In dem bevölkerungsdichtem Nordrhein-Westfalen liegt ein wahrer Hot-Spot Gigant für Neugründer. Die Rede ist natürlich von Düsseldorf. In der Landeshauptstadt gibt es ideale Voraussetzungen für Gründer: sei es die inspirierende Stadtlandschaft, die Möglichkeit viele spannende Unternehmer kennen zulernen oder einfach der Medienhafen selbst.
Es freut uns zu wissen, das du dich auch dazu entschlossen hast, das Gewerbeamt Düsseldorf besuchen zu wollen. Wir möchten dir hier einen kurzen Leitfaden mit auf dem Weg geben, womit du kein Problem mehr damit haben wirst, dein Gewerbe anzumelden.
Wo ist das Gewerbeamt in Düsseldorf?
Das Gewerbeamt in Düsseldorf bzw. die Abteilung für gewerbliche Angelegenheiten liegt auf der Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf. Für die Anmeldung selbst musst du entweder vor Ort oder per Post deine Unterlagen einreichen. Neuerdings bietet das Gewerbeamt Düsseldorf auch an, die Unterlagen per Online Mail einzureichen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
die Kopie deines Personalausweis, von vorne und von hinten oder
eine Kopie deines Reisepasses mit der letzten Meldebescheinigung der Meldebehörde,
sofern du nicht aus der EU kommst eine Aufenthaltsgenehmigung,
ein polizeiliches Führungszeugnis,
je nach Gewerbe ein Gesundheitszeugnis oder Handwerkskarte
falls du persönlich nicht erscheinen kannst eine unterschriebene Vollmacht.
Welche Kosten trägt man bei einer Gewerbeanmeldung in Gewerbeamt in Düsseldorf?
Die Gebühren für eine solche Anmeldung betragen zwischen 13 und 33 Euro. Die Kosten kannst du vor Ort mit einer EC-Karte oder Bar bezahlen. An dieser Stelle muss gesagt werden, das eine alleinige Online Anmeldung nicht vollständig gültig ist, da die eigene Unterschrift benötigt wird.
Diese kann per Post nachgereicht werden. Nachdem du das Formular abgegeben hast, meldet sich das Finanzamt bei dir und du erhälst einen steuerlichen Erfassungsbogen. Nachdem du auch dieses Formular vollständig und richtig ausgefüllt zurückgeschickt hast kommt langsam die finale Phase ins rollen.
Anmeldepflicht bei der IHK und Formular richtig Ausfüllen
Du musst dich jetzt nämlich bei der IHK und bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Mitgliedschaften sind verpflichtend und können nicht widerrufen werden. Die Beiträge bei der IHK sind recht überschaubar und kosten dich vor allem in den ersten Jahren nur bis zu 50 Euro und mehr.
Es kann jedoch immer Mal wieder vorkommen, dass du eine höhere Rechnung erhälst, auch wenn du die genauen Gründe dafür nicht kennst. Du brauchst nicht verzagen, wir haben nämlich eine kleine Hilfestellung für dich.
Wir helfen bei der Überprüfung der Kosten und können eventuell diese auf ein Mindestmaß von bis zu 0 Euro reduzieren! Wir nennen dies die IHK Gebührenberatung und bieten es für unsere Leser an. Falls du Interesse haben solltest, klicke einfach hier.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung ist schnell gemacht und dauert nur wenige Minuten. Das Gewerbeamt liegt auf der Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf kann das Gewerbe angemeldet werden. Die benötigten Dokumente können auch bequem von Zuhause aus per Post oder Per Mail eingereicht werden. Ohne die gültige Unterschrift per Post ist eine Gewerbeanmeldung per Mail nicht rechtens.
Du hast es verschwitzt dein Gewerbe anzumelden? Erfahre welche Möglichkeiten du hast damit umzugehen.
Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe nachträglich anmelden kannst du bis zu maximal 60 Wochen. Wer jedoch zu lange wartet muss mit einem Bußgeld rechnen.
Du musst innerhalb kürzester Zeit nach dem du gestartet bist, möglichst zeitnah, Dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt in deinem Bezirk anmelden. Diese sieht der Paragraf 14 der Gewerbeordnung vor, wo geregelt ist wann ein Gewerbe anzumelden ist und zwar dann wenn der Betrieb startet.
Das Gewerbeamt ist auch oft großzügig und lässt eine rückwirkende Gewerbeanmeldung auch schon mal bis zu 3 Monaten ohne Bußgeld zu. Bei Deinem Gewerbeamt anmelden solltest du dich also recht schnell nachdem du die ersten Umsätze planst oder getätigt hast, persönlich und grundsätzlich zeitnah bei den Behörden.
Verspätete Anmeldungen werden gemäß §§ 146 (2) Nr. 2 und 14 GewO mit Bußgeldern geahndet — in der Theorie zumindest. Erklären Sie es ordentlich den Behörden wenn sie es einfach nur versäumt haben sollten. Nicht immer steckt hinter einer fehlenden Gewerbeanmeldung eine Straftat.
Kann ich mein Gewerbe auch rückwirkend anmelden?
Ja, das geht. Ob du ein Gewerb oder Kleingewerbe rückwirkend anmelden möchtest ist beim Gewerbeamt auch Gewerbe rückwirkend noch möglich. Jedauch achte darauf dass du es allerdings zeitnah deine Tätigkeit anmeldest.
Wartest du solange mit einer Gewerbeanmeldung, so droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr. Gerade dann wenn deine Gewerbeanmeldung und Tätigkeit als Makler nicht vornimmst drohen sogar Geldbußen von bis zu 5000 Euro und mehr. Die Bußgeld höhe kannst du durch eine gute Erklärung oft reduzieren, solange noch keine Strafanziege vorliegt.
Diese vergessene Anmeldung können Sie dann nachträglich noch beim Amt vornehmen und eine gute Erklärung dazu aufführen, warum du bis heute dieser Meldung noch nicht vorgenommen hast.
Es heisst, die Anmeldung muss unverzüglich geschehen. Eine Verspätung der Gewerbeanmeldung von 1 bis 2 Wochen sind aber von Gewerbeämtern geduldet, gerade wenn du als Gründer Gewerbe rückwirkend anmelden möchtest.
Was passiert wenn ich kein Kleingewerbe anmelde?
Sobald du einen Umsatz von über 410.- Euro erwirtschaftest, bist du verpflichtet eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Du bist anzeigepflichtig nach §146 GeWo Bußgeld und Strafanzeige möglich sind.
Gerade das Finanzamt hat großes Interesse an deinen Umsätzen. Ab einem Umsatz von 22.000.- EUR im ersten Geschäftsjahr fallen Gewerbesteuern an. Bereits wenn du einen Euro mehr verdienst wollen Sie beispielsweise schon bescheid wissen.
Gewerbe anmelden ist in Deutschland also Pflicht und das zuständige Gewerbeamt wird die Informationen nach deiner Gewerbeanmeldung an das Finanzamt weiterleiten.
Achte also darauf das du innerhalb der Anmeldefrist bleibst und Dein Gewerbe ordentlich anmeldest, denn jeder Umsatz in Deutschland muss nach §12 USTG gemeldet werden und ist steuerpflichtig.
Als Richtwert empfehlen wir sich mindestens 1/3 des Umsatzes an Seite zu legen, damit sie auch evtl. Steuerzahlungen jederzeit nachkommen können.
Wann muss die Gewerbeanmeldung erfolgen?
Deine Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit anmelden musst du umgehend nachdem du deine Tätigkeit begonnen hast, frühestens jedoch mit deinem ersten Umsatz oder Investition.
Unter 410.- EUR Umsatz interessiet dich das Finanzamt auch nicht für deine Gewerbeanmeldung. Die Registrierung erfolgt dann online oder direkt vor Ort bei den Behörden.
Minderjährige hingegen benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Hierzu gibt es Sonderreglungen die es unbedingt zu beachten gilt.
Welche Gewerbe gibt es?
Oft denken Gründer das jede Tätigkeit eine Registrierung beim Gewerbeamt erfordert. Hast du jedoch einen freien Beruf, auch Freiberufler genannt, ist dies bei dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Gerade bei den Ämtern müssen die Information immer sehr genau sein immer mehr Unternehmer machen hier bereits schon die ersten Fehler zum Beispiel in ihrer Firma den Name einer Phantasie erhält (Phantasienamen).
Sollten Sie hier Hilfe benötigen wennden Sie sich unbedingt an Experten wie zum Beispiel GewerbeAnmeldung.com. Gewerbe sind zur Anzeige verpflichtet und es gelten hier feste Regeln und Gesetze nach deren Informationen sie Ihre Registrierung vornehmen müssen.
Eine freiberufliche Tätigkeit gibt es zum Beispiel wenn man Rechtsanwalt ist oder Steuerberater oder Künstler.
Eine Erlaubnispflicht nach § 29 ff. der Gewerbeordnung ist für selbstständige Altenpfleger, Gründer von Taxiunternehmen, Fahrschulen die nur mit einer genehmigung durchstarten können.
Wie melde ich ein Gewerbe an?
Eine Gewerbeanmeldung wird typischerweise bei dem zuständigen Gewerbeamt, Ordnungsamt Stadt oder Gemeinde vorgenommen die Gewerbeanmeldung ist für den Fall dass sie Umsatz machen über ihr Gewerbe zwingend erforderlich.
Anzumelden sind zum Beispiel Gewerbebetriebe nicht jedoch freiberufliche Tätigkeiten.
Die Frage ist immer sind Sie Freiberufler oder gibt es eine andere Art der Tätigkeit die angemeldet werden muss. Für Selbstständige ist es daher wichtig das Gewerbe Anmelde Formular erst richtig auszufüllen wenn diese Frage geklärt ist ob ein Gewerbe vorliegt oder ein Freiberufler.
Hier gilt immer das sie sich ordentlich vorher informieren oder Hilfe einholen.
Wo meldet man ein Gewerbe an?
Eine Gewerbeanmeldung nehmen Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrem Bezirk vor. Das kann das Ordnungsamt sein das Gewerbeamt die Stadt, Gemeinde oder das Stadthaus.
Die Gewerbeanmeldung und auch die Aufnahme ihres Betriebs sind dann dort anzuzeigen. Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben müssen Sie unbedingt vorher vor der Gewerbe Anmeldung sich erkundigen.
In einigen Großstädten gibt es kein Gewerbe Amt, so z.B. in Hamburg. Hier übernehmen das die Bezirksämter. In kleineen Städten sind es dann auch schonmal das Einwohnermeldeamt oder die Stadtverwaltung.
Was kostet Gewerbeanmeldung?
Gewerbe anmelden kostet in der Regel zwischen 10-65 € die GewerbeAnmeldung, sich also selbstständig anmelden zu wollen ist eher eine Frage welche Beitrag ihr zuständiges Gewerbeamt verlangt.
Hierzu müssen Sie sich nicht unbedingt erkundigen, da sie vom Gewerbeamt eine Rechnung gestellt bekommen.
Hilfreich sind oft Informationen auf der Webseite wo sie dann die vielen Gebühren und Anforderung zur Abgabe und den Gewerbe anmelden Kosten finden.
Tipp: Als Kleingewerbe unter 22.000.- € im ersten jahr Umsatz machen spart die Gewerbe Steuer.
Was braucht man um ein Gewerbe anzumelden?
Um ein Gewerbe anmelden zu können gilt es alle wichtigen Dokumente für die GewerbeAnmeldung mitzubringen. Hierzu müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung den Personalausweis, eventuelle behördliche Bescheinigungen, die Aufenthaltserlaubnis, Meister-Briefe, Konzession, erlaubnis der Handwerkskammer und eventuell noch ein polizeiliches Führungszeugnis.
Weitere Unterlagen können Sie gegebenfalls nachreichen. Eine komplette Liste mit Antworten gibt es meistens auf der Webseite der zuständigen Behörden wo man angemeldet wird.
Ab wann Nebengewerbe anmelden?
Eine neben Tätigkeit als Gewerbe anzumelden ist erfreulich ist erforderlich wenn sie neben ihrer normalen Arbeit auch neben her Gewinn erzielen. Sie müssen die Arbeiten ihres Gewerbes zwingend anmelden.
Als Nebengewerbe zählen Sie wenn sie weniger als 18 Stunden neben ihrem Hauptberuf pro Woche tätig werden.
Die meisten Gründer starten mit einer Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer im Nebenerwerb und stellen somit ein Kleingewerbe da.
Auch ich habe damals im Nebenerwerb begonnen. Ich bin arbeiten gegangen und habe mich dann Nebenher selbstständig gemacht. So konnte ich in Ruhe prüfen ob die eigene Firma überhaupt etwas für mich ist.
Nach einiger Zeit habe ich dann bemerkt das ich kaum noch Freizeit hatte. Der Hauptberuf und meine Selbstständigkeit nebenher war einfach zuviel. Ich habe mich dann für die Hauptberufliche Selbstständigkeit entschieden, was nun über 20 Jahre her ist. An jedem Tag wo ich aufwache freue ich mich auf meine Arbeit. Es macht mir einfach Spaß Menschen zu helfen Ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen.
Welches Gewerbeamt ist zuständig?
Die Gewerbe Anmeldung können Sie bei Ihrem zuständigen Behörden in Ihrem Bezirk vornehmen. Das ist meistens die Stadtverwaltung, das Gewerbeamt, das Ordnungsamt, und in einigen Gemeinden auch die Industrie und Handelskammer.
Ihr Gewerbe anmelden dürfen und müssen Sie also bei der Behörde oder online.
Achte darauf, das du keine Fehler machst. Gerade wenn man sowas noch nie gemacht hat schleichen sich schnell mal Fehler ein aufgrund von Unwissenheit. Hier mal zwei Beispiele:
Beim Gewerbe-Anmelde-Formular: Nehmen wir an Sie möchten Mode verkaufen und geben dies bei der Gewerbe – Anmeldung an. Nun erhalten Sie von Ihrem Großhändler ein Angebot und nehmen noch Handys dazu. Da sie dies nicht in den Formularen aufgeführt haben müssen Sie die Tätigkeitsbeschreibung erweitern lassen. Daher empfehle ich möglichst weitläufige Angeben zu machen wie „Handel mit Waren aller Art“.
Finanzamt: Wenn Sie hier das beliebte Kreuz zur Kleinunternehmerregelung nicht setzen, sind Sie für rund 60 Monate an Ihre Entscheidung gebunden und verpassen die Vorteile der Kleinunternehmerregelung.
Weitere Möglichkeiten ihr Gewerbe anzeigen zu können finden Sie auf der Website von GewerbeAnmeldung.com. Hier finden Sie die Antwort wie man ein Gewerbe am schnellsten angemeldet bekommt und worauf zu achten ist.
Gewerbeschein wie lange warten?
Üblicherweise gehen Sie für die GewerbeAnmeldung direkt zu ihrem Gewerbe-amt. Hier melden Sie das Gewerbe an und erhalten oft umgehend den Gewerbeschein. Manchmal erhalten Sie diesen aber auch per Post zugeschickt.
Sie müssen also kein Jahr warten und es dauert in der Regel wirklich nur wenige Tage bis der Gewerbe-schein bei Ihnen dann eintrifft. Ihre Anzeigepflicht zu ihrem Haupt oder neben Gewerbe darf man auch online in einigen Bundesländern nachkommen seit einigen Jahren.
Wann muss ich mein Gewerbe bei welchem zuständigen Gewerbeamt anmelden?
Gewerbetreibende sind in der Pflicht
Für alle Gewerbetreibenden in Deutschland besteht die Pflicht, ihr Gewerbe anzumelden. Standardmäßig geschieht dies beim zuständigen Bezirksamt / Gewerbeamt in der eigenen Stadt, z.B. beim Gewerbeamt Berlin, Hamburg, oder Gemeinde mit einem Gewerbeanmeldung Formular. Doch viele Selbstständige und Unternehmer wissen nicht, ab welchem Zeitpunkt sie ihr Gewerbe – anmelden müssen und werden daher nicht tätig. Planst du, ein Gewerbe zu betreiben oder ein Startup zu gründen, musst du deshalb die Anmeldepflicht beachten und rechtzeitig die Anmeldung durchführen.
Möglichkeiten der Gewerbeanmeldung
Durch die Meldepflicht für Gewerbe in Deutschland musst du als Unternehmer bzw. Selbstständiger deinen Gewerbebetrieb bei deinem zuständigen Ordnungsamt anmelden. Während die Anmeldung vor einigen Jahren noch persönlich vor Ort bei deinem Gewerbeamt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde durchgeführt werden musste, kannst du heutzutage zwischen
persönlich
schriftlich mit Einsendung per Post
online mittels eigener Plattform
wählen dein Gewerbe anzumelden beim Gewerbeamt.
Wo gibt es das Anmeldeformular
Für alle Anmeldungsvarianten benötigst du das Anmeldeformular, welches du vor Ort bei deinem Amt bekommst oder dir herunterladen und ausdrucken kannst. Die reine Onlinevariante mit eigener Plattform beinhaltet hierbei bereits das notwendige Formular.
Wo gibt es das Formular zur Gewerbe – Anmeldung?
Holst du dir das Formular vor Ort ab, kannst du entweder selbstständig oder mit der Hilfe der Beamten die Anmeldung korrekt absolvieren und den Gewerbeschein der deine Selbstständigkeit bestätigt direkt mitnehmen. Benötigst du Hilfe durch uns von Gewerbeanmeldung.com oder möchtest du das Formular in Ruhe zuhause ausfüllen, kannst du es jederzeit mitnehmen.
In diesem Fall kannst du dich entscheiden, ob du das Formular danach per Post dem Amt zusendest oder persönlich noch einmal vorbeikommst. Beim Post- und Onlineweg musst du alle benötigten Unterlagen als Anhang bzw. in Form einer Kopie beifügen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Ob deine Stadt oder deine Gemeinde zugleich eine Onlineanmeldung mittels Plattform anbietet, solltest du rechtzeitig in Erfahrung bringen. Die Onlinevariante ist noch nicht überall in Deutschland vertreten, wodurch die meisten Unternehmer Ihr Gewerbe persönlich oder auf dem Postweg anmelden.
Das zuständige Amt für alle Gewerbeanmeldungen
Wenn du dein Gewerbe offiziell anmelden möchtest, musst du dies in Deutschland immer beim Gewerbeamt tun. Standardmäßig befindet sich in jeder Stadt oder Gemeinde eines, wobei es sich nicht immer um ein eigenes Gebäude oder eine eigene Institution handeln muss.
In manchen Fällen ist das zuständige Amt im Rathaus oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt verständigt dieses weitere Ämter und Einrichtungen für dich. Da deine Daten dabei automatisch übermittelt werden, musst du sie dort nicht wieder angeben. Unter anderem erhalten das
Finanzamt
die Industie und Handelskammer (IHK)
die Berufsgenossenschaft
die Handwerkskammer (HWK)
das statistische Landesamt
das Handelsregistergericht
somit alle notwendigen Daten. Musst du weitere Meldungen dort durchführen, brauchst du deine Daten somit höchstens noch ergänzen.
Bundesländer mit alternative Anmeldestellen
In manchen Bundesländern existiert zugleich eine alternative Anmeldestelle. In
Bayern
Hamburg
Rheinland-Pfalz
kannst du dir aussuchen, ob du deine Gewerbe-anmeldung beim Gewerbeamt, der zuständigen Handelskammer, der zuständigen Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK absolvieren möchtest.
Wichtig ist dabei nur, dass du dich für eine Einrichtung entscheidest und du dort alle Daten korrekt angibst um dein Geschäftstätigkeit anzumelden.
Dauer einer Gewerbeanmeldung
Grundsätzlich solltest du so früh wie möglich dein Gewerbe bei deinem zuständigen Amt bekannt geben. Manche Unternehmer melden ihr Gewerbe bereits an, wenn sie die Idee dazu haben.
Andere wiederum tun dies erst, wenn sie alle restlichen Schritte getätigt haben. Wartest du jedoch zu lange auf die Anmeldung deines Gewerbes, kann es passieren, dass du dein Unternehmen illegal führst und somit mit Verwarnungen und Bußgeldern rechnen musst.
Wie lange dauert die Anmeldung
Hast du bei der Anmeldung alle Daten richtig angegeben und alle notwendigen Unterlagen mitgebracht wie z.B. die Handwerksrolle (als Meister in deiner Branche), kann sie innerhalb einiger Tage bearbeitet werden.
Nach der Gewerbe – anmeldung bekommst du eine Kopie des Anmeldeformulars als Gewerbeschein. Per Post meldet sich hingegen das Finanzamt sowie die IHK bei dir. Andere Behörden können dich ebenfalls einige Tage nach der Anmeldung schriftlich kontaktieren.
Soll die Bearbeitung schneller durchgeführt werden oder benötigst du eine schnellere Bearbeitung, kannst du gleichfalls die zuständigen Behörden persönlich aufsuchen oder dich persönlich bei ihnen melden.
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Damit die Anmeldung deines Gewerbes schnellstmöglich durchgeführt werden kann, solltest du alle notwendigen Unterlagen bereits vorliegen haben um dein Gewerbe anzumelden. Grundsätzlich benötigst du für die Anmeldung
einen Personalausweis oder Reisepass
gegebenenfalls eine gültige Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Staatsbürgern
alle Erlaubnisse und Bescheinigungen, z.B. Maklererlaubnis, Sondergenehmigungen bei Automaten, amtsärztliche Bescheinigungen, Handwerksrolle
polizeiliches Führungszeugnis
Was kostet die Anmeldung?
Neben den Unterlagen solltest du ebenfalls die Gebühr in bar bei dir haben zwischen 10 € und 60 Euro die du in deine Buchhaltung aufnehmen kannst und absetzen. Die Gewerbe anmeldung in Deutschland ist trotz Pflicht nicht kostenlos. Je nach Gemeinde und Bundesland kann diese unterschiedlich hoch ausfallen.
Falls du nicht weißt, wie hoch die Gebühr ist, solltest du entweder bei deinem zuständigen Amt oder bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen. Wir verraten dir gerne, wie teuer dir deine Gewerbeanmeldung kommt und bieten dir hier zusätzlich unsere praktische Checkliste an, auf welcher du alle wichtigen Unterlagen und Ämter ebenso findest.
Erlaubnispflichtige Gewerbe eröffnen
Eröffnest du ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, solltest du ergänzend alle Bescheinigungen und Nachweise zeitgerecht erbringen. Ob dein Gewerbe erlaubnispflichtig ist oder nicht, erfährst du ebenfalls entweder bei uns oder bei deinem zuständigen Amt.
Eine Gewerbeummeldung durchführen
Während bei einer Neugründung eines Gewerbes immer eine Anmeldung durchgeführt werden muss, musst du bei der Übernahme oder der Veränderung eines Gewerbes eine Gewerbeummeldung abwickeln.
Grundlegende Veränderungen in deinem Gewerbe wie etwa eine Veränderung der Rechtsform oder eine neue Definition des Gewerbegegenstands sorgen dafür, dass du dich erneut bei deinem zuständigen Amt melden musst. Auch der Umzug deines Gewerbes sieht vor, dass du dich melden musst.
Sobald sich nämlich die Anschrift eines Betriebes ändert, muss der Gewerbetreibende dies von sich aus bekannt geben. Nur wenn dein Gewerbe in eine andere Stadt zieht, benötigst du keine Ummeldung. In diesem Fall musst du dein Gewerbe an- und abmelden sowie erneut die Anmeldegebühr bezahlen.
Personenbezogne Daten musst du beim Gewerbeamt ändern
Ebenso musst du dein Gewerbe ummelden, wenn sich deine Personenbezogenen Daten ändern. Dies ist unter anderem der Fall, wenn du deinen Namen änderst. Dabei ist es egal, ob du heiratest oder dich scheiden lässt. Übernimmst du ein bereits bestehendes Gewerbe, musst du auch dein zuständiges Amt aufsuchen.
Für die Ummeldung benötigst du nahezu dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung. Möchtest du sie schriftlich durchführen, musst du die Unterlagen als Kopie beilegen.
Bei der persönlichen Ummeldung musst du hingegen die Originaldokumente vorzeigen. Anders als bei der Anmeldung bekommst du jedoch einen Antrag zur Gewerbeummeldung. Die Ummeldung wird ebenfalls innerhalb ein paar Tagen bearbeitet.
Für die Bearbeitung musst du wiederum eine geringe Gebühr bezahlen. Damit somit nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrfach die Gebühr und der Arbeitsaufwand anfallen, solltest du bereits bei der Anmeldung die Bezeichnung deines Gewerbes so wählen, dass sie eine Vielzahl an Betätigungsfelder abdeckt.
Rechtzeitig das Gewerbe anmelden: Welche Unterlagen werden benötigt
Möchtest du ein Gewerbe in Deutschland betreiben, musst du dieses immer beim Gewerbeamt anmelden. Dieses befindet sich in deiner Stadt oder einer Gemeinde. Für die Anmeldung benötigst du mehrere Unterlagen wie etwa
Anmeldeformular
Bescheinigungen und Nachweise
Personalausweis oder Reisepass
Anmeldung in wenigen Tagen
Deine Anmeldung wird meist innerhalb weniger Tage bearbeitet. Wir von Gewerbeanmeldung.com verraten dir gerne, wo du dein Gewerbe anmelden kannst bzw. musst und helfen dir mit den Unterlagen und dem Ausfüllen des Anmeldeformulars.
Empfehlung
Wähle zunächst die Rechtsform. Die meisten beginnen Ihr Unternehmen mit einem Kleingewerbe im Nebenerwerb. Daraufhin solltest du einen Businesplan erstellen, der dir hilft gerade auch als Kleingewerbetreibender ob du mit deinem Finanzplan richtig liegst.
Berechne dabei alle Kosten die dir entstehen und kalkuliere die Einnahmen nach besten Möglichkeiten ohne dich selber zu überschätzen. Prüfe Die Marktbegleiter in deiner Umgebung. Viele eröffnen in der Garstronomie z.B. eine Gaststätte und gerade davon gibt es in Deutschland über 500.000.
Weitere Gewerbe Themen und zu juristischen personen:
Kleingewerbe in Deutschland richtig anmelden – Achte auf Kosten und Pflichten
Möchtest du dich selbstständig machen und ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit mit einem Kleingewerbe machen. Sowohl als zweites Standbein wie als Start in das Unternehmerdasein eignen sich die kleinen Gewerbe hervorragend. In den verschiedenen Bundesländern in Deutschland existieren jedoch Unterschiede bezüglich der Pflichten und Kosten, welche du vor der Anmeldung unbedingt beachten musst.
Pflicht zur Gewerbeanmeldung
Möchtest du in Deutschland ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit machen. Neben dem normalen Gewerbe kannst du ein Kleingewerbe anmelden und somit zum Kleingewerbetreibenden werden.
Ob du dein Kleingewerbe als zweites Standbein oder als Start für ein wachsendes Unternehmen verwendest, bleibt hierbei vollkommen dir überlassen.
Jedoch musst du beachten, dass in Deutschland generell eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung in allen Bundesländern gilt. Somit musst du beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde dein Kleingewerbe anmelden.
Standardmäßig benötigst du zur Anmeldung deines Kleingewerbes ein Anmeldeformular. Dieses bekommst du vor Ort beim Gewerbeamt. Manche Ämter bieten das Formular außerdem per Download online an.
Das ausgefüllte Formular musst du danach entweder persönlich bei deinem zuständigen Amt abgeben oder per Post zusenden. In manchen Bundesländern kannst du sogar die Anmeldung komplett online durchführen. Dies ist unter anderem in
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Niedersachsen
Hessen
Sachsen
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Hamburg
möglich.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Das Onlineformular unterscheidet sich dabei nicht vom Standardformular. Bei der Onlineanmeldung musst du alle Unterlagen als Anhang beifügen. Danach wird das Formular bearbeitet und dir der Gewerbeschein ausgestellt.
Benötigst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Zudem bieten wir dir hier eine praktische Checkliste, auf welcher du alle notwendigen Schritte und Unterlagen siehst.
Kosten für die Kleingewerbeanmeldung
Planst du, dein Kleingewerbe anmelden zu lassen, musst du mit Kosten rechnen. Obwohl es sich um ein kleines Gewerbe handelt, ist die Anmeldung in keinem Bundesland kostenlos.
Somit besteht kein Unterschied zwischen Kleingewerbe und einem größeren Gewerbe. Als Anmeldekosten für ein Kleingewerbe wird standardmäßig die Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Anmeldeunterlagen verstanden.
In jeder Stadt und in jedem Bundesland werden die Anmeldekosten dabei verschieden hoch festgesetzt. Du musst somit mit Kosten zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. Die Bearbeitungsgebühr musst du vor Ort in bar oder per Überweisung entrichten.
Die Bearbeitungsgebühr ist zudem unumgänglich. Somit musst du sie immer entrichten, da du sonst nicht den Gewerbeschein bekommst. Die Rechtsform deines Gewerbes besitzt ebenso keine Auswirkung auf die Gebühr.
Somit zahlst du für ein Kleingewerbe dieselbe Anmeldegebühr wie für ein größeres Unternehmen. Dennoch kann es sein, dass die Onlineanmeldung günstiger ausfällt als die Anmeldung direkt vor Ort.
In Berlin beispielsweise zahlst du für die Onlineanmeldung lediglich 15 Euro, während du beim zuständigen Ordnungsamt 26 Euro entrichten musst. Die Anmeldung in Göttingen hingegen kostet 40 Euro.
Obwohl du jedes Gewerbe mit der Anmeldung und der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr bezahlen kannst, besteht eine Ausnahme bei den sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerben.
Für diese benötigst du weitere Unterlagen wie etwa Zeugnisse, Auszüge oder Nachweise. Diese können unter Umständen ebenfalls kostenpflichtig sein. Auch diese Kosten unterscheiden sich in jeder Stadt und in jedem Bundesland.
Die meisten Kleingewerbe fallen jedoch nur selten unter die Kategorie der erlaubnispflichtigen Gewerbe, wodurch du die Gebühren für die benötigten Nachweise nur in Ausnahmefällen entrichten musst.
Meldest du dein Kleingewerbe nicht an, sondern um, fällt erneut eine Gebühr an. Die Ummeldung deines Gewerbes ist hierbei vergleichsweise günstig, da sie in den verschiedenen Bundesländern zwischen 10 Euro und 20 Euro kostet.
Eine Ummeldung musst du zum Beispiel bei einem Umzug durchführen. Falls du dein Gewerbe abmelden möchtest, kannst du dies in vielen Bundesländern sogar kostenlos tun. Je nach Region musst du außerdem nicht einmal vor Ort beim Gewerbeamt erscheinen, da die Abmeldung per Post erfolgen kann.
Unterschiede bei der Anmeldung in den Bundesländern
Grundsätzlich existieren in allen deutschen Bundesländern dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Gewerbetreibende. Das Gewerbeamt ist jedoch überall eine Behörde, welche wiederum den Ländern unterliegt.
Somit können beim Gewerbeamt Unterschiede vor allem bei der Gewerbeanmeldung auftreten. Obwohl die einheitlich geltende Gewerbeordnung dadurch nicht beeinflusst wird, besitzen die Unterschiede Auswirkungen auf die Organisation.
Während manche Bundesländer die Onlineanmeldung durch ein eigenes Webportal des Gewerbeamtes anbieten, musst du anderswo wiederum dein Kleingewerbe persönlich vor Ort anmelden oder zumindest dort erscheinen.
Ebenso existieren Verschiedenheiten bezüglich der Bezeichnung des zuständigen Amtes in den einzelnen Bundesländern. Während das für dich zuständige Amt in allen Bundesländern Gewerbeamt genannt wird, musst du für die Gewerbeanmeldung in Berlin das Ordnungsamt aufsuchen.
Zugleich gibt es in Hamburg kein Gewerbeamt. Möchtest du in Hamburg dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies bei der Handelskammer machen. Falls du dir nicht sicher bist, wo du dein Kleingewerbe anmelden musst, solltest du am besten uns von Gewerbeameldung.com fragen.
Weitere Kosten für die Kleingewerbeanmeldung
Die restlichen Kosten, welche bei der Anmeldung eines Kleingewerbes entstehen, unterscheiden sich wesentlich in jedem Bundesland. Die genaue Höhe von ihnen lässt sich somit nicht feststellen.
Kannst du beispielsweise dein Gewerbe von zuhause aus online anmelden, sparst du dir die Fahrtkosten zum Gewerbeamt. Betreibst du ein Kleingewerbe mit einer handwerklichen Produktion, musst du zudem einen entsprechenden Produktionsraum mieten oder dir die notwendigen Geräte und Materialien besorgen. Gewerbe mit Betriebshaftpflichtversicherung müssen zugleich die Versicherung bezahlen.
Da die Kosten jedoch in der Regel erst nach der Anmeldung auftreten, musst du sie nur von Beginn an gut einkalkulieren. Ein Businessplan mit einem Finanzplan kann dir helfen, alle anfallenden Kosten zu berechnen. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, falls du einen Businessplan oder einen Finanzplan erstellen möchtest.
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Damit du dein Gewerbe anmelden oder ummelden kannst, benötigst du in jedem Bundesland die notwendigen Unterlagen. Hierbei unterscheiden sich die Grundunterlagen nicht. Somit musst du für die Anmeldung
das Anmeldeformular
einen Personalausweis oder Reisepass
einen Auszug aus dem aktuellen Handelsregister
vorlegen. Bei der Gründung eines Unternehmens juristischer Person musst du ebenso einen Gesellschaftsvertrag mit einer notariellen Beglaubigung vorlegen. Alternativ gilt eine Satzung.
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt fallen für dein Kleingewerbe keine weiteren Anmeldekosten an. Dennoch musst du für dein Kleingewerbe noch mit weiteren Ämtern in Verbindung treten. Das Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt kontaktieren diese automatisch. Dabei handelt es sich um
Das Finanzamt
Die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK
Bei Bedarf die Handwerkskammer
Das statistische Landesamt
Die Gewerbeaufsicht
Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt
Das Finanzamt schickt dir nach der Benachrichtigung durch das Gewerbeamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Außerdem bekommst du deine Steuernummer.
Auf dem Fragebogen kannst du die Kleinunterregelung vermerken, durch welche du als Kleingewerbetreibender von steuerlichen Vorteilen. Damit die Regelung für dich gilt, darfst du jedoch im ersten Geschäftsjahr maximal einen Gewinn von 22.000 Euro erzielen.
In den darauffolgenden Geschäftsjahren darf dein Gewinn höchsten 50.000 Euro pro Jahr betragen. Nur wenn du die Kleinunternehmerregelung vermerkst, giltst du aus steuerlicher Sicht als Kleingewerbetreibender.
Zahlreiche Kosten und Pflichten für Kleinunternehmen
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du in Deutschland mit mehreren Kosten und Pflichten rechnen. Vor allem musst du
dein Gewerbe beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt anmelden
alle Unterlagen einreichen
die Anmeldegebühr entrichten
das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Die Kosten unterscheiden sich dabei in jedem Bundesland, sodass du dich gut erkundigen solltest. Du kannst hierzu jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.
Einzelkaufmann und Einzelunternehmer – Was ist der Unterschied?
Die zwei Begriffe Einzelkaufmann und Einzelunternehmer werden häufig als Synonym verwendet. Dennoch existiert ein Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen. Während ein Einzelkaufmann als Einzelgründer ein Einzelunternehmer sein kann, muss er dies jedoch nicht sein. Gleichzeitig sind alle Einzelunternehmer Einzelkaufleute. Wir erklären dir gerne, wo die exakten Unterschiede zwischen den beiden Begriffen liegen und welche Vor- wie Nachteile sie beinhalten.
Definition Einzelkaufmann und Einzelunternehmer
Die Begriffe Einzelkaufmann und Einzelunternehmer werden häufig für die gleiche Tätigkeit und somit als Synonym verwendet. Dennoch gibt es zentrale Unterschiede zwischen Unternehmern und Kaufleuten. Der Kaufmann kann, muss aber nicht ein Unternehmer sein. Hingegen sind alle Unternehmer Kaufleute.
Generell gesehen handelt es sich bei Unternehmen um eine spezielle Rechtsform. Dieses wird von lediglich einer einzigen Person geführt. Dabei gilt das Unternehmen nur als eine Möglichkeit, alleine selbstständig zu werden. Ebenfalls existieren die Optionen als eingetragener Kaufmann mit dem Kürzel e.K, Kleinunternehmer oder als Freiberufler tätig zu sein.
Gelegentlich ist der Unternehmer auch unter den Begriffen Sologründer oder Solopreneur bekannt, obwohl dieser Begriff für Kaufleute gilt. Unternehmer ist zudem stets ein juristischer Begriff. Der Gründer kann Mitarbeiter beschäftigen, muss dies aber nicht zwingendermaßen tun.
Der Kaufmann hingegen gründet zwar alleine ein Unternehmen. Er wählt jedoch nicht zwingend die Rechtsform. Folglich stehen für Einzelunternehmen mehrere Rechtsformen wie etwa UG oder GmbH zur Auswahl.
Partner oder Angestellte sind nicht vorhanden. Der Großteil der in Deutschland gegründeten Unternehmen sind Einzelunternehmen. Nur ein geringer Anteil der Existenzgründer wählt für sein Unternehmen eine andere Rechtsform. Somit existieren in Deutschland statistisch betrachtet mehr Kaufleute als Unternehmer.
Rechtsformen für Einzelunternehmen
Möchtest du als Solounternehmer selbstständig werden, kannst du zwischen Unternehmer und Kaufmann bzw. Kauffrau entscheiden. Bestimmte Rechtsformen sind jedoch an den juristischen Begriff Unternehmen gebunden. Aus diesem Grund solltest du genau wissen, welche Unternehmensart dir Vor- und Nachteile bringt. Grundsätzlich wird zwischen
Kleinunternehmer im Kleingewerbe
Eingetragener Kaufmann
Freiberufler
Franchise
unterschieden.
Der Kleinunternehmer im Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe lässt sich in Deutschland schnell und unkompliziert gründen. Als Kleinunternehmer im Kleingewerbe giltst du, wenn du in deinem ersten Geschäftsjahr maximal 22.000 Euro Umsatz erzielst und der nachfolgende Gewinn maximal 50.000 Euro beträgt.
Ebenso benötigst du weder ein Mindestkapital noch Kapitaleinlagen. Hierbei solltest du zugleich beachten, dass du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen haftest.
Der Eintrag im Handelsregister entfällt für Kleinunternehmer. Leitest du keinen gewerblichen Betrieb, bist du ein sogenannter „Kannkaufmann“. Dir steht es frei, dich freiwillig ins Handelsregister eintragen zu lassen. Dadurch erlangst du den Kaufmannstatus. Dein Gewerbe musst du trotzdem beim Gewerbeamt anmelden.
Nach der Anmeldung bekommst du einen Gewerbeschein, welchen du für den legalen Betrieb deines Unternehmens benötigst. Das Finanzamt schickt dir ergänzend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem Fragebogen musst du die Kleinunternehmerregelung angeben, damit du als Kleinunternehmer von steuerlichen Vorteilen profitieren kannst. Die IHK bzw. HWK meldet sich gleichfalls bei dir.
Der eingetragene Kaufmann
Der Einzelkaufmann, häufig unter eingetragener Kaufmann mit der Abkürzung e.K., e.Kfr. oder e.Kfm. bekannt, trägt sein Gewerbe im Handelsregister ein. Alle Betreiber eines gewerblichen Handels müssen die Eintragung verpflichtend durchführen.
Als Folge werden sie als „Istkaufleute“ bezeichnet. Die Gründung eines Unternehmens für Einzelkaufleute geschieht ähnlich wie jene eines Kleinunternehmers. Du benötigst kein Mindestkapital, aber haftest zugleich mit deinem Privatvermögen.
Kaufleute müssen trotz ihres Eintrags ins Handelsregister keine doppelte Buchführung machen. Somit entfällt für dich als Kaufmann oder Kauffrau die Pflicht hierzu. Die Buchführung ist zugleich an deinen Umsatz gebunden.
Überschreiten die Umsatzerlöse den Betrag von 600.000 Euro nicht und fällt dein Jahresüberschuss geringer als 60.000 Euro aus, genügt für dein Unternehmen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Als Kaufmann oder Kaufmann führst du dein Unternehmen selbstständig. Du besitzt weder stille noch mitbestimmende Teilhaber. Möchtest du dennoch einen Geschäftspartner in Form eines eingetragenen Kaufmanns aufnehmen, musst du deine Rechtsform entweder in eine Personen- oder Handelsgesellschaft ändern. Für alle Gewerbe musst du zugleich eine Gewerbeanmeldung durchführen.
Der Freiberufler
Freiberufler gehören der sogenannten Gruppe der Freien Berufe an. Für Freiberufler entfällt der Eintrag ins Handelsregister, die Anmeldung eines Gewerbes und ergänzend die Gewerbesteuer.
Die für dich zuständige IHK gibt dir Auskunft über deinen Freiberuflerstatus, sodass du ihn jederzeit dort überprüfen lassen kannst. Das Finanzamt entscheidet final über den Status. Viele Freiberufler zählen zu den Katalogberufe. Als Freiberufler giltst du mit einer
künstlerischen
wissenschaftlichen
schriftstellerischen
erzieherischen
Tätigkeit.
Freiberufler müssen anderen Gründungsformalitäten als Gewerbetreibende führen. Je nach Beruf oder Branche musst du eine Zulassung bei der Standeskammer anfordern oder Mitglied bei der Künstlersozialkasse werden. Deine zuständige IHK sowie wir von Gewerbeanmeldung.com informieren dich gerne, welche Anforderungen du als Freiberufler erfüllen musst.
Das Franchise als Sonderfall
Unternehmer und Selbstständige benötigen grundsätzlich eine gute Geschäftsidee, auf welche sie ihr Unternehmen begründen möchten. Verfügst du jedoch über keine passsende Idee, kannst du auf das sogenannte Franchise zurückgreifen.
Beim Franchise benutzt du eine bereits bestehende Geschäftsidee, welche sowohl erfolgreich wie bewährt ist. Die Idee verwendest du, um deine eigene Filiale zu eröffnen. Der Vorteil im Franchise liegt darin, dass du das Know-how der erfahrenen Partner vor, während sowie nach der Gründung nutzen kannst.
Nachteil des Franchise ist, dass du dich an die Vorgaben sowie Richtlinien des Franchise-Gebers richten musst. Somit kannst du nicht selbstständig entscheiden, wie du deine Geschäftsidee umsetzt. Das Franchise bietet dir zugleich ein klar strukturiertes sowie erfolgreiches Geschäftsmodell.
Viele Franchise-Geber verlangen von dir jedoch einen Businessplan, damit sie von dir überzeugt werden. Benötigst du Hilfe beim Erstellen eines Businessplans, kannst du unsere praktische Checkliste hier nutzen oder uns von Gewerbeanmeldung.com direkt fragen. Die Rechtsform kann in vielen Fällen abgestimmt werden. Dies solltest du jedoch rechtzeitig klären.
Startkapital für Solounternehmer
Für die Gründung eines Einzelunternehmens entweder als Unternehmer oder Kaufmann wird stets ein entsprechendes Startkapital benötigt. Das vorhandene bzw. benötigte Kapital hat hierbei wesentlichen Einfluss auf die Rechtsform, da jede Rechtsform eine andere Höhe an Kapital benötigt.
Personen, welche ihr Unternehmer alleine gründen, müssen dabei das Eigenkapital alleine und selbstständig aufbringen. Hierbei benötigen sie kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
In der Theorie gründest du dein Einzelunternehmen somit mit 0 Euro Eigenkapital und sparst jene Summe zusammen, welche du für den Geschäftsaufbau benötigst. Mit Privateinlagen erhöhst du zudem dein Eigenkapital.
Der Unterschied zum Einzelkaufmann liegt im Bereich des Eigenkapitals. Gründet der Kaufmann gemeinsam mit anderen Gewerbetreibenden ein Unternehmen, können diese entweder Eigenkapital oder Fremdkapital zur Eröffnung.
Besitzt dein Unternehmen eine beschränkte Haftung, haftest du jedoch nicht mit deinem Privatvermögen. Somit kannst du für das Startkapital eigene Ersparnisse, Kredite oder Darlehen verwenden. Ist deine Geschäftsidee nicht erfolgreich, wird dein Privatvermögen nicht zur Deckung der Schulden herangezogen.
Wesentliche Unterschiede zwischen Kaufmann und Unternehmer
Während die Begriffe Einzelunternehmer und Einzelkaufmann im Alltag meist als Synonym verwendet werden, existieren wesentliche zwischen den beiden Bezeichnungen für Gewerbetreibende. Einzelkaufmänner können Unternehmer sein, sodass sie unter als
Kleinunternehmer im Kleingewerbe
Eingetragener Kaufmann
Freiberufler
tätig sind. Einzelunternehmer sind dabei stets Kaufleute. Falls du Solounternehmer ein Gewerbe gründen möchtest, kannst du jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen. Wir erklären dir gerne die Unterschiede und helfen dir bei der Entscheidung, welche Gewerbebezeichnung passend für dich ist.
Wie kann man in Deutschland Automatenaufsteller werden?
Als Automatenaufsteller in Deutschland erhält jeder Interessent die Chance, selbstständig zu werden und ein eigenes Gewerbe zu betreiben. Jedoch muss der Betrieb vor der Aufnahme jeglicher Geschäfte korrekt angemeldet werden.
Anders als bei der standardmäßigen Gewerbeanmeldung unterliegen Automaten besonderen Vorschriften. Möchtest du in Deutschland Aufsteller von Automaten werden, musst du somit sowohl dein Gewerbe anmelden wie alle Vorschriften und Richtlinien beachten.
Erlaubnispflicht für alle gewerblichen Automatenaufstellungen
Deutschlandweit steht es dir generell frei, ein Gewerbe anzumelden und selbstständig zu werden. Welches Gewerbe du letztendlich betreibst, bleibt dabei völlig dir überlassen. Folglich kannst du deine Selbstständigkeit als Automatenaufsteller starten.
Gleich wie bei jedem anderen Gewerbe ebenso musst du deinen Betrieb anmelden, um ihn legal führen zu dürfen. Sämtliche Aufsteller von Automaten jedoch müssen besondere Vorschriften beachten, damit sie ihr Gewerbe betreiben dürfen. Somit musst du im Zuge der Gewerbeanmeldung eine gesonderte Erlaubnis einholen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Aufsteller von Automaten werden in der Gewerbeordnung festgehalten und geregelt. Insbesondere musst du dabei die Paragrafen §14 sowie §33c beachten. Die Regelungen sind für dich zugleich nur ausschlaggebend, wenn du die Automaten als Hauptgewerbe aufstellst.
Sie gelten nicht für dich, wenn du sie im Rahmen eines Nebengewerbes betreibst und hierbei der sachliche wie räumliche Zusammenhang auf ein Nebengewerbe verweisen. In der Praxis ist dies beispielsweise für Inhaber von Tabakwarenladen der Fall. Dennoch solltest du immer deine persönlichen Voraussetzungen rechtzeitig prüfen.
Betreibst du Automaten nicht im Nebengewerbe sondern hauptgewerblich, solltest du zunächst Paragraf §33c beachten. In diesem Paragrafen steht, dass alle Aufsteller von
Leistungsautomaten
Warenautomaten
Unterhaltungsautomaten
ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Aufstellung der Automaten vornehmen müssen. Die Anmeldung deines Gewerbes findet wie bei jedem anderen Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde statt.
Für die Anmeldung benötigst du alle notwendigen Unterlagen und persönliche wie geschäftliche Angaben zu deinem Unternehmen. Das Anmeldeformular bekommst du vor Ort beim Gewerbeamt oder per Download zur Verfügung gestellt.
Manche Gewerbeämter bieten die Anmeldung ebenso vollständig online an. Benötigst du Hilfe bei der Anmeldung deines Gewerbes, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne bei allen Fragen und Problemen.
Mit unserer praktischen Checkliste hier kannst du zudem leicht feststellen, welche Schritte du tätigen musst und welche Unterlagen erforderlich sind.
Gewerbe anmelden für Automatenaufsteller
Sobald du das Formular für die Gewerbeanmeldung bekommst, musst du alle notwendigen Daten korrekt eintragen. Als Aufsteller von Automaten musst du dabei auch dein angebotenes Leistungsspektrum angeben.
Unter Leistungsspektrum wird verstanden, welche Arten von Automaten du für dein Gewerbe aufstellen lassen möchtest. Die Verpflichtung, bei allen zuständigen Behörden eine Gewerbeanzeige und somit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich die verschiedenen Automaten gewerblich platziert werden sollen, ist zugleich inzwischen entfallen.
Paragraf §33c ist grundsätzlich für alle gewerblichen wie selbstständigen Aufsteller von Spielgeräten ausschlaggebend. Möchtest du ein Spielgerät aufstellen, musst du eine Erlaubnis besitzen.
Die Erlaubnis ist jedoch nur für Spielgeräte wichtig, welche technisch beeinflussbar sind und dadurch die Gewinnmöglichkeiten in Aussicht stellen. Seit Anfang September 2013 muss die IHK, die Industrie- und Handelskammer, durch eine gesonderte Unterrichtung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Ergänzend zu der Unterrichtung durch die IHK musst du als Betreiber von Spielgeräten ein sogenanntes Sozialkonzept vorlegen. Im Sozialkonzept wird vermerkt, welche Maßnahmen alle potenziell schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorbeugen können.
Benötigst du Hilfe beim Sozialkonzept, solltest du dich an öffentliche oder soziale Institutionen wenden. Unter anderem kann dir der Caritasverbund helfen. Gerne verweisen wir dich ebenfalls an passende Einrichtungen und Institutionen weiter.
Unterschiedliche Regelungen in allen Bundesländern
Generell musst du dein Gewerbe als Aufsteller von Automaten in jedem Bundesland in Deutschland anmelden. Die Details für die Erlaubnispflicht sowie die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit unterschieden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Somit kann es sein, dass du in einem Bundesland gewisse Unterlagen benötigst, welche in einem anderen wiederum nicht gebraucht werden.
Falls du dir nicht sicher bist, welche Regelungen für dein Bundesland zutreffen, kannst du dich entweder mit einem Beratungsgespräch bei der IHK oder dem Gewerbeamt erkunden, selbst eine Recherche durchführen oder uns von Gewerbeanmeldung.com fragen.
Am besten erkundigst du dich noch vor der Anmeldung deines Gewerbes, damit du nicht mit teils kostenintensiven Verzögerungen konfrontiert wirst.
Gewerbe als Automatenaufsteller anmelden – welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung deines Gewerbes als Aufsteller von Automaten brauchst du verschiedene Dokumente und Nachweise. Grundsätzlich benötigst du zum Aufstellen und Betreiben von Automaten
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
eine Kopie deines polizeilichen Führungszeugnisses
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
ein Sachkundennachweis der IHK
Bescheinigungen des Amtsgerichts
Zunächst musst du deine persönliche Zuverlässigkeit mit der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachweisen. Ergänzend musst du einen Sachkundenachweis der IHK einreichen.
Manche Kommunen verlangen von dir noch weitere Nachweise. Häufig handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Amtsgerichts. Konkret musst du in vielen Fällen eine Bescheinigung des Schuldnerverzeichnisses oder mögliche Insolvenzen sowie Konkurse vorlegen.
Hast du alle benötigten Unterlagen zur Hand, wenn du dein Gewerbe anmeldest, und besteht kein weiterer Prüfungsbedarf, kann die Anmeldung durch das Gewerbeamt bearbeitet werden. Durchschnittlich beläuft sich die Bearbeitungszeit auf rund vier Wochen.
War die Anmeldung erfolgreich, bekommst du anschließend die Kopie deiner Anmeldung als Gewerbeschein ausgestellt. Mit dieser formalen Berechtigung kannst du als selbstständige Tätigkeit nun offiziell Automaten aufstellen.
Die sonstigen gewerberechtlichen Voraussetzungen nicht vergessen
Mit der Anmeldung deines Gewerbes und dem Erhalt deines Gewerbescheins steht es dir theoretisch zu, Automaten aufzustellen. Dennoch musst du noch weitere gewerberechtliche Voraussetzungen beachten.
Vorwiegend darfst du auf die baurechtlichen Aspekte nicht vergessen. Gegebenenfalls musst du eine Nutzungsänderung beantragen, falls diese auf die von dir benutzen Geschäftsräume zutreffen sollte.
Als selbstständiger Automatenaufsteller unterstehst du der Pflicht, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Vorwiegend musst du sichergehen, dass alle von dir platzierten Automaten zunächst von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen wurden.
Ergänzend musst du beachten, dass sich die Gewerbeanmeldung für deine Automaten lediglich auf die reine Aufstellung beziehen. Der Ort der Aufstellung ist somit mit einer Genehmigung verbunden, welche geprüft oder erwirkt werden muss.
Das Ordnungsamt ist hierzu meist der richtige Ansprechpartner für dich. Stellst du mehr als einen Automaten oder ein Spielgerät auf, kann es sein, dass Gebühren erhoben werden. Die Gebühr hängt hierbei von der Anzahl der Automaten ab.
Zugleich musst du bei der operativen Tätigkeit darauf achten, dass an allen Geräten der vollständige Name, die aktuelle Anschrift und die Hauptniederlassung deiner Firma angebracht sind. Der Gesetzgeber versucht durch dieses Vorgehen, Transparenz oder Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Somit bist du verpflichtet, die Angaben zu machen.
Großer Aufwand für alle Automatenaufsteller
Mit Automaten kannst du im Haupt- oder Nebengewerbe selbstständig werden. Durch die Anmeldung von
Leistungsautomaten
Warenautomaten
Unterhaltungsautomaten
ist es dir gestattet, als Automatenaufsteller tätig zu sein. Anders als beim herkömmlichen Gewerbe musst du jedoch gewisse Voraussetzungen beachten und mehrere Unterlagen einreichen. Vor allem benötigst du
eine Kopie deines polizeilichen Führungszeugnisses
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
ein Sachkundennachweis der IHK
Bescheinigungen des Amtsgerichts
Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du Automaten aufstellen und somit dein eigenes Gewerbe anmelden möchtest.
Welche Behörden verständigt das Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung?
In Deutschland gilt für jede gewerbliche Tätigkeit eine Meldepflicht beim Gewerbeamt. Lediglich bei den freien Berufen besteht hier eine Ausnahme. Ergänzend zur Anmeldung musst du als Gewerbetreibender bzw. Unternehmer noch andere Nachweise und Bescheinigungen erbringen.
Doch nach der Anmeldung bei deinem zuständigen Amt ist der Betriebsweg für dich noch nicht fertig. Dein zuständiges Amt verständigt nach der Gewerbeanmeldung andere Behörden, welche du gegebenenfalls ebenfalls aufsuchen und die Meldung dort durchführen musst.
Gewerbeanmeldepflicht in Deutschland
Für alle Gewerbe in Deutschland gilt die Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Unter einer gewerblichen Tätigkeit wird verstanden, wenn diese selbstständig sowie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeführt wird. Somit fallen alle Unternehmen, welche sich zum Beispiel aktiv an der Produktion oder am Handel beteiligen, darunter.
Möchtest du einen Gewerbebetrieb jeglicher Größe in Deutschland eröffnen, solltest du dein Gewerbe am besten schon vor der Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Die rechtzeitige Anmeldung sorgt sowohl für eine Rechtssicherheit sowie der Verbindlichkeit gegenüber deinen Kunden. Erlaubnispflichtige Gewerbe dürfen zudem nicht ohne offizielle Zustimmung eröffnet und geführt werden.
Die Gewerbeanmeldepflicht beschränkt sich in Deutschland zugleich nicht auf Unternehmer mit einem Ladengeschäft. Auch gewerbliche Tätigkeiten über das Internet wie etwa der Verkauf von Waren müssen angemeldet werden.
In manchen Fällen meldet sich das Gewerbe- oder Finanzamt sogar eigenständig bei den Gewerbetreibenden. Wird das Gewerbe dennoch nicht beim zuständigen Amt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde angemeldet, musst du mit einer Verwaltungsstrafe in einer Höhe von bis zu 3.600 Euro rechnen.
Das Finanzamt kann dir gegenüber zusätzlich eine Strafe verhängen, wenn du deine Einnahmen aus deinem Gewerbe nicht richtig versteuerst. Neben hohen Nachzahlungen werden ebenso Strafzahlungen verhängt.
Anmeldemöglichkeiten für alle gewerblichen Unternehmen
Damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß anmelden kannst, musst du lediglich das Anmeldeformular richtig ausfüllen. Das Formular bekommst du
direkt beim Gewerbeamt
per Download im Onlineportal
über eine reine Onlineanmeldung
Standardmäßig kannst du dir das Formular vor Ort abholen und auch gleich beim Amt ausfüllen. Möchtest du das Formular mit nach Hause nehmen und gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen, kannst du es entweder mit allen Unterlagen per Post einschicken oder persönlich vorbeibringen.
Ebenso füllen wir gerne mit dir gemeinsam das Onlineformular aus. Eine reine Onlineanmeldung ist jedoch noch nicht überall in Deutschland möglich. Du kannst dich eigenständig darüber informieren, in welchen Gemeinden du dein Gewerbe über das Internet anmelden kannst.
Wir sagen dir ebenfalls gerne, wo eine Onlineanmeldung möglich ist. Vor der Anmeldung solltest du zugleich unsere Checkliste hier durchsehen, damit du alle notwendigen Unterlagen bereit hast.
Versäumst du die rechtzeitige Anmeldung deines Gewerbes beim zuständigen Amt, kannst du diese häufig ohne eine Strafe nachholen. Die nachträgliche Anmeldung muss aber mit einem guten Grund passieren. Folglich musst du explizit darauf hinweisen, dass dein Gewerbe ohne vorherige Planungsphase und somit spontan gegründet wurde.
Ergänzend gilt die Anmeldepflicht nur für Hauptgewerbe. Jede nebengewerbliche Tätigkeit fällt gleichfalls unter die Anmeldepflicht. Als Kleinunternehmer kannst du jedoch von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, welche dir steuerliche Vorteile verschafft. Freibeträge bei der Gewerbe- und Lohnsteuer sorgen für keine großen Zusatzbelastungen für dein Nebengewerbe.
Weitere Schritte nach der Gewerbeanmeldung
Hast du dein Gewerbe mit dem Anmeldeformular erfolgreich bei deinem zuständigen Amt angemeldet und alle notwendigen Unterlagen eingereicht, bekommst du in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitraums deinen Gewerbeschein.
Mit dem Gewerbeschein ist es dir offiziell gestattet, dein gewerbliches Unternehmen in Deutschland zu führen. Im Grunde ist dein Gewerbeschein dein unterschriebenes und gestempeltes Antragsformular.
Erst nach der Ausstellung deines Gewerbescheins werden weitere Behörden und Verbände durch das Gewerbeamt informiert. Zu diesen Behörden gehören vorwiegend
das Finanzamt
die Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
die Handwerkskammer
das statistische Landesamt
die Gewerbeaufsicht
Während du die Gewerbeanmeldung selbstständig durchführen musst, übernimmt dein zuständiges Amt die restlichen Meldungen. Das Finanzamt beispielsweise meldet sich bei dir, um mit dir die steuerlichen Aspekte zu klären.
Spätestens ab diesem Punkt kannst du mit dem Finanzamt über die Kleinunternehmerregelung reden. Durch die Kleinunternehmerregelung entfällt für dich Umsatzsteuer. Zugleich vergibt dir das Finanzamt deine eigene Steuernummer.
„Zwangsmitgliedschaften“ für jeden Unternehmer
Die Anmeldung eines Gewerbes sorgt gleichzeitig dafür, dass du dich bei der IHK ein kostenpflichtiges Mitglied werden musst. Das Angebot der IHK kannst du dabei für dich gewinnbringend nutzen, indem du das Beratungs- und Schulungsangebot dort in Anspruch nimmst. Betreibst du ein Handwerksgewerbe, musst du gleichzeitig Mitglied bei der Handwerkskammer werden.
Ergänzend informiert dein zuständiges Amt die Gewerbeaufsicht. Der Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht ist vielseitig. Unter anderem überprüft sie die Örtlichkeiten auf ihre Sachgemäßheit. Gründest du zudem mit deinem Unternehmen ein Gewerbe, musst du dich verpflichtend bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Die Berufsgenossenschaft sichert dich im Falle von Berufsunfällen ab. Insofern du nicht allein dein Unternehmen führst und Mitarbeiter beschäftigst, musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.
Die Meldungen, welche häufig nicht automatisch passieren, werden in der Regel nicht überprüft. Dennoch lässt sich in der Praxis immer häufiger beobachten, dass die jeweilige Behörde nach der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbetreibenden vorbeischaut und die getroffenen Angaben auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert.
Die Maßnahmen dienen den Städten und Kommunen als Schutz vor den sogenannten Briefkastenfirmen, welche für Betrügereien genutzt werden.
Pflichten für überwachungsbedürftige Gewerbe
Möchtest du ein überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, musst du nicht nur die Anmeldungen durchführen. Ebenso musst du ein Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug vorlegen. Unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe fallen unter anderem
Privatkrankenanstalten
Spielhallen
Pfandleihen
Bewachungsgewerbe
Versicherungsberater und -vermittler
Reisegewerbe
Nur wenn du bei den überwachungsbedürftigen Gewerben alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen kannst, kannst du sie abschließen. Manchmal verlangt das Finanzamt von dir zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung. Mit dieser Erklärung offenbarst du deine finanziellen Verhältnisse.
Anmeldegebühren für jedes Gewerbe
Führst du eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt aus, ist diese nicht kostenlos. Die Gebühren für die Gewerbeanzeigen unterscheiden sich dabei in jeder Gemeinde, sodass du in Deutschland mit verschieden hohen Kosten für die Anmeldung deines Gewerbes rechnen musst.
Durchschnittlich betragen die Kosten für die Anmeldung von gewerblichen Tätigkeiten sowie eines Gewerbes zwischen 10 und 60 Euro. Meldest du hingegen dein Gewerbe um, musst du eine Gebühr von rund 20 Euro entrichten.
Dennoch musst du nicht bei jeder Gemeinde in Deutschland eine Gebühr bezahlen. Viele Gemeinden verzichten inzwischen auf die Gebühren, sodass die Anmeldung dort kostenlos ist. Manche Gewerbeämter verlangen außerdem für jeden Schritt eine eigene Gebühr. Somit musst du die Anmeldung sowie die Ummeldung deines Gewerbes einzeln bezahlen.
Die Gebühr bzw. Gebühren entrichtest du dabei stets direkt bei der Anmeldung vor Ort in deinem zuständigen Amt. Füllst du die Anmeldung über das Internet aus, musst du die Gebühr über das Webportal bezahlen.
Gewerbeanmeldung leicht gemacht
Meldest du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt an, übernimmt es für dich nicht immer automatisch die Verständigung bei weiteren Ämtern. Somit musst du selbst gegebenenfalls mit
dem Finanzamt
der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
der Handwerkskammer
dem statistischen Landesamt
der Gewerbeaufsicht
in Verbindung treten. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die für dich notwendigen Ämter festzulegen und geben dir Informationen, welche Unterlagen du benötigst und welche Ämter du wann kontaktieren musst.
Selbstständigkeit bedeutet, eigenständig einen Beruf nachzugehen und Geld zu verdienen. Während manche Selbstständige ihrer Tätigkeit als Hauptberuf durchführen, birgt dieses Vorhaben zahlreiche Risiken. Die nebenberufliche Selbstständigkeit hingegen bietet jedem Interessenten die Möglichkeit, einen angemeldeten Hauptberuf auszuüben und im Nebengewerbe einen zusätzlichen Verdienst zu erhalten. Doch wie meldet man ein Nebengewerbe in Deutschland richtig an?
Unterschied zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe
Entscheidest du dich, nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du dein Gewerbe dementsprechend anmelden. In Deutschland existiert für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht.
Die Anmeldung für ein Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe findet standardmäßig beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde statt. Dort erhältst du ein Anmeldeformular, welches du entweder allein oder gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen musst.
Viele Gemeinden und Städte bieten zusätzlich das Formular per Download an. Ebenfalls kannst du dein Gewerbe immer öfter sogar gänzlich über das Internet anmelden.
Auf dem Anmeldeformular musst du zahlreiche Fakten zu dir und deinem Gewerbe bekannt geben. Vor allem ist es wichtig, ob du ein Hauptgewerbe anmeldest und deine Selbstständigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird oder ob du nur ein Nebengewerbe betreiben möchtest und dadurch nebenberuflich selbstständig bist.
Der wesentliche Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe liegt bei den wöchentlichen Arbeitsstunden. Du führst nur dann ein Nebengewerbe, wenn deine Wochenarbeitsstunden und somit dein gesamter Arbeitsaufwand nicht mehr als 18 Stunden beträgt.
Zudem existiert die Faustregel, dass dein Nebenerwerb sowohl wirtschaftlich wie zeitlich deinen Haupterwerb nicht überschreiten darf. Außerdem beschränkt sich der Begriff Nebengewerbe nicht auf eine Rechtsform, wodurch du Einzelunternehmer sein kannst oder eine GbR sowie eine GmbH gründen kannst.
Muss man den Arbeitgeber informieren?
Wenn du nebenbei selbstständig bist oder sein möchtest, übst du noch immer einen Hauptberuf aus. Dies bedeutet, dass du zum Beispiel hauptberuflich bei einer Firma angestellt bist.
Viele Personen, welche eine nebenberufliche Selbstständigkeit planen, fragen sich hierbei häufig, ob sie ihren Arbeitgeber über ihr Vorhaben informieren müssen.
Grundsätzlich steht es dir frei, dich im Nebengewerbe selbstständig zu machen. Dennoch darf dein eigenes Gewerbe nicht deine Pflichten als Arbeitnehmer verhindern, sodass du diese nicht vernachlässigen darfst.
Zugleich darfst du mit deinem eigenen Gewerbe nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers werden, da dir sonst Abmahnungen, Kündigungen oder gar eine Klage vor Gericht drohen können.
Falls du dir sicher bist, dass dies nicht auf dein eigenes Unternehmen zutrifft, kannst du jederzeit ein Nebengewerbe anmelden. Dennoch ist es ratsam, den eigenen Arbeitgeber von diesem Schritt zu benachrichtigen. In manchen Arbeitsverträgen sind bestimmte Regelungen zu diesem Vorhaben festgehalten, welche du beachten und einhalten musst.
Nebengewerbe anmelden in der Arbeitslosigkeit
Falls du arbeitslos sein solltest, steht es dir trotzdem, zu ein Nebengewerbe anzumelden. Anders als bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können hierbei allerdings Probleme auftreten, falls du den Gründungszuschuss beantragst.
Möchtest du dein Vorhaben dennoch umsetzen, solltest du am besten mit einem Gründercoach sprechen. Das Gespräch kann dir helfen, die Förderung zu erhalten. Zudem solltest du ebenfalls
die wöchentlichen Arbeitszeiten
die monatliche Zuverdienstgrenze
beachten. Gleich wie bei einem Hauptberuf und einer nebenberuflichen Tätigkeit ist das Nebengewerbe bei einer Arbeitslosigkeit an einen maximalen wöchentlichen Arbeitsaufwand gebunden.
Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche dein Nebengewerbe betreiben. Arbeitest du regelmäßig über die Grenze drüber, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Als Folge bekommst du auch keine Leistungen mehr zugesprochen.
Gleichfalls gilt für dich eine Zuverdienstgrenze. Pro Monat darfst du höchstens 165 Euro verdienen, um dein Arbeitslosengeld weiterhin in voller Höhe beziehen zu können. Überschreiten die Einkünfte aus deinem Nebengewerbe die Grenze, werden sie deinem Arbeitslosengeld angerechnet.
Krankenversicherung – ein wichtiges Thema für Selbstständige
Alle deutschen Bürger unterliegen einer Krankenversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass du dich entweder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung anmelden musst.
Als Selbstständiger besitzt du grundsätzlich die Wahl, welche Art der Versicherung du wählst. Dennoch besteht ein Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Hauptgewerbe. Als Arbeitnehmer bist du standardmäßig über den Arbeitgeber versichert. Im Hauptgewerbe musst du dich hingegen selbst versichern.
Bist du durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit gesetzlich versichert, kannst du deine Versicherung nicht wählen. Die Wahlfreiheit besteht bei dir erst, sobald deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
Frage am besten bei deinem ausgewählten Versicherungsträger nach, wie hoch diese Grenze ist. Zugleich solltest du beachten, dass deine Einkünfte sich auf die Versicherungskosten auswirken können. Während diese für eine private Krankenversicherung nicht relevant sind, bilden sie die Grundlage bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Amtsweg für ein Nebengewerbe
Der Amtsweg, um ein Nebengewerbe anmelden zu können, beschränkt sich nicht nur auf das Gewerbeamt. Je nach Gewerbe musst du gegebenenfalls mehrere Ämter aufsuchen und dein Gewerbe dort vermerken.
Mit unserer praktischen Checkliste hier bekommst du einen ersten Überblick, welche Schritte du wann tätigen musst und welche Unterlagen du benötigst.
Einen wesentlichen Einfluss auf deinen Amtsweg bildet die gewählte Rechtsform deines Gewerbes. Sie entscheidet letztendlich, ob du nur den Eintrag beim Gewerbeamt durchführen musst oder auch einen Eintrag im Handelsregister machen musst. Grundsätzlich kann es passieren, dass du dein Nebengewerbe
beim Gewerbeamt
beim Finanzamt
bei der Industrie- oder Handelskammer
beim Arbeitsamt
bei der Berufsgenossenschaft
melden musst.
Verpflichtet ist der Eintrag beim Gewerbeamt. Mit deiner Anmeldung bekommst du dort ebenso deinen Gewerbeschein. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt wirst du stets zwecks Neben- und Hauptgewerbe gefragt.
Falls du dir nicht sicher bist, ob du zuvor einen Eintrag im Handelsregister machen musst, solltest du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.
Machst du dich nebenbei selbstständig, schickt dir das Finanzamt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen musst du verpflichtend ausfüllen und zurückschicken.
Zugleich teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer zu. Falls du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, kannst du dies ebenso am Fragebogen vom Finanzamt angeben. Gerne füllen wir von Gewerbeanmeldung.com den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeinsam mit dir aus, falls du Hilfe benötigen solltest.
Planst du, in deinem Nebengewerbe Angestellte zu beschäftigen, musst du zusätzlich beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt die Nummern.
Du musst sie bereits besitzen, bevor du deinen ersten Mitarbeiter einstellst. Gleichzeitig ist sie für die Anmeldung bei der Krankenkasse und für die Sozialversicherung relevant. Im Nebengewerbe treten Mitarbeiter jedoch eher selten auf.
Als Gewerbetreibender musst du verpflichtendes Mitglied bei der IHK werden. Diese Pflicht entfällt für Personen mit einem Nebengewerbe nicht. Du musst dich eigenständig bei deiner zuständigen IHK melden.
Nach der Meldung bekommst du von der Kammer weitere Informationen mit einem eigenen Schreiben. Hingegen musst du nicht unbedingt Mitglied bei der HWK werden, da diese ausschließlich für Handwerksberufe zuständig ist. Zählt dein Nebengewerbe zu einem Handwerksberuf, must du dich auch bei der HWK melden.
Ergänzend musst du dich mit deinem Nebengewerbe bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Für zahlreiche Branchen existiert eine eigene Berufsgenossenschaft, wobei sie alle grundsätzlich für die gesundheitlichen Aspekte in einem Unternehmen zuständig sind.
Bereits innerhalb einer Woche nach der Gründung deines Unternehmens musst du dich bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Lediglich besteht eine Ausnahme bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Ein Nebengewerbe einfach anmelden
Falls du ein Nebengewerbe eröffnen möchtest, musst du nahezu dieselben Schritte wie bei einem Hauptgewerbe durchführen. Somit musst du unter anderem
dich beim Gewerbeamt anmelden
den Fragebogen des Finanzamts ausfüllen
die IHK bzw. HWK sowie die Berufsgenossenschaft verständigen
Gerne helfen wir von Gewerbeanmeldung.com dir, wenn du nebenbei selbstständig werden möchtest und unterstützen dich beim Amtsweg sowie bei der Abgabe der Formulare und Unterlagen.
Welches Gewerbe solltest du anmelden und Steuervorteile sichern?
Die Wahl deines Gewerbes kann dir bei der Anmeldung enorme Ersparnisse einbringen. Um bei der nächsten Steuerzahlung nicht wertvolles Potenzial zu verschenken, solltest du diesen Artikel lesen.
Die Bedeutung des Status als Kleingewerbe
Als Betreiber eines Kleingewerbes stehen dir mitunter beträchtliche Steuervergünstigungen zu, unabhängig davon, ob du es als Haupt- oder Nebenjob betreibst. Womöglich bist du dir gar nicht darüber im Klaren, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann, da du bestimmte Ausgaben fälschlicherweise dem Privatbereich zuordnest.
Sogenannte geplante Investitionen eröffnen dir weitere Möglichkeiten, die Steuererklärung vorteilhafter zu gestalten. Darüber hinaus eröffnet dir die Umsatzsteuererklärung bisweilen sogar die Erstattung pauschaler Vorsteuern ohne Belege. Eines ist also klar: Deine Firma als Kleingewerbe zu strukturieren, bietet dir in Bezug auf die Steuer einen beträchtlichen Wert.
Versteckte Betriebsausgaben
Vielen Einzelunternehmern fällt es schwer, betriebliche und private Ausgaben voneinander zu unterscheiden. Zu oft verschwimmen die Grenzen zwischen diesen beiden Bereichen, zumal damit meist ein praktischer Nutzen verbunden ist.
Im Zuge eines privaten Einkaufs legst du auch noch Artikel aus deinem Betriebsbedarf in den Einkaufswagen und schon lassen sich die beiden Bereiche kaum noch unterscheiden.
Denkbar ist auch, dass du mit einem Bekannten, der ebenfalls selbstständig ist oder ein Gewerbe betreibt, zu eigentlich privaten Zwecken in ein Restaurant gehst. Im Laufe des Gesprächs kommt ihr allerdings auch auf Geschäftliches zu sprechen und wieder gehen Privates und Betriebliches Hand in Hand. Was aber kannst du aus diesen Erfahrungen lernen und wie setzt du sie gewinnbringend in die Praxis um?
Die richtige Planung
Du kannst dem Finanzamt deine Ausgaben schon dann anzeigen, wenn du noch gar kein Gewerbe angemeldet hast. Wenn du dich beispielsweise im November dieses Jahr entscheidest, ab Januar selbstständig zu werden bzw. eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen, kannst du dem Finanzamt die dieses Jahr entstandenen Kosten bereits mitteilen.
Dabei handelt es sich um die sogenannten vorweggenommenen Betriebsausgaben. Diese damit verbundenen Verluste für dein Kleingewerbe verrechnet das Finanzamt mit deinen anderen Einkünften.
Die typischen Kosten
Gegenüber dem Finanzamt müssen sämtliche Kosten angezeigt werden, die in Verbindung mit einer geplanten Selbstständigkeit angefallen sind. Dazu zählen Gründerseminare und der Transport zu diesen, Telefonate, Literatur oder Arbeitsmittel wie Computer und Möbel.
Für die Erklärung der typischen Kosten ist die Vorlage von Belegen für gewöhnlich nicht erforderlich. Alles, was du tun musst, ist deine Betriebseinnahmen mit den -ausgaben zu verrechnen, daraus den Gewinn zu ermitteln und diesen dem Finanzamt mitzuteilen.
Solltest du in dieser Rechnung auch die vorweggenommenen Betriebseinnahmen berücksichtigen, sind der Einkommenssteuererklärung die entsprechenden Belege beizufügen, im Falle der Selbstständigkeit mit der Anlage S, für den Gewerbebetrieb mit der Anlage G.
Wann musst du keine Umsatzsteuer zahlen?
Vielen Unternehmern bereitet die Umsatzsteuer Probleme. Sicher fragst auch du dich, inwiefern du sie als Existenzgründer zu beachten hast. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen auch Umsatzsteuer entrichten, wird sie doch auf sämtliche Konsumgüter und Dienstleistungen aufgeschlagen. In §4 UStG (Umsatzsteuergesetz) werden dennoch einige Ausnahmen genannt:
Grundstücksverkäufe-, -vermietungen und -verpachtungen
Versicherungen und Umsätze von Versicherungsvertretern
medizinische Dienste
Krankentransporte
Betreuung und Pflegeleistungen
etc.
Für Kleinunternehmer gilt jedoch eine besondere Regelung, sodass die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer selbst dann befreit, wenn du keine der in § 4 UStG aufgeführten Tätigkeiten ausübst.
Der Kleinunternehmer
Hast du mit deiner selbstständigen Tätigkeit im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient und wirst auch im laufenden Jahr nur Umsätze von maximal 50.000 Euro verzeichnen, so giltst du als Kleinunternehmer und kannst dich entsprechend beim Finanzamt mit deinem Gewerbe anmelden.
Mit diesem Status winkt dir eine enorme Entlastung hinsichtlich deines Arbeitsaufwands. Die Steuererhebung, Bereinigung durch die bezahlte Vorsteuer, die regelmäßigen Steuererklärungen sowie die Zahlung an das Finanzamt entfallen für dich als Kleinunternehmer vollständig.
Auch deine privaten Kunden profitieren, denn sie müssen keine Mehrwertsteuer bezahlen. Gleichzeitig verschafft dir diese Tatsache einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten.
Wann musst du keine Gewerbesteuer zahlen?
Jeder Gewerbetreibende muss grundsätzlich die Gewerbesteuer für seinen Gewinn bzw. Ertrag entrichten. Erfordert die Ausübung deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein, so liegt es nahe, dass auch du von dieser Pflicht betroffen bist. Dennoch sind manche Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.
An dieser Stelle gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Solltest du Einzelunternehmer oder Teil einer Personengesellschaft sein und einen Jahresgewinn erwirtschaften, der unterhalb dieser Grenze liegt, so musst du die Gewerbesteuer nicht entrichten. Für sämtliche Kapitalgesellschaften gilt diese Ausnahmeregelung jedoch nicht.
Sie haben die Möglichkeit, den Unternehmerlohn als Betriebsausgabe abziehen zu dürfen. Kleinunternehmer steht diese Option nicht offen, weshalb der Freibetrag als Ausgleich dient. Neben Kleinunternehmern sind auch Freiberufler wie Ärzte, Journalisten oder Steuerberater sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbesteuer befreit.
Wie sparst du bei der Einkommenssteuer?
Für die Einkommenssteuer gilt Jahr für Jahr das gleiche Motto: Je höher dein Einkommen ist, desto wichtiger ist die Qualität deines Steuerberaters. Doch lasse dich davon nicht in die Irre führen. Auch als Kleinunternehmer oder Geringverdiener ist besondere Aufmerksamkeit bei der Einkommenssteuer unerlässlich.
Einspruch gegen Steuerbescheide erheben
Angaben des Bunds der Steuerzahler zufolge ist jede dritte Steuererechnung fehlerhaft. Sei es, dass nicht alle Aufwendungen als Werbekosten oder Sonderausgaben deklariert, Freibeträge nicht anerkannt oder schlicht etwas vergessen wurde, die Rechnungen sind selten vollständig.
Solltest auch du nachträglich noch eine wichtige Quittung finden, lohnt es sich, gegen die bereits eingereichte Steuererklärung Einspruch zu erheben. Auf diese Weise kann sie noch berücksichtigt werden – und du sparst dir Einkommenssteuern.
Verlorene und ausgebliebene Belege
Einen Beleg zu verlieren, kann durchaus einmal passieren. Möglicherweise wurde er dir auch einfach nicht ausgestellt. In einem solchen Fall solltest du für dich selbst jedoch eine eigene Quittung erstellen, um über einen Rechnungsbeleg zu verfügen. Derartige Belege kannst du dann bei der Erklärung der Einkommenssteuer einreichen und sie vom steuerrelevanten Einkommen abziehen lassen.
Senkung der Einkommenssteuer
Du kannst eine Vielzahl von Ausgaben von deiner Einkommenssteuer absetzen lassen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für eine Renovierung deiner Wohnung, sofern diese nicht der Vermieter selbst trägt. Auch die Kosten für einen Prozess, der für dich eine Existenzfrage bedeutet, kannst du von der Einkommenssteuer abziehen.
Dass die Ausgaben für eine Erstausbildung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können, dürfte dir vielleicht bekannt sein. Doch auch die Kosten für die Unterstützung bereits erwachsener Kinder oder deiner Eltern lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von ihr abziehen.
Im Allgemeinen lohnt es sich, die Webseite deines Finanzamtes regelmäßig zu überprüfen. Oftmals werden dort Tipps gegeben, wie du noch mehr an Einkommenssteuern sparen kannst, insbesondere, wenn sich bestimmte Vorschriften geändert haben.
Falls du auch die Kosten für einen Steuerberater sparen möchtest, solltest du zumindest deine Steuern online oder mithilfe einer Software ausrechnen lassen. In diesem Zuge erhältst du meist wertvolle Tipps, was die Höhe der Abzüge für das entsprechende Steuerjahr betrifft. Diese werden nämlich Jahr für Jahr aufs Neue festgelegt.
Fazit
Der Status als Kleinunternehmer bietet dir wichtige Steuervorteile
Plane deine Betriebsausgaben genau und dokumentiere sie
Dank des Freibetrags kannst du dich unter bestimmten Umständen sowohl von der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer befreien lassen
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, deine Einkommenssteuer zu senken. Mache beispielsweise eine Erstausbildung geltend oder ziehe Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen ab
Die Selbstständigkeit als Hauptberuf oder zweites Standbein lockt zahlreiche Personen. Tatsache ist, dass sich nebenberuflich selbstständig zu machen eine gute Chance darstellt, ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Planst du, ein nebenberufliches Gewerbe zu eröffnen, musst du allerdings gewisse Schritte und Vorschriften beachten.
Wie kannst du ein nebenberuflich Gewerbe anmelden? Was sind die Vor- und Nachteile von nebenberufliche Selbstständigkeit? Für detaillierte Informationen >
Der Trend für nebenberufliche Selbstständigkeit
Der Durchschnittsarbeiter ist bei einem Unternehmen angestellt, welches ihm ein fixes Dienstverhältnis bietet. Jedoch existiert inzwischen ein Trend zur nebenberuflichen Selbstständigkeit. Sich selbstständig zu machen, während man einen Hauptberuf nachgeht, ist ein beliebter Weg der Existenzgründung.
In den letzten Jahren nahm die Anzahl an Personen, welche nebenberuflich eigenständig ein Unternehmen betreiben, stark zu. Nahezu die Hälfte aller Unternehmensgründungen ist bereits eine nebenberufliche Selbstständigkeit.
Hierbei zeigt die Statistik, dass mehr Frauen als Männer die nebenberufliche Selbstständigkeit wählen. Zugleich weist der Gründungsmonitor der KfW auf, dass der Kapitalbedarf für alle nebenberuflich Selbstständigen wesentlich niedriger ist.
Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit > Vor-und Nachteile
Planst du, ein eigenes Unternehmen zu eröffnen, bietet sich dies im Nebenberuf als zweites Standbein optimal an. Dabei erhältst du einige Vorteile gegenüber einer Selbstständigkeit als Hauptberuf. Die nebenberufliche Selbstständigkeit bietet dir vor allem
flexible Arbeitszeiten
frei bestimmbares Einkommen
Möglichkeit, eine Geschäftsidee auszuprobieren
einen anderen Beruf zu ergreifen
Als Selbstständiger musst du deinen Verdienst und deine Arbeitszeiten eigenständig regeln. Bist du hauptberuflich Vollzeit angestellt, solltest du deshalb deine Arbeitszeiten auf deinen Hauptberuf ausrichten. Eine genaue Regelung, wie viele Arbeitsstunden pro Woche du in deinem eigenständigen Nebenberuf aufbringen darfst, ist nicht vorhanden.
Dennoch empfehlen wir dir, dass du maximal 18 Stunden pro Woche für dein zweites Standbein investierst. Ebenfalls musst du beachten, wie viel du verdienst. Ein nebenberufliches Gewerbe lässt sich als Kleinunternehmen beginnen und laufend erweitern. Als Kleinunternehmer unterliegst du jedoch bestimmten Regelungen, welche du beachten musst.
Zugleich giltst du nur so lange als selbstständig im Nebenberuf, solange du alleine die Teilselbstständigkeit ausübst. Stellst du einen Angestellten ein, wird dein Nebenberuf zum Hauptberuf.
Neben der freien Arbeitszeiteinteilung im Nebenberuf bekommst du mit deiner Selbstständigkeit zudem die Chance, deine Zeit zum Unternehmensaufbau oder zur Ausarbeitung einer konkreten Geschäftsidee mehr Zeit zu lassen. Außerdem senkt sich das Risiko eines Scheiterns.
Klappt deine Selbstständigkeit im Nebenberuf nicht, hast du immer noch den Hauptberuf, welcher dich vor einem Bankrott rettet. Ergänzend kann dich die nebenberufliche Selbstständigkeit vor der Arbeitslosigkeit bewahren.
Neben der Tatsache, dass du mit einem Nebenberuf dein bisheriges Einkommen erhöhen kannst, kann dich die Selbstständigkeit vor einer drohenden Arbeitslosigkeit retten. Hierzu kannst du deinen Nebenberuf um Hauptberuf machen und in Vollzeit selbstständig werden.
Anmeldung eines nebenberuflichen Gewerbes
Als Selbstständiger musst du dein Gewerbe auch im Nebenberuf verpflichtend anmelden. Nebenberuflich Gewerbe anmelden besitzt dabei dieselben Voraussetzungen und Möglichkeiten, wie Vollzeit ein Gewerbe anzumelden.
Bei der Gewerbeanmeldung musst du beachten, ob deine Teilselbständigkeit zu einem Gewerbebetrieb oder den freien Berufen gehört, da bei freien Berufen die Anmeldung nicht beim Gewerbeamt, sondern bei der zuständigen Kasse erfolgt.
Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, dein nebenberufliches Gewerbe anzumelden. Für einen schnellen Überblick findest du hier unsere praktische Checkliste. Gerne füllen wir mit dir die notwendigen Anmeldeformulare aus, damit du korrekt und vor allem schnell sowie einfach nebenberuflich Gewerbe anmelden kannst.
nebenberuflich Selbstständig sein – Was ist ihre Verantwortung?
Mit deiner Teilselbstständigkeit bekommst du nicht nur die Chance, eigenständig ein Gewerbe zu führen und eine Geschäftsidee umzusetzen. Zugleich unterliegst du nun mehreren Pflichten, welche du einhalten musst.
Zunächst kannst du die Teilselbständigkeit nicht in solchem Maße ausführen, dass dein Hauptberuf darunter leidet. Arbeitest du zum Beispiel zu viel in deinem Nebenberuf, wodurch deinen hauptberuflichen Pflichten nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen kannst, musst du deine Arbeitszeiten und dein Engagement besser planen.
Ob du deinem Arbeitgeber über deinen Nebenberuf informierst, bleibt dabei dir überlassen. In Deutschland existiert keine Pflicht, den Arbeitgeber über ein Teilselbständigkeit im Nebenberuf Bescheid zu geben.
Allerdings solltest du deinen Arbeitsvertrag genau durchgehen. In vielen Arbeitsverträgen für Vollzeitberufe sind Klauseln zur Regelung einer Nebentätigkeit enthalten. Dein Arbeitgeber darf dir dennoch prinzipiell eine Nebenbeschäftigung nicht verbieten. Neben den Klauseln musst bzw. darfst du
alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse deines Hauptberufs wahren
die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen beachten, sowohl Nebenberuf wie Hauptberuf
deine Urlaubstage nicht für deine Teilselbstständigkeit nutzen
bei einer Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf nicht deinem Nebenberuf nachgehen und die Heilung somit nicht durch ihn beeinträchtigen
Erzeugst du außerdem mit deinem nebenberuflichen Gewerbe ein Konkurrenzverhältnis zu deinem Arbeitgeber, musst du ihn über deine Tätigkeit informieren und seine Einwilligung einholen.
Tust du dies nicht, kann dein Arbeitgeber dir gegenüber eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen. Folglich ist dein Arbeitgeber in der Lage, dir aus Konkurrenzgründen deine Nebenselbstständigkeit zu verbieten.
Die Pflicht zur Sozialversicherung
Da du in deinem Hauptberuf bereits versichert bist, brauchst du für deinen Nebenberuf trotz Selbstständigkeit keine bzw. zusätzliche Sozialversicherung zu zahlen.
Jedoch musst du mit deiner Krankenkasse Rücksprache halten, da der Verdienst aus deiner Nebentätigkeit ebenso für den Beitrag berücksichtigt wird. Überschreitet dein Gesamteinkommen aus Hauptberuf und Nebenberuf gewisse Grenzen, kann es passieren, dass du Nachforderungen und somit Zahlungen erhältst.
Der Kontakt zur Krankenkasse ist dabei nicht nur für Personen mit einem Dienstverhältnis wichtig. Auch Studenten, welche sich neben ihrem Studium selbstständig machen wollen, müssen den Kontakt mit der Krankenkasse suchen.
Überwiegt deine nebenberufliche Selbständigkeit deinem Hauptberuf, wenn du zum Beispiel ein höheres Einkommen erzielst oder mehr Arbeitszeit aufbringst, kannst du bei der Krankenkasse den Status als Selbstständiger beantragen.
Der Status sorgt dafür, dass du versicherungsfrei wirst und dadurch keinen Beitrag für Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen musst. Zudem bekommst du die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
Die notwendigen Genehmigungen einholen
Neben einer verpflichtenden Gewerbeanmeldung und einem freiwilligen Einverständnis deines Arbeitgebers benötigst du für eine nebenberufliche Selbstständigkeit verschiedenste Genehmigungen.
Bei der Anmeldung deines Gewerbes musst du grundsätzlich deine Qualifikationen und Genehmigungen vorweisen. Hierbei unterscheidet sich die Nebenselbstständigkeit nicht von der regulären Selbstständigkeit.
Übst du eine Tätigkeit aus, welche der Erlaubnispflicht unterliegt und als solche in der Gewerbeordnung definiert ist, musst du rechtzeitig die Genehmigungen aussuchen. Unter anderem brauchst du eigene Genehmigungen für
den Betrieb von Spielhallen
Privatkrankenanstalten
ein Bewachungsgewerbe
Versicherungsvermittlungen
das Reisegewerbe
Du kannst jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen, ob deine Geschäftsidee oder dein Nebenberuf eine bestimmte Genehmigung benötigt. Wir helfen dir gern und verraten dir ebenfalls, wie du an die benötigten Genehmigungen kommst.
Steuern in der nebenberufliche Selbstständigkeit
Du musst für dein Unternehmer immer Steuern zahlen, auch wenn es als Gewerbe im Nebenberuf geführt wird. Unter anderem können
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Vorsteuer
Umsatzsteuer
anfallen. Die Rechtsform deines Unternehmens sowie seine Größe bestimmt letztendlich, welche Steuern für dich anfallen. Grundsätzlich musst du für die Umsätze und Gewinne aus deiner Nebentätigkeit Steuern zahlen.
Schon vor der Existenzgründung solltest du dich deshalb mit diesem Thema beschäftigen. Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, kannst du dir steuerliche Vorteile verschaffen. Bei Fragen zum Thema Steuern helfen dir ebenfalls gerne.
eine nebenberufliche Selbstständigkeit jederzeit möglich
Du kannst nebenberuflich selbständig nicht nur eine Geschäftsidee ausprobieren und eine eigene Existenz gründen. Die besondere Form der Selbstständigkeit bietet dir verschiedene Vorteile wie
einen Zusatzverdienst
geringeres Risiko
flexible Arbeitszeiten
finanzielle Absicherung
Dennoch unterliegst du verschiedenen Pflichten wie einer Gewerbeanmeldung, dem Zahlen von Steuern und gegebenenfalls einer Anmeldung bei der Krankenkasse sowie einer Meldung bei deinem Arbeitgeber. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir jederzeit, deine Geschäftsidee nebenberuflich selbständig umzusetzen.