Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt zur Selbstständigkeit. Fast jeder von uns träumt davon, durch die eigene gewerbliche Tätigkeit sein Lebensunterhalt zu verdienen und selbstbestimmt arbeiten zu können. Das man keinen Chef mehr vor sich hat und sein eigener Chef ist.

Eventuell auch, um Leute einzustellen, die vielleicht nicht überall angenommen werden können, weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden können. Doch als Selbstständiger kann man selbst entscheiden, welche Qualifikationen und Talente man für sein eigenes Gewerbe benötigt. Diese Freiheit ist das höchste Gut, was wir Menschen besitzen. Und genau das spiegelt das Unternehmertum wieder.

Wir sind stolz, das du deine Informationen auf unserer Seite beschaffen möchtest. Wir stehen dir mit Rat und Tat bei Seite. Auf dieser Seite findest du alles notwendige, um genau darüber bescheid zu wissen, wo, wann und wie du dein Gewerbe anzumelden brauchst. Du wirst hier auf deine Kosten kommen, ohne dabei irgendwelche Kosten zu tragen, denn alle Inhalte sind kostenlos verfügbar und Online gestellt. Wir wünschen dir viel Spaß beim durchstöbern.

Wo muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?

Wer die Gewerbeanmeldung durchführen möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In der Regel klingt das einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass das Ganze Prozedere Komplex wäre, sondern vielmehr deshalb, weil man zunächst einmal das zuständige Amt finden muss. Vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst schauen, bei welchen man die Gewerbeanmeldung durchführen muss.

Auch kann es sein, dass noch andere Ämter, wie das Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer die Erlaubnis haben, Gewerbeanmeldungen anzunehmen. Nachdem man nun beim zuständigen Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr die Gewerbeanmeldung bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem dabei haben muss man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Bei der Anmeldung erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Man macht da Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb. Unter anderem wird auch hier die Frage geklärt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse in der Regel von der eigenen Tasche bezahlt. Für Leute, die bereits einen Hauptjob haben, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit daher ideal. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulares erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat.

Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt deine Informationen. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung vom Finanzamt erfolgen sollte, dann kann man Mal da anrufen.

Man erhält vom Amt der Finanzen zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen muss mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da hier viele wichtige Dinge geregelt werden. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man hier die genaue gewerbliche Tätigkeit angeben. Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert genau, ob die abgegebene Beschreibung denn auch genau zur Tätigkeit passt. Falls nicht, können Bußgelder drohen.

Man hat die Möglichkeit, sofern sich etwas am Gewerbe ändern sollte, dies sofort dem Amt der Finanzen zu melden. Hierbei sollte man allerdings nicht allzu lange warten. Nachdem man auch den Fragebogen abgeschickt hat, kann man nun endlich mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen und Gewinne erwirtschaften.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden noch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man Mitarbeiter hat, muss man diese versichern lassen.

Eine eigene Versicherung muss man da nicht abschließen. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und auch kann man sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit dem Gewerbeamt melden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf. Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?

Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten. Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Eine Gewerbeanmeldung muss man dann durchführen, wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt, die eine klare Absicht der Gewinnerzielung hat.

Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne ein Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht sind Leute, die zu Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie viel kostet ein Gewerbe im Jahr?

Nachdem man bei dem Gewerbeamt war und die Gewerbeanmeldung hinter sich gebracht hat und den Gewerbeschein in den Händen hält, wird einem erst recht klar, welche Verantwortung man da eigentlich trägt. Auch eine finanzielle Verantwortung, die man rechtfertigen muss.

Die meisten Leser auf dieser Seite möchten ein Kleingewerbe anmelden, daher ist es ratsam, anhand eines Beispiels zu erläutern, welche Summen auf einen zu kommen können. Jedoch kann man bereits jetzt schon sagen, dass die meisten Kosten auch auf andere Gewerbe zutreffend sind.

Als erstes kommen die Kosten bei der Anmeldung des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60€ und sind nur einmalig. Weitere Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter steigen, abhängig von den Einnahmen des Gewerbes. Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr bezahlen.

Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält. Diese Rechnung kann für viele Anfangs ein schock sein, da man damit zum einen nicht rechnet, zum anderen auch gar nicht vorgewarnt wird. Doch keine Sorge, auch hier kannst du auf unsere Hilfe zählen.

Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Dort prüfen Experten die Möglichkeit, ob die Minderung der Rechnung auf ein Minimum gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, dennoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier.

Gibt es weitere Kosten?

Weitere Kosten können dann entstehen, wenn du Neuanschaffungen benötigst, eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter einstellst, eine Internetseite aufbaust, Kurse besuchst, Patente anmeldest oder auch wenn du einen zweites Geschäft aufmachen möchtest. Das sind allerdings Kosten, die man bereit ist zu zahlen, da diese als Investitionen gesehen werden können.

Fazit:

Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.

 

Als Freiberufler anmelden

Wer sind Freiberufler?


Freie Berufe bzw. Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Aus dem Grund kann man wissen, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht.

Wer zu den Freiberuflern gehört, ist von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Dadurch sind Freiberufler auch von den Gewerbesteuern befreit.

Die Tätigkeiten eines freien Berufes sind eher auf die Kunden abgestimmt und sind auch deshalb nicht gewerblich. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Berufen zählen unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Künstler und Publizisten
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche manchmal einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. In einigen Fällen muss diese auch nachgewiesen werden, wie zum Beispiel Ärzte, weil es von verantwortungsvollen Tätigkeiten handelt und nicht einfach so ausgeübt werden kann.

Wie melden sich Freiberufler an?

Freiberufler müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Zuerst müssen sie dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken bevor sie direkt das Finanzamt persönlich aufsuchen. In dem Schreiben erwähnen sie: Name, Anschrift, Kontaktdaten, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen.

Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss. Neben dem Bogen zur steuerlichen Erfassung muss man zusätzlich eine Kopie seines gültigen Personalausweises nachreichen und eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.

Es gibt auch einige Fälle, wo auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Welche weitere Unterlagen gefordert werden, hängt davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird.

Wann melden sich Freiberufler an?

Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte binnen von vier Wochen nach Beginn erfolgen.

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden können. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen. Für einen neu selbstständigen können die Kosten einen Anfangs belasten.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.

Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Was ist, wenn man Schwierigkeiten hat beim Ausfüllen vom Erfassungsbogen?

Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus.

Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.

Was ist die Regelung für Kleinunternehmer?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch einem Freiberufler steht das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Was kostet die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?

Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, je nach dem welche Rechtsform man anmeldet.

Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.

Welche Behörden kommen noch in Frage?

Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch da eine freiberufliche Tätigkeit nicht gewerblich ist, ist auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend.

Müssen die Freiberufler sich bei anderen Behörden anmelden?

Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht.

Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss. Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen.

Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungswerk verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern.

Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.

Kann man trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch Freiberufler können eine Kapitalgesellschaft anmelden, doch dann verliert er seine steuerlichen Vorteile, denn dann muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Mit der Gewerbeanmeldung ist man auch zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Sie können nur eine GmbH anmelden, aber es muss beachtet werden, dass es nicht allen Berufen zusteht. Das heißt, dass zuerst geprüft werden muss, ob man mit dem Beruf zur Gewerbeanmeldung zugelassen wird.

Auch wenn der Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss, hat er den Vorteil, dass er nicht mit seinem privaten Vermögen haftet. Falls man sich mit einer anderen Person zusammentun möchte, welcher auch Freiberufler ist, hat man die Möglichkeit eine GbR zu gründen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählt zu den Personengesellschaften und muss von mindestens Personen gegründet werden. Dabei ist die Gründung unkompliziert, weil man sich nicht erst im Handelsregister eintragen lassen muss.

Auch ist ein Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtend, welcher trotzdem gemacht werden sollte, um sich selbst abzusichern. Eine GbR wird direkt beim Gewerbeamt angemeldet. Bevor man als Freiberufler sich für eine Rechtsform entscheidet und ein Gewerbe anmelden möchte, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit

Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.

Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen.

Dabei kann man in Ruhe schauen, wie es mit dem Markt aussieht und seine Tätigkeit dem Markt anpassen oder optimieren. Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Gleichzeitig kann man auch eventuell Kunden für sich verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte. Wer mit seiner Nebentätigkeit vertraut geworden und sicher ist, kann es in eine Haupttätigkeit ummelden.

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie haben einen steuerlichen Vorteil, weil sie kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuern zahlen. Neben den Gewerbesteuern können sie sich weitere Steuern sparen.

Als Freiberufler kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen. Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, muss dies beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angekreuzt werden. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen und das Ersparnis in andere Sachen stecken.

Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist. Durch die Nebentätigkeit hat man zusätzlichen Einnahmen und kommt bei den Banken vertrauenswürdiger an. Daraus folgt, dass man kreditwürdig ist.

Fazit

Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und man kann nicht selbst entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung befreit ist oder nicht. Bevor man sich selbstständig macht, sollte man sich erkundigen, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.

Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen. Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt.

In einigen Fällen kann es auch sein, dass man als Freiberufler verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden. Entschieden wird es vom Finanzamt. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer.

Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss dafür im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können.

Damit man die Umsatzsteuer nicht zahlt, muss man die Voraussetzungen bzw. Bedingungen einhalten. Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche bei der Standeskammer angemeldet werden müssen. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die Industrie- und Handelskammer. Es gibt für jeden Beruf eine eigene Standeskammer.

Mit der Anmeldung bei der Standeskammer ist auch die Anmeldung bei der Versorgungskammer verpflichtend. Über die Versorgungskammer zahlt man die Rentenversicherungsbeiträge.

Nicht kammerpflichtige Berufe müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Dies kann der Freiberufler für sich entscheiden. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen.

Als Freiberufler kann man zunächst für sich selbst entscheiden, ob man nebenbei starten möchte. Die Nebentätigkeit eignet sich dann am besten, wenn man sich zuerst unsicher ist.

Während der Nebentätigkeit hat man genug Zeit, um sich auszutesten ohne dabei Zeitdruck zu empfinden. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet und kann sich langsam aufbauen. Es besteht im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit umzumelden.

 

Ein gewerbliches Einzelunternehmen gründen

Was ist ein Einzelunternehmen?


Ein Einzelunternehmer ist in erster Linie jemand, dem das Unternehmen zu 100 Prozent selbst gehört. Er hat keinen Geschäftsführer über sich und kann die Geschicke des Unternehmens mit eiserner Hand führen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er keine Mitarbeiter einstellen oder ein Team aufbauen kann.

Des Weiteren ist das Besondere am Einzelunternehmer, dass dieser sowohl als Freiberufler, als auch als Gewerbetreibender durchgehen kann. Beide, also Freiberufler und Gewerbetreibende, gelten bzw. nennt man ebenfalls Einzelunternehmer. Daher kann es ab und an schwierig sein, diese beiden Begrifflichkeiten von einander zu unterscheiden. Doch ferner könnten diese gar nicht unterschiedlicher sein.

Wer sind Freiberufler?

Ein Freiberufler ist jemand, der sich durch bestimmte Qualifikationen in seinem Themen auszeichnet und benötigt, um der Konkurrenz gegenüber im Vorteil zu sein. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Sie müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Demnach müssen sie auch nicht die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK antreten und zudem keine Gewerbesteuern bezahlen. Gewerbetreibende müssen dies tun. Auch müssen sie vorher den Gang zum Gewerbeamt machen und sich eventuell auch noch überlegen, ob sie das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchten bzw. sogar müssen.

Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?

Manche Unternehmen haben die Möglichkeit, sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen. Doch dann gibt es welche, bei denen es klar ist. Wenn man Gründer einer GmbH ist, dann gilt man als Kaufmann, was wiederum dafür sorgt, dass man im Handelsregister eingetragen werden muss.

Allerdings kann man als Einzelunternehmer auch ein Kleingewerbe gründen. Diese Art des Einzelunternehmers ist nicht dazu verpflichtet, den Handelsregistereintrag machen zu müssen. Doch tun kann es dieser dennoch, um unter anderem folgende Vorteile genießen zu können:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Einzelunternehmen Gründung – wo erledigen?

Um ein Einzelunternehmen gründen zu können, muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer, wie es in Hamburg der Fall ist.

Daher ist es ratsam, erst einmal zu schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint, einen festen Termin benötigt oder die Anmeldung gar auch online vornehmen kann.

Ist man nun dran, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man, um das Gewerbeformular ausfüllen zu können, zunächst einige Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z.b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Wenn man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.

Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen.

Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Jeder Einzelunternehmer, der Besitzer eines Gewerbes ist, wird bei der Anmeldung das Gewerbeformular erhalten und dieses ausfüllen. Damit man auf die Fragen auch dementsprechend vorbereitet ist, erhälst du einen genaueren Einblick auf diese.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Einzelunternehmen gründen?

Es gibt sehr klare Regeln, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Eine kleine Definition wird dir dabei sicherlich helfen zu verstehen, wann die Pflicht der Anmeldung eintrifft: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Was wird wenn man die Anmeldung nicht vornimmt?

Falls man nicht vornimmt, dann muss man mit einem saftigen Bußgeld rechnen, welches bis zu 1000 Euro und weit mehr kosten. Ein Vergleich: in München können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wenn man sich dies einmal vor Augen führt, dann wird einem sehr schnell klar, dass diese Summe den finanziellen Ruin für die meisten bedeuten dürfte. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung nicht auf die leichte Schulter nimmt. Es kann nämlich böse enden.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Keine Panik, du kannst das Einzelunternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hast du bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste.

Kann man ein Einzelunternehmen auch online gründen?

Die Online Anmeldung ist eine sehr schöne Sache, die es vor einem Jahrzehnt noch nicht Mal ansatzweise gab. Man kann mittlerweile nämlich die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Für die Online Gewerbeanmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.

Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.

Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wann muss man beim Finanzamt vorstellig werden?

Wer Gewerbetreibender Einzelunternehmer ist, der muss nicht persönlich zum Finanzamt hin. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt nämlich automatisch nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Es dauert in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran denn gerade liegt, dass es zu diesen Verzögerungen kommt. Wenn man dann die Post erhalten hat, sieht man, dass man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.

Dieser ist mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, ein ganz schön harter Brocken und demnach sollte man sich auch ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen lassen. Ansonsten kann es nämlich sein, dass man voreilig Fehler begeht, die Bares Geld kosten können.

Auf diesem Fragebogen sind vor allem zwei Felder sehr wichtig für Gründer. Zum einen geht es um die Kleinunternehmerregelung. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht. Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann.

Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht.

Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden. Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Wie viel kann man mit einem kleinen Einzelunternehmen im Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Welche Kosten fallen bei einem Einzelunternehmen an?

Das Einzelunternehmen gründen ist nur die halbe Miete, man muss nämlich auch die Kosten im Blick haben und diese beachten. Eines der großen Vorteile dieses Gewerbes ist nämlich, das dieser keine großartigen Kosten verursacht.

Falls man ein Hauptgewerbe führt, muss man in der Regel die eigene Krankenkasse bezahlen. Dies dürfte rund 200 Euro und etwas mehr kosten. Das trifft allerdings nicht auf alle Gründer zu.

Außerdem muss man die Gebühren bei der IHK bezahlen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr kosten. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man zu zahlen hätte. Natürlich können auch immer wieder weitere Kosten auftauchen, wenn das Unternehmen weiter wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt bzw. Versicherungen zahlen muss, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt.

Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmen?

Auch ein kleiner Einzelunternehmer muss Steuern zahlen. Dazu gehören neben der Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer dazu. Falls man Mitarbeiter beschäftigt, dann zahlt man zudem noch die Lohnsteuer.

Das klingt erst mal sehr viel, doch wenn man sich die einzelnen Fälle genauer anschaut, dann kann man sehr viele Steuern sparen. Denn wenn man beispielsweise die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung einhält, dann fallen als erstes keine Umsatzsteuer an.

Bei der Gewerbesteuer sieht es so aus, dass man bis zu 24.500 Euro verdienen kann. Das ist der aktuelle Freibetrag, ohne das man die Gewerbesteuern zahlen muss. Erst wenn der Betrag über 24.500 Euro liegt, fallen dann diese Steuern an.

Bei der Einkommensteuer kann man bis zu 1900 Euro von der Steuer jährlich absetzen. Beispielsweise wenn man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlt, dann kann man so diese angeben und viel dadurch einsparen.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist.

Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann.

Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Sollte man dem Arbeitgeber vom Einzelunternehmen erzählen?

Ob man dem Arbeitgeber vom Einzelunternehmen etwas erzählen sollte, ist jedem selbst überlassen. Eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Kein Gesetz in Deutschland veranlasst einen Gewerbetreibenden dazu, sich seinem Chef gegenüber zu offenbaren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Das gewerbliche Einzelunternehmen sagt nichts anderes aus, dass das Unternehmen 100% dem Gründer gehört. Dieser muss, falls er ein Kaufmann ist, zunächst das Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Anschließend muss man die Anmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vornehmen und dann nur noch warten, bis man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Amt der Finanzen erhalten hat. Hat man dieses ausgefüllt zurückgeschickt, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

 

Online Kleingewerbe Anmeldung beantragen

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man muss anschließend ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Wie bekommt man ein Gewerbeschein?

Die Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen. Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden.

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun?

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln. Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Was wird wen man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht. Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr.Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.

Weitere İnfos von Gebühren

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Unabhängig davon, ob man nun das Gewerbe online anmelden oder nicht, so muss man sich bewusst werden, dass damit eine Verantwortung auf den Gründer zu kommt, die er so bisher in seiner Laufbahn noch nie hatte.

 

Endlich ein Kleinunternehmen gründen

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?


Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann.

Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt.

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen. Darunter zum Beispiel auch:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wo kann man ein Kleinunternehmen gründen?

Wer ein Kleinunternehmen gründen möchte, der muss vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann diesen Bogen vom Amt der Finanzen erhält. Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist.

Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet. Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig. Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung.

Damit man das Gewerbe als Kleinunternehmen gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht der HGB untergeordnet.

Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte.

Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleinunternehmen benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

 

Für welches Gewerbe am Ende entscheiden?

Muss sich jeder Gewerbetreibende beim Gewerbeamt anmelden?


Ja, jeder, der ein ein Gewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus.

Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem beim Amt des Gewerbes dabei sollte man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Unabhängig davon, ob man nun Kleingewerber ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.

Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Monaten Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit man die zu bezahlenden Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.

Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?

Wir Leben in einer Zeit, in der das Internet uns auf der ganzen Welt ein stück näher gebracht hat. Menschen, die Kilometerweit von uns entfernt wohnen, können wir auf dem Smartphone ganz schnell per FaceTime anrufen.

Wir können Freelancer aus dem fernen Asien engagieren oder uns mit Leuten connecten, die nicht nur eine andere Sprache sprechen, sondern eine fast komplett andere Weltvorstellung besitzen. Der Siegeszug macht auch bei der Gewerbeanmeldung nicht halt.

In immer mehr Städten Deutschlands kann man die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir Stundenlang im Wartezimmer waren oder uns mühselig für einen freien Termin beim Gewerbeamt freuen konnten.

Mittlerweile geschieht das meiste Online. Das gute hierbei ist, das man nicht nur Kleingewerbe anmelden kann, sondern auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH mit der Online Anmeldung eröffnet werden können. Das ist bahnbrechend und gehört honoriert. Bei der Online Anmeldung benötigen wir die selben Dokumente, wie beim Amt des Gewerbes auch.

Wer kann ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Dann gibt es allerdings noch einige Ausnahmen, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Darunter sind unter anderem diejenigen, die zur Hobbyregelung gehören. Das sind Leute, die mit einer gewerblichen Tätigkeit kleines Geld verdienen dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Die Grenze hierbei liegt bei 410 Euro im Jahr.

Ebenfalls keine Gewerbeanmeldung durchführen müssen die Freiberufler. Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Auch entfällt durch die Gewerbepflicht die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Zu den freien Berufen gehören unter anderem sehr bekannte Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Schriftsteller,
  • Ingenieure,
  • Anwälte,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller,
  • und viele mehr.

Es ist daher gar nicht so verkehrt, erst einmal zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt.

Wie sieht das Gewerbeanmeldung Formular aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo macht man die Kleingewerbe Anmeldung?

Ein Kleingewerbe anmelden tut man, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat. Das klingt vielleicht paradox, doch so ist es am Ende. Denn, auch wenn man immer annimmt, dass ein Kleingewerbe bei der Gewerbeanmeldung angekreuzt werden kann, so ist dies nicht richtig.

Vielmehr kann man ein Kleingewerbe anmelden, nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man nämlich die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen. Dieser ist die Voraussetzung, damit man als kleines Gewerbe angesehen wird.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer abführen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Das Gewerbe anzumelden ist nur die halbe Miete. Denn dann kommen noch einige Kosten auf einen zu. Da die meisten Leser eher noch vor einer Gewerbeanmeldung stehen, sind zunächst die Bearbeitungsgebühren erwähnenswert.

Diese fallen allerdings nur bei der Gewerbeanmeldung an. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt unterscheiden. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn noch zusätzliche Dokumente verlangt werden. Sofern man ein Hauptgewerbe hat, ist es in der Regel so, dass man auch die eigene Krankenkasse selbst bezahlen muss.

Nach der Gewerbeanmeldung werden die Daten weiter geleitet, unter anderem an auch an die IHK. Auch bei der IHK muss man einige Gebühren zahlen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro pro Geschäftsjahr. Weitere Kosten gibt es allerdings nicht.

Es kann jedoch Mal vorkommen, dass man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, diese kann es in sich haben. Wenn Koorperationen oder Neuanschaffungen anstehen, kann es vorkommen, dass man diese auf einige Monate hinweg verschieben muss.

Doch noch ist nicht aller Tage Abend, zumindest dann, wenn man die Tipps von GewerbeAnmeldung.com zu Herzen nimmt. Als Personengesellschaft kann man der Beitragsrechnung nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Wir bieten eine IHK Gebühren Beratung an.

Bei dieser Kontrollieren ausgewählte Experten die Rechnung und schauen, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren.

Die Möglichkeit besteht, eine Garantie hingegen gibt es allerdings nicht. Doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer zeigen, dass die IHK Gebühren Beratung eine verlässliche Hilfe ist. Für weitere Informationen klicke hier.

Fazit:

Für welches Gewerbe man sich am Ende auch entscheiden sollte, Deutschland ist und bleibt ein gründerfreundliches Land. Bei der Anmeldung kann man nicht viel Falsch machen, denn die Beamten vor Ort helfen einem immer sehr gerne. Auch wenn man die Gewerbeanmeldung Online durchführen möchte, so kann man auf der Seite GewerbeAnmeldung viele nützliche Tipps erhalten.

 

Wo kann man den Gewerbeschein Online beantragen?

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment natürlich einfacher, als es ist. Denn in vielen Großstädten kann es durchaus vorkommen, dass man neben dem Gewerbeamt, sich auch noch beim Ordnungsamt oder bei einer Handwerkskammer für die Gewerbeanmeldung anmelden kann. In der Regel muss man dafür einen Termin vereinbaren.

Andere Gewerbeämter bieten einem auch die Möglichkeit an, einfach vor Ort zu erscheinen, dann hat man allerdings das Problem, dass man vielleicht eine etwas längere Wartezeit vor sich haben wird. Beides hat eben seine Vor- und Nachteile.

Wenn man dann beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Das kann sich je nach Stadt ändern. Außerdem erhält man einen Gewerbe-Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort müssen unter anderem Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht werden.

Beispielsweise auch, ob man als Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet werden möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei der Gewerbeanmeldung dabei haben muss man außerdem einiger Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis. All diese zusätzlichen Dokumente verursachen weitere Kosten.
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann man einer Person eine Vollmacht ausschreiben.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Dieses Gewerbe Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst gibt dem Gründer noch nicht die Möglichkeit, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.

Das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt schickt deine Informationen nämlich weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls du nichts erhalten solltest, dann erst kannst du aktiv werden und dort einmal nachfragen, was denn nun Sache sei.

Vom Amt der Finanzen erhält man einmal die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und es ist sehr wichtig, diesen mit großer Aufmerksamkeit auszufüllen. Beispielsweise muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann darf man diese Option für fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Hilfe für die Gründer, wo diese bei bestimmten Voraussetzungen die Gewerbesteuern nicht bezahlen müssen.

Auch wird beim Fragebogen nach der genauen Tätigkeit des Gewerbes gefragt. Da sollte man so ausführlich wie möglich antworten. Wenn die gewerbliche Tätigkeit nur unzureichend ausgefüllt ist, kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen.

Daher ist es sehr wichtig, falls sich was an der gewerblichen Tätigkeit ändern sollte, diese zeitnah dem Amt zu melden. Es wäre allerdings viel besser, wenn man von Anfang an das Gewerbe so umfassend wie möglich beschreibt. Nachdem auch dies erledigt ist, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen Geld zu verdienen.

Wie bekommt man einen kleinen Gewerbeschein?

Einen kleinen Gewerbeschein gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Kleingewerbeschein Gründer bezeichnet, die ein Nebengewerbe betreiben. Doch unabhängig vom Gewerbe, kriegt jeder Gründer das selbe Formular vorgelegt, welches man dann ausfüllen muss. Dieses Formular ist dann erst der Gewerbeschein.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung durchführen?

Die Gewerbeanmeldung muss so schnell wie möglich erfolgen. Möglichst zeitnah oder vor dem Start der gewerblichen Tätigkeit, sollte man das Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind unter anderem die Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Die Hobbyregelung besagt, dass Menschen, die unter 410 Euro im Jahr durch eine Tätigkeit verdienen, kein Gewerbe anmelden müssen.

Freiberufler müssen zwar kein Gewerbe anmelden, sich allerdings dennoch beim Finanzamt melden und Steuern zahlen. Nur eben die Gewerbesteuern nicht. Zu den freien Berufen gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten,
  • und viele mehr.

Jeder andere muss ein Gewerbe anmelden. Wer es bisher verpasst hat, sollte nicht gleich in Panik verfallen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat nämlich die Möglichkeit, innerhalb von 60 Wochen das Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dennoch sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen. Denn die Ämter können Bußgelder aussprechen, die es in sich haben können.

Eine Strafe in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr sind dabei keine Seltenheit. In München werden sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchführen.

Kann man auch ein Kleingewerbe online anmelden?

Willkommen im 21. Jahrhundert. Wir leben in einer Zeit, in der es die Möglichkeit gibt, den Gewerbeschein durch die Online Anmeldung zu erhalten. Dies ist bahnbrechend und verhilft so vielen Gründern das Gewerbe anmelden zu können.

Wer bisher aufgrund der Arbeit nie wirklich die Zeit gefunden hatte, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen oder keinen Termin vereinbaren konnte, kann mittlerweile bequem von Zuhause aus die Online Anmeldung durchführen. Genau wie bei der normalen Gewerbeanmeldung auch, benötigt man bei der Online Anmeldung die selben Dokumente, die da wären:

  • eine Kopie des Personalausweises,
  • eine Kopie der Melde-Bestätigung,
  • eine Kopie eines Handelsregister Auszuges, falls benötigt.

Auch muss man die Kosten für die Bearbeitung bezahlen, die genauso viel Kosten wie bei der normalen Gewerbeanmeldung.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Die Dauer bei der Online Gewerbeanmeldung betragen ca. 10 bis 20 Minuten. Das bedeutet demnach nichts anderes, als das die Online Anmeldung viel schneller ist, als wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Es gibt allerdings einen kleinen Haken. Dieser Online Service wird noch nicht überall in Deutschland angeboten.

Vor allem in Großstädten, sowie in weiten Teile Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung wieder. Auch kann es sein, das die elektronische Unterschrift nicht von allen Ämtern akzeptiert wird, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann muss man beispielsweise die persönliche Unterschrift entweder per Post oder vor Ort abgeben.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Wer denkt, dass ein kleines Gewerbe auch nur kleine Einnahmen bereit hält, der täuscht sich, und das gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Eine sehr hohe Summe, vor allem wenn man dabei bedenkt, dass diese Summe im Endeffekt mit nur wenigen Gründungskosten erreicht werden kann.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Sich online anmelden ist das eine, die andere wichtige Frage lautet aber auch, welche Kosten verursacht denn ein Kleingewerbe so im Jahr? Das kann man pauschal nie so genau sagen, das unterscheidet sich bei jedem Gründer.

Man kann allerdings einige Faktoren benennen, aus denen man dann schließlich ermitteln kann, wer wie viel am Ende zahlen muss. Bei dem Gewerbeamt muss man nämlich Kosten in Höhe von rund 20 bis 60 Euro begleichen.

Je nachdem ob weitere Dokumente verlangt werden, können weitere Kosten entstehen. Bei einem Hauptgewerbe muss die Krankenkasse aus der eigenen Tasche begleichen.

Als Gewerbetreibender ist man in Deutschland dazu verpflichtet, sich bei der IHK anzumelden bzw. die Mitgliedschaft beizutreten. Bei der IHK zahlt man rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn die IHK Mal eine Beitragsrechnung schickt.

Als Personengesellschaft kann man dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com können dir bei deinem Problem behilflich sein. Denn man überprüft für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Das ist für viele Gründer ein Grund, wieder zu lächeln. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch bisherigen Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer sprechen da eine deutlich positive Sprache. Wenn du gerne mehr über diese IHK-Gebühren-Beratung erfahren möchtest, dann klicke hier.

Zusätzlich dazu können Kosten für dich entstehen, wenn du eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter hast und auch deren Versicherungen begleichen musst, wenn du Partnerschaften eingehst, ein Patent anmeldest oder auch dann, wenn du Neuanschaffungen tätigen musst. Das sind alles Faktoren, die die Kosten in die Höhe treiben können.

Fazit:

Einen Gewerbeschein kann man heutzutage auch Online erhalten. Allerdings wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher ist es erstmal wichtig zu schauen, ob deine Gemeinde einen solchen Service überhaupt anbietet.

Falls ja, dann musst du dafür einige Dinge Hochladen. Beispielsweise benötigst du eine Kopie deines Personalausweises oder auch eine Melde-Bestätigung.

Falls zusätzliche Dokumente benötigt werden, weil man eine bestimmte Art eines Gewerbes hat, dann muss man auch diese dann hochladen. Außerdem muss man die Bearbeitungsgebühren von rund 20 bis 60 Euro begleichen. Die Höhe der Kosten unterscheiden sich je nach Stadt.

 

Freiberufler anmelden

Wer zählt zu den Freiberuflern?


Im Einkommenssteuergesetz in § 18 ist es klar geregelt, wer zu den Freiberuflern zählt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog aufgelistet sind.

Muss ein Freiberufler die Gewerbe anmelden?

Als Freiberufler meldet man kein Gewerbe an, weil es nicht von einer gewerblichen Tätigkeit handelt. Man kann selbst nicht entscheiden, ob man nun ein Freiberufler ist oder nicht. Es kann auch bei Freiberuflern Ausnahmen geben, wo sie ein Gewerbe anmelden müssen. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu den freien Berufen gehören:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Dolmetscher und Übersetzer

Und noch einige andere. Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.

Was ist der Unterschied zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten?

Meistens liegt bei Freiberufler eine akademischer Abschluss vor und die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis. Die freiberufliche Tätigkeit ist auf den Wunsch des Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden. Bei gewerblichen Tätigkeiten ist es eher das Gegenteil. Es handelt von einer Massenproduktion oder von einem Produkt, welches verkauft wird. Das Unternehmen wächst hierbei ganz schnell durch die hohen Einnahmen.

Wie meldet man sich als Freiberufler an?

Als Freiberufler überspringt man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung und meldet sich direkt beim Finanzamt. Bevor sie persönlich das Finanzamt aufsuchen, müssen sie erst dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In dem formlosen Schreiben müssen sie kurz folgendes angeben:

  • Name
  • Anschrift
  • Kontaktdaten
  • Steuer-ID
  • welche Tätigkeit man ausüben möchte
  • wann man beabsichtigt zu beginnen

Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss mit den erforderlichen Unterlagen. Unterlagen, die benötigt werden, sind der gültige Personalausweis oder Reisepass.

Je nachdem von welchem Beruf es handelt, kann auch ein Nachweis über die fachliche Kompetenz angefordert werden. Dies kann der Fall sein, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Berufe handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf (z.B. Arzt). Ob es sich dann tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort.

Auf was hängt die Gewerbe Anmeldung?

Manchmal kann es auch sein, dass man als Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte. Das heißt, dass auch Freiberufler gewerblich unterwegs sein können und deshalb ein Gewerbe anmelden müssen. Ob nun ein Gewerbe angemeldet werden muss, wird vom Finanzamt entschieden.

Bis wann muss die Anmeldung erfolgen?

Jede Tätigkeit, ob gewerblich oder freiberuflich, sollte rechtzeitig angemeldet werden, denn jeder Cent, den man verdient, muss angemeldet sein. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einem Schlag zahlen muss und darauf zusätzlich Zinsen berechnet werden. Dabei kommen mehr Kosten auf einem zu. Um diesen Stress zu vermeiden, sollte man am besten schon die Tätigkeit vor Beginn anmelden.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?

Um eine freiberufliche Tätigkeit zu gründen, muss man nicht viel Geld reinstecken. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, welches bei Freiberuflern nicht der Fall ist. Außerdem kostet die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, damit man den Gewerbeschein kriegt.

Wie viel kostet die Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler?

Die Anmeldung beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts, weil keine Bearbeitungsgebühren gezahlt werden müssen wie beim Gewerbeamt. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Genau Kosten kann man hierbei nicht nennen, weil es immer unterschiedlich aussehen kann.

Welche Steuern zahlt man als Freiberufler?

Als Freiberufler hat man schon mal den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlt, weil keine Gewerbeanmeldung vorgeschrieben ist. Wenn man als Freiberufler auch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, kann man sich die Umsatzsteuern sparen. Für die freiberufliche Tätigkeit reicht die Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR) aus.

Was wird nach dem Anmeldung des Finanzamt?

Nachdem man sich beim Finanzamt angemeldet hat, muss man noch paar weitere Behörden kontaktieren und sich anmelden. Welche Behörden genau in Frage kommen, hängt von der Tätigkeit bzw. vom Beruf selbst ab. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen.

Es gibt für den Beruf eine eigene Kammer, wo man sich anmelden muss. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer und weitere Kammern. Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit.

In einigen Fällen muss man sich auch zuerst eine Erlaubnis von der eigenen Standeskammer einholen, um etwas zu machen (wenn man zum Beispiel Werbung machen möchte).

Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk werden die Beiträge der Rentenversicherung gezahlt.

Für künstlerische Freiberufler gibt es extra die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich nur die Künstler versichern. Ebenfalls muss man sich als Freiberufler bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um abgesichert zu sein. Falls auch Mitarbeiter beschäftigt werden sollen, müssen diese bei den entsprechenden Behörden angemeldet werden.

Wie lässt sich ein Freiberufler versichern?

Falls man sich als Freiberufler nicht über das Versorgungswerk oder Künstlerkasse versichern lässt, hat man die Möglichkeit sich privat oder gesetzlich versichern zulassen.

Wer als Freiberufler privat versichern lassen möchte, sollte bedenken, dass er im nachhinein nicht einfach wieder zur gesetzlichen wechseln kann. Deshalb sollte man sich damit auseinander setzen und auch mit der Versicherung sprechen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Dabei ist auch die Gesundheit und das Alter entscheidende Faktoren beim Treffen der Entscheidung.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Den Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man vom Finanzamt zugeschickt und ähnelt dem Gewerbeschein, nur bezieht man sich auf finanzielle Fragen. Er wird sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberufler ausgefüllt. Den Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man vom Finanzamt zugeschickt.

Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man keine Rechnungen ausstellen, denn manchmal kriegt man eine neue Steuer-ID, welche für das Gewerbe selbst sind. Diese ist dann auf den Rechnungen anzugeben. Der Bogen zur steuerlichen Erfassung sieht wie folgt aus:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen zur eigenen Person an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit beschreiben, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater machen (falls man einen hat)

Im Anschluss folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)

Die Tätigkeit vorstellen!

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Hierbei muss man keine genauen Angaben bis auf den letzten Cent machen, weil man nicht genau weiß, wie viel man tatsächlich an Einnahmen erzielen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden und man mehr verdient als wie angegeben, welches aber nicht so schlimm ist.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind auf einige bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Bauunternehmer, ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Im letzten Punkt kann man ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Zum ersten Mal sich selbstständig machen

Wer gerade zum ersten Mal sich selbstständig macht, kann anfangs mit dem Bogen überfordert sein. Man kann sich unsicher sein beim Ausfüllen. Doch auf GewerbeAnmeldung.com wird einem die Unsicherheit genommen, denn wir helfen dir bei Allem. Angefangen mit deinen Papieren, die du beim Gewerbeamt oder Finanzamt angeben musst. Gemeinsam füllen wir deine Dokumente aus und du musst sie dann nur noch bei deinem zuständigen Amt abgeben.

Wir helfen dir nicht nur dabei deine Unterlagen auszufüllen, sondern bieten auch die IHK Gebühren Beratung für den Gewerbetreibenden an. Hierbei versuchen wir die Gebühren bis auf null Euro zu senken. Diese Kosten können entscheidend sein, wenn man gar nicht so hohe Einnahmen erzielt. Wir begleiten dich auf deinem Weg zur Selbstständigkeit und sind in jeder Situation für dich da.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen und nicht nur Gewerbetreibende. Das heißt sowohl Gewerbetreibende als auch einem Freiberufler steht das Recht zu die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden. Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen und ihre Kosten senkt.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen in beiden Jahren die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er auf eigenen Wunsch trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Partnergesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wenn sich mehrere Freiberufler zusammenschließen, handelt es automatisch von einer Partnergesellschaft.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.

Kann ein Freiberufler eine GmbH gründen?

Als Freiberufler kann man auch eine GmbH gründen, jedoch ist es nicht für jeden Beruf zulässig. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es gründen darf. Wenn man es darf, muss man erst einiges erledigen bevor man sich direkt beim Gewerbeamt anmeldet. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür muss man einen Gesellschaftsvertrag abschließen, welcher vom Notar beurkundet werden muss.

Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen. Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.

Bevor man als Freiberufler sofort ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich erkundigen, ob es sich für die Tätigkeit lohnt.

Vorteile eines Freiberuflers

Die freiberufliche Tätigkeit bietet einige Vorteile an. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Auch wenn sie kein Gewerbe anmelden müssen, können sie es auf eigenen Wunsch trotzdem tun. Jedoch müssen sie dann Gewerbesteuern zahlen und können nicht hierbei sparen. Vor allem haben sie ein Vorteil, wenn man als Freiberufler auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt.

Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man eine Menge an Geld schon sparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR), welches auch unkompliziert ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass man zuerst auch als Nebentätigkeit starten kann. Dafür muss man nicht direkt den Job aufgeben und hat genug Zeit sich auszutesten. Gleichzeitig heißt dies auch eine zusätzliche Einnahmequelle, welches bei Kreditinstituten gut ankommt. Später hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzuwandeln.

Fazit

Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit ist ganz einfach und unkompliziert. Man muss auch kein Stammkapital aufweisen. Um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, muss man nur wissen, ob man ein Freiberufler ist. Man selbst kann nicht entscheiden, ob man zu den Freiberuflern zählt. Wenn diese Frage geklärt ist, kann man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. Beim Finanzamt muss man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen. Nach dem die Anmeldung erfolgt ist, kann man auch mit der Tätigkeit loslegen.

 

Handelsgewerbe – einfach erklärt!

Was ist ein Handelsgewerbe?


Jedes Gewerbe ist grundsätzlich ein Handelsgewerbe. Also ein Gewerbe, welches langfristig geführt werden soll und die klare Intention verfolgt, einen Profit zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Regel sind Freiberufler bzw. vom Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erforderliche Tätigkeit. Der Besitzer eines Handelsgewerbes ist Kaufmann nach Gesetz.

Kann ein Kleingewerbe als Handelsgewerbe angesehen werden?

Ja, ein Kleingewerbe kann als Handelsgewerbe angesehen werden und der Inhaber wäre dann unter anderem als ein Kannkaufmann gekennzeichnet. Sofern die Rechtsform nichts anderes erlaubt, müssen Gründer das Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Das klingt kompliziert, doch so ist es nicht. Unternehmen, die dazu verpflichtend sind, die Buchführung zu führen, müssen ohnehin beim Handelsregister eingetragen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Kleingewerbe, die selbst darüber entscheiden können, da sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Buchführung zu betreiben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Um ein Unternehmen anmelden zu können, muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen. In einigen Gemeinden und Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen.

Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Doch das müsste man zunächst einmal recherchieren, um beim zuständigen Amt zu erscheinen. Nachdem man dies erledigt hat und beim Gewerbeamt vor Ort erschienen ist, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro beträgt.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens und ist somit für jeden Gründer gleich.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie schnell man das Formular ausfüllt. Doch bevor man dieses erhält, müssen Gründer zunächst einige Dokumente vorlegen, die von einem verlangt werden. Unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man das Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.

Es wäre aber ratsamer, dies vor Ort zu erledigen, da man so die Gewerbeanmeldung etwas weiter hinauszögert. Außerdem kann der Beamte vor Ort auch bei Fragen behilflich sein, denn für die meisten Gründer ist ein solches Formular noch Neuland.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man zum Beispiel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Diese Kosten würden dann monatlich rund 200 Euro betragen, daher entscheide sich die meisten Gründer für ein Nebengewerbe. Falls man ohnehin einem Job nachgeht und nicht die Absicht, dieses kurzfristig zu verlassen, dann muss man ohnehin die Anmeldung eines Nebengewerbes beantragen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaft.

Du hast dich nicht verlesen: wir haben bisher gar nicht über ein Kleingewerbe gesprochen. Denn die Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht gleichbedeutend damit, das man auch hier ein Kleingewerbe anmelden kann. Die Kleingewerbe Anmeldung muss man nämlich beim Finanzamt beantragen, indem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nicht.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser auf dieser Seite sind noch kurz davor, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Daher ist auch dieses Vorhaben und dieses Formular für die meisten ein vollkommen neues Territorium.

Damit man bestmöglich auf die Gewerbeanmeldung vorbereitet ist, erhältst du auf GewerbeAnmeldung.com einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt automatisch.

In der Regel dauert es sieben bis zehn Tage das man diesen Bogen erhält, nach der Gewerbeanmeldung. Wenn man diesen dann endlich erhalten hat, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner, harter Brocken ist.

Gründer sollten sich daher ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen nehmen. Man kann nämlich schnell man aus dem Konzept kommen und die ganzen Fragen, die sehr viele Fachbegriffe enthalten, können einen ganz schön irritieren. In diesem Abschnitt schauen wir uns zwei der wichtigsten Aspekte des Fragebogens an. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Unternehmen anwenden. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch enorm.

Warum ist die gewerbliche Tätigkeit wichtig: Erklärung

Der andere wichtige Bereich, den man sich mit besonderem Augenmerk anschauen sollte, ist die, wo man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben muss. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so stimmen.

Falls nicht, können finanzielle Strafen erfolgen bzw. man verliert die Lizenz für das Unternehmen, im aller schlimmsten Fall. Damit du ein Gefühl dafür bekommst, wie du die gewerbliche Tätigkeit am Besten beschreiben solltest, hier ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.

Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Betrieb hingehen soll.

Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Unternehmen. Das Besondere an dem Kleingewerbe ist, dass dieses gar keine neue Steuernummer benötigt.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma.

Wo erhält man einen Kleingewerbeschein?

Nachdem wir die Frage beantwortet haben, wo man den gewöhnlichen Gewerbeschein erhält, nämlich bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt, folgt die Frage, wo man denn nun ein Kleingewerbeschein erhält. Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein.

Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.

Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wann man das Kleingewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Sofern man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben möchte, dann sollte man das Gewerbeamt in der Stadt finden.

Ansonsten gilt folgende Definition: Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, dann ist man dazu gezwungen, ein Unternehmen anzumelden.

Falls man die Anmeldung nämlich nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.

Zwar wird diese Summe nur bei den hartnäckigsten Fällen verhängt, dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist. Solch eine Summe würde für viele Leute den finanziellen Ruin und Kollaps bedeuten. Deshalb ist es auch umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich vornehmen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.

Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen würde.

Diese Kosten würden rund 200 Euro monatlich bzw. jährlich dann 2400 Euro betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900 Euro kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer.

Das Begriff: IHK

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder?

Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.

Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.

 

Wo man den kleinen Gewerbeschein beantragen kann ;)

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann. Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Auch gibt es mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.

Kann man überall Online anmelden?

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.

Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch einige Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht die Norm, soll jedoch verdeutlichen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht spaßen sollte, denn dies kann sich im schlimmsten Fall sehr negativ auswirken und den finanziellen Ruin für den einen oder anderen bedeuten.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wann meldet sich das Finanzamt?

In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen.

Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht. Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer das gleiche?

Nein. Auch wenn diese Begrifflichkeiten fälschlicherweise immer im selben Atemzug genannt werden, so könnten diese nicht unterschiedlicher voneinander sein. Denn mit einem Kleingewerbetreibenden wird in der Regel jemand beschrieben, der ein Gewerbe angemeldet hat und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Ein Kleinunternehmer hingegen ist nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, kann dies jedoch, wenn es die Situation erfordert. Kleinunternehmer sind in der Regel Leute, die freie Berufe ausüben. Zu diesen Freiberuflern gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Anwälte,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller
  • und viele mehr.

Diese Berufe müssen die Gewerbeanmeldung nicht beantragen. Falls man jedoch beim Beispiel des Fotografen bleibt, ein eigenes Geschäft betreibt, dann muss dieser dann doch wieder ein Gewerbe anmelden. Doch im großen und ganzen sind Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet. Außerdem müssen diese nicht die Mitgliedschaft bei der IHK antreten und demnach auch keine Gebühren bezahlen.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Wartet IHK für die Leistungen eine Gebühr?

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das Kleingewerbe anmelden und bei Gewinnen keine Steuern zahlen? Zu schön, um wahr zu sein.. oder? Bei einem Kleingewerbe fast schon Realität! Denn wenn man die Kleinunternehmerregelung einhält und die Rahmenbedingungen passen, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500€ erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Es ist demnach also nur erforderlich, die Einkommensteuer zu zahlen. Daher ist ein Kleingewerbe zwar nicht gänzlich Steuerfrei, doch dieses Modell kommt dem ganz Nahe.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.

Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.

Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Fazit:

Den Gewerbeschein beantragen tut man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Wer bis dato dachte, dass es auch einen Kleingewerbeschein gibt, der irrt. Es gibt nur einen Gewerbeschein den jeder Gründer während der Anmeldung erhält.