Was sind die Kosten, wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte?

Wir leben in einem Land, wo wir hohe finanzielle Sicherheit haben. Dafür sollten wir dankbar sein. Selbst wenn der Verlust eines Arbeitsplatzes droht, so erhält man vom Staat noch einen kleinen Zuschuss der Einnahmen über ein Jahr hinweg als ALG-1. Selbst wenn man danach immer noch nicht fündig wird, kann man durch das Hartz-4 über die Runden kommen.

Wir werden vom Bund nicht im Stich gelassen. Bereits die alten Griechen aus Athen waren damals ihrer Zeit voraus, weil sie ebenfalls das Privileg genossen, „mehr“ zu haben, als andere Länder und sich auf die Entwicklung ihrer Ideen konzentrieren konnten.

Auch hier in Deutschland können wir uns auf das Entwickeln unseres Gewerbes fokussieren, ohne allzu große Gedanken daran zu verschwenden, ob wir am Ende vielleicht beim Hungertuch leiden müssen. Dem ist nicht so. Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns über anfallende Kosten rund um die Gewerbeanmeldung keine großen Sorgen machen sollten.

Das bedeutet wiederum nicht, diese Kosten klein zu reden. Es ist sogar sehr wichtig, zu wissen, was einen erwartet. Denn je mehr besser man vorbereitet ist, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, das mein ein Problem bereinigen kann.

Nicht umsonst sagt man, das ein Risiko nichts anderes ist, als ein Leck an Informationen. Wenn man nämlich genau weiß, wie man von A nach B kommt, dann gibt es auch keine Probleme auf dem Weg dorthin.

Mit diesem Artikel wirst du genau lernen, wie du ohne Probleme die Kosten für ein Kleingewerbe berechnen kannst, welche Vorteile ein kleines Gewerbe mit sich bringt und wie man als Kleingewerber jede Menge Geld verdienen kann.

Nur hier erhälst du alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbeanmeldung. Deshalb kannst du dir genau auch unsere anderen Artikel anschauen. Denn: je mehr du weißt, umso einfacher wird es, erfolgreich zu sein.

Was ist ein Kleingewerbe?


Ein Kleingewerbe ist die beliebteste Rechtsform der Gründung der Deutschen. Kein Gewerbe wird häufiger angemeldet, als ein Kleingewerbe. Das Kleingewerbe gehört zu den Einzelunternehmen bzw. zu den Personengesellschaften und damit nicht zu einer Kapitalgesellschaft, wo man ein Mindestkapital vorweisen muss.

Daher ist diese Art der Gründung sehr kostengüntig, im Verhältnis beispielsweise zu einer GmbH. Doch ein kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe als solches, kann man gar nicht beantragen! Ein Kleingewerbe gibt es gar nicht als solches, vielmehr ist dies ein ganz einfaches Gewerbe. Warum man dies trotzdem Kleingewerbe nennt?

Das liegt daran, dass Kleingewerbe Unternehmen sind, welche die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch genommen haben. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt worden sind, müssen diese nämlich keine Gewerbesteuern zahlen.

Des Weiteren müssen Kleingewerbe nicht die Rechte und Pflichten der Kaufleute beachten. Das bedeutet, dass diese keine doppelten Buchführung durchführen müssen. Der buchhalterische Aufwand wird ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Außerdem sinkt dadurch der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Kleingewerbe müssen weder Bilanzen erstelle, noch Jahresabschlüsse veröffentlichen, diese sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Ein Kleingewerbe kann man demnach nicht beim Gewerbeamt eröffnen, sondern wird vielmehr beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beansprucht.

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen?

Mit über 1,4 Millionen sind Freiberufler in Deutschland bereits zahlreich vertreten. Doch bei den gewerblichen Einzelunternehmen gibt es da noch die Kleingewerbetreibenden, die diese Masse an Menschen noch Mal bei weitem übertreffen. Es gibt nämlich bis zu 6!

Millionen Klein- und Kleinstbetriebe in Deutschland. Wenn man bedenkt, dass es insgesamt ohnehin nur 8 Millionen Unternehmen in Deutschland gibt, dann wirkt diese Zahl umso beachtlicher.

Warum das Gewerbe unter anderem so beliebt ist? Da kann man viele Dinge aufzählen: sei es die Steuervergünstigungen, die geringe Markteintrittsbarrieren, die erreichbaren Summen, das geringe Risiko mit einem kleinen Gewerbe in ein finanzielles Desaster zu manövrieren.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000 Euro zu haben.

Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe. Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern.

Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.

Wer darf ein kleines Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kleingewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist zu tun. Man darf das allerdings nicht damit verwechseln, dass es auch Personengruppen gibt, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Das sind Leute, die unter anderem zu den Freiberuflern gehören. Das sind Leute, die Berufe ausüben, die zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Zu diesen freien Berufen gehören z B:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Anwälte,
  • und viele mehr.

Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Wo meldet man ein Gewerbe an?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin zwölf Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt. Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat.

Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören.

Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Mittlerweile kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden. Das ist eine riesige Revolution und eine immense Erleichterung für Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit dazu gefunden hatten, zum Gewerbeamt zu gehen und dort die Anmeldung durchzuführen. Man kann mittlerweile alles bequem von Zuhause erledigen. Die Anmeldung dauert rund zehn bis 20 Minuten und ist demnach schnell gemacht.

Vor allem für Leute, die Umweltbewusst Leben möchten ein Plus: man kann alles per Knopfdruck erledigen und auch nachlesen. Demnach müssen keine Infoblätter erhalten werden, so dass man die Umweltverschmutzung nicht weiter vorantreibt.

Bei der Online Anmeldung muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Des Weiteren müssen die benötigten Dokumente als Kopie hochgeladen werden.

Anschließend muss man das Formular ausfüllen und dann weiter an das Gewerbeamt schicken. In einigen Fällen kann es sein, z B wie in Hamburg, das die elektronische Unterschrift nicht akzeptiert wird. Das bedeutet, dass man die Unterschrift dann entweder per Post oder vor Ort dann abgeben muss.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?

Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen.

Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können.

Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu. Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden.

Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wann meldet man sich beim Finanzamt?

Das Finanzamt meldet sich automatisch beim Kleingewerbetreibenden. Das Gewerbeamt schickt die Informationen an die anderen Behörden weiter, darunter auch dem Finanzamt. Das Finanzamt schickt dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei diesem kann man erst angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre für dieses Kleingewerbe nicht mehr tun.

Das könnte dann auch zur Folge haben, das es zur doppelten Buchführung kommt. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich hier genau überlegt, wie man vorgehen möchte. Auch muss man hier genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht, da das Finanzamt sehr streng ist und sich das alles später sehr genau anschaut.

Welche Kosten fallen bei einem Kleingewerbe an?

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, dem sollte auch bewusst werden, das einige Zahlungen fällig werden. Diese sind allerdings beim Kleingewerbe sehr minimal und moderat. Zunächst müsste man die Gebühr bei der Anmeldung decken, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Das ist allerdings eine Gebühr, die man nur einmal begleichen muss. Kleingewerbetreibende sind wie alle anderen Gewerbetreibende dazu verpflichtet, nach der Gründung die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.

Die Gebühr kostet pro Jahr rund 20 bis 60 Euro für Kleingewerbe. Kleingewerbe die allerdings im Handelsregister eingetragen sind, müssen einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen, je nachdem, in welcher Stadt und Gemeinde man lebt. Das wären zum einen die ersten und einzigen fixen Beträge, die man begleichen müsste.

Es kann allerdings sein, das die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt. Das können hohe Rechnungen sein, die bereits im ersten Jahr gezahlt werden können. Für den ein oder anderen Gründer kann dies bereits zu unangenehmen Situationen kommen.

Doch es gibt da einen Ausweg: Personengesellschaften, wie ein Kleingewerbe, können dieser Rechnung innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Beträge auf der Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Ja, du hast richtig gelesen: bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine klare Sprache.

Weitere Beträge können ebenfalls dann aufkommen, wenn das Kleingewerbe wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen geholt werden müssen.

Das wiederum Zahlungen, die man gerne in Kauf nimmt, da diese als Investitionen angesehen werden können. Hierbei muss man allerdings sagen, das bei Neuanschaffungen die Umsatzsteuer nicht von den Steuern abgesetzt werden können.

Was kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Der Name lässt etwas anderes vermuten: wer glaubt, dass man mit einem Kleingewerbe nicht vollständig leben kann, der täuscht sich. Denn mit dem Gewinn des Kleingewerbes wird so manches Hauptjob Gehalt überboten.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe.

Zumal der Verwaltungsaufwand und das benötigte Kapital für ein Kleingewerbe gegen Null gehen, wenn man sich die anderen Gewerbearten ansieht. Auch Kleingewerbe müssen Steuern zahlen.

Da gibt es zum einen die Gewerbe-Steuern, die Einkommenssteuern sowie die Umsatz-Steuern. Wer allerdings am hohen Limit verdient, zahlt gerne diese Steuern, dann das bedeutet nichts anderes, das man eben gut verdient.

Fazit:

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, ist in der Regel damit richtig beraten. Es gibt zwar weitere Rechtsformen, doch keines ist unter den Deutschen beliebter als das Kleingewerbe.

Allerdings handelt es sich beim Kleingewerbe nicht um eine Rechtsform an sich. Diese kann man nämlich gar nicht so angeben beim Amt des Gewerbes. Man muss die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man ein Kleingewerbe als solches hat.

 

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Noch bevor man das zuständige Gewerbeamt in der Stadt aufsucht, muss man vorher erst einmal festlegen, ob man das Gewerbe im Handelsregister eintragen möchte. Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.

Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?

Wer die Gewerbeanmeldung durchführen möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In der Regel klingt das einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass das Ganze Prozedere Komplex wäre, sondern vielmehr deshalb, weil man zunächst einmal das zuständige Amt finden muss.

Vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst schauen, bei welchen man die Gewerbeanmeldung durchführen muss. Auch kann es sein, dass noch andere Ämter, wie das Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer die Erlaubnis haben, Gewerbeanmeldungen anzunehmen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man nun beim zuständigen Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr die Gewerbeanmeldung bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Bei der Anmeldung erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Man macht da Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb. Unter anderem wird auch hier die Frage geklärt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse in der Regel von der eigenen Tasche bezahlt. Für Leute, die bereits einen Hauptjob haben, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit daher ideal. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Wie kan ich den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem das Formular ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulares erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat. Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt deine Informationen.

Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung vom Finanzamt erfolgen sollte, dann kann man Mal da anrufen.

Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

Man erhält vom Amt der Finanzen zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen muss mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da hier viele wichtige Dinge geregelt werden. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man hier die genaue gewerbliche Tätigkeit angeben.

Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert genau, ob die abgegebene Beschreibung denn auch genau zur Tätigkeit passt. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Man hat die Möglichkeit, sofern sich etwas am Gewerbe ändern sollte, dies sofort dem Amt der Finanzen zu melden.

Hierbei sollte man allerdings nicht allzu lange warten. Nachdem man auch den Fragebogen abgeschickt hat, kann man nun endlich mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen und Gewinne erwirtschaften.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden noch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Sofern man Mitarbeiter hat, muss man diese versichern lassen. Eine eigene Versicherung muss man da nicht abschließen. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und auch kann man sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

Persönliche Daten des Betriebsinhabers

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

Angaben zum Betrieb

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit dem Gewerbeamt melden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man rückwirkend Gewrbeanmeldung beantragen?

Ja. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?

Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Eine Gewerbeanmeldung muss man dann durchführen, wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt, die eine klare Absicht der Gewinnerzielung hat. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne ein Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht sind Leute, die zu Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie viel kostet ein Gewerbe im Jahr?

Nachdem man bei dem Gewerbeamt war und die Gewerbeanmeldung hinter sich gebracht hat und den Gewerbeschein in den Händen hält, wird einem erst recht klar, welche Verantwortung man da eigentlich trägt. Auch eine finanzielle Verantwortung, die man rechtfertigen muss.

Die meisten Leser auf dieser Seite möchten ein Kleingewerbe anmelden, daher ist es ratsam, anhand eines Beispiels zu erläutern, welche Summen auf einen zu kommen können. Jedoch kann man bereits jetzt schon sagen, dass die meisten Kosten auch auf andere Gewerbe zutreffend sind.

Als erstes kommen die Kosten bei der Anmeldung des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60€ und sind nur einmalig. Weitere Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter steigen, abhängig von den Einnahmen des Gewerbes. Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr bezahlen.

Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält. Diese Rechnung kann für viele Anfangs ein schock sein, da man damit zum einen nicht rechnet, zum anderen auch gar nicht vorgewarnt wird.

Doch keine Sorge, auch hier kannst du auf unsere Hilfe zählen. Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Dort prüfen Experten die Möglichkeit, ob die Minderung der Rechnung auf ein Minimum gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, dennoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache.

Für weitere Informationen klicke hier. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn du Neuanschaffungen benötigst, eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter einstellst, eine Internetseite aufbaust, Kurse besuchst, Patente anmeldest oder auch wenn du einen zweites Geschäft aufmachen möchtest. Das sind allerdings Kosten, die man bereit ist zu zahlen, da diese als Investitionen gesehen werden können.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.

 

Nebengewerbe anmelden Formular

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit anzupeilen, macht für viele Gründer Sinn. Nicht immer muss man unzufrieden mit seiner aktuellen Arbeit sein und dieses direkt verlassen.

Auch kann nur der Aspekt stören, dass man noch nicht den gewünschten Lohn erhält, doch das ist nur sekundär. Wenn man ein nebenberufliches Gewerbe anmeldet, dann kann man das Gehalt weiter aufbessern, ohne mit dem Chef reden zu müssen.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann. Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Als nächstes müsste man schauen, ob man vorher einen Termin beim Gewerbeamt benötigt oder ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Hat man auch dafür eine Lösung gefunden und ist am Tag der Gewerbeanmeldung angekommen, dann geht es wie folgt weiter.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Zunächst einmal muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt jeder Gewerbetreibende, unabhängig davon, welche Rechtsform man als Gewerbe auch auswählen mag.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man dies auch erledigt hat, erhält man vor Ort ein Formular. Dieses Formular kann man entweder vor Ort oder mit nach Hause mitnehmen und dort ausfüllen. Es wäre aber sinnvoller, das Formular vor Ort auszufüllen, da bei offenen Fragen der Beamte behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem angeben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Falls man das Gewerbe beispielsweise hauptberuflich führen würde, dann müsste man auch die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.

Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften.

Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung verpasst hast, dann kann ich dich beruhigen: ein Kleingewerbe anmelden muss man nämlich beim Finanzamt.

Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?

Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert. Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten.

Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

Persönliche Daten des Betriebsinhabers

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

Angaben zum Betrieb

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

Ja. Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch online durchzuführen. Dies ist sehr einfach. Vor allem für Leute, die aufgrund ihrer Arbeit nie dazu kamen, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine ideale Lösung.

Gründer können so ganz bequem von Zuhause aus die Anmeldung vornehmen. Ein Plus, das umweltbewusste Menschen freuen dürfte. Dadurch, dass man keine Infoblätter erhält, weil man diese Online einsehen kann, trägt man auch nicht dazu bei, dass die Umwelt geschädigt wird.

Bei dieser Art der Gewerbeanmeldung muss man ebenfalls die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro beträgt. Diese kann man per Lastschrift einzahlen. Anschließend müssen dann die erforderlichen Dokumente als Kopie hochgeladen und abgeschickt werden.

Zum Schluss muss man dann das Formular ausfüllen und entsprechende Angaben machen. Nachdem auch dies erledigt ist, ist die Anmeldung auch beendet.

Wie lange dauert online Gewerbeanmeldung?

Das dauert lediglich nur wenige Minuten und dürfte maximal 15 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn die Online Gewerbeanmeldung schon revolutionär ist, so hat sie dennoch einige Makel.

Zum einen wird nicht überall die elektronische Unterschrift akzeptiert, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift entweder persönlich vor Ort abgeben und oder per Post abschicken.

Zudem wird die Online Gewerbeanmeldung noch nicht überall flächendeckend angeboten. Das bedeutet, dass sich Gründer erst einmal recherchieren müssen, ob die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde diesen Service anbietet.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.

Wenn man den Bogen einmal in den Händen hält, merkt man schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein echter Brocken ist. Dementsprechend ist es auch hier wichtig, dass man sich ausreichend viel Zeit nimmt und den Bogen ordentlich ausfüllt. Unter anderem muss man auch Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen. Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig.

Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, die gewerbliche Tätigkeit zu erwähnen.

Hierbei ist wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen.

Falls nämlich die Angaben nicht stimmen sollten, dann können kleinere Bußgelder verhängt werden. Allerdings hat man die Möglichkeit, auch im Laufe der Zeit die Tätigkeit umzuschreiben.

Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann man anfangen, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften. Eine neue Steuernummer erhalten Kleingewerbe nicht, da diese die Nummer auf Rechnungen benutzen, die jeder Bürger, seit der Geburt erhält.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man ganz genau weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden.

Falls man dies nämlich nicht tut, dann können harte Strafen folgen. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen.

Das ist zwar nicht die Norm, soll jedoch verdeutlichen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht spaßen sollte, denn dies kann sich im schlimmsten Fall sehr negativ auswirken und den finanziellen Ruin für den einen oder anderen bedeuten.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Ja. Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet. Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss.

Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Im Handelsregister eintragen lassen?

Zunächst einmal muss man wissen, dass kleinere Betriebe wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so fließend. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung bei dem Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Falls man Vorhaben sollte, ein Kleingewerbe anzumelden und so die Vorteile eines solchen Gewerbes zu genießen, dann sollte man den Eintrag eher nicht in Betracht ziehen.

Wie viel kann man mit einer nebenberuflichen Tätigkeit verdienen?

Auch wenn es sich um ein nebenberufliches Gewerbe handelt, wie viel kann man damit verdienen? In der Regel handelt es sich bei einem solches Gewerbe um ein Kleingewerbe, welches die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Hier gibt es klare Grenzen, wie viel man im Jahr verdienen darf. Und auch wenn der Name Klein vielleicht etwas anderes suggeriert, so sind die erreichbaren Summen alles andere als das. Sie sind sogar so hoch, dass diese das aktuelle Gehalt bei den meisten Lesern bei weitem übertreffen würden.

Man kann nämlich bis zu 500.000€ Umsatz bzw. 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Man darf hier allerdings nicht vergessen, dass man auch noch Steuern bezahlen muss. Dennoch bleibt am Ende jede Menge Geld übrig. Es ist daher ein lohnenswertes Geschäft, ein Kleingewerbe zu führen.

Nebenberufliche Selbstständigkeit Vor- und Nachteile?

Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.

Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.

Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.

Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK für ein nebenberufliches Gewerbe verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.

Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Kann der Arbeitgeber das Gewerbe verbieten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.

Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.

Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.

Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.

Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Fazit:

Wer ein Nebengewerbe gründen möchte, kann viele Vorteile genießen, wie zum Beispiel keine doppelte Buchführung durchführen zu müssen. Auch ist der Start nicht kostenintensiv und ein Startkapital wird nicht benötigt. Der Verwaltungsaufwand ist sehr gering und man bekommt die Krankenkasse weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt.

 

Gewerbeschein beantragen Kosten – Gewerbe anmelden Kosten & Gebühren

Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden

Einen Gewerbeschein zu beantragen kann hohe Kosten verursachen. Wirklich? Nein! Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist vor allem deshalb so beliebt, weil man nur sehr wenige Kosten abzudecken hat.

Vor allem die Gebühren, die man bei der Gewerbeanmeldung bezahlt, um den Gewerbeschein in den Händen zu halten, ist sehr günstig. So günstig, dass sich das selbst ein Student mit seinem Bafög ohne Probleme leisten könnte 😉

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

krankenversicherung
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann.

Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?

Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, die meisten akzeptieren es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes dauert rund 40 bis 50 Minuten.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Vor Ort bezahlt man eine Gebühr für die Bearbeitung, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss.

Unter anderem muss man da Angeben, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Bei einem hauptberuflich geführtem Gewerbe müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Nach diesem Ablauf werden weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Kleingewerbe Anmeldung beispielsweise findet nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt statt.

Bis wann muss man ein Gewerbe beantragen?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Falls man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalig ausgeübte Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.

Doch es gibt auch zwei Ausnahmen. Ausgenommen von dieser Regel sind nämlich Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden.

Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder. Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr.

Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen. Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste.

Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist. Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Ja. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Unternehmen rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen. Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden.

Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Kann man auch eine Online Gewerbeanmeldung beantragen?

Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung.

Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative. Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können.

Wie lange dauert Online Gewerbeanmeldung?

Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten. Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.

Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.

Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden.

Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Infos rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen.

Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird.

Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibender

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer.

Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen. Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig.

Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten. Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht.

Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.

Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.

In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.

Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe?

Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.

Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen.

Kosten für Krankenversicherung

Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.

Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.

Weitere Kosten

Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.

Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt. Natürlich können auch weitere Kosten anfallen.

Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Nein. Auch ein Kleingewerbe muss Steuern abgeben. Zwar nicht so hohe Beträge, wie andere Rechtsformen eines Gewerbes, dennoch muss auch ein Kleingewerbe die Steuern abführen. Wenn nicht, dann kann ein saftiges Bußgeld folgen. Zahlen müsste man die Steuer dann dennoch.

Deshalb sollte man dies nicht so leichtfertig hinnehmen, denn ein Steuervergehen wird in Deutschland hart gehandelt. Doch keine Panik: GewerbeAnmeldung.com hilft dir bei der Aufklärung.

Ein Kleingewerbe muss die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer abführen. Falls man die Kleinunternehmer Regelung für sich nutzt und die erforderlichen Bedingungen einhält, dann müssen Kleingewerbe keine Umsatzsteuer abgeben.

Auch dürfen Gewerbetreibende bis zu 24.500€ Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern bezahlen zu müssen. Bei der Einkommensteuer hingegen hat man die Möglichkeit, Betriebsausgaben mit anzugeben und somit dies von der Steuer abzusetzen.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe führt und monatlich bis zu 200€ monatlich für die private Krankenkasse zahlt, kann man bis zu 1900€ auf das Jahr hochgerechnet diese als Betriebsausgaben anrechen lassen.

Am Ende des Jahres kann es also gut aus Möglich sein, dass man nahezu gar keine Steuern zahlen muss, weshalb auch der Mythos sehr beliebt ist, dass Kleingewerbe steuerfrei wären. Das ist nicht der Fall, doch bei einigen Kleinunternehmern stimmt die Aussage dann fast schon wieder zu 😉

Fazit:

Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Um den Gewerbeschein nun erhalten zu können, muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Daraufhin muss man einige Dokumente vorzeigen und ein Formular ausfüllen. Dieses Formular fungiert dann in der Zukunft als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst allerdings gibt einem Gründer noch nicht das Recht, mit seinem Gewerbe Umsatz und Gewinn zu erzielen.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und zurückgeschickt hat.

 

Kosten Selbstständigkeit

Wie werde ich selbstständig?


Um Selbstständig zu werden, sollte man einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Das ist natürlich individuell unterschiedlich, dennoch wäre es wichtig, für einen erfolgreichen Start einige Dinge mitzubringen.

Zunächst benötigt man einen absoluten und eisernen Willen, dieses selbstständige Ziel auch über mehrere Monate und Jahre hinweg zu verfolgen, sofern man das wirtschaftliche Potenzial klar erkannt hat. Kleinere Rückschläge wird es immer geben, aber Gründer müssen widerstandsfähig sein und sich in Geduld üben.

Außerdem ist es erforderlich, dass, sofern man kein Franchise betreibt, Ahnung von der angehenden Branche haben sollte. Unwissenheit ist eines der Gründe, weshalb die meisten Unternehmen in unserer heutigen Zeit scheitern. Es ist daher unabdingbar, das Unternehmer immer wissbegierig sein müssen.

Doch lieber Leser, weißt du was noch wichtiger ist aktuell für dich? Die Frage zu klären, ob deine selbstständige Idee eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ist. Denn je nachdem, musst du kein Gewerbe anmelden und lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer zu den Freiberuflern gehört ist klar geregelt. Die Liste der freien Berufen ist lang. Darunter sind Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Also lautet dein erster Schritt, erst einmal herauszufinden, ob du zu den Freiberuflern oder zu den Gewerbetreibenden gehörst. Dann musst du die nächste Frage klären: selbst wenn du zu den Freiberuflern gehörst, kann es sein, dass du dennoch ein Gewerbe anmelden musst.

Ein Beispiel: wenn du als Ghostwriter tätig bist und für andere Leute Texte schreibst, dann bist du ein Freiberufler und musst lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Solltest du aber auch noch selber Texte schreiben und diese auf Plattformen wie Amazon verkaufen, dann würdest du eine gewerbliche Tätigkeit begehen und müsstest demnach auch ein Gewerbe eröffnen. Sei dir dessen bewusst.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann.

Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich auch an dem Tag seinen Gewerbeschein erhalten. Doch das Problem wäre dann, das man wahrscheinlich auch den ganzen Tag beim Gewerbeamt verbracht hat, weil der Andrang für die Gewerbeanmeldung hoch sein dürfte.

Ein solches Problem hätte man nicht, wenn man einen Terminvereinbarung abgeschlossen hat. Hier wäre das Problem genau umgekehrt, man müsste Wochen und vielleicht Monate warten, bis man einen freien Termin findet, weil der Andrang aktuell so hoch ist für die Anmeldung wie noch nie.

Unabhängig davon, für welche Art der Anmeldung man sich entscheiden würde, so muss man vorher einfach schauen, was das zuständige Amt anbietet.

Welche Kosten entstehen bei Gewerbeanmeldung?

Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen. Darunter zum Beispiel auch:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Formular zur Gewerbeanmeldung

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Gewerbeschein

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.

Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.

gesetzliche Versicherung

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man die Selbstständigkeit anmelden?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.

Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen.

Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Selbständigkeit anmelden?

Ja. Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste. Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Muss man zum Finanzamt?

Gewerbetreibende nicht, Freiberufler schon. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Gewerbetreibende müssen diesen Schritt nicht wagen, das übernimmt das Gewerbeamt.

Die Informationen des Gewerbetreibenden werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang.

Es ist daher auch wichtig, dass man sich für die Fragen einiges an Zeit nimmt, weil das meiste für Gründer Neuland sein dürfte. Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

Wie viel kostet ein kleines Gewerbe pro Jahr?

Selbststaendig werden bedeutet nicht nur, auf den eigenen Beinen zu stehen, sondern auch die Ausgaben richtig einzukalkulieren und mit diesen klar zu kommen. Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses keine allzu hohen Kosten verursacht und auch die laufenden Kosten sich in Grenzen halten.

Vor allem für Gründer, die noch vor der Gründung ihres ersten Unternehmens stehen, eine ideale Voraussetzung. Da eben die meisten Leser noch die Gewerbeanmeldung vor sich haben, nehmen wir in unserem Beispiel die Kosten für die Bearbeitungsgebühr mit rein.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Das sind einmalige Kosten, die nur während der Anmeldung gezahlt werden müssen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Weitere Kosten

Weitere Fixkosten, die man pro Jahr erbringen muss, sind die Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.

Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn die Einnahmen weiter ansteigen. Gewerbe, deren Umsatz unter 5200€ liegt, müssen für das vergangene Geschäftsjahr keine Gebühren bezahlen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, wären die, wenn man ein Hauptgewerbe führt. Dann müsste man die private Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen.

Die Gebühr müsste man monatlich ab bezahlen und fängt ab 200 Euro an. Je nachdem, wie die Einnahmen aussehen, können die Ausgaben ansteigen. Das gute hierbei ist, das man die Kosten als Betriebsausgaben angeben und somit von der Einkommensteuer absetzen kann.

Wenn man also die Steuererklärung abgibt, kann man so bis zu 1900 Euro von der Steuer absetzen. Das wären alle fest verpflichtenden Kosten. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.

Beispielsweise können Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften entstehen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell den Alltag eines Gründers bestimmen können.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Lieber Leser, wenn du das Wort Kleingewerbe hörst, was ist das erste woran du denkst? Lass mich raten, was es nicht war: das du mit einem solchen Gewerbe massig viel Geld verdienen kannst, oder?

Das Kleingewerbe hat das Image verpasst bekommen, dass man mit diesem nur geringe Beträge verdienen kann. Ist dies gerechtfertigt? Bei weitem nicht! Wie wir bereits einen Beitrag vorher erfahren haben, ist das Besondere an einem Kleingewerbe, dass dieses nur geringe Kosten verursacht.

Auf der anderen Seite jedoch, verspricht das Gewerbe dennoch einen sehr hohen Profit. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn mit einem Kleingewerbe erwirtschaften. Das ist eine enorme Summe und dürfte das aktuelle Gehalt bei dem einen oder anderen bei weitem übersteigen.

Das soll nicht respektlos klingen, sondern ist vielmehr eine Anerkennung für das Kleingewerbe und seine Möglichkeiten. Daher ist dieses Gewerbe das beliebteste der Deutschen. Es kombiniert geringe Kosten mit hohen Einnahmen.

Natürlich müssen diese Gewinne bzw. Umsätze erst einmal verdient werden, und auch darf man nicht vergessen, dass man diese Gewinne noch versteuern muss, doch die Frage taucht unweigerlich auf: kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Um die Frage ausführlich beantworten zu können, müssen wir uns einige Aspekte etwas genauer anschauen. Doch eins vorweg: man kann als hauptberuflicher mit einem Kleingewerbe leben. Man kann sogar ein sehr schönes Leben dabei führen. Doch das gilt nicht für jeden!

Wie wir in dem Beitrag vorher erfahren haben, kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Wenn wir diese Summe auf das Jahr hochrechnen würden, wären dies ca. 4200 Euro monatlich. Eine beachtliche Summe, mit der man durchaus ein sehr luxuriöses Leben führen könnte.. wenn da nicht die ganzen Steuern wären.

Doch halt: das war nur ein literarischer Kniff von mir, damit du denkst, dass es wirklich etwas mit den Steuern zu tun hat, doch dem ist nicht so. Steuern müsstest du zwar dennoch zahlen.

Diese wären bei einem Kleingewerbe allerdings nicht signifikant hoch. Bei 50.000 Euro Gewinn würde man die Kleinunternehmerregelung bei weitem überschreiten und müsste so die Umsatzsteuer bezahlen.

Die maximale Prozentzahl, die man pro Leistung erbringen müsste bzw. zahlen müsste, liegt bei 19 Prozent. Diese kann jedoch sieben oder gar null Prozent betragen. Das muss man individuell herausfinden.

Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass man in Deutschland, unabhängig vom Gewerbe, einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro an Gewinn erwirtschaften darf, ohne das man Gewerbesteuer zahlen müsste. Das bedeutet, von den 50.000 Euro müsste man nur die Hälfte wirklich für die Gewerbesteuer versteuern lassen.

Zum Schluss noch erwähnenswert: die Einkommenssteuer muss natürlich auch gezahlt werden. Hier kann man allerdings Ausgaben wie die private Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben. Somit kann man bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen.

Von den 50.000 Euro müsste man sich effektiv nur von zehn bis 15 Prozent verabschieden. Die übrig bleibende Summe wäre immer noch immens und würde das aktuelle Netto Gehalt der meisten Deutschen bei weitem übertreffen.

Doch das ist nicht der Punkt. Um selbst darüber entscheiden zu können, ob man ein Kleingewerbe über einen längeren Zeitraum führen möchte, ist wichtig zu wissen, wie die persönliche Situation aussieht.

Ein Haushalt mit nur einer oder zwei Personen kann mit einem solchen Gehalt sehr gut leben. Wie ein König. Auch ein Haushalt mit zwei Kindern sollte keine größeren Probleme haben, solange die Kinder noch jung sind und die Kosten nicht allzu hoch ausfallen (Eltern von Babys fassen sich wahrscheinlich an den Kopf und denken sich nur, was der dumme Schreiber da von sich gibt…. Pampers und so!!!).

Das größte Problem bei einem Kleingewerbe wäre vielmehr, dass man mit diesem nicht Kreditwürdig wäre, trotz hoher Einnahmen über mehrere Jahre hinweg. Wenn man also planen sollte, über kurz oder lang ein Eigenheim besitzen zu wollen, dann wäre ein hauptberufliches Kleingewerbe Gift für die Kreditwürdigkeit.

Hier wäre auch dann der Punkt, wo man sagen müsste, wer sehr hohe finanzielle Mittel benötigt, eben für einen Kredit oder sein Traumauto, der müsste mit einem Kleingewerbe einen Schritt zurück machen. Andersrum wäre jedoch ein Kleingewerbe, welches man nebenberuflich über mehrere Monate und Jahre hinweg führt, ideal.

Neben der eigentlichen Haupteinnahmequelle wird das Einkommen weiter aufgebessert, was Kreditinstitute dazu veranlassen kann, höhere Kredite zu verteilen bzw. überhaupt einen zu vergeben.

Mitgliedschaft bei der IHK befreien lassen?

Lieber Leser, du bist nicht der erste Leser und wirst auch nicht der letzte Leser bleiben, der sich wünscht, von der Zwangsmitgliedschaft von der Industrie und Handelskammer befreit zu werden. Doch das geht leider nicht, da dies gesetzlich verpflichtend ist.

Jeder Gewerbetreibende, ausgenommen sind demnach die Freiberufler, muss die Mitgliedschaft antreten, ob es ihm passt oder nicht. Bei der IHK müssen sich Gewerbetreibende nicht anmelden, dies geschieht automatisch nach der Gewerbeanmeldung.

Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise so, indem sie die Stadt darauf hinweist, das die Bahngleise repariert werden müssen.

Warum die Bahngleise? Damit wieder potenzielle Kunden schneller an Orte gelangen können, wo es viele Geschäfte gibt. So stellt man sicher, dass der Geldfluss erhalten bleibt und weiter voran getrieben wird. Ob die Maßnahmen erfolgreich und effektiv sind, ist natürlich eine andere Frage.

Nicht umsonst wird die IHK von sehr vielen Gründern harsch kritisiert. Zwar sind nicht alle Angebote der IHK wirklich hilfreich, doch die Weiterbildungskurse, die man für Geld in Anspruch nehmen kann, sorgen dafür, dass das eigene Gewerbe an Ansehen gewinnen kann.

Kosten für IHK

Ein Zertifikat und das Wissen können dabei helfen, das potenzielle Kunden eher angelockt werden. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr. Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn die Einnahmen weiter ansteigen.

Gewerbe, deren Umsatz unter 5200€ liegt, müssen für das vergangene Geschäftsjahr keine Gebühren bezahlen. Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann.

Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen. Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Die Selbstständigkeit verursacht nicht unbedingt immer sehr hohe Kosten. Unternehmer, die smarte Entscheidungen treffen, können nicht nur sehr viele Kosten und Steuern sparen, sondern dabei auch noch jede Menge Profit erwirtschaften.

 

Selbstständig machen Kosten

Selbstständigkeit bedeutet immer selbst und ständig zu arbeiten, sowie der Tatsache, dass man viele Steuern zahlen muss, hohe Kosten tragen muss und nur geringfügige Gewinne erzielen kann? Nein, bei weitem nicht! Sich selbstständig machen bedeutet auch einige Kosten abdecken zu müssen. Doch diese Kosten sind viel geringer, wenn du diesen Trick anwendest ->

Es ist eines der größten Träume eines jeden Gründers, irgendwann auf den eigenen Beinen stehen zu können und unabhängig von einer externen Arbeit zu sein. Wir leben in einer Zeit, in der wir unser eigenes Unternehmen so einfach wie noch nie gründen können. Wir benötigen keine allzu hohes Startkapital, können uns an fast schier unendlichem Wissen bedienen und können von großartigen Unternehmern lernen.

Was braucht man um sich selbstständig machen zu können?


Es ist immer eine sehr coole Sache, wenn man sich dazu entschließt, selbstständig zu werden. Wer selbststaendig werden will, muss jedoch sehr genau Recherchieren, ob die Tätigkeit, die er ausüben möchte, eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ist. Denn je nachdem, muss man entweder die Gewerbe Gründung anpeilen oder lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.

Eine genaue Definition, wer ein Gewerbe anmelden muss, lautet wie folgt: wenn man mehrere Male eine Tätigkeit bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht in einem Angestelltenverhältnis basiert, der muss die Gewerbeanmeldung beantragen. Allerdings wäre hier die Ausnahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Freiberufler werden unterteilt in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Dazu gehören unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Designer,
  • Journalisten,
  • Designer,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Man muss also zunächst einmal recherchieren, ob die eigene Tätigkeit eventuell vielleicht keine eigentliche Gründung beim Gewerbeamt benötigt. Auch kann es sein, dass man zwar eigentlich zu den Freiberuflern zählt, aber dennoch ein Gewerbe anmelden muss.

Ein Beispiel: als Fotograf, der privat auf Hochzeiten Fotos schießt, der muss keine gewerbliche Tätigkeit anmelden. Falls man allerdings dann ein Fotostudio eröffnet, dann müsste man die Gewerbeanmeldung beantragen. Bei einem Gewerbe steigt der Aufwand und die Kosten, die man zahlen muss, ebenfalls an. Jedoch kann man mit einem Gewerbe auch sehr gut verdienen.

Welche Kosten erwarten sich für die Krankenversicherung?

Hauptberuflich Selbstständige müssen in der Regel die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten hierbei beginnen ab 200 Euro monatlich.

Auf das Jahr hochgerechnet müsste man demnach 2400 Euro mindestens zahlen. Jedoch haben hauptberuflich Selbstständige die Möglichkeit, diese Kosten als Betriebsausgaben anzugeben und so können sie bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer, pro Jahr, absetzen.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Die meisten Gründer versuchen sich neben der eigentlichen Arbeit ein zweites Standbein aufzubauen. Dafür eignet sich ein Kleingewerbe ideal an. Das Thema rund um ein Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen ist sehr komplex. Beide Begrifflichkeiten sind völlig unterschiedlich, auch wenn des öfteren im selben Kontext erwähnt werden.

Kleingewerbetreibende besitzen immer ein eigenes Gewerbe. Kleinunternehmer hingegen können sowohl ein Gewerbe besitzen, aber auch freiberuflich sein. In diesem Beispiel jedoch schauen wir uns explizit das Kleingewerbe genauer an.

Bevor man jedoch ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst ein ganz normales Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.

Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden.

Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.

Um nun die Gründung eines Kleingewerbes beantragen zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung erhält man diesen per Post vom Finanzamt zugeschickt. Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.

Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte. Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung.

Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen. Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer.

Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben. Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.

Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen.

Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wie sieht ein Formular aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Anmeldung beim Gewerbeamt zu vollziehen hat, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.

Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.

In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise zahlt man für ähnliche Vergehen in München bis zu 50.000 Euro.

Solch eine Summe würde für viele den absoluten finanziellen Ruin bedeuten und ist der Albtraum eines jeden Gründers. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung sehr ernst nimmt.

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Eine höhere Summe auf einmal zu zahlen kann ebenfalls ein großer Akt sein. Wer also ein Unternehmen anmelden möchte, sollte dies so schnell wie möglich erledigen.

Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig!

Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf.

Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!

Welche Kosten verursacht die Selbstständigkeit im Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.

Gründungskosten des Gewerbes

Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste.

Diese Kosten würden rund 200 Euro monatlich bzw. jährlich dann 2400 Euro betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900 Euro kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Weitere Kosten für die Selbständigkeit

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Muss jeder Gründer die Mitgliedschaft bei der IHK antreten?

Nein. Wer Freiberufler ist, muss die Mitgliedschaft nicht antreten. Lediglich Gewerbetreibende müssen dieser Verpflichtung nachkommen. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit dieses Bestreben wirklich Früchte trägt, ist eine andere Frage.

Das einzig gute hierbei ist lediglich, dass diese Institution auch einige Weiterbildungskurse anbietet, was wiederum dem Ansehen des eigenen Gewerbes gut zu Gesicht stehen könnte. Dafür muss man allerdings auch einen gewissen Betrag bezahlen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro Gebühren im Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

 

Klein Gewerbe anmelden leicht gemacht

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?


Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Einrichtungen wie das Ordnungsamt, wo man sich ebenfalls anmelden kann. Daher muss man erst einmal schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Wenn man diese ausfindig machen konnte, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Falls dies benötigt wird, muss man nur zu den passenden Öffnungszeiten erscheinen, dann allerdings damit rechnen, dass man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 40 Minuten. Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht aussprechen, dann muss diese Person allerdings auch den Personalausweis und eine Bestätigung bei sich haben,
  • Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Man erhält vor ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man Angaben zum Gründer und zum Kleingewerbe machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse in der Regel selbst bezahlen.

Das ausgefüllte Formular wird dann unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.

Auch kommt für solche Gründer die Terminvereinbarung nur selten infrage, da diese erst immer in ein oder zwei Monaten realisiert werden können. Von nun an kann man bequem von Zuhause aus das Kleingewerbe anmelden. Dafür braucht man die selben Dokumente, wie für das Gewerbeamt auch.

Diese muss man dann als Kopie einmal hochladen. Auch muss man die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun.

Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher.

In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.

Kann man rückwirkend klein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann man rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.

Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen will, dies auch tun darf. Wer kein Gewerbe eröffnen muss, sind die Freiberufler. Diese müssen nur bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und zurückschicken. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Ebenfalls keine Anmeldung machen müssen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei eine gewerbliche Tätigkeit zu registrieren.

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe im Jahr verdienen?

Der Begriff Kleingewerbe täuscht. Denn viele Leute verdienen mit einem solchen Gewerbe weitaus mehr, als mit ihrem Hauptberuf. Denn mann kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Diese unfassbar hohe Summe ist ein Grund, weshalb viele Gründer diese Art eines Gewerbes bevorzugen, da sie zum einen keine hohen Kosten haben, zum anderen auch der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen eher gering ausfällt.

Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.

Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.

Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.

Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Ein Kleingewerbe als nebenberufliche Selbstständigkeit?

Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.

Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.

Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln. Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Wie läuft die Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt ab?

Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.

Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen. Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen.

Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren. Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.

Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.

Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.

Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Als Gründer muss man auch einige Kosten abdecken. Bei einem Kleingewerbe sind diese zwar nicht viele, dennoch erwähnenswert. Zwar nicht jedes Jahr, doch bei den meisten Lesern eher der Fall, muss man die Gebühr beim Amt des Gewerbes für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet.

Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Kosten kommen hinzu, weil man als Gründer eines Kleingewerbes noch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer wird. Die jährlichen Beträge für die Mitgliedschaft betragen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Für Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, die im Handelsregister aufgeführt sind, betragen die Kosten gar rund 150 bis 300€ im Jahr. Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt.

Vor allem für Gründer eines kleinen Gewerbes kann dies im ersten Moment schockierend sein. Geplante Anschaffungen oder Koorperationen können in dem Fall vielleicht nicht mehr realisiert werden. Zumal diese Art von Rechnung unerwartet kommt. Doch nicht verzagen.. GewerbeAnmeldung.com fragen! Wir bieten in Deutschland nämlich die einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.

In dieser prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Gründer sprechen dabei eine deutlich positive Sprachen. Sofern du weitere Informationen benötigst und Interesse hast, klicke hier.

Nach der Anmeldung wird man nicht vielmehr kosten haben. Trotzdem können noch andere Faktoren die Kosten im Jahr beeinflussen, wie beispielsweise eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Patente, Versicherungen, Partnerschaften oder auch Neuanschaffungen. Auch diese Kosten sollte man für die Zukunft im Blick haben. Diese Kosten würden allerdings bedeuten, dass das Kleingewerbe wächst. Das wünschen sich somit die meisten Gründer.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden geht relativ einfach. Gründer müssen bei dem zuständigen Amt des Gewerbes erscheinen und ihre Dokumente vorzeigen, eine geringe Gebühr begleichen und ein Gewerbeformular ausfüllen.

Dann werden die Informationen weiter an das Amt der Finanzen, an die Berufsgenossenschaft, an die ihk oder hwk weitergeleitet. Man zahlt auch Gebühren bei der IHK, weil man Mitglied von dieser wird.

Von der Mitgliedschaft kann man sich nicht befreien lassen, da das gesetzlich so geregelt ist. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

So viel kostet ein Gewerbeschein – Kosten & Gebühren Gewerbe anmelden

Wer muss Gewerbe anmelden?


Du bist schon voller Euphorie und Elan und möchtest deiner bisherigen kreativen Arbeit Ausdruck verleihen und den Gewerbeschein in den Händen halten? Doch halt! Erst solltest du prüfen, ob du überhaupt zu der Personengruppe gehörst, die ein Gewerbe anmelden müssen.

Es gibt nämlich einige Berufe, die sogenannten Katalog- und Katalogähnlichen Berufe, bei denen du den Schritt zum Gewerbeamt nicht machen brauchst. Das wiederum bedeutet nicht, dass du nicht das Finanzamt informieren musst, doch dazu später. Zu den freien Berufen gehören zum Beispiel:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Anwälte
  • Journalisten
  • Ingenieure
  • Schriftsteller
  • etc.

Falls deine Tätigkeit nicht darunter fällt, musst du die Gewerbeanmeldung in Anspruch nehmen.

Wie kann man ein Gewerbe anmelden?

Du kannst dich in den jeweiligen Stadtbezirken umschauen und herausfinden, welches Ordnungs- oder Gewerbeamt für dich zuständig ist. Um dich beim Gewerbeamt anmelden zu können, benötigst du einige Unterlagen.

Was kostet ein Gewerbeanmeldung?

Die Kosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich doch pendeln sich meistens zwischen 15 Euro und 60 Euro ein.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

Auf jeden Fall dabei haben musst du deinen Personalausweis oder einen Reisepass. Ohne einen Pass oder Perso kannst du keine Gewerbeanmeldung durchführen und musst dann einen Aufpreis zahlen der einige Euro kostet.

Ebenfalls dabei haben musst du eine Meldebescheinigung oder als nicht deutscher Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung.

Je nach Art des Gewerbes benötigst du einige weitere Dokumente, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, das 13 Euro kostet oder ein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie, das bis zu 20 Euro kosten kann.

Falls du selber für die Kleingewerbe Anmeldung nicht vor Ort erscheinen kannst, dann kannst du eine Person bevollmächtigen, die an deiner Stelle für dich das Gewerbe anmeldet.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Die meisten Ämter bieten mittlerweile auch den Online Service an, in der du deine Unterlagen einfach nur per Mail zusenden muss. Das gleiche gilt natürlich auch per Post.

Was du allerdings ebenfalls per Post erledigen musst, ist deine Unterschrift, die in der Online Mail in den meisten Städten nicht als gültig akzeptiert wird. Für die Gewerbeanmeldung braucht man keine hohe Zeitspanne einzuplanen, dies geht schnell von statten.

Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?

Ein Kleingewerbe Anmelden, unter anderem auch als Mini – GmbH bekannt, ist damit allerdings noch nicht getan. Du erhälst zwar bei deinem zuständigen Gewerbeamt deinen Gewerbeschein, allerdings müssen deine Informationen noch an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Diese werden sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir melden und dir einen steuerlichen Erfassungsbogen und eine Steuernummer zukommen lassen.

Nachdem du dieses Formular ausgefüllt zurückschickst, bist du mit deiner Anmeldung komplett fertig und stolzer Besitzer eines Gewerbes. Dann allerdings musst du dich binnen einer Woche noch bei der IHK und bei der zuständigen Berugsgenossenschaft anmelden.

Allerdings sind auch hier die Kosten Moderat. Nach der Gewerbeanmeldung hast du erst einmal deine Ruhe, da du als Besitzer einer Mini- GmbH einen mittleren fünf-stelligen Umsatz erwirtschaften darfst, bevor du Gewerbesteuern zahlen musst.

Es kann trotzdem passieren, das du von der IHK eine Rechnung bekommst und diese begleichen musst. Falls dies der Fall sein sollte, haben wir etwas interessantes für dich. Wir bieten nämlich eine IHK-Gebührenberatung an, in der wir für dich prüfen, inwieweit wir die Rechnungen auf ein Minimum reduzieren können. Nicht selten ist der Fall eingetreten das am Ende der Gewerbetreiber 0 Euro zahlen musste. Für mehr Infos klicke hier.

Gewerbeschein erhalten – den Arbeitgeber informieren?

Du hast die Gewerbeanmeldung hinter dir und den Gewerbeschein in der Tasche, du hast alle Kosten gedeckt und trotzdem bleibt die Frage offen, ob du deinen Arbeitgeber informieren musst. Per Gesetz bist du nicht dazu verpflichtet, ihm irgendwas von dem Gewerbeschein zu berichten, doch es kann einige Ausnahmen geben.

Beispielsweise dann, wenn dein Gewerbe ähnliche Interessen und Dienstleistungen anbietet, wie dein aktueller Arbeitgeber. Es kann zu einem Interessenkonflikt kommen, daher müssen diese Informationen weiter gegeben werden. Auch kann es sein, dass es deine vertragliche Situation das so von dir verlangt.

Auch solltest dir vor Augen führen, das dein Arbeitgeber das als Misstrauen deinerseits sehen kann, sofern du nichts von der Gewerbeanmeldung erzählst.

Fazit:

Das Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein mitnehmen – in einem gründerfreundlichem Land wie Deutschland innerhalb von nur wenigen Tagen bereits möglich. Für die Anmeldung muss man zum Gewerbeamt und einige Unterlagen mitbringen.

Die Kosten für den Schein betragen rund 20 Euro bis 60 Euro und können sich je nach Stadt noch einmal unterscheiden. Auch können Kosten für die weiteren Dokumente entfallen.

Je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kostet oder aber auch ein Gesundheitszeugnis, welches rund 20 Euro kosten verursachen kann. Geschweige denn von der Handwerkskarte, die bis zu 300 Euro kostet.

Nach der persönlichen Unterschrift ist das Gewerbe praktisch angemeldet, doch mit der gewerblichen Tätigkeit kann noch nicht begonnen werden, da man erst die neue Steuernummer für das Gewerbe benötigt. Auch erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann mit der Arbeit begonnen werden.

(Enthüllt) Gewerbe anmelden Formular

Was braucht man um ein Gewerbe zu eröffnen?


Um die Kleingewerbe Anmeldung zu realisieren, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In größeren Städten wie Hamburg, München oder Berlin kann es sein, dass es viele Ämter gibt, dann muss man das zuständige für sich herausfinden. In vielen Gewerbeämtern benötigt man zunächst einen Termin, ohne darf man keine Gewerbeanmeldung durchführen.

Online Gewerbeanmeldung ist möglich

Mittlerweile bieten auch viele Städte einen Online Service an. Auch in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird die Online Gewerbeanmeldung angeboten.

Wie kostet Gewerbeanmeldung?

Man zahlt beim Kleingewerbe anmelden eine Gebühr von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitung für das Formular.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung bzw. Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie z.B ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger braucht man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Man erhält beim Gewerbeamt einen Formular, welches man ausfüllen muss. Dort werden einige Fragen rund um den Gründer und den Betrieb gefragt. Das ausfüllen des Formulars und das ganze Prozedere rund um die Anmeldung dauert rund bis zu 30 Minuten und länger.

Dieses Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Diese Kopie erhält dann der Gründer nach der Anmeldung. Dieser Schein ermöglicht es ihm allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das geschieht erst dann, wenn man die Formulare vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Weitere Informationen diesbezüglich findet man auch auf unserer Seite.

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe?

Ein kleines Gewerbe verursacht keine großen Kosten. Zum einen wären da die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen.

Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente benötigt werden, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kosten würde. Des Weiteren ist man verpflichtet, bei der IHK die Mitgliedschaft anzutreten. Dies ist gesetzlich so geregelt.

Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro und können auch abhängig vom Einkommen weiter ansteigen. Auch kann es sein, dass man bereits im ersten Geschäftsjahr eine Beitragsrechnung erhält. Diese kann es in sich haben.

Als Personengesellschaft hat man Zeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem zu widersprechen. Vor allem für junge und neue Gründer ist das Problem, das diese danach nicht genau wissen, was zu tun ist.

Da können wir eine Abhilfe verschaffen mit der IHK-Gebühren-Beratung. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Rechnung auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Zwar gibt es für keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen sprechen da eine deutliche Sprache. Falls du darüber mehr wissen möchtest, klicke hier.

Wie kann man Gewerbeanmeldung beim Finanzamt beantragen?

Das Gewerbe anmelden ist die eine Sache, ein Formular ausfüllen das andere.. doch wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt? Die erfolgt eigentlich gar nicht bzw. viel eher meldet sich das Finanzamt bei dir.

Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Gewerbeamt deine Informationen weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir.

Anbei erhälst du dann auch Formulare, die man den steuerlichen Erfassungsbogen nennt. Diese Formulare sind sieben Seiten lang und sehr wichtig für deine gewerbliche Tätigkeit. Sie müssen sorgfältig ausgefüllt werden.

Fazit:

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, dann muss man als Gründer so einige Formulare ausgefüllt bekommen. Es fängt bereits beim Amt des Gewerbes an, wo man das „Formular Gewerbeanmeldung“ füllen müssen. Anschließend erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen von dem Finanzamt.

Diese Formulare sind insgesamt sieben Seiten Lang und sollten sorgfältig ausgefüllt werden. Nachdem auch dieses Formular dann abgeschickt wurde, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit sein Geld verdienen.

Gewerbeanmeldung Formular Hessen – Wo & Wie Anmeldung in Hessen

Wo kann man sein Gewerbe anmelden?


Im hessischen Bundesland gibt es verschiedene Anlaufpunkte, wo man sein Gewerbe anmelden und sein Gewerbeschein beantragen kann. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt.

Wie bekomme ich einen Gewerbeschein in Hessen?

Der Gewerbeschein ist die Erlaubnis vom Gewerbeamt der Tätigkeit nachkommen zu können. Diesen bekommt man nach dem die Anmeldung des Gewerbes erfolgt ist. Danach wird das Finanzamt benachrichtigt und man bekommt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen.

Dieser muss sofort ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Die Steuer-ID, die man vom Finanzamt bekommt, muss auf jeder Rechnung zu finden sein. Als Gewerbetreibender muss man Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer werden und je nach dem um welche Tätigkeit es sich genau handelt auch eventuell bei der Handwerkskammer.

Kann man online Gewerbeanmeldung in Hessen beantragen?

Hessen bietet auch eine Plattform an, wo man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Online-Verfahren bietet einen großen Vorteil an, weil man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden und nicht erst auf einen Termin von der Behörde warten muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anmeldung müssen das Formular zur Anmeldung, der Personalausweis oder Reisepass, bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel und falls es sich um ein eingetragenes Unternehmen handelt ein Handelsregisterauszug eingereicht werden.

Abhängig von der Tätigkeit kann es auch sein, dass weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Führungszeugnis gefordert werden kann. Auch bei dem Online-Verfahren muss man alle Unterlagen vollständig abgeben, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Man hat die Möglichkeit bei dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt die Kleingewerbe Anmeldung zu beantragen. Das Kleingewerbe anmelden tut man nämlich so, indem man die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht.

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung in Hessen?

Die Gebühren zur Anmeldung eines Gewerbes können zwischen 30 bis 50 Euro in Hessen betragen.

Gewerbe-Formular: Darauf müssen sich achten!

Man erhält beim Gewerbeamt einen Formular, welches man ausfüllen muss. Dort werden einige Fragen rund um den Gründer und den Betrieb gefragt. Das ausfüllen des Formulars und das ganze Prozedere rund um die Anmeldung dauert rund bis zu 30 Minuten und länger.

Dieses Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Diese Kopie erhält dann der Gründer nach der Anmeldung. Dieser Schein ermöglicht es ihm allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das geschieht erst dann, wenn man die Formulare vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Weitere Informationen diesbezüglich findet man auch auf unserer Seite.

Wie fülle ich die Gewerbe-Formular aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Alle die selbstständig werden wollen, müssen eine Gewerbeanmeldung nachkommen. Wenn du der Tätigkeit langfristig nachkommen möchtest und damit auch Gewinn beabsichtigst, solltest du sofort das anmelden.

Im besten Fall sollte die Gewerbeanmeldung schon vorher erfolgen, denn es kann auch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Der Vorteil in Hessen ist, dass man es auch bequem von Zuhause aus machen kann.

Fazit

Die Gewerbeanmeldung kann beim zuständigen Gewerbeamt oder aber auch online auf der Plattform von Hessen. Hierfür müssen die Unterlagen vollständig abgegeben werden, wie zum Beispiel die Formulare beim Gewerbeamt und Finanzamt, der Personalausweis oder Reisepass und eventuell noch weitere Nachweise oder Qualifikationen.

Man hat die Möglichkeit die Formulare auch vor Ort auszufüllen. Erst nach dem die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, darf man der Tätigkeit nachkommen.