Die wahren Kosten eines Gewerbescheins!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist wichtig zu schauen, den zuständigen Ort zu finden. Denn in einigen Städten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen. Neben dem Gewerbeamt, kann man nämlich die Anmeldung in manchen Städten auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen.

Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.

Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.

Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.

Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja, für Gewerbetreibende, worunter auch ein Kleingewerbe zählt, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls das Gewerbe im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, fallen für den Gründer keine weitere Kosten an. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, dann darf der Umsatz im ersten Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im darauffolgenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro betragen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Ansonsten kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man hier auch noch einige Steuern zahlen muss.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

 

Wo kann man den Gewerbeschein Online beantragen?

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment natürlich einfacher, als es ist. Denn in vielen Großstädten kann es durchaus vorkommen, dass man neben dem Gewerbeamt, sich auch noch beim Ordnungsamt oder bei einer Handwerkskammer für die Gewerbeanmeldung anmelden kann. In der Regel muss man dafür einen Termin vereinbaren.

Andere Gewerbeämter bieten einem auch die Möglichkeit an, einfach vor Ort zu erscheinen, dann hat man allerdings das Problem, dass man vielleicht eine etwas längere Wartezeit vor sich haben wird. Beides hat eben seine Vor- und Nachteile.

Wenn man dann beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Das kann sich je nach Stadt ändern. Außerdem erhält man einen Gewerbe-Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort müssen unter anderem Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht werden.

Beispielsweise auch, ob man als Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet werden möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei der Gewerbeanmeldung dabei haben muss man außerdem einiger Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis. All diese zusätzlichen Dokumente verursachen weitere Kosten.
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann man einer Person eine Vollmacht ausschreiben.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Dieses Gewerbe Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst gibt dem Gründer noch nicht die Möglichkeit, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.

Das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt schickt deine Informationen nämlich weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls du nichts erhalten solltest, dann erst kannst du aktiv werden und dort einmal nachfragen, was denn nun Sache sei.

Vom Amt der Finanzen erhält man einmal die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und es ist sehr wichtig, diesen mit großer Aufmerksamkeit auszufüllen. Beispielsweise muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann darf man diese Option für fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Hilfe für die Gründer, wo diese bei bestimmten Voraussetzungen die Gewerbesteuern nicht bezahlen müssen.

Auch wird beim Fragebogen nach der genauen Tätigkeit des Gewerbes gefragt. Da sollte man so ausführlich wie möglich antworten. Wenn die gewerbliche Tätigkeit nur unzureichend ausgefüllt ist, kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen.

Daher ist es sehr wichtig, falls sich was an der gewerblichen Tätigkeit ändern sollte, diese zeitnah dem Amt zu melden. Es wäre allerdings viel besser, wenn man von Anfang an das Gewerbe so umfassend wie möglich beschreibt. Nachdem auch dies erledigt ist, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen Geld zu verdienen.

Wie bekommt man einen kleinen Gewerbeschein?

Einen kleinen Gewerbeschein gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Kleingewerbeschein Gründer bezeichnet, die ein Nebengewerbe betreiben. Doch unabhängig vom Gewerbe, kriegt jeder Gründer das selbe Formular vorgelegt, welches man dann ausfüllen muss. Dieses Formular ist dann erst der Gewerbeschein.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung durchführen?

Die Gewerbeanmeldung muss so schnell wie möglich erfolgen. Möglichst zeitnah oder vor dem Start der gewerblichen Tätigkeit, sollte man das Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind unter anderem die Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Die Hobbyregelung besagt, dass Menschen, die unter 410 Euro im Jahr durch eine Tätigkeit verdienen, kein Gewerbe anmelden müssen.

Freiberufler müssen zwar kein Gewerbe anmelden, sich allerdings dennoch beim Finanzamt melden und Steuern zahlen. Nur eben die Gewerbesteuern nicht. Zu den freien Berufen gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten,
  • und viele mehr.

Jeder andere muss ein Gewerbe anmelden. Wer es bisher verpasst hat, sollte nicht gleich in Panik verfallen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat nämlich die Möglichkeit, innerhalb von 60 Wochen das Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dennoch sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen. Denn die Ämter können Bußgelder aussprechen, die es in sich haben können.

Eine Strafe in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr sind dabei keine Seltenheit. In München werden sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchführen.

Kann man auch ein Kleingewerbe online anmelden?

Willkommen im 21. Jahrhundert. Wir leben in einer Zeit, in der es die Möglichkeit gibt, den Gewerbeschein durch die Online Anmeldung zu erhalten. Dies ist bahnbrechend und verhilft so vielen Gründern das Gewerbe anmelden zu können.

Wer bisher aufgrund der Arbeit nie wirklich die Zeit gefunden hatte, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen oder keinen Termin vereinbaren konnte, kann mittlerweile bequem von Zuhause aus die Online Anmeldung durchführen. Genau wie bei der normalen Gewerbeanmeldung auch, benötigt man bei der Online Anmeldung die selben Dokumente, die da wären:

  • eine Kopie des Personalausweises,
  • eine Kopie der Melde-Bestätigung,
  • eine Kopie eines Handelsregister Auszuges, falls benötigt.

Auch muss man die Kosten für die Bearbeitung bezahlen, die genauso viel Kosten wie bei der normalen Gewerbeanmeldung.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Die Dauer bei der Online Gewerbeanmeldung betragen ca. 10 bis 20 Minuten. Das bedeutet demnach nichts anderes, als das die Online Anmeldung viel schneller ist, als wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Es gibt allerdings einen kleinen Haken. Dieser Online Service wird noch nicht überall in Deutschland angeboten.

Vor allem in Großstädten, sowie in weiten Teile Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung wieder. Auch kann es sein, das die elektronische Unterschrift nicht von allen Ämtern akzeptiert wird, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann muss man beispielsweise die persönliche Unterschrift entweder per Post oder vor Ort abgeben.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Wer denkt, dass ein kleines Gewerbe auch nur kleine Einnahmen bereit hält, der täuscht sich, und das gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Eine sehr hohe Summe, vor allem wenn man dabei bedenkt, dass diese Summe im Endeffekt mit nur wenigen Gründungskosten erreicht werden kann.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Sich online anmelden ist das eine, die andere wichtige Frage lautet aber auch, welche Kosten verursacht denn ein Kleingewerbe so im Jahr? Das kann man pauschal nie so genau sagen, das unterscheidet sich bei jedem Gründer.

Man kann allerdings einige Faktoren benennen, aus denen man dann schließlich ermitteln kann, wer wie viel am Ende zahlen muss. Bei dem Gewerbeamt muss man nämlich Kosten in Höhe von rund 20 bis 60 Euro begleichen.

Je nachdem ob weitere Dokumente verlangt werden, können weitere Kosten entstehen. Bei einem Hauptgewerbe muss die Krankenkasse aus der eigenen Tasche begleichen.

Als Gewerbetreibender ist man in Deutschland dazu verpflichtet, sich bei der IHK anzumelden bzw. die Mitgliedschaft beizutreten. Bei der IHK zahlt man rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn die IHK Mal eine Beitragsrechnung schickt.

Als Personengesellschaft kann man dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com können dir bei deinem Problem behilflich sein. Denn man überprüft für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Das ist für viele Gründer ein Grund, wieder zu lächeln. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch bisherigen Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer sprechen da eine deutlich positive Sprache. Wenn du gerne mehr über diese IHK-Gebühren-Beratung erfahren möchtest, dann klicke hier.

Zusätzlich dazu können Kosten für dich entstehen, wenn du eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter hast und auch deren Versicherungen begleichen musst, wenn du Partnerschaften eingehst, ein Patent anmeldest oder auch dann, wenn du Neuanschaffungen tätigen musst. Das sind alles Faktoren, die die Kosten in die Höhe treiben können.

Fazit:

Einen Gewerbeschein kann man heutzutage auch Online erhalten. Allerdings wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher ist es erstmal wichtig zu schauen, ob deine Gemeinde einen solchen Service überhaupt anbietet.

Falls ja, dann musst du dafür einige Dinge Hochladen. Beispielsweise benötigst du eine Kopie deines Personalausweises oder auch eine Melde-Bestätigung.

Falls zusätzliche Dokumente benötigt werden, weil man eine bestimmte Art eines Gewerbes hat, dann muss man auch diese dann hochladen. Außerdem muss man die Bearbeitungsgebühren von rund 20 bis 60 Euro begleichen. Die Höhe der Kosten unterscheiden sich je nach Stadt.

 

Was sind die Kosten, wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte?

Wir leben in einem Land, wo wir hohe finanzielle Sicherheit haben. Dafür sollten wir dankbar sein. Selbst wenn der Verlust eines Arbeitsplatzes droht, so erhält man vom Staat noch einen kleinen Zuschuss der Einnahmen über ein Jahr hinweg als ALG-1. Selbst wenn man danach immer noch nicht fündig wird, kann man durch das Hartz-4 über die Runden kommen.

Wir werden vom Bund nicht im Stich gelassen. Bereits die alten Griechen aus Athen waren damals ihrer Zeit voraus, weil sie ebenfalls das Privileg genossen, „mehr“ zu haben, als andere Länder und sich auf die Entwicklung ihrer Ideen konzentrieren konnten.

Auch hier in Deutschland können wir uns auf das Entwickeln unseres Gewerbes fokussieren, ohne allzu große Gedanken daran zu verschwenden, ob wir am Ende vielleicht beim Hungertuch leiden müssen. Dem ist nicht so. Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns über anfallende Kosten rund um die Gewerbeanmeldung keine großen Sorgen machen sollten.

Das bedeutet wiederum nicht, diese Kosten klein zu reden. Es ist sogar sehr wichtig, zu wissen, was einen erwartet. Denn je mehr besser man vorbereitet ist, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, das mein ein Problem bereinigen kann.

Nicht umsonst sagt man, das ein Risiko nichts anderes ist, als ein Leck an Informationen. Wenn man nämlich genau weiß, wie man von A nach B kommt, dann gibt es auch keine Probleme auf dem Weg dorthin.

Mit diesem Artikel wirst du genau lernen, wie du ohne Probleme die Kosten für ein Kleingewerbe berechnen kannst, welche Vorteile ein kleines Gewerbe mit sich bringt und wie man als Kleingewerber jede Menge Geld verdienen kann.

Nur hier erhälst du alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbeanmeldung. Deshalb kannst du dir genau auch unsere anderen Artikel anschauen. Denn: je mehr du weißt, umso einfacher wird es, erfolgreich zu sein.

Was ist ein Kleingewerbe?


Ein Kleingewerbe ist die beliebteste Rechtsform der Gründung der Deutschen. Kein Gewerbe wird häufiger angemeldet, als ein Kleingewerbe. Das Kleingewerbe gehört zu den Einzelunternehmen bzw. zu den Personengesellschaften und damit nicht zu einer Kapitalgesellschaft, wo man ein Mindestkapital vorweisen muss.

Daher ist diese Art der Gründung sehr kostengüntig, im Verhältnis beispielsweise zu einer GmbH. Doch ein kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe als solches, kann man gar nicht beantragen! Ein Kleingewerbe gibt es gar nicht als solches, vielmehr ist dies ein ganz einfaches Gewerbe. Warum man dies trotzdem Kleingewerbe nennt?

Das liegt daran, dass Kleingewerbe Unternehmen sind, welche die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch genommen haben. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt worden sind, müssen diese nämlich keine Gewerbesteuern zahlen.

Des Weiteren müssen Kleingewerbe nicht die Rechte und Pflichten der Kaufleute beachten. Das bedeutet, dass diese keine doppelten Buchführung durchführen müssen. Der buchhalterische Aufwand wird ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Außerdem sinkt dadurch der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Kleingewerbe müssen weder Bilanzen erstelle, noch Jahresabschlüsse veröffentlichen, diese sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Ein Kleingewerbe kann man demnach nicht beim Gewerbeamt eröffnen, sondern wird vielmehr beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beansprucht.

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen?

Mit über 1,4 Millionen sind Freiberufler in Deutschland bereits zahlreich vertreten. Doch bei den gewerblichen Einzelunternehmen gibt es da noch die Kleingewerbetreibenden, die diese Masse an Menschen noch Mal bei weitem übertreffen. Es gibt nämlich bis zu 6!

Millionen Klein- und Kleinstbetriebe in Deutschland. Wenn man bedenkt, dass es insgesamt ohnehin nur 8 Millionen Unternehmen in Deutschland gibt, dann wirkt diese Zahl umso beachtlicher.

Warum das Gewerbe unter anderem so beliebt ist? Da kann man viele Dinge aufzählen: sei es die Steuervergünstigungen, die geringe Markteintrittsbarrieren, die erreichbaren Summen, das geringe Risiko mit einem kleinen Gewerbe in ein finanzielles Desaster zu manövrieren.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000 Euro zu haben.

Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe. Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern.

Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.

Wer darf ein kleines Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kleingewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist zu tun. Man darf das allerdings nicht damit verwechseln, dass es auch Personengruppen gibt, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Das sind Leute, die unter anderem zu den Freiberuflern gehören. Das sind Leute, die Berufe ausüben, die zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Zu diesen freien Berufen gehören z B:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Anwälte,
  • und viele mehr.

Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Wo meldet man ein Gewerbe an?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin zwölf Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt. Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat.

Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören.

Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Mittlerweile kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden. Das ist eine riesige Revolution und eine immense Erleichterung für Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit dazu gefunden hatten, zum Gewerbeamt zu gehen und dort die Anmeldung durchzuführen. Man kann mittlerweile alles bequem von Zuhause erledigen. Die Anmeldung dauert rund zehn bis 20 Minuten und ist demnach schnell gemacht.

Vor allem für Leute, die Umweltbewusst Leben möchten ein Plus: man kann alles per Knopfdruck erledigen und auch nachlesen. Demnach müssen keine Infoblätter erhalten werden, so dass man die Umweltverschmutzung nicht weiter vorantreibt.

Bei der Online Anmeldung muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Des Weiteren müssen die benötigten Dokumente als Kopie hochgeladen werden.

Anschließend muss man das Formular ausfüllen und dann weiter an das Gewerbeamt schicken. In einigen Fällen kann es sein, z B wie in Hamburg, das die elektronische Unterschrift nicht akzeptiert wird. Das bedeutet, dass man die Unterschrift dann entweder per Post oder vor Ort dann abgeben muss.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?

Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen.

Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können.

Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu. Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden.

Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wann meldet man sich beim Finanzamt?

Das Finanzamt meldet sich automatisch beim Kleingewerbetreibenden. Das Gewerbeamt schickt die Informationen an die anderen Behörden weiter, darunter auch dem Finanzamt. Das Finanzamt schickt dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei diesem kann man erst angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre für dieses Kleingewerbe nicht mehr tun.

Das könnte dann auch zur Folge haben, das es zur doppelten Buchführung kommt. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich hier genau überlegt, wie man vorgehen möchte. Auch muss man hier genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht, da das Finanzamt sehr streng ist und sich das alles später sehr genau anschaut.

Welche Kosten fallen bei einem Kleingewerbe an?

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, dem sollte auch bewusst werden, das einige Zahlungen fällig werden. Diese sind allerdings beim Kleingewerbe sehr minimal und moderat. Zunächst müsste man die Gebühr bei der Anmeldung decken, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Das ist allerdings eine Gebühr, die man nur einmal begleichen muss. Kleingewerbetreibende sind wie alle anderen Gewerbetreibende dazu verpflichtet, nach der Gründung die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.

Die Gebühr kostet pro Jahr rund 20 bis 60 Euro für Kleingewerbe. Kleingewerbe die allerdings im Handelsregister eingetragen sind, müssen einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen, je nachdem, in welcher Stadt und Gemeinde man lebt. Das wären zum einen die ersten und einzigen fixen Beträge, die man begleichen müsste.

Es kann allerdings sein, das die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt. Das können hohe Rechnungen sein, die bereits im ersten Jahr gezahlt werden können. Für den ein oder anderen Gründer kann dies bereits zu unangenehmen Situationen kommen.

Doch es gibt da einen Ausweg: Personengesellschaften, wie ein Kleingewerbe, können dieser Rechnung innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Beträge auf der Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Ja, du hast richtig gelesen: bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine klare Sprache.

Weitere Beträge können ebenfalls dann aufkommen, wenn das Kleingewerbe wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen geholt werden müssen.

Das wiederum Zahlungen, die man gerne in Kauf nimmt, da diese als Investitionen angesehen werden können. Hierbei muss man allerdings sagen, das bei Neuanschaffungen die Umsatzsteuer nicht von den Steuern abgesetzt werden können.

Was kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Der Name lässt etwas anderes vermuten: wer glaubt, dass man mit einem Kleingewerbe nicht vollständig leben kann, der täuscht sich. Denn mit dem Gewinn des Kleingewerbes wird so manches Hauptjob Gehalt überboten.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe.

Zumal der Verwaltungsaufwand und das benötigte Kapital für ein Kleingewerbe gegen Null gehen, wenn man sich die anderen Gewerbearten ansieht. Auch Kleingewerbe müssen Steuern zahlen.

Da gibt es zum einen die Gewerbe-Steuern, die Einkommenssteuern sowie die Umsatz-Steuern. Wer allerdings am hohen Limit verdient, zahlt gerne diese Steuern, dann das bedeutet nichts anderes, das man eben gut verdient.

Fazit:

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, ist in der Regel damit richtig beraten. Es gibt zwar weitere Rechtsformen, doch keines ist unter den Deutschen beliebter als das Kleingewerbe.

Allerdings handelt es sich beim Kleingewerbe nicht um eine Rechtsform an sich. Diese kann man nämlich gar nicht so angeben beim Amt des Gewerbes. Man muss die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man ein Kleingewerbe als solches hat.

 

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Noch bevor man das zuständige Gewerbeamt in der Stadt aufsucht, muss man vorher erst einmal festlegen, ob man das Gewerbe im Handelsregister eintragen möchte. Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.

Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?

Wer die Gewerbeanmeldung durchführen möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In der Regel klingt das einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass das Ganze Prozedere Komplex wäre, sondern vielmehr deshalb, weil man zunächst einmal das zuständige Amt finden muss.

Vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst schauen, bei welchen man die Gewerbeanmeldung durchführen muss. Auch kann es sein, dass noch andere Ämter, wie das Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer die Erlaubnis haben, Gewerbeanmeldungen anzunehmen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man nun beim zuständigen Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr die Gewerbeanmeldung bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Bei der Anmeldung erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Man macht da Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb. Unter anderem wird auch hier die Frage geklärt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse in der Regel von der eigenen Tasche bezahlt. Für Leute, die bereits einen Hauptjob haben, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit daher ideal. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Wie kan ich den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem das Formular ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulares erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat. Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt deine Informationen.

Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung vom Finanzamt erfolgen sollte, dann kann man Mal da anrufen.

Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

Man erhält vom Amt der Finanzen zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen muss mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da hier viele wichtige Dinge geregelt werden. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man hier die genaue gewerbliche Tätigkeit angeben.

Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert genau, ob die abgegebene Beschreibung denn auch genau zur Tätigkeit passt. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Man hat die Möglichkeit, sofern sich etwas am Gewerbe ändern sollte, dies sofort dem Amt der Finanzen zu melden.

Hierbei sollte man allerdings nicht allzu lange warten. Nachdem man auch den Fragebogen abgeschickt hat, kann man nun endlich mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen und Gewinne erwirtschaften.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden noch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Sofern man Mitarbeiter hat, muss man diese versichern lassen. Eine eigene Versicherung muss man da nicht abschließen. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und auch kann man sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

Persönliche Daten des Betriebsinhabers

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

Angaben zum Betrieb

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit dem Gewerbeamt melden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man rückwirkend Gewrbeanmeldung beantragen?

Ja. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?

Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Eine Gewerbeanmeldung muss man dann durchführen, wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt, die eine klare Absicht der Gewinnerzielung hat. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne ein Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht sind Leute, die zu Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie viel kostet ein Gewerbe im Jahr?

Nachdem man bei dem Gewerbeamt war und die Gewerbeanmeldung hinter sich gebracht hat und den Gewerbeschein in den Händen hält, wird einem erst recht klar, welche Verantwortung man da eigentlich trägt. Auch eine finanzielle Verantwortung, die man rechtfertigen muss.

Die meisten Leser auf dieser Seite möchten ein Kleingewerbe anmelden, daher ist es ratsam, anhand eines Beispiels zu erläutern, welche Summen auf einen zu kommen können. Jedoch kann man bereits jetzt schon sagen, dass die meisten Kosten auch auf andere Gewerbe zutreffend sind.

Als erstes kommen die Kosten bei der Anmeldung des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60€ und sind nur einmalig. Weitere Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter steigen, abhängig von den Einnahmen des Gewerbes. Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr bezahlen.

Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält. Diese Rechnung kann für viele Anfangs ein schock sein, da man damit zum einen nicht rechnet, zum anderen auch gar nicht vorgewarnt wird.

Doch keine Sorge, auch hier kannst du auf unsere Hilfe zählen. Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Dort prüfen Experten die Möglichkeit, ob die Minderung der Rechnung auf ein Minimum gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, dennoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache.

Für weitere Informationen klicke hier. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn du Neuanschaffungen benötigst, eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter einstellst, eine Internetseite aufbaust, Kurse besuchst, Patente anmeldest oder auch wenn du einen zweites Geschäft aufmachen möchtest. Das sind allerdings Kosten, die man bereit ist zu zahlen, da diese als Investitionen gesehen werden können.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
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Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.

 

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Kleinunternehmer Regelung anmelden – Voraussetzung und Steuererklärung

Du bist heiß darauf dein Gewerbe anzumelden und als Kleinunternehmer voll durchzustarten. Sind wir Mal ehrlich, unabhängig davon, welchen Umsatz man erzielt, welche Form das Gewerbe am Ende auch haben wird, dieses wird in den Augen anderer immer als Unternehmen wahrgenommen.

Das ist auch gut so. Als Land der Dichter und Denker gehören wir zu den Pionieren. Unser Land steht für Technologie und Fortschritt. Unsere Unternehmen garantieren uns diesen Fortschritt. Vielleicht in Zukunft ja auch du. Um durchstarten zu können, benötigen wir auch ein gewisses Startkapital. Nicht bei allen Geschäftsmodellen, doch bei den meisten.

Das weiß auch der Staat. Daher gibt es auch die Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer, die erst am Anfang ihrer Karriere stehen. Durch diese Regelung kann man einiges an Geld sparen, da dann die Gewerbesteuer weg fällt. Was die genauen Voraussetzungen dafür sind, wirst du im Laufe des Textes erfahren. Sei daher gespannt.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Um die Kleinunternehmerregelung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, benötigt man erst einmal ein Gewerbe. Ein Gewerbe kann man im Gewerbeamt eröffnen. In einigen Städten kann man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handelskammer tätigen.

Es kann sein, vor allem in Großstädten, das es mehrere Ämter gibt. Daher wäre es ratsam erst einmal herauszufinden, welches Amt denn für einen zuständig ist. In manchen Gewerbeämtern kann man ohne Termin vor Ort erscheinen, dann hat man allerdings eine kleine Wartezeit vor sich.

Bei anderen geht dies nur mit Terminen, die aber erst in ein oder zwei Wochen realisierbar sind. Beim Gewerbeamt nun angekommen, zahlt man erst einmal eine Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein, den man am Ende der Sitzung erhält. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man als Kleinunternehmer für die Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Ausländer einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. Diese kosten ebenfalls einen Betrag, der sich von Stadt zu Stadt ändern kann. Die Kosten bleiben allerdings moderat.
  • Als Minderjähriger braucht man eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Man erhält im Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dort müssen einige Angaben zum Kleinunternehmer und seinem Gewerbe gemacht werden. Unter anderem auch, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebengewerbe gegründet wird. Beides hätte seine Vor- und Nachteile.

Doch eins sei bereits vorne hinweg gesagt, das man bei einem Hauptgewerbe die Krankenkasse selbst bezahlen muss. Für den ein oder anderen Kleinunternehmer kann dies sehr ärgerlich sein, weil Kosten für Neuanschaffungen dadurch erschwert werden.

Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und eine Kopie erstellt. Diese Kopie erhält man dann selbst und fungiert von nun an als Gewerbeschein.

Fälschlicherweise wird angenommen, das dieser Gewerbeschein bereits ausreicht, um mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dem ist nicht so. Das kann erst dann, wenn man vom Finanzamt die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Wer ist verpflichtet ein Gewerbe anmelden zu müssen?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Diese Berufsgruppen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und sich auch beim Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Wann muss man als Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig vom Gewerbe, bist du verpflichtet, dieses sofort anzumelden. Für all diejenigen, die bereits einer gewerblichen Tätigkeit als Kleinunternehmer nachgehen, aber gänzlich vergessen haben dafür ein Gewerbe zu eröffnen, denen sei gesagt, ins Gefängnis kommt ihr nicht!

Aber im ernst: für Leute die das Gewerbe noch nicht angemeldet haben, gilt, dass dies sofort nachgeholt werden muss. Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend noch eröffnen und hat dafür bis zu 60 Monate Zeit.

Das Problem hierbei könnte sein, das man dann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr Zahlen muss. Zwar lassen Ämter vor allem bei Kleinunternehmern und bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung in Angriff nehmen.

Was muss ich als Kleinunternehmer dem Finanzamt melden?

In erster Linie musst du dem Finanzamt erst einmal gar nichts melden. Vielmehr ist es so, dass das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid gibt und die Informationen weiterleitet.

Man erhält in der Regel innerhalb von einer Woche und bis zu zehn Tage dann den Fragebogen und die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Falls innerhalb dieser Frist sich keiner meldet, dann erst sollte man selbst aktiv werden und sich beim Finanzamt anmelden.

Auch müssen sich Freiberufler von selbst an das Finanzamt wenden. Der Fragebogen ist sieben Seitenlang und kann sehr anspruchsvoll sein. Dort werden auch Angaben gemacht zur Kleinunternehmerregelung.

Wie beantragt man die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, ist allerdings kein muss. Die Kleinunternehmer Regelung hilft dem Kleinunternehmer dabei Kosten zu sparen, in dem die Gewerbesteuer weg fällt.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen im ersten Geschäftsjahr den Umsatz von 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten darf.

Wenn dies so der Fall ist, kann man der Gewerbesteuer entgehen und als Kleinunternehmer ist dies ein enormer Vorteil. Auch den guten Willen des Staates sollte man hierbei nicht außer achten lassen, denn noch vor einem Jahr betrug der damalige Umsatz noch 17.500 Euro, den man einhalten musste, um in die Regelung zu passen.

Welche Kosten fallen pro Jahr für ein Kleingewerbe an?

Ein Kleingewerbe hat im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen den Vorteil, dass dieser zum einen sehr günstig ist, man viele Steuerersparnisse haben kann und dabei der Verwaltungsaufwand sehr gering ausfällt.

Beispielsweise müssen Kapitalgesellschaften eine doppelte Buchführung durchführen. Diese wird bei einem Kleingewerbe ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Grundsätzlich gilt das Kleingewerbe als nicht so kostenintensiv, wie andere Gründungsformen.

Beim Kleingewerbe kommen allerdings auf den Gründer ebenfalls einige Kosten hinzu. Zwar muss man diese Kosten nicht im jeden Geschäftsjahr bezahlen, dennoch sind die meisten Leser auf der Seite noch kurz vor der Anmeldung, daher ist dies erwähnenswert: die Kosten bei der Gewerbeanmeldung sind die ersten, die auf Gewerbetreibende kommen.

Diese kosten betragen rund 20 bis 60 Euro. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse selbst begleichen muss.

Als Gewerbetreibender in Deutschland ist man dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die Mitgliedschaft kostet rund 30 bis 70€ und muss jedes Jahr beglichen werden. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält.

Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Eventuelle Neuanschaffungen oder kostspielige Patente müssen dann auf Monate hinweg verschoben. So ist das Worst-Case das muss allerdings nicht die Regel werden!

Man hat nämlich die Möglichkeit, als Personengesellschaft, innerhalb einer festgelegten Frist dem ganzen zu widersprechen. Wer dies nicht alleine durchstehen möchte, kann unsere IHK Gebühren Beratung in Betracht ziehen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen Bewertungen und Erfahrungen sprechen eine deutlich positive Sprache. Wer Interesse daran hat und weitere Kosten vermeiden möchte, sollte hier klicken.

Kann man als Kleinunternehmer das Gewerbe auch online anmelden?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte bieten den Service an, das Gewerbe auch online eröffnen zu können. Vor allem für Kleinunternehmer, die bisher aufgrund der unpassenden Öffnungszeiten nicht die Gelegenheit gefunden hatten, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine willkommene Option.

Lästige Wartezeiten fallen weg, der Weg zu den Ämtern wird gespart und auch die Dauer der Gewerbeanmeldung ist sehr schnell erledigt und dauert keine zehn Minuten. Auch bei der Online Anmeldung benötigt man die Dokumente, die man auch dem Gewerbeamt hätte zeigen müssen.

Vor allem in Großstädten wie Hamburg, München oder Berlin ist diese Form der Anmeldung weit verbreitet. Auch eine große Fläche Nordrhein-Westfalens hat diesen Service bereits für sich entdeckt.

Welche Steuern zahlt ein Kleinunternehmer?

Als Kleinstgewerbe steuern zahlen? Ja, das muss man auch, wäre natürlich auch zu schön um wahr zu sein, wenn denn nicht. Die Kleingewerbe Steuer bzw. die Gewerbesteuer kann umgegangen werden, wenn man unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet.

Dann nämlich werden keine Gewerbesteuern verlangt. Wie jeder andere auch zahlt man auch beim Kleingewerbe die Einkommen- und Umsatzsteuer. Es gibt zudem die Kleinunternehmerregelung, die Gründern hilft, mehr zu verdienen und dabei keine Gewerbesteuer zu begleichen.

Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 ( früher 17.500 Euro) Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen ebenfalls keine Gewerbesteuern gezahlt werden.

Wenn man im ersten Geschäftsjahr beispielsweise einen Umsatz von 23.000 Euro hat, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, doch dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht. Im folgenden Jahr müsste man dann wieder unter 22.000€ kommen, und darauf dann 50.000, damit diese Regelung aktiviert wird.

Fazit:

Um die Regelung als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen zu können, muss man dies dem Finanzamt erst einmal so melden. Das Finanzamt möchte genau wissen, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht.

Denn das Finanzamt überprüft im Nachhinein sehr genau, ob die angegebene Tätigkeit auch der Realität entspricht. Um von der Regelung Gebrauch machen zu können, muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von bis zu 22.000 Euro und im zweiten Jahr von 50.000 Euro nicht überschreiten. 2019 betrug die Summe sogar nur 17.500 Euro.

Wenn dies gegeben ist, muss man die Gewerbesteuer nicht begleichen. Allerdings muss man noch die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Auch kleinere Rechnungen müssen beglichen werden.

 

Wann kann man ein Gewerbe anmelden?

Wie schnell muss man ein Gewerbe anmelden?


Also, du musst eine Kleingewerbe Anmeldung sofort durchführen. Wenn du eine wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, tätigst, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.

Falls man jedoch nur ein Hobby damit verfolgen sollte und mit diesem unter 410 Euro im Jahr erwirtschaftet, dann fällt man unter die Hobbyregelung und muss keine Gewerbeanmeldung beantragen.

Falls man das Gewerbe nicht anmelden sollte, dann können harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern drohen. In solchen Fällen muss man mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen.

Kann ich rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein festgelegter Zinssatz, den man als Strafe zahlen müsste.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es tatsächlich ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann.

Auch kann es in einigen Städten der Fall eintreten, dass man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Dann muss man zunächst recherchieren, welche Behörde für einen zuständig ist.

Ist dies erledigt, folgt bereits der nächste Schritt: reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint oder benötigt man einen festen Termin? Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag das Gewerbe anmelden können. Doch genauso kann man sich sicher sein, dass der Andrang relativ groß sein wird. Dadurch wird man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen müssen.

Ein kleiner Tipp: um eine solche Situation zu entgehen, sollte man so früh wie möglich, am besten zu den direkten Öffnungszeiten beim Gewerbeamt erscheinen. Solch ein Problem hätte man bei einem festen Termin nicht.

Doch da der Andrang für das gründen eines Gewerbes vor allem in unserer heutigen Zeit so groß ist, sind freie Termine meistens erst nach Wochen und Monaten möglich. Eine kleine Zwickmühle.

Für wen keine der beiden Alternativen eine Option darstellt, den kann vielleicht die Online Anmeldung interessieren. Diese ist recht neu und daher noch nicht überall in Deutschland zugänglich.

Man kann unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten. Der Ablauf ist derselbe, wie, als wenn man auch beim Amt des Gewerbes selbst erscheinen würde.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Zunächst einmal muss man schauen, ob die zuständige Behörde dies überhaupt anbietet. Doch ist man dann endlich soweit und kann die Anmeldung beantragen, dann muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr zahlt man immer und ist unabhängig davon, welche Rechtsform man später auswählt.

Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann ich den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.

Wie kann man nun ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen Fragebogen muss man nicht selbst anfordern, sondern das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung von dir informiert.

Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man in der Regel dann die Post. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man nachfragen, woran es gerade denn hakt.

Wenn man einmal den Bogen in den Händen hat, wird man schnell merken, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular, welches nur eine Seite enthält, mit sieben Seiten ein echter Broken ist. Umso wichtiger ist daher auch, dass man sich hierfür auch entsprechend viel Zeit nimmt.

Vor allem auch deshalb, weil einige Dinge sehr kompliziert werden, doch im Endeffekt sind es immer ähnliche Fragen. Zwei der wichtigsten Felder, die man auszufüllen hat, sind zum einen die, wo man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls man dies nämlich nicht tut, dann darf man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als ein kleines Gewerbe anmelden.

Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?

Willkommen im 21. Jahrhundert! In unserer heutigen digitalen Zeit ist es auch mittlerweile möglich, die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen zu können.

Man muss nicht mehr einen lästigen Termin beim Amt mehr vereinbaren oder beim spontanen erscheinen auf eine lange Wartezeit Rücksicht nehmen. Heute kann man alles ganz bequem von zu Hause aus erledigen.

Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit immer Probleme hatten, mittags einen Termin zu vereinbaren oder persönlich zu erscheinen, ist hiermit geholfen.

Die Anmeldung dauert nicht mehr wie zehn Minuten und man benötigt die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch. Einen kleinen Haken hat die ganze Sache dann doch allerdings.

Dieser Service wird nämlich noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. In den meisten Großstädten und in einem sehr großen Teil Nordrhein-Westfalens kann man das Gewerbe im Internet anmelden.

Wer ist verpflichtet sein Kleingewerbe anzumelden?

Wir haben sehr lange und ausgiebig über Gewerbetreibende gesprochen, die verpflichtet sind, die gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen. Es gibt allerdings eine Personengruppe, die von dieser Pflicht befreit sind und ihre Arbeit nur dem Finanzamt mitteilen müssen.

Das sind die sogenannten Freiberufler. Diese müssen demnach keine Gewerbesteuern abgeben und sind in dem Fall etwas freier in ihrer Arbeit, da sie nicht so viele Abgaben haben. Denn auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und somit auch die Kammerbeiträge entfallen.

Zu den freien Berufe gehören die Katalogberufe, die im Laufe der Zeit noch eine Rubrik erhalten haben, der Katalog-ähnlichen Berufe. Unter diese Kategorie fallen Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Patentanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Architekten,
  • beratende Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten

Es gibt natürlich noch jede Menge weitere. Diese Personengruppen müssen nur beim Finanzamt vorstellig werden.

Wann muss ich zum Amt der Finanzen?

In der Regel musst du nicht direkt zum Steueramt, sondern erhälst von diesen Per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer für das Gewerbe. Die Anmeldung beim Finanzamt tritt nur in dem Fall ein, wenn es sich dabei um Freiberufler handelt.

Sofern man allerdings innerhalb weniger Tage und Wochen als Gewerbetreibender keine Rückmeldung erhält, sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Wenn du den Bogen ausfüllst, wirst du sehen, das nach deiner gewerblichen Tätigkeit gefragt wird.

Die gewerbliche Tätigkeit solltest du so umfassend wie möglich beschreiben, weil hier die meisten Fehler begangen werden. Wenn du das Tätigkeitsfeld nur sperrlich erklärst, kann es sein, das du im Laufe der Zeit Nachzahlungen an das Finanzamt tätigen musst, weil das angegebene nur sehr schwammig formuliert ist.

Wenn du beispielsweise das Gewerbe angemeldet hast und beginnst Handys zu verkaufen, aber im weiteren Verlauf der Jahre noch Tablets in dein Aufgebot nimmst, dann würde Handy Verkauf bereits nicht mehr richtig. Bei dem Beispiel wäre es sinnvoller Kommunikationsgeräte und weitere elektronische Sachen und mehr verkauf als Tätigkeit anzugeben.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Auch wirst du Mitglied bei der IHK, dies ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Die Beiträge kosten jährlich rund 30 bis 70 Euro für kleine Unternehmen und die, die im Handelsregister eintragen sind, fallen Kosten in Höhe von 150 bis 300€ an.

Auch kann es sein, das du bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst, die es in sich hat. Falls eine Neuanschaffung erforderlich war, kann eine solche Rechnung den Plan schnell mal ruinieren. Doch nicht verzagen, GewerbeAnmeldung.com fragen.

Oder eher die Leistung in Anspruch nehmen. Denn wir bieten eine IHK-Gebührenberatung an. Wenn man mal eine solche Beitragsrechnung erhält, kann man innerhalb einer festgelegten Frist dem widersprechen.

Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann, ob die Möglichkeit besteht, die Summe auf ein Minimum von 0€! zu reduzieren. Dafür gibt es zwar keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache.

Fazit:

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung beantragen. Ansonsten können harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern drohen.

 

Checkliste Gewerbe

Checkliste: Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe anmelden zu können, solltest du dir unbedingt diese Checkliste einmal genauer anschauen. Gewerbetreibende müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllen, bevor diese das Gewerbe eröffnen können.

Sei es nun beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen oder ein Dokument auszufüllen. All diese Dinge sollte bzw. muss sogar ein Gründer vor Augen haben, damit sein Unternehmen von Anfang an keine Schwierigkeiten hat.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.

Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?

Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbe Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.

Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen

Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten.

Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält.

Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten,

Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

 

Wann erhält man den Gewerbeschein?

Wann man einen Gewerbeschein in Deutschland erhalten kann, ist klar geregelt. Hierfür müssen natürlich vorher erst einmal einige Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem, das man alle erforderlichen Dokumente bereit hat.

Auch sollte man damit rechnen, dass man einiges an Geld dabei haben sollte. Denn ein Gewerbe gründen können viele, es auch über einen längeren Zeitraum führen und die gesamten Kosten abdecken, nicht jeder.

 

Wie bekommt man einen Gewerbeschein?

Wer einen Gewerbeschein erhalte möchte, muss zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. In Großstädten kann es vorkommen, das mehrere Ämter dort tätig sind. Den für dich zuständigen kannst du durch einen einfach Anruf ermitteln. In manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können.

Bei anderen reicht es wiederum einfach nur, wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Dann kann es allerdings auch sein, das man etwas länger warten muss, weil die Schlange länger sein kann.

Eine weitere Möglichkeit, wie man sein Gewerbe anmelden kann, ist, das man dies online tut. Immer mehr Städte bieten diesen Service an, der für einen Großteil der Menschen eine erhebliche Erleichterung darstellt.

Einzig die elektronische Unterschrift wäre bei einigen Städten nicht gänzlich erlaubt, daher müsste man diese per Post an das Gewerbeamt schicken oder persönlich vor Ort erscheinen. 

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zahlt man rund 20 bis 60 Euro. Das kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Viele nehmen an, das die Gewerbeanmeldung selbst, direkt den Gewerbeschein bescheinigt.

So ist es aber nicht. Es ist vielmehr das Ergebnis der Gewerbeanmeldung. Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dieser wird dann gestempelt, mit der Unterschrift versehen und die Kopie von diesem Formular fungiert dann als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt einen allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man erst dann, nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und zurückgeschickt und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat.

Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?

Wer einen Gewerbeschein beantragen muss, ist in Deutschland klar definiert. Es gibt einen Berufszweig, der von der Gewerbepflicht befreit sind. Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Darunter zählen unter anderem:

Abfallwirtschaftsberater,
Bauleiter,
Designer,
Elektrotechniker,
Fotograf,
Grafiker,
Ingenieur,
Psychologe,
Ärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler.

Diese Berufe müssen selbst beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Steuernummer beantragen. Auch gilt für diese Berufe, das diese keine Gewerbesteuern zahlen müssen und auch nicht bei der IHK eintreten müssen. Sehr wohl einen Gewerbeschein beantragen müssen alle anderen Berufsgruppen- und Branchen.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anmelden muss man sofort, sofern eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht mehrere Male bewusst getätigt wird. Ausnahmen, die die Gewerbeanmeldung nicht beantragen müssen, sind zum einen die Freiberufler und zum anderen Menschen, die mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro pro Jahr erwirtschaften. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchzuführen.

Auch gibt es die Option, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dennoch sollte man sich diese Zeit nicht nehmen, da das Amt ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr verlangen kann. Zwar lassen diese meistens bei eher niedrigen Beträgen Milde walten, dennoch sollte man sich darauf nicht verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringen.

Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?

Mit einem kleinen Gewerbe darf man im Geschäftsjahr rund 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaften. Das ist eine immens hohe Summe, die man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen muss.

Solch eine hohe Summe dürften nur die wenigsten aktuell im Jahr verdienen. Umso beachtlicher auch, dass man eine solche Summe mit einem Kleingewerbe erreichen kann.

Natürlich, erst muss man die benötigte Leistung erbringen, bevor man überhaupt eine solch hohe Summe erhalten kann, dennoch sollte dies einem zeigen, welche Möglichkeiten man auch mit einem solchen Gewerbe hat. Was man mit dieser zusätzlichen Summe bloß alles anstellen könnte?

Doch auch an dieser Stelle muss man erwähnen, dass man Steuern zahlen muss. Und das nicht zu kurz. Neben der Gewerbesteuer, die hier anfällig wird, da der Freibetrag nur bei 24.500 Euro liegt, fallen auch die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer an. Nichtsdestotrotz bleibt jede Menge Geld übrig, so dass man sagen kann, dass ein Kleingewerbe ein lohnenswerter Schritt in die Selbstständigkeit ist.

Welche Kosten pro Jahr zahlt man für ein Gewerbe?

Wer einmal genauer nachrechnet, bemerkt, das rund um die Anmeldung keine hohen Kosten für das Gewerbe anfallen. Die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes beträgt rund 20 bis 60 Euro.

Im weiteren Verlauf können allerdings weitere Kosten entstehen. Wenn man beispielsweise beim Formular angibt, ein Hauptgewerbe eröffnen zu wollen, dann ist man verpflichtet, die Krankenkasse selbst zu bezahlen.

Als Gewerbetreibender ist man ebenfalls dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Als Kleingewerbe zahlt man rund 30 bis 70 Euro pro Jahr an Gebühren. Als Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, zahlt man rund 150 bis 300 Euro an Gebühren.

Diese Gebühren müssen alle Gewerbetreibenden bezahlen. Auch sollte man Berücksichtigen, das Kosten für die Miete, für Mitarbeiter, Verträge, Neuanschaffungen, Patente und Versicherungen anfallen können. Daher ist es wichtig, sich diese Fragen zu stellen und diese nicht unbeantwortet zu lassen.

Es kann auch sein, das man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Man hat innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Wir können dir bei diesem Problem behilflich sein. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten eine IHK Gebühren-Beratung an. Wir prüfen für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von 0 Euro gesenkt werden können.

Du liest richtig, es besteht die Möglichkeit, das du im besten Fall keine Kosten tragen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Wenn du Fragen hast und Informationen brauchst, klicke hier.

Fazit:

Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich zunächst beim Gewerbeamt anmelden. Dort angekommen, dauert die reine Anmeldung rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Man bezahlt dann eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Außerdem ist es wichtig, dass man unter anderem folgende Unterlagen dabei hat:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,

  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,

  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,

  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,

  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Gewerbe anmelden wie geht das

Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest, dass es eines der größten Ängste der Deutschen ist, das Gewerbe falsch anzumelden und das dann dadurch einige hohe Kosten entstehen. Viele Leser schreiben uns, wie man dies denn bewerkstelligen kann, hier die Antwort ->

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss als erstes beim Gewerbeamt vorstellig werden, richtig? Nicht immer! Denn bei einigen Gewerben kann es durchaus sein, dass man vorher das Gewerbe im Handelsregister eintragen muss. Normalerweise müssen Gewerbetreibende das Unternehmen im Handelsregister eintragen. Das ist gesetzlich verpflichtend.

Sofern dieser Fall eintritt: wenn das Unternehmen die Verpflichtungen hat, das man eine Buchführung betreiben muss oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung erfordert. Wenn Gewerbetreibende ein solches Unternehmen besitzen, dann sind sie sogar dazu verpflichtet, das Gewerbe eintragen zu lassen.

Wenn man jedoch ein Gewerbe hat, dass das vom Gründer nicht erfordert, dann ändert sich die Sachlage auch und der Gründer muss das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Vor allem gemeint sind damit die Kleingewerbetreibenden. Jedoch kann der Besitzer eines solchen Gewerbes sein Unternehmen dennoch eintragen lassen, um folgende Vorteile zu genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Also, der erste Schritt lautet: erst schauen, ob das Gewerbe in das Handelsregister muss oder nicht. Nachdem man dies erledigt hat, dann erst muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.

Beispielsweise auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig gemacht hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen Termin benötigt oder die Anmeldung auch Online vornehmen kann. Nachdem man auch dies erledigt hat und nun vor der Gewerbeanmeldung steht.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Gemeinde und Stadt unterscheiden. Auch zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Um dann das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher einige Unterlagen vorzeigen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise muss man sich bereits da schon entscheiden, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Wer nämlich ein Hauptgewerbe gründen möchte, der sollte sich bewusst sein, dass bereits hier die ersten monatlichen Kosten festgelegt werden. Denn hauptberuflich selbstständige müssen die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen.

Die Kosten hierfür betragen mindestens 200 Euro monatlich und können weiter ansteigen, sind jedoch abhängig von den eigenen Einnahmen. Auch wenn dies im ersten Moment vielleicht nicht für Jubelgesänge sorgen sollte, so kann man mit einem einfachen Trick wieder viele Kosten sparen. Denn die Kosten für die Krankenkasse kann man als Betriebsausgaben angeben.

Diese kann man von der Einkommensteuer absetzen. Gründer haben so die Möglichkeit, bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen zu können. Am Ende ist dann die Summe, die gezahlt werden muss, nicht mal ein fünftel mehr so hoch 😉

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern wird automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gewerbetreibender angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern allerdings Selbstständige keine Mitarbeiter haben, müssen diese keine Kosten befürchten. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Eins sollte dir bereits von vorneherein klar sein: durch Unwissenheit verspätet das Gewerbe anzumelden ist nämlich keine Ausrede dafür, weshalb man dieses eventuell verpasst haben könnte.

Also, wenn du bereits jetzt schon weißt, dass du ein Gewerbe anmelden möchtest, dann solltest du so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen und die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch gibt es eine genaue Definition, wann man das Gewerbeamt aufsuchen müsste.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ohne das man in einem Angestelltenverhältnis ist, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Falls man dies nicht tut, dann drohen satte Bußgelder. Bis zu 1000 Euro und mehr können dann vom Finanzamt verlangt werden. Beispielsweise verhängt das Finanzamt in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Diese Summe würde für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten. Das wäre also nicht nur ein Desaster, ein Debakel und eine traurige Sache, sondern das absolute Worst Case Szenario.

Kann man wückwirkend die Gewerbeanmeldung beantragen?

Es gibt die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann, falls man verspätet das Gewerbe angemeldet hat, die Steuern dann dementsprechend nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste. Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern auch das, welches am häufigsten gegründet wird. In der Bundesrepublik gibt es ca. 5 Millionen Kleingewerbe. Das ist eine beachtliche Anzahl.

Der Grund, um Gründer eines Kleingewerbes zu sein, liegen klar auf der Hand: das Kleingewerbe ist kostengünstig, der Verwaltungsaufwand ist ziemlich gering und auch die Steuern, die man zahlen müsste, sind nicht so hoch. Auch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Gewerbe verdienen.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Wenn man dann beim Gewerbeamt erschienen und das Gewerbeformular vor sich hat, dann sieht man allerdings sehr schnell, dass man ein solches Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform für das Unternehmen auswählen kann. Das stimmt auch so und ist kein Fehler des Gewerbeamtes.

Das Besondere an einem kleinen Gewerbe ist nämlich, dass man dieses beim Finanzamt anmelden muss. Dies kann man, indem man den steuerlichen Erfassungsbogen von denen bekommt. Diesen Bogen muss man nicht selber anfordern.

Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Sofern es etwas länger dauern sollte, dann sollte man einfach Mal selbst aktiv werden und nachfragen, woran es denn gerade liegt, weshalb man noch keine Post erhalten hat.

Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet.

Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig. Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen.

Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht mehr der HGB untergeordnet. Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte. Es wäre Ratsam, vor allem dann, wenn man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, dass man die Kleinunternehmerregelung erst einmal in Anspruch nimmt.

Allein auch schon deshalb, damit Gründer, die das Unternehmertum erst neu kennenlernen, sich erst einmal in die Thematik hinein fuchsen können. Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit.

Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.

Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Wer ein kleines Gewerbe anmelden möchte, merkt bei der Gewerbeanmeldung, dass man gar kein Kleingewerbe als solches beim Gewerbeamt gar nicht eröffnen kann. Hat ein Kleingewerbe etwa ein ganz eigenes Formular?

Nein, auch wenn der Mythos weit verbreitet ist, gibt es nicht mehrere Gewerbescheine. Jeder Gründer erhält vom Amt des Gewerbes den ein und denselben Gewerbeschein. Unabhängig von der Rechtsform wohlgemerkt.

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?

Nicht jeder muss eine Gewerbeanmeldung beantragen und bei dem Amt des Gewerbes vorstellig werden. Es gibt nämlich einige Ausnahmen, die sich den Gang ersparen können. Da gibt es zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die eine Leidenschaft ausüben dürfen und mit dieser bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen können, ohne eine Gewerbeanmeldung zu benötigen. Sofern der Betrag darüber liegen sollte, müssten auch diese Leute dann ein Gewerbe anmelden.

Dann gibt es noch die Freiberufler, die einen weitaus größeren Teil der Leute ausmachen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.

Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?

Ja. Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Von dieser Pflicht kann man sich auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich verpflichtend ist.

Da hat man nun den Salat, denken sich viele einige Leute jetzt. Die IHK genießt nicht unbedingt den Besten Ruf. Immer lauter werden die Rufe, dieses Verpflichtung endlich abschaffen zu können, denn immer mehr Gründer fragen sich, ob denn die IHK ihre Daseinsberechtigung auch wirklich für das Richtige einsetzt oder ob die angestrebten Ziele denn auch wirklich von ihr erreicht werden können.

Die IHK hat nämlich sehr große Ziele. Sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise indem sie dabei hilft, Leute zu beauftragen, dass Bahngleise repariert werden, damit potenzielle Kunden wieder schnell an die Geschäfte kommen.

Doch die IHK ist in letzter Zeit gebeutelt mit Kritik. Doch eine Sache muss man ihr Hoch anrechnen. Sie bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, zwar gegen Geld, wo Gründer allerdings viele wichtige Lektionen und Zertifikate erhalten können, was wiederum dem Image des Unternehmens zugute kommt.

Für diese Leistungen möchte die IHK auch eine Gegenleistung. Kleine Gewerbe zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und können weiter ansteigen. Dies ist allerdings abhängig von den Einnahmen.

Sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr liegt, müssen Gründer keine Beiträge bezahlen. Es gibt dann noch eine sehr unschöne Seite an der IHK, weshalb diese zu Recht sehr viel Kritik erntet… die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht.

Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Falls du zu denjenigen Gehörst, die ein Kleingewerbe eröffnen wollen, dann ist dies eine sehr smarte Entscheidung. Denn wenn man an ein Kleingewerbe denkt, ist nicht der erste Gedanke, dass man damit Millionen erzielen kann. Zumindest nicht eine Ganze.

Eine halbe Million Euro Umsatz klingen aber doch dann nach sehr viel an, oder? …. Ich denke auch! Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich wirklich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Das ist eine sehr saftige Summe und sollte einem klar vor Augen halten, dass man auch mit diesem Gewerbe jede Menge Geld verdienen kann. Diese Summe dürfte wohl das aktuelle Gehalt bei den meisten Leuten bei weitem übertreffen.

Natürlich: man muss diese Summe auch erst einmal erreichen und darf dabei nicht vergessen, dass hier auch noch einige Kosten anfallen dürften.

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste.

Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.

Weitere Kosten

Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das leidige Thema mit den Steuern kennt auch bei einem Kleingewerbe keinen halt. Auch ein Kleingewerbe muss Steuern abführen. Doch nicht viel! Wenn man als Kleingewerbe nämlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dies auf die jeweiligen Monate runterrechnen würde, dann könnte man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Eine sehr hohe Summe! Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Also, ein Kleingewerbe ist zwar nicht gänzlich von den Steuern befreit, man hat hier jedoch eine Möglichkeit, jede Menge Steuern zu sparen.

Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?

Für viele Gründer eine elementar wichtige Frage: soll ich mein Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führen? Für beide Seiten gibt es sowohl Argumente, die dafür, als auch dagegen sprechen. Schauen wir uns diese einmal genauer an!

Beginnen wir dabei mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Die meisten Gründer müssten ohnehin den Betrieb so führen, weil sie noch nebenbei einem Job nachgehen und diesen nicht so schnell aufgeben möchten. Das bringt den Vorteil, dass man nicht dazu gezwungen ist, sofort mit dem Unternehmen auf Teufel komm raus Gewinne zu erwirtschaften.

Man steht nicht unter großem Druck und kann in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten und schauen, ob diese nebenberufliche Tätigkeit denn auch einen größeren Profit verspricht. So kann man viel befreiter an seinem eigenen Traum arbeiten.

Außerdem entscheidet der Gründer selbst, wie lange, wie viel Zeit und wie intensiv er an seinem Unternehmen arbeiten möchte. Diese Freiheit, selbst entscheiden zu können, ist für viele eines der größten Vorteile. Wir leben in einer Zeit, in der es nicht mehr so ist, dass man einen Arbeitgeber für die restliche Lebenszeit hat.

Es ist vielmehr so, dass man Betriebe mehrere Male im Leben wechselt. In dieser Zwischenzeit ist man dann Arbeitslos und auch dann, wenn mal der Verlust eines Jobs drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen deutlich aufgebessert wird und es dem Gründer viele Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Auf der anderen Seite hat diese Art der Selbstständigkeit natürlich auch seine Nachteile. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle nur begrenzte Zeit am Tag haben.

Viele dieser Stunden sind bereits fest verplant. Wir müssen Schlafen, einige Stunden müssen wir auf der Arbeit verbringen, eventuell haben wir einige Leidenschaften, denen wir nachgehen und auch die Familie, Bekanntschaften und auch Freunde erwarten, das man mit ihnen Zeit verbringt.

Reicht dann die restliche Zeit, die man noch für das Unternehmen aufwenden kann, dafür, dass man das Unternehmen erfolgreich machen kann? Diese Frage muss man ehrlich für sich beantworten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Wenn man ein Gewerbe eröffnen möchte, ist man dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber zu melden? In der Regel nicht! In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo.

Demnach herrscht die Gewerbefreiheit, was wiederum bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen möchte, dies auch tun kann. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.

Denn das eigene Unternehmen darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Fazit:

Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest…

Wie man ein Gewerbe eröffnen kann? Ganz einfach: man muss bei dem zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden und zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.

Anschließend muss man einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss.

Ist dies auch erledigt, wird dieses kopiert und der Gründer erhält dann einen Gewerbeschein. Somit ist das Gewerbe eröffnet worden. Ganz easy!