Formular Gewerbeanmeldung

Wo erhält man das Formular zur Gewerbeanmeldung?


Um am Ende des Tages den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man sich zunächst beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei kleineren Gemeinden gibt es in der Regel auch noch nur ein Gewerbeamt, welches für die Gewerbeanmeldung verantwortlich ist.

Bei Großstädten, wie z.B. in Berlin, wo man die Anmeldung sowohl auf Charlottenburg Wilmersdorf, als auch auf Friedrichshain Kreuzberg erledigen kann, muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt einmal erst finden.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?

Wenn das zuständige Amt des Gewerbes einmal ausfindig gemacht worden ist, muss man schauen, ob man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, erhält man in der Regel auch am selben Tag noch den Gewerbeschein, kann aber auch davon ausgehen, das man sehr viele Stunden beim Gewerbeamt verbringen wird.

Wenn man allerdings einen Termin hat, kann man sich sicher sein, dass es nicht solange dauern wird, jedoch kann es sein, dass über mehrere Wochen und Monate hinweg keine Termine für die Gewerbeanmeldung zur Verfügung stehen.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Eine dritte Alternative, die immer mehr am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Für Leute, die direkt ein Gewerbe anmelden möchten, ohne dabei auf irgendwelche Öffnungszeiten zu achten oder einen bestimmten Termin zu benötigten, ideal geeignet.

Problem der Online Gewerbe Anmeldung: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher muss man erst einmal schauen, ob die eigene Stadt auch diese Art der Gewerbeanmeldung akzeptiert.

Wenn man also vor Ort erscheint, dann zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch  Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
  • bei juristischen Personen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular Zuhause auszufüllen, doch davon würden wir eher abraten.

Zum einen deshalb, damit man nicht ein zweites Mal zum Gewerbeamt muss. Zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei entsprechenden Fragen direkt eine Antwort geben kann.

Beim Formular muss man unter anderem angeben, ob man ein nebenberufliches oder ein hauptberufliches Gewerbe anmelden möchte. Falls man die Gründung eines hauptberuflichen Gewerbes beantragt, dann tritt der Fall ein, dass man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche aus bezahlt.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach dem man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Da du nun weißt, dass der Gewerbeschein eigentlich nichts anderes als das eigentliche Formular ist, haben wir bereits ein großes Geheimnis gelüftet. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

 

Ein kleines Unternehmen anmelden

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen. Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann.

Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.

Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem muss man unter anderem einige Dokumente vorweisen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor.

Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.

Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften. Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste. Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.

Was wird wenn man die Anmeldung nicht vornimmt?

Von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen.

Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler.

Diese werden unterteilt in die Katalog– und die Katalogähnlichen Berufe. Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie Ärzte, Ingenieure und Anwälte. Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden.

Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu. Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie Schriftsteller, Fotografen, Journalisten oder Künstler.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit. Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.

Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?

Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt.

Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.

Die gewerbliche Tätigkeit aufpassen!

Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen.

Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.

Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.

Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.

Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert.

Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten. Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Muss die Kleingewerbetreibende bei der IHK antreten?

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.

Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss. In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer. Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen. So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte.

Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden muss man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Dies tut man, indem man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dieser ist die Voraussetzung dafür, das man als Kleingewerbe gilt und viele Vorteile als Unternehmer genießen kann.

 

Freies Gewerbe

Gibt es freie Gewerbe?


Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll. Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.

Wer sind Freiberufler?

Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter

Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?

Freiberufler melden kein Gewerbe an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst. Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, brauchen sie auch keinen Gewerbeschein um starten zu können.

Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?

Als Freiberufler überspringt man die Gewerbeanmeldung und meldet sich direkt beim Finanzamt an. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.

Inhalt des Freiberufliche Anmeldung

In die Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden: Name, Anschrift, Kontaktdaten und Steuer-ID. Außerdem muss man kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte.

Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.

Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises.

Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden. Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man die Tätigkeit ausübt und wird vom Finanzamt entschieden.

Wann muss einer Freiberuflicher anmelden?

Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist für Gewerbetreibende und Freiberufler. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.

İnhalt des Kleinunternehmerregelung

Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

Fazit

Wer in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Freiberufler melden kein Gewerbe an. Sie suchen das für sich zuständige Gewerbeamt auf und melden sich dort an. Danach können sie mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit beginnen.

 

Online Kleingewerbe Anmeldung beantragen

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man muss anschließend ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Wie bekommt man ein Gewerbeschein?

Die Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen. Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden.

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun?

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln. Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Was wird wen man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht. Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr.Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.

Weitere İnfos von Gebühren

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Unabhängig davon, ob man nun das Gewerbe online anmelden oder nicht, so muss man sich bewusst werden, dass damit eine Verantwortung auf den Gründer zu kommt, die er so bisher in seiner Laufbahn noch nie hatte.

 

Endlich ein Kleinunternehmen gründen

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?


Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann.

Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt.

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen. Darunter zum Beispiel auch:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wo kann man ein Kleinunternehmen gründen?

Wer ein Kleinunternehmen gründen möchte, der muss vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann diesen Bogen vom Amt der Finanzen erhält. Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist.

Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet. Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig. Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung.

Damit man das Gewerbe als Kleinunternehmen gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht der HGB untergeordnet.

Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte.

Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleinunternehmen benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

 

Kosten der Gewerbeanmeldung

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden.

Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Kann man auch Online anmelden?

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man muss ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt und kreuzt die Kleinunternehmerregelung an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.

Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.

Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreib

enden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Wie viel Gewinn kann man mit einem Kleingewerbe erwirtschaften?

Mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Kosten: Krankenkasse

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Kosten: Einkommensteuer

Man kann die Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Kosten: IHK

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Kosten: Handelsregister

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.

Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler?

Gewerbetreibende sind Leute, die beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden müssen. Freiberufler hingegen müssen lediglich beim Finanzamt erscheinen.

Nebengewerbe vs. Hauptgewerbe?

Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.

Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.

Selbstständige Wahl

Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.

Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Fazit:

Die Anmeldung eines Gewerbes kostet nicht so viel, wie man es sich in der Regel vorstellt. Man muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Regel rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes und kann sich auch je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

 

Die wahren Kosten eines Gewerbescheins!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist wichtig zu schauen, den zuständigen Ort zu finden. Denn in einigen Städten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen. Neben dem Gewerbeamt, kann man nämlich die Anmeldung in manchen Städten auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen.

Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.

Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.

Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.

Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja, für Gewerbetreibende, worunter auch ein Kleingewerbe zählt, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls das Gewerbe im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, fallen für den Gründer keine weitere Kosten an. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, dann darf der Umsatz im ersten Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im darauffolgenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro betragen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Ansonsten kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man hier auch noch einige Steuern zahlen muss.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

 

Kleingewerbe Freiberufler

Was ist ein Gewerbe?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige Tätigkeit, welche langfristig ausgeübt werden soll und ausgeübt wird mit der klaren Absicht Gewinn zu erzielen. In Deutschland herrscht die Anzeigepflicht. Das heißt, dass ein Gewerbe auch angemeldet werden muss, wenn eins vorliegt. Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Entweder muss man einen Termin vereinbaren oder man kann spontan erscheinen. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Es kann auch sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort. Je nach Rechtsform unterscheidet sich der Ablauf der Gründung.

Falls es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen und von einem Notar beurkunden lassen.

Der beurkundete Gesellschaftsvertrag ist nötig, damit das Gewerbe im Handelsregister eingetragen werden kann. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag meldet man sich beim Gewerbeamt an.

Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird einige Unterlagen benötigt.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls es sich um eine juristische Person handelt, welche im Handelsregister eingetragen ist, wird ein Auszug davon benötigt
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
  • bei juristischen Personen wird Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt

Wenn man dann noch die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen.

Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat. Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe.

Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Was genau ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ebenfalls ein Gewerbe. Hierbei kann man als Kleingewerbetreibender die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder man erzielt geringe Einnahmen. Mit einem Kleingewerbe darf im laufenden Jahr der Jahresgewinn nicht höher als 50.000 Euro sein. Aufgrund der geringen Einnahmen wird es Kleingewerbe genannt.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man anmelden, wenn eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche wiederholt und langfristig ausgeübt wird mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Jeden Cent, den man verdient, muss man anmelden. Die Anmeldung sollte schon im besten Fall vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.

Was wird wen man in der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?

Falls man in der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann diese Konsequenzen mit sich tragen. Es kann Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen und man müsste auch die nicht gezahlten Steuern nachträglich zahlen.

Um den Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man frühzeitig sein Gewerbe anmelden. Im Formular zur Gewerbeanmeldung kann man angeben, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte. Jeder, der möchte, hat die Freiheit ein Gewerbe anzumelden. Doch darf man erst beginnen, wenn es offiziell angemeldet ist.

Wer sind Freiberufler?

Wer zu den Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog aufgelistet sind.

Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu den freien Berufen gehören:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Dolmetscher und Übersetzer

Und noch einige andere. Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. Dies muss jedoch nicht unbedingt der Fall sein.

Freiberufler zählen zu den Ausnahmen und sind keine Gewerbetreibende. Da sie keine Gewerbetreibende sind, sind sie auch von der Gewerbeanmeldung befreit und haben steuerliche Vorteile.

Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Freiberufler müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Bevor sie persönlich das Finanzamt aufsuchen, müssen sie erst dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.

In dem formlosen Schreiben müssen sie kurz folgendes angeben: Name, Anschrift, Kontaktdaten, Steuer-ID, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu.

Der Bogen zur steuerlichen Erfassungsbogen muss ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen abgegeben werden. Unterlagen, die benötigt werden, sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und je nach Tätigkeit kann es sein, dass man seine fachliche Kompetenzen nachweisen muss anhand einer Qualifikation oder ähnlichem.

Ein Nachweis kann gefordert werden, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Berufe handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf. Ob es sich dann tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort, denn es kann auch hier Ausnahmen geben, die trotzdem ein Gewerbe anmelden müssen.

Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte und genauere Informationen kriegt man beim Finanzamt. Das heißt, dass auch Freiberufler gewerblich unterwegs sein können und deshalb ein Gewerbe anmelden müssen. Darüber entscheidet das Finanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten?

Meistens liegt bei Freiberufler eine akademischer Abschluss vor und die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis. Die freiberufliche Tätigkeit ist auf den Wunsch des Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden. Bei gewerblichen Tätigkeiten ist es eher das Gegenteil.

Es handelt von einer Massenproduktion oder von einem Produkt, welches verkauft wird. Das Unternehmen wächst hierbei ganz schnell durch die hohen Einnahmen.

Muss eine freiberufliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen werden?

Eine freiberufliche Tätigkeit muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Jedoch besteht trotzdem die Möglichkeit und der Freiberufler kann es auf eigenen Wunsch tun.

Wann muss eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?

Ebenfalls wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn man einer nachkommen möchte, denn jede Einnahme, die erzielt wird, muss angemeldet sein. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einem Schlag zahlen muss und darauf zusätzlich Zinsen berechnet werden.

Dadurch können höhere Kosten entstehen, als die man eigentlich hätte tragen müssen. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen und es nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Wann geht man als Gewerbetreibender zum Finanzamt?

Als Gewerbetreibender muss man nicht selbst das Finanzamt aufsuchen. Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert. Daraufhin schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Falls es länger dauer sollte, bis das Finanzamt sich meldet, kann man zur Sicherheit das Finanzamt aufsuchen und sich melden.

Was kostet es eine freiberufliche Tätigkeit zu gründen?

Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, welches bei Freiberuflern nicht der Fall ist. Außerdem kostet die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, damit man den Gewerbeschein kriegt.

Was kostet die Anmeldung für Freiberuflicher beim Finanzamt?

Die Anmeldung beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts, weil keine Bearbeitungsgebühren gezahlt werden müssen wie beim Gewerbeamt. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab.

Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.

Welche Steuern zahlt man als Freiberufler?

Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet, ist man schon von den Gewerbesteuern befreit. Wenn man als Freiberufler noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern. Das heißt, dass man als Freiberufler einen steuerlichen Vorteil hat.

Welche Behörden kommen noch für ein Freiberufler in Frage?

Neben dem Finanzamt kommen noch weitere Behörden in Frage, wo man sich als Freiberufler anmelden muss. Welche Behörden genau in Frage kommen, hängt von der Tätigkeit bzw. vom Beruf selbst ab.

Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer entfällt für einen Freiberufler, denn die Anmeldung ist nur für Gewerbetreibende verpflichtend. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen.

Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer und weitere Kammern, wo man sich dann anmelden muss.

Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. In einigen Fällen muss man sich auch zuerst eine Erlaubnis von der eigenen Standeskammer einholen, um etwas zu machen.

Dies könnte sein, wenn man zum Beispiel Werbung machen möchte. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk werden die Beiträge der Rentenversicherung gezahlt.

Für künstlerische Freiberufler gibt es extra die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich nur die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um abgesichert zu sein.

Wenn man Mitarbeiter anstellen möchte, müssen sie erst angemeldet werden. Sie müssen zum Beispiel beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Wie kann man sich als Freiberufler versichern lassen?

Als Freiberufler hat man die Möglichkeit sich privat oder gesetzlich versichern zulassen. Wer als Freiberufler privat versichern lassen möchte, sollte bedenken, dass er im nachhinein nicht einfach wieder zur gesetzlichen wechseln kann.

Deshalb sollte man sich damit auseinander setzen und auch mit der Versicherung sprechen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Dabei ist auch die Gesundheit ein entscheidender Faktor beim Treffen der Entscheidung.

Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Er wird sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberufler ausgefüllt.

Den Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man vom Finanzamt zugeschickt. Entweder nach der Gewerbeanmeldung automatisch oder wenn man als Freiberufler ein formloses Schreiben an das Finanzamt zugeschickt hat.

Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man keine Rechnungen ausstellen, denn manchmal kriegt man eine neue Steuer-ID, welche für das Gewerbe selbst sind. Diese ist dann auf den Rechnungen anzugeben. Der Bogen zur steuerlichen Erfassung sieht wie folgt aus:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen zur eigenen Person an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit beschreiben, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater machen (falls man einen hat)

Im Anschluss folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Hierbei muss man keine genauen Angaben bis auf den letzten Cent machen, weil man nicht genau weiß, wie viel man tatsächlich an Einnahmen erzielen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden und man mehr verdient als wie angegeben, welches aber nicht so schlimm ist.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind auf einige bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Bauunternehmer, ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte und davon profitieren will.

Wer gerade zum ersten Mal sich selbstständig macht, kann anfangs mit dem Bogen überfordert sein. Man kann sich unsicher sein beim Ausfüllen. Doch auf GewerbeAnmeldung.com wird einem die Unsicherheit genommen, denn wir helfen dir bei Allem. Angefangen mit deinen Papieren, die du beim Gewerbeamt oder Finanzamt angeben musst. Gemeinsam füllen wir deine Dokumente aus und du musst sie dann nur noch bei deinem zuständigen Amt abgeben.

Wir helfen dir nicht nur dabei deine Unterlagen auszufüllen, sondern bieten auch die IHK Gebühren Beratung für den Gewerbetreibenden an. Hierbei versuchen wir die Gebühren bis auf null Euro zu senken. Diese Kosten können entscheidend sein, wenn man gar nicht so hohe Einnahmen erzielt. Wir begleiten dich auf deinem Weg zur Selbstständigkeit und sind in jeder Situation für dich da.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und wer kann sie anmelden?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Das heißt sowohl Gewerbetreibende als auch einem Freiberufler steht das Recht zu die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden. Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen und ihre Kosten senkt.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn man als Freiberufler oder Gewerbetreibender weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn bzw. Einnahmen erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und die Umsatzsteuer sparen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Jeder Kleingewerbetreibende kann ein Kleinunternehmer sein, aber nicht jeder Kleinunternehmer muss ein Gewerbetreibende sein. Deshalb muss man hier diese zwei Begriffen voneinander unterscheiden.

Nicht jeder, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss ein Gewerbetreibender sein. Das beste Beispiel hierfür ist das beste Beispiel der Freiberufler. Im Gegensatz kann aber ein Kleingewerbetreibender ein Kleinunternehmer sein, wenn man die Regelung in Anspruch nimmt.

Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Partnergesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wenn sich mehrere Freiberufler zusammenschließen, handelt es automatisch von einer Partnergesellschaft.

Was ist GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.

Darf jedem freien Beruf die GmbH anmelden?

Eine GmbH kann angemeldet werden, aber nicht jedem freien Beruf ist es erlaubt. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es gründen darf. Wenn ja, dann steht einem nichts im Weg. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür muss man einen Gesellschaftsvertrag abschließen, welcher vom Notar beurkundet werden muss.

Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen.

Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen. Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.

Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Bevor man also ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt bzw. es sich lohnen würde.

Kann man auch nebenberuflich als Freiberufler tätig sein?

Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch hat man den Vorteil, dass man sich in Ruhe austesten kann, bevor man direkt seinen Job aufgibt.

Am Anfang ist einem das Risiko zu hoch zu scheitern und möchte nicht direkt den Job kündigen und alles auf Spiel setzen. Wer sich unsicher ist, sollte zuerst die freiberufliche Tätigkeit neben dem Hauptjob ausüben, um sich austesten zu können. Beim Austesten muss man nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen.

Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit optimieren und die Einnahmen steigern. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen um die finanzielle Existenz machen. Durch die zusätzliche Einnahmequelle ist man sogar kreditwürdiger.

Außerdem hat man ebenfalls genug Zeit, um den Markt zu erkunden, um seiner Konkurrenz voraus zu sein, seine Tätigkeit dem Markt anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen.

Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit im Nachhinein sicher ist, kann man es nachträglich immer noch in eine Haupttätigkeit ummelden. Ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt, gibt man im steuerlichen Erfassungsbogen an.

Muss man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren?

Ob man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren muss, ist situationsabhängig und kann ganz unterschiedlich sein. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass jeder das Recht hat sich selbstständig zu machen. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas über eine Nebentätigkeit niedergeschrieben ist.

Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Es kann sein, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit verbietet, wenn Wettbewerb herrscht oder die Arbeit beeinträchtigt wird. Jedoch herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte. Das heißt, dass jeder das Recht hat sich selbstständig zu machen.

Falls im Vertrag nichts über eine nebenberufliche Tätigkeit steht, muss man nicht zwingend den Arbeitgeber informieren. Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um das gute Verhältnis und das Vertrauen nicht zu beeinträchtigen.

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man darauf achten, dass man seine Arbeit nicht vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht beeinflusst wird, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen. Zu dem muss man beachten, dass man auch die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält und das Arbeitsgesetz nicht verletzt.

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit.

Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil und auch die Gründung der freiberuflichen Tätigkeit ist ganz unkompliziert. Vor allem haben sie ein Vorteil, wenn man als Freiberufler auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt. Dadurch ist man auch von den Umsatzsteuern befreit.

Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man eine Menge an Geld schon sparen. Doch sollte man die Voraussetzungen der Regelung beachten und die Umsatzgrenzen einhalten.

Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR). Ein weiterer Vorteil ist, dass man zuerst auch als Nebentätigkeit starten kann. Dafür muss man nicht direkt den Job aufgeben und hat genug Zeit sich auszutesten. Gleichzeitig heißt dies auch eine zusätzliche Einnahmequelle, welches bei Kreditinstituten gut ankommt.

Fazit

Wer zu der Gruppe der Freiberufler zählt, ist gesetzlich geregelt und man kann dies klar unterscheiden. Bevor man sich selbstständig macht, sollte man sich erkundigen, zu welcher Berufsgruppe man angehört und die entsprechende Behörde aufsuchen.

Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen. Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen bzw. die fachliche Kompetenz.

Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man als Freiberufler verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden. Dies wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.

Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer. Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss dafür im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können.

Damit man die Umsatzsteuer nicht zahlt, muss man die Voraussetzungen bzw. Bedingungen einhalten. Je nach Tätigkeit kommt für den Freiberufler eine Versicherung in Frage.

Entweder können sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse und für kammerpflichtige Berufe das Versorgungswerk. Als Freiberufler kann man zunächst für sich selbst entscheiden, ob man nebenbei starten möchte.

Die Nebentätigkeit eignet sich dann am besten, wenn man sich zuerst unsicher ist, ob man sich selbstständig machen möchte. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet. Wer sich sicher mit der freiberuflichen Tätigkeit ist, kann den Job kündigen und es in eine Haupttätigkeit ummelden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ganz einfach erfolgen kann und man nicht lange warten muss, um starten zu können. Dafür muss man nur wissen, ob man ein Freiberufler ist. Wenn ja, dann kann man sich beim Finanzamt anmelden und loslegen.

 

Wo kann man den Gewerbeschein Online beantragen?

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment natürlich einfacher, als es ist. Denn in vielen Großstädten kann es durchaus vorkommen, dass man neben dem Gewerbeamt, sich auch noch beim Ordnungsamt oder bei einer Handwerkskammer für die Gewerbeanmeldung anmelden kann. In der Regel muss man dafür einen Termin vereinbaren.

Andere Gewerbeämter bieten einem auch die Möglichkeit an, einfach vor Ort zu erscheinen, dann hat man allerdings das Problem, dass man vielleicht eine etwas längere Wartezeit vor sich haben wird. Beides hat eben seine Vor- und Nachteile.

Wenn man dann beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Das kann sich je nach Stadt ändern. Außerdem erhält man einen Gewerbe-Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort müssen unter anderem Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht werden.

Beispielsweise auch, ob man als Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet werden möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei der Gewerbeanmeldung dabei haben muss man außerdem einiger Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis. All diese zusätzlichen Dokumente verursachen weitere Kosten.
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann man einer Person eine Vollmacht ausschreiben.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Dieses Gewerbe Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst gibt dem Gründer noch nicht die Möglichkeit, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.

Das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt schickt deine Informationen nämlich weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls du nichts erhalten solltest, dann erst kannst du aktiv werden und dort einmal nachfragen, was denn nun Sache sei.

Vom Amt der Finanzen erhält man einmal die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und es ist sehr wichtig, diesen mit großer Aufmerksamkeit auszufüllen. Beispielsweise muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann darf man diese Option für fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Hilfe für die Gründer, wo diese bei bestimmten Voraussetzungen die Gewerbesteuern nicht bezahlen müssen.

Auch wird beim Fragebogen nach der genauen Tätigkeit des Gewerbes gefragt. Da sollte man so ausführlich wie möglich antworten. Wenn die gewerbliche Tätigkeit nur unzureichend ausgefüllt ist, kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen.

Daher ist es sehr wichtig, falls sich was an der gewerblichen Tätigkeit ändern sollte, diese zeitnah dem Amt zu melden. Es wäre allerdings viel besser, wenn man von Anfang an das Gewerbe so umfassend wie möglich beschreibt. Nachdem auch dies erledigt ist, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen Geld zu verdienen.

Wie bekommt man einen kleinen Gewerbeschein?

Einen kleinen Gewerbeschein gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Kleingewerbeschein Gründer bezeichnet, die ein Nebengewerbe betreiben. Doch unabhängig vom Gewerbe, kriegt jeder Gründer das selbe Formular vorgelegt, welches man dann ausfüllen muss. Dieses Formular ist dann erst der Gewerbeschein.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung durchführen?

Die Gewerbeanmeldung muss so schnell wie möglich erfolgen. Möglichst zeitnah oder vor dem Start der gewerblichen Tätigkeit, sollte man das Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind unter anderem die Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Die Hobbyregelung besagt, dass Menschen, die unter 410 Euro im Jahr durch eine Tätigkeit verdienen, kein Gewerbe anmelden müssen.

Freiberufler müssen zwar kein Gewerbe anmelden, sich allerdings dennoch beim Finanzamt melden und Steuern zahlen. Nur eben die Gewerbesteuern nicht. Zu den freien Berufen gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten,
  • und viele mehr.

Jeder andere muss ein Gewerbe anmelden. Wer es bisher verpasst hat, sollte nicht gleich in Panik verfallen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat nämlich die Möglichkeit, innerhalb von 60 Wochen das Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dennoch sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen. Denn die Ämter können Bußgelder aussprechen, die es in sich haben können.

Eine Strafe in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr sind dabei keine Seltenheit. In München werden sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchführen.

Kann man auch ein Kleingewerbe online anmelden?

Willkommen im 21. Jahrhundert. Wir leben in einer Zeit, in der es die Möglichkeit gibt, den Gewerbeschein durch die Online Anmeldung zu erhalten. Dies ist bahnbrechend und verhilft so vielen Gründern das Gewerbe anmelden zu können.

Wer bisher aufgrund der Arbeit nie wirklich die Zeit gefunden hatte, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen oder keinen Termin vereinbaren konnte, kann mittlerweile bequem von Zuhause aus die Online Anmeldung durchführen. Genau wie bei der normalen Gewerbeanmeldung auch, benötigt man bei der Online Anmeldung die selben Dokumente, die da wären:

  • eine Kopie des Personalausweises,
  • eine Kopie der Melde-Bestätigung,
  • eine Kopie eines Handelsregister Auszuges, falls benötigt.

Auch muss man die Kosten für die Bearbeitung bezahlen, die genauso viel Kosten wie bei der normalen Gewerbeanmeldung.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Die Dauer bei der Online Gewerbeanmeldung betragen ca. 10 bis 20 Minuten. Das bedeutet demnach nichts anderes, als das die Online Anmeldung viel schneller ist, als wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Es gibt allerdings einen kleinen Haken. Dieser Online Service wird noch nicht überall in Deutschland angeboten.

Vor allem in Großstädten, sowie in weiten Teile Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung wieder. Auch kann es sein, das die elektronische Unterschrift nicht von allen Ämtern akzeptiert wird, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann muss man beispielsweise die persönliche Unterschrift entweder per Post oder vor Ort abgeben.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Wer denkt, dass ein kleines Gewerbe auch nur kleine Einnahmen bereit hält, der täuscht sich, und das gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Eine sehr hohe Summe, vor allem wenn man dabei bedenkt, dass diese Summe im Endeffekt mit nur wenigen Gründungskosten erreicht werden kann.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Sich online anmelden ist das eine, die andere wichtige Frage lautet aber auch, welche Kosten verursacht denn ein Kleingewerbe so im Jahr? Das kann man pauschal nie so genau sagen, das unterscheidet sich bei jedem Gründer.

Man kann allerdings einige Faktoren benennen, aus denen man dann schließlich ermitteln kann, wer wie viel am Ende zahlen muss. Bei dem Gewerbeamt muss man nämlich Kosten in Höhe von rund 20 bis 60 Euro begleichen.

Je nachdem ob weitere Dokumente verlangt werden, können weitere Kosten entstehen. Bei einem Hauptgewerbe muss die Krankenkasse aus der eigenen Tasche begleichen.

Als Gewerbetreibender ist man in Deutschland dazu verpflichtet, sich bei der IHK anzumelden bzw. die Mitgliedschaft beizutreten. Bei der IHK zahlt man rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn die IHK Mal eine Beitragsrechnung schickt.

Als Personengesellschaft kann man dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com können dir bei deinem Problem behilflich sein. Denn man überprüft für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Das ist für viele Gründer ein Grund, wieder zu lächeln. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch bisherigen Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer sprechen da eine deutlich positive Sprache. Wenn du gerne mehr über diese IHK-Gebühren-Beratung erfahren möchtest, dann klicke hier.

Zusätzlich dazu können Kosten für dich entstehen, wenn du eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter hast und auch deren Versicherungen begleichen musst, wenn du Partnerschaften eingehst, ein Patent anmeldest oder auch dann, wenn du Neuanschaffungen tätigen musst. Das sind alles Faktoren, die die Kosten in die Höhe treiben können.

Fazit:

Einen Gewerbeschein kann man heutzutage auch Online erhalten. Allerdings wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher ist es erstmal wichtig zu schauen, ob deine Gemeinde einen solchen Service überhaupt anbietet.

Falls ja, dann musst du dafür einige Dinge Hochladen. Beispielsweise benötigst du eine Kopie deines Personalausweises oder auch eine Melde-Bestätigung.

Falls zusätzliche Dokumente benötigt werden, weil man eine bestimmte Art eines Gewerbes hat, dann muss man auch diese dann hochladen. Außerdem muss man die Bearbeitungsgebühren von rund 20 bis 60 Euro begleichen. Die Höhe der Kosten unterscheiden sich je nach Stadt.

 

Handelsgewerbe – einfach erklärt!

Was ist ein Handelsgewerbe?


Jedes Gewerbe ist grundsätzlich ein Handelsgewerbe. Also ein Gewerbe, welches langfristig geführt werden soll und die klare Intention verfolgt, einen Profit zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Regel sind Freiberufler bzw. vom Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erforderliche Tätigkeit. Der Besitzer eines Handelsgewerbes ist Kaufmann nach Gesetz.

Kann ein Kleingewerbe als Handelsgewerbe angesehen werden?

Ja, ein Kleingewerbe kann als Handelsgewerbe angesehen werden und der Inhaber wäre dann unter anderem als ein Kannkaufmann gekennzeichnet. Sofern die Rechtsform nichts anderes erlaubt, müssen Gründer das Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Das klingt kompliziert, doch so ist es nicht. Unternehmen, die dazu verpflichtend sind, die Buchführung zu führen, müssen ohnehin beim Handelsregister eingetragen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Kleingewerbe, die selbst darüber entscheiden können, da sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Buchführung zu betreiben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Um ein Unternehmen anmelden zu können, muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen. In einigen Gemeinden und Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen.

Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Doch das müsste man zunächst einmal recherchieren, um beim zuständigen Amt zu erscheinen. Nachdem man dies erledigt hat und beim Gewerbeamt vor Ort erschienen ist, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro beträgt.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens und ist somit für jeden Gründer gleich.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie schnell man das Formular ausfüllt. Doch bevor man dieses erhält, müssen Gründer zunächst einige Dokumente vorlegen, die von einem verlangt werden. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man das Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.

Es wäre aber ratsamer, dies vor Ort zu erledigen, da man so die Gewerbeanmeldung etwas weiter hinauszögert. Außerdem kann der Beamte vor Ort auch bei Fragen behilflich sein, denn für die meisten Gründer ist ein solches Formular noch Neuland.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man zum Beispiel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Diese Kosten würden dann monatlich rund 200 Euro betragen, daher entscheide sich die meisten Gründer für ein Nebengewerbe. Falls man ohnehin einem Job nachgeht und nicht die Absicht, dieses kurzfristig zu verlassen, dann muss man ohnehin die Anmeldung eines Nebengewerbes beantragen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaft.

Du hast dich nicht verlesen: wir haben bisher gar nicht über ein Kleingewerbe gesprochen. Denn die Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht gleichbedeutend damit, das man auch hier ein Kleingewerbe anmelden kann. Die Kleingewerbe Anmeldung muss man nämlich beim Finanzamt beantragen, indem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nicht.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser auf dieser Seite sind noch kurz davor, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Daher ist auch dieses Vorhaben und dieses Formular für die meisten ein vollkommen neues Territorium.

Damit man bestmöglich auf die Gewerbeanmeldung vorbereitet ist, erhältst du auf GewerbeAnmeldung.com einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt automatisch.

In der Regel dauert es sieben bis zehn Tage das man diesen Bogen erhält, nach der Gewerbeanmeldung. Wenn man diesen dann endlich erhalten hat, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner, harter Brocken ist.

Gründer sollten sich daher ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen nehmen. Man kann nämlich schnell man aus dem Konzept kommen und die ganzen Fragen, die sehr viele Fachbegriffe enthalten, können einen ganz schön irritieren. In diesem Abschnitt schauen wir uns zwei der wichtigsten Aspekte des Fragebogens an. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Unternehmen anwenden. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch enorm.

Warum ist die gewerbliche Tätigkeit wichtig: Erklärung

Der andere wichtige Bereich, den man sich mit besonderem Augenmerk anschauen sollte, ist die, wo man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben muss. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so stimmen.

Falls nicht, können finanzielle Strafen erfolgen bzw. man verliert die Lizenz für das Unternehmen, im aller schlimmsten Fall. Damit du ein Gefühl dafür bekommst, wie du die gewerbliche Tätigkeit am Besten beschreiben solltest, hier ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.

Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Betrieb hingehen soll.

Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Unternehmen. Das Besondere an dem Kleingewerbe ist, dass dieses gar keine neue Steuernummer benötigt.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma.

Wo erhält man einen Kleingewerbeschein?

Nachdem wir die Frage beantwortet haben, wo man den gewöhnlichen Gewerbeschein erhält, nämlich bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt, folgt die Frage, wo man denn nun ein Kleingewerbeschein erhält. Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein.

Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.

Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wann man das Kleingewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Sofern man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben möchte, dann sollte man das Gewerbeamt in der Stadt finden.

Ansonsten gilt folgende Definition: Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, dann ist man dazu gezwungen, ein Unternehmen anzumelden.

Falls man die Anmeldung nämlich nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.

Zwar wird diese Summe nur bei den hartnäckigsten Fällen verhängt, dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist. Solch eine Summe würde für viele Leute den finanziellen Ruin und Kollaps bedeuten. Deshalb ist es auch umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich vornehmen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.

Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen würde.

Diese Kosten würden rund 200 Euro monatlich bzw. jährlich dann 2400 Euro betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900 Euro kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer.

Das Begriff: IHK

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder?

Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.

Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.