Kleingewerbe Info [Neu] – Kleingewerbe: alle Informationen zur Anmeldung

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Eine der wichtigsten und absolut grundlegendsten Fragen ist die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden. Im Gegensatz zu einem Gewerbetreibenden muss nämlich der Freiberufler kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich beim Finanzamt vorstellig werden, um dort einen steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen.

Zu den Freiberuflern gehören die sogenannten Katalogberufe, wozu klassischerweise Ärzte, Architekten, Anwälte und Journalisten gehören. Erweitert wurde das Ganze aber durch das Feld Katalogähnliche Berufe. Worin sich vielleicht für die Masse eher relevante Jobs finden.

Vor allem dann, wenn es in den Bereichen Online Geld verdienen geht. Zu diesen Berufen zählen unter anderem die Fotografen, Designer, Marketingberater oder Schriftsteller. Falls du selbst einen solchen Job ausüben solltest, dann brauchst du kein Gewerbe anzumelden.

Wer muss ein Kleingewerbe anmelden und wann?

Alle anderen Berufe sind sozusagen dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die häufigste Form der Anmeldung findet als Kleingewerbe statt. Ein Kleingewerbe hat den Vorteil, das dieser nicht kostenintensiv ist und zudem keinen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Ideale Voraussetzungen für die meisten Gründer.

Ein Gewerbe auch nicht anmelden, muss neben dem Freiberufler, auch jemand nicht, der unter die Hobbyregelung fällt. Diese Menschen dürfen mit einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu 410 Euro verdienen, ohne eine Anmeldung durchführen zu müssen. Ansonsten gibt es keine weiteren Ausnahmen. Ein Kleingewerbe anmelden sollte man zeitnah wie möglich zum Start der gewerblichen Tätigkeit.

Kann man Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Wochen anzumelden. Dann muss man allerdings die ganzen Steuern nachzahlen und einen Zinssatz darauf legen, um die ganzen Schulden begleichen zu können. Man sollte dies allerdings so schnell wie möglich nachholen.

Wenn jemand dies nicht tun sollte, können die Ämter ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr aussprechen. In München ist es sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Das ist eine immense Summe und daher sollte die Anmeldung nicht auf die leichte Schulte genommen werden.

Wie und wo melde ich ein Kleingewerbe an?

Das ist eine der Frage die am häufigsten gestellt wird. Eine Gewerbeanmeldung erfolgt bei deiner zuständigen Stadt- oder Gemeinde im Gewerbeamt. Dort füllst du einen Bogen aus. Darauf kannst du angeben, ob du im Nebengewerbe oder in einem Hauptgewerbe gründen willst.

Welche Tätigkeit du ausführen wirst und beispielsweise ob du unter der Kleinunternehmerregelung gründen möchtest. Worauf wir gleich noch genauer eingehen werden. Dieses Ganze Prozedere ist allerdings nicht umfangreich und selbst wenn du den Beamten vor Ort noch einige Dinge fragst, wirst du maximal nicht mehr als eine halbe Stunde Zeit brauchen.

Welche Unterlagen braucht man um Kleingewerbe anzumelden?

Was du auf gar keinen Fall vergessen darfst und bei dir haben musst ist dein Personalausweis. Ausnahmen sind Gewerbeanmeldungen für Genehmigungspflichtige Gewerbe, wozu du ein entsprechendes Dokument bräuchtest. Darunter fallen Gewerbe wie Handwerksberufe, Darlehensvermittler oder Lotterieanbieter.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und betragen, bei einer Kleinunternehmerregel, zwischen 15 und 60 Euro. Also ein sehr überschaubarer Preis, der den meisten Leuten die Angst nehmen sollte, sofern sie sich vorher Gedanken darüber gemacht haben, ein Gewerbe aufzumachen.

Was braucht das Finanzamt?

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du in der Regel automatisch einen steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt, den du ausgefüllt zurückschicken musst. Außerdem wird dir eine Steuernummer zugeteilt. Solltest du nichts bekommen, hake bitte dort nach. Bist du allerdings Freiberufler und hast entsprechend kein Gewerbe angemeldet, musst du selbst zum Finanzamt und Eigeninitiative zeigen.

Was und für wen ist die Kleinunternehmerregelung?

Du hast es bestimmt schon Mal irgendwo gehört und dich gefragt, was denn genau die Kleinunternehmerregelung ist. Im wesentlichen ist die Kleinunternehmerregelung eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende. Die Regelung beinhaltet zwei wichtige Komponente:

1. Die vereinfachte Buchführung, durch die sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung und

2. die Möglichkeit zur Umsatzsteuerfreien Rechnungserstellung und dadurch der Wegfall von der Umsatzsteuervoranmeldung.

Die vereinfachte Buchführung: Das Thema Buchhaltung ist sicherlich das große Grauen für viele Menschen, wenn sie an ein eigenes Gewerbe denken. Das schöne an der Kleinunternehmerregelung ist daher das die Buchhaltung im Grunde wegfällt bzw. für jeden machbar wird.

Sie wird in diesem Fall ersetzt durch die Einnahmeüberschussrechnung. Dafür musst du nichts weiter tun als alle Einnahmen und alle Ausgaben aufzulisten die entsprechenden Rechnungen aufzuheben. Deinen Gewinn, also deinen Einnahmeüberschuss trägst du auf einen Extrablatt auf deiner ganz normalen Steuererklärung ein und reichst deine Einnahmeüberschuss mit ein. Das war es dann auch.

Umsatzsteuerfreie Rechnungen: Wenn du als Kleinunternehmer Rechnungen erstellst, erhebst du keine Umsatzsteuer. Damit entfällt für dich die Umsatzsteuervoranmeldung und somit dann auch das unterjährige Abführen von Umsatzsteuer an das Finanzamt. Damit dein Kunde auch weiß, warum auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, wird stets ein Hinweis mit auf die Rechnung geschrieben.

Dieser muss wörtlich oder sinngemäß lauten: Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). Allerdings gibt es auch einen Nachteil an der Kleinunternehmerregelung. Wer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, der ist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Das bedeutet das du die gezahlte Umsatzsteuer auf Waren, beispielsweise für ein Laptop, welches du extra für deinen Betrieb gekauft hast, nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommst. Hast du zum Beispiel vor allem zu Beginn deiner unternehmerischen Tätigkeit hohe Kosten, kriegst du diese als Kleinunternehmer nicht zurückerstattet.

Deshalb solltest du dir genau überlegen, welche Form eines Unternehmens für dich die beste ist. Als Einstieg in die Unternehmenswelt und vor allem bei geringen Kosten, ist die Kleinunternehmerregelung eine sinnvolle Entscheidung.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Von der Kleinunternehmerregelung kann nur derjenige Gebrauch machen, wer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr bzw. im Vorjahr oder im darauf folgendem Jahr Maximal 50.000 Euro im Jahr nach der Gründung bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet.

Bleibst du danach dauerhaft unter 22.000 Euro Umsatz, kannst du auch bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, sofern du das möchtest. Sobald dein Umsatz erstmals zwischen 22.000 und 50.000 beträgt, gilt für das folgende Jahr die Regel nicht mehr und du giltst dann als Einzelunternehmer.

Was passiert durch die Gewerbeanmeldung?

Im wesentlichen hat die Anmeldung eines Gewerbes Auswirkungen auf drei Bereiche:

die finanzielle Haftung, die Pflicht zur Einkommensteuererklärung und die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und bei der Berufsgenossenschaft.

Die finanzielle Haftung: wer als Einzelunternehmer oder sonstige Personengesellschaft ein Gewerbe anmeldet kann für Schäden, Rechnungsrückstände oder für auf sonstigen Wege entstandene Zahlungsverpflichtungen persönlich haftbar gemacht werden und haftet mit seinem Privatvermögen.

Realistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit beispielsweise bei einem Online Unternehmen riesige Schäden zu verursachen verschwindet gering. Sofern du allerdings nicht in einem solchen Bereich arbeitest, ist es wichtig, diese Information für zukünftige Entscheidung zu kennen und in das Risikobewusstsein mitaufzunehmen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich dann, wenn dein Gewerbe mit der Gesundheit von anderen Menschen zu tun hat.

Die einzige Möglichkeit, deine persönliche, finanzielle Haftung auszuschließen, ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Zum Beispiel einer UG, das steht für Unternehmergesellschaft bzw. Unternehmergesellschaft Haftungsbeschränkt oder aber auch einer GmbH. Diese zwei Unternehmensformen, wie auch alle anderen Kapitalgesellschaften haben allerdings drei größere Nachteile.

Zum einen ist da der Punkt, das du da einen höheren Verwaltungsaufwand hast. Zum anderen hast du einen höheren finanziellen Aufwand in der Gründung und zu guter Letzt ist es auch so, das du gewisse Buchhalterische Verpflichtungen hast und diesen nachkommen musst. Beispielsweise müsstest du Bilanzen erstellen und könntest um diese nicht mehr herumkommen.

Genau aus diesen Gründen wäre es sinnvoll(er), vor allem für das Gründen Nebenbei oder bei einem eher kleinerem Vorhaben, die Kleinunternehmerregelung in Betracht zu ziehen. Auch ist es so, das dich Kapitalgesellschaften nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen können, wenn du zum Beispiel jemandem Schaden zufügst.

Die Einkommensteuererklärung: wer ein Gewerbe anmeldet verpflichtet sich eine Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr zu erstellen. Dafür gibt es einige unterschiedliche Dinge zu beachten und auf verschiedene Fristen.

Ist die IHK Mitgliedschaft Pflicht beim Kleingewerbe?

Wer ein Kleingewerbe anmeldet, muss Mitglied bei der IHK und für die ihn oder sie zuständige Berufsgenossenschaft werden. Die IHK wird über deine Gewerbeanmeldung informiert und es entsteht die Pflicht Kammerbeiträge zu leisten.

Als Existenzgründer bist du für die ersten zwei Jahre nach der erstmaligen Gründung von den Beiträgen befreit. In den Jahren drei und vier muss nur der Grundbeitrag von 50 Euro geleistet werden. Außer dein Gewinn liegt über 25.000 Euro. Erst dann müsstest du weitere Beiträge bezahlen.

Alles in allem bleiben die Kosten moderat und überschaubar. Sollte dein Jahresgewinn dauerhaft unter 5200 Euro liegen, dann bleibst du immer beitragsbefreit. Die IHK meldet sich in den meisten Fällen selbst bei dir. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, ob du befreit werden kannst, fragst du einfach direkt selbst nach.

Welche Versicherung brauche ich bei Kleingewerbe?

Die Berufsgenossenschaften sind bei Gewerbetreibenden für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Versicherung ist verpflichtend, allerdings nur für deine Mitarbeiter, wenn du denn welche hast. Falls nicht, zahlst du keine Beiträge.

Du musst dich dennoch binnen einer Woche bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft melden, um dich entsprechend zu registrieren. Das gilt unter anderem auch für freiberuflich tätige. Falls du dir sorgen machen solltest, ob du dich falsch registriert haben solltest, keine Sorge, du wirst letztlich zur richtigen überwiesen.

Muss ich mein Gewerbe meinem Arbeitgeber melden?

Es gibt kein Gesetzt das einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über ein Nebengewerbe zu informieren. Eine solche Pflicht kann sich allerdings aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Außerdem gibt es Ausnahmen wie Beamte oder Berufssoldaten.

Allerdings wäre es möglich, das dein Nebengewerbe in Konkurrenz oder in einem Interessenkonflikt mit dem Betrieb deines Arbeitgebers gegenübersteht. Das wiederum wäre einer der wenigen Gründe, die deinen Arbeitgeber dazu ermächtigen würde, die Ausübung deines Nebengewerbes zu untersagen.

Du solltest daher über deine Vertragssituation bewusst sein. Außerdem sollte dir klar sein, das dein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch interpretieren könnte, wenn du ihn nicht informierst. Diese Abschätzung musst du allerdings selber treffen.

 

Wo kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?


Zunächst muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Vor allem in Großstädten kann es sein, das diese mehrere Ämter haben. Daher ist es ratsam zu schauen, welches dieser Ämter für einen zuständig ist.

Dann gilt es zu beachten, ob diese Ämter auch jeden rein lassen oder eine terminliche Vereinbarung benötigen. Bei dem spontanem Besuch kann es sein, dass man etwas länger warten muss, weil der Andrang für eine Gewerbeanmeldung sehr groß sein kann.

Bei einem Termin kann es sein, das diese erst nach Wochen realisiert werden können. Beim Gewerbeamt angekommen, zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich von Stadt zu Stadt ändern.

Welche Unterlagen benötigt Gründer bei der Anmeldung des Kleingewerbes?

  • ein Personalausweis oder ein Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis,
  • wer noch Minderjährig ist, braucht die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Wenn man beim Gewerbeamt ist, erhält man ein Gewerbeformular, dieses muss ausgefüllt werden. Wenn dieser auf Richtigkeit überprüft worden ist, gibt man die eigene Unterschrift und das Formular wird gestempelt. Man erhält dann eine Kopie des Bogens, welcher dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem allerdings noch nicht, direkt mit dem Gewerbe zu starten.

Das darf man erst dann, wenn das Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung geschickt und die Steuernummer geschickt hat. Wenn dieser Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt wurde, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sofern eine Tätigkeit mehrere Male ausgeübt wird, die eine Gewinnabsicht verfolgt. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die im Jahr 410 Euro wirtschaften. Ebenfalls gehören Freiberufler nicht zu den Leuten, die ein Kleingewerbe anmelden müssen. Alle anderen sind verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend zu tätigen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Das bedeutet aber nicht, das man diese Zeit auch so ausdehnen muss. Denn die Ämter können ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Zwar lassen diese vor allem bei eher kleineren Gewerben Milde walten, darauf vertrauen sollte man nicht.

Wie sieht ein Formular bei der Gewerbeanmeldung aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?

Die Kosten pro Jahr für ein Kleingewerbe sind recht überschaubar. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes, welches rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nach Art des Gewerbes können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden. Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst.

Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Ein Kleingewerbe darf im Jahr rund 500.000 Euro erwirtschaften bzw. einen Gewinn von 50.000 Euro erzielen.

Haupt- oder nebenberuflich gründen?

Für viele Gründer eine sehr Interessante Frage, denn nicht jeder verfolgt die gleichen Absichten und hat andere Prioritäten. Vor allem für Leute, die eher mit kleineren Gewinn rechnen und ein gesichertes Einkommen wollen, eignet sich eine nebenberufliche Tätigkeit ideal.

Man kann in ruhe testen, ob das Gewerbe überhaupt eine potente Nachfragt und Geld bringt. Außerdem kann man bei einem Nebengewerbe selbst entscheiden, wie viel Zeit, Geld und Energie man in dieses Projekt investiert. Das gleiche gilt zwar auch bei einem Hauptgewerbe, dieses allerdings muss durchgezogen werden, um überhaupt Einnahmen zu generieren.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Tätigkeit ist, das man im Fall einer Kündigung, das Gewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe ummelden kann. Zudem wird das Haupteinkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit dazu addiert, welches dem Gründer eine hohe Liquidität gibt.

Auf der anderen Seite hat auch ein Hauptgewerbe seine Daseinsberechtigung. Jemand der ein Hauptgewerbe hat, hat auch mehr Zeit für das Unternehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewerbe ein Erfolg werden kann. Bei einem Kleingewerbe muss man sich Fragen, ob die Zeit die man hat, überhaupt dafür ausreicht, um erfolgreich ein Gewerbe zu Gewinne zu führen.

Als Hauptgewerbe kann man außerdem persönlich mit den Kunden in Kontakt treten, was für viele Menschen ein Vorteil sein kann. Für Studenten gilt das Studium als Hauptjob, daher können diese in erster Linie nur ein Nebengewerbe eröffnen.

Wann muss man zum Finanzamt?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das Amt des Gewerbes schickt die Informationen weiter an die anderen Ämter, darunter auch dem Finanzamt. Diese brauchen ungefähr zehn Tage, bis sie sich bei dir melden.

Du erhälst da deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen. Sowohl der Fragebogen bei der Anmeldung des Gewerbes, als auch die vom Amt der Finanzen, muss sorgfältig ausgefüllt werden.

Beispielsweise wird genau gefragt, wie denn die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht. Nachher prüft das Amt der Finanzen genau, ob denn auch alle Angaben richtig sind. Wenn ein Handy Verkäufer, der diese Tätigkeit auch so angegeben hat, anfängt, Tablets zu verkaufen, dann entspricht das nicht mehr der angegebenen Tätigkeit.

Es ist daher ratsam, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben. Auch ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob man denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Denn wenn man diese nicht möchte, kann man erst nach fünf Jahren den Antrag dafür stellen.

Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?

Ja. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) Mitglied zu werden. Jeder, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vollzogen hat, ist auch verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein. Ausgenommen davon sind die Freiberufler. Man zahlt rund 30 bis 70 Euro Gebühren bei der IHK.

Auch wenn diese Kosten im ersten Moment etwas nervig erscheinen, so bietet die IHK auch viele Kurse, um sich weiterzubilden, was dann dem Unternehmen wieder zu gute kommt. Allerdings kann es auch manchmal vorkommen, das man bereits innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich haben kann.

Wenn dann Mal Neuanschaffungen getätigt werden müssen, ein wahres Desaster! Gäbe es da nicht die IHK Gebühren-Beratung.. Die was? Die IHK- Gebühren-Beratung! Wenn man eine solche Rechnung erhält, kann man dieser innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Ja, du hast richtig gelesen, eine Senkung bis zu 0 Euro sind durchaus möglich. Zwar gibt es dafür, wie bei vielem im Leben, keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen der Nutzer eine positive Sprache. Falls du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbe. Diese muss man beim Finanzamt für sich beanspruchen bzw. man muss beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man diese in Anspruch nehmen möchte.

Wann muss ein Unternehmer Umsatzsteuer zahlen?

Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt, muss man keine Gewerbesteuern zahlen.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr rund 24.000 Euro Umsatz gemacht hat, dann muss man zwar auch keine Steuern zahlen, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt, unter die Regelung fällt man allerdings nicht mehr.

Grundsätzlich ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man keinen hohen Verwaltungsaufwand hat. Man muss keine aufwendige Buchführung führen und kann diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?

Es gibt keinen genauen Zeitpunkt, wo man genau bestimmen könnte, wann man nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Hierfür gibt es keine genauen Definitionen, dafür allerdings einige Anhaltspunkte.

Unter anderem dann, wenn man den Umsatz eines Kleingewerbes übersteigt oder wenn man mehr als sieben Arbeiter für sich hat. Auch gilt man bereits als „Unternehmen“ wenn man im Handelsregister eingetragen ist, dennoch können dies auch Kleingewerbe tun und ist kein Kriterium.

Muss man dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung berichten?

Nein, in Deutschland gibt es keine Pflicht, dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu berichten. Es kann jedoch in einigen Fällen zu Ausnahmen kommen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem vorsieht, da Klauseln im Vertrag verankert sind.

Auch dann dem Arbeitgeber muss man berichten, wenn man aufgrund der gewerblichen Tätigkeit kraftlos bei der Arbeit erscheint. Ebenfalls berichten muss man dann, wenn die Gewerbe in einer selben Branche tätig sind und ein Interessenkonflikt dadurch entsteht oder entstehen kann.

Generell sollte man sich auch überlegen, ob vielleicht die Möglichkeit besteht, bei dem nicht erwähnen der Gewerbeanmeldung, dass das Verhältnis zum Arbeitgeber abkühlen kann, wenn dieser das aus anderen Quellen erfährt. Auch hier muss man sich genaue Gedanken machen und für sich selber abwägen, was für einen das richtige wäre.

Gewerbe anmelden auch online möglich?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Fazit:

Ein Kleingewerbe kann man ganz einfach bei dem Amt des Gewerbes anmelden. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Kleingewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.

 

Gewerbeanmeldung GmbH Formular – Voraussetzungen

Ist eine GmbH ein Gewerbe?


Eine GmbH ist die beliebteste Rechtsform. GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften und ist somit ein Gewerbe.

Eine GmbH ist als eine juristische Person zusehen und kann von mehreren Personen als auch von einer einzelnen Person gegründet werden. Wenn die GmbH von mehreren Personen gegründet wird, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Mit diesem Vertrag beginnt die Gründung einer GmbH.

Wie ist die Haftung bei einer GmbH?

Da es sich bei einer GmbH um eine Kapitalgesellschaft handelt, ist die Haftung beschränkt. Somit ist der Geschäftsführer geschützt und kann nicht mit seinem privaten Vermögen haften. Sondern die GmbH haftet als Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen. Es kann jedoch hierbei Ausnahmen geben. Der Geschäftsführer muss nichts destotrotz seiner Pflicht sorgfältig nachkommen.

Wann muss Gewerbeanmeldung gemacht werden?

Grundsätzlich muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Erst nach dem man der Anmeldung eines Gewerbes nachgekommen ist, ist es erlaubt auch der Tätigkeit nachzukommen.

Um der Tätigkeit nachzukommen, braucht man die Bestätigung der Behörde und dieser ist der sogenannte Gewerbeschein. Wer ohne die Anmeldung eines Gewerbes der Tätigkeit nachkommt, kann mit Bußgeld rechnen.

Dieses Bußgeld kann mehrere Tausende Euros betragen. Neben dem Bußgeld muss man auch die Steuern, die bis zu dem Zeitpunkt nicht gezahlt worden sind nachzahlen. Im Grunde ist die Gewerbeanmeldung kostengünstig, doch in dem Fall kann es teuer enden. Um diesen Stress zu vermeiden, sollte man sein Gewerbe schon vor Beginn der Tätigkeit anmelden.

Wie gründet man eine GmbH?

Die Gründung einer GmbH beginnt damit, dass ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern abgeschlossen wird. Hierbei sollten die Gesellschafter sich Hilfe von einem Anwalt einholen, damit keine Fehler auftauchen.

Nach dem man den Gesellschaftsvertrag gemacht, müssen die Gesellschafter diesen von einem Notar beurkunden lassen. Der Notar leitet den Gesellschaftsvertrag an das Handelsregister weiter, damit die GmbH eingetragen werden kann. Erst danach kann man der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt nachkommen.

Wann muss man zum Gewerbeamt?

Nach dem de GmbH im Handelsregister eingetragen worden ist, kann man das zuständige Gewerbeamt aufsuchen. Zur Anmeldung müssen alle Gesellschafter vor Ort anwesend sein, damit die Anmeldung auch erfolgen kann. Vor Ort wird dann das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt.

In diesem Formular macht man Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb. Das Formular muss von jedem Gesellschafter einzeln ausgefüllt werden. Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt hat und die notwendigen Unterlagen eingereicht hat, kriegt man nach der Zahlung der Bearbeitungsgebühren den Gewerbeschein und hat somit die Berechtigung der Tätigkeit nachzukommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit der Beamte vor Ort den Antrag auch bearbeiten kann, müssen Unterlagen eingereicht werden. Unterlagen, die bei einer GmbH benötigt werden, sind:

  • Den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • bei nicht EU-Bürgern wird der gültige Aufenthaltstitel benötigt und eventuell eine Meldebestätigung
  • beurkundete Gesellschaftsvertrag
  • je nach dem, um welche Tätigkeit es sich bei dem Gewerbe handeln soll, kann es sein, dass Nachweise oder Qualifikationen erforderlich sind (zum Beispiel ein Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)

Wenn man das Formular zur Anmeldung und die Unterlagen eingereicht hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Doch hier ist die Anmeldung der GmbH nicht vollständig zu Ende, denn sie muss noch weiteren Behörden angemeldet werden.

gewerbeanmeldung gmbh formularWie sieht der Gesellschaftsvertrag aus?

Der Gesellschaftsvertrag ist für Kapitalgesellschaften Pflicht. Der Gesellschaftsvertrag soll die Pflichten und Rechten der Gesellschafter regeln und vor allem bei Konflikten als Lösung dienen. Es muss vom Notar beurkundet werden, damit die GmbH auch im Handelsregister eingetragen werden kann. Bei einem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft gibt es Vorschriften an die man sich halten muss. Es muss der notariellen Form entsprechen. In dem Gesellschaftsvertrag muss in jedem Fall enthalten sein:

  • Name des Unternehmens und der Sitz
  • Geschäftszweck des Unternehmens (welche Tätigkeit oder Tätigkeiten ausgeübt werden sollen)
  • Betrag des Stammkapitals, der eingebracht wird
  • Und die Einlage des Stammkapitals vom Gesellschafter (welcher Gesellschafter übernimmt welchen Anteil)

Neben diesen Punkten kann der Gesellschaftsvertrag weiter ausgearbeitet werden und kann mehr Punkte beinhalten, wie zum Beispiel:

  • Dauer der Gesellschaft (kann auch auf unbestimmte Zeit sein)
  • Organe der Gesellschaft (Geschäftsführer und Geschäftsversammlung)
  • falls ein Gesellschafter austritt
  • bei Todesfall eines Gesellschafters

Hier kann der Gesellschaftsvertrag individuell gestaltet werden. Falls sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben, wie zum Beispiel ein neuer Sitz der Gesellschaft oder ein neuer Geschäftszweck, muss dies im Gesellschaftsvertrag geändert werden. Dieser muss erneut von einem Notar beurkundet werden. Die Informationen werden an das Handelsregister weitergeleitet und eingetragen. Am besten holt man sich beim Abschließen des Gesellschaftsvertrages die Hilfe eines Anwaltes.

Wo muss man noch eine GmbH anmelden?

Nach dem die Gesellschafter der Anmeldung beim Gewerbeamt nachgekommen sind, wird diese Information vom Gewerbeamt an das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer weitergeleitet.

Vom Finanzamt kriegt man die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man ausfüllen und zurückschicken. In der Regel kriegt man diesen in sieben bis zehn Tagen zugeschickt.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, sollten die Gesellschafter selbst das zuständige Finanzamt aufsuchen. Nach der Gewerbeanmeldung wird man auch zum Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer.

Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland. Falls bei der GmbH Mitarbeiter beschäftigt werden sollen, müssen diese auch angemeldet werden.

Dafür muss die GmbH eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit anfordern. Zudem müssen sie bei der Sozialversicherung, Krankenversicherung und Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?

Die Dauer der Gründung einer GmbH kann ganz unterschiedlich aussehen. In manchen Fällen kann es sein, dass man paar Tage warten muss bis man einen Termin vom Notar kriegt.

Genauso dauert es bis dann die GmbH im Handelsregister eingetragen worden ist. Auch muss bei einer GmbH ein Geschäftskonto eröffnet werden, damit das Stammkapital eingezahlt werden kann. Weitere Tage nimmt die Bearbeitungszeit beim Gewerbeamt und Finanzamt in Anspruch. Danach kann man auch schon beginnen.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend?

Ja, die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland verpflichten und kann nicht abgetreten werden. Doch bietet die Industrie- und Handelskammer der Gesellschaft Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Dies ist von Vorteil für das Unternehmen, weil es sich weiterentwickeln kann. Zu dem kommen auch Zertifikate immer gut bei Geschäftspartnern und Kunden an, weil das Unternehmen als zielstrebig gilt.

Wie viel Kostet die Gründung einer GmbH?

Zunächst einmal müssen die Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH einen Mindestkapital von 25.000 Euro aufweisen. Dies muss zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vorhanden sein.

Zum Beurkunden des Gesellschaftsvertrages sind beim Notar Bearbeitungskosten fällig. Die Eintragung im Handelsregister kostet in der Regel 150 Euro. Diese können immer unterschiedlich aussehen.

Danach kommen die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt auf die Gesellschafter hinzu. Diese Bearbeitungsgebühren können immer von Stadt zu Stadt sich unterscheiden. Weitere Kosten können dann anfallen, wenn man zum Beispiel eine Räumlichkeit mieten möchte.

Was kostet eine GmbH jährlich?

Die Kosten, die ein Gewerbe im Jahr tragen muss, können immer ganz unterschiedlich sein und hängen von der Tätigkeit, der man nachkommen möchte. Kosten, die anfallen können, sind:

  • Jährlicher Mitgliedschaftsbeitrag bei der Industrie- und Handelskammer
  • Miete einer Räumlichkeit
  • Neuanschaffungen (zum Beispiel ein Firmenwagen)
  • Materialkosten
  • Mitarbeiter
  • Krankenversicherung

Welche Steuern werden bei einer GmbH gezahlt?

Steuern, die bei einer GmbH gezahlt werden, sind:

  • Gewerbesteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grundsteuer (falls zum Beispiel ein Grundstück vorhanden ist)
  • Grunderwerbsteuer (einmalig zu bezahlen bei einem Kauf von einem Grundstück)
  • Kapitalertragsteuer
  • Körperschaftssteuer

Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbetreibende in Deutschland an das Gewerbeamt. Die Lohnsteuer wird von dem Angestelltengehalt berechnet inklusive Solidaritätszuschlag.

Diese wird an das Finanzamt gezahlt. Umsatzsteuer sind die sogenannte Mehrwertsteuer und betragen 19%. Hier bei werden 19% des Umsatzes versteuert.

Körperschaftssteuer sind so ähnlich wie die Einkommenssteuer. Diese bezieht sich auf das Einkommen der GmbH. Kapitalertragsteuer bezieht sich wie der Name schon sagt auf das Kapital der GmbH.

Wie sieht die Buchhaltung bei der GmbH aus?

Die GmbH ist als Formkaufmann zur doppelten Buchführung gezwungen.

Kann eine GmbH als Kleinunternehmer gelten?

Eine GmbH darf nicht von der Kleinunternehmerregelung profitieren, weil es sich meisten bei einer GmbH um eine kaufmännische Tätigkeit handelt.

Als Freiberufler eine GmbH gründen?

Ein Freiberufler kann eine GmbH gründen, jedoch empfiehlt es sich nicht, weil es finanziell ein Nachteil für sie wäre. Wenn sie eine GmbH gründen möchten, müssen sie ein Gewerbe anmelden und somit dann nicht mehr von den Gewerbesteuern befreit. Zu dem sind sie auch der doppelten Buchführung verpflichtet.

Was sind die Vorteile einer GmbH?

Die Vorteile einer GmbH sind einige. Zum einen genießen die Geschäftsführer mit einer GmbH ein hohes Ansehen. Vor allem bei Kreditinstituten kommt eine GmbH beliebt an. Außerdem ist das private Vermögen der Geschäftsführer durch die beschränkte Haftung geschützt, weil das Unternehmen mit seinem Vermögen haftet.

Die Gesellschafter in einer GmbH können problemlos geändert werden. Auf ersten Blick sin es ganz viele Steuern, die gezahlt werden sollen, doch sind die Körperschaftssteuer niedrig. Die Nachteile einer GmbH sind, dass man einen Mindestkapital von 25.000 Euro aufweisen muss. Doch dies lohnt sich durch das hohe Ansehen.

Fazit

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften müssen in den meisten Fällen ein Mindestkapital aufweisen. Bei einer GmbH beträgt diese 25.000 Euro. Das Kapital muss bei der Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden. Doch der Vorteil bei einer GmbH ist, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften können.

Bei Kapitalgesellschaften haftet das Unternehmen mit seinem eigenem Gesellschaftsvermögen. Die Gründung einer GmbH beginnt damit, dass wenn mehrere Gesellschafter eine GmbH gründen, einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird. Hierbei gibt es Vorgabe an die sich die Gesellschafter halten müssen.

Am besten macht man den Gesellschaftsvertrag mit einem Anwalt zusammen, damit es richtig ist und kostbare Zeit nicht verlieren geht. Nach dem der Gesellschaftsvertrag gemacht worden ist, geht man mit diesem zu einem Notar.

Der Notar beurkundet diesen und leitet es an das Handelsregister weiter. Das Unternehmen wird mit seinem Namen in das Handelsregister eingetragen. Erst danach können die Gesellschafter mit der Anmeldung beim Gewerbeamt beginnen. Sie müssen das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen.

Das Gewerbe muss angemeldet werden, sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und diese auf Gewinn ausgerichtet ist. Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann hohes Bußgeld drohen. Beim Gewerbeamt wird das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen eingereicht.

Wichtige Unterlagen sind der Gesellschaftsvertrag und der Personalausweis. Des Weiteren können weitere Unterlagen gefordert werden. Dies hängt letztendlich davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen wird. In manchen Fällen kann es sein, dass der Gesellschafter seine fachliche Kompetenz nachweisen muss.

Das Formular zur Anmeldung ist von jedem Gesellschafter auszufüllen. Die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt können von Stadt zu Stadt sich unterscheiden. Wenn man alles abgegeben hat, bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachzukommen.

Danach werden diese Informationen an das Finanzamt und die IHK weitergeleitet. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen und die Steuer-ID zugeschickt. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für den Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht abgetreten werden.

Die Gründung einer GmbH kann einige Tage in Anspruch nehmen, weil man ein paar mehr Anlaufstellen in dem Sinne hat (Notar und Handelsregister). Auch keine GmbH sich als Kleinunternehmen eintragen.

Dies macht man beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt. Als Kleinunternehmen kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Mit einer GmbH können die Gesellschafter ein hohes Ansehen genießen.

 

Kleiner Gewerbeschein

Ein Kleingewerbe anmelden – wie hoch sind kosten?


Nun ist es endlich vollbracht. Du hast dir vielleicht mehrere Tage, Wochen und vielleicht auch Monate Zeit gegeben, dir dein Konzept vor Augen geführt, an deiner Produktidee gefeilt und deine Zielgruppe noch einmal genau unter die Lupe genommen.

Nachdem du das alles hinter dich gebracht hast, möchtest du nun den Schritt zur Gewerbeanmeldung wagen und fragst dich, welche Kosten auf dich zukommen werden. Um als Kleingewerber durchstarten zu können, brauchst du keinen langen Atem, denn beim Gewerbeamt erhälst du sehr schnell den benötigten Gewerbeschein.

Schon einmal vorab die Information: auch wenn du den Schein in den Händen hältst, erlaubt dir dieser noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das erfolgt erst dann, wenn du den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hast.

Wenn du beim Gewerbeamt angekommen bist, musst du einige Frage zu deiner Person auf dem Bogen beantworten. Unter anderem auch die Frage, ob du ein Neben- oder Hauptgewerbe eröffnen möchtest.

Sofern du ein Nebengewerbe betreibst und einem Hauptjob nachgehst, muss dein Arbeitgeber deine Versicherung bezahlen. Falls du allerdings ein Hauptgewerbe hast, dann können für dich die ersten Kosten anfallen.

Eine genaue Definition, wann ein Nebengewerbe als Nebengewerbe gilt, gibt es so nicht. Allerdings geht man in den meisten Fällen davon aus, dass ein Nebengewerbe nicht mehr wie 18 Stunden Zeit in Anspruch nehmen sollte bzw. das der Gewinn nicht über dem des Hauptjobs liegt. Für Studenten die ein Gewerbe aufmachen wollen, gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Was kostet für der Gewerbeschein?

Der Schein für das Gewerbe kostet rund 20 bis 60 Euro, je nachdem, in welcher Stadt oder in welcher Gemeinde man wohnt. Auch können weitere Kosten anfallen, wenn du für dein Gewerbe weitere Unterlagen benötigst, wie z B:

Weitere Kosten für Anmeldung

  • ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kostet,
  • ein Gesundheitszeugnis, welches rund 20 Euro kostet,
  • oder eine Handwerkskarte, die bis zu 300 Euro und sogar mehr kosten kann.

Das wären weitere Kosten, die anfallen könnten. Sofern du eine Tätigkeit ausführst, die zur Kategorie der Freiberufler gehört, musst du dich nicht beim Gewerbeamt anmelden und zahlst somit auch keinen Betrag für den Schein. Somit entfällt auch die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK und auch da werden einige Kosten gespart.

Nach der Gewerbeanmeldung werden deine Informationen weiter an das Finanzamt und an die IHK weitergeleitet. Bei der IHK wirst du Mitglied, das ist gesetzlich so festgelegt. Für die Mitgliedschaft fallen ebenfalls kosten an.

Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter ansteigen, je nachdem wie dein Gewinn aussieht. Sofern der Jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt, bist du von den Beiträgen befreit. Das wären ungefähr die Summen, mit denen du rechnen kannst.

Du solltest allerdings weitere Kosten in Betracht ziehen, wie beispielsweise die Kosten für die Mietung eines Raums, ein Internetvertrag, eventuell musst du einige Geräte neu Anschaffen oder vielleicht auch Mitarbeiter bezahlen. Auch hier solltest du dir nochmal all deine genauen Kosten überlegen, dir diese aufschreiben und einen Wert ermitteln, wie hoch deine monatliche Kosten in der Endsumme aussehen würden.

Es kann allerdings sein, das in einigen Fällen das Problem auftritt, das du bereits in deinem ersten Jahr eine Beitragsrechnnung der IHK erhälst. Diese kann es, je nachdem, in sich haben und nicht verharmlost werden. Wir auf GewerbeAnmeldung.com haben es uns zur Aufgabe gemacht, so vielen Gründern wie möglich zu helfen und deren Leben zu vereinfachen.

Daher bieten wir die IHK-Gebührenberatung an. Mit der IHK-Gebührenberatung erhältst du professionelle Hilfe von den Experten hier auf GewerbeAnmeldung.com. Diese überprüfen, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten der Beitragsrechnung minimiert werden können, auf bis zu 0 Euro.

Ja, du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, dass die Rechnung erst gar nicht mehr gezahlt werden. Zwar gibt es hierfür keine Garantie, doch die zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen der bisherigen Nutzer sind vielversprechend. Interessiert? Für mehr Informationen klicke hier.

Was hat es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich?

Wenn du auf der Suche nach Informationen rund um das Gewerbe suchst, dann kommen dir bestimmt Begrifflichkeiten entgegen wie: „kleingewerbe gründen“ oder „Kleinunternehmerregelung“ – doch was hat es mit dem ganzen auf sich? Falls in der Zukunft weitere Fragen rund um das Thema Gewerbe hast, dann schau dich gerne weiter auf unserer Seite um. Wir gehören zu den renommiertesten Webseiten rund um dieses Thema.

Voraussetzungen

Als Kleinunternehmen werden die Betriebe bezeichnet, die in ihrem ersten Jahr unter 22 000 Euro erwirtschaften bzw. im zweiten Geschäftsjahr nicht über 50 000 Euro liegen. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, dann hast du den Vorteil, das du zum einen keine Gewerbesteuern zahlen musst.

EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)

Außerdem ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe weitaus geringer. Auch entfällt die Pflicht der doppelten Buchführung und wird durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ersetzt.

Das ermöglicht es dem Kleinunternehmer unter günstigen und vereinfachten Bedingungen zu starten. Sofern du allerdings über 22 000 Euro bzw. 50 000 Euro liegst, dann giltst du nicht mehr als ein Kleingewerbe. Du kannst einen Freibetrag von bis zu 24 000 Euro erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Ab 24 500 Euro müssen auch diese Steuern dann gezahlt werden. Vor einigen Jahren durfte man als Kleingewerbe sogar nur 17 500 Euro im ersten Jahr verdienen. Daher ist die neue Grenze für Kleingewerbe ein echter Gewinn.

Kleingewerbe Anmeldung – Arbeitgeber informieren?

Das Gewerbe anmelden ist zwar ganz einfach, doch muss man die Gewerbeanmeldung auch dem Arbeitgeber sagen? Denn eine Summe von bis zu 50 000 Euro ist schon jede Menge, da kann es bei dem einen oder anderen schon Mal vorkommen, den Job eventuell an den Nagel zu hängen oder sich nicht mehr ganz so sehr ins Zeug zulegen.

Doch wie sieht die Sachlage in Deutschland denn nun aus? Es gibt in Deutschland per se kein Gesetz, welches dich dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber rund um die Gewerbeanmeldung zu informieren. Das Anmelden eines Gewerbes ist eine private Angelegenheit und geht den Chef in erster Linie nichts an.

Trotzdem gibt es einige Ausnahmen, in denen man trotzdem vom Kleingewerbe berichten muss. Beispielsweise dann, wenn es die vertragliche Situation so will. Der Arbeitgeber kann in deinen Arbeitsvertrag Klauseln einbauen, dich dazu verpflichten, von Möglichen Aktivitäten zu berichten.

Auch musst du dann deinen Arbeitgeber informieren, wenn ein Interessenkonflikt besteht. Wenn du also mehr Zeit für dein Gewerbe, statt für deine Arbeit hast oder du nur noch ausgelaugt erscheinst oder in Konkurrenz zu deinem aktuellen Arbeitgeber stehst.

Auch solltest du dir darüber im Klaren sein, dass dein Arbeitgeber es als Misstrauen deinerseits einstufen kann, wenn du ihn nicht von deinem Vorhaben informierst.

Kann man das Kleingewerbe auch Online anmelden?

Mittlerweile bieten immer mehr Gemeinden den Service an, das Kleingewerbe auch über das Internet anzumelden. Das bringt viele Vorteile mit sich. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Schichtarbeit nicht immer die Zeit dazu finden einen Termin bei dem Amt zu vereinbaren, können durch die Online-Anmeldung profitieren.

Man kann alles bequem von Zuhause aus machen und ist nicht mehr abhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten. Auch sind lange Wartezeiten ein relikt vergangener Tage. Die Anmeldung selbst dauert ebenfalls nur wenige Minuten.

Die Gebühren sind die gleichen, wie sie es auch beim Gewerbeamt sein werden. Allerdings bietet nicht jede Stadt diesen Service an. Die meisten Großstädte, wie z B Hamburg, Berlin oder München oder ein sehr großer Teil Nordrhein-Westfalens haben allerdings diesen Service.

Die häufigsten Fragen und um das Kleingewerbe

  1. Muss man ein Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Nein. Der Eintrag ins Handelsregister entfällt beim Kleingewerbe.
  2. Darf man bei der Benennung seines Unternehmens auch Fantasienamen benutzen? Ein Fantasienahme ohne die Nennung des Inhabers ist beim Kleingewerbe nicht möglich. In der Regel wird der Vor- und Nachname des Inhabers als Betriebsname angegeben.
  3. Erfordert ein Kleinunternehmen einen Aufwand auf kaufmännischer weise? Nein, da dieser nicht wie einer zuführen ist.
  4. Kann man sich von der Pflicht Umsatzsteuern zahlen zu müssen befreien lassen? Ja, man kann sich von der Umsatzsteuerpflicht als Kleingewerbe befreien lassen. Die Gewerbesteuer fällt erst ab einer Gewinngrenze von 24.500 Euro an.
  5. Ist die Anmeldung beim Finanzamt verpflichtend? Sowohl Gewerbetreibende, als auch Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden und können diese nicht umgehen.
  6. Müssen sich Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Nein, das müssen Kleingewerbe nicht. Das müssen nur diejenigen, die als Kaufmann eingestuft werden.Trotzdem kann man sich auch als Kleingewerbe registrieren lassen, um einige Vorteile zu genießen. Beispielsweise kann der Name nicht kopiert werden und auch steigt die Stahlkraft an. Allerdings steigen hierfür die Gebühren an.
  7. Sind Freiberufler dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden? Nein. Freiberufler gehören unter die Kategorie Katalog-und Katalogähnliche Berufe und sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
  8. Wer wird über die Anmeldung informiert? Wenn du das Gewerbeamt besucht hast, dann werden deine Informationen weiter geleitet an beispielsweise das Finanzamt, zur Industrie- und Handelskammer, Bundesagentur für Arbeit, Behörden der Zollverwaltung oder auch Landesämter der Statistik.

Fazit:

Einen kleinen Schein gibt es nicht. So werden meistens Betriebe genannt, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren bzw. einen bestimmten Umsatz nicht überschreiten. Auch für diese Art Schein werden Dokumente benötigt. Darunter gehören auch ein Personalausweis und eine Melde-Bestätigung dazu.

Unternehmensgründung: Was braucht man dafür?

Wie gründe ich ein Unternehmen?-Unternehmensgründung

Was wird für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland benötigt?

Mehr zu Behörden, Eigenkapital, Hilfe etc.

Viele Personen in Deutschland starten mit einer Idee ihr eigenes Unternehmen und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Dennoch müssen für die Gründung eines Unternehmens zahlreiche Schritte beachtet werden.

Möchtest du dich selbstständig machen, solltest du deshalb alles berücksichtigen, was du für eine Unternehmensgründung benötigst. Hierzu zählen nicht nur ein guter Businessplan, sondern auch die richtige Finanzierung und entsprechende Ansprechpartner und Beratungsstellen.

Von der Idee zum Unternehmensgründung


Möchtest du dich selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen, beginnst du in der Regel mit einer guten Geschäftsidee. Je besser und individueller deine Idee ist, desto eher wirst du Kunden finden und Erfolg haben.

Aus diesem Grund solltest du zunächst deine Geschäftsidee gut ausarbeiten und einen Businessplan erstellen. Durch den Businessplan siehst du genau, welche Punkte du zu welchem Zeitpunkt umsetzen musst.

Nach deiner Idee und deinem fertigen Businessplan musst du deinen Geschäftsstart vorbereiten. Dazu gehört vor allem die Anmeldung deines Unternehmens. Um eine Unternehmensgründung in Deutschland legal umzusetzen, musst du jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Freie Berufe hingegen melden sich bei der Künstlersozialkasse. Dein Geschäftsstart befasst sich zugleich mit weitaus mehr Themen als nur der Gewerbeanmeldung. Versicherungen, Mitarbeiter, Markenschutz und vieles mehr musst du als Unternehmer beachten.

Hast du zugleich ein Geschäftskonto eröffnet und den passenden Standort für dein Unternehmen gefunden, kannst du als Unternehmer durchstarten. Bis es jedoch so weit ist, vergehen von der Idee bis zur Eröffnung meist mehrere Monate. Folglich musst du viel Zeit und Geduld investieren.

Am Anfang ist die Planung

Bevor du dein Unternehmen beim Gewerbe anmeldest, musst du zunächst mit der Grundplanung beginnen. Jede Unternehmensgründung in Deutschland benötigt einen grundlegenden Plan, um erfolgreich zu werden. Unter anderem musst du

  • den Standort deines Unternehmens
  • den Außenauftritt von dir und deinem Unternehmen
  • mögliche Mitarbeiter
  • eine erste Geschäftsausstattung

berücksichtigen.

Als Standort für die Unternehmensgründung können verschiedene Einrichtungen fungieren. Wichtig ist, dass der Standort den Gepflogenheiten und Voraussetzungen deines Unternehmens entsprechen. Für ein Restaurant musst du beispielsweise ein geeignetes Gastronomiegebäude finden.

Als Einzelunternehmer kannst du dir ein Büro mieten oder Home Office mit einem Bürozimmer in deinem Haus oder deiner Wohnung durchführen. Auch ein Ladengeschäft ist möglich. Die Geschäftsausstattung hängt dabei wesentlich von deinem Geschäftsstandort ab.

Hard- und Software, Einrichtungsgegenstände und Firmenfahrzeuge sollten deshalb auf dein Unternehmen und seinen Standort angepasst sein.

Schritt zum eigenen Unternehmen

Hast du die Planung für dein Unternehmen abgeschlossen, beginnt für dich die Schritt Umsetzung deiner Unternehmensgründung. Übst du eine gewerbliche Tätigkeit in Deutschland aus, gilt für dich die Anmeldepflicht.

Folglich musst du dein zuständiges Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde aufsuchen und dein Unternehmen dort anmelden. Für die Anmeldung benötigst du das Anmeldeformular, welches du entweder vor Ort oder per Download über das Internet erhältst. Manche Gewerbeämter bieten zugleich den gesamten Anmeldeprozess rein online an.

Sobald du das Anmeldeformular hast, musst du es korrekt ausfüllen und unterschrieben abgeben. Unter anderem werden Daten zu dir und deinem Gewerbe erfragt.

Benötigst du Hilfe beim Ausfüllen des Anmeldeformulars, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne persönlich oder mit unserer praktischen Checkliste hier, wenn du Fragen zur Anmeldung eines Gewerbes hast.

Nachdem du dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast, musst du noch weitere Ämter aufsuchen. Das Gewerbeamt verständigt diese meist automatisch, wodurch du schriftlich weitere Anweisungen vom jeweiligen Amt bekommst. Unter anderem musst du dich

  • beim Finanzamt
  • bei der IHK
  • bei der Berufsgenossenschaft
  • bei der jeweiligen Krankenkasse

melden. Während die Anmeldung bei der IHK, der Berufsgenossenschaft und beim Finanzamt Pflicht sind, musst du nur mögliche Angestellte bei der Krankenkasse anmelden. Als Unternehmer musst du dich nämlich selbst versichern, sodass du dir aussuchen kannst, wo du dich versichern lassen möchtest.

Das Finanzamt schickt dir automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu und vergibt dir eine Steuernummer. Auf diesem Fragebogen musst du weitere Angaben zu dir und deinem Unternehmen machen. Möchtest du als Kleinunternehmer von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, musst du diese am Fragebogen angeben.

Auf Sonderregelungen achten und bearbeiten

Nicht jedes Unternehmen lässt sich ohne eine bestimmte Erlaubnis oder Genehmigung eröffnen und führen. Für manche Unternehmensgründungen musst du bestimmte Qualifikationen nachweisen, welche du durch die jeweilige Behörde bestätigt bekommst.

Beispielsweise musst du das Bauamt oder Gesundheitsamt aufsuchen oder eine Unterrichtung bei der IHK durchführen lassen. In jedem Bundesland findest du einen einheitlichen Ansprechpartner, welcher dich bei allen Formalien unterstützt.

Weist du nicht, welche Genehmigungen du für die Gründung deines Unternehmens benötigst, kannst du dich somit an den entsprechenden Ansprechpartner oder an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Gerne beraten wir dich und verweisen dich an die richtige Stelle weiter.

Die notwendige Finanzierung

Für die Gründung jedes Unternehmens benötigst du entsprechendes Kapital. Grundsätzlich stehen dir

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital

zur Verfügung. Unter Eigenkapital wird generell dein Erspartes verstanden, welches du für die Gründung und Eröffnung deines Unternehmens einsetzt.

Fremdkapital hingegen sind meist Kredite, Förderungen oder Darlehen, welche du von Dritten erhältst und du in den meisten Fällen zurückzahlen musst.

Vor allem Jungunternehmer besitzen nicht immer ausreichend Eigenkapital, wodurch sie auf Fremdkapital zurückgreifen müssen. Viele Unternehmer können hierbei bestimmte Unternehmerkredite beziehen, welche günstiger als normale Kredite sind.

Damit du überhaupt weist, wie viel Kapital du benötigst und mit welchen Kosten du rechnen musst, solltest du immer einen Finanzplan gemeinsam mit dem Businessplan erstellen.

Mit einem guten Businessplan in Kombination mit einem ausgearbeiteten Finanzplan kommst du leichter an Fremdkapital. Am besten wendest du dich an Banken und Kreditinstitute, welche sich auf Kredite und Darlehen für Unternehmer spezialisiert haben.

Um dein Kapital sowie deine Einnahmen und Ausgaben zu verwalten, solltest du zugleich immer ein Geschäftskonto eröffnen. Obwohl du dein Unternehmen in der Startphase auch mit deinem privaten Konto führen kannst, benötigst du bei vielen Ämtern ein eigenes Geschäftskonto.

Erkundige dich rechtzeitig, welche Banken Geschäftskonten anbieten und wie die Konditionen aussehen. Nicht jede Bank führt Geschäftskonten mit denselben Möglichkeiten. Vor allem Onlinebanken bieten nur wenige Optionen an.

Kunden von Beginn an gewinnen

Nachdem du alle Formalitäten abgeschlossen hast, kannst du theoretisch die Gründung deines Unternehmens beenden. Dennoch solltest du während der Gründungsphase bereits an das wichtigste für dein Unternehmen denken: Kunden.

Damit dein Unternehmen erfolgreich ist, solltest du so früh wie möglich dein Angebot bewerben und Kunden gewinnen. Überzeuge potenzielle Kunden mit deinen Produkten oder Dienstleistungen. Mit der richtigen Werbung und einem passenden Angebot kannst du schnell mit einem kleinen und zugleich wachsenden Kundenstamm rechnen.

Welche Werbung du betreibst, hängt dabei von deinem Budget und deinen Möglichkeiten ab. Ein stimmiges Marketingkonzept hilft dir, die richtige Werbemöglichkeit für dein Unternehmen festzulegen.

Fazit: Unternehmensgründung leicht gemacht

Möchtest du in Deutschland ein Unternehmen gründen, musst du zahlreiche Schritte beachten. Unter anderem benötigst du

  • eine gute Geschäftsidee
  • einen Businessplan
  • ausreichend Kapital
  • Anmeldungen bei zuständigen Ämtern
  • einen geeigneten Standort
  • Kunden und passende Dienstleistungen oder Produkte

Nur wenn du alle Schritte beachtest und richtig umsetzt, verläuft der Start als Jungunternehmer problemlos. Benötigst du Hilfe bei den einzelnen Schritten, kannst du dich an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne bei allen anfallenden Fragen zum Thema Unternehmensgründung und sagen dir, wie du mit deinem Unternehmen erfolgreich wirst.

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