Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?


Ein Gewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, bei denen man die Gewerbeanmeldung durchführen kann. Daher sollte man erst einmal recherchieren, bei welchem zuständigen Gewerbeamt man erscheinen muss.

Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten kann man nicht vor Ort einfach erscheinen. Das kann manchmal ärgerlich sein, weil Termine bis zu zwei drei Wochen dann voll sind. Jedoch muss man dann nicht solange warten und kann direkt das Gewerbe anmelden.

Andere Ämter wollen keinen Termin, dort reicht aus es aus, wenn man einfach erscheint. Die Gefahr besteht dann allerdings, dass man etwas länger im Wartezimmer warten muss. Daher wäre es ratsam, so früh wie möglich beim Gewerbeamt zu erscheinen.

Nachdem man dann in das Büro eintritt, muss man zunächst eine Gebühr für die Bearbeitung der Anmeldung bezahlen. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Anschließend muss man folgende Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgewiesen hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Fragebogen müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht. Bereits da wird die Frage gestellt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen das Formular ausgefüllt worden ist, wird dieser unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Jedoch ist dieser Nachweis noch nicht ausreichend, um die gewerbliche Tätigkeit zu beginnen und mit dieser Gewinne zu erzielen. Das darf man nämlich erst dann, nachdem man die Anmeldung beim Finanzamt hatte.

Wann muss man sich beim Gewerbeamt anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt.

Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch darauf. Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Unterschied zwischen Gewerbeschein und Kleingewerbeschein?

Der Unterschied zwischen einem Gewerbeschein und einem Kleingewerbeschein liegt … im nichts. Beides ist das gleiche. Es wird aber fälschlicherweise so angenommen, als wenn man beim Gewerbeamt unterschiedliche Formulare erhält. Das stimmt so nicht. Jeder Gründer erhält den selben Formular. Mit einem Kleingewerbeschein werden vielmehr Gewerbetreibende genannt, die unter der Kleinunternehmerregelung gründen. Ansonsten gibt es nichts, was beides unterscheidet.

Wer braucht ein Gewerbe?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Es gibt allerdings auch Leute, die zwar Selbstständig sind, aber die Gewerbeanmeldung gar nicht brauchen.

Dann gibt es nur eine kleine Randgruppe, die unter die Hobbyregelung fällt. Diese dürfen bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne eine Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen. Außerdem müssen Leute, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, kein Gewerbe anmelden. Auch Freiberufler benötigen kein Gewerbe. Zu den Freiberuflern gehören die freien Berufe. Darunter gehören unter anderem dazu:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Diese Personen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Wann meldet sich das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Finanzamt braucht in der Regel sieben bis zehn Tage, bis es sich meldet. Falls man innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erhalten sollte, sollte man selbst aktiv werden und einmal beim Amt des Gewerbes nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen die Steuernummer und zum anderen den steuerlichen Erfassungsbogen. Beim Fragebogen muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man diese nicht möchte, kann man diese bis zu fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe als Option ziehen. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Die gewerbliche Tätigkeit aufpassen!

Man muss bei diesem Fragebogen ausfüllen, wie genau die gewerbliche Tätigkeit denn nun aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich stimmen. Falls nicht, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld vom Finanzamt drohen.

Um dir ein Beispiel zu geben, damit du es besser verstehen kannst: wenn man angibt, das man Handys verkauft, dann ist das erstmal passend. Wenn man allerdings als Gewerbe wächst und in das Aufgebot auch noch Tablets mit rein nimmt, dann stimmt die vorherige Beschreibung nicht mehr.

Daher ist es wichtig, auch für die kommende Zukunft schon bereits zu überlegen, was alles genau mit dem Gewerbe passieren kann und welche Richtung man einschlagen möchte. Solange man dies so früh wie möglich bescheid gibt, sollte man sich nicht allzu große Sorgen machen.

Bei dem Thema Finanzamt haben die meisten Angst, weil man immer wieder Dinge hört wie, dass zusätzliche Kosten entstanden sind etc. Doch in der Regel geschieht dies nur in Ausnahmefällen und ist nicht die Norm. Mache dir daher keine allzu großen Sorgen, beschreibe deine gewerbliche Tätigkeit dennoch so genau wie möglich.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Man kann die Kleinunternehmerregelung als eine Art Geschenk des Amtes ansehen. Denn Steuern zahlen wir alle ungern und es ist uns viel lieber, wenn mehr vom Brutto übrig bleibt. Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss man diese zunächst einmal beantragen.

Anschließend muss folgendes gegeben sein, damit diese Regelung auch greift: man muss versuchen, im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss man keine Gewerbesteuern abgeben.

Ein Beispiel: in Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abgeben zu müssen. Doch wenn dies bereits im ersten Jahr der Fall ist, dann greift die Regelung für das nächste Jahr nicht mehr. Die erforderlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Regelung profitieren zu können.

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe im Jahr?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen.

Kosten: Krankenkasse

Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Kosten: Industrie und Handelskammer

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen.

Kosten: Handelsregister

Die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Weitere Kosten

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Was hat es mit der IHK auf sich?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die IHK informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.

Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.

 

Freies Gewerbe

Gibt es freie Gewerbe?


Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll. Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.

Wer sind Freiberufler?

Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter

Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?

Freiberufler melden kein Gewerbe an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst. Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, brauchen sie auch keinen Gewerbeschein um starten zu können.

Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?

Als Freiberufler überspringt man die Gewerbeanmeldung und meldet sich direkt beim Finanzamt an. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.

Inhalt des Freiberufliche Anmeldung

In die Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden: Name, Anschrift, Kontaktdaten und Steuer-ID. Außerdem muss man kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte.

Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.

Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises.

Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden. Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man die Tätigkeit ausübt und wird vom Finanzamt entschieden.

Wann muss einer Freiberuflicher anmelden?

Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist für Gewerbetreibende und Freiberufler. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.

İnhalt des Kleinunternehmerregelung

Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

Fazit

Wer in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Freiberufler melden kein Gewerbe an. Sie suchen das für sich zuständige Gewerbeamt auf und melden sich dort an. Danach können sie mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit beginnen.

 

Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen

Was sind Kleinunternehmer?


Jeder Gründer hat schon Mal was von einem Kleinunternehmen gehört, von dem Begriff Kleingewerbe oder auch über Freiberufler. Doch was macht nun den Kleinunternehmer aus? Kleinunternehmer können sowohl Gründer eines Gewerbes sein, als auch Freiberufler.

Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man eben diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen.

Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr dürfen Kleinunternehmer verdienen ohne auf ihren Rechnungen eine Umsatzsteuer angeben zu müssen.

Das hat unweigerlich den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt.

Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste für einen günstigeren Preis anbieten als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das Angebot eher anzunehmen. Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können.

Von wo stammt der Begriff Kleingewerbe?

Der Begriff Kleingewerbe wiederum stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.

Wie lange können Kleingewerbetreibende als Kleinunternehmer bleiben?

Kleingewerbetreibende können nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten. Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten.

Müssen Kleinunternehmer immer Besitzer eines Gewerbes sein?

Kleinunternehmer müssen nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln. Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.

Wer gilt als Freiberufler?

Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,

Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,

Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt. Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer nun ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Dann muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt.

Nachdem auch dies geklärt worden und man an dem Tag der Gewerbeanmeldung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde ändern. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform. Außerdem muss man noch einige Dokumente vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird.

Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits an dieser Stelle weiß, dass er ein Kleingewerbe anmelden möchte, der sollte sofort das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen. Denn wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen.

In München werden gar Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Das würde für die meisten Leute der absolute finanzielle Ruin bedeuten. Aufgrund einer solchen Lappalie zu solchen Engpässen gezwungen sein, so sollte es niemals sein.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Keine Bange, man hat auch die Möglichkeit das Gewerbe noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auch käme auf die Steuern ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Auch kann es sein, dass die Ämter weiterhin Bußgelder verteilen. Zwar lassen sie bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Da die meisten Leser auf der Seite noch vor der Anmeldung stehen, nehmen wir in unserem Beispiel für die Kosten auch die Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt mit rein. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem müssen Kleinunternehmer, die hauptberuflich agieren, die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die monatliche Gebühr fängt ab 200 Euro an und kann weiter ansteigen, je nachdem, wie die eigenen Einnahmen aussehen. Hochgerechnet auf das Jahr also wären dies ca. 2400 Euro.

Das gute hierbei ist, am Ende des Jahres, wenn man die Steuererklärung macht, kann man die Ausgaben für Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben und somit bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen. Das ist eine riesen Summe.

Weitere Kosten, die man bei einem Kleingewerbe hat, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK auftreten. Klein Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Das wären somit auch alle Kosten, die man als Kleinunternehmer eines Gewerbes abdecken müsste.

Natürlich können weitere Kosten auftreten, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter beschäftigt, Räumlichkeiten mietet, Partnerschaften eingeht, Patente anmeldet oder Neuanschaffungen tätigt. Diese Kosten sind allerdings sehr individuell und unterscheiden sich von Kleinunternehmer zu Kleinunternehmer.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen bei einem Kleingewerbe sind immens. Auch wenn es viele nicht vermuten würden, dürften die erreichbaren Einnahmen beim Kleingewerbe so hoch sein, dass sie die aktuelle Haupteinnahmequelle der meisten Leser übertreffen dürfte. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften, pro Jahr. Eine immense Summe.

Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch noch die Umsatzsteuer ausweisen muss, Gewerbesteuern zahlt und auch die Einkommensteuer drauf kommt. Ebenfalls muss man diese Summen auch erst einmal verdienen. Doch trotz all dem zeigt uns das Kleingewerbe sehr wohl auf, welches Potenzial es besitzt.

Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?

Gewerbetreibende müssen sich nicht ans Finanzamt wenden, denn die erfolgt automatisch. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis Kleinunternehmer Post vom Amt der Finanzen erhalten.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts eingetroffen sein sollte, dann erst kann man einmal nachfragen, was denn nun Sache ist. Freiberufliche Kleinunternehmer hingegen müssen das zuständige Amt der Finanzen selbst aufsuchen und von dort den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Alle Kleinunternehmer erhalten den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Wenn man diesen einmal in den Händen hält, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Daher ist es wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.

Insbesondere zwei Felder sind hierbei sehr wichtig: das, wo man die Kleinunternehmerregelung beanspruchen muss, und das, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreiben muss.

Hat man den Bogen dann endlich ausgefüllt und abgeschickt, kann man endlich damit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleinunternehmer erhalten in der Regel keine Steuernummer. Auf Rechnungen gibt man die private Nummer an, die jeder Gründer seit der Geburt erhält.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut?

Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.

Man muss dafür allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Wann muss man die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Es ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht tun.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK für Kleingewerbetreibende verpflichtend?

Ja, für Kleinunternehmer, die gleichzeitig auch Gewerbetreibende sind, ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Kleinunternehmer, die ein Kleingewerbe besitzen, zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. In beiden Fällen können die Gebühren ansteigen, allerdings sind sie abhängig von den eigenen Einnahmen.

Falls der jährliche Umsatz unter 5200 Euro betragen sollte, dann muss man keine Gebühren zahlen. In dem Sinne kommt die IHK den Unternehmen entgegen. Doch dann gibt es noch eine unschöne Seite an ihr..

Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben.

Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen.

Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Fazit:

Derjenige der Kleinunternehmer ist, kann sowohl ein Gewerbe besitzen, als auch eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Kleingewerbe hingegen sind lediglich nur Gewerbetreibende, auch wenn die Kleinunternehmer sind.

 

Kosten der Gewerbeanmeldung

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden.

Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Kann man auch Online anmelden?

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man muss ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt und kreuzt die Kleinunternehmerregelung an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.

Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.

Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreib

enden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Wie viel Gewinn kann man mit einem Kleingewerbe erwirtschaften?

Mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Kosten: Krankenkasse

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Kosten: Einkommensteuer

Man kann die Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Kosten: IHK

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Kosten: Handelsregister

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.

Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler?

Gewerbetreibende sind Leute, die beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden müssen. Freiberufler hingegen müssen lediglich beim Finanzamt erscheinen.

Nebengewerbe vs. Hauptgewerbe?

Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.

Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.

Selbstständige Wahl

Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.

Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Fazit:

Die Anmeldung eines Gewerbes kostet nicht so viel, wie man es sich in der Regel vorstellt. Man muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Regel rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes und kann sich auch je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

 

Die wahren Kosten eines Gewerbescheins!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist wichtig zu schauen, den zuständigen Ort zu finden. Denn in einigen Städten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen. Neben dem Gewerbeamt, kann man nämlich die Anmeldung in manchen Städten auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen.

Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.

Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.

Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.

Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja, für Gewerbetreibende, worunter auch ein Kleingewerbe zählt, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls das Gewerbe im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, fallen für den Gründer keine weitere Kosten an. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, dann darf der Umsatz im ersten Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im darauffolgenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro betragen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Ansonsten kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man hier auch noch einige Steuern zahlen muss.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

 

Wo kann man den Gewerbeschein Online beantragen?

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment natürlich einfacher, als es ist. Denn in vielen Großstädten kann es durchaus vorkommen, dass man neben dem Gewerbeamt, sich auch noch beim Ordnungsamt oder bei einer Handwerkskammer für die Gewerbeanmeldung anmelden kann. In der Regel muss man dafür einen Termin vereinbaren.

Andere Gewerbeämter bieten einem auch die Möglichkeit an, einfach vor Ort zu erscheinen, dann hat man allerdings das Problem, dass man vielleicht eine etwas längere Wartezeit vor sich haben wird. Beides hat eben seine Vor- und Nachteile.

Wenn man dann beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Das kann sich je nach Stadt ändern. Außerdem erhält man einen Gewerbe-Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort müssen unter anderem Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht werden.

Beispielsweise auch, ob man als Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet werden möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei der Gewerbeanmeldung dabei haben muss man außerdem einiger Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis. All diese zusätzlichen Dokumente verursachen weitere Kosten.
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann man einer Person eine Vollmacht ausschreiben.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Dieses Gewerbe Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst gibt dem Gründer noch nicht die Möglichkeit, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.

Das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt schickt deine Informationen nämlich weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls du nichts erhalten solltest, dann erst kannst du aktiv werden und dort einmal nachfragen, was denn nun Sache sei.

Vom Amt der Finanzen erhält man einmal die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und es ist sehr wichtig, diesen mit großer Aufmerksamkeit auszufüllen. Beispielsweise muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann darf man diese Option für fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Hilfe für die Gründer, wo diese bei bestimmten Voraussetzungen die Gewerbesteuern nicht bezahlen müssen.

Auch wird beim Fragebogen nach der genauen Tätigkeit des Gewerbes gefragt. Da sollte man so ausführlich wie möglich antworten. Wenn die gewerbliche Tätigkeit nur unzureichend ausgefüllt ist, kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen.

Daher ist es sehr wichtig, falls sich was an der gewerblichen Tätigkeit ändern sollte, diese zeitnah dem Amt zu melden. Es wäre allerdings viel besser, wenn man von Anfang an das Gewerbe so umfassend wie möglich beschreibt. Nachdem auch dies erledigt ist, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen Geld zu verdienen.

Wie bekommt man einen kleinen Gewerbeschein?

Einen kleinen Gewerbeschein gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Kleingewerbeschein Gründer bezeichnet, die ein Nebengewerbe betreiben. Doch unabhängig vom Gewerbe, kriegt jeder Gründer das selbe Formular vorgelegt, welches man dann ausfüllen muss. Dieses Formular ist dann erst der Gewerbeschein.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung durchführen?

Die Gewerbeanmeldung muss so schnell wie möglich erfolgen. Möglichst zeitnah oder vor dem Start der gewerblichen Tätigkeit, sollte man das Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind unter anderem die Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Die Hobbyregelung besagt, dass Menschen, die unter 410 Euro im Jahr durch eine Tätigkeit verdienen, kein Gewerbe anmelden müssen.

Freiberufler müssen zwar kein Gewerbe anmelden, sich allerdings dennoch beim Finanzamt melden und Steuern zahlen. Nur eben die Gewerbesteuern nicht. Zu den freien Berufen gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten,
  • und viele mehr.

Jeder andere muss ein Gewerbe anmelden. Wer es bisher verpasst hat, sollte nicht gleich in Panik verfallen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat nämlich die Möglichkeit, innerhalb von 60 Wochen das Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dennoch sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen. Denn die Ämter können Bußgelder aussprechen, die es in sich haben können.

Eine Strafe in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr sind dabei keine Seltenheit. In München werden sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchführen.

Kann man auch ein Kleingewerbe online anmelden?

Willkommen im 21. Jahrhundert. Wir leben in einer Zeit, in der es die Möglichkeit gibt, den Gewerbeschein durch die Online Anmeldung zu erhalten. Dies ist bahnbrechend und verhilft so vielen Gründern das Gewerbe anmelden zu können.

Wer bisher aufgrund der Arbeit nie wirklich die Zeit gefunden hatte, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen oder keinen Termin vereinbaren konnte, kann mittlerweile bequem von Zuhause aus die Online Anmeldung durchführen. Genau wie bei der normalen Gewerbeanmeldung auch, benötigt man bei der Online Anmeldung die selben Dokumente, die da wären:

  • eine Kopie des Personalausweises,
  • eine Kopie der Melde-Bestätigung,
  • eine Kopie eines Handelsregister Auszuges, falls benötigt.

Auch muss man die Kosten für die Bearbeitung bezahlen, die genauso viel Kosten wie bei der normalen Gewerbeanmeldung.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Die Dauer bei der Online Gewerbeanmeldung betragen ca. 10 bis 20 Minuten. Das bedeutet demnach nichts anderes, als das die Online Anmeldung viel schneller ist, als wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Es gibt allerdings einen kleinen Haken. Dieser Online Service wird noch nicht überall in Deutschland angeboten.

Vor allem in Großstädten, sowie in weiten Teile Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung wieder. Auch kann es sein, das die elektronische Unterschrift nicht von allen Ämtern akzeptiert wird, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann muss man beispielsweise die persönliche Unterschrift entweder per Post oder vor Ort abgeben.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Wer denkt, dass ein kleines Gewerbe auch nur kleine Einnahmen bereit hält, der täuscht sich, und das gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Eine sehr hohe Summe, vor allem wenn man dabei bedenkt, dass diese Summe im Endeffekt mit nur wenigen Gründungskosten erreicht werden kann.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Sich online anmelden ist das eine, die andere wichtige Frage lautet aber auch, welche Kosten verursacht denn ein Kleingewerbe so im Jahr? Das kann man pauschal nie so genau sagen, das unterscheidet sich bei jedem Gründer.

Man kann allerdings einige Faktoren benennen, aus denen man dann schließlich ermitteln kann, wer wie viel am Ende zahlen muss. Bei dem Gewerbeamt muss man nämlich Kosten in Höhe von rund 20 bis 60 Euro begleichen.

Je nachdem ob weitere Dokumente verlangt werden, können weitere Kosten entstehen. Bei einem Hauptgewerbe muss die Krankenkasse aus der eigenen Tasche begleichen.

Als Gewerbetreibender ist man in Deutschland dazu verpflichtet, sich bei der IHK anzumelden bzw. die Mitgliedschaft beizutreten. Bei der IHK zahlt man rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn die IHK Mal eine Beitragsrechnung schickt.

Als Personengesellschaft kann man dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com können dir bei deinem Problem behilflich sein. Denn man überprüft für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Das ist für viele Gründer ein Grund, wieder zu lächeln. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch bisherigen Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer sprechen da eine deutlich positive Sprache. Wenn du gerne mehr über diese IHK-Gebühren-Beratung erfahren möchtest, dann klicke hier.

Zusätzlich dazu können Kosten für dich entstehen, wenn du eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter hast und auch deren Versicherungen begleichen musst, wenn du Partnerschaften eingehst, ein Patent anmeldest oder auch dann, wenn du Neuanschaffungen tätigen musst. Das sind alles Faktoren, die die Kosten in die Höhe treiben können.

Fazit:

Einen Gewerbeschein kann man heutzutage auch Online erhalten. Allerdings wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher ist es erstmal wichtig zu schauen, ob deine Gemeinde einen solchen Service überhaupt anbietet.

Falls ja, dann musst du dafür einige Dinge Hochladen. Beispielsweise benötigst du eine Kopie deines Personalausweises oder auch eine Melde-Bestätigung.

Falls zusätzliche Dokumente benötigt werden, weil man eine bestimmte Art eines Gewerbes hat, dann muss man auch diese dann hochladen. Außerdem muss man die Bearbeitungsgebühren von rund 20 bis 60 Euro begleichen. Die Höhe der Kosten unterscheiden sich je nach Stadt.

 

Handelsgewerbe – einfach erklärt!

Was ist ein Handelsgewerbe?


Jedes Gewerbe ist grundsätzlich ein Handelsgewerbe. Also ein Gewerbe, welches langfristig geführt werden soll und die klare Intention verfolgt, einen Profit zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Regel sind Freiberufler bzw. vom Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erforderliche Tätigkeit. Der Besitzer eines Handelsgewerbes ist Kaufmann nach Gesetz.

Kann ein Kleingewerbe als Handelsgewerbe angesehen werden?

Ja, ein Kleingewerbe kann als Handelsgewerbe angesehen werden und der Inhaber wäre dann unter anderem als ein Kannkaufmann gekennzeichnet. Sofern die Rechtsform nichts anderes erlaubt, müssen Gründer das Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Das klingt kompliziert, doch so ist es nicht. Unternehmen, die dazu verpflichtend sind, die Buchführung zu führen, müssen ohnehin beim Handelsregister eingetragen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Kleingewerbe, die selbst darüber entscheiden können, da sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Buchführung zu betreiben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Um ein Unternehmen anmelden zu können, muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen. In einigen Gemeinden und Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen.

Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Doch das müsste man zunächst einmal recherchieren, um beim zuständigen Amt zu erscheinen. Nachdem man dies erledigt hat und beim Gewerbeamt vor Ort erschienen ist, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro beträgt.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens und ist somit für jeden Gründer gleich.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie schnell man das Formular ausfüllt. Doch bevor man dieses erhält, müssen Gründer zunächst einige Dokumente vorlegen, die von einem verlangt werden. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man das Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.

Es wäre aber ratsamer, dies vor Ort zu erledigen, da man so die Gewerbeanmeldung etwas weiter hinauszögert. Außerdem kann der Beamte vor Ort auch bei Fragen behilflich sein, denn für die meisten Gründer ist ein solches Formular noch Neuland.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man zum Beispiel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Diese Kosten würden dann monatlich rund 200 Euro betragen, daher entscheide sich die meisten Gründer für ein Nebengewerbe. Falls man ohnehin einem Job nachgeht und nicht die Absicht, dieses kurzfristig zu verlassen, dann muss man ohnehin die Anmeldung eines Nebengewerbes beantragen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaft.

Du hast dich nicht verlesen: wir haben bisher gar nicht über ein Kleingewerbe gesprochen. Denn die Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht gleichbedeutend damit, das man auch hier ein Kleingewerbe anmelden kann. Die Kleingewerbe Anmeldung muss man nämlich beim Finanzamt beantragen, indem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nicht.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser auf dieser Seite sind noch kurz davor, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Daher ist auch dieses Vorhaben und dieses Formular für die meisten ein vollkommen neues Territorium.

Damit man bestmöglich auf die Gewerbeanmeldung vorbereitet ist, erhältst du auf GewerbeAnmeldung.com einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt automatisch.

In der Regel dauert es sieben bis zehn Tage das man diesen Bogen erhält, nach der Gewerbeanmeldung. Wenn man diesen dann endlich erhalten hat, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner, harter Brocken ist.

Gründer sollten sich daher ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen nehmen. Man kann nämlich schnell man aus dem Konzept kommen und die ganzen Fragen, die sehr viele Fachbegriffe enthalten, können einen ganz schön irritieren. In diesem Abschnitt schauen wir uns zwei der wichtigsten Aspekte des Fragebogens an. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Unternehmen anwenden. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch enorm.

Warum ist die gewerbliche Tätigkeit wichtig: Erklärung

Der andere wichtige Bereich, den man sich mit besonderem Augenmerk anschauen sollte, ist die, wo man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben muss. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so stimmen.

Falls nicht, können finanzielle Strafen erfolgen bzw. man verliert die Lizenz für das Unternehmen, im aller schlimmsten Fall. Damit du ein Gefühl dafür bekommst, wie du die gewerbliche Tätigkeit am Besten beschreiben solltest, hier ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.

Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Betrieb hingehen soll.

Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Unternehmen. Das Besondere an dem Kleingewerbe ist, dass dieses gar keine neue Steuernummer benötigt.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma.

Wo erhält man einen Kleingewerbeschein?

Nachdem wir die Frage beantwortet haben, wo man den gewöhnlichen Gewerbeschein erhält, nämlich bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt, folgt die Frage, wo man denn nun ein Kleingewerbeschein erhält. Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein.

Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.

Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wann man das Kleingewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Sofern man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben möchte, dann sollte man das Gewerbeamt in der Stadt finden.

Ansonsten gilt folgende Definition: Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, dann ist man dazu gezwungen, ein Unternehmen anzumelden.

Falls man die Anmeldung nämlich nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.

Zwar wird diese Summe nur bei den hartnäckigsten Fällen verhängt, dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist. Solch eine Summe würde für viele Leute den finanziellen Ruin und Kollaps bedeuten. Deshalb ist es auch umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich vornehmen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.

Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen würde.

Diese Kosten würden rund 200 Euro monatlich bzw. jährlich dann 2400 Euro betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900 Euro kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer.

Das Begriff: IHK

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder?

Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.

Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.

 

Kleingewerbe & Gewerbe anmelden – Welche Kosten hat man bei der Gewerbeanmeldung?

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?


Die Gewerbeanmeldung bereitet einem Gewerbetreibenden keine Kopfzerbrechen, denn die Kosten hier sind wirklich sehr moderat gehalten. Vor allem bei einem Kleingewerbe kommen keine Signifikanten Mehrkosten. Zunächst muss man zum zuständigen Gewerbeamt.

Welche Kosten erwarte sich bei der Gewerbeanmeldung?

Dann wird man auch hereingebeten und man muss eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt ändern. Das sind im Grunde genommen bereits alle Kosten, die auf einen zukommen.

Sofern man ein spezielles Gewerbe hat, können noch weitere Dokumente verlangt werden, die wiederum weitere Kosten verursachen können. Auch entstehen im Laufe des Jahres weitere Kosten, da man eine Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten muss. Aber auch hier sind die Kosten mit 30 bis 70 Euro sehr moderat.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, wo man sich anmelden kann. Daher muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss in der Regel einen Termin vereinbaren, da man ansonsten gar nicht das Gewerbeamt weiter betreten kann. Bei einigen darf man allerdings auch einfach so rein. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Es kann beispielsweise sehr nervig sein, wenn man auf einen Termin warten muss, der vielleicht erst in ein, zwei oder drei Wochen realisiert werden kann. Es kann allerdings genauso quälend langweilig sein, wenn man Mal mehrere Stunden im Wartezimmer verharren muss.

Kann ich auch Online Gewerbe anmelden?

Für all diejenigen, für die weder Option A noch B wirklich interessant klingen, gibt es noch die Alternative C… die Online Gewerbeanmeldung! Dieser Service wird in immer mehr Städten in Deutschland angeboten und kostet keinen Cent mehr. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Vorbei sind die Tage, wo man auf eine Anmeldung warten muss.

Wie lange daurt die Online Gewerbeanmeldung?

Die Online Gewerbeanmeldung dauert nur wenige Minuten. Unabhängig davon, ob man nun die Anmeldung Online durchführen möchte oder das Gewerbeamt besuchen möchte, das Prozedere bleibt in etwa der Gleiche. Nämlich, dass man, nachdem man die Gebühr von 20 bis 60 Euro gezahlt hat, einige Dokumente vorlegen muss.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Bei der Online Anmeldung müsste man dann jeweils eine Kopie der Dokumente hochladen.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man auch das hinter sich gebracht hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Darin müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht werden.

Krankenversicherung

Beispielsweise auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte, denn je nachdem hat man Kosten, die man zu decken hat. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und man erhält dann eine Kopie von dieser. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Damit wäre die Kleingewerbe Anmeldung allerdings noch nicht vollständig.

Man muss nämlich noch beim Finanzamt vorstellig werden, um auch mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen zu können. Kleingewerber müssen in der Regel sieben bis zehn Tage auf eine Rückmeldung vom Finanzamt warten. Das Amt des Gewerbes schickt nämlich die Daten weiter an die anderen Behören, wie dem Amt der Finanzen, der IHK und der Berufsgenossenschaft.

Schritt für die Freiberufler

Freiberufler müssen hingegen selbst aktiv werden und die Anmeldung beim Finanzamt abschließen. Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, doch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Kleingewerbe, zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses sollte man sorgfältig ausfüllen, denn hier kann man einige Fehler machen, die einem im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen bekommen können.

Unter anderem muss man die gewerbliche Tätigkeit beschreiben. Wenn man dies nicht ausführlich genug tut, kann es sein, dass man ein Bußgeld erhält. Außerdem muss man hier auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man für die kommenden für Jahre für dieses Gewerbe diese Option nicht mehr ziehen.

Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, kann man endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.

Was zahlt man im Jahr für ein Kleingewerbe?

Die Kosten ei einem kleinem Gewerbe sind recht moderat. Bei der Anmeldung muss man eine Gebühr zahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe führt, muss man auch die eigene Krankenkasse bezahlen.

Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierfür gibt es keine Ausnahme und gesetzlich kann dagegen nicht vorgegangen werden. Die Gebühr für ein Gewerbe, welches nicht im Handelsregister ist, beträgt rund 30 bis 70 Euro.

Ein Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, muss im Jahr rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Das wären im Grunde genommen bereits alle Kosten, die nach der Gewerbeanmeldung auf einen zukommen könnte.

Es kann jedoch sein, dass man nach relativ kurzen Zeit nach der Anmeldung bereits eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. In manchen Fällen kann diese es in sich haben. Falls Mal Neuanschaffungen benötigt werden oder man das Geld für etwas anderes geplant hatte, muss man dieses dann für kommende Wochen und Monate verschieben. Doch keine Panik, auch hierfür gibt es eine Lösung.

Man kann nämlich als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen widersprechen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, wir bieten da die in Deutschland einmalige IHK Gebührenberatung an. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro reduziert werden können.

Ja, du hast richtig gelesen, bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn du dich ebenfalls von der IHK Gebührenberatung überzeugen und mehr erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Nach der Gewerbeanmeldung warten keine hohen Kosten auf den Neugründer. Das Kleingewerbe ist ein idealer Start in die Selbstständigkeit und ist für jeden Gründer ein Geheimtipp. Die Kosten sind recht moderat und auch die Gebühren auf das Jahr hochgerechnet sind im mittleren zwei stelligem Bereich!

 

Wie man die Gewerbeanmeldung richtig hin bekommt!

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?


Bevor man beim Gewerbeamt und noch viel weiter, vor dem Eintrag im Handelsregister, müssen sich selbstständige die Frage stellen, ob sie überhaupt zu der Gruppe dazugehören, die ein Gewerbe anmelden müssen. Denn es gibt auch Selbstständige, die allerdings kein Gewerbe besitzen.

Dazu gehören zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese haben grundsätzlich keine unternehmerischen Interessen, sondern verfolgen einfach ihre Leidenschaft, mit der sie bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Viel häufiger vertreten und auch eher gemeint sind dagegen die Freiberufler. Freiberufler sind bekannt dafür, kein Gewerbe besitzen zu müssen. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Dazu zählen unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller,
  • und viele mehr.

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Nachdem geklärt worden ist, ob die Tätigkeit, die man ausüben möchte, freiberuflicher oder gewerblicher Natur entspringt muss man als nächstes klären, ob man die gewerbliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen haben möchte.

Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.

Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Freiberufler oder nicht? Check! Handelsregister eintragen oder nicht? Check! Nachdem man die zwei Punkte abgearbeitet hat, muss man, um ein Gewerbe anmelden zu können, beim Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt in der Regel einfacher, als es in Wirklichkeit ist.

Denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann. Zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig machen konnte, muss man als nächstes recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen vorher festgelegten Termin benötigt oder ob man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen kann.

All diese Möglichkeiten haben sowohl ihre Vor- als auch Nachteile. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man jede Menge Zeit im Wartezimmer verbringen wird, da der Andrang für eine Gewerbeanmeldung relativ groß sein dürften.

Hier ein kleiner Tipp: es lohnt sich, wenn man bereits am frühen Morgen oder gegen Mittag beim Gewerbeamt vorbeischaut, da zu dieser Uhrzeit die meisten Leute entweder auf dem Weg zur Arbeit sind oder gerade ihre Mittagspause haben. Solch ein Problem hätte man nicht, wenn man einen Termin hätte.

Man würde relativ zügig rankommen und könnte so die Gewerbeanmeldung schnell hinter sich bringen. Doch bis es denn überhaupt so weit wäre, wäre das Problem. Denn in einigen Ämtern kann es sein, dass Termine über mehrere Wochen und Monate hinweg verbucht sind.

Diese Probleme hätte man nicht, wenn man das Gewerbe einfach online anmelden würde. Denn mithilfe der Online Gewerbeanmeldung gelingt die Anmeldung nicht nur viel schneller (dauert nur wenige Minuten), sondern ist auch noch unkompliziert.

Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit finden können, beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung. Denn man kann ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.

Ein weiteres Plus: dadurch, dass man keine Infoblätter erhält, ist man umweltfreundlicher unterwegs. Doch auch die Online Anmeldung hat seine Haken. Zum einen wird die elektronische Unterschrift nicht überall akzeptiert, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.

Dann müsste man die eigene Unterschrift dann entweder persönlich vor Ort nachreichen oder per Post schicken. Zudem wird diese Art der Gewerbeanmeldung noch nicht überall in Deutschland angeboten.

Nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bisher der Fall. Nachdem dies geklärt ist und man nun an dem Tag der Anmeldung angekommen ist, geht es nun wie folgt weiter.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch zahlt man die Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man einige erforderliche Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung richtig ausfüllen?

Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen. Wir würden davon jedoch eher abraten.

Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.

Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.

Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe. Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Auch findet die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Amt des Gewerbes statt, sondern beim Amt der Finanzen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir leben in Deutschland. In einem der Länder, wo es nicht nur sehr viele Regeln gibt, sondern für die Missachtung dieser Regeln man auch noch drastische Maßnahmen erwarten darf. Es ist für Gründer eines der größten Albträume, aufgrund irgendwelcher Kleinigkeiten Unsummen an Geld zu verdienen.

Dazu gehört eben auch, den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu erwischen. Wer bereits jetzt schon weiß, das er die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte keine unnötige Zeit mehr verschwinden und die Anmeldung sofort beantragen.

Ansonsten drohen, sofern man die Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen hat, eine enorme finanzielle Strafe. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.

Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat nämlich die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.

Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann. Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen.

Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht.

Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Es ist vielleicht eines der bekanntesten Mythen überhaupt: gibt es einen kleinen Gewerbeschein oder nicht? Ist dieser Gewerbeschein nur für Kleingewerbetreibende oder kann ihn jeder haben? Wenn ja, was muss man tun, um einen solchen Schein in den Händen halten zu können?

Die Beantwortung der Frage ist allerdings sehr einfach: es gibt keinen Kleingewerbeschein. Es hat ihn auch nie gegeben. Der Grund, weshalb viele vermuten, dass es dennoch einen solchen Schein gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Gewerbeamt kein Kleingewerbe als Rechtsform auswählen kann. Deshalb vermuten viele, dass Kleingewerbetreibende ein eigenes Formular zusätzlich bekommen. Doch das ist nicht der Fall.

Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?

Ja. Jeder Gewerbetreibende, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen hat, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich verpflichtend und man hat keine Möglichkeit, von dieser Pflicht zu entkommen. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Außerdem bietet sie Unternehmern an, dass diese Weiterbildungskurse wahrnehmen und so das Image des Unternehmens weiter aufpolieren können. Für diese Dienste verlangt die IHK auch einige Gebühren. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man innerhalb eines Geschäftsjahres nicht mehr wie 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, dann muss man auch keine Beiträge bezahlen.

An dieser Stelle würde ich dir jetzt lieber sagen, dass damit alles zur IHK gesagt worden ist, doch leider ist dies nicht der Fall… denn die IHK hat eine schlechte Seite an sich.. die sich insbesondere im ersten Geschäftsjahr bemerkbar macht… wenn man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Denn dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Dort muss man dann eine Gebühr bezahlen, damit man überhaupt weiter kommt. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und hat nichts mit den Kosten der Rechtsform zu tun. Diese Kosten muss jeder Gründer abdecken.

 

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Noch bevor man das zuständige Gewerbeamt in der Stadt aufsucht, muss man vorher erst einmal festlegen, ob man das Gewerbe im Handelsregister eintragen möchte. Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.

Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?

Wer die Gewerbeanmeldung durchführen möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In der Regel klingt das einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass das Ganze Prozedere Komplex wäre, sondern vielmehr deshalb, weil man zunächst einmal das zuständige Amt finden muss.

Vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst schauen, bei welchen man die Gewerbeanmeldung durchführen muss. Auch kann es sein, dass noch andere Ämter, wie das Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer die Erlaubnis haben, Gewerbeanmeldungen anzunehmen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man nun beim zuständigen Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr die Gewerbeanmeldung bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Bei der Anmeldung erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Man macht da Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb. Unter anderem wird auch hier die Frage geklärt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse in der Regel von der eigenen Tasche bezahlt. Für Leute, die bereits einen Hauptjob haben, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit daher ideal. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Wie kan ich den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem das Formular ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulares erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat. Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt deine Informationen.

Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung vom Finanzamt erfolgen sollte, dann kann man Mal da anrufen.

Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

Man erhält vom Amt der Finanzen zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen muss mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da hier viele wichtige Dinge geregelt werden. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man hier die genaue gewerbliche Tätigkeit angeben.

Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert genau, ob die abgegebene Beschreibung denn auch genau zur Tätigkeit passt. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Man hat die Möglichkeit, sofern sich etwas am Gewerbe ändern sollte, dies sofort dem Amt der Finanzen zu melden.

Hierbei sollte man allerdings nicht allzu lange warten. Nachdem man auch den Fragebogen abgeschickt hat, kann man nun endlich mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen und Gewinne erwirtschaften.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden noch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Sofern man Mitarbeiter hat, muss man diese versichern lassen. Eine eigene Versicherung muss man da nicht abschließen. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und auch kann man sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

Persönliche Daten des Betriebsinhabers

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

Angaben zum Betrieb

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit dem Gewerbeamt melden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man rückwirkend Gewrbeanmeldung beantragen?

Ja. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?

Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Eine Gewerbeanmeldung muss man dann durchführen, wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt, die eine klare Absicht der Gewinnerzielung hat. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne ein Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht sind Leute, die zu Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie viel kostet ein Gewerbe im Jahr?

Nachdem man bei dem Gewerbeamt war und die Gewerbeanmeldung hinter sich gebracht hat und den Gewerbeschein in den Händen hält, wird einem erst recht klar, welche Verantwortung man da eigentlich trägt. Auch eine finanzielle Verantwortung, die man rechtfertigen muss.

Die meisten Leser auf dieser Seite möchten ein Kleingewerbe anmelden, daher ist es ratsam, anhand eines Beispiels zu erläutern, welche Summen auf einen zu kommen können. Jedoch kann man bereits jetzt schon sagen, dass die meisten Kosten auch auf andere Gewerbe zutreffend sind.

Als erstes kommen die Kosten bei der Anmeldung des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60€ und sind nur einmalig. Weitere Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter steigen, abhängig von den Einnahmen des Gewerbes. Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr bezahlen.

Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält. Diese Rechnung kann für viele Anfangs ein schock sein, da man damit zum einen nicht rechnet, zum anderen auch gar nicht vorgewarnt wird.

Doch keine Sorge, auch hier kannst du auf unsere Hilfe zählen. Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Dort prüfen Experten die Möglichkeit, ob die Minderung der Rechnung auf ein Minimum gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, dennoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache.

Für weitere Informationen klicke hier. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn du Neuanschaffungen benötigst, eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter einstellst, eine Internetseite aufbaust, Kurse besuchst, Patente anmeldest oder auch wenn du einen zweites Geschäft aufmachen möchtest. Das sind allerdings Kosten, die man bereit ist zu zahlen, da diese als Investitionen gesehen werden können.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.