Gewerbeanmeldung für Freiberufler – So Geht’s!

Was ist die Gewerbeanmeldung?


Wer einer gewerblichen Tätigkeit nachkommt, muss zuerst dies beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Beim Gewerbeamt kriegt man den Gewerbeschein, um der Tätigkeit nachkommen zu können.

Als Gewerbetreibender kann man für sich selbst entscheiden, welche Rechtsform man anmelden möchte. Es gibt zwei Gruppen von Gesellschaften. Die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Doch gibt es einige Fälle, wo man kein Gewerbe anmelden muss. Diese Fälle werden Freiberufler genannt, denn sie melden kein Gewerbe an.

Wer sind Freiberufler?

Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Im Gesetz sind alle Berufe aufgelistet und somit ist verständlich, wer zu den Freiberuflern gehört freiberufliche tätigkeitfreiberufliche tätigkeitund wer nicht.

Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.

Warum melden sie kein Gewerbe an?

Freiberufler melden kein Gewerbe anmelden, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, wobei es bei einer freiberuflichen Tätigkeit ganz anders aussieht. Freiberufler arbeiten meistens im Auftrag eines Kunden und handeln nach ihren Wünschen.

Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden

Freiberufler melden sich beim zuständigen Finanzamt an. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.

Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die eigene Steuer- ID angeben. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.

Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.

Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.

Welche Behörden kommen noch in Frage?

Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch bei Freiberuflern ist dies nicht der Fall. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden.

Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist.

Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer. Die Standeskammer erfüllt den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit.

Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Manchmal braucht man eine Erlaubnis, wenn man Werbung machen möchte.

Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse.

Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft und man muss bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der steuerliche Erfassungsbogen bezieht sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Was ist, wenn man Schwierigkeiten hat beim Ausfüllen vom Erfassungsbogen?

Da man nicht jeden Tag den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt, kann es sein, dass man Schwierigkeiten damit hat. Wenn du auch Schwierigkeiten damit hast, dann brauchst du dir keine Sorgen machen, weil auf GewerbeAnmeldung.com wird dir geholfen.

Wir sind für dich da und unterstützen dich dabei deine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Du kannst problemlos den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen mit unserer Unterstützung und muss diese nur noch einreichen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und für wen ist sie?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen und nicht nur Gewerbetreibende. Auch Freiberufler steht ihnen das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den Gesellschafter in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Wann muss man die Tätigkeit anmelden?

Eine freiberufliche Tätigkeit muss angemeldet werden, damit man auch sein Geld damit verdienen darf. Angemeldet werden muss sie, wenn sie selbstständig und langfristig ausgeübt werden soll. Die Anmeldung beim Finanzamt sollte spätestens vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.

Was kostet die Gründung?

Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet den Freiberufler rein gar nichts. Es können Kosten auftreten, wenn man zum Beispiel eine Räumlichkeit mieten möchte oder sich Materialien beschaffen muss. Weitere Kosten können anfallen, wenn man Mitarbeiter beschäftigen möchte.

Welche Behörden muss man noch aufsuchen?

Als Freiberufler muss man sich neben dem Finanzamt bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Es gibt auch für Freiberufler Kammer, wo man sich anmelden muss.

Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler.

In einigen Fällen braucht man auch die Erlaubnis einer Standeskammer. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.

Außerdem gibt es die Künstlersozialkasse für künstlerische Freiberufler. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Auch muss man als Freiberufler sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, muss man sie beim Finanzamt und bei der Krankenkasse anmelden. Dazu man muss bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern für die Mitarbeiter.

 

Kann man trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Wer als Freiberufler ein Gewerbe anmelden möchte, hat die Freiheit es zu tun, jedoch können sie die steuerlichen Vorteile nicht mehr genießen und müssen jährlich Gewerbesteuer zahlen.

Kann man eine freiberufliche Tätigkeit zu zweit gründen?

Es können sich auch zwei Freiberufler zusammenschließen und eine GbR gründen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Rechtsform. Auch hier melden sich die Freiberufler beim zuständigen Gewerbeamt an.

Wie lässt man sich als Freiberufler versichern?

Als Freiberufler hat man die Wahl, ob man sich gesetzlich oder privat versichern möchte, wenn man nicht als Künstler oder kammerpflichtiger Freiberufler unterwegs ist.

Dabei muss man als Freiberufler beachten, dass man nicht von der privaten Versicherung einfach in die gesetzliche wechseln kann. Aus diesem Grund sollte man sich vorher schon erkundigen und dementsprechend seine Entscheidung treffen.

Freier Beruf als Nebentätigkeit

Man muss als Freiberufler nicht sofort durchstarten und eine Haupttätigkeit anmelden. Man kann sich zuerst austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.

Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort hohe Einnahmen erzielen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen.

Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit warm geworden und sicher ist, kann man es immer noch in die Haupttätigkeit umwandeln und unabhängig sein.

Vorteile als Freiberufler

Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil. Zudem kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen.

Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) und sind nicht der doppelten Buchführung verpflichtet.

Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist.

Fazit

Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und kann sich nicht einfach ausgesucht werden. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.

Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer. Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen. Die Standeskammer ist zu vergleichen mit der IHK. Es gibt für jeden Beruf eine eigene.

Nicht kammerpflichtige Berufe oder Künstler müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Wer möchte kann auch zuerst nebenberuflich starten. Dadurch hat man genug Zeit sich austesten. Falls die Tätigkeit sich doch für einen eignet, kann man die nebenberufliche Tätigkeit in eine hauptberufliche ummelden.

 

Gewerbeanmeldung Voraussetzungen

Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das beginnt bereits bei der Gewerbeanmeldung selbst. Man muss eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, darüber hinaus einige Unterlagen vorlegen und zudem noch ein Formular ausfüllen.

Dann meldet sich das Finanzamt, schickt einem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, zudem muss man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben. Also viel Arbeit? Nein, zumindest dann nicht, wenn du dir die Informationen aus diesem Artikel zu Herzen nimmst und alles so ausübst, wie beschrieben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass es schwierig wäre, doch das Ganze recherchieren, kann vor allem in Großstädten schon etwas nervig sein. Denn in solchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann.

Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint oder einen festen Termin benötigt.

Auch bieten einige Städte an, die Gewerbeanmeldung Online durchzuführen. Schauen wir uns alle einzelnen Fälle jeweils Konkret an. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes abgeschlossen hat.

Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man einiges an Zeit warten muss, weil der Andrang für eine Anmeldung sehr groß sein dürfte. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man nicht mit einem solchen Szenario rechten.

Jedoch kann es bei einigen Ämtern durchaus der Fall eintreten, dass diese über mehrere Wochen und Monate hinweg völlig verplant sind und man dann erst nach einem späteren Zeitraum die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dagegen ist die Online Anmeldung ein wahrer Segen.

Online Gewerbeanmeldung

Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus kann man das Gewerbe anmelden. Das Problem hier: noch gibt es diese Art der Online Anmeldung nicht flächendeckend in der Bundesrepublik.

Auch akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post abgeben. Unabhängig davon, für welche Variante man sich persönlich entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, welches dieser Alternativen von der Stadt selbst angeboten werden.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Nachdem man nun auch das erledigt hat und zur Gewerbeanmeldung angekommen ist, läuft es wie folgt ab: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden

. Auch ist dies unabhängig davon, was für eine Art von Gewerbe man anmelden möchte. Diese Summe muss man jedes Mal bei der Gewerbeanmeldung bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss.

Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung wird ebenfalls beim Finanzamt beantragt.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen.

Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Ansonsten drohen harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beatragen?

Man hat auch die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man nach der Gewerbeanmeldung. Bis der Bogen ankommt, können gut und gerne Mal sieben bis zehn Tage vergehen.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, erst dann sollte man dann selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es denn gerade liegt, dass die Post solange braucht. Hat man allerdings dann den Bogen endlich erhalten, sieht man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist.

Es ist daher ratsam, dass man sich hier ausreichend viel Zeit lässt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen. Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.

Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat. Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe.

Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.

Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder, der die Anmeldung beim Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen.

Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden.

Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind.

Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat. Ein Kleingewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen. Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis.

Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Kann jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dies auch tun darf. Es gibt jedoch vereinzelnd einige Berufsgruppen, die eine Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen.

Darunter Leute, die in der Land und Forstwirtschaft arbeiten und Leute, die zu den freien Berufen gehören. Die Liste der freien Berufe ist sehr lang. Denn zu diesen zählen unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Fazit:

Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Man muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen und die Gewerbeanmeldung beantragen.

Nachdem man die Gebühr vor Ort bezahlt, die erforderlichen Dokumente vorgelegt und das Formular ausgefüllt hat, wird das Finanzamt, sowie weitere Behörden von der Gewerbeanmeldung verständigt.

Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem kann man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu sein. Wenn man auch diesen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man bereits damit beginnen, mit dem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften.

Auch nach der Gewerbeanmeldung müssen einige Pflichten erfüllt werden, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der IHK und die Kosten, die dann anfallen, abzudecken.

Checkliste Gewerbe

Checkliste: Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe anmelden zu können, solltest du dir unbedingt diese Checkliste einmal genauer anschauen. Gewerbetreibende müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllen, bevor diese das Gewerbe eröffnen können.

Sei es nun beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen oder ein Dokument auszufüllen. All diese Dinge sollte bzw. muss sogar ein Gründer vor Augen haben, damit sein Unternehmen von Anfang an keine Schwierigkeiten hat.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.

Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt

In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.

Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.

Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.

Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?

Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Gewerbe Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.

Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.

Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen

Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten.

Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält.

Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten,

Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

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Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Es muss angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Anmeldung sollte schon im Besten Fall vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn erst mit der Anmeldung ist es erlaubt der Tätigkeit nachzukommen.

Zuerst einmal muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig mache, denn in einigen Städten kann es mehrere Ämter oder Gemeinden geben, die für die Anmeldung zuständig sind. Außerdem bieten auch einige Städte die Möglichkeit an sein Gewerbe online anzumelden.

Dadurch hat man den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und lästige Wartezeiten vermeiden kann. Je nach Rechtsform kann es sein, dass man sich zuerst im Handelsregister eintragen lassen muss und sich dann beim Gewerbeamt anmelden kann.

Dafür muss man bei mehreren Gesellschaftern in Gesellschaftsvertrag aufsetzen und diesen vom Notar beurkunden lassen. Danach kann man zum Gewerbeamt oder man muss erst gar nicht sich eintragen lassen.

Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sie achten!

Beim Gewerbeamt muss man dann das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen. Im Anschluss erhält man den Gewerbeschein und dieser ist die offizielle Berechtigung der Behörden, um der Tätigkeit nachzukommen.

Wer der Tätigkeit ohne Anmeldung nachkommt, kann man mit einem hohen Bußgeld rechnen. Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss einen jährlichen Beitrag zahlen. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Es muss aber nicht jeder ein Gewerbe anmelden, denn es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen werden Freiberufler genannt.

Wer sind Freiberufler?

Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Aus dem Grund kann man wissen, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht.

Wer kann Freiberufler sein?

Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.

Wie melden sich Freiberufler an?

Freiberufler müssen sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Zuerst müssen sie dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken bevor sie persönlich zum Amt gehen. In dem Schreiben müssen sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.

Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die eigene Steuer- ID angeben. Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.

Die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt: Was brauche ich?

Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.

Ob es sich dann um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort, denn es kann auch hier Ausnahmen geben, die trotzdem ein Gewerbe anmelden müssen.

Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.

Wann melden sich Freiberufler an?

Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird.

Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Falls man Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars zur steuerlichen Erfassung hat, sollte man sich keine Sorgen machen. Es ist normal, dass man Schwierigkeiten hat, da man dies nicht jeden Tag tut.

Doch hier auf GewerbeAnmeldung.com bist du in guten Händen aufgehoben, denn es wird dir dabei geholfen es richtig auszufüllen. Es stehen dir Experten zur Verfügung die dich unterstützen selbstständig zu werden.

Was ist Regelung für Kleinunternehmer?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch Freiberufler steht das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Was kostet die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?

Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss.

Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst.

Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.

Welche Behörden kommen noch in Frage?

Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch da eine freiberufliche Tätigkeit nicht gewerblich ist, ist auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.

Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer,

Apotheken- oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss. Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit.

Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.

Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit

Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.

Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte.

Außerdem hat man genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit sicher ist, kann man es nachträglich immer noch in die Haupttätigkeit ummelden und unabhängig sein.

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil. Außerdem können sie sich weitere Steuern sparen.

Als Freiberufler kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist. Durch die Nebentätigkeit hat man zusätzlichen Einnahmen und ist kreditwürdiger.

Fazit

Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und man kann nicht selbst entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung befreit ist. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.

Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen. Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer.

Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können. Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen.

Die Standeskammer ist wie die Industrie- und Handelskammer. Es gibt für jeden Beruf eine eigene Standeskammer. Mit der Anmeldung bei der Standeskammer ist auch die Anmeldung bei der Versorgungskammer verpflichtend.

Nicht kammerpflichtige Berufe müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen. Wer möchte kann auch zuerst mit der freiberuflichen Tätigkeit nebenberuflich starten.

Dadurch hat man genug Zeit sich austesten. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet und kann sich langsam aufbauen. Es besteht im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit umzumelden.

 

Was ist Gewerbeschein?

Mit dem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit durch ein zuständiges Amt. Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Gewerbeanmeldung beim Amt der Gewerbe. Als Gewerbeschein wird das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.

Wie bekommt man den Gewerbeschein?


Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man vorher das Gewerbeformular beim zuständigen Amt ausfüllen. Anschließend wird dieses Formular dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende und von nun an fungiert diese Kopie als Gewerbeschein.

Welche Kosten entstehen für die Gewerbeanmeldung?

Um den Schein letztlich erhalten zu können, muss man vorher eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Zudem müssen einige Unterlagen vorlegt werden, wie beispielsweise den aktuellen Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder der Auszug vom Handelsregister.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wer stellt den Gewerbeschein aus?

Zunächst muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen. Dieser stellt den Schein aus. Es kann sein, dass auch andere Wirtschaftsämter diesen ausstellen können, wie beispielsweise die Handwerkskammer oder das Ordnungsamt. Das muss man jedoch vorher recherchieren.

Wann bekomme ich den Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein kann man noch am selben Tag der Gewerbeanmeldung erhalten. Auch hat man die Möglichkeit, das Gewerbeformular mit nach Hause zu nehmen, dieses dort auszufüllen und dann per Post zum Gewerbeamt zu schicken.

Dann kann es sein, dass es einige wenige Tage dauert, bis man dann den Schein erhält. Wenn man jedoch persönlich vor Ort wieder erscheint, dann erhält man den Schein an dem besagten Tag.

Wo bekommt man den Gewerbeschein?

Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.

Nachdem dies erledigt ist, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man einen festen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheint, dann wird man sicherlich auch am diesem Tag den Gewerbe Schein in den Händen halten.

Allerdings muss man damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Gründern relativ groß sein dürfte und man somit einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Falls man einen festen Termin hat, gäbe es dieses Problem mit dem Warten nicht. Jedoch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter aktuell sehr viele Termine vergeben haben und man somit einige Wochen warten muss, bis man dran kommt. Doch unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheiden würde, muss man schauen, was das Gewerbeamt selbst vor gibt.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Man erhält ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen.

Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?

Mittlerweile kann man auch online das Gewerbe anmelden und so den Schein erhalten. Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten bei dem Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.

Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Amt des Gewerbes muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Man muss allerdings schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. Aktuell kann man sich online nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein Westfalens anmelden.

Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.

Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.

In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Eine solche Summe zu zahlen wäre sehr ärgerlich und daher ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung sehr ernst nimmt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Ja. Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes  rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.

Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?

Der kleine Gewerbeschein ist ein Mythos, den es gar nicht gibt. Jeder Gewerbetreibende erhält ein und denselben Schein vom Amt des Gewerbes.

 

Kleinunternehmer Gewerbe anmelden – Kleingewerbe Definition A-Z

Was sind Kleinunternehmer?


Kleinunternehmer können sowohl Leute sein, die ein eigenes Gewerbe besitzen, aber auch Leute sein, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Klingt ziemlich kompliziert, ist es aber bei weitem nicht.

Als Kleinunternehmer ein Gewerbe anmelden? Aber sicher doch! Vermeide jedoch DIESEN Fehler, der dich sehr viel Kosten kann! Erfahre mehr ->

Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?

Also, die Begrifflichkeiten Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht, was wiederum nichts anderes bedeutet wie der Erwerb und Vertrieb innerhalb des Inlandes der deutschen Grenzen. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben.

Das hat den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt.

Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste bzw. die Dienstleistung, die man anbietet, für einen weit günstigeren Preis anbietet als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das eigene Angebot eher anzunehmen.

Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können. So viel zum Kleinunternehmen.

Der Begriff Kleingewerbe stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Weil man eben kein vollständiger Kaufmann, sondern nur ein Kann-Kaufmann ist. Das wiederum erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt.

Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten. Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten.

Außerdem müssen Kleinunternehmer nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln.

Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer. Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.

kleinunternehmer gewerbe anmelden

Wer gilt als Freiberufler?

Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,

Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,

Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig,

wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.

Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Wer sich nun dazu entschlossen hat, ein Kleingewerbe anzumelden, der muss als erstes beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Grundsätzlich haben auch Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, das eigene Unternehmen im Handelsregister eintragen zu lassen. Doch dann verschwinden fast gänzlich die gesamten Vorteile eines Kleinunternehmers.

Daher wäre es ratsam, diesen Schritt nicht zu gehen. Als nächstes muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vorher einen Termin benötigt oder ob es auch ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Beides hätte seine Vor- als auch Nachteile.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun an dem besagten Tag der Gewerbeanmeldung gekommen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden und hat nichts mit der Rechtsform des Gewerbes zu tun.

Was braucht man als Kleinunternehmer für Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Was muss man als Kleinunternehmer alles beachten?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Es gibt bestimmte Fristen, die man einhalten muss, bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann. Nimmt man diese nämlich zu spät wahr, muss man damit rechnen, ein Bußgeld zu erhalten, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.

Es ist daher sehr wichtig darauf zu achten, dass man die Anmeldung so früh wie möglich vornimmt. Man hat auch die Möglichkeit, sein Unternehmen auch noch nachträglich anmelden zu können.

Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Da die meisten Leser auf der Seite eher Kleingewerbetreibende sind, schauen wir uns in einem kurzen Beispiel an, mit welchen Kosten diese rechnen müssen. Da gibt es zunächst die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese muss jeder Gewerbetreibende bezahlen.

Weitere laufende Kosten für einen Kleingewerbetreibenden können dann anfallen, sofern dieser das Unternehmen hauptberuflich betreibt. Dann müsste man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die monatlichen Kosten belaufen sich hierbei auf mindestens 200 Euro.

Das gute ist, das man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben kann und man am Ende des Jahres bei der Steuererklärung bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen kann. Ein sehr großer Vorteil. Weitere Kosten, die man als Kleingewerbe bezahlen muss, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK entstehen.

Kleingewerbetreibende zahlen da rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Falls man Mitarbeiter beschäftigen sollte, dann muss man unter anderem auch die Versicherung der Arbeitnehmer bezahlen.

Das wären allerdings auch die einzigen Fixkosten, die man hätte. Im weiteren Verlauf der Jahre können jedoch zusätzliche Zahlungen entstehen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Koorperationen eingeht.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Wenn man ein klein Gewerbe gründen möchte, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert.

Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden. Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Chef halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht.

Zwar kann der Chef nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben. Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Nebengewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens.

Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.

Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?

Um ein Kleinunternehmen gründen bzw. die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Vor allem dann muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Freiberufler müssen selbst das Finanzamt aufsuchen gehen. Gewerbetreibende erhalten diesen Fragebogen automatisch innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.

Es kann allerdings durchaus sein, dass man diesen eventuell doch nicht so schnell erhält, dann wäre es ratsam, wenn man selbst aktiv wird und einmal nachfragt, was denn das Problem ist.

Wenn man diesen Bogen dann einmal erhalten hat, dann wird man schnell feststellen, dass dieser mit sieben Seiten ein großer Brocken. Es empfiehlt sich daher, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Insbesondere sind für Kleinunternehmer die folgenden zwei Felder sehr wichtig: zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung, zum anderen die, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreibt.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut?

Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.

Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht tun.