Kleingewerbe richtig anmelden – Kosten und Pflichten

Kleingewerbe in Deutschland richtig anmelden – Achte auf Kosten und Pflichten

Möchtest du dich selbstständig machen und ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit mit einem Kleingewerbe machen. Sowohl als zweites Standbein wie als Start in das Unternehmerdasein eignen sich die kleinen Gewerbe hervorragend. In den verschiedenen Bundesländern in Deutschland existieren jedoch Unterschiede bezüglich der Pflichten und Kosten, welche du vor der Anmeldung unbedingt beachten musst.

Pflicht zur Gewerbeanmeldung


Möchtest du in Deutschland ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit machen. Neben dem normalen Gewerbe kannst du ein Kleingewerbe anmelden und somit zum Kleingewerbetreibenden werden.

Ob du dein Kleingewerbe als zweites Standbein oder als Start für ein wachsendes Unternehmen verwendest, bleibt hierbei vollkommen dir überlassen.

Jedoch musst du beachten, dass in Deutschland generell eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung in allen Bundesländern gilt. Somit musst du beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde dein Kleingewerbe anmelden.

Standardmäßig benötigst du zur Anmeldung deines Kleingewerbes ein Anmeldeformular. Dieses bekommst du vor Ort beim Gewerbeamt. Manche Ämter bieten das Formular außerdem per Download online an.

Das ausgefüllte Formular musst du danach entweder persönlich bei deinem zuständigen Amt abgeben oder per Post zusenden. In manchen Bundesländern kannst du sogar die Anmeldung komplett online durchführen. Dies ist unter anderem in

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Hessen
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt
  • Hamburg

möglich.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Das Onlineformular unterscheidet sich dabei nicht vom Standardformular. Bei der Onlineanmeldung musst du alle Unterlagen als Anhang beifügen. Danach wird das Formular bearbeitet und dir der Gewerbeschein ausgestellt.

Benötigst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Zudem bieten wir dir hier eine praktische Checkliste, auf welcher du alle notwendigen Schritte und Unterlagen siehst.

Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Planst du, dein Kleingewerbe anmelden zu lassen, musst du mit Kosten rechnen. Obwohl es sich um ein kleines Gewerbe handelt, ist die Anmeldung in keinem Bundesland kostenlos.

Somit besteht kein Unterschied zwischen Kleingewerbe und einem größeren Gewerbe. Als Anmeldekosten für ein Kleingewerbe wird standardmäßig die Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Anmeldeunterlagen verstanden.

In jeder Stadt und in jedem Bundesland werden die Anmeldekosten dabei verschieden hoch festgesetzt. Du musst somit mit Kosten zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. Die Bearbeitungsgebühr musst du vor Ort in bar oder per Überweisung entrichten.

Die Bearbeitungsgebühr ist zudem unumgänglich. Somit musst du sie immer entrichten, da du sonst nicht den Gewerbeschein bekommst. Die Rechtsform deines Gewerbes besitzt ebenso keine Auswirkung auf die Gebühr.

Somit zahlst du für ein Kleingewerbe dieselbe Anmeldegebühr wie für ein größeres Unternehmen. Dennoch kann es sein, dass die Onlineanmeldung günstiger ausfällt als die Anmeldung direkt vor Ort.

In Berlin beispielsweise zahlst du für die Onlineanmeldung lediglich 15 Euro, während du beim zuständigen Ordnungsamt 26 Euro entrichten musst. Die Anmeldung in Göttingen hingegen kostet 40 Euro.

Obwohl du jedes Gewerbe mit der Anmeldung und der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr bezahlen kannst, besteht eine Ausnahme bei den sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerben.

Für diese benötigst du weitere Unterlagen wie etwa Zeugnisse, Auszüge oder Nachweise. Diese können unter Umständen ebenfalls kostenpflichtig sein. Auch diese Kosten unterscheiden sich in jeder Stadt und in jedem Bundesland.

Die meisten Kleingewerbe fallen jedoch nur selten unter die Kategorie der erlaubnispflichtigen Gewerbe, wodurch du die Gebühren für die benötigten Nachweise nur in Ausnahmefällen entrichten musst.

Meldest du dein Kleingewerbe nicht an, sondern um, fällt erneut eine Gebühr an. Die Ummeldung deines Gewerbes ist hierbei vergleichsweise günstig, da sie in den verschiedenen Bundesländern zwischen 10 Euro und 20 Euro kostet.

Eine Ummeldung musst du zum Beispiel bei einem Umzug durchführen. Falls du dein Gewerbe abmelden möchtest, kannst du dies in vielen Bundesländern sogar kostenlos tun. Je nach Region musst du außerdem nicht einmal vor Ort beim Gewerbeamt erscheinen, da die Abmeldung per Post erfolgen kann.

Unterschiede bei der Anmeldung in den Bundesländern

Grundsätzlich existieren in allen deutschen Bundesländern dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Gewerbetreibende. Das Gewerbeamt ist jedoch überall eine Behörde, welche wiederum den Ländern unterliegt.

Somit können beim Gewerbeamt Unterschiede vor allem bei der Gewerbeanmeldung auftreten. Obwohl die einheitlich geltende Gewerbeordnung dadurch nicht beeinflusst wird, besitzen die Unterschiede Auswirkungen auf die Organisation.

Während manche Bundesländer die Onlineanmeldung durch ein eigenes Webportal des Gewerbeamtes anbieten, musst du anderswo wiederum dein Kleingewerbe persönlich vor Ort anmelden oder zumindest dort erscheinen.

Ebenso existieren Verschiedenheiten bezüglich der Bezeichnung des zuständigen Amtes in den einzelnen Bundesländern. Während das für dich zuständige Amt in allen Bundesländern Gewerbeamt genannt wird, musst du für die Gewerbeanmeldung in Berlin das Ordnungsamt aufsuchen.

Zugleich gibt es in Hamburg kein Gewerbeamt. Möchtest du in Hamburg dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies bei der Handelskammer machen. Falls du dir nicht sicher bist, wo du dein Kleingewerbe anmelden musst, solltest du am besten uns von Gewerbeameldung.com fragen.

Weitere Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Die restlichen Kosten, welche bei der Anmeldung eines Kleingewerbes entstehen, unterscheiden sich wesentlich in jedem Bundesland. Die genaue Höhe von ihnen lässt sich somit nicht feststellen.

Kannst du beispielsweise dein Gewerbe von zuhause aus online anmelden, sparst du dir die Fahrtkosten zum Gewerbeamt. Betreibst du ein Kleingewerbe mit einer handwerklichen Produktion, musst du zudem einen entsprechenden Produktionsraum mieten oder dir die notwendigen Geräte und Materialien besorgen. Gewerbe mit Betriebshaftpflichtversicherung müssen zugleich die Versicherung bezahlen.

Da die Kosten jedoch in der Regel erst nach der Anmeldung auftreten, musst du sie nur von Beginn an gut einkalkulieren. Ein Businessplan mit einem Finanzplan kann dir helfen, alle anfallenden Kosten zu berechnen. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, falls du einen Businessplan oder einen Finanzplan erstellen möchtest.

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Damit du dein Gewerbe anmelden oder ummelden kannst, benötigst du in jedem Bundesland die notwendigen Unterlagen. Hierbei unterscheiden sich die Grundunterlagen nicht. Somit musst du für die Anmeldung

  • das Anmeldeformular
  • einen Personalausweis oder Reisepass
  • einen Auszug aus dem aktuellen Handelsregister

vorlegen. Bei der Gründung eines Unternehmens juristischer Person musst du ebenso einen Gesellschaftsvertrag mit einer notariellen Beglaubigung vorlegen. Alternativ gilt eine Satzung.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt fallen für dein Kleingewerbe keine weiteren Anmeldekosten an. Dennoch musst du für dein Kleingewerbe noch mit weiteren Ämtern in Verbindung treten. Das Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt kontaktieren diese automatisch. Dabei handelt es sich um

  • Das Finanzamt
  • Die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK
  • Bei Bedarf die Handwerkskammer
  • Das statistische Landesamt
  • Die Gewerbeaufsicht

Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt

Das Finanzamt schickt dir nach der Benachrichtigung durch das Gewerbeamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Außerdem bekommst du deine Steuernummer.

Auf dem Fragebogen kannst du die Kleinunterregelung vermerken, durch welche du als Kleingewerbetreibender von steuerlichen Vorteilen. Damit die Regelung für dich gilt, darfst du jedoch im ersten Geschäftsjahr maximal einen Gewinn von 22.000 Euro erzielen.

In den darauffolgenden Geschäftsjahren darf dein Gewinn höchsten 50.000 Euro pro Jahr betragen. Nur wenn du die Kleinunternehmerregelung vermerkst, giltst du aus steuerlicher Sicht als Kleingewerbetreibender.

Zahlreiche Kosten und Pflichten für Kleinunternehmen

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du in Deutschland mit mehreren Kosten und Pflichten rechnen. Vor allem musst du

  • dein Gewerbe beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt anmelden
  • alle Unterlagen einreichen
  • die Anmeldegebühr entrichten
  • das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Die Kosten unterscheiden sich dabei in jedem Bundesland, sodass du dich gut erkundigen solltest. Du kannst hierzu jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.

Weitere Gewerbe Themen:

Wie kann man ein Nebengewerbe anmelden?

Nebengewerbe anmelden

Wie kann ich ein Nebengewerbe anmelden?

Selbstständigkeit bedeutet, eigenständig einen Beruf nachzugehen und Geld zu verdienen. Während manche Selbstständige ihrer Tätigkeit als Hauptberuf durchführen, birgt dieses Vorhaben zahlreiche Risiken. Die nebenberufliche Selbstständigkeit hingegen bietet jedem Interessenten die Möglichkeit, einen angemeldeten Hauptberuf auszuüben und im Nebengewerbe einen zusätzlichen Verdienst zu erhalten. Doch wie meldet man ein Nebengewerbe in Deutschland richtig an?

Unterschied zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe


Entscheidest du dich, nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du dein Gewerbe dementsprechend anmelden. In Deutschland existiert für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht.

Die Anmeldung für ein Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe findet standardmäßig beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde statt. Dort erhältst du ein Anmeldeformular, welches du entweder allein oder gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen musst.

Viele Gemeinden und Städte bieten zusätzlich das Formular per Download an. Ebenfalls kannst du dein Gewerbe immer öfter sogar gänzlich über das Internet anmelden.

Auf dem Anmeldeformular musst du zahlreiche Fakten zu dir und deinem Gewerbe bekannt geben. Vor allem ist es wichtig, ob du ein Hauptgewerbe anmeldest und deine Selbstständigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird oder ob du nur ein Nebengewerbe betreiben möchtest und dadurch nebenberuflich selbstständig bist.

Der wesentliche Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe liegt bei den wöchentlichen Arbeitsstunden. Du führst nur dann ein Nebengewerbe, wenn deine Wochenarbeitsstunden und somit dein gesamter Arbeitsaufwand nicht mehr als 18 Stunden beträgt.

Zudem existiert die Faustregel, dass dein Nebenerwerb sowohl wirtschaftlich wie zeitlich deinen Haupterwerb nicht überschreiten darf. Außerdem beschränkt sich der Begriff Nebengewerbe nicht auf eine Rechtsform, wodurch du Einzelunternehmer sein kannst oder eine GbR sowie eine GmbH gründen kannst.

Muss man den Arbeitgeber informieren?

Wenn du nebenbei selbstständig bist oder sein möchtest, übst du noch immer einen Hauptberuf aus. Dies bedeutet, dass du zum Beispiel hauptberuflich bei einer Firma angestellt bist.

Viele Personen, welche eine nebenberufliche Selbstständigkeit planen, fragen sich hierbei häufig, ob sie ihren Arbeitgeber über ihr Vorhaben informieren müssen.

Grundsätzlich steht es dir frei, dich im Nebengewerbe selbstständig zu machen. Dennoch darf dein eigenes Gewerbe nicht deine Pflichten als Arbeitnehmer verhindern, sodass du diese nicht vernachlässigen darfst.

Zugleich darfst du mit deinem eigenen Gewerbe nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers werden, da dir sonst Abmahnungen, Kündigungen oder gar eine Klage vor Gericht drohen können.

Falls du dir sicher bist, dass dies nicht auf dein eigenes Unternehmen zutrifft, kannst du jederzeit ein Nebengewerbe anmelden. Dennoch ist es ratsam, den eigenen Arbeitgeber von diesem Schritt zu benachrichtigen. In manchen Arbeitsverträgen sind bestimmte Regelungen zu diesem Vorhaben festgehalten, welche du beachten und einhalten musst.

Nebengewerbe anmelden in der Arbeitslosigkeit

Falls du arbeitslos sein solltest, steht es dir trotzdem, zu ein Nebengewerbe anzumelden. Anders als bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können hierbei allerdings Probleme auftreten, falls du den Gründungszuschuss beantragst.

Möchtest du dein Vorhaben dennoch umsetzen, solltest du am besten mit einem Gründercoach sprechen. Das Gespräch kann dir helfen, die Förderung zu erhalten. Zudem solltest du ebenfalls

  • die wöchentlichen Arbeitszeiten
  • die monatliche Zuverdienstgrenze

beachten. Gleich wie bei einem Hauptberuf und einer nebenberuflichen Tätigkeit ist das Nebengewerbe bei einer Arbeitslosigkeit an einen maximalen wöchentlichen Arbeitsaufwand gebunden.

Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche dein Nebengewerbe betreiben. Arbeitest du regelmäßig über die Grenze drüber, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Als Folge bekommst du auch keine Leistungen mehr zugesprochen.

Gleichfalls gilt für dich eine Zuverdienstgrenze. Pro Monat darfst du höchstens 165 Euro verdienen, um dein Arbeitslosengeld weiterhin in voller Höhe beziehen zu können. Überschreiten die Einkünfte aus deinem Nebengewerbe die Grenze, werden sie deinem Arbeitslosengeld angerechnet.

Krankenversicherung – ein wichtiges Thema für Selbstständige

Alle deutschen Bürger unterliegen einer Krankenversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass du dich entweder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung anmelden musst.

Als Selbstständiger besitzt du grundsätzlich die Wahl, welche Art der Versicherung du wählst. Dennoch besteht ein Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Hauptgewerbe. Als Arbeitnehmer bist du standardmäßig über den Arbeitgeber versichert. Im Hauptgewerbe musst du dich hingegen selbst versichern.

Bist du durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit gesetzlich versichert, kannst du deine Versicherung nicht wählen. Die Wahlfreiheit besteht bei dir erst, sobald deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Frage am besten bei deinem ausgewählten Versicherungsträger nach, wie hoch diese Grenze ist. Zugleich solltest du beachten, dass deine Einkünfte sich auf die Versicherungskosten auswirken können. Während diese für eine private Krankenversicherung nicht relevant sind, bilden sie die Grundlage bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Amtsweg für ein Nebengewerbe

Der Amtsweg, um ein Nebengewerbe anmelden zu können, beschränkt sich nicht nur auf das Gewerbeamt. Je nach Gewerbe musst du gegebenenfalls mehrere Ämter aufsuchen und dein Gewerbe dort vermerken.

Mit unserer praktischen Checkliste hier bekommst du einen ersten Überblick, welche Schritte du wann tätigen musst und welche Unterlagen du benötigst.

Einen wesentlichen Einfluss auf deinen Amtsweg bildet die gewählte Rechtsform deines Gewerbes. Sie entscheidet letztendlich, ob du nur den Eintrag beim Gewerbeamt durchführen musst oder auch einen Eintrag im Handelsregister machen musst. Grundsätzlich kann es passieren, dass du dein Nebengewerbe

  • beim Gewerbeamt
  • beim Finanzamt
  • bei der Industrie- oder Handelskammer
  • beim Arbeitsamt
  • bei der Berufsgenossenschaft

melden musst.

Verpflichtet ist der Eintrag beim Gewerbeamt. Mit deiner Anmeldung bekommst du dort ebenso deinen Gewerbeschein. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt wirst du stets zwecks Neben- und Hauptgewerbe gefragt.

Falls du dir nicht sicher bist, ob du zuvor einen Eintrag im Handelsregister machen musst, solltest du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.

Machst du dich nebenbei selbstständig, schickt dir das Finanzamt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen musst du verpflichtend ausfüllen und zurückschicken.

Zugleich teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer zu. Falls du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, kannst du dies ebenso am Fragebogen vom Finanzamt angeben. Gerne füllen wir von Gewerbeanmeldung.com den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeinsam mit dir aus, falls du Hilfe benötigen solltest.

Planst du, in deinem Nebengewerbe Angestellte zu beschäftigen, musst du zusätzlich beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt die Nummern.

Du musst sie bereits besitzen, bevor du deinen ersten Mitarbeiter einstellst. Gleichzeitig ist sie für die Anmeldung bei der Krankenkasse und für die Sozialversicherung relevant. Im Nebengewerbe treten Mitarbeiter jedoch eher selten auf.

Als Gewerbetreibender musst du verpflichtendes Mitglied bei der IHK werden. Diese Pflicht entfällt für Personen mit einem Nebengewerbe nicht. Du musst dich eigenständig bei deiner zuständigen IHK melden.

Nach der Meldung bekommst du von der Kammer weitere Informationen mit einem eigenen Schreiben. Hingegen musst du nicht unbedingt Mitglied bei der HWK werden, da diese ausschließlich für Handwerksberufe zuständig ist. Zählt dein Nebengewerbe zu einem Handwerksberuf, must du dich auch bei der HWK melden.

Ergänzend musst du dich mit deinem Nebengewerbe bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Für zahlreiche Branchen existiert eine eigene Berufsgenossenschaft, wobei sie alle grundsätzlich für die gesundheitlichen Aspekte in einem Unternehmen zuständig sind.

Bereits innerhalb einer Woche nach der Gründung deines Unternehmens musst du dich bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Lediglich besteht eine Ausnahme bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.

Ein Nebengewerbe einfach anmelden

Falls du ein Nebengewerbe eröffnen möchtest, musst du nahezu dieselben Schritte wie bei einem Hauptgewerbe durchführen. Somit musst du unter anderem

  • dich beim Gewerbeamt anmelden
  • den Fragebogen des Finanzamts ausfüllen
  • die IHK bzw. HWK sowie die Berufsgenossenschaft verständigen

Gerne helfen wir von Gewerbeanmeldung.com dir, wenn du nebenbei selbstständig werden möchtest und unterstützen dich beim Amtsweg sowie bei der Abgabe der Formulare und Unterlagen.

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Ab wann es sich lohnt ein Kleingewerbe anzumelden?

Wer muss ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der gewillt ist ein Gewerbe anzumelden, dies auch tun darf. Um das Gewerbe auch den Start zu bringen, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Je nach Stadt kann es sein, das auch die Ordnungsämter oder auch Handelskammern dafür eignen und dies dort erlaubt ist.

Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Einige Gewerbeämter verlangen eine Terminvereinbarung, anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach nur erscheint und dann im Wartezimmer bleibt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Mittlerweile bieten auch immer mehr Städte den Service der Online Gewerbeanmeldung an.

Dieser Service ist vor allem für Leute ideal, die bisher aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit nicht dazu kamen, entweder ein Gewerbeamt vor Ort oder einen Termin zu vereinbaren. Vor allem kann man die Anmeldung bequem von Zuhause aus und zu jeder Uhrzeit erledigen.

Welche Städte genau diese anbieten, muss man im Internet nachschauen. Beim Gewerbeamt nun angekommen muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Ebenfalls dabei haben muss man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
  • für Minderjährige gilt, das diese die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigen,
  • sofern der Fall eintreten sollte, das man persönlich nicht vor Ort erscheinen und auch die Anmeldung nicht Online vornehmen kann, muss man eine Person mit einer Vollmacht ausstatten, das diese die Gewerbe Anmeldung für einen erledigt.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Beim Gewerbeamt erhält man einen Formular. In diesem werden einige Dinge abgefragt. Unter anderem auch, ob man im Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse bezahlen. Daher ist es ratsam, sich früh genug darüber im Klaren zu sein, was man sich genau in der Zukunft vorgestellt hat.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn die Formular nun ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie, die dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein gibt einem noch nicht das Recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne das man dabei Gewerbesteuern zahlen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss dann versteuert werden. Auch gibt es noch die Möglichkeit, das Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung zu gründen.

Wenn man diese Option bewusst nicht zieht, dann darf man innerhalb der nächsten fünf Jahre diese auch nicht mehr benutzen. Daher ist es ratsam, sich genau darüber bewusst zu werden, wie man in den kommenden Monaten und Jahren mit dem Gewerbe fortfahren möchte. Der Gründer muss außerdem wie jeder andere auch eine Umsatzsteuer und eine Einkommenssteuer abgeben.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe hat nur moderate Kosten im Jahr. Zunächst fallen die Kosten für die Bearbeitungsgebühr an. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 13 Euro, ein Gesundheitszeugnis um die 20 und eine Handwerkskarte sogar bis zu 300.

Als Gewerbepflichtiger muss man sich bei der IHK anmelden. Die dortigen Gebühren betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Außerdem sollte man in Betracht ziehen, das der Fall eintreten kann, das man als Unternehmen wächst und eine Räumlichkeit mieten muss. Eventuell auch eine Neuanschaffung benötigt. Patente anmelden muss. Verträge oder Abonnements hat. Das sind alles etwaige Kosten, die für einen Gründer vor allem zu Beginn seines Starts erwarten können.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Ein Kleingewerbe definiert sich unter anderem auch darin, das man einen Hauptjob hat und dieses Gewerbe nur nebenberuflich betreibt. Das bedeutet jedoch nicht immer unbedingt, dass das Kleingewerbe auch weniger Geld einbringen muss, wie der Hauptjob selbst.

Es ist nämlich so, das man mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro im Jahr an Umsatz und 50.000 Euro an reinem Gewinn erwirtschaften darf. In vielen Fällen übertrifft dies sogar die Einnahmequelle aus dem Job. Allerdings darf man nicht vergessen, das man beim Gewerbe auch Gewerbesteuern abführen muss.

Wann greift die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung muss extra beim Finanzamt beantragt werden und ist eine kleine Starthilfe für Gründer. Sie ist ein geniales Konstrukt, um den Gründern den Start zur Selbstständigkeit zu vereinfachen, in dem diese keine Gewerbesteuern abführen müssen, wenn diese einige Voraussetzungen als Gewerbe erfüllen.

Diese sind: wenn ein Gewerbe in seinem ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, dann muss dieser nicht die Gewerbesteuern abführen. Wenn der Unternehmer beispielsweise im ersten Jahr einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftet, zahlt er zwar keine Gewerbesteuer, weil der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro gilt. Dennoch greift die Regelung nicht mehr ein.

Nebenberuflich Gewerbe anmelden?

Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste. Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern.

Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht. Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür.

Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind. Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte.

Müssen wir die Hauptjob verlassen?

Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen. Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann.

Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle. Auch möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.

Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann.

Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist.

Wie lange darf man als nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten?

Man entscheidet selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet. Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Auch sollte man berücksichtigen, das man beim Kleingewerbe selbst noch einige weitere Vorteile genießen kann. Als Kleingewerbe profitiert man von der Kleinunternehmerregelung. Wenn man als Kleingewerber also einige Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes einhält, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Wie viel Gewinn kann man erwirtschaften?

Man kann einen Betrag bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wer also die Sorgen hatte, viel tun zu müssen, auch beim Kleingewerbe, der kann jetzt ruhig aufatmen. Der Verwaltungsaufwand ist im Gegensatz zu anderen Gewerbeformen sehr moderat. Wann muss man die gewerbliche Tätigkeit anmelden?

Muss man beim Gewerbeamt anmelden?

Sich beim Gewerbeamt anmelden ist ein muss. Doch wann genau muss dies überhaupt geschehen? Gibt es dafür eine bestimmte Regelung und Frist? Ja! Diese gibt es tatsächlich. Das Gewerbe anmelden muss sofort geschehen und bedarf keiner extra Zeit.

Falls du die Anmeldung noch nicht vorgenommen hast, dann solltest du diese schleunigst nachholen. Es kann nämlich sein, das du ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten kannst. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes innerhalb von 60 Wochen rückwirkend nachzuholen. Dennoch sollte man keine Zeit verstreichen und sofort das Gewerbe anmelden.

Wer sind Freiberufler und wer Gewerbetreibende?

Wir sprachen bisher nur über die Leute, die beim Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt allerdings auch eine Personengruppe, die dies gar nicht tun muss. Eine Anmeldung vornehmen müssen die freien Berufe bzw. Freiberufler nicht. Diese müssen nur beim Finanzamt erscheinen bzw. sich bei diesen melden.

Generell erhalten sowohl die Gewerbetreibenden, als auch die Freiberufler vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Auf diesem Bogen muss man auch Angaben zu der gewerblichen Tätigkeit machen.

Diese sollte so ausführlich wie möglich beschrieben werden und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da das Finanzamt genau überprüft, inwieweit die angegebene Tätigkeit denn auch der Realität entspricht. Die freien Berufe werden unter anderem in Katalog- und Katalogähnliche Berufe unterteilt. Darunter zählen unter anderem:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten

Als Freiberufler ist man auch nicht verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.

Dem Arbeitgeber vom Gewerbe erzählen?

Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist man auch dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die jährlichen Gebühren bei der IHK Kosten rund 30 bis 70€ . Auch wenn diese Kosten vor allem bei einer neuen Anmeldung sehr nervig sein können, so sollte man nicht vergessen, das die IHK auch sehr viele Angebote bereitstellt, die man in Anspruch nehmen kann, um das eigene Unternehmen weiter voranzubringen.

Darunter sind unter anderem auch Programme für Weiterbildungskurse und Zertifikate dabei. Eine nicht ganz so schöne Sache kann die Sache mit der IHK aber auch nehmen. Nämlich dann, wenn man als Kleingewerbe innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von diesen erhält.

Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Wenn dann genau Neuanschaffungen benötigt werden, kann dies umso ärgerlicher sein. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com hat für dich eine Lösung parat. Du kannst nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da wir die IHK-Gebühren-Beratung anbieten. In dieser prüfen wir für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ zu senken. Ja du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, das du am Ende sogar fast nichts zahlen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen zahlreichen positiven Erfahrungen der Nutzer sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier.

Fazit:

Das Gewerbe anmelden tut man beim Amt des Gewerbes. Man muss dabei eine Gebühr von 20 bis 60€ bezahlen und Dokumente dabei haben wie ein Personalausweis und eine Melde-bestätigung. Beim Kleingewerbe darf man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Die gewerbliche Tätigkeit muss sofort angemeldet werden.

 

Kleingewerbe – Eigenen Gewerbebetrieb gründen

Gewerbebetrieb gründen

Handelt es sich bei einem Kleingewerbe um einen Gewerbebetrieb?

Wenn du ein Unternehmen gründest, beabsichtigst du wohl kaum, zu Beginn den großen Konzernen Konkurrenz zu machen. Erstmal möchtest du sicher klein anfangen, um dann durch stetiges Wachstum aufzusteigen, bis du vielleicht eines Tages in der Liga der ganz Großen mitspielst.

Wie aber nennst du die Ausgangsform, die es dir erlaubt, auf große Investitionen mit hohem Risiko zu verzichten? Handelt es sich dabei um ein Kleingewerbe oder ein Kleinunternehmen? Und gibt es Unterschiede zwischen den beiden?

Was versteht man unter einem Kleingewerbe?

Eine genaue Definition des Kleingewerbes bietet das Gesetz leider nicht, lediglich ein Ausschlusskriterium ist in § 1 Absatz 2 HGB zu finden. Demnach sind Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches Kleingewerbetreibende, wenn ihr Betrieb aufgrund seines Umfangs einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Ein Kleingewerbe stellt somit ein normales Unternehmen dar, dass zwar am gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb teilnimmt und dabei gewerbliche Tätigkeiten betreibt, wegen seiner Form und des geringen Ertrags bedarf es jedoch nicht des kaufmännischen Geschäftsbetriebs.

So müssen Kleingewerbetreibende ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eintragen lassen und sich auch nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten.

Wer darf ein Kleingewerbe gründen?

Ausschließlich natürliche Personen können ein Kleingewerbe ins Leben rufen. Als Unternehmensform kommt zudem nur die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) infrage. Alle anderen Rechtsformen betreffen nämlich Kaufleute, die den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterliegen. Sie müssen beispielsweise bestimmte Auflagen hinsichtlich ihrer Buchführung, Handelsrechte und Unternehmensrecht erfüllen.

Kleingewerbetreibende hingegen sind von diesen Vorschriften nicht betroffen, sondern müssen nur das BGB sowie das Steuerrecht beachten.
Möchtest du dich in einem Handwerk selbstständig machen, musst du für die Gewerbeanmeldung eine Handelskarte vorweisen können. Du kannst sie dir von der Handwerkskammer ausstellen lassen, wenn für dein Handwerk eine Zulassungspflicht besteht.

Freiberufler, also jene Personen, die selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe ausüben, gelten nicht als Gewerbetreibende.

Zwar können sie sich die Kleinunternehmerregelung zunutze machen, wenn ihr jährlicher Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt, sie betreiben jedoch niemals ein Kleingewerbe. Im Hinblick auf die Buchführung sind sie ohnehin von dieser Verpflichtung befreit. Unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes müssen sie lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.

Warum gründet man ein Kleingewerbe?

Die Gründung eines Kleingewerbes bietet sich in erster Linie dann an, wenn du nur wenig Startkapital zur Verfügung hast und planst, nur betriebliche Tätigkeiten in geringem Maße auszuüben. Sofern du beispielsweise als Angestellter, Student oder Rentner Nebeneinkünfte erzielen willst, bietet sich die Gründung eines Kleingewerbes an.

Auch im Rahmen einer Testphase deiner Geschäftsideen eröffnet das Kleingewerbe einen weitgehend risikofreien Spielraum, innerhalb dessen du erste Tätigkeiten aufnehmen kannst, bevor der Betrieb zu einer kaufmännischen Unternehmensform ausgeweitet wird.

Nicht selten entsteht ein Kleingewerbe auch aus Gelegenheitsdienstleistungen, die du als Privatperson sporadisch erbringst. Werden diese unregelmäßigen Leistungen zur Routine, musst du die Nebentätigkeit als Kleingewerbe anmelden.

Die Bedeutung eines Kleingewerbes in der Praxis

Der Status als Kleingewerbetreibender bringt rechtliche Konsequenzen mit sich. So besteht für dich keine Buchführungspflicht und auch steuerliche Vereinfachungen kommen dir zugute.

  • Als Kleingewerbetreibender bist du zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann. Folglich bist du nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet.
  • Im Rahmen deiner Steuererklärung ist es ausreichend, deinen erzielten Gewinn in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzugeben. Eine Bilanzrechnung musst du nicht präsentieren.
  • Was die Umsatzsteuererklärung angeht, kannst du dich für die sogenannte Ist-Besteuerung entscheiden. Demnach musst du lediglich jene Rechnungen zu versteuern, die du bereits tatsächlich abgeschlossen hast. Eine Soll-Besteuerung würde bedeuten, dass du dem Finanzamt auch noch nicht vereinnahmte Rechnungen angeben musst.

Wie kannst du den Status als Kleingewerbetreibender verlieren?

Wenn die Erträge aus deinem Betrieb die jährliche Umsatzgrenze von 600.000 Euro bzw. die Gewinngrenze von 60.000 Euro übersteigt, kommst du in den Bereich der Buchführungspflicht.

Außerdem verlierst du damit die Begünstigungen, die einem Kleingewerbe zuteilwerden. Darüber hinaus bedeutet die Änderung der ursprünglichen Rechtsform, beispielsweise zu einer GmbH, zur Änderung des Status. Sämtliche Kapitalgesellschaften können keine Kleingewerbe sein.

Worin unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmen?

So ähnlich diese beiden Begriffe auch klingen mögen, synonym kannst du sie nicht gebrauchen. Der Status als Kleingewerbe betrifft in erster Linie die Buchführungspflicht, während das Kleinunternehmen für das Steuerrecht bedeutsam ist.

So ist von einem Kleinunternehmen nur im steuerlichen Kontext die Rede. Solltest du nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben und außerdem eher niedrige Umsätze erwarten, möchtest du dir wohl kaum regelmäßige Umsatzsteuererklärungen geschweige denn eine horrende Umsatzsteuer aufhalsen.

Aus diesem Grunde können Kleinunternehmer von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Sie erlaubt es dir, dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, solange dein jährlicher Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt.

Somit entsprechen sich Netto- und Brutto-Betrag auf deinen Rechnungen. Die Umsatzsteuererklärung musst du mit diesem Status nur einmal pro Jahr einreichen, Umsatzsteuervoranmeldungen sogar überhaupt nicht.

Lohnt sich der Status als Kleinunternehmer?

So vorteilhaft die Kleinunternehmerregelung in der Theorie auch sein mag, immer wieder verzichten Gewerbetreibende in der Praxis auf die damit verbundenen Privilegien.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Unternehmer befürchten, durch die Bezeichnung als Kleinunternehmer nicht ernst genommen zu werden, da sie suggerieren könnten, größeren Mitbewerbern gegenüber unterlegen zu sein.
Des Weiteren wollen sie bisweilen die Vorsteuer aus Anfangsinvestitionen geltend machen. Da diese für Kleinunternehmer jedoch gar nicht anfällt, ist dieser Trick nur möglich, wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.

Auch die Umsatzgrenze für die darauffolgenden Jahre bewegt so manchen Unternehmer dazu, die Sonderregelung von vorneherein nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn du von Anfang an planst, mit deinem Unternehmen zu expandieren, kann der Status als Kleinunternehmen in dieser Hinsicht hinderlich sein.

Auch lästige Diskussionen über Preiserhöhungen durch den Ausweis der Umsatzsteuer mit deinen Kunden kannst du so aus dem Weg gehen.
Solltest du dich dafür entscheiden, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, gilt diese Verpflichtung für fünf Jahre.

Der Gesetzgeber versucht damit, ein Taktieren mit der Vorsteuer von Jahr zu Jahr zu verhindern. Unternehmer soll damit die Möglichkeit genommen werden, nach Belieben zwischen der Kleinunternehmer-Regelung und Regelbesteuerung zu wechseln, je nachdem, welche Variante steuertechnisch am günstigsten ausfallen würde.

Fazit

  • Ein Kleingewerbe erfordert keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb und muss nicht im Handelsregister eingetragen werden
  • Nur natürliche Personen dürfen ein Kleingewerbe gründen
  • Kleingewerbetreibende unterliegen vereinfachten Vorschriften bei der Buchführung und Steuer
  • Der Begriff des Kleinunternehmens wird nur in einem steuerlichen Kontext verwendet
  • Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, beispielsweise, wenn du mit deinem Unternehmen expandieren möchtest

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Gewerbeanmeldung in Siegen – Bequem und einfach!

Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung  an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt.

In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss. Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal.

Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.

Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.

Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.

Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.

Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.

Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.

Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .

Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss. Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.

Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.

Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung

In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.

Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.

Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter  einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.

Fazit

Die Firmenregistrierung ist etwas, das die große Mehrheit der Gründer nicht vermeiden kann. Aber auch wenn die Prozedur zunächst einschüchternd wirkt, kann man sich sicher sein: Es ist nur „als Spaß anzusehen“.

Denn die Gewerbeanmeldung ist nur ein winziger Schritt. Sobald man die Schritte des Unternehmensgründungsprozesses durchlaufen hat (Eröffnung eines Geschäftskontos, Einholung von Genehmigungen, eventuell Inanspruchnahme eines Notars usw.), kann sein eigenes Unternehmen anmelden.

Fotografie Nebengewerbe

Du hat richtig Spaß dabei Fotos zu schießen und möchtest dein Geld damit verdienen? Jetzt hast du dich etwas eingelesen, jedoch gibt es zwei Alternativen, wie du dich damit selbstständig machen kannst? Entweder musst du ein Gewerbe anmelden oder nicht.

Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann man als Fotograf ein Gewerbe anmelden muss. Doch hier erfährst du den Unterschied.

Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?


Der Beruf als Fotograf kann in beide Kategorien eingeordnet werden. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.

Muss die Fotografein Gewerbe anmelden?

Aber manchmal zählt ein Fotograf auch zur handwerklichen Tätigkeit und muss deshalb ein Gewerbe anmelden. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden. Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an.

Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen. Oder man frag im Besten Fall beim Finanzamt nach, denn letztendlich entscheiden sie darüber. Falls es sich um eine gewerbliche Haupttätigkeit handelt, muss auf jeden Fall ein Gewerbe angemeldet werden.

Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.

Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es kann sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Rechtsform: Personalgesellschaft

Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Seit einigen Jahren muss man nicht seine fachliche Kompetenz als Fotograf nicht nachweisen. Deshalb kann man es einfach gründen. In jedem Fall wird manche Unterlage benötigt.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.

Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft

Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.

Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wo meldet die Kleingwerbe sich an?

Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.

Fotografie als Nebentätigkeit

Als Fotograf sofort erfolgreich zu werden kann etwas schwierig sein, denn heut zu Tage gibt es sehr viele von ihnen auf den Markt. Das Risiko seinen Job zu kündigen und zu scheitern könnte hierbei groß sein. Doch hat man die Möglichkeit erstmal als Nebentätigkeit zu starten und muss nicht direkt den Job kündigen.

Muss der Fotografie als Nebentätigkeit ein Gewerbe anmelden?

Bei der Fotografie als Nebentätigkeit kann es sein, dass man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden muss und es nur lediglich bei der Steuererklärung angeben braucht. Dies sollte man erstmal beim zuständigen Finanzamt klären. Wenn das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung vorsieht, dann muss man dies auch tun.

Nebentätigkeit: Was muss man achten?

Bei einer Nebentätigkeit muss man darauf achten, dass man dadurch die Arbeit im Hauptjob nicht vernachlässigt. Außerdem dürfen die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt werden.

Nebentätigkeit: Arbeitgeber İnformieren

Ob man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren muss, kann unterschiedlich aussehen. Zuerst sollte man sich sein Arbeitsvertrag durchlesen. Falls im Arbeitsvertrag steht, dass man davon erzählen muss, dann sollte man dies auch tun.

Vor allem sollte man es tun, um das Vertrauen des Arbeitgebers nicht zu brechen. Bei der Nebentätigkeit darf kein Wettbewerb herrschen. Wenn dies der Fall ist, könnte der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten. Wenn jedoch kein Wettbewerb herrscht und laut Arbeitsvertrag man den Arbeitgeber nicht informieren muss, ist es nicht verpflichtend. Wenn man nun merkt, dass man mit der Nebentätigkeit erfolgreicher wird, kann man es in eine Haupttätigkeit ummelden.

Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.

Wie viel Gewinn kann ein Kleingewerbe erwirtschaften?

Ein Kleingewerbe eignet sich auch dann gut, wenn man erst nebenbei damit starten möchte. Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.

Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon ob man es als Haupt- oder Nebentätigkeit ausübt. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständig gewordenen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man keine Umsatzsteuer zahlt, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Im ersten Geschäftsjahr darf man nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?

Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Tipps um als Fotograf erfolgreich zu werden

Damit man auch schnell erfolgreich wird, sollte man für sich als Fotograf gut werden. Zuerst sollte man sich spezialisieren und genau wissen, was man fotografieren möchte. Am besten wirbt man heut zu Tage mit den Social Medien.

Hier sollte man eine ansprechende Seite für den Kunden gestalten. Wenn man bereits mit den Fotos überzeugen kann, hat man den Kunden so gut wie für sich gewonnen. Dabei sollte man auch seine Konkurrenz unter die Lupe nehmen und schauen, was man besser als sie machen kann. Ganz wichtig bei den Aufträgen ist, dass man auf die Wünsche der Kunden eingeht und sie im Mittelpunkt stehen lässt. So fühlen sie sich besonders und wissen zu schätzen, dass man ihre Meinung für wichtig hält. Am Ende ist der zufriedene Kunde wichtig, denn die größte Werbung wird er für einen machen, in dem er seine Zufriedenheit mit seinem Umkreis teilt.

Fazit

Bevor man als Fotograf durchstartet sollte man sich einige Gedanken machen. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Möchte man zuerst nebenbei starten? Wer genau ist die Zielgruppe? Wenn die Fragen geklärt sind, muss man sich nur noch bei der entsprechenden Behörde anmelden und kann schon starten.

 

Fotograf Gewerbeanmeldung

Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht. Auch bei einem Fotografen ist es nicht ganz klar. Doch hier erfährst du den Unterschied.

Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?


Der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.

Muss die Fotograften ein Gewerbe anmelden?

Manchmal müssen Fotografen  ein Gewerbe anmelden, weil es gleichzeitig auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden.

Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen.

Gewerbeanmeldung: Haupttätigkeit oder nebenbei die Tätigkeit ?

Eine Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall erforderlich, wenn man es als Haupttätigkeit beabsichtigt. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung als zusätzliche Einnahme angeben. In dem Fall sollte man sich vorher beim Finanzamt erkundigen, um sicher zu gehen.

Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.

Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es kann  sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Rechtsform: Personalgesellschaft

Personalgesellschaft  können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird  manche Unterlage benötigt.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.

Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft

Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.

Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wo meldet die Kleingwerbe sich an?

Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.

Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.

Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?

Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Als Fotograf muss erstmal die Frage geklärt werden, ob man gewerblich oder freiberuflich unterwegs ist. Nach dem dies geklärt worden ist, muss man die entsprechende Behörde aufsuchen und sich anmelden, damit man auch mit der Tätigkeit beginnen darf.

 

Stadt Dortmund Gewerbeanmeldung

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Dortmund?


Was ist das Besondere an Dortmund? Das die Kosten für die Bearbeitung sehr günstig sind! Zukünftige Gewerbetreibende müssen in der Regel nur rund 20 bis 33 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man allerdings

Wie melde ich mein Gewerbe an?

Das Gewerbe muss man vor Ort anmelden. Dabei kann man entweder einen Termin telefonisch vereinbaren, dieses auf der Seite des Gewerbeamtes erledigen oder man erscheint einfach persönlich vor Ort und versucht sein Glück.

Wenn man vor Ort einfach so erscheint, dann muss man allerdings auch damit rechnen, dass man hier einiges an Zeit verbringen wird, weil der Andrang für Gewerbeanmeldungen recht groß ist. Ein kleiner Tipp: vor allem gegen Mittags und am frühen Morgen ist es am einfachsten, schnell ran zu kommen!

Wo kann ich das Gewerbe anmelden?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund.

Wann öffnet die Gewerbeamt Dortmund?

Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Dortmund?

Vor Ort zahlt man dann die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 33 Euro beträgt. Anschließend muss man einige Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung,
  • ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man noch weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht erteilen, die dann ebenfalls die oben genannten Unterlagen benötigt,
  • Bei bestimmten Rechtsformen ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig,
  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Anschließend erhält man dann ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses mit nach Hause zu nehmen und dort auszufüllen. Es empfiehlt sich allerdings, das man dieses Formular vor Ort ausfüllt, da der Mitarbeiter direkt bei Fragen eingreifen kann. Unter anderem muss man Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Hat man dies erledigt, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie dient dann als Gewerbeschein, welcher aussagt, dass man mit diesem Schein die gewerbliche Tätigkeit bestätigt.

Bis wann muss man das Gewerbe anmelden?

In Deutschland ist es klar geregelt, bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Kann man ein Gewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.

Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?

Um ein kleines Gewerbe anmelden zu können, benötigt man den steuerlichen Erfassungsbogen. Diesen erhält man nur beim Finanzamt. Gewerbetreibende müssen nicht selbst beim Finanzamt erscheinen, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Auf diesem Bogen muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, dass das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und man auch die dementsprechenden Rechte erhält.

Fazit:

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund. Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen.

 

Gewerbeanmeldung Frankfurt

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung in Frankfurt: Haupt- oder Nebengewerbe?

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können. Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Der erste Ansprechpartner, um ein Gewerbe in Frankfurt am Main anmelden zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

Gewerbeamt: Ort oder Termin

Um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können, muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Frankfurt?

Bei der Gewerbeanmeldung selbst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 40€ kostet. Diese bezahlt man ganz unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Außerdem ist es wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Wann benötigt man eine Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste. Um den ganzen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit sein Gewerbe anmelden.

Fazit:

Der erste Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Frankfurt am Main eröffnen zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

 

Gewerbe anmelden Hannover – Gewerbeanmeldung in Hannover

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung- Hannover?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Hannover rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Nebengewerbe

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können.

Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe in Hannover anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt am Schützenplatz 1 30169 Hannover.

Gewerbe anmelden vor Ort oder mit Termin

Beim Gewerbeamt muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen. Bei einem Termin hat man den Vorteil, dass man nicht allzu lange im Wartezimmer verbringen muss. Man muss bei der Gewerbeanmeldung damit rechnen, dass man etwas Geld dabei haben muss.

Die Bearbeitungsgebühr liegt in der Landeshauptstadt Niedersachsens bei 40 Euro. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Das muss jeder Gründer bezahlen. Außerdem ist es wichtig, dass man noch einige Unterlagen bei sich hat. 

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

 Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann.

Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden.

Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Was wird wenn man die Gewerbeanemldung verspätet oder nicht vornimmt?

Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.

Fazit:

In der Landeshauptstadt Niedersachsens gründen? Na klar doch, wo denn auch sonst? Man muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden, welches am Schützenplatz 1 30169 liegt.