Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Eine der wichtigsten und absolut grundlegendsten Fragen ist die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden. Im Gegensatz zu einem Gewerbetreibenden muss nämlich der Freiberufler kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich beim Finanzamt vorstellig werden, um dort einen steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen.
Zu den Freiberuflern gehören die sogenannten Katalogberufe, wozu klassischerweise Ärzte, Architekten, Anwälte und Journalisten gehören. Erweitert wurde das Ganze aber durch das Feld Katalogähnliche Berufe. Worin sich vielleicht für die Masse eher relevante Jobs finden.
Vor allem dann, wenn es in den Bereichen Online Geld verdienen geht. Zu diesen Berufen zählen unter anderem die Fotografen, Designer, Marketingberater oder Schriftsteller. Falls du selbst einen solchen Job ausüben solltest, dann brauchst du kein Gewerbe anzumelden.
Wer muss ein Kleingewerbe anmelden und wann?
Alle anderen Berufe sind sozusagen dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die häufigste Form der Anmeldung findet als Kleingewerbe statt. Ein Kleingewerbe hat den Vorteil, das dieser nicht kostenintensiv ist und zudem keinen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Ideale Voraussetzungen für die meisten Gründer.
Ein Gewerbe auch nicht anmelden, muss neben dem Freiberufler, auch jemand nicht, der unter die Hobbyregelung fällt. Diese Menschen dürfen mit einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu 410 Euro verdienen, ohne eine Anmeldung durchführen zu müssen. Ansonsten gibt es keine weiteren Ausnahmen. Ein Kleingewerbe anmelden sollte man zeitnah wie möglich zum Start der gewerblichen Tätigkeit.
Kann man Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Es gibt die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Wochen anzumelden. Dann muss man allerdings die ganzen Steuern nachzahlen und einen Zinssatz darauf legen, um die ganzen Schulden begleichen zu können. Man sollte dies allerdings so schnell wie möglich nachholen.
Wenn jemand dies nicht tun sollte, können die Ämter ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr aussprechen. In München ist es sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Das ist eine immense Summe und daher sollte die Anmeldung nicht auf die leichte Schulte genommen werden.
Wie und wo melde ich ein Kleingewerbe an?
Das ist eine der Frage die am häufigsten gestellt wird. Eine Gewerbeanmeldung erfolgt bei deiner zuständigen Stadt- oder Gemeinde im Gewerbeamt. Dort füllst du einen Bogen aus. Darauf kannst du angeben, ob du im Nebengewerbe oder in einem Hauptgewerbe gründen willst.
Welche Tätigkeit du ausführen wirst und beispielsweise ob du unter der Kleinunternehmerregelung gründen möchtest. Worauf wir gleich noch genauer eingehen werden. Dieses Ganze Prozedere ist allerdings nicht umfangreich und selbst wenn du den Beamten vor Ort noch einige Dinge fragst, wirst du maximal nicht mehr als eine halbe Stunde Zeit brauchen.
Welche Unterlagen braucht man um Kleingewerbe anzumelden?
Was du auf gar keinen Fall vergessen darfst und bei dir haben musst ist dein Personalausweis. Ausnahmen sind Gewerbeanmeldungen für Genehmigungspflichtige Gewerbe, wozu du ein entsprechendes Dokument bräuchtest. Darunter fallen Gewerbe wie Handwerksberufe, Darlehensvermittler oder Lotterieanbieter.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und betragen, bei einer Kleinunternehmerregel, zwischen 15 und 60 Euro. Also ein sehr überschaubarer Preis, der den meisten Leuten die Angst nehmen sollte, sofern sie sich vorher Gedanken darüber gemacht haben, ein Gewerbe aufzumachen.
Was braucht das Finanzamt?
Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du in der Regel automatisch einen steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt, den du ausgefüllt zurückschicken musst. Außerdem wird dir eine Steuernummer zugeteilt. Solltest du nichts bekommen, hake bitte dort nach. Bist du allerdings Freiberufler und hast entsprechend kein Gewerbe angemeldet, musst du selbst zum Finanzamt und Eigeninitiative zeigen.
Was und für wen ist die Kleinunternehmerregelung?
Du hast es bestimmt schon Mal irgendwo gehört und dich gefragt, was denn genau die Kleinunternehmerregelung ist. Im wesentlichen ist die Kleinunternehmerregelung eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende. Die Regelung beinhaltet zwei wichtige Komponente:
1. Die vereinfachte Buchführung, durch die sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung und
2. die Möglichkeit zur Umsatzsteuerfreien Rechnungserstellung und dadurch der Wegfall von der Umsatzsteuervoranmeldung.
Die vereinfachte Buchführung: Das Thema Buchhaltung ist sicherlich das große Grauen für viele Menschen, wenn sie an ein eigenes Gewerbe denken. Das schöne an der Kleinunternehmerregelung ist daher das die Buchhaltung im Grunde wegfällt bzw. für jeden machbar wird.
Sie wird in diesem Fall ersetzt durch die Einnahmeüberschussrechnung. Dafür musst du nichts weiter tun als alle Einnahmen und alle Ausgaben aufzulisten die entsprechenden Rechnungen aufzuheben. Deinen Gewinn, also deinen Einnahmeüberschuss trägst du auf einen Extrablatt auf deiner ganz normalen Steuererklärung ein und reichst deine Einnahmeüberschuss mit ein. Das war es dann auch.
Umsatzsteuerfreie Rechnungen: Wenn du als Kleinunternehmer Rechnungen erstellst, erhebst du keine Umsatzsteuer. Damit entfällt für dich die Umsatzsteuervoranmeldung und somit dann auch das unterjährige Abführen von Umsatzsteuer an das Finanzamt. Damit dein Kunde auch weiß, warum auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, wird stets ein Hinweis mit auf die Rechnung geschrieben.
Dieser muss wörtlich oder sinngemäß lauten: Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). Allerdings gibt es auch einen Nachteil an der Kleinunternehmerregelung. Wer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, der ist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Das bedeutet das du die gezahlte Umsatzsteuer auf Waren, beispielsweise für ein Laptop, welches du extra für deinen Betrieb gekauft hast, nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommst. Hast du zum Beispiel vor allem zu Beginn deiner unternehmerischen Tätigkeit hohe Kosten, kriegst du diese als Kleinunternehmer nicht zurückerstattet.
Deshalb solltest du dir genau überlegen, welche Form eines Unternehmens für dich die beste ist. Als Einstieg in die Unternehmenswelt und vor allem bei geringen Kosten, ist die Kleinunternehmerregelung eine sinnvolle Entscheidung.
Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?
Von der Kleinunternehmerregelung kann nur derjenige Gebrauch machen, wer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr bzw. im Vorjahr oder im darauf folgendem Jahr Maximal 50.000 Euro im Jahr nach der Gründung bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet.
Bleibst du danach dauerhaft unter 22.000 Euro Umsatz, kannst du auch bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, sofern du das möchtest. Sobald dein Umsatz erstmals zwischen 22.000 und 50.000 beträgt, gilt für das folgende Jahr die Regel nicht mehr und du giltst dann als Einzelunternehmer.
Was passiert durch die Gewerbeanmeldung?
Im wesentlichen hat die Anmeldung eines Gewerbes Auswirkungen auf drei Bereiche:
die finanzielle Haftung, die Pflicht zur Einkommensteuererklärung und die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und bei der Berufsgenossenschaft.
Die finanzielle Haftung: wer als Einzelunternehmer oder sonstige Personengesellschaft ein Gewerbe anmeldet kann für Schäden, Rechnungsrückstände oder für auf sonstigen Wege entstandene Zahlungsverpflichtungen persönlich haftbar gemacht werden und haftet mit seinem Privatvermögen.
Realistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit beispielsweise bei einem Online Unternehmen riesige Schäden zu verursachen verschwindet gering. Sofern du allerdings nicht in einem solchen Bereich arbeitest, ist es wichtig, diese Information für zukünftige Entscheidung zu kennen und in das Risikobewusstsein mitaufzunehmen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich dann, wenn dein Gewerbe mit der Gesundheit von anderen Menschen zu tun hat.
Die einzige Möglichkeit, deine persönliche, finanzielle Haftung auszuschließen, ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Zum Beispiel einer UG, das steht für Unternehmergesellschaft bzw. Unternehmergesellschaft Haftungsbeschränkt oder aber auch einer GmbH. Diese zwei Unternehmensformen, wie auch alle anderen Kapitalgesellschaften haben allerdings drei größere Nachteile.
Zum einen ist da der Punkt, das du da einen höheren Verwaltungsaufwand hast. Zum anderen hast du einen höheren finanziellen Aufwand in der Gründung und zu guter Letzt ist es auch so, das du gewisse Buchhalterische Verpflichtungen hast und diesen nachkommen musst. Beispielsweise müsstest du Bilanzen erstellen und könntest um diese nicht mehr herumkommen.
Genau aus diesen Gründen wäre es sinnvoll(er), vor allem für das Gründen Nebenbei oder bei einem eher kleinerem Vorhaben, die Kleinunternehmerregelung in Betracht zu ziehen. Auch ist es so, das dich Kapitalgesellschaften nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen können, wenn du zum Beispiel jemandem Schaden zufügst.
Die Einkommensteuererklärung: wer ein Gewerbe anmeldet verpflichtet sich eine Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr zu erstellen. Dafür gibt es einige unterschiedliche Dinge zu beachten und auf verschiedene Fristen.
Ist die IHK Mitgliedschaft Pflicht beim Kleingewerbe?
Wer ein Kleingewerbe anmeldet, muss Mitglied bei der IHK und für die ihn oder sie zuständige Berufsgenossenschaft werden. Die IHK wird über deine Gewerbeanmeldung informiert und es entsteht die Pflicht Kammerbeiträge zu leisten.
Als Existenzgründer bist du für die ersten zwei Jahre nach der erstmaligen Gründung von den Beiträgen befreit. In den Jahren drei und vier muss nur der Grundbeitrag von 50 Euro geleistet werden. Außer dein Gewinn liegt über 25.000 Euro. Erst dann müsstest du weitere Beiträge bezahlen.
Alles in allem bleiben die Kosten moderat und überschaubar. Sollte dein Jahresgewinn dauerhaft unter 5200 Euro liegen, dann bleibst du immer beitragsbefreit. Die IHK meldet sich in den meisten Fällen selbst bei dir. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, ob du befreit werden kannst, fragst du einfach direkt selbst nach.
Welche Versicherung brauche ich bei Kleingewerbe?
Die Berufsgenossenschaften sind bei Gewerbetreibenden für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Versicherung ist verpflichtend, allerdings nur für deine Mitarbeiter, wenn du denn welche hast. Falls nicht, zahlst du keine Beiträge.
Du musst dich dennoch binnen einer Woche bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft melden, um dich entsprechend zu registrieren. Das gilt unter anderem auch für freiberuflich tätige. Falls du dir sorgen machen solltest, ob du dich falsch registriert haben solltest, keine Sorge, du wirst letztlich zur richtigen überwiesen.
Muss ich mein Gewerbe meinem Arbeitgeber melden?
Es gibt kein Gesetzt das einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über ein Nebengewerbe zu informieren. Eine solche Pflicht kann sich allerdings aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Außerdem gibt es Ausnahmen wie Beamte oder Berufssoldaten.
Allerdings wäre es möglich, das dein Nebengewerbe in Konkurrenz oder in einem Interessenkonflikt mit dem Betrieb deines Arbeitgebers gegenübersteht. Das wiederum wäre einer der wenigen Gründe, die deinen Arbeitgeber dazu ermächtigen würde, die Ausübung deines Nebengewerbes zu untersagen.
Du solltest daher über deine Vertragssituation bewusst sein. Außerdem sollte dir klar sein, das dein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch interpretieren könnte, wenn du ihn nicht informierst. Diese Abschätzung musst du allerdings selber treffen.