In dem bevölkerungsdichtem Nordrhein-Westfalen liegt ein wahrer Hot-Spot Gigant für Neugründer. Die Rede ist natürlich von Düsseldorf. In der Landeshauptstadt gibt es ideale Voraussetzungen für Gründer: sei es die inspirierende Stadtlandschaft, die Möglichkeit viele spannende Unternehmer kennen zulernen oder einfach der Medienhafen selbst.
Es freut uns zu wissen, das du dich auch dazu entschlossen hast, das Gewerbeamt Düsseldorf besuchen zu wollen. Wir möchten dir hier einen kurzen Leitfaden mit auf dem Weg geben, womit du kein Problem mehr damit haben wirst, dein Gewerbe anzumelden.
Wo ist das Gewerbeamt in Düsseldorf?
Das Gewerbeamt in Düsseldorf bzw. die Abteilung für gewerbliche Angelegenheiten liegt auf der Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf. Für die Anmeldung selbst musst du entweder vor Ort oder per Post deine Unterlagen einreichen. Neuerdings bietet das Gewerbeamt Düsseldorf auch an, die Unterlagen per Online Mail einzureichen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
die Kopie deines Personalausweis, von vorne und von hinten oder
eine Kopie deines Reisepasses mit der letzten Meldebescheinigung der Meldebehörde,
sofern du nicht aus der EU kommst eine Aufenthaltsgenehmigung,
ein polizeiliches Führungszeugnis,
je nach Gewerbe ein Gesundheitszeugnis oder Handwerkskarte
falls du persönlich nicht erscheinen kannst eine unterschriebene Vollmacht.
Welche Kosten trägt man bei einer Gewerbeanmeldung in Gewerbeamt in Düsseldorf?
Die Gebühren für eine solche Anmeldung betragen zwischen 13 und 33 Euro. Die Kosten kannst du vor Ort mit einer EC-Karte oder Bar bezahlen. An dieser Stelle muss gesagt werden, das eine alleinige Online Anmeldung nicht vollständig gültig ist, da die eigene Unterschrift benötigt wird.
Diese kann per Post nachgereicht werden. Nachdem du das Formular abgegeben hast, meldet sich das Finanzamt bei dir und du erhälst einen steuerlichen Erfassungsbogen. Nachdem du auch dieses Formular vollständig und richtig ausgefüllt zurückgeschickt hast kommt langsam die finale Phase ins rollen.
Anmeldepflicht bei der IHK und Formular richtig Ausfüllen
Du musst dich jetzt nämlich bei der IHK und bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Mitgliedschaften sind verpflichtend und können nicht widerrufen werden. Die Beiträge bei der IHK sind recht überschaubar und kosten dich vor allem in den ersten Jahren nur bis zu 50 Euro und mehr.
Es kann jedoch immer Mal wieder vorkommen, dass du eine höhere Rechnung erhälst, auch wenn du die genauen Gründe dafür nicht kennst. Du brauchst nicht verzagen, wir haben nämlich eine kleine Hilfestellung für dich.
Wir helfen bei der Überprüfung der Kosten und können eventuell diese auf ein Mindestmaß von bis zu 0 Euro reduzieren! Wir nennen dies die IHK Gebührenberatung und bieten es für unsere Leser an. Falls du Interesse haben solltest, klicke einfach hier.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung ist schnell gemacht und dauert nur wenige Minuten. Das Gewerbeamt liegt auf der Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf kann das Gewerbe angemeldet werden. Die benötigten Dokumente können auch bequem von Zuhause aus per Post oder Per Mail eingereicht werden. Ohne die gültige Unterschrift per Post ist eine Gewerbeanmeldung per Mail nicht rechtens.
Ein Gewerbe online anzumelden ist möglich, dies ist aber Standort abhängig. Bevor man ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich zuerst erkunden ob es in der jeweiligen Stadt angeboten wird. Diese Informationen findet man auf der Internetseite der jeweiligen Stadt.
Online Anmeldung ist möglich
In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen ist dies online möglich. Dies online tun zu können, bringt einige Vorteile mit sich. Die Gewerbeanmeldung per online durchführen zu können, ist bereits ein sehr wichtiger Vorteil, da man es bequem von Zuhause aus machen kann.
Vorteile von Online Anmeldung Service
Es gibt keine lange Wartezeiten vor Ort und man kann selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt man es macht. Dadurch kann die Anmeldung auch schneller erfolgen. Die Bearbeitungszeit variiert, je nach dem, um was für ein Gewerbe es sich dabei handelt.
Auch online muss man, wie vor Ort, die notwendigen Unterlagen abgeben. Unterlagen wie zum Beispiel das Formular zur Anmeldung und der Personalausweis, eventuell eine Meldebescheinigung und als nicht EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgestattung, wird auf jeden Fall benötigt.
Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab was genau man für ein Gewerbe anmelden möchte bzw welche Tätigkeit man ausübt oder welche Dienstleistung man anbietet. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 10 bis 60 Euro und mehr.
Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann sowohl online, als auch vor Ort angemeldet werden. Wer ein Gewerbe vor Ort anmelden möchte, muss erstmal einen Termin vereinbaren.
Bei der Gewerbeanmeldung des Gewerbes spielen verschiedene Ämter eine Rolle, wie z.B. das Gewerbeamt selber, das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) , die Berufsgenossenschaft und eventuell auch die Krankenkasse kann dabei eine Rolle spielen.
Die Anmeldung von Gewerbe beim Gewerbeamt
Die Gewerbeanmeldung erfolgt zuerst beim Gewerbeamt, wo man ein Formular zum anmelden ausfüllen muss. Ein Kleingewerbe muss man nicht unbedingt im Handelsregister eintragen, aber man hat die Möglichkeit es zu tun. Es hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Name des Unternehmens geschützt ist und nicht von Nachahmern kopiert werden kann.
Die Anmeldung von Gewerbe beim Finanzamt
Danach kommt das Finanzamt in Spiel. Die schicken einen Fragebogen und auch die Steuernummer. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Nach dem dies erfolgt ist, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anzumelden ist dann Pflicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt bzw. sobald die Tätigkeit aufgenommen wird oder auch schon bevor man mit der Tätigkeit beginnt.
Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine selbstständige und dauerhafte Tätigkeit, die mit Absicht auf Gewinn gerichtet ist. In manchen Fällen ist es sogar nicht erlaubt, ohne ein Gewerbeschein zu starten, wie beispielsweise in der Gastronomie. Jeder Selbstständige muss sich beim Gewerbeamt anmelden.
Es gibt, aber Ausnahmen bei denen dies nicht der Fall ist. Hierbei sollte man zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden unterscheiden, denn Freiberufler sind nicht von all dem betroffen. Freie Berufe sind nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG) §18 ganz klar definiert.
Dazu gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Es gibt vom Finanzamt geregelte Katalogberufe, die vom kleingewerbe-anmelden befreit sind. Diese Berufe kann man im EstG §18 finden. Also ist es zuerst nicht wichtig, wie viel man verdient, sondern was genau man macht.
Welches Gewerbeamt ist für Berlin zuständig?
Es gibt mehrere Behörden, die zuständig sind. Man kann zum Beispiel online ein Termin buchen im:
Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Spandau
Weitere Standorte sind Bezirksamt Pankow, Bezirksamt Reinickendorf und Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, an denen man ein Kleingewerbe anmelden kann. Aber auch hier hat man die Möglichkeit, dass die Gewerbeanmeldung online erfolgen kann.
Was braucht man für online Gewerbeanmeldung?
Mann muss im Online-Verfahren alles ausfüllen, was gefragt wird. Erforderliche Unterlagen sind der Personalausweis, Handelsregisterauszug (falls es sich um eine eingetragene Firma handelt), Zustimmungserklärung Gesellschafter (Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen) und Beiblatt Vertretungsberechtigte.
Weitere Informationen, wie beispielsweise schon oben genannt die Standorte, erforderliche Unterlagen, Formulare und Gebühren kann man auf der Website finden.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, wer ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies auch online tun. Dies ist zeitsparender, weil man bei der Gewerbeanmeldung keine Menschenmassen und Warteschlangen hat. Du bist nicht abhängig von Öffnungszeiten und kannst dein Gewerbe jederzeit online anmelden. Wichtig ist, dass man die benötigten Unterlagen vorweisen kann, darunter zählen:
Personalausweis oder Reisepass
Meldebescheinigung oder als nicht EU-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung,
je nach Art des Gewerbes benötigst du noch weitere Unterlagen wie ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder aber auch eine Handwerkskarte. All diese Kosten allerdings einen kleinen Aufpreis.
Je nachdem wo du wohnst, musst du zwischen 10 und 60 Euro für den Gewerbeschein zahlen.
Nachdem du dein Gewerbeschein erhalten hast, erhälst du innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post von dem Finanzamt, wo du deine Steuernummer und einen steuerlichen Erfassungsbogen erhälst. Wenn du diesen ausgefüllt zurückschickst, bist du so gut wie fertig.
Nach einer weiteren Woche musst du dich dann bei einer zuständigen IHK melden und dich auch bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die beiden Mitgliedschaften anzutreten. Allerdings ergeben sich für dich keine signifikanten Mehrkosten. Sofern dein Gewerbe unter 5200€ erwirtschaftet, bist du sogar von den Beiträgen befreit.
Auch bei der Berufsgenossenschaft musst du keine Versicherungen bezahlen, sofern du keine Mitarbeiter hast. Falls du ein Nebengewerbe eröffnest und diese gewerbliche Tätigkeit nicht als Hauptberuflicher durchführst, ist dein aktueller Arbeitgeber dazu verpflichtet, deine Krankenkasse weiterhin zu bezahlen.
Ob du deinen Arbeitgeber über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis setzen möchtest, ist ganz dir überlassen. Es gibt kein Gesetz, dass dich dazu verpflichtet, dies zu melden, sofern es deine vertragliche Situation nicht anders vorsieht.
Welche Behörden verständigt das Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung?
In Deutschland gilt für jede gewerbliche Tätigkeit eine Meldepflicht beim Gewerbeamt. Lediglich bei den freien Berufen besteht hier eine Ausnahme. Ergänzend zur Anmeldung musst du als Gewerbetreibender bzw. Unternehmer noch andere Nachweise und Bescheinigungen erbringen.
Doch nach der Anmeldung bei deinem zuständigen Amt ist der Betriebsweg für dich noch nicht fertig. Dein zuständiges Amt verständigt nach der Gewerbeanmeldung andere Behörden, welche du gegebenenfalls ebenfalls aufsuchen und die Meldung dort durchführen musst.
Gewerbeanmeldepflicht in Deutschland
Für alle Gewerbe in Deutschland gilt die Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Unter einer gewerblichen Tätigkeit wird verstanden, wenn diese selbstständig sowie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeführt wird. Somit fallen alle Unternehmen, welche sich zum Beispiel aktiv an der Produktion oder am Handel beteiligen, darunter.
Möchtest du einen Gewerbebetrieb jeglicher Größe in Deutschland eröffnen, solltest du dein Gewerbe am besten schon vor der Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Die rechtzeitige Anmeldung sorgt sowohl für eine Rechtssicherheit sowie der Verbindlichkeit gegenüber deinen Kunden. Erlaubnispflichtige Gewerbe dürfen zudem nicht ohne offizielle Zustimmung eröffnet und geführt werden.
Die Gewerbeanmeldepflicht beschränkt sich in Deutschland zugleich nicht auf Unternehmer mit einem Ladengeschäft. Auch gewerbliche Tätigkeiten über das Internet wie etwa der Verkauf von Waren müssen angemeldet werden.
In manchen Fällen meldet sich das Gewerbe- oder Finanzamt sogar eigenständig bei den Gewerbetreibenden. Wird das Gewerbe dennoch nicht beim zuständigen Amt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde angemeldet, musst du mit einer Verwaltungsstrafe in einer Höhe von bis zu 3.600 Euro rechnen.
Das Finanzamt kann dir gegenüber zusätzlich eine Strafe verhängen, wenn du deine Einnahmen aus deinem Gewerbe nicht richtig versteuerst. Neben hohen Nachzahlungen werden ebenso Strafzahlungen verhängt.
Anmeldemöglichkeiten für alle gewerblichen Unternehmen
Damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß anmelden kannst, musst du lediglich das Anmeldeformular richtig ausfüllen. Das Formular bekommst du
direkt beim Gewerbeamt
per Download im Onlineportal
über eine reine Onlineanmeldung
Standardmäßig kannst du dir das Formular vor Ort abholen und auch gleich beim Amt ausfüllen. Möchtest du das Formular mit nach Hause nehmen und gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen, kannst du es entweder mit allen Unterlagen per Post einschicken oder persönlich vorbeibringen.
Ebenso füllen wir gerne mit dir gemeinsam das Onlineformular aus. Eine reine Onlineanmeldung ist jedoch noch nicht überall in Deutschland möglich. Du kannst dich eigenständig darüber informieren, in welchen Gemeinden du dein Gewerbe über das Internet anmelden kannst.
Wir sagen dir ebenfalls gerne, wo eine Onlineanmeldung möglich ist. Vor der Anmeldung solltest du zugleich unsere Checkliste hier durchsehen, damit du alle notwendigen Unterlagen bereit hast.
Versäumst du die rechtzeitige Anmeldung deines Gewerbes beim zuständigen Amt, kannst du diese häufig ohne eine Strafe nachholen. Die nachträgliche Anmeldung muss aber mit einem guten Grund passieren. Folglich musst du explizit darauf hinweisen, dass dein Gewerbe ohne vorherige Planungsphase und somit spontan gegründet wurde.
Ergänzend gilt die Anmeldepflicht nur für Hauptgewerbe. Jede nebengewerbliche Tätigkeit fällt gleichfalls unter die Anmeldepflicht. Als Kleinunternehmer kannst du jedoch von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, welche dir steuerliche Vorteile verschafft. Freibeträge bei der Gewerbe- und Lohnsteuer sorgen für keine großen Zusatzbelastungen für dein Nebengewerbe.
Weitere Schritte nach der Gewerbeanmeldung
Hast du dein Gewerbe mit dem Anmeldeformular erfolgreich bei deinem zuständigen Amt angemeldet und alle notwendigen Unterlagen eingereicht, bekommst du in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitraums deinen Gewerbeschein.
Mit dem Gewerbeschein ist es dir offiziell gestattet, dein gewerbliches Unternehmen in Deutschland zu führen. Im Grunde ist dein Gewerbeschein dein unterschriebenes und gestempeltes Antragsformular.
Erst nach der Ausstellung deines Gewerbescheins werden weitere Behörden und Verbände durch das Gewerbeamt informiert. Zu diesen Behörden gehören vorwiegend
das Finanzamt
die Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
die Handwerkskammer
das statistische Landesamt
die Gewerbeaufsicht
Während du die Gewerbeanmeldung selbstständig durchführen musst, übernimmt dein zuständiges Amt die restlichen Meldungen. Das Finanzamt beispielsweise meldet sich bei dir, um mit dir die steuerlichen Aspekte zu klären.
Spätestens ab diesem Punkt kannst du mit dem Finanzamt über die Kleinunternehmerregelung reden. Durch die Kleinunternehmerregelung entfällt für dich Umsatzsteuer. Zugleich vergibt dir das Finanzamt deine eigene Steuernummer.
„Zwangsmitgliedschaften“ für jeden Unternehmer
Die Anmeldung eines Gewerbes sorgt gleichzeitig dafür, dass du dich bei der IHK ein kostenpflichtiges Mitglied werden musst. Das Angebot der IHK kannst du dabei für dich gewinnbringend nutzen, indem du das Beratungs- und Schulungsangebot dort in Anspruch nimmst. Betreibst du ein Handwerksgewerbe, musst du gleichzeitig Mitglied bei der Handwerkskammer werden.
Ergänzend informiert dein zuständiges Amt die Gewerbeaufsicht. Der Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht ist vielseitig. Unter anderem überprüft sie die Örtlichkeiten auf ihre Sachgemäßheit. Gründest du zudem mit deinem Unternehmen ein Gewerbe, musst du dich verpflichtend bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Die Berufsgenossenschaft sichert dich im Falle von Berufsunfällen ab. Insofern du nicht allein dein Unternehmen führst und Mitarbeiter beschäftigst, musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.
Die Meldungen, welche häufig nicht automatisch passieren, werden in der Regel nicht überprüft. Dennoch lässt sich in der Praxis immer häufiger beobachten, dass die jeweilige Behörde nach der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbetreibenden vorbeischaut und die getroffenen Angaben auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert.
Die Maßnahmen dienen den Städten und Kommunen als Schutz vor den sogenannten Briefkastenfirmen, welche für Betrügereien genutzt werden.
Pflichten für überwachungsbedürftige Gewerbe
Möchtest du ein überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, musst du nicht nur die Anmeldungen durchführen. Ebenso musst du ein Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug vorlegen. Unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe fallen unter anderem
Privatkrankenanstalten
Spielhallen
Pfandleihen
Bewachungsgewerbe
Versicherungsberater und -vermittler
Reisegewerbe
Nur wenn du bei den überwachungsbedürftigen Gewerben alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen kannst, kannst du sie abschließen. Manchmal verlangt das Finanzamt von dir zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung. Mit dieser Erklärung offenbarst du deine finanziellen Verhältnisse.
Anmeldegebühren für jedes Gewerbe
Führst du eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt aus, ist diese nicht kostenlos. Die Gebühren für die Gewerbeanzeigen unterscheiden sich dabei in jeder Gemeinde, sodass du in Deutschland mit verschieden hohen Kosten für die Anmeldung deines Gewerbes rechnen musst.
Durchschnittlich betragen die Kosten für die Anmeldung von gewerblichen Tätigkeiten sowie eines Gewerbes zwischen 10 und 60 Euro. Meldest du hingegen dein Gewerbe um, musst du eine Gebühr von rund 20 Euro entrichten.
Dennoch musst du nicht bei jeder Gemeinde in Deutschland eine Gebühr bezahlen. Viele Gemeinden verzichten inzwischen auf die Gebühren, sodass die Anmeldung dort kostenlos ist. Manche Gewerbeämter verlangen außerdem für jeden Schritt eine eigene Gebühr. Somit musst du die Anmeldung sowie die Ummeldung deines Gewerbes einzeln bezahlen.
Die Gebühr bzw. Gebühren entrichtest du dabei stets direkt bei der Anmeldung vor Ort in deinem zuständigen Amt. Füllst du die Anmeldung über das Internet aus, musst du die Gebühr über das Webportal bezahlen.
Gewerbeanmeldung leicht gemacht
Meldest du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt an, übernimmt es für dich nicht immer automatisch die Verständigung bei weiteren Ämtern. Somit musst du selbst gegebenenfalls mit
dem Finanzamt
der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
der Handwerkskammer
dem statistischen Landesamt
der Gewerbeaufsicht
in Verbindung treten. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die für dich notwendigen Ämter festzulegen und geben dir Informationen, welche Unterlagen du benötigst und welche Ämter du wann kontaktieren musst.
Welches Gewerbe solltest du anmelden und Steuervorteile sichern?
Die Wahl deines Gewerbes kann dir bei der Anmeldung enorme Ersparnisse einbringen. Um bei der nächsten Steuerzahlung nicht wertvolles Potenzial zu verschenken, solltest du diesen Artikel lesen.
Die Bedeutung des Status als Kleingewerbe
Als Betreiber eines Kleingewerbes stehen dir mitunter beträchtliche Steuervergünstigungen zu, unabhängig davon, ob du es als Haupt- oder Nebenjob betreibst. Womöglich bist du dir gar nicht darüber im Klaren, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann, da du bestimmte Ausgaben fälschlicherweise dem Privatbereich zuordnest.
Sogenannte geplante Investitionen eröffnen dir weitere Möglichkeiten, die Steuererklärung vorteilhafter zu gestalten. Darüber hinaus eröffnet dir die Umsatzsteuererklärung bisweilen sogar die Erstattung pauschaler Vorsteuern ohne Belege. Eines ist also klar: Deine Firma als Kleingewerbe zu strukturieren, bietet dir in Bezug auf die Steuer einen beträchtlichen Wert.
Versteckte Betriebsausgaben
Vielen Einzelunternehmern fällt es schwer, betriebliche und private Ausgaben voneinander zu unterscheiden. Zu oft verschwimmen die Grenzen zwischen diesen beiden Bereichen, zumal damit meist ein praktischer Nutzen verbunden ist.
Im Zuge eines privaten Einkaufs legst du auch noch Artikel aus deinem Betriebsbedarf in den Einkaufswagen und schon lassen sich die beiden Bereiche kaum noch unterscheiden.
Denkbar ist auch, dass du mit einem Bekannten, der ebenfalls selbstständig ist oder ein Gewerbe betreibt, zu eigentlich privaten Zwecken in ein Restaurant gehst. Im Laufe des Gesprächs kommt ihr allerdings auch auf Geschäftliches zu sprechen und wieder gehen Privates und Betriebliches Hand in Hand. Was aber kannst du aus diesen Erfahrungen lernen und wie setzt du sie gewinnbringend in die Praxis um?
Die richtige Planung
Du kannst dem Finanzamt deine Ausgaben schon dann anzeigen, wenn du noch gar kein Gewerbe angemeldet hast. Wenn du dich beispielsweise im November dieses Jahr entscheidest, ab Januar selbstständig zu werden bzw. eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen, kannst du dem Finanzamt die dieses Jahr entstandenen Kosten bereits mitteilen.
Dabei handelt es sich um die sogenannten vorweggenommenen Betriebsausgaben. Diese damit verbundenen Verluste für dein Kleingewerbe verrechnet das Finanzamt mit deinen anderen Einkünften.
Die typischen Kosten
Gegenüber dem Finanzamt müssen sämtliche Kosten angezeigt werden, die in Verbindung mit einer geplanten Selbstständigkeit angefallen sind. Dazu zählen Gründerseminare und der Transport zu diesen, Telefonate, Literatur oder Arbeitsmittel wie Computer und Möbel.
Für die Erklärung der typischen Kosten ist die Vorlage von Belegen für gewöhnlich nicht erforderlich. Alles, was du tun musst, ist deine Betriebseinnahmen mit den -ausgaben zu verrechnen, daraus den Gewinn zu ermitteln und diesen dem Finanzamt mitzuteilen.
Solltest du in dieser Rechnung auch die vorweggenommenen Betriebseinnahmen berücksichtigen, sind der Einkommenssteuererklärung die entsprechenden Belege beizufügen, im Falle der Selbstständigkeit mit der Anlage S, für den Gewerbebetrieb mit der Anlage G.
Wann musst du keine Umsatzsteuer zahlen?
Vielen Unternehmern bereitet die Umsatzsteuer Probleme. Sicher fragst auch du dich, inwiefern du sie als Existenzgründer zu beachten hast. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen auch Umsatzsteuer entrichten, wird sie doch auf sämtliche Konsumgüter und Dienstleistungen aufgeschlagen. In §4 UStG (Umsatzsteuergesetz) werden dennoch einige Ausnahmen genannt:
Grundstücksverkäufe-, -vermietungen und -verpachtungen
Versicherungen und Umsätze von Versicherungsvertretern
medizinische Dienste
Krankentransporte
Betreuung und Pflegeleistungen
etc.
Für Kleinunternehmer gilt jedoch eine besondere Regelung, sodass die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer selbst dann befreit, wenn du keine der in § 4 UStG aufgeführten Tätigkeiten ausübst.
Der Kleinunternehmer
Hast du mit deiner selbstständigen Tätigkeit im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient und wirst auch im laufenden Jahr nur Umsätze von maximal 50.000 Euro verzeichnen, so giltst du als Kleinunternehmer und kannst dich entsprechend beim Finanzamt mit deinem Gewerbe anmelden.
Mit diesem Status winkt dir eine enorme Entlastung hinsichtlich deines Arbeitsaufwands. Die Steuererhebung, Bereinigung durch die bezahlte Vorsteuer, die regelmäßigen Steuererklärungen sowie die Zahlung an das Finanzamt entfallen für dich als Kleinunternehmer vollständig.
Auch deine privaten Kunden profitieren, denn sie müssen keine Mehrwertsteuer bezahlen. Gleichzeitig verschafft dir diese Tatsache einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten.
Wann musst du keine Gewerbesteuer zahlen?
Jeder Gewerbetreibende muss grundsätzlich die Gewerbesteuer für seinen Gewinn bzw. Ertrag entrichten. Erfordert die Ausübung deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein, so liegt es nahe, dass auch du von dieser Pflicht betroffen bist. Dennoch sind manche Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.
An dieser Stelle gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Solltest du Einzelunternehmer oder Teil einer Personengesellschaft sein und einen Jahresgewinn erwirtschaften, der unterhalb dieser Grenze liegt, so musst du die Gewerbesteuer nicht entrichten. Für sämtliche Kapitalgesellschaften gilt diese Ausnahmeregelung jedoch nicht.
Sie haben die Möglichkeit, den Unternehmerlohn als Betriebsausgabe abziehen zu dürfen. Kleinunternehmer steht diese Option nicht offen, weshalb der Freibetrag als Ausgleich dient. Neben Kleinunternehmern sind auch Freiberufler wie Ärzte, Journalisten oder Steuerberater sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbesteuer befreit.
Wie sparst du bei der Einkommenssteuer?
Für die Einkommenssteuer gilt Jahr für Jahr das gleiche Motto: Je höher dein Einkommen ist, desto wichtiger ist die Qualität deines Steuerberaters. Doch lasse dich davon nicht in die Irre führen. Auch als Kleinunternehmer oder Geringverdiener ist besondere Aufmerksamkeit bei der Einkommenssteuer unerlässlich.
Einspruch gegen Steuerbescheide erheben
Angaben des Bunds der Steuerzahler zufolge ist jede dritte Steuererechnung fehlerhaft. Sei es, dass nicht alle Aufwendungen als Werbekosten oder Sonderausgaben deklariert, Freibeträge nicht anerkannt oder schlicht etwas vergessen wurde, die Rechnungen sind selten vollständig.
Solltest auch du nachträglich noch eine wichtige Quittung finden, lohnt es sich, gegen die bereits eingereichte Steuererklärung Einspruch zu erheben. Auf diese Weise kann sie noch berücksichtigt werden – und du sparst dir Einkommenssteuern.
Verlorene und ausgebliebene Belege
Einen Beleg zu verlieren, kann durchaus einmal passieren. Möglicherweise wurde er dir auch einfach nicht ausgestellt. In einem solchen Fall solltest du für dich selbst jedoch eine eigene Quittung erstellen, um über einen Rechnungsbeleg zu verfügen. Derartige Belege kannst du dann bei der Erklärung der Einkommenssteuer einreichen und sie vom steuerrelevanten Einkommen abziehen lassen.
Senkung der Einkommenssteuer
Du kannst eine Vielzahl von Ausgaben von deiner Einkommenssteuer absetzen lassen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für eine Renovierung deiner Wohnung, sofern diese nicht der Vermieter selbst trägt. Auch die Kosten für einen Prozess, der für dich eine Existenzfrage bedeutet, kannst du von der Einkommenssteuer abziehen.
Dass die Ausgaben für eine Erstausbildung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können, dürfte dir vielleicht bekannt sein. Doch auch die Kosten für die Unterstützung bereits erwachsener Kinder oder deiner Eltern lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von ihr abziehen.
Im Allgemeinen lohnt es sich, die Webseite deines Finanzamtes regelmäßig zu überprüfen. Oftmals werden dort Tipps gegeben, wie du noch mehr an Einkommenssteuern sparen kannst, insbesondere, wenn sich bestimmte Vorschriften geändert haben.
Falls du auch die Kosten für einen Steuerberater sparen möchtest, solltest du zumindest deine Steuern online oder mithilfe einer Software ausrechnen lassen. In diesem Zuge erhältst du meist wertvolle Tipps, was die Höhe der Abzüge für das entsprechende Steuerjahr betrifft. Diese werden nämlich Jahr für Jahr aufs Neue festgelegt.
Fazit
Der Status als Kleinunternehmer bietet dir wichtige Steuervorteile
Plane deine Betriebsausgaben genau und dokumentiere sie
Dank des Freibetrags kannst du dich unter bestimmten Umständen sowohl von der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer befreien lassen
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, deine Einkommenssteuer zu senken. Mache beispielsweise eine Erstausbildung geltend oder ziehe Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen ab
Der Traum vom Kleingewerbe lässt sich in Deutschland relativ leicht verwirklichen. Doch viele Gründer fragen sich, wann sie ein Kleinunternehmen anmelden müssen. Fakt ist, dass deutschlandweit jedes Gewerbe angemeldet werden muss. Hierbei existiert kein Unterschied in Größe oder Gewerbeart. Um ein Kleingewerbe anzumelden, musst du zugleich bestimmte Voraussetzungen beachten.
Anmeldepflicht für Kleinunternehmer
In Deutschland herrscht generell landesweit eine Anmeldepflicht für jedes Gewerbe. Möchtest du dein eigenes Gewerbe betreiben, musst du dieses auch anmelden. Die Anmeldung von einem kleinen Unternehmen geschieht dabei gleich wie jene von Großunternehmen. Nach der Eröffnung deines Unternehmens erhältst du einen Gewerbeschein, welcher dich zur Führung eines Gewerbes berechtigt.
Obwohl die Anmeldepflicht für sämtliche Gewerbe gilt, existiert mit den sogenannten Freien Berufen eine Gruppe, für welche die Anmeldepflicht entfällt. Unter die Gruppe der freien Berufe fallen hauptsächlich selbstständige Personen wie etwa Autoren und Künstler.
Übt eine Person einen Beruf aus, welcher zu dieser besonderen Gruppe gehört, muss sie ihr Gewerbe nicht anmelden. Handelt es sich aber um eine Tätigkeit, welcher nicht zu den freien Berufen gehört, liegt stets eine verpflichtende Anmeldung des Gewerbes vor. Beispielsweise muss ein Kunsthändler sein Gewerbe anmelden, wobei wiederum der Künstler selbstständig seiner Tätigkeit nachgehen kann.
Die Gruppe der Freien Berufe umfasst unter anderem
Ärzte
zahlreiche freie Heilberufe
Rechtsanwälte
Notare
Unternehmens- und Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Journalisten
Dolmetscher
Übersetzer
Schriftsteller
Lehrer
Erzieher
Wissenschaftler
Künstler
Obwohl für sie keine Gewerbeanmeldepflicht vorliegt, da sie kein Kleingewerbe betreiben, müssen sich einige von ihnen bei der Standeskammer oder bei der Künstlersozialkasse verpflichtend anmelden.
Wie kann man Kleinunternehmer werden?
Gewerbefreiheit in Deutschland
In Deutschland herrscht generell eine Gewerbefreiheit. Unter Gewerbefreiheit wird jenes Prinzip verstanden, dass jeder Person ermöglicht, ein Gewerbe anzumelden.
Die Art des Geschäftes bestimmt letztendlich, welche Nachweise oder Erlaubnisse für die Anmeldung benötigt werden. In der Gewerbeordnung steht unter Paragraf 14 vermerkt, ab welchem Zeitpunkt ein Gewerbe als Gewerbe besteht und somit eine Anmeldepflicht vorliegt.
Zunächst besteht ein Gewerbe ab dem Zeitpunkt, ab welchem eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Folglich fallen darunter alle Unternehmen, welche beispielsweise einer Produktions- oder Verkaufstätigkeit nachgehen.
Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs gilt als anmeldepflichtig. In diesem Fall handelt es sich um eine Gewerbeummeldung, welche für große und kleine Unternehmen jederzeit möglich ist.
Wird ein Gewerbebetrieb in zum Beispiel einen anderen Ort oder an einen anderen Standort verlegt, muss dies ebenso gemeldet werden. In diesem Fall liegt auch eine Gewerbeummeldung vor.
Plant ein Unternehmen, eine neue Zweigstelle zu gründen, fällt diese ebenfalls unter die Anmeldepflicht. Zuletzt sorgen grundlegend geänderte geschäftliche Ausrichtungen dafür, dass das Gewerbe neu angemeldet werden muss. Bestand ein Gewerbe zum Beispiel ausschließlich nur aus Produktion und bietet nun einen Verkauf an, muss dies bekannt gegeben werden.
Somit musst du bei der Anmeldung deines Gewerbes zwischen
einer Neuanmeldung
einer Ummeldung
unterscheiden und die entsprechenden Nachweise und Dokumente einreichen. Vergisst du einige Dokumente oder besitzt du sie noch nicht, kann die An- bzw. Ummeldung nicht stattfinden.
Was ist überhaupt ein Kleingewerbe?
Noch vor der Anmeldung eines Kleinunternehmens fragen sich viele Personen, was überhaupt ein Gewerbe ist. Grundsätzlich liegt ein Gewerbe vor, sobald einer Tätigkeit selbstständig nachgegangen wird.
Dies bedeutet ein eigenverantwortliches Handeln und keine Weisungsgebundenheit. Zugleich muss die Tätigkeit dauerhaft und langfristig ausgeübt werden und sich auf eine Gewinnerzielung ausrichten.
Unter einer Gewinnerzielungsabsicht wird dabei verstanden, dass das Gewerbe das Vorhaben verfolgt, Einnahmen zu generieren. Ergänzend muss das Unternehmen am Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Dies geschieht unter anderem durch die Lieferung von Waren sowie generellem Handel.
Eine gewerbliche Tätigkeit lässt sich als Folge nicht genau eingrenzen. Beispielsweise kann bereits die Platzierung eines Werbebanners auf einer Webseite als anmeldepflichtig interpretiert werden, da der Banner das Ziel einer Einnahmengenerierung verfolgt.
Die Anmeldepflicht eines Gewerbes sieht zugleich keine bestimmte Höhe der Einnahmen vor. Liegt die jährliche Einnahme unter 24.500 Euro, fallen die Einnahmen unter den jährlichen Freibetrag. Ergänzend lassen sich Freibeträge und Pauschalen praktisch nutzen, um die geringen Einnahmen auf legalem Weg nicht steuerpflichtig werden zu lassen.
Möchtest du feststellen, ob eine Anmeldung für dein Kleinunternehmen benötigst, kannst du dir hier unsere Checkliste ansehen und dich an uns direkt wenden oder dir einfach ein paar Fragen selbst beantworten.
Übst du eine Tätigkeit aus, welche zu den freien Berufen zählt, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Auch Tätigkeiten mit Gewinnen, welche unter den jährlichen Freibetrag fallen, benötigen keine Anmeldung. In den meisten Fällen handelt es sich aber um ein Gewerbe mit Anmeldepflicht.
Das Gesetz in Deutschland zeigt dabei auf, dass ein Kleinunternehmen vorsichtshalber angemeldet werden sollte, da die dauerhafte Absicht einer Gewinnerzielung dafür sorgen kann, dass höhere Einnahmen oder Gewinne erwirtschaftet werden können und als Folge der jährliche Freibetrag leicht überschritten werden kann.
Gewerbeanmeldung leicht gemacht
Kleine Unternehmen können sich jederzeit an uns wenden und unsere Hilfe bei der Bearbeitung des Anmeldeformulars in Anspruch nehmen oder mit dem offiziellen Formular zur Gewerbeanmeldung zum zuständigen Amt gehen.
Das Formular steht online zum Download bereit, sodass es nur noch sorgfältig ausgefüllt werden muss. Anschließend musst du das Formular beim zuständigen Ordnungsamt einreichen.
Ob noch weitere Unterlagen für die Gewerbeanmeldung benötigt werden, verrät entweder das Informationsmaterial des Ordnungsamts oder das Ordnungsamt direkt.
Als Nachweise gelten beispielsweise ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Anhand dieses Auszugs kann das Ordnungsamt feststellen, ob der Gewerbebeitreibe die persönliche Eignung besitzt, ein Gewerbe zu führen.
Ebenfalls können ein Kenntnisnachweis oder ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Nur wenn du sämtliche notwendigen Unterlagen einreichst, kannst du die Anmeldung durch das Ordnungsamt durchführen.
Schritt für Schritt – Kleinunternehmen anmelden
Für viele Gewerbetreibende ist die Anmeldung ihres Kleingewerbes meist eine recht unkomplizierte Sache. Dennoch benötigen sie häufig Hilfe, um die Daten richtig zu erfassen oder die notwendigen Nachweise zu erbringen.
Aus diesem Grund sollten alle Gewerbetreibenden zunächst abklären, ob sie überhaupt ein Gewerbe anmelden müssen oder ob sie zur Gruppe der freien Berufe gehören, bei welchen die Anmeldungspflicht entfällt.
Für all deine Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden. Wir helfen dir, den Behördengang zu erleichtern und zeigen dir mit unserer Checkliste auf, was du bei einer Gewerbeanmeldung beachten musst.
Liegt eine Anmeldepflicht vor, musst du danach überprüfen, ob besondere Erlaubnisse benötigt werden. Selbst bei Kleinunternehmen sind häufig besondere Erlaubnisse wie etwa ein Meisterbrief erforderlich, damit du die Gewerbeanmeldung durchführen kannst.
Die notwendigen Unterlagen musst du danach bei der Anmeldung mitsamt dem Formular einreichen. Je nach Bundesland findet die Anmeldung dabei bei der IHK oder beim Gewerbeamt statt. Die Anmeldung kann zugleich nur durchgeführt werden, wenn ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis mitgenommen werden.
Das für die Anmeldung benötigte Formular kannst du vor Ort ausfüllen. Sobald es abgegeben wird, erhältst du eine Kopie mit Stempel, welche du mit nach Hause nehmen kannst. Die Kopie gilt als dein offizieller Gewerbeschein, mit welchem du dein Gewerbe legal führen kannst.
Kleinunternehmen online anmelden
Kleinunternehmen online anmelden funktioniert zugleich ähnlich wie der reguläre Weg. Dennoch bietet nicht jedes Bundesland die Möglichkeit, das Unternehmen online anzumelden. Der Standort des Kleingewerbes bestimmt letztendlich, ob eine Onlineanmeldung möglich ist.
Die meisten Bundesländer führen inzwischen einen eigenen Onlineservice, mit welchem Kleinunternehmer ihr Gewerbe über das Internet anmelden können.
Bei der Onlineanmeldung eines Kleinunternehmens musst du ebenso alle notwendigen Dokumente bereitlegen und mitschicken. Nur wenn alle Dokumente und Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht werden, kann die Anmeldung bearbeitet werden.
In der Regel fallen allerdings bei kleinen Unternehmen keine zusätzlichen Unterlagen wie etwa ein Registerauszug an, sodass die Anmeldung unkomplizierter als jene von Großunternehmen ist. Meldest du ohne deutsche Staatsbürgerschaft dein Unternehmen online an, musst du deine Aufenthaltsgenehmigung als Bild- oder PDF-Datei beifügen.
Kleinunternehmen richtig anmelden – leichter als gedacht
In Deutschland herrscht für jedes Kleinunternehmen eine Anmeldepflicht beim zuständigen Ordnungsamt. Lediglich die Gruppe der freien Berufe muss ihre Tätigkeit nicht als Gewerbe anmelden.
Die Anmeldung geschieht mittels Formular mitsamt aller benötigten Nachweise und Unterlagen direkt beim Amt oder über das Internet. Die Onlineanmeldung wird jedoch noch nicht in jeder Gemeinde und in jedem Bundesland unterstützt. Bei Fragen zur und Problemen mit der Anmeldung kannst du dich entweder an dein zuständiges Amt oder unseren Service wenden.
Was genau ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt ist ein Gewerbe und zählt zu den Personengesellschaften.
GbR: Mindestens zwei Person kann gründen
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. Es können auch mehr als zwei Gründer sein. Dabei können diese Personen natürliche und juristische Personen sein. Mit juristischen Personen sind zum Beispiel Kapitalgesellschaften gemeint.
GbR: Ist die Gründung einfach?
Die GbR zählt zu einen der beliebtesten Rechtsformen, weil die Gründung einfach erfolgen kann ohne einen hohen bürokratischen Aufwand. Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben und muss nicht als Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden. Auch ist für die Gründung einer GbR kein Stammkapital notwendig, welches die Gründung einfacher macht.
Wie kann man eine GbR gründen?
Um eine Gesellschaft bürgerlichen gründen zu können, müssen sich zunächst mindestens zwei oder mehr Gesellschafter zusammentun, die dasselbe Ziel verfolgen möchten. Nach dem die Gesellschafter ihr Ziel festgelegt haben, können sie mit der Anmeldung beim Gewerbeamt beginnen. Dafür müssen die Gesellschafter das für sich zuständige Gewerbeamt aufsuchen. Es kann sein, dass es in größeren Städten mehrere Gewerbeämter gibt oder auch andere Gemeinden zuständig sind für die Gewerbeanmeldung.
Nach dem das zuständige Amt ausfindig gemacht worden ist, beginnt die Anmeldung des Gewerbes. Dafür müssen die Gesellschafter der GbR das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Bei dem Amt des Gewerbes müssen alle Gesellschafter, die die GbR anmelden möchten, anwesend sein und einzeln das Formular ausfüllen. Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Um den Gewerbeschein zu kriegen, müssen noch die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und die entsprechende Bearbeitungsgebühr muss gezahlt werden.
Was für Angaben gibt im Formular zur Gewerbeanmeldung?
Im Allgemeinen macht man im Formular zur Gewerbeanmeldung Angaben zur eigenen Person, wie zum Beispiel: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit, und Angaben zum Gewerbe. Hier muss man angeben:
Wie viele Geschäftsführer gibt es?
Wo ist der Sitz des Gewerbes?
Von welcher Tätigkeit handelt es?
Werden Mitarbeiter beschäftigt?
Handelt es von einem Nebengewerbe?
Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Das Formular ist sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man den Beamten um Hilfe bitten, wenn man keine genaue Vorstellung hat, wie man das Formular ausfüllen soll.
Welche Unterlagen benötigt man um eine GbR anzumelden?
Neben dem Antrag auf Gewerbeanmeldung müssen auch notwendige Unterlagen eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt letzten Endes davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Im Allgemeinen werden benötigt:
Der gültige Personalausweis oder Reisepass
Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
Bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Damit der Antrag auf Gewerbeanmeldung auch bearbeitet werden kann, müssen alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man die Zulassung und kann mit der Tätigkeit beginnen.
Bis wann muss man eine GbR anmelden?
In Deutschland gibt es die Anzeigepflicht. Das heißt, dass sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, diese auch beim Gewerbeamt angemeldet werden muss unabhängig davon, für welche Rechtsform man sich entscheidet. Wenn eine Tätigkeit vorliegt, welche langfristig und selbstständig ausgeübt werden soll, mit der Absicht Gewinn einzubringen ohne dass man im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden. Am besten meldet man das Gewerbe an bevor man mit der Tätigkeit beginnt.
Was wird wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?
Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen. Man braucht sich keine Sorgen machen, dass man frühzeitig etwas zahlen muss, weil man im Formular angeben kann wann genau man mit der Tätigkeit beginnen wird.
Wann muss man das Finanzamt aufsuchen?
Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert. Daraufhin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dies kann sieben bis zehn Tage dauern. Falls es zu lange dauern sollte, kann man zur Sicherheit das Finanzamt kontaktieren. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Man kriegt eine Steuer-ID für das Gewerbe. Diese muss auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird, angegeben werden.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
Vor- und Nachname
Adresse
Identifikationsnummer
Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
Tätigkeit, welche angemeldet wird
Bankverbindung
Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
Anschrift des Unternehmens
Datum, wann man beginnen möchte
Kammerzugehörigkeit
Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Was muss man noch machen um eine GbR anmelden?
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Sind sie neu bei eine Gewerbeanmeldung?
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen.
Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Wie viel kostet die Gründung einer GbR?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig für den Gesellschafter. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter keinen Stammkapital aufweisen. Die einzigen Kosten, die die Gesellschafter an erster Stelle tragen müssen sind die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Die Höhe der Gebühren können von Stadt zu Stadt variieren. Grundsätzlich belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro. Falls noch weitere Unterlagen angefordert werden, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis, kann es sein, dass weitere minimale Kosten anfallen können.
Ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich zur Gründung einer GbR?
Anders wie bei Kapitalgesellschaften ist es bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erforderlich einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, da es nicht im Handelsregister eingetragen wird. Mündliche Abmachungen reichen bei einer GbR aus. Die Abmachungen sind auch nur dann gültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Doch um später Konflikte zu vermeiden ist es immer besser alles schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten.
Meistens leiden bei Konflikten die persönlichen Beziehungen darunter und um das vorzeitig zu verhindern eignet sich ein Gesellschaftsvertrag am besten. Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss. Es kann individuell festgehalten werden und am besten macht man den Vertrag zusammen mit einem Anwalt, damit es lückenlos ist. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
Geschäftszweck
Geschäftsdauer (falls notwendig)
Die Geschäftsführer
Die Aufteilung der Aufgaben
Gewinn- und Verlustverteilung
Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
Falls ein Gesellschafter abtritt
Wenn ein Todesfall vorliegt
Falls die GbR verkauft wird
Falls ein Gesellschafter aus der GbR aussteigen möchte und es nur zwei Gründer gab, löst sich automatisch die GbR, weil die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Mitgliedschaft bei der IHK
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland Pflicht und kann nicht gekündigt werden.
Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist. Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn im Gegensatz bietet die Industrie- und Handelskammer einem Gewerbe an sich weiterzuentwickeln. Das heißt, dass sie Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet.
Kann man eine GbR online anmelden?
Heut zu Tage ist es auch durchaus möglich, dass man sein Gewerbe auch online anmelden kann. Doch ist es noch nicht bundesweit abgedeckt und hängt von der jeweiligen Stadt ab, wo man sein Gewerbe anmelden wird. Die Online-Anmeldung bietet einen großen Vorteil an. Dadurch kann man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden, ohne dass man erst mal einen Termin machen muss. Es kann durchaus sein, dass es dauert bis man einen Termin bekommt und dadurch kann man auch später mit der Tätigkeit beginnen. Dies ist ein großer Zeitverlust für den Gewerbetreibenden. Oder aber auch kann es sein, dass man vor Ort warten muss bis man drankommt.
Mit dem Online-Verfahren kann die Anmeldung jeder Zeit bequem von Zuhause erfolgen. Der Ablauf der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular aus, schickt die notwendigen Unterlagen ab und zahlt die Bearbeitungsgebühren.
Namensgebung der GbR
Bei der Namengebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es Vorgaben, an die sich die Gesellschafter halten müssen. Es darf kein frei erfundener Name ausgesucht werden. Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein und am Ende muss ‚GbR‘ stehen. Es muss zurück verfolgbar sein wem die GbR gehört.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer GbR werden Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gezahlt.
GbR: Einkommenssteuer
Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt.
GbR: Gewerbesteuer
Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet. Sie können unterschiedlich aussehen.
GbR: Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Doch kann man sich die Umsatzsteuer sparen, wenn man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt.
Wie viel Umsatz darf man mit einer GbR machen?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Recht ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Eine GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch als Gesellschafter der GbR kann an die Regelung beim Finanzamt anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer.
GbR: Kann man von den Umsatzsteuern befreit sein?
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Welche Kosten bringt ein Gewerbe jährlich mit sich?
Die genauen Kosten ganz unterschiedlich aussehen. Diese hängen davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird. Folgende Kosten können aufkommen:
Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Miete für eine Räumlichkeit
Partnerschaften
Neuanschaffungen
Mitarbeiter
Eine GbR als Nebengewerbe
Wenn man sich zuerst unsicher ist, mit der GbR, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden und muss nicht sofort den Job kündigen. Dabei empfindet man keinen Zeitdruck, weil man nicht unbedingt sofort erfolgreich werden muss. Dadurch, dass man eine Haupteinnahmequelle hat, ist man finanziell abgesichert und muss sich keine Sorgen um finanzielle Notlagen machen. Währenddessen kann man den Markt in Ruhe erkunden und Kontakte knüpfen.
Was wird wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitert?
Wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitern sollte, ist es nicht so tragisch, weil man keinen großen finanziellen Aufwand betreiben musste. Falls man sich sicher und vertraut geworden ist mit der Nebentätigkeit, kann man es in eine Haupttätigkeit ummelden.
Muss man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren?
Ob der Arbeitgeber informiert werden muss, hängt immer vom Arbeitsvertrag ab. Wenn es im Vertrag enthalten ist, muss in jedem Fall der Arbeitgeber benachrichtigt werden. Falls nicht ist es nicht zwingend erforderlich. Es sei denn es herrscht dadurch Wettbewerb. In dem Fall muss man den Arbeitgeber wiederum informieren. Am besten ist es, dass man den Arbeitgeber in jedem Fall informiert, damit man sein Vertrauen nicht missbraucht.
Auf was muss die Gesellschafter sich beachten?
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man beachten, dass die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt werden und die Arbeit auch nicht nachlässt. Bei der Nebentätigkeit muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
Pflichten und Rechte der Gesellschafter bei einer GbR
Wie auch bei jedem anderen Gewerbe gibt es Rechte und Pflichten, die der Gesellschafter bei einer GbR einhalten muss. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen. Er muss immer im Sinne der Gesellschaft handeln. Das heißt er darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte, wie zum Beispiel Wettbewerb.
Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Vorteile einer GbR sind:
Kein Mindestkapital notwendig
Kein hoher bürokratischer Aufwand
Anmeldung beginnt sofort beim Gewerbeamt
Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden
Es kann als Nebengewerbe gegründet werden
Hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.
Fazit
Wer zusammen mit einem Partner eine GbR gründen möchte, braucht nicht lange zögern, weil es einfach zu gründen ist. Es ist kein Mindestkapital und kein Gesellschaftsvertrag notwendig. Es müssen sich nur mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen und ihre gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Auch wenn kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist, ist es von Vorteil für den Gesellschafter, wenn alles schriftlich festgehalten wird. Außerdem kann man mit einer GbR die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Dazu können sie auch erstmal nebengewerblich starten und haben genug Zeit um sich auszuprobieren ohne dabei Zeitdruck und Stress zu empfinden.
Mit der Nebentätigkeit ist man kreditwürdiger und hat ein höheres Ansehen bei den Kreditinstituten. Im Nachhinein hat man immer noch die Möglichkeit es eine Haupttätigkeit umzumelden. Kurz gefasst lässt sich sagen, dass die Gründung einer GbR einfach und schnell erfolgen kann. Dafür muss man nur mindestens zwei Gesellschafter sein, die das selbe Ziel verfolgen möchten.
Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht. Auch bei einem Fotografen ist es nicht ganz klar. Doch hier erfährst du den Unterschied.
Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?
Der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.
Muss die Fotograften ein Gewerbe anmelden?
Manchmal müssen Fotografen ein Gewerbe anmelden, weil es gleichzeitig auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden.
Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen.
Gewerbeanmeldung: Haupttätigkeit oder nebenbei die Tätigkeit ?
Eine Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall erforderlich, wenn man es als Haupttätigkeit beabsichtigt. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung als zusätzliche Einnahme angeben. In dem Fall sollte man sich vorher beim Finanzamt erkundigen, um sicher zu gehen.
Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?
Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.
Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.
Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?
Es kann sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.
Rechtsform: Kapitalgesellschaft
Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.
Rechtsform: Personalgesellschaft
Personalgesellschaft können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird manche Unterlage benötigt.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.
Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft
Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.
Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.
Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.
Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.
Wo meldet die Kleingwerbe sich an?
Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.
Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.
Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?
Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.
Fazit
Als Fotograf muss erstmal die Frage geklärt werden, ob man gewerblich oder freiberuflich unterwegs ist. Nach dem dies geklärt worden ist, muss man die entsprechende Behörde aufsuchen und sich anmelden, damit man auch mit der Tätigkeit beginnen darf.
Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll.
Wie kann man eine Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wenn dann gibt es freie Berufe, welche auch Freiberufler genannt werden. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen und melden sich direkt beim Finanzamt an.
Wer sind Freiberufler?
Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Architekten
Ingenieure
Heilpraktiker
Journalisten und Bildberichterstatter
Und noch einige andere Berufe
Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?
Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden.
Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Weil Freiberufler von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind benötigen sie auch keinen Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Sie gehen bei ihrer Anmeldung anders vor.
Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?
Als Freiberufler wendet man sich direkt an das zuständige Finanzamt. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In diesem Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden:
Name,
Anschrift,
Kontaktdaten und
Steuer-ID.
Vorausetzungen für Gewerbeanmeldung
Man muss kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte. Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.
Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises. Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden.
Wer muss die Gewerbe anmelden?
Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden (wie z.B. beim Arzt). Manchmal ist es bei den freien Berufen nicht immer ganz so klar, wann ein Gewerbe nicht angemeldet werden muss. Es kann durchaus auch sein, dass man als Freiberufler einer Gewerbeanmeldung verpflichtet ist. Bevor man direkt loslegt, sollte man sich vorher erkundigen. Ob man ein Gewerbe anmelden muss, hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.
Bis wann muss man sich als Freiberufler anmelden?
Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.
Was wird wen man die Anmeldung verspätet?
Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts. Um den Stress zu vermeiden und die Kosten auch gering zu halten, sollte man schon am besten bevor man mit der Tätigkeit beginnt sich anmelden. So ist man auf der sicheren Seite.
Für welche Personen ist die Kleinunternehmerregelung geeignet?
Die Kleinunternehmerregelung ist für jeden Selbstständigen geeignet und wird beim Finanzamt angemeldet. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.
Dafür muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Wenn man bereits im ersten Jahr mehr Umsatz erwirtschaftet hat, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.
Fazit
Ob man nun als Gewerbetreibender oder Freiberufler zählt ist unklar, jedoch kann man es erfragen und diese Frage aus dem Weg schaffen. Wenn dies geklärt worden ist, kann man mit der Anmeldung der Tätigkeit beginnen. Je nach dem muss man entweder das Gewerbeamt oder das Finanzamt aufsuchen. Erst wenn man sich angemeldet hat, darf man auch mit der Tätigkeit beginnen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit sollte die Anmeldung spätesten nach vier Wochen erfolgt sein. Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Konsequenzen rechnen.
In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.
Gewerbeanmeldung in Frankfurt: Haupt- oder Nebengewerbe?
Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können. Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.
Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?
Der erste Ansprechpartner, um ein Gewerbe in Frankfurt am Main anmelden zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.
Gewerbeamt: Ort oder Termin
Um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können, muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen.
Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Frankfurt?
Bei der Gewerbeanmeldung selbst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 40€ kostet. Diese bezahlt man ganz unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Außerdem ist es wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat.
Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen Personalausweis oder Reisepass,
eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
eventuell einen Handelsregisterauszug,
Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.
Wann benötigt man eine Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.
Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!
Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste. Um den ganzen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit sein Gewerbe anmelden.
Fazit:
Der erste Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Frankfurt am Main eröffnen zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.
In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Hannover rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.
Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Nebengewerbe
Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können.
Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.
Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe in Hannover anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt am Schützenplatz 1 30169 Hannover.
Gewerbe anmelden vor Ort oder mit Termin
Beim Gewerbeamt muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen. Bei einem Termin hat man den Vorteil, dass man nicht allzu lange im Wartezimmer verbringen muss. Man muss bei der Gewerbeanmeldung damit rechnen, dass man etwas Geld dabei haben muss.
Die Bearbeitungsgebühr liegt in der Landeshauptstadt Niedersachsens bei 40 Euro. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Das muss jeder Gründer bezahlen. Außerdem ist es wichtig, dass man noch einige Unterlagen bei sich hat.
Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?
einen Personalausweis oder Reisepass,
eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
eventuell einen Handelsregisterauszug,
Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann.
Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.
Was ist ein Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden.
Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Was wird wenn man die Gewerbeanemldung verspätet oder nicht vornimmt?
Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!
Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.
Fazit:
In der Landeshauptstadt Niedersachsens gründen? Na klar doch, wo denn auch sonst? Man muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden, welches am Schützenplatz 1 30169 liegt.