Gewerbeanmeldung Düsseldorf

In dem bevölkerungsdichtem Nordrhein-Westfalen liegt ein wahrer Hot-Spot Gigant für Neugründer. Die Rede ist natürlich von Düsseldorf. In der Landeshauptstadt gibt es ideale Voraussetzungen für Gründer: sei es die inspirierende Stadtlandschaft, die Möglichkeit viele spannende Unternehmer kennen zulernen oder einfach der Medienhafen selbst.

Es freut uns zu wissen, das du dich auch dazu entschlossen hast, das Gewerbeamt Düsseldorf besuchen zu wollen. Wir möchten dir hier einen kurzen Leitfaden mit auf dem Weg geben, womit du kein Problem mehr damit haben wirst, dein Gewerbe anzumelden.

Wo ist das Gewerbeamt in Düsseldorf?


Das Gewerbeamt in Düsseldorf bzw. die Abteilung für gewerbliche Angelegenheiten liegt auf der Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf. Für die Anmeldung selbst musst du entweder vor Ort oder per Post deine Unterlagen einreichen. Neuerdings bietet das Gewerbeamt Düsseldorf auch an, die Unterlagen per Online Mail einzureichen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • die Kopie deines Personalausweis, von vorne und von hinten oder
  • eine Kopie deines Reisepasses mit der letzten Meldebescheinigung der Meldebehörde,
  • sofern du nicht aus der EU kommst eine Aufenthaltsgenehmigung,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • je nach Gewerbe ein Gesundheitszeugnis oder Handwerkskarte
  • falls du persönlich nicht erscheinen kannst eine unterschriebene Vollmacht.

Welche Kosten trägt man bei einer Gewerbeanmeldung in Gewerbeamt in Düsseldorf?

Die Gebühren für eine solche Anmeldung betragen zwischen 13 und 33 Euro. Die Kosten kannst du vor Ort mit einer EC-Karte oder Bar bezahlen. An dieser Stelle muss gesagt werden, das eine alleinige Online Anmeldung nicht vollständig gültig ist, da die eigene Unterschrift benötigt wird.

Diese kann per Post nachgereicht werden. Nachdem du das Formular abgegeben hast, meldet sich das Finanzamt bei dir und du erhälst einen steuerlichen Erfassungsbogen. Nachdem du auch dieses Formular vollständig und richtig ausgefüllt zurückgeschickt hast kommt langsam die finale Phase ins rollen.

Anmeldepflicht bei der IHK und Formular richtig Ausfüllen

Du musst dich jetzt nämlich bei der IHK und bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Mitgliedschaften sind verpflichtend und können nicht widerrufen werden. Die Beiträge bei der IHK sind recht überschaubar und kosten dich vor allem in den ersten Jahren nur bis zu 50 Euro und mehr.

Es kann jedoch immer Mal wieder vorkommen, dass du eine höhere Rechnung erhälst, auch wenn du die genauen Gründe dafür nicht kennst. Du brauchst nicht verzagen, wir haben nämlich eine kleine Hilfestellung für dich.

Wir helfen bei der Überprüfung der Kosten und können eventuell diese auf ein Mindestmaß von bis zu 0 Euro reduzieren! Wir nennen dies die IHK Gebührenberatung und bieten es für unsere Leser an. Falls du Interesse haben solltest, klicke einfach hier.

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung ist schnell gemacht und dauert nur wenige Minuten. Das Gewerbeamt liegt auf der Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf kann das Gewerbe angemeldet werden. Die benötigten Dokumente können auch bequem von Zuhause aus per Post oder Per Mail eingereicht werden. Ohne die gültige Unterschrift per Post ist eine Gewerbeanmeldung per Mail nicht rechtens.

Wann und wo kann ich mich im Gewerbeamt anmelden?

Gewerbeamt anmelden

Wann muss ich mein Gewerbe bei welchem zuständigen Gewerbeamt anmelden?

Gewerbetreibende sind in der Pflicht


Für alle Gewerbetreibenden in Deutschland besteht die Pflicht, ihr Gewerbe anzumelden. Standardmäßig geschieht dies beim zuständigen Bezirksamt / Gewerbeamt in der eigenen Stadt, z.B. beim Gewerbeamt Berlin, Hamburg, oder Gemeinde mit einem Gewerbeanmeldung Formular. Doch viele Selbstständige und Unternehmer wissen nicht, ab welchem Zeitpunkt sie ihr Gewerbe – anmelden müssen und werden daher nicht tätig. Planst du, ein Gewerbe zu betreiben oder ein Startup zu gründen, musst du deshalb die Anmeldepflicht beachten und rechtzeitig die Anmeldung durchführen.

Möglichkeiten der Gewerbeanmeldung

Durch die Meldepflicht für Gewerbe in Deutschland musst du als Unternehmer bzw. Selbstständiger deinen Gewerbebetrieb bei deinem zuständigen Ordnungsamt anmelden. Während die Anmeldung vor einigen Jahren noch persönlich vor Ort bei deinem Gewerbeamt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde durchgeführt werden musste, kannst du heutzutage zwischen

  • persönlich
  • schriftlich mit Einsendung per Post
  • online mittels eigener Plattform

wählen dein Gewerbe anzumelden beim Gewerbeamt.

Wo gibt es das Anmeldeformular

Für alle Anmeldungsvarianten benötigst du das Anmeldeformular, welches du vor Ort bei deinem Amt bekommst oder dir herunterladen und ausdrucken kannst. Die reine Onlinevariante mit eigener Plattform beinhaltet hierbei bereits das notwendige Formular.

Wo gibt es das Formular zur Gewerbe – Anmeldung?

Holst du dir das Formular vor Ort ab, kannst du entweder selbstständig oder mit der Hilfe der Beamten die Anmeldung korrekt absolvieren und den Gewerbeschein der deine Selbstständigkeit bestätigt direkt mitnehmen. Benötigst du Hilfe durch uns von Gewerbeanmeldung.com oder möchtest du das Formular in Ruhe zuhause ausfüllen, kannst du es jederzeit mitnehmen.

In diesem Fall kannst du dich entscheiden, ob du das Formular danach per Post dem Amt zusendest oder persönlich noch einmal vorbeikommst. Beim Post- und Onlineweg musst du alle benötigten Unterlagen als Anhang bzw. in Form einer Kopie beifügen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Ob deine Stadt oder deine Gemeinde zugleich eine Onlineanmeldung mittels Plattform anbietet, solltest du rechtzeitig in Erfahrung bringen. Die Onlinevariante ist noch nicht überall in Deutschland vertreten, wodurch die meisten Unternehmer Ihr Gewerbe persönlich oder auf dem Postweg anmelden.

Das zuständige Amt für alle Gewerbeanmeldungen

Wenn du dein Gewerbe offiziell anmelden möchtest, musst du dies in Deutschland immer beim Gewerbeamt tun. Standardmäßig befindet sich in jeder Stadt oder Gemeinde eines, wobei es sich nicht immer um ein eigenes Gebäude oder eine eigene Institution handeln muss.

In manchen Fällen ist das zuständige Amt im Rathaus oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt verständigt dieses weitere Ämter und Einrichtungen für dich. Da deine Daten dabei automatisch übermittelt werden, musst du sie dort nicht wieder angeben. Unter anderem erhalten das

  • Finanzamt
  • die Industie und Handelskammer (IHK)
  • die Berufsgenossenschaft
  • die Handwerkskammer (HWK)
  • das statistische Landesamt
  • das Handelsregistergericht

somit alle notwendigen Daten. Musst du weitere Meldungen dort durchführen, brauchst du deine Daten somit höchstens noch ergänzen.

Bundesländer mit alternative Anmeldestellen

In manchen Bundesländern existiert zugleich eine alternative Anmeldestelle. In

  • Bayern
  • Hamburg
  • Rheinland-Pfalz

kannst du dir aussuchen, ob du deine Gewerbe-anmeldung beim Gewerbeamt, der zuständigen Handelskammer, der zuständigen Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK absolvieren möchtest.

Wichtig ist dabei nur, dass du dich für eine Einrichtung entscheidest und du dort alle Daten korrekt angibst um dein Geschäftstätigkeit anzumelden.

Dauer einer Gewerbeanmeldung

Grundsätzlich solltest du so früh wie möglich dein Gewerbe bei deinem zuständigen Amt bekannt geben. Manche Unternehmer melden ihr Gewerbe bereits an, wenn sie die Idee dazu haben.

Andere wiederum tun dies erst, wenn sie alle restlichen Schritte getätigt haben. Wartest du jedoch zu lange auf die Anmeldung deines Gewerbes, kann es passieren, dass du dein Unternehmen illegal führst und somit mit Verwarnungen und Bußgeldern rechnen musst.

Wie lange dauert die Anmeldung

Hast du bei der Anmeldung alle Daten richtig angegeben und alle notwendigen Unterlagen mitgebracht wie z.B. die Handwerksrolle (als Meister in deiner Branche), kann sie innerhalb einiger Tage bearbeitet werden.

Nach der Gewerbe – anmeldung bekommst du eine Kopie des Anmeldeformulars als Gewerbeschein. Per Post meldet sich hingegen das Finanzamt sowie die IHK bei dir. Andere Behörden können dich ebenfalls einige Tage nach der Anmeldung schriftlich kontaktieren.

Soll die Bearbeitung schneller durchgeführt werden oder benötigst du eine schnellere Bearbeitung, kannst du gleichfalls die zuständigen Behörden persönlich aufsuchen oder dich persönlich bei ihnen melden.

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Damit die Anmeldung deines Gewerbes schnellstmöglich durchgeführt werden kann, solltest du alle notwendigen Unterlagen bereits vorliegen haben um dein Gewerbe anzumelden. Grundsätzlich benötigst du für die Anmeldung

  • einen Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls eine gültige Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Staatsbürgern
  • alle Erlaubnisse und Bescheinigungen, z.B. Maklererlaubnis, Sondergenehmigungen bei Automaten, amtsärztliche Bescheinigungen, Handwerksrolle
  • polizeiliches Führungszeugnis

Was kostet die Anmeldung?

Neben den Unterlagen solltest du ebenfalls die Gebühr in bar bei dir haben zwischen 10 € und 60 Euro die du in deine Buchhaltung aufnehmen kannst und absetzen. Die Gewerbe anmeldung in Deutschland ist trotz Pflicht nicht kostenlos. Je nach Gemeinde und Bundesland kann diese unterschiedlich hoch ausfallen.

Falls du nicht weißt, wie hoch die Gebühr ist, solltest du entweder bei deinem zuständigen Amt oder bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen. Wir verraten dir gerne, wie teuer dir deine Gewerbeanmeldung kommt und bieten dir hier zusätzlich unsere praktische Checkliste an, auf welcher du alle wichtigen Unterlagen und Ämter ebenso findest.

Erlaubnispflichtige Gewerbe eröffnen

Eröffnest du ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, solltest du ergänzend alle Bescheinigungen und Nachweise zeitgerecht erbringen. Ob dein Gewerbe erlaubnispflichtig ist oder nicht, erfährst du ebenfalls entweder bei uns oder bei deinem zuständigen Amt.

Eine Gewerbeummeldung durchführen

Während bei einer Neugründung eines Gewerbes immer eine Anmeldung durchgeführt werden muss, musst du bei der Übernahme oder der Veränderung eines Gewerbes eine Gewerbeummeldung abwickeln.

Grundlegende Veränderungen in deinem Gewerbe wie etwa eine Veränderung der Rechtsform oder eine neue Definition des Gewerbegegenstands sorgen dafür, dass du dich erneut bei deinem zuständigen Amt melden musst. Auch der Umzug deines Gewerbes sieht vor, dass du dich melden musst.

Sobald sich nämlich die Anschrift eines Betriebes ändert, muss der Gewerbetreibende dies von sich aus bekannt geben. Nur wenn dein Gewerbe in eine andere Stadt zieht, benötigst du keine Ummeldung. In diesem Fall musst du dein Gewerbe an- und abmelden sowie erneut die Anmeldegebühr bezahlen.

Personenbezogne Daten musst du beim Gewerbeamt ändern

Ebenso musst du dein Gewerbe ummelden, wenn sich deine Personenbezogenen Daten ändern. Dies ist unter anderem der Fall, wenn du deinen Namen änderst. Dabei ist es egal, ob du heiratest oder dich scheiden lässt. Übernimmst du ein bereits bestehendes Gewerbe, musst du auch dein zuständiges Amt aufsuchen.

Für die Ummeldung benötigst du nahezu dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung. Möchtest du sie schriftlich durchführen, musst du die Unterlagen als Kopie beilegen.

Bei der persönlichen Ummeldung musst du hingegen die Originaldokumente vorzeigen. Anders als bei der Anmeldung bekommst du jedoch einen Antrag zur Gewerbeummeldung. Die Ummeldung wird ebenfalls innerhalb ein paar Tagen bearbeitet.

Für die Bearbeitung musst du wiederum eine geringe Gebühr bezahlen. Damit somit nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrfach die Gebühr und der Arbeitsaufwand anfallen, solltest du bereits bei der Anmeldung die Bezeichnung deines Gewerbes so wählen, dass sie eine Vielzahl an Betätigungsfelder abdeckt.

Rechtzeitig das Gewerbe anmelden: Welche Unterlagen werden benötigt

Möchtest du ein Gewerbe in Deutschland betreiben, musst du dieses immer beim Gewerbeamt anmelden. Dieses befindet sich in deiner Stadt oder einer Gemeinde. Für die Anmeldung benötigst du mehrere Unterlagen wie etwa

  • Anmeldeformular
  • Bescheinigungen und Nachweise
  • Personalausweis oder Reisepass

Anmeldung in wenigen Tagen

Deine Anmeldung wird meist innerhalb weniger Tage bearbeitet. Wir von Gewerbeanmeldung.com verraten dir gerne, wo du dein Gewerbe anmelden kannst bzw. musst und helfen dir mit den Unterlagen und dem Ausfüllen des Anmeldeformulars.

Empfehlung

Wähle zunächst die Rechtsform. Die meisten beginnen Ihr Unternehmen mit einem Kleingewerbe im Nebenerwerb. Daraufhin solltest du einen Businesplan erstellen, der dir hilft gerade auch als Kleingewerbetreibender ob du mit deinem Finanzplan richtig liegst.

Berechne dabei alle Kosten die dir entstehen und kalkuliere die Einnahmen nach besten Möglichkeiten ohne dich selber zu überschätzen. Prüfe Die Marktbegleiter in deiner Umgebung. Viele eröffnen in der Garstronomie z.B. eine Gaststätte und gerade davon gibt es in Deutschland über 500.000.

Weitere Gewerbe Themen und zu juristischen personen:

Gewerbeanmeldung beantragen wo

Gewerbeanmeldung beantragen:


Noch bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden und ein normales Gewerbe anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, die meisten akzeptieren es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes dauert rund 40 bis 50 Minuten. Vor Ort bezahlt man eine Gebühr für die Bearbeitung, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man paar Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man da Angeben, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Bei einem hauptberuflich geführtem Gewerbe müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Nach diesem Ablauf werden weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Kleingewerbe Anmeldung beispielsweise findet nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt statt.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nur beim Finanzamt. Dieses meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne allerdings niemand melden sollte, dann kann man selbst aktiv werden und einmal nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe gründen zu können. Diese Regelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man sowohl keine Umsatzsteuer, ist nicht mehr dem HGB untergeordnet, sondern dem BGB und es kommt nicht zur doppelten Buchführung. Stattdessen reicht eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung vollkommen aus. Dadurch ist der Verwaltungsaufwand sehr gering. Falls man die Option nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Unternehmen nicht mehr als Kleingewerbe anmelden.

Außerdem muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, die Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch soweit stimmen und auch eingehalten werden. Da der Bogen sieben Seiten lang ist, empfiehlt es sich, sich genug Zeit zu nehmen und alle relevanten Fragen mit größter Aufmerksamkeit auszufüllen.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, kann man als Kleingewerber mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen keine eigene Steuernummer. Gründer nutzen ihre eigene Nummer, die jeder Bürger seit Geburt an hat, auf Rechnungen.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Was wird wenn man die Kleingewerbe nicht anmeldet?

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann eine gewerbliche Tätigkeit auch noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen. Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Wer muss überhaupt die Anmeldung eines Gewerbes beantragen?

Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere.

Gewerbeanmeldung beantragen: Was ist der Kleingewerbeschein?

Wenn man bei dem Gewerbeamt in der Stadt vorstellig wird, erhält jeder Gewerbetreibende ein Formular vorgelegt. Es gibt auch nur dieses eine Formular. Demnach gibt es auch nur einen Gewerbeschein, den jeder erhält. Warum sich trotzdem das Gerücht mit dem Kleingewerbeschein so hartnäckig fällt, liegt unter anderem daran, weil man auf dem Gewerbeformular nicht angeben kann, ein Kleingewerbe anmelden zu wollen. Daher vermuten viele, dass ein Kleingewerbe ein ganz eigenes Formular besitzen muss. Doch das stimmt nicht.

 

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt, indem man auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Vorteile eines Kleingewerbes im Gegensatz zu anderen Unternehmen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.

Muss ein Kleigewerbe im Handelregister eintragen?

Das Kleingewerbe muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Man kann jede Menge Geld mit einem Kleingewerbe verdienen. Pro Jahr darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn. Diese Summen dürften sicherlich bei dem einen oder anderen bedeuten, dass damit die eigene Haupteinnahmequelle überflügelt werden könnte.

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Wer hauptberuflich ein Kleingewerbe führen möchte, fragt sich sicherlich des öfteren, ob es möglich ist, durch die Einnahmen aus dem Kleingewerbe den gesamten Lebensunterhalt finanzieren zu können. Das ist durchaus im Bereich des Möglichen, doch die Situation kann sich von Person zu Person unterscheiden. Jemand, der alleine lebt, wird mitnichten überhaupt keine Probleme bekommen, über die Runden zu kommen. Vielmehr kann diese Person sogar noch einen satten Gewinn beiseite legen für die Zukunft.

Ein kleiner Familienhaushalt mit vier Personen kann da eher schon Probleme bekommen. Weniger aufgrund der Einnahmen, die bei 50.000 Euro sehr hoch sind. Dennoch kann der Wunsch irgendwann nach einem Haus oder einem größerem Wagen entstehen, falls man das gesamte Geld nicht bereits beiseite hat, dann wird es schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit von der Bank zu bekommen. Über diese Tatsache sollten sich die meisten Kleingewerbetreibenden bewusst sein.

Außerdem muss man berücksichtigen, dass man auch Steuern zahlen muss. Auch wenn man bis zu 50.000 Euro verdienen kann, was auch erst einmal verdient werden muss, so muss man auch einiges an Steuern bezahlen. Kleingewerbetreibende zahlen nämlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.

Gewerbeanmeldung beantragen: Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe zahlt die beantragen Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Doch hierbei gibt es viele Ausnahmen, wo man am Ende fast nichts versteuern muss. Unter anderem darf man nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann noch die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann zahlt man am Ende auch keine Umsatzsteuer. Am Ende bleiben für den Kleingewerbetreibenden nur noch die Einkommenssteuer.

Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe aufs Jahr verteilt?

Ein Kleingewerbe hat den großen Vorteil, dass dieser ohne Stammkapital gegründet werden kann. Das bedeutet, das man im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft, wie bei einer GmbH, keinen hohen Betrag nachweisen muss. Die Markteintrittsbarriere ist demnach sehr gering, was zumindest den Aspekt des Geldes angeht.

Gewerbeanmeldung: Bearbeitungsgebühr

Man muss lediglich die einmaligen Kosten für die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten und sich je nach Stadt unterscheiden können. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man hat hier keine Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Gewerbeanmeldung: IHK

Die IHK verlangt eine jährliche Gebühr, die für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro betragen. Falls man ein Kleingewerbe hat, dieses dennoch beim Handelsregister eingetragen ist, dann muss man, ähnlich wie große Unternehmen, einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von dem erzielten Einkommen. Sofern das Kleingewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweist, ist man von den Gebühren befreit.

Auch können weitere Kosten entstehen, wenn das Gewerbe wächst. Wenn man beispielsweise

  • Mitarbeiter einstellt und deren Lohn und Versicherung abzahlen muss,
  • ein Patent anmelden lässt,
  • eine Partnerschaft eingeht,
  • eine Räumlichkeit anmietet,
  • Kurse besucht und Zertifikate macht oder auch Mal Neuanschaffungen anstehen.

Das sind allerdings Kosten, die man gerne zahlt, denn diese bedeuten nichts anderes, als dass das Gewerbe weiter wächst. Die Kosten sind demnach Investitionen, die sich auf langer Sicht einen wirtschaftlichen Profit bedeuten.

Muss man auch als Kleingewerbe die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen. Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?

Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein GewerbGewerbeanmeldung beantragen woe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.

Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen

Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann.

Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht. Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Gewerbeanmeldung beantragen: Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Fazit:

Beim Kleingewerbe handelt es sich nicht nur um DAS beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt, sondern auch um ein Unternehmen, welches sehr kostengünstig ist und dem Gewerbetreibenden viele Optionen gibt, sehr viele Steuern einsparen zu können und dabei auch noch jede Menge Geld zu verdienen. Gepaart mit dem Fakt, dass das Kleingewerbe nur einen geringen Verwaltungsaufwand bedeutet und mit wenigen Pflichten Verbunden ist, bietet ein Kleingewerbe einen ideal Start in die Selbstständigkeit.

 

Kleingewerbe wo anmelden

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es manchmal ist. Denn vor allem in Großstädten ist es so, das es viele Ämter gibt, die dafür infrage kommen könnten. Daher muss man zunächst einmal recherchieren, bei welchem Gewerbeamt man sich anmelden muss.

Wenn dieses einmal gefunden ist, muss man erst einmal schauen, ob man beim Gewerbeamt einfach so auftauchen darf oder einen festen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Einige würden nur ungerne sehr lange im Wartezimmer verharren wollen. Anderen käme es gelegen, zu jeder Zeit einfach dort aufzukreuzen und das Gewerbe anmelden zu können.

Kann man auch Online anmelden?

Es kann auch sein, dass die Stadt die Möglichkeit Wer aktuell nicht die Zeit hat und dennoch ein Gewerbe anmelden möchte, kann auch nachschauen, ob die Gemeinde auch einen Online Gewerbeanmeldung akzeptiert. Vor allem in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in viele Großstädten gibt es diesen Service. Wer bequem von Zuhause aus etwas erledigen möchte, dem ist damit geholfen.

Gewerbeanmeldung: Bearbeitungsgebühr

Für die Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem dabei haben muss man manche Unterlage haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis. Diese kosten allerdings etwas,
  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • eine Vollmacht Schreiben, falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann,
  • eventuell einen Auszug aus dem Handelsregister, das kommt allerdings für Unternehmen infrage, die eine Kapitalgesellschaft sind.

Gewerbeanmeldung: Formular

Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular vorgelegt, welches ausgefüllt werden muss. Dort müssen Angaben zum Gründer und Gewerbe abgegeben werden. Hierbei ist es beispielsweise wichtig zu wissen, das man angeben muss, ob man ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe eröffnen will. Als Gründer eines Hauptgewerbes muss man in der Regel die eigene Krankenkasse aus der Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Dieses Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie ist dann der Gewerbeschein. Es ist allerdings wichtig zu wissen, das dieser Gewerbeschein es einem noch nicht erlaubt, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man nämlich erst dann, wenn man die Steuernummer und den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat an das Finanzamt.

Bis wann kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Sofort oder währenddessen man mit der selbstständigen Tätigkeit beginnt. Dann gibt es noch Freiberufler, die gar nicht erst den Gang zum Gewerbeamt machen müssen und nur beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Auch die Gewerbeanmeldungen hinter sich lassen können Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Dazu gehören Menschen, die mit einer Tätigkeit einen Gewinn von 410 Euro im Jahr erwirtschaften. Alle anderen sind verpflichtet, sofern eine Gewinnabsicht klar erkennbar ist und diese Tätigkeit bewusst wiederholt, ein Gewerbe anzumelden.

Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Man hat auch die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Man sollte sich allerdings nicht so viel Zeit lassen, da im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 1000€ und mehr drohen kann. In München beispielsweise werden Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000€ verhängt. Zwar lassen einige Ämter bei eher kleineren Gewinnen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Wann muss man beim Finanzamt vorstellig werden?

Als Kleingewerber muss man nicht beim Finanzamt vorstellig werden, da die Informationen des Gewerbetreibenden vom Amt des Gewerbes weiter an das Finanzamt geleitet werden.

In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Falls das nicht geschehen sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und auf diese zugehen.

Finanzamt: Bogen

Vom Finanzamt erhält man einen Bogen zur steuerlichen Erfassung, welcher sieben Seiten lang ist, und eine Steuernummer, die dann für das Kleingewerbe gilt.

Es ist sehr wichtig, den Bogen mit größter Sorgfalt auszufüllen, denn jeder kleine Fehler kann bares Geld kosten. Wenn man beispielsweise bei dem Feld, wo es um die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit, diese nur unzureichend erklärt, kann es sein, dass das Finanzamt das später genau prüft. Wenn man angibt, Handys zu verkaufen und im Laufe der Zeit auch Tablets in sein Aufgebot nimmt, dann passt dies nicht mehr zur angegebenen Tätigkeit.

Dies müsste man schleunigst dem Amt der Finanzen melden. Um der ganzen Sache zu entgehen, sollte man die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreiben. In unserem Beispiel könnte man dann hingehen und schreiben, das man Elektronische Geräte repariert, weiterverarbeitet und verkauft.

Nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zurückgeschickt hat, dann erst kann man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen Geld zu verdienen.

Wie viel Umsatz darf man mit einem Kleingewerbe machen?

Beim Kleingewerbe darf man einen jährlichen Umsatz von bis zu 500.000 Euro oder einen Gewinn von bis zu 50.000 Euro erwirtschaften. Dies gibt es nur beim Kleingewerbe.

Was zahlt man jährlich für ein Kleingewerbe?

Zunächst zahlt man die Kosten für die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Kosten gibt noch für die Kleingewerbe?

Weitere Kosten können enstehen, falls mehr Dokumente benötigt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 20 Euro oder ein Gesundheitszeugnis 20 Euro. Sofern man als Unternehmer hergeht und sagt, das man ein Hauptgewerbe gründen möchte, dann ist es in der Regel so, dass man auch die Kosten für die Krankenkasse selbst begleichen muss.

Gebühre für Industrie und Handelskammer

Man zahlt die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Das muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland tun. Die Kosten hierfür betragen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Das wären die ersten Fixkosten im Jahr.

Weitere Kosten können allerdings entstehen, sofern das Unternehmen am wachsen ist. Beispielsweise wenn man Mitarbeiter einstellt und sowohl deren Gehalt, als auch der Krankenkasse bezahlen muss. Auch sollte man berücksichtigen, das Kosten für die Räumlichkeit, ein Patent, eine Versicherung oder aber auch Neuanschaffungen entstehen können.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Man erhält vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort wird nachgefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man dies verneinen sollte, dann darf man diese Option fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen. Es ist daher ratsam, die Kleinunternehmerregelung als Kleingewerbe anzukreuzen.

Doch was genau ist überhaupt die Kleinunternehmerregelung? Sie ist sozusagen eine kleine Hilfe vom Staat, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn man einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt. Unter anderem muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher waren es sogar nur 17.500 Euro) und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro erwirtschaften, damit diese Regelung gilt.

In Deutschland darf man einen Betrag von bis zu 24.500 Steuerfrei verdienen, doch wenn dies bereits im ersten Jahr geschieht, dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Mit der Kleinunternehmerregelung ist außerdem nicht gemeint, dass man dann als Kleingewerbe nicht mehr zur doppelten Buchführung gezwungen ist. Dies ist ohnehin nicht der Fall und gilt für Kleingewerbe immer, sofern diese sich nicht im Handelsregister eingetragen haben. Bei einem Kleingewerbe gibt es die einfache Einahme-Überschuss-Rechnung.

Muss man sich bei der IHK anmelden?

Nachdem man sich bei Gewerbeamt angemeldet hat, leitet das deine Informationen weiter an die anderen Ämter. Darunter auch dem IHK. In Deutschland ist es gesetzlich verpflichtend, sich bei der IHK anzumelden. Dies kann man nicht umgehen.

Die Gebühren pro Jahr betragen bei der IHK rund 30 bis 70 Euro. Für ein Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, betragen die Kosten sogar 150 bis 300 Euro. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man nicht außer acht lassen, dass die Industrie und Handelskammer dem Gründer viele Möglichkeiten bietet, um sich weiterzubilden.

Viele Angebote wie eine Weiterbildung oder Zertifikate können bei der IHK beantragt werden, was wiederum dem Ansehen des Gewerbes gut tut und dem Gründer hilft, sich weiterzuentwickeln. Sofern das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro erwirtschaftet, ist man allerdings befreit von den Gebühren.

Es kann allerdings auch sein, das man eine Beitragsrechnung bereits im ersten Jahr erhält. Die kann es in sich haben und vielen Gründern beispielsweise eine Neuanschaffung versauen. Gerade dann, wenn das Gewerbe noch in den „Kinderschuhen“ steckt und noch keine großartigen Gewinne abwirft, kann das ärgerlich sein. Doch es gibt eine Lösung..

Man kann als Personengruppe nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Falls das für dich infrage kommt, dann können wir dir dabei behilflich sein. Denn wir von GewerbeAnmeldung.com bieten die IHK-Gebühren-Beratung an. Diese ist in der Form in Deutschland einmalig.

Wir prüfen nämlich für den Gewerbetreibenden, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Minderung der Kosten steht im Raum. Zwar gibt es keine Garantie dafür, doch die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen sprechen da eine deutliche Sprache. Sofern du Interesse hast und gerne mehr über die IHK-Gebühren-Beratung erfahren möchtest, klicke hier.

Fazit:

Es herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder ein Kleingewerbe gründen kann. Bei der Kleingewerbe Anmeldung ist wichtig darauf zu achten, dass man alle Dokumente bei sich hat. Darunter unter anderem auch:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, die weitere Kosten verursachen können,
  • als Minderjähriger braucht man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selbst nicht anwesend sein kann, muss eine Vollmacht für eine Person ausgesprochen werden, die ebenfalls ein Personalausweis und eine Melde-Bestätigung bei sich dabei haben muss.

Außerdem zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Beim Kleingewerbe fallen außerdem noch die Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK an, die rund 30 bis 70 Euro im Jahr kosten.

 

Wie sollte man die Gewerbeanmeldung angehen?

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen.

Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen. Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann.

Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder.

Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet. Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem muss man unter anderem  Dokumente vorweisen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Gewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor.

Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen. Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften.

Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.

Was wird wen man die Gewerbeanmeldung verspätet?

Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen. Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat  die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler. Diese werden unterteilt in die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufe. Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie

  • Ärzte,
  • Ingenieure und
  • Anwälte

Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden. Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu.

Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie Schriftsteller, Fotografen, Journalisten oder Künstler.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit. Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.

Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?

Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt. Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.

Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen.

Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.

Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert. Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten.

Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Schritt zum IHK

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Nein. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss. In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer. Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Mit einem Kleingewerbe darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.

 

Ein Gewerbe eröffnen – wie sinnvoll?

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Also, die erste Anlauf eines Gründers ist in den meisten Fällen das Gewerbeamt. Warum? Weil man ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden muss. In einigen Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Wirtschaftsämtern vornehmen kann, wie beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Doch das ist wirklich sehr individuell und von Stadt zu Stadt unterschiedlich, daher muss man erst einmal schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Hat man dies erledigt, folgt bereits die zweite Recherche:

Muss man für die Anmeldung einen Termin vereinbaren oder reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint?

Eine sehr knifflige Frage, die jedes Amt anders regelt. Beides hat seine Vor- sowie Nachteile.

Kann man auch Online anmelden?

Es gibt auch die Online Gewerbeanmeldung, worauf wir später noch zu sprechen kommen werden. Hat man auch herausgefunden, wie man denn nun das Gewerbe anmelden kann, springen wir direkt an den Tag, wo man beim Gewerbeamt erschienen ist. Du solltest wissen, dass der Andrang für eine Gewerbeanmeldung immer relativ hoch ist und man dementsprechend immer etwas Zeit im Wartezimmer mit einplanen sollte.

Wie lange dauert eiene Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung selbst dauert rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen du hast und wie schnell du mit dem Formular vorankommst, welches dich beim Gewerbeamt erwartet. Also, du wirst in ein Büro hinein gebeten und zahlst zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro beträgt. Diese Gebühr unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Auch darf man diese Gebühr nicht mit der Zahlung für das Gewerbe selbst verwechseln. Man muss diese Gebühr immer bezahlen und dies ist unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man die Gebühr bezahlt hat, wird man dazu aufgefordert, einige Unterlagen vorzuzeigen, die für die Gewerbeanmeldung benötigt werden. Unter anderem benötigt man:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung  ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man ein Formular. Das Formular ist sehr wichtig, da es später als Gewerbeschein fungiert. Man kann es entweder vor Ort oder mit nach Hause nehmen und dann in Ruhe ausfüllen.

Es empfiehlt sich aber, wenn man das direkt vor Ort erledigt. Zum einen deshalb, damit die Gewerbeanmeldung nicht weiter hinausgezögert wird und zum anderen auch, da bei Fragen der Arbeiter vor Ort helfen kann.

Haupt- oder Nebengewerbe

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Bei den meisten Gründern ist es ohnehin klar, dass diese ein Nebengewerbe eröffnen wollen, da sie noch einem Job nachgehen und ohnehin keine andere Wahl haben.

Hauptgewerbe anmelden

Wer jedoch ein Hauptgewerbe anmelden will, dem kommen bereits die ersten Kosten entgegen. Denn wer hauptberuflich Selbstständig ist, muss in der Regel auch seine Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die monatlichen Kosten betragen mindestens 200 Euro und können weiter ansteigen, je nachdem, wie die eigenen Einnahmen aussehen. Das gute hierbei ist, dass man diese Kosten am Ende des Jahres auf der Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben kann und so bis zu 1900 Euro von der Einkommenssteuer absetzen. Zu den ganzen (Steuer) Tricks und Tipps kommen wir noch später.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man mit dem ausfüllen des Formulars fertig ist, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.

Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man nämlich erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Schritt für Schritt

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft antreten. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig ist. Doch hier fallen, im Gegensatz zu der IHK Mitgliedschaft, keine Kosten an, sofern man keine Mitarbeiter hat. Denn Selbstständige müssen sich nicht selbst bei der Berufsgenossenschaft versichern lassen, ihre Mitarbeiter schon.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Es ist so sicher, wie das Amen! in der Kirche: jeder Gründer eines Gewerbes muss das Gewerbeformular ausfüllen. Es gibt gar kein entkommen, da das Formular im Nachhinein die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit sein wird. Daher ist es sehr wichtig, dass man bereits von vorneherein weiß, was einen erwartet.

Auf manchen Seiten findest du sicherlich das Ganze Formular auch so, doch was bringt es einem, wenn man ein Bild vor sich hat, aber keine vernünftigen Instruktionen gemacht werden?

Auf GewerbeAnmeldung.com erhälst du daher nicht nur eine detaillierte Auffassung des Formulars, damit du es bestmöglich ausfüllen kannst, sondern auch noch wichtige Punkte angemerkt, was überhaupt für dich zählt und was nicht!

Also, das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Kleingewerbe: Fangemeinschaft

Das Kleingewerbe ist mit Abstand das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Über fünf Millionen Gründer nutzen die Vorteile eines solchen Gewerbes. Zum besseren Verständnis: in Deutschland gibt es rund sieben Millionen eingetragene Unternehmen, davon sind besagte fünf Millionen Kleingewerbetreibende. Warum ein Kleingewerbe so eine riesige „Fangemeinschaft“ hat? Das schauen wir uns später genauer an.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

wer ein Kleingewerbe anmelden möchte und deshalb beim Gewerbeamt vorstellig wird, merkt sehr schnell, dass man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform auf dem Gewerbeformular auswählen kann.

Das liegt daran, dass man die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Gewerbeamt abschließt, sondern beim Finanzamt. Man selbst muss dafür nicht beim zuständigen Finanzamt vorstellig werden, sondern erhält von diesem innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung Post.

Gründer erhalten so den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man diesen einmal in den Händen hält, merkt man sehr schnell, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt.

Erst wann kann man ein Kleingewerbe eröffnen?

Insbesondere die Kleinunternehmerregelung ist für angehende Kleingewerbetreibende sehr wichtig. Wenn man diese Regelung in Anspruch nimmt, dann erst kann man das Kleingewerbe eröffnen.

Falls man die Regelung nicht in Anspruch nehmen sollte, dann verfällt die Regelung und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung sind, das Gründer, unter bestimmten Voraussetzungen, keine Umsatzsteuer zahlen müssen, keine Buchführung benötigen, die HGB durch die BGB ersetzt wird und man grundsätzlich weniger Aufwand betreiben muss.

Wichtig: Die gewerbliche Tätigkeit näher schreiben

Ein weiteres wichtiges Feld, welche angehende Gründer mit besonderer Aufmerksamkeit ausfüllen sollten, ist die, wo man die gewerbliche Tätigkeit näher beschreiben soll. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Kann man die Beschreibung ändern?

Man kann die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Für die Gewerbe einen Steuernummer

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.

Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Gibt es den Kleingewerbeschein?

Es gibt Kleingewerbe, daher ist der Gedanke auch nahe liegend, dass es vielleicht auch einen Kleingewerbeschein geben kann. Der Grund, weshalb viele Leute immer wieder annehmen, dass es einen solchen Schein unbedingt geben muss, liegt darin begründet, dass man ein Kleingewerbe nicht beim zuständigen Gewerbeamt beantragen kann.

Auf dem Gewerbeformular kann man ein Kleingewerbe nicht als Rechtsform auswählen. Doch es gibt diesen Schein nicht. Der Kleingewerbeschein ist lediglich ein Mythos.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Ein Kleingewerbe wird unter anderem auch deshalb so genannt, weil die Gründer eines solchen Gewerbes die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben. Durch die Beanspruchung der Regelung entfallen einige Pflichten.

Unter anderem müssen Kleingewerbe keine lästige Buchführung mehr betreiben und Jahresbilanzen veröffentlichen. Der Verwaltungsaufwand allein hier ist enorm hoch und der Druck umso höher. Die Buchführung wird ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Außerdem ist man nicht mehr an das strenge HGB gebunden, sondern dem BGB, was weitaus gelassenere Regeln hat. Doch eines der Hauptgründe für die Kleinunternehmerregelung ist der, dass man keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss, wenn man einige Bedingungen erfüllt hat.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man diese Ziele erreicht hat, dann zahlt man für das jeweilige Jahr jeweils keine Umsatzsteuer.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wenn man das Wort Klein hört, da denkt man nicht wirklich an etwas großes, macht Sinn, oder? Also kann man auch davon ausgehen, dass ein Kleingewerbe keine hohen Kosten verursacht, oder? Leider nicht ganz, doch das kommt dem ganzen schon sehr Nahe.

Denn das Kleingewerbe ist vor allem deshalb so beliebt bei den Leuten, weil man unter anderem auch nur sehr geringe Kosten zu zahlen hat, aber im Gegensatz dazu sehr gutes Geld verdienen kann. Da die meisten Leser noch vor der Gewerbeanmeldung stehen, nehmen wir in unserem Beispiel auch die Bearbeitungsgebühr mit rein. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Hauptgewerbe- Nebengewerbe: Krankenkasse

Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnt ab 200 Euro. Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen.

Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen. Auch wenn im ersten Moment die zusätzlichen Kosten durch die Krankenkasse sehr lästig und nervig wirken, so gibt es einen kleinen Trick, um den ganzen Effekt etwas abzuschmälern: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen.

Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht. Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich.

IHK für die Mitgliedschaft bezahlen

Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro.

Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK. Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren.

Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte. Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat.

Gibt es auch weitere Kosten?

Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht, Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt. Diese Zahlungen sollte man jedoch als Investition und nicht wirklich als fixe Ausgaben sehen.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt!

Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige. Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe? Da gibt es:

  • Einkommensteuer,
  • die Umsatzsteuer und
  • die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss. Man darf allerdings bis zu 24.500€ Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern.

Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000€ monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an!

Dann gibt es noch die Umsatzsteuer. Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern.

Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss. Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.

Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.

Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?

Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm.

Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite.

Wie viel Gewinn erwirtschaftet ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden.

Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Was haben wir gerade gesagt? Klein bedeutet zwar nicht gleich geringe Kosten, doch das kommt dem ganzen schon sehr Nahe. Wie sieht es allerdings mit den Einnahmemöglichkeiten aus?

Kurz mit einem Wort beschrieben: Gigantisch! Ein Kleingewerbe ist zwar klein, aber ohoohooohooo… und so sehen auch die erreichbaren Summen aus.

Man kann nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Jahr erwirtschaften. Man darf bei diesen ganzen Summen allerdings nicht vergessen, dass man hierbei auch das Geld erst einmal verdienen und einiges versteuern muss.

Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Summen sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!

Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Wer ein Kleingewerbe besitzt, der genießt sehr viele Vorteile. Allerdings ist die öffentliche Wahrnehmung eines Kleingewerbes nicht so Prestige geladen, wie eine Kapitalgesellschaft.

Daher gibt es einige Unternehmen, die sich bewusst für den Schritt entscheiden, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, können dies allerdings auch tun, um folgende Vorteile zu genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe in Handelregister eingetragen ist

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben selber Wahl

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?

Nicht für jeden Selbstständigen, aber für alle Gewerbetreibenden schon. Dies ist gesetzlich so vorgegeben und man sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Dies ist einer der Gründe, weshalb die IHK von so vielen Leuten kritisch beäugt wird.

Doch wofür steht die IHK und was ist ihre Aufgabe? Die IHK selbst gibt folgendes an: das sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln, damit regionale Unternehmen profitieren können. Inwieweit das klappt und ob die Ausgaben und Einnahmen im Verhältnis dazu stehen, ist zwar nicht ganz eindeutig geklärt, doch Fakt ist, eine gute Sache hat die IHK doch schon an sich.

IHK bietet für Kleingewerbe viele Weiterbildungskurse

Die IHK bietet sehr viele Weiterbildungskurse an, zwar gegen Geld, doch bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer Zertifikate, die wiederum dem Ansehen des eigenen Betriebs zugute kommen können.

Für diese Leistungen erwartet die IHK auch einige Zahlen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300€ im Jahr. Sofern der jährliche Umsatz unter 5200€ liegen sollte, dann ist man für dieses Jahr von den Gebühren befreit.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

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Muss man dem Arbeitgeber von dem Gewerbe berichten?

Um die Gewerbeanmeldung überhaupt beantragen zu können, muss man da den Arbeitgeber informieren? Auf vielen Seiten steht immer wieder etwas grundverschiedenes, doch nur hier erhälst du Informationen, auf die du dich verlassen kannst.

Denn du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu unterrichten. Du hast demnach freie Wahl, ob du es sagen willst oder nicht.

Allerdings gibt es diesbezüglich einige Ausnahmen, die ich dir ebenfalls nicht vor enthalten möchte. Denn Gesetzeslücken ermöglichen es dem Arbeitgeber dann doch, die Informationen zu erhalten, die er braucht.

Zum einen kann es sein, dass es deine vertragliche Situation von dir verlangt, dass du deinem Arbeitgeber von der Anmeldung berichten musst. Beispielsweise dann, wenn du eine Klausel im Vertrag hast oder du einen Tarifvertrag hast. Daher ist es sehr wichtig zunächst zu wissen, was der Arbeitsvertrag so aussieht.

Der Arbeitgeber muss die Gewerbeanmeldung erzählen

Man muss dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung erzählen, wenn man so intensiv am Arbeiten ist, das man nicht mehr die Leistung erbringen kann für die eigentliche Arbeit.

İn der Anmeldung Branchen und Interessenkonflikten achten

Außerdem muss man die Anmeldung dem Arbeitgeber gegenüber erwähnen, wenn man in den selben Branchen tätig ist und es somit zu Interessenkonflikten kommen kann.

Auch dann muss man dem die Anmeldung erwähnen, da ansonsten Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Grundsätzlich solltest du dir auch darüber bewusst sein, dass sofern dein Arbeitgeber die Infos von irgendwo anders herbekommt, eure Vertrauensbasis darunter leiden kann, weil man dann annehmen kann, das du dem Arbeitgeber nicht allzu sehr vertraust.

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung muss man beim zuständigen Amt erledigen. Bei der Gründung sollte man sich bewusst sein, das ein Unternehmen eine unterschiedliche Rechtsform haben kann. Hierbei kann man nicht klar benennen, welches Form die bessere ist, als die andere.

In Deutschland ist die beliebteste und häufigste ausgewählte Gründungsform das Kleingewerbe. Das hat die geringsten Kosten im Jahr und auch der Verwaltungsaufwand ist hierbei sehr gering, im Gegensatz zu anderen Rechtsformen.

Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Außerdem sollte man folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Dann muss man noch das Gewerbeformular ausfüllen. Dort müssen angaben zum Gewerbetreibenden gemacht werden. Danach erhält man die Kopie des Formulars, welches dann als Gewerbeschein fungiert.

 

Kleingewerbe anmelden Dortmund

In Nordrhein Westfalen gibt es viele Gewerbeämter: das Gewerbeamt Düsseldorf, das Gewerbeamt Bochum und Köln, doch wie wir alle Dortmunder wissen, gibt es keinen schöneren Ort, als Dortmund, um das eigene Unternehmen gründen zu können!

Wo kann man ein kleines Gewerbe in Dortmund anmelden?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund.

Wann öffnet die Gewerbeamt Dortmund?

Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen. Auch telefonisch ist das Gewerbeamt Dortmund erreichbar. Unter Telefon 0231 50-22841 wird einem geholfen!

Die gewerbliche Tätigkeit ausüben

Bei der Gewerbeanmeldung ist es wichtig, dass man vor allem darauf achtet, dass man die gewerbliche Tätigkeit erst nach der Anmeldung ausübt. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Daher ist es wichtig, das man die Gewerbeanmeldung in der Stadt so schnell wie möglich beantragt.

Vom Stadt oder vor Ort einen Termin

Man kann beim Gewerbeamt in der Stadt Dortmund entweder einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin vereinbaren, was einem aktuell besser passt.

Sind sie nich volljährig?

Eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt die Gewerbeanmeldung vornehmen zu können, ist, dass man bereits volljährig ist bzw. wenn dieses noch nicht erreicht wurde, die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Auch benötigt man bei der Anmeldung einige Unterlagen, die man vorzeigen muss.

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung,
  • ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man noch weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht erteilen, die dann ebenfalls die oben genannten Unterlagen benötigt,
  • Bei bestimmten Rechtsformen ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig.
  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Das Ziel der Gewerbeanmeldung lautet immer, dass man den Gewerbeschein am Ende der Anmeldung erhält. Dieser ist die Bestätigung dafür, dass die gewerbliche Tätigkeit registriert ist. Um diesen Schein eben zu bekommen, erhält man ein Gewerbeformular, welches man mit Fragen gefüllt ist.

Bevor den Formular erst die Bearbeitungsgebühr bezahlen

Noch bevor man dieses Formular erhält, müssen zukünftige Gewerbetreibende zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 33 Euro kostet.

Wo kann man das bezahlen?

Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Hat man dies alles erledigt, dann hat man die Gewerbeanmeldung hinter sich und das Unternehmen ist sozusagen Offiziell geworden. Um allerdings ein kleines Gewerbe anmelden zu können, muss man dies erledigen:

vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten

und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Diese Regelung gibt einem Gewerbe erst sozusagen den Namen und auch die Rechte, die ein kleines Unternehmen braucht, um als solches Angesehen zu werden.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Anmeldung sind in Dortmund sehr moderat. Kommende Gewerbetreibende müssen mit rund 20 bis 33 Euro für die Bearbeitungsgebühr berechnen. Dieser Gewerbe Service hat aber nichts mit der Rechtsform des Gewerbes zu tun.

Fazit:

Finden kann man das Gewerbeamt in Dortmund auf der Olpe 1 44122 in Nordrhein Westfalen. Telefon 0231 50-22841.

 

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist für jeden Gründer etwas Besonderes, denn sie gilt als die Geburt für das eigene unternehmerische „Baby“. Das Gewerbeamt ist sozusagen die Geburtsstädte dieses Babys. Genau wie im echten Leben auch, muss das eigene Gewerbe erst einmal einige steinige Hindernisse meistern, bevor es anfängt, rund zu laufen und seine ersten Gewinne einzufahren.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss. Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem beim Gewerbeamt dabei haben sollte man einige Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Haupt- oder Nebengewerbe?

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben. Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

Wenn man die Anmeldung nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt. Man kann auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden. Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden.

Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können. Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.

Kann man online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Was benötigt man für die Online Anmeldung?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch.

Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem Gewerbeschein?

Der Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen liegt im … Nichts. Wenn man bei dem Gewerbeamt ist, erhält man nur eine Art des Formulars, demnach auch nur eine Art des Gewerbescheins. Weshalb man trotzdem immer wieder hört, das es noch einen kleinen Gewerbeschein gibt, liegt darin, das damit Leute beschrieben werden, die ein Kleingewerbe anmelden möchten. Damit werden Gewerbe bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Diese können beispielsweise nicht den selben Umsatz wie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH erzielen, müssen aber dafür auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuern zahlen. Auch sind die Kosten bei einem Kleingewerbe gerade zu minimal und der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Wann meldet man sich beim Finanzamt an?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem.

Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Was ist ein Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Kann man die Beschreibung ändern?

Man kann die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen.

Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt. Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat. Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Industrie und Handelskammer

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten. Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Muss man Mitglied bei der Industrie und Handelskammer werden?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gründer in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten, sofern man eben eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt hat. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und 150 bis 300 Euro muss man zahlen, sofern das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.

Was bietet die IHK?

Die IHK bietet viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung ist einfach, wenn man einmal weiß, wie es geht, dann ist das Ganze Prozedere kein Problem mehr. Zunächst muss man beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt vorstellig werden mit dem Ziel, den Gewerbeschein in den Händen halten zu können. Dafür muss man eine kleine Gebühr bezahlen und einige Unterlagen vorweisen. Anschließend wartet man einige Tage brav in den eigenen vier Wänden (oder wo auch immer) und erhält dann ganz automatisch vom Finanzamt einen sehr dicken Fragebogen, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Ist auch das erledigt, so hält einen Gründer nichts mehr zurück und er kann direkt mit dem Gewerbe beginnen!

 

Kleingewerbe Info

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Eine der wichtigsten und absolut grundlegendsten Fragen ist die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden.

Im Gegensatz zu einem Gewerbetreibenden muss nämlich der Freiberufler kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich beim Finanzamt vorstellig werden, um dort einen steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen.

Zu den Freiberuflern gehören die sogenannten Katalogberufe, wozu klassischerweise Ärzte, Architekten, Anwälte und Journalisten gehören. Erweitert wurde das Ganze aber durch das Feld Katalogähnliche Berufe. Worin sich vielleicht für die Masse eher relevante Jobs finden. Vor allem dann, wenn es in den Bereichen Online Geld verdienen geht. Zu diesen Berufen zählen unter anderem die Fotografen, Designer, Marketingberater oder Schriftsteller. Falls du selbst einen solchen Job ausüben solltest, dann brauchst du kein Gewerbe anzumelden.

Wer muss ein Gewerbe anmelden und wann?

Alle anderen Berufe sind sozusagen dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die häufigste Form der Anmeldung findet als Kleingewerbe statt. Ein Kleingewerbe hat den Vorteil, das dieser nicht kostenintensiv ist und zudem keinen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Ideale Voraussetzungen für die meisten Gründer.

Ein Gewerbe auch nicht anmelden, muss neben dem Freiberufler, auch jemand nicht, der unter die Hobbyregelung fällt. Diese Menschen dürfen mit einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu 410 Euro verdienen, ohne eine Anmeldung durchführen zu müssen. Ansonsten gibt es keine weiteren Ausnahmen.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

Ein Kleingewerbe anmelden sollte man zeitnah wie möglich zum Start der gewerblichen Tätigkeit. Wenn jemand dies nicht tun sollte, können die Ämter ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr aussprechen.

In München ist es sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Das ist eine immense Summe und daher sollte die Anmeldung nicht auf die leichte Schulte genommen werden.

Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, ein Gewerbe  rückwirkend bis zu 60 Wochen anzumelden. Dann muss man allerdings die ganzen Steuern nachzahlen und einen Zinssatz darauf legen, um die ganzen Schulden begleichen zu können. Man sollte dies allerdings so schnell wie möglich nachholen.

Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?

Auf das wie kommen wir gleich zu sprechen. Zunächst beantworten wir die Frage, wo man zunächst ein Gewerbe anmelden kann.

Das Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das einmal recherchiert hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen. Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird.

Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat. Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.

Die Bearbeitungsgebühr

Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird. Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung  ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Die Behörden werden infomiert

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe muss man beim zuständigen Finanzamt sozusagen gründen.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein sehr heikles Thema. Denn viele Gründer beschäftigt die Frage, wann sie denn die Gewerbeanmeldung beantragen müssten. Vor allem spielt hier dabei die Frage eine Rolle, mit welchen Konsequenzen denn man rechnen müsste, wenn man hierbei einen Fehler macht.

Ich möchte dich nicht erschrecken, doch einen finanziellen Schaden kann man durchaus, leider, erleiden.Denn falls man vergisst oder es einfach nicht hinkriegt, rechtzeitig das Gewerbe anzumelden, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Beispielsweise ist es gar in München so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000! Euro ausgesprochen werden.

Eine solche Summe würde für die meisten Gründer den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Doch nun möchte ich dich etwas beruhigen. Eine solch hohe Summe wird nur in den aller aller aller seltensten Fällen verhängt. Zudem hat man die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Monate später anmelden zu können. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Doch für viele Gründer reicht diese Antwort. Es geht hier vielmehr um nur wenige Monate. Dies kann man pauschal nicht leider genau beantworten. Man kann bis zu 410 Euro Umsatz verdienen, bis dahin würde man noch als Hobbygründer gelten und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch lassen die meisten Ämter bei Gewerben, die bereits seit einigen Monaten Gewinne erwirtschaften, und das inoffiziell, das durchgehen, doch darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist. Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist.

Die Bogen ganz bemühsam antworten

Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Was wird nach dem Bogen?

Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Was und für wen ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.

Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Muss ich mein Gewerbe meinem Arbeitgeber melden?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt manche Aussahmen

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Das Kleingewerbe ist vielleicht das idealste Gewerbe für Neugründer überhaupt. Warum? Mit einem Kleingewerbe kann man zunächst sehr viel Geld verdienen. Zwar nicht so viel wie mit einer GmbH, doch das Besondere beim Kleingewerbe ist eben, das man nur sehr wenige Steuern zahlen muss und am Ende so vom Gewinn jede Menge übrig bleibt.

Zudem ist der Verwaltungsaufwand und die Verantwortung bei einem Kleingewerbe nicht so hoch, wie zum Beispiel bei einer GmbH. Für Gründer, die ihre gewerbliche Tätigkeit noch ein wenig austesten möchten, ohne dabei auf die Vollen zu gehen und einen großen finanziellen Berg abzuleisten, eine ideale Alternative.

 

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.