Kosten der Gewerbeanmeldung

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden.

Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Kann man auch Online anmelden?

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man muss ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt und kreuzt die Kleinunternehmerregelung an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.

Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.

Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreib

enden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Wie viel Gewinn kann man mit einem Kleingewerbe erwirtschaften?

Mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Kosten: Krankenkasse

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Kosten: Einkommensteuer

Man kann die Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Kosten: IHK

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Kosten: Handelsregister

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.

Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler?

Gewerbetreibende sind Leute, die beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden müssen. Freiberufler hingegen müssen lediglich beim Finanzamt erscheinen.

Nebengewerbe vs. Hauptgewerbe?

Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.

Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.

Selbstständige Wahl

Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.

Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Fazit:

Die Anmeldung eines Gewerbes kostet nicht so viel, wie man es sich in der Regel vorstellt. Man muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Regel rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes und kann sich auch je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

 

Für welches Gewerbe am Ende entscheiden?

Muss sich jeder Gewerbetreibende beim Gewerbeamt anmelden?


Ja, jeder, der ein ein Gewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus.

Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem beim Amt des Gewerbes dabei sollte man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Unabhängig davon, ob man nun Kleingewerber ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.

Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Monaten Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit man die zu bezahlenden Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.

Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?

Wir Leben in einer Zeit, in der das Internet uns auf der ganzen Welt ein stück näher gebracht hat. Menschen, die Kilometerweit von uns entfernt wohnen, können wir auf dem Smartphone ganz schnell per FaceTime anrufen.

Wir können Freelancer aus dem fernen Asien engagieren oder uns mit Leuten connecten, die nicht nur eine andere Sprache sprechen, sondern eine fast komplett andere Weltvorstellung besitzen. Der Siegeszug macht auch bei der Gewerbeanmeldung nicht halt.

In immer mehr Städten Deutschlands kann man die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir Stundenlang im Wartezimmer waren oder uns mühselig für einen freien Termin beim Gewerbeamt freuen konnten.

Mittlerweile geschieht das meiste Online. Das gute hierbei ist, das man nicht nur Kleingewerbe anmelden kann, sondern auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH mit der Online Anmeldung eröffnet werden können. Das ist bahnbrechend und gehört honoriert. Bei der Online Anmeldung benötigen wir die selben Dokumente, wie beim Amt des Gewerbes auch.

Wer kann ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Dann gibt es allerdings noch einige Ausnahmen, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Darunter sind unter anderem diejenigen, die zur Hobbyregelung gehören. Das sind Leute, die mit einer gewerblichen Tätigkeit kleines Geld verdienen dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Die Grenze hierbei liegt bei 410 Euro im Jahr.

Ebenfalls keine Gewerbeanmeldung durchführen müssen die Freiberufler. Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Auch entfällt durch die Gewerbepflicht die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Zu den freien Berufen gehören unter anderem sehr bekannte Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Schriftsteller,
  • Ingenieure,
  • Anwälte,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller,
  • und viele mehr.

Es ist daher gar nicht so verkehrt, erst einmal zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt.

Wie sieht das Gewerbeanmeldung Formular aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo macht man die Kleingewerbe Anmeldung?

Ein Kleingewerbe anmelden tut man, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat. Das klingt vielleicht paradox, doch so ist es am Ende. Denn, auch wenn man immer annimmt, dass ein Kleingewerbe bei der Gewerbeanmeldung angekreuzt werden kann, so ist dies nicht richtig.

Vielmehr kann man ein Kleingewerbe anmelden, nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man nämlich die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen. Dieser ist die Voraussetzung, damit man als kleines Gewerbe angesehen wird.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer abführen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Das Gewerbe anzumelden ist nur die halbe Miete. Denn dann kommen noch einige Kosten auf einen zu. Da die meisten Leser eher noch vor einer Gewerbeanmeldung stehen, sind zunächst die Bearbeitungsgebühren erwähnenswert.

Diese fallen allerdings nur bei der Gewerbeanmeldung an. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt unterscheiden. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn noch zusätzliche Dokumente verlangt werden. Sofern man ein Hauptgewerbe hat, ist es in der Regel so, dass man auch die eigene Krankenkasse selbst bezahlen muss.

Nach der Gewerbeanmeldung werden die Daten weiter geleitet, unter anderem an auch an die IHK. Auch bei der IHK muss man einige Gebühren zahlen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro pro Geschäftsjahr. Weitere Kosten gibt es allerdings nicht.

Es kann jedoch Mal vorkommen, dass man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, diese kann es in sich haben. Wenn Koorperationen oder Neuanschaffungen anstehen, kann es vorkommen, dass man diese auf einige Monate hinweg verschieben muss.

Doch noch ist nicht aller Tage Abend, zumindest dann, wenn man die Tipps von GewerbeAnmeldung.com zu Herzen nimmt. Als Personengesellschaft kann man der Beitragsrechnung nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Wir bieten eine IHK Gebühren Beratung an.

Bei dieser Kontrollieren ausgewählte Experten die Rechnung und schauen, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren.

Die Möglichkeit besteht, eine Garantie hingegen gibt es allerdings nicht. Doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer zeigen, dass die IHK Gebühren Beratung eine verlässliche Hilfe ist. Für weitere Informationen klicke hier.

Fazit:

Für welches Gewerbe man sich am Ende auch entscheiden sollte, Deutschland ist und bleibt ein gründerfreundliches Land. Bei der Anmeldung kann man nicht viel Falsch machen, denn die Beamten vor Ort helfen einem immer sehr gerne. Auch wenn man die Gewerbeanmeldung Online durchführen möchte, so kann man auf der Seite GewerbeAnmeldung viele nützliche Tipps erhalten.

 

Die Anmeldung eines kleinen Gewerbes richtig machen

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?


In den meisten Fällen muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorstellig werden. In einigen Städten kann es vielleicht auch Mal vorkommen, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Darüber sollte man sich also vorher ausgiebig informieren.

Beim Gewerbeamt zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Man muss unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.

Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man die eigene Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur das Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter auf hübschen wollen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?

Wann muss man die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen? In der Regel gar nicht! Es ist vielmehr so, dass das Finanzamt den Gewerbetreibenden kontaktiert.

Das Gewerbeamt leitet die Informationen an die anderen Ämter weiter, darunter auch dem Finanzamt. Dieses meldet sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Falls nicht, dann erst sollte man Eigeninitiative zeigen und Mal fragen was aktuell Sache.

Wie geht bei Finanzamt weiter?

Vom Finanzamt erhält man zum einen die Steuernummer. Zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sehr wichtig und man sollte ihn mit größter Sorgfalt ausfüllen.

Beispielsweise muss man dort angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Falls nicht, dann darf man diese Option erst nach fünf Jahren wieder für dieses Gewerbe in Anspruch nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Starthilfe für Kleingewerbe, um keine Gewerbesteuern zu bezahlen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Auch muss man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben. Nachdem man dies dann ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man mit dem Kleingewerbe Geld verdienen.

Bis wann kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Eine Anmeldung für ein Kleingewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Gewerbestart machen. Wenn nicht, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr auf einen warten. In München ist es sogar so, dass man bis zu 50.000 zahlen kann. Das sind Summen, die nicht nur schwindelerregend erscheinen, sondern auch noch unnötig sind.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Option, ein Gewerbe auch rückwirkend noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Dennoch sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen, da eben die Bußgelder dennoch verhängt werden können. Zwar lassen viele Ämter vor allem bei einem Kleingewerbe eher milde walten, darauf vertrauen sollte man allerdings nicht.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?

Für Leute, die entweder keine Zeit haben um im Wartezimmer zu verharren oder für dem die Terminvereinbarung in zwei Monaten zu lang ist, der hat auch die Option, ein Kleingewerbe auch Online anzumelden. Dieser Service wird allerdings nicht flächendeckend angeboten.

Man muss zunächst recherchieren, wo es diesen Service gibt. Auch hier muss man die Gebühren für die Bearbeitung von 20 bis 60 Euro bezahlen. Die benötigten Dokumente können als Kopie hochgeladen werden.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

Die Pflicht sieht vor, dass jeder ein Kleingewerbe anmelden muss. Wirklich jeder? Nein! Es gibt nämlich einige besondere Ausnahmen. Da gibt es zum einen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und unter 410 Euro im Jahr verdienen. Diese Menschen müssen kein Kleingewerbe anmelden. Ein Kleingewerbe auch nicht anmelden müssen Freiberufler. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für Kleingewerbe, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dafür muss man aber im ersten Jahr unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleiben.

Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss man keine Gewerbesteuern zahlen. Zwar gilt in Deutschland ein Freibetrag von bis zu 24.500 Euro, dennoch kann man bei einem solchen Umsatz die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Mit einem Kleingewerbe darf man pro Jahr rund 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, die erwirtschaftbaren Möglichkeiten übersteigen bei vielem sogar den Hauptjob.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Beim Kleingewerbe fallen ebenfalls Steuern an. Diese sind die Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer.

Welche Kosten trägt ein Kleingewerbe im Jahr?

Als Kleingewerbe trägt man einige Kosten pro Jahr. Unter anderem muss man die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten. Auch bezahlen muss man die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro für ein Kleingewerbe.

Was hat es mit der Industrie und Handelskammer auf sich?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen.

Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen.

Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein.

Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann. Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen.

Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet…

Tipp für Gewerbe anmelden

Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend. Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier.

Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Fazit:

Wer ein Kleine anmelden möchte, der muss dafür zum Gewerbeamt. Beim Anmelden dabei haben muss man einen Personalausweis und eine Melde-Bestätigung. Auch muss man eine Gebühr die Bearbeitung verrichten, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt unterscheiden kann.

 

So muss man ein Gewerbe betreiben!

Ein eigenes Gewerbe betreiben zu können, ist für viele Gründer auf der ganzen Welt eines ihrer größten, wenn nicht sogar der größte Traum schlechthin. In Deutschland, dem Land der Dichter und Denker kommt dann noch hinzu, dass wir eines der Länder sind, dass für Fortschritt, Technologie und Entwicklung stehen.

Daher genießen Gründer in der Bundesrepublik ein hohes Ansehen und auch der Staat versucht seinen Unternehmern unter die Arme zu greifen. Doch auch wenn vieles rosig erscheint, so müssen Gründer dennoch eine langwierige Prozedur bestehen, bevor man mit dem Gewerbe vollständig durchstarten kann. Verlieren wir also keine Zeit und beginnen mit den wichtigsten Fragen.

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Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Noch bevor man beim Gewerbeamt erscheinen muss, muss man vorher klären, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht. Einige Unternehmen müssen dies ohnehin tun und kommen nicht drum rum.

Beispielsweise dann, wenn diese mehrere Mitarbeiter haben, eine Buchführung betreiben müssen und als Kaufmann gelten. Dann sind diese Gewerbe dazu verpflichtet, im Handelsregister eingetragen zu werden. Sofern bei einem Unternehmer keines dieser Punkte zutrifft, dann muss dieser auch die gewerbliche Tätigkeit nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Vor allem bei kleineren Gewerben ist dies der Fall. Wenn man Besitzer eines solchen Gewerbes ist, kann man die Registrierung dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Unter anderem diese:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein solches Gewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Welche Gewerbe sind beliebt?

Wer einen Betrieb betreiben möchte, der stellt sich auch des öfteren die Frage, was für ein Gewerbe man denn am besten aufmachen sollte. Eine pauschale Antwort hierfür gibt es leider nicht. Es kommt immer auf die individuelle Ausgangslage eines jeden Einzelnen an.

Wenn man bereits nur aufgrund einer potenziellen Idee bereits einige Investoren auf sich aufmerksam machen konnte, dann wäre es beispielsweise ratsam, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

Wer noch nicht genau weiß, in welche Richtung es gehen soll, wie viele und was für Einnahmen man monatlich erwarten kann, der sollte wiederum eine Personengesellschaft gründen. Grundsätzlich gilt, dass die beliebtesten Gewerbe der Deutschen das Kleingewerbe und die GbR sind.

Mit knapp 6 Millionen gegründeten Betrieben sind diese auch die Gewerbe, welche mit Abstand am häufigsten Gegründet worden sind. Das besondere an einem Kleingewerbe ist beispielsweise, dass man dieses beim Finanzamt anmelden bzw. vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.

Wenn man dies tut, dann muss man unter anderem keine Buchführung betreiben, denn diese wird ersetzt, man unterliegt nicht mehr den Gesetzen der HGB, sondern der BGB und unter bestimmten Voraussetzungen muss man auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen. Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein.

Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann. Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt.

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.

Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Wer das erste Mal die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, weiß noch gar nicht, wie ein solcher Gewerbeschein aussieht. Der Gewerbeschein ist nichts anderes, als das Ergebnis des Gewerbeformulars, welches man vom Gewerbeamt erhält und ausgefüllt hat.

Das ausgefüllte Formular wird so zum Gewerbeschein umfunktioniert. Damit du bestmögliche auf die jeweiligen Fragen antworten kannst und dabei deine wichtige Zeit nicht weiter unnötig verlierst, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.

Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann diesen Bogen vom Amt der Finanzen erhält.

Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet. Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig.

Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht der HGB untergeordnet.

Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte.

Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?

Nein. Es gibt einige Ausnahmen, die zwar auch selbstständige sind, jedoch kein Gewerbe anmelden müssen. Zu diesen Leuten gehören unter anderem die Freiberufler. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen.

In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Jeder, der ein Gewerbe besitzt, der muss die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so festgelegt worden ist. Man zahlt für die Mitgliedschaft eine jährliche Gebühr.

Kleingewerber zahlen rund 20 bis 60 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Dan kann es sein, dass noch weitere Kosten auf Gründer anfallen können, welche durch die IHK verursacht werden.

Wenn man beispielsweise die IHK Beitragsrechnung erhält. Das tragische an dieser Rechnung ist nicht nur, dass diese in manchen Fällen sehr hoch ausfallen kann und dadurch zum Beispiel Kooperationen und Neuanschaffungen nicht realisiert werden können, sondern dass diese Rechnung bereits im ersten Jahr auftreten kann.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Wer ein eigenes Gewerbe betreiben möchte, der muss viele Dinge dabei berücksichtigen. Als aller erstes ist wichtig, dass man die Tätigkeit, die man ausüben möchte, so schnell wie möglich anmelden muss, bevor man bereits den ersten Gewinn erzielt hat.

Dann muss man sich darum kümmern, ob man zu den Leuten gehört, die zu den freien Berufen gehört oder zu den Gewerbetreibenden. Je nachdem, muss man dann das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und dann beim Gewerbeamt vorstellig werden oder das Amt der Finanzen aufsuchen.

 

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?


Wenn feststeht, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies sofort oder kurz vor vor dem Start beim Gewerbeamt anmelden.

In Deutschland ist es außerdem festgelegt, dass jeder, der eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Falls man dieser Pflicht nicht nachkommt, dann drohen harte Konsequenzen. Konsequenzen in Form von Bußgeldern.

Die Bußgelder betragen rund 1000 Euro und mehr und können sich je nach Stadt auch noch unterscheiden. Beispielsweise muss man in München für das härteste Vergehen bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen. Das würde für die meisten Gründer den finanziellen Ruin bedeuten, nur aufgrund eben der Tatsache, weil man zu spät oder gar nicht das Gewerbe angemeldet hat.

Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, noch rückwirkend das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein gewisser Zinssatz drauf, der ebenfalls gezahlt werden müsste. Zudem bedeutet das nachzahlen der Steuern nicht, das somit das Bußgeld entfällt.

Dieses kann trotzdem noch anfallen. Zwar lassen die meisten Ämter vor allem bei eher kleineren Beträge noch eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man sich nicht. Daher ist es sehr wichtig, rechtzeitig das Gewerbe anzumelden.

Welche Kosten verursacht ein Gewerbe im Jahr?

Wenn man die Anmeldung eines Kleingewerbes beantragen möchte, dann fragt man sich unter anderem auch, welche Kosten eigentlich auf einen zukommen werden.

Eins sei bereits hier gesagt: ein kleines Gewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei den Deutschen, weil dieses nicht nur hohe Einnahmen verspricht, sondern auch nur geringe Kosten vorweist.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten, die bereits sofort anfallen, sind die, beim Gewerbeamt für die Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und zahlt man nur einmalig während der Anmeldung. Die Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Weitere Kosten, die bei einem Gewerbe anfallen, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe führt. Dann müsste man die private Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Hier fangen die Kosten ab 200 Euro monatlich an und können, je nach Einnahmen, auch weiter ansteigen.

Doch man hat die Möglichkeit, die Ausgaben der der Krankenversicherung als Betriebsausgabe anzugeben. So kann man bis zu 1900 Euro im Jahr von der Einkommensteuer absetzen.

Was kostet Mitgliedschaft bei der IHK?

Weitere Kosten, die anfallen, nachdem man sein Gewerbe angemeldet hat, entstehen durch die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Ein Kleingewerbe zahlt rund 30 bis 70 Euro im Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die dauerhaft über das Jahr verteilt auftauchen. Nicht so schlimm, wie gedacht, oder?

Wie viel kann ich mit einem kleinen Gewerbe verdienen?

Kleingewerbetreibende recherchieren natürlich vor der Kleingewerbe Anmeldung, wie viel man überhaupt mit einem solchen Gewerbe im Jahr verdienen kann.

Die Angaben im Internet sind jedoch schwammig, haben jedoch eines Gemeinsam: sie sind weit höher, als es sich die meisten vorstellen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.

Diese Summe dürfte sogar das aktuelle Gehalt des ein oder anderen Lesers übertreffen und sollte einem klar aufzeigen, dass ein Kleingewerbe sehr wohl dafür geeignet ist, damit sehr gutes Geld zu verdienen.

Wenn man dann noch überlegt, dass man, sofern man die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung eingehalten hat, keine Umsatzsteuer zahlen muss, dann ist diese Summe umso erstaunlicher.

Und noch erstaunlicher wird sie mit dem Fakt, dass man in Deutschland, unabhängig von der Art des Gewerbes, bis zu 24.500 Euro verdienen kann, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Wir leben in Deutschland. Einem Land, welches die kompliziertesten Steuerregeln überhaupt hat. Als ob man da von den Steuern wegkommen kann… auch ein Kleingewerbe muss sich diesen ganzen Regeln, Rechnungen und Einnahmen beugen.

Doch man kann sagen, das Kleingewerbetreibende nahezu keine Steuern zahlen müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann.

Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen. Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen.

Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren. Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen. Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen.

Wer muss kein Gewerbe anmelden?

Laut der Gewerbeordnung GeWo kann jeder ansässige Bürger Deutschlands die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beantragen. Doch es gibt einige wenige Personengruppen, die gar nicht dazu verpflichtend sind, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.

Dazu gehören zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410€ im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen. Auch müssen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung beantragen, sowie Leute, die in der Land und Forstwirtschaft tätig sind. Zu diesen Leuten zählen unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Wo muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt anmelden. In einigen Gemeinden kann es sein, dass man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann.

Wenn man nun vor Ort erscheint, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60€ kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem müssen Gründer unter anderem Folgende Unterlagen dabei haben:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeanmeldung Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann ich den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man allerdings beim Finanzamt vorstellig werden und dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt haben.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die gewerbliche Tätigkeit eines kleinen Gewerbes anmelden zu können, muss man zunächst abwarten, dass man Post vom Finanzamt erhält. Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man den Bogen vom Finanzamt erhält.

Dieser Bogen ist mit sieben Seiten ein kleiner Brocken und sollte daher mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Unter anderem muss man hier angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls man diese Option nicht beanspruchen sollte, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun. Also wann, wenn nicht sofort? Auch müssen Unternehmer Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass die Tätigkeiten so ausführlich wie möglich beschrieben werden sollten, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch alles passend angegeben wurde. Falls sich was an der Tätigkeit ändern sollte, müssen Gewerbetreibende dies sofort dem Amt der Finanzen melden. Nachdem man den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man mit dem Unternehmen beginnen, Gewinne zu erzielen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist grundsätzlich eine Hilfe, für selbstständige, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Bedingungen erfüllt worden sind.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz überschreiten. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.

Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Hier geht es auch nicht um die Frage, wann man dies anmelden sollte, da man keine lange Bedenkzeit hat. Wenn man die Regelung nicht beansprucht, dann kann kann dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr tun.

Muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Z B sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.

Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung müssen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr bezahlen. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr. Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen.

Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.

Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann.

Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.

Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.

Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Für weitere Informationen rund um die IHK Gebührenberatung, klicke hier ->

Fazit:

Die Anmeldung eines Gewerbes sollte sofort erfolgen, wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte. Falls man dies nämlich nicht tut, dann kann man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000€ und mehr rechnen. Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen.

 

Gewerbe anmelden online möglich? – So Einfach! Online Gewerbe anmelden

Wo kann man ein Gewerbe online anmelden?


Du wolltest dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden gehen und hast gemerkt, dass es dort rappel voll ist? Das muss nicht mehr sein. Wir leben in dem digitalem Zeitalter, in der wir mittlerweile das Meiste über das Internet aus erledigen können.

So auch die Kleingewerbe Anmeldung. In erster Linie musst du erst einmal schauen, ob dieser Service auch in deiner Stadt angeboten wird. In den meisten Großstädten hast du damit kein Problem, in einer kleineren Gemeinde hingegen kann es immer noch vorkommen, dass du den klassischen Gang der Gewerbeanmeldung vornehmen musst.

In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, in Bayern, Hamburg oder auch im Gewerbeamt Berlin kannst du deine Gewerbeanmeldung online vornehmen. Das Kleingewerbe anmelden im Internet hat vor allem den Vorteil, das du nicht mehr vor einer Warteschlange stehen musst.

Viel wichtiger ist es aber, dass dich keine Öffnungszeiten mehr zurückhalten können, dein gewerbe anmelden zu können. Falls du diese Option nicht hast und dich beim Gewerbeamt anmelden musst, dann ist das auch kein Problem, denn die Gewerbeanmeldung dauert keine halbe Stunde.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung kostet in jeder Gemeinde unterschiedlich viel, der Durchschnittswert beträgt rund 20 bis 60 Euro. Wenn du nun dein Gewerbe online anmelden möchtest, dann musst du folgende Unterlagen als Datei hochladen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • die Meldebestätgung oder als Nicht-EU-Bürger den Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Unterlagen verlangt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder die Handwerkskarte.

Wie kann man Gewerbeschein bekommen?

In einigen Städten wird die elektronische Unterschrift nicht akzeptiert, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann musst du deine Unterschrift entweder im Gewerbeamt abgeben oder diese per Post schicken.

Nachdem du dies hinter dir hast, kannst du deinen Gewerbeschein herunterladen und ausdrücken. Das Gewerbeamt schickt deine Daten weiter an das Finanzamt und an die Handelskammer.

Im Laufe der nächsten Tage und Wochen erhälst du von dem Finanzamt weitere Informationen. Du erhälst deine Steuernummer und einen steuerlichen Erfassungsbogen, den du ausgefüllt zurückschicken musst.

Die Anmeldung bei der Handelskammer ist gesetzlich verpflichtend, sollte aber mit dem Vorteil betrachtet werden, dass die IHK Unternehmen unterstützt und Kurse für die Weiterbildung anbietet. In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass dir die IHK eine Beitragsrechnung schickt.

Als Personengesellschaft kannst du dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Wir als Experten prüfen dann für dich, ob eine Möglichkeit besteht, das du die Kosten auf 0 Euro reduzieren kannst. Interesse geweckt? Klicke hier für mehr Infos!

Wie lange dauert Gewerbe anmelden online?

Online ein Gewerbe anzumelden ist sehr schnell gemacht und ist schneller erledigt, wie beim Gewerbeamt. Nachdem du alle nötigen Dokumente hochgeladen und Bargeldlos bezahlt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein.

In einigen Städten erhälst du erst dann deinen Schein, wenn deine Unterschrift persönlich oder per Post abgegeben wird. Anschließend werden die verschiedenen Ämter informiert und die erhälst deinen steuerlichen Erfassungsbogen, den du ausgefüllt zurückschicken musst.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung musst du bei Start und Wiederholung einer Tätigkeit erledigen, die ein finanzielles Interesse hat. Sofern dein Jahresgewinn unter 410 Euro liegt, bist du nicht verpflichtet die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Außerdem hast du die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Du hast die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hast du bis zu 60 Wochen Zeit. Lass dir aber nicht zu viel Zeit, denn das Versäumnis kann ein Bußgeld von rund 1000 Euro und mehr mit sich bringen.

Wer muss überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen?

Es gibt eine Personengruppe, die Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen. Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:

  • Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • beratende Volks- und Betriebswirte
  • vereidigte Buchprüfer
  • Steuerbevollmächtigte
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Krankengymnasten
  • Journalisten
  • Schriftsteller

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung kann auch online vorgenommen werden. Nicht jede Stadt bietet diesen Service an, daher ist es ratsam, sich auf jeder jeweiligen Seite weitere Informationen zu suchen. Eine Gewerbeanmeldung kostet rund 20 bis 60 Euro. Für die Online Anmeldung benötigst du ein Personalausweis oder den Reisepass, sowie die Meldebestätigung.

Deine Informationen werden an das Finanzamt weitergeleitet, welches dir dann deine Steuernummer zuteilt und dir einen steuerlichen Erfassungsbogen schickt. Dieser muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Freie Berufe wie z B der Schriftsteller sind nicht verpflichtet ein Gewerbe zu eröffnen.

Nebengewerbe anmelden Formular – Formular ausfüllen? So Einfach!

Wo kann man die Gewerbeanmeldung durchführen?


Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt. Was? Ja, richtig gelesen. Ein Kleingewerbe als solches gibt es gar nicht als Rechtsform. Vielmehr wird mit einem Kleingewerbe ein Unternehmen beschrieben, welches die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Jedes Gewerbe muss man bei dem Gewerbeamt anmelden. Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Nachdem man alle Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeanmeldung-Formular welches man vor Ort ausfüllen muss.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Ein Beispiel aus dem Formular wäre, das man auch Angeben muss, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.

Denn je nachdem, für was man sich am Ende entscheidet, hat dies eine Auswirkung auf die eigene Krankenkasse. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse selbst bezahlen.

Kann man online Gewerbe anmelden?

Mittlerweile bieten immer mehr Städte die Online Anmeldung an. Das Gewerbe anmelden kann man dann bequem von Zuhause aus. Einziges Problem, noch wird diese Art der Online Anmeldung nicht überall angeboten.

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wann muss man Gewerbeanmeldung machen?

Das Gewerbe anmelden muss man in der Regel vor oder kurz vor Start der gewerblichen Tätigkeit. Jeder, der in Deutschland eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, muss auch ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt an.

Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden muss, sowie Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Mit einem Hobby darf man bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Doch keine Panik: sofern das Gewerbe eher kleinere Umsätze erzielt, drücken die meisten Ämter ein Auge zu und erlassen einem das Bußgeld bzw. die höhe ist noch recht moderat. Doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht, weil man nie weiß, wie das gegenüber tickt. Daher sollte man auch ein Gewerbe so schnell wie möglich anmelden.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Es besteht die Möglichkeit, rückwirkend noch das Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern muss man dann allerdings zurückzahlen, sowie einen vorher bestimmten Zinssatz noch drauflegen.

Für alle anderen gilt diese Pflicht. Wer diese missachtet, kann mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und weitaus mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Das ist eine immens hohe Summe und würde für viele Leute den absoluten Kollaps und Ruin bedeuten.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.

Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.

An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.

Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, dass man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

 

Gewerbeanmeldung Karlsruhe – So geht es richtig!

Karlsruhe hat eine lebendige Kulturlandschaft, die Geschichte und Gegenwart, Kunstformen und Technik verbindet. Ob für die Kleinen und Jugendliche, für die Erwachsene oder Senioren – das vielfältige Kulturangebot in Karlsruhe bietet für jede Zielgruppe etwas: erstklassige Ausstellungen, eine abwechslungsreiche Theaterlandschaft, Schriftwerke, Musik, spezielle Festivals und vieles mehr.

Als eine der angesagtesten Städte Deutschlands lockt das mediterrane Flair an lauen Sommerabenden Einheimische und Besucher gleichermaßen in die Restaurants auf den belebten Plätzen der Innenstadt. Man muss sich selbst davon von den vielen Freizeitmöglichkeiten, welche die Stadt Karlsruhe zu bieten hat.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Karlsruhe

Das Gründen eines eigenen Unternehmens erfordert nicht nur Mumm und eine super Idee, sondern auch eine sorgfältige Disposition und Organisation. Einer der bedeutendsten Schritte in der Phase der Unternehmensgründung ist die Gewerbeanmeldung: Denn nur dann, wenn wer sein Gewerbe korrekt anmeldet, darf es auch legal betreiben.

Je nach gewählter Branche ist die Gewerbeanmeldung an spezielle Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft und auch mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Aber nun die Frage nach wer darf wirklich sein Gewerbe anmelden, wie funktioniert der komplette Prozess mit der Gewerbeanmeldung und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten, werden nun hier geklärt:

Grundsätzlich muss jede Person, die eine Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung auf Dauer, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung ausübt, ein Gewerbe anmelden.  In diesem Fall muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie auch Gewerbesteuer zahlen, wenn Ihr Umsatz die Freigrenze überschreitet.

Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Rechtsanwälte oder Mediziner sollten keine gewerbliche Lizenz beantragen. Darüber hinaus sind auch alle Personen, welche einen Betrieb führen, der der Primärproduktion zuzuordnen ist, von der Antragspflicht befreit. Diese erweiterte Befreiung umfasst Landwirte, aber auch Personen, die Gartenbau, Weinbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft betreiben.

Gewerbeamt Karlsruhe

Um die Beantragung eines Gewerbescheins vorzunehmen, muss man volljährig und geschäftsfähig sein. Je nach Art des Unternehmens sollte man auch eine bestimmte Qualifikation oder Konzession als Nachweis vorlegen. So muss man zum Beispiel eine Meisterprüfung ablegen oder eine gleichwertige Qualifikation erwerben, um einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb zu führen.

Auch für beispielsweise eine Personenverkehrs wie ein Taxibetrieb oder für eine Fahrschule, für ein Pflegedienst oder für eine Gaststätte werden noch weitere spezielle behördliche Genehmigungen gebraucht. Darüber hinaus müssen alle Bürger aus Drittstaaten eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.

Wer als Selbständiger ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber den Gewerbeschein nicht rechtzeitig beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Nichtanmeldung des Gewerbes kann ein Bußgeld von mehreren tausend Euro nach sich ziehen. Außerdem müssen Steuern nachgezahlt werden, was je nach Umsatz ebenfalls eine erhebliche Summe ausmachen kann.

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung in Karlsruhe

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, muss für seine eigene Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Karlsruhe mit den Kosten in Höhe von 36,00 Euro rechnen.

Zusätzliche Kosten können entstehen, wer noch zusätzlich eine Zweitschrift braucht oder für eine weitere Ausstellung von Nachweisen für bestimmte Genehmigungen. Im Allgemeinen dauert die Beantragung für die Gewerbeanmeldung nur wenige Minuten. Für die Bearbeitung seitens des Gewerbeamts Karlsruhe muss man schon einige Tage einplanen.

Die wichtigsten Schritte für die Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe ausüben zu können, muss man vor Aufnahme der Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen. Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, schriftlich per Post oder via Fax erfolgen.

Nach der eigentlichen Registrierung müssen jedoch weitere Schritte unternommen werden, wie z.B. die steuerliche Registrierung beim Finanzamt. Damit man nicht den Überblick verliert und keine Formulare vergisst, werden im Folgenden die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst:

Bevor man sich registriert, müssen alle notwendigen Dokumente zusammengestellt werden. Zur Anmeldung ist nicht nur der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitzubringen, sondern auch die erforderlichen Satzungen oder Befähigungsnachweise.

Je nach Branche muss man zusätzlich seinen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Die Dokumente, die man für die jeweilige Branche benötigt, findet man auf der Webseite der Stadt Karlsruhe oder auf der Plattform der Industrie- und Handelskammer.

Für die Online-Anmeldung eines Gewerbes braucht man ebenfalls dieselben Dokumente, können als elektronische Kopie eingereicht werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Benutzung der des neuen Personalausweises und seiner Funktionen, um sich online zu identifizieren.

Die eigentliche Registrierung des Unternehmens kann entweder persönlich, schriftlich per Post oder mit Fax erfolgen. Die Möglichkeit der Registrierung im Internet ist ebenfalls in Karlsruhe möglich.

Das ist sehr vorteilhaft, um sich zum einen Gang zum Gewerbeamt Karlsruhe zu ersparen, man muss nicht warten, man muss sich nicht an den Öffnungszeiten halten und die Bezahlung geht bargeldlos unkompliziert.

Wer einen Haupt-Job hat und gleichzeitig ein Unternehmen als Nebengewerbe gründen möchte, könnte sein Unternehmen auch bequem von zu Hause aus nach der Arbeit oder am Wochenende online anmelden.

Es hat aber auch Vorteile, persönlich ins Gewerbeamt Karlsruhe zu kommen. Man muss ein Anmeldeformular ausfüllen, in dem man die notwendigen Informationen über sich selbst und seinem Unternehmen angeben muss. Bei eventuellen Fragen helfen die Sachbearbeiter gern beim Ausfüllen des Formulars.

In diesem Prozess müssen nur die notwendigen Dokumente vorgelegt und die Steuer bezahlt werden. Wer sich online bewirbt, lädt alle Dateien herunter und kann auch online bezahlen. Anschließend wird der Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft und die Rechtmäßigkeit festgestellt.

Wenn alle Daten korrekt sind, wird der Antrag in wenigen Tagen genehmigt. Darüber hinaus werden alle Daten automatisch an andere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer weitergegeben.

Anmeldung beim Finanzamt

Nach Erhalt einer Gewerbeerlaubnis erhält man automatisch einen Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung der Geschäftstätigkeit. In diesem Fragebogen muss man Angaben zu dem erwarteten Einkommen machen.

Je nach Höhe der zu erwartenden Einnahmen erhält man entweder eine Steueridentifikationsnummer oder eine Umsatzsteuer-ID. Die Steueridentifikationsnummer gilt für alle Unternehmen, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen und damit von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann in Deutschland auf allen Rechnungen verwendet werden, aber als Inhaber eines Kleinunternehmens darf man die Umsatzsteuer nicht auf Rechnungen ausweisen. Wer jedoch seine Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen will, braucht in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Als Kleinunternehmer kann man zusätzlich einen Antrag stellen, wenn das Unternehmen in der gesamten EU tätig sein sollte.

Mitgliedschaft bei der IHK

Als Gewerbetreibender ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) Pflicht. Deshalb erhält man von der IHK bzw. HWK ein steuerliches Anmeldeformular, das neben Angaben zu der eigenen Person und dem Unternehmen eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen erfordert.

Da viele Gründer aufgrund ihres geringen Gewinns von IHK- oder HWK-Beiträgen befreit sind, sollte man die Angaben immer korrekt und so genau wie möglich machen.

Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft zuständig. Sie sind die zuständigen Stellen für die gesetzliche Unfallversicherung und befassen sich mit bestimmten Aspekten der Arbeitsmedizin. Darüber hinaus haben sie auch eine Beratungs- und Informationspflicht und sind  Ansprechpartner in Sachen Arbeitssicherheit.

In der Regel schickt das Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung automatisch einen Bescheid an die betreffende Genossenschaft. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man aber auch selbst proaktiv Kontakt aufnehmen, da man innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung die Aufnahme in die Berufsgenossenschaft beantragen muss.

Je nach der ausgewählten Branche und der Größe des Unternehmens können auch optionale Aufzeichnungen erforderlich sein. Wenn z.B. Mitarbeiter beschäftigt werden, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.

Diese Nummer wird benötigt, damit die Mitarbeiter bei der Krankenkasse und der Sozialversicherung angemeldet werden können. Darüber hinaus kann es notwendig sein, das Unternehmen in das Handelsregister einzutragen. Diese Verpflichtung gilt für alle registrierungspflichtigen Handwerksbetriebe. Eine Anmeldepflicht besteht in der Regel, wenn der Betrieb des Unternehmens eine Meisterprüfung in einem technischen Fachhandwerk erfordert.

Fazit:

Eine Gewerbeanmeldung ist offiziell und das Unternehmerleben kann starten. Das ist der wichtigste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Ein Gewerbe anzumelden ist gar nicht so schwierig, solange man die einzelnen Schritte nacheinander durchläuft.

Sollte man in der turbulenten Anlaufphase dennoch einen Schritt verpasst haben, wendet man sich einfach an das Gewerbeamt Karlsruhe. In der Regel ist eine begründete Nachmeldung kein Problem, solange die gesetzlichen Fristen nicht wesentlich überschritten werden.

[Neu] Gewerbeanmeldung online ausfüllen – Gewerbe Anmelden Formular

Wo melde ich ein Gewerbe an?


Die Gewerbeanmeldung erfolgt zuerst beim zuständigen Gewerbeamt. Beim Gewerbeamt muss man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und abgeben. Zusätzlich benötigt man Unterlagen wie den Personalausweis oder Reisepass und bei ausländischen Staatsbürgerschaften eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Je nach dem welche Tätigkeit man ausüben wird, können auch Nachweise und Qualifikationen nötig sein oder zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Falls es sich zum Beispiel um eine Gründung einer GbR handelt, die von natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet wird, wird das Beiblatt Vertretungsberechtigte von der juristischen Person benötigt.

Also braucht man die Zustimmung der Gesellschafter. Erst nach dem die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erfolgt ist, darf man der Tätigkeit nachkommen, denn die Gewerbeanmeldung ist auch gleichzeitig die Zulassung der Behörde. Vorher ist es nicht erlaubt das Gewerbe zu betreiben.

Kann man ein online Gewerbeanmeldung beantragen?

Heut zu Tage gibt es auch die Möglichkeit, je nach dem in welcher Stadt man wohnt, dass eine Online-Anmeldung eines Gewerbes möglich ist. Dies bietet den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und nicht erst auf einen Termin von der Behörde warten muss. Vor allem ist es auch von Vorteil, wenn man keine Zeit dafür findet, weil man noch hauptberuflich tätig ist und nicht unbedingt die Zeit dafür finden kann.

Welche Unterlagen benötigt man bei Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man ein Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zur Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wie kann ich Gewerbeschein bekommen?

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat.

Wie kann man Gewerbeanmeldung bei Finanzamt?

Wenn man unerlaubt der Tätigkeit nachkommt, kann es zur Geldstrafe bekommen. Aus diesem Grund sollte die Anmeldung des Gewerbes rechtzeitig erfolgen. Nach dem man das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hat, erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt.

In der Regel wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert und man bekommt Post vom Finanzamt mit der Steuer-ID und dem steuerlichen Erfassungsbogen. In manchen Fällen sollte man selbst das Finanzamt aufsuchen, weil es etwas Zeit in Anspruch nehmen könnte. Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man sofort ausfüllen und zurückschicken.

Die Steuer-ID, die man vom Finanzamt bekommt, muss auf jeder Rechnung zu finden sein. Außerdem muss ein Gewerbe bei der Industrie- und Handelskammer und je nach Tätigkeit auch eventuell bei der Handwerkskammer angemeldet werden.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Jeder der sich selbständig machen und damit Gewinn erzielen möchte muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, damit man auch die Erlaubnis der Behörde hat der Tätigkeit nachzukommen. Eine Ausnahme dagegen bilden die Freiberufler. Sie sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Freiberufler sind katalogähnliche Berufe und sind nach § 18 des Einkommensteuergesetzes in Deutschland klar geregelt. Dazu zählen zum Beispiel Berufe wie:

  • Ärzte
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Heilpraktiker

und viele weitere Berufe. Freiberufler müssen sich direkt beim Finanzamt anmelden um ihrer Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ob es sich wirklich um einen Freiberufler handelt, entscheidet letztendlich das Finanzamt. In manchen Fällen kann es sein, dass eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Wenn man einer freiberuflichen Tätigkeit nachkommen möchte, muss man seine fachliche Kompetenz nachweisen.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Eine Gewerbeanmeldung sollte im besten Fall schon vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, denn erst wenn die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, ist man von den Behörden dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen.

Zu dem sollte die Anmeldung eines Gewerbes immer dann erfolgen, wenn man damit Gewinn beabsichtigt. Damit man auch eine Rechnung ausstellen kann, benötigt man die Steuer-ID von Finanzamt. Damit man die Steuer-ID bekommt, muss auch die Gewerbeanmeldung erfolgt sein.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Wie viel kostet ein Gewerbe jährlich?

Die Kosten von einem Gewerbe im Jahr hängen immer von der Art des Gewerbes ab. Die Kleingewerbe-Anmeldung sind nur einmalige Kosten, die beim Gewerbeamt anfallen. Die Kosten der Gewerbeanmeldung sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, aber belaufen sich auf rund 15 bis 50 Euro.

Ansonsten muss man als Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer einen jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag bezahlen. Auch hier hängt die Höhe des Beitrages davon ab, um was für ein Art Gewerbe es sich handelt. Weitere Kosten könnten zum Beispiel Materialkosten und Miete der Räumlichkeit sein.

Fazit

Wer einer Gewerbeanmeldung nachkommen möchte kann dies entweder vor Ort beim zuständigen Gewerbeamt tun oder aber auch online. Ob man die Gewerbeanmeldung online durchführen kann, hängt davon ab in welcher Stadt man wohnt und ob es in der jeweiligen Stadt angeboten wird.

Damit die Gewerbeanmeldung erfolgen kann, müssen alle Unterlagen vollständig abgegeben werden. Unterlagen wären der Personalausweis oder Reisepass, das Formular zur Gewerbeanmeldung und eventuell Nachweise und Qualifikationen. Freiberufler müssen sich direkt an das Finanzamt wenden. Sie sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Ob es sich denn wirklich um einen freien Beruf handelt, entscheidet letztendlich das Finanzamt.

Nach dem man das Gewerbe angemeldet hat, ist man dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen und kann starten. Abhängig von der Art des Gewerbes ist es kostengünstig zu gründen, denn manchmal müssen die Gesellschafter auch kein Mindestkapital aufweisen. Außerdem kann man ein Gewerbe auch nebenberuflich betreiben. Diese Angabe muss beim Formular angegeben werden.

 

Online Kleingewerbe anmelden – Kleingewerbe Anmelden Wie & Wo?

Wie macht man die Online Gewerbeanmeldung?


Wir leben in einer Zeit, in der das Internet uns auf der ganzen Welt ein stück näher gebracht hat. Menschen, die Kilometerweit von uns entfernt wohnen, können wir auf dem Smartphone ganz schnell per FaceTime anrufen. Wir können Freelancer aus dem fernen Asien engagieren oder uns mit Leuten connecten, die nicht nur eine andere Sprache sprechen, sondern eine fast komplett andere Weltvorstellung besitzen.

Der Siegeszug macht auch bei der Gewerbeanmeldung nicht halt. In immer mehr Städten Deutschlands kann man die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir Stundenlang im Wartezimmer waren oder uns mühselig für einen freien Termin beim Gewerbeamt freuen konnten. Mittlerweile geschieht das meiste Online.

Das gute hierbei ist, das man nicht nur Kleingewerbe anmelden kann, sondern auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH mit der Online Anmeldung eröffnet werden können. Das ist bahnbrechend und gehört honoriert.

Welche Unterlagen benötigt man bei der online Anmeldung?

Bei der Online Kleingewerbe Anmeldung benötigen wir die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch. Diese wären:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können auch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug als Kopie hochladen.

Man zahlt bei der Anmeldung eine Gebühr von rund 20 bis 60€. Nachdem das Formular ausgefüllt ist, kann man den Gewerbeschein als Kopie herunterladen.

Wie sieht der klassische Weg aus?

Für Leute, die in ihrer Stadt keine Möglichkeit haben, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen, bei denen gilt, dass diese sich beim Gewerbeamt anmelden müssen. Auch hier muss man die gleichen Dokumente haben, wie bei der Online Anmeldung auch.

Bei dem klassischen Weg kann es sein, dass man beim Gewerbeamt erst einmal einen Termin vereinbaren muss. Andere Gewerbeämter hingegen erlauben auch, einfach vor Ort zu erscheinen, dann allerdings muss man auch etwas längere Wartezeiten einplanen.

Leute, die keine Möglichkeit haben, vor Ort zu erscheinen, können ihre Dokumente entweder per Post schicken oder einer Person eine Vollmacht erteilen, die ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde-Bestätigung dabei haben muss. Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 60 Minuten.

Nachdem man rein gerufen und das Formular ausgefüllt hat, erhält man diesen direkt vor Ort. Die Informationen werden vom Amt des Gewerbes direkt an das Finanzamt weitergeleitet.

Wann muss man zum Finanzamt beantragen?

Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Steuernummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen.

Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung. Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen. Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen.

Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren. Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.

Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.

Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.

Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.

Wer muss ein Gewerbe überhaupt anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, jeder kann ein Kleingewerbe oder Gewerbe anmelden. Zudem gilt, dass jeder, der eine Tätigkeit mehrfach wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, Gewinne zu erzielen, Gewerbepflichtig wird.

Es gibt da allerdings zwei Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Das sind zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Das bedeutet, dass diese Menschen mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410€ pro Jahr haben. Ebenfalls kein Gewerbe anmelden müssen Freiberufler.

Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen und sind nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass diese keine Gewerbesteuern bezahlen und auch die Mitgliedschaft bei der IHK nicht antreten müssen. Freiberufler müssen nur beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Zu den Freiberuflern gehören:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Steuerberater,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?

Das Gewerbe anmelden muss man sofort. Unabhängig davon, um welche Art von Gewerbe es sich dabei auch handelt. Wenn man dies nicht online tun kann, dann muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Man sollte die Anmeldung vor oder zeitnah zum Start der gewerblichen Tätigkeit machen.

Man kann zwar ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden, allerdings ist dann das Problem, dass Ämter ein Bußgeld aussprechen können. Diese Bußgelder können schnell Mal bis zu 1000€ und mehr Kosten. In Bayern zahlt man sogar einen Betrag von bis zu 50.000€. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringt.

Zwar lassen die meisten Ämter vor allem bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten und hängen nur eher kleinere Bußgelder, wenn überhaupt, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Man hat die Möglichkeit ein Kleingewerbe auch noch rückwirkend von bis zu 60 Wochen anzumelden.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Als Gründer muss man auch einige Kosten abdecken. Bei einem Kleingewerbe sind diese zwar nicht viele, dennoch erwähnenswert. Zwar nicht jedes Jahr, doch bei den meisten Lesern eher der Fall, muss man die Gebühr beim Amt des Gewerbes für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet.

Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Kosten kommen hinzu, weil man als Gründer eines Kleingewerbes noch Mitglied bei der IHK wird. Die jährlichen Beträge für die Mitgliedschaft betragen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Für Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, die im Handelsregister aufgeführt sind, betragen die Kosten gar rund 150 bis 300€ im Jahr. Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt.

Vor allem für Gründer eines kleinen Gewerbes kann dies im ersten Moment schockierend sein. Geplante Anschaffungen oder Koorperationen können in dem Fall vielleicht nicht mehr realisiert werden. Zumal diese Art von Rechnung unerwartet kommt.

Doch nicht verzagen.. GewerbeAnmeldung.com fragen! Wir bieten in Deutschland nämlich die einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. In dieser prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Gründer sprechen dabei eine deutlich positive Sprachen. Sofern du weitere Informationen benötigst und Interesse hast, klicke hier.

Nach der Anmeldung wird man nicht vielmehr kosten haben. Trotzdem können noch andere Faktoren die Kosten im Jahr beeinflussen, wie beispielsweise eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Patente, Versicherungen, Partnerschaften oder auch Neuanschaffungen. Auch diese Kosten sollte man für die Zukunft im Blick haben. Diese Kosten würden allerdings bedeuten, dass das Kleingewerbe wächst. Das wünschen sich somit die meisten Gründer.

Fazit:

Gewerbetreibende müssen nicht mehr im Gewerbeamt auf irgendwelche Leute warten oder wegen ungünstiger Öffnungszeiten verärgert sein. Mittlerweile kann man eine Gewerbeanmeldung auch online abschließen. Einziger Wermutstropfen.

Dieser Online Service wird noch nicht überall in Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall. Doch alle anderen müssen nicht traurig sein, denn immer mehr Städte wollen die Online Gewerbeanmeldung in naher Zukunft anbieten.