Gewerbe online anmelden

Kann man ein Gewerbe online anmelden?


Ein Gewerbe online anzumelden ist möglich, dies ist aber Standort abhängig. Bevor man ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich zuerst erkunden ob es in der jeweiligen Stadt angeboten wird. Diese Informationen findet man auf der Internetseite der jeweiligen Stadt.

Online Anmeldung ist möglich

In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen ist dies online möglich. Dies online tun zu können, bringt einige Vorteile mit sich. Die Gewerbeanmeldung per online durchführen zu können, ist bereits ein sehr wichtiger Vorteil, da man es bequem von Zuhause aus machen kann.

Vorteile von Online Anmeldung Service

Es gibt keine lange Wartezeiten vor Ort und man kann selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt man es macht. Dadurch kann die Anmeldung auch schneller erfolgen. Die Bearbeitungszeit variiert, je nach dem, um was für ein Gewerbe es sich dabei handelt.

Auch online muss man, wie vor Ort, die notwendigen Unterlagen abgeben. Unterlagen wie zum Beispiel das Formular zur Anmeldung und der Personalausweis, eventuell eine Meldebescheinigung und als nicht EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgestattung, wird auf jeden Fall benötigt.

Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab was genau man für ein Gewerbe anmelden möchte bzw welche Tätigkeit man ausübt oder welche Dienstleistung man anbietet. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 10 bis 60 Euro und mehr.

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann sowohl online, als auch vor Ort angemeldet werden. Wer ein Gewerbe vor Ort anmelden möchte, muss erstmal einen Termin vereinbaren.

Bei der Gewerbeanmeldung des Gewerbes spielen verschiedene Ämter eine Rolle, wie z.B. das Gewerbeamt selber, das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) , die Berufsgenossenschaft und eventuell auch die Krankenkasse kann dabei eine Rolle spielen.

Die Anmeldung von Gewerbe beim Gewerbeamt

Die Gewerbeanmeldung erfolgt zuerst beim Gewerbeamt, wo man ein Formular zum anmelden ausfüllen muss. Ein Kleingewerbe muss man nicht unbedingt im Handelsregister eintragen, aber man hat die Möglichkeit es zu tun. Es hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Name des Unternehmens geschützt ist und nicht von Nachahmern kopiert werden kann.

Die Anmeldung von Gewerbe beim Finanzamt

Danach kommt das Finanzamt in Spiel. Die schicken einen Fragebogen und auch die Steuernummer. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Nach dem dies erfolgt ist, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend.

 

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anzumelden ist dann Pflicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt bzw. sobald die Tätigkeit aufgenommen wird oder auch schon bevor man mit der Tätigkeit beginnt.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine selbstständige und dauerhafte Tätigkeit, die mit Absicht auf Gewinn gerichtet ist. In manchen Fällen ist es sogar nicht erlaubt, ohne ein Gewerbeschein zu starten, wie beispielsweise in der Gastronomie. Jeder Selbstständige muss sich beim Gewerbeamt anmelden.

Es gibt, aber Ausnahmen bei denen dies nicht der Fall ist. Hierbei sollte man zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden unterscheiden, denn Freiberufler sind nicht von all dem betroffen. Freie Berufe sind nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG) §18 ganz klar definiert.

Dazu gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Es gibt vom Finanzamt geregelte Katalogberufe, die vom kleingewerbe-anmelden befreit sind. Diese Berufe kann man im EstG §18 finden. Also ist es zuerst nicht wichtig, wie viel man verdient, sondern was genau man macht.

Welches Gewerbeamt ist für Berlin zuständig?

Es gibt mehrere Behörden, die zuständig sind. Man kann zum Beispiel online ein Termin buchen im:

  • Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
  • Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
  • Bezirksamt Neukölln
  • Bezirksamt Spandau

Weitere Standorte sind Bezirksamt Pankow, Bezirksamt Reinickendorf und Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, an denen man ein Kleingewerbe anmelden kann. Aber auch hier hat man die Möglichkeit, dass die Gewerbeanmeldung online erfolgen kann.

Was braucht man für online Gewerbeanmeldung?

Mann muss im Online-Verfahren alles ausfüllen, was gefragt wird. Erforderliche Unterlagen sind der Personalausweis, Handelsregisterauszug (falls es sich um eine eingetragene Firma handelt), Zustimmungserklärung Gesellschafter (Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen) und Beiblatt Vertretungsberechtigte.

Weitere Informationen, wie beispielsweise schon oben genannt die Standorte, erforderliche Unterlagen, Formulare und Gebühren kann man auf der Website finden.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, wer ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies auch online tun. Dies ist zeitsparender, weil man bei der Gewerbeanmeldung keine Menschenmassen und Warteschlangen hat. Du bist nicht abhängig von Öffnungszeiten und kannst dein Gewerbe jederzeit online anmelden. Wichtig ist, dass man die benötigten Unterlagen vorweisen kann, darunter zählen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung oder als nicht EU-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung,
  • je nach Art des Gewerbes benötigst du noch weitere Unterlagen wie ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder aber auch eine Handwerkskarte. All diese Kosten allerdings einen kleinen Aufpreis.
  • Je nachdem wo du wohnst, musst du zwischen 10 und 60 Euro für den Gewerbeschein zahlen.

Nachdem du dein Gewerbeschein erhalten hast, erhälst du innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post von dem Finanzamt, wo du deine Steuernummer und einen steuerlichen Erfassungsbogen erhälst. Wenn du diesen ausgefüllt zurückschickst, bist du so gut wie fertig.

Nach einer weiteren Woche musst du dich dann bei einer zuständigen IHK melden und dich auch bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die beiden Mitgliedschaften anzutreten. Allerdings ergeben sich für dich keine signifikanten Mehrkosten. Sofern dein Gewerbe unter 5200€ erwirtschaftet, bist du sogar von den Beiträgen befreit.

Auch bei der Berufsgenossenschaft musst du keine Versicherungen bezahlen, sofern du keine Mitarbeiter hast. Falls du ein Nebengewerbe eröffnest und diese gewerbliche Tätigkeit nicht als Hauptberuflicher durchführst, ist dein aktueller Arbeitgeber dazu verpflichtet, deine Krankenkasse weiterhin zu bezahlen.

Ob du deinen Arbeitgeber über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis setzen möchtest, ist ganz dir überlassen. Es gibt kein Gesetz, dass dich dazu verpflichtet, dies zu melden, sofern es deine vertragliche Situation nicht anders vorsieht.

Gewerbeanmeldung in Siegen – Bequem und einfach!

Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung  an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt.

In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss. Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal.

Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.

Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.

Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.

Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.

Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.

Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.

Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .

Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss. Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.

Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.

Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung

In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.

Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.

Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter  einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.

Fazit

Die Firmenregistrierung ist etwas, das die große Mehrheit der Gründer nicht vermeiden kann. Aber auch wenn die Prozedur zunächst einschüchternd wirkt, kann man sich sicher sein: Es ist nur „als Spaß anzusehen“.

Denn die Gewerbeanmeldung ist nur ein winziger Schritt. Sobald man die Schritte des Unternehmensgründungsprozesses durchlaufen hat (Eröffnung eines Geschäftskontos, Einholung von Genehmigungen, eventuell Inanspruchnahme eines Notars usw.), kann sein eigenes Unternehmen anmelden.

Gewerbe anmelden Mannheim – So Geht’s!

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung in Mannheim?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Mannheim rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung in Mannheim: Haupt- oder Nebengewerbe?

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können.

Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Um ein Gewerbe in Mannheim anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt am Karl-Ludwig-Str. 28-30 in 68165.

Gewerbeamt: Ort oder Termin?

Beim Gewerbeamt muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen. Bei einem Termin hat man den Vorteil, dass man nicht allzu lange im Wartezimmer verbringen muss.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Mannheim?

Man muss bei der Gewerbeanmeldung damit rechnen, dass man etwas Geld dabei haben muss. Die Bearbeitungsgebühr liegt in Mannheim bei 20 bis 40 Euro. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Das muss jeder Gründer bezahlen. Außerdem ist es wichtig, dass man noch einige Unterlagen bei sich hat.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Wann benötigt man eine Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen muss man nicht selber beantragen, sondern erhält diesen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.

Auf diesem Fragebogen muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn man diesen in Anspruch nimmt und die Bedingungen, die mit der Regelungen einhergehen, erfüllt, dann gilt das Gewerbe auch als Kleingewerbe.

Fazit:

Ein Gewerbe in Mannheim kann man beim Gewerbeamt eröffnen. Dieses liegt auf der Karl-Ludwig-Str. 28-30 in 68165. Die Gewerbeanmeldung ist schnell getan und sollte auch rechtzeitig angemeldet werden.

Dafür füllt man das Formular zur Anmeldung aus und muss die notwendigen Unterlagen einreichen. Wenn man auch noch die entsprechende Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein wird benötigt und ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu können.

 

Freiberufler anmelden Formular

Wer zählt zu den Freiberuflern?


Wer zu den freien Berufen bzw. Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Sie werden von den anderen Berufen abgegrenzt, weil man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet.

Melden die Freiberufler an eine Gewerbe an?

Sie melde kein Gewerbe an, weil Freiberufler in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Dadurch, dass Freiberufler kein Gewerbe anmelden, zahlen sie auch keine Gewerbesteuer. Die Tätigkeiten eines freien Berufes sind eher auf die Kunden abgestimmt und sind auch deshalb nicht gewerblich.

Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Berufen zählen unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Künstler und Publizisten
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche manchmal einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. In manchen Fällen muss auch bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit der akademische Abschluss nachgewiesen werden.

Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?

Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, müssen sie auch nicht zum Gewerbeamt. Als Freiberufler muss man sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Bevor sie aber persönlich zum Finanzamt gehen, müssen sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In dem Schreiben erwähnen sie: Name, Anschrift, Kontaktdaten, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen.

Finanzamt: Erfassungsbogen

Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss. Neben dem Bogen zur steuerlichen Erfassung muss man zusätzlich eine Kopie seines gültigen Personalausweises einreichen und eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.

Muss ein Freiberufler Gewerbe anmelden?

Auch wenn ein Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, kann es in einigen Fällen sein, dass man es trotzdem tun muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man Tätigkeit der Erfassungsbogen  nachkommen möchte und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.

Ein Beispiel hierfür ist der Beruf als Fotograf. Eigentlich handelt es von einer künstlerischen Tätigkeit, doch je nach dem in welcher Branche man tätig ist, kann es sein, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Welche weiteren Unterlagen gefordert werden, hängt davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird.

Wann muss man seine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.

Was wird wen man den Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden können. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden und dies gibt man in dem Bogen an. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Freiberuflich: Einnahmen vostellen mit der Tätigkeit zu erzielen

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.

Freiberuflich: Angabe zur Gewinnermittlung

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen.

Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können die Regel beim Finanzamt anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Was kostet die Gründung den Freiberufler?

Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts.

Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst.

Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.

Wo muss man sich als Freiberufler noch anmelden?

Als Freiberufler muss man sich bei anderen entsprechenden Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.

Freiberufler: Was sind die Kammer?

Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken– oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss.

Freiberufler: Standeskammer

Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen.

Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungswerk verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.

Freiberufler: Künstlersozialkasse

Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden. Sie müssen beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Partnergesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wie kann ein Freiberufler die GbR gründen?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide auch Freiberufler sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.

Wie kann man eine GmbH anmelden?

Auch eine GmbH kann angemeldet werden, aber nicht jedem Beruf ist es erlaubt. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es darf. Wenn ja, dann steht einem nichts im Weg. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür braucht man einen Gesellschaftsvertrag, welcher vom Notar beurkundet werden muss.

Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen.

Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.

Der Vorteil bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft als Freiberufler wäre, dass es nicht mit seinem privaten Vermögen haftet und dadurch geschützt ist. Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Bevor man also ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt und es sich lohnen würde.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit

Am Anfang der Selbstständigkeit herrscht immer eine Unsicherheit, egal um welche Art von Selbstständigkeit es dabei handelt. Doch hat man die Möglichkeit zuerst eine Nebentätigkeit anzumelden und das auch als Freiberufler. Später hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzumelden.

Durch die Nebentätigkeit kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.

Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen.

Dabei kann man in Ruhe schauen, wie es mit dem Markt aussieht und seine Tätigkeit dem Markt anpassen oder optimieren. Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Gleichzeitig kann man auch eventuell Kunden für sich verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte.

Vorteile eines Freiberuflers

Es gibt einige Vorteile, die sich für einen Freiberufler anbieten. Sie haben einen steuerlichen Vorteil, weil sie kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuern zahlen.

Außerdem können sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, muss dies beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angekreuzt werden.

Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen und das Ersparnis in andere Sachen stecken. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wenn man als Freiberufler eine Nebentätigkeit anmeldet, hat man eine zusätzliche Einnahmenquelle, welche positiv bei Kreditinstituten ankommen.

Fazit

Wer zu den Freiberuflern zählt, ist klar im Einkommenssteuergesetz geregelt. Als Freiberufler ist man der Gewerbeanmeldung nicht verpflichtet und meldet sich direkt beim Finanzamt an. Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss auch eventuell seine fachliche Kompetenz nachweisen.

Beim Finanzamt kann man Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. In dem Fall zahlt man dann keine Umsatz- und Gewerbesteuer mehr.

Deshalb haben auch Freiberufler einen steuerlichen Vorteil. Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit ganz einfach und schnell erfolgen kann, ohne dass man viel Aufwand betreiben muss.

 

Selbstständigkeit wo anmelden

Wo kann man ein Gewerbe selbstständig anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man ebenfalls die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder auch bei der Handwerkskammer.

Nachdem man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen konnte, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen vorher festgelegten Termin benötigt. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile, die wir uns einmal genauer anschauen.

Selbstständig im Gewerbeanmeldung: Termin

Wenn man einen Termin vereinbaren muss, dann kann es sein, dass dieser aufgrund des Andrangs erst nach mehreren Wochen und Monaten frei ist. Nicht so schön, doch in Deutschland verständlich.

Über sieben Millionen Betriebe sind in Deutschland angemeldet. Jedes Jahr kommen neue Anträge dazu. Es ist daher verständlich, das im Land der Dichter und Denker mal etwas warten muss. Zumindest weiß man dann auch, dass man nicht solange Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Selbstständig im Gewerbeannemldung: Ort

Leute, die vor Ort erscheinen können, kennen dieses Problem nämlich zu gut. Auch hier ist der Andrang sehr hoch und der erste, der da ist, mahlt auch zuerst. Daher kann man sich auch auf eine lange Wartezeit einstellen. Allerdings kann man auch an dem selben Tag zumindest das Gewerbe auch anmelden.

Ein Trick, dass man nicht so lange warten zu müssen

Ein kleiner Trick, um eventuell nicht so lange warten zu müssen: erscheine entweder sehr früh am Morgen, am besten zu den Öffnungszeiten selbst oder komm nach der Mittagspause. Zu diesen Zeiten sind die meisten entweder auf dem Weg zur Arbeit oder bereits wieder am Arbeiten. Dann ist es in den meisten Ämtern auch wieder etwas ruhiger.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt noch eine dritte Alternative, um das Gewerbe anmelden zu können. Die Online Gewerbeanmeldung. Sie ist die Lösung, für die meisten Probleme! Leute, die aufgrund ihrer Arbeit (oder aufgrund eines gestörten Schlafrhythmus) es nie geschafft haben, zu den entsprechenden Öffnungszeiten oder Tagen beim Gewerbeamt zu erscheinen, können so das Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und alles erforderliche wird schnell erledigt. Doch so löblich die Online Gewerbeanmeldung auch ist, so hat auch sie leider noch ihre Probleme.

Zum einen akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift. Dann müsste man diese nämlich noch nachreichen. Entweder persönlich vor Ort oder per Post. Außerdem wird dieser Service noch nicht überall angeboten, so dass am Ende nicht jeder von der Online Gewerbeanmeldung profitieren kann.

In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies in der Regel der Fall. Alle anderen Städte und Gemeinden müssen sich noch etwas in Geduld üben. Unabhängig davon, welche Alternative man selbst präferieren würde, muss man erst einmal schauen, welche Option denn das Gewerbeamt selbst anbietet.

Selbstständigkeit anmelden: Schritt für Schritt

Doch gehen wir davon aus, dass wir nun an dem besagten Tag X angekommen sind und die Anmeldung kurz davor sind, abzuschließen. Man wird also in das Büro hinein gebeten und bezahlt dann auch recht zügig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr ist keine Zahlung für eine Rechtsform eines Gewerbes, sondern eine, die die Kosten abdeckt, die man durch die Gewerbeanmeldung verursacht. Doch dazu später mehr.

Nachdem man diese Gebühr dann entweder vor Ort bezahlt oder von Zuhause aus per Online Banking überwiesen hat, muss man unter anderem Unterlagen vorzeigen bzw. als Kopie auf der Seite hochladen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Haupt- oder nebenberuflich gründen?

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Einige Tricks wie man den Ausgaben von den Steuern abzetzen kann

Es gibt  einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht.

Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Dafür unter anderem auch die Bearbeitungsgebühr, du erinnerst dich? 😉

Falls du dich bis hierhin fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung überlesen hast, dann kann ich dich beruhigen: einen Augenoptiker musst du nicht aufsuchen. Denn ein Kleingewerbe meldet man nämlich nicht beim Gewerbeamt an, sondern beim Finanzamt.

Auf was muss die Selbstständige bewusst werden?

Selbstständige müssen sich bewusst werden, das die Tätigkeiten, die sie ausüben, dauerhaft bestand haben werden. Diese bedeutende Rolle, die ein Unternehmen in dem Leben des Gründers genießt, muss natürlich erst richtig erforscht werden.

Am aller wichtigsten ist hier, dass man die Schritte, die man für die Zukunft plant, alle notiert. Denn der langfristige Weg erfordert viel Zeit, Opfer, Tribute, Ehrgeiz und jede Menge Geduld.

  • Als Unternehmer muss man wissen, dass Niederlagen und Fehler dazu gehören. Man lernt aus diesen und kann erst dann wirklich wachsen, wenn es einen Raum für Verbesserungen gibt. Diese Gedankenspielereien muss man sich bereits vor der Gründung vor Augen führen.

    Diese können eventuell zum großen Teil mitbestimmen, ob das Unternehmern erfolgreich sein wird, Gewinne meistens eingefahren werden können und darüber hinaus, ob sich am Ende auch die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich gelohnt hat.

  • Es ist wichtig, dass man dies immer wieder vor Augen hat. Die unternehmerische Idee ist sozusagen der Kompass und die Navigation übernimmt der Gründer.Um die Navigation bestmöglichen gestalten zu können, muss sich der Gründer auch von vorneherein gut informieren. Unter anderem, bei welchem zuständigen Amt man sich anmelden muss.

    Wie man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllt. Wie man die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlt. Wie man die Kosten bei der IHK und HWK bezahlt und rechnet. Ob man eventuell zu der Gruppe der freien Berufe bzw. Urproduktion gehört und man am Ende gar nicht ein Gewerbe anmelden muss.

Das sind alles Dinge, auf die man als Gründer vor der Gewerbeanmeldung beachten sollte. Diese Fragen sollten von vorneherein geklärt werden. Auch die Frage, ob man die finanziellen Mittel und die Zeit dafür hat, um dieses Projekt auf die Beine zu bringen, weiter fortzuführen und auch dann noch zu betreiben, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg immer noch rote Zahlen geschrieben werden. Je mehr Informationen man sammelt, umso besser kann man dann am Ende auch eine Strategie entwickeln, wie man dieses Problem am besten Umschiffen kann.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wann muss man zum Finanzamt?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen dafür nicht selbst beim Finanzamt vorstellig werden, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne keiner melden sollte, dann sollte man selbst einmal aktiv werden und nachfragen, weshalb man bisher den Fragebogen nicht erhalten hat.

Nachdem man diesen allerdings bekommen und in den Händen hält, wird einem schnell klar, dass dieser, nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten ein wahrer Brocken ist.

Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Begrifflichkeiten und Felder für einen Großteil der Gründer noch wie spanisch klingen, ist es auch wichtig, dass man sich hierfür auch sehr viel Zeit lässt, um keine unnötigen Fehler zu begehen.

Wann kann man die Kleingewerbe anmelden?

Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man unter anderem auch das Kleingewerbe anmelden. Dies tut man, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Was ist die Kleinunternehmerregelung

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen, die Buchführung durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird und man nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet ist.

Gleich dazu mehr, doch eins sollte man bereits jetzt schon wissen: dies ist eine enorme Vereinfachung der Pflichten für einen Gewerbetreibenden. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand enorm. Auch für Leute, die bisher nicht geplant hatten, ein Kleingewerbe anzumelden, sollten zumindest diese als wichtige Option in betracht ziehen.

Was wird wen man die Regelung nicht zieht?

Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden.

Finanzamt: gewerblichen Tätigkeiten

Ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Kannst du die Beschreibung ändern?

Man kann die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt und sehr streng geregelt. Wenn man bereits weiß, dass man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung machen möchte, dann sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen und diese so schnell wie möglich beantragen.

Ansonsten gilt die folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man dieses schnellstmöglich anmelden. Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt. Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Anmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden.

In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können. Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man das Gewerbe  im Nachhinein anmelden?

Man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragt, recherchiert man zunächst, welche Kosten denn ein solches Kleingewerbe verursachen könnte. Doch ein kleiner Spoiler direkt beim Start: der Name Kleingewerbe passt ganz gut, denn man könnte auch die Kosten als sehr klein bezeichnen.

Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, macht es Sinn, die Bearbeitungskosten zu erwähnen, die man beim Gewerbeamt zahlen muss. Diese Gebühr begleicht man nur einmalig und tritt nicht jedes Jahr auf. Die Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Kosten: Hauptgewerbe

Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnen ab 200 Euro. Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen.

Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen. Im ersten Moment können diese Zahlungen erschreckend wirken, doch es gibt einen Trick: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen.

Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht. Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich.

Kosten: IHK

Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro. Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK.

Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren.

Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte. Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat.

Gibt es mehrere Kosten?

Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Z B dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht,

Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch das sind Kosten, die man erst dann bezahlen müsste, wenn sich das Unternehmen auf gesunden Beinen hält und der Kurs klar Richtung Erfolg zeigt.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt!

Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige. Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe? Da gibt es zum einen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.

Selbstständig anmelden: Gewerbesteuern

Die ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss. Man darf allerdings bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern. Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an!

Selbstständig anmelden: Umsatzsteuer

Es gibt noch die Umsatzsteuer. Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern.

Selbstständig anmelden: Einkommensteuer

Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss. Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.

Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.

Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?

Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm. Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite.

Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500 000 Euro Umsatz oder 50 000 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden.

Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht! Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!

Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt. Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann.

Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen. Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,

  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,

  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

 

Gewerbeanmeldung beantragen wo

Gewerbeanmeldung beantragen:


Noch bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden und ein normales Gewerbe anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, die meisten akzeptieren es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes dauert rund 40 bis 50 Minuten. Vor Ort bezahlt man eine Gebühr für die Bearbeitung, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man paar Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man da Angeben, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Bei einem hauptberuflich geführtem Gewerbe müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Nach diesem Ablauf werden weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Kleingewerbe Anmeldung beispielsweise findet nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt statt.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nur beim Finanzamt. Dieses meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne allerdings niemand melden sollte, dann kann man selbst aktiv werden und einmal nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe gründen zu können. Diese Regelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man sowohl keine Umsatzsteuer, ist nicht mehr dem HGB untergeordnet, sondern dem BGB und es kommt nicht zur doppelten Buchführung. Stattdessen reicht eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung vollkommen aus. Dadurch ist der Verwaltungsaufwand sehr gering. Falls man die Option nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Unternehmen nicht mehr als Kleingewerbe anmelden.

Außerdem muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, die Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch soweit stimmen und auch eingehalten werden. Da der Bogen sieben Seiten lang ist, empfiehlt es sich, sich genug Zeit zu nehmen und alle relevanten Fragen mit größter Aufmerksamkeit auszufüllen.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, kann man als Kleingewerber mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen keine eigene Steuernummer. Gründer nutzen ihre eigene Nummer, die jeder Bürger seit Geburt an hat, auf Rechnungen.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Was wird wenn man die Kleingewerbe nicht anmeldet?

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann eine gewerbliche Tätigkeit auch noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen. Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Wer muss überhaupt die Anmeldung eines Gewerbes beantragen?

Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere.

Gewerbeanmeldung beantragen: Was ist der Kleingewerbeschein?

Wenn man bei dem Gewerbeamt in der Stadt vorstellig wird, erhält jeder Gewerbetreibende ein Formular vorgelegt. Es gibt auch nur dieses eine Formular. Demnach gibt es auch nur einen Gewerbeschein, den jeder erhält. Warum sich trotzdem das Gerücht mit dem Kleingewerbeschein so hartnäckig fällt, liegt unter anderem daran, weil man auf dem Gewerbeformular nicht angeben kann, ein Kleingewerbe anmelden zu wollen. Daher vermuten viele, dass ein Kleingewerbe ein ganz eigenes Formular besitzen muss. Doch das stimmt nicht.

 

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt, indem man auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Vorteile eines Kleingewerbes im Gegensatz zu anderen Unternehmen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.

Muss ein Kleigewerbe im Handelregister eintragen?

Das Kleingewerbe muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.

Gewerbeanmeldung beantragen: Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Man kann jede Menge Geld mit einem Kleingewerbe verdienen. Pro Jahr darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn. Diese Summen dürften sicherlich bei dem einen oder anderen bedeuten, dass damit die eigene Haupteinnahmequelle überflügelt werden könnte.

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Wer hauptberuflich ein Kleingewerbe führen möchte, fragt sich sicherlich des öfteren, ob es möglich ist, durch die Einnahmen aus dem Kleingewerbe den gesamten Lebensunterhalt finanzieren zu können. Das ist durchaus im Bereich des Möglichen, doch die Situation kann sich von Person zu Person unterscheiden. Jemand, der alleine lebt, wird mitnichten überhaupt keine Probleme bekommen, über die Runden zu kommen. Vielmehr kann diese Person sogar noch einen satten Gewinn beiseite legen für die Zukunft.

Ein kleiner Familienhaushalt mit vier Personen kann da eher schon Probleme bekommen. Weniger aufgrund der Einnahmen, die bei 50.000 Euro sehr hoch sind. Dennoch kann der Wunsch irgendwann nach einem Haus oder einem größerem Wagen entstehen, falls man das gesamte Geld nicht bereits beiseite hat, dann wird es schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit von der Bank zu bekommen. Über diese Tatsache sollten sich die meisten Kleingewerbetreibenden bewusst sein.

Außerdem muss man berücksichtigen, dass man auch Steuern zahlen muss. Auch wenn man bis zu 50.000 Euro verdienen kann, was auch erst einmal verdient werden muss, so muss man auch einiges an Steuern bezahlen. Kleingewerbetreibende zahlen nämlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.

Gewerbeanmeldung beantragen: Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe zahlt die beantragen Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Doch hierbei gibt es viele Ausnahmen, wo man am Ende fast nichts versteuern muss. Unter anderem darf man nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann noch die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann zahlt man am Ende auch keine Umsatzsteuer. Am Ende bleiben für den Kleingewerbetreibenden nur noch die Einkommenssteuer.

Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe aufs Jahr verteilt?

Ein Kleingewerbe hat den großen Vorteil, dass dieser ohne Stammkapital gegründet werden kann. Das bedeutet, das man im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft, wie bei einer GmbH, keinen hohen Betrag nachweisen muss. Die Markteintrittsbarriere ist demnach sehr gering, was zumindest den Aspekt des Geldes angeht.

Gewerbeanmeldung: Bearbeitungsgebühr

Man muss lediglich die einmaligen Kosten für die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten und sich je nach Stadt unterscheiden können. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man hat hier keine Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Gewerbeanmeldung: IHK

Die IHK verlangt eine jährliche Gebühr, die für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro betragen. Falls man ein Kleingewerbe hat, dieses dennoch beim Handelsregister eingetragen ist, dann muss man, ähnlich wie große Unternehmen, einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von dem erzielten Einkommen. Sofern das Kleingewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweist, ist man von den Gebühren befreit.

Auch können weitere Kosten entstehen, wenn das Gewerbe wächst. Wenn man beispielsweise

  • Mitarbeiter einstellt und deren Lohn und Versicherung abzahlen muss,
  • ein Patent anmelden lässt,
  • eine Partnerschaft eingeht,
  • eine Räumlichkeit anmietet,
  • Kurse besucht und Zertifikate macht oder auch Mal Neuanschaffungen anstehen.

Das sind allerdings Kosten, die man gerne zahlt, denn diese bedeuten nichts anderes, als dass das Gewerbe weiter wächst. Die Kosten sind demnach Investitionen, die sich auf langer Sicht einen wirtschaftlichen Profit bedeuten.

Muss man auch als Kleingewerbe die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen. Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?

Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein GewerbGewerbeanmeldung beantragen woe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.

Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen

Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann.

Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht. Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Gewerbeanmeldung beantragen: Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Fazit:

Beim Kleingewerbe handelt es sich nicht nur um DAS beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt, sondern auch um ein Unternehmen, welches sehr kostengünstig ist und dem Gewerbetreibenden viele Optionen gibt, sehr viele Steuern einsparen zu können und dabei auch noch jede Menge Geld zu verdienen. Gepaart mit dem Fakt, dass das Kleingewerbe nur einen geringen Verwaltungsaufwand bedeutet und mit wenigen Pflichten Verbunden ist, bietet ein Kleingewerbe einen ideal Start in die Selbstständigkeit.

 

Gewerbeanmeldung Dortmund

Wir alle wissen, wofür Dortmund bekannt ist: dem BVB! Doch Dortmund bietet vielmehr, als nur den Fußball. Sie ist auch ein guter Standort für die Gründung eines Unternehmens. Mit einer halben Millionen Menschen gehört man zu den Einwohnerstärksten Städten Deutschlands. Unter anderem auch durch den BVB sind viele ausländische Unternehmen auf Dortmund aufmerksam geworden und investieren ihr Geld in den Pott. Alles ideale Voraussetzungen, um die Gewerbeanmeldung in Dortmund vornehmen zu müssen!

Wo kann man ein kleines Gewerbe in Dortmund anmelden?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund. Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen. Auch telefonisch ist das Gewerbeamt Dortmund erreichbar. Unter Telefon 0231 50-22841 wird einem geholfen!

Gewerbeanmeldung: gewerbliche Tätigkeit

Bei der Gewerbeanmeldung ist es wichtig, dass man vor allem darauf achtet, dass man die gewerbliche Tätigkeit erst nach der Anmeldung ausübt. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Daher ist es wichtig, das man die Gewerbeanmeldung in der Stadt so schnell wie möglich beantragt.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin

Außerdem kann man beim Gewerbeamt in der Stadt Dortmund entweder einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin vereinbaren, was einem aktuell besser passt. Eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt die Gewerbeanmeldung vornehmen zu können, ist, dass man bereits volljährig ist bzw. wenn dieses noch nicht erreicht wurde, die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Auch benötigt man bei der Anmeldung einige Unterlagen, die man vorzeigen muss. 

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung,

  • ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage,

  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man noch weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,

  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht erteilen, die dann ebenfalls die oben genannten Unterlagen benötigt,

  • Bei bestimmten Rechtsformen ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig.

  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Was ist das Ziel von Gewerbeanmeldung?

Das Ziel der Gewerbeanmeldung lautet immer, dass man den Gewerbeschein am Ende der Anmeldung erhält. Dieser ist die Bestätigung dafür, dass die gewerbliche Tätigkeit registriert ist. Um diesen Schein eben zu bekommen, erhält man ein Gewerbeformular, welches man mit Fragen gefüllt ist.

Noch bevor man dieses Formular erhält, müssen zukünftige Gewerbetreibende zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 33 Euro kostet. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Hat man dies alles erledigt, dann hat man die Gewerbeanmeldung hinter sich und das Unternehmen ist sozusagen Offiziell geworden.

Was muss man machen um ein kleines Gewerbe zu anmelden?

Um allerdings ein kleines Gewerbe anmelden zu können, muss man noch vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung gibt einem Gewerbe erst sozusagen den Namen und auch die Rechte, die ein kleines Unternehmen braucht, um als solches Angesehen zu werden.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Anmeldung sind in Dortmund sehr moderat. Kommende Gewerbetreibende müssen mit rund 20 bis 33 Euro für die Bearbeitungsgebühr berechnen. Dieser Gewerbe Service hat aber nichts mit der Rechtsform des Gewerbes zu tun.

Fazit:

Finden kann man das Gewerbeamt in Dortmund auf der Olpe 1 44122 in Nordrhein Westfalen. Telefon 0231 50-22841.

 

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt & Formular richtig ausfüllen

Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist eines der ersten Schritte, die man gehen muss, um ein Unternehmen gründen zu können. Gleichzeitig bedeutet dieser Schritt auch, dass es für kommenden Monate und Jahre „keinen“ Schritt mehr zurückgibt. Natürlich kann man jederzeit das Gewerbe auch wieder abmelden.

Doch das würden nur die wenigsten direkt in Betracht ziehen. Vielmehr ist das klare Ziel, so langfristig wie möglich zu arbeiten, auch wenn dies bedeutet, dass man die ersten Monate keine oder nur marginal hohe Einnahmen erzielt. Viel wichtiger ist hierbei, dass das Unternehmen ein festes Fundament besitzt und konstante Einnahmen verbuchen kann.

Das Gewerbe anzumelden erfordert auch einiges an Mut. Es war noch nie so einfach wie heutzutage, ein Unternehmen zu gründen. Wir können mit sehr geringen Mitteln große Imperien schaffen, unser Wissen aus allerlei Quellen beziehen und können durch die Digitalisierung auch sehr günstige und qualifizierte Mitarbeiter finden. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass es mehr Mitarbeiter gibt, als in der bisherigen Geschichte des Unternehmertums.

Das wiederum bringt Gründer zu der entscheidenden Frage: was muss ich tun, damit das Geld in der Brieftasche des Kunden in meine wandert, und nicht in die meines Konkurrenten. Allein um diese Frage beantworten zu können, zahlen jede Menge Leute sehr viel Geld für irgendwelche Kurse, Seminare und Coachings.

Doch die Wahrheit ist ganz simpel: sei anders! Sinngemäß sagte ein sehr erfolgreicher Geschäftsmann einmal: weshalb soll ich mir anschauen, was meine Konkurrenz macht? Wenn ich mir diese anschaue, werde ich irgendwann auch ein ähnliches Produkt anbieten.

Das will ich nicht“. Natürlich ist die Konkurrenzanalyse vor allem zu beginn der unternehmerischen Karriere sehr wichtig. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass die Individualität des Unternehmens den Ausschlag dazu geben kann, erfolgreich mit diesem zu sein.

Eine der wichtigsten Grundlegenden Bausteine des Marketings, ist die Erkenntnis, dass es nur vier Möglichkeiten gibt, dauerhaft im Kopf des Kunden haftbar zu bleiben. Diese lauten:

  • man muss der erste sein,
  • man muss der beste sein,
  • man muss der günstigste sein,
  • man muss anders sein.

In vielen Bereichen gibt es bereits die erst genannten Punkte, doch das anders sein, das kann jeder Gründer für sich beanspruchen. Hierbei benötigt man nur ein wenig Kreativität. Doch über all diese Dinge sollte man sich ausgiebig Gedanken machen, wenn man kurz vor der Anmeldung beim Gewerbeamt steht.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Sich beim Gewerbeamt anmelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Daher ist es wichtig, dass du diesbezüglich vollständig informiert wirst. In einigen Großstädten gibt es mehrere Gewerbeämter und daher auch mehrere Orte, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen könnte. Man muss daher genau schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Jedes Gewerbeamt hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Bei einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Andere wiederum verlangen von einem eine Terminvereinbarung. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Gewerbeanmeldung mit Terminvereinbarung

Wenn man eine Terminvereinbarung hat, dann muss man beispielsweise nicht stundenlang im Wartezimmer warten. Problem hierbei nur kann sein, dass die Gewerbeanmeldung erst nach mehreren Wochen und Monaten stattfinden kann, da alle Termine ausgebucht sind.

Gewerbeanmeldung vor Ort

Wenn man allerdings hingegen einfach vor Ort erscheint, kann man die Anmeldung am gleichen Tag erledigen, muss sich dann aber auch damit arrangieren, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer warten muss. Für alle, die sich nach einer dritten Alternative sehnen, denen sei gesagt: diese gibt es! Und zwar die Online Gewerbeanmeldung.

Kann man auch Online anmelden?

Diese Art der Anmeldung ist noch recht neu und daher noch nicht überall verfügbar, was ihr bisher einziges Manko ist. Die Online Gewerbeanmeldung ist vor allem für diejenigen attraktiv, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeiten nie die Zeit dazu gefunden hat, zu den entsprechenden Öffnungszeiten zu erscheinen.

Auch dauert diese Art der Anmeldung nur die Hälfte der Zeit, als wenn man beim Gewerbeamt vor Ort erscheint. Man müsste dann nur die erforderlichen Dokumente als Datei hochladen und die Gebühren per Online bezahlen. Da diese Alternative allerdings noch nicht für jeden gültig ist, gehen wir in unserem Beispiel klassisch voran.

Wenn man nun also beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch paar Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.

Formular: Haupt- oder ein Nebengewerbe

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wann muss man eine Gewerbeanmeldung beantragen?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung verspätet?

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.

Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?

In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen.

Kleingewerbe: Kleinunternehmerregelung

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.

Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften.

Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Da das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt ist, nehmen wir dies als Grundlage unseres Beispiels. Die Kosten bei einem Kleingewerbe sind sehr moderat und für jeden bezahlbar. Die einzigen Kosten, die ein Kleingewerbe decken muss, sind zum einen die Gebühren bei der IHK, die rund 30 bis 300 Euro pro Jahr kosten können.

Zum anderen müssen Gründer, die ein Hauptgewerbe führen, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Dies beträgt in der Regel rund 200 Euro und kann weiter steigen, je nachdem, wie die Einnahmen aussehen. Auch kann es vorkommen, dass auch nebenberuflich Selbstständige einen Teilbetrag der Krankenkasse übernehmen müssen, wenn hohe Umsätze erwirtschaftet werden.

Dies wären auch die einzigen Kosten, die man abdecken müsste. Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Muss jeder die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Auch wenn die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer sehr umstritten ist, ist diese dennoch gesetzlich für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet. Die Mitgliedschaft bei der IHK kostet rund 20 bis 60 Euro für kleinere Gewerbe und für die, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können auch weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen des Gewerbetreibenden. Wer einen Umsatz von unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweisen kann, ist von den Beiträgen befreit. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn eine Beitragsrechnung reinflattert.

Vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

 

Kleingewerbe anmelden lassen

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?


Man sollte so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden, wenn man weiß, dass man diese gewerbliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben möchte.

Was wird wenn man das Gewerbe nicht anmeldet?

Falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. In München wird sogar das Vergehen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Daher ist es auch umso wichtiger, das man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt. Man kann allerdings ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern wird dann noch ein Zinssatz berechnet.

Was ist ein Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein geht aus einer Gewerbeanmeldung hervor. Das Formular, welches man beim Gewerbeamt erhält, dient ausgefüllt als Gewerbeschein.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?

Der Unterschied zwischen einem normalen und einem kleinen Gewerbeschein liegt im nichts. Es gibt nämlich keinen kleinen Gewerbeschein. Jeder Gründer, der beim Gewerbeamt vorstellig wird, erhält ein und denselben Schein.

Kleingewerbeschein: Rechtsform des Kleingewerbes

Der Grund, weshalb so viele Leute annehmen, dass es einen Kleingewerbeschein gibt, liegt darin, dass man auf dem Formular bei der Anmeldung nicht die Rechtsform des Kleingewerbes ankreuzen kann. Aufgrund dieser Tatsache glauben viele, dass Kleingewerbe einen eigenen Schein haben. Doch dem ist nicht so.

Ein Kleingewerbe gründen tut man nämlich dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, damit das Gewerbe als Kleingewerbe akzeptiert wird. Also, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden.

Wann meldet sich das Finanzamt?

Gewerbetreibende erhalten in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen ein Schreiben vom Finanzamt. Falls nicht, dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es grad hakt.

Finanzamt: Bogen

Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man auf diesem angibt, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, dann ist das so, als wenn man ein Kleingewerbe gründen würde. Daher ist es auch sehr wichtig, dass man diese Option zieht, denn falls nicht, dann darf man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen.

Finanzamt: gewerbliche Tätigkeit

Außerdem muss man Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es sehr wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben auch zur Realität passen.

Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen hierbei keine Steuernummer. Es reicht aus, wenn man die eigene Steuernummer auf Rechnungen angibt, die jeder Mensch seit Geburt an bekommt.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese Voraussetzungen wären, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten einen Umsatz von unter 50.000 Euro haben muss. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.

Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?

Eines dieser Vorteile ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handelt.

Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg. Bevor man also grundlegende Fehler macht, welche einem ein Vermögen kosten kann, ist es von großem Vorteil, erst einmal das kleinere Gesetzbuch als Grundlage zu haben. Immer wieder liest man, dass eine UG doch auch ein kleines Unternehmen ist, doch weshalb unterscheiden sich diese zwei Formen?

Was ist eine UG?

Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft. Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen allerdings nur Einzelunternehmer und GbRs. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass die UG nach den Gesetzen der HGB handelt. Doch eines haben die beiden fast Gemeinsam. Eine UG kann bereits ab einem Euro gegründet werden. Ein Kleingewerbe braucht nicht mal das. Das ist einer der ganz großen Vorteile, das man mit sehr geringen Kosten bereits ein Unternehmer sein kann. Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer.

Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit. Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Ja. Unabhängig davon welche Rechtsform man auch hat, jeder Gewerbetreibender ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.

Die Mitgliedschaft kostet für kleinere Gewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300 Euro pro Jahr. Für diese Leistung kann man allerdings auch einiges erhalten, sofern man die vielen Angebote der IHK für sich nutzt.

Denn die örtliche IHK versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Das bedeutet wiederum, das sie Gewerbetreibenden einmalige Möglichkeiten anbieten, wie Weiterbildungskurse, um Zertifikate zu erlangen, damit das Unternehmen an Prestige gewinnt. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen sind alles andere als klein. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr mit einem Kleingewerbe erwirtschaften. Diese unfassbar hohe Zahl dürfte sogar so hoch sein, dass sie bei vielen Gewerbetreibenden das aktuelle Gehalt übertreffen würde. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man Gewerbesteuern, Umsatzsteuer und die Einkommensteuer zahlen muss. Wobei man auch hier wieder sagen muss, das man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften darf, ohne Gewerbesteuern bezahlen zu müssen. Sofern man also sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, als auch unter der dem Freibetrag bleibt, man letztlich als Kleingewerbetreibender nur die Einkommensteuer zahlen muss.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein weiterer großer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieses recht kostengünstig geführt werden kann und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die einzigen Fixkosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Weitere Kosten gibt es zunächst nicht.

Es kann jedoch sein, das falls man ein Hauptgewerbe führt, dann auch die eigene Krankenversicherung bezahlen muss. Auch können zusätzliche Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Patente anmeldet, Mitarbeiter einstellt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch diese Zahlungen kann man als Investition sehen und somit auch als ein Investment für eine erfolgreiche Zukunft.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Amt der Finanzen. Dennoch muss man vorher beim Amt des Gewerbes vorstellig werden, um überhaupt ein Gewerbe anmelden zu können. Hier muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

 

Kleingewerbeanmeldung

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Wenn man vor Ort erscheint, dauert die Gewerbeanmeldung in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen gestellt werden. Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man paar Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Es ist dir sicherlich aufgefallen: ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern muss dafür beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Die Gründung eines Kleingewerbes kann man dann tun, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Dafür muss man allerdings erst vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Dieser wird innerhalb von sieben bis zehn Tagen geschickt, nach der Gewerbeanmeldung.

Dieser Bogen ist sieben Seiten lang. Deshalb sollte man sich auch einiges an Zeit lassen, wenn man die Felder ausfüllt. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten. Außerdem ist dies eines der größten Ängste der Deutschen: aufgrund der Steuern oder wegen dem Gewerbe selbst zu irgendwelchen Engpässen gezwungen zu werden.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann allerdings auch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können. Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.

Gewerbeanmeldung: Freiberufler

Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Freiberufler müssen bei Finanzamt anmelden

Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man diese Umsätze überschreiten sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Wie vereinfacht die Kleinunternehmerregelung das Leben?

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen.

Sind Kleingewerbe  verpflichtet im Handelsregister eintragen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Die Kleingewerbe hat eine freie Entscheidung

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Auch Kleingewerbetreibende sind dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser nicht befreien lassen. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten.

IHK: Weiterbildungskurse

Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen. Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) erwirtschaften.

Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht.

So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Pro Jahr fallen bei einem Kleingewerbe nicht allzu hohe Kosten an. Dies ist unter anderem eines der Besonderheiten dieses Gewerbes. Die einzigen Fixkosten, die man hat, sind zunächst die Bearbeitungsgebühr, die man während der Gewerbeanmeldung begleichen muss.

Diese Gebühr kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe haben sollte, dann muss man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese Kosten fangen bei 200 Euro pro Monat an. Allerdings kann man diese Kosten als Betriebsausgaben angenommen und wiederum bei der Einkommensteuer angeben. Bis zu 1900 Euro kann man so von der Steuer absetzen.

Gibt es weitere Kosten für Kleingewerbe?

Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Ein Kleingewerbe zahlt rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Falls man allerdings im Handelsregister eingetragen ist, dann zahlt man 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, mit denen ein Unternehmer rechnen müsste.

Natürlich können auch weitere Kosten anfallen, wenn das Kleingewerbe weiter wächst. Beispielsweise wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Das sind ebenfalls Kosten, die auf einen Gründer zu kommen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen.

Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.