Gewerbeanmeldung Karlsruhe – So geht es richtig!

Karlsruhe hat eine lebendige Kulturlandschaft, die Geschichte und Gegenwart, Kunstformen und Technik verbindet. Ob für die Kleinen und Jugendliche, für die Erwachsene oder Senioren – das vielfältige Kulturangebot in Karlsruhe bietet für jede Zielgruppe etwas: erstklassige Ausstellungen, eine abwechslungsreiche Theaterlandschaft, Schriftwerke, Musik, spezielle Festivals und vieles mehr.

Als eine der angesagtesten Städte Deutschlands lockt das mediterrane Flair an lauen Sommerabenden Einheimische und Besucher gleichermaßen in die Restaurants auf den belebten Plätzen der Innenstadt. Man muss sich selbst davon von den vielen Freizeitmöglichkeiten, welche die Stadt Karlsruhe zu bieten hat.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Karlsruhe

Das Gründen eines eigenen Unternehmens erfordert nicht nur Mumm und eine super Idee, sondern auch eine sorgfältige Disposition und Organisation. Einer der bedeutendsten Schritte in der Phase der Unternehmensgründung ist die Gewerbeanmeldung: Denn nur dann, wenn wer sein Gewerbe korrekt anmeldet, darf es auch legal betreiben.

Je nach gewählter Branche ist die Gewerbeanmeldung an spezielle Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft und auch mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Aber nun die Frage nach wer darf wirklich sein Gewerbe anmelden, wie funktioniert der komplette Prozess mit der Gewerbeanmeldung und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten, werden nun hier geklärt:

Grundsätzlich muss jede Person, die eine Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung auf Dauer, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung ausübt, ein Gewerbe anmelden.  In diesem Fall muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie auch Gewerbesteuer zahlen, wenn Ihr Umsatz die Freigrenze überschreitet.

Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Rechtsanwälte oder Mediziner sollten keine gewerbliche Lizenz beantragen. Darüber hinaus sind auch alle Personen, welche einen Betrieb führen, der der Primärproduktion zuzuordnen ist, von der Antragspflicht befreit. Diese erweiterte Befreiung umfasst Landwirte, aber auch Personen, die Gartenbau, Weinbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft betreiben.

Gewerbeamt Karlsruhe

Um die Beantragung eines Gewerbescheins vorzunehmen, muss man volljährig und geschäftsfähig sein. Je nach Art des Unternehmens sollte man auch eine bestimmte Qualifikation oder Konzession als Nachweis vorlegen. So muss man zum Beispiel eine Meisterprüfung ablegen oder eine gleichwertige Qualifikation erwerben, um einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb zu führen.

Auch für beispielsweise eine Personenverkehrs wie ein Taxibetrieb oder für eine Fahrschule, für ein Pflegedienst oder für eine Gaststätte werden noch weitere spezielle behördliche Genehmigungen gebraucht. Darüber hinaus müssen alle Bürger aus Drittstaaten eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.

Wer als Selbständiger ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber den Gewerbeschein nicht rechtzeitig beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Nichtanmeldung des Gewerbes kann ein Bußgeld von mehreren tausend Euro nach sich ziehen. Außerdem müssen Steuern nachgezahlt werden, was je nach Umsatz ebenfalls eine erhebliche Summe ausmachen kann.

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung in Karlsruhe

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, muss für seine eigene Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Karlsruhe mit den Kosten in Höhe von 36,00 Euro rechnen.

Zusätzliche Kosten können entstehen, wer noch zusätzlich eine Zweitschrift braucht oder für eine weitere Ausstellung von Nachweisen für bestimmte Genehmigungen. Im Allgemeinen dauert die Beantragung für die Gewerbeanmeldung nur wenige Minuten. Für die Bearbeitung seitens des Gewerbeamts Karlsruhe muss man schon einige Tage einplanen.

Die wichtigsten Schritte für die Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe ausüben zu können, muss man vor Aufnahme der Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen. Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, schriftlich per Post oder via Fax erfolgen.

Nach der eigentlichen Registrierung müssen jedoch weitere Schritte unternommen werden, wie z.B. die steuerliche Registrierung beim Finanzamt. Damit man nicht den Überblick verliert und keine Formulare vergisst, werden im Folgenden die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst:

Bevor man sich registriert, müssen alle notwendigen Dokumente zusammengestellt werden. Zur Anmeldung ist nicht nur der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitzubringen, sondern auch die erforderlichen Satzungen oder Befähigungsnachweise.

Je nach Branche muss man zusätzlich seinen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Die Dokumente, die man für die jeweilige Branche benötigt, findet man auf der Webseite der Stadt Karlsruhe oder auf der Plattform der Industrie- und Handelskammer.

Für die Online-Anmeldung eines Gewerbes braucht man ebenfalls dieselben Dokumente, können als elektronische Kopie eingereicht werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Benutzung der des neuen Personalausweises und seiner Funktionen, um sich online zu identifizieren.

Die eigentliche Registrierung des Unternehmens kann entweder persönlich, schriftlich per Post oder mit Fax erfolgen. Die Möglichkeit der Registrierung im Internet ist ebenfalls in Karlsruhe möglich.

Das ist sehr vorteilhaft, um sich zum einen Gang zum Gewerbeamt Karlsruhe zu ersparen, man muss nicht warten, man muss sich nicht an den Öffnungszeiten halten und die Bezahlung geht bargeldlos unkompliziert.

Wer einen Haupt-Job hat und gleichzeitig ein Unternehmen als Nebengewerbe gründen möchte, könnte sein Unternehmen auch bequem von zu Hause aus nach der Arbeit oder am Wochenende online anmelden.

Es hat aber auch Vorteile, persönlich ins Gewerbeamt Karlsruhe zu kommen. Man muss ein Anmeldeformular ausfüllen, in dem man die notwendigen Informationen über sich selbst und seinem Unternehmen angeben muss. Bei eventuellen Fragen helfen die Sachbearbeiter gern beim Ausfüllen des Formulars.

In diesem Prozess müssen nur die notwendigen Dokumente vorgelegt und die Steuer bezahlt werden. Wer sich online bewirbt, lädt alle Dateien herunter und kann auch online bezahlen. Anschließend wird der Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft und die Rechtmäßigkeit festgestellt.

Wenn alle Daten korrekt sind, wird der Antrag in wenigen Tagen genehmigt. Darüber hinaus werden alle Daten automatisch an andere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer weitergegeben.

Anmeldung beim Finanzamt

Nach Erhalt einer Gewerbeerlaubnis erhält man automatisch einen Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung der Geschäftstätigkeit. In diesem Fragebogen muss man Angaben zu dem erwarteten Einkommen machen.

Je nach Höhe der zu erwartenden Einnahmen erhält man entweder eine Steueridentifikationsnummer oder eine Umsatzsteuer-ID. Die Steueridentifikationsnummer gilt für alle Unternehmen, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen und damit von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann in Deutschland auf allen Rechnungen verwendet werden, aber als Inhaber eines Kleinunternehmens darf man die Umsatzsteuer nicht auf Rechnungen ausweisen. Wer jedoch seine Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen will, braucht in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Als Kleinunternehmer kann man zusätzlich einen Antrag stellen, wenn das Unternehmen in der gesamten EU tätig sein sollte.

Mitgliedschaft bei der IHK

Als Gewerbetreibender ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) Pflicht. Deshalb erhält man von der IHK bzw. HWK ein steuerliches Anmeldeformular, das neben Angaben zu der eigenen Person und dem Unternehmen eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen erfordert.

Da viele Gründer aufgrund ihres geringen Gewinns von IHK- oder HWK-Beiträgen befreit sind, sollte man die Angaben immer korrekt und so genau wie möglich machen.

Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft zuständig. Sie sind die zuständigen Stellen für die gesetzliche Unfallversicherung und befassen sich mit bestimmten Aspekten der Arbeitsmedizin. Darüber hinaus haben sie auch eine Beratungs- und Informationspflicht und sind  Ansprechpartner in Sachen Arbeitssicherheit.

In der Regel schickt das Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung automatisch einen Bescheid an die betreffende Genossenschaft. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man aber auch selbst proaktiv Kontakt aufnehmen, da man innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung die Aufnahme in die Berufsgenossenschaft beantragen muss.

Je nach der ausgewählten Branche und der Größe des Unternehmens können auch optionale Aufzeichnungen erforderlich sein. Wenn z.B. Mitarbeiter beschäftigt werden, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.

Diese Nummer wird benötigt, damit die Mitarbeiter bei der Krankenkasse und der Sozialversicherung angemeldet werden können. Darüber hinaus kann es notwendig sein, das Unternehmen in das Handelsregister einzutragen. Diese Verpflichtung gilt für alle registrierungspflichtigen Handwerksbetriebe. Eine Anmeldepflicht besteht in der Regel, wenn der Betrieb des Unternehmens eine Meisterprüfung in einem technischen Fachhandwerk erfordert.

Fazit:

Eine Gewerbeanmeldung ist offiziell und das Unternehmerleben kann starten. Das ist der wichtigste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Ein Gewerbe anzumelden ist gar nicht so schwierig, solange man die einzelnen Schritte nacheinander durchläuft.

Sollte man in der turbulenten Anlaufphase dennoch einen Schritt verpasst haben, wendet man sich einfach an das Gewerbeamt Karlsruhe. In der Regel ist eine begründete Nachmeldung kein Problem, solange die gesetzlichen Fristen nicht wesentlich überschritten werden.

Wann wird die Gewerbeanmeldung benötigt?

Ein Gewerbe anzumelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Viele fragen sich allerdings, wann genau muss über die Gewerbeanmeldung stattfinden? Muss auch wirklich jeder ein Gewerbe anmelden? Und wie viel muss man für ein Gewerbe im Jahr bezahlen? Lohnt sich die Gewerbeanmeldung überhaupt? In diesem Ratgeber wirst du alles nützliche rund um diese Fragen erhalten.

Wo muss man Gewerbeanmeldung beantragen?


Ein Gewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, bei denen man die Gewerbeanmeldung durchführen kann. Daher sollte man erst einmal recherchieren, bei welchem zuständigen Gewerbeamt man erscheinen muss.

Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten kann man nicht vor Ort einfach erscheinen. Das kann manchmal ärgerlich sein, weil Termine bis zu zwei drei Wochen dann voll sind. Jedoch muss man dann nicht solange warten und kann direkt das Gewerbe anmelden.

Andere Ämter wollen keinen Termin, dort reicht aus es aus, wenn man einfach erscheint. Die Gefahr besteht dann allerdings, dass man etwas länger im Wartezimmer warten muss. Daher wäre es ratsam, so früh wie möglich beim Gewerbeamt zu erscheinen.

Was kostet Gewerbeanmeldung?

Nachdem man dann in das Büro eintritt, muss man zunächst eine Gebühr für die Bearbeitung der Anmeldung bezahlen. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen brauct man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Formular zur Gewerbeanmeldung beachten?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgewiesen hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Fragebogen müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht.

Bereits da wird die Frage gestellt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem das Formular ausgefüllt worden ist, wird dieser unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Jedoch ist dieser Nachweis noch nicht ausreichend, um die gewerbliche Tätigkeit zu beginnen und mit dieser Gewinne zu erzielen. Das darf man nämlich erst dann, nachdem man die Anmeldung beim Finanzamt hatte.

Wann muss man Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragen?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.

In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung machen?

Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden.

Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf. Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus.

Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Kann man auch online Gewerbeanmeldung machen?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Was ist Nachteile online Gewerbeanmeldung?

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?

Da die meisten Leser noch erst vor der Gründung stehen, wissen diese in der Regel gar nicht, wie so ein Gewerbeschein überhaupt aussieht. Doch keine Bange: GewerbeAnmeldung.com ist dafür da, um all deine Fragen zu beantworten 😉

Damit du dich besser auf das Gewerbeamt vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du unter anderem Angeben:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Unterschied zwischen Gewerbeschein und Kleingewerbeschein?

Der Unterschied zwischen einem Gewerbeschein und einem Kleingewerbeschein liegt … im nichts. Beides ist das gleiche. Es wird aber fälschlicherweise so angenommen, als wenn man beim Gewerbeamt unterschiedliche Formulare erhält. Das stimmt so nicht.

Jeder Gründer erhält den selben Formular. Mit einem Kleingewerbeschein werden vielmehr Gewerbetreibende genannt, die unter der Kleinunternehmerregelung gründen. Ansonsten gibt es nichts, was beides unterscheidet.

Ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Es gibt allerdings auch Leute, die zwar Selbstständig sind, aber die Gewerbeanmeldung gar nicht brauchen. Dann gibt es nur eine kleine Randgruppe, die unter die Hobbyregelung fällt.

Diese dürfen bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne eine Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen. Außerdem müssen Leute, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, kein Gewerbe anmelden. Auch Freiberufler benötigen kein Gewerbe. Zu den Freiberuflern gehören die freien Berufe. Darunter gehören unter anderem dazu:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Diese Personen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Wann meldet sich das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Finanzamt braucht in der Regel sieben bis zehn Tage, bis es sich meldet. Falls man innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erhalten sollte, sollte man selbst aktiv werden und einmal beim Amt des Gewerbes nachfragen.

Vom Finanzamt erhält man zum einen die Steuernummer und zum anderen den steuerlichen Erfassungsbogen. Beim Fragebogen muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls man diese nicht möchte, kann man diese bis zu fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe als Option ziehen. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man bei diesem Fragebogen ausfüllen, wie genau die gewerbliche Tätigkeit denn nun aussieht.

Wichtige Punkte zur Gewerbeanmeldung: Beschreibung gewerbliche Tätigkeit

Gewerbliche Tätigkeit sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich stimmen. Falls nicht, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld vom Finanzamt drohen.

Um dir ein Beispiel zu geben, damit du es besser verstehen kannst: wenn man angibt, das man Handys verkauft, dann ist das erstmal passend. Wenn man allerdings als Gewerbe wächst und in das Aufgebot auch noch Tablets mit rein nimmt, dann stimmt die vorherige Beschreibung nicht mehr.

Daher ist es wichtig, auch für die kommende Zukunft schon bereits zu überlegen, was alles genau mit dem Gewerbe passieren kann und welche Richtung man einschlagen möchte. Solange man dies so früh wie möglich bescheid gibt, sollte man sich nicht allzu große Sorgen machen.

Bei dem Thema Finanzamt haben die meisten Angst, weil man immer wieder Dinge hört wie, dass zusätzliche Kosten entstanden sind etc. Doch in der Regel geschieht dies nur in Ausnahmefällen und ist nicht die Norm. Mache dir daher keine allzu großen Sorgen, beschreibe deine gewerbliche Tätigkeit dennoch so genau wie möglich.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Man kann die Kleinunternehmerregelung als eine Art Geschenk des Amtes ansehen. Denn Steuern zahlen wir alle ungern und es ist uns viel lieber, wenn mehr vom Brutto übrig bleibt. Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss man diese zunächst einmal beantragen.

Anschließend muss folgendes gegeben sein, damit diese Regelung auch greift: man muss versuchen, im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss man keine Gewerbesteuern abgeben. Ein Beispiel: in Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abgeben zu müssen.

Doch wenn dies bereits im ersten Jahr der Fall ist, dann greift die Regelung für das nächste Jahr nicht mehr. Die erforderlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Regelung profitieren zu können.

Wie sieht ein Nebengewerbe aus?

Die meisten von uns haben in erster Linie das Ziel, neben dem Job ein Gewerbe anzumelden. Das ist auch gut so, denn die Sicherheit steht für viele im Vordergrund, vor allem dann, wenn man eine Familie zu ernähren hat. Daher eignet es sich ideal, wenn man nebenbei eine nebenberufliche Selbstständigkeit anpeilt. Diese hat immense Vorteile, die man für sich nutzen kann.

Zunächst einmal muss man die eigene Krankenkasse nicht selbst bezahlen und spart somit eine Menge Geld. Solange man eben noch einen Hauptjob verfolgt. Da man einen Hauptjob hat, steht man nicht unter Druck, um direkt Ergebnisse liefern zu müssen und hat somit genug Zeit, um zu schauen, ob das Gewerbe ein Potenzial aufweißt.

Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst. Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe im Jahr?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.

Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.

Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.

Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Was hat es mit der IHK auf sich?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die IHK informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt.

Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen.

Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe verdienen?

Auch wenn man es im ersten Moment nicht glauben mag, doch mit einem Kleingewerbe kann man jede Menge Geld verdienen. Das geht sogar soweit hinaus, das die meisten sogar weit mehr verdienen können, als bei ihrem eigentlichen Hauptjob.

Man darf nämlich im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz oder bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Diese unfassbare Zahl ist gemessen an dem Verwaltungsaufwand eines Kleingewerbes, sowie den niedrigen Markthürden ein echtes Schnäppchen.

Sollte man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.

Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.

Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

Fazit:

Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.

Kleingewerbe Online Anmelden

Kann man Gewerbeanmeldung online machen?


Willkommen im digitalen Zeitalter! Immer mehr Behörden bieten den Service an, die Anmeldung beim Gewerbeamt auch von Zuhause aus durchführen zu können. Die Kleingewerbe anmeldung muss durchgeführt werden, unabhängig davon, ob man z b selber vor Ort erscheint oder die genannten Informationen persönlich abgibt. Ein Kleingewerbe online anzumelden hat den immensen Vorteil, das man einiges an Zeitsparen kann.

Es gibt keine langen Wartezeiten und Menschenmassen sind nur noch ein Relikt vergangener Tage. Außerdem kannst du die Gewerbeanmeldung unabhängig von den Öffnungszeiten deines zuständigen Gewerbeamtes erledigen.

Die meisten Online – Präsenzen geben dir vor, welche genauen Unterlagen du einreichen musst. In naher Zukunft wird es auch möglich sein, das Gewerbe auch ummelden und abmelden zu können. Da dieses Medium noch recht neu ist und Erfahrungswerte noch nicht die Norm darstellen, gibt es allerdings einige kleine Nachteile, die du ebenfalls kennen solltest.

Zum einen wird dieser Service noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Das bedeutet, für einen Teil der Leser ist es immer noch ein muss, beim Gewerbeamt zu erscheinen. Damit eine Gewerbeanmeldung ihre Gültigkeit erhält, wird die Unterschrift vom Gründer verlangt.

Da dies allerdings online nicht möglich ist, muss der Gründer die Unterschrift, zumindest in einigen Städten, persönlich vor Ort oder per Post abgeben. Auch gibt es im Internet einige Webseiten, die mit trügerischen Mitteln versuchen die Leser bis über beide Ohren abzuziehen, auch darauf solltest du achten.

Solch dubiosen Seiten verlangen meistens eine gewisse Gebühr und titulieren sich selbst als Gewerbe -Experten und verlangen dafür einen kleinen Betrag. Wenn du diese Dienstleistung in Anspruch nimmst, wirst du meistens für ein Abo-Modell angemeldet und ehe du dich versiehst, musst du höhere drei-stellige Summen bezahlen.

Ob du jetzt dein Kleingewerbe online anmeldest oder persönlich beim Gewerbeamt erscheinst, bei beiden Optionen musst du die selben Unterlagen bereithalten. Der unterschied ist nur, dass das eine auf digitalem Wege geschieht. Was du als Gründer einer Mini – GmbH brauchst (so werden Kleingewerbe ebenfalls genannt) sind:

  • den aktuellen Personalausweis oder ein Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente wie ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder auch eine Handwerkskarte verlangt.

Nachdem das Formular ausgefüllt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. Allerdings ist dein Gewerbe immer noch nicht „online“. Denn erst einmal müssen deine Unterlagen an das Finanzamt weitergeleitet werden. Dies wird von dem Gewerbeamt für dich übernommen.

Innerhalb von sieben bis 10 Tagen erhälst du eine Nachricht vom Finanzamt. Du erhälst deine Steuernummer und bekommst einen steuerlichen Erfassungsbogen. Diesen musst du ausgefüllt zurückschicken.

Die Anmeldung beim Finanzamt wäre damit auch erledigt. Allerdings darfst du nicht vergessen, dass das Finanzamt genau prüft, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deiner Arbeit genau handelt. Deshalb empfiehlt es sich auch, die Art der angemeldeten Tätigkeiten nicht zu eng zu fassen.

Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?

Nachdem man den Gewerbeschein vom Gewerbeamt abgeholt bzw. von Zuhause ausgedruckt hat, vergehen erst einige Tage, bis man die nächsten Unterlagen vom Finanzamt erhält. Freiberufler müssen selbst aktiv werden, da sie nicht gewerbepflichtig sind.

Als Gewerbetreibender wird dies vom Gewerbeamt übernommen. Falls innerhalb von wenigen Tagen und Wochen nichts vom Finanzamt kommen sollte, muss man selbst aktiv werden und diese zumindest anrufen. Vom Finanzamt erhält man die neue Steuernummer.

Für Leute die unter der Kleinunternehmerregelung gründen möchten, wird in einigen Fällen erlaubt, die eigene Steuernummer zu nutzen. Außerdem erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Dieser hat insgesamt sieben Seiten und verlangt einige Informationen von einem. Dieses Formular muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Zunächst muss man allgemeine Angaben über sich selbst machen, wie z B:

  • Name,
  • Nachname,
  • aktueller Beruf,
  • Wohnort,
  • Identifikationsnummer.

Falls man verheiratet ist, muss man auch Angaben zu dem Ehepartner machen. Falls dies nicht der Fall ist, kann man diese Sparte auslassen.

Sehr wichtig auf dem Erfassungsbogen auszufüllen ist, die genaue Art der Tätigkeit des Gewerbes zu beschreiben. Man sollte daher die genaue Beschreibung nicht zu kurzfassen, da das Finanzamt genau überprüft, um was sich hierbei genau handelt.

Daraufhin folgen Informationen über die Bankverbindung. Auch kannst du auf dem Bogen angeben, ob du im Handelsregister eingetragen werden möchtest. Das hätte, vor allem für Leute die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten, sowohl positive als auch negative Seiten.

Man müsste unter anderem die doppelte Buchführung durchführen, die eigentlich der Vorteil eines Kleinunternehmens ist, kann aber dadurch im Auge des potenziellen Kunden wieder Relevanz gewinnen, weil das Unternehmen eher größer angesehen wird. Erst ab dann, darf man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen und Gewinne erzielen.

Nachdem auch der steuerliche Erfassungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt worden ist, beginnt die IHK Mitgliedschaft, die verpflichtend ist. Das sollte allerdings niemanden abschrecken. Zum einen sind die Beiträge recht moderat. Zum anderen bietet die IHK eine Anzahl Weiterbildungskursen an, die man nutzen kann, um dem Unternehmen weiter zu helfen.

Der Beitrag für Kleinunternehmer beträgt rund 30 bis 70€ im Jahr. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind beginnt der zu zahlende Betrag ab 150 bis 300€ . Die Kosten steigen allerdings gleichzeitig mit dem Gewinn.

Auch wenn man nur ungerne Geld abgibt, so sollte einem bewusst werden, dass das Unternehmen läuft und man daher diese Zahlungen tätigen kann. Unternehmen, die unter 5200€ innerhalb eines Jahres gewirtschaftet haben, bleiben Beitragsbefreit.

Zum Schluss muss man sich noch bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Diese Versicherung ist nur für die Mitarbeiter verpflichtend, nicht für einen selbst.

Falls keine Mitarbeiter eingestellt sind, müssen auch keine Beiträge gezahlt werden. Auch die Freiberufler müssen sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Kleingewerbe anmelden – welche Kosten fallen an?

Bei der Gewerbeanmeldung fallen einige Kosten an, die allerdings recht moderat ausfallen. Die Kosten können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden und betragen rund 10 bis 60 Euro.

Sofern weitere Dokumente verlangt werden, wie z.B ein Gesundheitszeugnis, fallen weitere Kosten von 20 Euro an. Auch das polizeiliche Führungszeugnis muss vorher beantragt werden und kostet 13 Euro. Für die Gewerbeanmeldung selbst wären das allerdings summa rum die Kosten, die gedeckt werden müssten.

Es fallen noch Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK an, die rund 30 bis 70€ kosten und nur jährlich bezahlt werden müssen. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, dass diese einen jährlichen Betrag von rund 150 bis 300€ begleichen müssen.

Fazit:

Ein Kleingewerbe online anmelden? In Zeiten wie diesen kein Problem mehr, würde man meinen. Leider bieten noch nicht alle Gemeinden und Städte diesen Service an. Doch diejenigen sich beim Gewerbeamt anmelden müssen, müssen nicht verzagen, denn das Gewerbe anmelden macht immer Spaß.

Aber auch bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden zu können ist ein riesiger Vorteil. Die Gewerbeanmeldung per online kann aktuell in den meisten Großstädten Deutschland, und in einem großem Raum Nordrhein-Westfalens durchgeführt werden.

In Hamburg muss allerdings darauf achten, dass die Unterschrift noch nachgereicht werden muss, weil diese dort diese Information noch von dir haben möchten. Doch auch das ist kein großer Akt und kann innerhalb weniger Minuten gemacht werden.

Das Kleingewerbe anmelden bzw. die Gewerbeanmeldung kostet rund 20 bis 60€, je nachdem, in welcher Stadt man wohnt. Was du unbedingt dabei haben musst, sind:

  • der aktuelle Personalausweis bzw. ein gültiger Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung,
  • je nach Art des Gewerbes werden noch zusätzliche Dokumente verlangt, die unter anderem auch noch Kosten verursachen können, wie beispielsweise ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte.

Anschließend erhält man den Gewerbeschein. Dieser allerdings gibt einem noch nicht das Recht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das findet erst dann statt, wenn du den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hast. Wenn auch diese Hürde gemeistert wurde, kannst du mit deiner Mini-GmbH loslegen!

Gewerbe gründen – So Geht’s

Du hast dich dazu entschlossen, endlich die Selbstständigkeit anzupeilen und bist dir vollkommen sicher, diese Verantwortung tragen zu wollen? Wir von GewerbeAnmeldung.com beglückwünschen dich für deine Entscheidung! Ein eigenes Gewerbe zu gründen ist viel einfacher, als es sich die meisten vorstellen.

Doch um einige Infos bereits vorneweg zu nennen: sei dir auch bewusst, dass du auch viel Verantwortung tragen und einige Kosten decken musst. Doch alles in allem ist die Reise eines Gründers immer sehr interessant und voller Geheimnisse. Und umso schöner wird es am Ende auch, wenn sich die Mühen letztendlich gelohnt haben und man dann Gewinne einfährt.

Lass dich auch von einigen Statistiken entmutigen, die besagen, dass von zehn Unternehmen, am Ende nur eins überlebt. Denn diese Statistiken erwähnen nämlich nicht, dass fünf dieser Unternehmen erfolgreich verkauft werden. Eins hat das Potenzial ein großer Player auf dem Markt zu werden. Ein bis zwei Unternehmen schließen die gewerbliche Tätigkeit aus privaten Gründen, ohne ein Minusgeschäft damit betrieben zu haben.

Lediglich ein bis zwei Unternehmen scheitern krachend, weil in den meisten Fällen der Unternehmer zu wenig Brancheninternes Wissen hat. Doch du, lieber Leser, bist schon mal auf dem richtigen Weg, wenn du dich dazu entschlossen hast, dich zu informieren und deine Gewerbeanmeldung nicht dem Zufall zu überlassen. Umso mehr schätzen wir es auch Wert, dass du unsere Seite aufgerufen hast, um deine Informationen zu erhalten. Du wirst nicht enttäuscht sein 😉

Welche selbständige Tätigkeiten müssen sich für den Gewerbe anmelden?


Auch wenn du bereits dafür brennst, dein eigenes Gewerbe anmelden zu können, so musst du vorher erst einmal prüfen, ob dein selbstständige Tätigkeit überhaupt eine gewerbliche Anmeldung erfordert. Es gibt nämlich noch die Freiberufler, die ebenfalls zwar selbstständige sind, jedoch keine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt benötigen und lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Die liste der freien Berufe ist lang und werden unterteilt in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Zu diesen gehören unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Es kann auch sein, dass Freiberufler, wie beispielsweise Fotografen, die vorher lediglich nur auf bestimmten Anlässen fotografiert haben, ein Gewerbe anmelden müssen, wenn sie z.B eine Räumlichkeit eröffnen und Mitarbeiter einstellen. Es ist daher sehr wichtig, dass man zunächst einmal schaut, zu welcher Gruppe der Selbstständigen man selber dazu gehört.

Im Handelsregister eintragen lassen?

Nachdem geklärt worden ist, dass man zu den Gewerbetreibenden gehört, muss man anschließend klären, ob man vorher noch das Gewerbe im Handelsregister eintragen muss. Bei einigen Unternehmen ist dies bereits ohnehin klar. Beispielsweise dann, wenn man mehrere Mitarbeiter beschäftigt, eine Buchführung betreiben muss oder aber auch als Kaufmann gilt.

Dann ist man dazu verpflichtet, das Gewerbe im Handelsregister einzutragen. Doch falls keines dieser Punkte zutreffen sollte, wie beispielsweise bei den meisten Kleingewerbetreibenden, dann hat man die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob man den Eintrag möchte, um einige Vorteile genießen zu können. Unter anderem diese:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Kleingewerbe im Handelregister- Welche Vorteile gibt es?

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein solches Gewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kann die Kleingewerbetreibende selber entscheiden?

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Welche Gewerbe sind beliebt?

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist das Kleingewerbe. Darauffolgend kommt die GbR. Damit du dir ein besseres Bild von dem Kleingewerbe machen kannst, hier ein paar Fakten. Mit über fünf Millionen Gründungen ist das Kleingewerbe das mit Abstand häufigste Gewerbe.

Als Vergleich: insgesamt gibt es in der Bundesrepublik über sieben Millionen registrierte Unternehmen. Eine GbR, was Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedeutet, gehört zu den Personengesellschaften Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Das Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Gewerbeanmeldung: Ort oder Termin

Nachdem man das einmal recherchiert hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen. So nebenbei: der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit.

Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen. Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird. Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat.

Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird.

Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Was wird nach dem Gewerbeanmeldung?

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe muss man beim zuständigen Finanzamt sozusagen gründen.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Jeder Gewerbetreibende wird bei der Anmeldung ein Formular erhalten. Damit du bestmöglich auf die Fragen eingehen kannst, erhälst du bereits jetzt einen kleinen Einblick auf das, was dich erwarten wird. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?

Viele Gründer sind in der Regel immer verdutzt, wenn sie merken, dass sie ein kleines Gewerbe als solches gar nicht anmelden können. Ein kleiner Spoiler, der nicht als solcher markiert wurde… 😉 Doch es stimmt. Ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes gründen.

Daher vermuten auch viele, dass es wohl noch ein zweites Formular geben muss, extra für das Kleingewerbe. Doch diesen gibt es nicht. Das ist bloß ein reiner Mythos, der die Runde gemacht hat und immer noch auf einigen Seiten rumgeistert.

Doch wir von GewerbeAnmeldung.com bestätigen dir, dass es einen solchen nicht gibt. Falls du irgendwo doch einen solchen Schein finden solltest, dann ist dieser entweder aus China oder von einer sonstigen billigen Seite als Scherz veröffentlicht worden.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein sehr heikles Thema. Denn viele Gründer beschäftigt die Frage, wann sie denn die Gewerbeanmeldung beantragen müssten. Vor allem spielt hier dabei die Frage eine Rolle, mit welchen Konsequenzen denn man rechnen müsste, wenn man hierbei einen Fehler macht. Ich möchte dich nicht erschrecken, doch einen finanziellen Schaden kann man durchaus, leider, erleiden.

Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung verspätet?

Falls man vergisst oder es einfach nicht hinkriegt, rechtzeitig das Gewerbe anzumelden, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Beispielsweise ist es gar in München so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000! Euro ausgesprochen werden. Eine solche Summe würde für die meisten Gründer den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Doch nun möchte ich dich etwas beruhigen. Eine solch hohe Summe wird nur in den aller aller aller seltensten Fällen verhängt.

Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Monate später anmelden zu können. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Doch für viele Gründer reicht diese Antwort. Es geht hier vielmehr um nur wenige Monate. Dies kann man pauschal nicht leider genau beantworten.

Man kann bis zu 410 Euro Umsatz verdienen, bis dahin würde man noch als Hobbygründer gelten und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch lassen die meisten Ämter bei Gewerben, die bereits seit einigen Monaten Gewinne erwirtschaften, und das inoffiziell, das durchgehen, doch darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Ja, dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Zudem kann es sein, dass die Ämter dennoch ein Bußgeld verhängen, das bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Kann man das Gewerbe auch Online anmelden?

Yes Baby!!! Willkommen im 21!!! Jahrhundert. Das Jahrhundert, welches für die Digitalisierung steht. Da kann man doch annehmen, dass auch wir hier in Deutschland, trotz schlechtem Internet, dennoch die Online Gewerbeanmeldung haben.

Das haben wir auch, zum Teil zumindest. Doch dazu gleich mehr. Die Online Gewerbeanmeldung ist sehr leicht und eine Revolution. Man muss in der Regel kein Gewerbeamt aufsuchen und kann die Anmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Vor allem für Gründer, die nebenbei noch arbeiten gehen und daher nur unregelmäßig Zeit haben, überhaupt ein Amt aufzusuchen, eine ideale Alternative.

Wie lange dauert eine Online Gewerbeanmeldung ?

Die Online Gewerbeanmeldung dauert, im Gegensatz zum herkömmlichen Prozess, nur die Hälfte der Zeit.

Muss man auch die Bearbeitungsgebühr bezahlen?

Auch hier muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro, je nach Stadt, kostet.

Anschließend muss man einige Unterlagen vorzeigen, wie ein polizeiliches Führungszeugnis. Daraufhin erhält man auch bereits das Formular, das man schnell ausfüllen kann. Dann muss man nur noch das Formular ausdrucken und schon hat man den Gewerbeschein in den Händen.

Doch leider hat auch diese Art der Gewerbeanmeldung seine Macken. Zum einen kann man noch nicht überall die Online Gewerbeanmeldung beantragen. Vor allem in eher größeren Städten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bisher der Fall.

Auch kann es sein, dass einige Ämter gar nicht die elektronische Unterschrift akzeptieren, wie es in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die eigene Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post noch nachreichen. Nichtsdestotrotz bereicht die Online Gewerbeanmeldung das Leben der Gründer immens. Zumindest für diejenigen, die diesen Service auch nutzen können.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Nun kommen wir zu dem Part, die für die meisten Leser am interessantesten sein dürfte. Denn wie wir bereits feststellen konnten, ist das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen und somit auch das häufigste gegründete Gewerbe Deutschlands. Doch diese Prozedur bis dahin ist nicht nur eigenartig, sondern auch einzigartig.

Doch gehen wir alles Schritt für Schritt durch. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt bekommt. Zum Finanzamt müssen Gewerbetreibende nicht persönlich, außer eventuell dann, wenn es mehr als 14 Tage dauern sollte, bis man etwas von ihnen hören sollte.

Kleingewerbe: steuerlichen Erfassungsbogen

Vom Finanzamt selbst erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Bogen ist nicht nur die Quelle des Kleingewerbes, sondern mit sieben Seiten auch ein ganz schön kleiner Brocken, um den man sich intensiv kümmern muss. Es ist daher ratsam, wenn man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.

Kleingewerbe: Kleinunternehmerregelung

Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer.

Was wird wen man die Regelung nicht beansprucht?

Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist.

IHK

Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.

Wie viel Gebühr nimmt die IHK?

Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.

Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Kleingewerbe: Personengesellschaft

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Welche Kosten verursacht ein kleines Gewerbe?

Ein Gewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60€ und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70€ pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300€ pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200€. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn pro Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist nicht nur eine beachtliche Summe, sondern dürfte auch das aktuelle Gehalt der meisten Leser bei weitem übertreffen.

Bei dieser Rechnung darf man allerdings nicht vergessen, dass man diese Summe auch erst einmal verdienen muss. Auch darf man nicht vergessen, dass hier noch einige Steuern abgezahlt werden müssen. Doch mit den richtigen Tricks kann man auch hier sehr viel vom Gewinn behalten und jede Menge Steuern sparen.

Muss man den Arbeitgeber informieren?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GewO, die besagt, dass jeder Bürger Deutschlands die Gewerbefreiheit genießt. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf, da kann in erster Linie auch der Arbeitgeber nicht widersprechen.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Unternehmen führen?

Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.

Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.

Kann man den Nebengewerbe zu Hauptgewerbe wandeln?

Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln. Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.

Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.

Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können. Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern.

Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird. Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Fazit:

Das eigene Gewerbe zu gründen geht ganz einfach. Man muss lediglich beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden und dort einige Unterlagen vorzeigen, eine kleine Gebühr bezahlen und dann ein Formular ausfüllen und schon ist die Gewerbeanmeldung erledigt!