Gewerbe online anmelden

Kann man ein Gewerbe online anmelden?


Ein Gewerbe online anzumelden ist möglich, dies ist aber Standort abhängig. Bevor man ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich zuerst erkunden ob es in der jeweiligen Stadt angeboten wird. Diese Informationen findet man auf der Internetseite der jeweiligen Stadt.

Online Anmeldung ist möglich

In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen ist dies online möglich. Dies online tun zu können, bringt einige Vorteile mit sich. Die Gewerbeanmeldung per online durchführen zu können, ist bereits ein sehr wichtiger Vorteil, da man es bequem von Zuhause aus machen kann.

Vorteile von Online Anmeldung Service

Es gibt keine lange Wartezeiten vor Ort und man kann selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt man es macht. Dadurch kann die Anmeldung auch schneller erfolgen. Die Bearbeitungszeit variiert, je nach dem, um was für ein Gewerbe es sich dabei handelt.

Auch online muss man, wie vor Ort, die notwendigen Unterlagen abgeben. Unterlagen wie zum Beispiel das Formular zur Anmeldung und der Personalausweis, eventuell eine Meldebescheinigung und als nicht EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgestattung, wird auf jeden Fall benötigt.

Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab was genau man für ein Gewerbe anmelden möchte bzw welche Tätigkeit man ausübt oder welche Dienstleistung man anbietet. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 10 bis 60 Euro und mehr.

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann sowohl online, als auch vor Ort angemeldet werden. Wer ein Gewerbe vor Ort anmelden möchte, muss erstmal einen Termin vereinbaren.

Bei der Gewerbeanmeldung des Gewerbes spielen verschiedene Ämter eine Rolle, wie z.B. das Gewerbeamt selber, das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) , die Berufsgenossenschaft und eventuell auch die Krankenkasse kann dabei eine Rolle spielen.

Die Anmeldung von Gewerbe beim Gewerbeamt

Die Gewerbeanmeldung erfolgt zuerst beim Gewerbeamt, wo man ein Formular zum anmelden ausfüllen muss. Ein Kleingewerbe muss man nicht unbedingt im Handelsregister eintragen, aber man hat die Möglichkeit es zu tun. Es hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Name des Unternehmens geschützt ist und nicht von Nachahmern kopiert werden kann.

Die Anmeldung von Gewerbe beim Finanzamt

Danach kommt das Finanzamt in Spiel. Die schicken einen Fragebogen und auch die Steuernummer. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Nach dem dies erfolgt ist, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend.

 

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anzumelden ist dann Pflicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt bzw. sobald die Tätigkeit aufgenommen wird oder auch schon bevor man mit der Tätigkeit beginnt.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine selbstständige und dauerhafte Tätigkeit, die mit Absicht auf Gewinn gerichtet ist. In manchen Fällen ist es sogar nicht erlaubt, ohne ein Gewerbeschein zu starten, wie beispielsweise in der Gastronomie. Jeder Selbstständige muss sich beim Gewerbeamt anmelden.

Es gibt, aber Ausnahmen bei denen dies nicht der Fall ist. Hierbei sollte man zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden unterscheiden, denn Freiberufler sind nicht von all dem betroffen. Freie Berufe sind nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG) §18 ganz klar definiert.

Dazu gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Es gibt vom Finanzamt geregelte Katalogberufe, die vom kleingewerbe-anmelden befreit sind. Diese Berufe kann man im EstG §18 finden. Also ist es zuerst nicht wichtig, wie viel man verdient, sondern was genau man macht.

Welches Gewerbeamt ist für Berlin zuständig?

Es gibt mehrere Behörden, die zuständig sind. Man kann zum Beispiel online ein Termin buchen im:

  • Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
  • Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
  • Bezirksamt Neukölln
  • Bezirksamt Spandau

Weitere Standorte sind Bezirksamt Pankow, Bezirksamt Reinickendorf und Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, an denen man ein Kleingewerbe anmelden kann. Aber auch hier hat man die Möglichkeit, dass die Gewerbeanmeldung online erfolgen kann.

Was braucht man für online Gewerbeanmeldung?

Mann muss im Online-Verfahren alles ausfüllen, was gefragt wird. Erforderliche Unterlagen sind der Personalausweis, Handelsregisterauszug (falls es sich um eine eingetragene Firma handelt), Zustimmungserklärung Gesellschafter (Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen) und Beiblatt Vertretungsberechtigte.

Weitere Informationen, wie beispielsweise schon oben genannt die Standorte, erforderliche Unterlagen, Formulare und Gebühren kann man auf der Website finden.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, wer ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies auch online tun. Dies ist zeitsparender, weil man bei der Gewerbeanmeldung keine Menschenmassen und Warteschlangen hat. Du bist nicht abhängig von Öffnungszeiten und kannst dein Gewerbe jederzeit online anmelden. Wichtig ist, dass man die benötigten Unterlagen vorweisen kann, darunter zählen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung oder als nicht EU-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung,
  • je nach Art des Gewerbes benötigst du noch weitere Unterlagen wie ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder aber auch eine Handwerkskarte. All diese Kosten allerdings einen kleinen Aufpreis.
  • Je nachdem wo du wohnst, musst du zwischen 10 und 60 Euro für den Gewerbeschein zahlen.

Nachdem du dein Gewerbeschein erhalten hast, erhälst du innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post von dem Finanzamt, wo du deine Steuernummer und einen steuerlichen Erfassungsbogen erhälst. Wenn du diesen ausgefüllt zurückschickst, bist du so gut wie fertig.

Nach einer weiteren Woche musst du dich dann bei einer zuständigen IHK melden und dich auch bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die beiden Mitgliedschaften anzutreten. Allerdings ergeben sich für dich keine signifikanten Mehrkosten. Sofern dein Gewerbe unter 5200€ erwirtschaftet, bist du sogar von den Beiträgen befreit.

Auch bei der Berufsgenossenschaft musst du keine Versicherungen bezahlen, sofern du keine Mitarbeiter hast. Falls du ein Nebengewerbe eröffnest und diese gewerbliche Tätigkeit nicht als Hauptberuflicher durchführst, ist dein aktueller Arbeitgeber dazu verpflichtet, deine Krankenkasse weiterhin zu bezahlen.

Ob du deinen Arbeitgeber über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis setzen möchtest, ist ganz dir überlassen. Es gibt kein Gesetz, dass dich dazu verpflichtet, dies zu melden, sofern es deine vertragliche Situation nicht anders vorsieht.

Was braucht man um Automatenaufsteller zu werden?

Automatenaufsteller werden

Wie kann man in Deutschland Automatenaufsteller werden?

Als Automatenaufsteller in Deutschland erhält jeder Interessent die Chance, selbstständig zu werden und ein eigenes Gewerbe zu betreiben. Jedoch muss der Betrieb vor der Aufnahme jeglicher Geschäfte korrekt angemeldet werden.

Anders als bei der standardmäßigen Gewerbeanmeldung unterliegen Automaten besonderen Vorschriften. Möchtest du in Deutschland Aufsteller von Automaten werden, musst du somit sowohl dein Gewerbe anmelden wie alle Vorschriften und Richtlinien beachten.

Erlaubnispflicht für alle gewerblichen Automatenaufstellungen

Deutschlandweit steht es dir generell frei, ein Gewerbe anzumelden und selbstständig zu werden. Welches Gewerbe du letztendlich betreibst, bleibt dabei völlig dir überlassen. Folglich kannst du deine Selbstständigkeit als Automatenaufsteller starten.

Gleich wie bei jedem anderen Gewerbe ebenso musst du deinen Betrieb anmelden, um ihn legal führen zu dürfen. Sämtliche Aufsteller von Automaten jedoch müssen besondere Vorschriften beachten, damit sie ihr Gewerbe betreiben dürfen. Somit musst du im Zuge der Gewerbeanmeldung eine gesonderte Erlaubnis einholen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Aufsteller von Automaten werden in der Gewerbeordnung festgehalten und geregelt. Insbesondere musst du dabei die Paragrafen §14 sowie §33c beachten. Die Regelungen sind für dich zugleich nur ausschlaggebend, wenn du die Automaten als Hauptgewerbe aufstellst.

Sie gelten nicht für dich, wenn du sie im Rahmen eines Nebengewerbes betreibst und hierbei der sachliche wie räumliche Zusammenhang auf ein Nebengewerbe verweisen. In der Praxis ist dies beispielsweise für Inhaber von Tabakwarenladen der Fall. Dennoch solltest du immer deine persönlichen Voraussetzungen rechtzeitig prüfen.

Betreibst du Automaten nicht im Nebengewerbe sondern hauptgewerblich, solltest du zunächst Paragraf §33c beachten. In diesem Paragrafen steht, dass alle Aufsteller von

  • Leistungsautomaten
  • Warenautomaten
  • Unterhaltungsautomaten

ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Aufstellung der Automaten vornehmen müssen. Die Anmeldung deines Gewerbes findet wie bei jedem anderen Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde statt.

Für die Anmeldung benötigst du alle notwendigen Unterlagen und persönliche wie geschäftliche Angaben zu deinem Unternehmen. Das Anmeldeformular bekommst du vor Ort beim Gewerbeamt oder per Download zur Verfügung gestellt.

Manche Gewerbeämter bieten die Anmeldung ebenso vollständig online an. Benötigst du Hilfe bei der Anmeldung deines Gewerbes, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne bei allen Fragen und Problemen.

Mit unserer praktischen Checkliste hier kannst du zudem leicht feststellen, welche Schritte du tätigen musst und welche Unterlagen erforderlich sind.

Gewerbe anmelden für Automatenaufsteller

Sobald du das Formular für die Gewerbeanmeldung bekommst, musst du alle notwendigen Daten korrekt eintragen. Als Aufsteller von Automaten musst du dabei auch dein angebotenes Leistungsspektrum angeben.

Unter Leistungsspektrum wird verstanden, welche Arten von Automaten du für dein Gewerbe aufstellen lassen möchtest. Die Verpflichtung, bei allen zuständigen Behörden eine Gewerbeanzeige und somit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich die verschiedenen Automaten gewerblich platziert werden sollen, ist zugleich inzwischen entfallen.

Paragraf §33c ist grundsätzlich für alle gewerblichen wie selbstständigen Aufsteller von Spielgeräten ausschlaggebend. Möchtest du ein Spielgerät aufstellen, musst du eine Erlaubnis besitzen.

Die Erlaubnis ist jedoch nur für Spielgeräte wichtig, welche technisch beeinflussbar sind und dadurch die Gewinnmöglichkeiten in Aussicht stellen. Seit Anfang September 2013 muss die IHK, die Industrie- und Handelskammer, durch eine gesonderte Unterrichtung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.

Ergänzend zu der Unterrichtung durch die IHK musst du als Betreiber von Spielgeräten ein sogenanntes Sozialkonzept vorlegen. Im Sozialkonzept wird vermerkt, welche Maßnahmen alle potenziell schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorbeugen können.

Benötigst du Hilfe beim Sozialkonzept, solltest du dich an öffentliche oder soziale Institutionen wenden. Unter anderem kann dir der Caritasverbund helfen. Gerne verweisen wir dich ebenfalls an passende Einrichtungen und Institutionen weiter.

Unterschiedliche Regelungen in allen Bundesländern

Generell musst du dein Gewerbe als Aufsteller von Automaten in jedem Bundesland in Deutschland anmelden. Die Details für die Erlaubnispflicht sowie die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit unterschieden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Somit kann es sein, dass du in einem Bundesland gewisse Unterlagen benötigst, welche in einem anderen wiederum nicht gebraucht werden.

Falls du dir nicht sicher bist, welche Regelungen für dein Bundesland zutreffen, kannst du dich entweder mit einem Beratungsgespräch bei der IHK oder dem Gewerbeamt erkunden, selbst eine Recherche durchführen oder uns von Gewerbeanmeldung.com fragen.

Am besten erkundigst du dich noch vor der Anmeldung deines Gewerbes, damit du nicht mit teils kostenintensiven Verzögerungen konfrontiert wirst.

Gewerbe als Automatenaufsteller anmelden – welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung deines Gewerbes als Aufsteller von Automaten brauchst du verschiedene Dokumente und Nachweise. Grundsätzlich benötigst du zum Aufstellen und Betreiben von Automaten

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • eine Kopie deines polizeilichen Führungszeugnisses
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • ein Sachkundennachweis der IHK
  • Bescheinigungen des Amtsgerichts

Zunächst musst du deine persönliche Zuverlässigkeit mit der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachweisen. Ergänzend musst du einen Sachkundenachweis der IHK einreichen.

Manche Kommunen verlangen von dir noch weitere Nachweise. Häufig handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Amtsgerichts. Konkret musst du in vielen Fällen eine Bescheinigung des Schuldnerverzeichnisses oder mögliche Insolvenzen sowie Konkurse vorlegen.

Hast du alle benötigten Unterlagen zur Hand, wenn du dein Gewerbe anmeldest, und besteht kein weiterer Prüfungsbedarf, kann die Anmeldung durch das Gewerbeamt bearbeitet werden. Durchschnittlich beläuft sich die Bearbeitungszeit auf rund vier Wochen.

War die Anmeldung erfolgreich, bekommst du anschließend die Kopie deiner Anmeldung als Gewerbeschein ausgestellt. Mit dieser formalen Berechtigung kannst du als selbstständige Tätigkeit nun offiziell Automaten aufstellen.

Die sonstigen gewerberechtlichen Voraussetzungen nicht vergessen

Mit der Anmeldung deines Gewerbes und dem Erhalt deines Gewerbescheins steht es dir theoretisch zu, Automaten aufzustellen. Dennoch musst du noch weitere gewerberechtliche Voraussetzungen beachten.

Vorwiegend darfst du auf die baurechtlichen Aspekte nicht vergessen. Gegebenenfalls musst du eine Nutzungsänderung beantragen, falls diese auf die von dir benutzen Geschäftsräume zutreffen sollte.

Als selbstständiger Automatenaufsteller unterstehst du der Pflicht, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Vorwiegend musst du sichergehen, dass alle von dir platzierten Automaten zunächst von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen wurden.

Ergänzend musst du beachten, dass sich die Gewerbeanmeldung für deine Automaten lediglich auf die reine Aufstellung beziehen. Der Ort der Aufstellung ist somit mit einer Genehmigung verbunden, welche geprüft oder erwirkt werden muss.

Das Ordnungsamt ist hierzu meist der richtige Ansprechpartner für dich. Stellst du mehr als einen Automaten oder ein Spielgerät auf, kann es sein, dass Gebühren erhoben werden. Die Gebühr hängt hierbei von der Anzahl der Automaten ab.

Zugleich musst du bei der operativen Tätigkeit darauf achten, dass an allen Geräten der vollständige Name, die aktuelle Anschrift und die Hauptniederlassung deiner Firma angebracht sind. Der Gesetzgeber versucht durch dieses Vorgehen, Transparenz oder Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Somit bist du verpflichtet, die Angaben zu machen.

Großer Aufwand für alle Automatenaufsteller

Mit Automaten kannst du im Haupt- oder Nebengewerbe selbstständig werden. Durch die Anmeldung von

  • Leistungsautomaten
  • Warenautomaten
  • Unterhaltungsautomaten

ist es dir gestattet, als Automatenaufsteller tätig zu sein. Anders als beim herkömmlichen Gewerbe musst du jedoch gewisse Voraussetzungen beachten und mehrere Unterlagen einreichen. Vor allem benötigst du

  • eine Kopie deines polizeilichen Führungszeugnisses
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • ein Sachkundennachweis der IHK
  • Bescheinigungen des Amtsgerichts

Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du Automaten aufstellen und somit dein eigenes Gewerbe anmelden möchtest.

Weitere Gewerbe Themen:

Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung – diese Behörden werden informiert

Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung


Welche Behörden verständigt das Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung?

In Deutschland gilt für jede gewerbliche Tätigkeit eine Meldepflicht beim Gewerbeamt. Lediglich bei den freien Berufen besteht hier eine Ausnahme. Ergänzend zur Anmeldung musst du als Gewerbetreibender bzw. Unternehmer noch andere Nachweise und Bescheinigungen erbringen.

Doch nach der Anmeldung bei deinem zuständigen Amt ist der Betriebsweg für dich noch nicht fertig. Dein zuständiges Amt verständigt nach der Gewerbeanmeldung andere Behörden, welche du gegebenenfalls ebenfalls aufsuchen und die Meldung dort durchführen musst.

Gewerbeanmeldepflicht in Deutschland


Für alle Gewerbe in Deutschland gilt die Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Unter einer gewerblichen Tätigkeit wird verstanden, wenn diese selbstständig sowie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeführt wird. Somit fallen alle Unternehmen, welche sich zum Beispiel aktiv an der Produktion oder am Handel beteiligen, darunter.

Möchtest du einen Gewerbebetrieb jeglicher Größe in Deutschland eröffnen, solltest du dein Gewerbe am besten schon vor der Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Die rechtzeitige Anmeldung sorgt sowohl für eine Rechtssicherheit sowie der Verbindlichkeit gegenüber deinen Kunden. Erlaubnispflichtige Gewerbe dürfen zudem nicht ohne offizielle Zustimmung eröffnet und geführt werden.

Die Gewerbeanmeldepflicht beschränkt sich in Deutschland zugleich nicht auf Unternehmer mit einem Ladengeschäft. Auch gewerbliche Tätigkeiten über das Internet wie etwa der Verkauf von Waren müssen angemeldet werden.

In manchen Fällen meldet sich das Gewerbe- oder Finanzamt sogar eigenständig bei den Gewerbetreibenden. Wird das Gewerbe dennoch nicht beim zuständigen Amt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde angemeldet, musst du mit einer Verwaltungsstrafe in einer Höhe von bis zu 3.600 Euro rechnen.

Das Finanzamt kann dir gegenüber zusätzlich eine Strafe verhängen, wenn du deine Einnahmen aus deinem Gewerbe nicht richtig versteuerst. Neben hohen Nachzahlungen werden ebenso Strafzahlungen verhängt.

Anmeldemöglichkeiten für alle gewerblichen Unternehmen

Damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß anmelden kannst, musst du lediglich das Anmeldeformular richtig ausfüllen. Das Formular bekommst du

  • direkt beim Gewerbeamt
  • per Download im Onlineportal
  • über eine reine Onlineanmeldung

Standardmäßig kannst du dir das Formular vor Ort abholen und auch gleich beim Amt ausfüllen. Möchtest du das Formular mit nach Hause nehmen und gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen, kannst du es entweder mit allen Unterlagen per Post einschicken oder persönlich vorbeibringen.

Ebenso füllen wir gerne mit dir gemeinsam das Onlineformular aus. Eine reine Onlineanmeldung ist jedoch noch nicht überall in Deutschland möglich. Du kannst dich eigenständig darüber informieren, in welchen Gemeinden du dein Gewerbe über das Internet anmelden kannst.

Wir sagen dir ebenfalls gerne, wo eine Onlineanmeldung möglich ist. Vor der Anmeldung solltest du zugleich unsere Checkliste hier durchsehen, damit du alle notwendigen Unterlagen bereit hast.

Versäumst du die rechtzeitige Anmeldung deines Gewerbes beim zuständigen Amt, kannst du diese häufig ohne eine Strafe nachholen. Die nachträgliche Anmeldung muss aber mit einem guten Grund passieren. Folglich musst du explizit darauf hinweisen, dass dein Gewerbe ohne vorherige Planungsphase und somit spontan gegründet wurde.

Ergänzend gilt die Anmeldepflicht nur für Hauptgewerbe. Jede nebengewerbliche Tätigkeit fällt gleichfalls unter die Anmeldepflicht. Als Kleinunternehmer kannst du jedoch von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, welche dir steuerliche Vorteile verschafft. Freibeträge bei der Gewerbe- und Lohnsteuer sorgen für keine großen Zusatzbelastungen für dein Nebengewerbe.

Weitere Schritte nach der Gewerbeanmeldung

Hast du dein Gewerbe mit dem Anmeldeformular erfolgreich bei deinem zuständigen Amt angemeldet und alle notwendigen Unterlagen eingereicht, bekommst du in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitraums deinen Gewerbeschein.

Mit dem Gewerbeschein ist es dir offiziell gestattet, dein gewerbliches Unternehmen in Deutschland zu führen. Im Grunde ist dein Gewerbeschein dein unterschriebenes und gestempeltes Antragsformular.

Erst nach der Ausstellung deines Gewerbescheins werden weitere Behörden und Verbände durch das Gewerbeamt informiert. Zu diesen Behörden gehören vorwiegend

  • das Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
  • die Handwerkskammer
  • das statistische Landesamt
  • die Gewerbeaufsicht

Während du die Gewerbeanmeldung selbstständig durchführen musst, übernimmt dein zuständiges Amt die restlichen Meldungen. Das Finanzamt beispielsweise meldet sich bei dir, um mit dir die steuerlichen Aspekte zu klären.

Spätestens ab diesem Punkt kannst du mit dem Finanzamt über die Kleinunternehmerregelung reden. Durch die Kleinunternehmerregelung entfällt für dich Umsatzsteuer. Zugleich vergibt dir das Finanzamt deine eigene Steuernummer.

„Zwangsmitgliedschaften“ für jeden Unternehmer

Die Anmeldung eines Gewerbes sorgt gleichzeitig dafür, dass du dich bei der IHK ein kostenpflichtiges Mitglied werden musst. Das Angebot der IHK kannst du dabei für dich gewinnbringend nutzen, indem du das Beratungs- und Schulungsangebot dort in Anspruch nimmst. Betreibst du ein Handwerksgewerbe, musst du gleichzeitig Mitglied bei der Handwerkskammer werden.

Ergänzend informiert dein zuständiges Amt die Gewerbeaufsicht. Der Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht ist vielseitig. Unter anderem überprüft sie die Örtlichkeiten auf ihre Sachgemäßheit. Gründest du zudem mit deinem Unternehmen ein Gewerbe, musst du dich verpflichtend bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Die Berufsgenossenschaft sichert dich im Falle von Berufsunfällen ab. Insofern du nicht allein dein Unternehmen führst und Mitarbeiter beschäftigst, musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.

Die Meldungen, welche häufig nicht automatisch passieren, werden in der Regel nicht überprüft. Dennoch lässt sich in der Praxis immer häufiger beobachten, dass die jeweilige Behörde nach der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbetreibenden vorbeischaut und die getroffenen Angaben auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert.

Die Maßnahmen dienen den Städten und Kommunen als Schutz vor den sogenannten Briefkastenfirmen, welche für Betrügereien genutzt werden.

Pflichten für überwachungsbedürftige Gewerbe

Möchtest du ein überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, musst du nicht nur die Anmeldungen durchführen. Ebenso musst du ein Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug vorlegen. Unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe fallen unter anderem

  • Privatkrankenanstalten
  • Spielhallen
  • Pfandleihen
  • Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsberater und -vermittler
  • Reisegewerbe

Nur wenn du bei den überwachungsbedürftigen Gewerben alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen kannst, kannst du sie abschließen. Manchmal verlangt das Finanzamt von dir zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung. Mit dieser Erklärung offenbarst du deine finanziellen Verhältnisse.

Anmeldegebühren für jedes Gewerbe

Führst du eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt aus, ist diese nicht kostenlos. Die Gebühren für die Gewerbeanzeigen unterscheiden sich dabei in jeder Gemeinde, sodass du in Deutschland mit verschieden hohen Kosten für die Anmeldung deines Gewerbes rechnen musst.

Durchschnittlich betragen die Kosten für die Anmeldung von gewerblichen Tätigkeiten sowie eines Gewerbes zwischen 10 und 60 Euro. Meldest du hingegen dein Gewerbe um, musst du eine Gebühr von rund 20 Euro entrichten.

Dennoch musst du nicht bei jeder Gemeinde in Deutschland eine Gebühr bezahlen. Viele Gemeinden verzichten inzwischen auf die Gebühren, sodass die Anmeldung dort kostenlos ist. Manche Gewerbeämter verlangen außerdem für jeden Schritt eine eigene Gebühr. Somit musst du die Anmeldung sowie die Ummeldung deines Gewerbes einzeln bezahlen.

Die Gebühr bzw. Gebühren entrichtest du dabei stets direkt bei der Anmeldung vor Ort in deinem zuständigen Amt. Füllst du die Anmeldung über das Internet aus, musst du die Gebühr über das Webportal bezahlen.

Gewerbeanmeldung leicht gemacht

Meldest du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt an, übernimmt es für dich nicht immer automatisch die Verständigung bei weiteren Ämtern. Somit musst du selbst gegebenenfalls mit

  • dem Finanzamt
  • der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
  • der Handwerkskammer
  • dem statistischen Landesamt
  • der Gewerbeaufsicht

in Verbindung treten. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die für dich notwendigen Ämter festzulegen und geben dir Informationen, welche Unterlagen du benötigst und welche Ämter du wann kontaktieren musst.

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Wie kann man ein Nebengewerbe anmelden?

Nebengewerbe anmelden

Wie kann ich ein Nebengewerbe anmelden?

Selbstständigkeit bedeutet, eigenständig einen Beruf nachzugehen und Geld zu verdienen. Während manche Selbstständige ihrer Tätigkeit als Hauptberuf durchführen, birgt dieses Vorhaben zahlreiche Risiken. Die nebenberufliche Selbstständigkeit hingegen bietet jedem Interessenten die Möglichkeit, einen angemeldeten Hauptberuf auszuüben und im Nebengewerbe einen zusätzlichen Verdienst zu erhalten. Doch wie meldet man ein Nebengewerbe in Deutschland richtig an?

Unterschied zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe


Entscheidest du dich, nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du dein Gewerbe dementsprechend anmelden. In Deutschland existiert für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht.

Die Anmeldung für ein Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe findet standardmäßig beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde statt. Dort erhältst du ein Anmeldeformular, welches du entweder allein oder gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen musst.

Viele Gemeinden und Städte bieten zusätzlich das Formular per Download an. Ebenfalls kannst du dein Gewerbe immer öfter sogar gänzlich über das Internet anmelden.

Auf dem Anmeldeformular musst du zahlreiche Fakten zu dir und deinem Gewerbe bekannt geben. Vor allem ist es wichtig, ob du ein Hauptgewerbe anmeldest und deine Selbstständigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird oder ob du nur ein Nebengewerbe betreiben möchtest und dadurch nebenberuflich selbstständig bist.

Der wesentliche Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe liegt bei den wöchentlichen Arbeitsstunden. Du führst nur dann ein Nebengewerbe, wenn deine Wochenarbeitsstunden und somit dein gesamter Arbeitsaufwand nicht mehr als 18 Stunden beträgt.

Zudem existiert die Faustregel, dass dein Nebenerwerb sowohl wirtschaftlich wie zeitlich deinen Haupterwerb nicht überschreiten darf. Außerdem beschränkt sich der Begriff Nebengewerbe nicht auf eine Rechtsform, wodurch du Einzelunternehmer sein kannst oder eine GbR sowie eine GmbH gründen kannst.

Muss man den Arbeitgeber informieren?

Wenn du nebenbei selbstständig bist oder sein möchtest, übst du noch immer einen Hauptberuf aus. Dies bedeutet, dass du zum Beispiel hauptberuflich bei einer Firma angestellt bist.

Viele Personen, welche eine nebenberufliche Selbstständigkeit planen, fragen sich hierbei häufig, ob sie ihren Arbeitgeber über ihr Vorhaben informieren müssen.

Grundsätzlich steht es dir frei, dich im Nebengewerbe selbstständig zu machen. Dennoch darf dein eigenes Gewerbe nicht deine Pflichten als Arbeitnehmer verhindern, sodass du diese nicht vernachlässigen darfst.

Zugleich darfst du mit deinem eigenen Gewerbe nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers werden, da dir sonst Abmahnungen, Kündigungen oder gar eine Klage vor Gericht drohen können.

Falls du dir sicher bist, dass dies nicht auf dein eigenes Unternehmen zutrifft, kannst du jederzeit ein Nebengewerbe anmelden. Dennoch ist es ratsam, den eigenen Arbeitgeber von diesem Schritt zu benachrichtigen. In manchen Arbeitsverträgen sind bestimmte Regelungen zu diesem Vorhaben festgehalten, welche du beachten und einhalten musst.

Nebengewerbe anmelden in der Arbeitslosigkeit

Falls du arbeitslos sein solltest, steht es dir trotzdem, zu ein Nebengewerbe anzumelden. Anders als bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können hierbei allerdings Probleme auftreten, falls du den Gründungszuschuss beantragst.

Möchtest du dein Vorhaben dennoch umsetzen, solltest du am besten mit einem Gründercoach sprechen. Das Gespräch kann dir helfen, die Förderung zu erhalten. Zudem solltest du ebenfalls

  • die wöchentlichen Arbeitszeiten
  • die monatliche Zuverdienstgrenze

beachten. Gleich wie bei einem Hauptberuf und einer nebenberuflichen Tätigkeit ist das Nebengewerbe bei einer Arbeitslosigkeit an einen maximalen wöchentlichen Arbeitsaufwand gebunden.

Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche dein Nebengewerbe betreiben. Arbeitest du regelmäßig über die Grenze drüber, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Als Folge bekommst du auch keine Leistungen mehr zugesprochen.

Gleichfalls gilt für dich eine Zuverdienstgrenze. Pro Monat darfst du höchstens 165 Euro verdienen, um dein Arbeitslosengeld weiterhin in voller Höhe beziehen zu können. Überschreiten die Einkünfte aus deinem Nebengewerbe die Grenze, werden sie deinem Arbeitslosengeld angerechnet.

Krankenversicherung – ein wichtiges Thema für Selbstständige

Alle deutschen Bürger unterliegen einer Krankenversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass du dich entweder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung anmelden musst.

Als Selbstständiger besitzt du grundsätzlich die Wahl, welche Art der Versicherung du wählst. Dennoch besteht ein Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Hauptgewerbe. Als Arbeitnehmer bist du standardmäßig über den Arbeitgeber versichert. Im Hauptgewerbe musst du dich hingegen selbst versichern.

Bist du durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit gesetzlich versichert, kannst du deine Versicherung nicht wählen. Die Wahlfreiheit besteht bei dir erst, sobald deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Frage am besten bei deinem ausgewählten Versicherungsträger nach, wie hoch diese Grenze ist. Zugleich solltest du beachten, dass deine Einkünfte sich auf die Versicherungskosten auswirken können. Während diese für eine private Krankenversicherung nicht relevant sind, bilden sie die Grundlage bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Amtsweg für ein Nebengewerbe

Der Amtsweg, um ein Nebengewerbe anmelden zu können, beschränkt sich nicht nur auf das Gewerbeamt. Je nach Gewerbe musst du gegebenenfalls mehrere Ämter aufsuchen und dein Gewerbe dort vermerken.

Mit unserer praktischen Checkliste hier bekommst du einen ersten Überblick, welche Schritte du wann tätigen musst und welche Unterlagen du benötigst.

Einen wesentlichen Einfluss auf deinen Amtsweg bildet die gewählte Rechtsform deines Gewerbes. Sie entscheidet letztendlich, ob du nur den Eintrag beim Gewerbeamt durchführen musst oder auch einen Eintrag im Handelsregister machen musst. Grundsätzlich kann es passieren, dass du dein Nebengewerbe

  • beim Gewerbeamt
  • beim Finanzamt
  • bei der Industrie- oder Handelskammer
  • beim Arbeitsamt
  • bei der Berufsgenossenschaft

melden musst.

Verpflichtet ist der Eintrag beim Gewerbeamt. Mit deiner Anmeldung bekommst du dort ebenso deinen Gewerbeschein. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt wirst du stets zwecks Neben- und Hauptgewerbe gefragt.

Falls du dir nicht sicher bist, ob du zuvor einen Eintrag im Handelsregister machen musst, solltest du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.

Machst du dich nebenbei selbstständig, schickt dir das Finanzamt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen musst du verpflichtend ausfüllen und zurückschicken.

Zugleich teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer zu. Falls du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, kannst du dies ebenso am Fragebogen vom Finanzamt angeben. Gerne füllen wir von Gewerbeanmeldung.com den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeinsam mit dir aus, falls du Hilfe benötigen solltest.

Planst du, in deinem Nebengewerbe Angestellte zu beschäftigen, musst du zusätzlich beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt die Nummern.

Du musst sie bereits besitzen, bevor du deinen ersten Mitarbeiter einstellst. Gleichzeitig ist sie für die Anmeldung bei der Krankenkasse und für die Sozialversicherung relevant. Im Nebengewerbe treten Mitarbeiter jedoch eher selten auf.

Als Gewerbetreibender musst du verpflichtendes Mitglied bei der IHK werden. Diese Pflicht entfällt für Personen mit einem Nebengewerbe nicht. Du musst dich eigenständig bei deiner zuständigen IHK melden.

Nach der Meldung bekommst du von der Kammer weitere Informationen mit einem eigenen Schreiben. Hingegen musst du nicht unbedingt Mitglied bei der HWK werden, da diese ausschließlich für Handwerksberufe zuständig ist. Zählt dein Nebengewerbe zu einem Handwerksberuf, must du dich auch bei der HWK melden.

Ergänzend musst du dich mit deinem Nebengewerbe bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Für zahlreiche Branchen existiert eine eigene Berufsgenossenschaft, wobei sie alle grundsätzlich für die gesundheitlichen Aspekte in einem Unternehmen zuständig sind.

Bereits innerhalb einer Woche nach der Gründung deines Unternehmens musst du dich bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Lediglich besteht eine Ausnahme bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.

Ein Nebengewerbe einfach anmelden

Falls du ein Nebengewerbe eröffnen möchtest, musst du nahezu dieselben Schritte wie bei einem Hauptgewerbe durchführen. Somit musst du unter anderem

  • dich beim Gewerbeamt anmelden
  • den Fragebogen des Finanzamts ausfüllen
  • die IHK bzw. HWK sowie die Berufsgenossenschaft verständigen

Gerne helfen wir von Gewerbeanmeldung.com dir, wenn du nebenbei selbstständig werden möchtest und unterstützen dich beim Amtsweg sowie bei der Abgabe der Formulare und Unterlagen.

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Welches Gewerbe anmelden, um Steuern zu sparen (z.B. Nebenjob ohne Umsatz)?

Gewerbe anmelden um Steuern zu sparen

Welches Gewerbe solltest du anmelden und Steuervorteile sichern?

Die Wahl deines Gewerbes kann dir bei der Anmeldung enorme Ersparnisse einbringen. Um bei der nächsten Steuerzahlung nicht wertvolles Potenzial zu verschenken, solltest du diesen Artikel lesen.

Die Bedeutung des Status als Kleingewerbe


Als Betreiber eines Kleingewerbes stehen dir mitunter beträchtliche Steuervergünstigungen zu, unabhängig davon, ob du es als Haupt- oder Nebenjob betreibst. Womöglich bist du dir gar nicht darüber im Klaren, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann, da du bestimmte Ausgaben fälschlicherweise dem Privatbereich zuordnest.

Sogenannte geplante Investitionen eröffnen dir weitere Möglichkeiten, die Steuererklärung vorteilhafter zu gestalten. Darüber hinaus eröffnet dir die Umsatzsteuererklärung bisweilen sogar die Erstattung pauschaler Vorsteuern ohne Belege. Eines ist also klar: Deine Firma als Kleingewerbe zu strukturieren, bietet dir in Bezug auf die Steuer einen beträchtlichen Wert.

Versteckte Betriebsausgaben

Vielen Einzelunternehmern fällt es schwer, betriebliche und private Ausgaben voneinander zu unterscheiden. Zu oft verschwimmen die Grenzen zwischen diesen beiden Bereichen, zumal damit meist ein praktischer Nutzen verbunden ist.

Im Zuge eines privaten Einkaufs legst du auch noch Artikel aus deinem Betriebsbedarf in den Einkaufswagen und schon lassen sich die beiden Bereiche kaum noch unterscheiden.

Denkbar ist auch, dass du mit einem Bekannten, der ebenfalls selbstständig ist oder ein Gewerbe betreibt, zu eigentlich privaten Zwecken in ein Restaurant gehst. Im Laufe des Gesprächs kommt ihr allerdings auch auf Geschäftliches zu sprechen und wieder gehen Privates und Betriebliches Hand in Hand.
Was aber kannst du aus diesen Erfahrungen lernen und wie setzt du sie gewinnbringend in die Praxis um?

Die richtige Planung

Du kannst dem Finanzamt deine Ausgaben schon dann anzeigen, wenn du noch gar kein Gewerbe angemeldet hast. Wenn du dich beispielsweise im November dieses Jahr entscheidest, ab Januar selbstständig zu werden bzw. eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen, kannst du dem Finanzamt die dieses Jahr entstandenen Kosten bereits mitteilen.

Dabei handelt es sich um die sogenannten vorweggenommenen Betriebsausgaben. Diese damit verbundenen Verluste für dein Kleingewerbe verrechnet das Finanzamt mit deinen anderen Einkünften.

Die typischen Kosten

Gegenüber dem Finanzamt müssen sämtliche Kosten angezeigt werden, die in Verbindung mit einer geplanten Selbstständigkeit angefallen sind. Dazu zählen Gründerseminare und der Transport zu diesen, Telefonate, Literatur oder Arbeitsmittel wie Computer und Möbel.

Für die Erklärung der typischen Kosten ist die Vorlage von Belegen für gewöhnlich nicht erforderlich. Alles, was du tun musst, ist deine Betriebseinnahmen mit den -ausgaben zu verrechnen, daraus den Gewinn zu ermitteln und diesen dem Finanzamt mitzuteilen.

Solltest du in dieser Rechnung auch die vorweggenommenen Betriebseinnahmen berücksichtigen, sind der Einkommenssteuererklärung die entsprechenden Belege beizufügen, im Falle der Selbstständigkeit mit der Anlage S, für den Gewerbebetrieb mit der Anlage G.

Wann musst du keine Umsatzsteuer zahlen?

Vielen Unternehmern bereitet die Umsatzsteuer Probleme. Sicher fragst auch du dich, inwiefern du sie als Existenzgründer zu beachten hast. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen auch Umsatzsteuer entrichten, wird sie doch auf sämtliche Konsumgüter und Dienstleistungen aufgeschlagen. In § 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) werden dennoch einige Ausnahmen genannt:

  • Grundstücksverkäufe-, -vermietungen und -verpachtungen
  • Versicherungen und Umsätze von Versicherungsvertretern
  • medizinische Dienste
  • Krankentransporte
  • Betreuung und Pflegeleistungen
  • etc.

Für Kleinunternehmer gilt jedoch eine besondere Regelung, sodass die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer selbst dann befreit, wenn du keine der in § 4 UStG aufgeführten Tätigkeiten ausübst.

Der Kleinunternehmer

Hast du mit deiner selbstständigen Tätigkeit im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient und wirst auch im laufenden Jahr nur Umsätze von maximal 50.000 Euro verzeichnen, so giltst du als Kleinunternehmer und kannst dich entsprechend beim Finanzamt mit deinem Gewerbe anmelden.

Mit diesem Status winkt dir eine enorme Entlastung hinsichtlich deines Arbeitsaufwands. Die Steuererhebung, Bereinigung durch die bezahlte Vorsteuer, die regelmäßigen Steuererklärungen sowie die Zahlung an das Finanzamt entfallen für dich als Kleinunternehmer vollständig.

Auch deine privaten Kunden profitieren, denn sie müssen keine Mehrwertsteuer bezahlen. Gleichzeitig verschafft dir diese Tatsache einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten.

Wann musst du keine Gewerbesteuer zahlen?

Jeder Gewerbetreibende muss grundsätzlich die Gewerbesteuer für seinen Gewinn bzw. Ertrag entrichten. Erfordert die Ausübung deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein, so liegt es nahe, dass auch du von dieser Pflicht betroffen bist. Dennoch sind manche Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

An dieser Stelle gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Solltest du Einzelunternehmer oder Teil einer Personengesellschaft sein und einen Jahresgewinn erwirtschaften, der unterhalb dieser Grenze liegt, so musst du die Gewerbesteuer nicht entrichten. Für sämtliche Kapitalgesellschaften gilt diese Ausnahmeregelung jedoch nicht.

Sie haben die Möglichkeit, den Unternehmerlohn als Betriebsausgabe abziehen zu dürfen. Kleinunternehmer steht diese Option nicht offen, weshalb der Freibetrag als Ausgleich dient. Neben Kleinunternehmern sind auch Freiberufler wie Ärzte, Journalisten oder Steuerberater sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbesteuer befreit.

Wie sparst du bei der Einkommenssteuer?

Für die Einkommenssteuer gilt Jahr für Jahr das gleiche Motto: Je höher dein Einkommen ist, desto wichtiger ist die Qualität deines Steuerberaters. Doch lasse dich davon nicht in die Irre führen. Auch als Kleinunternehmer oder Geringverdiener ist besondere Aufmerksamkeit bei der Einkommenssteuer unerlässlich.

Einspruch gegen Steuerbescheide erheben

Angaben des Bunds der Steuerzahler zufolge ist jede dritte Steuererechnung fehlerhaft. Sei es, dass nicht alle Aufwendungen als Werbekosten oder Sonderausgaben deklariert, Freibeträge nicht anerkannt oder schlicht etwas vergessen wurde, die Rechnungen sind selten vollständig.

Solltest auch du nachträglich noch eine wichtige Quittung finden, lohnt es sich, gegen die bereits eingereichte Steuererklärung Einspruch zu erheben. Auf diese Weise kann sie noch berücksichtigt werden – und du sparst dir Einkommenssteuern.

Verlorene und ausgebliebene Belege

Einen Beleg zu verlieren, kann durchaus einmal passieren. Möglicherweise wurde er dir auch einfach nicht ausgestellt. In einem solchen Fall solltest du für dich selbst jedoch eine eigene Quittung erstellen, um über einen Rechnungsbeleg zu verfügen. Derartige Belege kannst du dann bei der Erklärung der Einkommenssteuer einreichen und sie vom steuerrelevanten Einkommen abziehen lassen.

Senkung der Einkommenssteuer

Du kannst eine Vielzahl von Ausgaben von deiner Einkommenssteuer absetzen lassen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für eine Renovierung deiner Wohnung, sofern diese nicht der Vermieter selbst trägt. Auch die Kosten für einen Prozess, der für dich eine Existenzfrage bedeutet, kannst du von der Einkommenssteuer abziehen.

Dass die Ausgaben für eine Erstausbildung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können, dürfte dir vielleicht bekannt sein. Doch auch die Kosten für die Unterstützung bereits erwachsener Kinder oder deiner Eltern lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von ihr abziehen.

Im Allgemeinen lohnt es sich, die Webseite deines Finanzamtes regelmäßig zu überprüfen. Oftmals werden dort Tipps gegeben, wie du noch mehr an Einkommenssteuern sparen kannst, insbesondere, wenn sich bestimmte Vorschriften geändert haben.

Falls du auch die Kosten für einen Steuerberater sparen möchtest, solltest du zumindest deine Steuern online oder mithilfe einer Software ausrechnen lassen. In diesem Zuge erhältst du meist wertvolle Tipps, was die Höhe der Abzüge für das entsprechende Steuerjahr betrifft. Diese werden nämlich Jahr für Jahr aufs Neue festgelegt.

Fazit

  • Der Status als Kleinunternehmer bietet dir wichtige Steuervorteile
  • Plane deine Betriebsausgaben genau und dokumentiere sie
  • Dank des Freibetrags kannst du dich unter bestimmten Umständen sowohl von der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer befreien lassen
  • Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, deine Einkommenssteuer zu senken. Mache beispielsweise eine Erstausbildung geltend oder ziehe Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen ab

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Online Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen und Kosten sparen

Online Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen

Wie füllt man das Formular für eine Gewerbeanmeldung online aus?

Die Gründung deines Kleingewerbes musst du beim Gewerbeamt anmelden. Das ist jedoch gar nicht so einfach, wie du vielleicht denkst. Um alles richtig zu machen, solltest du diesen Artikel lesen.

So einfach es an sich ist, ein Gewerbe zu gründen, so mühselig kann bisweilen seine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt sein. Ein jedes Gewerbe ist jedoch von dieser Anmeldepflicht betroffen, egal, um welche Art des Unternehmens es sich handelt.

Um in diesem Prozess Zeit zu sparen, gibt es ein spezielles Formular, das auch online ausgefüllt werden kann.
Worauf aber muss dabei geachtet werden?

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

Gemäß § 14 GewO (Gewerbeordnung) muss man eine selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Davon ausgenommen sind Freiberufler, also beispielsweise Ingenieure, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Auch für Land-, Forst- und Fischwirte gilt diese Vorschrift nicht.
Als Grundvoraussetzung gilt das gewerbliche Handeln, das heißt, die Verfolgung von Gewinnabsicht.

Eine Anleitung zur Gewerbeanmeldung

Um dein Gewerbe anzumelden, musst du dein Anmeldeformular beim Gewerbeamt einreichen. Dies kann entweder auf postalische Wege oder (in den meisten Städten) online erfolgen.

Damit du genau über die Gegebenheiten des für dich zuständigen Amts Bescheid weißt, solltest du entweder bei der Stadtverwaltung anrufen oder einen Blick auf ihre Webseite werfen.

Solltest deine Selbstständigkeit anmeldepflichtig sein, also weder zu den genannten Fallgruppen zählen noch in den Freibetrag von 17.500 Euro pro Jahr fallen, musst du das Formular zur Datenerfassung ausfüllen. Dazu gehst du zu deinem örtlichen Gewerbeamt und weist dich mithilfe deines Personalausweises aus.

Falls du den Prozess lieber online durchführen möchtest, wird ein spezieller Verifizierungsprozess deiner Person durchgeführt. Anschließend werden dir weitere Formulare zugesandt, beispielsweise ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Das Formular zur Gewerbeanmeldung

Angaben zum Betriebsinhaber

Feld 1 und Feld 2 kannst du als Kleinunternehmer ignorieren, sie betreffen lediglich jene Betriebe, die im Handelsregister oder dem Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind. Für eine OHG sind hier die weiteren Gesellschafter zu benennen, der Registereintrag wird in Feld 2 angegeben.

Angaben zur Person

Die Felder 3 bis 9 sind eigentlich selbsterklärend. Hier trägst du persönliche Daten, beispielsweise zu deinem Namen, deiner Anschrift oder deinem Geburtsdatum an. Im Gegensatz zu den ersten beiden Feldern betreffen sie auch dich als Kleinunternehmer. Achte unbedingt darauf, sämtliche Daten so einzutragen, wie sie in deinem Personalausweis stehen.

Angaben zum Betrieb

Die Felder 10 und 11, die Angaben zum Betrieb, müssen Kleingewerbetreibende wie du nicht ausfüllen. Unternehmen einer anderen Rechtsform müssen hier die Zahl ihrer Gesellschafter (Personengesellschafter) angeben, in Feld 11 vertretungsberechtigte Personen, sofern vorhanden.

Anschriften (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)

Lass dich nicht durch die vermeintliche Fülle an Informationen der Felder 12 bis 26 abschrecken. Eigentlich ist alles ganz einfach, vor allem als Kleinunternehmer, denn nur einige der Felder finden auf dich Anwendung. In Feld 12 schreibst du die Anschrift des Standorts deines Gewerbes.

Solltest du in erster Linie von zu Hause aus arbeiten, gibst du dementsprechend deine Heimadresse an. Hast du die Betriebsstätte gewechselt und warst früher von einer anderen Anschrift aus tätig, musst die dies in den Feldern 13 und 14 kenntlich machen, ansonsten bleiben sie leer.

Besondere Aufmerksamkeit ist Feld 15 zu widmen. Darin definierst du die Tätigkeit, die mit deinem Kleingewerbe ausgeübt werden soll. Eine genaue Ausdrucksweise ist entscheidend, schließlich können zu allgemein gehaltene Anträge abgelehnt werden. Sei daher so spezifisch wie nur möglich.

Gleichzeitig ist es jedoch möglich, mehrere Tätigkeiten auf einmal auszuüben. Indem du sie gleich mit dem ersten Formular anmeldest, sparst du Geld, denn etwaige Nachträge zu einem späteren Zeitpunkt bedeuten stets auch zusätzliche Kosten.

In Feld 16 machst du deutlich, ob es sich bei deiner Gewerbetätigkeit um einen Nebenverdienst handelt. Als Kleinunternehmer lautet die Antwort darauf grundsätzlich ja.

Feld 17 ist für das Datum deines Geschäftsbeginns vorgesehen. Dieses Datum kann mit dem deiner Antragsstellung übereinstimmen oder aber noch in der Zukunft liegen.

Die Frage nach der Art des angemeldeten Betriebes in Feld 18 zielt darauf ab, ob deinerseits eine Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) besteht. Neben diesen Möglichkeiten kannst du auch das Kästchen Sonstiges ankreuzen.

In Feld 19 wird die Zahl deiner Mitarbeiter angegeben.
Für gewöhnlich beschäftigen Kleinunternehmern jedoch keine zusätzlichen Angestellten, sodass du dementsprechend die Option Keine auswählen solltest.

Für weitere Angaben sind die Felder 20 bis 26 vorgesehen. Darin wird die Art des Unternehmens genauer beschrieben. Dies kann versteckte Folgen haben, schließlich werden für ein Reisegewerbe für gewöhnlich keine Geschäftsräume benötigt. Folglich kannst du eine Nutzung dann auch nicht von der Steuer absetzen.

Die Hauptniederlassung wird so in Feld 20 vermerkt, das heißt, es bestehen keine weiteren Gewerbe. In Feld 24 dann machst du deutlich, dass es sich bei deinem Unternehmen um eine Neugründung handelt.

Sonderregelungen

Du benötigst für die Ausübung deiner anzumeldenden Tätigkeit eine Erlaubnis? Dann musst du in den Feldern 28 und 29 angeben, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe bzw. ein solches handelt, für das es spezifische Zulassungsvorschriften gibt. Dazu zählen unter anderem die folgenden Betriebe:

  • Gastronomie
  • Handwerk
  • Immobilienmakler
  • Pflegedienst
  • Versicherungsvermittler
  • Waffenproduktion

Die Felder 30 und 31 müssen nur ausgefüllt werden, wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung hast.

Abschließend versiehst du das Formular noch mit dem Datum und deiner Unterschrift.

Besonderheiten des Online-Formulars

Die Anmeldung deines Kleingewerbes auf dem Online-Weg, beispielsweise per PDF-Formular, hält einige Eigenheiten bereit. So musst du hier beispielsweise deinen zu erwartenden Jahresumsatz schätzen. Dabei gehst du am besten konservativ vor.

Für die Mitgliedschaft in der IHK gilt eine Befreiung von der Beitragszahlung, wenn der eigene Gewinn eine Schwelle von 5.200 Euro nicht überschreitet. Solltest du einen erwarteten Gewinn angegeben haben, der über dieser Grenze liegt, am Ende jedoch weniger erwirtschaftet haben, musst du den Mitgliedschaftsbeitrag von der IHK zurückfordern. Dies kann sich unnötig mühselig gestalten. Schätze den Gewinn daher lieber defensiv.

Für Existenzgründer gilt an dieser Stelle eine Sonderregelung. Sofern du als solcher nicht im Handelsregister eingetragen bist, wirst du für die ersten beiden Jahre von Grundbeitrag und Umlage befreit. Dazu darf dein Gewerbeertrag 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Die Kosten des Formulars zur Gewerbeanmeldung

Die Kosten, die mit dem Formular zur Gewerbeanmeldung verbunden sind, bewegen sich im Rahmen von 20 bis 60 Euro. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und liegen beispielsweise in Hessen bei 30 Euro. Eine GbR muss diese Summe für jeden Gründer einzeln hinblättern, sie also mindestens zweimal zahlen.

Falls du mit deinem Unternehmen umziehst, muss dies ebenfalls mithilfe eines neuen Formulars angemeldet werden, für das auch der volle Preis anfällt. Eine solche Ummeldung kann für gewöhnlich auch online per PDF-Formular gemacht werden.

Fazit

Mit der richtigen Vorgehensweise ist es kein Hexenwerk, das Formular zur Gewerbeanmeldung auszufüllen:

  • Finde heraus, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst
  • Wende dich an dein Gewerbeamt und weise dich aus, um das Formular ausfüllen zu können
  • Falls du das Formular online bearbeiten möchtest, musst du dich verifizieren lassen. Die meisten Städte, aber nicht alle, bieten diese Option an
  • Fülle das Formular mit Sorgfalt aus und vermeide Fehler, denn diese können später teuer werden
  • Beachte die weiteren Formulare, die dir das Amt zukommen lässt

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Wie viel darf man beim kleinen Gewerbeschein verdienen?

Kleiner Gewerbeschein

Für ein Gewerbe benötigst du grundsätzlich einen Kleingewerbeschein. Diese Angelegenheit ist allerdings nicht immer leicht zu überblicken. In unserem Inhalt finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich gewerbe anmelden können. Mit diesen Tipps gelingt es dir mühelos.
Weitere nützliche Tipps findest du unter https://gewerbeanmeldung.com

Der kleine Gewerbeschein


Um dein eigenes Gewerbe anmelden zu können, brauchst du einen Gewerbeschein. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für jeden, egal, ob es sich um ein großes oder kleines Unternehmen handelt.

Lediglich Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen. Damit sind beispielsweise Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Architekten gemeint. Wer in der Urproduktion tätig ist, benötigt ebenfalls keinen Gewerbeschein.

Darunter verstehe man Erwerbstätigkeiten, die mit der Gewinnung von rohen Naturerzeugnissen zu tun haben, also beispielsweise die Land- und Forstwirtschaft sowie den Bergbau.

Wofür benötigst du eine Kleinegewerbeschein?

Um den Schritt in die Selbstständigkeit wagen zu können, geht für dich kein Weg am Gewerbeschein vorbei. Dabei handelt es sich um die Gewerbeanmeldung, die dir die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt.

Diese Erlaubnis gilt allerdings nur für die Tätigkeiten, die du auch in der Anmeldung aufgeführt hast. Jede zusätzliche Tätigkeit bedarf der Anmeldung.

Inwiefern unterscheidet sich der Kleinegewerbeschein vom Gewerbeschein?

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach. Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Kleinegewerbeschein und einem Gewerbeschein. Dabei handelt es sich ganz einfach um die Gewerbeanmeldung, die für sämtliche Unternehmen gleich ist.

Lediglich die jeweils gewählte Rechtsform führt zu Besonderheiten beim Ausfüllen des Formulars. Als Kleinunternehmer musst du bestimmte Felder nicht ausfüllen, die bei der Anmeldung einer GmbH beispielsweise erforderlich sind.

Die Kosten des Gewerbescheins

Nicht nur die Anmeldung und das Formular für die Gewerbeanmeldung sind bei kleinen und großen Unternehmen gleich, auch die anfallenden Kosten stimmen überein.

Es wird eine Bearbeitungsgebühr angesetzt, deren Kosten sich zwischen 15 und 70 Euro bewegen und die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Die Anmeldung erlaubnispflichtige Gewerbe ist bisweilen mit zusätzlichen Kosten verbunden, da bestimmte Nachweise, Zeugnisse oder Auszüge eingereicht werden müssen. Ihre Beschaffung sorgt für weitere finanzielle Aufwendungen.

Kleingewerbe haben in der Regel jedoch nicht mit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu tun, sodass du dir diese Kosten wohl sparen kannst.

Die Steuern für ein Kleingewerbe

Die steuerlichen Pflichten für dich als Kleingewerbetreiber sind im Einkommensteuergesetz und in der Abgabenordnung festgehalten. Die Verpflichtungen sind dabei jedoch überschaubar, da Kleingewerbe steuerlich und verwaltungstechnisch entlastet werden sollen.

Sofern dein Jahresumsatz, also deine umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen, eine Summe von 17.500 Euro nicht übersteigt, giltst du als Kleinunternehmer.

Mit diesem Status bist du sowohl von der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer befreit und zahlst lediglich die Einkommenssteuer. Gemäß § 15 EStG fällt diese für Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb an. Die Entrichtung dieser Steuer basiert auf der jährlichen (privaten) Einkommenssteuererklärung, die auch Arbeitnehmer einreichen müssen.

Überschreitet dein Umsatz 17.500 Euro pro Jahr, hast du die Umsatzsteuer-Regelbesteuerung zu beachten. Ab einem Jahresumsatz von mehr als 25.000 Euro jährlich gilt außerdem noch die Gewerbesteuer. Im zweiten Jahr beläuft sich die Umsatzgrenze auf ganze 50.000 Euro.

Dein Kleingewerbe online anmelden

Die Frage, ob du dein Kleingewerbe auch online anmelden kannst, hängt in erster Linie von deinem Standort ab. Die meisten Städte Deutschlands bieten dir einen Online-Service, mithilfe dessen du den Gewerbeschein online beantragen kannst.

Dazu musst du ebenso wie bei der Anmeldung vor Ort sämtliche erforderlichen Dokumente einreichen. Glücklicherweise ist die Anmeldung eines Kleingewerbes sowohl online als auch persönlich deutlich einfacher als die eines größeren Gewerbes, da du bestimmte Unterlagen wie beispielsweise den Registerauszug nicht vorlegen musst.

Solltest du nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, musst du dem Onlineantrag deine Aufenthaltsgenehmigung entweder als PDF oder Bilddatei beifügen.

Die Vorteile der Online-Anmeldung

Dein Kleingewerbe online anzumelden, gibt dir deutlich mehr Flexibilität als die persönliche Variante. Die Anmeldung über das Internet kannst du zu jeder Zeit durchführen und musst noch dazu keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen.

Es gilt zu beachten, dass jedes Gewerbeamt über eigene Regelungen und Arbeitsabläufe verfügt, sodass du bei deinem zuständigen Amt möglicherweise einen Termin vereinbaren musst.

Der Gewerbeschein als Student

Grundsätzlich ist es für dich als Student ausreichend, ein Kleingewerbe anzumelden, da du die selbstständige Tätigkeit wohl lediglich begleitend zum Studium ausüben wirst. Dennoch musst du darauf achten, die Verdienstgrenze von 17.500 Euro nicht zu überschreiten.

Somit kannst du etwa 1.450 Euro pro Monat einnehmen, ohne zusätzlichen Aufwand in Form der Bilanzbuchführung, Steuergaben oder Vorsteuern zu haben. Ein weiterer privilegierter Status als Student ist der des Freiberuflers. Da diese Tätigkeit sich auf Berufe bezieht, die eine höhere Bildung erfordern, harmoniert sie sehr gut mit dem Studentenleben.

Betroffen sind insbesondere wissenschaftliche Berufe, künstlerische und publizistische Arbeiten sowie persönliche Dienstleistungen, beispielsweise lehrende oder beratende Tätigkeiten.

In einem solchen Falle ist die Buchführung noch einfacher als bei einem Kleingewerbe: Du musst lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.

Der Einfluss auf Bafög und Kindergeld

Du kannst als Student und Kleingewerbetreibender im Nebenberuf weiterhin Bafög beziehen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 5.400 Euro brutto bleibt die Höhe der Zahlungen unverändert. Sollte dieser Betrag jedoch überschritten werden, kommen Abzüge auf dich zu.

Noch dazu besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Bafög-Amt bezüglich deiner Tätigkeit. Beim Kindergeld hast du mit deinem Kleingewerbe keinerlei Konsequenzen in Kauf zu nehmen.

Der Anspruch besteht unverändert, sofern du noch nicht über eine abgeschlossene Erstausbildung (also ein Studium oder eine Berufsausbildung) verfügst und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Die Einkommensgrenze für das Kindergeld wurde im Jahre 2012 abgeschafft.

Der Anspruch auf Bafög und Kindergeld ist jedoch an eine weitere Bedingung geknüpft: Du musst die Beschäftigung während des Semesters in einem Umfang von maximal 20 Stunden pro Woche ausüben. Während der Semesterferien darfst du auch Vollzeit arbeiten, allerdings ist dafür ein Zeitraum 26 Wo­chen bzw. 182 Ka­len­der­ta­ge im Jahr vorgesehen.

Fazit

  • Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied zwischen einem kleinen Gewerbeschein und einem Gewerbeschein
  • Als Kleingewerbetreibender kannst du einige steuerliche Vereinfachungen in Anspruch nehmen
  • Mit dem Status als Kleinunternehmer bist du von der Umsatz- sowie der Gewerbesteuer befreit
  • Die Online-Anmeldung deines Gewerbes spart dir Zeit und gibt dir Flexiblität

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Was muss man tun, um ein Kleingewerbe online anmelden zu können?

Kleingewerbe online anmelden

Möchtest du dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies auf den herkömmlichen Weg mit Formular und Gang zum zuständigen Amt tun. Inzwischen bieten aber viele Gemeinden und Bundesländer einen eigenen Onlineservice zur Gewerbeanmeldung an. Die Anmeldung benötigt dieselben Unterlagen wie das Standardverfahren. Mit unserer Hilfe und Tipps erledigst du die Anmeldung deines Kleingewerbes online einfach und schnell.

Anmeldemöglichkeiten für ein Kleingewerbe


Möchtest du ein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies inzwischen auf verschiedene Weise erledigen. Standardmäßig kannst du das Anmeldeformular direkt vor Ort bei deinem zuständigen Amt ausfüllen.

Manche Gewerbeämter verlangen, dass die Person, welche das Gewerbe betreiben möchte, persönlich bei ihnen erscheint. Andere Ämter hingegen ermöglichen dir, dass du das Formular sowie alle notwendigen Unterlagen schriftlich per Post einsendest. Somit musst du nicht immer persönlich beim Gewerbeamt auftreten.

Grundsätzlich bieten inzwischen viele Gewerbeämter das Anmeldeformular für ein Gewerbe online an. Dadurch kannst du das Formular zuhause in Ruhe ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken.

Die persönliche Unterschrift ist bei jeder Vorgehensweise notwendig, da die Anmeldung sonst nicht akzeptiert wird. Kannst du nicht zum zuständigen Gewerbeamt fahren oder ist der Postweg für dich nicht möglich, kannst du gegebenenfalls ebenso eine Onlinemeldung durchführen.

Die Onlineanmeldung eines Kleingewerbes ist aber nicht überall möglich. Nicht alle Gemeinden und Bundesländer akzeptieren eine reine Onlineanmeldung, da beim Onlineformular eine persönliche Unterschrift benötigt wird.

Möchtest du wissen, in welchen Bundesländern du dein Gewerbe online anmelden kannst, kannst du entweder selbst recherchieren oder unsere Dienste in Anspruch nehmen. Wir helfen dir, deine Onlineanmeldung durchzuführen und geben dir Tipps, wo es möglich ist.

Ist eine Anmeldepflicht vorhanden?

In Deutschland gilt generell eine Anmeldepflicht für alle Unternehmen. Somit musst du verpflichtend dein Klein Gewerbe anmelden. Lediglich eine Ausnahme besteht bei den sogenannten Freien Berufen.

Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung, wodurch bei ihnen eine Anzeigepflicht einer Gewerbeausübung per Gesetz entfällt. Freiberufler müssen somit weder ihr Gewerbe anmelden noch eine Gewerbesteuer zahlen. Unter anderem zählen zu den Freiberufen

  • Apotheker
  • Schriftsteller
  • Ärzte
  • Berater
  • Designer
  • Rechtsanwälte
  • Künstler

Bist du dir nicht sicher, ob du zu den Freiberufen gehörst, kannst du beim zuständigen Finanzamt hinterfragen. Selbstverständlich kannst du dich auch an uns wenden. Wir erklären dir, was ein freier Beruf ist und ob deine Tätigkeit somit unter die Anmeldepflicht fällt oder ob du das Gewerbe nicht anmelden musst.

Neben den freien Berufen gibt es die Gruppe der sogenannten Urproduktion. Gleichzeitig entfällt für diese eine Anmeldepflicht als Gewerbe. Die Urproduktion beinhaltet vorwiegend

  • Landwirtschaft
  • Fischzucht
  • Fischerei sowie ähnliche Tätigkeiten
  • Viehzucht

Auch hier musst du dein Gewerbe weder vor Ort noch online anmelden. Jedoch ist eine Anmeldung beim Finanzamt und eigenen Kassen notwendig.

Kosten für eine Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist nicht kostenlos. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um ein großes oder ein kleines Unternehmen handelt. Möchtest du dein Kleingewerbe offiziell anmelden, fallen allerdings keine hohen Kosten an.

Die tatsächlichen Gebühren unterscheiden sich allerdings je nach Gemeinde. Manche Gemeinden verrechnen eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro. In ganz Deutschland können zugleich maximal 60 Euro an Anmeldegebühr verrechnet werden, wobei dies eher die Ausnahme ist.

Mit den Anmeldekosten ist die Gewerbeanmeldung jedoch häufig nicht abgeschlossen. In manchen Fällen bzw. je nach Art des Gewerbes kann es möglich sein, dass du bei der Anmeldung mit Mehrkosten durch zusätzliche Unterlagen rechnen musst.

Benötigst du beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, musst du diese extra bezahlen. Sämtliche Unterlagen musst du gesondert anfordern und auch extra bezahlen. Folglich können die tatsächlichen Kosten für die Anmeldung deines Kleingewerbes die Anmeldegebühr überschreiten.

Vorteile einer Onlinenanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung online bekommst du im Gegensatz zur Standardanmeldung einige Vorteile. Vorwiegend handelt es sich bei der Anmeldung über das Internet über ein äußerst zeitsparendes Verfahren.

Während du bei der Standardanmeldung direkt zum Amt fahren und somit viel Zeit allein für den Fahrtweg investieren musst, kannst du dein Gewerbe ganz einfach und schnell zuhause in deiner Freizeit und zu jeder beliebigen Tageszeit anmelden. Vor allem musst du nicht auf einen schnellen Termin hoffen, da eine Vielzahl an Ämter die Anmeldung nur mit vorgemerktem Termin durchführen.

Zugleich umgehst du mit der Onlineanmeldung die verschiedenen Vorgehensweisen der einzelnen Ämter, Städte und Regionen. Während manche Ämter einen fixen Termin mit dir vereinbaren, benötigst du bei anderen wiederum keinen.

Bist du berufstätig, hilft dir die Anmeldung deines Gewerbes über das Internet folglich, den Amtsweg leicht zu umgehen. Hast du beispielsweise nur abends oder am Wochenende Zeit, kannst du die Anmeldung auch zu diesen Zeitpunkten ohne Termin durchführen.

Kleingewerbe anmelden online Schritt für Schritt

Um ein Klein Gewerbe anmelden zu können, solltest du schrittweise vorgehen. Bei Fragen und Problemen stehen wir dir mit unseren Service jederzeit zur Verfügung. Somit solltest du nicht zögern und dich an uns wenden.

Mit unserer Checkliste hier erhältst du bereits zu Beginn einen Leitfaden, an welchen du dich halten kannst. In unserem Leitfaden sind sämtliche wichtigen Punkte für Jungunternehmer vermerkt, welche zu einer erfolgreichen Anmeldung führen.

Bist du unsere Checkliste durchgegangen und hast dich im Vorfeld erkundigt, welche Unterlagen du benötigst, um dein Kleingewerbe anmelden online zu können, musst du das Anmeldeformular ausfüllen. Bei der Gewerbeanmeldung online müssen sämtliche benötigten Unterlagen vor der Durchführung vorliegen.

Folglich musst du alle Dokumente und anderen Unterlagen im Vorfeld besorgen und einscannen. Wir und dein zuständiges Amt helfen dir, falls du nicht wissen solltest, welche Dokumente und Nachweise für dein Gewerbe notwendig sind.

Kleingewerbe mit einer juristischen Person als Geschäftsführer beispielsweise benötigen einen Registerauszug. Führungszeugnisse oder sonstige Nachweise werden ebenso des Öfteren angefordert.

Bei Gewerbe mit Eintrag im Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister musst du die Dokumente und Unterlagen als Anhang bei der Onlineanmeldung beifügen. Auch bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe darfst du auf die Dokumente nicht vergessen, da sonst deine Anmeldung nicht bearbeitet werden kann.

Meldest du dein Gewerbe ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft an, musst eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Diese kannst du als Bild- oder PDF-Datei anfügen.

Neben den bereits erwähnten Unterlagen benötigst du für eine Onlineanmeldung in der Regel einen Personalausweis, die Zustimmungserklärung der Gesellschafter, das Beiblatt über die Vertretungsberechtigungen.

Gleichzeitig kann ein Meisterbrief oder ein anderer Nachweis der beruflichen Qualifikation angefordert werden. Du musst anschließend nur das Onlineformular alleine oder mit unserer Hilfe ausfüllen und mitsamt allen Dokumenten und Nachweisen abschicken. Fehlen dir einige Dokumente, kannst du sie gegebenenfalls per Post oder persönlich nachreichen.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes online ist aktuell noch nicht überall möglich. Unter anderem ist es dir erlaubt, dein Gewerbe über das Internet in folgenden Bundesländern anzumelden:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein

Kleingewerbe online anmelden mit Leichtigkeit

Planst du, ein Kleingewerbe zu gründen, musst du es in Deutschland verpflichtend anmelden. Hierzu stehen dir der Postweg, die Anmeldung vor Ort im zuständigen Amt sowie in manchen Bundesländern online zur Verfügung.

Bei der Onlineanmeldung musst du das Anmeldeformular über das Internet ausfüllen und alle notwendigen Dokumente beifügen. Anders als bei der Anmeldung beim Amt kannst du diese zwar ohne festen Termin an einem beliebigen Datum oder zu einer beliebigen Uhrzeit durchführen.

Allerdings hast du keine Hilfe zur Verfügung. Treten trotzdem Fragen oder Probleme auf oder benötigst du eine Hilfe beim Ausfüllen oder generellen Anmeldung, kannst du dich an uns wenden. Wir helfen dir, deine Onlineanmeldung für dein Gewerbe ordnungsgemäß abzuwickeln.

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Wo Gewerbe anmelden im Rathaus oder Gewerbeamt

Wo Gewerbe anmelden

Wo in Deutschland ein Kleingewerbe richtig anmelden

In Deutschland herrscht für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Obwohl zwischen verschiedenen Gewerben wie einem Handelsgewerbe und einem Kleingewerbe unterschieden wird, musst du als Unternehmer die Anmeldung korrekt und rechtzeitig durchführen. In den meisten Gemeinden fungieren das Finanzamt oder die Handelskammer als Anmeldeort. Doch auch im Rathaus kannst du den Betrieb und die Gründung deines eigenen Gewerbes offiziell bekannt geben.

Anmeldung eines Kleingewerbes


Bevor du dich erkundigst, wo du dein Gewerbe in deiner Gemeinde anmelden musst, solltest du zunächst feststellen, welche Art an Gewerbe du betreibst oder betreiben möchtest. Beispielsweise solltest du erfragen, ob du ein Handelsgewerbe oder ein Kleingewerbe führst oder als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitest.

Grundsätzlich handelt es sich bei jedem Gewerbebetrieb um einen Handelsbetrieb. Laut Definition im Handelsgesetzbuch giltst du als Kaufmann, sobald du ein Handelsgewerbe betreibst. Erfordert dein Unternehmen jedoch aufgrund seiner Art oder seines Umfangs keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, kann es als Kleingewerbe gelten.

Schritt für Schritt, um das Kleingewerbe anzumelden

Beispielsweise bist du ein Kleinunternehmer mit Kleingewerbe, wenn dein jährlicher Umsatz im ersten Geschäftsjahr lediglich 17.500 Euro und im darauffolgenden Jahr maximal 50.000 Euro beträgt.

Auch die alleinige Gründung eines Gewerbes sorgt dafür, dass du als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe betreibst. Entscheiden sich zwei Personen für ein gemeinsames Unternehmen, kann dies ebenso noch als Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden. Folglich entfällt hier die Handhabung als Handelsgewerbe.

Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister

Trägst du dich aber bereits zu Beginn ins Handelsregister ein, erlagst du den Status als Kaufmann. Als Folge führst du nun ein Handelsgewerbe. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgt per Gesetz durch einen Notar.

Der Notar beurkundet nicht nur den Gesellschaftsvertrag, sondern stellt zugleich weitere Dokumente aus. Diese werden im Anschluss beim Amtsgericht eingereicht.

Grundsätzlich dauert somit der Gründungsprozess eines Handelsgewerbes länger als jener eines Kleingewerbes. Zugleich kannst du jederzeit als Kleingewerbe starten und mit laufendem Wachstum ein Handelsgewerbe führen. Ab diesem Punkt musst du verpflichtend dein Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Ein Klein- oder Handelsgewerbe anmelden

Willst du ein Gewerbe eröffnen und planst es, zunächst als Kleingewerbe zu führen, musst du die Anmeldung bei bestimmten Ämtern durchführen. Mit der Anmeldung bei den Ämtern bekommst du gleichzeitig den Gewerbeschein, da die Kopie der Anmeldung als Gewerbeschein gilt. Dadurch musst du keinen Gewerbeschein beantragen, da du ihn automatisch nach der Gewerbeanmeldung bekommst.

Auch für ein Handelsgewerbe ist die Anmeldung bei den Ämtern Pflicht. Während der Handelsgewerbetreibende als Kaufmann sein Gewerbe ins Handelsregister eintragen und somit einen zusätzlichen Schritt tätigen muss, entfällt für den Kleinunternehmer diese verpflichtende Aufgabe.

Sowohl Kleingewerbetreibende wie Freiberufliche sind von der Eintragungspflicht ihres Unternehmens ins Handelsregister befreit. Willst du dennoch dein Gewerbe im Register eintragen lassen, kannst du dies jederzeit tun. Allerdings erhältst du durch diesen Schritt mehr Rechte und Pflichten.

Grundsätzlich kann die Anmeldung eines Klein- oder Handelsgewerbes beim

  • Gewerbeamt
  • Ordnungsamt

erfolgen. In manchen Städten werden die Ämter gesondert betrieben, wodurch du sie einzeln besuchen musst. Andere Städte wiederum bieten die Ämter im Rathaus, beim Bezirksamt oder beim Bürgeramt an.

Dadurch kannst du ebenso unter Umständen dein Gewerbe direkt im Rathaus anmelden. Ob das Rathaus in deiner Stadt oder in deiner Gemeinde diese Aufgabe ausführt, musst du rechtzeitig in Erfahrung bringen. Andere Ämter wie

  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaften
  • IHK oder HWK
  • Arbeitsamt und Krankenkasse

werden über deine Anmeldung informiert.

Den richtigen Anmeldeort wählen

Die Anmeldung für ein Kleingewerbe geschieht standardmäßig beim Gewerbeamt. Gehörst du zu den Freiberuflern, musst du dich allerdings direkt beim Finanzamt melden.

Durch die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Gemeinde kannst du gleichzeitig den Gewerbeschein beantragen. Das Gewerbeamt deiner Gemeinde befindet sich im Regelfall entweder in der Gemeindeverwaltung oder in der Stadtverwaltung, wodurch es ebenfalls im Rathaus sein kann.

Achten Sie darauf, das Formular die Gewerbeanmeldung richtig ausfüllen

Die Gewerbeanzeige findet hierbei persönlich oder auf dem Postweg statt. Willst du die Gewerbeanmeldung vornehmen, musst du das benötigte Formular und alle anderen Unterlagen dort einreichen.

Brauchst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich gleichzeitig immer an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir füllen mit dir gemeinsam das Anmeldeformular für dein Gewerbe aus und verraten dir gleichzeitig, welche zusätzlichen Unterlagen du benötigst. Zugleich findest du hier eine praktische Checkliste, welche dir bei der Gründung und Anmeldung eines eigenen Gewerbes behilflich sein kann.

Ein Gewerbeanmeldung Formular erhalten

Führst du das Gewerbe allein, musst du die Gewerbeanzeige selbstständig durchführen. Bei einer Partnerschaft kann jeder Partner die Anmeldung abwickeln. Manche Städte bieten inzwischen dabei nicht nur das Anmeldeformular, sondern den gesamten Anmeldeprozess online an.

Steht das Formular nicht online zur Verfügung, musst du zu deinem Gewerbeamt oder Ordnungsamt gehen und eines dort anfordern. Hierbei besteht der Vorteil, dass du es dort gleich wieder abgeben kannst.

Um den Fragebogen erhalten zu können, musst du jedoch meist einen Termin ausmachen und die Öffnungszeiten beachten. Selbstverständlich kannst du es mitnehmen und dann mit uns gemeinsam korrekt ausfüllen, wodurch du die Gewerbeanzeige ganz gemütlich und bequem von zuhause aus erledigen willst.

Bevor du dein Gewerbe anmeldest oder überhaupt ein Gewerbe eröffnen willst, solltest du prüfen, ob eine Genehmigung für das geplante Gewerbe notwendig ist. Manche Gewerbe wie etwa

  • Bauträger
  • Dachdecker
  • Altenpfleger
  • Maler und Lackierer
  • Glaser
  • Immobilienmakler
  • Zimmerer
  • Raumausstatter

benötigen eine eigene Genehmigung, damit der Unternehmer sein Gewerbe eröffnen kann. Nur wenn du alle Genehmigungen vorweisen kannst, kannst du die Gewerbeanmeldung vornehmen. Die IHK sowie die HWK helfen dir, falls du nicht wissen solltest, ob du eine Genehmigung benötigst. Zugleich kannst du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen, ob dein Gewerbe zu dieser Gruppe gehört.

Gewerbe beim Finanzamt anmelden

Hast du dein Gewerbe erfolgreich beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt angemeldet, folgt meist automatisch der nächste Schritt. Das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und teilt dir eine Steuernummer mit.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird zusätzlich benötigt, um innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen umsatzsteuerfrei erwerben sowie verkaufen zu können.

Die Nummer wird dabei vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Der Vorteil von automatisch zugesandten Fragebogen besteht darin, dass du nicht auf die Öffnungszeiten des Finanzamtes angewiesen bist.

Gewerbe mit Mitarbeitern eröffnen

Anders als ein Einzelunternehmen unterstehen Gewerbe mit Mitarbeitern bestimmten Regelungen. Du musst deine Angestellten bei der jeweiligen Krankenkasse melden.

Alle Meldungen, welche du bei der Krankenkasse tätigst, werden dabei nicht nur beim Eintritt des bzw. der Mitarbeiter fällig. Frag bei deiner zuständigen Krankenkasse nach, zu welchen Zeitpunkt du die Meldungen durchführen musst.

Die anfallenden Beiträge musst du danach nur noch fristgerecht überweisen. Für die Überweisung und weitere Meldefristen bieten die Krankenkassen häufig aktuelle Merkblätter, welche du in Anspruch nehmen kannst.

Gewerbeanmeldung an vielen Orten möglich

Mit der Eröffnung deines eigenen Handels- oder Kleingewerbes tritt für dich eine Meldepflicht bei deinem zuständigen Amt ein. Die Anmeldung deines Gewerbes jeglicher Größe findet standardmäßig

  • beim Gewerbeamt
  • beim Ordnungsamt

statt. Die Meldung beim Ordnungsamt bzw. Finanzamt ist hierbei vor allem für Handelsgewerbe verpflichtend, während Kleingewerbe diese freiwillig durchführen können. Die Meldung beim Finanzamt geschieht hingegen automatisch. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die Anmeldung schnell und einfach durchzuführen, damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß betreiben darfst.

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Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung in Mannheim?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Mannheim rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung in Mannheim: Haupt- oder Nebengewerbe?

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können.

Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Um ein Gewerbe in Mannheim anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt am Karl-Ludwig-Str. 28-30 in 68165.

Gewerbeamt: Ort oder Termin?

Beim Gewerbeamt muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen. Bei einem Termin hat man den Vorteil, dass man nicht allzu lange im Wartezimmer verbringen muss.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Mannheim?

Man muss bei der Gewerbeanmeldung damit rechnen, dass man etwas Geld dabei haben muss. Die Bearbeitungsgebühr liegt in Mannheim bei 20 bis 40 Euro. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Das muss jeder Gründer bezahlen. Außerdem ist es wichtig, dass man noch einige Unterlagen bei sich hat.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Wann benötigt man eine Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen muss man nicht selber beantragen, sondern erhält diesen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.

Auf diesem Fragebogen muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn man diesen in Anspruch nimmt und die Bedingungen, die mit der Regelungen einhergehen, erfüllt, dann gilt das Gewerbe auch als Kleingewerbe.

Fazit:

Ein Gewerbe in Mannheim kann man beim Gewerbeamt eröffnen. Dieses liegt auf der Karl-Ludwig-Str. 28-30 in 68165. Die Gewerbeanmeldung ist schnell getan und sollte auch rechtzeitig angemeldet werden.

Dafür füllt man das Formular zur Anmeldung aus und muss die notwendigen Unterlagen einreichen. Wenn man auch noch die entsprechende Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein wird benötigt und ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu können.