Fotografie Nebengewerbe

Du hat richtig Spaß dabei Fotos zu schießen und möchtest dein Geld damit verdienen? Jetzt hast du dich etwas eingelesen, jedoch gibt es zwei Alternativen, wie du dich damit selbstständig machen kannst? Entweder musst du ein Gewerbe anmelden oder nicht.

Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann man als Fotograf ein Gewerbe anmelden muss. Doch hier erfährst du den Unterschied.

Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?


Der Beruf als Fotograf kann in beide Kategorien eingeordnet werden. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.

Muss die Fotografein Gewerbe anmelden?

Aber manchmal zählt ein Fotograf auch zur handwerklichen Tätigkeit und muss deshalb ein Gewerbe anmelden. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden. Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an.

Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen. Oder man frag im Besten Fall beim Finanzamt nach, denn letztendlich entscheiden sie darüber. Falls es sich um eine gewerbliche Haupttätigkeit handelt, muss auf jeden Fall ein Gewerbe angemeldet werden.

Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.

Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es kann sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Rechtsform: Personalgesellschaft

Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Seit einigen Jahren muss man nicht seine fachliche Kompetenz als Fotograf nicht nachweisen. Deshalb kann man es einfach gründen. In jedem Fall wird manche Unterlage benötigt.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.

Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft

Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.

Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wo meldet die Kleingwerbe sich an?

Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.

Fotografie als Nebentätigkeit

Als Fotograf sofort erfolgreich zu werden kann etwas schwierig sein, denn heut zu Tage gibt es sehr viele von ihnen auf den Markt. Das Risiko seinen Job zu kündigen und zu scheitern könnte hierbei groß sein. Doch hat man die Möglichkeit erstmal als Nebentätigkeit zu starten und muss nicht direkt den Job kündigen.

Muss der Fotografie als Nebentätigkeit ein Gewerbe anmelden?

Bei der Fotografie als Nebentätigkeit kann es sein, dass man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden muss und es nur lediglich bei der Steuererklärung angeben braucht. Dies sollte man erstmal beim zuständigen Finanzamt klären. Wenn das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung vorsieht, dann muss man dies auch tun.

Nebentätigkeit: Was muss man achten?

Bei einer Nebentätigkeit muss man darauf achten, dass man dadurch die Arbeit im Hauptjob nicht vernachlässigt. Außerdem dürfen die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt werden.

Nebentätigkeit: Arbeitgeber İnformieren

Ob man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren muss, kann unterschiedlich aussehen. Zuerst sollte man sich sein Arbeitsvertrag durchlesen. Falls im Arbeitsvertrag steht, dass man davon erzählen muss, dann sollte man dies auch tun.

Vor allem sollte man es tun, um das Vertrauen des Arbeitgebers nicht zu brechen. Bei der Nebentätigkeit darf kein Wettbewerb herrschen. Wenn dies der Fall ist, könnte der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten. Wenn jedoch kein Wettbewerb herrscht und laut Arbeitsvertrag man den Arbeitgeber nicht informieren muss, ist es nicht verpflichtend. Wenn man nun merkt, dass man mit der Nebentätigkeit erfolgreicher wird, kann man es in eine Haupttätigkeit ummelden.

Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.

Wie viel Gewinn kann ein Kleingewerbe erwirtschaften?

Ein Kleingewerbe eignet sich auch dann gut, wenn man erst nebenbei damit starten möchte. Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.

Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon ob man es als Haupt- oder Nebentätigkeit ausübt. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständig gewordenen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man keine Umsatzsteuer zahlt, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Im ersten Geschäftsjahr darf man nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?

Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Tipps um als Fotograf erfolgreich zu werden

Damit man auch schnell erfolgreich wird, sollte man für sich als Fotograf gut werden. Zuerst sollte man sich spezialisieren und genau wissen, was man fotografieren möchte. Am besten wirbt man heut zu Tage mit den Social Medien.

Hier sollte man eine ansprechende Seite für den Kunden gestalten. Wenn man bereits mit den Fotos überzeugen kann, hat man den Kunden so gut wie für sich gewonnen. Dabei sollte man auch seine Konkurrenz unter die Lupe nehmen und schauen, was man besser als sie machen kann. Ganz wichtig bei den Aufträgen ist, dass man auf die Wünsche der Kunden eingeht und sie im Mittelpunkt stehen lässt. So fühlen sie sich besonders und wissen zu schätzen, dass man ihre Meinung für wichtig hält. Am Ende ist der zufriedene Kunde wichtig, denn die größte Werbung wird er für einen machen, in dem er seine Zufriedenheit mit seinem Umkreis teilt.

Fazit

Bevor man als Fotograf durchstartet sollte man sich einige Gedanken machen. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Möchte man zuerst nebenbei starten? Wer genau ist die Zielgruppe? Wenn die Fragen geklärt sind, muss man sich nur noch bei der entsprechenden Behörde anmelden und kann schon starten.

 

Fotograf Gewerbeanmeldung

Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht. Auch bei einem Fotografen ist es nicht ganz klar. Doch hier erfährst du den Unterschied.

Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?


Der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.

Muss die Fotograften ein Gewerbe anmelden?

Manchmal müssen Fotografen  ein Gewerbe anmelden, weil es gleichzeitig auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden.

Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen.

Gewerbeanmeldung: Haupttätigkeit oder nebenbei die Tätigkeit ?

Eine Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall erforderlich, wenn man es als Haupttätigkeit beabsichtigt. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung als zusätzliche Einnahme angeben. In dem Fall sollte man sich vorher beim Finanzamt erkundigen, um sicher zu gehen.

Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.

Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es kann  sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Rechtsform: Personalgesellschaft

Personalgesellschaft  können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird  manche Unterlage benötigt.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.

Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft

Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.

Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wo meldet die Kleingwerbe sich an?

Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.

Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.

Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?

Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Als Fotograf muss erstmal die Frage geklärt werden, ob man gewerblich oder freiberuflich unterwegs ist. Nach dem dies geklärt worden ist, muss man die entsprechende Behörde aufsuchen und sich anmelden, damit man auch mit der Tätigkeit beginnen darf.

 

Freies Gewerbe anmelden

Gibt es freie Gewerbe?


Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll.

Wie kann man eine Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wenn dann gibt es freie Berufe, welche auch Freiberufler genannt werden. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen und melden sich direkt beim Finanzamt an.

Wer sind Freiberufler?

Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Und noch einige andere Berufe

Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?

Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden.

Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Weil Freiberufler von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind benötigen sie auch keinen Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Sie gehen bei ihrer Anmeldung anders vor.

Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?

Als Freiberufler wendet man sich direkt an das zuständige Finanzamt. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In diesem Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Kontaktdaten und
  • Steuer-ID.

Vorausetzungen für Gewerbeanmeldung

Man muss kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte. Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.

Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises. Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden.

Wer muss die Gewerbe anmelden?

Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden (wie z.B. beim Arzt). Manchmal ist es bei den freien Berufen nicht immer ganz so klar, wann ein Gewerbe nicht angemeldet werden muss. Es kann durchaus auch sein, dass man als Freiberufler einer Gewerbeanmeldung verpflichtet ist. Bevor man direkt loslegt, sollte man sich vorher erkundigen. Ob man ein Gewerbe anmelden muss, hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.

Bis wann muss man sich als Freiberufler anmelden?

Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.

Was wird wen man die Anmeldung verspätet?

Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts. Um den Stress zu vermeiden und die Kosten auch gering zu halten, sollte man schon am besten bevor man mit der Tätigkeit beginnt sich anmelden. So ist man auf der sicheren Seite.

Für welche Personen ist die Kleinunternehmerregelung geeignet?

Die Kleinunternehmerregelung ist für jeden Selbstständigen geeignet und wird beim Finanzamt angemeldet. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.

Dafür muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Wenn man bereits im ersten Jahr mehr Umsatz erwirtschaftet hat, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Fazit

Ob man nun als Gewerbetreibender oder Freiberufler zählt ist unklar, jedoch kann man es erfragen und diese Frage aus dem Weg schaffen. Wenn dies geklärt worden ist, kann man mit der Anmeldung der Tätigkeit beginnen. Je nach dem muss man entweder das Gewerbeamt oder das Finanzamt aufsuchen. Erst wenn man sich angemeldet hat, darf man auch mit der Tätigkeit beginnen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit sollte die Anmeldung spätesten nach vier Wochen erfolgt sein. Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Konsequenzen rechnen.

 

Gewerbeanmeldung Frankfurt

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung in Frankfurt: Haupt- oder Nebengewerbe?

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können. Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Der erste Ansprechpartner, um ein Gewerbe in Frankfurt am Main anmelden zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

Gewerbeamt: Ort oder Termin

Um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können, muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Frankfurt?

Bei der Gewerbeanmeldung selbst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 40€ kostet. Diese bezahlt man ganz unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Außerdem ist es wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Wann benötigt man eine Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste. Um den ganzen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit sein Gewerbe anmelden.

Fazit:

Der erste Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Frankfurt am Main eröffnen zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

 

Gewerbe ohne Gewerbeschein

Was ist ein Gewerbe und der Gewerbeschein?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige und langfristige Tätigkeit. Wenn man mit einer Tätigkeit Einnahmen erzielt, ohne dass man dabei im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wenn die Anmeldung erfolgt ist, kriegt man den Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung des Amtes, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ohne den Gewerbeschein ist die Ausübung nicht gestattet. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der möchte auch ein Gewerbe anmelden darf.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Um ein Gewerbeamt anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dafür muss man zunächst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt oder aber auch andere Gemeinden sind für die Anmeldung zuständig. Wenn man nun das Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man eventuell einen Termin machen.

Beim Amt des Gewerbes vor Ort füllt man das Formular zur Anmeldung aus, reicht die notwendigen Unterlagen ein und zahlt die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn dies erledigt ist, kriegt man auch sofort den Gewerbeschein und kann im Grunde auch schon starten.

Kann man ein Gewerbe online anmelden?

In einigen Städten bietet sich auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort, nur dass man es von Zuhause aus erledigt, welches ein großer Vorteil ist.

Durch die Online Anmeldung kann man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden und kann die lästigen Wartezeiten vor Ort vermeiden. Vor allem eignet es sich am besten für die, die hauptberuflich noch tätig sind und nur ein Nebengewerbe anmelden möchten. Als Berufstätiger hat man nicht immer Zeit und kann auch nicht jeder Zeit Urlaub kriegen. Die Bestätigung nach der Online Anmeldung kriegt man zugeschickt und kann auch dann starten.

Welche Unterlagen muss man beim Gewerbeamt einreichen?

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab welche Art von Gewerbe man anmeldet und um welche Rechtsform es sich handelt. In jedem Fall wird diese Unterlagen benötigt:

  • gültige Personalausweis oder Reisepass,
  • bei nicht EU Bürgern ist der gültige Aufenthaltstitel nötig und eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung.
  • Falls man noch minderjährig ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter,
  • Wenn bei der Gründung eine juristische Person mitwirkt, wird die Zustimmung der gesetzlichen Geschäftsführer,
  • Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, kann es sein, dass man Zulassungen vorweisen muss oder aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Dies wird dann beim zuständigen Amt mitgeteilt.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann die Gewerbeanmeldung in Deutschland erfolgt sein muss, ist klar geregelt. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss das Gewerbeamt besucht werden. Da man den Gewerbeschein benötigt, um offiziell der Tätigkeit nachzukommen, ist die Gewerbeanmeldung auch unumgänglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man am besten sein Gewerbe schon vor Beginn anmelden, damit die Anmeldung rechtzeitig getan ist. Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, können einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Neben dem Bußgeld muss man auch nicht gezahlte Steuern nachträglich zahlen. Somit kann die Gewerbeanmeldung sehr teuer werden und diesen Stress sollte man vermeiden.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Gebühren der Gewerbeanmeldung können von Stadt zu Stadt variieren. Genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro, je nach Art des Gewerbes.

Wie sieht der Gewerbeschein aus?

Auf dem Gewerbeschein findet man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe selbst. Zum Gewerbe findet man folgende Angaben:

  • Wer ist der Geschäftsführer und wie viele gibt es?
  • Bezeichnung des Gewerbes
  • Sitz des Gewerbes
  • Von welcher Rechtsform handelt es?
  • Tätigkeit, welche ausgeübt wird
  • Handelt es von einer Haupt- oder Nebentätigkeit
  • Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt

Der Gewerbeschein ist nicht nur für den Gewerbetreibenden selbst, sondern wird auch bei den weiteren Behörden, wo man das Gewerbe anmelden muss vorgelegt.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach dem Gewerbeamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für den Gewerbetreibenden. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer. Vom Finanzamt kriegt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Diesen muss man ausfüllen und sofort zurückschicken. Neben dem Bogen kriegt man auch eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung findet man Fragen zu finanziellen Aspekten des Gewerbes. Hier gibt man an wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Auch kann man in dem Bogen angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Man kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht gekündigt werden. Die IHK unterstützt und überwacht das Gewerbe.

Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man jährliche Kosten tragen, die aber nicht umsonst gezahlt werden. Die IHK bietet dafür dem Unternehmen Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Das Angebot sollte man in Betracht ziehen, um auch das Gewerbe zu erweitern.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese auch bei den entsprechenden Behörden wie bei der Versicherung und Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Rechtformen gibt es?

Bei den Rechtsformen unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören zum Beispiel Einzelunternehmer und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Anmeldung beginnt ganz einfach beim Gewerbeamt.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Anmeldung etwas aufwendiger. Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine GmbH. Eine Kapitalgesellschaft hat eine beschränkte Haftung. Das heißt, dass man als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem Privatvermögen haften. Dadurch zeichnet es sich aus. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser muss vom Notar beurkundet werden und die Eintragung im Handelsregister ist verpflichtend. Erst danach kann man das Gewerbeamt ausfindig machen.

Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich erkundigen, welche sich finanziell am Besten lohnen würde am Anfang.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wer beim Finanzamt die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt keine Umsatzsteuer. Diese Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützten und ihn in den ersten Jahren entlasten. Jeder darf diese Regelung in Anspruch nehmen, ob Gewerbetreibender oder nicht. Damit man aber keine Umsatzsteuer zahlt, muss man Voraussetzungen erfüllen.

Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt. Das heißt, wenn bereits im ersten Jahr die Umsatzgrenze überschritten wird, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Wer braucht keinen Gewerbeschein?

Es gibt einige Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Dazu zählen Freiberufler und Personen, die in der Urproduktion tätig sind. Freiberufler sind in § 18 des EstG klar geregelt und können von den Gewerbetreibenden abgegrenzt werden. Sie werden abgegrenzt, weil sie von der Gewerbeanmeldung befreit sind.

Als Freiberufler ist man in der Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs, weil es bei ihnen nicht von einer Massenproduktion handelt. Eher im Gegenteil die Leistung, die sie anbieten, ist auf den Wunsch des Kunden angepasst. Allgemein lässt sich sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt. Als Freiberufler meldet man sich beim Finanzamt an. Zu der Urproduktion gehören Land- und Forstwirtschaftler, Wein- und Gartenbau, Tierzucht und Fischerei.

Gibt es eine Gültigkeit für den Gewerbeschein?

Eine Dauer für den Gewerbeschein als solches gibt es nicht. Er ist dauerhaft gültig. Wenn das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, muss diese abgemeldet werden.

Ein Gewerbe als Nebentätigkeit

Wenn man zuerst klein beginnen möchte und nicht direkt den Job kündigen will, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Dies kreuzt man dann im Formular zur Gewerbeanmeldung an. Wenn man zunächst nebengewerblich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten. Im Nachhinein kann man die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Bei der Nebentätigkeit muss man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.

Fazit

Wann in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht ist klar geregelt. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss diese sofort beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist unvermeidbar. Es gibt Ausnahmen, bei denen kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dazu zählen Freiberufler und Menschen, die in der Urproduktion tätig sind.

Als Freiberufler anmelden

Wer sind Freiberufler?


Freie Berufe bzw. Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Aus dem Grund kann man wissen, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht.

Wer zu den Freiberuflern gehört, ist von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Dadurch sind Freiberufler auch von den Gewerbesteuern befreit.

Die Tätigkeiten eines freien Berufes sind eher auf die Kunden abgestimmt und sind auch deshalb nicht gewerblich. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Berufen zählen unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Künstler und Publizisten
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche manchmal einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. In einigen Fällen muss diese auch nachgewiesen werden, wie zum Beispiel Ärzte, weil es von verantwortungsvollen Tätigkeiten handelt und nicht einfach so ausgeübt werden kann.

Wie melden sich Freiberufler an?

Freiberufler müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Zuerst müssen sie dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken bevor sie direkt das Finanzamt persönlich aufsuchen. In dem Schreiben erwähnen sie: Name, Anschrift, Kontaktdaten, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen.

Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss. Neben dem Bogen zur steuerlichen Erfassung muss man zusätzlich eine Kopie seines gültigen Personalausweises nachreichen und eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.

Es gibt auch einige Fälle, wo auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Welche weitere Unterlagen gefordert werden, hängt davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird.

Wann melden sich Freiberufler an?

Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte binnen von vier Wochen nach Beginn erfolgen.

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden können. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen. Für einen neu selbstständigen können die Kosten einen Anfangs belasten.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.

Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Was ist, wenn man Schwierigkeiten hat beim Ausfüllen vom Erfassungsbogen?

Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus.

Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.

Was ist die Regelung für Kleinunternehmer?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch einem Freiberufler steht das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Was kostet die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?

Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, je nach dem welche Rechtsform man anmeldet.

Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.

Welche Behörden kommen noch in Frage?

Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch da eine freiberufliche Tätigkeit nicht gewerblich ist, ist auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend.

Müssen die Freiberufler sich bei anderen Behörden anmelden?

Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht.

Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss. Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen.

Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungswerk verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern.

Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.

Kann man trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch Freiberufler können eine Kapitalgesellschaft anmelden, doch dann verliert er seine steuerlichen Vorteile, denn dann muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Mit der Gewerbeanmeldung ist man auch zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Sie können nur eine GmbH anmelden, aber es muss beachtet werden, dass es nicht allen Berufen zusteht. Das heißt, dass zuerst geprüft werden muss, ob man mit dem Beruf zur Gewerbeanmeldung zugelassen wird.

Auch wenn der Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss, hat er den Vorteil, dass er nicht mit seinem privaten Vermögen haftet. Falls man sich mit einer anderen Person zusammentun möchte, welcher auch Freiberufler ist, hat man die Möglichkeit eine GbR zu gründen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählt zu den Personengesellschaften und muss von mindestens Personen gegründet werden. Dabei ist die Gründung unkompliziert, weil man sich nicht erst im Handelsregister eintragen lassen muss.

Auch ist ein Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtend, welcher trotzdem gemacht werden sollte, um sich selbst abzusichern. Eine GbR wird direkt beim Gewerbeamt angemeldet. Bevor man als Freiberufler sich für eine Rechtsform entscheidet und ein Gewerbe anmelden möchte, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit

Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.

Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen.

Dabei kann man in Ruhe schauen, wie es mit dem Markt aussieht und seine Tätigkeit dem Markt anpassen oder optimieren. Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Gleichzeitig kann man auch eventuell Kunden für sich verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte. Wer mit seiner Nebentätigkeit vertraut geworden und sicher ist, kann es in eine Haupttätigkeit ummelden.

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie haben einen steuerlichen Vorteil, weil sie kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuern zahlen. Neben den Gewerbesteuern können sie sich weitere Steuern sparen.

Als Freiberufler kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen. Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, muss dies beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angekreuzt werden. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen und das Ersparnis in andere Sachen stecken.

Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist. Durch die Nebentätigkeit hat man zusätzlichen Einnahmen und kommt bei den Banken vertrauenswürdiger an. Daraus folgt, dass man kreditwürdig ist.

Fazit

Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und man kann nicht selbst entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung befreit ist oder nicht. Bevor man sich selbstständig macht, sollte man sich erkundigen, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.

Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen. Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt.

In einigen Fällen kann es auch sein, dass man als Freiberufler verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden. Entschieden wird es vom Finanzamt. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer.

Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss dafür im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können.

Damit man die Umsatzsteuer nicht zahlt, muss man die Voraussetzungen bzw. Bedingungen einhalten. Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche bei der Standeskammer angemeldet werden müssen. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die Industrie- und Handelskammer. Es gibt für jeden Beruf eine eigene Standeskammer.

Mit der Anmeldung bei der Standeskammer ist auch die Anmeldung bei der Versorgungskammer verpflichtend. Über die Versorgungskammer zahlt man die Rentenversicherungsbeiträge.

Nicht kammerpflichtige Berufe müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Dies kann der Freiberufler für sich entscheiden. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen.

Als Freiberufler kann man zunächst für sich selbst entscheiden, ob man nebenbei starten möchte. Die Nebentätigkeit eignet sich dann am besten, wenn man sich zuerst unsicher ist.

Während der Nebentätigkeit hat man genug Zeit, um sich auszutesten ohne dabei Zeitdruck zu empfinden. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet und kann sich langsam aufbauen. Es besteht im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit umzumelden.

 

Als Freiberufler Gewerbe anmelden

Wer sind Freiberufler?


Welche Tätigkeiten zu den Freiberuflern zählen, ist klar geregelt und eindeutig zu zuordnen. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Sie sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes festgehalten und dazu zählen zum Beispiel:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter

Und noch viele andere Berufe. Bei Freiberuflern handelt es von Berufen, die einen akademischen Abschluss haben. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten.

Warum müssen sie kein Gewerbe anmelden?

Da Freiberufler in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind und eher auf Wunsch der Kunden eingehen müssen sie keine Gewerbe anmelden. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion.

Mit der Gewerbeanmeldung sind Freiberufler auch von den Gewerbesteuern befreit und auch von der Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.

Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Freiberufler können den Schritt mit der Gewerbeanmeldung überspringen und direkt das zuständige Finanzamt aufsuchen. Zuerst einmal müssen sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In diesem geben sie kurz ihre Daten, Kontaktdaten und Steuer-ID an und beschreiben kurz die Tätigkeit, welche angemeldet werden soll.

Im Anschluss kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Der steuerliche Erfassungsbogen bezieht sich auf das finanzielle der Tätigkeit. Neben dem steuerlichen Erfassungsbogen muss man noch den gültigen Personalausweis oder Reisepass einreichen.

Bei nicht EU Bürgern wird der gültige Aufenthaltstitel benötigt. Da es sich bei Freiberuflern um eine verantwortungsvolle Tätigkeit handelt, müssen sie diese auch anhand eines akademischen Abschlusses nachweisen können.

Wo muss man überall eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Je nach dem um welchen Beruf es sich handelt und ob es ein kammerpflichtiger Beruf ist, muss man sich bei der zuständigen Standeskammer anmelden. Außerdem müssen kammerpflichtige Berufe sich auch beim Versorgungswerk anmelden.

Hier zahlen sie ihre Rentenversicherungsbeiträge. Nicht kammerpflichtige Berufe haben die freie Wahl sich bei der Kammer anmelden zu können. Falls es sich um einen künstlerischen Beruf handelt, muss man sich bei der Künstlersozialkasse anmelden.

Die Künstlersozialkasse ist wie die Krankenversicherung nur für Künstler. Freiberufler haben die Wahl zu entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen. Wenn sie sich erstmal privat versichern lassen, können sie nicht einfach so wieder zur gesetzlichen Versicherung wechseln.

Aus diesem Grund sollten sie sich von Anfang an Gedanken darüber machen und sich auch mehrere Tarife von den Krankenkassen ansehen. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, müssen diese beim Finanzamt angemeldet werden.

Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?

Der steuerliche Erfassungsbogen ist so ähnlich aufgebaut wie das Formular zur Gewerbeanmeldung. Da hier die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt, geht man hierbei in das Finanzielle mehr ein. Der Bogen besteht aus acht Punkten, die ausgefüllt werden. Man muss nur die zutreffenden Punkte ausfüllen.

Im ersten Punkt beginnt man mit den Angaben zur eigenen Person bzw. allgemeine Informationen:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Im dritten Punkt muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Der fünfte Punkt betrifft nur Handwerker oder Bauunternehmer, alle anderen können diesen Punkt überspringen.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt an. Danach wird gefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Nach dem alles ausgefüllt worden ist, schickt man den Bogen zurück.

Wann muss man sich anmelden?

Wann man die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit anmelden muss ist klar. Bevor man überhaupt anfängt der Tätigkeit nachzukommen, muss man es anmelden.

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie selbstständig und langfristig ausgeübt werden soll und zudem Gewinn einbringen soll. Die Anmeldung sollte spätesten vier Wochen nach dem man mit der Tätigkeit begonnen hat, erfolgen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe und befreit das Unternehmen in den ersten zwei Jahren von den Umsatzsteuern. Sie soll die Gesellschafter unterstützen und die Kosten in den ersten Geschäftsjahren senken.

Doch dafür muss man folgendes erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen.

Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine Unmengen an Geld verdienen wird in den ersten zwei Jahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und sich einiges an Kosten ersparen.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebengewerbe

Freiberufler dürfen auch zunächst nebenberuflich starten, wenn sie sich unsicher sind. Es ist total menschlich, dass man am Anfang bedenken hat selbstständig zu werden und nicht direkt alles aufs Spiel setzen möchte. Dabei kann man sich zuerst austesten, wenn man sich unsicher ist.

Man hat genug Zeit sich auszutesten und zu sehen, ob es sich für einen eignet und man vorstellen kann, ob sich die Tätigkeit auch langfristig alleine auszuüben. Währenddessen hat man keinen Druck, dass man unbedingt schnell erfolgreich sein muss, weil man noch eine Haupteinnahmequelle hat.

Außerdem kann man in dieser Zeit den Markt erkunden, sich erweitern und Kontakte knüpfen. Im Nachhinein hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzuwandeln. Außerdem muss man sich dann nicht privat versichern lassen, sondern ist immer noch durch den Hauptjob versichert.

Wenn man nebenberuflich starten möchte, muss man beachten, dass die Arbeit im Hauptjob nicht vernachlässigt wird und es keine Auswirkung auf die Arbeitszeiten hat. Es muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt werden.

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Den größten Vorteil haben Freiberufler, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Dadurch sind die automatisch von der Gewerbeanmeldung befreit und zahlen auch somit keine Gewerbesteuern.

Man kann als Freiberufler eine Menge an Geld sparen, weil man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Dann ist man auch von den Umsatzsteuern befreit und zahlt nur noch die Einkommenssteuer.

Wenn man sich zunächst noch nicht genau sicher ist, ob man wirklich selbstständig werden soll, kann man erstmal eine Nebentätigkeit anmelden und sich ausprobieren. Wenn man sich im Nachhinein sicher ist, kann man es immer noch in eine Haupttätigkeit umwandeln.

Fazit

Wer zu der Kategorie Freiberufler gehört ist gesetzlich geregelt. Das heißt man kann nicht von sich selbst aus entscheiden ob man nun freiberuflich ist oder nicht. Freiberufler besitzen meistens einen akademischen Abschluss. Sie müssen sich beim Finanzamt anmelden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Danach können sie erst mit der Tätigkeit beginne. Sie müssen sich binnen von vier Wochen anmelden nach dem sie mit der Tätigkeit begonnen haben. Freiberufler haben die Möglichkeit erstmal nebenberuflich zu starten und können sogar die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

 

Gewerbe anmelden Freiberufler – Wer sind Freiberufler?

In diesem Beitrag wirst du erfahren zu welcher Gruppe von Berufen du eigentlich gehörst und wie du deine Selbstständigkeit startest. Denn nicht immer muss man ein Gewerbe anmelden. Ja, richtig! Jetzt erfährst du, wer tatsächlich ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht!

Wer sind Freiberufler?


Welche Berufe zu den freien Berufen gehören ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt.

Grundsätzlich handelt es bei Freiberuflern von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.

Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Als ein Freiberufler ist man kein Gewerbetreibender. Aus diesem Grund ist man auch von der Gewerbeanmeldung befreit. Im Einkommenssteuergesetz ist es klar geregelt, wer zu den Freiberuflern zählt. Somit kann man auch nicht selbst entscheiden, ob man ein Freiberufler ist.

Wie unterscheiden sie sich von Gewerbetreibenden?

Wer sich selbstständig machen möchte, sollte zunächst schauen, ob er ein Freiberufler ist. Wenn er seine Tätigkeit nicht in dem Katalog findet, muss er ein Gewerbe anmelden.

Freiberufler dagegen sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Automatisch sind sie auch von den Gewerbesteuern befreit und von der Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.

Ist man als Freiberufler selbstständig?

Auch eine freiberufliche Tätigkeit zählt zum Selbstständig sein. Selbstständigkeit bedeutet nichts anderes als nicht in der Angestellten Position zu sein, sondern alleine und selbstständig einer Tätigkeit nachkommt.

Wo meldet man sich als Freiberufler an?

Freiberufler starten beim Finanzamt. Sie müssen zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte. Daraufhin schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.

Gewerbeanmeldung als Freiberufler beim Finanzamt

Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.

Wann muss eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?

Sobald man einer freiberuflichen Tätigkeit nachkommen möchte, muss man das zuständige Finanzamt kontaktieren. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man selbstständig und langfristig diese auszuüben mit der Absicht dadurch Einnahmen zu erzählen.

Die Anmeldung sollte spätestens vier Wochen nach dem man mit der Tätigkeit beginnt angemeldet werden.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der Bogen zur steuerlichen Erfassung bezieht sich auf das finanzielle einer Tätigkeit. Erstmal macht man allgemeine Informationen zur eigenen Person und im Anschluss bezieht man sich auf die Tätigkeit. Der steuerliche Erfassungsbogen sieht folgendermaßen aus:

Erst beginnt man mit den eigenen Angaben:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Danach folgen weitere Punkte. Im dritten Punkt muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man muss nicht unbedingt auf den Cent genau eine Angabe machen und muss nicht unbedingt genau sein.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Der fünfte Punkt betrifft nur Handwerker oder Bauunternehmer, alle anderen können diesen Punkt überspringen. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt an. Danach wird gefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Für wen ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann jeder in Anspruch nehmen, auch keine Gewerbetreibenden also Freiberufler. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und soll deren Kosten in der ersten zwei Geschäftsjahren senken.

Die Regelung eines Kleinunternehmers befreit den Selbstständigen von den Umsatzsteuern. Doch dafür muss man folgendes erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine Unmengen an Geld verdienen wird in den ersten zwei Jahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken. Dafür kann man dieses Geld in andere Sachen investieren, die in dem Moment wichtiger erscheinen.

Wie versichern sich Freiberufler?

Auch Freiberufler müssen sich versichern lassen, dabei können sie selbst entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert werden möchten. Dabei sollte ein Freiberufler beachten, dass wenn man einmal privat versichert war nicht einfach wieder zur gesetzlichen wechseln kann.

Deshalb sollte man sich schon im Vornhinein genügenden Gedanken darüber machen und dementsprechend seine Entscheidung treffen. Man kann sich zuerst schlau machen und sich bei den Versicherungen erkunden, welche Vorteile man durch die private Versicherung haben könnte.

Worauf müssen Freiberufler achten?

Wenn man seine Tätigkeit anmeldet, sollte man auch beim Finanzamt erfragen, ob es sich um eine kammerpflichte Tätigkeit handelt. Wenn ja, dann muss man bei der zuständigen Standeskammer sich anmelden lassen.

Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apothekenkammer und Architektenkammer. Die Standeskammer hat den selben Zweck wie die Industrie- und Handelskammer.

Kammerpflichtige Berufe müssen sich auch beim Versorgungswerk anmelden. Hier zahlt man den Rentenversicherungsbeitrag. Wenn man nicht kammerpflichtig ist, kann man auch auf eigenen Wunsch ein Antrag zur Anmeldung stellen.

Unabhängig von den kammerpflichtigen Berufen gibt es auch für Künstler die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen müssen. Die Anmeldung für die Berufsgenossenschaft ist auch für Freiberufler verpflichtend.

Wenn man Mitarbeiter beschäftigen möchte, sind diese anzumelden. Außerdem muss man von Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter-Betriebsnummer anfordern.

Freiberuflichkeit als Nebentätigkeit – geht das?

Auch kann man zunächst mit der freiberuflichen Tätigkeit als Nebentätigkeit starten. Viele sind sich erstmal unsicher, wenn sie sich selbstständig machen wollen.

Dann eignet sich eine Nebentätigkeit am besten, weil man sich zuerst austesten kann, bevor man direkt seinen Job aufgibt. Man empfindet dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert.

Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen, Werbung zu machen und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn die freiberufliche Tätigkeit dann doch für einen etwas ist und man damit erfolgreicher wird, kann man es immer noch in die Haupttätigkeit umwandeln.

Muss man dem Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren?

Ob man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren muss, kann immer unterschiedlich aussehen. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas darüber niedergeschrieben ist.

Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Eigentlich kann der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten, wenn Wettbewerb herrscht, jedoch herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte. Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um sein Vertrauen nicht zu missbrauchen.

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man darauf achten, dass man seine Arbeit nicht vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht beeinträchtigt wird, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen. Außerdem muss man beachten, dass man auch die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält.

Vorteile als Freiberufler

Vorteile genießen Freiberufler bei der Gründung. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuern zahlen. Und wenn sie zusätzlich noch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern.

Auch genügt für die Buchhaltung eines Freiberuflers die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden.

Fazit

Jemand kann nicht selbst entscheiden, ob er eine Tätigkeit anmelden muss oder nicht. Wer Freiberufler ist, muss kein Gewerbe anmelden. Sie melden sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt auch noch von den Gewerbesteuern befreit ist. Wer möchte kann auch zuerst nebenberuflich starten, sich austesten und später die Tätigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit ummelden.

 

Gewerbeanmeldung als Freiberufler richtig beantragen

Wer sind Freiberufler?


Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt. Somit ist auch klar geregelt, wer zu den Freiberuflern gehört und wer nicht. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anmelden muss man, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht kann man ganz einfach erfahren. Dafür kann man nachforschen, ob man in dem Katalog als Freiberufler eingetragen ist.

Wenn ja, dann ist man durch die Gewerbeanmeldung befreit. Alle anderen Tätigkeiten müssen beim Gewerbeamt angemeldet. Allerdings gibt es noch eine Ausnahme: die sogenannte Hobbyregelung. Wenn man jährlich nur einen Gewinn von 410 Euro erwirtschaftet, muss man kein Gewerbe anmelden.

Warum müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden?

Freiberufler sind ihrer Tätigkeit nicht gewerblich. In der Regel sind die freiberuflichen Tätigkeiten auf den Kundenwunsch angepasst. Bei gewerblichen Tätigkeiten ist es eher das Gegenteilt. Es handelt meistens von einer Massenproduktion.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt auch Ausnahmen. In einigen Fällen müssen auch Freiberufler eine Tätigkeit anmelden. Es hängt davon ab, in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt. Ob dies der Fall ist wird vom Finanzamt entschieden.

Gilt man als Freiberufler selbstständig?

Eine freiberufliche Tätigkeit ist als Selbstständigkeit anzusehen. Selbstständigkeit bedeutet nichts anderes als eigenständig und unabhängig von einem Arbeitgeber der Tätigkeit nachzukommen. Kurz gesagt als Selbstständiger ist man nicht in einer Angestellten Position und auf sich alleine gestellt.

Wo meldet man die freiberufliche Tätigkeit an?

Freiberufler melden ihr Vorhaben beim zuständigen Finanzamt. Sie müssen zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.

Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die Steuer- ID angeben. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.

Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil in einigen Fällen es sich um verantwortungsvolle Aufgaben handelt. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.

Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?

Der Bogen zur steuerlichen Erfassung bezieht sich auf das finanzielle einer Tätigkeit. Erstmal macht man allgemeine Informationen zur eigenen Person und im Anschluss bezieht man sich auf die Tätigkeit. Der steuerliche Erfassungsbogen sieht folgendermaßen aus:

Erst beginnt man mit den eigenen Angaben:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Danach folgen weitere Punkte. In denen muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu anfangs keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man es schwer abschätzen kann.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Einige Punkte, wie zum Beispiel der fünfte, können ausgelassen werden, weil man nicht davon betroffen sein muss.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Was ist, wenn man Probleme beim Ausfüllen hat?

Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden tut man nicht jeden Tag und man sieht nicht jeden Tag einen steuerlichen Erfassungsbogen und deshalb ist es auch völlig normal, wenn man Schwierigkeiten hat.

Wenn dies der Fall ist, bist du hier richtig, denn auf GewerbeAnmeldung.com kannst du mit Hilfe von unserem Experten-Team den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Wir teilen gerne unsere Erfahrung mit dir und helfen dir dabei alles richtig zu machen. Du brauchst dir keine Sorgen machen, dass irgendeine Frage offenbleibt, denn das wird es nicht. Wir sind in jeder Notsituation für dich da und auch nach dem du deine freiberufliche Tätigkeit angemeldet hast.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann jeder in Anspruch nehmen, auch Freiberufler dürfen diese in Anspruch nehmen. Man muss nicht unbedingt ein Gewerbetreibender dafür sein.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und soll den Gesellschafter in den ersten zwei Jahren unterstützten, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden und ihre Kosten gesenkt werden.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Beide Umsatzgrenzen müssen in dem Fall eingehalten werden.

Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine Unmengen an Geld verdienen wird in den ersten zwei Jahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken. Dadurch hat man die Möglichkeit das ersparte Geld in andere notwendigere Sachen zu investieren.

Wann muss die freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?

Sobald man einer freiberuflichen Tätigkeit nachkommen möchte, muss man das zuständige Finanzamt kontaktieren und diese anmelden. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man selbstständig und langfristig diese auszuüben mit der Absicht dadurch Einnahmen zu erzählen.

Die Anmeldung sollte spätestens vier Wochen nach dem man mit der Tätigkeit beginnt angemeldet werden. Ohne eine Anmeldung ist man nicht dazu berechtigt Geld zu verdienen. Und eventuell muss man auch Konsequenzen dafür tragen.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer für einen Freiberufler Plicht?

Da die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nur für Gewerbetreibende verpflichtet ist, müssen Freiberufler nicht bei der IHK angemeldet werden. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.

Es gibt auch für Freiberufler Kammer, wo man sich anmelden muss. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer.

Die Standeskammer erfüllt den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend.

Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Zu dem muss man als Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden und man muss bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.

Was ist, wenn man sich unsicher ist?

Wer sich unsicher ist, ob man selbstständig sein möchte, weil man zu sehr Angst hat zu scheitern, kann zuerst eine Nebentätigkeit anmelden. Man kann sich zuerst austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt.

Man empfindet dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort viel Geld verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert.

Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen, Werbung zu machen und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn die freiberufliche Tätigkeit dann doch für einen etwas ist und man damit erfolgreicher wird, kann man es immer noch in die Haupttätigkeit umwandeln und richtig durchstarten.

Muss man den Arbeitgeber informieren, wenn man nebenberuflich tätig ist?

Ob man den Arbeitgeber informieren muss, ist situationsabhängig. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas darüber niedergeschrieben ist.

Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Eigentlich kann der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten, wenn Wettbewerb herrscht, jedoch herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte. Falls im Vertrag nichts niedergeschrieben ist, muss man nicht zwingend den Arbeitgeber informieren.

Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um sein Vertrauen nicht zu missbrauchen.

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man darauf achten, dass man seine Arbeit nicht vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht beeinträchtigt wird, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen. Außerdem muss man beachten, dass man auch die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält. Die gesetzlichen Arbeitszeiten betragen neun Stunden pro Tag.

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Freiberufler haben einen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit.

Wer noch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern und erspart sich auch diese Steuern. Auch genügt für die Buchhaltung eines Freiberuflers die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man merkt, dass es doch eine erfolgreiche Tätigkeit ist.

Fazit

Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Bei gewerblichen Tätigkeiten muss das Finanzamt aufgesucht werden. Wer Freiberufler ist, muss kein Gewerbe anmelden. Sie melden sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden.

Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt auch noch von den Gewerbesteuern befreit ist.

Die Mitgliedschaft bei der IHK ist nicht verpflichtend, jedoch gibt es kammerpflichtige Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen.

Die Standeskammer ist zu vergleichen mit der IHK. Wer möchte kann auch zuerst nebenberuflich starten, sich austesten und später die Tätigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit ummelden, wenn man sich sicher mit der Tätigkeit ist.

 

Gewerbeanmeldung für Freiberufler – So Geht’s!

Was ist die Gewerbeanmeldung?


Wer einer gewerblichen Tätigkeit nachkommt, muss zuerst dies beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Beim Gewerbeamt kriegt man den Gewerbeschein, um der Tätigkeit nachkommen zu können.

Als Gewerbetreibender kann man für sich selbst entscheiden, welche Rechtsform man anmelden möchte. Es gibt zwei Gruppen von Gesellschaften. Die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Doch gibt es einige Fälle, wo man kein Gewerbe anmelden muss. Diese Fälle werden Freiberufler genannt, denn sie melden kein Gewerbe an.

Wer sind Freiberufler?

Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Im Gesetz sind alle Berufe aufgelistet und somit ist verständlich, wer zu den Freiberuflern gehört freiberufliche tätigkeitfreiberufliche tätigkeitund wer nicht.

Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.

Warum melden sie kein Gewerbe an?

Freiberufler melden kein Gewerbe anmelden, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, wobei es bei einer freiberuflichen Tätigkeit ganz anders aussieht. Freiberufler arbeiten meistens im Auftrag eines Kunden und handeln nach ihren Wünschen.

Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden

Freiberufler melden sich beim zuständigen Finanzamt an. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.

Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die eigene Steuer- ID angeben. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.

Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.

Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.

Welche Behörden kommen noch in Frage?

Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch bei Freiberuflern ist dies nicht der Fall. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden.

Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist.

Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer. Die Standeskammer erfüllt den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit.

Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Manchmal braucht man eine Erlaubnis, wenn man Werbung machen möchte.

Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse.

Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft und man muss bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der steuerliche Erfassungsbogen bezieht sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird.

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Was ist, wenn man Schwierigkeiten hat beim Ausfüllen vom Erfassungsbogen?

Da man nicht jeden Tag den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt, kann es sein, dass man Schwierigkeiten damit hat. Wenn du auch Schwierigkeiten damit hast, dann brauchst du dir keine Sorgen machen, weil auf GewerbeAnmeldung.com wird dir geholfen.

Wir sind für dich da und unterstützen dich dabei deine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Du kannst problemlos den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen mit unserer Unterstützung und muss diese nur noch einreichen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und für wen ist sie?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen und nicht nur Gewerbetreibende. Auch Freiberufler steht ihnen das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den Gesellschafter in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Wann muss man die Tätigkeit anmelden?

Eine freiberufliche Tätigkeit muss angemeldet werden, damit man auch sein Geld damit verdienen darf. Angemeldet werden muss sie, wenn sie selbstständig und langfristig ausgeübt werden soll. Die Anmeldung beim Finanzamt sollte spätestens vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.

Was kostet die Gründung?

Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet den Freiberufler rein gar nichts. Es können Kosten auftreten, wenn man zum Beispiel eine Räumlichkeit mieten möchte oder sich Materialien beschaffen muss. Weitere Kosten können anfallen, wenn man Mitarbeiter beschäftigen möchte.

Welche Behörden muss man noch aufsuchen?

Als Freiberufler muss man sich neben dem Finanzamt bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Es gibt auch für Freiberufler Kammer, wo man sich anmelden muss.

Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler.

In einigen Fällen braucht man auch die Erlaubnis einer Standeskammer. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.

Außerdem gibt es die Künstlersozialkasse für künstlerische Freiberufler. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Auch muss man als Freiberufler sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, muss man sie beim Finanzamt und bei der Krankenkasse anmelden. Dazu man muss bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern für die Mitarbeiter.

 

Kann man trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Wer als Freiberufler ein Gewerbe anmelden möchte, hat die Freiheit es zu tun, jedoch können sie die steuerlichen Vorteile nicht mehr genießen und müssen jährlich Gewerbesteuer zahlen.

Kann man eine freiberufliche Tätigkeit zu zweit gründen?

Es können sich auch zwei Freiberufler zusammenschließen und eine GbR gründen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Rechtsform. Auch hier melden sich die Freiberufler beim zuständigen Gewerbeamt an.

Wie lässt man sich als Freiberufler versichern?

Als Freiberufler hat man die Wahl, ob man sich gesetzlich oder privat versichern möchte, wenn man nicht als Künstler oder kammerpflichtiger Freiberufler unterwegs ist.

Dabei muss man als Freiberufler beachten, dass man nicht von der privaten Versicherung einfach in die gesetzliche wechseln kann. Aus diesem Grund sollte man sich vorher schon erkundigen und dementsprechend seine Entscheidung treffen.

Freier Beruf als Nebentätigkeit

Man muss als Freiberufler nicht sofort durchstarten und eine Haupttätigkeit anmelden. Man kann sich zuerst austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.

Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort hohe Einnahmen erzielen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen.

Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit warm geworden und sicher ist, kann man es immer noch in die Haupttätigkeit umwandeln und unabhängig sein.

Vorteile als Freiberufler

Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil. Zudem kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen.

Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) und sind nicht der doppelten Buchführung verpflichtet.

Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist.

Fazit

Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und kann sich nicht einfach ausgesucht werden. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.

Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer. Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen. Die Standeskammer ist zu vergleichen mit der IHK. Es gibt für jeden Beruf eine eigene.

Nicht kammerpflichtige Berufe oder Künstler müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Wer möchte kann auch zuerst nebenberuflich starten. Dadurch hat man genug Zeit sich austesten. Falls die Tätigkeit sich doch für einen eignet, kann man die nebenberufliche Tätigkeit in eine hauptberufliche ummelden.