Ab wann es sich lohnt ein Kleingewerbe anzumelden?

Wer muss ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der gewillt ist ein Gewerbe anzumelden, dies auch tun darf. Um das Gewerbe auch den Start zu bringen, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Je nach Stadt kann es sein, das auch die Ordnungsämter oder auch Handelskammern dafür eignen und dies dort erlaubt ist.

Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Einige Gewerbeämter verlangen eine Terminvereinbarung, anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach nur erscheint und dann im Wartezimmer bleibt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Mittlerweile bieten auch immer mehr Städte den Service der Online Gewerbeanmeldung an.

Dieser Service ist vor allem für Leute ideal, die bisher aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit nicht dazu kamen, entweder ein Gewerbeamt vor Ort oder einen Termin zu vereinbaren. Vor allem kann man die Anmeldung bequem von Zuhause aus und zu jeder Uhrzeit erledigen.

Welche Städte genau diese anbieten, muss man im Internet nachschauen. Beim Gewerbeamt nun angekommen muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Ebenfalls dabei haben muss man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
  • für Minderjährige gilt, das diese die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigen,
  • sofern der Fall eintreten sollte, das man persönlich nicht vor Ort erscheinen und auch die Anmeldung nicht Online vornehmen kann, muss man eine Person mit einer Vollmacht ausstatten, das diese die Gewerbe Anmeldung für einen erledigt.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Beim Gewerbeamt erhält man einen Formular. In diesem werden einige Dinge abgefragt. Unter anderem auch, ob man im Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse bezahlen. Daher ist es ratsam, sich früh genug darüber im Klaren zu sein, was man sich genau in der Zukunft vorgestellt hat.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn die Formular nun ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie, die dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein gibt einem noch nicht das Recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne das man dabei Gewerbesteuern zahlen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss dann versteuert werden. Auch gibt es noch die Möglichkeit, das Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung zu gründen.

Wenn man diese Option bewusst nicht zieht, dann darf man innerhalb der nächsten fünf Jahre diese auch nicht mehr benutzen. Daher ist es ratsam, sich genau darüber bewusst zu werden, wie man in den kommenden Monaten und Jahren mit dem Gewerbe fortfahren möchte. Der Gründer muss außerdem wie jeder andere auch eine Umsatzsteuer und eine Einkommenssteuer abgeben.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe hat nur moderate Kosten im Jahr. Zunächst fallen die Kosten für die Bearbeitungsgebühr an. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 13 Euro, ein Gesundheitszeugnis um die 20 und eine Handwerkskarte sogar bis zu 300.

Als Gewerbepflichtiger muss man sich bei der IHK anmelden. Die dortigen Gebühren betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Außerdem sollte man in Betracht ziehen, das der Fall eintreten kann, das man als Unternehmen wächst und eine Räumlichkeit mieten muss. Eventuell auch eine Neuanschaffung benötigt. Patente anmelden muss. Verträge oder Abonnements hat. Das sind alles etwaige Kosten, die für einen Gründer vor allem zu Beginn seines Starts erwarten können.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Ein Kleingewerbe definiert sich unter anderem auch darin, das man einen Hauptjob hat und dieses Gewerbe nur nebenberuflich betreibt. Das bedeutet jedoch nicht immer unbedingt, dass das Kleingewerbe auch weniger Geld einbringen muss, wie der Hauptjob selbst.

Es ist nämlich so, das man mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro im Jahr an Umsatz und 50.000 Euro an reinem Gewinn erwirtschaften darf. In vielen Fällen übertrifft dies sogar die Einnahmequelle aus dem Job. Allerdings darf man nicht vergessen, das man beim Gewerbe auch Gewerbesteuern abführen muss.

Wann greift die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung muss extra beim Finanzamt beantragt werden und ist eine kleine Starthilfe für Gründer. Sie ist ein geniales Konstrukt, um den Gründern den Start zur Selbstständigkeit zu vereinfachen, in dem diese keine Gewerbesteuern abführen müssen, wenn diese einige Voraussetzungen als Gewerbe erfüllen.

Diese sind: wenn ein Gewerbe in seinem ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, dann muss dieser nicht die Gewerbesteuern abführen. Wenn der Unternehmer beispielsweise im ersten Jahr einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftet, zahlt er zwar keine Gewerbesteuer, weil der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro gilt. Dennoch greift die Regelung nicht mehr ein.

Nebenberuflich Gewerbe anmelden?

Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste. Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern.

Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht. Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür.

Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind. Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte.

Müssen wir die Hauptjob verlassen?

Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen. Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann.

Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle. Auch möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.

Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann.

Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist.

Wie lange darf man als nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten?

Man entscheidet selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet. Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Auch sollte man berücksichtigen, das man beim Kleingewerbe selbst noch einige weitere Vorteile genießen kann. Als Kleingewerbe profitiert man von der Kleinunternehmerregelung. Wenn man als Kleingewerber also einige Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes einhält, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Wie viel Gewinn kann man erwirtschaften?

Man kann einen Betrag bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wer also die Sorgen hatte, viel tun zu müssen, auch beim Kleingewerbe, der kann jetzt ruhig aufatmen. Der Verwaltungsaufwand ist im Gegensatz zu anderen Gewerbeformen sehr moderat. Wann muss man die gewerbliche Tätigkeit anmelden?

Muss man beim Gewerbeamt anmelden?

Sich beim Gewerbeamt anmelden ist ein muss. Doch wann genau muss dies überhaupt geschehen? Gibt es dafür eine bestimmte Regelung und Frist? Ja! Diese gibt es tatsächlich. Das Gewerbe anmelden muss sofort geschehen und bedarf keiner extra Zeit.

Falls du die Anmeldung noch nicht vorgenommen hast, dann solltest du diese schleunigst nachholen. Es kann nämlich sein, das du ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten kannst. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes innerhalb von 60 Wochen rückwirkend nachzuholen. Dennoch sollte man keine Zeit verstreichen und sofort das Gewerbe anmelden.

Wer sind Freiberufler und wer Gewerbetreibende?

Wir sprachen bisher nur über die Leute, die beim Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt allerdings auch eine Personengruppe, die dies gar nicht tun muss. Eine Anmeldung vornehmen müssen die freien Berufe bzw. Freiberufler nicht. Diese müssen nur beim Finanzamt erscheinen bzw. sich bei diesen melden.

Generell erhalten sowohl die Gewerbetreibenden, als auch die Freiberufler vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Auf diesem Bogen muss man auch Angaben zu der gewerblichen Tätigkeit machen.

Diese sollte so ausführlich wie möglich beschrieben werden und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da das Finanzamt genau überprüft, inwieweit die angegebene Tätigkeit denn auch der Realität entspricht. Die freien Berufe werden unter anderem in Katalog- und Katalogähnliche Berufe unterteilt. Darunter zählen unter anderem:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten

Als Freiberufler ist man auch nicht verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.

Dem Arbeitgeber vom Gewerbe erzählen?

Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist man auch dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die jährlichen Gebühren bei der IHK Kosten rund 30 bis 70€ . Auch wenn diese Kosten vor allem bei einer neuen Anmeldung sehr nervig sein können, so sollte man nicht vergessen, das die IHK auch sehr viele Angebote bereitstellt, die man in Anspruch nehmen kann, um das eigene Unternehmen weiter voranzubringen.

Darunter sind unter anderem auch Programme für Weiterbildungskurse und Zertifikate dabei. Eine nicht ganz so schöne Sache kann die Sache mit der IHK aber auch nehmen. Nämlich dann, wenn man als Kleingewerbe innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von diesen erhält.

Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Wenn dann genau Neuanschaffungen benötigt werden, kann dies umso ärgerlicher sein. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com hat für dich eine Lösung parat. Du kannst nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da wir die IHK-Gebühren-Beratung anbieten. In dieser prüfen wir für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ zu senken. Ja du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, das du am Ende sogar fast nichts zahlen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen zahlreichen positiven Erfahrungen der Nutzer sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier.

Fazit:

Das Gewerbe anmelden tut man beim Amt des Gewerbes. Man muss dabei eine Gebühr von 20 bis 60€ bezahlen und Dokumente dabei haben wie ein Personalausweis und eine Melde-bestätigung. Beim Kleingewerbe darf man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Die gewerbliche Tätigkeit muss sofort angemeldet werden.

 

Stadt Dortmund Gewerbeanmeldung

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Dortmund?


Was ist das Besondere an Dortmund? Das die Kosten für die Bearbeitung sehr günstig sind! Zukünftige Gewerbetreibende müssen in der Regel nur rund 20 bis 33 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man allerdings

Wie melde ich mein Gewerbe an?

Das Gewerbe muss man vor Ort anmelden. Dabei kann man entweder einen Termin telefonisch vereinbaren, dieses auf der Seite des Gewerbeamtes erledigen oder man erscheint einfach persönlich vor Ort und versucht sein Glück.

Wenn man vor Ort einfach so erscheint, dann muss man allerdings auch damit rechnen, dass man hier einiges an Zeit verbringen wird, weil der Andrang für Gewerbeanmeldungen recht groß ist. Ein kleiner Tipp: vor allem gegen Mittags und am frühen Morgen ist es am einfachsten, schnell ran zu kommen!

Wo kann ich das Gewerbe anmelden?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund.

Wann öffnet die Gewerbeamt Dortmund?

Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Dortmund?

Vor Ort zahlt man dann die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 33 Euro beträgt. Anschließend muss man einige Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung,
  • ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man noch weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht erteilen, die dann ebenfalls die oben genannten Unterlagen benötigt,
  • Bei bestimmten Rechtsformen ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig,
  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Anschließend erhält man dann ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses mit nach Hause zu nehmen und dort auszufüllen. Es empfiehlt sich allerdings, das man dieses Formular vor Ort ausfüllt, da der Mitarbeiter direkt bei Fragen eingreifen kann. Unter anderem muss man Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Hat man dies erledigt, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie dient dann als Gewerbeschein, welcher aussagt, dass man mit diesem Schein die gewerbliche Tätigkeit bestätigt.

Bis wann muss man das Gewerbe anmelden?

In Deutschland ist es klar geregelt, bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Kann man ein Gewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.

Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?

Um ein kleines Gewerbe anmelden zu können, benötigt man den steuerlichen Erfassungsbogen. Diesen erhält man nur beim Finanzamt. Gewerbetreibende müssen nicht selbst beim Finanzamt erscheinen, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Auf diesem Bogen muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, dass das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und man auch die dementsprechenden Rechte erhält.

Fazit:

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund. Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen.

 

Gewerbeanmeldung Frankfurt

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung in Frankfurt: Haupt- oder Nebengewerbe?

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können. Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Der erste Ansprechpartner, um ein Gewerbe in Frankfurt am Main anmelden zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

Gewerbeamt: Ort oder Termin

Um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können, muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Frankfurt?

Bei der Gewerbeanmeldung selbst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 40€ kostet. Diese bezahlt man ganz unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Außerdem ist es wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Wann benötigt man eine Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste. Um den ganzen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit sein Gewerbe anmelden.

Fazit:

Der erste Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Frankfurt am Main eröffnen zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

 

Kleingewerbe Info

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Eine der wichtigsten und absolut grundlegendsten Fragen ist die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden.

Im Gegensatz zu einem Gewerbetreibenden muss nämlich der Freiberufler kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich beim Finanzamt vorstellig werden, um dort einen steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen.

Zu den Freiberuflern gehören die sogenannten Katalogberufe, wozu klassischerweise Ärzte, Architekten, Anwälte und Journalisten gehören. Erweitert wurde das Ganze aber durch das Feld Katalogähnliche Berufe. Worin sich vielleicht für die Masse eher relevante Jobs finden. Vor allem dann, wenn es in den Bereichen Online Geld verdienen geht. Zu diesen Berufen zählen unter anderem die Fotografen, Designer, Marketingberater oder Schriftsteller. Falls du selbst einen solchen Job ausüben solltest, dann brauchst du kein Gewerbe anzumelden.

Wer muss ein Gewerbe anmelden und wann?

Alle anderen Berufe sind sozusagen dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die häufigste Form der Anmeldung findet als Kleingewerbe statt. Ein Kleingewerbe hat den Vorteil, das dieser nicht kostenintensiv ist und zudem keinen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Ideale Voraussetzungen für die meisten Gründer.

Ein Gewerbe auch nicht anmelden, muss neben dem Freiberufler, auch jemand nicht, der unter die Hobbyregelung fällt. Diese Menschen dürfen mit einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu 410 Euro verdienen, ohne eine Anmeldung durchführen zu müssen. Ansonsten gibt es keine weiteren Ausnahmen.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

Ein Kleingewerbe anmelden sollte man zeitnah wie möglich zum Start der gewerblichen Tätigkeit. Wenn jemand dies nicht tun sollte, können die Ämter ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr aussprechen.

In München ist es sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Das ist eine immense Summe und daher sollte die Anmeldung nicht auf die leichte Schulte genommen werden.

Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, ein Gewerbe  rückwirkend bis zu 60 Wochen anzumelden. Dann muss man allerdings die ganzen Steuern nachzahlen und einen Zinssatz darauf legen, um die ganzen Schulden begleichen zu können. Man sollte dies allerdings so schnell wie möglich nachholen.

Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?

Auf das wie kommen wir gleich zu sprechen. Zunächst beantworten wir die Frage, wo man zunächst ein Gewerbe anmelden kann.

Das Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das einmal recherchiert hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen. Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird.

Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat. Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.

Die Bearbeitungsgebühr

Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird. Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung  ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Die Behörden werden infomiert

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe muss man beim zuständigen Finanzamt sozusagen gründen.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein sehr heikles Thema. Denn viele Gründer beschäftigt die Frage, wann sie denn die Gewerbeanmeldung beantragen müssten. Vor allem spielt hier dabei die Frage eine Rolle, mit welchen Konsequenzen denn man rechnen müsste, wenn man hierbei einen Fehler macht.

Ich möchte dich nicht erschrecken, doch einen finanziellen Schaden kann man durchaus, leider, erleiden.Denn falls man vergisst oder es einfach nicht hinkriegt, rechtzeitig das Gewerbe anzumelden, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Beispielsweise ist es gar in München so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000! Euro ausgesprochen werden.

Eine solche Summe würde für die meisten Gründer den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Doch nun möchte ich dich etwas beruhigen. Eine solch hohe Summe wird nur in den aller aller aller seltensten Fällen verhängt. Zudem hat man die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Monate später anmelden zu können. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Doch für viele Gründer reicht diese Antwort. Es geht hier vielmehr um nur wenige Monate. Dies kann man pauschal nicht leider genau beantworten. Man kann bis zu 410 Euro Umsatz verdienen, bis dahin würde man noch als Hobbygründer gelten und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch lassen die meisten Ämter bei Gewerben, die bereits seit einigen Monaten Gewinne erwirtschaften, und das inoffiziell, das durchgehen, doch darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist. Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist.

Die Bogen ganz bemühsam antworten

Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Was wird nach dem Bogen?

Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Was und für wen ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.

Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Muss ich mein Gewerbe meinem Arbeitgeber melden?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt manche Aussahmen

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Das Kleingewerbe ist vielleicht das idealste Gewerbe für Neugründer überhaupt. Warum? Mit einem Kleingewerbe kann man zunächst sehr viel Geld verdienen. Zwar nicht so viel wie mit einer GmbH, doch das Besondere beim Kleingewerbe ist eben, das man nur sehr wenige Steuern zahlen muss und am Ende so vom Gewinn jede Menge übrig bleibt.

Zudem ist der Verwaltungsaufwand und die Verantwortung bei einem Kleingewerbe nicht so hoch, wie zum Beispiel bei einer GmbH. Für Gründer, die ihre gewerbliche Tätigkeit noch ein wenig austesten möchten, ohne dabei auf die Vollen zu gehen und einen großen finanziellen Berg abzuleisten, eine ideale Alternative.

 

Gewerbe ohne Gewerbeschein

Was ist ein Gewerbe und der Gewerbeschein?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige und langfristige Tätigkeit. Wenn man mit einer Tätigkeit Einnahmen erzielt, ohne dass man dabei im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wenn die Anmeldung erfolgt ist, kriegt man den Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung des Amtes, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ohne den Gewerbeschein ist die Ausübung nicht gestattet. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der möchte auch ein Gewerbe anmelden darf.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Um ein Gewerbeamt anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dafür muss man zunächst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt oder aber auch andere Gemeinden sind für die Anmeldung zuständig. Wenn man nun das Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man eventuell einen Termin machen.

Beim Amt des Gewerbes vor Ort füllt man das Formular zur Anmeldung aus, reicht die notwendigen Unterlagen ein und zahlt die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn dies erledigt ist, kriegt man auch sofort den Gewerbeschein und kann im Grunde auch schon starten.

Kann man ein Gewerbe online anmelden?

In einigen Städten bietet sich auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort, nur dass man es von Zuhause aus erledigt, welches ein großer Vorteil ist.

Durch die Online Anmeldung kann man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden und kann die lästigen Wartezeiten vor Ort vermeiden. Vor allem eignet es sich am besten für die, die hauptberuflich noch tätig sind und nur ein Nebengewerbe anmelden möchten. Als Berufstätiger hat man nicht immer Zeit und kann auch nicht jeder Zeit Urlaub kriegen. Die Bestätigung nach der Online Anmeldung kriegt man zugeschickt und kann auch dann starten.

Welche Unterlagen muss man beim Gewerbeamt einreichen?

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab welche Art von Gewerbe man anmeldet und um welche Rechtsform es sich handelt. In jedem Fall wird diese Unterlagen benötigt:

  • gültige Personalausweis oder Reisepass,
  • bei nicht EU Bürgern ist der gültige Aufenthaltstitel nötig und eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung.
  • Falls man noch minderjährig ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter,
  • Wenn bei der Gründung eine juristische Person mitwirkt, wird die Zustimmung der gesetzlichen Geschäftsführer,
  • Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, kann es sein, dass man Zulassungen vorweisen muss oder aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Dies wird dann beim zuständigen Amt mitgeteilt.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann die Gewerbeanmeldung in Deutschland erfolgt sein muss, ist klar geregelt. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss das Gewerbeamt besucht werden. Da man den Gewerbeschein benötigt, um offiziell der Tätigkeit nachzukommen, ist die Gewerbeanmeldung auch unumgänglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man am besten sein Gewerbe schon vor Beginn anmelden, damit die Anmeldung rechtzeitig getan ist. Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, können einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Neben dem Bußgeld muss man auch nicht gezahlte Steuern nachträglich zahlen. Somit kann die Gewerbeanmeldung sehr teuer werden und diesen Stress sollte man vermeiden.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Gebühren der Gewerbeanmeldung können von Stadt zu Stadt variieren. Genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro, je nach Art des Gewerbes.

Wie sieht der Gewerbeschein aus?

Auf dem Gewerbeschein findet man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe selbst. Zum Gewerbe findet man folgende Angaben:

  • Wer ist der Geschäftsführer und wie viele gibt es?
  • Bezeichnung des Gewerbes
  • Sitz des Gewerbes
  • Von welcher Rechtsform handelt es?
  • Tätigkeit, welche ausgeübt wird
  • Handelt es von einer Haupt- oder Nebentätigkeit
  • Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt

Der Gewerbeschein ist nicht nur für den Gewerbetreibenden selbst, sondern wird auch bei den weiteren Behörden, wo man das Gewerbe anmelden muss vorgelegt.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach dem Gewerbeamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für den Gewerbetreibenden. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer. Vom Finanzamt kriegt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Diesen muss man ausfüllen und sofort zurückschicken. Neben dem Bogen kriegt man auch eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung findet man Fragen zu finanziellen Aspekten des Gewerbes. Hier gibt man an wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Auch kann man in dem Bogen angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Man kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht gekündigt werden. Die IHK unterstützt und überwacht das Gewerbe.

Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man jährliche Kosten tragen, die aber nicht umsonst gezahlt werden. Die IHK bietet dafür dem Unternehmen Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Das Angebot sollte man in Betracht ziehen, um auch das Gewerbe zu erweitern.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese auch bei den entsprechenden Behörden wie bei der Versicherung und Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Rechtformen gibt es?

Bei den Rechtsformen unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören zum Beispiel Einzelunternehmer und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Anmeldung beginnt ganz einfach beim Gewerbeamt.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Anmeldung etwas aufwendiger. Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine GmbH. Eine Kapitalgesellschaft hat eine beschränkte Haftung. Das heißt, dass man als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem Privatvermögen haften. Dadurch zeichnet es sich aus. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser muss vom Notar beurkundet werden und die Eintragung im Handelsregister ist verpflichtend. Erst danach kann man das Gewerbeamt ausfindig machen.

Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich erkundigen, welche sich finanziell am Besten lohnen würde am Anfang.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wer beim Finanzamt die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt keine Umsatzsteuer. Diese Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützten und ihn in den ersten Jahren entlasten. Jeder darf diese Regelung in Anspruch nehmen, ob Gewerbetreibender oder nicht. Damit man aber keine Umsatzsteuer zahlt, muss man Voraussetzungen erfüllen.

Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt. Das heißt, wenn bereits im ersten Jahr die Umsatzgrenze überschritten wird, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Wer braucht keinen Gewerbeschein?

Es gibt einige Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Dazu zählen Freiberufler und Personen, die in der Urproduktion tätig sind. Freiberufler sind in § 18 des EstG klar geregelt und können von den Gewerbetreibenden abgegrenzt werden. Sie werden abgegrenzt, weil sie von der Gewerbeanmeldung befreit sind.

Als Freiberufler ist man in der Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs, weil es bei ihnen nicht von einer Massenproduktion handelt. Eher im Gegenteil die Leistung, die sie anbieten, ist auf den Wunsch des Kunden angepasst. Allgemein lässt sich sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt. Als Freiberufler meldet man sich beim Finanzamt an. Zu der Urproduktion gehören Land- und Forstwirtschaftler, Wein- und Gartenbau, Tierzucht und Fischerei.

Gibt es eine Gültigkeit für den Gewerbeschein?

Eine Dauer für den Gewerbeschein als solches gibt es nicht. Er ist dauerhaft gültig. Wenn das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, muss diese abgemeldet werden.

Ein Gewerbe als Nebentätigkeit

Wenn man zuerst klein beginnen möchte und nicht direkt den Job kündigen will, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Dies kreuzt man dann im Formular zur Gewerbeanmeldung an. Wenn man zunächst nebengewerblich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten. Im Nachhinein kann man die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Bei der Nebentätigkeit muss man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.

Fazit

Wann in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht ist klar geregelt. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss diese sofort beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist unvermeidbar. Es gibt Ausnahmen, bei denen kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dazu zählen Freiberufler und Menschen, die in der Urproduktion tätig sind.

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

Wo man die Kleingewerbe Anmeldung erledigen kann?

Wo muss man die Gewerbeanmeldung vornehmen?


Die Gewerbeanmeldung ist für viele Gründer etwas ganz besonderes, denn sie bedeutet immer das Eintreten in eine vollkommen neue Welt. Die Welt der Unternehmer und Selbstständigen.

Wer in diese Welt ebenfalls eintauchen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Dort muss man dann zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro beträgt. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem kann es sein, dass sich die Gebühren in den jeweiligen Städten unterscheiden können. Außerdem ist es wichtig, das man einige Unterlagen dabei hat. Unter anderem folgende:

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • Minderjährige benötigen zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man in der Regel ein Gewerbeformular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen sollte. Auch hat man in einigen Gewerbeämtern die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause zu nehmen und dieses dann von Zuhause aus auszufüllen, doch es empfiehlt sich, vor allem dann, wenn man selbst noch ein Anfänger in dem Gründen ist, einen erfahrenen Mitarbeiter fragen zu können.

Hat man das Formular schließlich ausgefüllt, wird dieses unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Die Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein. Dieser Schein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Jedoch reicht sie alleine nicht aus, um mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften. Dafür muss man noch den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten und diesen ausgefüllt zurückschicken.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Auf der Seite GewerbeAnmeldung.com ist unser größtes Bestreben, Gründern vor ihrer Anmeldung bei allen Lagen behilflich zu sein. Für viele klingt eine Gewerbeanmeldung wie ein Mysterium, das man nie entziffern kann. Dort ein Formular, wo anders einen Bogen zur steuerlichen Erfassung, dann gibt es da noch die unzähligen Steuern und ehe man sich versieht, hat man gar keine Lust mehr Selbstständig zu sein. Man nimmt an, immer nur selbst und ständig zu arbeiten. Doch so schlimm ist es gar nicht. Und wenn man das Ganze System hinter der Anmeldung einmal verstanden hat, dann ist dies sogar etwas sehr einfaches.

Wenn man nun das Gewerbe angemeldet hat, erhaltet man noch währenddessen ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause zu nehmen, auszufüllen und wieder zurückzubringen, zumindest bei einigen Ämtern. Es empfiehlt sich allerdings vielmehr, wenn man das Ausfüllen direkt vor Ort erledigt, falls sich einige Fragen ergeben sollten, dann kann man noch den Beamten vor Ort fragen. Doch damit du dich bereits vorbereiten und es eben nicht zu so einer Situation kommen muss, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?

Das entmystifizieren geht weiter! Der genaue Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen ist ganz leicht erklärt. Es gibt nämlich keinen! Wenn man die Gewerbeanmeldung vornimmt, dann gibt es nur ein Formular, welches man ausfüllen kann.

Fälschlicherweise wird immer wieder angenommen, das Kleingewerbe ein eigenes Formular besitzen. Doch krasser Spoiler: man kann die Kleingewerbe Anmeldung gar nicht beim Amt des Gewerbes machen! Flash Flash Flash!!! Die Bombe ist geplatzt. Lass dir Zeit lieber Leser, denn erst einmal muss diese Info verdaut werden. Denn gleich kommt direkt auch die zweite Enthüllung…. man muss eine Anmeldung beim Finanzamt beantragen…. damit man ein Kleingewerbe anmelden kann. Genau. Die Rechtsform „Kleingewerbe“ kann man nämlich gar nicht ankreuzen, dieses gibt es gar nicht.

Mit einem Kleingewerbe werden Gewerbetreibende beschreiben, die die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben. Um dies beanspruchen zu können, muss man dies beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen. Man nimmt daher immer Mal wieder an, dass auch dieser Fragebogen sozusagen eine Art Gewerbeschein, doch das ist sie nicht. Merke daher: Kleingewerbe anmelden nur beim Amt der Finanzen.

Sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Im Abschnitt Vor- und Nachteile haben wir darüber gesprochen, dass ein Kleingewerbe bei Kunden nicht wirklich diesen Wow Effekt auslöst. Dies könnte sich ändern, wenn man das Kleingewerbe beim Handelsregister eintragen lassen würde. Das muss man auch gar nicht tun, dennoch gibt es vereinzelnd Unternehmer, die sich darüber Gedanken machen, vielleicht doch diesen Schritt zu gehen.

Zunächst einmal musst du wissen, das du als klein Gewerbe nicht dazu verpflichtet bist, im Handelsregister zu sein. Dennoch gibt es die Option, sich dennoch eintragen zu lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie wir aber mittlerweile wissen, hat jede Medaille zwei Seiten, und somit auch eine, die negativ behaftet ist. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wann meldet sich das Finanzamt?

Da du nach der Frage Kleingewerbe anmelden gesucht hast, überspringen wir kurzerhand den Prozess beim Amt des Gewerbes und kommen direkt zum Finanzamt, der für dich wichtigere Teil, wenn es um das Kleingewerbe geht.

Das Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt, informiert die weiteren Behörden, dass du die Gewerbeanmeldung durchgeführt hast, zu diesen Behörden gehören unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaft. In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen selbst zum Finanzamt gehen und dort vorstellig werden. Auch Gewerbetreibende können selbst aktiv werden, wenn innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erfolgt. Eine kurze Nachfrage per Telefon würde hierbei bereits ausreichen.

Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Noch immer nicht den Spoiler verdauen können..? Verständlich.. Doch die Kleinunternehmerregelung wartet bereits darauf, erklärt zu werden. Des Öfteren wird vom Volk moniert, das wir zu viele Steuern zahlen. Zu weiten Teilen stimmt das auch, doch genau diese Kleinunternehmerregelung gibt einem Gewerbetreibenden die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese Bedingungen sehen wie folgt aus: man muss mit dem Kleingewerbe versuchen, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen. Da wir gerade bei diesen ganzen Spoilern sind, da gibt es nämlich noch etwas, was ich vorneherein sagen muss: man kann mit einem Gewerbe bis zu 24.500 Euro im Jahr verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Boom! Die nächste Bombe ist geplatzt! Überrascht? Lies schnell den nächsten Abschnitt!

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere auch eine Mitgliedschaft einzugehen, die man eigentlich gar nicht möchte. Allerdings muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen. Freiberufler sind von der Pflicht der Mitgliedschaft befreit.

Kleingewerbe zahlen eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.

Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Ein Kleingewerbe anmelden und Unsummen an Geld verdienen? Das ist wahrlich nicht der erste Gedanke, den man hat, wenn man an ein solches Gewerbe denkt. Und auch wird man mit einem solchen Gewerbe sicherlich kein Millionär über Nacht. Dennoch sind die erreichbaren Summen enorm und ein sattes Gehalt wartet auf einen. Die Summe ist nämlich so hoch, dass diese bei den meisten das Gehalt beim Job bei weitem übertreffen könnte.

Gespannt? Ich möchte dich auch nicht weiter auf die Folter spannen, hier kommt die Auflösung: mit einem kleinem Gewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz im Jahr bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Zahl, die bei dem ein oder anderen sicherlich für einen offenen Mund sorgen wird. Auch sollte man berücksichtigen, dass diese Summe auf das eigentliche Gehalt noch drauf gerechnet wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.

An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Bei diesen unzähligen Vorteilen und Mythen ist die Frage durchaus berechtigt. Da kann man irgendwo Gewerbesteuern einsparen, Umsatzsteuer kann sogar komplett entfallen – was will man mehr? Natürlich ist es dann selbstverständlich, das Leute annehmen, das man, nachdem man das Kleingewerbe anmelden hat lassen, man danach auch steuerfrei damit durchkommt. Doch ganz so einfach ist es leider dann doch nicht. Denn auch wenn man einiges an Steuern sparen kann, gänzlich diese loswerden kann man diese nämlich nicht. Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an.

Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.

Fazit:

Das Kleingewerbe ist vor allem für Gründer, die noch keinen genauen Plan von Umsätzen und der Zukunft haben, ideal, um sich erst einmal an den Markt zu gewöhnen. Dabei ist der Verwaltungsaufwand sehr gering und auch die Steuern, die man bezahlen müsste, sind auf einem geringen Niveau.

 

Das eigene Kleingewerbe gründen

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann. Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder Termin

Man muss dan schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Auch gibt es mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung.

Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung.

Kann man auch Online Gewerbeanmeldung anmelden?

Noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.

Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch paar Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Schritt für Schritt zum Kleingewerbe gründen

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.

Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung,

innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist.

Kleingewerbe gründen: steuerlichen Erfassungsbogen

Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet.

Kleingewerbe gründen: Kleinunternehmerregelung

Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Kleingewerbe gründen: die gewerbliche Tätigkeit

Man muss angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Grundsätzlich gibt es eine feste Zeitspanne, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

Diese Frist sollte man nicht verstreichen lassen, denn die Konsequenzen können verheerend sein. Denn man muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und weit mehr rechnen.

Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Keine Bange, man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.

Dann müsste man allerdings auch die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Außerdem rechnet man auf diese Steuern dann noch eine vorher festgelegte Zinssumme drauf, die man ebenfalls bezahlen müsste.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Warum gibt die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.

Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Ein Kleingewerbe gründen und dann im Handelsregister eintragen lassen?

Zwar nicht üblich, dennoch kann es sich für einige Kleingewerbe lohnen, diesen Schritt zu gehen. Ein Kleingewerbe beispielsweise löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Wow-Effekt aus, den Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben.

Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein.

Ist es verpflichtet ein Kleingewerbe im Handelsregister eingetragen zu werden?

Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Was wird wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist?

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende können selber entscheiden

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ein Gewerbe gründen bedeutet gleichzeitig auch, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und es gibt keine Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.

Mitgliedschaft: IHK

Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten. Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen.

Mitgliedschaft: andere Kosten

Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.

Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Kann ein Kleingewerbe ohne Gewerbesteuer zahlen Gewinn erwirtschaften?

Man darf in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.

Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.

Haupt- oder Nebengewerbe: Was wird die Krankenversicherung?

Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK.

Ist für die Kleingewerbe die Mitgliedschaft verpflichtet?

Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Die Kleinunternehmer muss informieren

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

  • Man muss dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
  • Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
  • Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Ein eigenes Kleingewerbe zu gründen macht für viele Gründer sinn. Ein Kleingewerbe ist sehr günstig im Unterhalt, als Gründer trägt man nur geringe Verantwortung, der Verwaltungsaufwand ist eher gering und die erreichen Magen sind extrem hoch. Ideale Voraussetzungen für den Start in die Selbstständigkeit!

 

So muss man ein Kleingewerbe anmelden!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt.

Erste Schritt zu Gewerbe anmelden

Man muss das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen. Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann. Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.

Ablauf eine Gewerbeanmeldung

Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem muss man einige Dokumente vorweisen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor. Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein. Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.

Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften. Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste. Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.

Wer kann die Gewerbeanmeldung nicht vornehmen ?

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Was wird wenn ich die Anmeldung nicht vornimmt?

Es kann ein saftiges Bußgeld drohen. Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler. Diese werden unterteilt in die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufe. Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie

  • Ärzte,
  • Ingenieure und
  • Anwälte

Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden. Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu. Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie:

  • Schriftsteller,
  • Fotografen,
  • Journalisten oder
  • Künstler

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit. Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.

Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?

Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt. Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.

Kleingewerbe Anmeldung: gewerbliche Tätigkeit

Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen. Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbe: Umsatzsteuervoranmeldungen

Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften. Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Muss ich die Regelung sofort ziehen?

Ja. Eis st wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.

Kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden?

Nein. Zumindest nicht im direkten Wege. Man kann zwar ein Gewerbe anmelden. Beim Kleingewerbe jedoch muss man beim Amt der Finanzen vorstellig werden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies kann man allerdings nicht online machen. Daher kann man online kein Kleingewerbe anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert. Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten.

Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

IHK- Gibt es Gebühre?

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Kleingewerbe: Krankenkasse

Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss.

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer. Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen.

So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte. Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle gesetzlich verpflichtend, auch für Kleingewerbetreibende (Ausgenommen von dieser Zwangsmitgliedschaft sind Freiberufler). Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien. Nicht nur deshalb wird immer wieder Kritik an der IHK laut. Viele sehen keinen großen Nutzen im Gegensatz zu den jährlichen Gebühren.

IHK: Weiterbildungskurse

Die IHK bietet einige Weiterbildungskurse an und versucht die regionale Wirtschaft zu fördern, doch die Erfolgsaussichten sehen nicht gerade rosig aus.

Wie denn nun auch sei, so sehen die Gebühren aus: Kleingewerbetreibende müssen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr bezahlen. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaften sollte, dann muss man keine Gebühr für dieses Jahr begleichen.

IHK: Beitragsrechnung

Dann gibt es noch eine weitere Sache an der IHK, die sehr viele Unternehmer stört.. die IHK Beitragsrechnung. Vor allem im ersten Jahr sehr schmerzhaft, kann es sein, dass man eine Rechnung erhält, die es in sich hat. Dann können geplante Koorperationen und Neuanschaffungen fürs erste ad acta gelegt werden.

Doch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, indem du die IHK Gebührenberatung nutzt. Bei der Beratung überprüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum reduziert werden können. In einigen Fällen kann es sein, dass man sogar gar nichts oder nur wenig zahlen muss.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

Ob man dem Arbeitgeber von der Kleingewerbe Anmeldung etwas erzählen sollte, ist jedem selbst überlassen. Eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Kein Gesetz in Deutschland veranlasst einen Gewerbetreibenden dazu, sich seinem Chef gegenüber zu offenbaren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden muss man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Dies tut man, indem man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dieser ist die Voraussetzung dafür, das man als Kleingewerbe gilt und viele Vorteile als Unternehmer genießen kann.

 

Kleinunternehmer – richtig erklärt!

Was macht ein Kleinunternehmer?


Jeder Gründer hat schon Mal was von einem Kleinunternehmen gehört, von dem Begriff Kleingewerbe oder auch über Freiberufler. Doch was macht nun den Kleinunternehmer aus? Kleinunternehmer können sowohl Gründer eines Gewerbes sein, als auch Freiberufler. Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man eben diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen.

Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr dürfen Kleinunternehmer verdienen ohne auf ihren Rechnungen eine Umsatzsteuer angeben zu müssen.

Das hat unweigerlich den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt.

Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste für einen günstigeren Preis anbieten als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das Angebot eher anzunehmen. Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können.

Von wo stammt das Begriff Kleingewerbe?

Der Begriff Kleingewerbe wiederum stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.

Wie lange können Kleingewerbetreibende als Kleinunternehmer sein?

Sie können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten. Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten.

Müssen Kleinunternehme immer Besitzer eines Gewerbes sein?

Sie  müssen Kleinunternehmer nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln.

Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer. Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.

Wer gilt als Freiberufler?

Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,

Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt. Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer nun ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Dann muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt.

Nachdem auch dies geklärt worden und man an dem Tag der Gewerbeanmeldung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde ändern. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform. Außerdem muss man noch einige Dokumente vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszbug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits an dieser Stelle weiß, dass er ein Kleingewerbe anmelden möchte, der sollte sofort das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen.

Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?

Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München werden gar Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Das würde für die meisten Leute der absolute finanzielle Ruin bedeuten. Aufgrund einer solchen Lappalie zu solchen Engpässen gezwungen sein, so sollte es niemals sein.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man hat auch die Möglichkeit das Gewerbe noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auch käme auf die Steuern ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Auch kann es sein, dass die Ämter weiterhin Bußgelder verteilen. Zwar lassen sie bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Da die meisten Leser auf der Seite noch vor der Anmeldung stehen, nehmen wir in unserem Beispiel für die Kosten auch die Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt mit rein. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem müssen Kleinunternehmer, die hauptberuflich agieren, die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die monatliche Gebühr fängt ab 200 Euro an und kann weiter ansteigen, je nachdem, wie die eigenen Einnahmen aussehen. Hochgerechnet auf das Jahr also wären dies ca. 2400 Euro. Das gute hierbei ist, am Ende des Jahres, wenn man die Steuererklärung macht, kann man die Ausgaben für Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben und somit bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen. Das ist eine riesen Summe.

Was für Kosten habe ich als Kleinunternehmer?

Kosten, die man bei einem Kleingewerbe hat, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK auftreten. Klein Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Das wären somit auch alle Kosten, die man als Kleinunternehmer eines Gewerbes abdecken müsste. Natürlich können weitere Kosten auftreten, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter beschäftigt, Räumlichkeiten mietet, Partnerschaften eingeht, Patente anmeldet oder Neuanschaffungen tätigt. Diese Kosten sind allerdings sehr individuell und unterscheiden sich von Kleinunternehmer zu Kleinunternehmer.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen bei einem Kleingewerbe sind immens. Auch wenn es viele nicht vermuten würden, dürften die erreichbaren Einnahmen beim Kleingewerbe so hoch sein, dass sie die aktuelle Haupteinnahmequelle der meisten Leser übertreffen dürfte. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften, pro Jahr.

Eine immense Summe. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch noch die Umsatzsteuer ausweisen muss, Gewerbesteuern zahlt und auch die Einkommensteuer drauf kommt. Ebenfalls muss man diese Summen auch erst einmal verdienen. Doch trotz all dem zeigt uns das Kleingewerbe sehr wohl auf, welches Potenzial es besitzt.

Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?

Gewerbetreibende müssen sich nicht ans Finanzamt wenden, denn die erfolgt automatisch. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis Kleinunternehmer Post vom Amt der Finanzen erhalten. Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts eingetroffen sein sollte, dann erst kann man einmal nachfragen, was denn nun Sache ist.

Freiberufliche Kleinunternehmer hingegen müssen das zuständige Amt der Finanzen selbst aufsuchen und von dort den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Alle Kleinunternehmer erhalten den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man diesen einmal in den Händen hält, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Daher ist es wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.

Insbesondere zwei Felder sind hierbei sehr wichtig: das, wo man die Kleinunternehmerregelung beanspruchen muss, und das, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreiben muss. Hat man den Bogen dann endlich ausgefüllt und abgeschickt, kann man endlich damit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleinunternehmer erhalten in der Regel keine Steuernummer. Auf Rechnungen gibt man die private Nummer an, die jeder Gründer seit der Geburt erhält.

Fazit:

Derjenige der Kleinunternehmer ist, kann sowohl ein Gewerbe besitzen, als auch eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Kleingewerbe hingegen sind lediglich nur Gewerbetreibende, auch wenn die Kleinunternehmer sind.