Ab wann es sich lohnt ein Kleingewerbe anzumelden?

Wer muss ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der gewillt ist ein Gewerbe anzumelden, dies auch tun darf. Um das Gewerbe auch den Start zu bringen, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Je nach Stadt kann es sein, das auch die Ordnungsämter oder auch Handelskammern dafür eignen und dies dort erlaubt ist.

Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Einige Gewerbeämter verlangen eine Terminvereinbarung, anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach nur erscheint und dann im Wartezimmer bleibt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Mittlerweile bieten auch immer mehr Städte den Service der Online Gewerbeanmeldung an.

Dieser Service ist vor allem für Leute ideal, die bisher aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit nicht dazu kamen, entweder ein Gewerbeamt vor Ort oder einen Termin zu vereinbaren. Vor allem kann man die Anmeldung bequem von Zuhause aus und zu jeder Uhrzeit erledigen.

Welche Städte genau diese anbieten, muss man im Internet nachschauen. Beim Gewerbeamt nun angekommen muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Ebenfalls dabei haben muss man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
  • für Minderjährige gilt, das diese die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigen,
  • sofern der Fall eintreten sollte, das man persönlich nicht vor Ort erscheinen und auch die Anmeldung nicht Online vornehmen kann, muss man eine Person mit einer Vollmacht ausstatten, das diese die Gewerbe Anmeldung für einen erledigt.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Beim Gewerbeamt erhält man einen Formular. In diesem werden einige Dinge abgefragt. Unter anderem auch, ob man im Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse bezahlen. Daher ist es ratsam, sich früh genug darüber im Klaren zu sein, was man sich genau in der Zukunft vorgestellt hat.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn die Formular nun ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie, die dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein gibt einem noch nicht das Recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne das man dabei Gewerbesteuern zahlen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss dann versteuert werden. Auch gibt es noch die Möglichkeit, das Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung zu gründen.

Wenn man diese Option bewusst nicht zieht, dann darf man innerhalb der nächsten fünf Jahre diese auch nicht mehr benutzen. Daher ist es ratsam, sich genau darüber bewusst zu werden, wie man in den kommenden Monaten und Jahren mit dem Gewerbe fortfahren möchte. Der Gründer muss außerdem wie jeder andere auch eine Umsatzsteuer und eine Einkommenssteuer abgeben.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe hat nur moderate Kosten im Jahr. Zunächst fallen die Kosten für die Bearbeitungsgebühr an. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 13 Euro, ein Gesundheitszeugnis um die 20 und eine Handwerkskarte sogar bis zu 300.

Als Gewerbepflichtiger muss man sich bei der IHK anmelden. Die dortigen Gebühren betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Außerdem sollte man in Betracht ziehen, das der Fall eintreten kann, das man als Unternehmen wächst und eine Räumlichkeit mieten muss. Eventuell auch eine Neuanschaffung benötigt. Patente anmelden muss. Verträge oder Abonnements hat. Das sind alles etwaige Kosten, die für einen Gründer vor allem zu Beginn seines Starts erwarten können.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Ein Kleingewerbe definiert sich unter anderem auch darin, das man einen Hauptjob hat und dieses Gewerbe nur nebenberuflich betreibt. Das bedeutet jedoch nicht immer unbedingt, dass das Kleingewerbe auch weniger Geld einbringen muss, wie der Hauptjob selbst.

Es ist nämlich so, das man mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro im Jahr an Umsatz und 50.000 Euro an reinem Gewinn erwirtschaften darf. In vielen Fällen übertrifft dies sogar die Einnahmequelle aus dem Job. Allerdings darf man nicht vergessen, das man beim Gewerbe auch Gewerbesteuern abführen muss.

Wann greift die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung muss extra beim Finanzamt beantragt werden und ist eine kleine Starthilfe für Gründer. Sie ist ein geniales Konstrukt, um den Gründern den Start zur Selbstständigkeit zu vereinfachen, in dem diese keine Gewerbesteuern abführen müssen, wenn diese einige Voraussetzungen als Gewerbe erfüllen.

Diese sind: wenn ein Gewerbe in seinem ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, dann muss dieser nicht die Gewerbesteuern abführen. Wenn der Unternehmer beispielsweise im ersten Jahr einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftet, zahlt er zwar keine Gewerbesteuer, weil der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro gilt. Dennoch greift die Regelung nicht mehr ein.

Nebenberuflich Gewerbe anmelden?

Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste. Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern.

Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht. Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür.

Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind. Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte.

Müssen wir die Hauptjob verlassen?

Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen. Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann.

Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle. Auch möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.

Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann.

Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist.

Wie lange darf man als nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten?

Man entscheidet selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet. Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Auch sollte man berücksichtigen, das man beim Kleingewerbe selbst noch einige weitere Vorteile genießen kann. Als Kleingewerbe profitiert man von der Kleinunternehmerregelung. Wenn man als Kleingewerber also einige Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes einhält, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Wie viel Gewinn kann man erwirtschaften?

Man kann einen Betrag bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wer also die Sorgen hatte, viel tun zu müssen, auch beim Kleingewerbe, der kann jetzt ruhig aufatmen. Der Verwaltungsaufwand ist im Gegensatz zu anderen Gewerbeformen sehr moderat. Wann muss man die gewerbliche Tätigkeit anmelden?

Muss man beim Gewerbeamt anmelden?

Sich beim Gewerbeamt anmelden ist ein muss. Doch wann genau muss dies überhaupt geschehen? Gibt es dafür eine bestimmte Regelung und Frist? Ja! Diese gibt es tatsächlich. Das Gewerbe anmelden muss sofort geschehen und bedarf keiner extra Zeit.

Falls du die Anmeldung noch nicht vorgenommen hast, dann solltest du diese schleunigst nachholen. Es kann nämlich sein, das du ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten kannst. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes innerhalb von 60 Wochen rückwirkend nachzuholen. Dennoch sollte man keine Zeit verstreichen und sofort das Gewerbe anmelden.

Wer sind Freiberufler und wer Gewerbetreibende?

Wir sprachen bisher nur über die Leute, die beim Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt allerdings auch eine Personengruppe, die dies gar nicht tun muss. Eine Anmeldung vornehmen müssen die freien Berufe bzw. Freiberufler nicht. Diese müssen nur beim Finanzamt erscheinen bzw. sich bei diesen melden.

Generell erhalten sowohl die Gewerbetreibenden, als auch die Freiberufler vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Auf diesem Bogen muss man auch Angaben zu der gewerblichen Tätigkeit machen.

Diese sollte so ausführlich wie möglich beschrieben werden und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da das Finanzamt genau überprüft, inwieweit die angegebene Tätigkeit denn auch der Realität entspricht. Die freien Berufe werden unter anderem in Katalog- und Katalogähnliche Berufe unterteilt. Darunter zählen unter anderem:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten

Als Freiberufler ist man auch nicht verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.

Dem Arbeitgeber vom Gewerbe erzählen?

Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist man auch dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die jährlichen Gebühren bei der IHK Kosten rund 30 bis 70€ . Auch wenn diese Kosten vor allem bei einer neuen Anmeldung sehr nervig sein können, so sollte man nicht vergessen, das die IHK auch sehr viele Angebote bereitstellt, die man in Anspruch nehmen kann, um das eigene Unternehmen weiter voranzubringen.

Darunter sind unter anderem auch Programme für Weiterbildungskurse und Zertifikate dabei. Eine nicht ganz so schöne Sache kann die Sache mit der IHK aber auch nehmen. Nämlich dann, wenn man als Kleingewerbe innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von diesen erhält.

Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Wenn dann genau Neuanschaffungen benötigt werden, kann dies umso ärgerlicher sein. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com hat für dich eine Lösung parat. Du kannst nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da wir die IHK-Gebühren-Beratung anbieten. In dieser prüfen wir für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ zu senken. Ja du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, das du am Ende sogar fast nichts zahlen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen zahlreichen positiven Erfahrungen der Nutzer sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier.

Fazit:

Das Gewerbe anmelden tut man beim Amt des Gewerbes. Man muss dabei eine Gebühr von 20 bis 60€ bezahlen und Dokumente dabei haben wie ein Personalausweis und eine Melde-bestätigung. Beim Kleingewerbe darf man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Die gewerbliche Tätigkeit muss sofort angemeldet werden.

 

Gewerbeanmeldung in Siegen – Bequem und einfach!

Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung  an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt.

In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss. Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal.

Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.

Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.

Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.

Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.

Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.

Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.

Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .

Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss. Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.

Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.

Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung

In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.

Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.

Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter  einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.

Fazit

Die Firmenregistrierung ist etwas, das die große Mehrheit der Gründer nicht vermeiden kann. Aber auch wenn die Prozedur zunächst einschüchternd wirkt, kann man sich sicher sein: Es ist nur „als Spaß anzusehen“.

Denn die Gewerbeanmeldung ist nur ein winziger Schritt. Sobald man die Schritte des Unternehmensgründungsprozesses durchlaufen hat (Eröffnung eines Geschäftskontos, Einholung von Genehmigungen, eventuell Inanspruchnahme eines Notars usw.), kann sein eigenes Unternehmen anmelden.

Anmeldung einer GbR & Gewerbeanmeldung

Was genau ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?


Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt: GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt ist ein Gewerbe und zählt zu den Personengesellschaften.

Mindestens zwei Person kann gründen

Sie muss von mindestens zwei Personen gegründet werden, damit es auch von einer GbR handelt. Es können auch mehr als zwei Gründer sein. Dabei können diese Personen natürliche und juristische Personen sein. Mit juristischen Personen sind zum Beispiel Kapitalgesellschaften gemeint.

Wie kann man Gründen?

Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben und muss nicht als Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden. Auch ist für die Gründung einer GbR kein Stammkapital notwendig, welches die Gründung einfacher macht. Weil die Gründung einer GbR keinen hohen bürokratischen Aufwand erfordert, ist sie leicht zu gründen und zählt deshalb zu einen der beliebten Rechtsformen eines Gewerbes.

Wie meldet man eine GbR an?

Die Gründung einer GbR erfolgt ganz einfach beim zuständigen Gewerbeamt. Nach dem die Gesellschafter ihr Ziel festgelegt haben, können sie mit der Anmeldung beim Gewerbeamt beginnen. Dafür müssen die Gesellschafter das für sich zuständige Gewerbeamt aufsuchen. Es kann sein, dass es in größeren Städten mehrere Gewerbeämter gibt oder auch andere Gemeinden zuständig sind für die Gewerbeanmeldung.

Anmeldung des Gewerbes

Nach dem das zuständige Amt ausfindig gemacht worden ist, beginnt die Anmeldung des Gewerbes. Dafür müssen die Gesellschafter der GbR das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Bei dem Amt des Gewerbes müssen alle Gesellschafter, die die GbR anmelden möchten, anwesend sein und einzeln das Formular ausfüllen. Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt.

Müssen die Gesellschafter die Gesellschaftsvertrag vorweisen?

Zur Anmeldung beim Gewerbeamt müssen die Gesellschafter kein Gesellschaftsvertrag, wie bei einer Kapitalgesellschaft, vorweisen. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf.

Wie kann man ein Gewerbeschein haben?

Um den Gewerbeschein zu kriegen, müssen noch die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und die entsprechende Bearbeitungsgebühr muss gezahlt werden.

Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?

In dem Formular zur Gewerbeanmeldung macht man zuerst Angaben zur eigenen Person, wie zum Beispiel: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit. Anschließend folgen die Angaben zum Gewerbe. Hier muss man angeben:

  • Wie viele Geschäftsführer gibt es?
  • Wo ist der Sitz des Gewerbes?
  • Von welcher Tätigkeit handelt es?
  • Werden Mitarbeiter beschäftigt?
  • Handelt es von einem Nebengewerbe?
  • Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Das Formular ist sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man den Beamten um Hilfe bitten, wenn man keine genaue Vorstellung hat, wie man das Formular ausfüllen soll.

Du willst vorbereitet zum Gewerbeamt? Kein Problem! Bei uns auf GewerbeAnmeldung.com kannst du gemeinsam mit unserer Hilfe das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Hierbei kannst du uns all deine Fragen stellen und erlebst auch keine Überraschungen vor Ort beim Gewerbeamt. Die gemeinsam ausgefüllten Unterlagen kriegt du von uns zugeschickt und das einzige was du noch tun musst, ist diese bei  deinem zuständigen Gewerbeamt einzureichen.

Welche Unterlagen benötigt man um eine GbR anzumelden?

Neben dem Antrag auf Gewerbeanmeldung müssen auch notwendige Unterlagen eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Dabei sollten die Unterlagen vollständigen sein. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt letzten Endes davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Im Allgemeinen werden benötigt:

  • Der gültige Personalausweis oder Reisepass
  • Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
  • Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
  • Bei juristischen Personen wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man die Zulassung und kann mit der Tätigkeit beginnen. Besser gesagt man kriegt seinen Gewerbeschein, die offizielle Zulassung.

Bis wann muss man eine GbR angemeldet werden?

Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Die Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollte rechtzeitig erfolgen.

Was wird wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen. Um diesen Stress zu vermeiden sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit beim Gewerbeamt vorstellig werden.

Muss man persönlich zum Finanzamt?

Zum Finanzamt muss man nicht persönlich hin, denn nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert. Daraufhin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dies kann sieben bis zehn Tage dauern.

Falls es zu lange dauern sollte, kann man zur Sicherheit das Finanzamt kontaktieren. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Man kriegt eine Steuer-ID für das Gewerbe. Die Steuer-ID gehört auf jede Rechnung, die man ausstellt.

Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)

Schritt für Schritt um ein Gewerbe anmelden

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Im letzten Punkt muss man angeben, ob man von der Regelung des Kleinunternehmers profitieren möchte.

Sind sie neu bei eine Gewerbeanmeldung?

Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus.

Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.

Was kostet die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig für den Gesellschafter. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter keinen Stammkapital aufweisen.

Die einzigen Kosten, die die Gesellschafter an erster Stelle tragen müssen sind die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Wie hoch genau die Kosten der Gewerbeanmeldung vor Ort sind, kann man nicht genau sagen, weil es von Stadt zu Stadt variieren kann. Doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro.

Ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich zur Gründung einer GbR?

Anders wie bei Kapitalgesellschaften ist es bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erforderlich einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, da es nicht im Handelsregister eingetragen wird.

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auch mündliche Vereinbarungen rechtsgültig. Die Abmachungen sind auch nur dann rechtsgültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss.

Es kann individuell festgehalten werden und am besten macht man den Vertrag zusammen mit einem Anwalt, damit es lückenlos ist. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:

  • Geschäftszweck
  • Geschäftsdauer (falls notwendig)
  • Die Geschäftsführer
  • Die Aufteilung der Aufgaben
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
  • Falls ein Gesellschafter abtritt
  • Wenn ein Todesfall vorliegt
  • Falls die GbR verkauft wird

Wie kann ein GbR sich löschen?

Falls ein Gesellschafter aus der GbR aussteigen möchte und es nur zwei Gründer gab, löst sich automatisch die GbR, weil die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist. Es gibt einen ausschlaggebenden Grund, warum man einen Gesellschaftsvertrag anschließen sollte.

Um spätere Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es immer besser alles schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Da man sich meistens mit Bekannten selbstständig macht, können unter den Konflikten persönliche Beziehungen leiden.

Mit was beginnt Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.

Muss eine GbR bei der IHK angemeldet werden?

Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland Pflicht und kann nicht gekündigt werden. Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist.

Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro.  Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn im Gegensatz bietet die Industrie- und Handelskammer einem Gewerbe an sich weiterzuentwickeln.

Keine Kosten bei der IHK? Ebenfalls möglich bei uns! Wir auf GewerbeAnmeldung.com überprüfen und berechnen es für dich und versuchen die Mitgliedschaftskosten bis auf null Euro zu senken!

Kann man eine GbR online anmelden?

Heut zu Tage ist es auch durchaus möglich, dass man sein Gewerbe auch online anmelden kann. Doch ist es noch nicht bundesweit abgedeckt und hängt von der jeweiligen Stadt ab, wo man sein Gewerbe anmelden wird.

Die Online-Anmeldung bietet einen großen Vorteil an. Dadurch kann man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden, ohne dass man erst mal einen Termin machen muss.

Es kann durchaus sein, dass es dauert bis man einen Termin bekommt und dadurch kann man auch später mit der Tätigkeit beginnen. Dies ist ein großer Zeitverlust für den Gewerbetreibenden. Oder aber auch kann es sein, dass man vor Ort warten muss bis man drankommt. Mit dem Online-Verfahren kann die Anmeldung jeder Zeit bequem von Zuhause erfolgen.

Namensgebung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Bei der Namengebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es Vorgaben, an die sich die Gesellschafter halten müssen. Es darf kein frei erfundener Name ausgesucht werden.

Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein und am Ende muss ‚GbR‘ stehen bzw. es muss kenntlich sein, dass es von einer GbR handelt. Es muss zurück verfolgbar sein, wem die GbR gehört.

Nach den Namen der Gesellschafter kann man einen Zusatz hinzufügen, welches die Tätigkeit der GbR beschreibt. Ein Beispiel hierfür: ‚Marie Buch und Johannes Buch Reinigung‘.

Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?

Bei einer GbR zahlt man die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Einkommenssteuer

Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet. Sie können unterschiedlich aussehen.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Doch kann man sich die Umsatzsteuer sparen, wenn man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt.

Wie viel Umsatz darf man mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwirtschaften?

Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Recht ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Eine GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Als eine GbR kann man die Regelung eines Kleinunternehmers beim Finanzamt in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer.

Kann man von den Umsatzsteuern befreit sein?

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Welche Kosten bringt eine GbR jährlich mit sich?

Die genauen Kosten ganz unterschiedlich aussehen. Diese hängen davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird. Folgende Kosten können aufkommen:

  • Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
  • Miete für eine Räumlichkeit
  • Partnerschaften
  • Neuanschaffungen
  • Mitarbeiter
  • Eventuell Versicherungen

Eine GbR als Nebengewerbe

Wer eine GbR anmelden möchte, sich aber noch nicht ganz sicher ist, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Durch die Nebentätigkeit empfindet man keinen Druck schnell erfolgreich zu werden und hat genug Zeit sich dabei auszutesten.

Im Nachhinein kann man es immer noch ohne Probleme in eine Haupttätigkeit ummelden. Dadurch, dass man eine Haupteinnahmequelle hat, ist man finanziell abgesichert und muss sich keine Sorgen um finanzielle Notlagen machen. Währenddessen kann man den Markt in Ruhe erkunden und Kontakte knüpfen.

Was wird wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitert?

Wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitern sollte, ist es nicht so tragisch, weil man keinen großen finanziellen Aufwand betreiben musste.

Muss man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren?

Ob der Arbeitgeber informiert werden muss, hängt immer vom Arbeitsvertrag ab. Wenn es im Vertrag enthalten ist, muss in jedem Fall der Arbeitgeber benachrichtigt werden. Falls nicht ist es nicht zwingend erforderlich.

Es sei denn es herrscht dadurch Wettbewerb. In dem Fall muss man den Arbeitgeber wiederum informieren. Am besten ist es, dass man den Arbeitgeber in jedem Fall informiert, damit man sein Vertrauen nicht missbraucht.

Auf was muss die Gesellschafter sich beachten?

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man beachten, dass die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt werden und die Arbeit auch nicht nachlässt. Bei der Nebentätigkeit muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

Pflichten und Rechte der Gesellschafter bei einer GbR

Wie auch bei jedem anderen Gewerbe gibt es Rechte und Pflichten, die der Gesellschafter bei einer GbR einhalten muss. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen.

Als Gesellschafter der GbR muss man immer im Sinne des Gewerbes handeln und darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte. Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente.

Vor- und Nachteile einer GbR

Die Vorteile einer GbR sind:

  • Kein Mindestkapital notwendig
  • Kein hoher bürokratischer Aufwand
  • Anmeldung beginnt sofort beim Gewerbeamt
  • Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden
  • Es kann als Nebengewerbe gegründet werden
  • Hohes Ansehen bei Kreditinstituten

Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.

Fazit

Wer zusammen mit einem Partner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen möchte, braucht nicht lange zögern, weil es einfach zu gründen ist. Es müssen sich nur mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen und ihre gewerbliche Tätigkeit anmelden.

Um die Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden, müssen sie keinen Gesellschaftsvertrag und keinen Stammkapital aufweisen. Die Anmeldung sollte schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Nach der Gewerbeanmeldung kriegt man den Gewerbeschein und somit die offizielle Zulassung, um mit der Tätigkeit starten zu können.

 

Fotografie Nebengewerbe

Du hat richtig Spaß dabei Fotos zu schießen und möchtest dein Geld damit verdienen? Jetzt hast du dich etwas eingelesen, jedoch gibt es zwei Alternativen, wie du dich damit selbstständig machen kannst? Entweder musst du ein Gewerbe anmelden oder nicht.

Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann man als Fotograf ein Gewerbe anmelden muss. Doch hier erfährst du den Unterschied.

Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?


Der Beruf als Fotograf kann in beide Kategorien eingeordnet werden. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.

Muss die Fotografein Gewerbe anmelden?

Aber manchmal zählt ein Fotograf auch zur handwerklichen Tätigkeit und muss deshalb ein Gewerbe anmelden. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden. Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an.

Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen. Oder man frag im Besten Fall beim Finanzamt nach, denn letztendlich entscheiden sie darüber. Falls es sich um eine gewerbliche Haupttätigkeit handelt, muss auf jeden Fall ein Gewerbe angemeldet werden.

Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.

Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es kann sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Rechtsform: Personalgesellschaft

Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Seit einigen Jahren muss man nicht seine fachliche Kompetenz als Fotograf nicht nachweisen. Deshalb kann man es einfach gründen. In jedem Fall wird manche Unterlage benötigt.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.

Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft

Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.

Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wo meldet die Kleingwerbe sich an?

Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.

Fotografie als Nebentätigkeit

Als Fotograf sofort erfolgreich zu werden kann etwas schwierig sein, denn heut zu Tage gibt es sehr viele von ihnen auf den Markt. Das Risiko seinen Job zu kündigen und zu scheitern könnte hierbei groß sein. Doch hat man die Möglichkeit erstmal als Nebentätigkeit zu starten und muss nicht direkt den Job kündigen.

Muss der Fotografie als Nebentätigkeit ein Gewerbe anmelden?

Bei der Fotografie als Nebentätigkeit kann es sein, dass man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden muss und es nur lediglich bei der Steuererklärung angeben braucht. Dies sollte man erstmal beim zuständigen Finanzamt klären. Wenn das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung vorsieht, dann muss man dies auch tun.

Nebentätigkeit: Was muss man achten?

Bei einer Nebentätigkeit muss man darauf achten, dass man dadurch die Arbeit im Hauptjob nicht vernachlässigt. Außerdem dürfen die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt werden.

Nebentätigkeit: Arbeitgeber İnformieren

Ob man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren muss, kann unterschiedlich aussehen. Zuerst sollte man sich sein Arbeitsvertrag durchlesen. Falls im Arbeitsvertrag steht, dass man davon erzählen muss, dann sollte man dies auch tun.

Vor allem sollte man es tun, um das Vertrauen des Arbeitgebers nicht zu brechen. Bei der Nebentätigkeit darf kein Wettbewerb herrschen. Wenn dies der Fall ist, könnte der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten. Wenn jedoch kein Wettbewerb herrscht und laut Arbeitsvertrag man den Arbeitgeber nicht informieren muss, ist es nicht verpflichtend. Wenn man nun merkt, dass man mit der Nebentätigkeit erfolgreicher wird, kann man es in eine Haupttätigkeit ummelden.

Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.

Wie viel Gewinn kann ein Kleingewerbe erwirtschaften?

Ein Kleingewerbe eignet sich auch dann gut, wenn man erst nebenbei damit starten möchte. Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.

Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon ob man es als Haupt- oder Nebentätigkeit ausübt. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständig gewordenen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man keine Umsatzsteuer zahlt, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Im ersten Geschäftsjahr darf man nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?

Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Tipps um als Fotograf erfolgreich zu werden

Damit man auch schnell erfolgreich wird, sollte man für sich als Fotograf gut werden. Zuerst sollte man sich spezialisieren und genau wissen, was man fotografieren möchte. Am besten wirbt man heut zu Tage mit den Social Medien.

Hier sollte man eine ansprechende Seite für den Kunden gestalten. Wenn man bereits mit den Fotos überzeugen kann, hat man den Kunden so gut wie für sich gewonnen. Dabei sollte man auch seine Konkurrenz unter die Lupe nehmen und schauen, was man besser als sie machen kann. Ganz wichtig bei den Aufträgen ist, dass man auf die Wünsche der Kunden eingeht und sie im Mittelpunkt stehen lässt. So fühlen sie sich besonders und wissen zu schätzen, dass man ihre Meinung für wichtig hält. Am Ende ist der zufriedene Kunde wichtig, denn die größte Werbung wird er für einen machen, in dem er seine Zufriedenheit mit seinem Umkreis teilt.

Fazit

Bevor man als Fotograf durchstartet sollte man sich einige Gedanken machen. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Möchte man zuerst nebenbei starten? Wer genau ist die Zielgruppe? Wenn die Fragen geklärt sind, muss man sich nur noch bei der entsprechenden Behörde anmelden und kann schon starten.

 

Fotograf Gewerbeanmeldung

Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht. Auch bei einem Fotografen ist es nicht ganz klar. Doch hier erfährst du den Unterschied.

Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?


Der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.

Muss die Fotograften ein Gewerbe anmelden?

Manchmal müssen Fotografen  ein Gewerbe anmelden, weil es gleichzeitig auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden.

Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen.

Gewerbeanmeldung: Haupttätigkeit oder nebenbei die Tätigkeit ?

Eine Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall erforderlich, wenn man es als Haupttätigkeit beabsichtigt. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung als zusätzliche Einnahme angeben. In dem Fall sollte man sich vorher beim Finanzamt erkundigen, um sicher zu gehen.

Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.

Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es kann  sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Rechtsform: Personalgesellschaft

Personalgesellschaft  können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird  manche Unterlage benötigt.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.

Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft

Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.

Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wo meldet die Kleingwerbe sich an?

Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.

Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.

Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?

Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Als Fotograf muss erstmal die Frage geklärt werden, ob man gewerblich oder freiberuflich unterwegs ist. Nach dem dies geklärt worden ist, muss man die entsprechende Behörde aufsuchen und sich anmelden, damit man auch mit der Tätigkeit beginnen darf.

 

Kosmetik Gewerbe anmelden

Kosmetikerin – Ein Beruf, welches heut zu Tage sehr gefragt ist und das Hobby vieler Frauen. Viel Frauen möchten dieses Hobby zur Berufung machen und selbstständig werden. Dabei werden auch ganz viel Kurse angeboten, wo man sich die Tätigkeit als Kosmetikerin aneignen kann. Dadurch, dass so viele Weiterbildungskurse angeboten werden, hat man gute Chancen sich die Tätigkeit anzueignen und durchzustarten.

Jedoch wissen einige wie genau sie sich damit selbstständig machen können oder welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit man auch durchstarten kann. Hier wirst du aufgeklärt, wie du dein Business als Kosmetikerin erfolgreich startest.

Was genau ist der Gewerbeschein?


Der Gewerbeschein ist für jeden Gewerbetreibenden die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Diesen bekommt man, wenn man seine Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet hat.

Wer muss beim Gewerbeamt anmelden?

Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche selbstständig und langfristig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erzielen in der man nicht im Angestelltenverhältnis ist, muss dies beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Was wird wenn man eine Gewerbeanmeldung nicht angemeldet?

Ohne eine Gewerbeanmeldung ist es niemanden erlaubt Geld zu verdienen. Dies kann Konsequenzen mit sich trage, welche sehr teuer werden können. Es können einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Aus dem Grund sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit beim Gewerbeamt vorstellig werden.

Welche Voraussetzungen muss man als Kosmetikerin mit sich bringen?

Die wichtigste Voraussetzung für eine Kosmetikerin oder Kosmetiker ist, dass die fachliche Kompetenz nachgewiesen werden kann. Dafür ist nicht unbedingt ein schulischer Abschluss notwendig, sondern kann auch durch Zertifikate nachgewiesen werden.

Von wo kann eine Kosmetikerin ein Zertifikat einholen?

Heut zu Tage werden viele Kurse angeboten, wo man ein Seminar besuchen kann und sich ein Zertifikat einholt. Mit diesem Zertifikat kann man dann auch schon starten. Zertifikate und Nachweise sind entscheidend für Kunden, denn dadurch weckt man Vertrauen auf und zeigt, dass man auch das Wissen dazu hat. Dadurch fühlt sich der Kunde in sicheren Händen aufgehoben. Wenn man diese nachweisen kann, kann man auch dementsprechend sein Business aufbauen und erfolgreicher werden.

Wo meldet man die Tätigkeit an?

Bevor man überhaupt anfängt als Kosmetikerin zu arbeiten, braucht man den Gewerbeschein und diesen kriegt man vom Gewerbeamt.

Wie kriegt man ein Gewerbeschein ?

Dafür muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen.Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Außerdem muss man die notwendigen Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Eventuell muss man auch schon beim Gewerbeamt seine Tätigkeit nachweisen können.

Wenn man noch die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein.

Vie viel kostet eine Bearbeitungsgebühren?

Die Bearbeitungsgebühren können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Jedoch belaufen sie sich in der Regel auf rund 20 bis 60 Euro.

Gewerbe anmelden: Haben sie schon darüber Gedanken gemacht?

Bevor man überhaupt sein Gewerbe anmeldet, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man eine Räumlichkeit mieten möchte, wo man seiner Tätigkeit nachkommen möchte. Oder möchte man zunächst von Zuhause aus starten oder mobil sein? Diese Frage sollte vorher geklärt werden, weil man im Formular zur Gewerbeanmeldung eine Adresse angeben muss.

Kann man eine Kosmetikstudio auch zuhause haben?

Ja es gibt solche Möglichkeit aber man muss beachten, dass wenn man von Zuhause aus arbeitet, sich die Erlaubnis des Vermieters einholen muss. Man sollte eventuell bedenken, dass man eine große Räumlichkeit benötigt, weil man einen Lagerraum bräuchte. Die Materialien kann man erst erlangen, wenn man auch den Gewerbeschein hat.

Die Gewerbe- Formular: Die Tätigkeit genau beschreiben

Beim Beschreiben der Tätigkeit im Gewerbeformular sollte man diese genau und umfangreich beschreiben um spätere Missverständnisse mit den Behörden zu vermeiden.  Beim Gewerbeamt sollte man erfragen, ob die Anmeldung bei der Handwerkskammer verpflichtend ist. Wenn ja, dann muss man sich bei der Handwerkskammer anmelden.

Ganz wichtig: Hygienevorschriften als Kosmetiker/in beachten

Die Hygienevorschriften sind das wichtigste beim Ausüben des Kosmetikberufes. Ganz wichtig ist sie in den Augen der Kunden. Wenn man nicht hygienisch arbeitet, kann alles ganz schnell den Bach unter gehen. Nach jeder kosmetischen Behandlung muss alles für den nächsten Kunden gereinigt und desinfiziert werden. Es kann durchaus sein, dass man unerwartete Besuche vom Gesundheitsamt kriegt, welche die Hygiene im Studio kontrollieren können. Falls man Schwierigkeiten dabei hat, kann man sich Hilfe von der Industrie- und Handelskammer einholen. Als Kosmetikerin wird man auch zum Mitglied bei der IHK.

Wie wird man als Kosmetikerin erfolgreich?

Nun hat man die Qualifikation und möchte starten. Doch was muss man beachten, damit man auch erfolgreich wird? Bevor man überhaupt richtig durchstartet und einfach loslegt, sollte man einen Businessplan ausarbeiten. Dabei muss man sich Gedanken darüber machen, welche Nische man decken möchte.

Kosmetikerin: Seine Tätigkeit gut vermarken

Man muss seine Tätigkeit gut vermarkten können, um anspruchsvoll bei den Kunden anzukommen. Heut zu Tage gelingt es am besten durch Social Media. Wenn man sich attraktive und ansprechende Seiten aufbaut und seine Tätigkeit von der besten Seite wirbt, hat man schon viele Herzen für sich gewonnen. Je besser man seine Tätigkeit verkauft, umso schneller kann man wachsen und auch Gewinn erwirtschaften.

Kosmetikerin: seine Arbeit sorgfältig machen

Beim Ausüben der Tätigkeit sollte man als Kosmetikerin darauf achten, dass man seine Arbeit sorgfältig macht und zufriedene Kunden hat. Kunden sind immer die beste Werbung. Es gibt keine bessere Werbung, wenn sie zufrieden sind und darüber sprechen. Menschen verlassen sich mehr auf Erfahrung anderer.

Kosmetikerin: Lage des Studios

Ganz wichtig ist auch die Lage des Studios. Je zentraler sie ist und leichter zu erreichen ist, desto mehr Kundschaft hat man für sich. Das Studio sollte vor allem ansprechend und sauber wirken. Denn auch hier ist der erste Eindruck entscheidend. Wir kennen es alle: Wenn uns eine Räumlichkeit nicht schön erscheint, hat man sich schon direkt ein negatives Bild ausgemalt. Der erste Eindruck ist hierbei sehr entscheidend.

Fazit

Warum nicht mit dem Hobby durchstarten? Im Grunde ist es ganz einfach. Man muss nicht unbedingt einen Schulabschluss dafür nachweisen. Dafür genügt schon ein Zertifikat.

Bevor man aber richtig durchstartet, sollte man sich genau Gedanken machen und seinen Businessplan ausarbeiten. So kann man auch gezielt auf die Kunden zu gehen. Danach kann man auch schon das für sich zuständige Gewerbeamt aufsuchen und sein Gewerbe anmelden.

Nach der Gewerbeanmeldung kriegt man seinen Gewerbeschein und mit dieser ist man offiziell dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen. Bei einem Kosmetikberuf muss man am meisten auf die Hygiene achten. Es ist nicht nur vorgeschrieben hygienisch zu sein, sondern ist auch ganz wichtig im Auge vom Kunden. Ganz wichtig ist auch das Auftreten bei den Kunden.  Man muss seine Tätigkeit gut verkaufen können, damit man auch Kunden für sich gewinnen kann.

Dabei muss man genug Werbung machen und seine Arbeit vorstellen. Dazu eignen sich Social Medien heut zu Tage sehr gut. Am wichtigsten ist jedoch die Zufriedenheit der Kunden, weil dies sich sehr schnell rumspricht und die wichtigste Art von Werbung ist. Wer sich also als Kosmetikerin selbstständig machen möchte, muss sehr gut in seiner Tätigkeit sein, um auch schnell erfolgreich zu werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man als Kosmetikerin selbstständig zu werden nicht viel tun muss. Man braucht nur lediglich die Qualifikation und kann auch schon starten.

 

Stadt Dortmund Gewerbeanmeldung

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Dortmund?


Was ist das Besondere an Dortmund? Das die Kosten für die Bearbeitung sehr günstig sind! Zukünftige Gewerbetreibende müssen in der Regel nur rund 20 bis 33 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man allerdings

Wie melde ich mein Gewerbe an?

Das Gewerbe muss man vor Ort anmelden. Dabei kann man entweder einen Termin telefonisch vereinbaren, dieses auf der Seite des Gewerbeamtes erledigen oder man erscheint einfach persönlich vor Ort und versucht sein Glück.

Wenn man vor Ort einfach so erscheint, dann muss man allerdings auch damit rechnen, dass man hier einiges an Zeit verbringen wird, weil der Andrang für Gewerbeanmeldungen recht groß ist. Ein kleiner Tipp: vor allem gegen Mittags und am frühen Morgen ist es am einfachsten, schnell ran zu kommen!

Wo kann ich das Gewerbe anmelden?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund.

Wann öffnet die Gewerbeamt Dortmund?

Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Dortmund?

Vor Ort zahlt man dann die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 33 Euro beträgt. Anschließend muss man einige Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung,
  • ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man noch weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht erteilen, die dann ebenfalls die oben genannten Unterlagen benötigt,
  • Bei bestimmten Rechtsformen ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig,
  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Anschließend erhält man dann ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses mit nach Hause zu nehmen und dort auszufüllen. Es empfiehlt sich allerdings, das man dieses Formular vor Ort ausfüllt, da der Mitarbeiter direkt bei Fragen eingreifen kann. Unter anderem muss man Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Hat man dies erledigt, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie dient dann als Gewerbeschein, welcher aussagt, dass man mit diesem Schein die gewerbliche Tätigkeit bestätigt.

Bis wann muss man das Gewerbe anmelden?

In Deutschland ist es klar geregelt, bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Kann man ein Gewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.

Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?

Um ein kleines Gewerbe anmelden zu können, benötigt man den steuerlichen Erfassungsbogen. Diesen erhält man nur beim Finanzamt. Gewerbetreibende müssen nicht selbst beim Finanzamt erscheinen, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Auf diesem Bogen muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, dass das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und man auch die dementsprechenden Rechte erhält.

Fazit:

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund. Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen.

 

Gewerbe anmelden Hannover – Gewerbeanmeldung in Hannover

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung- Hannover?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Hannover rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Nebengewerbe

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können.

Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe in Hannover anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt am Schützenplatz 1 30169 Hannover.

Gewerbe anmelden vor Ort oder mit Termin

Beim Gewerbeamt muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen. Bei einem Termin hat man den Vorteil, dass man nicht allzu lange im Wartezimmer verbringen muss. Man muss bei der Gewerbeanmeldung damit rechnen, dass man etwas Geld dabei haben muss.

Die Bearbeitungsgebühr liegt in der Landeshauptstadt Niedersachsens bei 40 Euro. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Das muss jeder Gründer bezahlen. Außerdem ist es wichtig, dass man noch einige Unterlagen bei sich hat. 

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

 Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann.

Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden.

Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Was wird wenn man die Gewerbeanemldung verspätet oder nicht vornimmt?

Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.

Fazit:

In der Landeshauptstadt Niedersachsens gründen? Na klar doch, wo denn auch sonst? Man muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden, welches am Schützenplatz 1 30169 liegt.

 

Selbstständigkeit wo anmelden

Wo kann man ein Gewerbe selbstständig anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man ebenfalls die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder auch bei der Handwerkskammer.

Nachdem man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen konnte, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen vorher festgelegten Termin benötigt. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile, die wir uns einmal genauer anschauen.

Selbstständig im Gewerbeanmeldung: Termin

Wenn man einen Termin vereinbaren muss, dann kann es sein, dass dieser aufgrund des Andrangs erst nach mehreren Wochen und Monaten frei ist. Nicht so schön, doch in Deutschland verständlich.

Über sieben Millionen Betriebe sind in Deutschland angemeldet. Jedes Jahr kommen neue Anträge dazu. Es ist daher verständlich, das im Land der Dichter und Denker mal etwas warten muss. Zumindest weiß man dann auch, dass man nicht solange Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Selbstständig im Gewerbeannemldung: Ort

Leute, die vor Ort erscheinen können, kennen dieses Problem nämlich zu gut. Auch hier ist der Andrang sehr hoch und der erste, der da ist, mahlt auch zuerst. Daher kann man sich auch auf eine lange Wartezeit einstellen. Allerdings kann man auch an dem selben Tag zumindest das Gewerbe auch anmelden.

Ein Trick, dass man nicht so lange warten zu müssen

Ein kleiner Trick, um eventuell nicht so lange warten zu müssen: erscheine entweder sehr früh am Morgen, am besten zu den Öffnungszeiten selbst oder komm nach der Mittagspause. Zu diesen Zeiten sind die meisten entweder auf dem Weg zur Arbeit oder bereits wieder am Arbeiten. Dann ist es in den meisten Ämtern auch wieder etwas ruhiger.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt noch eine dritte Alternative, um das Gewerbe anmelden zu können. Die Online Gewerbeanmeldung. Sie ist die Lösung, für die meisten Probleme! Leute, die aufgrund ihrer Arbeit (oder aufgrund eines gestörten Schlafrhythmus) es nie geschafft haben, zu den entsprechenden Öffnungszeiten oder Tagen beim Gewerbeamt zu erscheinen, können so das Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und alles erforderliche wird schnell erledigt. Doch so löblich die Online Gewerbeanmeldung auch ist, so hat auch sie leider noch ihre Probleme.

Zum einen akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift. Dann müsste man diese nämlich noch nachreichen. Entweder persönlich vor Ort oder per Post. Außerdem wird dieser Service noch nicht überall angeboten, so dass am Ende nicht jeder von der Online Gewerbeanmeldung profitieren kann.

In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies in der Regel der Fall. Alle anderen Städte und Gemeinden müssen sich noch etwas in Geduld üben. Unabhängig davon, welche Alternative man selbst präferieren würde, muss man erst einmal schauen, welche Option denn das Gewerbeamt selbst anbietet.

Selbstständigkeit anmelden: Schritt für Schritt

Doch gehen wir davon aus, dass wir nun an dem besagten Tag X angekommen sind und die Anmeldung kurz davor sind, abzuschließen. Man wird also in das Büro hinein gebeten und bezahlt dann auch recht zügig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr ist keine Zahlung für eine Rechtsform eines Gewerbes, sondern eine, die die Kosten abdeckt, die man durch die Gewerbeanmeldung verursacht. Doch dazu später mehr.

Nachdem man diese Gebühr dann entweder vor Ort bezahlt oder von Zuhause aus per Online Banking überwiesen hat, muss man unter anderem Unterlagen vorzeigen bzw. als Kopie auf der Seite hochladen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Haupt- oder nebenberuflich gründen?

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Einige Tricks wie man den Ausgaben von den Steuern abzetzen kann

Es gibt  einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht.

Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Dafür unter anderem auch die Bearbeitungsgebühr, du erinnerst dich? 😉

Falls du dich bis hierhin fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung überlesen hast, dann kann ich dich beruhigen: einen Augenoptiker musst du nicht aufsuchen. Denn ein Kleingewerbe meldet man nämlich nicht beim Gewerbeamt an, sondern beim Finanzamt.

Auf was muss die Selbstständige bewusst werden?

Selbstständige müssen sich bewusst werden, das die Tätigkeiten, die sie ausüben, dauerhaft bestand haben werden. Diese bedeutende Rolle, die ein Unternehmen in dem Leben des Gründers genießt, muss natürlich erst richtig erforscht werden.

Am aller wichtigsten ist hier, dass man die Schritte, die man für die Zukunft plant, alle notiert. Denn der langfristige Weg erfordert viel Zeit, Opfer, Tribute, Ehrgeiz und jede Menge Geduld.

  • Als Unternehmer muss man wissen, dass Niederlagen und Fehler dazu gehören. Man lernt aus diesen und kann erst dann wirklich wachsen, wenn es einen Raum für Verbesserungen gibt. Diese Gedankenspielereien muss man sich bereits vor der Gründung vor Augen führen.

    Diese können eventuell zum großen Teil mitbestimmen, ob das Unternehmern erfolgreich sein wird, Gewinne meistens eingefahren werden können und darüber hinaus, ob sich am Ende auch die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich gelohnt hat.

  • Es ist wichtig, dass man dies immer wieder vor Augen hat. Die unternehmerische Idee ist sozusagen der Kompass und die Navigation übernimmt der Gründer.Um die Navigation bestmöglichen gestalten zu können, muss sich der Gründer auch von vorneherein gut informieren. Unter anderem, bei welchem zuständigen Amt man sich anmelden muss.

    Wie man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllt. Wie man die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlt. Wie man die Kosten bei der IHK und HWK bezahlt und rechnet. Ob man eventuell zu der Gruppe der freien Berufe bzw. Urproduktion gehört und man am Ende gar nicht ein Gewerbe anmelden muss.

Das sind alles Dinge, auf die man als Gründer vor der Gewerbeanmeldung beachten sollte. Diese Fragen sollten von vorneherein geklärt werden. Auch die Frage, ob man die finanziellen Mittel und die Zeit dafür hat, um dieses Projekt auf die Beine zu bringen, weiter fortzuführen und auch dann noch zu betreiben, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg immer noch rote Zahlen geschrieben werden. Je mehr Informationen man sammelt, umso besser kann man dann am Ende auch eine Strategie entwickeln, wie man dieses Problem am besten Umschiffen kann.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wann muss man zum Finanzamt?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen dafür nicht selbst beim Finanzamt vorstellig werden, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne keiner melden sollte, dann sollte man selbst einmal aktiv werden und nachfragen, weshalb man bisher den Fragebogen nicht erhalten hat.

Nachdem man diesen allerdings bekommen und in den Händen hält, wird einem schnell klar, dass dieser, nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten ein wahrer Brocken ist.

Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Begrifflichkeiten und Felder für einen Großteil der Gründer noch wie spanisch klingen, ist es auch wichtig, dass man sich hierfür auch sehr viel Zeit lässt, um keine unnötigen Fehler zu begehen.

Wann kann man die Kleingewerbe anmelden?

Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man unter anderem auch das Kleingewerbe anmelden. Dies tut man, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Was ist die Kleinunternehmerregelung

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen, die Buchführung durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird und man nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet ist.

Gleich dazu mehr, doch eins sollte man bereits jetzt schon wissen: dies ist eine enorme Vereinfachung der Pflichten für einen Gewerbetreibenden. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand enorm. Auch für Leute, die bisher nicht geplant hatten, ein Kleingewerbe anzumelden, sollten zumindest diese als wichtige Option in betracht ziehen.

Was wird wen man die Regelung nicht zieht?

Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden.

Finanzamt: gewerblichen Tätigkeiten

Ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Kannst du die Beschreibung ändern?

Man kann die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt und sehr streng geregelt. Wenn man bereits weiß, dass man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung machen möchte, dann sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen und diese so schnell wie möglich beantragen.

Ansonsten gilt die folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man dieses schnellstmöglich anmelden. Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt. Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Anmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden.

In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können. Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man das Gewerbe  im Nachhinein anmelden?

Man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragt, recherchiert man zunächst, welche Kosten denn ein solches Kleingewerbe verursachen könnte. Doch ein kleiner Spoiler direkt beim Start: der Name Kleingewerbe passt ganz gut, denn man könnte auch die Kosten als sehr klein bezeichnen.

Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, macht es Sinn, die Bearbeitungskosten zu erwähnen, die man beim Gewerbeamt zahlen muss. Diese Gebühr begleicht man nur einmalig und tritt nicht jedes Jahr auf. Die Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Kosten: Hauptgewerbe

Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnen ab 200 Euro. Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen.

Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen. Im ersten Moment können diese Zahlungen erschreckend wirken, doch es gibt einen Trick: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen.

Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht. Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich.

Kosten: IHK

Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro. Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK.

Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren.

Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte. Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat.

Gibt es mehrere Kosten?

Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Z B dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht,

Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch das sind Kosten, die man erst dann bezahlen müsste, wenn sich das Unternehmen auf gesunden Beinen hält und der Kurs klar Richtung Erfolg zeigt.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt!

Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige. Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe? Da gibt es zum einen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.

Selbstständig anmelden: Gewerbesteuern

Die ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss. Man darf allerdings bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern. Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an!

Selbstständig anmelden: Umsatzsteuer

Es gibt noch die Umsatzsteuer. Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern.

Selbstständig anmelden: Einkommensteuer

Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss. Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.

Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.

Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?

Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm. Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite.

Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500 000 Euro Umsatz oder 50 000 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden.

Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht! Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!

Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt. Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann.

Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen. Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,

  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,

  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

 

Gewerbeanmeldung beantragen wo

Gewerbeanmeldung beantragen:


Noch bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden und ein normales Gewerbe anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, die meisten akzeptieren es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes dauert rund 40 bis 50 Minuten. Vor Ort bezahlt man eine Gebühr für die Bearbeitung, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man paar Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man da Angeben, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Bei einem hauptberuflich geführtem Gewerbe müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Nach diesem Ablauf werden weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Kleingewerbe Anmeldung beispielsweise findet nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt statt.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nur beim Finanzamt. Dieses meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne allerdings niemand melden sollte, dann kann man selbst aktiv werden und einmal nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe gründen zu können. Diese Regelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man sowohl keine Umsatzsteuer, ist nicht mehr dem HGB untergeordnet, sondern dem BGB und es kommt nicht zur doppelten Buchführung. Stattdessen reicht eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung vollkommen aus. Dadurch ist der Verwaltungsaufwand sehr gering. Falls man die Option nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Unternehmen nicht mehr als Kleingewerbe anmelden.

Außerdem muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, die Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch soweit stimmen und auch eingehalten werden. Da der Bogen sieben Seiten lang ist, empfiehlt es sich, sich genug Zeit zu nehmen und alle relevanten Fragen mit größter Aufmerksamkeit auszufüllen.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, kann man als Kleingewerber mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen keine eigene Steuernummer. Gründer nutzen ihre eigene Nummer, die jeder Bürger seit Geburt an hat, auf Rechnungen.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Was wird wenn man die Kleingewerbe nicht anmeldet?

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann eine gewerbliche Tätigkeit auch noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen. Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Wer muss überhaupt die Anmeldung eines Gewerbes beantragen?

Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere.

Gewerbeanmeldung beantragen: Was ist der Kleingewerbeschein?

Wenn man bei dem Gewerbeamt in der Stadt vorstellig wird, erhält jeder Gewerbetreibende ein Formular vorgelegt. Es gibt auch nur dieses eine Formular. Demnach gibt es auch nur einen Gewerbeschein, den jeder erhält. Warum sich trotzdem das Gerücht mit dem Kleingewerbeschein so hartnäckig fällt, liegt unter anderem daran, weil man auf dem Gewerbeformular nicht angeben kann, ein Kleingewerbe anmelden zu wollen. Daher vermuten viele, dass ein Kleingewerbe ein ganz eigenes Formular besitzen muss. Doch das stimmt nicht.

 

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt, indem man auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Vorteile eines Kleingewerbes im Gegensatz zu anderen Unternehmen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.

Muss ein Kleigewerbe im Handelregister eintragen?

Das Kleingewerbe muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Man kann jede Menge Geld mit einem Kleingewerbe verdienen. Pro Jahr darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn. Diese Summen dürften sicherlich bei dem einen oder anderen bedeuten, dass damit die eigene Haupteinnahmequelle überflügelt werden könnte.

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Wer hauptberuflich ein Kleingewerbe führen möchte, fragt sich sicherlich des öfteren, ob es möglich ist, durch die Einnahmen aus dem Kleingewerbe den gesamten Lebensunterhalt finanzieren zu können. Das ist durchaus im Bereich des Möglichen, doch die Situation kann sich von Person zu Person unterscheiden. Jemand, der alleine lebt, wird mitnichten überhaupt keine Probleme bekommen, über die Runden zu kommen. Vielmehr kann diese Person sogar noch einen satten Gewinn beiseite legen für die Zukunft.

Ein kleiner Familienhaushalt mit vier Personen kann da eher schon Probleme bekommen. Weniger aufgrund der Einnahmen, die bei 50.000 Euro sehr hoch sind. Dennoch kann der Wunsch irgendwann nach einem Haus oder einem größerem Wagen entstehen, falls man das gesamte Geld nicht bereits beiseite hat, dann wird es schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit von der Bank zu bekommen. Über diese Tatsache sollten sich die meisten Kleingewerbetreibenden bewusst sein.

Außerdem muss man berücksichtigen, dass man auch Steuern zahlen muss. Auch wenn man bis zu 50.000 Euro verdienen kann, was auch erst einmal verdient werden muss, so muss man auch einiges an Steuern bezahlen. Kleingewerbetreibende zahlen nämlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.

Gewerbeanmeldung beantragen: Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe zahlt die beantragen Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Doch hierbei gibt es viele Ausnahmen, wo man am Ende fast nichts versteuern muss. Unter anderem darf man nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann noch die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann zahlt man am Ende auch keine Umsatzsteuer. Am Ende bleiben für den Kleingewerbetreibenden nur noch die Einkommenssteuer.

Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe aufs Jahr verteilt?

Ein Kleingewerbe hat den großen Vorteil, dass dieser ohne Stammkapital gegründet werden kann. Das bedeutet, das man im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft, wie bei einer GmbH, keinen hohen Betrag nachweisen muss. Die Markteintrittsbarriere ist demnach sehr gering, was zumindest den Aspekt des Geldes angeht.

Gewerbeanmeldung: Bearbeitungsgebühr

Man muss lediglich die einmaligen Kosten für die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten und sich je nach Stadt unterscheiden können. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man hat hier keine Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Gewerbeanmeldung: IHK

Die IHK verlangt eine jährliche Gebühr, die für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro betragen. Falls man ein Kleingewerbe hat, dieses dennoch beim Handelsregister eingetragen ist, dann muss man, ähnlich wie große Unternehmen, einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von dem erzielten Einkommen. Sofern das Kleingewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweist, ist man von den Gebühren befreit.

Auch können weitere Kosten entstehen, wenn das Gewerbe wächst. Wenn man beispielsweise

  • Mitarbeiter einstellt und deren Lohn und Versicherung abzahlen muss,
  • ein Patent anmelden lässt,
  • eine Partnerschaft eingeht,
  • eine Räumlichkeit anmietet,
  • Kurse besucht und Zertifikate macht oder auch Mal Neuanschaffungen anstehen.

Das sind allerdings Kosten, die man gerne zahlt, denn diese bedeuten nichts anderes, als dass das Gewerbe weiter wächst. Die Kosten sind demnach Investitionen, die sich auf langer Sicht einen wirtschaftlichen Profit bedeuten.

Muss man auch als Kleingewerbe die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen. Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?

Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein GewerbGewerbeanmeldung beantragen woe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.

Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen

Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann.

Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht. Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Gewerbeanmeldung beantragen: Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Fazit:

Beim Kleingewerbe handelt es sich nicht nur um DAS beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt, sondern auch um ein Unternehmen, welches sehr kostengünstig ist und dem Gewerbetreibenden viele Optionen gibt, sehr viele Steuern einsparen zu können und dabei auch noch jede Menge Geld zu verdienen. Gepaart mit dem Fakt, dass das Kleingewerbe nur einen geringen Verwaltungsaufwand bedeutet und mit wenigen Pflichten Verbunden ist, bietet ein Kleingewerbe einen ideal Start in die Selbstständigkeit.