Ein gewerbliches Einzelunternehmen gründen

Was ist ein Einzelunternehmen?


Ein Einzelunternehmer ist in erster Linie jemand, dem das Unternehmen zu 100 Prozent selbst gehört. Er hat keinen Geschäftsführer über sich und kann die Geschicke des Unternehmens mit eiserner Hand führen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er keine Mitarbeiter einstellen oder ein Team aufbauen kann.

Des Weiteren ist das Besondere am Einzelunternehmer, dass dieser sowohl als Freiberufler, als auch als Gewerbetreibender durchgehen kann. Beide, also Freiberufler und Gewerbetreibende, gelten bzw. nennt man ebenfalls Einzelunternehmer. Daher kann es ab und an schwierig sein, diese beiden Begrifflichkeiten von einander zu unterscheiden. Doch ferner könnten diese gar nicht unterschiedlicher sein.

Wer sind Freiberufler?

Ein Freiberufler ist jemand, der sich durch bestimmte Qualifikationen in seinem Themen auszeichnet und benötigt, um der Konkurrenz gegenüber im Vorteil zu sein. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Sie müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Demnach müssen sie auch nicht die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK antreten und zudem keine Gewerbesteuern bezahlen. Gewerbetreibende müssen dies tun. Auch müssen sie vorher den Gang zum Gewerbeamt machen und sich eventuell auch noch überlegen, ob sie das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchten bzw. sogar müssen.

Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?

Manche Unternehmen haben die Möglichkeit, sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen. Doch dann gibt es welche, bei denen es klar ist. Wenn man Gründer einer GmbH ist, dann gilt man als Kaufmann, was wiederum dafür sorgt, dass man im Handelsregister eingetragen werden muss.

Allerdings kann man als Einzelunternehmer auch ein Kleingewerbe gründen. Diese Art des Einzelunternehmers ist nicht dazu verpflichtet, den Handelsregistereintrag machen zu müssen. Doch tun kann es dieser dennoch, um unter anderem folgende Vorteile genießen zu können:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Einzelunternehmen Gründung – wo erledigen?

Um ein Einzelunternehmen gründen zu können, muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer, wie es in Hamburg der Fall ist.

Daher ist es ratsam, erst einmal zu schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint, einen festen Termin benötigt oder die Anmeldung gar auch online vornehmen kann.

Ist man nun dran, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man, um das Gewerbeformular ausfüllen zu können, zunächst einige Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z.b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Wenn man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.

Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen.

Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Jeder Einzelunternehmer, der Besitzer eines Gewerbes ist, wird bei der Anmeldung das Gewerbeformular erhalten und dieses ausfüllen. Damit man auf die Fragen auch dementsprechend vorbereitet ist, erhälst du einen genaueren Einblick auf diese.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Einzelunternehmen gründen?

Es gibt sehr klare Regeln, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Eine kleine Definition wird dir dabei sicherlich helfen zu verstehen, wann die Pflicht der Anmeldung eintrifft: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Was wird wenn man die Anmeldung nicht vornimmt?

Falls man nicht vornimmt, dann muss man mit einem saftigen Bußgeld rechnen, welches bis zu 1000 Euro und weit mehr kosten. Ein Vergleich: in München können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wenn man sich dies einmal vor Augen führt, dann wird einem sehr schnell klar, dass diese Summe den finanziellen Ruin für die meisten bedeuten dürfte. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung nicht auf die leichte Schulter nimmt. Es kann nämlich böse enden.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Keine Panik, du kannst das Einzelunternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hast du bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste.

Kann man ein Einzelunternehmen auch online gründen?

Die Online Anmeldung ist eine sehr schöne Sache, die es vor einem Jahrzehnt noch nicht Mal ansatzweise gab. Man kann mittlerweile nämlich die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Für die Online Gewerbeanmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.

Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.

Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wann muss man beim Finanzamt vorstellig werden?

Wer Gewerbetreibender Einzelunternehmer ist, der muss nicht persönlich zum Finanzamt hin. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt nämlich automatisch nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Es dauert in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran denn gerade liegt, dass es zu diesen Verzögerungen kommt. Wenn man dann die Post erhalten hat, sieht man, dass man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.

Dieser ist mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, ein ganz schön harter Brocken und demnach sollte man sich auch ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen lassen. Ansonsten kann es nämlich sein, dass man voreilig Fehler begeht, die Bares Geld kosten können.

Auf diesem Fragebogen sind vor allem zwei Felder sehr wichtig für Gründer. Zum einen geht es um die Kleinunternehmerregelung. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht. Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann.

Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht.

Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden. Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Wie viel kann man mit einem kleinen Einzelunternehmen im Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Welche Kosten fallen bei einem Einzelunternehmen an?

Das Einzelunternehmen gründen ist nur die halbe Miete, man muss nämlich auch die Kosten im Blick haben und diese beachten. Eines der großen Vorteile dieses Gewerbes ist nämlich, das dieser keine großartigen Kosten verursacht.

Falls man ein Hauptgewerbe führt, muss man in der Regel die eigene Krankenkasse bezahlen. Dies dürfte rund 200 Euro und etwas mehr kosten. Das trifft allerdings nicht auf alle Gründer zu.

Außerdem muss man die Gebühren bei der IHK bezahlen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr kosten. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man zu zahlen hätte. Natürlich können auch immer wieder weitere Kosten auftauchen, wenn das Unternehmen weiter wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt bzw. Versicherungen zahlen muss, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt.

Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmen?

Auch ein kleiner Einzelunternehmer muss Steuern zahlen. Dazu gehören neben der Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer dazu. Falls man Mitarbeiter beschäftigt, dann zahlt man zudem noch die Lohnsteuer.

Das klingt erst mal sehr viel, doch wenn man sich die einzelnen Fälle genauer anschaut, dann kann man sehr viele Steuern sparen. Denn wenn man beispielsweise die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung einhält, dann fallen als erstes keine Umsatzsteuer an.

Bei der Gewerbesteuer sieht es so aus, dass man bis zu 24.500 Euro verdienen kann. Das ist der aktuelle Freibetrag, ohne das man die Gewerbesteuern zahlen muss. Erst wenn der Betrag über 24.500 Euro liegt, fallen dann diese Steuern an.

Bei der Einkommensteuer kann man bis zu 1900 Euro von der Steuer jährlich absetzen. Beispielsweise wenn man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlt, dann kann man so diese angeben und viel dadurch einsparen.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist.

Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann.

Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Sollte man dem Arbeitgeber vom Einzelunternehmen erzählen?

Ob man dem Arbeitgeber vom Einzelunternehmen etwas erzählen sollte, ist jedem selbst überlassen. Eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Kein Gesetz in Deutschland veranlasst einen Gewerbetreibenden dazu, sich seinem Chef gegenüber zu offenbaren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Das gewerbliche Einzelunternehmen sagt nichts anderes aus, dass das Unternehmen 100% dem Gründer gehört. Dieser muss, falls er ein Kaufmann ist, zunächst das Gewerbe im Handelsregister eintragen.

Anschließend muss man die Anmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vornehmen und dann nur noch warten, bis man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Amt der Finanzen erhalten hat. Hat man dieses ausgefüllt zurückgeschickt, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

 

Der erste Schritt um ein Gewerbe aufzumachen

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Wen man die Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen.

Beides hat seine Vor- und Nachteile. Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem beim Gewerbeamt dabei haben sollte man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt– oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben. Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Was wird wen man die Gewerbeanmeldung verspätet?

Wen man die Gewerbeanmeldung nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt zieht, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden. Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden.

Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können. Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.

Muss man für die Kleingewerbe Anmeldung den Arbeitgeber fragen?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Kann man online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.

Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Wie lange dauert die Online Anmeldung?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.

Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.

Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.

Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem Gewerbeschein?

Der Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen liegt im … Nichts. Wenn man bei dem Gewerbeamt ist, erhält man nur eine Art des Formulars, demnach auch nur eine Art des Gewerbescheins. Weshalb man trotzdem immer wieder hört, das es noch einen kleinen Gewerbeschein gibt, liegt darin, das damit Leute beschrieben werden, die ein Kleingewerbe anmelden möchten.

Damit werden Gewerbe bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Diese können beispielsweise nicht den selben Umsatz wie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH erzielen, müssen aber dafür auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuern zahlen. Auch sind die Kosten bei einem Kleingewerbe gerade zu minimal und der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.

Sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Als Kleingewerbetreibender wird man nicht zwangsläufig beim Handelsregister eingetragen. Es gibt nämlich keine Pflicht, die einen Gründer dieses Gewerbes dazu bewegen könnte. Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Wann meldet man sich beim Finanzamt an?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem.

Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Was wird wen man die Regelung nicht in Anspruch nimmt?

Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.

Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.

Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.

Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.

Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können.

Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.

Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.

Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Muss man Mitglied bei der Industrie und Handelskammer werden?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gründer in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten, sofern man eben eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt hat.

Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und 150 bis 300 Euro muss man zahlen, sofern das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist.

Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen.

Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen.

Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Schritt für Schritt bei Gewerbeanmeldung.com

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

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Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Fazit:

Das eigene Gewerbe zu eröffnen ist für viele Gründer der Traum schlechthin. Und diesen Traum kann man viel einfacher erreichen, als es das manche Glauben wollen. Denn Gründer müssen lediglich beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden und dort die Gewerbeanmeldung beantragen.

 

Wo man den kleinen Gewerbeschein beantragen kann ;)

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann. Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Man muss schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Auch gibt es mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.

Kann man überall Online anmelden?

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.

Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch einige Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht die Norm, soll jedoch verdeutlichen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht spaßen sollte, denn dies kann sich im schlimmsten Fall sehr negativ auswirken und den finanziellen Ruin für den einen oder anderen bedeuten.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wann meldet sich das Finanzamt?

In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen.

Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht. Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer das gleiche?

Nein. Auch wenn diese Begrifflichkeiten fälschlicherweise immer im selben Atemzug genannt werden, so könnten diese nicht unterschiedlicher voneinander sein. Denn mit einem Kleingewerbetreibenden wird in der Regel jemand beschrieben, der ein Gewerbe angemeldet hat und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Ein Kleinunternehmer hingegen ist nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, kann dies jedoch, wenn es die Situation erfordert. Kleinunternehmer sind in der Regel Leute, die freie Berufe ausüben. Zu diesen Freiberuflern gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Anwälte,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller
  • und viele mehr.

Diese Berufe müssen die Gewerbeanmeldung nicht beantragen. Falls man jedoch beim Beispiel des Fotografen bleibt, ein eigenes Geschäft betreibt, dann muss dieser dann doch wieder ein Gewerbe anmelden. Doch im großen und ganzen sind Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet. Außerdem müssen diese nicht die Mitgliedschaft bei der IHK antreten und demnach auch keine Gebühren bezahlen.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Wartet IHK für die Leistungen eine Gebühr?

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das Kleingewerbe anmelden und bei Gewinnen keine Steuern zahlen? Zu schön, um wahr zu sein.. oder? Bei einem Kleingewerbe fast schon Realität! Denn wenn man die Kleinunternehmerregelung einhält und die Rahmenbedingungen passen, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500€ erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Es ist demnach also nur erforderlich, die Einkommensteuer zu zahlen. Daher ist ein Kleingewerbe zwar nicht gänzlich Steuerfrei, doch dieses Modell kommt dem ganz Nahe.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.

Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.

Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Fazit:

Den Gewerbeschein beantragen tut man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Wer bis dato dachte, dass es auch einen Kleingewerbeschein gibt, der irrt. Es gibt nur einen Gewerbeschein den jeder Gründer während der Anmeldung erhält.

 

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Noch bevor man das zuständige Gewerbeamt in der Stadt aufsucht, muss man vorher erst einmal festlegen, ob man das Gewerbe im Handelsregister eintragen möchte. Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.

Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?

Wer die Gewerbeanmeldung durchführen möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In der Regel klingt das einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass das Ganze Prozedere Komplex wäre, sondern vielmehr deshalb, weil man zunächst einmal das zuständige Amt finden muss.

Vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst schauen, bei welchen man die Gewerbeanmeldung durchführen muss. Auch kann es sein, dass noch andere Ämter, wie das Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer die Erlaubnis haben, Gewerbeanmeldungen anzunehmen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man nun beim zuständigen Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr die Gewerbeanmeldung bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Bei der Anmeldung erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Man macht da Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb. Unter anderem wird auch hier die Frage geklärt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse in der Regel von der eigenen Tasche bezahlt. Für Leute, die bereits einen Hauptjob haben, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit daher ideal. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Wie kan ich den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem das Formular ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulares erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat. Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt deine Informationen.

Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung vom Finanzamt erfolgen sollte, dann kann man Mal da anrufen.

Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

Man erhält vom Amt der Finanzen zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen muss mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da hier viele wichtige Dinge geregelt werden. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man hier die genaue gewerbliche Tätigkeit angeben.

Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert genau, ob die abgegebene Beschreibung denn auch genau zur Tätigkeit passt. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Man hat die Möglichkeit, sofern sich etwas am Gewerbe ändern sollte, dies sofort dem Amt der Finanzen zu melden.

Hierbei sollte man allerdings nicht allzu lange warten. Nachdem man auch den Fragebogen abgeschickt hat, kann man nun endlich mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen und Gewinne erwirtschaften.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden noch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Sofern man Mitarbeiter hat, muss man diese versichern lassen. Eine eigene Versicherung muss man da nicht abschließen. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und auch kann man sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

Persönliche Daten des Betriebsinhabers

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

Angaben zum Betrieb

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit dem Gewerbeamt melden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man rückwirkend Gewrbeanmeldung beantragen?

Ja. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?

Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Eine Gewerbeanmeldung muss man dann durchführen, wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt, die eine klare Absicht der Gewinnerzielung hat. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne ein Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht sind Leute, die zu Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie viel kostet ein Gewerbe im Jahr?

Nachdem man bei dem Gewerbeamt war und die Gewerbeanmeldung hinter sich gebracht hat und den Gewerbeschein in den Händen hält, wird einem erst recht klar, welche Verantwortung man da eigentlich trägt. Auch eine finanzielle Verantwortung, die man rechtfertigen muss.

Die meisten Leser auf dieser Seite möchten ein Kleingewerbe anmelden, daher ist es ratsam, anhand eines Beispiels zu erläutern, welche Summen auf einen zu kommen können. Jedoch kann man bereits jetzt schon sagen, dass die meisten Kosten auch auf andere Gewerbe zutreffend sind.

Als erstes kommen die Kosten bei der Anmeldung des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60€ und sind nur einmalig. Weitere Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter steigen, abhängig von den Einnahmen des Gewerbes. Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr bezahlen.

Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält. Diese Rechnung kann für viele Anfangs ein schock sein, da man damit zum einen nicht rechnet, zum anderen auch gar nicht vorgewarnt wird.

Doch keine Sorge, auch hier kannst du auf unsere Hilfe zählen. Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Dort prüfen Experten die Möglichkeit, ob die Minderung der Rechnung auf ein Minimum gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, dennoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache.

Für weitere Informationen klicke hier. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn du Neuanschaffungen benötigst, eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter einstellst, eine Internetseite aufbaust, Kurse besuchst, Patente anmeldest oder auch wenn du einen zweites Geschäft aufmachen möchtest. Das sind allerdings Kosten, die man bereit ist zu zahlen, da diese als Investitionen gesehen werden können.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.

 

Welches Gewerbe soll man anmelden?

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?


Noch bevor man sich überhaupt darüber Gedanken machen sollte, welche Art von Gewerbe man anmelden möchte, sollte man zunächst einmal recherchieren, ob man überhaupt zu den Leuten gehört, die Gewerbetreibende sind.

Es gibt nämlich auch einige Selbstständige, die auch Unternehmer sind, aber nicht dazu verpflichtet werden, die Gewerbeanmeldung vornehmen zu müssen. Diese Leute werden auch als Freiberufler bezeichnet. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,

Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,

Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und

2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.

Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Nachdem geklärt worden ist, ob die Tätigkeit, die man ausüben möchte, freiberuflicher oder gewerblicher Natur entspringt muss man als nächstes klären, ob man die gewerbliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen haben möchte.

Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.

Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann.

Zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig machen konnte, muss man als nächstes recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen vorher festgelegten Termin benötigt oder ob man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen kann.

All diese Möglichkeiten haben sowohl ihre Vor- als auch Nachteile. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird.

Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man jede Menge Zeit im Wartezimmer verbringen wird, da der Andrang für eine Gewerbeanmeldung relativ groß sein dürften.

Hier ein kleiner Tipp: es lohnt sich, wenn man bereits am frühen Morgen oder gegen Mittag beim Gewerbeamt vorbeischaut, da zu dieser Uhrzeit die meisten Leute entweder auf dem Weg zur Arbeit sind oder gerade ihre Mittagspause haben.

Solch ein Problem hätte man nicht, wenn man einen Termin hätte. Man würde relativ zügig rankommen und könnte so die Gewerbeanmeldung schnell hinter sich bringen. Doch bis es denn überhaupt so weit wäre, wäre das Problem. Denn in einigen Ämtern kann es sein, dass Termine über mehrere Wochen und Monate hinweg verbucht sind. Diese Probleme hätte man nicht, wenn man das Gewerbe einfach online anmelden würde.

Kann man online Gewerbe anmelden?

Ja. Mit Hilfe der Online Gewerbeanmeldung gelingt die Anmeldung nicht nur viel schneller (dauert nur wenige Minuten), sondern ist auch noch unkompliziert.

Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit finden können, beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung. Denn man kann ganz bequem von Zuhause aus die Online Gewerbeanmeldung beantragen.

Ein weiteres Plus: dadurch, dass man keine Infoblätter erhält, ist man umweltfreundlicher unterwegs. Doch auch die Online Anmeldung hat seine Haken. Zum einen wird die elektronische Unterschrift nicht überall akzeptiert, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.

Dann müsste man die eigene Unterschrift dann entweder persönlich vor Ort nachreichen oder per Post schicken. Zudem wird diese Art der Gewerbeanmeldung noch nicht überall in Deutschland angeboten.

Nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bisher der Fall. Nachdem dies geklärt ist und man nun an dem Tag der Anmeldung angekommen ist, geht es nun wie folgt weiter.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch zahlt man die Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man einige erforderliche Dokumente vorlegen.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Gewerbeanmeldung Formular beim Gewerbeamt: Darauf müssen sie beachten

Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen.

Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.

Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.

Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.

Wie kann ich den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe.

Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Auch findet die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Amt des Gewerbes statt, sondern beim Amt der Finanzen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir leben in Deutschland. In einem der Länder, wo es nicht nur sehr viele Regeln gibt, sondern für die Missachtung dieser Regeln man auch noch drastische Maßnahmen erwarten darf.

Es ist für Gründer eines der größten Albträume, aufgrund irgendwelcher Kleinigkeiten Unsummen an Geld zu verdienen. Dazu gehört eben auch, den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu erwischen.

Wer bereits jetzt schon weiß, das er die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte keine unnötige Zeit mehr verschwinden und die Anmeldung sofort beantragen. Ansonsten drohen, sofern man die Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen hat, eine enorme finanzielle Strafe. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen.

Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden. Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.

Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann.

Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen. Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden.

Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert.

Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.

Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?

Ja. Jeder Gewerbetreibende, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen hat, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich verpflichtend und man hat keine Möglichkeit, von dieser Pflicht zu entkommen. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Außerdem bietet sie Unternehmern an, dass diese Weiterbildungskurse wahrnehmen und so das Image des Unternehmens weiter aufpolieren können. Für diese Dienste verlangt die IHK auch einige Gebühren. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man innerhalb eines Geschäftsjahres nicht mehr wie 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, dann muss man auch keine Beiträge bezahlen.

An dieser Stelle würde ich dir jetzt lieber sagen, dass damit alles zur IHK gesagt worden ist, doch leider ist dies nicht der Fall… denn die IHK hat eine schlechte Seite an sich.. die sich insbesondere im ersten Geschäftsjahr bemerkbar macht… wenn man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Denn dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Wer das Gewerbe angemeldet hat, wird sich natürlich auch Fragen, wie viel er denn damit eigentlich auch verdienen kann. Da die meisten Leser ein Kleingewerbe eröffnen möchten, schauen wir uns in dem Beispiel auch nur die möglichen Einnahmen eines Kleingewerbes an.

Wer sich jetzt denkt, dass das bestimmt nur Peanuts wäre, der täuscht sich gewaltig! Denn die erreichbaren Zahlen beim Kleingewerbe sind immens und dürften sogar das aktuelle Gehalt bei dem ein oder anderen übersteigen! Besitzer eines Kleingewerbes können bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.

Natürlich muss man diese Summe auch erst einmal verdienen und dann auch versteuern. Doch dieser kurze Abschnitt sollte aufzeigen, dass man auch mit geringen Mitteln einen sehr hohen Betrag erwirtschaften kann und vor allem darf!

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Ein weiterer großer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieses recht kostengünstig geführt werden kann und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die einzigen Fixkosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Weitere Kosten gibt es zunächst nicht.

Es kann jedoch sein, das falls man ein Hauptgewerbe führt, dann auch die eigene Krankenversicherung bezahlen muss. Auch können zusätzliche Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Patente anmeldet, Mitarbeiter einstellt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch diese Zahlungen kann man als Investition sehen und somit auch als ein Investment für eine erfolgreiche Zukunft.

Fazit:

Das eigene Gewerbe anmelden ist viel einfacher, als es sich nicht die meisten vorstellen. Für die meisten Gründer lohnt es sich, wenn diese eher ein Kleingewerbe eröffnen, da sie zum einen wissen, dass sie eher geringere Beträge verdienen werden.

Das wiederum bedeutet nicht, dass die Einnahmen auch gleichzeitig gering sind. Denn man kann bis zu 50.000 Euro verdienen, Gewinn, versteht sich. Also eine recht hohe Summe.

 

Voraussetzung Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss man beim Gewerbeamt alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.

Darüber hinaus sollte man sich auf Kosten gefasst machen, die man ebenfalls in die Planung mit einbeziehen sollte. Nachdem das Gewerbe angemeldet ist, warten bereits die nächsten Hürden, die bewältigt werden müssen. Sei daher gespannt!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung

Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen konnte, folgt bereits der zweite Schritt: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin benötigt.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Zunächst einmal muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Darüber hinaus muss man einige Dokumente vorzeigen, bevor es weitergehen kann.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Der Mythos ist weit verbreitet, das man auch beim Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe anmelden kann. Das stimmt nicht.

Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nämlich beim Finanzamt. Zwar nicht direkt, aber vom Finanzamt selbst erhält man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Nutzer dieser Regelung werden unter anderem auch Kleingewerber und Gewerbe dann Kleingewerbe genannt.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer also bereits von vorneherein weiß, dass er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte schleunigst beim Gewerbeamt vorstellig werden.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht beantragen sollte, dann können sehr schlimme Konsequenzen auf einen Warten. Unter anderem muss man mit Bußgelder in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt.

Dies würde für viele Gründer den absoluten Worst Case und finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit so schnell wie möglich anmeldet.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann allerdings noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf zahlen.

Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung.

Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative. Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können.

Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten. Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.

Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.

Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden.

Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.

Wo findet die Kleingewerbe Anmeldung statt?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Amt der Finanzen. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.

Voraussetzungen

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.

Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.

Außerdem muss man auf dem steuerlichen Erfassungsbogen außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.

Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.

In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.

Wer gehört zur Gruppe der freien Berufe?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Fazit:

Eine wichtige Voraussetzung, um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, ist erst einmal die Anmeldung beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Dann muss man schauen, ob man überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt oder zur Gruppe der freien Berufe bzw. der Land und Forstwirtschaft dazugehört.

Wer nämlich in diese Kategorie gehört, muss keine Gewerbeanmeldung beantragen. Wer sich dies alles zu Herzen nimmt, der hat alle wichtigen Bedingungen erfüllt und kann das Gewerbe in Ruhe beantragen.

 

Checkliste Gewerbe

Checkliste: Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe anmelden zu können, solltest du dir unbedingt diese Checkliste einmal genauer anschauen. Gewerbetreibende müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllen, bevor diese das Gewerbe eröffnen können.

Sei es nun beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen oder ein Dokument auszufüllen. All diese Dinge sollte bzw. muss sogar ein Gründer vor Augen haben, damit sein Unternehmen von Anfang an keine Schwierigkeiten hat.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.

Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?

Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbe Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.

Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen

Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten.

Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält.

Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten,

Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

 

Gewerbe anmelden wie geht das

Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest, dass es eines der größten Ängste der Deutschen ist, das Gewerbe falsch anzumelden und das dann dadurch einige hohe Kosten entstehen. Viele Leser schreiben uns, wie man dies denn bewerkstelligen kann, hier die Antwort ->

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss als erstes beim Gewerbeamt vorstellig werden, richtig? Nicht immer! Denn bei einigen Gewerben kann es durchaus sein, dass man vorher das Gewerbe im Handelsregister eintragen muss. Normalerweise müssen Gewerbetreibende das Unternehmen im Handelsregister eintragen. Das ist gesetzlich verpflichtend.

Sofern dieser Fall eintritt: wenn das Unternehmen die Verpflichtungen hat, das man eine Buchführung betreiben muss oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung erfordert. Wenn Gewerbetreibende ein solches Unternehmen besitzen, dann sind sie sogar dazu verpflichtet, das Gewerbe eintragen zu lassen.

Wenn man jedoch ein Gewerbe hat, dass das vom Gründer nicht erfordert, dann ändert sich die Sachlage auch und der Gründer muss das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Vor allem gemeint sind damit die Kleingewerbetreibenden. Jedoch kann der Besitzer eines solchen Gewerbes sein Unternehmen dennoch eintragen lassen, um folgende Vorteile zu genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Also, der erste Schritt lautet: erst schauen, ob das Gewerbe in das Handelsregister muss oder nicht. Nachdem man dies erledigt hat, dann erst muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.

Beispielsweise auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig gemacht hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen Termin benötigt oder die Anmeldung auch Online vornehmen kann. Nachdem man auch dies erledigt hat und nun vor der Gewerbeanmeldung steht.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Gemeinde und Stadt unterscheiden. Auch zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Um dann das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher einige Unterlagen vorzeigen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise muss man sich bereits da schon entscheiden, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Wer nämlich ein Hauptgewerbe gründen möchte, der sollte sich bewusst sein, dass bereits hier die ersten monatlichen Kosten festgelegt werden. Denn hauptberuflich selbstständige müssen die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen.

Die Kosten hierfür betragen mindestens 200 Euro monatlich und können weiter ansteigen, sind jedoch abhängig von den eigenen Einnahmen. Auch wenn dies im ersten Moment vielleicht nicht für Jubelgesänge sorgen sollte, so kann man mit einem einfachen Trick wieder viele Kosten sparen. Denn die Kosten für die Krankenkasse kann man als Betriebsausgaben angeben.

Diese kann man von der Einkommensteuer absetzen. Gründer haben so die Möglichkeit, bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen zu können. Am Ende ist dann die Summe, die gezahlt werden muss, nicht mal ein fünftel mehr so hoch 😉

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern wird automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gewerbetreibender angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern allerdings Selbstständige keine Mitarbeiter haben, müssen diese keine Kosten befürchten. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Eins sollte dir bereits von vorneherein klar sein: durch Unwissenheit verspätet das Gewerbe anzumelden ist nämlich keine Ausrede dafür, weshalb man dieses eventuell verpasst haben könnte.

Also, wenn du bereits jetzt schon weißt, dass du ein Gewerbe anmelden möchtest, dann solltest du so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen und die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch gibt es eine genaue Definition, wann man das Gewerbeamt aufsuchen müsste.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ohne das man in einem Angestelltenverhältnis ist, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Falls man dies nicht tut, dann drohen satte Bußgelder. Bis zu 1000 Euro und mehr können dann vom Finanzamt verlangt werden. Beispielsweise verhängt das Finanzamt in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Diese Summe würde für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten. Das wäre also nicht nur ein Desaster, ein Debakel und eine traurige Sache, sondern das absolute Worst Case Szenario.

Kann man wückwirkend die Gewerbeanmeldung beantragen?

Es gibt die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann, falls man verspätet das Gewerbe angemeldet hat, die Steuern dann dementsprechend nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste. Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern auch das, welches am häufigsten gegründet wird. In der Bundesrepublik gibt es ca. 5 Millionen Kleingewerbe. Das ist eine beachtliche Anzahl.

Der Grund, um Gründer eines Kleingewerbes zu sein, liegen klar auf der Hand: das Kleingewerbe ist kostengünstig, der Verwaltungsaufwand ist ziemlich gering und auch die Steuern, die man zahlen müsste, sind nicht so hoch. Auch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Gewerbe verdienen.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Wenn man dann beim Gewerbeamt erschienen und das Gewerbeformular vor sich hat, dann sieht man allerdings sehr schnell, dass man ein solches Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform für das Unternehmen auswählen kann. Das stimmt auch so und ist kein Fehler des Gewerbeamtes.

Das Besondere an einem kleinen Gewerbe ist nämlich, dass man dieses beim Finanzamt anmelden muss. Dies kann man, indem man den steuerlichen Erfassungsbogen von denen bekommt. Diesen Bogen muss man nicht selber anfordern.

Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Sofern es etwas länger dauern sollte, dann sollte man einfach Mal selbst aktiv werden und nachfragen, woran es denn gerade liegt, weshalb man noch keine Post erhalten hat.

Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet.

Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig. Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen.

Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht mehr der HGB untergeordnet. Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte. Es wäre Ratsam, vor allem dann, wenn man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, dass man die Kleinunternehmerregelung erst einmal in Anspruch nimmt.

Allein auch schon deshalb, damit Gründer, die das Unternehmertum erst neu kennenlernen, sich erst einmal in die Thematik hinein fuchsen können. Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit.

Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.

Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Wer ein kleines Gewerbe anmelden möchte, merkt bei der Gewerbeanmeldung, dass man gar kein Kleingewerbe als solches beim Gewerbeamt gar nicht eröffnen kann. Hat ein Kleingewerbe etwa ein ganz eigenes Formular?

Nein, auch wenn der Mythos weit verbreitet ist, gibt es nicht mehrere Gewerbescheine. Jeder Gründer erhält vom Amt des Gewerbes den ein und denselben Gewerbeschein. Unabhängig von der Rechtsform wohlgemerkt.

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?

Nicht jeder muss eine Gewerbeanmeldung beantragen und bei dem Amt des Gewerbes vorstellig werden. Es gibt nämlich einige Ausnahmen, die sich den Gang ersparen können. Da gibt es zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die eine Leidenschaft ausüben dürfen und mit dieser bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen können, ohne eine Gewerbeanmeldung zu benötigen. Sofern der Betrag darüber liegen sollte, müssten auch diese Leute dann ein Gewerbe anmelden.

Dann gibt es noch die Freiberufler, die einen weitaus größeren Teil der Leute ausmachen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.

Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?

Ja. Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Von dieser Pflicht kann man sich auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich verpflichtend ist.

Da hat man nun den Salat, denken sich viele einige Leute jetzt. Die IHK genießt nicht unbedingt den Besten Ruf. Immer lauter werden die Rufe, dieses Verpflichtung endlich abschaffen zu können, denn immer mehr Gründer fragen sich, ob denn die IHK ihre Daseinsberechtigung auch wirklich für das Richtige einsetzt oder ob die angestrebten Ziele denn auch wirklich von ihr erreicht werden können.

Die IHK hat nämlich sehr große Ziele. Sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise indem sie dabei hilft, Leute zu beauftragen, dass Bahngleise repariert werden, damit potenzielle Kunden wieder schnell an die Geschäfte kommen.

Doch die IHK ist in letzter Zeit gebeutelt mit Kritik. Doch eine Sache muss man ihr Hoch anrechnen. Sie bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, zwar gegen Geld, wo Gründer allerdings viele wichtige Lektionen und Zertifikate erhalten können, was wiederum dem Image des Unternehmens zugute kommt.

Für diese Leistungen möchte die IHK auch eine Gegenleistung. Kleine Gewerbe zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und können weiter ansteigen. Dies ist allerdings abhängig von den Einnahmen.

Sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr liegt, müssen Gründer keine Beiträge bezahlen. Es gibt dann noch eine sehr unschöne Seite an der IHK, weshalb diese zu Recht sehr viel Kritik erntet… die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht.

Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Falls du zu denjenigen Gehörst, die ein Kleingewerbe eröffnen wollen, dann ist dies eine sehr smarte Entscheidung. Denn wenn man an ein Kleingewerbe denkt, ist nicht der erste Gedanke, dass man damit Millionen erzielen kann. Zumindest nicht eine Ganze.

Eine halbe Million Euro Umsatz klingen aber doch dann nach sehr viel an, oder? …. Ich denke auch! Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich wirklich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Das ist eine sehr saftige Summe und sollte einem klar vor Augen halten, dass man auch mit diesem Gewerbe jede Menge Geld verdienen kann. Diese Summe dürfte wohl das aktuelle Gehalt bei den meisten Leuten bei weitem übertreffen.

Natürlich: man muss diese Summe auch erst einmal erreichen und darf dabei nicht vergessen, dass hier auch noch einige Kosten anfallen dürften.

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste.

Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.

Weitere Kosten

Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das leidige Thema mit den Steuern kennt auch bei einem Kleingewerbe keinen halt. Auch ein Kleingewerbe muss Steuern abführen. Doch nicht viel! Wenn man als Kleingewerbe nämlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dies auf die jeweiligen Monate runterrechnen würde, dann könnte man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Eine sehr hohe Summe! Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Also, ein Kleingewerbe ist zwar nicht gänzlich von den Steuern befreit, man hat hier jedoch eine Möglichkeit, jede Menge Steuern zu sparen.

Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?

Für viele Gründer eine elementar wichtige Frage: soll ich mein Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führen? Für beide Seiten gibt es sowohl Argumente, die dafür, als auch dagegen sprechen. Schauen wir uns diese einmal genauer an!

Beginnen wir dabei mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Die meisten Gründer müssten ohnehin den Betrieb so führen, weil sie noch nebenbei einem Job nachgehen und diesen nicht so schnell aufgeben möchten. Das bringt den Vorteil, dass man nicht dazu gezwungen ist, sofort mit dem Unternehmen auf Teufel komm raus Gewinne zu erwirtschaften.

Man steht nicht unter großem Druck und kann in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten und schauen, ob diese nebenberufliche Tätigkeit denn auch einen größeren Profit verspricht. So kann man viel befreiter an seinem eigenen Traum arbeiten.

Außerdem entscheidet der Gründer selbst, wie lange, wie viel Zeit und wie intensiv er an seinem Unternehmen arbeiten möchte. Diese Freiheit, selbst entscheiden zu können, ist für viele eines der größten Vorteile. Wir leben in einer Zeit, in der es nicht mehr so ist, dass man einen Arbeitgeber für die restliche Lebenszeit hat.

Es ist vielmehr so, dass man Betriebe mehrere Male im Leben wechselt. In dieser Zwischenzeit ist man dann Arbeitslos und auch dann, wenn mal der Verlust eines Jobs drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen deutlich aufgebessert wird und es dem Gründer viele Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Auf der anderen Seite hat diese Art der Selbstständigkeit natürlich auch seine Nachteile. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle nur begrenzte Zeit am Tag haben.

Viele dieser Stunden sind bereits fest verplant. Wir müssen Schlafen, einige Stunden müssen wir auf der Arbeit verbringen, eventuell haben wir einige Leidenschaften, denen wir nachgehen und auch die Familie, Bekanntschaften und auch Freunde erwarten, das man mit ihnen Zeit verbringt.

Reicht dann die restliche Zeit, die man noch für das Unternehmen aufwenden kann, dafür, dass man das Unternehmen erfolgreich machen kann? Diese Frage muss man ehrlich für sich beantworten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Wenn man ein Gewerbe eröffnen möchte, ist man dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber zu melden? In der Regel nicht! In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo.

Demnach herrscht die Gewerbefreiheit, was wiederum bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen möchte, dies auch tun kann. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.

Denn das eigene Unternehmen darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Fazit:

Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest…

Wie man ein Gewerbe eröffnen kann? Ganz einfach: man muss bei dem zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden und zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.

Anschließend muss man einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss.

Ist dies auch erledigt, wird dieses kopiert und der Gründer erhält dann einen Gewerbeschein. Somit ist das Gewerbe eröffnet worden. Ganz easy!

 

Gewerbescheinigung

Die Gewerbe Bescheinigung ist DER Meilenstein schlechthin für Gewerbetreibende Gründer. Warum? Weil sie die Bestätigung für die gewerbliche Tätigkeit ist.

Das bedeutet, dass nur noch ganz wenige Schritte fehlen, bevor man endlich anfangen kann, mit dem eigenen Gewerbe Umsätze erzielen zu können. In diesem Artikel erfährst du alle notwendigen Schritte bis dahin.

Wie bekommt man den Gewerbeschein?


Den Gewerbeschein kann man vom Gewerbeamt erhalten. Auch kann es sein, dass in anderen Städten ebenfalls auch andere Wirtschaftsämter dafür zuständig sein können. Mittlerweile gibt es auch die Online Anmeldung. Diese Art der Online Gewerbeanmeldung ist noch sehr neu und fast schon eine Revolution, da Gründer bequem von Zuhause aus die gewerbliche Tätigkeit anmelden können.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wer stellt den Gewerbeschein aus?

Den Gewerbeschein kann man entweder beim Gewerbeamt oder bei anderen Wirtschaftsämtern in der Stadt erhalten. Um diesen Gewerbeschein jedoch in den Händen halten zu können, muss man unter anderem eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, sowie einige wichtige Unterlagen vorzeigen, bevor man das Gewerbeformular erhält. Dieses Formular wird dann am Ende des Prozesses zum Gewerbeschein.

Wann bekomme ich den Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein erhält man in der Regel noch an dem Tag der Gewerbeanmeldung. Falls man jedoch etwas Bedenkzeit möchte und die Fragen auf dem Gewerbeformular in Ruhe ausfüllen will, dann hat man die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause nehmen zu können. Dann allerdings erhält man den Gewerbe Schein nur dann, wenn man diesen beim Gewerbeamt abgegeben hat.

Wo bekommt man den Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein erhält man beim Amt des Gewerbes oder bei anderen Wirtschaftsämtern in der Stadt, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Es wäre daher ratsam zunächst einmal zu schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist.

Nachdem dies erledigt ist, sollte man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen festen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man beispielsweise vor Ort erscheint, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen halten können.

Das Problem hier wäre dann allerdings, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Gründern relativ groß sein dürfte und man so einiges an Zeit bei dem zuständigen Gewerbeamt verbringen wird.

Ein kleiner Tipp: vor allem zu den frühen Öffnungszeiten und zu Mittag sind die Ämter weniger befüllt, da die meisten Leute dann entweder auf dem Weg zur arbeit sind oder gerade ihre Mittagspause genießen.

Mit diesem Problem müsste man sich nicht rumschlagen, wenn man einen festen Termin hätte. Jedoch kann es sein, dass viele Termine bereits über mehrere Wochen hinweg bereits verplant sind und man dadurch warten muss, bis man den Gewerbeschein beantragen kann.

Unabhängig davon, für was man sich selbst entscheiden würde, muss man schauen, welche Alternative das zuständige Gewerbeamt anbietet.

Wenn man nun an dem Tag der Gewerbeanmeldung gekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes, das bedeutet, dass jeder Gewerbetreibende diesen Betrag errichten muss. Bevor man dann zum Gewerbeformular kommt, muss man noch einige Unterlagen vorzeigen. Darunter:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig. Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht.

Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können.

Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?

In der Regel muss man bei dem Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden, um ein Gewerbe anmelden zu können. Mittlerweile kann man die Gewerbeanmeldung allerdings auch online beantragen.

Vor allem für Leute, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie die Zeit dazu gefunden hatten, sich anmelden zu können, eine ideale Alternative. Die Online Anmeldung dauert in der Regel nur rund zehn bis 20 Minuten.

Der Prozess ist ähnlich wie bei dem Gewerbeamt. Zunächst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet, je nachdem, in welcher Stadt man wohnt. Anschließend muss man die Unterlagen als Kopie hochladen und dann zum Gewerbeamt schicken.

Daraufhin füllt man das Gewerbeformular aus, dieses wird dann ausgedruckt und dient dann als Gewerbeschein. Doch auch wenn sich diese Art der Online Gewerbeanmeldung sehr schön anhört, so hat sie leider noch einige Probleme. Einige Ämter akzeptieren nämlich die elektronische Unterschrift nicht.

Das bedeutet, dass man diese dann entweder persönlich vor Ort oder per Post nachreichen muss. So verzögert sich die Anmeldung wieder um einige Tage. Zum anderen gibt es diese Online Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland.

Bisher gibt es diese nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens. Nichtsdestotrotz ist die Online Anmeldung eine willkommene Alternative für Gründer.

Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung werden einige Behörden informiert. Darunter auch das Finanzamt. Von diesem erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung Post.

Falls sich innerhalb von dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann kann man einmal per Telefon mal nachfragen, was denn gerade das Problem ist. Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser ist mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, ein kleiner Brocken. Es ist daher ratsam, sich bei der Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit zu nehmen. Insbesondere das Feld, wo man die gewerbliche Tätigkeit näher beschreiben soll, ist für Gewerbetreibende sehr wichtig.

Das Finanzamt überprüft nämlich im Nachhinein sehr genau, ob denn die Angaben auch wirklich zur Tätigkeit passen. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.

Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.

Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe oder muss diese selbst beim Bundeszentralamt beantragen.

Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?

In Deutschland ist es klar geregelt, bis wann man ein Gewerbe anmelden muss. Wer also bereits an dieser Stelle weiß, dass er die Gewerbeanmeldung beantragen sollte, der sollte dies sofort erledigen. Ansonsten muss man die Gewerbeanmeldung spätestens kurz vor dem Start der gewerblichen Tätigkeit erledigen.

Grundsätzlich muss jeder die Gewerbeanmeldung vornehmen, bei dem folgendes passt: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man dieses schnellstmöglich beantragen.

Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden. In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt.

Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Gewerbeanmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden. In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können.

Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.

Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?

Nein, es existiert kein Kleingewerbeschein. Der Grund, weshalb viele vermuten, dass es noch einen weiteren Gewerbeschein gibt, liegt darin begründet, das die meisten Gründer ein kleines Gewerbe anmelden möchten und dann bemerken, dass man dieses bei dem Amt der Gewerbe gar nicht tun kann.

Um jedoch ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, auf dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb viele Leute denken, dass dieser Fragebogen dann ebenfalls zum Gewerbeschein fungiert. Doch das ist nicht der Fall. Jeder Gewerbetreibende erhält den ein und denselben Gewerbeschein.

Fazit:

Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Es ist ein wichtiger Zwischenschritt, bevor man mit der Ausübung der eigenen Tätigkeit beginnen kann.

 

So muss man ein Gewerbe betreiben!

Ein eigenes Gewerbe betreiben zu können, ist für viele Gründer auf der ganzen Welt eines ihrer größten, wenn nicht sogar der größte Traum schlechthin. In Deutschland, dem Land der Dichter und Denker kommt dann noch hinzu, dass wir eines der Länder sind, dass für Fortschritt, Technologie und Entwicklung stehen.

Daher genießen Gründer in der Bundesrepublik ein hohes Ansehen und auch der Staat versucht seinen Unternehmern unter die Arme zu greifen. Doch auch wenn vieles rosig erscheint, so müssen Gründer dennoch eine langwierige Prozedur bestehen, bevor man mit dem Gewerbe vollständig durchstarten kann. Verlieren wir also keine Zeit und beginnen mit den wichtigsten Fragen.

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Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Noch bevor man beim Gewerbeamt erscheinen muss, muss man vorher klären, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht. Einige Unternehmen müssen dies ohnehin tun und kommen nicht drum rum.

Beispielsweise dann, wenn diese mehrere Mitarbeiter haben, eine Buchführung betreiben müssen und als Kaufmann gelten. Dann sind diese Gewerbe dazu verpflichtet, im Handelsregister eingetragen zu werden. Sofern bei einem Unternehmer keines dieser Punkte zutrifft, dann muss dieser auch die gewerbliche Tätigkeit nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Vor allem bei kleineren Gewerben ist dies der Fall. Wenn man Besitzer eines solchen Gewerbes ist, kann man die Registrierung dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Unter anderem diese:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein solches Gewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Welche Gewerbe sind beliebt?

Wer einen Betrieb betreiben möchte, der stellt sich auch des öfteren die Frage, was für ein Gewerbe man denn am besten aufmachen sollte. Eine pauschale Antwort hierfür gibt es leider nicht. Es kommt immer auf die individuelle Ausgangslage eines jeden Einzelnen an.

Wenn man bereits nur aufgrund einer potenziellen Idee bereits einige Investoren auf sich aufmerksam machen konnte, dann wäre es beispielsweise ratsam, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

Wer noch nicht genau weiß, in welche Richtung es gehen soll, wie viele und was für Einnahmen man monatlich erwarten kann, der sollte wiederum eine Personengesellschaft gründen. Grundsätzlich gilt, dass die beliebtesten Gewerbe der Deutschen das Kleingewerbe und die GbR sind.

Mit knapp 6 Millionen gegründeten Betrieben sind diese auch die Gewerbe, welche mit Abstand am häufigsten Gegründet worden sind. Das besondere an einem Kleingewerbe ist beispielsweise, dass man dieses beim Finanzamt anmelden bzw. vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.

Wenn man dies tut, dann muss man unter anderem keine Buchführung betreiben, denn diese wird ersetzt, man unterliegt nicht mehr den Gesetzen der HGB, sondern der BGB und unter bestimmten Voraussetzungen muss man auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen. Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein.

Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann. Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt.

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.

Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Wer das erste Mal die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, weiß noch gar nicht, wie ein solcher Gewerbeschein aussieht. Der Gewerbeschein ist nichts anderes, als das Ergebnis des Gewerbeformulars, welches man vom Gewerbeamt erhält und ausgefüllt hat.

Das ausgefüllte Formular wird so zum Gewerbeschein umfunktioniert. Damit du bestmögliche auf die jeweiligen Fragen antworten kannst und dabei deine wichtige Zeit nicht weiter unnötig verlierst, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.

Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann diesen Bogen vom Amt der Finanzen erhält.

Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet. Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig.

Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht der HGB untergeordnet.

Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte.

Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?

Nein. Es gibt einige Ausnahmen, die zwar auch selbstständige sind, jedoch kein Gewerbe anmelden müssen. Zu diesen Leuten gehören unter anderem die Freiberufler. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen.

In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Jeder, der ein Gewerbe besitzt, der muss die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so festgelegt worden ist. Man zahlt für die Mitgliedschaft eine jährliche Gebühr.

Kleingewerber zahlen rund 20 bis 60 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Dan kann es sein, dass noch weitere Kosten auf Gründer anfallen können, welche durch die IHK verursacht werden.

Wenn man beispielsweise die IHK Beitragsrechnung erhält. Das tragische an dieser Rechnung ist nicht nur, dass diese in manchen Fällen sehr hoch ausfallen kann und dadurch zum Beispiel Kooperationen und Neuanschaffungen nicht realisiert werden können, sondern dass diese Rechnung bereits im ersten Jahr auftreten kann.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Wer ein eigenes Gewerbe betreiben möchte, der muss viele Dinge dabei berücksichtigen. Als aller erstes ist wichtig, dass man die Tätigkeit, die man ausüben möchte, so schnell wie möglich anmelden muss, bevor man bereits den ersten Gewinn erzielt hat.

Dann muss man sich darum kümmern, ob man zu den Leuten gehört, die zu den freien Berufen gehört oder zu den Gewerbetreibenden. Je nachdem, muss man dann das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und dann beim Gewerbeamt vorstellig werden oder das Amt der Finanzen aufsuchen.