Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist. Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen! Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen.
Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?
Man muss schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.
Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Man erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.
Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sofern eine Tätigkeit mehrere Male ausgeübt wird, die eine Gewinnabsicht verfolgt. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die im Jahr 410 Euro wirtschaften. Ebenfalls gehören Freiberufler nicht zu den Leuten, die ein Kleingewerbe anmelden müssen. Alle anderen sind verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend zu tätigen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Das bedeutet aber nicht, das man diese Zeit auch so ausdehnen muss. Denn die Ämter können ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Zwar lassen diese vor allem bei eher kleineren Gewerben Milde walten, darauf vertrauen sollte man nicht.
Wie sieht ein Formular bei der Gewerbeanmeldung aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.
Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf.
Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!
Haupt- oder nebenberuflich gründen?
Für viele Gründer eine sehr Interessante Frage, denn nicht jeder verfolgt die gleichen Absichten und hat andere Prioritäten. Vor allem für Leute, die eher mit kleineren Gewinn rechnen und ein gesichertes Einkommen wollen, eignet sich eine nebenberufliche Tätigkeit ideal. Man kann in ruhe testen, ob das Gewerbe überhaupt eine potente Nachfragt und Geld bringt.
Außerdem kann man bei einem Nebengewerbe selbst entscheiden, wie viel Zeit, Geld und Energie man in dieses Projekt investiert. Das gleiche gilt zwar auch bei einem Hauptgewerbe, dieses allerdings muss durchgezogen werden, um überhaupt Einnahmen zu generieren.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Tätigkeit ist, das man im Fall einer Kündigung, das Gewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe ummelden kann. Zudem wird das Haupteinkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit dazu addiert, welches dem Gründer eine hohe Liquidität gibt. Auf der anderen Seite hat auch ein Hauptgewerbe seine Daseinsberechtigung.Jemand der ein Hauptgewerbe hat, hat auch mehr Zeit für das Unternehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewerbe ein Erfolg werden kann.
Bei einem Kleingewerbe muss man sich Fragen, ob die Zeit die man hat, überhaupt dafür ausreicht, um erfolgreich ein Gewerbe zu Gewinne zu führen. Als Hauptgewerbe kann man außerdem persönlich mit den Kunden in Kontakt treten, was für viele Menschen ein Vorteil sein kann. Für Studenten gilt das Studium als Hauptjob, daher können diese in erster Linie nur ein Nebengewerbe eröffnen.
Wann muss man zum Finanzamt?
Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das Amt des Gewerbes schickt die Informationen weiter an die anderen Ämter, darunter auch dem Finanzamt. Diese brauchen ungefähr zehn Tage, bis sie sich bei dir melden. Du erhälst da deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.
Sowohl der Fragebogen bei der Anmeldung des Gewerbes, als auch die vom Amt der Finanzen, muss sorgfältig ausgefüllt werden. Beispielsweise wird genau gefragt, wie denn die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht. Nachher prüft das Amt der Finanzen genau, ob denn auch alle Angaben richtig sind. Wenn ein Handy Verkäufer, der diese Tätigkeit auch so angegeben hat, anfängt, Tablets zu verkaufen, dann entspricht das nicht mehr der angegebenen Tätigkeit. Es ist daher ratsam, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben.
Auch ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob man denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Denn wenn man diese nicht möchte, kann man erst nach fünf Jahren den Antrag dafür stellen.
Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?
Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann. Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind. Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig.
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.
Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. D
och einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbe. Diese muss man beim Finanzamt für sich beanspruchen bzw. man muss beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man diese in Anspruch nehmen möchte. Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt, muss man keine Gewerbesteuern zahlen.
Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr rund 24.000 Euro Umsatz gemacht hat, dann muss man zwar auch keine Steuern zahlen, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt, unter die Regelung fällt man allerdings nicht mehr. Grundsätzlich ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man keinen hohen Verwaltungsaufwand hat. Man muss keine aufwendige Buchführung führen und kann diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.
Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?
Es gibt keinen genauen Zeitpunkt, wo man genau bestimmen könnte, wann man nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Hierfür gibt es keine genauen Definitionen, dafür allerdings einige Anhaltspunkte. Unter anderem dann, wenn man den Umsatz eines Kleingewerbes übersteigt oder wenn man mehr als sieben Arbeiter für sich hat. Auch gilt man bereits als „Unternehmen“ wenn man im Handelsregister eingetragen ist, dennoch können dies auch Kleingewerbe tun und ist kein Kriterium.
Muss man dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung berichten?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Gewerbe anmelden auch online möglich?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten. Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.
Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Fazit:
Ein Kleingewerbe kann man ganz einfach bei dem Amt des Gewerbes anmelden. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Kleingewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist wichtig zu schauen, den zuständigen Ort zu finden. Denn in einigen Städten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen. Neben dem Gewerbeamt, kann man nämlich die Anmeldung in manchen Städten auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen.
Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.
Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.
Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.
Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.
Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.
Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.
Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.
Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.
Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja, für Gewerbetreibende, worunter auch ein Kleingewerbe zählt, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.
Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls das Gewerbe im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, fallen für den Gründer keine weitere Kosten an. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.
Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.
Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, dann darf der Umsatz im ersten Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im darauffolgenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro betragen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Ansonsten kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man hier auch noch einige Steuern zahlen muss.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.
Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.
Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.
Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.
Die Gewerbeanmeldung bereitet einem Gewerbetreibenden keine Kopfzerbrechen, denn die Kosten hier sind wirklich sehr moderat gehalten. Vor allem bei einem Kleingewerbe kommen keine Signifikanten Mehrkosten. Zunächst muss man zum zuständigen Gewerbeamt.
Welche Kosten erwarte sich bei der Gewerbeanmeldung?
Dann wird man auch hereingebeten und man muss eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt ändern. Das sind im Grunde genommen bereits alle Kosten, die auf einen zukommen.
Sofern man ein spezielles Gewerbe hat, können noch weitere Dokumente verlangt werden, die wiederum weitere Kosten verursachen können. Auch entstehen im Laufe des Jahres weitere Kosten, da man eine Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten muss. Aber auch hier sind die Kosten mit 30 bis 70 Euro sehr moderat.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, wo man sich anmelden kann. Daher muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.
Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?
Man muss in der Regel einen Termin vereinbaren, da man ansonsten gar nicht das Gewerbeamt weiter betreten kann. Bei einigen darf man allerdings auch einfach so rein. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Es kann beispielsweise sehr nervig sein, wenn man auf einen Termin warten muss, der vielleicht erst in ein, zwei oder drei Wochen realisiert werden kann. Es kann allerdings genauso quälend langweilig sein, wenn man Mal mehrere Stunden im Wartezimmer verharren muss.
Kann ich auch Online Gewerbe anmelden?
Für all diejenigen, für die weder Option A noch B wirklich interessant klingen, gibt es noch die Alternative C… die Online Gewerbeanmeldung! Dieser Service wird in immer mehr Städten in Deutschland angeboten und kostet keinen Cent mehr. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Vorbei sind die Tage, wo man auf eine Anmeldung warten muss.
Wie lange daurt die Online Gewerbeanmeldung?
Die Online Gewerbeanmeldung dauert nur wenige Minuten. Unabhängig davon, ob man nun die Anmeldung Online durchführen möchte oder das Gewerbeamt besuchen möchte, das Prozedere bleibt in etwa der Gleiche. Nämlich, dass man, nachdem man die Gebühr von 20 bis 60 Euro gezahlt hat, einige Dokumente vorlegen muss.
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Bei der Online Anmeldung müsste man dann jeweils eine Kopie der Dokumente hochladen.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man auch das hinter sich gebracht hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Darin müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht werden.
Krankenversicherung
Beispielsweise auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte, denn je nachdem hat man Kosten, die man zu decken hat. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und man erhält dann eine Kopie von dieser. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Damit wäre die Kleingewerbe Anmeldung allerdings noch nicht vollständig.
Man muss nämlich noch beim Finanzamt vorstellig werden, um auch mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen zu können. Kleingewerber müssen in der Regel sieben bis zehn Tage auf eine Rückmeldung vom Finanzamt warten. Das Amt des Gewerbes schickt nämlich die Daten weiter an die anderen Behören, wie dem Amt der Finanzen, der IHK und der Berufsgenossenschaft.
Schritt für die Freiberufler
Freiberufler müssen hingegen selbst aktiv werden und die Anmeldung beim Finanzamt abschließen. Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, doch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Kleingewerbe, zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses sollte man sorgfältig ausfüllen, denn hier kann man einige Fehler machen, die einem im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen bekommen können.
Unter anderem muss man die gewerbliche Tätigkeit beschreiben. Wenn man dies nicht ausführlich genug tut, kann es sein, dass man ein Bußgeld erhält. Außerdem muss man hier auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man für die kommenden für Jahre für dieses Gewerbe diese Option nicht mehr ziehen.
Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, kann man endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.
Was zahlt man im Jahr für ein Kleingewerbe?
Die Kosten ei einem kleinem Gewerbe sind recht moderat. Bei der Anmeldung muss man eine Gebühr zahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe führt, muss man auch die eigene Krankenkasse bezahlen.
Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierfür gibt es keine Ausnahme und gesetzlich kann dagegen nicht vorgegangen werden. Die Gebühr für ein Gewerbe, welches nicht im Handelsregister ist, beträgt rund 30 bis 70 Euro.
Ein Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, muss im Jahr rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Das wären im Grunde genommen bereits alle Kosten, die nach der Gewerbeanmeldung auf einen zukommen könnte.
Es kann jedoch sein, dass man nach relativ kurzen Zeit nach der Anmeldung bereits eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. In manchen Fällen kann diese es in sich haben. Falls Mal Neuanschaffungen benötigt werden oder man das Geld für etwas anderes geplant hatte, muss man dieses dann für kommende Wochen und Monate verschieben. Doch keine Panik, auch hierfür gibt es eine Lösung.
Man kann nämlich als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen widersprechen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, wir bieten da die in Deutschland einmalige IHK Gebührenberatung an. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro reduziert werden können.
Ja, du hast richtig gelesen, bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn du dich ebenfalls von der IHK Gebührenberatung überzeugen und mehr erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Nach der Gewerbeanmeldung warten keine hohen Kosten auf den Neugründer. Das Kleingewerbe ist ein idealer Start in die Selbstständigkeit und ist für jeden Gründer ein Geheimtipp. Die Kosten sind recht moderat und auch die Gebühren auf das Jahr hochgerechnet sind im mittleren zwei stelligem Bereich!
Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn, bereits vor der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt muss man sich fragen, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht.
Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die Außendarstellung des Gewerbes nehmen. Sicherlich hat sie aber Einfluss darauf, dass dadurch unter anderem auch die Kosten ansteigen werden.
Weitere wichtige Voraussetzungen sind, das man zunächst einmal schauen muss, ob man überhaupt zu den Leuten dazugehört, die ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt nämlich einige Personengruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht beantragen müssen.
Auch sollte man sich die Frage stellen, ob man die nötigen finanziellen Mittel vorweisen kann, um ein bestimmtes Gewerbe gründen zu können. Beispielsweise bei einer Kapitalgesellschaft, wie es die eine GmbH ist, muss man ein Stammkapital von bis zu 25.000 Euro vorweisen. Bei einem Kleingewerbe hingegen kann man theoretisch auch mit null Euro beginnen.
Doch diese Frage muss eben geklärt werden. Doch es gibt eine Sache, die ist weitaus wichtiger, als all die genannten Punkte: die Idee, auf dass das Unternehmen aufgebaut werden soll.
Eines der häufigsten Gründe, weshalb Unternehmen scheitern, liegt unter anderem darin begründet, dass der Gewerbetreibende einfach zu wenig Fachwissen mitbringt und seine Branche nicht gut genug kennt.
Um wirklich kreativ sein zu können, muss man ein Großteil des vorherigen Wissens in der Branche aufsaugen, es hinterfragen und dann neu entwickeln. Das kann man allerdings nicht, wenn man sich Hals über Kopf einfach in ein Abenteuer stürzt und dann hofft, dass es schon irgendwie und irgendwann klappen wird.
Doch ein Unternehmer sollte in erster Linie so weit wie möglich rational handeln und sein Handeln oft genug überdenken. Vor allem deshalb, weil viele auch einiges an Geld investieren und dieses nicht einfach nur verbrennen möchten.
Das Hauptziel eines Unternehmers ist es, ein Produkt zu kreieren, welches exakt auf die Bedürfnisse und Wünsche seiner Zielgruppe einhergeht. Um langfristig auch im Kopf des Kunden zu gelangen, gibt es vier Möglichkeiten, dies zu bewerkstelligen:
man muss der beste sein,
man muss der erste sein,
man muss der günstigste sein,
oder man muss anders sein.
Der Beste sein? Als Beginner in einer Branche, wo große Konzerne mitfischen? Ein schwieriges Unterfangen und erst im Laufe einer längeren Zeitspanne möglich, wenn überhaupt. Der Erste sein? Ein probates Mittel, doch eine Nische zu finden, die noch unentdeckt ist, erfordert einiges an Kreativität.
Ein gutes Buch, welches beschreibt, wie man selbst eine ganz eigene Nische definieren kann, heißt Perfekt von Robert Greene. Der günstigste zu sein ist ebenfalls schwer, denn wenn man einen Konkurrenten hat, der sich nicht zu schade ist, den Preiskampf mitzugehen und auf finanzielle Ressourcen zurückgreifen kann, der hat einen klaren Vorteil. Als Start-Up hat man vor allem zu beginn einfach keine Chance.
Was bleibt einem also da? Anders zu sein! Dafür benötigt man zwar ein ausgeklügeltes Marketing, doch dies bedeutet nicht immer, dass damit auch große Kosten verbunden sind.
Man kann also mit sehr wenigen finanziellen Mitteln den Kunden davon überzeugen, zumindest das Unternehmen anders, als seine Mitbewerber wahrzunehmen. Darauf lässt sich aufbauen. Du siehst, lieber Leser, es gibt einige Bedingungen, die vorher erst einmal erledigt sein sollten, bevor es mit dem ganz großen Spaß eigentlich losgehen kann.
Wo kann man ein Gewerbe selbstständig anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man ebenfalls die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder auch bei der Handwerkskammer.
Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Nachdem man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen konnte, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen vorher festgelegten Termin benötigt. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile, die wir uns einmal genauer anschauen.
Wenn man einen Termin vereinbaren muss, dann kann es sein, dass dieser aufgrund des Andrangs erst nach mehreren Wochen und Monaten frei ist. Nicht so schön, doch in Deutschland verständlich. Über sieben Millionen Betriebe sind in Deutschland angemeldet.
Jedes Jahr kommen neue Anträge dazu. Es ist daher verständlich, das im Land der Dichter und Denker mal etwas warten muss. Zumindest weiß man dann auch, dass man nicht solange Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Leute, die vor Ort erscheinen können, kennen dieses Problem nämlich zu gut. Auch hier ist der Andrang sehr hoch und der erste, der da ist, mahlt auch zuerst. Daher kann man sich auch auf eine lange Wartezeit einstellen.
Allerdings kann man auch an dem selben Tag zumindest das Gewerbe auch anmelden. Ein kleiner Trick, um eventuell nicht so lange warten zu müssen: erscheine entweder sehr früh am Morgen, am besten zu den Öffnungszeiten selbst oder komm nach der Mittagspause.
Zu diesen Zeiten sind die meisten entweder auf dem Weg zur Arbeit oder bereits wieder am Arbeiten. Dann ist es in den meisten Ämtern auch wieder etwas ruhiger. Es gibt noch eine dritte Alternative, um das Gewerbe anmelden zu können. Die Online Gewerbeanmeldung.
Kann man Online Gewerbeanmeldung durchführen?
Die Online Gewerbeanmeldung ist die Lösung, für die meisten Probleme! Leute, die aufgrund ihrer Arbeit (oder aufgrund eines gestörten Schlafrhythmus) es nie geschafft haben, zu den entsprechenden Öffnungszeiten oder Tagen beim Gewerbeamt zu erscheinen, können so das Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden.
Auch dauert die Anmeldung nur wenige Minuten und alles erforderliche wird schnell erledigt. Doch so löblich die Online Gewerbeanmeldung auch ist, so hat auch sie leider noch ihre Probleme. Zum einen akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift. Dann müsste man diese nämlich noch nachreichen. Entweder persönlich vor Ort oder per Post.
Außerdem wird dieser Service noch nicht überall angeboten, so dass am Ende nicht jeder von der Online Gewerbeanmeldung profitieren kann. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies in der Regel der Fall.
Alle anderen Städte und Gemeinden müssen sich noch etwas in Geduld üben. Unabhängig davon, welche Alternative man selbst präferieren würde, muss man erst einmal schauen, welche Option denn das Gewerbeamt selbst anbietet. Doch gehen wir davon aus, dass wir nun an dem besagten Tag X angekommen sind und die Anmeldung kurz davor sind, abzuschließen.
Welche Kosten erwarte sich bei der Gewerbeanmeldung?
Man wird also in das Büro hinein gebeten und bezahlt dann auch recht zügig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Diese Gebühr ist keine Zahlung für eine Rechtsform eines Gewerbes, sondern eine, die die Kosten abdeckt, die man durch die Gewerbeanmeldung verursacht.
Doch dazu später mehr. Nachdem man diese Gebühr dann entweder vor Ort bezahlt oder von Zuhause aus per Online Banking überwiesen hat, muss man unter anderem folgende Unterlagen vorzeigen bzw. als Kopie auf der Seite hochladen:
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.
Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.
Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.
Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können.
Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden.
Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Dafür unter anderem auch die Bearbeitungsgebühr, du erinnerst dich? 😉
Falls du dich bis hierhin fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung überlesen hast, dann kann ich dich beruhigen: einen Augenoptiker musst du nicht aufsuchen. Denn ein Kleingewerbe meldet man nämlich nicht beim Gewerbeamt an, sondern beim Finanzamt.
Was muss man beachten wenn man ein Gewerbe anmelden möchte?
Selbstständige müssen sich bewusst werden, das die Tätigkeiten, die sie ausüben, dauerhaft bestand haben werden. Diese bedeutende Rolle, die ein Unternehmen in dem Leben des Gründers genießt, muss natürlich erst richtig erforscht werden.
Am aller wichtigsten ist hier, dass man die Schritte, die man für die Zukunft plant, alle notiert. Denn der langfristige Weg erfordert viel Zeit, Opfer, Tribute, Ehrgeiz und jede Menge Geduld. Als Unternehmer muss man wissen, dass Niederlagen und Fehler dazu gehören.
Man lernt aus diesen und kann erst dann wirklich wachsen, wenn es einen Raum für Verbesserungen gibt. Diese Gedankenspielereien muss man sich bereits vor der Gründung vor Augen führen.
Diese können eventuell zum großen Teil mitbestimmen, ob das Unternehmern erfolgreich sein wird, Gewinne meistens eingefahren werden können und darüber hinaus, ob sich am Ende auch die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich gelohnt hat.
Es ist wichtig, dass man dies immer wieder vor Augen hat. Die unternehmerische Idee ist sozusagen der Kompass und die Navigation übernimmt der Gründer.
Um die Navigation bestmöglichen gestalten zu können, muss sich der Gründer auch von vorneherein gut informieren. Unter anderem, bei welchem zuständigen Amt man sich anmelden muss. Wie man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllt.
Wie man die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlt. Wie man die Kosten bei der IHK und HWK bezahlt und rechnet. Ob man eventuell zu der Gruppe der freien Berufe bzw. Urproduktion gehört und man am Ende gar nicht ein Gewerbe anmelden muss. Das sind alles Dinge, auf die man als Gründer vor der Gewerbeanmeldung beachten sollte.
Diese Fragen sollten von vorneherein geklärt werden. Auch die Frage, ob man die finanziellen Mittel und die Zeit dafür hat, um dieses Projekt auf die Beine zu bringen, weiter fortzuführen und auch dann noch zu betreiben, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg immer noch rote Zahlen geschrieben werden.
Je mehr Informationen man sammelt, umso besser kann man dann am Ende auch eine Strategie entwickeln, wie man dieses Problem am besten Umschiffen kann.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor.
Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen. Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen dafür nicht selbst beim Finanzamt vorstellig werden, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.
Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne keiner melden sollte, dann sollte man selbst einmal aktiv werden und nachfragen, weshalb man bisher den Fragebogen nicht erhalten hat.
Nachdem man diesen allerdings bekommen und in den Händen hält, wird einem schnell klar, dass dieser, nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten ein wahrer Brocken ist.
Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Begrifflichkeiten und Felder für einen Großteil der Gründer noch wie spanisch klingen, ist es auch wichtig, dass man sich hierfür auch sehr viel Zeit lässt, um keine unnötigen Fehler zu begehen. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man unter anderem auch das Kleingewerbe anmelden.
Dies tut man, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen, die Buchführung durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird und man nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet ist.
Gleich dazu mehr, doch eins sollte man bereits jetzt schon wissen: dies ist eine enorme Vereinfachung der Pflichten für einen Gewerbetreibenden. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand enorm.
Auch für Leute, die bisher nicht geplant hatten, ein Kleingewerbe anzumelden, sollten zumindest diese als wichtige Option in betracht ziehen. Denn falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden.
Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma.
Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Gibt es den Kleingewerbeschein?
Nein, es gibt keinen kleinen Gewerbeschein. Auch wenn dieser Mythos sehr weit verbreitet ist und sich immer noch hartnäckig hält, so gibt es keinen besonderen Gewerbeschein für ein Kleingewerbe.
Der Grund, weshalb immer noch sehr viele Leute davon ausgehen, dass es einen solchen Schein geben muss liegt darin begründet, weil man beim Gewerbeamt schnell erkennt, das man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform als anmelden kann.
Da es dennoch Kleingewerbe gibt, nehmen daher viele Leute an, dass diese einen ganz eigenen Gewerbeschein haben. Doch dem ist nicht so. Was ein Kleingewerbe ausmacht, ist, dass man dieses auf dem steuerlichen Erfassungsbogen anmelden kann, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Mehr nicht. Jeder Gewerbetreibende, unabhängig davon, was für ein Gewerbe man anmelden möchte, erhält den ein und denselben Gewerbeschein. Punkt!
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Ein Kleingewerbe wird unter anderem auch deshalb so genannt, weil die Gründer eines solchen Gewerbes die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben.
Durch die Beanspruchung der Regelung entfallen einige Pflichten. Unter anderem müssen Kleingewerbe keine lästige Buchführung mehr betreiben und Jahresbilanzen veröffentlichen. Der Verwaltungsaufwand allein hier ist enorm hoch und der Druck umso höher. Die Buchführung wird ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Außerdem ist man nicht mehr an das strenge HGB gebunden, sondern dem BGB, was weitaus gelassenere Regeln hat. Doch eines der Hauptgründe für die Kleinunternehmerregelung ist der, dass man keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss, wenn man einige Bedingungen erfüllt hat.
Kleinunternehmerregelung: Voraussetzungen
Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man diese Ziele erreicht hat, dann zahlt man für das jeweilige Jahr jeweils keine Umsatzsteuer.
Wo kann man eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
In der Bundesrepublik herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht. Jeder, der ein Gewerbe gründen möchte, kann dies auch tun.
Doch auf der anderen Seite gibt es Leute, die Anmeldung beim Gewerbeamt gar nicht vornehmen müssen, weil diese einfach nicht dazu verpflichtet sind. Es gibt sogar mehrere Personengruppen, die als Ausnahme gelten. Als erstes gäbe es da die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die ein Hobby nebenbei führen und damit kleine Gewinne erzielen. Man darf mit einer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen. Auch müssen die Leute, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie der Urproduktion tätig sind, keine gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Dann gibt es noch die freien Berufe bzw. die Freiberufler, die ebenfalls keine Gewerbeanmeldung benötigen. Freiberufler haben meistens einen Abschluss oder eine besonderes Zertifikat, was die Leute dazu befähigt, diese Tätigkeit ausüben zu können.
Freiberufler werden kategorisiert in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Früher gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen Berufen gehören unter anderem Ärzte, Ingenieure, Anwälte und Zahnärzte. Also ein eher kleinerer Kreis an elitären Berufen.
Im Laufe der Zeit hat man dann die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt. Zu diesen gehören unter anderem Designer, Schriftsteller, Journalisten, Fotografen, Künstler und viele weitere mehr. Also auch Berufe, die bei der breiten Bevölkerung recht ausgeprägt sind.
In manchen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung beantragen müssen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf nicht mehr privat arbeitet, sondern einen Laden eröffnet hat und Mitarbeiter einstellt.
Dann muss dieser unter anderem aufgrund dieser Faktoren die Anmeldung vornehmen. Ansonsten sind alle Freiberufler von der Pflicht befreit, die Gewerbeanmeldung vornehmen zu müssen.
Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Demnach zahlen Freiberufler auch keine Gewerbesteuer und sind auch nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt und sehr streng geregelt. Wenn man bereits weiß, dass man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung machen möchte, dann sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen und diese so schnell wie möglich beantragen.
Ansonsten gilt die folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man dieses schnellstmöglich anmelden.
Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden. In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt.
Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Anmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden. In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können.
Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragt, recherchiert man zunächst, welche Kosten denn ein solches Kleingewerbe verursachen könnte. Doch ein kleiner Spoiler direkt beim Start: der Name Kleingewerbe passt ganz gut, denn man könnte auch die Kosten als sehr klein bezeichnen.
Kosten für Gewerbeanmeldung
Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, macht es Sinn, die Bearbeitungskosten zu erwähnen, die man beim Gewerbeamt zahlen muss. Diese Gebühr begleicht man nur einmalig und tritt nicht jedes Jahr auf.
Die Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnen ab 200 Euro. Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen. Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen.
Im ersten Moment können diese Zahlungen erschreckend wirken, doch es gibt einen Trick: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht.
Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich.
Weitere Kosten
Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro. Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK.
Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren.
Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte.
Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat. Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Z B dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht, Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt.
Doch das sind Kosten, die man erst dann bezahlen müsste, wenn sich das Unternehmen auf gesunden Beinen hält und der Kurs klar Richtung Erfolg zeigt.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt!
Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige. Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe?
Da gibt es zum einen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss. Man darf allerdings bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern. Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an! Dann gibt es noch die Umsatzsteuer.
Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern. Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss.
Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.
Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.
Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?
Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm.
Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite. Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500 000 Euro Umsatz oder 50 000 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt.
Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden. Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht! Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte.
Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!
Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt.
Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann. Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen.
Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?
Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen.
Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen. Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?
Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln.
Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln.
Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann. Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt?
Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet…
Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.
Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier.
Muss man dem Arbeitgeber von dem Gewerbe berichten?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.
Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.
Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.
Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.
Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Vor und Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Viele Gründer träumen davon, eines Tages ein eigenes Unternehmen zu besitzen. Dieser Schritt ist gar nicht so weit entfernt, wie wir immer meinen. Das Gewerbe anzumelden dauert nur wenige Stunden.
Doch innerhalb dieser einen Stunde und grundsätzlich bereits auch schon viel früher, muss man sich die Frage stellen, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.
Je nachdem, für was man sich entscheidet, kann dies große Auswirkung auf das private Leben. Oder formulieren wir es so: unabhängig davon, für was man sich entscheidet, wird beides viel von einem Abverlangen.
In manchen Situationen erscheint es sinnvoller, wenn man hauptberuflich das Gewerbe betreibt, in manchen wiederum mehr, wenn man dies nebenberuflich angeht. Damit du einen besseren Überblick bekommst, schauen wir uns detailliert an, welche Vor- und Nachteile jeweils einen erwarten können.
Denn ein Risiko zu scheitern, kann es bei beiden geben. Vor allem auch dann, wenn man diese Aktivitäten nicht im Einklang mit dem Privatleben stehen. Doch ein Risiko ist nichts anderes, als ein Leck an Informationen. Je besser man also vorbereitet ist, umso besser kann man auch potenzielle Probleme angehen und diese leichter lösen.
Beginnen wir zunächst mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Für den Großteil der Gründer sollte ohnehin klar sein, dass man dieses Modell benutzen muss, weil man noch einer Arbeit nachgeht.
Es ist egal, ob man diese Arbeit nur solange ausüben möchte, bis das Gewerbe so hohe Einnahmen abwirft, das man in die hauptberufliche Selbstständigkeit wechselt oder ob man nur deshalb ein Nebengewerbe führt, um das eigene Gehalt weiter aufzubessern.
Egal, für welche Art man sich auch entscheiden mag, sie sind alle erstrebenswert und für jeden selbst richtig. Doch auch sollte man sich immer vor Augen halten, dass das eigene Unternehmen sehr harte Arbeit ist.
Auch wenn heutzutage immer und überall propagiert wird, dass man einfach nur ganz simple Regeln befolgen muss, damit man über Nacht den ganz großen Wurf schafft, so sollte man sich nicht von solchen selbsternannten Gurus blenden lassen.
Das sind meist selbst Leute, die in dieser Branche nichts außergewöhnliches geleistet haben und unerfahrenen Leuten etwas andrehen möchten. Bleibe fokussiert auf dein Ziel, vergleiche dich und deine Resultate nicht mit anderen und sei geduldig, über Nacht haben die wenigsten etwas erreicht.
Der Weg eines Unternehmers ist nie eben und voller Steine und Hindernissen geprägt. Doch so viel Off Topic reicht erst einmal. Eines der Hauptargumente, um eine nebenberufliche Selbstständigkeit anzustreben, liegt darin begründet, dass man aufgrund der Hauptarbeit keinen allzu hohen Druck verspürt.
Man ist nicht dazu verpflichtet, sofort auf die schnelle direkt Ergebnisse bzw. Geld liefern zu müssen. So kann man in aller Ruhe herausfinden, ob die Idee, die man mit dem Unternehmen verfolgt, überhaupt ein wirtschaftliches Potenzial besitzt.
Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben. Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen.
Ein sehr wichtiges Beispiel hierbei sind die alten Griechen. Das alte Athen war damals unter anderem auch deshalb seiner Zeit voraus, weil die Leute keinen großen Druck verspürten, Essen mit nach Hause zu bringen.
Die meisten Athener lebten im Wohlstand, daher konnten sie auch ihre Zeit damit verbringen, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie der Gesellschaft einen Nutzen bringen können. So ähnlich sieht es eben auch aus, wenn man einen festen Job und ein festes Gehalt sein eigen nennen kann.
Die Gedanken kreisen nicht bei dem Punkt, wie man schnellstmöglich irgendwie nur möglich Geld zu verdienen, sondern wo wirklich das Problem liegt und wie man es am Besten beheben kann. Negativ behafteter Stress führt nicht zu einer produktiveren Arbeitsweise.
Auch wenn viele glauben, das Stress sie motiviert, so ist dem nicht so. Vielmehr hat Stress etwas toxisches an sich. Positiver Stress, wo man sich selbst ein Zeitlimit setzt, kann zwar förderlich sein, doch darum ging es in unserem Beispiel hier nicht, sondern darum, das eine komplette Existenz davon abhängig ist. Morgens,
Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen arbeiten? Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das Gewerbe nimmt. In unserer heutigen Zeit gibt es nicht mehr den alten, klassischen Weg, dass man bis zur Rente bei einem einzelnen Arbeitsplatz bleibt.
Immer häufiger wechseln wir auch die Arbeitsplätze. Manchmal sterben auch einige Berufe aus, das Unternehmen geht Insolvent oder aus privaten Gründen läuft es nicht mehr so gut.
Selbst also, wenn der Verlust des eigentlichen Jobs drohen könnte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es weiter voranbringen.
Der monetäre Gesichtspunkt ist ebenfalls ein sehr entscheidender Grund dafür, dass wir die Selbstständigkeit anpeilen. Durch eine nebenberufliche Tätigkeit können wir eine Summe dazu verdienen, die auf das bisherige Gehalt drauf gepackt wird.
So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten. Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch.
Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden.
So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war. So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.
Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.
Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften.
Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört. Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.
Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.
Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden. Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war.
Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert. Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.
Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen.
Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist. Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Fazit:
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man sich zunächst die Frage stellen, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht. Dies ist der aller erste Schritt. Anschließend muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen und die Gewerbeanmeldung beantragen.
Nachdem man die Gebühr vor Ort bezahlt, die erforderlichen Dokumente vorgelegt und das Formular ausgefüllt hat, wird das Finanzamt, sowie weitere Behörden von der Anmeldung verständigt. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Auf diesem kann man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu sein. Wenn man auch diesen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man bereits damit beginnen, mit dem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften.
Doch die ganzen Pflichten sind noch nicht beendet. Man muss nämlich die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, von der man sich auch nicht befreien lassen kann. Auch muss man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Doch sofern man keine Mitarbeiter hat, zahlt man hier keine Kosten, da man sich nicht selbst versichern muss. Das wäre auch alles. Der unternehmerischen Karriere steht nichts mehr im Wege.
Um ein Gewerbe anmelden zu können, solltest du dir unbedingt diese Checkliste einmal genauer anschauen. Gewerbetreibende müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllen, bevor diese das Gewerbe eröffnen können.
Sei es nun beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen oder ein Dokument auszufüllen. All diese Dinge sollte bzw. muss sogar ein Gründer vor Augen haben, damit sein Unternehmen von Anfang an keine Schwierigkeiten hat.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.
Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt
In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.
Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.
Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.
Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?
Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Gewerbe Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.
Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.
Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.
Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen
Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten.
Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält.
Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten,
Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Um den Gewerbeschein letztlich in den Händen halten zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Sei es, beim Gewerbeamt zu erscheinen, die Gebühren zu bezahlen, erforderliche Dokumente nachzuweisen oder das Gewerbeformular auszufüllen.
Und auch wenn man diese Voraussetzungen erfüllt hat, reicht es bloß nicht aus, den Gewerbeschein zu haben, denn mit diesem allein darf man nämlich nicht direkt anfangen, Gewinne zu erwirtschaften.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und zurückgeschickt hat. Je nachdem, um was es sich für ein Gewerbe handelt, muss man noch die Steuernummer beantragen und kann erst dann loslegen und mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist vor allem wichtig, dass man schaut, bei welchen Behörden man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Beispielsweise übernehmen in einigen Städten dies auch die Handwerkskammer oder auch das Ordnungsamt.
Daher ist es wichtig, das zuständige Amt erst einmal ausfindig zu machen. Der nächste Schritt sieht dann wie folgt aus: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin benötigt.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, was die meisten Gründer bevorzugen dürften, dann kann man in der Regel innerhalb eines Tages den Gewerbeschein mit nach Hause nehmen.
Allerdings muss man auch damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung recht groß sein dürfte und man den halben Tag beim Gewerbeamt verbringen wird. Bei einem Termin würde dies viel schneller vonstatten gehen.
Das Problem hierbei wäre nur, das die Termine für einige Wochen und Monate eventuell bereits belegt sein könnten. Daher kann die Anmeldung erst etwas verspätet vorgenommen werden. Durch die Digitalisierung begünstigt gibt es mittlerweile auch eine dritte Alternative: die Online Anmeldung.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Online Anmeldung macht es möglich, dass man bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Vor allem für Leute, die aufgrund der Arbeit nur sehr wenig Zeit finden, bei den entsprechenden Öffnungszeiten vorstellig zu werden oder nicht lange auf einen Termin warten möchten, eine perfekte Alternative.
Vorteile von online Gewerbeanmeldung
Diese Art der Anmeldung dauertnur wenige Minuten und definitiv weniger, als wenn man beim Gewerbeamt die Anmeldung vornimmt. Allerdings gibt es auch hier ein kleines Manko: zum einen Akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.
Dann müsste man die Unterschrift entweder vor Ort abgeben, was wiederum sehr viel Zeit kostet, oder per Post abschicken. Ein weiteres Problem ist, das, diese Online Gewerbeanmeldung noch nicht in der gesamten Bundesrepublik angeboten wird.
Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man auch vorziehen mag, muss man zunächst schauen, welche dieser Alternativen das eigene Gewerbeamt anbietet.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Wenn wir vom klassischen Weg ausgehen, dann sieht es wie folgt aus: beim Gewerbeamt angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Mindestkosten, die hierbei anfallen, betragen rund 200 Euro und können weiter ansteigen, je nachdem wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist.
Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt in der Regel weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Je nachdem, wie Einnahmen aussehen, kann es sein, dass man auch selbst einen Teil dazu beitragen muss.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach dem anmelden beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Damit du für die Gewerbeanmeldung gewappnet bist und nicht durch die Fragen überrascht wirst, erhältst du hier einen exklusiven Blick auf das Gewerbeformular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden sollte man schleunigst sofort, wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Leute, die zum einen zu den Freiberuflern gehören.
Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften, ohne dies dem Finanzamt zu melden. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen. Falls man das Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein saftiges Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und gar mehr.
Beispielsweise wird in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und auch nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, dass man so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden sollte.
Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Es ist durchaus möglich, das Gewerbe auch noch rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, kann man sich als Gewerbetreibender erst einmal zurücklehnen. Man muss sich nämlich nicht beim Amt der Finanzen melden. Dies hat bereits das Gewerbeamt für einen übernommen.
Nach der Gewerbeanmeldung erhält man in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Falls sich niemand gemeldet haben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein Kleingewerbe eröffnen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen.
Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.
Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.
Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.
Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja. Unabhängig davon, um welche Art von Gewerbe es auch handelt, muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich so verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Falls das Unternehmen einen Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweist, dann müssen für dieses Jahr keine Beiträge bezahlt werden. Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?
Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen.
Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein.
Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.
Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden.
Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann.
Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht. Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.
Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Kann jeder ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder Bürger Deutschlands, die Gewerbeanmeldung wahrnehmen darf, sofern ihm danach ist. Es herrscht eine Gewerbefreiheit.
Für Ausländer bzw. Nicht EU Bürger gilt, dass diese einige Dokumente zusätzlich benötigen, wie zum Beispiel einen Aufenthaltstitel. Doch in manchen Fällen, können Selbstständige dennoch die Selbstständigkeit anpeilen, müssen dann aber keine Gewerbeanmeldung beantragen.
Zu diesen Leuten gehören unter anderem die, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie in der Urproduktion tätig sind. Auch keine Gewerbeanmeldung benötigen Freiberufler.
Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Steuerberater,
Künstler,
Schriftsteller,
Journalisten,
Fotografen,
und viele weitere mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Außerdem sind diese nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten.
Allerdings kann es sein, dass Freiberufler dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen müssen, beispielsweise wenn sie eine eigene Räumlichkeit haben. Wenn ein Arzt eine eigene Praxis und Mitarbeiter hat, das gleiche auch bei Fotografen.
Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Menschen dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne das man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss. Alle anderen müssen die Kleingewerbe Anmeldung beantragen.
Fazit:
Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Um den Gewerbeschein nun erhalten zu können, muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Daraufhin muss man einige Dokumente vorzeigen und ein Formular ausfüllen. Dieses Formular fungiert dann in der Zukunft als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst allerdings gibt einem Gründer noch nicht das Recht, mit seinem Gewerbe Umsatz und Gewinn zu erzielen.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und zurückgeschickt hat.
Wann man einen Gewerbeschein in Deutschland erhalten kann, ist klar geregelt. Hierfür müssen natürlich vorher erst einmal einige Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem, das man alle erforderlichen Dokumente bereit hat.
Auch sollte man damit rechnen, dass man einiges an Geld dabei haben sollte. Denn ein Gewerbe gründen können viele, es auch über einen längeren Zeitraum führen und die gesamten Kosten abdecken, nicht jeder.
Wie bekommt man einen Gewerbeschein?
Wer einen Gewerbeschein erhalte möchte, muss zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. In Großstädten kann es vorkommen, das mehrere Ämter dort tätig sind. Den für dich zuständigen kannst du durch einen einfach Anruf ermitteln. In manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können.
Bei anderen reicht es wiederum einfach nur, wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Dann kann es allerdings auch sein, das man etwas länger warten muss, weil die Schlange länger sein kann.
Eine weitere Möglichkeit, wie man sein Gewerbe anmelden kann, ist, das man dies online tut. Immer mehr Städte bieten diesen Service an, der für einen Großteil der Menschen eine erhebliche Erleichterung darstellt.
Einzig die elektronische Unterschrift wäre bei einigen Städten nicht gänzlich erlaubt, daher müsste man diese per Post an das Gewerbeamt schicken oder persönlich vor Ort erscheinen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel, je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon, als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zahlt man rund 20 bis 60 Euro. Das kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Viele nehmen an, das die Gewerbeanmeldung selbst, direkt den Gewerbeschein bescheinigt.
So ist es aber nicht. Es ist vielmehr das Ergebnis der Gewerbeanmeldung. Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dieser wird dann gestempelt, mit der Unterschrift versehen und die Kopie von diesem Formular fungiert dann als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt einen allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man erst dann, nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und zurückgeschickt und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat.
Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?
Wer einen Gewerbeschein beantragen muss, ist in Deutschland klar definiert. Es gibt einen Berufszweig, der von der Gewerbepflicht befreit sind. Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Darunter zählen unter anderem:
Diese Berufe müssen selbst beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Steuernummer beantragen. Auch gilt für diese Berufe, das diese keine Gewerbesteuern zahlen müssen und auch nicht bei der IHK eintreten müssen. Sehr wohl einen Gewerbeschein beantragen müssen alle anderen Berufsgruppen- und Branchen.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden muss man sofort, sofern eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht mehrere Male bewusst getätigt wird. Ausnahmen, die die Gewerbeanmeldung nicht beantragen müssen, sind zum einen die Freiberufler und zum anderen Menschen, die mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro pro Jahr erwirtschaften. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchzuführen.
Auch gibt es die Option, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dennoch sollte man sich diese Zeit nicht nehmen, da das Amt ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr verlangen kann. Zwar lassen diese meistens bei eher niedrigen Beträgen Milde walten, dennoch sollte man sich darauf nicht verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Mit einem kleinen Gewerbe darf man im Geschäftsjahr rund 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaften. Das ist eine immens hohe Summe, die man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen muss.
Solch eine hohe Summe dürften nur die wenigsten aktuell im Jahr verdienen. Umso beachtlicher auch, dass man eine solche Summe mit einem Kleingewerbe erreichen kann.
Natürlich, erst muss man die benötigte Leistung erbringen, bevor man überhaupt eine solch hohe Summe erhalten kann, dennoch sollte dies einem zeigen, welche Möglichkeiten man auch mit einem solchen Gewerbe hat. Was man mit dieser zusätzlichen Summe bloß alles anstellen könnte?
Doch auch an dieser Stelle muss man erwähnen, dass man Steuern zahlen muss. Und das nicht zu kurz. Neben der Gewerbesteuer, die hier anfällig wird, da der Freibetrag nur bei 24.500 Euro liegt, fallen auch die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer an. Nichtsdestotrotz bleibt jede Menge Geld übrig, so dass man sagen kann, dass ein Kleingewerbe ein lohnenswerter Schritt in die Selbstständigkeit ist.
Welche Kosten pro Jahr zahlt man für ein Gewerbe?
Wer einmal genauer nachrechnet, bemerkt, das rund um die Anmeldung keine hohen Kosten für das Gewerbe anfallen. Die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes beträgt rund 20 bis 60 Euro.
Im weiteren Verlauf können allerdings weitere Kosten entstehen. Wenn man beispielsweise beim Formular angibt, ein Hauptgewerbe eröffnen zu wollen, dann ist man verpflichtet, die Krankenkasse selbst zu bezahlen.
Als Gewerbetreibender ist man ebenfalls dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Als Kleingewerbe zahlt man rund 30 bis 70 Euro pro Jahr an Gebühren. Als Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, zahlt man rund 150 bis 300 Euro an Gebühren.
Diese Gebühren müssen alle Gewerbetreibenden bezahlen. Auch sollte man Berücksichtigen, das Kosten für die Miete, für Mitarbeiter, Verträge, Neuanschaffungen, Patente und Versicherungen anfallen können. Daher ist es wichtig, sich diese Fragen zu stellen und diese nicht unbeantwortet zu lassen.
Es kann auch sein, das man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Man hat innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit, dem zu widersprechen.
Wir können dir bei diesem Problem behilflich sein. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten eine IHK Gebühren-Beratung an. Wir prüfen für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von 0 Euro gesenkt werden können.
Du liest richtig, es besteht die Möglichkeit, das du im besten Fall keine Kosten tragen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Wenn du Fragen hast und Informationen brauchst, klicke hier.
Fazit:
Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich zunächst beim Gewerbeamt anmelden. Dort angekommen, dauert die reine Anmeldung rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Man bezahlt dann eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Außerdem ist es wichtig, dass man unter anderem folgende Unterlagen dabei hat:
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest, dass es eines der größten Ängste der Deutschen ist, das Gewerbe falsch anzumelden und das dann dadurch einige hohe Kosten entstehen. Viele Leser schreiben uns, wie man dies denn bewerkstelligen kann, hier die Antwort ->
Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss als erstes beim Gewerbeamt vorstellig werden, richtig? Nicht immer! Denn bei einigen Gewerben kann es durchaus sein, dass man vorher das Gewerbe im Handelsregister eintragen muss. Normalerweise müssen Gewerbetreibende das Unternehmen im Handelsregister eintragen. Das ist gesetzlich verpflichtend.
Sofern dieser Fall eintritt: wenn das Unternehmen die Verpflichtungen hat, das man eine Buchführung betreiben muss oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung erfordert. Wenn Gewerbetreibende ein solches Unternehmen besitzen, dann sind sie sogar dazu verpflichtet, das Gewerbe eintragen zu lassen.
Wenn man jedoch ein Gewerbe hat, dass das vom Gründer nicht erfordert, dann ändert sich die Sachlage auch und der Gründer muss das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.
Vor allem gemeint sind damit die Kleingewerbetreibenden. Jedoch kann der Besitzer eines solchen Gewerbes sein Unternehmen dennoch eintragen lassen, um folgende Vorteile zu genießen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Also, der erste Schritt lautet: erst schauen, ob das Gewerbe in das Handelsregister muss oder nicht. Nachdem man dies erledigt hat, dann erst muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Beispielsweise auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig gemacht hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen Termin benötigt oder die Anmeldung auch Online vornehmen kann. Nachdem man auch dies erledigt hat und nun vor der Gewerbeanmeldung steht.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Gemeinde und Stadt unterscheiden. Auch zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Um dann das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher einige Unterlagen vorzeigen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.
Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise muss man sich bereits da schon entscheiden, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.
Wer nämlich ein Hauptgewerbe gründen möchte, der sollte sich bewusst sein, dass bereits hier die ersten monatlichen Kosten festgelegt werden. Denn hauptberuflich selbstständige müssen die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen.
Die Kosten hierfür betragen mindestens 200 Euro monatlich und können weiter ansteigen, sind jedoch abhängig von den eigenen Einnahmen. Auch wenn dies im ersten Moment vielleicht nicht für Jubelgesänge sorgen sollte, so kann man mit einem einfachen Trick wieder viele Kosten sparen. Denn die Kosten für die Krankenkasse kann man als Betriebsausgaben angeben.
Diese kann man von der Einkommensteuer absetzen. Gründer haben so die Möglichkeit, bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen zu können. Am Ende ist dann die Summe, die gezahlt werden muss, nicht mal ein fünftel mehr so hoch 😉
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.
Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.
Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern wird automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gewerbetreibender angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern allerdings Selbstständige keine Mitarbeiter haben, müssen diese keine Kosten befürchten. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.
In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Eins sollte dir bereits von vorneherein klar sein: durch Unwissenheit verspätet das Gewerbe anzumelden ist nämlich keine Ausrede dafür, weshalb man dieses eventuell verpasst haben könnte.
Also, wenn du bereits jetzt schon weißt, dass du ein Gewerbe anmelden möchtest, dann solltest du so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen und die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch gibt es eine genaue Definition, wann man das Gewerbeamt aufsuchen müsste.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ohne das man in einem Angestelltenverhältnis ist, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Falls man dies nicht tut, dann drohen satte Bußgelder. Bis zu 1000 Euro und mehr können dann vom Finanzamt verlangt werden. Beispielsweise verhängt das Finanzamt in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Diese Summe würde für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten. Das wäre also nicht nur ein Desaster, ein Debakel und eine traurige Sache, sondern das absolute Worst Case Szenario.
Kann man wückwirkend die Gewerbeanmeldung beantragen?
Es gibt die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann, falls man verspätet das Gewerbe angemeldet hat, die Steuern dann dementsprechend nachzahlen.
Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste. Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.
Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern auch das, welches am häufigsten gegründet wird. In der Bundesrepublik gibt es ca. 5 Millionen Kleingewerbe. Das ist eine beachtliche Anzahl.
Der Grund, um Gründer eines Kleingewerbes zu sein, liegen klar auf der Hand: das Kleingewerbe ist kostengünstig, der Verwaltungsaufwand ist ziemlich gering und auch die Steuern, die man zahlen müsste, sind nicht so hoch. Auch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Gewerbe verdienen.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Wenn man dann beim Gewerbeamt erschienen und das Gewerbeformular vor sich hat, dann sieht man allerdings sehr schnell, dass man ein solches Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform für das Unternehmen auswählen kann. Das stimmt auch so und ist kein Fehler des Gewerbeamtes.
Das Besondere an einem kleinen Gewerbe ist nämlich, dass man dieses beim Finanzamt anmelden muss. Dies kann man, indem man den steuerlichen Erfassungsbogen von denen bekommt. Diesen Bogen muss man nicht selber anfordern.
Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Sofern es etwas länger dauern sollte, dann sollte man einfach Mal selbst aktiv werden und nachfragen, woran es denn gerade liegt, weshalb man noch keine Post erhalten hat.
Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet.
Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig. Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen.
Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht mehr der HGB untergeordnet. Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.
Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte. Es wäre Ratsam, vor allem dann, wenn man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, dass man die Kleinunternehmerregelung erst einmal in Anspruch nimmt.
Allein auch schon deshalb, damit Gründer, die das Unternehmertum erst neu kennenlernen, sich erst einmal in die Thematik hinein fuchsen können. Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit.
Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.
Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.
An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.
Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Wer ein kleines Gewerbe anmelden möchte, merkt bei der Gewerbeanmeldung, dass man gar kein Kleingewerbe als solches beim Gewerbeamt gar nicht eröffnen kann. Hat ein Kleingewerbe etwa ein ganz eigenes Formular?
Nein, auch wenn der Mythos weit verbreitet ist, gibt es nicht mehrere Gewerbescheine. Jeder Gründer erhält vom Amt des Gewerbes den ein und denselben Gewerbeschein. Unabhängig von der Rechtsform wohlgemerkt.
Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Nicht jeder muss eine Gewerbeanmeldung beantragen und bei dem Amt des Gewerbes vorstellig werden. Es gibt nämlich einige Ausnahmen, die sich den Gang ersparen können. Da gibt es zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die eine Leidenschaft ausüben dürfen und mit dieser bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen können, ohne eine Gewerbeanmeldung zu benötigen. Sofern der Betrag darüber liegen sollte, müssten auch diese Leute dann ein Gewerbe anmelden.
Dann gibt es noch die Freiberufler, die einen weitaus größeren Teil der Leute ausmachen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Designer,
Künstler,
Schriftsteller,
Journalisten,
Fotografen,
und viele mehr.
In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.
Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?
Ja. Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Von dieser Pflicht kann man sich auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich verpflichtend ist.
Da hat man nun den Salat, denken sich viele einige Leute jetzt. Die IHK genießt nicht unbedingt den Besten Ruf. Immer lauter werden die Rufe, dieses Verpflichtung endlich abschaffen zu können, denn immer mehr Gründer fragen sich, ob denn die IHK ihre Daseinsberechtigung auch wirklich für das Richtige einsetzt oder ob die angestrebten Ziele denn auch wirklich von ihr erreicht werden können.
Die IHK hat nämlich sehr große Ziele. Sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise indem sie dabei hilft, Leute zu beauftragen, dass Bahngleise repariert werden, damit potenzielle Kunden wieder schnell an die Geschäfte kommen.
Doch die IHK ist in letzter Zeit gebeutelt mit Kritik. Doch eine Sache muss man ihr Hoch anrechnen. Sie bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, zwar gegen Geld, wo Gründer allerdings viele wichtige Lektionen und Zertifikate erhalten können, was wiederum dem Image des Unternehmens zugute kommt.
Für diese Leistungen möchte die IHK auch eine Gegenleistung. Kleine Gewerbe zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und können weiter ansteigen. Dies ist allerdings abhängig von den Einnahmen.
Sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr liegt, müssen Gründer keine Beiträge bezahlen. Es gibt dann noch eine sehr unschöne Seite an der IHK, weshalb diese zu Recht sehr viel Kritik erntet… die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht.
Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Falls du zu denjenigen Gehörst, die ein Kleingewerbe eröffnen wollen, dann ist dies eine sehr smarte Entscheidung. Denn wenn man an ein Kleingewerbe denkt, ist nicht der erste Gedanke, dass man damit Millionen erzielen kann. Zumindest nicht eine Ganze.
Eine halbe Million Euro Umsatz klingen aber doch dann nach sehr viel an, oder? …. Ich denke auch! Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich wirklich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
Das ist eine sehr saftige Summe und sollte einem klar vor Augen halten, dass man auch mit diesem Gewerbe jede Menge Geld verdienen kann. Diese Summe dürfte wohl das aktuelle Gehalt bei den meisten Leuten bei weitem übertreffen.
Natürlich: man muss diese Summe auch erst einmal erreichen und darf dabei nicht vergessen, dass hier auch noch einige Kosten anfallen dürften.
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.
Kosten für Gewerbeanmeldung
Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste.
Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.
Weitere Kosten
Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.
Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Das leidige Thema mit den Steuern kennt auch bei einem Kleingewerbe keinen halt. Auch ein Kleingewerbe muss Steuern abführen. Doch nicht viel! Wenn man als Kleingewerbe nämlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dies auf die jeweiligen Monate runterrechnen würde, dann könnte man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Eine sehr hohe Summe! Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Also, ein Kleingewerbe ist zwar nicht gänzlich von den Steuern befreit, man hat hier jedoch eine Möglichkeit, jede Menge Steuern zu sparen.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?
Für viele Gründer eine elementar wichtige Frage: soll ich mein Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führen? Für beide Seiten gibt es sowohl Argumente, die dafür, als auch dagegen sprechen. Schauen wir uns diese einmal genauer an!
Beginnen wir dabei mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Die meisten Gründer müssten ohnehin den Betrieb so führen, weil sie noch nebenbei einem Job nachgehen und diesen nicht so schnell aufgeben möchten. Das bringt den Vorteil, dass man nicht dazu gezwungen ist, sofort mit dem Unternehmen auf Teufel komm raus Gewinne zu erwirtschaften.
Man steht nicht unter großem Druck und kann in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten und schauen, ob diese nebenberufliche Tätigkeit denn auch einen größeren Profit verspricht. So kann man viel befreiter an seinem eigenen Traum arbeiten.
Außerdem entscheidet der Gründer selbst, wie lange, wie viel Zeit und wie intensiv er an seinem Unternehmen arbeiten möchte. Diese Freiheit, selbst entscheiden zu können, ist für viele eines der größten Vorteile. Wir leben in einer Zeit, in der es nicht mehr so ist, dass man einen Arbeitgeber für die restliche Lebenszeit hat.
Es ist vielmehr so, dass man Betriebe mehrere Male im Leben wechselt. In dieser Zwischenzeit ist man dann Arbeitslos und auch dann, wenn mal der Verlust eines Jobs drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen deutlich aufgebessert wird und es dem Gründer viele Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Auf der anderen Seite hat diese Art der Selbstständigkeit natürlich auch seine Nachteile. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle nur begrenzte Zeit am Tag haben.
Viele dieser Stunden sind bereits fest verplant. Wir müssen Schlafen, einige Stunden müssen wir auf der Arbeit verbringen, eventuell haben wir einige Leidenschaften, denen wir nachgehen und auch die Familie, Bekanntschaften und auch Freunde erwarten, das man mit ihnen Zeit verbringt.
Reicht dann die restliche Zeit, die man noch für das Unternehmen aufwenden kann, dafür, dass man das Unternehmen erfolgreich machen kann? Diese Frage muss man ehrlich für sich beantworten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
Wenn man ein Gewerbe eröffnen möchte, ist man dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber zu melden? In der Regel nicht! In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo.
Demnach herrscht die Gewerbefreiheit, was wiederum bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen möchte, dies auch tun kann. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.
Denn das eigene Unternehmen darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Fazit:
Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest…
Wie man ein Gewerbe eröffnen kann? Ganz einfach: man muss bei dem zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden und zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Anschließend muss man einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss.
Ist dies auch erledigt, wird dieses kopiert und der Gründer erhält dann einen Gewerbeschein. Somit ist das Gewerbe eröffnet worden. Ganz easy!
Bevor man überhaupt die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss, müssen einige Gewerbe vorher das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen.
Grundsätzlich ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, das Gewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen, sofern das Unternehmen einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise als eingerichteten Geschäftsbetrieb gilt. Das bedeutet, wen das Unternehmen von einem erfordert, die Buchführung zu betreiben, die Firmenführung selbst oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung.
In diesen Fällen gilt man als Kaufmann und ist somit verpflichtet, das Unternehmen im Handelsregister eintragen zu lassen. Falls man allerdings einen Betrieb führt, der keine solcher Regularien hat, wie beispielsweise ein Kleingewerbe, dann muss man das Gewerbe nicht im Handelsregister registriert werden. Jedoch können dies Kleingewerbetreibende dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können, die da wären:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Welche Gewerbe sind beliebt?
Die beliebtesten Gewerbe der Deutschen sind zum einen die GbR und das Kleingewerbe. Das Kleingewerbe ist sogar das beliebteste Gewerbe überhaupt, obwohl man dieses als Rechtsform so gar nicht auswählen kann.
Das besondere an einem Kleingewerbe ist nämlich, dass man dieses beim Finanzamt anmelden bzw. vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.
Wenn man dies tut, dann muss man unter anderem keine Buchführung betreiben, denn diese wird ersetzt, man unterliegt nicht mehr den Gesetzen der HGB, sondern der BGB und unter bestimmten Voraussetzungen muss man auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen.
Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein. Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist, denn in manchen Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Gewerbeämter oder Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen.
Unter anderem beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Daher muss man zunächst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Nachdem man dies recherchiert hat, taucht auch bereits die zweite Frage auf: kann man einfach vor Ort erscheinen, benötigt man einen Termin oder muss man die Anmeldung gar Online beantragen?
Wenn man einfach vor Ort erscheinen könnte, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag dann auch die Gewerbeanmeldung abgeschlossen und den Gewerbeschein dann an dem Tag erhalten wird.
Jedoch kann man sich genauso sicher sein, dass der Andrang für die Anmeldung auch bei anderen Gewerbetreibenden sehr groß sein dürfte und man so ewig viel Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Ein Tipp: wenn man am frühen Morgen, also kurz vor den Öffnungszeiten oder am Mittag beim Gewerbeamt erscheint, dann ist es in der Regel dann am ruhigsten, weil viele Leute dann entweder auf der Arbeit sind bzw. noch auf dem Weg dahin sind. Solch ein Problem hätte man nicht, wenn man einen festen Termin hat.
Das Problem hier wäre allerdings, dass die meisten Ämter über mehrere Monate hinweg verplant sein können und man die Gewerbeanmeldung erst nach einem sehr späten Zeitpunkt beantragen kann. Die ideale Lösung wäre jedoch die Online Gewerbeanmeldung.
Online Gewerbeanmeldung
Mit dieser Art der Anmeldung kann man alles bequem von Zuhause aus erledigen und dies unabhängig der Öffnungszeiten. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt selbst zu erscheinen, ein wahrer Segen.
Auch ist die Online Gewerbeanmeldung schnell erledigt und dauert nur wenige Minuten. Doch auch die Online Anmeldung hat noch seine kleinen Macken: zum einen akzeptierten nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift.
Das bedeutet, das man die Unterschrift dann entweder per Post oder persönlich vor Ort nachreichen müsste. Zudem gibt es diese Art der Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland. Unabhängig davon, für welche Art man sich denn auch entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, was denn das Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt anbietet.
Nachdem auch dies geklärt ist und man die Anmeldung beim Gewerbeamt abschließen will, geht es wie folgt weiter: man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Ausfüllen des Formulars beim Gewerbeamt
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen.
Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.
Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.
Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.
Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.
Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe. Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen.
Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Auch findet die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Amt des Gewerbes statt, sondern beim Amt der Finanzen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Bis wann Gewerbetreibende ein Gewerbe anmelden müssen, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man eine Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich beantragen.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, eine Anmeldung beim Amt des Gewerbes zu beantragen.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen einem Bußgelder in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich beantragt.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Ja. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man automatisch vom Finanzamt nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes. Es dauert rund sieben bis zehn Tage, bis der Fragebogen bei einem ankommt.
Falls es länger dauern sollte, sollte man erst dann aktiv werden und einmal nachfragen, worum es gerade denn so lange dauert. Nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen genug Zeit nimmt.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbe
Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.
Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.
Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22 000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50 000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.
Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt.
Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.
Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.
Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Nein. Es gibt einige Ausnahmen, die kein Unternehmen anmelden müssen. Zum einen gibt es da die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne beispielsweise ein Kleingewerbe anmelden zu müssen. Dann gibt es noch die Leute, die als Freiberufler tätig sind. Diese müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden.
Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?
Ja. Jeder Gewerbetreibende, unabhängig von der Rechtsform, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Diese Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Unter anderem ist dies eines der Gründe, weshalb die IHK bei so vielen Gründern auf so wenig Gegenliebe stößt. Doch die IHK ist nicht nur eine Institution, die von den Mitgliedern das Geld aus der Tasche zieht, sondern auch einiges anbietet.
Denn die IHK bietet sehr viele Weiterbildungskurse und Zertifikate an, die wiederum den Gründern zugute kommt. Auch versucht sie, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Für diese Aktivitäten erwartet die IHK allerdings auch eine Gebühr.
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Eines der wichtigsten Tipps für dich lautet: auf jeden Fall ein Kleingewerbe anmelden! Denn man kann mit diesem jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name vielleicht etwas anderes vermuten lässt.
Denn Besitzer eines Kleingewerbes können bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Eine so immense Summe, die wahrscheinlich das aktuelle Gehalt bei dem ein oder anderen bei weitem übertreffen dürfte.
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.
Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.
Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.
Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das?
Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen.
Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann.
Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?
Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.
Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht.
Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten. Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte.
Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.
Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Mit diesen Tipps bist du gut gewappnet und kannst jede Menge Geld mit deinem Gewerbe verdienen und dabei gleichzeitig viele Steuern und Kosten ersparen.
Vor allem dann, wenn du bereits von vorneherein weißt, das du das Gewerbe nur nebenbei führen möchtest oder nur geringe Summen erwartest, dann wäre es sinnvoll, ein Kleingewerbe anzumelden, da dieses perfekt dafür eignet, mit einem Gewerbe klein zu starten, ohne direkt große Verantwortung tragen zu müssen.
Wir von GewerbeAnmeldung.com wünschen dir auf deiner unternehmerischen Reise viel Erfolg!
Für die meisten Leser ist der ganze Prozess rund um die Gewerbeanmeldung vollkommen Neuland. Damit du, lieber Leser, bestmöglich auf den Tag vorbereitet bist, erhälst du hier einen kleinen Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wann bekomme ich den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein erhält man in der Regel bereits an dem Tag der Gewerbeanmeldung. Man hat auch die Möglichkeit, dass man das Gewerbeformular, welches später als Gewerbeschein fungiert, mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen. Dann müsste man den Schein entweder per Post zum Gewerbeamt schicken, was wiederum einige Tage dauern kann, oder direkt vor Ort abgeben und an dem Tag dann auch den Schein erhalten.
Wo bekommt man den Gewerbeschein?
Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Nachdem dies erledigt ist, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man einen festen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheint, dann wird man sicherlich auch am diesem Tag den Gewerbe Schein in den Händen halten.
Allerdings muss man damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Gründern relativ groß sein dürfte und man somit einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Falls man einen festen Termin hat, gäbe es dieses Problem mit dem Warten nicht. Jedoch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter aktuell sehr viele Termine vergeben haben und man somit einige Wochen warten muss, bis man dran kommt.
Doch unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheiden würde, muss man schauen, was das Gewerbeamt selbst vor gibt.
Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Man erhält ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen.
Ausfüllen des Formulars beim Gewerbeamt
Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?
Mittlerweile kann man auch online das Gewerbe anmelden und so den Schein erhalten. Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten bei dem Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden.
Dann ist man auch bereits fertig und das Amt des Gewerbes muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Man muss allerdings schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. Aktuell kann man sich online nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein Westfalens anmelden.
Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen. Das ist so klar festgelegt worden.
Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.
In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Eine solche Summe zu zahlen wäre sehr ärgerlich und daher ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung sehr ernst nimmt.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Der kleine Gewerbeschein ist ein Mythos, den es gar nicht gibt. Jeder Gewerbetreibende erhält ein und denselben Schein vom Amt des Gewerbes.
Fazit:
Mit dem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit durch ein zuständiges Amt. Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Als Gewerbeschein wird das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.