Ein kleines Unternehmen richtig anmelden

Wo muss ich mich als Kleinunternehmer anmelden?


Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du beim Gewerbeamt deiner zuständigen Stadt vorstellig werden. Mittlerweile bieten auch viele Städte den Service der Online Anmeldung an. Recherchiere im Internet, ob dies in deiner Stadt möglich ist.

Beispielsweise kannst du in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, in Bayern, Hamburg oder auch in Berlin deine Anmeldung online abschließen. Das hat den einfachen Vorteil, dass du zum einen keine langen Wartezeiten mehr und du dein Gewerbe zu jederzeit eröffnen kannst, weil die Öffnungszeiten dich nicht daran hindern.

Sofern dir nur die Option bleibt, persönlich vor Ort zu erscheinen, ist dies auch nicht weiter tragisch, denn die Anmeldung dauert maximal nur eine halbe Stunde. Bei der Kleingewerbe Anmeldung musst du einige Dokumente bei dir haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,
  • eine Meldebescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel

Dann gibt es noch einige Genehmigungspflichtige Gewerbe, bei denen du noch weitere Dokumente einreichen musst. Sofern du beispielsweise im Sicherheitsgewerbe tätig sein möchtest, benötigst du außerdem noch ein polizeiliches Führungszeugnis. Falls du ein Gewerbe in der Gastronomie eröffnen willst, benötigst du noch ein Gesundheitsamt.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn du das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. Dieser berechtigt dich allerdings noch nicht, dein Gewerbe offiziell zu betreiben. Dies geschieht erst beim Finanzamt bzw. wenn das Gewerbeamt die Informationen dem Finanzamt weiterleitet. Dies dauert in der Regel mehrere Tage bis zu wenige Wochen.

Das Finanzamt schickt dir eine Steuernummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei einem klein Gewerbe darf man auch seine eigene Steuernummer verwenden, doch dies ist abhängig vom Finanzamt.

Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist es wichtig, dass du alles korrekt angibst, sowohl deine Tätigkeit, als auch das, was du denkst, im Laufe des Jahres verdienen zu können. Das Finanzamt überprüft nämlich genau, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deinem Gewerbe handelt. Deshalb solltest du auch deine unternehmerischen Tätigkeiten nicht zu eng fassen.

Wann muss ich ein Kleinunternehmen anmelden?

Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wann man in Deutschland genau dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist ebenfalls klar geregelt.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen im Jahr mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbepflichtig zu werden. Auch müssen Freiberufler nicht den Gang zum Gewerbeamt machen. Diese müssen lediglich die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Alle anderen sind dazu verpflichtet.

Was wird wen man die Gewerbe nicht anmeldet?

Falls man nicht anmeldet, dann muss man mit einem Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München beispielsweise können in den aller schlimmsten Fällen ein Bußgeld verhängt werden, in Höhe von rund 50.000 Euro. Dies würde für die meisten Leute den finanziellen Kollaps bedeuten. Zwar ist das nicht so häufig der Fall, dennoch sollte dieses Beispiel einem verdeutlichen, dass mit der Gewerbeanmeldung nicht zu spaßen sein sollte.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde das Finanzamt dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.

Kleinunternehmen anmelden – welche Kosten fallen an?

Kleinunternehmen haben den Vorteil, dass diese nicht nur einen geringeren bürokratischen Verwaltungsaufwand erfordern, sondern auch noch nur wenig Kapital benötigen. Die Kosten für einen Kleinunternehmer sind sehr moderat und überschaubar. Zunächst gibt es die Kosten für den Gewerbeschein.

Von Stadt zu Stadt können sich die Beträge jeweils ändern, dennoch pendeln sich die Kosten zwischen 20 und 60 Euro ein. Sofern du weitere Unterlagen mitbringen musst, musst du weitere Kosten in deine Rechnung nehmen. Z.B muss ein polizeiliches Führungszeugnis erst beantragt werden, welches rund 13 Euro kostet. Auch das Gesundheitszeugnis muss kostenpflichtig für rund 20 Euro erworben werden.

Für Handwerker, die eine Handwerkskarte benötigen fallen Kosten in Höhe von rund 80-100 Euro an. Mehrkosten wirst du bei der Gewerbeanmeldung nicht haben. Nachdem du den Steuerlichenerfassungsbogen ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt hast, kannst du deine gewerbliche Tätigkeit beginnen.

Dann erfolgt die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Sofern du einem Betrag von 5200 Euro bleibst, zahlst du keine Gebühren. Allerdings kann die IHK für dich auch einen Vorteil bringen, in dem du die unzähligen Angebote dieser nutzt.

Auch musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sofern du allerdings keine Mitarbeiter hast und keine Versicherungen zahlen musst, bleibt dies für dich ohne Kosten.

Als Kleinunternehmen darfst du bis zu 22 000 Euro Umsatz Steuerfrei verdienen. Es kann jedoch vereinzelnd immer wieder vorkommen, dass du von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst.

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Wer ist Gewerbetreibender und wer Freiberufler?

Wir haben jetzt eine ganze Menge über die Anmeldung beim Gewerbeamt gesprochen, dabei aber bisher eine Personengruppe nicht erwähnt, die diesen Schritt gar nicht gehen muss. Die Rede ist von den Freiberuflern.

Diese üben freie Berufe aus und müssen, da kein Gewerbe vorhanden ist, auch keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings müssen sich diese Leute beim Finanzamt anmelden und erhalten dort ihre Steuernummer.

Ein weiterer Vorteil der Freiberufler ist, dass diese nicht bei der IHK meldepflichtig sind und demnach auch keine Kammerbeiträge leisten müssen. In wenigen Fällen kann es dennoch sein, dass sie sich je nach Beruf bei berufsständischen Kammern anmelden müssen. Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet bzw. diese werden dort als solche gelistet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Patentanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Architekten,
  • beratende Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten

Es gibt da noch eine ganze Menge anderer Berufe, die nicht alle hier erwähnt werden können, da dies den Umfang des Textes sprengen würde. Allerdings findest du im Netz eine Liste mit den entsprechenden Berufen. Als Freiberufler musst du sowohl die Einkommensteuer, als auch die Umsatzsteuer zahlen.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Von der Kleinunternehmerregelung kann nur derjenige Gebrauch machen, wer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr bzw. im Vorjahr oder im darauf folgendem Jahr Maximal 50.000 Euro im Jahr nach der Gründung bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet.

Bleibst du danach dauerhaft unter 22 000 Euro Umsatz, kannst du auch bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, sofern du das möchtest. Sobald dein Umsatz erstmals zwischen 22000 und 50.000 beträgt, gilt für das folgende Jahr die Regel nicht mehr und du giltst dann als Einzelunternehmer.

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?

Kleingewerbetreibende müssen damit Leben, dass ihr kleines Unternehmen nicht so viel Gewinn pro Jahr verspricht. Die gewerbliche Tätigkeit kann noch so lukrativ sein, mit einem Kleingewerbe kann man gar nicht so viel verdienen.. Stimmt das denn auch? Nein, nicht wirklich.

Der Name eines solchen Gewerbes lautet zwar klein, der erreichbare Gewinn und der Umsatz sind hingegen alles andere als klein. Dies dürfte sogar die eigentliche Haupteinnahmequelle von vielen Leuten übertreffen.

Man kann mit einem kleinen Gewerbe nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Dies ist eine unfassbar hohe Summe. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abgeben muss. Darunter die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Jedoch kann man mit etwas Geschickt zwei der drei Steuern umgehen.. wie? Im nächsten Abschnitt geht es weiter!

Kleinunternehmer geworden – dem Arbeitgeber bescheid geben?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dich dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber im Falle einer Anmeldung beim Ordnungsamt bescheid zu geben. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn es der Vertragsinhalt so vor sieht. Daher ist es wichtig erst einmal zu überprüfen, wie eigene vertragliche Situation denn aussieht. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem auch Beamte und Berufssoldaten.

Ein Ermächtigungsgrund würde nur dann deinem Arbeitgeber zustehen, wenn dein Nebengewerbe in Konkurrenz zu seinem steht oder ein anderer Interessenkonflikt vorliegt. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch interpretieren könnte, wenn du ihn nicht von der Anmeldung erzählst. Schätze daher deine Situation gut ein.

Fazit:

Nachdem man das Unternehmen beim Amt des Gewerbes angemeldet hat, wird das Finanzamt informiert. Dieses meldet sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung stattfinden sollte, dann erst sollte man selbst beim Amt des Gewerbes vorstellig werden.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den steuerlichen Erfassungsbogen, sowie die Steuernummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang, daher ist es sehr wichtig, dass man diesen mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausfüllt. Unter anderem muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe beanspruchen. Durch das beanspruchen der Regelung meldet man so das Kleingewerbe an.

 

Wie man als Kleinunternehmer die Gewerbeanmeldung beantragt?

Wann muss man als Kleinunternehmer ein klein Gewerbe anmelden?


Ein Unternehmen, unabhängig von der Form des Gewerbes, muss sofort angemeldet werden. Da gibt es auch keine großen Ausnahmen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der die Anmeldung für ein Gewerbe beantragen möchte, dies auch tun kann.

Allerdings muss man sich auch den Regeln beugen und die Pflicht der rechtzeitigen Anmeldung auch befolgen. Das bedeutet, dass sofern eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt ausgeführt wird, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erzielen, man sich beim Gewerbeamt anmelden muss. Dies muss zeitnah oder kurz vor der gewerblichen Tätigkeit geschehen.

Ansonsten kann es passieren, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und weitaus mehr zahlen muss. Beispielsweise ist es in München so, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kassieren kann. Nur aufgrund der Tatsache, dass das Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet worden ist. Das ist für keinen Unternehmer eine schöne Sache und kann bei manchen die Existenz bedrohen.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Zwar kann es dennoch sein, dass man ein Bußgeld erhält, doch bei einem eher kleinerem Umsatz drücken die meisten Ämter ein Auge zu und verhängen keine Strafen. Allein darauf sollte man allerdings nicht vertrauen.

Zusätzlich zum Versäumnis der Anmeldung kommt noch hinzu, dass die ausgefallenen Steuern nachgezahlt werden müssen, mit einem zusätzlichen Zinssatz. Um diese ganzen Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, das Gewerbe so schnell wie möglich zu eröffnen.

Wo muss man ein kleines Unternehmen eröffnen?

Ein Gewerbe eröffnen muss man beim Amt des Gewerbes. Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten darf man das Gebäude nicht betreten. Bei anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Nachdem man ins Büro gebeten wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was brauche ich als Kleinunternehmer für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Dort müssen Angaben zum Kleinunternehmer und zum Kleingewerbe gemacht werden. Unter anderem wird hier die gefragt, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Das sind zusätzliche Kosten, die einen belasten können. Daher ist es ratsam, in der Regel mit einem Nebengewerbe zu starten. Für die meisten ist dies ohnehin der Fall, sofern man ein Hauptjob hat. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält der Kleinunternehmer die Kopie, welche dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es dem Kleinunternehmer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde. Vom Finanzamt erhält man zum einen die Umsatzsteuer Identifikationsnummer, sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei diesem Fragebogen muss man unter anderem die Frage klären, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man diese Option nicht ziehen möchte, dann darf man die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen.

Für Kleinunternehmer wäre es ratsam, vorerst diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleinunternehmer endlich durchstarten und Gewinne einfahren.

Kann man ein Kleingewerbe auch online eröffnen?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Anmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen. Dafür muss man allerdings folgende Voraussetzung erfüllen: im ersten Jahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro liegen und im zweiten nicht über 50.000 Euro.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Jahr einen Umsatz von 24.000 Euro hat, dann muss man zwar auch keine Gewerbesteuer zahlen, weil man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften darf, die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung ist damit allerdings nicht erfüllt. Daher müsste man versuchen, im kommenden Jahr wieder unter 22.000 Euro Umsatz zu kommen, damit die Regelung greift.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das eröffnen eines Gewerbes ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.

Zunächst kommen die Kosten bei der Eröffnung des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.

Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Geschäftsjahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent eintragen lassen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Gewerbe gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt.

Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen. Dann gibt es allerdings noch eine unschöne Sache, die was mit Rechnungen zu tun hat.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Kleinunternehmer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

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Bis wann muss man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir leben in Deutschland. In einem der Länder, wo es nicht nur sehr viele Regeln gibt, sondern für die Missachtung dieser Regeln man auch noch drastische Maßnahmen erwarten darf.

Es ist für Gründer eines der größten Albträume, aufgrund irgendwelcher Kleinigkeiten Unsummen an Geld zu verdienen. Dazu gehört eben auch, den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu erwischen. Wer bereits jetzt schon weiß, das er die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte keine unnötige Zeit mehr verschwinden und die Anmeldung sofort beantragen.

Ansonsten drohen, sofern man die Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen hat, eine enorme finanzielle Strafe. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.

Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.

Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat nämlich die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.

Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Gewerbe anmelden, indem man das Gewerbeamt in der Stadt aufsucht: Check! Bearbeitungsgebühr bezahlen: Check!

Erforderliche Dokumente wie einen Personalausweis oder ein polizeiliches Führungszeugnis dabei haben: Check!

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, den Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und zurückschicken: Check!

Wenn alles in der Reihenfolge so passt, dann hast du die Gewerbeanmeldung erfolgreich gemeistert. Gratulation!

 

Selbstständig ohne Gewerbeschein

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Kleinunternehmer Regelung anmelden – Voraussetzung und Steuererklärung

Du bist heiß darauf dein Gewerbe anzumelden und als Kleinunternehmer voll durchzustarten. Sind wir Mal ehrlich, unabhängig davon, welchen Umsatz man erzielt, welche Form das Gewerbe am Ende auch haben wird, dieses wird in den Augen anderer immer als Unternehmen wahrgenommen.

Das ist auch gut so. Als Land der Dichter und Denker gehören wir zu den Pionieren. Unser Land steht für Technologie und Fortschritt. Unsere Unternehmen garantieren uns diesen Fortschritt. Vielleicht in Zukunft ja auch du. Um durchstarten zu können, benötigen wir auch ein gewisses Startkapital. Nicht bei allen Geschäftsmodellen, doch bei den meisten.

Das weiß auch der Staat. Daher gibt es auch die Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer, die erst am Anfang ihrer Karriere stehen. Durch diese Regelung kann man einiges an Geld sparen, da dann die Gewerbesteuer weg fällt. Was die genauen Voraussetzungen dafür sind, wirst du im Laufe des Textes erfahren. Sei daher gespannt.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Um die Kleinunternehmerregelung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, benötigt man erst einmal ein Gewerbe. Ein Gewerbe kann man im Gewerbeamt eröffnen. In einigen Städten kann man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handelskammer tätigen.

Es kann sein, vor allem in Großstädten, das es mehrere Ämter gibt. Daher wäre es ratsam erst einmal herauszufinden, welches Amt denn für einen zuständig ist. In manchen Gewerbeämtern kann man ohne Termin vor Ort erscheinen, dann hat man allerdings eine kleine Wartezeit vor sich.

Bei anderen geht dies nur mit Terminen, die aber erst in ein oder zwei Wochen realisierbar sind. Beim Gewerbeamt nun angekommen, zahlt man erst einmal eine Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein, den man am Ende der Sitzung erhält. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man als Kleinunternehmer für die Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Ausländer einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. Diese kosten ebenfalls einen Betrag, der sich von Stadt zu Stadt ändern kann. Die Kosten bleiben allerdings moderat.
  • Als Minderjähriger braucht man eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Man erhält im Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dort müssen einige Angaben zum Kleinunternehmer und seinem Gewerbe gemacht werden. Unter anderem auch, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebengewerbe gegründet wird. Beides hätte seine Vor- und Nachteile.

Doch eins sei bereits vorne hinweg gesagt, das man bei einem Hauptgewerbe die Krankenkasse selbst bezahlen muss. Für den ein oder anderen Kleinunternehmer kann dies sehr ärgerlich sein, weil Kosten für Neuanschaffungen dadurch erschwert werden.

Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und eine Kopie erstellt. Diese Kopie erhält man dann selbst und fungiert von nun an als Gewerbeschein.

Fälschlicherweise wird angenommen, das dieser Gewerbeschein bereits ausreicht, um mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dem ist nicht so. Das kann erst dann, wenn man vom Finanzamt die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Wer ist verpflichtet ein Gewerbe anmelden zu müssen?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Diese Berufsgruppen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und sich auch beim Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Wann muss man als Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig vom Gewerbe, bist du verpflichtet, dieses sofort anzumelden. Für all diejenigen, die bereits einer gewerblichen Tätigkeit als Kleinunternehmer nachgehen, aber gänzlich vergessen haben dafür ein Gewerbe zu eröffnen, denen sei gesagt, ins Gefängnis kommt ihr nicht!

Aber im ernst: für Leute die das Gewerbe noch nicht angemeldet haben, gilt, dass dies sofort nachgeholt werden muss. Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend noch eröffnen und hat dafür bis zu 60 Monate Zeit.

Das Problem hierbei könnte sein, das man dann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr Zahlen muss. Zwar lassen Ämter vor allem bei Kleinunternehmern und bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung in Angriff nehmen.

Was muss ich als Kleinunternehmer dem Finanzamt melden?

In erster Linie musst du dem Finanzamt erst einmal gar nichts melden. Vielmehr ist es so, dass das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid gibt und die Informationen weiterleitet.

Man erhält in der Regel innerhalb von einer Woche und bis zu zehn Tage dann den Fragebogen und die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Falls innerhalb dieser Frist sich keiner meldet, dann erst sollte man selbst aktiv werden und sich beim Finanzamt anmelden.

Auch müssen sich Freiberufler von selbst an das Finanzamt wenden. Der Fragebogen ist sieben Seitenlang und kann sehr anspruchsvoll sein. Dort werden auch Angaben gemacht zur Kleinunternehmerregelung.

Wie beantragt man die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, ist allerdings kein muss. Die Kleinunternehmer Regelung hilft dem Kleinunternehmer dabei Kosten zu sparen, in dem die Gewerbesteuer weg fällt.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen im ersten Geschäftsjahr den Umsatz von 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten darf.

Wenn dies so der Fall ist, kann man der Gewerbesteuer entgehen und als Kleinunternehmer ist dies ein enormer Vorteil. Auch den guten Willen des Staates sollte man hierbei nicht außer achten lassen, denn noch vor einem Jahr betrug der damalige Umsatz noch 17.500 Euro, den man einhalten musste, um in die Regelung zu passen.

Welche Kosten fallen pro Jahr für ein Kleingewerbe an?

Ein Kleingewerbe hat im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen den Vorteil, dass dieser zum einen sehr günstig ist, man viele Steuerersparnisse haben kann und dabei der Verwaltungsaufwand sehr gering ausfällt.

Beispielsweise müssen Kapitalgesellschaften eine doppelte Buchführung durchführen. Diese wird bei einem Kleingewerbe ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Grundsätzlich gilt das Kleingewerbe als nicht so kostenintensiv, wie andere Gründungsformen.

Beim Kleingewerbe kommen allerdings auf den Gründer ebenfalls einige Kosten hinzu. Zwar muss man diese Kosten nicht im jeden Geschäftsjahr bezahlen, dennoch sind die meisten Leser auf der Seite noch kurz vor der Anmeldung, daher ist dies erwähnenswert: die Kosten bei der Gewerbeanmeldung sind die ersten, die auf Gewerbetreibende kommen.

Diese kosten betragen rund 20 bis 60 Euro. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse selbst begleichen muss.

Als Gewerbetreibender in Deutschland ist man dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die Mitgliedschaft kostet rund 30 bis 70€ und muss jedes Jahr beglichen werden. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält.

Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Eventuelle Neuanschaffungen oder kostspielige Patente müssen dann auf Monate hinweg verschoben. So ist das Worst-Case das muss allerdings nicht die Regel werden!

Man hat nämlich die Möglichkeit, als Personengesellschaft, innerhalb einer festgelegten Frist dem ganzen zu widersprechen. Wer dies nicht alleine durchstehen möchte, kann unsere IHK Gebühren Beratung in Betracht ziehen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen Bewertungen und Erfahrungen sprechen eine deutlich positive Sprache. Wer Interesse daran hat und weitere Kosten vermeiden möchte, sollte hier klicken.

Kann man als Kleinunternehmer das Gewerbe auch online anmelden?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte bieten den Service an, das Gewerbe auch online eröffnen zu können. Vor allem für Kleinunternehmer, die bisher aufgrund der unpassenden Öffnungszeiten nicht die Gelegenheit gefunden hatten, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine willkommene Option.

Lästige Wartezeiten fallen weg, der Weg zu den Ämtern wird gespart und auch die Dauer der Gewerbeanmeldung ist sehr schnell erledigt und dauert keine zehn Minuten. Auch bei der Online Anmeldung benötigt man die Dokumente, die man auch dem Gewerbeamt hätte zeigen müssen.

Vor allem in Großstädten wie Hamburg, München oder Berlin ist diese Form der Anmeldung weit verbreitet. Auch eine große Fläche Nordrhein-Westfalens hat diesen Service bereits für sich entdeckt.

Welche Steuern zahlt ein Kleinunternehmer?

Als Kleinstgewerbe steuern zahlen? Ja, das muss man auch, wäre natürlich auch zu schön um wahr zu sein, wenn denn nicht. Die Kleingewerbe Steuer bzw. die Gewerbesteuer kann umgegangen werden, wenn man unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet.

Dann nämlich werden keine Gewerbesteuern verlangt. Wie jeder andere auch zahlt man auch beim Kleingewerbe die Einkommen- und Umsatzsteuer. Es gibt zudem die Kleinunternehmerregelung, die Gründern hilft, mehr zu verdienen und dabei keine Gewerbesteuer zu begleichen.

Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 ( früher 17.500 Euro) Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen ebenfalls keine Gewerbesteuern gezahlt werden.

Wenn man im ersten Geschäftsjahr beispielsweise einen Umsatz von 23.000 Euro hat, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, doch dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht. Im folgenden Jahr müsste man dann wieder unter 22.000€ kommen, und darauf dann 50.000, damit diese Regelung aktiviert wird.

Fazit:

Um die Regelung als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen zu können, muss man dies dem Finanzamt erst einmal so melden. Das Finanzamt möchte genau wissen, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht.

Denn das Finanzamt überprüft im Nachhinein sehr genau, ob die angegebene Tätigkeit auch der Realität entspricht. Um von der Regelung Gebrauch machen zu können, muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von bis zu 22.000 Euro und im zweiten Jahr von 50.000 Euro nicht überschreiten. 2019 betrug die Summe sogar nur 17.500 Euro.

Wenn dies gegeben ist, muss man die Gewerbesteuer nicht begleichen. Allerdings muss man noch die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Auch kleinere Rechnungen müssen beglichen werden.

 

Wann kann man ein Gewerbe anmelden?

Wie schnell muss man ein Gewerbe anmelden?


Also, du musst eine Kleingewerbe Anmeldung sofort durchführen. Wenn du eine wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, tätigst, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.

Falls man jedoch nur ein Hobby damit verfolgen sollte und mit diesem unter 410 Euro im Jahr erwirtschaftet, dann fällt man unter die Hobbyregelung und muss keine Gewerbeanmeldung beantragen.

Falls man das Gewerbe nicht anmelden sollte, dann können harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern drohen. In solchen Fällen muss man mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen.

Kann ich rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein festgelegter Zinssatz, den man als Strafe zahlen müsste.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es tatsächlich ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann.

Auch kann es in einigen Städten der Fall eintreten, dass man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Dann muss man zunächst recherchieren, welche Behörde für einen zuständig ist.

Ist dies erledigt, folgt bereits der nächste Schritt: reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint oder benötigt man einen festen Termin? Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag das Gewerbe anmelden können. Doch genauso kann man sich sicher sein, dass der Andrang relativ groß sein wird. Dadurch wird man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen müssen.

Ein kleiner Tipp: um eine solche Situation zu entgehen, sollte man so früh wie möglich, am besten zu den direkten Öffnungszeiten beim Gewerbeamt erscheinen. Solch ein Problem hätte man bei einem festen Termin nicht.

Doch da der Andrang für das gründen eines Gewerbes vor allem in unserer heutigen Zeit so groß ist, sind freie Termine meistens erst nach Wochen und Monaten möglich. Eine kleine Zwickmühle.

Für wen keine der beiden Alternativen eine Option darstellt, den kann vielleicht die Online Anmeldung interessieren. Diese ist recht neu und daher noch nicht überall in Deutschland zugänglich.

Man kann unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten. Der Ablauf ist derselbe, wie, als wenn man auch beim Amt des Gewerbes selbst erscheinen würde.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Zunächst einmal muss man schauen, ob die zuständige Behörde dies überhaupt anbietet. Doch ist man dann endlich soweit und kann die Anmeldung beantragen, dann muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr zahlt man immer und ist unabhängig davon, welche Rechtsform man später auswählt.

Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann ich den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.

Wie kann man nun ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen Fragebogen muss man nicht selbst anfordern, sondern das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung von dir informiert.

Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man in der Regel dann die Post. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man nachfragen, woran es gerade denn hakt.

Wenn man einmal den Bogen in den Händen hat, wird man schnell merken, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular, welches nur eine Seite enthält, mit sieben Seiten ein echter Broken ist. Umso wichtiger ist daher auch, dass man sich hierfür auch entsprechend viel Zeit nimmt.

Vor allem auch deshalb, weil einige Dinge sehr kompliziert werden, doch im Endeffekt sind es immer ähnliche Fragen. Zwei der wichtigsten Felder, die man auszufüllen hat, sind zum einen die, wo man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls man dies nämlich nicht tut, dann darf man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als ein kleines Gewerbe anmelden.

Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?

Willkommen im 21. Jahrhundert! In unserer heutigen digitalen Zeit ist es auch mittlerweile möglich, die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen zu können.

Man muss nicht mehr einen lästigen Termin beim Amt mehr vereinbaren oder beim spontanen erscheinen auf eine lange Wartezeit Rücksicht nehmen. Heute kann man alles ganz bequem von zu Hause aus erledigen.

Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit immer Probleme hatten, mittags einen Termin zu vereinbaren oder persönlich zu erscheinen, ist hiermit geholfen.

Die Anmeldung dauert nicht mehr wie zehn Minuten und man benötigt die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch. Einen kleinen Haken hat die ganze Sache dann doch allerdings.

Dieser Service wird nämlich noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. In den meisten Großstädten und in einem sehr großen Teil Nordrhein-Westfalens kann man das Gewerbe im Internet anmelden.

Wer ist verpflichtet sein Kleingewerbe anzumelden?

Wir haben sehr lange und ausgiebig über Gewerbetreibende gesprochen, die verpflichtet sind, die gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen. Es gibt allerdings eine Personengruppe, die von dieser Pflicht befreit sind und ihre Arbeit nur dem Finanzamt mitteilen müssen.

Das sind die sogenannten Freiberufler. Diese müssen demnach keine Gewerbesteuern abgeben und sind in dem Fall etwas freier in ihrer Arbeit, da sie nicht so viele Abgaben haben. Denn auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und somit auch die Kammerbeiträge entfallen.

Zu den freien Berufe gehören die Katalogberufe, die im Laufe der Zeit noch eine Rubrik erhalten haben, der Katalog-ähnlichen Berufe. Unter diese Kategorie fallen Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Patentanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Architekten,
  • beratende Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten

Es gibt natürlich noch jede Menge weitere. Diese Personengruppen müssen nur beim Finanzamt vorstellig werden.

Wann muss ich zum Amt der Finanzen?

In der Regel musst du nicht direkt zum Steueramt, sondern erhälst von diesen Per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer für das Gewerbe. Die Anmeldung beim Finanzamt tritt nur in dem Fall ein, wenn es sich dabei um Freiberufler handelt.

Sofern man allerdings innerhalb weniger Tage und Wochen als Gewerbetreibender keine Rückmeldung erhält, sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Wenn du den Bogen ausfüllst, wirst du sehen, das nach deiner gewerblichen Tätigkeit gefragt wird.

Die gewerbliche Tätigkeit solltest du so umfassend wie möglich beschreiben, weil hier die meisten Fehler begangen werden. Wenn du das Tätigkeitsfeld nur sperrlich erklärst, kann es sein, das du im Laufe der Zeit Nachzahlungen an das Finanzamt tätigen musst, weil das angegebene nur sehr schwammig formuliert ist.

Wenn du beispielsweise das Gewerbe angemeldet hast und beginnst Handys zu verkaufen, aber im weiteren Verlauf der Jahre noch Tablets in dein Aufgebot nimmst, dann würde Handy Verkauf bereits nicht mehr richtig. Bei dem Beispiel wäre es sinnvoller Kommunikationsgeräte und weitere elektronische Sachen und mehr verkauf als Tätigkeit anzugeben.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Auch wirst du Mitglied bei der IHK, dies ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Die Beiträge kosten jährlich rund 30 bis 70 Euro für kleine Unternehmen und die, die im Handelsregister eintragen sind, fallen Kosten in Höhe von 150 bis 300€ an.

Auch kann es sein, das du bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst, die es in sich hat. Falls eine Neuanschaffung erforderlich war, kann eine solche Rechnung den Plan schnell mal ruinieren. Doch nicht verzagen, GewerbeAnmeldung.com fragen.

Oder eher die Leistung in Anspruch nehmen. Denn wir bieten eine IHK-Gebührenberatung an. Wenn man mal eine solche Beitragsrechnung erhält, kann man innerhalb einer festgelegten Frist dem widersprechen.

Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann, ob die Möglichkeit besteht, die Summe auf ein Minimum von 0€! zu reduzieren. Dafür gibt es zwar keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache.

Fazit:

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung beantragen. Ansonsten können harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern drohen.

 

Gewerbeanmeldung Voraussetzungen

Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das beginnt bereits bei der Gewerbeanmeldung selbst. Man muss eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, darüber hinaus einige Unterlagen vorlegen und zudem noch ein Formular ausfüllen.

Dann meldet sich das Finanzamt, schickt einem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, zudem muss man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben. Also viel Arbeit? Nein, zumindest dann nicht, wenn du dir die Informationen aus diesem Artikel zu Herzen nimmst und alles so ausübst, wie beschrieben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass es schwierig wäre, doch das Ganze recherchieren, kann vor allem in Großstädten schon etwas nervig sein. Denn in solchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann.

Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint oder einen festen Termin benötigt.

Auch bieten einige Städte an, die Gewerbeanmeldung Online durchzuführen. Schauen wir uns alle einzelnen Fälle jeweils Konkret an. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes abgeschlossen hat.

Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man einiges an Zeit warten muss, weil der Andrang für eine Anmeldung sehr groß sein dürfte. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man nicht mit einem solchen Szenario rechten.

Jedoch kann es bei einigen Ämtern durchaus der Fall eintreten, dass diese über mehrere Wochen und Monate hinweg völlig verplant sind und man dann erst nach einem späteren Zeitraum die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dagegen ist die Online Anmeldung ein wahrer Segen.

Online Gewerbeanmeldung

Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus kann man das Gewerbe anmelden. Das Problem hier: noch gibt es diese Art der Online Anmeldung nicht flächendeckend in der Bundesrepublik.

Auch akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post abgeben. Unabhängig davon, für welche Variante man sich persönlich entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, welches dieser Alternativen von der Stadt selbst angeboten werden.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Nachdem man nun auch das erledigt hat und zur Gewerbeanmeldung angekommen ist, läuft es wie folgt ab: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden

. Auch ist dies unabhängig davon, was für eine Art von Gewerbe man anmelden möchte. Diese Summe muss man jedes Mal bei der Gewerbeanmeldung bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss.

Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung wird ebenfalls beim Finanzamt beantragt.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen.

Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Ansonsten drohen harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beatragen?

Man hat auch die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man nach der Gewerbeanmeldung. Bis der Bogen ankommt, können gut und gerne Mal sieben bis zehn Tage vergehen.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, erst dann sollte man dann selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es denn gerade liegt, dass die Post solange braucht. Hat man allerdings dann den Bogen endlich erhalten, sieht man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist.

Es ist daher ratsam, dass man sich hier ausreichend viel Zeit lässt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen. Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.

Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat. Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe.

Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.

Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder, der die Anmeldung beim Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen.

Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden.

Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind.

Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat. Ein Kleingewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen. Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis.

Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Kann jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dies auch tun darf. Es gibt jedoch vereinzelnd einige Berufsgruppen, die eine Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen.

Darunter Leute, die in der Land und Forstwirtschaft arbeiten und Leute, die zu den freien Berufen gehören. Die Liste der freien Berufe ist sehr lang. Denn zu diesen zählen unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Fazit:

Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Man muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen und die Gewerbeanmeldung beantragen.

Nachdem man die Gebühr vor Ort bezahlt, die erforderlichen Dokumente vorgelegt und das Formular ausgefüllt hat, wird das Finanzamt, sowie weitere Behörden von der Gewerbeanmeldung verständigt.

Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem kann man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu sein. Wenn man auch diesen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man bereits damit beginnen, mit dem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften.

Auch nach der Gewerbeanmeldung müssen einige Pflichten erfüllt werden, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der IHK und die Kosten, die dann anfallen, abzudecken.

Checkliste Gewerbe

Checkliste: Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe anmelden zu können, solltest du dir unbedingt diese Checkliste einmal genauer anschauen. Gewerbetreibende müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllen, bevor diese das Gewerbe eröffnen können.

Sei es nun beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen oder ein Dokument auszufüllen. All diese Dinge sollte bzw. muss sogar ein Gründer vor Augen haben, damit sein Unternehmen von Anfang an keine Schwierigkeiten hat.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.

Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?

Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbe Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.

Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen

Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten.

Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält.

Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten,

Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

 

Gewerbeschein Voraussetzungen

Um den Gewerbeschein letztlich in den Händen halten zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Sei es, beim Gewerbeamt zu erscheinen, die Gebühren zu bezahlen, erforderliche Dokumente nachzuweisen oder das Gewerbeformular auszufüllen.

Und auch wenn man diese Voraussetzungen erfüllt hat, reicht es bloß nicht aus, den Gewerbeschein zu haben, denn mit diesem allein darf man nämlich nicht direkt anfangen, Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und zurückgeschickt hat. Je nachdem, um was es sich für ein Gewerbe handelt, muss man noch die Steuernummer beantragen und kann erst dann loslegen und mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist vor allem wichtig, dass man schaut, bei welchen Behörden man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Beispielsweise übernehmen in einigen Städten dies auch die Handwerkskammer oder auch das Ordnungsamt.

Daher ist es wichtig, das zuständige Amt erst einmal ausfindig zu machen. Der nächste Schritt sieht dann wie folgt aus: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin benötigt.

Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, was die meisten Gründer bevorzugen dürften, dann kann man in der Regel innerhalb eines Tages den Gewerbeschein mit nach Hause nehmen.

Allerdings muss man auch damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung recht groß sein dürfte und man den halben Tag beim Gewerbeamt verbringen wird. Bei einem Termin würde dies viel schneller vonstatten gehen.

Das Problem hierbei wäre nur, das die Termine für einige Wochen und Monate eventuell bereits belegt sein könnten. Daher kann die Anmeldung erst etwas verspätet vorgenommen werden. Durch die Digitalisierung begünstigt gibt es mittlerweile auch eine dritte Alternative: die Online Anmeldung.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Online Anmeldung macht es möglich, dass man bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Vor allem für Leute, die aufgrund der Arbeit nur sehr wenig Zeit finden, bei den entsprechenden Öffnungszeiten vorstellig zu werden oder nicht lange auf einen Termin warten möchten, eine perfekte Alternative.

Vorteile von online Gewerbeanmeldung

Diese Art der Anmeldung dauert nur wenige Minuten und definitiv weniger, als wenn man beim Gewerbeamt die Anmeldung vornimmt. Allerdings gibt es auch hier ein kleines Manko: zum einen Akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.

Dann müsste man die Unterschrift entweder vor Ort abgeben, was wiederum sehr viel Zeit kostet, oder per Post abschicken. Ein weiteres Problem ist, das, diese Online Gewerbeanmeldung noch nicht in der gesamten Bundesrepublik angeboten wird.

Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man auch vorziehen mag, muss man zunächst schauen, welche dieser Alternativen das eigene Gewerbeamt anbietet.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Wenn wir vom klassischen Weg ausgehen, dann sieht es wie folgt aus: beim Gewerbeamt angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Mindestkosten, die hierbei anfallen, betragen rund 200 Euro und können weiter ansteigen, je nachdem wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist.

Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt in der Regel weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Je nachdem, wie Einnahmen aussehen, kann es sein, dass man auch selbst einen Teil dazu beitragen muss.

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach dem anmelden beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Damit du für die Gewerbeanmeldung gewappnet bist und nicht durch die Fragen überrascht wirst, erhältst du hier einen exklusiven Blick auf das Gewerbeformular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anmelden sollte man schleunigst sofort, wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Leute, die zum einen zu den Freiberuflern gehören.

Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften, ohne dies dem Finanzamt zu melden. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen. Falls man das Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein saftiges Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und gar mehr.

Beispielsweise wird in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und auch nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, dass man so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden sollte.

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Es ist durchaus möglich, das Gewerbe auch noch rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, kann man sich als Gewerbetreibender erst einmal zurücklehnen. Man muss sich nämlich nicht beim Amt der Finanzen melden. Dies hat bereits das Gewerbeamt für einen übernommen.

Nach der Gewerbeanmeldung erhält man in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Falls sich niemand gemeldet haben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein Kleingewerbe eröffnen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen.

Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.

Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.

Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.

Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Unabhängig davon, um welche Art von Gewerbe es auch handelt, muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich so verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Falls das Unternehmen einen Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweist, dann müssen für dieses Jahr keine Beiträge bezahlt werden. Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?

Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen.

Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein.

Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.

Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden.

Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann.

Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht. Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Kann jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder Bürger Deutschlands, die Gewerbeanmeldung wahrnehmen darf, sofern ihm danach ist. Es herrscht eine Gewerbefreiheit.

Für Ausländer bzw. Nicht EU Bürger gilt, dass diese einige Dokumente zusätzlich benötigen, wie zum Beispiel einen Aufenthaltstitel. Doch in manchen Fällen, können Selbstständige dennoch die Selbstständigkeit anpeilen, müssen dann aber keine Gewerbeanmeldung beantragen.

Zu diesen Leuten gehören unter anderem die, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie in der Urproduktion tätig sind. Auch keine Gewerbeanmeldung benötigen Freiberufler.

Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Steuerberater,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele weitere mehr.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Außerdem sind diese nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten.

Allerdings kann es sein, dass Freiberufler dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen müssen, beispielsweise wenn sie eine eigene Räumlichkeit haben. Wenn ein Arzt eine eigene Praxis und Mitarbeiter hat, das gleiche auch bei Fotografen.

Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Menschen dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne das man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss. Alle anderen müssen die Kleingewerbe Anmeldung beantragen.

Fazit:

Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Um den Gewerbeschein nun erhalten zu können, muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.

Daraufhin muss man einige Dokumente vorzeigen und ein Formular ausfüllen. Dieses Formular fungiert dann in der Zukunft als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst allerdings gibt einem Gründer noch nicht das Recht, mit seinem Gewerbe Umsatz und Gewinn zu erzielen.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und zurückgeschickt hat.

 

Gewerbe anmelden Steuern

Es ist eines der ersten Schritte, in Richtung eigenes Unternehmen: die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Doch nicht jeder wagt diesen Schritt, obwohl der Traum so groß erscheint.

Dafür gibt es unzählige Gründe: das fehlende Wissen, rund um die angepeilte Branche, das fehlende Kapital oder die Angst vor den Steuern. In diesem Artikel schauen wir uns den letzten Punkt an: die Steuern.

In Deutschland die Steuern zu zahlen ist mit das schlimmste Vergehen, was man tun könnte. Daher haben auch viele Leute die Befürchtung, bei einem kleinen Fehler, der durchaus aufgrund von Unwissenheit geschehen kann, das es dadurch zu großen Problemen kommen kann.

Doch so ist es nicht. Zumindest nicht dann, wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Das Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Unter anderem auch deshalb, weil die Regel für dieses Gewerbe sehr einfach und überschaubar gehalten wurden und auch die Gesetzte, rund um die Steuern verständnisvoll sind. Überzeuge dich selbst!

Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?


Ob man sich für ein Kleingewerbe entscheiden sollte, ist jedem selbst überlassen. Für die einen macht es mehr Sinn, wie für andere. Beispielsweise für Leute, die von vorneherein wissen, dass sie ein Gewerbe über einen längeren Zeitraum nur nebenberuflich führen wollen.

So wird weiterhin die Krankenversicherung bezahlt, die Steuern steigen nur leicht an und man hat dabei nur einen geringen Verwaltungsaufwand.

Im Handelsregister eintragen lassen oder nicht?

Noch bevor man beim Gewerbeamt vorstellig wird, müsste man eigentlich das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen. Ob man im Handelsregister eingetragen wird oder nicht, hängt unter anderem auch daran ob, was für ein Gewerbe man anmelden möchte.

Handelt es sich hier beispielsweise um eine Kapitalgesellschaft, dann erübrigt sich die Frage, denn das ist der Gang verpflichtend. Bei einem Kleingewerbe sieht es hingegen anders. Für diese ist die Entscheidung frei, ob sie im Handelsregister sein möchte oder nicht. Wer mit dem Gedanken spielt, das Kleingewerbe eintragen zu lassen, kann unter anderem von folgenden Vorteilen profitieren:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Kann jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder Bürger Deutschlands, die Gewerbeanmeldung wahrnehmen darf, sofern ihm danach ist. Es herrscht eine Gewerbefreiheit. Für Ausländer bzw.

Nicht EU Bürger gilt, dass diese einige Dokumente zusätzlich benötigen, wie zum Beispiel einen Aufenthaltstitel. Doch in manchen Fällen, können Selbstständige dennoch die Selbstständigkeit anpeilen, müssen dann aber keine Gewerbeanmeldung beantragen.

Zu diesen Leuten gehören unter anderem die, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie in der Urproduktion tätig sind.

Auch keine Gewerbeanmeldung benötigen Freiberufler. Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Steuerberater,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele weitere mehr.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Außerdem sind diese nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten.

Allerdings kann es sein, dass Freiberufler dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen müssen, beispielsweise wenn sie eine eigene Räumlichkeit haben. Wenn ein Arzt eine eigene Praxis und Mitarbeiter hat, das gleiche auch bei Fotografen.

Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Menschen dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne das man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss. Alle anderen müssen die Kleingewerbe Anmeldung beantragen.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Bevor man die Kleingewerbe Anmeldung beantragen kann, muss man vorher beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden.

Dort angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man die Gebühr bezahlt hat, muss man einige erforderliche Unterlagen vorzeigen.

Was braucht man für die Anmeldung beim Gewerbeamt?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, das Formular auch mit nach Hause zu nehmen und dieses dort auszufüllen.

Doch das ist eher unpraktisch. Zum einen verzögert sich die Gewerbeanmeldung um einige Tage, zum anderen kann der Beamte bei Fragen direkt vor Ort helfen.

Doch dies ist jedem selbst überlassen. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbeformular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt. Bei dem Amt der Finanzen muss man allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt informiert die weiteren Behörden, von deiner Anmeldung.

Unter anderem das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Und auch die Anmeldung für ein Kleingewerbe, findet beim Amt der Finanzen statt. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.

Auf diesem muss man unter anderem Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, welches die Grundvoraussetzung ist, damit das Gewerbe, als Kleingewerbe eröffnet werden kann.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus entfällt die Pflicht, eine strenge Buchführung zu betreiben und diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt.

keine Umsatzsteuer

Zudem unterliegt das Gewerbe nicht mehr den Gesetzen der HGB, welche durchaus sehr streng ausgelegt sind, sondern dem BGB. Damit diese Regelung in Kraft tritt, darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Dann zahlt man auch keine Umsatzsteuer. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe tun.

Daher ist es wichtig, dass man sich dessen bewusst. In erster Linie ist es ratsam, sofern man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Doch das war es noch nicht. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welches sieben Seiten lang ist, muss man zum Beispiel auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben denn wirklich so stimmen.

Falls nicht, dann kann es sein, das man Bußgelder zahlen muss. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Kleingewerber fragen sich des öfteren, wie viel man eigentlich mit einem Kleingewerbe verdienen kann. Im Internet liest man zwar einige Zahlen, doch ob diese auch wirklich der Wahrheit entsprechen, kann einer nicht genau sagen.

Damit du auch dieses Problem gelöst bekommst, hier die Antwort. Eins vorneweg: die Zahlen sind absolut immens und dürften bei dem ein oder anderen für großes Staunen sorgen, denn man kann so viel mit einem solchen Gewerbe verdienen, das dass die eigentliche Haupteinnahmequelle übertreffen sollte.

Doch hier die Zahlen: man darf bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro pro Jahr an reinem Gewinn erwirtschaften. Wenn man dann noch bedenkt, dass man in Deutschland bis zu 24.500 Euro an reinem Gewinn verdienen darf, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen (das ist nämlich der Freibetrag), dann wird einem klar, wie viele Möglichkeiten ein Kleingewerbe seinem Besitzer bietet.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Einnahmen und Ausgaben müssen im Verhältnis zueinander sein. Auch bei einem Kleingewerbe wird man Ausgaben haben. Doch das Kleingewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei den Deutschen, weil man eben nicht nur geringe Steuern zahlt, sondern auch, weil die Ausgaben recht niedrig sind.

Da die meisten Leser noch vor ihrer Gründung stehen, kann man diese Kosten ebenfalls in das erste Jahr als Ausgaben reinpacken. Die Rede ist von der Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt, welche rund 20 bis 60 Euro kostet.

Wer ein Hauptgewerbe führt, der muss unter anderem auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten hier fangen ab 200 Euro an. Das wären auf das Jahr hochgerechnet rund 2400 Euro, mindestens. Doch auch hier gibt es einen kleinen, aber feinen Trick.

Die Ausgaben kann man nämlich als Betriebsausgaben angeben und so von der Einkommenssteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern absetzen. Zusätzliche Kosten fallen dann an, wenn man die Mitgliedschaft bei der IHK antritt, die für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend ist.

Die Kosten hier betragen für kleine Gewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bezahlen rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält.

Diese kann je nachdem eine solch hohe Summe sein, dass man geplante Kooperationen oder Neuanschaffungen über Monate hinweg verschieben muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Kleingewerbe = Steuerfrei?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Einkommensteuer

Unternehmen dürfen  in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

Fazit:

Einnahmen und Ausgaben auf der einen Seite, einen satten Gewinn auf der anderen Seite. Das alles kann ein Kleingewerbe bedeuten!

 

Kleingewerbe Kleinunternehmer

Ein Kleingewerbe als Kleinunternehmer zu führen kann sehr viele Vorteile bieten. Allerdings nur dann, wenn du DARAUF achtest. Erfahre mehr ->

Was sind Kleinunternehmer?


Jeder Gründer hat schon Mal was von einem Kleinunternehmen gehört, von dem Begriff Kleingewerbe oder auch über Freiberufler. Doch was macht nun den Kleinunternehmer aus? Kleinunternehmer können sowohl Gründer eines Gewerbes sein, als auch Freiberufler.

Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man eben diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen.

Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr dürfen Kleinunternehmer verdienen ohne auf ihren Rechnungen eine Umsatzsteuer angeben zu müssen. Das hat unweigerlich den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird.

Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste für einen günstigeren Preis anbieten als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das Angebot eher anzunehmen.

Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können.

Der Begriff Kleingewerbe wiederum stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.

Wie lange können Kleingewerbetreibende als Kleinunternehmer bleiben?

Kleingewerbetreibende können nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten.

Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten.

Außerdem müssen Kleinunternehmer nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln.

Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer. Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.

Wer gilt als Freiberufler?

Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,

Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten,

Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.

Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer nun ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Dann muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt.

Nachdem auch dies geklärt worden und man an dem Tag der Gewerbeanmeldung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde ändern. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform. Außerdem muss man noch einige Dokumente vorzeigen.

Was brauche ich als Kleinunternehmer für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss ich als Kleinunternehmer Gewerbeformular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits an dieser Stelle weiß, dass er ein Kleingewerbe anmelden möchte, der sollte sofort das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen. Denn wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen.

In München werden gar Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Das würde für die meisten Leute der absolute finanzielle Ruin bedeuten. Aufgrund einer solchen Lappalie zu solchen Engpässen gezwungen sein, so sollte es niemals sein.

Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auch käme auf die Steuern ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste.

Auch kann es sein, dass die Ämter weiterhin Bußgelder verteilen. Zwar lassen sie bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Da die meisten Leser auf der Seite noch vor der Anmeldung stehen, nehmen wir in unserem Beispiel für die Kosten auch die Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt mit rein. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Außerdem müssen Kleinunternehmer, die hauptberuflich agieren, die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Die monatliche Gebühr fängt ab 200 Euro an und kann weiter ansteigen, je nachdem, wie die eigenen Einnahmen aussehen.

Hochgerechnet auf das Jahr also wären dies ca. 2400 Euro. Das gute hierbei ist, am Ende des Jahres, wenn man die Steuererklärung macht, kann man die Ausgaben für Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben und somit bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen.

Das ist eine riesen Summe. Weitere Kosten, die man bei einem Kleingewerbe hat, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK auftreten. Klein Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Das wären somit auch alle Kosten, die man als Kleinunternehmer eines Gewerbes abdecken müsste.

Natürlich können weitere Kosten auftreten, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter beschäftigt, Räumlichkeiten mietet, Partnerschaften eingeht, Patente anmeldet oder Neuanschaffungen tätigt. Diese Kosten sind allerdings sehr individuell und unterscheiden sich von Kleinunternehmer zu Kleinunternehmer.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen bei einem Kleingewerbe sind immens. Auch wenn es viele nicht vermuten würden, dürften die erreichbaren Einnahmen beim Kleingewerbe so hoch sein, dass sie die aktuelle Haupteinnahmequelle der meisten Leser übertreffen dürfte.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften, pro Jahr. Eine immense Summe. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch noch die Umsatzsteuer ausweisen muss, Gewerbesteuern zahlt und auch die Einkommensteuer drauf kommt. Ebenfalls muss man diese Summen auch erst einmal verdienen. Doch trotz all dem zeigt uns das Kleingewerbe sehr wohl auf, welches Potenzial es besitzt.

Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?

Gewerbetreibende müssen sich nicht ans Finanzamt wenden, denn die erfolgt automatisch. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis Kleinunternehmer Post vom Amt der Finanzen erhalten. Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts eingetroffen sein sollte, dann erst kann man einmal nachfragen, was denn nun Sache ist.

Freiberufliche Kleinunternehmer hingegen müssen das zuständige Amt der Finanzen selbst aufsuchen und von dort den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Alle Kleinunternehmer erhalten den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man diesen einmal in den Händen hält, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.

Daher ist es wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Insbesondere zwei Felder sind hierbei sehr wichtig: das, wo man die Kleinunternehmerregelung beanspruchen muss, und das, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreiben muss.

Hat man den Bogen dann endlich ausgefüllt und abgeschickt, kann man endlich damit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleinunternehmer erhalten in der Regel keine Steuernummer. Auf Rechnungen gibt man die private Nummer an, die jeder Gründer seit der Geburt erhält.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut?

Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.

Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht tun.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK für Kleingewerbetreibende verpflichtend?

Ja, für Kleinunternehmer, die gleichzeitig auch Gewerbetreibende sind, ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Kleinunternehmer, die ein Kleingewerbe besitzen, zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. In beiden Fällen können die Gebühren ansteigen, allerdings sind sie abhängig von den eigenen Einnahmen.

Falls der jährliche Umsatz unter 5200 Euro betragen sollte, dann muss man keine Gebühren zahlen. In dem Sinne kommt die IHK den Unternehmen entgegen. Doch dann gibt es noch eine unschöne Seite an ihr..

Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben. Doch keine Panik…

GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Fazit:

Derjenige der Kleinunternehmer ist, kann sowohl ein Gewerbe besitzen, als auch eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Kleingewerbe hingegen sind lediglich nur Gewerbetreibende, auch wenn die Kleinunternehmer sind.