Wann muss ich mein Gewerbe bei welchem zuständigen Gewerbeamt anmelden?
Gewerbetreibende sind in der Pflicht
Für alle Gewerbetreibenden in Deutschland besteht die Pflicht, ihr Gewerbe anzumelden. Standardmäßig geschieht dies beim zuständigen Bezirksamt / Gewerbeamt in der eigenen Stadt, z.B. beim Gewerbeamt Berlin, Hamburg, oder Gemeinde mit einem Gewerbeanmeldung Formular. Doch viele Selbstständige und Unternehmer wissen nicht, ab welchem Zeitpunkt sie ihr Gewerbe – anmelden müssen und werden daher nicht tätig. Planst du, ein Gewerbe zu betreiben oder ein Startup zu gründen, musst du deshalb die Anmeldepflicht beachten und rechtzeitig die Anmeldung durchführen.
Möglichkeiten der Gewerbeanmeldung
Durch die Meldepflicht für Gewerbe in Deutschland musst du als Unternehmer bzw. Selbstständiger deinen Gewerbebetrieb bei deinem zuständigen Ordnungsamt anmelden. Während die Anmeldung vor einigen Jahren noch persönlich vor Ort bei deinem Gewerbeamt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde durchgeführt werden musste, kannst du heutzutage zwischen
persönlich
schriftlich mit Einsendung per Post
online mittels eigener Plattform
wählen dein Gewerbe anzumelden beim Gewerbeamt.
Wo gibt es das Anmeldeformular
Für alle Anmeldungsvarianten benötigst du das Anmeldeformular, welches du vor Ort bei deinem Amt bekommst oder dir herunterladen und ausdrucken kannst. Die reine Onlinevariante mit eigener Plattform beinhaltet hierbei bereits das notwendige Formular.
Wo gibt es das Formular zur Gewerbe – Anmeldung?
Holst du dir das Formular vor Ort ab, kannst du entweder selbstständig oder mit der Hilfe der Beamten die Anmeldung korrekt absolvieren und den Gewerbeschein der deine Selbstständigkeit bestätigt direkt mitnehmen. Benötigst du Hilfe durch uns von Gewerbeanmeldung.com oder möchtest du das Formular in Ruhe zuhause ausfüllen, kannst du es jederzeit mitnehmen.
In diesem Fall kannst du dich entscheiden, ob du das Formular danach per Post dem Amt zusendest oder persönlich noch einmal vorbeikommst. Beim Post- und Onlineweg musst du alle benötigten Unterlagen als Anhang bzw. in Form einer Kopie beifügen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Ob deine Stadt oder deine Gemeinde zugleich eine Onlineanmeldung mittels Plattform anbietet, solltest du rechtzeitig in Erfahrung bringen. Die Onlinevariante ist noch nicht überall in Deutschland vertreten, wodurch die meisten Unternehmer Ihr Gewerbe persönlich oder auf dem Postweg anmelden.
Das zuständige Amt für alle Gewerbeanmeldungen
Wenn du dein Gewerbe offiziell anmelden möchtest, musst du dies in Deutschland immer beim Gewerbeamt tun. Standardmäßig befindet sich in jeder Stadt oder Gemeinde eines, wobei es sich nicht immer um ein eigenes Gebäude oder eine eigene Institution handeln muss.
In manchen Fällen ist das zuständige Amt im Rathaus oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt verständigt dieses weitere Ämter und Einrichtungen für dich. Da deine Daten dabei automatisch übermittelt werden, musst du sie dort nicht wieder angeben. Unter anderem erhalten das
Finanzamt
die Industie und Handelskammer (IHK)
die Berufsgenossenschaft
die Handwerkskammer (HWK)
das statistische Landesamt
das Handelsregistergericht
somit alle notwendigen Daten. Musst du weitere Meldungen dort durchführen, brauchst du deine Daten somit höchstens noch ergänzen.
Bundesländer mit alternative Anmeldestellen
In manchen Bundesländern existiert zugleich eine alternative Anmeldestelle. In
Bayern
Hamburg
Rheinland-Pfalz
kannst du dir aussuchen, ob du deine Gewerbe-anmeldung beim Gewerbeamt, der zuständigen Handelskammer, der zuständigen Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK absolvieren möchtest.
Wichtig ist dabei nur, dass du dich für eine Einrichtung entscheidest und du dort alle Daten korrekt angibst um dein Geschäftstätigkeit anzumelden.
Dauer einer Gewerbeanmeldung
Grundsätzlich solltest du so früh wie möglich dein Gewerbe bei deinem zuständigen Amt bekannt geben. Manche Unternehmer melden ihr Gewerbe bereits an, wenn sie die Idee dazu haben.
Andere wiederum tun dies erst, wenn sie alle restlichen Schritte getätigt haben. Wartest du jedoch zu lange auf die Anmeldung deines Gewerbes, kann es passieren, dass du dein Unternehmen illegal führst und somit mit Verwarnungen und Bußgeldern rechnen musst.
Wie lange dauert die Anmeldung
Hast du bei der Anmeldung alle Daten richtig angegeben und alle notwendigen Unterlagen mitgebracht wie z.B. die Handwerksrolle (als Meister in deiner Branche), kann sie innerhalb einiger Tage bearbeitet werden.
Nach der Gewerbe – anmeldung bekommst du eine Kopie des Anmeldeformulars als Gewerbeschein. Per Post meldet sich hingegen das Finanzamt sowie die IHK bei dir. Andere Behörden können dich ebenfalls einige Tage nach der Anmeldung schriftlich kontaktieren.
Soll die Bearbeitung schneller durchgeführt werden oder benötigst du eine schnellere Bearbeitung, kannst du gleichfalls die zuständigen Behörden persönlich aufsuchen oder dich persönlich bei ihnen melden.
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Damit die Anmeldung deines Gewerbes schnellstmöglich durchgeführt werden kann, solltest du alle notwendigen Unterlagen bereits vorliegen haben um dein Gewerbe anzumelden. Grundsätzlich benötigst du für die Anmeldung
einen Personalausweis oder Reisepass
gegebenenfalls eine gültige Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Staatsbürgern
alle Erlaubnisse und Bescheinigungen, z.B. Maklererlaubnis, Sondergenehmigungen bei Automaten, amtsärztliche Bescheinigungen, Handwerksrolle
polizeiliches Führungszeugnis
Was kostet die Anmeldung?
Neben den Unterlagen solltest du ebenfalls die Gebühr in bar bei dir haben zwischen 10 € und 60 Euro die du in deine Buchhaltung aufnehmen kannst und absetzen. Die Gewerbe anmeldung in Deutschland ist trotz Pflicht nicht kostenlos. Je nach Gemeinde und Bundesland kann diese unterschiedlich hoch ausfallen.
Falls du nicht weißt, wie hoch die Gebühr ist, solltest du entweder bei deinem zuständigen Amt oder bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen. Wir verraten dir gerne, wie teuer dir deine Gewerbeanmeldung kommt und bieten dir hier zusätzlich unsere praktische Checkliste an, auf welcher du alle wichtigen Unterlagen und Ämter ebenso findest.
Erlaubnispflichtige Gewerbe eröffnen
Eröffnest du ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, solltest du ergänzend alle Bescheinigungen und Nachweise zeitgerecht erbringen. Ob dein Gewerbe erlaubnispflichtig ist oder nicht, erfährst du ebenfalls entweder bei uns oder bei deinem zuständigen Amt.
Eine Gewerbeummeldung durchführen
Während bei einer Neugründung eines Gewerbes immer eine Anmeldung durchgeführt werden muss, musst du bei der Übernahme oder der Veränderung eines Gewerbes eine Gewerbeummeldung abwickeln.
Grundlegende Veränderungen in deinem Gewerbe wie etwa eine Veränderung der Rechtsform oder eine neue Definition des Gewerbegegenstands sorgen dafür, dass du dich erneut bei deinem zuständigen Amt melden musst. Auch der Umzug deines Gewerbes sieht vor, dass du dich melden musst.
Sobald sich nämlich die Anschrift eines Betriebes ändert, muss der Gewerbetreibende dies von sich aus bekannt geben. Nur wenn dein Gewerbe in eine andere Stadt zieht, benötigst du keine Ummeldung. In diesem Fall musst du dein Gewerbe an- und abmelden sowie erneut die Anmeldegebühr bezahlen.
Personenbezogne Daten musst du beim Gewerbeamt ändern
Ebenso musst du dein Gewerbe ummelden, wenn sich deine Personenbezogenen Daten ändern. Dies ist unter anderem der Fall, wenn du deinen Namen änderst. Dabei ist es egal, ob du heiratest oder dich scheiden lässt. Übernimmst du ein bereits bestehendes Gewerbe, musst du auch dein zuständiges Amt aufsuchen.
Für die Ummeldung benötigst du nahezu dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung. Möchtest du sie schriftlich durchführen, musst du die Unterlagen als Kopie beilegen.
Bei der persönlichen Ummeldung musst du hingegen die Originaldokumente vorzeigen. Anders als bei der Anmeldung bekommst du jedoch einen Antrag zur Gewerbeummeldung. Die Ummeldung wird ebenfalls innerhalb ein paar Tagen bearbeitet.
Für die Bearbeitung musst du wiederum eine geringe Gebühr bezahlen. Damit somit nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrfach die Gebühr und der Arbeitsaufwand anfallen, solltest du bereits bei der Anmeldung die Bezeichnung deines Gewerbes so wählen, dass sie eine Vielzahl an Betätigungsfelder abdeckt.
Rechtzeitig das Gewerbe anmelden: Welche Unterlagen werden benötigt
Möchtest du ein Gewerbe in Deutschland betreiben, musst du dieses immer beim Gewerbeamt anmelden. Dieses befindet sich in deiner Stadt oder einer Gemeinde. Für die Anmeldung benötigst du mehrere Unterlagen wie etwa
Anmeldeformular
Bescheinigungen und Nachweise
Personalausweis oder Reisepass
Anmeldung in wenigen Tagen
Deine Anmeldung wird meist innerhalb weniger Tage bearbeitet. Wir von Gewerbeanmeldung.com verraten dir gerne, wo du dein Gewerbe anmelden kannst bzw. musst und helfen dir mit den Unterlagen und dem Ausfüllen des Anmeldeformulars.
Empfehlung
Wähle zunächst die Rechtsform. Die meisten beginnen Ihr Unternehmen mit einem Kleingewerbe im Nebenerwerb. Daraufhin solltest du einen Businesplan erstellen, der dir hilft gerade auch als Kleingewerbetreibender ob du mit deinem Finanzplan richtig liegst.
Berechne dabei alle Kosten die dir entstehen und kalkuliere die Einnahmen nach besten Möglichkeiten ohne dich selber zu überschätzen. Prüfe Die Marktbegleiter in deiner Umgebung. Viele eröffnen in der Garstronomie z.B. eine Gaststätte und gerade davon gibt es in Deutschland über 500.000.
Weitere Gewerbe Themen und zu juristischen personen:
Der Traum vom Kleingewerbe lässt sich in Deutschland relativ leicht verwirklichen. Doch viele Gründer fragen sich, wann sie ein Kleinunternehmen anmelden müssen. Fakt ist, dass deutschlandweit jedes Gewerbe angemeldet werden muss. Hierbei existiert kein Unterschied in Größe oder Gewerbeart. Um ein Kleingewerbe anzumelden, musst du zugleich bestimmte Voraussetzungen beachten.
Anmeldepflicht für Kleinunternehmer
In Deutschland herrscht generell landesweit eine Anmeldepflicht für jedes Gewerbe. Möchtest du dein eigenes Gewerbe betreiben, musst du dieses auch anmelden. Die Anmeldung von einem kleinen Unternehmen geschieht dabei gleich wie jene von Großunternehmen. Nach der Eröffnung deines Unternehmens erhältst du einen Gewerbeschein, welcher dich zur Führung eines Gewerbes berechtigt.
Obwohl die Anmeldepflicht für sämtliche Gewerbe gilt, existiert mit den sogenannten Freien Berufen eine Gruppe, für welche die Anmeldepflicht entfällt. Unter die Gruppe der freien Berufe fallen hauptsächlich selbstständige Personen wie etwa Autoren und Künstler.
Übt eine Person einen Beruf aus, welcher zu dieser besonderen Gruppe gehört, muss sie ihr Gewerbe nicht anmelden. Handelt es sich aber um eine Tätigkeit, welcher nicht zu den freien Berufen gehört, liegt stets eine verpflichtende Anmeldung des Gewerbes vor. Beispielsweise muss ein Kunsthändler sein Gewerbe anmelden, wobei wiederum der Künstler selbstständig seiner Tätigkeit nachgehen kann.
Die Gruppe der Freien Berufe umfasst unter anderem
Ärzte
zahlreiche freie Heilberufe
Rechtsanwälte
Notare
Unternehmens- und Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Journalisten
Dolmetscher
Übersetzer
Schriftsteller
Lehrer
Erzieher
Wissenschaftler
Künstler
Obwohl für sie keine Gewerbeanmeldepflicht vorliegt, da sie kein Kleingewerbe betreiben, müssen sich einige von ihnen bei der Standeskammer oder bei der Künstlersozialkasse verpflichtend anmelden.
Wie kann man Kleinunternehmer werden?
Gewerbefreiheit in Deutschland
In Deutschland herrscht generell eine Gewerbefreiheit. Unter Gewerbefreiheit wird jenes Prinzip verstanden, dass jeder Person ermöglicht, ein Gewerbe anzumelden.
Die Art des Geschäftes bestimmt letztendlich, welche Nachweise oder Erlaubnisse für die Anmeldung benötigt werden. In der Gewerbeordnung steht unter Paragraf 14 vermerkt, ab welchem Zeitpunkt ein Gewerbe als Gewerbe besteht und somit eine Anmeldepflicht vorliegt.
Zunächst besteht ein Gewerbe ab dem Zeitpunkt, ab welchem eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Folglich fallen darunter alle Unternehmen, welche beispielsweise einer Produktions- oder Verkaufstätigkeit nachgehen.
Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs gilt als anmeldepflichtig. In diesem Fall handelt es sich um eine Gewerbeummeldung, welche für große und kleine Unternehmen jederzeit möglich ist.
Wird ein Gewerbebetrieb in zum Beispiel einen anderen Ort oder an einen anderen Standort verlegt, muss dies ebenso gemeldet werden. In diesem Fall liegt auch eine Gewerbeummeldung vor.
Plant ein Unternehmen, eine neue Zweigstelle zu gründen, fällt diese ebenfalls unter die Anmeldepflicht. Zuletzt sorgen grundlegend geänderte geschäftliche Ausrichtungen dafür, dass das Gewerbe neu angemeldet werden muss. Bestand ein Gewerbe zum Beispiel ausschließlich nur aus Produktion und bietet nun einen Verkauf an, muss dies bekannt gegeben werden.
Somit musst du bei der Anmeldung deines Gewerbes zwischen
einer Neuanmeldung
einer Ummeldung
unterscheiden und die entsprechenden Nachweise und Dokumente einreichen. Vergisst du einige Dokumente oder besitzt du sie noch nicht, kann die An- bzw. Ummeldung nicht stattfinden.
Was ist überhaupt ein Kleingewerbe?
Noch vor der Anmeldung eines Kleinunternehmens fragen sich viele Personen, was überhaupt ein Gewerbe ist. Grundsätzlich liegt ein Gewerbe vor, sobald einer Tätigkeit selbstständig nachgegangen wird.
Dies bedeutet ein eigenverantwortliches Handeln und keine Weisungsgebundenheit. Zugleich muss die Tätigkeit dauerhaft und langfristig ausgeübt werden und sich auf eine Gewinnerzielung ausrichten.
Unter einer Gewinnerzielungsabsicht wird dabei verstanden, dass das Gewerbe das Vorhaben verfolgt, Einnahmen zu generieren. Ergänzend muss das Unternehmen am Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Dies geschieht unter anderem durch die Lieferung von Waren sowie generellem Handel.
Eine gewerbliche Tätigkeit lässt sich als Folge nicht genau eingrenzen. Beispielsweise kann bereits die Platzierung eines Werbebanners auf einer Webseite als anmeldepflichtig interpretiert werden, da der Banner das Ziel einer Einnahmengenerierung verfolgt.
Die Anmeldepflicht eines Gewerbes sieht zugleich keine bestimmte Höhe der Einnahmen vor. Liegt die jährliche Einnahme unter 24.500 Euro, fallen die Einnahmen unter den jährlichen Freibetrag. Ergänzend lassen sich Freibeträge und Pauschalen praktisch nutzen, um die geringen Einnahmen auf legalem Weg nicht steuerpflichtig werden zu lassen.
Möchtest du feststellen, ob eine Anmeldung für dein Kleinunternehmen benötigst, kannst du dir hier unsere Checkliste ansehen und dich an uns direkt wenden oder dir einfach ein paar Fragen selbst beantworten.
Übst du eine Tätigkeit aus, welche zu den freien Berufen zählt, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Auch Tätigkeiten mit Gewinnen, welche unter den jährlichen Freibetrag fallen, benötigen keine Anmeldung. In den meisten Fällen handelt es sich aber um ein Gewerbe mit Anmeldepflicht.
Das Gesetz in Deutschland zeigt dabei auf, dass ein Kleinunternehmen vorsichtshalber angemeldet werden sollte, da die dauerhafte Absicht einer Gewinnerzielung dafür sorgen kann, dass höhere Einnahmen oder Gewinne erwirtschaftet werden können und als Folge der jährliche Freibetrag leicht überschritten werden kann.
Gewerbeanmeldung leicht gemacht
Kleine Unternehmen können sich jederzeit an uns wenden und unsere Hilfe bei der Bearbeitung des Anmeldeformulars in Anspruch nehmen oder mit dem offiziellen Formular zur Gewerbeanmeldung zum zuständigen Amt gehen.
Das Formular steht online zum Download bereit, sodass es nur noch sorgfältig ausgefüllt werden muss. Anschließend musst du das Formular beim zuständigen Ordnungsamt einreichen.
Ob noch weitere Unterlagen für die Gewerbeanmeldung benötigt werden, verrät entweder das Informationsmaterial des Ordnungsamts oder das Ordnungsamt direkt.
Als Nachweise gelten beispielsweise ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Anhand dieses Auszugs kann das Ordnungsamt feststellen, ob der Gewerbebeitreibe die persönliche Eignung besitzt, ein Gewerbe zu führen.
Ebenfalls können ein Kenntnisnachweis oder ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Nur wenn du sämtliche notwendigen Unterlagen einreichst, kannst du die Anmeldung durch das Ordnungsamt durchführen.
Schritt für Schritt – Kleinunternehmen anmelden
Für viele Gewerbetreibende ist die Anmeldung ihres Kleingewerbes meist eine recht unkomplizierte Sache. Dennoch benötigen sie häufig Hilfe, um die Daten richtig zu erfassen oder die notwendigen Nachweise zu erbringen.
Aus diesem Grund sollten alle Gewerbetreibenden zunächst abklären, ob sie überhaupt ein Gewerbe anmelden müssen oder ob sie zur Gruppe der freien Berufe gehören, bei welchen die Anmeldungspflicht entfällt.
Für all deine Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden. Wir helfen dir, den Behördengang zu erleichtern und zeigen dir mit unserer Checkliste auf, was du bei einer Gewerbeanmeldung beachten musst.
Liegt eine Anmeldepflicht vor, musst du danach überprüfen, ob besondere Erlaubnisse benötigt werden. Selbst bei Kleinunternehmen sind häufig besondere Erlaubnisse wie etwa ein Meisterbrief erforderlich, damit du die Gewerbeanmeldung durchführen kannst.
Die notwendigen Unterlagen musst du danach bei der Anmeldung mitsamt dem Formular einreichen. Je nach Bundesland findet die Anmeldung dabei bei der IHK oder beim Gewerbeamt statt. Die Anmeldung kann zugleich nur durchgeführt werden, wenn ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis mitgenommen werden.
Das für die Anmeldung benötigte Formular kannst du vor Ort ausfüllen. Sobald es abgegeben wird, erhältst du eine Kopie mit Stempel, welche du mit nach Hause nehmen kannst. Die Kopie gilt als dein offizieller Gewerbeschein, mit welchem du dein Gewerbe legal führen kannst.
Kleinunternehmen online anmelden
Kleinunternehmen online anmelden funktioniert zugleich ähnlich wie der reguläre Weg. Dennoch bietet nicht jedes Bundesland die Möglichkeit, das Unternehmen online anzumelden. Der Standort des Kleingewerbes bestimmt letztendlich, ob eine Onlineanmeldung möglich ist.
Die meisten Bundesländer führen inzwischen einen eigenen Onlineservice, mit welchem Kleinunternehmer ihr Gewerbe über das Internet anmelden können.
Bei der Onlineanmeldung eines Kleinunternehmens musst du ebenso alle notwendigen Dokumente bereitlegen und mitschicken. Nur wenn alle Dokumente und Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht werden, kann die Anmeldung bearbeitet werden.
In der Regel fallen allerdings bei kleinen Unternehmen keine zusätzlichen Unterlagen wie etwa ein Registerauszug an, sodass die Anmeldung unkomplizierter als jene von Großunternehmen ist. Meldest du ohne deutsche Staatsbürgerschaft dein Unternehmen online an, musst du deine Aufenthaltsgenehmigung als Bild- oder PDF-Datei beifügen.
Kleinunternehmen richtig anmelden – leichter als gedacht
In Deutschland herrscht für jedes Kleinunternehmen eine Anmeldepflicht beim zuständigen Ordnungsamt. Lediglich die Gruppe der freien Berufe muss ihre Tätigkeit nicht als Gewerbe anmelden.
Die Anmeldung geschieht mittels Formular mitsamt aller benötigten Nachweise und Unterlagen direkt beim Amt oder über das Internet. Die Onlineanmeldung wird jedoch noch nicht in jeder Gemeinde und in jedem Bundesland unterstützt. Bei Fragen zur und Problemen mit der Anmeldung kannst du dich entweder an dein zuständiges Amt oder unseren Service wenden.
Wo in Deutschland ein Kleingewerbe richtig anmelden
In Deutschland herrscht für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Obwohl zwischen verschiedenen Gewerben wie einem Handelsgewerbe und einem Kleingewerbe unterschieden wird, musst du als Unternehmer die Anmeldung korrekt und rechtzeitig durchführen. In den meisten Gemeinden fungieren das Finanzamt oder die Handelskammer als Anmeldeort. Doch auch im Rathaus kannst du den Betrieb und die Gründung deines eigenen Gewerbes offiziell bekannt geben.
Anmeldung eines Kleingewerbes
Bevor du dich erkundigst, wo du dein Gewerbe in deiner Gemeinde anmelden musst, solltest du zunächst feststellen, welche Art an Gewerbe du betreibst oder betreiben möchtest. Beispielsweise solltest du erfragen, ob du ein Handelsgewerbe oder ein Kleingewerbe führst oder als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitest.
Grundsätzlich handelt es sich bei jedem Gewerbebetrieb um einen Handelsbetrieb. Laut Definition im Handelsgesetzbuch giltst du als Kaufmann, sobald du ein Handelsgewerbe betreibst. Erfordert dein Unternehmen jedoch aufgrund seiner Art oder seines Umfangs keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, kann es als Kleingewerbe gelten.
Schritt für Schritt, um das Kleingewerbe anzumelden
Beispielsweise bist du ein Kleinunternehmer mit Kleingewerbe, wenn dein jährlicher Umsatz im ersten Geschäftsjahr lediglich 17.500 Euro und im darauffolgenden Jahr maximal 50.000 Euro beträgt.
Auch die alleinige Gründung eines Gewerbes sorgt dafür, dass du als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe betreibst. Entscheiden sich zwei Personen für ein gemeinsames Unternehmen, kann dies ebenso noch als Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden. Folglich entfällt hier die Handhabung als Handelsgewerbe.
Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister
Trägst du dich aber bereits zu Beginn ins Handelsregister ein, erlagst du den Status als Kaufmann. Als Folge führst du nun ein Handelsgewerbe. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgt per Gesetz durch einen Notar.
Der Notar beurkundet nicht nur den Gesellschaftsvertrag, sondern stellt zugleich weitere Dokumente aus. Diese werden im Anschluss beim Amtsgericht eingereicht.
Grundsätzlich dauert somit der Gründungsprozess eines Handelsgewerbes länger als jener eines Kleingewerbes. Zugleich kannst du jederzeit als Kleingewerbe starten und mit laufendem Wachstum ein Handelsgewerbe führen. Ab diesem Punkt musst du verpflichtend dein Gewerbe im Handelsregister eintragen.
Ein Klein- oder Handelsgewerbe anmelden
Willst du ein Gewerbe eröffnen und planst es, zunächst als Kleingewerbe zu führen, musst du die Anmeldung bei bestimmten Ämtern durchführen. Mit der Anmeldung bei den Ämtern bekommst du gleichzeitig den Gewerbeschein, da die Kopie der Anmeldung als Gewerbeschein gilt. Dadurch musst du keinen Gewerbeschein beantragen, da du ihn automatisch nach der Gewerbeanmeldung bekommst.
Auch für ein Handelsgewerbe ist die Anmeldung bei den Ämtern Pflicht. Während der Handelsgewerbetreibende als Kaufmann sein Gewerbe ins Handelsregister eintragen und somit einen zusätzlichen Schritt tätigen muss, entfällt für den Kleinunternehmer diese verpflichtende Aufgabe.
Sowohl Kleingewerbetreibende wie Freiberufliche sind von der Eintragungspflicht ihres Unternehmens ins Handelsregister befreit. Willst du dennoch dein Gewerbe im Register eintragen lassen, kannst du dies jederzeit tun. Allerdings erhältst du durch diesen Schritt mehr Rechte und Pflichten.
Grundsätzlich kann die Anmeldung eines Klein- oder Handelsgewerbes beim
Gewerbeamt
Ordnungsamt
erfolgen. In manchen Städten werden die Ämter gesondert betrieben, wodurch du sie einzeln besuchen musst. Andere Städte wiederum bieten die Ämter im Rathaus, beim Bezirksamt oder beim Bürgeramt an.
Dadurch kannst du ebenso unter Umständen dein Gewerbe direkt im Rathaus anmelden. Ob das Rathaus in deiner Stadt oder in deiner Gemeinde diese Aufgabe ausführt, musst du rechtzeitig in Erfahrung bringen. Andere Ämter wie
Finanzamt
Berufsgenossenschaften
IHK oder HWK
Arbeitsamt und Krankenkasse
werden über deine Anmeldung informiert.
Den richtigen Anmeldeort wählen
Die Anmeldung für ein Kleingewerbe geschieht standardmäßig beim Gewerbeamt. Gehörst du zu den Freiberuflern, musst du dich allerdings direkt beim Finanzamt melden.
Durch die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Gemeinde kannst du gleichzeitig den Gewerbeschein beantragen. Das Gewerbeamt deiner Gemeinde befindet sich im Regelfall entweder in der Gemeindeverwaltung oder in der Stadtverwaltung, wodurch es ebenfalls im Rathaus sein kann.
Achten Sie darauf, das Formular die Gewerbeanmeldung richtig ausfüllen
Die Gewerbeanzeige findet hierbei persönlich oder auf dem Postweg statt. Willst du die Gewerbeanmeldung vornehmen, musst du das benötigte Formular und alle anderen Unterlagen dort einreichen.
Brauchst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich gleichzeitig immer an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir füllen mit dir gemeinsam das Anmeldeformular für dein Gewerbe aus und verraten dir gleichzeitig, welche zusätzlichen Unterlagen du benötigst. Zugleich findest du hier eine praktische Checkliste, welche dir bei der Gründung und Anmeldung eines eigenen Gewerbes behilflich sein kann.
Ein Gewerbeanmeldung Formular erhalten
Führst du das Gewerbe allein, musst du die Gewerbeanzeige selbstständig durchführen. Bei einer Partnerschaft kann jeder Partner die Anmeldung abwickeln. Manche Städte bieten inzwischen dabei nicht nur das Anmeldeformular, sondern den gesamten Anmeldeprozess online an.
Steht das Formular nicht online zur Verfügung, musst du zu deinem Gewerbeamt oder Ordnungsamt gehen und eines dort anfordern. Hierbei besteht der Vorteil, dass du es dort gleich wieder abgeben kannst.
Um den Fragebogen erhalten zu können, musst du jedoch meist einen Termin ausmachen und die Öffnungszeiten beachten. Selbstverständlich kannst du es mitnehmen und dann mit uns gemeinsam korrekt ausfüllen, wodurch du die Gewerbeanzeige ganz gemütlich und bequem von zuhause aus erledigen willst.
Bevor du dein Gewerbe anmeldest oder überhaupt ein Gewerbe eröffnen willst, solltest du prüfen, ob eine Genehmigung für das geplante Gewerbe notwendig ist. Manche Gewerbe wie etwa
Bauträger
Dachdecker
Altenpfleger
Maler und Lackierer
Glaser
Immobilienmakler
Zimmerer
Raumausstatter
benötigen eine eigene Genehmigung, damit der Unternehmer sein Gewerbe eröffnen kann. Nur wenn du alle Genehmigungen vorweisen kannst, kannst du die Gewerbeanmeldung vornehmen. Die IHK sowie die HWK helfen dir, falls du nicht wissen solltest, ob du eine Genehmigung benötigst. Zugleich kannst du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen, ob dein Gewerbe zu dieser Gruppe gehört.
Gewerbe beim Finanzamt anmelden
Hast du dein Gewerbe erfolgreich beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt angemeldet, folgt meist automatisch der nächste Schritt. Das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und teilt dir eine Steuernummer mit.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird zusätzlich benötigt, um innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen umsatzsteuerfrei erwerben sowie verkaufen zu können.
Die Nummer wird dabei vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Der Vorteil von automatisch zugesandten Fragebogen besteht darin, dass du nicht auf die Öffnungszeiten des Finanzamtes angewiesen bist.
Gewerbe mit Mitarbeitern eröffnen
Anders als ein Einzelunternehmen unterstehen Gewerbe mit Mitarbeitern bestimmten Regelungen. Du musst deine Angestellten bei der jeweiligen Krankenkasse melden.
Alle Meldungen, welche du bei der Krankenkasse tätigst, werden dabei nicht nur beim Eintritt des bzw. der Mitarbeiter fällig. Frag bei deiner zuständigen Krankenkasse nach, zu welchen Zeitpunkt du die Meldungen durchführen musst.
Die anfallenden Beiträge musst du danach nur noch fristgerecht überweisen. Für die Überweisung und weitere Meldefristen bieten die Krankenkassen häufig aktuelle Merkblätter, welche du in Anspruch nehmen kannst.
Gewerbeanmeldung an vielen Orten möglich
Mit der Eröffnung deines eigenen Handels- oder Kleingewerbes tritt für dich eine Meldepflicht bei deinem zuständigen Amt ein. Die Anmeldung deines Gewerbes jeglicher Größe findet standardmäßig
beim Gewerbeamt
beim Ordnungsamt
statt. Die Meldung beim Ordnungsamt bzw. Finanzamt ist hierbei vor allem für Handelsgewerbe verpflichtend, während Kleingewerbe diese freiwillig durchführen können. Die Meldung beim Finanzamt geschieht hingegen automatisch. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die Anmeldung schnell und einfach durchzuführen, damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß betreiben darfst.
Was genau ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt: GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt ist ein Gewerbe und zählt zu den Personengesellschaften.
Mindestens zwei Person kann gründen
Sie muss von mindestens zwei Personen gegründet werden, damit es auch von einer GbR handelt. Es können auch mehr als zwei Gründer sein. Dabei können diese Personen natürliche und juristische Personen sein. Mit juristischen Personen sind zum Beispiel Kapitalgesellschaften gemeint.
Wie kann man Gründen?
Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben und muss nicht als Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden. Auch ist für die Gründung einer GbR kein Stammkapital notwendig, welches die Gründung einfacher macht. Weil die Gründung einer GbR keinen hohen bürokratischen Aufwand erfordert, ist sie leicht zu gründen und zählt deshalb zu einen der beliebten Rechtsformen eines Gewerbes.
Wie meldet man eine GbR an?
Die Gründung einer GbR erfolgt ganz einfach beim zuständigen Gewerbeamt. Nach dem die Gesellschafter ihr Ziel festgelegt haben, können sie mit der Anmeldung beim Gewerbeamt beginnen. Dafür müssen die Gesellschafter das für sich zuständige Gewerbeamt aufsuchen. Es kann sein, dass es in größeren Städten mehrere Gewerbeämter gibt oder auch andere Gemeinden zuständig sind für die Gewerbeanmeldung.
Anmeldung des Gewerbes
Nach dem das zuständige Amt ausfindig gemacht worden ist, beginnt die Anmeldung des Gewerbes. Dafür müssen die Gesellschafter der GbR das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Bei dem Amt des Gewerbes müssen alle Gesellschafter, die die GbR anmelden möchten, anwesend sein und einzeln das Formular ausfüllen. Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt.
Müssen die Gesellschafter die Gesellschaftsvertrag vorweisen?
Zur Anmeldung beim Gewerbeamt müssen die Gesellschafter kein Gesellschaftsvertrag, wie bei einer Kapitalgesellschaft, vorweisen. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf.
Wie kann man ein Gewerbeschein haben?
Um den Gewerbeschein zu kriegen, müssen noch die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und die entsprechende Bearbeitungsgebühr muss gezahlt werden.
Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
In dem Formular zur Gewerbeanmeldung macht man zuerst Angaben zur eigenen Person, wie zum Beispiel: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit. Anschließend folgen die Angaben zum Gewerbe. Hier muss man angeben:
Wie viele Geschäftsführer gibt es?
Wo ist der Sitz des Gewerbes?
Von welcher Tätigkeit handelt es?
Werden Mitarbeiter beschäftigt?
Handelt es von einem Nebengewerbe?
Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Das Formular ist sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man den Beamten um Hilfe bitten, wenn man keine genaue Vorstellung hat, wie man das Formular ausfüllen soll.
Du willst vorbereitet zum Gewerbeamt? Kein Problem! Bei uns auf GewerbeAnmeldung.com kannst du gemeinsam mit unserer Hilfe das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Hierbei kannst du uns all deine Fragen stellen und erlebst auch keine Überraschungen vor Ort beim Gewerbeamt. Die gemeinsam ausgefüllten Unterlagen kriegt du von uns zugeschickt und das einzige was du noch tun musst, ist diese bei deinem zuständigen Gewerbeamt einzureichen.
Welche Unterlagen benötigt man um eine GbR anzumelden?
Neben dem Antrag auf Gewerbeanmeldung müssen auch notwendige Unterlagen eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Dabei sollten die Unterlagen vollständigen sein. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt letzten Endes davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Im Allgemeinen werden benötigt:
Der gültige Personalausweis oder Reisepass
Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
Bei juristischen Personen wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man die Zulassung und kann mit der Tätigkeit beginnen. Besser gesagt man kriegt seinen Gewerbeschein, die offizielle Zulassung.
Bis wann muss man eine GbR angemeldet werden?
Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Die Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollte rechtzeitig erfolgen.
Was wird wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen. Um diesen Stress zu vermeiden sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Muss man persönlich zum Finanzamt?
Zum Finanzamt muss man nicht persönlich hin, denn nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert. Daraufhin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dies kann sieben bis zehn Tage dauern.
Falls es zu lange dauern sollte, kann man zur Sicherheit das Finanzamt kontaktieren. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Man kriegt eine Steuer-ID für das Gewerbe. Die Steuer-ID gehört auf jede Rechnung, die man ausstellt.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
Vor- und Nachname
Adresse
Identifikationsnummer
Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
Tätigkeit, welche angemeldet wird
Bankverbindung
Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
Anschrift des Unternehmens
Datum, wann man beginnen möchte
Kammerzugehörigkeit
Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)
Schritt für Schritt um ein Gewerbe anmelden
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Im letzten Punkt muss man angeben, ob man von der Regelung des Kleinunternehmers profitieren möchte.
Sind sie neu bei eine Gewerbeanmeldung?
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus.
Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Was kostet die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig für den Gesellschafter. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter keinen Stammkapital aufweisen.
Die einzigen Kosten, die die Gesellschafter an erster Stelle tragen müssen sind die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Wie hoch genau die Kosten der Gewerbeanmeldung vor Ort sind, kann man nicht genau sagen, weil es von Stadt zu Stadt variieren kann. Doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20bis 60 Euro.
Ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich zur Gründung einer GbR?
Anders wie bei Kapitalgesellschaften ist es bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erforderlich einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, da es nicht im Handelsregister eingetragen wird.
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auch mündliche Vereinbarungen rechtsgültig. Die Abmachungen sind auch nur dann rechtsgültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss.
Es kann individuell festgehalten werden und am besten macht man den Vertrag zusammen mit einem Anwalt, damit es lückenlos ist. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
Geschäftszweck
Geschäftsdauer (falls notwendig)
Die Geschäftsführer
Die Aufteilung der Aufgaben
Gewinn- und Verlustverteilung
Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
Falls ein Gesellschafter abtritt
Wenn ein Todesfall vorliegt
Falls die GbR verkauft wird
Wie kann ein GbR sich löschen?
Falls ein Gesellschafter aus der GbR aussteigen möchte und es nur zwei Gründer gab, löst sich automatisch die GbR, weil die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist. Es gibt einen ausschlaggebenden Grund, warum man einen Gesellschaftsvertrag anschließen sollte.
Um spätere Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es immer besser alles schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Da man sich meistens mit Bekannten selbstständig macht, können unter den Konflikten persönliche Beziehungen leiden.
Mit was beginnt Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Muss eine GbR bei der IHK angemeldet werden?
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland Pflicht und kann nicht gekündigt werden. Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist.
Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn im Gegensatz bietet die Industrie- und Handelskammer einem Gewerbe an sich weiterzuentwickeln.
Keine Kosten bei der IHK? Ebenfalls möglich bei uns! Wir auf GewerbeAnmeldung.com überprüfen und berechnen es für dich und versuchen die Mitgliedschaftskosten bis auf null Euro zu senken!
Kann man eine GbR online anmelden?
Heut zu Tage ist es auch durchaus möglich, dass man sein Gewerbe auch online anmelden kann. Doch ist es noch nicht bundesweit abgedeckt und hängt von der jeweiligen Stadt ab, wo man sein Gewerbe anmelden wird.
Die Online-Anmeldung bietet einen großen Vorteil an. Dadurch kann man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden, ohne dass man erst mal einen Termin machen muss.
Es kann durchaus sein, dass es dauert bis man einen Termin bekommt und dadurch kann man auch später mit der Tätigkeit beginnen. Dies ist ein großer Zeitverlust für den Gewerbetreibenden. Oder aber auch kann es sein, dass man vor Ort warten muss bis man drankommt. Mit dem Online-Verfahren kann die Anmeldung jeder Zeit bequem von Zuhause erfolgen.
Namensgebung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bei der Namengebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es Vorgaben, an die sich die Gesellschafter halten müssen. Es darf kein frei erfundener Name ausgesucht werden.
Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein und am Ende muss ‚GbR‘ stehen bzw. es muss kenntlich sein, dass es von einer GbR handelt. Es muss zurück verfolgbar sein, wem die GbR gehört.
Nach den Namen der Gesellschafter kann man einen Zusatz hinzufügen, welches die Tätigkeit der GbR beschreibt. Ein Beispiel hierfür: ‚Marie Buch und Johannes Buch Reinigung‘.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer GbR zahlt man die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Einkommenssteuer
Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet. Sie können unterschiedlich aussehen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Doch kann man sich die Umsatzsteuer sparen, wenn man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt.
Wie viel Umsatz darf man mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwirtschaften?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Recht ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Eine GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Als eine GbR kann man die Regelung eines Kleinunternehmers beim Finanzamt in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer.
Kann man von den Umsatzsteuern befreit sein?
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Welche Kosten bringt eine GbR jährlich mit sich?
Die genauen Kosten ganz unterschiedlich aussehen. Diese hängen davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird. Folgende Kosten können aufkommen:
Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Miete für eine Räumlichkeit
Partnerschaften
Neuanschaffungen
Mitarbeiter
Eventuell Versicherungen
Eine GbR als Nebengewerbe
Wer eine GbR anmelden möchte, sich aber noch nicht ganz sicher ist, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Durch die Nebentätigkeit empfindet man keinen Druck schnell erfolgreich zu werden und hat genug Zeit sich dabei auszutesten.
Im Nachhinein kann man es immer noch ohne Probleme in eine Haupttätigkeit ummelden. Dadurch, dass man eine Haupteinnahmequelle hat, ist man finanziell abgesichert und muss sich keine Sorgen um finanzielle Notlagen machen. Währenddessen kann man den Markt in Ruhe erkunden und Kontakte knüpfen.
Was wird wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitert?
Wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitern sollte, ist es nicht so tragisch, weil man keinen großen finanziellen Aufwand betreiben musste.
Muss man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren?
Ob der Arbeitgeber informiert werden muss, hängt immer vom Arbeitsvertrag ab. Wenn es im Vertrag enthalten ist, muss in jedem Fall der Arbeitgeber benachrichtigt werden. Falls nicht ist es nicht zwingend erforderlich.
Es sei denn es herrscht dadurch Wettbewerb. In dem Fall muss man den Arbeitgeber wiederum informieren. Am besten ist es, dass man den Arbeitgeber in jedem Fall informiert, damit man sein Vertrauen nicht missbraucht.
Auf was muss die Gesellschafter sich beachten?
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man beachten, dass die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt werden und die Arbeit auch nicht nachlässt. Bei der Nebentätigkeit muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
Pflichten und Rechte der Gesellschafter bei einer GbR
Wie auch bei jedem anderen Gewerbe gibt es Rechte und Pflichten, die der Gesellschafter bei einer GbR einhalten muss. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen.
Als Gesellschafter der GbR muss man immer im Sinne des Gewerbes handeln und darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte. Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Vorteile einer GbR sind:
Kein Mindestkapital notwendig
Kein hoher bürokratischer Aufwand
Anmeldung beginnt sofort beim Gewerbeamt
Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden
Es kann als Nebengewerbe gegründet werden
Hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.
Fazit
Wer zusammen mit einem Partner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen möchte, braucht nicht lange zögern, weil es einfach zu gründen ist. Es müssen sich nur mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen und ihre gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Um die Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden, müssen sie keinen Gesellschaftsvertrag und keinen Stammkapital aufweisen. Die Anmeldung sollte schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Nach der Gewerbeanmeldung kriegt man den Gewerbeschein und somit die offizielle Zulassung, um mit der Tätigkeit starten zu können.
In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.
Gewerbeanmeldung in Frankfurt: Haupt- oder Nebengewerbe?
Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können. Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.
Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?
Der erste Ansprechpartner, um ein Gewerbe in Frankfurt am Main anmelden zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.
Gewerbeamt: Ort oder Termin
Um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können, muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen.
Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Frankfurt?
Bei der Gewerbeanmeldung selbst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 40€ kostet. Diese bezahlt man ganz unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Außerdem ist es wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat.
Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen Personalausweis oder Reisepass,
eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
eventuell einen Handelsregisterauszug,
Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.
Wann benötigt man eine Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.
Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!
Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste. Um den ganzen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit sein Gewerbe anmelden.
Fazit:
Der erste Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Frankfurt am Main eröffnen zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.
In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Hannover rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.
Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Nebengewerbe
Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können.
Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.
Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe in Hannover anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt am Schützenplatz 1 30169 Hannover.
Gewerbe anmelden vor Ort oder mit Termin
Beim Gewerbeamt muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen. Bei einem Termin hat man den Vorteil, dass man nicht allzu lange im Wartezimmer verbringen muss. Man muss bei der Gewerbeanmeldung damit rechnen, dass man etwas Geld dabei haben muss.
Die Bearbeitungsgebühr liegt in der Landeshauptstadt Niedersachsens bei 40 Euro. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Das muss jeder Gründer bezahlen. Außerdem ist es wichtig, dass man noch einige Unterlagen bei sich hat.
Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?
einen Personalausweis oder Reisepass,
eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
eventuell einen Handelsregisterauszug,
Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann.
Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.
Was ist ein Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden.
Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Was wird wenn man die Gewerbeanemldung verspätet oder nicht vornimmt?
Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!
Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.
Fazit:
In der Landeshauptstadt Niedersachsens gründen? Na klar doch, wo denn auch sonst? Man muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden, welches am Schützenplatz 1 30169 liegt.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist eines der ersten Schritte, die man gehen muss, um ein Unternehmen gründen zu können. Gleichzeitig bedeutet dieser Schritt auch, dass es für kommenden Monate und Jahre „keinen“ Schritt mehr zurückgibt. Natürlich kann man jederzeit das Gewerbe auch wieder abmelden.
Doch das würden nur die wenigsten direkt in Betracht ziehen. Vielmehr ist das klare Ziel, so langfristig wie möglich zu arbeiten, auch wenn dies bedeutet, dass man die ersten Monate keine oder nur marginal hohe Einnahmen erzielt. Viel wichtiger ist hierbei, dass das Unternehmen ein festes Fundament besitzt und konstante Einnahmen verbuchen kann.
Das Gewerbe anzumelden erfordert auch einiges an Mut. Es war noch nie so einfach wie heutzutage, ein Unternehmen zu gründen. Wir können mit sehr geringen Mitteln große Imperien schaffen, unser Wissen aus allerlei Quellen beziehen und können durch die Digitalisierung auch sehr günstige und qualifizierte Mitarbeiter finden. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass es mehr Mitarbeiter gibt, als in der bisherigen Geschichte des Unternehmertums.
Das wiederum bringt Gründer zu der entscheidenden Frage: was muss ich tun, damit das Geld in der Brieftasche des Kunden in meine wandert, und nicht in die meines Konkurrenten. Allein um diese Frage beantworten zu können, zahlen jede Menge Leute sehr viel Geld für irgendwelche Kurse, Seminare und Coachings.
Doch die Wahrheit ist ganz simpel: sei anders! Sinngemäß sagte ein sehr erfolgreicher Geschäftsmann einmal: weshalb soll ich mir anschauen, was meine Konkurrenz macht? Wenn ich mir diese anschaue, werde ich irgendwann auch ein ähnliches Produkt anbieten.
Das will ich nicht“. Natürlich ist die Konkurrenzanalyse vor allem zu beginn der unternehmerischen Karriere sehr wichtig. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass die Individualität des Unternehmens den Ausschlag dazu geben kann, erfolgreich mit diesem zu sein.
Eine der wichtigsten Grundlegenden Bausteine des Marketings, ist die Erkenntnis, dass es nur vier Möglichkeiten gibt, dauerhaft im Kopf des Kunden haftbar zu bleiben. Diese lauten:
man muss der erste sein,
man muss der beste sein,
man muss der günstigste sein,
man muss anders sein.
In vielen Bereichen gibt es bereits die erst genannten Punkte, doch das anders sein, das kann jeder Gründer für sich beanspruchen. Hierbei benötigt man nur ein wenig Kreativität. Doch über all diese Dinge sollte man sich ausgiebig Gedanken machen, wenn man kurz vor der Anmeldung beim Gewerbeamt steht.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Sich beim Gewerbeamt anmelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Daher ist es wichtig, dass du diesbezüglich vollständig informiert wirst. In einigen Großstädten gibt es mehrere Gewerbeämter und daher auch mehrere Orte, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen könnte. Man muss daher genau schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.
Jedes Gewerbeamt hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Bei einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Andere wiederum verlangen von einem eine Terminvereinbarung. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Gewerbeanmeldung mit Terminvereinbarung
Wenn man eine Terminvereinbarung hat, dann muss man beispielsweise nicht stundenlang im Wartezimmer warten. Problem hierbei nur kann sein, dass die Gewerbeanmeldung erst nach mehreren Wochen und Monaten stattfinden kann, da alle Termine ausgebucht sind.
Gewerbeanmeldung vor Ort
Wenn man allerdings hingegen einfach vor Ort erscheint, kann man die Anmeldung am gleichen Tag erledigen, muss sich dann aber auch damit arrangieren, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer warten muss. Für alle, die sich nach einer dritten Alternative sehnen, denen sei gesagt: diese gibt es! Und zwar die Online Gewerbeanmeldung.
Kann man auch Online anmelden?
Diese Art der Anmeldung ist noch recht neu und daher noch nicht überall verfügbar, was ihr bisher einziges Manko ist. Die Online Gewerbeanmeldung ist vor allem für diejenigen attraktiv, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeiten nie die Zeit dazu gefunden hat, zu den entsprechenden Öffnungszeiten zu erscheinen.
Auch dauert diese Art der Anmeldung nur die Hälfte der Zeit, als wenn man beim Gewerbeamt vor Ort erscheint. Man müsste dann nur die erforderlichen Dokumente als Datei hochladen und die Gebühren per Online bezahlen. Da diese Alternative allerdings noch nicht für jeden gültig ist, gehen wir in unserem Beispiel klassisch voran.
Wenn man nun also beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch paar Unterlagen bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.
Formular: Haupt- oder ein Nebengewerbe
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wann muss man eine Gewerbeanmeldung beantragen?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.
Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung verspätet?
Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.
Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?
In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen.
Kleingewerbe: Kleinunternehmerregelung
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.
Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.
Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften.
Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Da das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt ist, nehmen wir dies als Grundlage unseres Beispiels. Die Kosten bei einem Kleingewerbe sind sehr moderat und für jeden bezahlbar. Die einzigen Kosten, die ein Kleingewerbe decken muss, sind zum einen die Gebühren bei der IHK, die rund 30 bis 300 Euro pro Jahr kosten können.
Zum anderen müssen Gründer, die ein Hauptgewerbe führen, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Dies beträgt in der Regel rund 200 Euro und kann weiter steigen, je nachdem, wie die Einnahmen aussehen. Auch kann es vorkommen, dass auch nebenberuflich Selbstständige einen Teilbetrag der Krankenkasse übernehmen müssen, wenn hohe Umsätze erwirtschaftet werden.
Dies wären auch die einzigen Kosten, die man abdecken müsste. Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.
Muss jeder die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Auch wenn die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer sehr umstritten ist, ist diese dennoch gesetzlich für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet. Die Mitgliedschaft bei der IHK kostet rund 20 bis 60 Euro für kleinere Gewerbe und für die, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.
Die Gebühren können auch weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen des Gewerbetreibenden. Wer einen Umsatz von unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweisen kann, ist von den Beiträgen befreit. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn eine Beitragsrechnung reinflattert.
Vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
In Nordrhein Westfalen gibt es viele Gewerbeämter: das GewerbeamtDüsseldorf, das Gewerbeamt Bochum und Köln, doch wie wir alle Dortmunder wissen, gibt es keinen schöneren Ort, als Dortmund, um das eigene Unternehmen gründen zu können!
Wo kann man ein kleines Gewerbe in Dortmund anmelden?
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund.
Wann öffnet die Gewerbeamt Dortmund?
Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen. Auch telefonisch ist das Gewerbeamt Dortmund erreichbar. Unter Telefon 0231 50-22841 wird einem geholfen!
Die gewerbliche Tätigkeit ausüben
Bei der Gewerbeanmeldung ist es wichtig, dass man vor allem darauf achtet, dass man die gewerbliche Tätigkeit erst nach der Anmeldung ausübt. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Daher ist es wichtig, das man die Gewerbeanmeldung in der Stadt so schnell wie möglich beantragt.
Vom Stadt oder vor Ort einen Termin
Man kann beim Gewerbeamt in der Stadt Dortmund entweder einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin vereinbaren, was einem aktuell besser passt.
Sind sie nich volljährig?
Eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt die Gewerbeanmeldung vornehmen zu können, ist, dass man bereits volljährig ist bzw. wenn dieses noch nicht erreicht wurde, die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Auch benötigt man bei der Anmeldung einige Unterlagen, die man vorzeigen muss.
Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung,
ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man noch weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht erteilen, die dann ebenfalls die oben genannten Unterlagen benötigt,
Bei bestimmten Rechtsformen ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig.
Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Das Ziel der Gewerbeanmeldung lautet immer, dass man den Gewerbeschein am Ende der Anmeldung erhält. Dieser ist die Bestätigung dafür, dass die gewerbliche Tätigkeit registriert ist. Um diesen Schein eben zu bekommen, erhält man ein Gewerbeformular, welches man mit Fragen gefüllt ist.
Bevor den Formular erst die Bearbeitungsgebühr bezahlen
Noch bevor man dieses Formular erhält, müssen zukünftige Gewerbetreibende zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 33 Euro kostet.
Wo kann man das bezahlen?
Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Hat man dies alles erledigt, dann hat man die Gewerbeanmeldung hinter sich und das Unternehmen ist sozusagen Offiziell geworden. Um allerdings ein kleines Gewerbe anmelden zu können, muss man dies erledigen:
vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten
und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Diese Regelung gibt einem Gewerbe erst sozusagen den Namen und auch die Rechte, die ein kleines Unternehmen braucht, um als solches Angesehen zu werden.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten für die Anmeldung sind in Dortmund sehr moderat. Kommende Gewerbetreibende müssen mit rund 20 bis 33 Euro für die Bearbeitungsgebühr berechnen. Dieser Gewerbe Service hat aber nichts mit der Rechtsform des Gewerbes zu tun.
Fazit:
Finden kann man das Gewerbeamt in Dortmund auf der Olpe 1 44122 in Nordrhein Westfalen. Telefon 0231 50-22841.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt: GbR) ist ein Gewerbe wird auch meistens BGB-Gesellschaft genannt und gehört zu den Personengesellschaften.
Es muss von mindestens zwei Personen gegründet
Die Gründung einer GbR muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. Es können auch mehr als zwei Gründer sein. Eine Person alleine kann keine GbR gründen. Dabei können diese Personen natürliche und juristische Personen sein. Als juristischen Personen werden zum Beispiel Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben und muss nicht als Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden. Auch ist für die Gründung einer GbR kein Stammkapital notwendig, welches die Gründung einfacher macht. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine beliebte Rechtsform, weil bei der Gründung kein hoher bürokratischer Aufwand betrieben wird.
Wie gründet man eine GbR?
Um eine GbR zu gründen muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Zuerst müssen die Gesellschafter wissen, was sie machen wollen bzw. ihren Geschäftszweck festlegen.
Wenn dieser fest steht, sucht man das für sich zuständige Gewerbeamt. Es kann sein, dass es in größeren Städten mehrere Gewerbeämter gibt oder auch andere Gemeinden zuständig sind für die Gewerbeanmeldung.
Nach dem das zuständige Amt ausfindig gemacht worden ist, beginnt die Anmeldung des Gewerbes.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Zur Gewerbeanmeldung muss man ein Formular ausfüllen. Bei einer GbR müssen die Gesellschafter alle das Formular einzeln ausfüllen und deshalb müssen auch alle bei der Anmeldung anwesend sein. Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt.
Zur Anmeldung beim Gewerbeamt müssen die Gesellschafter kein Gesellschaftsvertrag, wie bei einer Kapitalgesellschaft, vorweisen. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Nach dem man der Anmeldung nachgekommen ist, kriegt man den Gewerbeschein.
Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Das Formular zur Anmeldung besteht aus zwei Teilen. Zuerst folgen kurz die Angaben zur eigenen Person und im Anschluss zum Gewerbe, welches man anmelden wird. Hier muss man angeben:
Wie viele Geschäftsführer gibt es?
Wo ist der Sitz des Gewerbes?
Von welcher Tätigkeit handelt es?
Werden Mitarbeiter beschäftigt?
Handelt es von einem Nebengewerbe?
Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?
Das Formular ist sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man den Beamten um Hilfe bitten, wenn man keine genaue Vorstellung hat, wie man das Formular ausfüllen soll.
Du meldest zum ersten Mal ein Gewerbe an?
Ein Gewerbe meldet man nicht jeden Tag an und deswegen hat man auch nicht unbedingt die Erfahrung. Aber deshalb brauchst du dir keine Sorgen machen! Bei uns auf GewerbeAnmeldung.com kannst du gemeinsam mit unserer Hilfe das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Hierbei kannst du uns all deine Fragen stellen und erlebst auch keine Überraschungen vor Ort beim Gewerbeamt. Die gemeinsam ausgefüllten Unterlagen kriegt du von uns zugeschickt und das einzige was du noch tun musst, ist diese bei deinem zuständigen Gewerbeamt einzureichen.
Welche Unterlagen benötigt man um eine GbR anzumelden?
Damit beim Gewerbeamt der Antrag auch bearbeitet werden kann, müssen noch alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Dabei sollten die Unterlagen vollständigen sein. Je nach Tätigkeit können andere Unterlagen angefordert werden.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung ?
Der gültige Personalausweis oder Reisepass
Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
Bei juristischen Personen wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man die Zulassung und kann mit der Tätigkeit beginnen.
Bis wann muss man die Anmeldung vornehmen?
Es gibt feste Fristen bis wann die Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Die Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollte rechtzeitig erfolgen.
Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen. Neben dem Bußgeld müssen auch Steuern, die nicht gezahlt worden sind, nachträglich gezahlt werden. Um diesen Stress zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Muss man persönlich zum Finanzamt?
Nach dem man beim Gewerbeamt war, informieren diese das Finanzamt. Das heißt, dass man nicht persönlich zum Finanzamt muss. Daraufhin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dies kann sieben bis zehn Tage dauern. Falls es zu lange dauern sollte, kann man zur Sicherheit das Finanzamt kontaktieren. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Man kriegt eine Steuer-ID für das Gewerbe. Die Steuer-ID gehört auf jede Rechnung, die man ausstellt.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Beim Finanzamt meldet man sich an, in dem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
Vor- und Nachname
Adresse
Identifikationsnummer
Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
Tätigkeit, welche angemeldet wird
Bankverbindung
Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
Anschrift des Unternehmens
Datum, wann man beginnen möchte
Kammerzugehörigkeit
Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)
Vostellen wie viel Einnahmen zu der Tätigkeit erzielen
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier: Angabe zur Gewinnermittlung
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Im letzten Punkt muss man angeben, ob man von der Regelung des Kleinunternehmers profitieren möchte.
Das ersten Mal selbstständig macht
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen.
Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Was kostet die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig für den Gesellschafter. Sie müssen nur lediglich die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt zahlen.
Die Bearbeitungsgebühren können ja nach Stadt minimal variieren, belaufen sich aber in der Regel auf rund 20 bis 60 Euro. Falls weitere Unterlagen angefordert werden, kann es sein, dass minimale Kosten anfallen. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter keinen Stammkapital aufweisen.
Braucht man einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung?
Um eine GbR zu gründen, muss man keinen Gesellschaftsvertrag bei der Anmeldung vorweisen. Der Gesellschaftsvertrag wird nicht benötigt, weil das Gewerbe nicht in Handelsregister eingetragen wird.
Sind die mündliche Vereinbarungen rechtsgültig?
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auch mündliche Vereinbarungen rechtsgültig. Die Abmachungen sind auch nur dann rechtsgültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss.
Falls man einen Gesellschaftsvertrag abschließen wird, sollte man es am besten mit einem Anwalt zusammentun. Es wäre von Vorteil für die Gesellschafter einen Vertrag abzuschließen, um sich selbst zu schützen. Außerdem können dadurch Konflikte gemieden werden. Vor allem weil unter den Konflikten persönliche Beziehungen leiden. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
Geschäftszweck
Geschäftsdauer (falls die GbR für eine bestimmte Zeit gegründet wird)
Die Geschäftsführer
Die Aufteilung der Aufgaben
Gewinn- und Verlustverteilung
Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
Falls ein Gesellschafter abtritt
Wenn ein Todesfall vorliegt
Falls die GbR verkauft wird
Falls ein Gesellschafter aus der GbR aussteigen möchte und es nur zwei Gründer gab, löst sich automatisch die GbR, weil die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
Muss eine GbR bei der IHK angemeldet werden?
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch automatisch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland Pflicht und kann nicht gekündigt werden.
Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist. Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn im Gegensatz bietet die Industrie- und Handelskammer einem Gewerbe an sich weiterzuentwickeln.
Keine Kosten bei der IHK? Ebenfalls möglich bei uns! Wir auf GewerbeAnmeldung.com überprüfen und berechnen es für dich und versuchen die Mitgliedschaftskosten bis auf null Euro zu senken!
Kann man eine GbR online gründen?
Ohne Stress das Gewerbe anmelden? Wieso nicht! Heut zu Tage hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Doch ist es noch nicht bundesweit abgedeckt und hängt von der jeweiligen Stadt ab, wo man sein Gewerbe anmelden wird.
Was bietet die Online- Anmeldung?
Die Online-Anmeldung bietet einen großen Vorteil an. Dadurch kann man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden, ohne dass man erst mal einen Termin machen muss. Es kann durchaus sein, dass es dauert bis man einen Termin bekommt und dadurch kann man auch später mit der Tätigkeit beginnen. Dies ist ein großer Zeitverlust für den Gewerbetreibenden. Oder aber auch kann es sein, dass man vor Ort warten muss bis man drankommt. Wenn man die Möglichkeit hat sein Gewerbe online anzumelden, dann kann man es jeder Zeit und bequem vom Sofa aus tun.
Namensgebung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bei der Namengebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es strickte Vorgaben, an die sich die Gesellschafter halten müssen. Man darf einer GbR keinen beliebigen Namen geben. Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein und am Ende muss ‚GbR‘ stehen bzw. es muss kenntlich sein, dass es von einer GbR handelt. Es muss zurück verfolgbar sein, wem die GbR gehört. Nach den Namen der Gesellschafter kann man einen Zusatz hinzufügen, welches die Tätigkeit der GbR beschreibt. Ein Beispiel hierfür: ‚Marie Buch und Johannes Buch Transport‘.
Welche Steuern werden bei einer GbR gezahlt?
Bei einer GbR zahlt man:
Einkommenssteuer,
Gewerbesteuer und
Umsatzsteuer.
Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt.
Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet. Sie können unterschiedlich aussehen.
Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Es ist möglich, dass man keine Umsatzsteuer zahlt, wenn man die Kleinunternehmerregelung im steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt in Anspruch nimmt.
Wie viel Umsatz darf man mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erzielen?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Recht ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Eine GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Als eine GbR kann man die Regelung eines Kleinunternehmers beim Finanzamt in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:
Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Was kostet eine GbR jährlich?
Die genauen Kosten ganz unterschiedlich aussehen. Diese hängen davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird. Folgende Kosten können aufkommen:
Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Miete für eine Räumlichkeit
Partnerschaften
Neuanschaffungen
Mitarbeiter
Eventuell Versicherungen
Eine GbR als Nebengewerbe gründen
Bevor man direkt den Job kündigt, hat man die Möglichkeit ein Nebengewerbe anzumelden. Dies ist auch bei einer GbR der Fall.
Mit der Nebentätigkeit hat man genug Zeit um sich auszutesten und empfindet keinen Druck. Im Nachhinein kann man es immer noch ohne Probleme in eine Haupttätigkeit ummelden. Dadurch, dass man eine Haupteinnahmequelle hat, ist man finanziell abgesichert und muss sich keine Sorgen um finanzielle Notlagen machen. Währenddessen kann man den Markt in Ruhe erkunden, Kontakte knüpfen und ein erfolgreiches Gewerbe aufbauen.
Muss man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit erzählen?
Diese Situation kann immer unterschiedlich aussehen. Je nach dem ob es im Arbeitsvertrag nieder geschrieben ist, sollte man es erzählen oder nicht. Wenn im Arbeitsvertrag keine Rede davon ist, ist es nicht zwingend erforderlich. Es sei denn es herrscht dadurch Wettbewerb. In dem Fall muss man den Arbeitgeber wiederum informieren.
Am besten ist es, dass man den Arbeitgeber in jedem Fall informiert, damit man sein Vertrauen nicht missbraucht. Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man beachten, dass die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt werden und die Arbeit auch nicht nachlässt. Bei der Nebentätigkeit muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
Pflichten und Rechte der Gesellschafter
Wie auch bei jedem anderen Gewerbe gibt es Rechte und Pflichten, die der Gesellschafter bei einer GbR einhalten muss. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen bzw. ist er seiner Aufgabe verpflichtet.
Als Gesellschafter der GbR muss man immer im Sinne des Gewerbes handeln und darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte. Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente und keines der Dokumente darf ihnen vorenthalten werden.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Vorteile einer GbR sind:
Kein Mindestkapital notwendig
Kein hoher bürokratischer Aufwand
Anmeldung beginnt sofort beim Gewerbeamt
Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden
Es kann als Nebengewerbe gegründet werden
Hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.
Fazit
Um eine GbR gründen zu können, müssen sich zunächst zwei Personen zusammenschließen. Die Gründung kann auch mit juristischen Personen erfolgen.
Nach dem der Geschäftszweck festgelegt worden ist, kann man das Gewerbeamt ausfindig machen. Die Anmeldung einer GbR beginnt direkt beim Gewerbeamt.
Eine GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden und deshalb ist auch kein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt müssen alle Gesellschafter vorstellig werden. Auch wenn der Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich ist, ist es von Vorteil für die Gesellschafter, weil es die Rechte und Pflichten von ihnen regelt.
Erst nach der Gewerbeanmeldung darf man mit der Tätigkeit beginnen, denn dafür wird der Gewerbeschein benötigt. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, um mit der Tätigkeit starten zu können. Wenn man sich anfangs unsicher ist, hat man die Möglichkeit als Nebentätigkeit zu starten und sich auszutesten. Im Nachhinein kann man es immer noch als Haupttätigkeit ausüben. Bei der Nebentätigkeit muss man darauf achten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt.
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Das klingt immer viel einfacher, als es in Wirklichkeit ist, denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus Mal vorkommen, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Was bedeutet das? Im Endeffekt nur positives für den Gründer. Denn so kann dieser in manchen Städten die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei einer Handwerkskammer erledigen. Anschließend muss man recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort beim Amt der Gewerbe erscheint oder ob man vorher einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor– und Nachteile. Nachdem man auch dies letztlich geklärt hat und man nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst damit rechnen, dass die Anmeldung rund 30 bis 50 Minuten dauern wird.
Außerdem muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Zusätzlich dazu ist es wichtig, das man einige Unterlagen dabei hat.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Was folgt nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Dafür unter anderem auch die Bearbeitungsgebühr, du erinnerst dich? 😉 Falls du dich bis hierhin fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung überlesen hast, dann kann ich dich beruhigen: einen Augenoptiker musst du nicht aufsuchen. Denn ein Kleingewerbe meldet man nämlich nicht beim Gewerbeamt an, sondern beim Finanzamt.
Was muss man beachten wenn man ein Gewerbe anmelden möchte?
Selbstständige müssen sich bewusst werden, das die Tätigkeiten, die sie ausüben, dauerhaft bestand haben werden. Diese bedeutende Rolle, die ein Unternehmen in dem Leben des Gründers genießt, muss natürlich erst richtig erforscht werden. Am aller wichtigsten ist hier, dass man die Schritte, die man für die Zukunft plant, alle notiert.
Denn der langfristige Weg erfordert viel Zeit, Opfer, Tribute, Ehrgeiz und jede Menge Geduld. Als Unternehmer muss man wissen, dass Niederlagen und Fehler dazu gehören. Man lernt aus diesen und kann erst dann wirklich wachsen, wenn es einen Raum für Verbesserungen gibt.
Diese Gedankenspielereien muss man sich bereits vor der Gründung vor Augen führen. Diese können eventuell zum großen Teil mitbestimmen, ob das Unternehmern erfolgreich sein wird, Gewinne meistens eingefahren werden können und darüber hinaus, ob sich am Ende auch die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich gelohnt hat. Es ist wichtig, dass man dies immer wieder vor Augen hat.
Was muss Gründer vor der Gewerbeanmeldung achten?
Die unternehmerische Idee ist sozusagen der Kompass und die Navigation übernimmt der Gründer. Um die Navigation bestmöglichen gestalten zu können, muss sich der Gründer auch von vorneherein gut informieren. Unter anderem, bei welchem zuständigen Amt man sich anmelden muss.
Wie man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllt. Wie man die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlt. Wie man die Kosten bei der IHK und HWK bezahlt und rechnet. Ob man eventuell zu der Gruppe der freien Berufe bzw. Urproduktion gehört und man am Ende gar nicht ein Gewerbe anmelden muss.
Das sind alles Dinge, auf die man als Gründer vor der Gewerbeanmeldung beachten sollte. Diese Fragen sollten von vorneherein geklärt werden. Auch die Frage, ob man die finanziellen Mittel und die Zeit dafür hat, um dieses Projekt auf die Beine zu bringen, weiter fortzuführen und auch dann noch zu betreiben, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg immer noch rote Zahlen geschrieben werden. Je mehr Informationen man sammelt, umso besser kann man dann am Ende auch eine Strategie entwickeln, wie man dieses Problem am besten Umschiffen kann.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.
Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet, welches Geschlecht man hat, Geburtstag und Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Wohnung, Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen), Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene), ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll, Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit, Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen dafür nicht selbst beim Finanzamt vorstellig werden, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne keiner melden sollte, dann sollte man selbst einmal aktiv werden und nachfragen, weshalb man bisher den Fragebogen nicht erhalten hat.
Nachdem man diesen allerdings bekommen und in den Händen hält, wird einem schnell klar, dass dieser, nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten ein wahrer Brocken ist. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Begrifflichkeiten und Felder für einen Großteil der Gründer noch wie spanisch klingen, ist es auch wichtig, dass man sich hierfür auch sehr viel Zeit lässt, um keine unnötigen Fehler zu begehen.
Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man unter anderem auch das Kleingewerbe anmelden. Dies tut man, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen, die Buchführung durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird und man nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet ist. Gleich dazu mehr, doch eins sollte man bereits jetzt schon wissen: dies ist eine enorme Vereinfachung der Pflichten für einen Gewerbetreibenden. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand enorm.
Auch für Leute, die bisher nicht geplant hatten, ein Kleingewerbe anzumelden, sollten zumindest diese als wichtige Option in betracht ziehen. Denn falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden.
Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.
Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Wo kann man eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
In der Bundesrepublik herrscht die GewerbeordnungGeWo. Das bedeutet, dass in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht. Jeder, der ein Gewerbe gründen möchte, kann dies auch tun. Doch auf der anderen Seite gibt es Leute, die Anmeldung beim Gewerbeamt gar nicht vornehmen müssen, weil diese einfach nicht dazu verpflichtet sind. Es gibt sogar mehrere Personengruppen, die als Ausnahme gelten.
Als erstes gäbe es da die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die ein Hobby nebenbei führen und damit kleine Gewinne erzielen. Man darf mit einer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen. Auch müssen die Leute, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie der Urproduktion tätig sind, keine gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Dann gibt es noch die freien Berufe bzw. die Freiberufler, die ebenfalls keine Gewerbeanmeldung benötigen. Freiberufler haben meistens einen Abschluss oder eine besonderes Zertifikat, was die Leute dazu befähigt, diese Tätigkeit ausüben zu können. Freiberufler werden kategorisiert in Katalog- und Katalogähnliche Berufe.
Früher gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen Berufen gehören unter anderem Ärzte, Ingenieure, Anwälte und Zahnärzte. Also ein eher kleinerer Kreis an elitären Berufen. Im Laufe der Zeit hat man dann die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.
Zu diesen gehören unter anderem Designer, Schriftsteller, Journalisten, Fotografen, Künstler und viele weitere mehr. Also auch Berufe, die bei der breiten Bevölkerung recht ausgeprägt sind.
In manchen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung beantragen müssen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf nicht mehr privat arbeitet, sondern einen Laden eröffnet hat und Mitarbeiter einstellt.
Dann muss dieser unter anderem aufgrund dieser Faktoren die Anmeldung vornehmen. Ansonsten sind alle Freiberufler von der Pflicht befreit, die Gewerbeanmeldung vornehmen zu müssen. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Demnach zahlen Freiberufler auch keine Gewerbesteuer und sind auch nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt und sehr streng geregelt. Wenn man bereits weiß, dass man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung machen möchte, dann sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen und diese so schnell wie möglich beantragen.
Ansonsten gilt die folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man dieses schnellstmöglich anmelden. Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden.
In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt. Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Anmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden.
In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können. Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten.Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.
Man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragt, recherchiert man zunächst, welche Kosten denn ein solches Kleingewerbe verursachen könnte. Doch ein kleiner Spoiler direkt beim Start: der Name Kleingewerbe passt ganz gut, denn man könnte auch die Kosten als sehr klein bezeichnen.
Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, macht es Sinn, die Bearbeitungskosten zu erwähnen, die man beim Gewerbeamt zahlen muss. Diese Gebühr begleicht man nur einmalig und tritt nicht jedes Jahr auf.
Die Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnen ab 200 Euro.
Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen. Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen. Im ersten Moment können diese Zahlungen erschreckend wirken, doch es gibt einen Trick: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht.
Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich. Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich.
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro. Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK. Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen.
Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren. Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte. Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat.
Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Z B dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht, Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch das sind Kosten, die man erst dann bezahlen müsste, wenn sich das Unternehmen auf gesunden Beinen hält und der Kurs klar Richtung Erfolg zeigt.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt! Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige.
Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe? Da gibt es zum einen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss.
Man darf allerdings bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern. Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an!
Dann gibt es noch die Umsatzsteuer. Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern.
Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss. Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.
Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.
Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?
Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm. Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite.
Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500 000 Euro Umsatz oder 50 000 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden.
Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht! Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte.
Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!
Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt.
Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann. Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen.
Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden, der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden, man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren, Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?
Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen.
Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.
Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen.
Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein.
Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.
Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel?
Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet…
Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.
Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.
Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier.
Muss man dem Arbeitgeber von dem Gewerbe berichten?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.
Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.
Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.
Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeberdem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.