriftsteller. Falls du selbst einen solchen Job ausüben solltest, dann brauchst du kein Gewerbe anzumelden.

Wer muss ein Gewerbe anmelden und wann?

Alle anderen Berufe sind sozusagen dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die häufigste Form der Anmeldung findet als Kleingewerbe statt. Ein Kleingewerbe hat den Vorteil, das dieser nicht kostenintensiv ist und zudem keinen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Ideale Voraussetzungen für die meisten Gründer.

Ein Gewerbe auch nicht anmelden, muss neben dem Freiberufler, auch jemand nicht, der unter die Hobbyregelung fällt. Diese Menschen dürfen mit einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu 410 Euro verdienen, ohne eine Anmeldung durchführen zu müssen. Ansonsten gibt es keine weiteren Ausnahmen.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

Ein Kleingewerbe anmelden sollte man zeitnah wie möglich zum Start der gewerblichen Tätigkeit. Wenn jemand dies nicht tun sollte, können die Ämter ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr aussprechen.

In München ist es sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Das ist eine immense Summe und daher sollte die Anmeldung nicht auf die leichte Schulte genommen werden.

Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, ein Gewerbe  rückwirkend bis zu 60 Wochen anzumelden. Dann muss man allerdings die ganzen Steuern nachzahlen und einen Zinssatz darauf legen, um die ganzen Schulden begleichen zu können. Man sollte dies allerdings so schnell wie möglich nachholen.

Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?

Auf das wie kommen wir gleich zu sprechen. Zunächst beantworten wir die Frage, wo man zunächst ein Gewerbe anmelden kann.

Das Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das einmal recherchiert hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen. Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird.

Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat. Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.

Die Bearbeitungsgebühr

Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird. Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung  ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Die Behörden werden infomiert

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe muss man beim zuständigen Finanzamt sozusagen gründen.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein sehr heikles Thema. Denn viele Gründer beschäftigt die Frage, wann sie denn die Gewerbeanmeldung beantragen müssten. Vor allem spielt hier dabei die Frage eine Rolle, mit welchen Konsequenzen denn man rechnen müsste, wenn man hierbei einen Fehler macht.

Ich möchte dich nicht erschrecken, doch einen finanziellen Schaden kann man durchaus, leider, erleiden.Denn falls man vergisst oder es einfach nicht hinkriegt, rechtzeitig das Gewerbe anzumelden, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Beispielsweise ist es gar in München so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000! Euro ausgesprochen werden.

Eine solche Summe würde für die meisten Gründer den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Doch nun möchte ich dich etwas beruhigen. Eine solch hohe Summe wird nur in den aller aller aller seltensten Fällen verhängt. Zudem hat man die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Monate später anmelden zu können. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Doch für viele Gründer reicht diese Antwort. Es geht hier vielmehr um nur wenige Monate. Dies kann man pauschal nicht leider genau beantworten. Man kann bis zu 410 Euro Umsatz verdienen, bis dahin würde man noch als Hobbygründer gelten und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch lassen die meisten Ämter bei Gewerben, die bereits seit einigen Monaten Gewinne erwirtschaften, und das inoffiziell, das durchgehen, doch darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist. Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist.

Die Bogen ganz bemühsam antworten

Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Was wird nach dem Bogen?

Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Was und für wen ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.

Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Muss ich mein Gewerbe meinem Arbeitgeber melden?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt manche Aussahmen

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Das Kleingewerbe ist vielleicht das idealste Gewerbe für Neugründer überhaupt. Warum? Mit einem Kleingewerbe kann man zunächst sehr viel Geld verdienen. Zwar nicht so viel wie mit einer GmbH, doch das Besondere beim Kleingewerbe ist eben, das man nur sehr wenige Steuern zahlen muss und am Ende so vom Gewinn jede Menge übrig bleibt.

Zudem ist der Verwaltungsaufwand und die Verantwortung bei einem Kleingewerbe nicht so hoch, wie zum Beispiel bei einer GmbH. Für Gründer, die ihre gewerbliche Tätigkeit noch ein wenig austesten möchten, ohne dabei auf die Vollen zu gehen und einen großen finanziellen Berg abzuleisten, eine ideale Alternative.

 

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist für jeden Gründer etwas Besonderes, denn sie gilt als die Geburt für das eigene unternehmerische „Baby“. Das Gewerbeamt ist sozusagen die Geburtsstädte dieses Babys. Genau wie im echten Leben auch, muss das eigene Gewerbe erst einmal einige steinige Hindernisse meistern, bevor es anfängt, rund zu laufen und seine ersten Gewinne einzufahren.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss. Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem beim Gewerbeamt dabei haben sollte man einige Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Haupt- oder Nebengewerbe?

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben. Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

Wenn man die Anmeldung nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt. Man kann auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden. Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden.

Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können. Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.

Kann man online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Was benötigt man für die Online Anmeldung?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch.

Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem Gewerbeschein?

Der Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen liegt im … Nichts. Wenn man bei dem Gewerbeamt ist, erhält man nur eine Art des Formulars, demnach auch nur eine Art des Gewerbescheins. Weshalb man trotzdem immer wieder hört, das es noch einen kleinen Gewerbeschein gibt, liegt darin, das damit Leute beschrieben werden, die ein Kleingewerbe anmelden möchten. Damit werden Gewerbe bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Diese können beispielsweise nicht den selben Umsatz wie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH erzielen, müssen aber dafür auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuern zahlen. Auch sind die Kosten bei einem Kleingewerbe gerade zu minimal und der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Wann meldet man sich beim Finanzamt an?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem.

Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Was ist ein Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Kann man die Beschreibung ändern?

Man kann die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen.

Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt. Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat. Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Industrie und Handelskammer

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten. Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Muss man Mitglied bei der Industrie und Handelskammer werden?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gründer in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten, sofern man eben eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt hat. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und 150 bis 300 Euro muss man zahlen, sofern das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.

Was bietet die IHK?

Die IHK bietet viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung ist einfach, wenn man einmal weiß, wie es geht, dann ist das Ganze Prozedere kein Problem mehr. Zunächst muss man beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt vorstellig werden mit dem Ziel, den Gewerbeschein in den Händen halten zu können. Dafür muss man eine kleine Gebühr bezahlen und einige Unterlagen vorweisen. Anschließend wartet man einige Tage brav in den eigenen vier Wänden (oder wo auch immer) und erhält dann ganz automatisch vom Finanzamt einen sehr dicken Fragebogen, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Ist auch das erledigt, so hält einen Gründer nichts mehr zurück und er kann direkt mit dem Gewerbe beginnen!