Wann muss man oder kann man ein Kleingewerbe abmelden?
Die Gewerbeabmeldung kann in verschiedenen Fällen in Frage kommen. Der erste Fall wäre, wenn das Gewerbe in eine andere Stadt zieht. Dann muss erstmal die zuständige Behörde darüber informiert werden in dem das Gewerbe in der Stadt abgemeldet und in der neuen Stadt beim zuständigen Gewerbeamt erneut angemeldet wird.
Auch muss die Gewerbeabmeldung erfolgen, wenn sich die Rechtsform des Gewerbes ändert. Im Falle eines Verkaufes oder Vererbung von dem Gewerbe muss auch eine Abmeldung erfolgen. Eine Gewerbeabmeldung kann auch dann erfolgen, wenn man die Tätigkeit endgültig aufgibt.
Wo melde ich ein Gewerbe ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt beim Gewerbeamt oder bei der Behörde, wo man es angemeldet hatte.
Kann ich online Gewerbeabmeldung machen?
Manche Städte bieten heut zu Tage auch die Möglichkeit an, der Gewerbeabmeldung online nachzukommen. Das hat den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe abmelden kann und nicht erst persönlich zur Behörde muss.
Nach dem das Gewerbe abgemeldet wurde, werden weitere Ämter, wie zum Beispiel das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer über die Abmeldung, informiert.
Wie kann ich ein Kleingewerbe abmelden?
Um ein Gewerbe abzumelden muss man bei dem Gewerbeamt die vollständigen Unterlagen abgeben. Unterlagen die dafür benötigt werden, sind:
Das Formular zur Gewerbeabmeldung
Personalausweis oder Reisepass
bei nicht EU-Bürgern eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
aktuelle Meldebestätigung
der Gewerbeschein (Bestätigung der Gewerbeanmeldung)
je nach dem eventuell den Auszug aus dem Handelsregister oder ähnliches
In manchen Städten muss man nicht zwingend das Formular zur Gewerbe-Abmeldung einreichen. In der Regel kommen beim Gewerbeamt keine Kosten für die Abmeldung auf. Letztendlich hängt es von der jeweiligen Stadt ab.
Gewerbeamt Abmeldung – Worauf muss man achten?
Wenn man die Tätigkeit aufgibt, muss man nur das Gewerbe abmelden. Es ist dem Gesellschafter selbst überlassen wann er es abmelden will. In dem Fall gibt es keine Frist, die der Gesellschafter einhalten muss. Falls aber das Gewerbe in eine andere Stadt zieht, muss diese Änderung sofort angegeben werden.
Das heißt die Abmeldung muss sofort erfolgen und in der neuen Stadt muss dann die Gewerbeanmeldung gemacht werden, damit man auch weiterhin der Tätigkeit nachkommen kann. Sonst kann es zur Geldstrafe von mehreren Tausenden Euros kommen.
Man muss beachten, dass sobald die Abmeldung des Gewerbes erfolgt ist man nicht mehr dazu berechtigt ist der Tätigkeit nachzukommen. Es ist das selbe Prinzip wie bei der Gewerbeanmeldung. Nach der Gewerbeordnung darf man nur mit einer Zulassung der Tätigkeit nachkommen. Die Zulassung ist die Gewerbeanzeige bzw. der Gewerbeschein.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe abmelden?
Wenn man tatsächlich nur die Tätigkeit aufgibt, gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss. Das heißt die Abmeldung kann auch rückwirkend erfolgen. Man kann auch den Wunschtermin zur Abmeldung angeben.
Kann man ein Gewerbe auch stilllegen?
Außerdem kann man auch ein Gewerbe ruhen lassen. Dies macht dann Sinn, wenn man die Tätigkeit später wieder aufnehmen möchte. Falls dies der Fall ist, lohnt sich das Abmelden nicht. Zum Stilllegen des Gewerbes muss auch hier beim Gewerbeamt ein Antragausgefüllt und abgegeben werden.
Man kann selbst über die Dauer entscheiden. Die weiteren Behörden, wo das Gewerbe angemeldet ist, wie zum Beispiel das Finanzamt werden darüber informiert. Dann muss man nicht den Pflichten nachkommen, wie zum Beispiel die Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und der Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer zu zahlen, bis man die Tätigkeit wieder aufnimmt.
Fazit
Die Gewerbeabmeldung muss in unterschiedlichen Situationen erfolgen. Wenn das Gewerbe in eine andere Stadt zieht, die Rechtsform sich ändert oder es übergeben wird, muss zuerst beim zuständigen Gewerbeamt das Gewerbe abgemeldet werden und dann erneut angemeldet werden.
Wenn man allerdings die Tätigkeit endgültig aufgeben möchte, muss nur die Gewerbeabmeldung erfolgen. Wann die Gewerbeabmeldung in dem Fall erfolgt, ist dem Gesellschafter selbst überlassen.
Er kann es vorher schon das Datum der Abmeldung des Gewerbes angeben oder aber auch später rückwirkend abmelden. Falls aber das Gewerbe in eine andere Stadt zieht oder ähnliches muss es sofort abgemeldet werden, denn Änderungen müssen sofort angegeben werden.
Zur Abmeldung muss man zum Gewerbeamt und das Formular ausfüllen und abgeben. Je nach Stadt muss man entweder persönlich erscheinen oder man die Möglichkeit es online zu tun.
Weitere Unterlagen die neben dem Formular benötigt werden, sind der Personalausweis oder Reisepass, der Gewerbeschein, eine aktuelle Meldebestätigung und, je nach dem um welche Tätigkeit es sich genau handelt, weitere Unterlagen.
An andere zuständige Stellen wird die Information der Abmeldung vom Gewerbeamt selbst weitergeleitet. Zuständige Stellen sind zum Beispiel das Finanzamt, die IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Bundesagentur für Arbeit. Außerdem hat man auch die Möglichkeit das Gewerbe ruhen zulassen.
Dies macht dann Sinn, wenn man in Erwägung zieht die Tätigkeit später wieder aufzunehmen. Nach dem es abgemeldet worden ist, ist man auch nicht mehr dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen, denn nach der Gewerbeordnung muss man eine Tätigkeit anzeigen.
Der erste Schritt für viele lautet: das Gewerbe zunächst beim Gewerbeamt anmelden und den Gewerbeschein beantragen zu können. Das ist für viele Leute eines der Träume, die sie unbedingt im Leben erreichen möchte.
Das Gefühl, der eigene Chef sein zu können und selbstbestimmt zu entscheiden, wann man wie viel arbeiten möchte. Diese Freiheit kann in dieser Form nur die gewerbliche Tätigkeit geben. Umso wichtiger ist es auch, hierbei keine allzu groben Fehler zu begehen, damit die Gewerbeanmeldung ein voller Erfolg wird und man den Gewerbeschein in den Händen halten kann.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt eröffnen. Dies klingt im ersten Moment einfacher als es ist, da es vor allem in Großstädten durchaus Mal vorkommen kann, das es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst das Amt, welches für einen zuständig ist, erst einmal finden.
Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.
Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt. Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen.
Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.
Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Worauf muss man Formular Gewerbeanmeldung beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Kann man ein Gewerbe online anmelden?
Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Was sind Vorteile und Nachteile Gewerbe online anmelden?
Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Online Gewerbeanmeldung.
Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wie viel kostet ein Gewerbeschein?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, dass es keinen kleinen Gewerbeschein gibt. Dies ist ein Mythos. Jeder Gewerbetreibende erhält bei der Gewerbeanmeldung das selbe Formular vorgelegt.
Mit einem kleinen Gewerbeschein werden vielmehr die Gründer beschrieben, die unter der Kleinunternehmerregelung gründen. Diese Regelung ist eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese Voraussetzungen sind: das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Wenn dies gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern.
Hier ein Beispiel: wenn man im ersten Jahr einen Umsatz von 24.500 Euro hat, dann zahlt man keine Gewerbesteuern. Warum? Weil man in Deutschland bis zu dieser Summe einen Freibetrag hat und keine Steuern zahlen muss. Allerdings greift dann die Voraussetzung nicht ein. Demnach müsste man versuchen, den Umsatz von 22.000 Euro nächstes Jahr zu erreichen.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Gründer, die ein Kleingewerbe anmelden werden manchmal belächelt. Zu unrecht! Denn auch wenn der Name etwas anderes suggeriert, so sind die Einnahmen und Umsätze bei einem Kleingewerbe alles andere als klein.
Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erzielen. Dies ist eine unfassbar hohe Summe und würde wahrscheinlich das Gehalt eines Hauptjobs bei den meisten bei weitem übertreffen. Daher sollte man auch Leute, die ein Kleingewerbe gründen, größten Respekt zollen.
Ein weiterer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das man hier keinen hohen Verwaltungsaufwand hat und zum anderen auch die Kosten sehr niedrig gehalten. Anders, als bei Kapitalgesellschaften muss man hier keine hohe Summe als Stammkapital vorweisen, was den Einstieg in die Selbstständigkeit vereinfacht.
Welche Kosten erwarte sich bei einem Kleingewerbe?
Gründer müssen mit hohen Kosten nach der Gewerbeanmeldung rechnen… so wird es zum Teil immer wieder versucht zu vermitteln. Doch eigentlich sind die Kosten bei einem Kleingewerbe recht moderat und selbst für den Studenten von nebenan sehr leicht zu bezahlen.
Wenn wir jetzt einmal alle Kosten durchgehen würden, dann kommen zum einen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung selbst. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und fallen nur einmalig bei der Anmeldung an.
Als Gründer eines Betriebes muss man die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK antreten. Diese Gebühren kosten für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr und für Gründer, deren Unternehmen im Handelsregister ist, einen Betrag von 150 bis 300 Euro.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die auf einen zukommen könnten. Natürlich könnte man dies auch weiter ausführen, so das man auf weitere Kosten kommt. Denn jeder möchte das der eigene Betrieb weiter wächst. Mit diesem Wachstum gehen in den meisten Fällen auch die Kosten weiter hoch.
Unter anderem kann es dann sein, das man dann eine Räumlichkeit anmieten muss, Partnerschaften eingeht, Patente anmelden muss, Mitarbeiter bezahlt oder Neuanschaffungen tätigen muss. Das sind alles Kosten, die ebenfalls auftreten können, aber im Endeffekt bedeuten, dass das Unternehmen seit der Anmeldung beim Gewerbeamt ganz gut läuft.
Für viele ist es ein wahr gewordener Traum, beim Gewerbeamt zu erscheinen und das eigene Gewerbe anmelden zu können. Mit der nebenberuflichen Tätigkeit den Unterhalt zu verdienen und das Leben selbstbestimmt bestreiten zu können, ist ein sehr langer und steiniger Weg.
Umso glücklicher ist man dann am Ende auch, wenn man dieses Ziel auch erreicht hat. Auf dem Weg dorthin muss man allerdings einige wichtige Dinge beachten. Worauf genau wirst du im weiteren Verlauf dieses Artikels erfahren.
Sei gespannt und wenn du mehr Informationen benötigst, dann kannst du dich gerne weiter auf unserer Seite umschauen. Wir sind Deutschlands größte Seite rund um das Thema Gewerbeanmeldung. Nirgendwo sonst erfährst du so viel wie hier.
Wie kann man Anmeldung beim Gewerbeamt?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter, bei denen man sich anmelden kann, unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Deshalb ist es wichtig zu schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Nachdem man dieses gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Einige Ämter erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und die Anmeldung so durchführt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung innerhalb von einem Tag abschließen, müsste dann aber wahrscheinlich auch den ganzen Tag damit verbringen, im Wartezimmer verharren.
Bei der Terminvereinbarung kann es sein, dass man über mehrere Wochen und Monate hinweg keinen Platz findet, man an dem Tag allerdings die Anmeldung dann schnell hinter sich gebracht hat. Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst einmal schauen, wie die Anmeldung beim Gewerbeamt aussieht und welche Option dieses je nach Stadt anbietet.
Wenn man dann beim Gewerbeamt einmal erschienen ist, wird man in das Büro hinein gebeten. In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen am Ende noch bleiben. Am des des Textes hoffentlich für dich keine mehr 😉
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Zunächst zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
eine Melde-Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls man im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man hiervon einen Auszug,
als Minderjähriger benötigt man außerdem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss dann ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde Besätigung bei sich haben.
Worauf muss man in Gewerbe Formular beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bei dem Formular bereits angeben kann, ob man ein Kleingewerbe anmelden kann. Dies ist allerdings nicht der Fall. Ein Kleingewerbe gibt es als solches gar nicht als Rechtsform. Es ist vielmehr ein normales Gewerbe.
Mit einem Kleingewerbe sind viel mehr die Unternehmen gemeint, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Das kann man allerdings erst dann, nachdem man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Was muss ich beachten bei der Gewerbeanmeldung?
Unabhängig davon, ob man nun ein Kleingewerbe anmelden möchte oder eine andere Rechtsform, so sollte man beim Amt des Gewerbes nicht vergessen, dass man zum einen die erforderlichen Dokumente dabei hat.
Auch sollte man die Bearbeitungsgebühr nicht vergessen. Was allerdings noch viel wichtiger ist, ist zu schauen, ob man überhaupt ein Gewerbe anmelden muss. Es gibt allerdings auch Leute, die zwar Selbstständig sind, aber die Gewerbeanmeldung gar nicht brauchen.
Dann gibt es nur eine kleine Randgruppe, die unter die Hobbyregelung fällt. Diese dürfen bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne eine Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.
Außerdem müssen Leute, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, kein Gewerbe anmelden. Auch Freiberufler benötigen kein Gewerbe. Zu den Freiberuflern gehören die freien Berufe. Darunter gehören unter anderem dazu:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Ingenieure,
Schriftsteller,
Künstler,
Fotografen,
Journalisten,
und viele mehr.
Diese Personen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Außerdem sind Freiberufler von der Pflicht befreit, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.
Als Gewerbe anmelden im Handelsregister eintragen lassen?
Nachdem man die Kleingewerbe Anmeldung hinter sich gebracht hat, kann man überlegen, wie man dem klein Gewerbe zu mehr Ganz verhelfen kann. Dabei fallen vielen Leute die Idee ein, dies beim Handelsregister zu tun.
Grundsätzlich wird man als Kleingewerber nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Kann man ein online Gewerbe anmelden?
Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.
Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Was ist Nachteile online Gewerbe anmelden?
Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Wann muss man Gewerbe beim Finanzamt anmelden?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.
Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.
Man muss da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt.
Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.
Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Was kostet mich ein Gewerbe im Jahr?
Die Gewerbeanmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.
Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Gewerbe anmelden erledigt, muss man Mitglied bei der IHK werden?
Ja. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.
Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Dann gibt es noch eine Sache, die ich dir nicht vorenthalten möchte… es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, das man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich hat…
Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Gewerbe verdienen?
Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.
Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.
Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Tätigkeiten dem Arbeitgeber erzählen?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.
Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.
Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.
Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.
Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Zunächst muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Vor allem in Großstädten kann es sein, das diese mehrere Ämter haben. Daher ist es ratsam zu schauen, welches dieser Ämter für einen zuständig ist.
Dann gilt es zu beachten, ob diese Ämter auch jeden rein lassen oder eine terminliche Vereinbarung benötigen. Bei dem spontanem Besuch kann es sein, dass man etwas länger warten muss, weil der Andrang für eine Gewerbeanmeldung sehr groß sein kann.
Bei einem Termin kann es sein, das diese erst nach Wochen realisiert werden können. Beim Gewerbeamt angekommen, zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich von Stadt zu Stadt ändern.
Welche Unterlagen muss ich bei der Gewerbeanmeldung?
ein Personalausweis oder ein Reisepass,
eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis,
wer noch Minderjährig ist, braucht die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten
Wie kann ich ein Gewerbeschein beim Gewerbeamt bekommen?
Wenn man beim Gewerbeamt ist, erhält man ein Gewerbeformular, dieses muss ausgefüllt werden. Wenn dieser auf Richtigkeit überprüft worden ist, gibt man die eigene Unterschrift und das Formular wird gestempelt. Man erhält dann eine Kopie des Bogens, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Schein erlaubt es einem allerdings noch nicht, direkt mit dem Gewerbe zu starten. Das darf man erst dann, wenn das Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung geschickt und die Steuernummer geschickt hat. Wenn dieser Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt wurde, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen.
Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sofern eine Tätigkeit mehrere Male ausgeübt wird, die eine Gewinnabsicht verfolgt. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die im Jahr 410 Euro wirtschaften.
Ebenfalls gehören Freiberufler nicht zu den Leuten, die ein Kleingewerbe anmelden müssen. Alle anderen sind verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen.
Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?
Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend zu tätigen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Das bedeutet aber nicht, das man diese Zeit auch so ausdehnen muss.
Denn die Ämter können ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Zwar lassen diese vor allem bei eher kleineren Gewerben Milde walten, darauf vertrauen sollte man nicht.
Wie sieht ein Formular bei der Gewerbeanmeldung aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?
Die Kosten pro Jahr für ein Kleingewerbe sind recht überschaubar. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes, welches rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nach Art des Gewerbes können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.
Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.
Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Ein Kleingewerbe darf im Jahr rund 500.000 Euro erwirtschaften bzw. einen Gewinn von 50.000 Euro erzielen.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt und nebengewerbe?
Für viele Gründer eine sehr Interessante Frage, denn nicht jeder verfolgt die gleichen Absichten und hat andere Prioritäten. Vor allem für Leute, die eher mit kleineren Gewinn rechnen und ein gesichertes Einkommen wollen, eignet sich eine nebenberufliche Tätigkeit ideal. Man kann in ruhe testen, ob das Gewerbe überhaupt eine potente Nachfragt und Geld bringt.
Außerdem kann man bei einem Nebengewerbe selbst entscheiden, wie viel Zeit, Geld und Energie man in dieses Projekt investiert. Das gleiche gilt zwar auch bei einem Hauptgewerbe, dieses allerdings muss durchgezogen werden, um überhaupt Einnahmen zu generieren.
Auf der anderen Seite hat auch ein Hauptgewerbe seine Daseinsberechtigung. Jemand der ein Hauptgewerbe hat, hat auch mehr Zeit für das Unternehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewerbe ein Erfolg werden kann. Bei einem Kleingewerbe muss man sich Fragen, ob die Zeit die man hat, überhaupt dafür ausreicht, um erfolgreich ein Gewerbe zu Gewinne zu führen.
Was sind Vorteile Haupt- oder nebenberuflich Gewerbe?
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Tätigkeit ist, das man im Fall einer Kündigung, das Gewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe ummelden kann. Zudem wird das Haupteinkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit dazu addiert, welches dem Gründer eine hohe Liquidität gibt.
Als Hauptgewerbe kann man außerdem persönlich mit den Kunden in Kontakt treten, was für viele Menschen ein Vorteil sein kann. Für Studenten gilt das Studium als Hauptjob, daher können diese in erster Linie nur ein Nebengewerbe eröffnen.
Letzte Schritt zur Gewerbeanmeldung: Muss jeder zum Finanzamt?
Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das Amt des Gewerbes schickt die Informationen weiter an die anderen Ämter, darunter auch dem Finanzamt. Diese brauchen ungefähr zehn Tage, bis sie sich bei dir melden.
Du erhälst da deine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.
Sowohl der Fragebogen bei der Anmeldung des Gewerbes, als auch die vom Amt der Finanzen, muss sorgfältig ausgefüllt werden. Beispielsweise wird genau gefragt, wie denn die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht.
Nachher prüft das Amt der Finanzen genau, ob denn auch alle Angaben richtig sind. Wenn ein Handy Verkäufer, der diese Tätigkeit auch so angegeben hat, anfängt, Tablets zu verkaufen, dann entspricht das nicht mehr der angegebenen Tätigkeit.
Es ist daher ratsam, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben. Auch ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob man denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Denn wenn man diese nicht möchte, kann man erst nach fünf Jahren den Antrag dafür stellen.
Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?
Ja. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) Mitglied zu werden. Jeder, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vollzogen hat, ist auch verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein. Ausgenommen davon sind die Freiberufler.
Man zahlt rund 30 bis 70 EuroGebühren bei der IHK. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment etwas nervig erscheinen, so bietet die IHK auch viele Kurse, um sich weiterzubilden, was dann dem Unternehmen wieder zu gute kommt.
Allerdings kann es auch manchmal vorkommen, das man bereits innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich haben kann. Wenn dann Mal Neuanschaffungen getätigt werden müssen, ein wahres Desaster! Gäbe es da nicht die IHK Gebühren-Beratung…
Die was? Die IHK- Gebühren-Beratung! Wenn man eine solche Rechnung erhält, kann man dieser innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.
Ja, du hast richtig gelesen, eine Senkung bis zu 0 Euro sind durchaus möglich. Zwar gibt es dafür, wie bei vielem im Leben, keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen der Nutzer eine positive Sprache. Falls du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier.
Was ist der Vorteile der Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbe. Diese muss man beim Finanzamt für sich beanspruchen bzw. man muss beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man diese in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt, muss man keine Gewerbesteuern zahlen.
Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr rund 24.000 Euro Umsatz gemacht hat, dann muss man zwar auch keine Steuern zahlen, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt, unter die Regelung fällt man allerdings nicht mehr.
Grundsätzlich ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man keinen hohen Verwaltungsaufwand hat. Man muss keine aufwendige Buchführung führen und kann diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.
Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?
Es gibt keinen genauen Zeitpunkt, wo man genau bestimmen könnte, wann man nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Hierfür gibt es keine genauen Definitionen, dafür allerdings einige Anhaltspunkte.
Unter anderem dann, wenn man den Umsatz eines Kleingewerbes übersteigt oder wenn man mehr als sieben Arbeiter für sich hat. Auch gilt man bereits als „Unternehmen“ wenn man im Handelsregister eingetragen ist, dennoch können dies auch Kleingewerbe tun und ist kein Kriterium.
Muss ich dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung berichten?
Nein, in Deutschland gibt es keine Pflicht, dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu berichten. Es kann jedoch in einigen Fällen zu Ausnahmen kommen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem vorsieht, da Klauseln im Vertrag verankert sind.
Auch dann dem Arbeitgeber muss man berichten, wenn man aufgrund der gewerblichen Tätigkeit kraftlos bei der Arbeit erscheint. Ebenfalls berichten muss man dann, wenn die Gewerbe in einer selben Branche tätig sind und ein Interessenkonflikt dadurch entsteht oder entstehen kann.
Generell sollte man sich auch überlegen, ob vielleicht die Möglichkeit besteht, bei dem nicht erwähnen der Gewerbeanmeldung, dass das Verhältnis zum Arbeitgeber abkühlen kann, wenn dieser das aus anderen Quellen erfährt. Auch hier muss man sich genaue Gedanken machen und für sich selber abwägen, was für einen das richtige wäre.
Gewerbe anmelden auch online möglich?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.
Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Fazit:
Ein Kleingewerbe kann man ganz einfach bei dem Amt des Gewerbes anmelden. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Kleingewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.
Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt zur Selbstständigkeit. Fast jeder von uns träumt davon, durch die eigene gewerbliche Tätigkeit sein Lebensunterhalt zu verdienen und selbstbestimmt arbeiten zu können.
Das man keinen Chef mehr vor sich hat und sein eigener Chef ist. Eventuell auch, um Leute einzustellen, die vielleicht nicht überall angenommen werden können, weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden können.
Doch als Selbstständiger kann man selbst entscheiden, welche Qualifikationen und Talente man für sein eigenes Gewerbe benötigt. Diese Freiheit ist das höchste Gut, was wir Menschen besitzen. Und genau das spiegelt das Unternehmertum wieder.
Wir sind stolz, das du deine Informationen auf unserer Seite beschaffen möchtest. Wir stehen dir mit Rat und Tat bei Seite. Auf dieser Seite findest du alles notwendige, um genau darüber bescheid zu wissen, wo, wann und wie du dein Gewerbe anzumelden brauchst.
Du wirst hier auf deine Kosten kommen, ohne dabei irgendwelche Kosten zu tragen, denn alle Inhalte sind kostenlos verfügbar und Online gestellt. Wir wünschen dir viel Spaß beim durchstöbern.
Wo muss man die Gewerbeanmeldung durchführen?
Wer die Gewerbeanmeldung durchführen möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In der Regel klingt das einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass das Ganze Prozedere Komplex wäre, sondern vielmehr deshalb, weil man zunächst einmal das zuständige Amt finden muss.
Vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst schauen, bei welchen man die Gewerbeanmeldung durchführen muss. Auch kann es sein, dass noch andere Ämter, wie das Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer die Erlaubnis haben, Gewerbeanmeldungen anzunehmen.
Nachdem man nun beim zuständigen Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr die Gewerbeanmeldung bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Bei der Anmeldung erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Man macht da Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb. Unter anderem wird auch hier die Frage geklärt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.
Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse in der Regel von der eigenen Tasche bezahlt. Für Leute, die bereits einen Hauptjob haben, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit daher ideal. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.
Wie kann man Gewerbeschein bekommen?
Nachdem das Formular ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulares erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.
Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat.
Wie kann man Gewerbeanmeldung beim Finanzamt beantragen?
Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt deine Informationen. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung vom Finanzamt erfolgen sollte, dann kann man Mal da anrufen.
Man erhält vom Amt der Finanzen zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen muss mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da hier viele wichtige Dinge geregelt werden. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man hier die genaue gewerbliche Tätigkeit angeben. Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert genau, ob die abgegebene Beschreibung denn auch genau zur Tätigkeit passt. Falls nicht, können Bußgelder drohen.
Man hat die Möglichkeit, sofern sich etwas am Gewerbe ändern sollte, dies sofort dem Amt der Finanzen zu melden. Hierbei sollte man allerdings nicht allzu lange warten. Nachdem man auch den Fragebogen abgeschickt hat, kann man nun endlich mit der unternehmerischenTätigkeit beginnen und Gewinne erwirtschaften.
Gewerbe anmelden erledigt, was folgt nun?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden noch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man Mitarbeiter hat, muss man diese versichern lassen. Eine eigene Versicherung muss man da nicht abschließen.
Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und auch kann man sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.
Bis wann muss man Gewerbeanmeldung machen?
Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit dem Gewerbeamt melden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.
Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf. Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?
Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten. Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.
Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Muss jeder Gewerbeanmeldung beantragen?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Eine Gewerbeanmeldung muss man dann durchführen, wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt, die eine klare Absicht der Gewinnerzielung hat.
Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne ein Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht sind Leute, die zu Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.
Wie viel kostet ein Gewerbe im Jahr?
Nachdem man bei dem Gewerbeamt war und die Gewerbeanmeldung hinter sich gebracht hat und den Gewerbeschein in den Händen hält, wird einem erst recht klar, welche Verantwortung man da eigentlich trägt. Auch eine finanzielle Verantwortung, die man rechtfertigen muss.
Die meisten Leser auf dieser Seite möchten ein Kleingewerbe anmelden, daher ist es ratsam, anhand eines Beispiels zu erläutern, welche Summen auf einen zu kommen können. Jedoch kann man bereits jetzt schon sagen, dass die meisten Kosten auch auf andere Gewerbe zutreffend sind.
Als erstes kommen die Kosten bei der Anmeldung des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60€ und sind nur einmalig. Weitere Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter steigen, abhängig von den Einnahmen des Gewerbes.
Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr bezahlen. Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält. Diese Rechnung kann für viele Anfangs ein schock sein, da man damit zum einen nicht rechnet, zum anderen auch gar nicht vorgewarnt wird.
Doch keine Sorge, auch hier kannst du auf unsere Hilfe zählen. Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.
Dort prüfen Experten die Möglichkeit, ob die Minderung der Rechnung auf ein Minimum gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, dennoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier.
Weitere Kosten können dann entstehen, wenn du Neuanschaffungen benötigst, eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter einstellst, eine Internetseite aufbaust, Kurse besuchst, Patente anmeldest oder auch wenn du einen zweites Geschäft aufmachen möchtest. Das sind allerdings Kosten, die man bereit ist zu zahlen, da diese als Investitionen gesehen werden können.
Fazit:
Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.
Die Definition von einem Gewerbe ist eine selbständige, dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete und nach außen sichtbare Tätigkeit. Diese selbstständige Tätigkeit kann man Neben- oder Hauptberuflich ausüben. Es gibt keine großen Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Es hängt nur davon ab, um was für eine Art Gewerbe es sich handelt.
Die Ausübung der Tätigkeit wird auch Gewerbebetrieb oder Gewerbetreibender genannt. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man selbstständig sein Gewinn erzielt. Sobald dies der Fall ist, muss man sein Gewerbe anmelden.
Zur Gewerbeanmeldung muss man beim Gewerbeamt ein Formular ausfüllen. Falls es sich um ein Gewerbe handelt, mit mehreren Gesellschaftern, dann müssen alle bei der Anmeldung anwesend sein. Die Anmeldung muss nicht unbedingt vor Ort erfolgen, sondern kann auch online von Zuhause aus erfolgen.
Vom Gewerbeamt erhaltet man ein Gewerbeschein, welches auch somit die Bestätigung der Behörden ist, die Tätigkeit zu betreiben. In einigen Fällen kann es sein, dass man eine andere Art von Genehmigung braucht, worauf wir im nächsten Abschnitt eingehen. Um den Gewerbeschein zu bekommen muss man alle Unterlagen vollständig abgeben oder abschicken.
Welche Unterlagen brauche man bei der Gewerbeanmeldung?
Benötigte Unterlagen können sein der Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung, Handelsregistereintrag, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus der Handwerkskammer oder bei nicht EU-Bürgern der Aufenthaltstitel.
Was kostet Gewerbe anmelden?
Die Kosten für die Eröffnung von einem Gewerbebetrieb belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro, können aber unterschiedlich je nach Art. Die Eröffnung ist relativ kostengünstig.
Anschließend kriegt man ein Schreiben vom Finanzamt, wo man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt und diese zurück schickt. Gleichzeitig kriegt man auch eventuell die Steueridentifikationsnummer.
Was gibt es für Gewerbearten?
Es gibt drei Arten eines Gewerbes, die unterschiedliche Kriterien aufweisen. Je nach dem kann es sogar sein, dass man es nicht anmelden muss. Es gibt das stehende Gewerbe, welches bedeutet, dass man ein festen Sitz hat.
Die Kriterien hierbei sind, dass es erlaubt ist bzw. beim Gewerbeamt angemeldet ist. Ein Büro, Werkstatt oder ein Laden würde dazu zählen. Im Gegensatz dazu gibt es das Reisegewerbe, welches kein festen Standort fordert.
Um ein Reisegewerbe betreiben zu können, muss man beim Gewerbeamt eine Reisegewerbekarte beantragen und mit sich führen. Um es beantragen zu können braucht man den Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft über den Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheingung vom Finanzamt.
Auch wie bei der Gewerbeanmeldng hat man hier den Vorteil eine Reisegewerbekarte online zu beantragen. Falls Vorstrafen vorliegen, kann es sein, dass die Erlaubnis zum führen eines Reisegewerbes verweigert werden kann.
Man hat die Möglichkeit auch ein Reisegewerbe vor Ort auszuüben. Dafür muss man nach einer Standerlaubnis fragen. Tätigkeiten für ein Reisegewerbe wären z.B. der Warenverkauf an der Haustüre oder ein gewerblicher Verkaufsstand auf einem Markt.
Die dritte Art ist der Marktgewerbe. Bei einem Marktgewerbe hat man über ein gewissen Zeitraum ein festen Standort, hat aber auch die Möglichkeit diesen zu wechseln. Bei einem Marktgewerbe handelt es von Veranstalter beispielsweise die auf Messen, Ausstellungen oder Märkten zusammen kommen. Marktveranstalter müssen sich vom Ordnungsamt die Erlaubnis holen.
Jeder Gewerbebetrieb ist ein Unternehmen, jedoch ist nicht jedes Unternehmen gleich eine gewerbliche Tätigkeit, denn es gibt auch Katalog und katalogähnliche Berufe die zu den freien Berufen zählen.
Freiberufler sind selbstständige, die sich nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen. Hier zu zählen die Berufe wie z.B. Anwälte, Ärzte, Architekten und Schriftsteller. Auch im Bereich der Land und Forstwirtschaft muss man nicht zum Gewerbeamt.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass jeder sein Gewerbebetrieb beim Gewerbeamt melden muss, bis auf Freiberufler und diejenigen, die in der Land und Forstwirtschaft tätig sind.
Meistens hat man erst keine Vorstellungen, welche Gewerbearten es gibt und wenn man sich selbstständig macht, welcher Kategorie man zugehörig ist. Es sind zunächst ganz viele Informationen, die einen überwältigen, aber wenn man sich bei uns auf gewerbeanmeldung.com durchliest, sieht man, dass das eigentlich alles nicht so kompliziert ist.
Auch der Schritt zum Selbstständig werden ist ganz einfach, denn man braucht keine großartigen Voraussetzungen erfüllen und auch keine großes Kapital auftreiben. Nicht nur das, sondern auch die Anmeldung erfolgt ganz einfach und auch bequem von Zuhause aus.
Nach dem man sich ein Überblick bei uns beschaffen hat, muss man sich nur an Idee ransetzen und sein Businessplan ausarbeiten. Man sollte den Businessplan so ausarbeiten, dass später keine Fragen aufkommen sollten.
Hier kann Fragen klären wie zum Beispiel: Zur welcher Gewerbeart gehöre ich an? Muss ich überhaupt es beim Gewerbeamt anmelden?
Welche Kosten muss ich decken? Was benötige ich unabhängig von den Unterlagen zur Anmeldung? Brauche ich Mitarbeiter? Übernehme ich die Arbeit zunächst alleine?
Wenn man Selbstständig wird, muss man sich nur klar werden, dass man seinen Verantwortung nachkommen muss.
Ist eine online Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich? Was wird benötigt zur Beantragung und Anmeldung?
Die Anmeldung deines Gewerbes ist eine unumgängliche Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs. Solltest du jedoch von diesem Weg abkommen, verrät dir dieser Artikel alles Wichtige, um teure Strafen zu vermeiden.
Der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung – Gewerbeanmeldung rückwirkend Bußgeld
Die Vorschriften des § 14 GewO (Gewerbeordnung) regeln eindeutig, zu welchem Zeitpunkt ein Gewerbe anzumelden ist:
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Die Anmeldung muss also mit Aufnahme des Betriebs erfolgen, das heißt dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit. Was man darunter versteht, lässt sich recht einfach definieren. Gemäß § 15 II EStG (Einkommenssteuergesetzes)
muss die Tätigkeit selbstständig sein, das heißt, du handelst eigenverantwortlich und ohne Weisungsgebundenheit
muss die Tätigkeit dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
musst du mit deinem Gewerbe am Wirtschaftsbetrieb teilnehmen, das heißt Waren liefern und Handel betreiben
Aufgrund des Kriteriums der Gewinnerzielungsabsicht sind bereits scheinbar ungewerbliche Handlungen Grundlage für die Anmeldungspflicht. Setzt du beispielsweise auf Werbebanner, so dient dies meist der Generierung von Einnahmen – und ist für die Annahme eines Gewerbes ausreichend. Schließlich sind auch Unternehmen mit nur geringen Einnahmen anmeldepflichtig, zumal das Gesetz einen Freibetrag für die Steuer vorsieht. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Voraussetzung, dass die gewerbliche Tätigkeit erlaubt sein muss.
Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich – Zeitraum
Zwar wird in der Praxis für die Anmeldung meist auch ein Verzug von einigen wenigen Tagen geduldet, im schlimmsten Falle aber kann eine Geldbuße von 1.000 Euro fällig sein. Davon sind sämtliche Anmeldungen betroffen, die nicht ordnungs- oder fristgerecht sind. Eine unzureichende Gewerbeanmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend behandelt. Die Strafe von 1.000 Euro gilt als Höchstbetrag und wird nur selten ausgesprochen. In der Regel geht dem Bußgeld eine Abmahnung voraus. Extremfälle hingegen, beispielsweise eine stark verspätete Gewerbeanmeldung, können bis zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung führen.
Gewerbeanmeldung rückwirkend anmelden – Kulanz
Solltest du eine mit deinem zuständigen Gewerbeamt mündlich eine Frist auf Kulanz vereinbart haben, kannst du der Strafe vielleicht sogar noch entgehen. Am besten sind deine Erfolgsaussichten dabei, wenn du freundlich um Entschuldigung bittest und hoffst, mit einer Verwarnung davonzukommen. Den Versuch ist es jedenfalls wert, denn sonst ist dir ein Bußgeldbescheid sicher. Auch die Einlegung eines Einspruchs kann in manchen Fällen zumindest die Höhe der Strafe mindern. Des Weiteren wirkt es sich meist positiv auf die Strafe aus, die Anmeldung eigenständig und persönlich nachzuholen. An dieser Stelle macht sich die Anmeldung vor Ort beim Amt grundsätzlich besser als eine online Gewerbeanmeldung. Im Idealfall hast du zudem eine plausible Erklärung für deinen Verzug parat. Für gewöhnlich kannst du ein Gewerbe auch für die Zukunft anmelden. Dabei gilt, dass der Zeitpunkt für die Aufnahme des Betriebs maximal vier Wochen entfernt sein darf.
Gewerbeanmeldung – Ausgaben
Besondere praktische Relevanz hat die rückwirkende Anmeldung deines Gewerbes im Falle großer Ausgaben. Sofern du eine kostspielige Investition mit Betriebsrelevanz getätigt hast, kannst du sie als Ausgabe für dein Unternehmen geltend machen – und Steuern sparen. Dazu musst du dein Gewerbe allerdings offiziell angemeldet haben.
Die sogenannte Probezeit
Manche Gewerbeämter gestehen dir eine Art Probezeit zu. Darunter versteht man einige Monate (meist drei), innerhalb derer du die Anmeldung deines Gewerbes nach Beginn des Betriebs noch aufschieben kannst. Ein solcher Fall bedeutet eine rückwirkende Anmeldung deines Gewerbes, ohne die Zahlung eines Bußgelds. Du darfst aber keinesfalls blind auf diese Probezeit vertrauen, schließlich ist sie nicht im Gesetz festgesetzt, sondern wird lediglich aus Kulanz von einigen Ämtern gewährt. Auch die genauen Umstände der rückwirkenden Anmeldung unterscheiden sich von Gewerbeamt zu Gewerbeamt. Daher solltest du dich unbedingt bei dem für dich zuständigen Amt darüber informieren, wie diese Anmeldung abzuwickeln ist. Als maximaler Verzug werden gemeinhin 60 Monate angesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise nur geringen oder unregelmäßigen Gewinnen deines Unternehmens, kannst du dieses Einkommen bisweilen einfach über deine reguläre Steuererklärung angeben und die Betriebstätigkeit in der Folge einstellen. Bei höheren und regelmäßigen Gewinnen ist jedoch Vorsicht geboten. In einem solchen Falle ist es ratsam, die Anmeldung sofort durchzuführen und die Probezeit umgehend abzubrechen. So minimierst du die Gefahr von Bußgeldern aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.
Der Sonderfall der Liebhaberei
Ein Gewerbe, das dauerhaft keine Gewinne verzeichnet und auch voraussichtlich keine Gewinne mehr erzielen wird, begeht Liebhaberei. Darunter versteht man einen Betrieb, der zumindest dem Anschein nach keine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. In einem solchen Fall verlangt das Finanzamt die Rückzahlung seiner bisherigen Einkommenssteuererstattungen verzinst zurück.
Wenn du nun glaubst, eine rückwirkende Gewerbeanmeldung könne sich ausschließlich negativ auswirken, dann irrst du dich. Tatsächlich bringt ein Verzug bei der Anmeldung bisweilen auch einen Vorteil mit sich. Diesen kannst du allerdings nur nutzen, wenn du deine gewerbliche Tätigkeit gegen Ende des Jahres aufnimmst. In diesem Falle müsstest du eine vollständige Buchhaltung sowie einen Jahresabschluss für das alte Jahr erstellen, selbst wenn du nur wenige Wochen tätig warst. So kannst du davon profitieren, das Gewerbe erst im darauffolgenden Jahr anzumelden – rückwirkend also. Dies ist aber nur möglich, wenn die Einnahmen aus dem alten Jahr unregelmäßiger Natur sind, denn in der Handlung, regelmäßige Einnahmen nicht anzumelden, besteht eine Steuerstraftat.
Gewerbe rückwirkend ab- oder ummelden
Du kannst ein Gewerbe rückwirkend nicht nur an-, sondern auch ab- oder ummelden. Eine rückwirkende Abmeldung bedeutet, dass du den Betrieb ab dem angegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich einstellen musst. Grundsätzlich wird dir dafür auch ein Spielraum von drei Monaten eingeräumt. Überziehst du diesen Zeitraum, ist mit einem Bußgeld zu rechnen.
Fazit
Das Gewerbe ist gleichzeitig mit der Aufnahme des Betriebs anzumelden
Je nach zuständigem Amt kann dir ein Kulanzzeitraum von bis zu drei Monaten eingeräumt werden
Achte darauf, nicht in die Liebhaberei abzugleiten – das kann für dich teuer werden!
Auch eine Anmeldung für die Zukunft ist grundsätzlich möglich
Ein Gewerbe anzumelden erlegt dir nicht sofort unüberschaubare Verpflichtungen auf und ist darüber hinaus auch nicht mit ausufernden Kosten verbunden. Im Zweifelsfall lohnt es sich, das Gewerbe anzumelden und es dann einfach wieder abzumelden, falls das Geschäft nicht laufen sollte
Solltest du bereits in Verzug geraten sein, gestehe dein Fehlverhalten ein und hole die Anmeldung eigenständig und persönlich nach!