Was braucht man um ein Gewerbe anmelden zu können?
Man muss zunächst den zuständigen Amt ausfindig machen. In den den meisten Städten ist es so, das man sich beim Gewerbeamt anmelden kann. Beim Gewerbeamt angekommen, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro für den Antrag.
Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?
einen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, wie z.B ein polizeiliches Führungszeugnis, welches weitere Kosten verursachen kann,
als Minderjähriger eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
als Kapitalgesellschaft einen Auszug aus dem Handelsregister.
Gewerbeanmeldung: Formular richtig ausfüllen
Auch erhält man bei der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches man ausfüllen muss. Bei diesem Formular müssen Angaben zur Person und zum Gewerbe gemacht werden.
Unter wird dort gefragt, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe muss man z.B in der Regel die eigene Krankenkasse bezahlen. Dieses Formular kann also einige erhebliche Auswirkung auf die Zukunft haben und umso wichtiger ist es, diese so sorgfältig wie möglich auszufüllen.
Kann man ein Kleingewerbe online anmelden?
Ja, man kann die Gewerbeanmeldung auch online durchführen. Allerdings gibt es einige Aber… Den vollwertigen Ersatz zum Gewerbeamt gibt es gänzlich noch nicht überall in Deutschland. Dieser Online Service wird vor allem in den Großstädten sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens angeboten.
Diese Art der Gewerbeanmeldung ist allerdings sehr komfortabel und ermöglicht vor allem Gründern, die aufgrund ihrer Arbeit nicht immer die Zeit gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommen Abwechslung.
Bequem von Zuhause aus ein Formular ausfüllen, die Dokumente und Daten hochladen und bargeldlos die Gebühren zahlen, das hat schon was. Dieser Service wird auch in immer mehr Städten angeboten. Nur auf GewerbeAnmeldung.com erhälst du alle relevanten Informationen. Stöbere daher gerne andere Artikel durch.
Wie kann man ein Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden?
In der Regel muss man keine Anmeldung beim Finanzamt durchführen. Vielmehr ist es so, dass das Amt des Gewerbes deine Informationen weiter an das Finanzamt leitet. Sofern sich allerdings innerhalb von zehn Tagen keiner bei dir melden sollte, kannst du auch selbst aktiv werden und dort einmal nachfragen.
Vom Finanzamt erhältst du einige Formulare, sowie eine Steuernummer. Die vielen Formulare, auch steuerlicher Erfassungsbogen genannt, ist sehr wichtig für dich und dein Gewerbe. Jedes Feld sollte mit großer Überlegung ausgefüllt werden.
Wie sieht das Formular für die Kleingewerbe Anmeldung aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sich achten!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zur Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wer einen Gewerbeschein erhalte möchte, muss zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. In Großstädten kann es vorkommen, das mehrere Ämter dort tätig sind.
Den für dich zuständigen kannst du durch einen einfach Anruf ermitteln. In manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können.
Bei anderen reicht es wiederum einfach nur, wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Dann kann es allerdings auch sein, das man etwas länger warten muss, weil die Schlange länger sein kann. Eine weitere Möglichkeit, wie man sein Gewerbe anmelden kann, ist, das man dies online tut.
Immer mehr Städte bieten diesen Service an, der für einen Großteil der Menschen eine erhebliche Erleichterung darstellt. Einzig die elektronische Unterschrift wäre bei einigen Städten nicht gänzlich erlaubt, daher müsste man diese per Post an das Gewerbeamt schicken oder persönlich vor Ort erscheinen. Für die Gewerbeanmeldung braucht man:
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
eine Melde-Bestätigung und als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, die weitere kosten verursachen können,
minderjährige brauchen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zahlt man rund 20 bis 60 Euro. Das kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Viele nehmen an, das die Gewerbeanmeldung selbst, direkt den Gewerbeschein bescheinigt. So ist es aber nicht.
Es ist vielmehr das Ergebnis der Gewerbeanmeldung. Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dieser wird dann gestempelt, mit der Unterschrift versehen und die Kopie von diesem Formular fungiert dann als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt einen allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man erst dann, nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und zurückgeschickt und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat.
Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?
Wer einen Gewerbeschein beantragen muss, ist in Deutschland klar definiert. Es gibt einen Berufszweig, der von der Gewerbepflicht befreit sind. Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Darunter zählen unter anderem:
Abfallwirtschaftsberater,
Bauleiter,
Designer,
Elektrotechniker,
Fotograf,
Grafiker,
Ingenieur,
Psychologe,
Ärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler.
Diese Berufe müssen selbst beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Steuernummer beantragen. Auch gilt für diese Berufe, das diese keine Gewerbesteuern zahlen müssen und auch nicht bei der IHK eintreten müssen. Sehr wohl einen Gewerbeschein beantragen müssen alle anderen Berufsgruppen- und Branchen.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden muss man sofort, sofern eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht mehrere Male bewusst getätigt wird. Ausnahmen, die die Gewerbeanmeldung nicht beantragen müssen, sind zum einen die Freiberufler und zum anderen Menschen, die mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro pro Jahr erwirtschaften.
Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchzuführen. Auch gibt es die Option, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dennoch sollte man sich diese Zeit nicht nehmen, da das Amt ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr verlangen kann.
Zwar lassen diese meistens bei eher niedrigen Beträgen Milde walten, dennoch sollte man sich darauf nicht verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Mit einem kleinen Gewerbe darf man im Geschäftsjahr rund 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaften. Dann fallen allerdings auch Gewerbesteuern an.
Es gibt eine Regelung, die eine Hilfe für kleinere Unternehmen sind, wo man die Gewerbesteuern nicht zahlen muss. Dafür muss das Gewerbe im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 und im zweiten unter 50.000 Euro haben.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und man unter diesen Umsätzen bleibt, zahlt man keine Gewerbesteuern. Grundsätzlich gilt, das man einen Freibetrag von 24.500 Umsatz erwirtschaften darf, bevor man Steuern abgibt.
Welche Kosten pro Jahr zahlt man für ein Gewerbe?
Wer einmal genauer nachrechnet, bemerkt, das rund um die Anmeldung keine hohen Kosten für das Gewerbe anfallen. Die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes beträgt rund 20 bis 60 Euro. Im weiteren Verlauf können allerdings weitere Kosten entstehen.
Wenn man beispielsweise beim Formular angibt, ein Hauptgewerbe eröffnen zu wollen, dann ist man verpflichtet, die Krankenkasse selbst zu bezahlen. Als Gewerbetreibender ist man ebenfalls dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Als Kleingewerbe zahlt man rund 30 bis 70 Euro pro Jahr an Gebühren.
Als Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, zahlt man rund 150 bis 300 Euro an Gebühren. Diese Gebühren müssen alle Gewerbetreibenden bezahlen. Auch sollte man Berücksichtigen, das Kosten für die Miete, für Mitarbeiter, Verträge, Neuanschaffungen, Patente und Versicherungen anfallen können.
Daher ist es wichtig, sich diese Fragen zu stellen und diese nicht unbeantwortet zu lassen. Es kann auch sein, das man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Man hat innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit, dem zu widersprechen. Wir können dir bei diesem Problem behilflich sein.
Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten eine IHK Gebühren-Beratung an. Wir prüfen für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von 0 Euro gesenkt werden können. Du liest richtig, es besteht die Möglichkeit, das du im besten Fall keine Kosten tragen musst.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Wenn du Fragen hast und Informationen brauchst, klicke hier.
Fazit:
Um den Gewerbeschein in den Händen zu halten, muss man zum zuständigen Amt in der Gemeinde. Bei der Anmeldung dabei haben musst du:
einen Reisepass bzw. Personalausweis,
eine Melde-Bestätigung,
je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt,
als Minderjähriger benötigt man noch die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Die Bearbeitungsgebühr bei der Anmeldung beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der gewillt ist ein Gewerbe anzumelden, dies auch tun darf. Um das Gewerbe auch den Start zu bringen, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Je nach Stadt kann es sein, das auch die Ordnungsämhttps://www.gewerbeanmeldung.com/lastform/7ter oder auch Handelskammern dafür eignen und dies dort erlaubt ist. Einige Gewerbeämter verlangen eine Terminvereinbarung, anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach nur erscheint und dann im Wartezimmer bleibt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Kann man online Gewerbe anmelden?
Mittlerweile bieten auch immer mehr Städte den Service der Online Gewerbeanmeldung an. Dieser Service ist vor allem für Leute ideal, die bisher aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit nicht dazu kamen, entweder ein Gewerbeamt vor Ort oder einen Termin zu vereinbaren.
Vor allem kann man die Anmeldung bequem von Zuhause aus und zu jeder Uhrzeit erledigen. Welche Städte genau diese anbieten, muss man im Internet nachschauen.
Was kostet Kleingewerbe Anmeldung?
Beim Gewerbeamt nun angekommen muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Ebenfalls dabei haben muss man einen:
Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
für Minderjährige gilt, das diese die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigen,
sofern der Fall eintreten sollte, das man persönlich nicht vor Ort erscheinen und auch die Anmeldung nicht Online vornehmen kann, muss man eine Person mit einer Vollmacht ausstatten, das diese die Gewerbe Anmeldung für einen erledigt.
Formulare Gewerbeanmeldung: Darauf müssen Sie achten
Beim Gewerbeamt erhält man einen Formular. In diesem werden einige Dinge abgefragt. Unter anderem auch, ob man im Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte.
Als Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse bezahlen. Daher ist es ratsam, sich früh genug darüber im Klaren zu sein, was man sich genau in der Zukunft vorgestellt hat.
Wenn dieses Formular nun ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie, die dann als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Gewerbeschein gibt einem noch nicht das Recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne das man dabei Gewerbesteuern zahlen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss dann versteuert werden.
Auch gibt es noch die Möglichkeit, das Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung zu gründen. Wenn man diese Option bewusst nicht zieht, dann darf man innerhalb der nächsten fünf Jahre diese auch nicht mehr benutzen.
Daher ist es ratsam, sich genau darüber bewusst zu werden, wie man in den kommenden Monaten und Jahren mit dem Gewerbe fortfahren möchte. Der Gründer muss außerdem wie jeder andere auch eine Umsatzsteuer und eine Einkommenssteuer abgeben.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe hat nur moderate Kosten im Jahr. Zunächst fallen die Kosten für die Bearbeitungsgebühr an. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Was kostet notwendige Unterlagen für Gewerbe anmelden?
Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 13 Euro, ein Gesundheitszeugnis um die 20 und eine Handwerkskarte sogar bis zu 300.
Als Gewerbepflichtiger muss man sich bei der IHK anmelden. Die dortigen Gebühren betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Außerdem sollte man in Betracht ziehen, das der Fall eintreten kann, das man als Unternehmen wächst und eine Räumlichkeit mieten muss.
Eventuell auch eine Neuanschaffung benötigt. Patente anmelden muss. Verträge oder Abonnements hat. Das sind alles etwaige Kosten, die für einen Gründer vor allem zu Beginn seines Starts erwarten können.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Ein Kleingewerbe definiert sich unter anderem auch darin, das man einen Hauptjob hat und dieses Gewerbe nur nebenberuflich betreibt. Das bedeutet jedoch nicht immer unbedingt, dass das Kleingewerbe auch weniger Geld einbringen muss, wie der Hauptjob selbst.
Es ist nämlich so, das man mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro im Jahr an Umsatz und 50.000 Euro an reinem Gewinn erwirtschaften darf.
In vielen Fällen übertrifft dies sogar die Einnahmequelle aus dem Job. Allerdings darf man nicht vergessen, das man beim Gewerbe auch Gewerbesteuern abführen muss.
Wann greift die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung muss extra beim Finanzamt beantragt werden und ist eine kleine Starthilfe für Gründer. Sie ist ein geniales Konstrukt, um den Gründern den Start zur Selbstständigkeit zu vereinfachen, in dem diese keine Gewerbesteuern abführen müssen, wenn diese einige Voraussetzungen als Gewerbe erfüllen.
Ist Kleingewerbe Steuerfrei?
Wenn ein Gewerbe in seinem ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, dann muss dieser nicht die Gewerbesteuern abführen.
Wenn der Unternehmer beispielsweise im ersten Jahr einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftet, zahlt er zwar keine Gewerbesteuer, weil der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro gilt. Dennoch greift die Regelung nicht mehr ein.
Nebenberuflich Gewerbe anmelden?
Wenn man eine gewerbliche Tätigkeit nebenberuflich gründen möchte, kann dies enorme Vorteile mit sich bringen. Unter anderem hat man keinen Druck und keinen Zwang, das Unternehmen auf Teufel komm raus zum erfolg zu führen. Dieser Erfolgsdruck kann bei einem Hauptgewerbe dazu führen, das der Gründer sich nicht mehr mit seiner Arbeit identifizieren kann.
Was sind Vorteile eines Kleingewerbes?
Auch kann man als kleines Nebengewerbe selbst darüber entscheiden, wann und wie lange man für an dem Gewerbe arbeitet. Diese Entscheidungsfreiheit ist eine große Sache, die sehr viele Gründer an einem Kleingewerbe schätzen.
Zusätzlich dazu kommt natürlich, das man eine Haupteinnahmequelle hat und diese mit dem Gewerbeeinkommen noch addiert wird. Selbst wenn der Fall eintreten sollte, dass der Verlust des Hauptjobs droht, kann man das Nebengewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe umwandeln.
Wann muss man die gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Sich beim Gewerbeamt anmelden ist ein muss. Doch wann genau muss dies überhaupt geschehen? Gibt es dafür eine bestimmte Regelung und Frist? Ja! Diese gibt es tatsächlich. Das Gewerbe anmelden muss sofort geschehen und bedarf keiner extra Zeit.
Ist eine Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich?
Falls du die Anmeldung noch nicht vorgenommen hast, dann solltest du diese schleunigst nachholen. Es kann nämlich sein, das du ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten kannst. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes innerhalb von 60 Monate rückwirkend nachzuholen. Dennoch sollte man keine Zeit verstreichen und sofort das Gewerbe anmelden.
Wer sind Freiberufler und wer Gewerbetreibende?
Wir sprachen bisher nur über die Leute, die beim Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt allerdings auch eine Personengruppe, die dies gar nicht tun muss.
Gewerbeanmeldung beim Finanzamt ist möglich
Eine Anmeldung vornehmen müssen die freien Berufe bzw. Freiberufler nicht. Diese müssen nur beim Finanzamt erscheinen bzw. sich bei diesen melden.
Generell erhalten sowohl die Gewerbetreibenden, als auch die Freiberufler vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer.
Formulare Gewerbeanmeldung beim Finanzamt: Das müssen Sie beachten
Auf diesem Bogen muss man auch Angaben zu der gewerblichen Tätigkeit machen. Diese sollte so ausführlich wie möglich beschrieben werden und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da das Finanzamt genau überprüft, inwieweit die angegebene Tätigkeit denn auch der Realität entspricht. Die freien Berufe werden unter anderem in Katalog- und Katalogähnliche Berufe unterteilt. Darunter zählen unter anderem:
Ärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Künstler,
Journalisten
Als Freiberufler ist man auch nicht verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.
Dem Arbeitgeber vom Gewerbe erzählen?
Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes und beim Finanzamt sind abgeschlossen, mit der gewerblichen Tätigkeit wird Geld verdient und dann stellt sich einem die Frage, soll ich das meinem Arbeitgeber erzählen?
In Deutschland gibt es kein Gesetz, das einen dazu verpflichtet, die Kleingewerbe Anmeldung dem Arbeitgeber zu sagen.
Einige Ausnahmen kann es allerdings dann doch geben, wenn beispielsweise das Unternehmen mit dem Gewerbe in einem Interessenkonflikt steht und bei in der selben Branche aktiv sind. Auch kann es sein das die vertragliche Situation das von einem verlangt.
Ebenfalls darüber im Klaren sein sollte man sich, das die Möglichkeit besteht, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ab kühlen kann, da dieser das Verhalten als Misstrauen deinerseits deuten kann.
Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist man auch dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die jährlichen Gebühren bei der IHK Kosten rund 30 bis 70€ . Auch wenn diese Kosten vor allem bei einer neuen Anmeldung sehr nervig sein können, so sollte man nicht vergessen, das die IHK auch sehr viele Angebote bereitstellt, die man in Anspruch nehmen kann, um das eigene Unternehmen weiter voranzubringen.
Darunter sind unter anderem auch Programme für Weiterbildungskurse und Zertifikate dabei. Eine nicht ganz so schöne Sache kann die Sache mit der IHK aber auch nehmen. Nämlich dann, wenn man als Kleingewerbe innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von diesen erhält. Diese kann es in manchen Fällen in sich haben.
Wenn dann genau Neuanschaffungen benötigt werden, kann dies umso ärgerlicher sein. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com hat für dich eine Lösung parat. Du kannst nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.
Dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da wir die IHK-Gebühren-Beratung anbieten. In dieser prüfen wir für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ zu senken. Ja du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, das du am Ende sogar fast nichts zahlen musst.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen zahlreichen positiven Erfahrungen der Nutzer sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier.
Fazit:
Das Gewerbe anmelden tut man beim Amt des Gewerbes. Man muss dabei eine Gebühr von 20 bis 60€ bezahlen und Dokumente dabei haben wie ein Personalausweis und eine Melde-bestätigung. Beim Kleingewerbe darf man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Die gewerbliche Tätigkeit muss sofort angemeldet werden.
Um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, muss man erst einmal recherchieren, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. In eher kleineren Gebieten gibt es meistens ohnehin nur ein Amt, welches infrage kommt.
In Großstädten kann es allerdings ganz gut sein, dass es mehrere solcher Ämter gibt, wie es beispielsweise in Hamburg oder Berlin der Fall ist. Wenn das Gewerbeamt einmal ausfindig gemacht wurde, wird von einigen Ämtern die Option angeboten, dass man einen Termin vereinbaren kann. Andere wiederum verlangen dies sogar.
Was Kosten Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt?
Ansonsten kann man auch einfach beim Gewerbeamt erscheinen und muss dann im Wartezimmer warten. Dies ist der Prozess. Wenn man dann rein gerufen wird, zahlt man erst einmal eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Außerdem bei der Gewerbeanmeldung dabei haben muss man unter anderem auch:
ein Reisepass oder einen Personalausweis,
eine Meldebestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen.
Man muss Formular richtig ausfüllen
Man kriegt beim Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dort werden einige Angaben zum Gründer und zum Gewerbe selbst gefragt. Unter anderem auch, ob dieser ein Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, das man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Wenn dieser Schein ausgefüllt ist, wird dieser unterschrieben, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Der Schein selbst gibt dem Gründer allerdings noch nicht die Erlaubnis, mit seiner gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dafür muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen bzw. das Gewerbeamt schickt die Daten weiter an die weiteren Ämter.
Finanzamt und Kleinunternehmerregelung
Vom Finanzamt erhält man zum einen den steuerlichenErfassungsbogen und auch eine Steuernummer für das Kleingewerbe. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt beantwortet werden. Wenn man eine Kleingewerbe Anmeldung anstrebt, dann ist es auch vorteilhaft, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen.
Gibt es Einkommensteuer und Umsatzsteuer für Kleinunternehmer?
Diese ist eine kleine Starthilfe für Gründer, wo diese dann keine Gewerbesteuern zahlen müssen. Voraussetzung dafür ist: man muss im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000€ Umsatz bleiben. Wenn diese Faktoren erfüllt sind, zahlt man keine Gewerbesteuern. Unter anderem wird diese Regelung beim Fragebogen geklärt. Wenn man angibt, diese Regelung nicht in Anspruch nehmen zu wollen, dann kann man diese erst nach fünf Jahren für das Kleingewerbe in Anspruch nehmen.
Gibt es Versicherung für Kleinunternehmer?
Überlege dir daher sehr genau, wie du die kommenden Monate und Jahre planst. Nachdem man auch diesen Fragebogen abgeschickt hat, wird man automatisch bei der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) Pflichtmitglied. Dies ist in Deutschland gesetzlich so geregelt. Auch muss sich bei den Berufsgenossenschaften anmelden. Diese ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man als Gründer allerdings keine Mitarbeiter hat, zahlt man auch nichts. Diese Versicherung ist nur für die Arbeiter.
Kann man ein Kleingewerbe auch Online anmelden?
Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Kleingewerbe Anmeldung durchführen zu können? Nein!
Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung. Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative.
Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können. Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten.
Was sind Vorteile der online Anmeldung von Gewerbe?
Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.
Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.
Was kosten online Gewerbe anmelden?
Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden. Die Online Anmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen.
Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.
Wie viel kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt verursacht Kosten in höhe von 20 bis 60€ für die Bearbeitung. Je nach Art von Gewerbe können noch weitere Dokumente verlangt werden, die wiederum weitere Kosten verursachen können. Als Kleingewerbe ist man außerdem bei der IHK angemeldet.
Dort kosten die Gebühren im Jahr rund 30 bis 70€. Wer Mitarbeiter hat oder ein Hauptgewerbe führt, muss ebenfalls den Betrag für die Krankenkasse begleichen. Außerdem sollte man sich vor Augen führen, das eventuelle Kosten für eine Räumlichkeit, Neuanschaffungen, Patente oder Verträge entstehen können.
Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, aber bereits mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen hat, hat die Möglichkeit die Gewerbeanmeldung auch noch rückwirkend zu tun. Man hat dafür bis zu 60 Wochen Zeit. Dafür muss man sich entweder beim Gewerbeamt anmelden oder dies Online nachholen. Es ist sehr wichtig, das man sich hierbei nicht allzu viel Zeit lässt, da im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von rund 1000€ und sogar mehr drohen kann. Zwar lassen viele Ämter vor allem bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man nicht und sofort das Gewerbe anmelden.
Fazit:
Sich beim Gewerbeamt anmelden? Das war gestern! Die Zukunft lautet Gewerbeanmeldung Online! Für die Gewerbeanmeldung im Netz benötigt man folgende Dokumente als Kopie:
ein Reisepass oder Personalausweis,
eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach von einem Gewerbe kann es auch sein, das man noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte.
Eine Online Gewerbeanmeldung dauert rund 15 Minuten und ist eine erhebliche Erleichterung für alle, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nicht die Zeit dafür gefunden haben, beim Amt des Gewerbes vorstellig zu werden.
Diesen Online Service gibt es allerdings noch nicht im ganzen Land verteilt. In den meisten Großstädten und in sehr weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man die Online Gewerbeanmeldung. Alle anderen Städte müssen noch darauf warten.
Herzlichen Glückwunsch lieber Leser. Nein, wir sind keine Spamseite, wo dir gesagt wird, das du 1.000.000 Millionen Euro gewonnen hast, indem du hier nur unterschreibst. Wir möchten dich vielmehr deshalb beglückwünschen, dass du dich dafür entschieden, die Anmeldung eines Kleingewerbes zu beantragen.
Das erfordert jede Menge Mut, Fleiß und Zeit. Die Markteintrittsbarrieren, um erfolgreich ein Gewerbe anmelden zu können, sahen noch nie besser aus, als zu unserer heutigen Zeit. Wir können uns so gut wie noch nie weiterbilden, uns stehen so viele Türen offen, für sehr schmale Taler, dabei ist das Kleingewerbe selbst schon sehr kostengünstig.
Nicht umsonst ist das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Doch einen kleinen Haken hat die Sache dann doch: durch die niedrige Schwelle zum Gründen, ist der Markt auch dementsprechend überflutet von zahlreichen Unternehmen.
Daher ist es umso wichtiger, einen eigenen USP zu finden, die „Unique Selling Proposition„, ein Alleinstellungsmerkmal. Um im Gehirn des Kunden fest verankert zu sein, gibt es vier besondere Möglichkeiten:
man muss der erste sein,
man muss der beste sein,
man muss der günstigste sein,
man muss anders sein.
Da die meisten Nischen bereits besetzt sind und neue Nischen noch unerforscht vom finanziellen Potenzial her sind, ist es schwer bis nahezu unmöglich, der erste zu sein. Auch der beste zu sein bzw. zu werden, ist schwer und erfordert mehrere Jahre.
Für ein Kleingewerbe, welches ohnehin nicht die Absicht hegt, Unsummen an Geld zu verschlingen, ein etwas schwieriger Akt. Der günstigste zu sein kann in regionalen Bereichen durchaus möglich sein.
Allerdings kann auch hier das Problem sein, dass große Konzerne aufgrund ihrer potenten Umsätze es auch verschmerzen könnten, einen Preiskampf auszusitzen, ein neues, kleines Gewerbe allerdings eher nicht.
Was also übrig bleibt? Anders sein! Dies kann jedes Kleingewerbe für sich beanspruchen. Anders zu sein bedeutet, vorheriges Wissen zu nehmen, zu hinterfragen und neu konstruiert vorzustellen.
Dies erfordert jede Menge Kreativität und der Grad zwischen Genie und Wahnsinn sind nah beieinander. Das und noch viele weitere Fragen warten auf dich, beantwortet zu werden, bevor die Gewerbeanmeldung beantragt werden sollte.
Der häufigste Grund, weshalb Unternehmen scheitern liegt nicht darin, dass die Mitarbeiter schlecht sind (das ist zwar auch eines der Gründe, doch nicht der schlimmste..), sondern das der Geschäftsführer selbst nicht die benötigten Qualifikationen mitbringt, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen und in Krisensituationen zu managen.
Diese Eigenschaften sind unabdingbar für den Erfolg des eigenen Kleingewerbes. Wir hoffen diese kleine Einleitung hat dir einen leichten Überblick verschaffen können, was auf der Zukunft noch so alles auf dich wartet.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt.
Dann muss man das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.
Auch gibt es mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen.
Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann. Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird.
Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.
Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Was braucht man für die Anmeldung des Kleingewerbes?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor.
Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen.
Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.
Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften. Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen. Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.
Man hat allerdings die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.
Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?
Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler. Diese werden unterteilt in die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufe.
Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie Ärzte, Ingenieure und Anwälte. Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden. Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu.
Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie Schriftsteller, Fotografen, Journalisten oder Künstler.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit.
Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.
Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt. Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.
Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen.
Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.
Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.
Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.
Kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden?
Nein. Zumindest nicht im direkten Wege. Man kann zwar ein Gewerbe anmelden. Beim Kleingewerbe jedoch muss man beim Amt der Finanzen vorstellig werden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies kann man allerdings nicht online machen. Daher kann man online kein Kleingewerbe anmelden.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert. Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten.
Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist ein Kleingewerbeschein?
Leute, die ein Kleingewerbe anmelden, erhalten einen separaten Gewerbeschein, der den Namen Kleingewerbeschein trägt. Ja? Nein!
Dieser Mythos ist allerdings weit verbreitet, weil viele Leute das Wort Kleingewerbe immer wieder Mal hören, doch wenn man dann kurz vor der Anmeldung steht und dann das Formular erhält man erst sieht, dass man gar nicht ein Kleingewerbe als solches als Rechtsform ankreuzen kann.
Deshalb vermuten viele, dass dieses wohl ein eigenen Schein besitzt. Doch dem ist nicht so. Um ein klein Gewerbe zu sein, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Kann Gründer Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Ein Kleingewerbe anmelden und dann im Handelsregister eintragen lassen? Ist das denn nicht ein wenig Paradox? Nicht immer! Für den ein oder anderen Gründer könnte sich dieser Schritt nach der Gewerbeanmeldung lohnen.
Ein Kleingewerbe löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Effekt aus, den beispielsweise Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben. Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein.
Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen.
Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?
Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss.
In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer.
Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen.
So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte. Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.
Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.
Nebenberuflich ein Kleingewerbe anmelden?
Nebenberuflich ein Kleingewerbe zu führen kann und ist für sehr viele Kleingewerbetreibende ein sehr lukratives Geschäft. Der Verwaltungsaufwand ist bei einem Kleingewerbe relativ niedrig, im Vergleich zu anderen Gewerben. Auch sind die Kosten relativ niedrig und dafür die Verdienstmöglichkeiten signifikant hoch.
In diesem Abschnitt werden wir aber versuchen, diese nebenberufliche Tätigkeit ein wenig besser zu durchleuchten, denn da wo es Licht gibt, da ist auch Schatten.. der Versuch episch zu klingen ist hoffentlich nicht gescheitert 😛
Doch ganz im Ernst: natürlich hat das führen eines Nebengewerbes sehr viele Vorteile, allerdings würde auch ein Hauptgewerbe einiges an Argumenten mit sich bringen, um ein solches führen zu können. Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass es nicht so leicht ist mit dem eigenen Unternehmen über mehrere Monate und Jahre hinweg erfolgreich zu sein.
Dies erfordert sehr viel Geduld, Zeit und Wissen. Auch wenn manche Gurus versuchen einem das Gefühl zu vermitteln, dass man bereits innerhalb von nur wenigen Wochen bereits mehrere tausende Euros verdienen kann, so sollte man sich bewusst werden, dass hierbei ganz gerne Mal getrickst wird.
Sei daher mit deinen Erwartungen realistisch und versprühe einen Hauch von Optimismus. Kommen wir nun zu den ganzen Vorteilen eines Kleingewerbes. Wenn man nebenberuflich die gewerbliche Tätigkeit startet, dann genießt man den Vorteil, dass man weiterhin ein Hauptjob hat und so nicht unter großem Erfolgsdruck steht, unbedingt Geld mit nach Hause zu bringen.
So hat man unter anderem auch genug Zeit, um herausfinden zu können, ob das nebenberufliche Kleingewerbe ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzt. Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben.
Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen.
Morgens, Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen arbeiten? Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das Gewerbe nimmt.
In unserer heutigen Zeit gibt es nicht mehr den alten, klassischen Weg, dass man bis zur Rente bei einem einzelnen Arbeitsplatz bleibt. Immer häufiger wechseln wir auch die Arbeitsplätze.
Manchmal sterben auch einige Berufe aus, das Unternehmen geht Insolvent oder aus privaten Gründen läuft es nicht mehr so gut. Selbst also, wenn der Verlust des eigentlichen Jobs drohen könnte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.
Vorteile und Nachteile für Kleinunternehmer
Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es weiter voranbringen. Der monetäre Gesichtspunkt ist ebenfalls ein sehr entscheidender Grund dafür, dass wir die Selbstständigkeit anpeilen.
Durch eine nebenberufliche Tätigkeit können wir eine Summe dazu verdienen, die auf das bisherige Gehalt drauf gepackt wird. So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten. Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch.
Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden.
So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war. Doch kommen wir nun zu den Schattenseiten des nebenberuflichen Kleingewerbes..
Wir alle haben nur eine bestimmte Dauer am Tag, wo wir produktiv sein können, dies tun wir bereits auf der Arbeit. Nach der Arbeit sind mir meistens leicht ausgelaugt und nicht mehr voller Elan, wie zuvor. Doch dann gibt es noch die Familie, die Frau, die Kinder, Freunde, Bekannte und Verwandte, für die man auch ab und zu Zeit benötigt. Schlafen und Essen muss man nebenbei ja auch noch..
Nachteile des Kleingewerbes
in einem solchen vollen Alltag Mal die Zeit zu finden, für das Kleingewerbe etwas zu machen, dürfte sich in erster Linie als schwierig erweisen. Das bedeutet also, dass wir einige Abstriche machen müssen. Abstriche von der Haupteinnahmequelle machen?
Eher unrealistisch, wobei Teilzeit eine ganz probate Lösung wäre, doch dann wären wir wieder an dem Punkt angelangt, das man darauf angewiesen ist, schnelles Geld zu machen und weniger an den Problemlösungen arbeiten kann, da zu viel negativer Stress. Also, stattdessen weniger mit Freunden und Familie etwas unternehmen? Leider ja.
Denn selbst wenn man versucht weniger zu schlafen, auf Dauer leidet sowohl die Gesundheit, als auch die Produktivität darunter, demnach gibt es nur diese eine Alternative. Das kann zu Spannungen innerhalb der eigenen Familie führen und auch das Verhältnis der Freunde kann dadurch auf Dauer leiden.
Darüber müssen sich Kleingewerbetreibende als auch Leute eines großen Unternehmens Gedanken machen. Ebenfalls ein Problem eines nebenberuflichen Kleingewerbes ist, dass dieses nicht so sehr anerkannt wird, wie beispielsweise eine Kapitalgesellschaft.
Man ist nicht so sexy genug, um für Kunden attraktiv wie möglich zu sein. Das erschwert ist, Kunden zu finden und diese von den eigenen Leistungen zu überzeugen.
Auch hilft hierbei der Fakt nicht, dass man des öfteren gar nicht selbst vor Ort erscheinen kann beim Kunden, da man selbst sehr unflexibel ist, aufgrund der eigenen Arbeit. Auch das kann potenzielle Kunden davon abschrecken, das Angebot des Kleingewerbes in Anspruch zu nehmen.
letzte Aufmerksamkeit für Gründer
Das letzte Argument, welches ich nennen möchte, ist der, dass falls das Kleingewerbe nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, man allerdings einiges an Geld hineingesteckt hat, vielleicht sogar einen Kredit gezogen hat, man auf diesem sitzen bleiben kann und dann von der Haupteinnahmequelle bezahlt werden muss.
Für den ein oder anderen kann dieser Fakt sehr belastend sein und auch die familiäre Atmosphäre kann darunter leider. Erschwert wird diese Situation dann, wenn nebenbei noch ein Wagen oder gar ein Haus abgezahlt werden muss und dann einem dann die Möglichkeiten dafür fehlen.
Daher ist es umso wichtiger, dass man sich von Anfang an bewusst wird, auf was man sich da einlässt, das man die Kosten versucht so genau wie möglich einzukalkulieren, auch mit einem größerem Puffer, damit es kein böses Erwachen gibt.
Vor allem im negativen Abschnitt haben wir versucht, die Dinge ein wenig drastischer darzustellen, als sie am Ende sind, damit man das Worst Case Szenario Mal wirklich vor Augen hat und man sich dementsprechend auf das Risiko vorbereiten kann.
Denn ein Risiko ist nichts anderes als ein Leck an Informationen. Je mehr Informationen man besitzt, umso einfacher wird es auch, einen entsprechenden Plan auszuarbeiten und zum Erfolg zu kommen.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle gesetzlich verpflichtend, auch für Kleingewerbetreibende (Ausgenommen von dieser Zwangsmitgliedschaft sind Freiberufler).
Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien. Nicht nur deshalb wird immer wieder Kritik an der IHK laut. Viele sehen keinen großen Nutzen im Gegensatz zu den jährlichen Gebühren.
Die IHK bietet einige Weiterbildungskurse an und versucht die regionale Wirtschaft zu fördern, doch die Erfolgsaussichten sehen nicht gerade rosig aus. Wie denn nun auch sei, so sehen die Gebühren aus: Kleingewerbetreibende müssen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr bezahlen.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaften sollte, dann muss man keine Gebühr für dieses Jahr begleichen.
Dann gibt es noch eine weitere Sache an der IHK, die sehr viele Unternehmer stört.. die IHK Beitragsrechnung. Vor allem im ersten Jahr sehr schmerzhaft, kann es sein, dass man eine Rechnung erhält, die es in sich hat.
Dann können geplante Koorperationen und Neuanschaffungen fürs erste ad acta gelegt werden. Doch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, indem du die IHK Gebührenberatung nutzt.
Bei der Beratung überprüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum reduziert werden können. In einigen Fällen kann es sein, dass man sogar gar nichts oder nur wenig zahlen muss.
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Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?
Ob man dem Arbeitgeber von der Kleingewerbe Anmeldung etwas erzählen sollte, ist jedem selbst überlassen. Eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Kein Gesetz in Deutschland veranlasst einen Gewerbetreibenden dazu, sich seinem Chef gegenüber zu offenbaren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden muss man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Dies tut man, indem man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dieser ist die Voraussetzung dafür, das man als Kleingewerbe gilt und viele Vorteile als Unternehmer genießen kann.
Wir von GewerbeAnmeldung.com beglückwünschen dich zu deiner Entscheidung, ein Gewerbe anmelden zu wollen. Es erfordert viel Mut, Energie und Geduld, um mit seinem Gewerbe erfolgreich zu sein und noch schwerer ist es, es über mehrere Jahre hinweg zu bleiben.
Umso mehr freut es uns, dass du deine Informationen von unserer Seite beziehen möchtest. Wir werden dir mit Rat und Tat beiseite stehen, im digitalen Sinne 😉
Schritt für Schritt zur Anmeldung von Kleingewerbe
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn in einer Großstadt den zuständigen Ort zu finden, kann manchmal schwerer sein, als einem Lieb ist. Dann muss man einmal die Stadt anrufen und fragen, bei welchem Gewerbeamt man vorstellig werden muss.
Wenn man nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Füllen Sie das Formular bei der Gewerbeanmeldung richtig aus
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
nter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Was gilt es über Gewerbeschein zu beachten?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung verpasst hast, dann kann ich dich beruhigen, dies findet nämlich bei dem Amt der Finanzen statt.
Wo kann man das Kleingewerbe anmelden?
Um die Anmeldung eines kleinen Gewerbes beantragen zu können, benötigt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, dass das eigene Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und auch die entsprechenden Regeln dafür geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür, um als kleines Gewerbe gelten zu können, müssen Gewerbetreibende im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz haben.
Falls sie diese Ziele nicht erfüllen können, gelten für dieses Gewerbe die selben Regeln, wie für die anderen auch. Der Vorteil dieser Kleinunternehmerregelung ist, dass man beim einhalten der Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen muss. Auch ist man nicht dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen und die Buchführung durchzuführen.
Hierbei reicht dann eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Dies ist ein erheblicher Vorteil, welcher zur Folge hat, das der Verwaltungsaufwand sinkt. Falls man diese Regel nicht für sich beanspruchen möchte, dann kann man diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass man sich von Anfang an darüber bewusst wirst, ob man diesen Schritt mit der Regel eingehen möchte oder eben nicht. Wer ohnehin davon ausgeht, in den ersten Jahren keine allzu hohen Gewinne und Umsätze zu erzielen, für den ist die Kleinunternehmerregelung insbesondere sehr interessant.
Der Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Da wird also einiges vom Unternehmer abgefragt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man sich hierfür sehr viel Zeit nimmt und die Fragen nicht mit Hektik beantwortet. Unter anderem muss man nämlich auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht.
Diese Tätigkeit muss man versuchen so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch der Realität entsprechen.
Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer für das Unternehmen. Kleingewerbetreibende erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden auf ihren Rechnungen die Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an bekommt.
Bis wann muss man für eine Gewerbeanmeldung beantragen?
Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.
Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen. Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.
In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.
Kann man ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Ja. Man hat die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.
Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Gewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Bei einem Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Weitere Kosten können dann entstehen, wenn das Unternehmen nach der Gewerbeanmeldung weiter wächst. Wenn man beispielsweise Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt, Partnerschaften eingeht oder Weiterbildungskurse besucht. Das sind alles Kosten, die ebenfalls in der Zukunft auftreten können.
Wie hoch darf der Umsatz beim Gewerbe pro Jahr sein?
Mit einem Kleingewerbe darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr als kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.
Fazit:
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Den zuständigen findet man sehr einfach, indem man einfach nur kurz die Stadt anruft und nachfragt. Bei der Gewerbeanmeldung zahlt man eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Kosten sind auch die einzigen, die für den Gründer anfallen.
Die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist gefragter denn je, denn immer mehr Leute versuchen die Selbstständigkeit zu erreichen. Auch wenn es bedeutet, zunächst einmal nebenberuflich zu starten. Dieser Weg ist für viele ideal, da es zum einen keine allzu hohe Zeit erfordert und auch der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe sehr gering ist.
Wer sich denkt, ich brauch aber noch paar Informationen mehr, der kann sich gerne den gesamten Text durchlesen. Generell ist unsere Ganze Seite gespickt voller exklusiver Informationen. Daher lohnt sich auch der Blick auf die anderen, unzähligen Texte.
Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit:
Bevor wir uns überhaupt genauer anschauen, wie man ein Kleingewerbe anmelden kann, ist es wichtig, dass man sich noch einmal vor Augen führt, welche Vor- und Nachteile mit einem nebenberuflichen Kleingewerbe verbunden sind.
Denn die Selbstständigkeit ist kein Ding für wenige Monate, sondern soll ein Fundament über mehrere Jahre darstellen. Umso wichtiger ist es auch, langfristige Effekte bereits jetzt einmal schon zu kennen.
Denn jeder Gründer hat seinen eigenen Weg für die Zukunft. Einige möchten weiterhin den aktuellen Job behalten und das Gehalt nebenbei auf hübschen. Andere Gründer hingegen beginnen zunächst klein, testen vieles aus und verkaufen das Unternehmen dann Gewinnbringend weiter.
Für welchen Weg man sich am Ende entscheidet, ist jedem selbst überlassen. Doch eine nebenberufliche Tätigkeit hat sehr viele Vorteile zu bieten. Verglichen zu einem Hauptgewerbe, ist man bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe nicht so unter Druck, mit dem Unternehmen unbedingt große Gewinne erzielen zu müssen.
Man ist nicht abhängig von den betrieblichen Einnahmen, da man weiterhin den Job verfolgt. So hat man unter anderem auch genug Zeit, um herausfinden zu können, ob das nebenberufliche Kleingewerbe ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzt.
Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben. Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt.
Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen. Morgens, Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen?
Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das nebenberufliche Gewerbe hat. Vor allem in unserer heutigen Zeit ist das Arbeitsklima sehr angespannt und viele Jobs drohen in naher Zukunft auszusterben.
Selbst wenn der Verlust des eigentlichen Jobs also drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe, in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es voranbringen.
Ein sehr wichtiger Vorteil und für die meisten Gründer eines der wichtigsten überhaupt, ist der Fakt, dass durch das nebenberufliche Gewerbe ein nettes Sümmchen verdient wird, welches auf das aktuelle Gehalt dazu addiert wird.
So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten. Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch.
Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden. So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war.
So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.
Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.
Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus.
Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften.
Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört. Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.
Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.
Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden.
Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war. Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert.
Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.
Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen.
Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist.
Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Eine allgemein gültige Definition, wann man das Gewerbe anmelden muss, ist von den Ämtern klar vorgegeben. Allerdings klingt diese Definition sehr verwirrend.
Es heißt nämlich, dass wenn man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, eben mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, dann sollte man möglichst zeitnah beim Gewerbeamt in der Stadt einen Besuch abstatten und die Anmeldung vornehmen. So weit, so gut. Allerdings gibt es auch Leute, die von dieser Regel befreit sind.
Das sind zum einen eben Leute, die die freien Berufe ausüben. Im Fachjargon auch Freiberufler genannt. Diese Freiberufler wurden damals unterteilt in die Kategorie Katalogähnliche Berufe.
Zu diesen Berufen zählen die Anwälte, Ärzte und Ingenieure. Also bei weitem kein großer Teil der Leute. Im Laufe der Zeit kamen dann noch die Katalogähnlichen Berufe dazu. Auf dieser Liste finden sich vielmehr Berufe, zu denen die breite Bevölkerung eher einen Beruf für sich finden kann.
Darunter gehören nämlich die Künstler, Fotografen, Journalisten, Designer und Schriftsteller. Auch hier so weit so gut. Doch ein kurzes Beispiel: wenn ein Schriftsteller, für jemand anderes ein Buch schreibt, sozusagen der Ghostwriter ist, dann muss dieser keine Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen.
Doch wenn der Schriftsteller sich dazu beschließt, ein eigenes Buch zu veröffentlichen und dieses auf Plattformen wie Amazon zu vertreiben, dann ist man wiederum verpflichtet die Anmeldung vorzunehmen.
Es kann also sein, dass eigentlich freiberufliche Tätigkeiten dennoch die Gewerbeanmeldung brauchen, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dann gibt es noch eine Personengruppe, die ebenfalls keine gewerbliche Tätigkeit anmelden müssen.
Das sind diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung zu benötigen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung durchzuführen.
Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Ja. Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Auf der Seite GewerbeAnmeldung.com ist unser größtes Bestreben, Gründern vor ihrer Anmeldung bei allen Lagen behilflich zu sein. Für viele klingt eine Gewerbeanmeldung wie ein Mysterium, das man nie entziffern kann.
Dort ein Formular, wo anders einen Bogen zur steuerlichen Erfassung, dann gibt es da noch die unzähligen Steuern und ehe man sich versieht, hat man gar keine Lust mehr Selbstständig zu sein. Man nimmt an, immer nur selbst und ständig zu arbeiten. Doch so schlimm ist es gar nicht.
Und wenn man das Ganze System hinter der Anmeldung einmal verstanden hat, dann ist dies sogar etwas sehr einfaches. Wenn man nun das Gewerbe angemeldet hat, erhaltet man noch währenddessen ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann.
Auch hat man die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause zu nehmen, auszufüllen und wieder zurückzubringen, zumindest bei einigen Ämtern. Es empfiehlt sich allerdings vielmehr, wenn man das Ausfüllen direkt vor Ort erledigt, falls sich einige Fragen ergeben sollten, dann kann man noch den Beamten vor Ort fragen.
Doch damit du dich bereits vorbereiten und es eben nicht zu so einer Situation kommen muss, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Das entmystifizieren geht weiter! Der genaue Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen ist ganz leicht erklärt. Es gibt nämlich keinen! Wenn man die Gewerbeanmeldung vornimmt, dann gibt es nur ein Formular, welches man ausfüllen kann.
Fälschlicherweise wird immer wieder angenommen, das Kleingewerbe ein eigenes Formular besitzen. Doch krasser Spoiler: man kann die Kleingewerbe Anmeldung gar nicht beim Amt des Gewerbes machen! Flash Flash Flash!!!
Die Bombe ist geplatzt. Lass dir Zeit lieber Leser, denn erst einmal muss diese Info verdaut werden. Denn gleich kommt direkt auch die zweite Enthüllung…. man muss eine Anmeldung beim Finanzamt beantragen…. damit man ein Kleingewerbe anmelden kann. Genau.
Die Rechtsform „Kleingewerbe“ kann man nämlich gar nicht ankreuzen, dieses gibt es gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden Gewerbetreibende beschreiben, die die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben.
Um dies beanspruchen zu können, muss man dies beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen. Man nimmt daher immer Mal wieder an, dass auch dieser Fragebogen sozusagen eine Art Gewerbeschein, doch das ist sie nicht. Merke daher: Kleingewerbe anmelden nur beim Amt der Finanzen.
Sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Im Abschnitt Vor- und Nachteile haben wir darüber gesprochen, dass ein Kleingewerbe bei Kunden nicht wirklich diesen Wow Effekt auslöst. Dies könnte sich ändern, wenn man das Kleingewerbe beim Handelsregister eintragen lassen würde.
Das muss man auch gar nicht tun, dennoch gibt es vereinzelnd Unternehmer, die sich darüber Gedanken machen, vielleicht doch diesen Schritt zu gehen. Zunächst einmal musst du wissen, das du als klein Gewerbe nicht dazu verpflichtet bist, im Handelsregister zu sein.
Dennoch gibt es die Option, sich dennoch eintragen zu lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wie wir aber mittlerweile wissen, hat jede Medaille zwei Seiten, und somit auch eine, die negativ behaftet ist. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Da du nach der Frage Kleingewerbe anmelden gesucht hast, überspringen wir kurzerhand den Prozess beim Amt des Gewerbes und kommen direkt zum Finanzamt, der für dich wichtigere Teil, wenn es um das Kleingewerbe geht.
Das Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt, informiert die weiteren Behörden, dass du die Gewerbeanmeldung durchgeführt hast, zu diesen Behörden gehören unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaft.
In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen selbst zum Finanzamt gehen und dort vorstellig werden.
Auch Gewerbetreibende können selbst aktiv werden, wenn innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erfolgt. Eine kurze Nachfrage per Telefon würde hierbei bereits ausreichen.
Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft.
Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.
Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma.
Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Noch immer nicht den Spoiler verdauen können..? Verständlich.. Doch die Kleinunternehmerregelung wartet bereits darauf, erklärt zu werden. Des Öfteren wird vom Volk moniert, das wir zu viele Steuern zahlen.
Zu weiten Teilen stimmt das auch, doch genau diese Kleinunternehmerregelung gibt einem Gewerbetreibenden die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese Bedingungen sehen wie folgt aus: man muss mit dem Kleingewerbe versuchen, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.
Da wir gerade bei diesen ganzen Spoilern sind, da gibt es nämlich noch etwas, was ich vorneherein sagen muss: man kann mit einem Gewerbe bis zu 24.500 Euro im Jahr verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Boom! Die nächste Bombe ist geplatzt! Überrascht? Lies schnell den nächsten Abschnitt!
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Wie bereits im Abschnitt Handelsregister eintragen lassen – ja oder nein – hast du, lieber Leser, bereits einen kleinen Einblick haben können, welchen Vorteil man bei einem Kleingewerbe genießt.
Eines dieser Vorteile ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handelt. Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg.
Bevor man also grundlegende Fehler macht, welche einem ein Vermögen kosten kann (München bei einer zu späten Anmeldung lässt grüßen), ist es von großem Vorteil, erst einmal das kleinere Gesetzbuch als Grundlage zu haben. Immer wieder liest man, dass eine UG doch auch ein kleines Unternehmen ist, doch weshalb unterscheiden sich diese zwei Formen?
Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft. Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen allerdings nur Einzelunternehmer und GbRs. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass die UG nach den Gesetzen der HGB handelt. Doch eines haben die beiden fast Gemeinsam.
Eine UG kann bereits ab einem Euro gegründet werden. Ein Kleingewerbe braucht nicht mal das. Das ist einer der ganz großen Vorteile, das man mit sehr geringen Kosten bereits ein Unternehmer sein kann.
Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit.
Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte.
Kleingewerbe und Kleinunternehmer das gleiche?
Was ein Kleingewerbe ist, haben wir ausgiebig besprochen. Doch was ist ein Kleinunternehmer? So werden Freiberufler genannt. Der Unterschied ist demnach, dass Kleingewerbe das Gewerbeamt besuchen müssen, wohingegen die Kleinunternehmer lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.
Durch den Wegfall der Gewerbeanmeldung müssen Freiberufler auch nicht zum IHK oder HWK.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere auch eine Mitgliedschaft einzugehen, die man eigentlich gar nicht möchte. Allerdings muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen.
Freiberufler sind von der Pflicht der Mitgliedschaft befreit. Kleingewerbe zahlen eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt.
Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.
Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.
Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Ein Kleingewerbe anmelden und Unsummen an Geld verdienen? Das ist wahrlich nicht der erste Gedanke, den man hat, wenn man an ein solches Gewerbe denkt. Und auch wird man mit einem solchen Gewerbe sicherlich kein Millionär über Nacht.
Dennoch sind die erreichbaren Summen enorm und ein sattes Gehalt wartet auf einen. Die Summe ist nämlich so hoch, dass diese bei den meisten das Gehalt beim Job bei weitem übertreffen könnte. Gespannt?
Ich möchte dich auch nicht weiter auf die Folter spannen, hier kommt die Auflösung: mit einem kleinem Gewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz im Jahr bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Zahl, die bei dem ein oder anderen sicherlich für einen offenen Mund sorgen wird.
Auch sollte man berücksichtigen, dass diese Summe auf das eigentliche Gehalt noch drauf gerechnet wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.
Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Bei diesen unzähligen Vorteilen und Mythen ist die Frage durchaus berechtigt. Da kann man irgendwo Gewerbesteuern einsparen, Umsatzsteuer kann sogar komplett entfallen – was will man mehr?
Natürlich ist es dann selbstverständlich, das Leute annehmen, das man, nachdem man das Kleingewerbe anmelden hat lassen, man danach auch steuerfrei damit durchkommt.
Doch ganz so einfach ist es leider dann doch nicht. Denn auch wenn man einiges an Steuern sparen kann, gänzlich diese loswerden kann man diese nämlich nicht.
Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.
Muss der Arbeitgeber vom Unternehmen bescheid wissen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar mein Gewerbe annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe anmelden können viele, es aber auch weiterhin betreiben und die anfallenden Kosten bezahlen, nur die wenigsten. Natürlich nicht! Das besondere an einem Kleingewerbe ist ja, dass man hierbei keine großen Kosten auf einen Warten.
Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn man einmal einen kleinen Überblick darüber erhält, welche Kosten denn potenziell gesehen auf einen Warten und warten könnten.
Das Kleingewerbe ist nicht umsonst eines der beliebtesten Gewerbe der Deutschen, denn dieses kann sogar vom Studenten betrieben werden, der alleine mit dem Bafög klar kommen muss.
Da die meisten Leser noch vor der Gründung stehen, ist es auch wichtig, die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes zu erwähnen. Diese Kosten fallen nur einmal an, wenn man ein Gewerbe anmelden möchte.
Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Auch beim Amt des Gewerbes muss man angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebenberufliches Gewerbe eröffnen möchte. Bei einem Nebengewerbe muss weiterhin der Arbeitgeber die Krankenversicherung in der Regel bezahlen.
Bei einem Hauptgewerbe sieht es wiederum anders aus. Da muss der Gewerbetreibende selbst die Kosten begleichen. Ein Student, müsste in dem Fall rund 100 Euro für die Versicherung bezahlen.
Alle anderen bewegen sich zwischen 200 Euro und mehr. Die Ausgaben sind abhängig von den Einnahmen und können weiter steigen, sofern auch die Einnahmen steigen sollten. Diese Kosten müsste man allerdings monatlich bezahlen. Außerdem muss man noch die Gebühr bei der IHK berechnen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr beträgt. Das wären auch im Endeffekt die gesamten Kosten.
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden.. ach ja.. die Mär vom Gewerbeamt ist hoffentlich nach diesem Beitrag vollständig erledigt. Allerdings muss man dennoch vorher zum Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden und dort die Gewerbeanmeldung vornehmen.
In der Regel reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Einige Ämter verlangen aber dann doch auch des öfteren eine Terminvereinbarung. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem bei dem Gewerbeamt dabei haben sollte man:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Daraufhin erhält man ein Formular, das man vor Ort ausfüllen muss. Nachdem dieser Prozess ebenfalls beendet ist, erhält man innerhalb weniger Wochen einen Fragebogen vom Finanzamt. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dieser ist sozusagen die Anmeldung für das Kleingewerbe selbst.
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss wirklich ein sehr smarter Typ sein. Warum? Ganz einfach deshalb, weil dieser sich wohl sehr genau informiert und herausgefunden hat, dass man als Kleingewerber sehr gutes Geld verdienen kann und gleichzeitig auch viele Steuern sparen.
Absetzen zwar nicht, aber im Laufe der erfolgreichen Jahre kann auch die Umwandlung in ein größeres Unternehmen gelingen. Doch bleiben wir bei dem Punkt Kosten.
Wenn man bloß nur das Wort Kosten, Gebühren oder Zahlungen liest, dann graust es einem bereits. Viele Neugründer umso mehr. Man fragt sich, ob das, was man monatlich an Zahlen umsetzen kann, denn auch wirklich lohnenswert ist oder ob die ganzen Steuern und irgendwelche Kosten den ganzen Gewinn abdecken werden, so dass am Ende nicht viel übrig bleibt?
Eine berechtigte Frage. Darauf eine pauschale Antwort zu geben, ist ein Ding der Unmöglichkeit, doch wir von GewerbeAnmeldung.com lassen nichts ungewagt, um dir den bestmöglichen Content liefern zu können.
Also, ein Versuch einer Antwort könnte so aussehen: die Kleingewerbe Anmeldung genießt einen sehr hohen Ruf, nicht umsonst beantragen Jahr für Jahr mehrere zehntausende Menschen die Anmeldung eines Kleingewerbes an. Doch fast genauso viele Leute, die ein Gewerbe anmelden, fast genauso viele melden ihres leider auch ab.
Wie kann man ein Gewerbe gründen?
Viele Gründer beginnen mit dem Glauben, dass ihre Geschäftsidee, ihr Mut und ihr Fleiß dafür sorgen werden, das man letztlich erfolgreich mit dem Kleingewerbe sein wird. Doch leider ist dieses Unterfangen nicht so einfach.
Das Zauberwort lautet hier: Konstanz, Geduld und Ehrgeiz. Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. Für Gründer bedeutet dies, dass man nicht bereits innerhalb von wenigen Wochen und Monaten aufgeben sollte, sondern weiter an dem eigenen Ziel arbeiten muss.
Wir möchten dich auf dieser unternehmerischen Reise begleiten und dich beraten, damit du für dich den bestmöglichen Weg einschlagen kannst.
Schritt für Schritt, um ein Kleingewerbe zu gründen
Vollzeit oder Teilzeit?
Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit:
Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man sich zunächst die Gedanken machen, ob man dieses hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Bei den meisten Gründern wird es sicherlich der Fall, das man dies ohnehin nebenberuflich tun muss, weil diese angewiesen auf den Hauptjob sind.
Auch für Studenten gilt, dass diese nur ein Nebengewerbe eröffnen können, da das Studium in dem Fall als Hauptjob angesehen wird. Das ist auch nicht weiter tragisch und bedeutet gleichzeitig auch nicht, das man zwangläufig weniger verdienen muss.
Doch Einschränkungen kann es immer wieder geben, denn Zeit und Ressourcen sind für uns nur begrenzt da. Auch äußere Faktoren wie der Chef können vielleicht ein gewichtiges Wort mitreden. Das ist aber auch nicht weiter schlimm, denn viele Gründer möchten einfach nur nebenbei das Gehalt weiter aufbessern und denken gar nicht daran, den Arbeitsplatz zu verlassen.
Andere Unternehmer wiederum versuchen erst einmal eine Geschäftsidee auszutesten und dann im Nachhinein ein neues Gewerbe aufzumachen. Andere wiederum möchten mit kleinen Mitteln ein Unternehmen aufbauen, diesem ein Fundament schaffen und dann gewinnbringend verkaufen.
All diese Ziele sind erstrebenswert und auch realistisch. Für welchen Weg man sich am Ende auch entscheiden mag, ist jedem selbst überlassen. Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen.
In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat. Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten.
Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst. Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.
Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden.
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen. Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.
Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.
Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst.
Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben.
Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Der Mythos des kleinen Gewerbescheins ist weit verbreitet und dennoch wird dieses dadurch nicht wahrer. Doch warum nehmen so viele Leute an, dass es auch einen kleinen Schein geben muss?
Das liegt unter anderem daran, dass man beim Gewerbeamt überhaupt kein Kleingewerbe anmelden kann. Für viele Gründer scheint daher klar, dass das Kleingewerbe gründen erst dann geschehen kann, wenn man ein anderes Formular ausfüllt.
Dies stimmt allerdings nur zum Teil. Das Formular ist eher ein Fragebogen und kommt nicht vom Gewerbeamt, sondern man muss man beim Finanzamt vorstellig werden.
Vom Finanzamt erhält man nämlich den Bogen zur steuerlichen Erfassung, auf diesem kann man unter anderem auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Voraussetzung, damit man von einem Kleingewerbe sprechen kann.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu übernehmen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.
Wann meldet sich das Finanzamt?
In der Regel muss sich nicht das Finanzamt melden. Da man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragt hat, informiert dieses die anderen Behörden. Darunter eben auch das Finanzamt.
Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man dann eine Rückmeldung von denen. Falls nicht, dann erst sollte man aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, ist es eine wichtige Voraussetzung, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun. Daher müssen Gewerbetreibende genau überlegen, wie sie in Zukunft verfahren wollen.
Worauf sollte man bei der Anmeldung kleinen Gewerbe achten?
In aller Regel aber lohnt sich die Kleinunternehmerregelung sehr, vor allem dann, wenn man weiß, dass man zu Beginn ohnehin nicht mit sehr großen Umsätzen rechnet. So bleibt der Verwaltungsaufwand gering und eventuell können auch Steuern eingespart werden.
Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hier ist es ebenfalls sehr wichtig, dass man die genaue Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein überprüft, ob die Angaben auch der Realität entsprechen.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer.
Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Ein sehr großer Vorteil der Kleingewerbes ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handeln muss.
Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg.
Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit.
Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte. Zudem benötigt man beim Kleingewerbe für die Gründung ein hohes Startkapital. Man kann mit 0 Euro wortwörtlich starten.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Jeder, der beim Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung beantragt hat, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich so festgelegt worden und man kann sich auch von der Mitgliedschaft nicht befreien lassen.
Auch wenn das im ersten Moment vielleicht nicht so gut anhört und man bereits die Kosten im Blick hat, sollte man sich auch vor Augen halten, dass die IHK viele Angebote hat, um dem Kleingewerbe sowie anderen Unternehmen zu helfen. In erster Linie versucht die IHK die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Dies tut sie beispielsweise, indem sie die Bahngleise versucht zu reparieren, damit potenzielle Kunden wieder vor Ortschaften gelangen können, wo viele Geschäfte ansässig sind. Auch bietet die IHK viele Weiterbildungskurse an, wo man am Ende des Kurses ein Zertifikat erlangen.
Dies wiederum hilft dem Kleingewerbe an ansehen zu gewinnen und für Kunden interessanter zu wirken. Für diese Leistungen möchte die IHK eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so kann man mit einem kleinen Gewerbe jede Menge Geld verdienen. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt und beim ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen noch nicht so wichtig, wird spätestens nach der offiziellen Anmeldung das Thema Umsatz und Gewinn sehr wichtig.
In der Regel vermutet man den erreichbaren Gewinn als weitaus kleiner an. Doch dieser Gewinn dürfte bei den meisten Leute wahrscheinlich das aktuelle Gehalt bei weitem übertreffen. Ich möchte dich nicht weiter auf die Folter spannen: man kann innerhalb eines Geschäftsjahres rund 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Diese unfassbar hohe Summe muss natürlich auch erst einmal verdient werden, doch dies sollte einem verdeutlichen, welche Möglichkeiten einem das Kleingewerbe bietet. Nebenbei 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften und dabei ist der Verwaltungsaufwand auch noch sehr gering.
Zudem wird diese Summe auf das bisherige Gehalt dazu addiert. Auch solltest du wissen, dass man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften darf, ohne keine Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Wenn man sich dies einmal vor Augen führt, könnte man theoretisch monatlich zwei Tausend Euro pro Monat verdienen und müsste dabei sogar keine Gewerbesteuern bezahlen.
Sofern der Umsatz auch unter die Kleinunternehmerregelung fällt, müsste man nicht einmal Umsatzsteuern zahlen. Die einzigen Steuern die übrig bleiben würden, wären die Einkommensteuer.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Gewerbe anmelden ist nur die halbe Miete, ein kleines Gewerbe führen und die ganzen kosten tragen, das ist das wirklich schwere. Zumindest das Denken die meisten, doch dem ist nicht so. Nach der Anmeldung eines Kleingewerbes hat man nur sehr wenige Kosten.
Wer die Gewerbeanmeldung erst noch vor sich hat, muss die Bearbeitungsgebühr mit einberechnen, diese zahlt man nur einmal und kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe führen sollte, dann muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus zahlen.
In der Regel zahlt man hier mindestens 200 Euro monatlich. Weitere Kosten die dann anfallen, sind die Gebühren bei der IHK, die für ein Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro kosten. Das wären die einzigen Fixkosten, die man als Gewerbetreibender zu begleichen hätte.
Natürlich können auch weitere Zahlungen erfolgen, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter einstellt, eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Solche kosten können ebenfalls eintreten, sind jedoch kein muss und unterscheiden sich von Gründer zu Gründer.
Fazit:
Man kann nur jedem gratulieren, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte. Dies ist eine herausragende Idee. Lasse dich nicht von irgendwelchen Gurus und Möchtegern Experten beeinflussen: ein Kleingewerbe hat nur sehr geringe Kosten und auch der Zeitaufwand hält sich hier durchaus in Grenzen.
Zudem sind die Verdienstmöglichkeiten recht hoch, so dass man sich auch dazu wagen kann, mal diesen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Die Kleingewerbe Anmeldung ist die beliebteste Art in Deutschland. Über fünf Millionen Kleingewerbe haben wir allein in Deutschland und die Zahl wächst weiterhin unaufhaltsam. Noch nie war es so einfach, ein Unternehmen zu gründen.
Das bedeutet allerdings gleichzeitig auch, dass es auch dementsprechend weit mehr Mitarbeiter gibt, als wie vor einigen Jahrzehnten noch. Der Markt ist heiß umkämpft und jedes Unternehmen versucht, seine besondere Stärke ausspielen zu können.
Die besondere Stärke beim Kleingewerbe ist vor allem, dass der Gründer sehr wenige Kosten zu decken hat und dementsprechend auch bei den kleinsten Beträgen bereits richtig gutes Geld verdienen kann. Doch im Laufe des Artikels werden wir noch genauer darüber reden, welche Zahlen nach der Gründung auf den Kleingewerber zukommen werden.
Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit:
Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch eine der wichtigsten Eigenschaften eines Gründers muss es sein, auch gewisse Dinge abwägen zu können. In diesem Falle würde dies bedeuten, welche Vor- und Nachteile eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit sich bringen würde. Denn die meisten Leser werden sicherlich neben einem Beruf gründen wollen.
Umso wichtiger ist es auch, dass man sich von vorneherein bewusst wird, auf was man sich da einlässt. Denn die Selbstständigkeit ist kein Ding für wenige Monate, sondern soll ein Fundament über mehrere Jahre darstellen.
Daher ist es auch sehr wichtig, langfristige Effekte bereits jetzt einmal schon zu kennen. Denn jeder Gründer hat seinen eigenen Weg für die Zukunft. Einige möchten weiterhin den aktuellen Job behalten und das Gehalt weiter aufbessern, ohne dabei nach einer Gehaltserhöhung zu fragen.
Andere Gründer möchten zunächst klein beginnen, vieles austesten und im Nachhinein das Unternehmen dann Gewinnbringend weiterverkaufen. Für welchen Weg man sich am Ende entscheidet, ist jedem selbst überlassen. Doch eine nebenberufliche Tätigkeit hat sehr viele Vorteile zu bieten.
Verglichen zu einem Hauptgewerbe, ist man bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe nicht so unter Druck, mit dem Unternehmen unbedingt große Gewinne erzielen zu müssen. Man ist nicht abhängig von den betrieblichen Einnahmen, da man weiterhin den Job verfolgt.
So hat man unter anderem auch genug Zeit, um herausfinden zu können, ob das nebenberufliche Kleingewerbe ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzt. Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben.
Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen. Morgens, Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen?
Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das nebenberufliche Gewerbe hat. Vor allem in unserer heutigen Zeit ist das Arbeitsklima sehr angespannt und viele Jobs drohen in naher Zukunft auszusterben.
Selbst wenn der Verlust des eigentlichen Jobs also drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe, in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es voranbringen.
Ein sehr wichtiger Vorteil und für die meisten Gründer eines der wichtigsten überhaupt, ist der Fakt, dass durch das nebenberufliche Gewerbe ein nettes Sümmchen verdient wird, welches auf das aktuelle Gehalt dazu addiert wird. So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten.
Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch. Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden. So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war.
So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.
Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.
Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften.
Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört. Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.
Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.
Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden. Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war.
Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert. Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.
Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen. Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist.
Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Man sollte so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden, wenn man weiß, dass man diese gewerbliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben möchte. Falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr.
In München wird sogar das Vergehen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Daher ist es auch umso wichtiger, das man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Man kann allerdings ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern wird dann noch ein Zinssatz berechnet.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Ein Gewerbeschein geht aus einer Gewerbeanmeldung hervor. Das Formular, welches man beim Gewerbeamt erhält, dient ausgefüllt als Gewerbeschein. Der Unterschied zwischen einem normalen und einem kleinen Gewerbeschein liegt im nichts. Es gibt nämlich keinen kleinen Gewerbeschein.
Jeder Gründer, der beim Gewerbeamt vorstellig wird, erhält ein und denselben Schein. Der Grund, weshalb so viele Leute annehmen, dass es einen Kleingewerbeschein gibt, liegt darin, dass man auf dem Formular bei der Anmeldung nicht die Rechtsform des Kleingewerbes ankreuzen kann. Aufgrund dieser Tatsache glauben viele, dass Kleingewerbe einen eigenen Schein haben.
Doch dem ist nicht so. Ein Kleingewerbe gründen tut man nämlich dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, damit das Gewerbe als Kleingewerbe akzeptiert wird. Also, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Gewerbetreibende erhalten in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen ein Schreiben vom Finanzamt. Falls nicht, dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es grad hakt. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man auf diesem angibt, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, dann ist das so, als wenn man ein Kleingewerbe gründen würde.
Daher ist es auch sehr wichtig, dass man diese Option zieht, denn falls nicht, dann darf man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen. Außerdem muss man Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist es sehr wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben auch zur Realität passen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen Gewinne zu erwirtschaften.
Kleingewerbe benötigen hierbei keine Steuernummer. Es reicht aus, wenn man die eigene Steuernummer auf Rechnungen angibt, die jeder Mensch seit Geburt an bekommt.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese Voraussetzungen wären, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten einen Umsatz von unter 50.000 Euro haben muss. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Eines dieser Vorteile ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handelt. Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg.
Bevor man also grundlegende Fehler macht, welche einem ein Vermögen kosten kann, ist es von großem Vorteil, erst einmal das kleinere Gesetzbuch als Grundlage zu haben. Immer wieder liest man, dass eine UG doch auch ein kleines Unternehmen ist, doch weshalb unterscheiden sich diese zwei Formen? Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft.
Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen allerdings nur Einzelunternehmer und GbRs. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass die UG nach den Gesetzen der HGB handelt. Doch eines haben die beiden fast Gemeinsam. Eine UG kann bereits ab einem Euro gegründet werden.
Ein Kleingewerbe braucht nicht mal das. Das ist einer der ganz großen Vorteile, das man mit sehr geringen Kosten bereits ein Unternehmer sein kann. Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer.
Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit. Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Ja. Unabhängig davon welche Rechtsform man auch hat, jeder Gewerbetreibender ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Die Mitgliedschaft kostet für kleinere Gewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Für diese Leistung kann man allerdings auch einiges erhalten, sofern man die vielen Angebote der IHK für sich nutzt. Denn die örtliche IHK versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Das bedeutet wiederum, das sie Gewerbetreibenden einmalige Möglichkeiten anbieten, wie Weiterbildungskurse, um Zertifikate zu erlangen, damit das Unternehmen an Prestige gewinnt.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Die erreichbaren Summen sind alles andere als klein. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr mit einem Kleingewerbe erwirtschaften.
Diese unfassbar hohe Zahl dürfte sogar so hoch sein, dass sie bei vielen Gewerbetreibenden das aktuelle Gehalt übertreffen würde. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man Gewerbesteuern, Umsatzsteuer und die Einkommensteuer zahlen muss.
Wobei man auch hier wieder sagen muss, das man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften darf, ohne Gewerbesteuern bezahlen zu müssen.
Sofern man also sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, als auch unter der dem Freibetrag bleibt, man letztlich als Kleingewerbetreibender nur die Einkommensteuer zahlen muss.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein weiterer großer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieses recht kostengünstig geführt werden kann und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die einzigen Fixkosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Weitere Kosten gibt es zunächst nicht.
Es kann jedoch sein, das falls man ein Hauptgewerbe führt, dann auch die eigene Krankenversicherung bezahlen muss. Auch können zusätzliche Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Patente anmeldet, Mitarbeiter einstellt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch diese Zahlungen kann man als Investition sehen und somit auch als ein Investment für eine erfolgreiche Zukunft.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Amt der Finanzen. Dennoch muss man vorher beim Amt des Gewerbes vorstellig werden, um überhaupt ein Gewerbe anmelden zu können.
Hier muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Wer mit einem Gewerbeschein arbeiten muss und wer nicht ist in Deutschland klar geregelt. Jede gewerbliche Tätigkeit muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden und für jede gewerbliche Tätigkeit wird auch der Gewerbeschein benötigt.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie nach außen sichtbar ist, langfristig und selbstständig ausgeübt wird mit der klaren Absicht damit Gewinn zu erzielen ohne dabei ein Angestellter zu sein.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Diese sind die sogenannten Freiberufler. Als Freiberufler ist man nicht gewerblich unterwegs und dementsprechend benötigen sie keinen Gewerbeschein, auch wenn sie ebenfalls einer Tätigkeit selbstständig nachkommen.
Was sind Freiberufler?
Freiberufler sind eine gesonderte Kategorie, welche kein Gewerbe anmelden. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es von einer Tätigkeit, welches auf den Wunsch des Kunden angepasst ist bzw. es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist es im Gegenteil.
Es handelt von einer Massenproduktion und das Unternehmen wächst viel schneller. Zu dem liegt bei einem Freiberufler meistens ein akademischer Abschluss vor, welches nachgewiesen werden muss. Die Bezahlung der Freiberufler beruht auf Honorarbasis.
Wer gilt als Freiberufler?
Wer nun als Freiberufler gilt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 geregelt. Durch die Regelung ist auch klar wer der Gewerbeanmeldung verpflichtet ist und wer als Freiberufler gilt.
Freiberufler werden in drei Kategorien aufgeteilt: Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass es bei freien Berufen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt.
Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel: Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Vermessungsingenieure, Heilpraktiker, Steuerberater, Unternehmensberater und noch viele mehr. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss.
Dies wird letztendlich vom Finanzamt entschieden und hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt. Ein sehr gutes Beispiel ist hierfür der Fotograf. Je nachdem muss ein Fotograf ein Gewerbe anmelden, wie zum Beispiel der Hochzeitsfotograf.
Wie lassen sich Freiberufler versichern?
Als Freiberufler darf man zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung entscheiden. Beim Treffen der Entscheidung muss man abwägen, welches die bessere Option für einen ist. Dabei sind das Alter und die Gesundheit entscheidende Punkte.
Man sollte bedenken, dass wenn man in der privaten Versicherung ist, nicht einfach so wieder in gesetzliche wechseln kann. Für die Künstler gibt es die Künstlersozialkasse. Bei der Künstlersozialkasse muss man sich zuerst anmelden und wenn man angenommen wurde, zahlt man nur die Hälfte der Beiträge der Sozialversicherung.
Für einige Freiberufler gibt es die sogenannten Standeskammern (z.B. Apothekenkammer). Als Freiberufler muss man sich bei der entsprechenden Standeskammer anmelden.
Gilt man als Freiberufler als selbstständig?
Ja. Auch Freiberufler sind Selbstständig. Jeder, der neben einem Angestelltenverhältnis noch eine zusätzliche Einkommensquelle hat, ohne dass dieses auf dem Arbeitsverhältnis beruht, der gilt als Selbstständiger.
Vor allem bei Freiberuflern ist dies umso ausgeprägter, als wie bei manch anderen Selbstständigkeiten. Denn als Freiberufler kann man gleich mehrere Aufträge von unterschiedlichsten Auftraggebern erhalten.
Wo müssen Freiberufler sich anmelden?
Als Freiberufler muss man nicht das Gewerbeamt suchen, sondern sich direkt beim zuständigen Finanzamt melden. An das Finanzamt schickt man ein formloses Schreiben, in dem man kurz beschreibt, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen.
Kurz muss man auch die Angaben zur eigenen Person machen. Anschließend kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. In dem steuerlichen Erfassungsbogen gibt man seine eigenen Daten an, Daten zur Tätigkeit und gibt an, was man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen.
Wenn dieser ausgefüllt worden ist, schickt man diesen ab. Neben dem Bogen muss man auch eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses einreichen. Je nach dem können auch weitere Unterlagen angefordert werden.
Bei Berufen, die eine Verantwortung tragen, muss der akademische Abschluss nachgewiesen werden. Ohne einen Abschluss hat man nicht die Berechtigung dazu. Wenn alles eingereicht worden ist, wird vom Finanzamt entschieden, ob eventuell doch ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Dabei sollte man auch bedenken, dass jemand selbst nicht entscheiden kann, ob er ein Freiberufler ist. Falls dies nicht der Fall ist, ist die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt.
Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Nach der Anmeldung beim Finanzamt müssen sie sich bei der entsprechenden Standeskammer anmelden und sich versichern lassen. Möchte man Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese auch angemeldet werden.
Welche Kosten kommen auf einen Freiberufler zu?
Die genauen Kosten, die auf einen Freiberufler zukommen, kann man nicht genau benennen, weil es von der Tätigkeit selbst abhängt. Diese können ganz unterschiedlich sein.
Es hängt davon ab, ob man eine Räumlichkeit benötigt, welche Materialien man benötigt bzw. welche Neuanschaffungen. Weitere Kosten können anfallen, wenn man Mitarbeiter beschäftigt oder man zusätzliche Versicherungen abschließt. Anders als wie bei einer Gewerbeanmeldung müssen Freiberufler bei der Anmeldung beim Finanzamt nichts zahlen.
Als Freiberufler ein Kleinunternehmer sein – geht das?
Als Freiberufler ist man von den Gewerbesteuern befreit. Man zahlt nur die Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer und betragen in der Regel 19%. Von den Einnahmen, die man erzielt, muss man 19% versteuern.
Jedoch kann man als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern in den ersten zwei Jahren befreien lassen. Dafür muss man allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Diese lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man bereits im ersten Geschäftsjahr die Grenze überschreitet, gilt man nicht mehr als Kleinunternehmer.
Die Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützen und seine Kosten senken. Wenn man bereits am Anfang weiß, dass man nicht allzu viele Einnahmen erzielen wird, kann man die Regelung in Anspruch nehmen. Dies muss man dann im Bogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.
Vor- und Nachteile eines Freiberuflers
Die Vorteile eines Freiberuflers sind, dass er man keine Gewerbesteuer zahlen muss. Außerdem kann man sich mit der Kleinunternehmerregelung auch den Umsatzsteuern befreien lassen.
Auch kostet die Anmeldung beim Finanzamt den Freiberufler nichts. Die Kosten, die ein Freiberufler bei der Gründung seiner Tätigkeit tragen muss, können unterschiedlich aussehen. Jedoch ist es trotzdem kostengünstig, weil man keinen Stammkapital nachweisen muss.
Fazit
Wer zu den Freiberuflern zählt, ist klar geregelt im Einkommenssteuergesetz. Bei Freiberuflern liegt meistens ein akademischer Abschluss vor, welches bei der Anmeldung beim Finanzamt nachgewiesen werden muss. Das heißt, man kann nicht für sich selbst entscheiden, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht.
Als Freiberufler ist man nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet, sondern muss sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Ohne dass man sich angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen und Einnahmen erzielen. Als Freiberufler kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen und hat somit einen steuerlichen Vorteil.