Bis wann muss man ein Kleingewerbe nun anmelden?

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Bei eher kleineren Gemeinden kann es sein, dass das zuständige Amt vielleicht nicht als Gewerbeamt bekannt ist, sondern als Ordnungsamt, wo man bei einigen Ortschaften auch die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beantragen kann. In Großstädten kann es wiederum vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann müsste man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Der nächste Schritt ist zu schauen, ob man die Gewerbeanmeldung erledigen kann, indem man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen festen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Genauso sicher sein kann man sich dann allerdings dann auch, dass mehr einiges an Zeit beim Warteplatz verbringen wird. Wenn man jedoch einen festen Termin benötigt, dann wird die Gewerbeanmeldung viel schneller gehen.

Das Problem hier wäre dann allerdings, dass man eventuell einen Termin über mehrere Woche und Monate nicht bekommt, da der Andrang für Anmeldungen sehr groß ist. Mittlerweile bieten immer mehr Städte auch die Online Anmeldung an. Diese ist ideal und vereint sozusagen beide Alternativen und verbessert diese sogar.

Wie lange daurt die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung dauert nur noch wenige Minuten. Man benötigt keinen festen Termin und auch muss man sich nicht an irgendwelche Öffnungszeiten richten.

Doch einziges Problem hier: die Art der Gewerbeanmeldung wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Gründer müssen daher erst einmal schauen, welche Alternative von dem zuständigen Gewerbeamt bzw. von der Stadt angeboten wird. Bei allen Alternativen würde der Ablauf aber gleich aussehen.

Zunächst müsste man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese kostet rund 20 bis 60 Euro und unterscheidet sich von Stadt und Gemeinde. Außerdem muss man unter anderem einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wenn man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe oder als Hauptgewerbe starten möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Du fragst dich die ganze Zeit, wann der Part mit dem Kleingewerbe anmelden kommt? Gar nicht!

Denn ein Kleingewerbe kann man nicht beim Gewerbeamt anmelden. Das muss man beim Finanzamt. Genauer gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man die Option auswählen, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Falls ja, dann wird automatisch das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wann man in Deutschland genau dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist ebenfalls klar geregelt.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen im Jahr mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbepflichtig zu werden.

Auch müssen Freiberufler nicht den Gang zum Gewerbeamt machen. Diese müssen lediglich die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man dies nämlich nicht tut, dann muss man mit einem Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen.

In München beispielsweise können in den aller schlimmsten Fällen ein Bußgeld verhängt werden, in Höhe von rund 50.000 Euro. Dies würde für die meisten Leute den finanziellen Kollaps bedeuten. Zwar ist das nicht so häufig der Fall, dennoch sollte dieses Beispiel einem verdeutlichen, dass mit der Gewerbeanmeldung nicht zu spaßen sein sollte.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde das Finanzamt dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.

Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?

Um eine Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, reicht es nicht bloß aus, wenn man beim Gewerbeamt vorstellig wird. Auf dem Formular kann man nämlich nicht angeben, das man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Dies kann man nur auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung erledigen.

Dieses erhält man vom Finanzamt. Dieses meldet sich in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Man erhält dann den besagten Bogen. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden, da hier kleinere Fehler eine größere Summe am Versäumnis bedeuten können.

Was wird wenn man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt?

Man muss die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn man diese nutzt, dann müssen Gewerbetreibende, wenn diese die strengen Vorlagen einhalten, keine Umsatzsteuer bezahlen.

Aufpassen beim gewerbliche Tätigkeit

Man muss auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, diese Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben so denn auch stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhalten normale Gewerbe eine Steuernummer für das Unternehmen. Beim Kleingewerbe allerdings ist dies nicht der Fall. Die Kleingewerbetreibenden nutzen auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit der Geburt erhält.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für kleinere Unternehmen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Diese Voraussetzungen sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn dies so gegeben ist, muss man keine Umsatzsteuer bezahlen. Falls man diese Summen überschreitet, dann gilt man auch nicht mehr als Kleingewerber und müsste dann unter anderem unter dem HGB und nicht mehr unter dem BGB handeln. Auch wäre das Unternehmen dann dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu veröffentlichen und die Buchführung auszuüben.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Gewerbetreibenden stehen noch vor ihrer ersten Gewerbeanmeldung. Daher ist man in der Regel auch ganz aufgeregt, wenn man ein Formular vorgelegt bekommt. Um sich besser auf die Fragen einstellen zu können, erhälst du hier einen kleinen Einblick, was auf dich wartet.

Je weniger du Fragen an den Beamten hast, umso kürzer wird dann auch die Gewerbeanmeldung dauern. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder diese Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist ein Kleingewerbeschein?

Viele Leute nehmen an, dass es auch einen Kleingewerbeschein geben muss, da man ein Kleingewerbe nicht beim Gewerbeamt anmelden kann. Allerdings kann man ein Gewerbe auch nicht beim Gewerbeamt, sondern muss dieses beim Finanzamt anmelden bzw. auf dem steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Der Irrglaube eines zweitens Scheins rührt also daher, dass viele Annehmen, Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein haben. Allerdings erhält jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat, dasselbe Formular vorgelegt und demnach auch nur einen Schein, den man am Ende erhalten kann.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei vielen Gewerbetreibenden, da dieses nicht allzu hohe Kosten verursacht. Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühren vom Gewerbeamt mit einberechnen. Diese Gebühren kosten rund 20 bis 60 Euro.

Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Auch hier müssen Gebühren bezahlt werden. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, mit denen man rechnen müsste.

Weitere Rechnungen können allerdings auch noch auftreten. Beispielsweise dann, wenn man ein hauptberufliches Gewerbe führt. Dann müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten hierfür fangen bei 200 Euro und können gar vierstellig werden, dies Zahlungen sind jedoch abhängig von den eigenen Einnahmen.

Auch können dann weitere Kosten entstehen, wenn das Gewerbe weiter wächst. Wenn man zum Beispiel eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.

Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte. Als Kleingewerbetreibender sollte man diese Zahlungen mit Stolz hinnehmen, denn das bedeutet, dass das Fundament bereits steht und man den nächsten Schritt Richtung Wachstum angepeilt hat.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Deutschland ist bekannt dafür eines der komplexesten Steuersysteme der Welt zu haben. Zwar ist das nichts, womit man sich rühmen kann, aber immerhin.. 😉 Naja, nein. Sind wir ehrlich, das ist ziemlich mies.

Umso verwunderlicher ist es auch, dass man bei einem kleinen Gewerbe scheinbar nicht so viele Steuern zahlen muss, wenn einige Bedingungen erfüllt worden sind. Durch die Kleinunternehmerregelung kann man beispielsweise die Umsatzsteuer umgehen.

Auch darf man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro pro Jahr erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Wenn man diese zwei Steuern nicht zahlen muss, dann hat man einen erheblichen Vorteil, um viele Gewinne einfahren zu können. So lohnt sich eine gewerbliche Tätigkeit umso mehr.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Kleingewerbetreibende müssen damit Leben, dass ihr kleines Unternehmen nicht so viel Gewinn pro Jahr verspricht. Die gewerbliche Tätigkeit kann noch so lukrativ sein, mit einem Kleingewerbe kann man gar nicht so viel verdienen.. Stimmt das denn auch? Nein, nicht wirklich.

Der Name eines solchen Gewerbes lautet zwar klein, der erreichbare Gewinn und der Umsatz sind hingegen alles andere als klein. Dies dürfte sogar die eigentliche Haupteinnahmequelle von vielen Leuten übertreffen. Man kann mit einem kleinen Gewerbe nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Dies ist eine unfassbar hohe Summe. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abgeben muss. Darunter die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Jedoch kann man mit etwas Geschickt zwei der drei Steuern umgehen.. wie? Im nächsten Abschnitt geht es weiter!

Fazit:

Wann man das Kleingewerbe anzumelden hat ist in Deutschland klar geregelt. Falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Allerdings hat man die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.

 

Gewerbeschein beantragen Kosten – Gewerbe anmelden Kosten & Gebühren

Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden

Einen Gewerbeschein zu beantragen kann hohe Kosten verursachen. Wirklich? Nein! Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist vor allem deshalb so beliebt, weil man nur sehr wenige Kosten abzudecken hat.

Vor allem die Gebühren, die man bei der Gewerbeanmeldung bezahlt, um den Gewerbeschein in den Händen zu halten, ist sehr günstig. So günstig, dass sich das selbst ein Student mit seinem Bafög ohne Probleme leisten könnte 😉

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

krankenversicherung
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann.

Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?

Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, die meisten akzeptieren es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes dauert rund 40 bis 50 Minuten.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Vor Ort bezahlt man eine Gebühr für die Bearbeitung, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss.

Unter anderem muss man da Angeben, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Bei einem hauptberuflich geführtem Gewerbe müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Nach diesem Ablauf werden weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Kleingewerbe Anmeldung beispielsweise findet nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt statt.

Bis wann muss man ein Gewerbe beantragen?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Falls man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalig ausgeübte Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.

Doch es gibt auch zwei Ausnahmen. Ausgenommen von dieser Regel sind nämlich Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden.

Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder. Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr.

Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen. Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste.

Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist. Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Ja. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Unternehmen rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen. Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden.

Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Kann man auch eine Online Gewerbeanmeldung beantragen?

Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung.

Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative. Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können.

Wie lange dauert Online Gewerbeanmeldung?

Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten. Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.

Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.

Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden.

Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Infos rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen.

Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird.

Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibender

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer.

Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen. Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig.

Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten. Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht.

Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.

Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.

In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.

Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe?

Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.

Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen.

Kosten für Krankenversicherung

Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.

Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.

Weitere Kosten

Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.

Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt. Natürlich können auch weitere Kosten anfallen.

Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Nein. Auch ein Kleingewerbe muss Steuern abgeben. Zwar nicht so hohe Beträge, wie andere Rechtsformen eines Gewerbes, dennoch muss auch ein Kleingewerbe die Steuern abführen. Wenn nicht, dann kann ein saftiges Bußgeld folgen. Zahlen müsste man die Steuer dann dennoch.

Deshalb sollte man dies nicht so leichtfertig hinnehmen, denn ein Steuervergehen wird in Deutschland hart gehandelt. Doch keine Panik: GewerbeAnmeldung.com hilft dir bei der Aufklärung.

Ein Kleingewerbe muss die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer abführen. Falls man die Kleinunternehmer Regelung für sich nutzt und die erforderlichen Bedingungen einhält, dann müssen Kleingewerbe keine Umsatzsteuer abgeben.

Auch dürfen Gewerbetreibende bis zu 24.500€ Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern bezahlen zu müssen. Bei der Einkommensteuer hingegen hat man die Möglichkeit, Betriebsausgaben mit anzugeben und somit dies von der Steuer abzusetzen.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe führt und monatlich bis zu 200€ monatlich für die private Krankenkasse zahlt, kann man bis zu 1900€ auf das Jahr hochgerechnet diese als Betriebsausgaben anrechen lassen.

Am Ende des Jahres kann es also gut aus Möglich sein, dass man nahezu gar keine Steuern zahlen muss, weshalb auch der Mythos sehr beliebt ist, dass Kleingewerbe steuerfrei wären. Das ist nicht der Fall, doch bei einigen Kleinunternehmern stimmt die Aussage dann fast schon wieder zu 😉

Fazit:

Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Um den Gewerbeschein nun erhalten zu können, muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Daraufhin muss man einige Dokumente vorzeigen und ein Formular ausfüllen. Dieses Formular fungiert dann in der Zukunft als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst allerdings gibt einem Gründer noch nicht das Recht, mit seinem Gewerbe Umsatz und Gewinn zu erzielen.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und zurückgeschickt hat.

 

Gewerbe anmelden wie geht das

Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest, dass es eines der größten Ängste der Deutschen ist, das Gewerbe falsch anzumelden und das dann dadurch einige hohe Kosten entstehen. Viele Leser schreiben uns, wie man dies denn bewerkstelligen kann, hier die Antwort ->

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss als erstes beim Gewerbeamt vorstellig werden, richtig? Nicht immer! Denn bei einigen Gewerben kann es durchaus sein, dass man vorher das Gewerbe im Handelsregister eintragen muss. Normalerweise müssen Gewerbetreibende das Unternehmen im Handelsregister eintragen. Das ist gesetzlich verpflichtend.

Sofern dieser Fall eintritt: wenn das Unternehmen die Verpflichtungen hat, das man eine Buchführung betreiben muss oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung erfordert. Wenn Gewerbetreibende ein solches Unternehmen besitzen, dann sind sie sogar dazu verpflichtet, das Gewerbe eintragen zu lassen.

Wenn man jedoch ein Gewerbe hat, dass das vom Gründer nicht erfordert, dann ändert sich die Sachlage auch und der Gründer muss das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Vor allem gemeint sind damit die Kleingewerbetreibenden. Jedoch kann der Besitzer eines solchen Gewerbes sein Unternehmen dennoch eintragen lassen, um folgende Vorteile zu genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Also, der erste Schritt lautet: erst schauen, ob das Gewerbe in das Handelsregister muss oder nicht. Nachdem man dies erledigt hat, dann erst muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.

Beispielsweise auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig gemacht hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen Termin benötigt oder die Anmeldung auch Online vornehmen kann. Nachdem man auch dies erledigt hat und nun vor der Gewerbeanmeldung steht.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Gemeinde und Stadt unterscheiden. Auch zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Um dann das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher einige Unterlagen vorzeigen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise muss man sich bereits da schon entscheiden, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Wer nämlich ein Hauptgewerbe gründen möchte, der sollte sich bewusst sein, dass bereits hier die ersten monatlichen Kosten festgelegt werden. Denn hauptberuflich selbstständige müssen die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen.

Die Kosten hierfür betragen mindestens 200 Euro monatlich und können weiter ansteigen, sind jedoch abhängig von den eigenen Einnahmen. Auch wenn dies im ersten Moment vielleicht nicht für Jubelgesänge sorgen sollte, so kann man mit einem einfachen Trick wieder viele Kosten sparen. Denn die Kosten für die Krankenkasse kann man als Betriebsausgaben angeben.

Diese kann man von der Einkommensteuer absetzen. Gründer haben so die Möglichkeit, bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen zu können. Am Ende ist dann die Summe, die gezahlt werden muss, nicht mal ein fünftel mehr so hoch 😉

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern wird automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gewerbetreibender angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern allerdings Selbstständige keine Mitarbeiter haben, müssen diese keine Kosten befürchten. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Eins sollte dir bereits von vorneherein klar sein: durch Unwissenheit verspätet das Gewerbe anzumelden ist nämlich keine Ausrede dafür, weshalb man dieses eventuell verpasst haben könnte.

Also, wenn du bereits jetzt schon weißt, dass du ein Gewerbe anmelden möchtest, dann solltest du so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen und die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch gibt es eine genaue Definition, wann man das Gewerbeamt aufsuchen müsste.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ohne das man in einem Angestelltenverhältnis ist, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Falls man dies nicht tut, dann drohen satte Bußgelder. Bis zu 1000 Euro und mehr können dann vom Finanzamt verlangt werden. Beispielsweise verhängt das Finanzamt in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Diese Summe würde für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten. Das wäre also nicht nur ein Desaster, ein Debakel und eine traurige Sache, sondern das absolute Worst Case Szenario.

Kann man wückwirkend die Gewerbeanmeldung beantragen?

Es gibt die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann, falls man verspätet das Gewerbe angemeldet hat, die Steuern dann dementsprechend nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste. Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern auch das, welches am häufigsten gegründet wird. In der Bundesrepublik gibt es ca. 5 Millionen Kleingewerbe. Das ist eine beachtliche Anzahl.

Der Grund, um Gründer eines Kleingewerbes zu sein, liegen klar auf der Hand: das Kleingewerbe ist kostengünstig, der Verwaltungsaufwand ist ziemlich gering und auch die Steuern, die man zahlen müsste, sind nicht so hoch. Auch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Gewerbe verdienen.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Wenn man dann beim Gewerbeamt erschienen und das Gewerbeformular vor sich hat, dann sieht man allerdings sehr schnell, dass man ein solches Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform für das Unternehmen auswählen kann. Das stimmt auch so und ist kein Fehler des Gewerbeamtes.

Das Besondere an einem kleinen Gewerbe ist nämlich, dass man dieses beim Finanzamt anmelden muss. Dies kann man, indem man den steuerlichen Erfassungsbogen von denen bekommt. Diesen Bogen muss man nicht selber anfordern.

Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Sofern es etwas länger dauern sollte, dann sollte man einfach Mal selbst aktiv werden und nachfragen, woran es denn gerade liegt, weshalb man noch keine Post erhalten hat.

Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet.

Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig. Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen.

Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht mehr der HGB untergeordnet. Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte. Es wäre Ratsam, vor allem dann, wenn man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, dass man die Kleinunternehmerregelung erst einmal in Anspruch nimmt.

Allein auch schon deshalb, damit Gründer, die das Unternehmertum erst neu kennenlernen, sich erst einmal in die Thematik hinein fuchsen können. Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit.

Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.

Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Wer ein kleines Gewerbe anmelden möchte, merkt bei der Gewerbeanmeldung, dass man gar kein Kleingewerbe als solches beim Gewerbeamt gar nicht eröffnen kann. Hat ein Kleingewerbe etwa ein ganz eigenes Formular?

Nein, auch wenn der Mythos weit verbreitet ist, gibt es nicht mehrere Gewerbescheine. Jeder Gründer erhält vom Amt des Gewerbes den ein und denselben Gewerbeschein. Unabhängig von der Rechtsform wohlgemerkt.

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?

Nicht jeder muss eine Gewerbeanmeldung beantragen und bei dem Amt des Gewerbes vorstellig werden. Es gibt nämlich einige Ausnahmen, die sich den Gang ersparen können. Da gibt es zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die eine Leidenschaft ausüben dürfen und mit dieser bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen können, ohne eine Gewerbeanmeldung zu benötigen. Sofern der Betrag darüber liegen sollte, müssten auch diese Leute dann ein Gewerbe anmelden.

Dann gibt es noch die Freiberufler, die einen weitaus größeren Teil der Leute ausmachen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.

Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?

Ja. Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Von dieser Pflicht kann man sich auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich verpflichtend ist.

Da hat man nun den Salat, denken sich viele einige Leute jetzt. Die IHK genießt nicht unbedingt den Besten Ruf. Immer lauter werden die Rufe, dieses Verpflichtung endlich abschaffen zu können, denn immer mehr Gründer fragen sich, ob denn die IHK ihre Daseinsberechtigung auch wirklich für das Richtige einsetzt oder ob die angestrebten Ziele denn auch wirklich von ihr erreicht werden können.

Die IHK hat nämlich sehr große Ziele. Sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise indem sie dabei hilft, Leute zu beauftragen, dass Bahngleise repariert werden, damit potenzielle Kunden wieder schnell an die Geschäfte kommen.

Doch die IHK ist in letzter Zeit gebeutelt mit Kritik. Doch eine Sache muss man ihr Hoch anrechnen. Sie bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, zwar gegen Geld, wo Gründer allerdings viele wichtige Lektionen und Zertifikate erhalten können, was wiederum dem Image des Unternehmens zugute kommt.

Für diese Leistungen möchte die IHK auch eine Gegenleistung. Kleine Gewerbe zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und können weiter ansteigen. Dies ist allerdings abhängig von den Einnahmen.

Sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr liegt, müssen Gründer keine Beiträge bezahlen. Es gibt dann noch eine sehr unschöne Seite an der IHK, weshalb diese zu Recht sehr viel Kritik erntet… die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht.

Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Falls du zu denjenigen Gehörst, die ein Kleingewerbe eröffnen wollen, dann ist dies eine sehr smarte Entscheidung. Denn wenn man an ein Kleingewerbe denkt, ist nicht der erste Gedanke, dass man damit Millionen erzielen kann. Zumindest nicht eine Ganze.

Eine halbe Million Euro Umsatz klingen aber doch dann nach sehr viel an, oder? …. Ich denke auch! Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich wirklich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Das ist eine sehr saftige Summe und sollte einem klar vor Augen halten, dass man auch mit diesem Gewerbe jede Menge Geld verdienen kann. Diese Summe dürfte wohl das aktuelle Gehalt bei den meisten Leuten bei weitem übertreffen.

Natürlich: man muss diese Summe auch erst einmal erreichen und darf dabei nicht vergessen, dass hier auch noch einige Kosten anfallen dürften.

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste.

Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.

Weitere Kosten

Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das leidige Thema mit den Steuern kennt auch bei einem Kleingewerbe keinen halt. Auch ein Kleingewerbe muss Steuern abführen. Doch nicht viel! Wenn man als Kleingewerbe nämlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dies auf die jeweiligen Monate runterrechnen würde, dann könnte man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Eine sehr hohe Summe! Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Also, ein Kleingewerbe ist zwar nicht gänzlich von den Steuern befreit, man hat hier jedoch eine Möglichkeit, jede Menge Steuern zu sparen.

Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?

Für viele Gründer eine elementar wichtige Frage: soll ich mein Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führen? Für beide Seiten gibt es sowohl Argumente, die dafür, als auch dagegen sprechen. Schauen wir uns diese einmal genauer an!

Beginnen wir dabei mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Die meisten Gründer müssten ohnehin den Betrieb so führen, weil sie noch nebenbei einem Job nachgehen und diesen nicht so schnell aufgeben möchten. Das bringt den Vorteil, dass man nicht dazu gezwungen ist, sofort mit dem Unternehmen auf Teufel komm raus Gewinne zu erwirtschaften.

Man steht nicht unter großem Druck und kann in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten und schauen, ob diese nebenberufliche Tätigkeit denn auch einen größeren Profit verspricht. So kann man viel befreiter an seinem eigenen Traum arbeiten.

Außerdem entscheidet der Gründer selbst, wie lange, wie viel Zeit und wie intensiv er an seinem Unternehmen arbeiten möchte. Diese Freiheit, selbst entscheiden zu können, ist für viele eines der größten Vorteile. Wir leben in einer Zeit, in der es nicht mehr so ist, dass man einen Arbeitgeber für die restliche Lebenszeit hat.

Es ist vielmehr so, dass man Betriebe mehrere Male im Leben wechselt. In dieser Zwischenzeit ist man dann Arbeitslos und auch dann, wenn mal der Verlust eines Jobs drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen deutlich aufgebessert wird und es dem Gründer viele Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Auf der anderen Seite hat diese Art der Selbstständigkeit natürlich auch seine Nachteile. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle nur begrenzte Zeit am Tag haben.

Viele dieser Stunden sind bereits fest verplant. Wir müssen Schlafen, einige Stunden müssen wir auf der Arbeit verbringen, eventuell haben wir einige Leidenschaften, denen wir nachgehen und auch die Familie, Bekanntschaften und auch Freunde erwarten, das man mit ihnen Zeit verbringt.

Reicht dann die restliche Zeit, die man noch für das Unternehmen aufwenden kann, dafür, dass man das Unternehmen erfolgreich machen kann? Diese Frage muss man ehrlich für sich beantworten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Wenn man ein Gewerbe eröffnen möchte, ist man dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber zu melden? In der Regel nicht! In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo.

Demnach herrscht die Gewerbefreiheit, was wiederum bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen möchte, dies auch tun kann. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.

Denn das eigene Unternehmen darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Fazit:

Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest…

Wie man ein Gewerbe eröffnen kann? Ganz einfach: man muss bei dem zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden und zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.

Anschließend muss man einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss.

Ist dies auch erledigt, wird dieses kopiert und der Gründer erhält dann einen Gewerbeschein. Somit ist das Gewerbe eröffnet worden. Ganz easy!

 

Wie bekomme ich einen Gewerbeschein?

Wie man den Gewerbeschein beantragen kann ist die Frage aller Fragen. Wer also auf der Suche nach der Antworten ist, der ist auf Gewerbeanmeldung.com immer richtig. Denn die richtige Antwort ist meistens viel komplexer, als die eigentliche Frage selbst.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?


Bis wann man das Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Warum die Gewerbeanmeldung so wichtig? Weil man während diesem Prozess den Gewerbeschein erhält. Wenn man also zu spät das Gewerbe anmeldet, dann erhält man auch die Bescheinigung viel später. Doch das ist nicht das einzige Problem.

Das problematische hierbei ist vielmehr, dass man für das Vergehen der Nicht Anmeldung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr zahlen muss. In München verhängen die gar Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro! Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solch hohe Summe zu bezahlen gleicht einem Debakel!

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Was braucht man alles für den Gewerbeschein?

Wer den Gewerbeschein nach der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes in den Händen halten möchte, der muss unbedingt das Geld für die Bearbeitungsgebühr dabei haben. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Diese Gebühr zahlt man unabhängig der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem ist es wichtig, dass man einige wichtige Unterlagen dabei hat. Diese muss man vorzeigen, falls man welche nicht dabei haben sollte, dann entstehen bei dem Amt des Gewerbes weitere Kosten.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wo muss man den Gewerbeschein beantragen?

Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.

Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an.

Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem sollte man noch folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der ist beim Gewerbeamt falsch. Denn um die Kleingewerbe Anmeldung beantragen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt.

Wie sieht der Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wie bekommt man den kleinen Gewerbeschein?

Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein.

Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein.

Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.

Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.

Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht.

Fazit:

Wer endlich den Gewerbeschein erhalten will, muss die Gewerbeanmeldung beantragen. Gewerbetreibende müssen immer zunächst bei dem Amt der Gewerbe erscheinen und erhalten dann vom Finanzamt weitere Informationen.

Denn es reicht nicht nur aus, wenn man das Gewerbe angemeldet hat. Auch reicht es nicht aus, wenn man den Gewerbeschein beantragt hat.

Man kann erst dann mit dem eigenen Unternehmen Gewinne erwirtschaften, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Beim Finanzamt muss man nicht selbst vorstellig werden, sondern nach der Gewerbeanmeldung werden diese automatisch informiert.

 

So gelingt die Gewerbeanmeldung rückwirkend

Die Gewerbeanmeldung kann man rückwirkend beantragen. Worauf man aber dabei unbedingt achten muss, erfährst du nur hier ->

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?


In Deutschland ist klar geregelt, wer die Gewerbeanmeldung vornehmen muss und wer nicht. Wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, welche nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss ein Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und Leute, die Freiberufler sind. Wer genau als Freiberufler gilt ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,

Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,

Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.

Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Wo meldet man das Gewerbe an?

Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Dann muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt.

Nachdem auch dies geklärt worden und man an dem Tag der Gewerbeanmeldung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde ändern. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform. Außerdem muss man noch einige Dokumente vorzeigen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Gewerbeanmeldung erledigt: was folgt nun?

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.

Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits an dieser Stelle weiß, dass er ein Kleingewerbe anmelden möchte, der sollte sofort das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen.

Denn wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München werden gar Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt.

Das würde für die meisten Leute der absolute finanzielle Ruin bedeuten. Aufgrund einer solchen Lappalie zu solchen Engpässen gezwungen sein, so sollte es niemals sein.

Kann man rückwirkend eine Gewerbeanmeldung beantragen?

Ja. Man hat die Möglichkeit das Gewerbe noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auch käme auf die Steuern ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Auch kann es sein, dass die Ämter weiterhin Bußgelder verteilen. Zwar lassen sie bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Fazit:

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe innerhalb von 60 Monaten anzumelden, sofern man das eigentliche Datum verpasst hat.

Dann allerdings muss man damit rechnen, dass man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls dann noch bezahlen müsste.

 

Kleines Gewerbe rückwirkend anmelden

Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?


Um rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können, hat man bis zu 60 Monate Zeit. Doch allzu lange Zeit sollte man sich nicht lassen, denn mit jedem Monat bzw. Jahr, welches vergeht, steigt auch die Steuer, die man an das Finanzamt im Nachhinein wieder zurück zahlen muss.

Außerdem muss man dann auch noch einen vorher festgelegten Zinssatz bezahlen. Das kann zu jeder Menge Kosten führen. Es ist daher ratsam, dass man die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich beantragt.

Kann man ein rückwirkend Nebengewerbe anmelden?

Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe, welches nebenberuflich geführt wird. Ansonsten gibt es keine signifikanten Unterschiede, zu anderen Gewerbe. Demnach gelten auch hier die selben Gesetze. Ein Nebengewerbe kann man ebenfalls rückwirkend anmelden. Auch hierfür hat man bis zu 60 Monate Zeit.

Was passiert, wenn man kein Gewerbe anmeldet?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten.

Außerdem ist dies eines der größten Ängste der Deutschen: aufgrund der Steuern oder wegen dem Gewerbe selbst zu irgendwelchen Engpässen gezwungen zu werden. Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.

Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet. Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss.

Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Man muss zunächst beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es wirklich ist. Bei eher kleineren Gemeinden noch kein Problem, kann es vor allem in Großstädten sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen lassen kann.

Einige Ämter erlauben es, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt. Wiederum andere Ämter hingegen eine feste Terminvereinbarung wünschen. Beides hat seine Vor.- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich auch sicher sein, das man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird.

Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man den gesamten Tag beim Gewerbeamt verbringen wird. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann wird man nicht so viel warten müssen, zumindest nicht beim Amt des Gewerbes. Warten muss man dennoch, vielleicht sogar viel länger als gedacht.

Da es sehr gut sein kann, dass der Andrang in größeren Städten recht groß sein dürfte. Eine dritte Alternative, die mittlerweile am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten und ganz bequem von Zuhause aus die Gründung eines Unternehmens vornehmen.

Einziges Manko hier: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann man diese Art der Gründung vornehmen. Da diese Vorgehensweise noch nicht der Norm entspricht, versuchen wir weitern den klassischen Weg zu beschreiben.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Wenn man also nun beim Gewerbeamt erschienen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie muss man Gewerbeformular ausfüllen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Falls sich irgendwelche Fragen ergeben sollten, dann kann man auch vor Ort den Beamten fragen. Die Gründung dauert in der Regel bis zu 40 Minuten.

Das Formular ist nur eine Seite lang. Gefragt werden die Daten zum Gründer, sowie zum Betrieb. Unter anderem wird hier bereits die Frage geklärt, ob man eine nebenberufliche oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit gründet.

Je nachdem, für was man sich entscheidet, können Mehrkosten entstehen. Denn bei einem Hauptgewerbe muss man in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Dieser Kopie dient dann zukünftig als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Dafür muss man zunächst den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Bei dem Amt der Finanzen muss man sich nicht selber melden, da das Gewerbeamt dies für einen übernimmt. Auch werden weitere Behörden informiert, wie die Industrie und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaften.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung werden weitere Ämter von der Anmeldung informiert. Unter anderem das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft.

Das Finanzamt schickt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung einen steuerlichen Erfassungsbogen, den man ausgefüllt zurückschicken muss. Nachdem man dies getan und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat, kann man damit beginnen, die gewerbliche Tätigkeit auszuüben.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Allerdings müssen Gewerbetreibende sich nicht selbst versichern lassen, sondern die Mitarbeiter. Falls man also keine Mitarbeiter hat, entstehen somit auch keine weiteren Kosten. eder, der die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.

Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen. Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden. Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann.

Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind.

Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat. Ein kleines Gewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen.

Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis. Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.

Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.

Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen. Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen.

Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden.

Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist.

Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Muss jeder ein die Gewerbeanmeldung beantragen?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese sagt aus, dass jeder, der ein klein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Wer sich jetzt die Hände reibt und direkt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dem sei gesagt: es gibt einige Ausnahmen, die dies gar nicht benötigen!

Denn es gibt auch Selbstständige, die kein Gewerbe besitzen und dennoch Kleinunternehmer sind. Es handelt sich hierbei um die Freiberufler. Freiberufler sind Leute, die ebenfalls Steuern bezahlen, beim Amt der Finanzen vorstellig werden, jedoch nicht das Amt des Gewerbes aufsuchen müssen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Fazit:

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monaten Zeit. Falls man diese Frist zu verspätet oder gar nicht wahrnimmt, dann müssen Gewerbetreibende ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr bezahlen.

Zudem müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Wie man ein kleines Gewerbe rückwirkend anmelden kann, erfährst du nur hier. Klicke hier ->

 

Wer kann Gewerbe anmelden?

Wer kann in Deutschland ein Gewerbe anmelden? In unserer Bundesrepublik herrscht eine Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen möchte, dies auch tun kann.

Der Staat darf niemanden davon abholen. Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen unter anderem einige Voraussetzungen erfüllt. Außerdem gibt es da noch die freien Berufe, die zwar auch Selbstständige sind, allerdings kein Gewerbe anmelden müssen.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?


Jeder, der eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt mit der Absicht, mit der ausgeübten Tätigkeit Geld zu verdienen, ist dazu verpflichtet, beim Gewerbeamt vorstellig zu werden und die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese Regelung besagt, das Leute, die mit ihrer Leidenschaft einen Jahresgewinn von unter 410 Euro erwirtschaften keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Auch gibt es Freiberufler, die den Gang zum Gewerbeamt nicht antreten müssen.

Diese sind nur dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt zu melden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Zu den Freiberuflern gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Darunter zählen Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Designer,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere mehr.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Zunächst muss man recherchieren, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist. In eher kleineren Gemeinden gibt es meistens ohnehin nur eins, in Großstädten wie beispielsweise Hamburg kann es sein, das sieben und mehr Ämter die Anmeldung aufnehmen können.

Um eine Gewerbeanmeldung durchführen zu können, benötigt man bei einigen Ämtern einen festen Termin. Einige haben nicht solche Regularien und wollen nur, das man vor Ort erscheint. Dann kann es vorkommen, das man etwas länger im Wartezimmer die Zeit totschlagen muss. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man dann aufgerufen wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Wann sollte man ein Gewerbe anmelden?

Sofern man eine Tätigkeit ausführt, die beabsichtigt, Gewinne mit der Tätigkeit zu erzielen, muss man ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung eines Gewerbes ist dann verpflichtend.

Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht durchführen sollte, dann kann es zu einem Bußgeld kommen, welches es dann in sich hat. Bußgelder in Höhe von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

In der Landeshauptstadt Bayern, in München, werden sogar Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Eine wahnsinnige Summe, die einem verdeutlichen sollte, das man bei der Gewerbeanmeldung keine halben Sachen machen sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Als Gründer hat man das Glück, dass man die Gewerbeanmeldung auch noch rückwirkend tätigen darf. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man also rückwirkend ein Gewerbe anmelden möchte, dann muss man auch die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diesen Steuern wird noch ein zusätzlicher Zinssatz drauf gerechnet.

Bis wann gilt man als Kleingewerbe?

Es gibt keine klare Definition dafür, bis wann als ein Kleingewerbe gilt. Es gibt lediglich einige wenige Richtlinien, an denen man sich orientieren kann. Beispielsweise dann, wenn man die Umsatzgrenze oder Gewinngrenze erreicht bzw. überschritten hat.

Auch gilt man grundsätzlich nicht mehr als ein Kleingewerbe, wenn man mehr als fünf Mitarbeiter hat, die für ein Gehalt von rund 450 Euro arbeiten bzw. wenn man mehr als einen Mitarbeiter hat, der ein festes Gehalt bezieht.

Wie sieht die Anmeldung beim Finanzamt aus?

Die Anmeldung beim Finanzamt ist nicht wie bei der Gewerbeanmeldung, wo man vor Ort erscheinen muss, zumindest für Gewerbetreibende nicht. Das Finanzamt schicht einem nämlich Post. Diese ist in den meisten Fällen nach der Gewerbeanmeldung innerhalb von sieben bis zehn Tagen da.

Die Angehörigen der freien Berufe müssen allerdings selbst beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen eine Steuernummer und zum anderen den steuerlichen Erfassungsbogen.

Dieser Bogen ist sehr wichtig und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Der Bogen ist sieben Seiten lang. Das bedeutet demnach auch, dass man sich hierbei auch Zeit lassen sollte, denn dort werden viele wichtige Dinge geregelt. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für die Gewerbetreibenden, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Dabei ist vor allem wichtig darauf zu achten, dass man das Gewerbe so umfassend wie möglich beschreibt und auch passende Erklärungen abliefert. Das Amt der Finanzen prüft nämlich im Nachhinein sehr genau, ob die Angaben auch wirklich zum Gewerbe passen. Falls nicht, dann können Strafen folgen, in Form von einer Geldstrafe.

Kann man online Kleingewerbe anmelden?

Mittlerweile bieten immer mehr Städte den Service der Online Anmeldung an. Diese Art der Gewerbeanmeldung ist schon revolutionär, denn sie vereinfacht das Leben vieler zehntausenden Menschen. Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit gar nicht dazu kamen, einen Termin vereinbaren zu können oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten vor Ort zu erscheinen, ist dies eine immense Hilfe.

Man kann bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung voranbringen. Dafür müssen Gewerbetreibende lediglich die Bearbeitungsgebühr per Online Überweisung begleichen. Anschließend müssen die selben Unterlagen als Kopie hochgeladen werden, die auch das Gewerbeamt von einen braucht.

Dann muss man das Formular ausfüllen und nur noch ausdrücken. Dann ist auch die Online Gewerbeanmeldung bereits fertig. Diese dauert in der Regel auch nur zehn bis 15 Minuten.

Einziger Haken hierbei: noch wird diese Art der Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Daher ist es ratsam erst einmal zu schauen, ob die eigene Stadt auch diesen Service hat. Auch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter keine elektronische Unterschrift akzeptieren und man diese per Post oder persönlich vor Ort abgeben muss.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Spätestens dann, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, sollte man sich genau überlegen, welche Kosten auf einen zukommen. Wer bisher die Befürchtung hatte, das die Kosten sehr hoch sein können, dem sei gesagt, dass das nicht der Fall ist.

Zumindest nicht beim Kleingewerbe. Dieses ist die beliebteste Form eines Gewerbes, daher schauen wir uns auch ein Beispiel davon an. Ein Kostenpunkt, der nur bei der Gewerbeanmeldung vorkommt, ist die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer einzugehen. Die jährlichen Gebühren für ein kleines Gewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro.

Für Unternehmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten gar 150 bis 300 Euro. Wer einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, der ist von den Beiträgen befreit. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden,

Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können.

Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe verdienen?

Wenn man ein Kleingewerbe beantragt hat, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert. Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden.

Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Arbeitgeber halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht. Zwar kann der Arbeitgeber nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.

Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Kleingewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.

Fazit:

Jeder Bürger Deutschlands kann die Gewerbeanmeldung durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass man die erforderlichen Unterlagen auch bei sich hat und die benötigten Kosten tragen muss. Außerdem darf man nicht vergessen, dass nicht jeder die Gewerbeanmeldung benötigt. Freiberufler müssen lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden.

 

So gelingt´s! Gewerbe aufmachen – Wo & Wie Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe zu eröffnen ist für viele der erste Schritt in Richtung Traumerfüllung. Da du auf dieser Seite bist, ist es auch sicherlich dein Traum, irgendwann mit deiner gewerblichen Tätigkeit so viel Geld zu verdienen, das du damit deinen Lebensunterhalt vertreiben kannst.

Der Weg bis dahin wird schwierig und steinig sein, doch wäre es so einfach, dann würde dies auch jeder tun können. Zumal der Anreiz für die Selbstständigkeit dann sinken würde.

Doch unabhängig davon, ob du nur ein kleines Nebeneinkommen neben der Uni verdienen möchtest, eine ganz große Vision verfolgst oder nebenberuflich dich einfach Mal ausprobieren willst, hier auf GewerbeAnmeldung.com findest du alle relevanten Informationen die du brauchst, damit dein Gewerbe ein voller Erfolg wird!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert es ein Kleingewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Was kostet ein Gewerbe anmelden?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man in dem Gewerbe Formular beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben.

Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Wenn man dies allerdings nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen.

Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden.

Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden. Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können.

Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.

Muss man für die Gewerbe Anmeldung den Arbeitgeber fragen?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Kann man online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.

Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbe anmelden?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.

Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch.

Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.

Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wie sieht ein Gewerbe Formular aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst.

Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem Gewerbeschein?

Der Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen liegt im … Nichts. Wenn man bei dem Gewerbeamt ist, erhält man nur eine Art des Formulars, demnach auch nur eine Art des Gewerbescheins. Weshalb man trotzdem immer wieder hört, das es noch einen kleinen Gewerbeschein gibt, liegt darin, das damit Leute beschrieben werden, die ein Kleingewerbe anmelden möchten.

Damit werden Gewerbe bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Diese können beispielsweise nicht den selben Umsatz wie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH erzielen, müssen aber dafür auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuern zahlen. Auch sind die Kosten bei einem Kleingewerbe gerade zu minimal und der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.

Sollte man sich als Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Als Kleingewerbetreibender wird man nicht zwangsläufig beim Handelsregister eingetragen. Es gibt nämlich keine Pflicht, die einen Gründer dieses Gewerbes dazu bewegen könnte.

Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Wann meldet man sich als Gewerbe beim Finanzamt an?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.

Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.

Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.

Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt.

Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro zu haben. Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Umsatzsteuer als Kleingewerbe.

Zwar kein Merkmal allein für ein Kleingewerbe, doch ebenfalls von großem Vorteil ist folgender Punkt: man kann mit einem Gewerbe nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Im besten Fall also, müsste man am Ende des Geschäftsjahres sowohl keine Umsatzsteuer abführen, als auch die Gewerbesteuern nicht zahlen. Für viele Gründer bedeutet dies einen enormen Gewinn.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen.

Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.

Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.

Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.

An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.

Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Muss man Mitglied bei der Industrie und Handelskammer werden?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gründer in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten, sofern man eben eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt hat.

Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 70 Euro für Kleingewerbe und 150 bis 300 Euro muss man zahlen, sofern das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist.

Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen.

Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen.

Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung muss man beim zuständigen Amt erledigen. Bei der Gründung sollte man sich bewusst sein, das ein Unternehmen eine unterschiedliche Rechtsform haben kann. Hierbei kann man nicht klar benennen, welches Form die bessere ist, als die andere.

In Deutschland ist die beliebteste und häufigste ausgewählte Gründungsform das Kleingewerbe. Das hat die geringsten Kosten im Jahr und auch der Verwaltungsaufwand ist hierbei sehr gering, im Gegensatz zu anderen Rechtsformen.

Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Außerdem sollte man folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Dann muss man noch das Gewerbeformular ausfüllen. Dort müssen angaben zum Gewerbetreibenden gemacht werden. Danach erhält man die Kopie des Formulars, welches dann als Gewerbeschein fungiert.

 

Kosten Gewerbeanmeldung

Was kostet mich ein Gewerbe im Jahr?


Du bist aktuell als Arbeiter tätig, gerade in der Ausbildung oder studierst ein Fach und möchtest ein Gewerbe aufmachen und nebenbei mit der Tätigkeit (online) Geld verdienen? Das ist eine tolle Idee!

Eventuell hast du noch keinen klaren Plan über die Themen Gewerbe, Krankenversicherung und Steuern und diese halten dich davon ab, endlich den Schritt zum Gewerbeamt zu machen. Das hat heute ein Ende! Mit dieser Info wird die Kleingewerbe Anmeldung ein Klacks! Wenn man im Netz einmal nach Gewerbe anmelden sucht, dann werden einem viele Dinge aufgelistet wie:

  • welche Regel dabei beachtet werden muss,
  • wie hoch die Gebühr einer GmbH denn sei,
  • sehr viele hohe kosten,
  • etc.

Ich kann dich beruhigen, es ist nicht einmal Ansatzweise so schlimm, wie es meistens dargestellt wird. Vor allem deshalb, weil du mit einer GmbH nichts am Hut hast und hohe Kosten bei dir nur noch ein müdes Lächeln hervorbringen werden.

Nun gehst du für die Gewerbeanmeldung in das Gewerbeamt und gibst an, das du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, da es nur geringe Kosten und einen niedrigen Verwaltungsaufwand hat.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten bei der Gewerbeanmeldung belaufen sich dabei auf rund 20 bis 60 Euro und unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Weitere Kosten können ebenfalls für dich anfallen, denn je nach Art deines Gewerbes werden noch zusätzliche Dokumente verlangt.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro Gebühr für dich bereitstellt,
  • ein Gesundheitszeugnis, welches mit 20 Euro in die Tasche schlägt oder für
  • Handwerker wird eine Handwerkskarte verlangt, welche bis zu 300 Euro kosten kann.

Du musst richtig Gewerbeschein Formular ausfüllen

Beim Aufüllen des Bogens musst du angeben, ob du ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen willst. Damit wird gefragt, ob du neben deinem Job noch gründen möchtest. Dies kann insofern Kosten verursachen, das wenn du dies als Hauptgewerbe angibst, du deine Versicherung selbst begleichen musst.

Sofern du alles vorschriftsgemäß ausgefüllt hast, erhälst du dann dort deinen Gewerbeschein. Dieser ermächtigt dich allerdings noch nicht dazu, mit deinem Gewerbe einen Gewinn zu erzielen. Diese Erlaubnis erhälst du erst nachdem du den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hast.

Du wirst bei der IHK Mitglied, das ist verpflichtend. Auch hier kann ein jährlicher Beitrag anfallen, der abhängig von deinem Gewinn ist. Allerdings betragen die Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Es kann sein, das du von der IHK eine Beitragsrechnung erhälst, auch in deinem ersten Jahr. Dies kann vor allem Anfangs sehr ärgerlich sein.. doch nicht verzagen..

Gewerbeanmeldung.com fragen.. bzw. beraten lassen! Denn, auf dieser einmaligen Seite findest du nicht nur reichlich viele Informationen rund um das Thema Gewerbe, sondern kannst auch eine IHK-Gebührenberatung antragen.

In dieser prüfen die Experten, die jahrelange Erfahrung mit dieser Sache haben, ob es eine Möglichkeit gibt, das die Kosten auf ein Minimum von 0€ reduziert werden kann. Richtig gehört, im besten Fall können die Kosten auf einen kleinen Betrag schrumpfen.

Es gibt zwar keine Garantie dafür, doch die Erfahrung mehrerer glücklicher Beratender spricht für sich. Interesse? Klicke hier für mehr Informationen! Das wären Kosten, die mit der Gewerbeanmeldung verbunden sind.

Weitere Kosten kann dir ein Gewerbe dann verursachen, wenn du beispielsweise Mietverträge hast, Mitarbeiter bezahlst und auch deren Versicherungen begleichen musst, eventuell auch der Internetvertrag. Daher solltest du dir genau im Klaren sein, welche Kosten auf dich zu kommen und diese für dich selbst einmal hochrechnen, damit kein böses Erwachen erfolgt.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Die Gewerbeanmeldung ist geschafft und du fragst dich, welche Steuern nun gezahlt werden müssen? Wenn du von einer besonderen Regel profiteren willst, der Kleinunternehmerregelung, dann muss dein Gewerbe einige Voraussetzungen erfüllen.

Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Hilfe für Gründer, damit diese keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Damit diese Regel in Kraft tritt, darf man in dem ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000€ und im zweiten nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.

Dann entfällt die Gewerbesteuer. Ab einer Summe von 24.500 Euro müssen auch die Steuern gezahlt werden. Außerdem muss ein Gewerbetreibender die Einkommensteuer zahlen.

Wann muss man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Am besten direkt. Es gibt zwar die Möglichkeit, durch kleine Nebentätigkeiten einen Betrag von 410 Euro Gewinn im Jahr zu erwirtschaften ohne dabei Gewerbepflichtig zu werden, doch wer ernsthaftes Interesse an der Gewerbeanmeldung hat, sollte dies sofort tun.

Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?

Ja. Du hast auch die Möglichkeit ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hast du bis zu 60 Monaten Zeit. Trotzdem solltest du dir nicht so viel Zeit lassen, denn es kann sein, dass das Finanzamt ein Bußgeld aussprechen kann, bis zu 1000 und Euro und mehr kosten kann.

In den meisten Fällen lassen die Ämter auch Gnade walten, vor allem bei eher geringeren Beträgen, dennoch solltest du die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter dir haben.

Fazit:

Ein Gewerbe anmelden ist heutzutage ganz besonders leicht. Die meisten Städte bieten mittlerweile die Option an, die Gewerbeanmeldung online bequem von Zuhause aus durchzuführen.

Der Gang zum Gewerbeamt kann aber trotzdem verpflichtend werden, zumindest per Post müsste man einige Unterlagen nach schicken, wie die eigene Unterschrift, da einige Städte die elektronische Unterschrift nicht immer akzeptieren.

Die Gewerbeanmeldung kostet rund 20 bis 60€, je nach Stadt und Gemeinde können die Preise schwanken. Unterlagen die Gebraucht werden sind:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • je nach Art des Gewerbes weitere Dokumente wie Handwerkskarte oder Gesundheitszeugnis.

Nachdem die Anmeldung erfolgt ist, meldet sich das Steueramt und schickt dir einen steuerlichen Erfassungsbogen sowie die neue Steuernummer zu. Außerdem bist du Beitragspflichtig bei der IHK, deren Gebühren rund 32€ im Jahr betragen.

Ist eine online Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich zu beantragen?

Gewerbe rückwirkend anmelden

Ist eine online Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich? Was wird benötigt zur Beantragung und Anmeldung?

Die Anmeldung deines Gewerbes ist eine unumgängliche Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs. Solltest du jedoch von diesem Weg abkommen, verrät dir dieser Artikel alles Wichtige, um teure Strafen zu vermeiden.

Gewerbeanmeldung rückwirkend beantragen – Gewerbeanmeldung rückwirkend anmelden

Der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung – Gewerbeanmeldung rückwirkend Bußgeld

Die Vorschriften des § 14 GewO (Gewerbeordnung) regeln eindeutig, zu welchem Zeitpunkt ein Gewerbe anzumelden ist:

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Die Anmeldung muss also mit Aufnahme des Betriebs erfolgen, das heißt dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit.
Was man darunter versteht, lässt sich recht einfach definieren. Gemäß § 15 II EStG (Einkommenssteuergesetzes)

  • muss die Tätigkeit selbstständig sein, das heißt, du handelst eigenverantwortlich und ohne Weisungsgebundenheit
  • muss die Tätigkeit dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
  • musst du mit deinem Gewerbe am Wirtschaftsbetrieb teilnehmen, das heißt Waren liefern und Handel betreiben

Aufgrund des Kriteriums der Gewinnerzielungsabsicht sind bereits scheinbar ungewerbliche Handlungen Grundlage für die Anmeldungspflicht. Setzt du beispielsweise auf Werbebanner, so dient dies meist der Generierung von Einnahmen – und ist für die Annahme eines Gewerbes ausreichend. Schließlich sind auch Unternehmen mit nur geringen Einnahmen anmeldepflichtig, zumal das Gesetz einen Freibetrag für die Steuer vorsieht.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Voraussetzung, dass die gewerbliche Tätigkeit erlaubt sein muss.

Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich – Zeitraum

Zwar wird in der Praxis für die Anmeldung meist auch ein Verzug von einigen wenigen Tagen geduldet, im schlimmsten Falle aber kann eine Geldbuße von 1.000 Euro fällig sein. Davon sind sämtliche Anmeldungen betroffen, die nicht ordnungs- oder fristgerecht sind. Eine unzureichende Gewerbeanmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend behandelt.
Die Strafe von 1.000 Euro gilt als Höchstbetrag und wird nur selten ausgesprochen. In der Regel geht dem Bußgeld eine Abmahnung voraus. Extremfälle hingegen, beispielsweise eine stark verspätete Gewerbeanmeldung, können bis zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung führen.

Gewerbeanmeldung rückwirkend anmelden – Kulanz

Solltest du eine mit deinem zuständigen Gewerbeamt mündlich eine Frist auf Kulanz vereinbart haben, kannst du der Strafe vielleicht sogar noch entgehen. Am besten sind deine Erfolgsaussichten dabei, wenn du freundlich um Entschuldigung bittest und hoffst, mit einer Verwarnung davonzukommen. Den Versuch ist es jedenfalls wert, denn sonst ist dir ein Bußgeldbescheid sicher. Auch die Einlegung eines Einspruchs kann in manchen Fällen zumindest die Höhe der Strafe mindern. Des Weiteren wirkt es sich meist positiv auf die Strafe aus, die Anmeldung eigenständig und persönlich nachzuholen.
An dieser Stelle macht sich die Anmeldung vor Ort beim Amt grundsätzlich besser als eine online Gewerbeanmeldung.
Im Idealfall hast du zudem eine plausible Erklärung für deinen Verzug parat.
Für gewöhnlich kannst du ein Gewerbe auch für die Zukunft anmelden. Dabei gilt, dass der Zeitpunkt für die Aufnahme des Betriebs maximal vier Wochen entfernt sein darf.

Gewerbeanmeldung – Ausgaben

Besondere praktische Relevanz hat die rückwirkende Anmeldung deines Gewerbes im Falle großer Ausgaben. Sofern du eine kostspielige Investition mit Betriebsrelevanz getätigt hast, kannst du sie als Ausgabe für dein Unternehmen geltend machen – und Steuern sparen. Dazu musst du dein Gewerbe allerdings offiziell angemeldet haben.

Die sogenannte Probezeit

Manche Gewerbeämter gestehen dir eine Art Probezeit zu. Darunter versteht man einige Monate (meist drei), innerhalb derer du die Anmeldung deines Gewerbes nach Beginn des Betriebs noch aufschieben kannst. Ein solcher Fall bedeutet eine rückwirkende Anmeldung deines Gewerbes, ohne die Zahlung eines Bußgelds.
Du darfst aber keinesfalls blind auf diese Probezeit vertrauen, schließlich ist sie nicht im Gesetz festgesetzt, sondern wird lediglich aus Kulanz von einigen Ämtern gewährt. Auch die genauen Umstände der rückwirkenden Anmeldung unterscheiden sich von Gewerbeamt zu Gewerbeamt. Daher solltest du dich unbedingt bei dem für dich zuständigen Amt darüber informieren, wie diese Anmeldung abzuwickeln ist.
Als maximaler Verzug werden gemeinhin 60 Monate angesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise nur geringen oder unregelmäßigen Gewinnen deines Unternehmens, kannst du dieses Einkommen bisweilen einfach über deine reguläre Steuererklärung angeben und die Betriebstätigkeit in der Folge einstellen.
Bei höheren und regelmäßigen Gewinnen ist jedoch Vorsicht geboten. In einem solchen Falle ist es ratsam, die Anmeldung sofort durchzuführen und die Probezeit umgehend abzubrechen. So minimierst du die Gefahr von Bußgeldern aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.

Der Sonderfall der Liebhaberei

Ein Gewerbe, das dauerhaft keine Gewinne verzeichnet und auch voraussichtlich keine Gewinne mehr erzielen wird, begeht Liebhaberei. Darunter versteht man einen Betrieb, der zumindest dem Anschein nach keine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. In einem solchen Fall verlangt das Finanzamt die Rückzahlung seiner bisherigen Einkommenssteuererstattungen verzinst zurück.

Gewerbeanmeldung rückwirkend beantragen – Vorteile

Wenn du nun glaubst, eine rückwirkende Gewerbeanmeldung könne sich ausschließlich negativ auswirken, dann irrst du dich. Tatsächlich bringt ein Verzug bei der Anmeldung bisweilen auch einen Vorteil mit sich. Diesen kannst du allerdings nur nutzen, wenn du deine gewerbliche Tätigkeit gegen Ende des Jahres aufnimmst. In diesem Falle müsstest du eine vollständige Buchhaltung sowie einen Jahresabschluss für das alte Jahr erstellen, selbst wenn du nur wenige Wochen tätig warst. So kannst du davon profitieren, das Gewerbe erst im darauffolgenden Jahr anzumelden – rückwirkend also. Dies ist aber nur möglich, wenn die Einnahmen aus dem alten Jahr unregelmäßiger Natur sind, denn in der Handlung, regelmäßige Einnahmen nicht anzumelden, besteht eine Steuerstraftat.

Gewerbe rückwirkend ab- oder ummelden

Du kannst ein Gewerbe rückwirkend nicht nur an-, sondern auch ab- oder ummelden. Eine rückwirkende Abmeldung bedeutet, dass du den Betrieb ab dem angegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich einstellen musst. Grundsätzlich wird dir dafür auch ein Spielraum von drei Monaten eingeräumt. Überziehst du diesen Zeitraum, ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

Fazit

  • Das Gewerbe ist gleichzeitig mit der Aufnahme des Betriebs anzumelden
  • Je nach zuständigem Amt kann dir ein Kulanzzeitraum von bis zu drei Monaten eingeräumt werden
  • Achte darauf, nicht in die Liebhaberei abzugleiten – das kann für dich teuer werden!
  • Auch eine Anmeldung für die Zukunft ist grundsätzlich möglich
  • Ein Gewerbe anzumelden erlegt dir nicht sofort unüberschaubare Verpflichtungen auf und ist darüber hinaus auch nicht mit ausufernden Kosten verbunden. Im Zweifelsfall lohnt es sich, das Gewerbe anzumelden und es dann einfach wieder abzumelden, falls das Geschäft nicht laufen sollte
  • Solltest du bereits in Verzug geraten sein, gestehe dein Fehlverhalten ein und hole die Anmeldung eigenständig und persönlich nach!

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