Kleingewerbe richtig anmelden – Kosten und Pflichten

Kleingewerbe in Deutschland richtig anmelden – Achte auf Kosten und Pflichten

Möchtest du dich selbstständig machen und ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit mit einem Kleingewerbe machen. Sowohl als zweites Standbein wie als Start in das Unternehmerdasein eignen sich die kleinen Gewerbe hervorragend. In den verschiedenen Bundesländern in Deutschland existieren jedoch Unterschiede bezüglich der Pflichten und Kosten, welche du vor der Anmeldung unbedingt beachten musst.

Pflicht zur Gewerbeanmeldung


Möchtest du in Deutschland ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit machen. Neben dem normalen Gewerbe kannst du ein Kleingewerbe anmelden und somit zum Kleingewerbetreibenden werden.

Ob du dein Kleingewerbe als zweites Standbein oder als Start für ein wachsendes Unternehmen verwendest, bleibt hierbei vollkommen dir überlassen.

Jedoch musst du beachten, dass in Deutschland generell eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung in allen Bundesländern gilt. Somit musst du beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde dein Kleingewerbe anmelden.

Standardmäßig benötigst du zur Anmeldung deines Kleingewerbes ein Anmeldeformular. Dieses bekommst du vor Ort beim Gewerbeamt. Manche Ämter bieten das Formular außerdem per Download online an.

Das ausgefüllte Formular musst du danach entweder persönlich bei deinem zuständigen Amt abgeben oder per Post zusenden. In manchen Bundesländern kannst du sogar die Anmeldung komplett online durchführen. Dies ist unter anderem in

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Hessen
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt
  • Hamburg

möglich.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Das Onlineformular unterscheidet sich dabei nicht vom Standardformular. Bei der Onlineanmeldung musst du alle Unterlagen als Anhang beifügen. Danach wird das Formular bearbeitet und dir der Gewerbeschein ausgestellt.

Benötigst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Zudem bieten wir dir hier eine praktische Checkliste, auf welcher du alle notwendigen Schritte und Unterlagen siehst.

Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Planst du, dein Kleingewerbe anmelden zu lassen, musst du mit Kosten rechnen. Obwohl es sich um ein kleines Gewerbe handelt, ist die Anmeldung in keinem Bundesland kostenlos.

Somit besteht kein Unterschied zwischen Kleingewerbe und einem größeren Gewerbe. Als Anmeldekosten für ein Kleingewerbe wird standardmäßig die Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Anmeldeunterlagen verstanden.

In jeder Stadt und in jedem Bundesland werden die Anmeldekosten dabei verschieden hoch festgesetzt. Du musst somit mit Kosten zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. Die Bearbeitungsgebühr musst du vor Ort in bar oder per Überweisung entrichten.

Die Bearbeitungsgebühr ist zudem unumgänglich. Somit musst du sie immer entrichten, da du sonst nicht den Gewerbeschein bekommst. Die Rechtsform deines Gewerbes besitzt ebenso keine Auswirkung auf die Gebühr.

Somit zahlst du für ein Kleingewerbe dieselbe Anmeldegebühr wie für ein größeres Unternehmen. Dennoch kann es sein, dass die Onlineanmeldung günstiger ausfällt als die Anmeldung direkt vor Ort.

In Berlin beispielsweise zahlst du für die Onlineanmeldung lediglich 15 Euro, während du beim zuständigen Ordnungsamt 26 Euro entrichten musst. Die Anmeldung in Göttingen hingegen kostet 40 Euro.

Obwohl du jedes Gewerbe mit der Anmeldung und der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr bezahlen kannst, besteht eine Ausnahme bei den sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerben.

Für diese benötigst du weitere Unterlagen wie etwa Zeugnisse, Auszüge oder Nachweise. Diese können unter Umständen ebenfalls kostenpflichtig sein. Auch diese Kosten unterscheiden sich in jeder Stadt und in jedem Bundesland.

Die meisten Kleingewerbe fallen jedoch nur selten unter die Kategorie der erlaubnispflichtigen Gewerbe, wodurch du die Gebühren für die benötigten Nachweise nur in Ausnahmefällen entrichten musst.

Meldest du dein Kleingewerbe nicht an, sondern um, fällt erneut eine Gebühr an. Die Ummeldung deines Gewerbes ist hierbei vergleichsweise günstig, da sie in den verschiedenen Bundesländern zwischen 10 Euro und 20 Euro kostet.

Eine Ummeldung musst du zum Beispiel bei einem Umzug durchführen. Falls du dein Gewerbe abmelden möchtest, kannst du dies in vielen Bundesländern sogar kostenlos tun. Je nach Region musst du außerdem nicht einmal vor Ort beim Gewerbeamt erscheinen, da die Abmeldung per Post erfolgen kann.

Unterschiede bei der Anmeldung in den Bundesländern

Grundsätzlich existieren in allen deutschen Bundesländern dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Gewerbetreibende. Das Gewerbeamt ist jedoch überall eine Behörde, welche wiederum den Ländern unterliegt.

Somit können beim Gewerbeamt Unterschiede vor allem bei der Gewerbeanmeldung auftreten. Obwohl die einheitlich geltende Gewerbeordnung dadurch nicht beeinflusst wird, besitzen die Unterschiede Auswirkungen auf die Organisation.

Während manche Bundesländer die Onlineanmeldung durch ein eigenes Webportal des Gewerbeamtes anbieten, musst du anderswo wiederum dein Kleingewerbe persönlich vor Ort anmelden oder zumindest dort erscheinen.

Ebenso existieren Verschiedenheiten bezüglich der Bezeichnung des zuständigen Amtes in den einzelnen Bundesländern. Während das für dich zuständige Amt in allen Bundesländern Gewerbeamt genannt wird, musst du für die Gewerbeanmeldung in Berlin das Ordnungsamt aufsuchen.

Zugleich gibt es in Hamburg kein Gewerbeamt. Möchtest du in Hamburg dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies bei der Handelskammer machen. Falls du dir nicht sicher bist, wo du dein Kleingewerbe anmelden musst, solltest du am besten uns von Gewerbeameldung.com fragen.

Weitere Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Die restlichen Kosten, welche bei der Anmeldung eines Kleingewerbes entstehen, unterscheiden sich wesentlich in jedem Bundesland. Die genaue Höhe von ihnen lässt sich somit nicht feststellen.

Kannst du beispielsweise dein Gewerbe von zuhause aus online anmelden, sparst du dir die Fahrtkosten zum Gewerbeamt. Betreibst du ein Kleingewerbe mit einer handwerklichen Produktion, musst du zudem einen entsprechenden Produktionsraum mieten oder dir die notwendigen Geräte und Materialien besorgen. Gewerbe mit Betriebshaftpflichtversicherung müssen zugleich die Versicherung bezahlen.

Da die Kosten jedoch in der Regel erst nach der Anmeldung auftreten, musst du sie nur von Beginn an gut einkalkulieren. Ein Businessplan mit einem Finanzplan kann dir helfen, alle anfallenden Kosten zu berechnen. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, falls du einen Businessplan oder einen Finanzplan erstellen möchtest.

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Damit du dein Gewerbe anmelden oder ummelden kannst, benötigst du in jedem Bundesland die notwendigen Unterlagen. Hierbei unterscheiden sich die Grundunterlagen nicht. Somit musst du für die Anmeldung

  • das Anmeldeformular
  • einen Personalausweis oder Reisepass
  • einen Auszug aus dem aktuellen Handelsregister

vorlegen. Bei der Gründung eines Unternehmens juristischer Person musst du ebenso einen Gesellschaftsvertrag mit einer notariellen Beglaubigung vorlegen. Alternativ gilt eine Satzung.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt fallen für dein Kleingewerbe keine weiteren Anmeldekosten an. Dennoch musst du für dein Kleingewerbe noch mit weiteren Ämtern in Verbindung treten. Das Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt kontaktieren diese automatisch. Dabei handelt es sich um

  • Das Finanzamt
  • Die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK
  • Bei Bedarf die Handwerkskammer
  • Das statistische Landesamt
  • Die Gewerbeaufsicht

Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt

Das Finanzamt schickt dir nach der Benachrichtigung durch das Gewerbeamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Außerdem bekommst du deine Steuernummer.

Auf dem Fragebogen kannst du die Kleinunterregelung vermerken, durch welche du als Kleingewerbetreibender von steuerlichen Vorteilen. Damit die Regelung für dich gilt, darfst du jedoch im ersten Geschäftsjahr maximal einen Gewinn von 22.000 Euro erzielen.

In den darauffolgenden Geschäftsjahren darf dein Gewinn höchsten 50.000 Euro pro Jahr betragen. Nur wenn du die Kleinunternehmerregelung vermerkst, giltst du aus steuerlicher Sicht als Kleingewerbetreibender.

Zahlreiche Kosten und Pflichten für Kleinunternehmen

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du in Deutschland mit mehreren Kosten und Pflichten rechnen. Vor allem musst du

  • dein Gewerbe beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt anmelden
  • alle Unterlagen einreichen
  • die Anmeldegebühr entrichten
  • das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Die Kosten unterscheiden sich dabei in jedem Bundesland, sodass du dich gut erkundigen solltest. Du kannst hierzu jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.

Weitere Gewerbe Themen:

Was muss man tun, um ein Kleingewerbe online anmelden zu können?

Kleingewerbe online anmelden

Möchtest du dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies auf den herkömmlichen Weg mit Formular und Gang zum zuständigen Amt tun. Inzwischen bieten aber viele Gemeinden und Bundesländer einen eigenen Onlineservice zur Gewerbeanmeldung an. Die Anmeldung benötigt dieselben Unterlagen wie das Standardverfahren. Mit unserer Hilfe und Tipps erledigst du die Anmeldung deines Kleingewerbes online einfach und schnell.

Anmeldemöglichkeiten für ein Kleingewerbe


Möchtest du ein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies inzwischen auf verschiedene Weise erledigen. Standardmäßig kannst du das Anmeldeformular direkt vor Ort bei deinem zuständigen Amt ausfüllen.

Manche Gewerbeämter verlangen, dass die Person, welche das Gewerbe betreiben möchte, persönlich bei ihnen erscheint. Andere Ämter hingegen ermöglichen dir, dass du das Formular sowie alle notwendigen Unterlagen schriftlich per Post einsendest. Somit musst du nicht immer persönlich beim Gewerbeamt auftreten.

Grundsätzlich bieten inzwischen viele Gewerbeämter das Anmeldeformular für ein Gewerbe online an. Dadurch kannst du das Formular zuhause in Ruhe ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken.

Die persönliche Unterschrift ist bei jeder Vorgehensweise notwendig, da die Anmeldung sonst nicht akzeptiert wird. Kannst du nicht zum zuständigen Gewerbeamt fahren oder ist der Postweg für dich nicht möglich, kannst du gegebenenfalls ebenso eine Onlinemeldung durchführen.

Die Onlineanmeldung eines Kleingewerbes ist aber nicht überall möglich. Nicht alle Gemeinden und Bundesländer akzeptieren eine reine Onlineanmeldung, da beim Onlineformular eine persönliche Unterschrift benötigt wird.

Möchtest du wissen, in welchen Bundesländern du dein Gewerbe online anmelden kannst, kannst du entweder selbst recherchieren oder unsere Dienste in Anspruch nehmen. Wir helfen dir, deine Onlineanmeldung durchzuführen und geben dir Tipps, wo es möglich ist.

Ist eine Anmeldepflicht vorhanden?

In Deutschland gilt generell eine Anmeldepflicht für alle Unternehmen. Somit musst du verpflichtend dein Klein Gewerbe anmelden. Lediglich eine Ausnahme besteht bei den sogenannten Freien Berufen.

Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung, wodurch bei ihnen eine Anzeigepflicht einer Gewerbeausübung per Gesetz entfällt. Freiberufler müssen somit weder ihr Gewerbe anmelden noch eine Gewerbesteuer zahlen. Unter anderem zählen zu den Freiberufen

  • Apotheker
  • Schriftsteller
  • Ärzte
  • Berater
  • Designer
  • Rechtsanwälte
  • Künstler

Bist du dir nicht sicher, ob du zu den Freiberufen gehörst, kannst du beim zuständigen Finanzamt hinterfragen. Selbstverständlich kannst du dich auch an uns wenden. Wir erklären dir, was ein freier Beruf ist und ob deine Tätigkeit somit unter die Anmeldepflicht fällt oder ob du das Gewerbe nicht anmelden musst.

Neben den freien Berufen gibt es die Gruppe der sogenannten Urproduktion. Gleichzeitig entfällt für diese eine Anmeldepflicht als Gewerbe. Die Urproduktion beinhaltet vorwiegend

  • Landwirtschaft
  • Fischzucht
  • Fischerei sowie ähnliche Tätigkeiten
  • Viehzucht

Auch hier musst du dein Gewerbe weder vor Ort noch online anmelden. Jedoch ist eine Anmeldung beim Finanzamt und eigenen Kassen notwendig.

Kosten für eine Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist nicht kostenlos. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um ein großes oder ein kleines Unternehmen handelt. Möchtest du dein Kleingewerbe offiziell anmelden, fallen allerdings keine hohen Kosten an.

Die tatsächlichen Gebühren unterscheiden sich allerdings je nach Gemeinde. Manche Gemeinden verrechnen eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro. In ganz Deutschland können zugleich maximal 60 Euro an Anmeldegebühr verrechnet werden, wobei dies eher die Ausnahme ist.

Mit den Anmeldekosten ist die Gewerbeanmeldung jedoch häufig nicht abgeschlossen. In manchen Fällen bzw. je nach Art des Gewerbes kann es möglich sein, dass du bei der Anmeldung mit Mehrkosten durch zusätzliche Unterlagen rechnen musst.

Benötigst du beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, musst du diese extra bezahlen. Sämtliche Unterlagen musst du gesondert anfordern und auch extra bezahlen. Folglich können die tatsächlichen Kosten für die Anmeldung deines Kleingewerbes die Anmeldegebühr überschreiten.

Vorteile einer Onlinenanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung online bekommst du im Gegensatz zur Standardanmeldung einige Vorteile. Vorwiegend handelt es sich bei der Anmeldung über das Internet über ein äußerst zeitsparendes Verfahren.

Während du bei der Standardanmeldung direkt zum Amt fahren und somit viel Zeit allein für den Fahrtweg investieren musst, kannst du dein Gewerbe ganz einfach und schnell zuhause in deiner Freizeit und zu jeder beliebigen Tageszeit anmelden. Vor allem musst du nicht auf einen schnellen Termin hoffen, da eine Vielzahl an Ämter die Anmeldung nur mit vorgemerktem Termin durchführen.

Zugleich umgehst du mit der Onlineanmeldung die verschiedenen Vorgehensweisen der einzelnen Ämter, Städte und Regionen. Während manche Ämter einen fixen Termin mit dir vereinbaren, benötigst du bei anderen wiederum keinen.

Bist du berufstätig, hilft dir die Anmeldung deines Gewerbes über das Internet folglich, den Amtsweg leicht zu umgehen. Hast du beispielsweise nur abends oder am Wochenende Zeit, kannst du die Anmeldung auch zu diesen Zeitpunkten ohne Termin durchführen.

Kleingewerbe anmelden online Schritt für Schritt

Um ein Klein Gewerbe anmelden zu können, solltest du schrittweise vorgehen. Bei Fragen und Problemen stehen wir dir mit unseren Service jederzeit zur Verfügung. Somit solltest du nicht zögern und dich an uns wenden.

Mit unserer Checkliste hier erhältst du bereits zu Beginn einen Leitfaden, an welchen du dich halten kannst. In unserem Leitfaden sind sämtliche wichtigen Punkte für Jungunternehmer vermerkt, welche zu einer erfolgreichen Anmeldung führen.

Bist du unsere Checkliste durchgegangen und hast dich im Vorfeld erkundigt, welche Unterlagen du benötigst, um dein Kleingewerbe anmelden online zu können, musst du das Anmeldeformular ausfüllen. Bei der Gewerbeanmeldung online müssen sämtliche benötigten Unterlagen vor der Durchführung vorliegen.

Folglich musst du alle Dokumente und anderen Unterlagen im Vorfeld besorgen und einscannen. Wir und dein zuständiges Amt helfen dir, falls du nicht wissen solltest, welche Dokumente und Nachweise für dein Gewerbe notwendig sind.

Kleingewerbe mit einer juristischen Person als Geschäftsführer beispielsweise benötigen einen Registerauszug. Führungszeugnisse oder sonstige Nachweise werden ebenso des Öfteren angefordert.

Bei Gewerbe mit Eintrag im Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister musst du die Dokumente und Unterlagen als Anhang bei der Onlineanmeldung beifügen. Auch bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe darfst du auf die Dokumente nicht vergessen, da sonst deine Anmeldung nicht bearbeitet werden kann.

Meldest du dein Gewerbe ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft an, musst eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Diese kannst du als Bild- oder PDF-Datei anfügen.

Neben den bereits erwähnten Unterlagen benötigst du für eine Onlineanmeldung in der Regel einen Personalausweis, die Zustimmungserklärung der Gesellschafter, das Beiblatt über die Vertretungsberechtigungen.

Gleichzeitig kann ein Meisterbrief oder ein anderer Nachweis der beruflichen Qualifikation angefordert werden. Du musst anschließend nur das Onlineformular alleine oder mit unserer Hilfe ausfüllen und mitsamt allen Dokumenten und Nachweisen abschicken. Fehlen dir einige Dokumente, kannst du sie gegebenenfalls per Post oder persönlich nachreichen.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes online ist aktuell noch nicht überall möglich. Unter anderem ist es dir erlaubt, dein Gewerbe über das Internet in folgenden Bundesländern anzumelden:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein

Kleingewerbe online anmelden mit Leichtigkeit

Planst du, ein Kleingewerbe zu gründen, musst du es in Deutschland verpflichtend anmelden. Hierzu stehen dir der Postweg, die Anmeldung vor Ort im zuständigen Amt sowie in manchen Bundesländern online zur Verfügung.

Bei der Onlineanmeldung musst du das Anmeldeformular über das Internet ausfüllen und alle notwendigen Dokumente beifügen. Anders als bei der Anmeldung beim Amt kannst du diese zwar ohne festen Termin an einem beliebigen Datum oder zu einer beliebigen Uhrzeit durchführen.

Allerdings hast du keine Hilfe zur Verfügung. Treten trotzdem Fragen oder Probleme auf oder benötigst du eine Hilfe beim Ausfüllen oder generellen Anmeldung, kannst du dich an uns wenden. Wir helfen dir, deine Onlineanmeldung für dein Gewerbe ordnungsgemäß abzuwickeln.

Weitere Gewerbe Themen:

Gewerbeanmeldung in Siegen – Bequem und einfach!

Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung  an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt.

In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss. Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal.

Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.

Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.

Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.

Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.

Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.

Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.

Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .

Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss. Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.

Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.

Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung

In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.

Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.

Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter  einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.

Fazit

Die Firmenregistrierung ist etwas, das die große Mehrheit der Gründer nicht vermeiden kann. Aber auch wenn die Prozedur zunächst einschüchternd wirkt, kann man sich sicher sein: Es ist nur „als Spaß anzusehen“.

Denn die Gewerbeanmeldung ist nur ein winziger Schritt. Sobald man die Schritte des Unternehmensgründungsprozesses durchlaufen hat (Eröffnung eines Geschäftskontos, Einholung von Genehmigungen, eventuell Inanspruchnahme eines Notars usw.), kann sein eigenes Unternehmen anmelden.

Wo Gewerbe anmelden im Rathaus oder Gewerbeamt

Wo Gewerbe anmelden

Wo in Deutschland ein Kleingewerbe richtig anmelden

In Deutschland herrscht für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Obwohl zwischen verschiedenen Gewerben wie einem Handelsgewerbe und einem Kleingewerbe unterschieden wird, musst du als Unternehmer die Anmeldung korrekt und rechtzeitig durchführen. In den meisten Gemeinden fungieren das Finanzamt oder die Handelskammer als Anmeldeort. Doch auch im Rathaus kannst du den Betrieb und die Gründung deines eigenen Gewerbes offiziell bekannt geben.

Anmeldung eines Kleingewerbes


Bevor du dich erkundigst, wo du dein Gewerbe in deiner Gemeinde anmelden musst, solltest du zunächst feststellen, welche Art an Gewerbe du betreibst oder betreiben möchtest. Beispielsweise solltest du erfragen, ob du ein Handelsgewerbe oder ein Kleingewerbe führst oder als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitest.

Grundsätzlich handelt es sich bei jedem Gewerbebetrieb um einen Handelsbetrieb. Laut Definition im Handelsgesetzbuch giltst du als Kaufmann, sobald du ein Handelsgewerbe betreibst. Erfordert dein Unternehmen jedoch aufgrund seiner Art oder seines Umfangs keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, kann es als Kleingewerbe gelten.

Schritt für Schritt, um das Kleingewerbe anzumelden

Beispielsweise bist du ein Kleinunternehmer mit Kleingewerbe, wenn dein jährlicher Umsatz im ersten Geschäftsjahr lediglich 17.500 Euro und im darauffolgenden Jahr maximal 50.000 Euro beträgt.

Auch die alleinige Gründung eines Gewerbes sorgt dafür, dass du als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe betreibst. Entscheiden sich zwei Personen für ein gemeinsames Unternehmen, kann dies ebenso noch als Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden. Folglich entfällt hier die Handhabung als Handelsgewerbe.

Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister

Trägst du dich aber bereits zu Beginn ins Handelsregister ein, erlagst du den Status als Kaufmann. Als Folge führst du nun ein Handelsgewerbe. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgt per Gesetz durch einen Notar.

Der Notar beurkundet nicht nur den Gesellschaftsvertrag, sondern stellt zugleich weitere Dokumente aus. Diese werden im Anschluss beim Amtsgericht eingereicht.

Grundsätzlich dauert somit der Gründungsprozess eines Handelsgewerbes länger als jener eines Kleingewerbes. Zugleich kannst du jederzeit als Kleingewerbe starten und mit laufendem Wachstum ein Handelsgewerbe führen. Ab diesem Punkt musst du verpflichtend dein Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Ein Klein- oder Handelsgewerbe anmelden

Willst du ein Gewerbe eröffnen und planst es, zunächst als Kleingewerbe zu führen, musst du die Anmeldung bei bestimmten Ämtern durchführen. Mit der Anmeldung bei den Ämtern bekommst du gleichzeitig den Gewerbeschein, da die Kopie der Anmeldung als Gewerbeschein gilt. Dadurch musst du keinen Gewerbeschein beantragen, da du ihn automatisch nach der Gewerbeanmeldung bekommst.

Auch für ein Handelsgewerbe ist die Anmeldung bei den Ämtern Pflicht. Während der Handelsgewerbetreibende als Kaufmann sein Gewerbe ins Handelsregister eintragen und somit einen zusätzlichen Schritt tätigen muss, entfällt für den Kleinunternehmer diese verpflichtende Aufgabe.

Sowohl Kleingewerbetreibende wie Freiberufliche sind von der Eintragungspflicht ihres Unternehmens ins Handelsregister befreit. Willst du dennoch dein Gewerbe im Register eintragen lassen, kannst du dies jederzeit tun. Allerdings erhältst du durch diesen Schritt mehr Rechte und Pflichten.

Grundsätzlich kann die Anmeldung eines Klein- oder Handelsgewerbes beim

  • Gewerbeamt
  • Ordnungsamt

erfolgen. In manchen Städten werden die Ämter gesondert betrieben, wodurch du sie einzeln besuchen musst. Andere Städte wiederum bieten die Ämter im Rathaus, beim Bezirksamt oder beim Bürgeramt an.

Dadurch kannst du ebenso unter Umständen dein Gewerbe direkt im Rathaus anmelden. Ob das Rathaus in deiner Stadt oder in deiner Gemeinde diese Aufgabe ausführt, musst du rechtzeitig in Erfahrung bringen. Andere Ämter wie

  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaften
  • IHK oder HWK
  • Arbeitsamt und Krankenkasse

werden über deine Anmeldung informiert.

Den richtigen Anmeldeort wählen

Die Anmeldung für ein Kleingewerbe geschieht standardmäßig beim Gewerbeamt. Gehörst du zu den Freiberuflern, musst du dich allerdings direkt beim Finanzamt melden.

Durch die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Gemeinde kannst du gleichzeitig den Gewerbeschein beantragen. Das Gewerbeamt deiner Gemeinde befindet sich im Regelfall entweder in der Gemeindeverwaltung oder in der Stadtverwaltung, wodurch es ebenfalls im Rathaus sein kann.

Achten Sie darauf, das Formular die Gewerbeanmeldung richtig ausfüllen

Die Gewerbeanzeige findet hierbei persönlich oder auf dem Postweg statt. Willst du die Gewerbeanmeldung vornehmen, musst du das benötigte Formular und alle anderen Unterlagen dort einreichen.

Brauchst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich gleichzeitig immer an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir füllen mit dir gemeinsam das Anmeldeformular für dein Gewerbe aus und verraten dir gleichzeitig, welche zusätzlichen Unterlagen du benötigst. Zugleich findest du hier eine praktische Checkliste, welche dir bei der Gründung und Anmeldung eines eigenen Gewerbes behilflich sein kann.

Ein Gewerbeanmeldung Formular erhalten

Führst du das Gewerbe allein, musst du die Gewerbeanzeige selbstständig durchführen. Bei einer Partnerschaft kann jeder Partner die Anmeldung abwickeln. Manche Städte bieten inzwischen dabei nicht nur das Anmeldeformular, sondern den gesamten Anmeldeprozess online an.

Steht das Formular nicht online zur Verfügung, musst du zu deinem Gewerbeamt oder Ordnungsamt gehen und eines dort anfordern. Hierbei besteht der Vorteil, dass du es dort gleich wieder abgeben kannst.

Um den Fragebogen erhalten zu können, musst du jedoch meist einen Termin ausmachen und die Öffnungszeiten beachten. Selbstverständlich kannst du es mitnehmen und dann mit uns gemeinsam korrekt ausfüllen, wodurch du die Gewerbeanzeige ganz gemütlich und bequem von zuhause aus erledigen willst.

Bevor du dein Gewerbe anmeldest oder überhaupt ein Gewerbe eröffnen willst, solltest du prüfen, ob eine Genehmigung für das geplante Gewerbe notwendig ist. Manche Gewerbe wie etwa

  • Bauträger
  • Dachdecker
  • Altenpfleger
  • Maler und Lackierer
  • Glaser
  • Immobilienmakler
  • Zimmerer
  • Raumausstatter

benötigen eine eigene Genehmigung, damit der Unternehmer sein Gewerbe eröffnen kann. Nur wenn du alle Genehmigungen vorweisen kannst, kannst du die Gewerbeanmeldung vornehmen. Die IHK sowie die HWK helfen dir, falls du nicht wissen solltest, ob du eine Genehmigung benötigst. Zugleich kannst du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen, ob dein Gewerbe zu dieser Gruppe gehört.

Gewerbe beim Finanzamt anmelden

Hast du dein Gewerbe erfolgreich beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt angemeldet, folgt meist automatisch der nächste Schritt. Das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und teilt dir eine Steuernummer mit.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird zusätzlich benötigt, um innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen umsatzsteuerfrei erwerben sowie verkaufen zu können.

Die Nummer wird dabei vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Der Vorteil von automatisch zugesandten Fragebogen besteht darin, dass du nicht auf die Öffnungszeiten des Finanzamtes angewiesen bist.

Gewerbe mit Mitarbeitern eröffnen

Anders als ein Einzelunternehmen unterstehen Gewerbe mit Mitarbeitern bestimmten Regelungen. Du musst deine Angestellten bei der jeweiligen Krankenkasse melden.

Alle Meldungen, welche du bei der Krankenkasse tätigst, werden dabei nicht nur beim Eintritt des bzw. der Mitarbeiter fällig. Frag bei deiner zuständigen Krankenkasse nach, zu welchen Zeitpunkt du die Meldungen durchführen musst.

Die anfallenden Beiträge musst du danach nur noch fristgerecht überweisen. Für die Überweisung und weitere Meldefristen bieten die Krankenkassen häufig aktuelle Merkblätter, welche du in Anspruch nehmen kannst.

Gewerbeanmeldung an vielen Orten möglich

Mit der Eröffnung deines eigenen Handels- oder Kleingewerbes tritt für dich eine Meldepflicht bei deinem zuständigen Amt ein. Die Anmeldung deines Gewerbes jeglicher Größe findet standardmäßig

  • beim Gewerbeamt
  • beim Ordnungsamt

statt. Die Meldung beim Ordnungsamt bzw. Finanzamt ist hierbei vor allem für Handelsgewerbe verpflichtend, während Kleingewerbe diese freiwillig durchführen können. Die Meldung beim Finanzamt geschieht hingegen automatisch. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die Anmeldung schnell und einfach durchzuführen, damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß betreiben darfst.

Weitere Gewerbe Themen:

Gewerbe anmelden Mannheim

Wo kann man in Mannheim ein Gewerbe anmelden?


Wer ein Gewerbe im schönen Mannheim eröffnen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Dieses liegt auf der Karl – Ludwig – Straße 28-30 in 68165. Telefonisch kann man das Gewerbeamt unter der Nummer 0621 293-2525 erreichen.

Manheim: Gewerbeanmeldung bei Handwerkskammer

Man hat auch die Möglichkeit, die Anmeldung bei der Handwerkskammer in Mannheim, beim Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung der Stadt und beim Einheitlichen Ansprechpartner der Stadtverwaltung vorzunehmen.

Was ist das Ziel von eine Gewerbeanmeldung?

Das Ziel einer jeden Gewerbeanmeldung ist, dass man den Gewerbeschein am Ende des Prozesses erhält. Dieser Schein ist sozusagen die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Um dieses erhalten zu können, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 16 bis 30 Euro kosten. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Nach der Zahlung muss man zudem noch einige Unterlagen vorzeigen, unter anderem:

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder als Nicht EU Bürger eine Aufenthaltsberechtigung,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass mehrere Unterlagen noch zusätzlich verlangt werden, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • einen Auszug aus dem Handelsregister, falls nötig,
  • sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann kann man einer Person die Vollmacht erteilen, diese Person muss man dann auch die Ausweiskopie und alle anderen Unterlagen des Gründers dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man die Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Beispielsweise auch, ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Hat man all diese Fragen ausgefüllt, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann ab diesem Zeitpunkt dann als Gewerbeschein.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Zunächst einmal sind alle diejenigen dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, die unter folgende Gruppe dazugehören:

  • Einzelgewerbetreibende,
  • Personengesellschaften, wie die GbR, OHG oder KG,
  • juristische Personen wie eine GmbH, AG oder KG.

Diese Personen müssen die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wer also bereits jetzt schon weiß, dass er ein Gewerbe anmelden muss, der sollte sich nicht allzu lange Zeit dafür lassen.

Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?

Denn wenn man dies zu spät oder gar nicht erst tut, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Daher ist es wichtig, dass man die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann muss man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste.

Fazit:

Wenn man in Mannheim ein Gewerbe eröffnen möchte, dann muss man auf die Karl – Ludwig – Straße 28-30 in 68165. Telefonisch kann man das Gewerbeamt unter der Nummer 0621 293-2525 erreichen.

 

Gewerbeanmeldung beantragen wo

Gewerbeanmeldung beantragen:


Noch bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden und ein normales Gewerbe anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, die meisten akzeptieren es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes dauert rund 40 bis 50 Minuten. Vor Ort bezahlt man eine Gebühr für die Bearbeitung, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man paar Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man da Angeben, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Bei einem hauptberuflich geführtem Gewerbe müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Nach diesem Ablauf werden weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Kleingewerbe Anmeldung beispielsweise findet nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt statt.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nur beim Finanzamt. Dieses meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne allerdings niemand melden sollte, dann kann man selbst aktiv werden und einmal nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe gründen zu können. Diese Regelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man sowohl keine Umsatzsteuer, ist nicht mehr dem HGB untergeordnet, sondern dem BGB und es kommt nicht zur doppelten Buchführung. Stattdessen reicht eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung vollkommen aus. Dadurch ist der Verwaltungsaufwand sehr gering. Falls man die Option nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Unternehmen nicht mehr als Kleingewerbe anmelden.

Außerdem muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, die Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch soweit stimmen und auch eingehalten werden. Da der Bogen sieben Seiten lang ist, empfiehlt es sich, sich genug Zeit zu nehmen und alle relevanten Fragen mit größter Aufmerksamkeit auszufüllen.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, kann man als Kleingewerber mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen keine eigene Steuernummer. Gründer nutzen ihre eigene Nummer, die jeder Bürger seit Geburt an hat, auf Rechnungen.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Was wird wenn man die Kleingewerbe nicht anmeldet?

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann eine gewerbliche Tätigkeit auch noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen. Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Wer muss überhaupt die Anmeldung eines Gewerbes beantragen?

Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere.

Gewerbeanmeldung beantragen: Was ist der Kleingewerbeschein?

Wenn man bei dem Gewerbeamt in der Stadt vorstellig wird, erhält jeder Gewerbetreibende ein Formular vorgelegt. Es gibt auch nur dieses eine Formular. Demnach gibt es auch nur einen Gewerbeschein, den jeder erhält. Warum sich trotzdem das Gerücht mit dem Kleingewerbeschein so hartnäckig fällt, liegt unter anderem daran, weil man auf dem Gewerbeformular nicht angeben kann, ein Kleingewerbe anmelden zu wollen. Daher vermuten viele, dass ein Kleingewerbe ein ganz eigenes Formular besitzen muss. Doch das stimmt nicht.

 

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt, indem man auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Vorteile eines Kleingewerbes im Gegensatz zu anderen Unternehmen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.

Muss ein Kleigewerbe im Handelregister eintragen?

Das Kleingewerbe muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Man kann jede Menge Geld mit einem Kleingewerbe verdienen. Pro Jahr darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn. Diese Summen dürften sicherlich bei dem einen oder anderen bedeuten, dass damit die eigene Haupteinnahmequelle überflügelt werden könnte.

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Wer hauptberuflich ein Kleingewerbe führen möchte, fragt sich sicherlich des öfteren, ob es möglich ist, durch die Einnahmen aus dem Kleingewerbe den gesamten Lebensunterhalt finanzieren zu können. Das ist durchaus im Bereich des Möglichen, doch die Situation kann sich von Person zu Person unterscheiden. Jemand, der alleine lebt, wird mitnichten überhaupt keine Probleme bekommen, über die Runden zu kommen. Vielmehr kann diese Person sogar noch einen satten Gewinn beiseite legen für die Zukunft.

Ein kleiner Familienhaushalt mit vier Personen kann da eher schon Probleme bekommen. Weniger aufgrund der Einnahmen, die bei 50.000 Euro sehr hoch sind. Dennoch kann der Wunsch irgendwann nach einem Haus oder einem größerem Wagen entstehen, falls man das gesamte Geld nicht bereits beiseite hat, dann wird es schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit von der Bank zu bekommen. Über diese Tatsache sollten sich die meisten Kleingewerbetreibenden bewusst sein.

Außerdem muss man berücksichtigen, dass man auch Steuern zahlen muss. Auch wenn man bis zu 50.000 Euro verdienen kann, was auch erst einmal verdient werden muss, so muss man auch einiges an Steuern bezahlen. Kleingewerbetreibende zahlen nämlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.

Gewerbeanmeldung beantragen: Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe zahlt die beantragen Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Doch hierbei gibt es viele Ausnahmen, wo man am Ende fast nichts versteuern muss. Unter anderem darf man nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann noch die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann zahlt man am Ende auch keine Umsatzsteuer. Am Ende bleiben für den Kleingewerbetreibenden nur noch die Einkommenssteuer.

Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe aufs Jahr verteilt?

Ein Kleingewerbe hat den großen Vorteil, dass dieser ohne Stammkapital gegründet werden kann. Das bedeutet, das man im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft, wie bei einer GmbH, keinen hohen Betrag nachweisen muss. Die Markteintrittsbarriere ist demnach sehr gering, was zumindest den Aspekt des Geldes angeht.

Gewerbeanmeldung: Bearbeitungsgebühr

Man muss lediglich die einmaligen Kosten für die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten und sich je nach Stadt unterscheiden können. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man hat hier keine Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Gewerbeanmeldung: IHK

Die IHK verlangt eine jährliche Gebühr, die für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro betragen. Falls man ein Kleingewerbe hat, dieses dennoch beim Handelsregister eingetragen ist, dann muss man, ähnlich wie große Unternehmen, einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von dem erzielten Einkommen. Sofern das Kleingewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweist, ist man von den Gebühren befreit.

Auch können weitere Kosten entstehen, wenn das Gewerbe wächst. Wenn man beispielsweise

  • Mitarbeiter einstellt und deren Lohn und Versicherung abzahlen muss,
  • ein Patent anmelden lässt,
  • eine Partnerschaft eingeht,
  • eine Räumlichkeit anmietet,
  • Kurse besucht und Zertifikate macht oder auch Mal Neuanschaffungen anstehen.

Das sind allerdings Kosten, die man gerne zahlt, denn diese bedeuten nichts anderes, als dass das Gewerbe weiter wächst. Die Kosten sind demnach Investitionen, die sich auf langer Sicht einen wirtschaftlichen Profit bedeuten.

Muss man auch als Kleingewerbe die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen. Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?

Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein GewerbGewerbeanmeldung beantragen woe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.

Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen

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Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht. Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

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Gewerbeanmeldung beantragen: Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Fazit:

Beim Kleingewerbe handelt es sich nicht nur um DAS beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt, sondern auch um ein Unternehmen, welches sehr kostengünstig ist und dem Gewerbetreibenden viele Optionen gibt, sehr viele Steuern einsparen zu können und dabei auch noch jede Menge Geld zu verdienen. Gepaart mit dem Fakt, dass das Kleingewerbe nur einen geringen Verwaltungsaufwand bedeutet und mit wenigen Pflichten Verbunden ist, bietet ein Kleingewerbe einen ideal Start in die Selbstständigkeit.

 

So kann man online ein Gewerbe anmelden

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist, denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, wie zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Gewerbe anmelden: Termin oder vor Ort

Man muss schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen. So nebenbei: der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.

Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen. Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird. Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat. Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird. Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Was wird nach dem Gewerbeanmeldung?

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Kann man auch Online Gewerbe anmelden?

Mittlerweile kann man auch online das Gewerbe anmelden und so den Schein erhalten. Die Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten bei dem Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.

Wie lange dauert die Online Anmeldung?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Amt des Gewerbes muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Man muss allerdings schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. Aktuell kann man sich online nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein Westfalens anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Wer das erste Mal die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, weiß noch gar nicht, wie ein solcher Gewerbeschein aussieht. Der Gewerbeschein ist nichts anderes, als das Ergebnis des Gewerbeformulars, welches man vom Gewerbeamt erhält und ausgefüllt hat. Das ausgefüllte Formular wird so zum Gewerbeschein umfunktioniert. Damit du bestmögliche auf die jeweiligen Fragen antworten kannst und dabei deine wichtige Zeit nicht weiter unnötig verlierst, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln. Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Wer muss die Gewerbe anmelden?

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Was wird wen man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt?

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung machen?

Man hat allerdings die Möglichkeit, auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für wem gilt die Bußgeld nicht?

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht. Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Gewerbe anmelden: Gebühr von IHK

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.

Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wann bekommt man die Gewerbeschein?

Nachdem du alle nötigen Dokumente hochgeladen und Bargeldlos bezahlt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. In einigen Städten erhälst du erst dann deinen Schein, wenn deine Unterschrift persönlich oder per Post abgegeben wird. Anschließend werden die verschiedenen Ämter informiert und die erhälst deinen steuerlichen Erfassungsbogen, den du ausgefüllt zurückschicken musst.

Wann muss ich verpflichtet eine Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung musst du bei Start und Wiederholung einer Tätigkeit erledigen, die ein finanzielles Interesse hat. Sofern dein Jahresgewinn unter 410 Euro liegt, bist du nicht verpflichtet die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Außerdem hast du die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hast du bis zu 60 Wochen Zeit. Lass dir aber nicht zu viel Zeit, denn das Versäumnis kann ein Bußgeld von rund 1000 Euro und mehr mit sich bringen.

Es gibt eine Personengruppe, die Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen. Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:

  • Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • beratende Volks- und Betriebswirte
  • vereidigte Buchprüfer
  • Steuerbevollmächtigte
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Krankengymnasten
  • Journalisten
  • Schriftsteller

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung kann auch online vorgenommen werden. Nicht jede Stadt bietet diesen Service an, daher ist es ratsam, sich auf jeder jeweiligen Seite weitere Informationen zu suchen. Eine Gewerbeanmeldung kostet rund 20 bis 60 Euro.

Für die Online Anmeldung benötigst du ein Personalausweis oder den Reisepass, sowie die Meldebestätigung. Deine Informationen werden an das Finanzamt weitergeleitet, welches dir dann deine Steuernummer zuteilt und dir einen steuerlichen Erfassungsbogen schickt. Dieser muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Freie Berufe wie z B der Schriftsteller sind nicht verpflichtet ein Gewerbe zu eröffnen.

 

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Institutionen, wo man sich anmelden kann, beispielsweise bei dem Ordnungsamt oder bei einer Handelskammer.

Kleingewerbe anmelden: Termin

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt rein gelassen zu werden. Falls eine Terminvereinbarung nicht vonnöten ist, dann kann man sich sicher sein, dass man etwas Zeit im Wartezimmer verbringen wird.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt mittlerweile in immer mehr Städten die Möglichkeit, das Gewerbe auch über das Internet anzumelden. Für alle, die aufgrund der Arbeit nie wirklich dazukamen, sich bei dem Gewerbeamt in der Gemeinde anmelden zu können, ist dies ein immenser Vorteil. Alles bequem von Zuhause aus zu erledigen, das hat schon was.. Man müsste nur schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet.

Gehen wir jetzt vom klassischen Weg der Gewerbeanmeldung als Beispiel weiter vor. Man wurde ins Büro eingeladen und muss nun einige Unterlgen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls man im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man hiervon einen Auszug,
  • als Minderjähriger benötigt man außerdem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss dann ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde Besätigung bei sich haben.

Bei der Anmeldung zahlt man einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Man erhält ein Formular gereicht, welches man füllen muss. Nachdem dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie von dieser, welche dann als Gewerbeschein fungiert.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibendes weiter an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie an die Industrie- und Handelskammer. Das Finanzamt meldet sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen dann beim Gewerbetreibenden. Dieser erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung, sowie eine Steuernummer, für das Gewerbe. Wenn der Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt worden ist, kann man mit dem Gewerbebetrieb beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Unabhängig davon, ob man nun Kleingewerber ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden.

Wer muss die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.

Was wird wen man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?

Falls es nicht vornimmt, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat  die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu. Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Dann gibt es allerdings noch einige Ausnahmen, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen. Darunter sind unter anderem diejenigen, die zur Hobbyregelung gehören. Das sind Leute, die mit einer gewerblichen Tätigkeit kleines Geld verdienen dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Die Grenze hierbei liegt bei 410 Euro im Jahr.

Wer kann die Gewerbeanmeldung durchführen ?

Ebenfalls keine Gewerbeanmeldung durchführen müssen die Freiberufler. Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Auch entfällt durch die Gewerbepflicht die Anmeldung beim IHK. Zu den freien Berufen gehören unter anderem sehr bekannte Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Schriftsteller,
  • Ingenieure,
  • Anwälte,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller,
  • und viele mehr.

Es ist daher gar nicht so verkehrt, erst einmal zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt.

Was folgt nach der Kleingewerbe Anmeldung?

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, muss man beim Finanzamt vorstellig werden bzw. diese melden sich in der Regel innerhalb sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls keine Rückmeldung erfolgt, dann erst sollte man selbst beim Finanzamt mal nachfragen.

Kleingewerbe Anmeldung: Fragebogen

Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Dort müssen unter anderem Angaben gemacht werden, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Kleingewerbe Anmeldung: Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat.

Die Voraussetzungen hierfür sind, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro zu bleiben. Erwirtschaftet man beispielsweise im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24.000 Euro, muss man zwar keine Gewerbesteuern zahlen, da man einen Freibetrag von 24.500 Euro erzielen darf, doch die Voraussetzung wird so nicht erfüllt und man muss versuchen, im nächsten Jahr unter 22.000 Euro zu bekommen.

Kleingewerbe Anmeldung: Kann man diese Regelung nicht Anspruch nehmen?

Wenn man diese Regelung nicht Anspruch nehmen möchte, dann darf man diese in einigen Bundesländern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen.

Kleingewerbe Anmeldung: gewerbliche Tätigkeit

Man muss beim Fragebogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es sehr wichtig, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Amt der Finanzen sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn passen. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe verursacht keine hohen Kosten. Das ist unter anderem ein großer Vorteil des Kleingewerbes, gegenüber anderen Gewerbeformen. Da die meisten Leser eher noch vor einer Gewerbeanmeldung stehen, sind zunächst die Bearbeitungsgebühren erwähnenswert. Diese fallen allerdings nur bei der Gewerbeanmeldung an. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt unterscheiden.

Welche Kosten gibt es noch?

Weitere Kosten können dann entstehen, wenn noch zusätzliche Dokumente verlangt werden. Sofern man ein Hauptgewerbe hat, ist es in der Regel so, dass man auch die eigene Krankenkasse selbst bezahlen muss.

IHK- Gibt es Gebühre?

Nach der Gewerbeanmeldung werden die Daten weiter geleitet, unter anderem an auch an die IHK. Auch bei der IHK muss man einige Gebühren zahlen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro pro Geschäftsjahr. Weitere Kosten gibt es allerdings nicht. Es kann jedoch Mal vorkommen, dass man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, diese kann es in sich haben. Wenn Koorperationen oder Neuanschaffungen anstehen, kann es vorkommen, dass man diese auf einige Monate hinweg verschieben muss.

Einfacher Schritt von GewerbeAnmeldung.com

Es ist nicht aller Tage Abend, zumindest dann, wenn man die Tipps von GewerbeAnmeldung.com zu Herzen nimmt. Als Personengesellschaft kann man der Beitragsrechnung nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Wir bieten eine IHK Gebühren Beratung an.

Bei dieser Kontrollieren ausgewählte Experten die Rechnung und schauen, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren. Die Möglichkeit besteht, eine Garantie hingegen gibt es allerdings nicht. Doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer zeigen, dass die IHK Gebühren Beratung eine verlässliche Hilfe ist. Wenn du mehr Erfahren möchtest, klicke hier.

Wie viel Umsatz darf man mit einem Kleingewerbe machen?

Der Name lässt etwas anderes vermuten: wer glaubt, dass man mit einem Kleingewerbe nicht vollständig leben kann, der täuscht sich. Denn mit dem Gewinn des Kleingewerbes wird so manches Hauptjob Gehalt überboten.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe. Zumal der Verwaltungsaufwand und das benötigte Kapital für ein Kleingewerbe gegen Null gehen, wenn man sich die anderen Gewerbearten ansieht.

Welche Steruen gibt für ein Kleingewerbe?

Auch Kleingewerbe müssen Steuern zahlen. Da gibt es zum einen die Gewerbe-Steuern, die Einkommenssteuern sowie die Umsatz-Steuern. Wer allerdings am hohen Limit verdient, zahlt gerne diese Steuern, dann das bedeutet nichts anderes, das man eben gut verdient.

Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?

Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste.

Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern. Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht. Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür. Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind. Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte.

Willst du auch nicht dein Hauptjob verlassen?

Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen. Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann. Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle.

Auch möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.

Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann. Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist.

Wie lange muss man nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten?

Man entscheidet selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet. Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Beim Kleingewerbe einige Vorteile

Auch sollte man berücksichtigen, das man beim Kleingewerbe selbst noch einige weitere Vorteile genießen kann. Als Kleingewerbe profitiert man von der Kleinunternehmerregelung. Wenn man als Kleingewerber also einige Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes einhält, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Außerdem kann man einen Betrag bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wer also die Sorgen hatte, viel tun zu müssen, auch beim Kleingewerbe, der kann jetzt ruhig aufatmen. Der Verwaltungsaufwand ist im Gegensatz zu anderen Gewerbeformen sehr moderat.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Man muss dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt. Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Fazit:

Der erste Schritt für jeden Gründer ist, sich beim Gewerbeamt anzumelden. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, bekommt man langsam so ein Gefühl dafür, welche Kosten denn auf einen zukommen können. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Gebühr von rund 20 bis 60€ begleichen.

Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man auch die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Zusätzlich dazu wird man bei der IHK Mitglied und muss hier jährliche Gebühren von rund 30 bis 70€ begleichen. Weitere Kosten kommen allerdings nicht auf einen zu. Sofern man beispielsweise allerdings wächst, dann können Kosten entstehen. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • wenn man Räumlichkeiten mietet,
  • Mitarbeiter einstellt und neben Lohn auch die Versicherungen begleichen muss,
  • Verträge zahlt (wie Internet etc.),
  • Patente anmeldet,
  • Partnerschaften eingeht oder
  • Neuanschaffungen anstehen.

Nichtsdestotrotz sollte man stolz auf solche Kosten sein, denn diese bedeuten nichts anderes als das das Unternehmen auf gesunden Beinen steht und sich einen solchen Aufwand leisten kann.

 

Handelsregistereintrag noch vor der Gewerbeanmeldung?

Muss man ein Kleingewerbe im Handelsregister eintragen?


Nein. Nicht jedes Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen werden. Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH UG müssen dies tun, Personengesellschaften wie ein Kleingewerbe allerdings nicht.

Handelsregistereintrag: Was müssen sie machen?

Unternehmen, die einen Handelsregistereintrag haben, müssen die doppelte Buchführung durchführen, Bilanzen in Quartalen veröffentlichen und haben zugleich auch höhere Kosten, unter anderem muss man bei der IHK mehr bezahlen. Allerdings wirkt ein Eintrag im Handelsregister sehr seriös, vor allem dann, wenn man potenzielle Kunden gewinnen möchte. Unternehmen mit einem Eintrag haben es so einfacher, Kunden für sich zu gewinnen und von den eigenen Produkten zu überzeugen. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende kann selber entscheiden

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Eine Gewerbeanmeldung muss sofort oder zeitnah zum Start der gewerblichen Tätigkeit geschehen. Jeder, der in Deutschland eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erzielen, der ist dazu verpflichtet, ein Unternehmen anzumelden.

Wer sind nicht verpflichtet?

Ausgenommen von der Regel sind Leute, die zu den Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, das Unternehmen so schnell wie möglich anzumelden.

Was wird wen man nicht Gewerbe anmeldet?

Falls man dies nicht tun sollte, dann kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass man bis zu 50.000 Euro an Bußgeld erhalten kann.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Doch keine Panik: du hast die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hast du bist zu 60 Monate Zeit. Eine ganz schön lange Zeit. Falls jemand bisher eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt hat, ohne ein Unternehmen anzumelden, der sollte wissen, das auch Unwissenheit nicht vor einem Bußgeld schützt.

Wenn man das Unternehmen rückwirkend anmeldet, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen plus einem Zinssatz. Die meisten Ämter drücken bei eher kleineren Beträgen das Auge zu und sprechen keine Bußgelder aus. Dafür gibt es allerdings keine Garantie, daher sollte man dies so schnell wie möglich nachholen.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Beim Gewerbeamt muss man zunächst eine Gebühr von rund 20 bis 60 Euro für die Gewerbeanmeldung bezahlen. Außerdem beim Gewerbeamt dabei haben muss man einige Dokumente.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgewiesen hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Fragebogen müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht. Bereits da wird die Frage gestellt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem das Formular ausgefüllt worden ist, wird dieser unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Jedoch ist dieser Nachweis noch nicht ausreichend, um die gewerbliche Tätigkeit zu beginnen und mit dieser Gewinne zu erzielen. Das darf man nämlich erst dann, nachdem man die Anmeldung beim Finanzamt hatte.

Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe eröffnen möchte, der muss ebenfalls einige Kosten tragen. Da wären zum einen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Jeder, der ein Unternehmen besitzt, ist automatisch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer. Auch hierfür muss man eine jährliche Gebühr bezahlen.

Nachdem man sich im Handelsregister eintragen lassen hat, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Die die keinen Eintrag haben, zahlen lediglich 30 bis 70 Euro. Weitere Kosten, die man im Überblick haben sollte, sind die, wenn das Gewerbe weiter wächst. Beispielsweise können Kosten anfallen, wenn man eine Räumlichkeit benötigt, Mitarbeiter beschäftigt, Patente anmeldet, eine Webseite braucht, Partnerschaften eingeht oder wenn Mal Neuanschaffungen anstehen.

Es kann auch der Fall eintreten, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. Dies kann für viele Gründer belastend sein. Doch es gibt auch dafür eine Lösung. Als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem ganzen zu widersprechen.

Wir hier auf GewerbeAnmeldung.com bieten eine IHK Gebührenberatung an. Bei dieser Beratung wird für dich geprüft, ob die Option einer Minderung der Rechnung möglich ist. Bis zu einer vollständigen Minimierung von 0 Euro sind möglich. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen hierbei eine deutliche Sprache. Sofern du mehr darüber wissen möchtest, dann klicke hier.

Fazit:

Jeder kann seinen Traum der Selbstständigkeit Leben. Es erfordert allerdings einiges an Mut. Vor allem dann, wenn man sich im Handelsregister eintragen lassen möchte. Denn dann steigt die Verantwortung immens an.

Man muss, unabhängig von der Art des Unternehmens, eine Buchführung führen, Daten veröffentlichen und hat auch zudem mehr Kosten zu tragen. Alles in allem hilft der Eintrag dabei, dass das Unternehmen in der Gesellschaft an Akzeptanz gewinnt und man so viele potenzielle Kunden so für sich gewinnen kann.

 

Mit sieben Schritten zur Gewerbeanmeldung

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass es schwierig wäre, doch das Ganze recherchieren, kann vor allem in Großstädten schon etwas nervig sein. Denn in solchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Wen man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint oder einen festen Termin benötigt. Auch bieten einige Städte an, die Gewerbeanmeldung Online durchzuführen. Schauen wir uns alle einzelnen Fälle jeweils Konkret an. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes abgeschlossen hat.

Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man einiges an Zeit warten muss, weil der Andrang für eine Anmeldung sehr groß sein dürfte. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man nicht mit einem solchen Szenario rechten. Jedoch kann es bei einigen Ämtern durchaus der Fall eintreten, dass diese über mehrere Wochen und Monate hinweg völlig verplant sind und man dann erst nach einem späteren Zeitraum die Gewerbeanmeldung beantragen kann.

Gewerbe anmelden: Online Anmeldung?

Die Online Anmeldung ist ein wahrer Segen. Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus kann man das Gewerbe anmelden. Das Problem hier: noch gibt es diese Art der Online Anmeldung nicht flächendeckend in der Bundesrepublik.

Auch akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post abgeben. Unabhängig davon, für welche Variante man sich persönlich entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, welches dieser Alternativen von der Stadt selbst angeboten werden.

Nachdem man nun auch das erledigt hat und zur Gewerbeanmeldung angekommen ist, läuft es wie folgt ab: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch ist dies unabhängig davon, was für eine Art von Gewerbe man anmelden möchte. Diese Summe muss man jedes Mal bei der Gewerbeanmeldung bezahlen. Daraufhin muss man unter anderem folgende Dokumente vorlegen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen.

Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung wird ebenfalls beim Finanzamt beantragt.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen.

Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Was wird wenn man die Gewerbe nicht anmeldet?

Es droht harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man nach der Gewerbeanmeldung. Bis der Bogen ankommt, können gut und gerne Mal sieben bis zehn Tage vergehen. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, erst dann sollte man dann selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es denn gerade liegt, dass die Post solange braucht.

Hat man allerdings dann den Bogen endlich erhalten, sieht man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich hier ausreichend viel Zeit lässt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen.

Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.

Was sind die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen. Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat.

Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder, der die Anmeldung beim Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen.

Wie sieht das Finanzamt bei Freiberufler?

Freiberufler müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden.

Die IHK bietet viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen.

Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind. Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat.

Wie viel Gebühr zahlt ein Kleingewerbe pro Jahr?

Ein Kleingewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen. Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis.

Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.

Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Das Gewerbe anmelden geht sehr einfach, indem man die gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt beantragt.