Gewerbeschein online beantragen – wo ist es möglich und wie lange dauert es?

Gewerbeschein online beantragen

In Deutschland den Gewerbeschein online beantragen

Die Gewerbeanmeldung ist in Deutschland für alle Gewerbe verpflichtend. Dennoch hat nicht jeder Unternehmer die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung persönlich durchzuführen. Inzwischen existiert in vielen Städten die Option, den Gewerbeschein online zu beantragen.

Möchtest du den Gewerbeschein über das Internet erhalten, musst du folglich nur in Erfahrung bringen, wo es möglich ist. Zugleich musst du beachten, dass der Antrag eine gewisse Bearbeitungszeit hat.

Grundinformationen zum Gewerbeschein

Der Gewerbeanmeldungsschein bescheinigt in Deutschland die ordnungsgemäße Anmeldung jedes Gewerbes. Lediglich Unternehmen, welche einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, müssen angemeldet werden.

Der Nachweis wird umgangssprachlich Gewerbeschein, Gewerbekarte oder Gewerbeanzeige genannt. Der Unternehmer kann den Gewerbeschein nicht beantragen. Er erhält ihn automatisch von der Gewerbemeldestelle in seiner Stadt oder Gemeinde, da er die unterzeichnete und gestempelte Kopie des Anmeleformulars ist.

Den Gewerbeschein online beantragen

Grundsätzlich meldest du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt in deiner Gemeinde oder Stadt persönlich an. Hierzu musst du zum Amt fahren und das Antragsformular holen. Viele Städte und Gemeinden stellen das benötigte Formular zugleich online per Download zur Verfügung, sodass du es nur noch ausfüllen und entweder persönlich vorbeibringen oder per Post einsenden musst.

Ein reiner Onlineservice ist noch nicht überall in Deutschland möglich. Dennoch existiert zusätzlich die Optionen, dein Gewerbe komplett über das Internet anzumelden und somit den Gewerbeschein online zu beantragen.

Entscheidest du dich für die Onlinevariante, musst du dich gegebenenfalls für den Service auf der Webseite registrieren. Viele Online-Services stellen die digitale Gewerbeanmeldung unter dem Reiter bzw. der Bezeichnung „eMeldung“ zur Verfügung.

Online Beantragung von Gewerbeschein

Die Onlineanmeldung unterscheidet sich im Inhalt kaum von der Standardanmeldung. Du musst das Formular ordnungsgemäß ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen als Anhang beifügen. Zu den Unterlagen gehören unter anderem

  • ein gültiger Ausweis
  • alle Genehmigungen
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • gegebenenfalls die Zustimmung der Gesellschafter

Damit der Anhang mitgeschickt wird, solltest du die Dateien am besten als Bild- oder PDF-Format speichern. Benötigst du Hilfe bei der Onlineanmeldung deines Gewerbes, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Unsere praktische Checkliste hier zeigt dir zugleich, welche Unterlagen du benötigst und Schritte du beachten solltest.

Ob du die Anmeldung persönlich durchführst oder ob alle Gesellschafter für sie verantwortlich sind, hängt stark von deinem Unternehmen ab. Bei Einzelunternehmen muss stets der Inhaber die Anmeldung erledigen.

Bei Personengesellschaften muss die Anmeldung durch alle Gesellschafter durchgeführt werden. Bei juristischen Personen wickelt der Geschäftsführer oder der Vorstand die Anmeldung ab.

Für die Anmeldung sind zahlreiche Angaben notwendig. Verpflichtend sind generell

  • Rechtsform des Betriebs
  • Angaben zum Betrieb
  • Angaben zum Inhaber
  • Angaben zu deiner Identität
  • Anschriften
  • Tätigkeiten

Den Gewerbeschein nach der Gewerbeanmeldung erhalten

Du musst nicht den Gewerbeschein beantragen. Dein gestempeltes Anmeldeformular fungiert als Beleg und somit als dein Gewerbeschein. Manchmal kann es passieren, dass du eine Kopie des Belegs ausdrucken, unterschreiben und an dein zuständiges Gewerbeamt schicken musst.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Erst musst du die Anmeldegebühr von ungefähr 10 Euro bis 60 Euro entrichten. Innerhalb weniger Tage bekommst du die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Direkt im Anschluss melden sich das Finanzamt sowie die IHK oder die HWK bei dir.

Die meisten Gewerbetreibenden müssen verpflichtend Mitglied bei der IHK oder der HWK werden. Bei den Kammern gibst du Angaben zu deinem voraussichtlichen Umsatz an, beim Finanzamt hingegen hinterlegst du den steuerlichen Erfassungsbogen.

Pflicht zum Gewerbeschein

Generell muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland einen Gewerbeschein besitzen. Fehlt dir der Schein oder ignorierst du die Anmeldung, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Ebenso können Steuernachzahlungen vom Finanzamt anfallen. Unter dem Begriff Gewerbetreibender wird jede Person verstanden, welche selbstständig und gewinnorientiert einer Tätigkeit nachgeht.

Die Gewerbefreiheit in Deutschland bietet dir die Chance, dein eigenes Gewerbe anzumelden und eine Gewerbekarte zu erhalten. Damit deine Tätigkeit für ein Gewerbe anerkannt wird, muss diese legal und klar erkennbar sein. Folglich besteht eine Ausnahme bei Hobbys sowie bei Freiberuflern.

Bist du selbstständig und gehörst zugleich zur Gruppe der Freien Berufe an, entfällt für dich die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Dadurch musst du keinen Gewerbeschein beantragen oder eine Gewerbesteuer zahlen.

Ergänzend musst du ebenfalls keine Rechtsform wählen oder dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen. Lediglich die Meldepflicht beim Finanzamt besteht für dich.

Auch als Hobbyist benötigst du keinen Gewerbeschein, um deiner Tätigkeit legal nachgehen zu können. Unter Hobbyist wird eine Person verstanden, welche keinen Katalogberuf ausübt. Zugleich betreibst du dein Unternehmen in einem nicht profitorientierten sowie geringen Umfang.

Beispielsweise verkaufst du in unregelmäßigen Abständen Gebrauchtware über das Internet, reparierst für Freunde und Bekannte gegen eine geringe Entlohnung Gegenstände oder Kleidungsstücke oder pflanzt dein eigenes Obst und Gemüse an und gibst Teile deiner Ernte deinen Freunden.

Anders als bei Freiberuflern musst du deine Tätigkeit nicht dem Finanzamt melden. Zugleich hast du einen jährlichen Freibetrag von maximal 410 Euro, welchen du als Gewinn erwirtschaften darfst.

Damit du immer genau weißt, wie viel Umsatz du machst, solltest du am besten ein Kassenbuch führen. Mit dem Buch kannst du gegebenenfalls beim Finanzamt deinen Umsatz und Gewinn nachweisen und dadurch Probleme umgehen.

Was tun, wenn man den Gewerbeschein verliert

Nur mit einem Gewerbeschein ist es dir in Deutschland gestattet, dein Unternehmen legal zu führen. Hast du den Gewerbeschein verloren oder ist er plötzlich verschwunden, betreibst du jedoch nicht verbotenerweise dein Gewerbe. Ab welchem Zeitpunkt du deinen Gewerbenachweis verlierst, ist dabei nicht relevant.

Bei manchen Unternehmen verschwindet er bereits in der Gründungsphase, da sich zu dieser Zeit besonders viele Unterlagen und Dokumente anhäufen. Verlierst du deinen Gewerbeschein hingegen beim Umzug in ein anderes Büro, ist dies ebenso kein Problem. Der Gewerbeschein wird dir in diesem Fall ein zweites Mal ausgestellt.

Findest du deine Gewerbekarte nicht wieder, musst du eine Zweitschrift beantragen. Das Gewerbeamt sollte dir die Zweitschrift in der Regel ohne Probleme ausstellen. Damit die Formalitäten schnell abgewickelt werden können, solltest du jedoch deinen Personalausweis mit zum Gespräch nehmen.

Mit dem Ausweis identifizierst du dich, wodurch das Gewerbeamt dich deinem Unternehmen zuordnen kann. Hast du deinen Gewerbeschein verloren, musst du somit die gesamte Anmeldung nicht einmal erledigen und erneut die Anmeldekosten bezahlen.

Dennoch ist der Ausdruck der Zweitschrift nicht immer kostenlos. Das Gewerbeamt kann für den Ausdruck eine Gebühr verrechnen, welche du vor Ort bezahlen musst.

Hast du deinen Gewerbeschein per Onlineservice digital beantragt, musst du nicht immer persönlich zum Gewerbeamt fahren. Die Zweitschrift lässt sich unter Umständen ebenso online beantragen.

Ob der Gewerbenachweis jedoch als Zweitschrift auch über das Internet zugänglich ist, solltest du am besten rechtzeitig bei deinem Gewerbeamt in Erfahrung bringen. Am besten rufst du dein zuständiges Amt an und fragst nach, wie du an die Zweitschrift gelangst, welche Dokumente notwendig sind und wie hoch die Kosten sind.

Den Gewerbeschein einfach online beantragen

In vielen deutschen Städten und Gemeinden ist es inzwischen möglich, die Gewerbeanmeldung online abzuwickeln und somit den Gewerbeschein digital zu bekommen. Für die Anmeldung und den Erhalt des Gewerbescheins benötigst du vor allem

  • das Anmeldeformular
  • einen Personalausweis
  • alle Unterlagen in digitaler Form

Die Onlinevariante des Gewerbenachweises gilt dabei gleich wie der direkte Nachweis des Gewerbeamts. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir jederzeit gerne, wenn du deinen Gewerbeschein über das Internet beantragen möchtest.

Weitere Gewerbe Themen:

Gewerbe ohne Gewerbeschein

Was ist ein Gewerbe und der Gewerbeschein?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige und langfristige Tätigkeit. Wenn man mit einer Tätigkeit Einnahmen erzielt, ohne dass man dabei im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wenn die Anmeldung erfolgt ist, kriegt man den Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung des Amtes, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ohne den Gewerbeschein ist die Ausübung nicht gestattet. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der möchte auch ein Gewerbe anmelden darf.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Um ein Gewerbeamt anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dafür muss man zunächst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt oder aber auch andere Gemeinden sind für die Anmeldung zuständig. Wenn man nun das Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man eventuell einen Termin machen.

Beim Amt des Gewerbes vor Ort füllt man das Formular zur Anmeldung aus, reicht die notwendigen Unterlagen ein und zahlt die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn dies erledigt ist, kriegt man auch sofort den Gewerbeschein und kann im Grunde auch schon starten.

Kann man ein Gewerbe online anmelden?

In einigen Städten bietet sich auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort, nur dass man es von Zuhause aus erledigt, welches ein großer Vorteil ist.

Durch die Online Anmeldung kann man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden und kann die lästigen Wartezeiten vor Ort vermeiden. Vor allem eignet es sich am besten für die, die hauptberuflich noch tätig sind und nur ein Nebengewerbe anmelden möchten. Als Berufstätiger hat man nicht immer Zeit und kann auch nicht jeder Zeit Urlaub kriegen. Die Bestätigung nach der Online Anmeldung kriegt man zugeschickt und kann auch dann starten.

Welche Unterlagen muss man beim Gewerbeamt einreichen?

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab welche Art von Gewerbe man anmeldet und um welche Rechtsform es sich handelt. In jedem Fall wird diese Unterlagen benötigt:

  • gültige Personalausweis oder Reisepass,
  • bei nicht EU Bürgern ist der gültige Aufenthaltstitel nötig und eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung.
  • Falls man noch minderjährig ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter,
  • Wenn bei der Gründung eine juristische Person mitwirkt, wird die Zustimmung der gesetzlichen Geschäftsführer,
  • Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, kann es sein, dass man Zulassungen vorweisen muss oder aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Dies wird dann beim zuständigen Amt mitgeteilt.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann die Gewerbeanmeldung in Deutschland erfolgt sein muss, ist klar geregelt. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss das Gewerbeamt besucht werden. Da man den Gewerbeschein benötigt, um offiziell der Tätigkeit nachzukommen, ist die Gewerbeanmeldung auch unumgänglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man am besten sein Gewerbe schon vor Beginn anmelden, damit die Anmeldung rechtzeitig getan ist. Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, können einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Neben dem Bußgeld muss man auch nicht gezahlte Steuern nachträglich zahlen. Somit kann die Gewerbeanmeldung sehr teuer werden und diesen Stress sollte man vermeiden.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Gebühren der Gewerbeanmeldung können von Stadt zu Stadt variieren. Genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro, je nach Art des Gewerbes.

Wie sieht der Gewerbeschein aus?

Auf dem Gewerbeschein findet man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe selbst. Zum Gewerbe findet man folgende Angaben:

  • Wer ist der Geschäftsführer und wie viele gibt es?
  • Bezeichnung des Gewerbes
  • Sitz des Gewerbes
  • Von welcher Rechtsform handelt es?
  • Tätigkeit, welche ausgeübt wird
  • Handelt es von einer Haupt- oder Nebentätigkeit
  • Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt

Der Gewerbeschein ist nicht nur für den Gewerbetreibenden selbst, sondern wird auch bei den weiteren Behörden, wo man das Gewerbe anmelden muss vorgelegt.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach dem Gewerbeamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für den Gewerbetreibenden. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer. Vom Finanzamt kriegt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Diesen muss man ausfüllen und sofort zurückschicken. Neben dem Bogen kriegt man auch eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung findet man Fragen zu finanziellen Aspekten des Gewerbes. Hier gibt man an wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Auch kann man in dem Bogen angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Man kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht gekündigt werden. Die IHK unterstützt und überwacht das Gewerbe.

Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man jährliche Kosten tragen, die aber nicht umsonst gezahlt werden. Die IHK bietet dafür dem Unternehmen Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Das Angebot sollte man in Betracht ziehen, um auch das Gewerbe zu erweitern.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese auch bei den entsprechenden Behörden wie bei der Versicherung und Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Rechtformen gibt es?

Bei den Rechtsformen unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören zum Beispiel Einzelunternehmer und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Anmeldung beginnt ganz einfach beim Gewerbeamt.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Anmeldung etwas aufwendiger. Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine GmbH. Eine Kapitalgesellschaft hat eine beschränkte Haftung. Das heißt, dass man als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem Privatvermögen haften. Dadurch zeichnet es sich aus. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser muss vom Notar beurkundet werden und die Eintragung im Handelsregister ist verpflichtend. Erst danach kann man das Gewerbeamt ausfindig machen.

Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich erkundigen, welche sich finanziell am Besten lohnen würde am Anfang.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wer beim Finanzamt die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt keine Umsatzsteuer. Diese Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützten und ihn in den ersten Jahren entlasten. Jeder darf diese Regelung in Anspruch nehmen, ob Gewerbetreibender oder nicht. Damit man aber keine Umsatzsteuer zahlt, muss man Voraussetzungen erfüllen.

Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt. Das heißt, wenn bereits im ersten Jahr die Umsatzgrenze überschritten wird, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Wer braucht keinen Gewerbeschein?

Es gibt einige Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Dazu zählen Freiberufler und Personen, die in der Urproduktion tätig sind. Freiberufler sind in § 18 des EstG klar geregelt und können von den Gewerbetreibenden abgegrenzt werden. Sie werden abgegrenzt, weil sie von der Gewerbeanmeldung befreit sind.

Als Freiberufler ist man in der Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs, weil es bei ihnen nicht von einer Massenproduktion handelt. Eher im Gegenteil die Leistung, die sie anbieten, ist auf den Wunsch des Kunden angepasst. Allgemein lässt sich sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt. Als Freiberufler meldet man sich beim Finanzamt an. Zu der Urproduktion gehören Land- und Forstwirtschaftler, Wein- und Gartenbau, Tierzucht und Fischerei.

Gibt es eine Gültigkeit für den Gewerbeschein?

Eine Dauer für den Gewerbeschein als solches gibt es nicht. Er ist dauerhaft gültig. Wenn das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, muss diese abgemeldet werden.

Ein Gewerbe als Nebentätigkeit

Wenn man zuerst klein beginnen möchte und nicht direkt den Job kündigen will, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Dies kreuzt man dann im Formular zur Gewerbeanmeldung an. Wenn man zunächst nebengewerblich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten. Im Nachhinein kann man die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Bei der Nebentätigkeit muss man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.

Fazit

Wann in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht ist klar geregelt. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss diese sofort beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist unvermeidbar. Es gibt Ausnahmen, bei denen kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dazu zählen Freiberufler und Menschen, die in der Urproduktion tätig sind.

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

Wie melde ich mein Gewerbe an?

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es ist, denn vor allem in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man erst einmal vorher recherchieren und dann erst zur zuständigen Behörde hingehen. Doch auch davor muss man schauen, ob man überhaupt einfach so erscheinen kann oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung.

Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt. Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.

Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch einige  Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man diese sofort oder kurz vor dem Start anmelden.

Eine genauere Definition, wann die Gewerbeanmeldung beantragt werden soll, sieht so aus: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mithilfe dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu ziehen, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Falls man allerdings keine Gewerbeanmeldung beantragen sollte, dann können harte Konsequenzen folgen, in Form von Bußgeldern. Man sollte mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. In München werden solche Vergehen sogar mit bis zu 50.000 Euro bestraft. Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit rechtzeitig anmeldet.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf bezahlen.

Auch würde das Nachzahlen der Steuern nicht automatisch bedeuten, dass man von irgendwelchen Bußgeldern befreit ist. Diese können dennoch verhängt werden. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen Mal eher milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Kleingewerbe Anmeldung findet nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt statt. Man muss auch gar nicht selbst vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser Bogen hat sieben Seiten und ist ein wahrer Brocken. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt.

Was wird wenn man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht?

Wen man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, dies auch tun kann. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, wo nicht die Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Zu diesen Ausnahmen zählen zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einer Leidenschaft bzw. einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erzielen, ohne dabei die Gewerbeanmeldung zu benötigen.

Dann gibt es noch die, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen die freien Berufe. Dabei sind auch einige bekannte Berufe. Unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • und viele mehr.

Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer eines dieser Berufe ausübt, kann dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen. Beispielsweise der Fotograf könnte dies dann, wenn dieser einen Laden eröffnet und Mitarbeiter beschäftigt.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer erforderlich?

Ein Gewerbe gründen bedeutet gleichzeitig auch, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und es gibt keine Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.

Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten. Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen.

Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.

Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

 

So erhält man den Gewerbeschein

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist vor allem wichtig, dass man schaut, bei welchen Behörden man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Beispielsweise übernehmen in einigen Städten dies auch die Handwerkskammer oder auch das Ordnungsamt. Daher ist es wichtig, das zuständige Amt erst einmal ausfindig zu machen.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Der nächste Schritt sieht dann wie folgt aus: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, was die meisten Gründer bevorzugen dürften, dann kann man in der Regel innerhalb eines Tages den Gewerbeschein mit nach Hause nehmen.

Allerdings muss man auch damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung recht groß sein dürfte und man den halben Tag beim Gewerbeamt verbringen wird. Bei einem Termin würde dies viel schneller vonstatten gehen.

Das Problem hierbei wäre nur, das die Termine für einige Wochen und Monate eventuell bereits belegt sein könnten. Daher kann die Anmeldung erst etwas verspätet vorgenommen werden.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Durch die Digitalisierung begünstigt gibt es mittlerweile auch eine andere Alternative: die Online Anmeldung. Diese Art der Anmeldung macht es möglich, dass man bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen kann.

Vor allem für Leute, die aufgrund der Arbeit nur sehr wenig Zeit finden, bei den entsprechenden Öffnungszeiten vorstellig zu werden oder nicht lange auf einen Termin warten möchten, eine perfekte Alternative. Auch dauert diese Art der Anmeldung nur wenige Minuten und definitiv weniger, als wenn man beim Gewerbeamt die Anmeldung vornimmt.

Allerdings gibt es auch hier ein kleines Manko: zum einen Akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift entweder vor Ort abgeben, was wiederum sehr viel Zeit kostet, oder per Post abschicken.

Ein weiteres Problem ist, das, diese Online Gewerbeanmeldung noch nicht in der gesamten Bundesrepublik angeboten wird. Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man auch vorziehen mag, muss man zunächst schauen, welche dieser Alternativen das eigene Gewerbeamt anbietet.

Wenn wir vom klassischen Weg ausgehen, dann sieht es wie folgt aus: beim Gewerbeamt angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man unter anderem noch einigeUnterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die Mindestkosten, die hierbei anfallen, betragen rund 200 Euro und können weiter ansteigen, je nachdem wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt in der Regel weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Je nachdem, wie Einnahmen aussehen, kann es sein, dass man auch selbst einen Teil dazu beitragen muss.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach dem anmelden beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Damit du für die Gewerbeanmeldung gewappnet bist und nicht durch die Fragen überrascht wirst, erhältst du hier einen exklusiven Blick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anmelden sollte man schleunigst sofort, wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Leute, die zum einen zu den Freiberuflern gehören.

Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften, ohne dies dem Finanzamt zu melden. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen.

Was wird wen man die Gewerbe nicht anmeldet?

Wen man das Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein saftiges Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und gar mehr. Beispielsweise wird in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und auch nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, dass man so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Es ist möglich, das Gewerbe auch rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, kann man sich als Gewerbetreibender erst einmal zurücklehnen. Man muss sich nämlich nicht beim Amt der Finanzen melden. Dies hat bereits das Gewerbeamt für einen übernommen. Nach der Gewerbeanmeldung erhält man in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt.

Falls sich niemand gemeldet haben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen.

Um ein Kleingewerbe eröffnen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Was wird wen man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt?

Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.

Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden. Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen.

Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Unabhängig davon, um welche Art von Gewerbe es auch handelt, muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich so verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Falls das Unternehmen einen Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweist, dann müssen für dieses Jahr keine Beiträge bezahlt werden.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen.

Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein.

Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann. Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen.

Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann.

Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht. Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Um den Gewerbeschein nun erhalten zu können, muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Daraufhin muss man einige Dokumente vorzeigen und ein Formular ausfüllen. Dieses Formular fungiert dann in der Zukunft als Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein selbst allerdings gibt einem Gründer noch nicht das Recht, mit seinem Gewerbe Umsatz und Gewinn zu erzielen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und zurückgeschickt hat.

 

Formular Gewerbeanmeldung

Wo erhält man das Formular zur Gewerbeanmeldung?


Um am Ende des Tages den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man sich zunächst beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei kleineren Gemeinden gibt es in der Regel auch noch nur ein Gewerbeamt, welches für die Gewerbeanmeldung verantwortlich ist.

Bei Großstädten, wie z.B. in Berlin, wo man die Anmeldung sowohl auf Charlottenburg Wilmersdorf, als auch auf Friedrichshain Kreuzberg erledigen kann, muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt einmal erst finden.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?

Wenn das zuständige Amt des Gewerbes einmal ausfindig gemacht worden ist, muss man schauen, ob man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, erhält man in der Regel auch am selben Tag noch den Gewerbeschein, kann aber auch davon ausgehen, das man sehr viele Stunden beim Gewerbeamt verbringen wird.

Wenn man allerdings einen Termin hat, kann man sich sicher sein, dass es nicht solange dauern wird, jedoch kann es sein, dass über mehrere Wochen und Monate hinweg keine Termine für die Gewerbeanmeldung zur Verfügung stehen.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Eine dritte Alternative, die immer mehr am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Für Leute, die direkt ein Gewerbe anmelden möchten, ohne dabei auf irgendwelche Öffnungszeiten zu achten oder einen bestimmten Termin zu benötigten, ideal geeignet.

Problem der Online Gewerbe Anmeldung: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher muss man erst einmal schauen, ob die eigene Stadt auch diese Art der Gewerbeanmeldung akzeptiert.

Wenn man also vor Ort erscheint, dann zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch  Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
  • bei juristischen Personen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular Zuhause auszufüllen, doch davon würden wir eher abraten.

Zum einen deshalb, damit man nicht ein zweites Mal zum Gewerbeamt muss. Zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei entsprechenden Fragen direkt eine Antwort geben kann.

Beim Formular muss man unter anderem angeben, ob man ein nebenberufliches oder ein hauptberufliches Gewerbe anmelden möchte. Falls man die Gründung eines hauptberuflichen Gewerbes beantragt, dann tritt der Fall ein, dass man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche aus bezahlt.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach dem man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Da du nun weißt, dass der Gewerbeschein eigentlich nichts anderes als das eigentliche Formular ist, haben wir bereits ein großes Geheimnis gelüftet. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

 

Freies Gewerbe

Gibt es freie Gewerbe?


Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll. Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.

Wer sind Freiberufler?

Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter

Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?

Freiberufler melden kein Gewerbe an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst. Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, brauchen sie auch keinen Gewerbeschein um starten zu können.

Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?

Als Freiberufler überspringt man die Gewerbeanmeldung und meldet sich direkt beim Finanzamt an. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.

Inhalt des Freiberufliche Anmeldung

In die Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden: Name, Anschrift, Kontaktdaten und Steuer-ID. Außerdem muss man kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte.

Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.

Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises.

Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden. Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man die Tätigkeit ausübt und wird vom Finanzamt entschieden.

Wann muss einer Freiberuflicher anmelden?

Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist für Gewerbetreibende und Freiberufler. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.

İnhalt des Kleinunternehmerregelung

Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

Fazit

Wer in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Freiberufler melden kein Gewerbe an. Sie suchen das für sich zuständige Gewerbeamt auf und melden sich dort an. Danach können sie mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit beginnen.

 

Die wahren Kosten eines Gewerbescheins!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist wichtig zu schauen, den zuständigen Ort zu finden. Denn in einigen Städten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen. Neben dem Gewerbeamt, kann man nämlich die Anmeldung in manchen Städten auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen.

Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.

Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.

Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.

Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja, für Gewerbetreibende, worunter auch ein Kleingewerbe zählt, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls das Gewerbe im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, fallen für den Gründer keine weitere Kosten an. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, dann darf der Umsatz im ersten Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im darauffolgenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro betragen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Ansonsten kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man hier auch noch einige Steuern zahlen muss.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

 

Handelsgewerbe – einfach erklärt!

Was ist ein Handelsgewerbe?


Jedes Gewerbe ist grundsätzlich ein Handelsgewerbe. Also ein Gewerbe, welches langfristig geführt werden soll und die klare Intention verfolgt, einen Profit zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Regel sind Freiberufler bzw. vom Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erforderliche Tätigkeit. Der Besitzer eines Handelsgewerbes ist Kaufmann nach Gesetz.

Kann ein Kleingewerbe als Handelsgewerbe angesehen werden?

Ja, ein Kleingewerbe kann als Handelsgewerbe angesehen werden und der Inhaber wäre dann unter anderem als ein Kannkaufmann gekennzeichnet. Sofern die Rechtsform nichts anderes erlaubt, müssen Gründer das Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Das klingt kompliziert, doch so ist es nicht. Unternehmen, die dazu verpflichtend sind, die Buchführung zu führen, müssen ohnehin beim Handelsregister eingetragen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Kleingewerbe, die selbst darüber entscheiden können, da sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Buchführung zu betreiben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Um ein Unternehmen anmelden zu können, muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen. In einigen Gemeinden und Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen.

Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Doch das müsste man zunächst einmal recherchieren, um beim zuständigen Amt zu erscheinen. Nachdem man dies erledigt hat und beim Gewerbeamt vor Ort erschienen ist, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro beträgt.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens und ist somit für jeden Gründer gleich.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie schnell man das Formular ausfüllt. Doch bevor man dieses erhält, müssen Gründer zunächst einige Dokumente vorlegen, die von einem verlangt werden. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man das Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.

Es wäre aber ratsamer, dies vor Ort zu erledigen, da man so die Gewerbeanmeldung etwas weiter hinauszögert. Außerdem kann der Beamte vor Ort auch bei Fragen behilflich sein, denn für die meisten Gründer ist ein solches Formular noch Neuland.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man zum Beispiel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Diese Kosten würden dann monatlich rund 200 Euro betragen, daher entscheide sich die meisten Gründer für ein Nebengewerbe. Falls man ohnehin einem Job nachgeht und nicht die Absicht, dieses kurzfristig zu verlassen, dann muss man ohnehin die Anmeldung eines Nebengewerbes beantragen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaft.

Du hast dich nicht verlesen: wir haben bisher gar nicht über ein Kleingewerbe gesprochen. Denn die Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht gleichbedeutend damit, das man auch hier ein Kleingewerbe anmelden kann. Die Kleingewerbe Anmeldung muss man nämlich beim Finanzamt beantragen, indem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nicht.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser auf dieser Seite sind noch kurz davor, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Daher ist auch dieses Vorhaben und dieses Formular für die meisten ein vollkommen neues Territorium.

Damit man bestmöglich auf die Gewerbeanmeldung vorbereitet ist, erhältst du auf GewerbeAnmeldung.com einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt automatisch.

In der Regel dauert es sieben bis zehn Tage das man diesen Bogen erhält, nach der Gewerbeanmeldung. Wenn man diesen dann endlich erhalten hat, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner, harter Brocken ist.

Gründer sollten sich daher ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen nehmen. Man kann nämlich schnell man aus dem Konzept kommen und die ganzen Fragen, die sehr viele Fachbegriffe enthalten, können einen ganz schön irritieren. In diesem Abschnitt schauen wir uns zwei der wichtigsten Aspekte des Fragebogens an. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Unternehmen anwenden. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch enorm.

Warum ist die gewerbliche Tätigkeit wichtig: Erklärung

Der andere wichtige Bereich, den man sich mit besonderem Augenmerk anschauen sollte, ist die, wo man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben muss. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so stimmen.

Falls nicht, können finanzielle Strafen erfolgen bzw. man verliert die Lizenz für das Unternehmen, im aller schlimmsten Fall. Damit du ein Gefühl dafür bekommst, wie du die gewerbliche Tätigkeit am Besten beschreiben solltest, hier ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.

Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Betrieb hingehen soll.

Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Unternehmen. Das Besondere an dem Kleingewerbe ist, dass dieses gar keine neue Steuernummer benötigt.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma.

Wo erhält man einen Kleingewerbeschein?

Nachdem wir die Frage beantwortet haben, wo man den gewöhnlichen Gewerbeschein erhält, nämlich bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt, folgt die Frage, wo man denn nun ein Kleingewerbeschein erhält. Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein.

Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.

Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wann man das Kleingewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Sofern man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben möchte, dann sollte man das Gewerbeamt in der Stadt finden.

Ansonsten gilt folgende Definition: Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, dann ist man dazu gezwungen, ein Unternehmen anzumelden.

Falls man die Anmeldung nämlich nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.

Zwar wird diese Summe nur bei den hartnäckigsten Fällen verhängt, dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist. Solch eine Summe würde für viele Leute den finanziellen Ruin und Kollaps bedeuten. Deshalb ist es auch umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich vornehmen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.

Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen würde.

Diese Kosten würden rund 200 Euro monatlich bzw. jährlich dann 2400 Euro betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900 Euro kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer.

Das Begriff: IHK

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder?

Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.

Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.

 

Kleingewerbe & Gewerbe anmelden – Welche Kosten hat man bei der Gewerbeanmeldung?

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?


Die Gewerbeanmeldung bereitet einem Gewerbetreibenden keine Kopfzerbrechen, denn die Kosten hier sind wirklich sehr moderat gehalten. Vor allem bei einem Kleingewerbe kommen keine Signifikanten Mehrkosten. Zunächst muss man zum zuständigen Gewerbeamt.

Welche Kosten erwarte sich bei der Gewerbeanmeldung?

Dann wird man auch hereingebeten und man muss eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt ändern. Das sind im Grunde genommen bereits alle Kosten, die auf einen zukommen.

Sofern man ein spezielles Gewerbe hat, können noch weitere Dokumente verlangt werden, die wiederum weitere Kosten verursachen können. Auch entstehen im Laufe des Jahres weitere Kosten, da man eine Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten muss. Aber auch hier sind die Kosten mit 30 bis 70 Euro sehr moderat.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, wo man sich anmelden kann. Daher muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss in der Regel einen Termin vereinbaren, da man ansonsten gar nicht das Gewerbeamt weiter betreten kann. Bei einigen darf man allerdings auch einfach so rein. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Es kann beispielsweise sehr nervig sein, wenn man auf einen Termin warten muss, der vielleicht erst in ein, zwei oder drei Wochen realisiert werden kann. Es kann allerdings genauso quälend langweilig sein, wenn man Mal mehrere Stunden im Wartezimmer verharren muss.

Kann ich auch Online Gewerbe anmelden?

Für all diejenigen, für die weder Option A noch B wirklich interessant klingen, gibt es noch die Alternative C… die Online Gewerbeanmeldung! Dieser Service wird in immer mehr Städten in Deutschland angeboten und kostet keinen Cent mehr. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Vorbei sind die Tage, wo man auf eine Anmeldung warten muss.

Wie lange daurt die Online Gewerbeanmeldung?

Die Online Gewerbeanmeldung dauert nur wenige Minuten. Unabhängig davon, ob man nun die Anmeldung Online durchführen möchte oder das Gewerbeamt besuchen möchte, das Prozedere bleibt in etwa der Gleiche. Nämlich, dass man, nachdem man die Gebühr von 20 bis 60 Euro gezahlt hat, einige Dokumente vorlegen muss.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Bei der Online Anmeldung müsste man dann jeweils eine Kopie der Dokumente hochladen.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man auch das hinter sich gebracht hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Darin müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht werden.

Krankenversicherung

Beispielsweise auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte, denn je nachdem hat man Kosten, die man zu decken hat. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und man erhält dann eine Kopie von dieser. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Damit wäre die Kleingewerbe Anmeldung allerdings noch nicht vollständig.

Man muss nämlich noch beim Finanzamt vorstellig werden, um auch mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen zu können. Kleingewerber müssen in der Regel sieben bis zehn Tage auf eine Rückmeldung vom Finanzamt warten. Das Amt des Gewerbes schickt nämlich die Daten weiter an die anderen Behören, wie dem Amt der Finanzen, der IHK und der Berufsgenossenschaft.

Schritt für die Freiberufler

Freiberufler müssen hingegen selbst aktiv werden und die Anmeldung beim Finanzamt abschließen. Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, doch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Kleingewerbe, zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses sollte man sorgfältig ausfüllen, denn hier kann man einige Fehler machen, die einem im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen bekommen können.

Unter anderem muss man die gewerbliche Tätigkeit beschreiben. Wenn man dies nicht ausführlich genug tut, kann es sein, dass man ein Bußgeld erhält. Außerdem muss man hier auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man für die kommenden für Jahre für dieses Gewerbe diese Option nicht mehr ziehen.

Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, kann man endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.

Was zahlt man im Jahr für ein Kleingewerbe?

Die Kosten ei einem kleinem Gewerbe sind recht moderat. Bei der Anmeldung muss man eine Gebühr zahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe führt, muss man auch die eigene Krankenkasse bezahlen.

Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierfür gibt es keine Ausnahme und gesetzlich kann dagegen nicht vorgegangen werden. Die Gebühr für ein Gewerbe, welches nicht im Handelsregister ist, beträgt rund 30 bis 70 Euro.

Ein Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, muss im Jahr rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Das wären im Grunde genommen bereits alle Kosten, die nach der Gewerbeanmeldung auf einen zukommen könnte.

Es kann jedoch sein, dass man nach relativ kurzen Zeit nach der Anmeldung bereits eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. In manchen Fällen kann diese es in sich haben. Falls Mal Neuanschaffungen benötigt werden oder man das Geld für etwas anderes geplant hatte, muss man dieses dann für kommende Wochen und Monate verschieben. Doch keine Panik, auch hierfür gibt es eine Lösung.

Man kann nämlich als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen widersprechen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, wir bieten da die in Deutschland einmalige IHK Gebührenberatung an. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro reduziert werden können.

Ja, du hast richtig gelesen, bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn du dich ebenfalls von der IHK Gebührenberatung überzeugen und mehr erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Nach der Gewerbeanmeldung warten keine hohen Kosten auf den Neugründer. Das Kleingewerbe ist ein idealer Start in die Selbstständigkeit und ist für jeden Gründer ein Geheimtipp. Die Kosten sind recht moderat und auch die Gebühren auf das Jahr hochgerechnet sind im mittleren zwei stelligem Bereich!