Gewerbeschein Beispiel

Wir von GewerbeAnmeldung.com legen großen Wert darauf, das unsere Leser einen großen Input von jedem einzelnen Artikel mitnehmen können. Es ist für uns eine Herzensangelegenheit, wenn wir Menschen dabei helfen können, ihrem Traum ein Stück näher zu kommen. Den Gewerbeschein in den Händen zu halten ist eines der großen Meilensteine auf diesem Weg.

Durch den Gewerbeschein erhält der Gewerbetreibende die Besätigung dass das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wurde. Durch die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss der Gewerbetreibende jedoch einige Pflichten erfüllen, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.

Jedoch reicht der Schein selbst nicht aus, um mit dem Gewerbe Gewinne zu erzielen. Dafür muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden.

Wie bekommt man den Gewerbeschein?


Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man beim zuständigen Wirtschaftsamt vorstellig werden und dort ein Formular ausfüllen. Dieses Formular wird dann zum Schluss der Gewerbeanmeldung unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende. Die Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.

Doch bevor man das Gewerbeformular überhaupt ausfüllen kann, muss man vorher eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig der Rechtsform des Gewerbes.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für die meisten Leser ist der ganze Prozess rund um die Gewerbeanmeldung vollkommen Neuland. Damit du, lieber Leser, bestmöglich auf den Tag vorbereitet bist, erhälst du hier einen kleinen Einblick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wann bekomme ich den Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein erhält man in der Regel bereits an dem Tag der Gewerbeanmeldung. Man hat auch die Möglichkeit, dass man das Gewerbeformular, welches später als Gewerbeschein fungiert, mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.

Dann müsste man den Schein entweder per Post zum Gewerbeamt schicken, was wiederum einige Tage dauern kann, oder direkt vor Ort abgeben und an dem Tag dann auch den Schein erhalten.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.

Nachdem dies erledigt ist, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man einen festen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheint, dann wird man sicherlich auch am diesem Tag den Gewerbe Schein in den Händen halten.

Allerdings muss man damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Gründern relativ groß sein dürfte und man somit einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss. Falls man einen festen Termin hat, gäbe es dieses Problem mit dem Warten nicht.

Jedoch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter aktuell sehr viele Termine vergeben haben und man somit einige Wochen warten muss, bis man dran kommt.

Doch unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheiden würde, muss man schauen, was das Gewerbeamt selbst vor gibt. Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?

Man erhält dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Gewerbeformular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.

Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?

Mittlerweile kann man auch online das Gewerbe anmelden und so den Schein erhalten. Die Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten bei dem Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.

Für die Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden.

Dann ist man auch bereits fertig und das Amt des Gewerbes muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Man muss allerdings schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. Aktuell kann man sich online nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein Westfalens anmelden.

Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.

Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.

In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Eine solche Summe zu zahlen wäre sehr ärgerlich und daher ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung sehr ernst nimmt.

Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.

Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?

Nein, einen kleinen Gewerbeschein gibt es nicht. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Amt des Gewerbes.

Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.

Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Um als Kleingewerbe angemeldet werden zu können, muss man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und dort unter anderem Angaben dazu machen, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Fazit:

Mit dem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit durch ein zuständiges Amt. Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Als Gewerbeschein wird das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.

 

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Wie sieht ein Gewerbeschein aus? Mit nur einer Seite ist dieses zwar nicht umfassend, dennoch muss man dabei einige beachten. Erfahre mehr ->

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers.

Der Gewerbeschein bzw. das Gewerbeformular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Gewerbeformular, damit du bestmöglich vorbereitet bei dem Amt des Gewerbes erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s! Das Gewerbeformular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss.

Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man den Gewerbeschein bekommen?


Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt beim Gewerbeamt. Klingt kompliziert, bedeutet aber nur, das man ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden muss. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden.

Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen.

Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig. Einziges Problem: noch wird diese Art der Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen. Wir würden davon jedoch eher abraten.

Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Gewerbeformular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind. Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte.

Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.

Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.

Gibt es auch einen kleinen Gewerbeschein?

Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Amt des Gewerbes. Es gibt nur diesen einen Schein.

Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen. Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Gewerbeanmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Fazit:

Der Gewerbeschein ist das Resultat aus dem Gewerbeformular. Dieses Gewerbeformular hat nur eine Seite und kann sowohl bei dem Amt der Gewerbe oder aber auch von Zuhause aus ausgefüllt und zurückgeschickt werden.

 

Gewerbeschein kosten senken – Gewerbeanmeldung Kosten & Gebühren

Endlich ist die Zeit gekommen, wo du dich durchdringen konntest und ein Gewerbe anmelden möchtest. Das erfordert in unserer heutigen Zeit sehr viel Mut, weil das Thema rund um die Gewerbeanmeldung sehr viele Leute davon abhält, mit dem eigenen Gewerbe eine Selbstständigkeit aufzubauen. In diesem Artikel wirst du die wichtigsten Informationen rund um das Thema Gewerbeschein und die Kosten eines Kleingewerbes erhalten.

Wie melde ich das Gewerbe an?


Das Anmelden oder die Gewerbeanmeldung selbst sind eines der größten Herausforderungen überhaupt. Denn, in den meisten Fällen wissen wir nicht immer, wer dafür zuständig ist. Eine Handelskammer, das Gewerbeamt, das Finanzamt, das Ordnungsamt oder hat es doch was mit der IHK zu tun?

Muss man denn ein Kleingewerbe anmelden? In den meisten Fällen ja. Doch es gibt eine Personengruppe, die dies nicht tun muss, da sie nicht gewerbepflichtig sind. Dazu gehören die Katalog und die Katalogähnlichen Berufe. Darunter zählen beispielsweise:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten oder
  • Künstler dazu.

Diese Leute müssen nur beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Alle anderen müssen sich beim Gewerbeamt anmelden. Je nachdem, welches Amt für dich zuständig ist, kann es sein, dass du einen Termin erst einmal vereinbaren musst, um überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Bei anderen reicht es wiederum nur aus, vor Ort zu erscheinen, dann kann es allerdings sein, das man eine kleine Warteschlange vor sich hat.

Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man in das Büro gebeten wird, erhält man einen Fragebogen, des man erst einmal ausfüllen muss. Da werden einige Dinge über einen abgefragt, die ehrlich beantwortet werden müssen.

Dieses Formular, stempelt der Mitarbeiter ab und dies ist wiederum dann der Gewerbeschein. Viele nehmen fälschlicherweise an, das der Gewerbeschein ein zusätzliches Papier ist, das ist es nicht.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Bei der Anmeldung muss man für den Gewerbeschein zahlen. Die Kosten betragen rund 20 Euro bis 60 Euro und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • aktuellen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können weitere Kosten anfallen, weil noch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, welches 13 Euro kostet, ein Gesundheitszeugnis, welches rund 20 Euro kostet oder eine Handwerkskarte, die manchmal bis zu 300 Euro kosten kann.

Das wären bei der Anmeldung die einzigen Kosten, die anfallen. Wer den Gewerbeschein in den Händen hält, ist allerdings noch nicht dazu befugt, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, nachdem man vom Amt der Finanzen die Steuernummer für das Gewerbe und den steuerlichen Erfassungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat.

Wie viel Geld kann man mit einer Mini GmbH verdienen?

Die Kleingewerbe Anmeldung hat man nun hinter sich gebracht, das Gewerbe, welche man auch liebevoll Mini GmbH nennt, steht in den Startlöchern, doch die entscheidende Frage für wie viele Gründer bleibt: wie viel kann man mit diesem Gewerbe überhaupt verdienen?

Nicht das die Gewerbeanmeldung ein Fiasko wird, weil man Ende mehr zahlen muss, statt die Scheine zu zählen. Man muss in erster Linie die Kleinunternehmerregelung das Kleingewerbe an sich unterscheiden. Die Regelung ist für Gründer eine kleine Hilfe, mit derer Hilfe man keine Gewerbesteuern zahlen muss.

Die Voraussetzungen dafür lauten, das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Wenn diese Grenze eingehalten wird, dann muss man keinen Gewerbesteuern bezahlen.

Alles was darüber hinausgeht, wird immer noch als Kleingewerbe angesehen, doch die Regelung greift nicht mehr und Gewerbesteuern müssen gezahlt werden. Grundsätzlich gilt, das man mit einem Kleingewerbe im Jahr 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften darf.

Fazit:

Die Anmeldung ist nur einen Katzensprung entfernt und der Gewerbeschein zum greifen nahe. Dafür muss man nur zum zuständigen Gewerbeamt der jeweiligen Stadt und einen Bogen ausfüllen. Was man bei der Anmeldung dabei haben muss, sind ein Personalausweis oder einen Reisepass und eine Melde-Bestätigung. Außerdem muss man eine Gebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen.

Je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, die wiederum etwas kosten. Damit wäre die Anmeldung auch erledigt. Wer allerdings annimmt, damit könnte man mit dem Gewerbe durchstarten, täuscht sich. Nachdem man die letzten Details mit dem Amt der Finanzen geklärt hat, kann man Geld verdienen.

Gewerbe ohne Gewerbeschein

Was ist ein Gewerbe und der Gewerbeschein?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige und langfristige Tätigkeit. Wenn man mit einer Tätigkeit Einnahmen erzielt, ohne dass man dabei im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wenn die Anmeldung erfolgt ist, kriegt man den Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung des Amtes, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ohne den Gewerbeschein ist die Ausübung nicht gestattet. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der möchte auch ein Gewerbe anmelden darf.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Um ein Gewerbeamt anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dafür muss man zunächst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt oder aber auch andere Gemeinden sind für die Anmeldung zuständig. Wenn man nun das Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man eventuell einen Termin machen.

Beim Amt des Gewerbes vor Ort füllt man das Formular zur Anmeldung aus, reicht die notwendigen Unterlagen ein und zahlt die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn dies erledigt ist, kriegt man auch sofort den Gewerbeschein und kann im Grunde auch schon starten.

Kann man ein Gewerbe online anmelden?

In einigen Städten bietet sich auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort, nur dass man es von Zuhause aus erledigt, welches ein großer Vorteil ist.

Durch die Online Anmeldung kann man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden und kann die lästigen Wartezeiten vor Ort vermeiden. Vor allem eignet es sich am besten für die, die hauptberuflich noch tätig sind und nur ein Nebengewerbe anmelden möchten. Als Berufstätiger hat man nicht immer Zeit und kann auch nicht jeder Zeit Urlaub kriegen. Die Bestätigung nach der Online Anmeldung kriegt man zugeschickt und kann auch dann starten.

Welche Unterlagen muss man beim Gewerbeamt einreichen?

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab welche Art von Gewerbe man anmeldet und um welche Rechtsform es sich handelt. In jedem Fall wird diese Unterlagen benötigt:

  • gültige Personalausweis oder Reisepass,
  • bei nicht EU Bürgern ist der gültige Aufenthaltstitel nötig und eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung.
  • Falls man noch minderjährig ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter,
  • Wenn bei der Gründung eine juristische Person mitwirkt, wird die Zustimmung der gesetzlichen Geschäftsführer,
  • Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, kann es sein, dass man Zulassungen vorweisen muss oder aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Dies wird dann beim zuständigen Amt mitgeteilt.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann die Gewerbeanmeldung in Deutschland erfolgt sein muss, ist klar geregelt. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss das Gewerbeamt besucht werden. Da man den Gewerbeschein benötigt, um offiziell der Tätigkeit nachzukommen, ist die Gewerbeanmeldung auch unumgänglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man am besten sein Gewerbe schon vor Beginn anmelden, damit die Anmeldung rechtzeitig getan ist. Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, können einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Neben dem Bußgeld muss man auch nicht gezahlte Steuern nachträglich zahlen. Somit kann die Gewerbeanmeldung sehr teuer werden und diesen Stress sollte man vermeiden.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Gebühren der Gewerbeanmeldung können von Stadt zu Stadt variieren. Genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro, je nach Art des Gewerbes.

Wie sieht der Gewerbeschein aus?

Auf dem Gewerbeschein findet man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe selbst. Zum Gewerbe findet man folgende Angaben:

  • Wer ist der Geschäftsführer und wie viele gibt es?
  • Bezeichnung des Gewerbes
  • Sitz des Gewerbes
  • Von welcher Rechtsform handelt es?
  • Tätigkeit, welche ausgeübt wird
  • Handelt es von einer Haupt- oder Nebentätigkeit
  • Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt

Der Gewerbeschein ist nicht nur für den Gewerbetreibenden selbst, sondern wird auch bei den weiteren Behörden, wo man das Gewerbe anmelden muss vorgelegt.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach dem Gewerbeamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für den Gewerbetreibenden. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer. Vom Finanzamt kriegt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Diesen muss man ausfüllen und sofort zurückschicken. Neben dem Bogen kriegt man auch eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung findet man Fragen zu finanziellen Aspekten des Gewerbes. Hier gibt man an wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Auch kann man in dem Bogen angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Man kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht gekündigt werden. Die IHK unterstützt und überwacht das Gewerbe.

Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man jährliche Kosten tragen, die aber nicht umsonst gezahlt werden. Die IHK bietet dafür dem Unternehmen Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Das Angebot sollte man in Betracht ziehen, um auch das Gewerbe zu erweitern.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese auch bei den entsprechenden Behörden wie bei der Versicherung und Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Rechtformen gibt es?

Bei den Rechtsformen unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören zum Beispiel Einzelunternehmer und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Anmeldung beginnt ganz einfach beim Gewerbeamt.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Anmeldung etwas aufwendiger. Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine GmbH. Eine Kapitalgesellschaft hat eine beschränkte Haftung. Das heißt, dass man als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem Privatvermögen haften. Dadurch zeichnet es sich aus. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser muss vom Notar beurkundet werden und die Eintragung im Handelsregister ist verpflichtend. Erst danach kann man das Gewerbeamt ausfindig machen.

Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich erkundigen, welche sich finanziell am Besten lohnen würde am Anfang.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wer beim Finanzamt die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt keine Umsatzsteuer. Diese Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützten und ihn in den ersten Jahren entlasten. Jeder darf diese Regelung in Anspruch nehmen, ob Gewerbetreibender oder nicht. Damit man aber keine Umsatzsteuer zahlt, muss man Voraussetzungen erfüllen.

Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt. Das heißt, wenn bereits im ersten Jahr die Umsatzgrenze überschritten wird, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Wer braucht keinen Gewerbeschein?

Es gibt einige Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Dazu zählen Freiberufler und Personen, die in der Urproduktion tätig sind. Freiberufler sind in § 18 des EstG klar geregelt und können von den Gewerbetreibenden abgegrenzt werden. Sie werden abgegrenzt, weil sie von der Gewerbeanmeldung befreit sind.

Als Freiberufler ist man in der Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs, weil es bei ihnen nicht von einer Massenproduktion handelt. Eher im Gegenteil die Leistung, die sie anbieten, ist auf den Wunsch des Kunden angepasst. Allgemein lässt sich sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt. Als Freiberufler meldet man sich beim Finanzamt an. Zu der Urproduktion gehören Land- und Forstwirtschaftler, Wein- und Gartenbau, Tierzucht und Fischerei.

Gibt es eine Gültigkeit für den Gewerbeschein?

Eine Dauer für den Gewerbeschein als solches gibt es nicht. Er ist dauerhaft gültig. Wenn das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, muss diese abgemeldet werden.

Ein Gewerbe als Nebentätigkeit

Wenn man zuerst klein beginnen möchte und nicht direkt den Job kündigen will, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Dies kreuzt man dann im Formular zur Gewerbeanmeldung an. Wenn man zunächst nebengewerblich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten. Im Nachhinein kann man die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Bei der Nebentätigkeit muss man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.

Fazit

Wann in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht ist klar geregelt. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss diese sofort beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist unvermeidbar. Es gibt Ausnahmen, bei denen kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dazu zählen Freiberufler und Menschen, die in der Urproduktion tätig sind.