Freies Gewerbe anmelden

Gibt es freie Gewerbe?


Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll.

Wie kann man eine Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wenn dann gibt es freie Berufe, welche auch Freiberufler genannt werden. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen und melden sich direkt beim Finanzamt an.

Wer sind Freiberufler?

Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Und noch einige andere Berufe

Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?

Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden.

Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Weil Freiberufler von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind benötigen sie auch keinen Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Sie gehen bei ihrer Anmeldung anders vor.

Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?

Als Freiberufler wendet man sich direkt an das zuständige Finanzamt. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In diesem Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Kontaktdaten und
  • Steuer-ID.

Vorausetzungen für Gewerbeanmeldung

Man muss kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte. Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.

Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises. Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden.

Wer muss die Gewerbe anmelden?

Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden (wie z.B. beim Arzt). Manchmal ist es bei den freien Berufen nicht immer ganz so klar, wann ein Gewerbe nicht angemeldet werden muss. Es kann durchaus auch sein, dass man als Freiberufler einer Gewerbeanmeldung verpflichtet ist. Bevor man direkt loslegt, sollte man sich vorher erkundigen. Ob man ein Gewerbe anmelden muss, hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.

Bis wann muss man sich als Freiberufler anmelden?

Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.

Was wird wen man die Anmeldung verspätet?

Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts. Um den Stress zu vermeiden und die Kosten auch gering zu halten, sollte man schon am besten bevor man mit der Tätigkeit beginnt sich anmelden. So ist man auf der sicheren Seite.

Für welche Personen ist die Kleinunternehmerregelung geeignet?

Die Kleinunternehmerregelung ist für jeden Selbstständigen geeignet und wird beim Finanzamt angemeldet. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.

Dafür muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Wenn man bereits im ersten Jahr mehr Umsatz erwirtschaftet hat, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Fazit

Ob man nun als Gewerbetreibender oder Freiberufler zählt ist unklar, jedoch kann man es erfragen und diese Frage aus dem Weg schaffen. Wenn dies geklärt worden ist, kann man mit der Anmeldung der Tätigkeit beginnen. Je nach dem muss man entweder das Gewerbeamt oder das Finanzamt aufsuchen. Erst wenn man sich angemeldet hat, darf man auch mit der Tätigkeit beginnen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit sollte die Anmeldung spätesten nach vier Wochen erfolgt sein. Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Konsequenzen rechnen.

 

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

Gewerbe anmelden Voraussetzungen – Information, Definition und Erklärung

Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn, bereits vor der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt muss man sich fragen, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht.

Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die Außendarstellung des Gewerbes nehmen. Sicherlich hat sie aber Einfluss darauf, dass dadurch unter anderem auch die Kosten ansteigen werden.

Weitere wichtige Voraussetzungen sind, das man zunächst einmal schauen muss, ob man überhaupt zu den Leuten dazugehört, die ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt nämlich einige Personengruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht beantragen müssen.

Auch sollte man sich die Frage stellen, ob man die nötigen finanziellen Mittel vorweisen kann, um ein bestimmtes Gewerbe gründen zu können. Beispielsweise bei einer Kapitalgesellschaft, wie es die eine GmbH ist, muss man ein Stammkapital von bis zu 25.000 Euro vorweisen. Bei einem Kleingewerbe hingegen kann man theoretisch auch mit null Euro beginnen.

Doch diese Frage muss eben geklärt werden. Doch es gibt eine Sache, die ist weitaus wichtiger, als all die genannten Punkte: die Idee, auf dass das Unternehmen aufgebaut werden soll.

Eines der häufigsten Gründe, weshalb Unternehmen scheitern, liegt unter anderem darin begründet, dass der Gewerbetreibende einfach zu wenig Fachwissen mitbringt und seine Branche nicht gut genug kennt.

Um wirklich kreativ sein zu können, muss man ein Großteil des vorherigen Wissens in der Branche aufsaugen, es hinterfragen und dann neu entwickeln. Das kann man allerdings nicht, wenn man sich Hals über Kopf einfach in ein Abenteuer stürzt und dann hofft, dass es schon irgendwie und irgendwann klappen wird.

Doch ein Unternehmer sollte in erster Linie so weit wie möglich rational handeln und sein Handeln oft genug überdenken. Vor allem deshalb, weil viele auch einiges an Geld investieren und dieses nicht einfach nur verbrennen möchten.

Das Hauptziel eines Unternehmers ist es, ein Produkt zu kreieren, welches exakt auf die Bedürfnisse und Wünsche seiner Zielgruppe einhergeht. Um langfristig auch im Kopf des Kunden zu gelangen, gibt es vier Möglichkeiten, dies zu bewerkstelligen:

  • man muss der beste sein,
  • man muss der erste sein,
  • man muss der günstigste sein,
  • oder man muss anders sein.

Der Beste sein? Als Beginner in einer Branche, wo große Konzerne mitfischen? Ein schwieriges Unterfangen und erst im Laufe einer längeren Zeitspanne möglich, wenn überhaupt. Der Erste sein? Ein probates Mittel, doch eine Nische zu finden, die noch unentdeckt ist, erfordert einiges an Kreativität.

Ein gutes Buch, welches beschreibt, wie man selbst eine ganz eigene Nische definieren kann, heißt Perfekt von Robert Greene. Der günstigste zu sein ist ebenfalls schwer, denn wenn man einen Konkurrenten hat, der sich nicht zu schade ist, den Preiskampf mitzugehen und auf finanzielle Ressourcen zurückgreifen kann, der hat einen klaren Vorteil. Als Start-Up hat man vor allem zu beginn einfach keine Chance.

Was bleibt einem also da? Anders zu sein! Dafür benötigt man zwar ein ausgeklügeltes Marketing, doch dies bedeutet nicht immer, dass damit auch große Kosten verbunden sind.

Man kann also mit sehr wenigen finanziellen Mitteln den Kunden davon überzeugen, zumindest das Unternehmen anders, als seine Mitbewerber wahrzunehmen. Darauf lässt sich aufbauen. Du siehst, lieber Leser, es gibt einige Bedingungen, die vorher erst einmal erledigt sein sollten, bevor es mit dem ganz großen Spaß eigentlich losgehen kann.

Wo kann man ein Gewerbe selbstständig anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man ebenfalls die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder auch bei der Handwerkskammer.

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung

Nachdem man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen konnte, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen vorher festgelegten Termin benötigt. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile, die wir uns einmal genauer anschauen.

Wenn man einen Termin vereinbaren muss, dann kann es sein, dass dieser aufgrund des Andrangs erst nach mehreren Wochen und Monaten frei ist. Nicht so schön, doch in Deutschland verständlich. Über sieben Millionen Betriebe sind in Deutschland angemeldet.

Jedes Jahr kommen neue Anträge dazu. Es ist daher verständlich, das im Land der Dichter und Denker mal etwas warten muss. Zumindest weiß man dann auch, dass man nicht solange Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Leute, die vor Ort erscheinen können, kennen dieses Problem nämlich zu gut. Auch hier ist der Andrang sehr hoch und der erste, der da ist, mahlt auch zuerst. Daher kann man sich auch auf eine lange Wartezeit einstellen.

Allerdings kann man auch an dem selben Tag zumindest das Gewerbe auch anmelden. Ein kleiner Trick, um eventuell nicht so lange warten zu müssen: erscheine entweder sehr früh am Morgen, am besten zu den Öffnungszeiten selbst oder komm nach der Mittagspause.

Zu diesen Zeiten sind die meisten entweder auf dem Weg zur Arbeit oder bereits wieder am Arbeiten. Dann ist es in den meisten Ämtern auch wieder etwas ruhiger. Es gibt noch eine dritte Alternative, um das Gewerbe anmelden zu können. Die Online Gewerbeanmeldung.

Kann man Online Gewerbeanmeldung durchführen?

Die Online Gewerbeanmeldung ist die Lösung, für die meisten Probleme! Leute, die aufgrund ihrer Arbeit (oder aufgrund eines gestörten Schlafrhythmus) es nie geschafft haben, zu den entsprechenden Öffnungszeiten oder Tagen beim Gewerbeamt zu erscheinen, können so das Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden.

Auch dauert die Anmeldung nur wenige Minuten und alles erforderliche wird schnell erledigt. Doch so löblich die Online Gewerbeanmeldung auch ist, so hat auch sie leider noch ihre Probleme. Zum einen akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift. Dann müsste man diese nämlich noch nachreichen. Entweder persönlich vor Ort oder per Post.

Außerdem wird dieser Service noch nicht überall angeboten, so dass am Ende nicht jeder von der Online Gewerbeanmeldung profitieren kann. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies in der Regel der Fall.

Alle anderen Städte und Gemeinden müssen sich noch etwas in Geduld üben. Unabhängig davon, welche Alternative man selbst präferieren würde, muss man erst einmal schauen, welche Option denn das Gewerbeamt selbst anbietet. Doch gehen wir davon aus, dass wir nun an dem besagten Tag X angekommen sind und die Anmeldung kurz davor sind, abzuschließen.

Welche Kosten erwarte sich bei der Gewerbeanmeldung?

Man wird also in das Büro hinein gebeten und bezahlt dann auch recht zügig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Diese Gebühr ist keine Zahlung für eine Rechtsform eines Gewerbes, sondern eine, die die Kosten abdeckt, die man durch die Gewerbeanmeldung verursacht.

Doch dazu später mehr. Nachdem man diese Gebühr dann entweder vor Ort bezahlt oder von Zuhause aus per Online Banking überwiesen hat, muss man unter anderem folgende Unterlagen vorzeigen bzw. als Kopie auf der Seite hochladen:

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können.

Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden.

Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Dafür unter anderem auch die Bearbeitungsgebühr, du erinnerst dich? 😉

Falls du dich bis hierhin fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung überlesen hast, dann kann ich dich beruhigen: einen Augenoptiker musst du nicht aufsuchen. Denn ein Kleingewerbe meldet man nämlich nicht beim Gewerbeamt an, sondern beim Finanzamt.

Was muss man beachten wenn man ein Gewerbe anmelden möchte?

Selbstständige müssen sich bewusst werden, das die Tätigkeiten, die sie ausüben, dauerhaft bestand haben werden. Diese bedeutende Rolle, die ein Unternehmen in dem Leben des Gründers genießt, muss natürlich erst richtig erforscht werden.

Am aller wichtigsten ist hier, dass man die Schritte, die man für die Zukunft plant, alle notiert. Denn der langfristige Weg erfordert viel Zeit, Opfer, Tribute, Ehrgeiz und jede Menge Geduld. Als Unternehmer muss man wissen, dass Niederlagen und Fehler dazu gehören.

Man lernt aus diesen und kann erst dann wirklich wachsen, wenn es einen Raum für Verbesserungen gibt. Diese Gedankenspielereien muss man sich bereits vor der Gründung vor Augen führen.

Diese können eventuell zum großen Teil mitbestimmen, ob das Unternehmern erfolgreich sein wird, Gewinne meistens eingefahren werden können und darüber hinaus, ob sich am Ende auch die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich gelohnt hat.

Es ist wichtig, dass man dies immer wieder vor Augen hat. Die unternehmerische Idee ist sozusagen der Kompass und die Navigation übernimmt der Gründer.

Um die Navigation bestmöglichen gestalten zu können, muss sich der Gründer auch von vorneherein gut informieren. Unter anderem, bei welchem zuständigen Amt man sich anmelden muss. Wie man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllt.

Wie man die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlt. Wie man die Kosten bei der IHK und HWK bezahlt und rechnet. Ob man eventuell zu der Gruppe der freien Berufe bzw. Urproduktion gehört und man am Ende gar nicht ein Gewerbe anmelden muss. Das sind alles Dinge, auf die man als Gründer vor der Gewerbeanmeldung beachten sollte.

Diese Fragen sollten von vorneherein geklärt werden. Auch die Frage, ob man die finanziellen Mittel und die Zeit dafür hat, um dieses Projekt auf die Beine zu bringen, weiter fortzuführen und auch dann noch zu betreiben, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg immer noch rote Zahlen geschrieben werden.

Je mehr Informationen man sammelt, umso besser kann man dann am Ende auch eine Strategie entwickeln, wie man dieses Problem am besten Umschiffen kann.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor.

Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen. Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen dafür nicht selbst beim Finanzamt vorstellig werden, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne keiner melden sollte, dann sollte man selbst einmal aktiv werden und nachfragen, weshalb man bisher den Fragebogen nicht erhalten hat.

Nachdem man diesen allerdings bekommen und in den Händen hält, wird einem schnell klar, dass dieser, nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten ein wahrer Brocken ist.

Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Begrifflichkeiten und Felder für einen Großteil der Gründer noch wie spanisch klingen, ist es auch wichtig, dass man sich hierfür auch sehr viel Zeit lässt, um keine unnötigen Fehler zu begehen. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man unter anderem auch das Kleingewerbe anmelden.

Dies tut man, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen, die Buchführung durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird und man nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet ist.

Gleich dazu mehr, doch eins sollte man bereits jetzt schon wissen: dies ist eine enorme Vereinfachung der Pflichten für einen Gewerbetreibenden. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand enorm.

Auch für Leute, die bisher nicht geplant hatten, ein Kleingewerbe anzumelden, sollten zumindest diese als wichtige Option in betracht ziehen. Denn falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden.

Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.

Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.

Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma.

Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Gibt es den Kleingewerbeschein?

Nein, es gibt keinen kleinen Gewerbeschein. Auch wenn dieser Mythos sehr weit verbreitet ist und sich immer noch hartnäckig hält, so gibt es keinen besonderen Gewerbeschein für ein Kleingewerbe.

Der Grund, weshalb immer noch sehr viele Leute davon ausgehen, dass es einen solchen Schein geben muss liegt darin begründet, weil man beim Gewerbeamt schnell erkennt, das man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform als anmelden kann.

Da es dennoch Kleingewerbe gibt, nehmen daher viele Leute an, dass diese einen ganz eigenen Gewerbeschein haben. Doch dem ist nicht so. Was ein Kleingewerbe ausmacht, ist, dass man dieses auf dem steuerlichen Erfassungsbogen anmelden kann, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Mehr nicht. Jeder Gewerbetreibende, unabhängig davon, was für ein Gewerbe man anmelden möchte, erhält den ein und denselben Gewerbeschein. Punkt!

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Ein Kleingewerbe wird unter anderem auch deshalb so genannt, weil die Gründer eines solchen Gewerbes die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben.

Durch die Beanspruchung der Regelung entfallen einige Pflichten. Unter anderem müssen Kleingewerbe keine lästige Buchführung mehr betreiben und Jahresbilanzen veröffentlichen. Der Verwaltungsaufwand allein hier ist enorm hoch und der Druck umso höher. Die Buchführung wird ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Außerdem ist man nicht mehr an das strenge HGB gebunden, sondern dem BGB, was weitaus gelassenere Regeln hat. Doch eines der Hauptgründe für die Kleinunternehmerregelung ist der, dass man keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss, wenn man einige Bedingungen erfüllt hat.

Kleinunternehmerregelung: Voraussetzungen

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man diese Ziele erreicht hat, dann zahlt man für das jeweilige Jahr jeweils keine Umsatzsteuer.

Wo kann man eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

In der Bundesrepublik herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht. Jeder, der ein Gewerbe gründen möchte, kann dies auch tun.

Doch auf der anderen Seite gibt es Leute, die Anmeldung beim Gewerbeamt gar nicht vornehmen müssen, weil diese einfach nicht dazu verpflichtet sind. Es gibt sogar mehrere Personengruppen, die als Ausnahme gelten. Als erstes gäbe es da die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die ein Hobby nebenbei führen und damit kleine Gewinne erzielen. Man darf mit einer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen. Auch müssen die Leute, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie der Urproduktion tätig sind, keine gewerbliche Tätigkeit anmelden.

Dann gibt es noch die freien Berufe bzw. die Freiberufler, die ebenfalls keine Gewerbeanmeldung benötigen. Freiberufler haben meistens einen Abschluss oder eine besonderes Zertifikat, was die Leute dazu befähigt, diese Tätigkeit ausüben zu können.

Freiberufler werden kategorisiert in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Früher gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen Berufen gehören unter anderem Ärzte, Ingenieure, Anwälte und Zahnärzte. Also ein eher kleinerer Kreis an elitären Berufen.

Im Laufe der Zeit hat man dann die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt. Zu diesen gehören unter anderem Designer, Schriftsteller, Journalisten, Fotografen, Künstler und viele weitere mehr. Also auch Berufe, die bei der breiten Bevölkerung recht ausgeprägt sind.

In manchen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung beantragen müssen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf nicht mehr privat arbeitet, sondern einen Laden eröffnet hat und Mitarbeiter einstellt.

Dann muss dieser unter anderem aufgrund dieser Faktoren die Anmeldung vornehmen. Ansonsten sind alle Freiberufler von der Pflicht befreit, die Gewerbeanmeldung vornehmen zu müssen.

Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Demnach zahlen Freiberufler auch keine Gewerbesteuer und sind auch nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt und sehr streng geregelt. Wenn man bereits weiß, dass man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung machen möchte, dann sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen und diese so schnell wie möglich beantragen.

Ansonsten gilt die folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man dieses schnellstmöglich anmelden.

Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden. In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt.

Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Anmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden. In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können.

Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragt, recherchiert man zunächst, welche Kosten denn ein solches Kleingewerbe verursachen könnte. Doch ein kleiner Spoiler direkt beim Start: der Name Kleingewerbe passt ganz gut, denn man könnte auch die Kosten als sehr klein bezeichnen.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, macht es Sinn, die Bearbeitungskosten zu erwähnen, die man beim Gewerbeamt zahlen muss. Diese Gebühr begleicht man nur einmalig und tritt nicht jedes Jahr auf.

Die Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnen ab 200 Euro. Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen. Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen.

Im ersten Moment können diese Zahlungen erschreckend wirken, doch es gibt einen Trick: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht.

Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich.

Weitere Kosten

Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro. Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK.

Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren.

Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte.

Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat. Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Z B dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht, Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt.

Doch das sind Kosten, die man erst dann bezahlen müsste, wenn sich das Unternehmen auf gesunden Beinen hält und der Kurs klar Richtung Erfolg zeigt.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt!

Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige. Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe?

Da gibt es zum einen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss. Man darf allerdings bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern. Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an! Dann gibt es noch die Umsatzsteuer.

Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern. Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss.

Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.

Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.

Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?

Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm.

Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite. Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500 000 Euro Umsatz oder 50 000 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt.

Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden. Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht! Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!

Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt.

Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann. Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen.

Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen.

Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen. Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?

Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln.

Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln.

Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann. Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt?

Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet…

Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

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Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier.

Muss man dem Arbeitgeber von dem Gewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.

Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.

Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.

Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.

Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Vor und Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?

Viele Gründer träumen davon, eines Tages ein eigenes Unternehmen zu besitzen. Dieser Schritt ist gar nicht so weit entfernt, wie wir immer meinen. Das Gewerbe anzumelden dauert nur wenige Stunden.

Doch innerhalb dieser einen Stunde und grundsätzlich bereits auch schon viel früher, muss man sich die Frage stellen, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Je nachdem, für was man sich entscheidet, kann dies große Auswirkung auf das private Leben. Oder formulieren wir es so: unabhängig davon, für was man sich entscheidet, wird beides viel von einem Abverlangen.

In manchen Situationen erscheint es sinnvoller, wenn man hauptberuflich das Gewerbe betreibt, in manchen wiederum mehr, wenn man dies nebenberuflich angeht. Damit du einen besseren Überblick bekommst, schauen wir uns detailliert an, welche Vor- und Nachteile jeweils einen erwarten können.

Denn ein Risiko zu scheitern, kann es bei beiden geben. Vor allem auch dann, wenn man diese Aktivitäten nicht im Einklang mit dem Privatleben stehen. Doch ein Risiko ist nichts anderes, als ein Leck an Informationen. Je besser man also vorbereitet ist, umso besser kann man auch potenzielle Probleme angehen und diese leichter lösen.

Beginnen wir zunächst mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Für den Großteil der Gründer sollte ohnehin klar sein, dass man dieses Modell benutzen muss, weil man noch einer Arbeit nachgeht.

Es ist egal, ob man diese Arbeit nur solange ausüben möchte, bis das Gewerbe so hohe Einnahmen abwirft, das man in die hauptberufliche Selbstständigkeit wechselt oder ob man nur deshalb ein Nebengewerbe führt, um das eigene Gehalt weiter aufzubessern.

Egal, für welche Art man sich auch entscheiden mag, sie sind alle erstrebenswert und für jeden selbst richtig. Doch auch sollte man sich immer vor Augen halten, dass das eigene Unternehmen sehr harte Arbeit ist.

Auch wenn heutzutage immer und überall propagiert wird, dass man einfach nur ganz simple Regeln befolgen muss, damit man über Nacht den ganz großen Wurf schafft, so sollte man sich nicht von solchen selbsternannten Gurus blenden lassen.

Das sind meist selbst Leute, die in dieser Branche nichts außergewöhnliches geleistet haben und unerfahrenen Leuten etwas andrehen möchten. Bleibe fokussiert auf dein Ziel, vergleiche dich und deine Resultate nicht mit anderen und sei geduldig, über Nacht haben die wenigsten etwas erreicht.

Der Weg eines Unternehmers ist nie eben und voller Steine und Hindernissen geprägt. Doch so viel Off Topic reicht erst einmal. Eines der Hauptargumente, um eine nebenberufliche Selbstständigkeit anzustreben, liegt darin begründet, dass man aufgrund der Hauptarbeit keinen allzu hohen Druck verspürt.

Man ist nicht dazu verpflichtet, sofort auf die schnelle direkt Ergebnisse bzw. Geld liefern zu müssen. So kann man in aller Ruhe herausfinden, ob die Idee, die man mit dem Unternehmen verfolgt, überhaupt ein wirtschaftliches Potenzial besitzt.

Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben. Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen.

Ein sehr wichtiges Beispiel hierbei sind die alten Griechen. Das alte Athen war damals unter anderem auch deshalb seiner Zeit voraus, weil die Leute keinen großen Druck verspürten, Essen mit nach Hause zu bringen.

Die meisten Athener lebten im Wohlstand, daher konnten sie auch ihre Zeit damit verbringen, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie der Gesellschaft einen Nutzen bringen können. So ähnlich sieht es eben auch aus, wenn man einen festen Job und ein festes Gehalt sein eigen nennen kann.

Die Gedanken kreisen nicht bei dem Punkt, wie man schnellstmöglich irgendwie nur möglich Geld zu verdienen, sondern wo wirklich das Problem liegt und wie man es am Besten beheben kann. Negativ behafteter Stress führt nicht zu einer produktiveren Arbeitsweise.

Auch wenn viele glauben, das Stress sie motiviert, so ist dem nicht so. Vielmehr hat Stress etwas toxisches an sich. Positiver Stress, wo man sich selbst ein Zeitlimit setzt, kann zwar förderlich sein, doch darum ging es in unserem Beispiel hier nicht, sondern darum, das eine komplette Existenz davon abhängig ist. Morgens,

Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen arbeiten? Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das Gewerbe nimmt. In unserer heutigen Zeit gibt es nicht mehr den alten, klassischen Weg, dass man bis zur Rente bei einem einzelnen Arbeitsplatz bleibt.

Immer häufiger wechseln wir auch die Arbeitsplätze. Manchmal sterben auch einige Berufe aus, das Unternehmen geht Insolvent oder aus privaten Gründen läuft es nicht mehr so gut.

Selbst also, wenn der Verlust des eigentlichen Jobs drohen könnte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es weiter voranbringen.

Der monetäre Gesichtspunkt ist ebenfalls ein sehr entscheidender Grund dafür, dass wir die Selbstständigkeit anpeilen. Durch eine nebenberufliche Tätigkeit können wir eine Summe dazu verdienen, die auf das bisherige Gehalt drauf gepackt wird.

So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten. Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch.

Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden.

So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war. So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.

Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.

Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften.

Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört. Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.

Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.

Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden. Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war.

Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert. Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.

Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.

Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen.

Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist. Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.

Fazit:

Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man sich zunächst die Frage stellen, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht. Dies ist der aller erste Schritt. Anschließend muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen und die Gewerbeanmeldung beantragen.

Nachdem man die Gebühr vor Ort bezahlt, die erforderlichen Dokumente vorgelegt und das Formular ausgefüllt hat, wird das Finanzamt, sowie weitere Behörden von der Anmeldung verständigt. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Auf diesem kann man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu sein. Wenn man auch diesen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man bereits damit beginnen, mit dem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften.

Doch die ganzen Pflichten sind noch nicht beendet. Man muss nämlich die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, von der man sich auch nicht befreien lassen kann. Auch muss man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Doch sofern man keine Mitarbeiter hat, zahlt man hier keine Kosten, da man sich nicht selbst versichern muss. Das wäre auch alles. Der unternehmerischen Karriere steht nichts mehr im Wege.

 

Voraussetzung Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss man beim Gewerbeamt alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.

Darüber hinaus sollte man sich auf Kosten gefasst machen, die man ebenfalls in die Planung mit einbeziehen sollte. Nachdem das Gewerbe angemeldet ist, warten bereits die nächsten Hürden, die bewältigt werden müssen. Sei daher gespannt!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung

Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen konnte, folgt bereits der zweite Schritt: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin benötigt.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Zunächst einmal muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Darüber hinaus muss man einige Dokumente vorzeigen, bevor es weitergehen kann.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Der Mythos ist weit verbreitet, das man auch beim Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe anmelden kann. Das stimmt nicht.

Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nämlich beim Finanzamt. Zwar nicht direkt, aber vom Finanzamt selbst erhält man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Nutzer dieser Regelung werden unter anderem auch Kleingewerber und Gewerbe dann Kleingewerbe genannt.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer also bereits von vorneherein weiß, dass er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte schleunigst beim Gewerbeamt vorstellig werden.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht beantragen sollte, dann können sehr schlimme Konsequenzen auf einen Warten. Unter anderem muss man mit Bußgelder in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt.

Dies würde für viele Gründer den absoluten Worst Case und finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit so schnell wie möglich anmeldet.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann allerdings noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf zahlen.

Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung.

Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative. Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können.

Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten. Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.

Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.

Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden.

Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.

Wo findet die Kleingewerbe Anmeldung statt?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Amt der Finanzen. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.

Voraussetzungen

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.

Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.

Außerdem muss man auf dem steuerlichen Erfassungsbogen außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.

Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.

In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.

Wer gehört zur Gruppe der freien Berufe?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Fazit:

Eine wichtige Voraussetzung, um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, ist erst einmal die Anmeldung beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Dann muss man schauen, ob man überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt oder zur Gruppe der freien Berufe bzw. der Land und Forstwirtschaft dazugehört.

Wer nämlich in diese Kategorie gehört, muss keine Gewerbeanmeldung beantragen. Wer sich dies alles zu Herzen nimmt, der hat alle wichtigen Bedingungen erfüllt und kann das Gewerbe in Ruhe beantragen.

 

Gewerbeanmeldung Voraussetzungen

Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das beginnt bereits bei der Gewerbeanmeldung selbst. Man muss eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, darüber hinaus einige Unterlagen vorlegen und zudem noch ein Formular ausfüllen.

Dann meldet sich das Finanzamt, schickt einem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, zudem muss man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben. Also viel Arbeit? Nein, zumindest dann nicht, wenn du dir die Informationen aus diesem Artikel zu Herzen nimmst und alles so ausübst, wie beschrieben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass es schwierig wäre, doch das Ganze recherchieren, kann vor allem in Großstädten schon etwas nervig sein. Denn in solchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann.

Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint oder einen festen Termin benötigt.

Auch bieten einige Städte an, die Gewerbeanmeldung Online durchzuführen. Schauen wir uns alle einzelnen Fälle jeweils Konkret an. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes abgeschlossen hat.

Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man einiges an Zeit warten muss, weil der Andrang für eine Anmeldung sehr groß sein dürfte. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man nicht mit einem solchen Szenario rechten.

Jedoch kann es bei einigen Ämtern durchaus der Fall eintreten, dass diese über mehrere Wochen und Monate hinweg völlig verplant sind und man dann erst nach einem späteren Zeitraum die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dagegen ist die Online Anmeldung ein wahrer Segen.

Online Gewerbeanmeldung

Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus kann man das Gewerbe anmelden. Das Problem hier: noch gibt es diese Art der Online Anmeldung nicht flächendeckend in der Bundesrepublik.

Auch akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post abgeben. Unabhängig davon, für welche Variante man sich persönlich entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, welches dieser Alternativen von der Stadt selbst angeboten werden.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Nachdem man nun auch das erledigt hat und zur Gewerbeanmeldung angekommen ist, läuft es wie folgt ab: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden

. Auch ist dies unabhängig davon, was für eine Art von Gewerbe man anmelden möchte. Diese Summe muss man jedes Mal bei der Gewerbeanmeldung bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss.

Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung wird ebenfalls beim Finanzamt beantragt.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen.

Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Ansonsten drohen harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beatragen?

Man hat auch die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man nach der Gewerbeanmeldung. Bis der Bogen ankommt, können gut und gerne Mal sieben bis zehn Tage vergehen.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, erst dann sollte man dann selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es denn gerade liegt, dass die Post solange braucht. Hat man allerdings dann den Bogen endlich erhalten, sieht man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist.

Es ist daher ratsam, dass man sich hier ausreichend viel Zeit lässt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen. Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.

Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat. Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe.

Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.

Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder, der die Anmeldung beim Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen.

Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden.

Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind.

Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat. Ein Kleingewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen. Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis.

Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Kann jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dies auch tun darf. Es gibt jedoch vereinzelnd einige Berufsgruppen, die eine Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen.

Darunter Leute, die in der Land und Forstwirtschaft arbeiten und Leute, die zu den freien Berufen gehören. Die Liste der freien Berufe ist sehr lang. Denn zu diesen zählen unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Fazit:

Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Man muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen und die Gewerbeanmeldung beantragen.

Nachdem man die Gebühr vor Ort bezahlt, die erforderlichen Dokumente vorgelegt und das Formular ausgefüllt hat, wird das Finanzamt, sowie weitere Behörden von der Gewerbeanmeldung verständigt.

Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem kann man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu sein. Wenn man auch diesen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man bereits damit beginnen, mit dem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften.

Auch nach der Gewerbeanmeldung müssen einige Pflichten erfüllt werden, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der IHK und die Kosten, die dann anfallen, abzudecken.