Gewerbeanmeldung Karlsruhe – So geht es richtig!

Karlsruhe hat eine lebendige Kulturlandschaft, die Geschichte und Gegenwart, Kunstformen und Technik verbindet. Ob für die Kleinen und Jugendliche, für die Erwachsene oder Senioren – das vielfältige Kulturangebot in Karlsruhe bietet für jede Zielgruppe etwas: erstklassige Ausstellungen, eine abwechslungsreiche Theaterlandschaft, Schriftwerke, Musik, spezielle Festivals und vieles mehr.

Als eine der angesagtesten Städte Deutschlands lockt das mediterrane Flair an lauen Sommerabenden Einheimische und Besucher gleichermaßen in die Restaurants auf den belebten Plätzen der Innenstadt. Man muss sich selbst davon von den vielen Freizeitmöglichkeiten, welche die Stadt Karlsruhe zu bieten hat.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Karlsruhe

Das Gründen eines eigenen Unternehmens erfordert nicht nur Mumm und eine super Idee, sondern auch eine sorgfältige Disposition und Organisation. Einer der bedeutendsten Schritte in der Phase der Unternehmensgründung ist die Gewerbeanmeldung: Denn nur dann, wenn wer sein Gewerbe korrekt anmeldet, darf es auch legal betreiben.

Je nach gewählter Branche ist die Gewerbeanmeldung an spezielle Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft und auch mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Aber nun die Frage nach wer darf wirklich sein Gewerbe anmelden, wie funktioniert der komplette Prozess mit der Gewerbeanmeldung und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten, werden nun hier geklärt:

Grundsätzlich muss jede Person, die eine Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung auf Dauer, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung ausübt, ein Gewerbe anmelden.  In diesem Fall muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie auch Gewerbesteuer zahlen, wenn Ihr Umsatz die Freigrenze überschreitet.

Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Rechtsanwälte oder Mediziner sollten keine gewerbliche Lizenz beantragen. Darüber hinaus sind auch alle Personen, welche einen Betrieb führen, der der Primärproduktion zuzuordnen ist, von der Antragspflicht befreit. Diese erweiterte Befreiung umfasst Landwirte, aber auch Personen, die Gartenbau, Weinbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft betreiben.

Gewerbeamt Karlsruhe

Um die Beantragung eines Gewerbescheins vorzunehmen, muss man volljährig und geschäftsfähig sein. Je nach Art des Unternehmens sollte man auch eine bestimmte Qualifikation oder Konzession als Nachweis vorlegen. So muss man zum Beispiel eine Meisterprüfung ablegen oder eine gleichwertige Qualifikation erwerben, um einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb zu führen.

Auch für beispielsweise eine Personenverkehrs wie ein Taxibetrieb oder für eine Fahrschule, für ein Pflegedienst oder für eine Gaststätte werden noch weitere spezielle behördliche Genehmigungen gebraucht. Darüber hinaus müssen alle Bürger aus Drittstaaten eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.

Wer als Selbständiger ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber den Gewerbeschein nicht rechtzeitig beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Nichtanmeldung des Gewerbes kann ein Bußgeld von mehreren tausend Euro nach sich ziehen. Außerdem müssen Steuern nachgezahlt werden, was je nach Umsatz ebenfalls eine erhebliche Summe ausmachen kann.

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung in Karlsruhe

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, muss für seine eigene Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Karlsruhe mit den Kosten in Höhe von 36,00 Euro rechnen.

Zusätzliche Kosten können entstehen, wer noch zusätzlich eine Zweitschrift braucht oder für eine weitere Ausstellung von Nachweisen für bestimmte Genehmigungen. Im Allgemeinen dauert die Beantragung für die Gewerbeanmeldung nur wenige Minuten. Für die Bearbeitung seitens des Gewerbeamts Karlsruhe muss man schon einige Tage einplanen.

Die wichtigsten Schritte für die Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe ausüben zu können, muss man vor Aufnahme der Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen. Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, schriftlich per Post oder via Fax erfolgen.

Nach der eigentlichen Registrierung müssen jedoch weitere Schritte unternommen werden, wie z.B. die steuerliche Registrierung beim Finanzamt. Damit man nicht den Überblick verliert und keine Formulare vergisst, werden im Folgenden die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst:

Bevor man sich registriert, müssen alle notwendigen Dokumente zusammengestellt werden. Zur Anmeldung ist nicht nur der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitzubringen, sondern auch die erforderlichen Satzungen oder Befähigungsnachweise.

Je nach Branche muss man zusätzlich seinen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Die Dokumente, die man für die jeweilige Branche benötigt, findet man auf der Webseite der Stadt Karlsruhe oder auf der Plattform der Industrie- und Handelskammer.

Für die Online-Anmeldung eines Gewerbes braucht man ebenfalls dieselben Dokumente, können als elektronische Kopie eingereicht werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Benutzung der des neuen Personalausweises und seiner Funktionen, um sich online zu identifizieren.

Die eigentliche Registrierung des Unternehmens kann entweder persönlich, schriftlich per Post oder mit Fax erfolgen. Die Möglichkeit der Registrierung im Internet ist ebenfalls in Karlsruhe möglich.

Das ist sehr vorteilhaft, um sich zum einen Gang zum Gewerbeamt Karlsruhe zu ersparen, man muss nicht warten, man muss sich nicht an den Öffnungszeiten halten und die Bezahlung geht bargeldlos unkompliziert.

Wer einen Haupt-Job hat und gleichzeitig ein Unternehmen als Nebengewerbe gründen möchte, könnte sein Unternehmen auch bequem von zu Hause aus nach der Arbeit oder am Wochenende online anmelden.

Es hat aber auch Vorteile, persönlich ins Gewerbeamt Karlsruhe zu kommen. Man muss ein Anmeldeformular ausfüllen, in dem man die notwendigen Informationen über sich selbst und seinem Unternehmen angeben muss. Bei eventuellen Fragen helfen die Sachbearbeiter gern beim Ausfüllen des Formulars.

In diesem Prozess müssen nur die notwendigen Dokumente vorgelegt und die Steuer bezahlt werden. Wer sich online bewirbt, lädt alle Dateien herunter und kann auch online bezahlen. Anschließend wird der Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft und die Rechtmäßigkeit festgestellt.

Wenn alle Daten korrekt sind, wird der Antrag in wenigen Tagen genehmigt. Darüber hinaus werden alle Daten automatisch an andere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer weitergegeben.

Anmeldung beim Finanzamt

Nach Erhalt einer Gewerbeerlaubnis erhält man automatisch einen Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung der Geschäftstätigkeit. In diesem Fragebogen muss man Angaben zu dem erwarteten Einkommen machen.

Je nach Höhe der zu erwartenden Einnahmen erhält man entweder eine Steueridentifikationsnummer oder eine Umsatzsteuer-ID. Die Steueridentifikationsnummer gilt für alle Unternehmen, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen und damit von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann in Deutschland auf allen Rechnungen verwendet werden, aber als Inhaber eines Kleinunternehmens darf man die Umsatzsteuer nicht auf Rechnungen ausweisen. Wer jedoch seine Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen will, braucht in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Als Kleinunternehmer kann man zusätzlich einen Antrag stellen, wenn das Unternehmen in der gesamten EU tätig sein sollte.

Mitgliedschaft bei der IHK

Als Gewerbetreibender ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) Pflicht. Deshalb erhält man von der IHK bzw. HWK ein steuerliches Anmeldeformular, das neben Angaben zu der eigenen Person und dem Unternehmen eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen erfordert.

Da viele Gründer aufgrund ihres geringen Gewinns von IHK- oder HWK-Beiträgen befreit sind, sollte man die Angaben immer korrekt und so genau wie möglich machen.

Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft zuständig. Sie sind die zuständigen Stellen für die gesetzliche Unfallversicherung und befassen sich mit bestimmten Aspekten der Arbeitsmedizin. Darüber hinaus haben sie auch eine Beratungs- und Informationspflicht und sind  Ansprechpartner in Sachen Arbeitssicherheit.

In der Regel schickt das Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung automatisch einen Bescheid an die betreffende Genossenschaft. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man aber auch selbst proaktiv Kontakt aufnehmen, da man innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung die Aufnahme in die Berufsgenossenschaft beantragen muss.

Je nach der ausgewählten Branche und der Größe des Unternehmens können auch optionale Aufzeichnungen erforderlich sein. Wenn z.B. Mitarbeiter beschäftigt werden, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.

Diese Nummer wird benötigt, damit die Mitarbeiter bei der Krankenkasse und der Sozialversicherung angemeldet werden können. Darüber hinaus kann es notwendig sein, das Unternehmen in das Handelsregister einzutragen. Diese Verpflichtung gilt für alle registrierungspflichtigen Handwerksbetriebe. Eine Anmeldepflicht besteht in der Regel, wenn der Betrieb des Unternehmens eine Meisterprüfung in einem technischen Fachhandwerk erfordert.

Fazit:

Eine Gewerbeanmeldung ist offiziell und das Unternehmerleben kann starten. Das ist der wichtigste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Ein Gewerbe anzumelden ist gar nicht so schwierig, solange man die einzelnen Schritte nacheinander durchläuft.

Sollte man in der turbulenten Anlaufphase dennoch einen Schritt verpasst haben, wendet man sich einfach an das Gewerbeamt Karlsruhe. In der Regel ist eine begründete Nachmeldung kein Problem, solange die gesetzlichen Fristen nicht wesentlich überschritten werden.

Die Gewerbeanmeldung in Remscheid – Alles Wichtige auf einem Blick

Remscheid steht auf dem 3. Platz der größten Städte im Bergischen Land und wird als „Badestadt am Berg“ bezeichnet. Diese Benennung hat ihren Ursprung gegen Ende des vorletzten Jahrhunderts, da seither die Metall- und Werkzeugindustrie in der Stadt Remscheid vielfältige Geschäftsbeziehungen ins Ausland und weltweit unterhält. Heutzutage gilt Remscheid aufgrund seiner Industriestruktur als vergangene Industriestadt in Nordrhein-Westfalen.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Remscheid

Die Selbstständigkeit ist für jeden Gründer der erste Start beim Gewerbeamt Remscheid. Welche Unterlagen benötigt und welche Ausnahmen es zur Gewerbeanmeldung gibt, erfährt man nachfolgend. Darüber hinaus gibt es eine präzise Erklärung, wie das Formular für die Gewerbeanmeldung komplett ausgefüllt wird sowie Tipps, was hierbei zu beachten gilt.

Wichtige Informationen zur Gewerbeanmeldung

Jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Also wer sich beispielsweise als Handwerker, als Einzelhändler, als Dienstleister, als Gastronom oder als Onlineshop-Betreiber selbstständig machen möchte, muss zum Gewerbeamt Remscheid und sein Unternehmen dort anmelden.

Aber es gibt auch Ausnahmen, die nicht für das Gewerbeamt Remscheid zuständig. Dazu zählen die sogenannten Freiberufler. Wenn die gewünschte Tätigkeit zu den freien Berufen gehört, braucht man dafür keine Gewerbeanmeldung. Beispiele für freie Berufe sind Dolmetscher, Architekten, Buchhalter, Pädagogen oder Journalisten.

Ob der geplante Beruf als selbständige Tätigkeit eingestuft ist, kann man in der Liste der Berufe in § 18 EStG nachlesen. Als Selbständiger geht man als erstes nicht zum Gewerbeamt Remscheid, sondern meldet sich beim Finanzamt Remscheid an.

Weitere Ausnahmen, um von der Registrierung als Gewerbetreibender beim Gewerbeamt Remscheid befreit zu sein, sind Arbeiten in der Primärproduktion wie Tierhaltung, Forstwirtschaft, Imkerei oder die persönliche Vermögensverwaltung.

Es ist möglich, ein Unternehmen ohne vorherige Anmeldung beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt zu registrieren. Gründer sollten jedoch beachten, dass bestimmte Dokumente zur Registrierung mitgebracht werden müssen. Für bestimmte Berufsgruppen sind zusätzliche Dokumente für die Registrierung erforderlich.

Es gibt verschiedene Sonderfälle, wie z.B. überwachungspflichtige Branchen oder zulassungspflichtige Gewerke. Besonders häufig ist jedoch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

Jeder Gründer braucht verschiedene Unterlagen für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Remscheid. Dazu gehören zum Beispiel der Personalausweis, ein Reisepass mitsamt einer Meldebescheinigung, eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Gründer sowie ein Handelsregisterauszug für oHG oder Kapitalgesellschaften.

Bei verschiedenen Branchen und Berufsgruppen sind noch zusätzliche Erlaubnisse, Dokumente und Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung Remscheind notwendig. Weitere notwendige Dokumente für das Gewerbeamt Remscheid sind zum Beispiel noch das polizeiliche Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Nachweis über die jeweilige Ausbildung mitsamt Berufserfahrung, Gesundheitszeugnis, Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte, die die Handwerkskammer ausstellt.

Aus diesem Grund ist vor der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Remscheid anzufragen, welche Dokumente und Unterlagen für die gewünschte Tätigkeit gebraucht werden, damit alles rechtzeitig  zur Hand ist. Andererseits kann man sich auch ausreichend Informationen für die spezielle Branchen bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handwerkskammer einholen.

Die Gewerbeanmeldung ist ein Vorgang, bei dem der Gründer, der sein Unternehmen beim Gewerbeamt Remscheid angemeldet hat, ein Gewerbeschein als Dokument erhält, sobald der Vorgang der Gewerbeanmeldung komplett abgeschlossen ist. Die Gewerbeanmeldung sollte nur derjenige vornehmen, der auch das Gewerbe ausführen möchten. Das klappt allerdings nicht immer.

Deshalb ist es realisierbar, dass durch eine Vollmacht der Gründer vertreten wird. Insbesondere dann ist es von Vorteil, wenn eine GbR gegründet wird. Hier muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Remscheid?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung in Remscheid liegen zwischen 26,00 Euro und 33,00 Euro, je nachdem ob man eine natürliche Person, ein vertretungsberechtigter Gesellschafter einer Personengesellschaft oder eine juristische Person ist. Für weitere Vertreter bei einer juristischen Person sind je 13,00 Euro zu bezahlen.

Für die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung dauert wenige Tage. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Remscheid kommen noch Dokumente vom Finanzamt sowie von IHK, um zusätzlich die steuerliche Erfassung wahrheitsgemäß anzugeben. Sobald alles in Ordnung ist und es zu keiner Ablehnung kommt, erhält man von dem Finanzamt eine persönliche Steuernummer, die sodann auf der Rechnung mit angegeben werden muss.

Mehrere Gewerbe anmelden

Eine Gewerbeanmeldung muss auf jeden Fall dann vorgenommen werden, wenn durch die Tätigkeit, die ausgeübt wird, Gewinne erzielt werden. Wer beispielsweise für die Familie oder Bekannte Babysachen hergestellt, Wollmützen strickt oder Gartenarbeit übernimmt, muss wissen, dass hierbei nicht von einem Gewerbe gesprochen werden kann.

Man sollte wissen, dass ein Gewerbe dauerhaft sein sollte. Wer nur etwas einmalig verkauft oder seinen Keller / Dachboden ausmüllt, um die nicht mehr gebrauchten Sachen zu verkaufen, betreibt ebenfalls kein Gewerbe.

Im Prinzip ist es möglich, mehrere Gewerbe anzumelden. Für jede gewünschte Tätigkeit muss allerdings beim Gewerbeamt Remscheid jeweils eine Gewerbeanmeldung abgegeben werden. Weiterhin muss bedacht werden, dass jedes Gewerbe zusammen der Regelung des Kleinunternehmers sowie der steuerlichen Freibeträge Berücksichtigung findet.

alle Informationen über Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Praktisch gesehen kommt es in vielen Fällen vor, dass man als Gründer ein Unternehmen rückwirkend anmeldet. Hierfür gibt es keine Frist, da dies nicht passieren sollte. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Bußgelder in der Regel nur dann erhoben werden, wenn die Frist um einen längeren Zeitraum (bis zu drei Monaten) überschritten wird. In diesem Fall kommt es jedoch auf den guten Willen des Gewerbeamtes Remscheid an.

Die Rechtlage ist klar definiert: Das Gewerbe darf oftmals noch über einige Monate oder Jahre rückwirkend angemeldet werden. Wer mehr Informationen braucht kann unmittelbar Gewerbeamt Remscheid erhalten.

Grundsätzlich muss ein Gewerbe immer zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit gemäß § 14 GewO angemeldet werden. Es ist jedoch nicht unüblich, dass Gründer zunächst das Geschäft „testen“ und die Rentabilität überprüfen. Rechtlich gesehen bewegen sich die Gründer hier auf dünnem Eis – es können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Allerdings drückt das Gewerbeamt oft ein Auge zu, zumindest für kurze Zeit. Wenn Sie jedoch mehr als drei Monate im Verzug sind, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Wenn die Gewerbeanmeldung weniger als 3 Monate verspätet ist, sind die Ämter in der Regel kulant und erheben für diese „Probezeit“ kein Bußgeld.

Aber auch eine rückwirkende Buchung der Firma kann sinnvoll sein, z. B. wenn die Firma am Ende eines Jahres angelegt wurde. Wenn es keine nennenswerten Buchungen und Ausnahmen gibt, kann man die Buchung des gesamten vergangenen Jahres vermeiden und im neuen Jahr „bei Null“ beginnen. Allerdings sollte man für dieses Projekt dringend die Genehmigung der Gewerbeaufsicht einholen.

Gewerbe-Anmeldung in Hildesheim

Junge, lat dei Appels stahn, süs packet deck dei Huckup an. Dei Huckup is en starken Wicht, hölt mit dei Stehldeifs bös Gericht“

Diese niederdeutschen Worte auf dem Denkmal in der Fußgängerzone, das der Dresdner Bildhauer Roeder 1905 schuf, erinnern an den Huckup (= „Hock-auf“). Der Legende nach war diese Kreatur ein Kobold, der jedem Dieb auf die Schulter sprang und durch diese waghalsige Tat das schlechte Gewissen der Diebe symbolisiert.

 Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Hildesheim

Wer ein Gewerbe gründen möchte, um dauerhaft Gewinnabsichten zu erzielen, muss auf jeden Fall sein Unternehmen anmelden. Interessanterweise erscheint der Begriff „Absichten“. Sobald man mit seiner Arbeit, seiner Dienstleistung, einfach seinem Gewerbe  beginnt, muss sein Gewerbe anmelden, sofern man für die Zukunft plant und mit seinem Vorhaben Geld verdienen will.

Wer sein Gewerbe im Stadtbüro Hildesheim anmeldet, muss es, wie jeder andere auch, der sich selbstständig machen möchte. In erster Linie macht man sich vorab, ehe man die Gewerbeanmeldung vornimmt, für welche Unternehmensform man sich entscheidet. Über 95 Prozent beantragen in der Regel ein Gewerbe als Einzelfirma. Man muss wissen, dass man als Einzelunternehmer selbst sein Gewerbe anmelden muss. Im Falle einer Kapitalgesellschaft beantragt der Geschäftsführer das Gewerbe.

Die Gemeinde Hildesheim ist für die jeweiligen Gewerbeanmeldungen zuständig. Es muss schriftlich an die Stadt Hildesheim, Markt 1, 31134 Hildesheim um ein Termin gebeten werden.

Gewerbeamt Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten für die Terminreservierungen liegen Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Anmeldung?

Personalausweis oder Reisepass, evtl. einen Handelsregisterauszug, evtl. einen Nachweis der Handelsregister-Eintragung, evtl. eine Zulassungsbescheinigung, evtl. ein Meisterbrief, wer beispielsweise ein Handwerker ist, sind die wichtigsten Dokumente, die man für seine Gewerbeanmeldung braucht.

Für den Fall, dass man für jemand anders eine Gewerbeanmeldung vornehmen soll, braucht man im Vertretungsfall eine entsprechende Vollmacht, damit man für das Vorhaben bevollmächtigt ist.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Beantragung des Gewerbes in Hildesheim liegen derzeit bei 33,75 Euro. Für die Gewerbeanmeldung hat die Gemeinde Hildesheim auf ihrer Homepage entsprechende Formulare / Anträge, die man sich nur noch downloaden muss. Hier geht es zum Gewerbeantrag für die Stadt Hildesheim, damit man sieht, wie eine Gewerbeanmeldung aussieht.

Bei der eigenen Gewerbeanmeldung muss man gar nicht so viel beachten. Im Allgemeinen werden im Formular allgemeine Standardangaben fällig wie Adresse und Angaben vom gewünschten Betrieb. Die Betriebsstätte ist halt die Adresse, an welcher das Gewerbe vorzufinden ist.

Büros haben den Vorteil, dass man auch leichte Ausgaben wie täglicher Kaffee steuerlich geltend machen kann. Es ist zu bei der Beschreibung der Tätigkeit zu überlegen, was wirklich im individuellen Gewerbe hineinfällt. Wenn man beispielsweise die Tätigkeit „Ausgabe von Werbeflyern“ angibt, dann darf man nur damit sein Geld verdienen. Bei weiteren Tätigkeiten braucht es weitere Gewerbeanmeldungen.

Welche Fristen sind für die Gewerbeanmeldung zu beachten?

Die Gewerbeanmeldung muss zu dem Zeitpunkt beim Stadtbüro in Hildesheim eingehen, sofern an sein Gewerbe vornehmen möchte. In § 14 der Gewerbeordnung ist präzise geregelt, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss – also mit der Aufnahme des Betriebs. So viel zur Rechtstheorie.

In der Praxis gibt es kaum eine Sanktion für eine Verzögerung von wenigen Tagen. Im Extremfall kann jedoch ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro verhängt werden – für denjenigen, der das Gewerbe nicht korrekt und rechtzeitig anmeldet. Eine versäumte Gewerbeanmeldung ist demnach eine Ordnungswidrigkeit. 

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanzeige bekommt man einen Stempel von der Gemeinde Hildesheim. Dann dauert es seine Zeit, ehe man alles schriftlich bestätigt bekommt. Mit dem Stempel der Gemeinde Hildesheim darf man sodann aber schon gewerblich tätig sein und die angegebenen Tätigkeiten ausführen.

Zu gegebener Zeit erhält man ein Brief vom Steueramt Hildesheim-Alfeld, Standort Hildesheim. Das zugesandte Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ muss man wahrheitsgemäß ausfüllen, insbesondere in dem Bereich „voraussichtlicher Gewinn“.

Darüber hinaus hat man noch zusätzlich die Entscheidung, ob man neben dem Gewerbe noch Umsatzsteuer abführen möchte. Wer beim Ausfüllen Hilfe braucht, kann jederzeit die Mitarbeiter fragen. Darüber hinaus kann zudem noch ein Brief von der IHK bei dem Gründer im Briefkasten liegen. Auch hier muss ebenfalls das beigefügte Formular sorgfältig ausgefüllt werden.

Gewerbeanmeldung für Nebenjob

Ein Nebengewerbe ist ebenfalls beim Stadtbüro Hildesheim anzumelden, das nebenberuflich betrieben wird. Es ist erlaubt, dass man mindestens 20 Stunden pro Woche für das Unternehmen arbeiten darf. Ansonsten handelt es sich nicht mehr um ein Nebenjob, sondern um ein Hauptgeschäft. Darüber hinaus ist es in Deutschland möglich, ein Nebengewerbe in jeder Rechtsform zu gründen.

Ein Gewerbe muss man trotz allem anmelden, auch wenn man es als Nebenberuf ausführen möchte, wenn nur selbst die angegebenen Tätigkeiten ausgeführt und die Verantwortung für alles übernommen werden. Außerdem ist es wichtig, dass man regelmäßig arbeitet und die jeweiligen Interessen langfristig plant. Ganz wichtig dabei ist die gewünschte Gewinnerzielung.

Wer seine Tätigkeiten nur einmal ausführt, braucht sein Gewerbe nicht anzumelden. Das ist nicht notwendig. Also darf man gern einmal bei seinen Nachbarn den Rasen mähen, die Blumen gießen oder den Müll herausbringen, weil sie entweder zu alt oder im Urlaub sind.

Für die Gewerbeanmeldung des Nebenjobs braucht man eine Erlaubnis des bisherigen Arbeitgebers. Wer Pech hat und einen unangenehmen Arbeitgeber hat, darf dieser das Nebengewerbe ohne mit den Wimpern zu zucken, verbieten.

Zusammenfassend:

Wer träumt nicht von finanzieller Freiheit? Wer möchte nicht sein eigener Chef sein? Wer will nicht seine Zeit frei einteilen, wann man wie viel arbeiten möchte? Ein Gewerbe anmelden ist kein großes Ding. Die Schritte sind unkompliziert.

Man braucht nur einige Dokumente und erfüllt unterschiedliche Auflagen. Daher ist eine Gewerbeanmeldung gut vorbereitet anzugehen. Es müssen letztendlich alle gewünschten Dokumente bereit gehalten werden, um das Gewerbe anzumelden. Anschließend läuft alles ohne jegliche Komplikationen.

Gewerbeanmeldung Moers

Das Schloss in Moers befindet sich im Herzen der Stadt und grenzt anschließend an den Schlosspark. Beide gelten als eine der beliebtesten Sehenswürdigkeiten und Wahrzeichen. Seit fast einem Jahrhundert beherbergt es das Grafschafter Museum.

So entsteht ein anschauliches Bild der wechselvollen Geschichte der Stadt. Vor dem Schloss symbolisiert eine Statue von Louise Henriette, Prinzessin von Oranien und Kurfürstin von Brandenburg, den Übergang der Stadt um 1700 vom Haus Oranien zum Haus Brandenburg-Preußen.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Moers

Um das eigene Gewerbe anzumelden, braucht nur wenige Schritte:

Schritt 1: Gebe an, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder ob das Unternehmen gar nicht anmeldepflichtig ist.

Schritt 2: Alle Voraussetzungen müssen überprüft werden. Man braucht bei bestimmten Berufen auch eine Sondergenehmigung wie einen Meisterbrief; Handwerkskarte, Zulassungen.

Schritt 3: Wer zum Gewerbeamt Moers am Rathausplatz 1 in Moers geht, muss darauf achten, dass nicht die wichtigsten Unterlagen wie Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vergessen werden. Je nach Gewerk muss man weitere Dokumente mitbringen wie beispielsweise Genehmigungen, Zulassungsbescheinigungen oder andere Dokumente.

Schritt 4: Das Formular Gewerbeanmeldung muss ausgefüllt werden. Entweder holt man sich das Formular vor Ort ab oder ladet es von der Homepage herunterladen und druckt es sodann aus. Schritt 5: Zusammen mit dem ausgefüllten Formular und die gebrauchten Unterlagen wird die Gewerbeanmeldung nunmehr eingereicht.

Wer dies persönlich tut, erhält eine abgestempelte Kopie für seine Unterlagen. Für den Fall, wer seine Gewerbeanmeldung in Moers per Post zugestellt hat, erhält in nur wenigen Tagen eine Bestätigung, damit diese dort eingegangen ist.

Es ist geschafft – jetzt ist das Unternehmen registriert. Die Bescheinigung, die besagt, dass man ein Unternehmen offiziell registriert hat, wird umgangssprachlich als „Gewerbeschein“ bezeichnet.

Das Unternehmen muss von jedem Gewerbetreibenden angemeldet werden. Das bedeutet, dass im Falle eines Einzelunternehmens der Eigentümer das Unternehmen anmeldet. Bei einer Personengesellschaft erfolgt die Eintragung durch den Geschäftsführer oder die Gesellschafter, bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) durch den Geschäftsführer.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Moers?

Die Registrierung eines Unternehmens ist ein schneller und kostengünstiger Prozess. Die Anmeldung von natürlichen Personen und vertretungsberechtigten Gesellschaftern, die keine juristischen Personen sind, ist in der Stadt Moers mit einer Gebühr von 26,00 Euro verbunden.

Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter sind, beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Für jede weitere gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben.

Bitte denken Sie daran: Je nach Art des Unternehmens müssen Sie jedoch zusätzliche Kosten einkalkulieren. So müssen Sie beispielsweise eine Gebühr für das polizeiliche Führungszeugnis oder auch eine Gebühr für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bezahlen.Grundlagen der Unternehmensregistrierung: Wer sollte ein Unternehmen registrieren?

„Wer sollte ein Gewerbe anmelden?“ oder „Sind Selbstständige auch Gewerbetreibende? Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind gesetzlich von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung befreit.

Das bedeutet, dass Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen. Sie müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Die Tätigkeiten, die zu den Freiberuflern gehören, finden sich in § 18 des Einkommensteuergesetzes. Dazu gehören die sogenannten Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Künstler, Schriftsteller und Journalisten, Dozenten und Designer, Berater und Referenten.

Jede Berufssparte, die ein ähnliches Berufsbild haben, werden ebenfalls zu den Fachkräften gezählt. Diese Liste der freien Berufe ist jedoch nicht vollständig. Es ist immer das Finanzamt, das bestimmt, ob Sie selbständig werden.

Ebenfalls von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind diejenigen, die in der sogenannten Primärproduktion tätig sind. Dazu gehören Landwirtschaft, Viehzucht, Fischzucht, Fischerei und ähnliche Tätigkeiten. Für sie ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.

Muss ein Unternehmen registriert werden, wenn es kein Geld dafür gibt?

Sie sollten nur dann ein Gewerbe anmelden, wenn Sie tatsächlich die Absicht haben, aus Ihrer Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Betonung liegt hier auf dem Wort Absicht. Wer Holzspielzeug herstellt und es dann verschenkt oder für den Holzpreis an den Kindergarten abgibt, betreibt kein Gewerbe.

Außerdem muss die Tätigkeit dauerhaft sein. Wer sein Holzspielzeug zwar verkauft, dies aber nur einmal im Sommer tut, betreibt ebenfalls keinen Handel im rechtlichen Sinne des Wortes. Die erzielten Einnahmen müssen aber natürlich versteuert werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung?

In Deutschland ist die Ausübung eines Berufes nicht an eine Lizenz gebunden. Jedem ist es erlaubt, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Die einzige zwingende Voraussetzung ist, dass man ankündigt, dass man eine Transaktion durchführen. Dies ist die Registrierung des Unternehmens.

Beim Gewerbeamt Moers wird geprüft, ob man die Grundvoraussetzungen erfüllt – wie Alter, Geschäftsfähigkeit und die Art des Unternehmens, das man betreiben will. Lediglich für die verschiedenen Gewerke gibt es spezielle Anforderungen, für die man auch die Befähigung zur Ausübung des Gewerbes nachweisen muss.

Dies gilt für zulassungspflichtige Berufe (Meisterbrief oder vergleichbare Qualifikation), Pflegedienste, Versicherungsmakler und -agenten, Taxi- und Speditionsgewerbe, Fahrschulen, Gaststätten und Spielzimmer, Handel mit Tieren, aber auch mit Waffen, Munition und Sprengstoffen, Hausmeister und Inkassobüros, Arbeitnehmerüberlassung und selbständige Buchhaltungshelfer.

In diesen Fällen müssen die Behörden zunächst die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes erteilen. Sobald die Genehmigung jedoch erteilt wurde, darf das Gewerbe ausgeübt werden. Eine solche behördliche Genehmigung wird auch als „Konzession“ bezeichnet. Die Gewerbeanmeldung ist nur der erste Schritt zur Selbstständigkeit – die Anmeldung beim Finanzamt oder auch bei der Krankenkasse und anderen Ämtern ist ebenfalls notwendig.

Nebengewerbe anmelden

Gesetzlich gesehen ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über das Nebengewerbe zu informieren. Vielmehr regelt Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) die freie Berufswahl. In diesem Bereich gibt es aber auch Grenzen. Viele Arbeitnehmer haben einen Arbeits- oder Tarifvertrag, in denen es unterschiedlichen Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebenberufen gibt. In der Regel besagt die entsprechende Klausel, dass eine Kündigung der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

Viele dieser Vertragsklauseln sind jedoch zu präzise formuliert, so dass sie unangemessen in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingreifen. Dies ist dann der Fall, wenn ein generelles Verbot der Nebentätigkeit ausgesprochen wird. Eine solche Klausel ist rechtswidrig und kann daher ignoriert werden.

Es besteht daher keine Verpflichtung, den Arbeitgeber über eine rechtmäßige Nebentätigkeit zu informieren. Wenn sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ein Zustimmungsrecht vorbehält, muss man den Arbeitgeber über das Nebengewerbe informieren. Eine Verweigerung der Zustimmung ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Nebentätigkeit die berechtigten geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt.

Ein Interessenkonflikt besteht insbesondere dann, wenn man mit der Nebentätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen. In diesem Fall kann er die Nebentätigkeit ohne weiteres untersagen und einem entlassen, wenn man dem Verbot nicht nachkommt.

Das Wettbewerbsverbot ergibt sich aus § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Steht man mit der Nebentätigkeit jedoch nicht in Konkurrenz zu dem Arbeitgeber, findet die Tätigkeit außerhalb der herkömmlichen Arbeitszeit statt und leidet die Arbeitskraft nicht unter der Doppelbelastung, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis nicht einfach verweigern. Einige Richter gehen sogar so weit zu sagen, dass in solchen Fällen nicht einmal eine Genehmigung erforderlich ist.

Gewerbeanmeldung Wuppertal

Wuppertal hat viel zu bieten: wirtschaftliches und kulturelles Zentrum des Bergischen Landes, Universitätsstadt, Pina Bausch Tanztheater, Zoo in landschaftlicher Umgebung, Von der Heydt-Museum, Großstadt im Grünen und Schwebebahn.

Mehr als 360.000 Einwohner und Besucher der Stadt genießen ein vielfältiges Kulturangebot, gute Einkaufsmöglichkeiten und einen hohen Freizeitwert. Gründerzeit und Jugendstil setzen markante architektonische Akzente.

Dank der Neugestaltung des Bereichs um den Hauptbahnhof am Döppersberg hat Wuppertal ein neues, einladendes Tor zur Stadt. West und Ost verbindet die Nordbahntrasse, eine ehemalige Bahntrasse, die zum Radweg umfunktioniert wurde und ein ganz besonderes Lebensgefühl in Wuppertal vermittelt.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Wuppertal

Hierzulande herrscht Gewerbefreiheit. Aus diesem Grunde darf jeder – sei es ein Programmierer, ein Taxifahrer oder ein Malermeister – sein Gewerbe anmelden. Einige Berufe sind sicherlich dazu verpflichtet. Immer wieder kommen Fragen auf: Wie funktioniert der Prozess der Gewerbeanmeldung? Welche Dokumente werden benötigt und welche Informationen sind wichtig, um die Gewerbeerlaubnis zu erhalten? Das alles können Sie hier erfahren:

Wer sich selbstständig machen will, muss verschiedene Behörden und Institutionen informieren. Die wichtigste Anlaufstelle ist das Gewerbeamt: Hier müssen die meisten Existenzgründer ihre Tätigkeit anmelden. Dies ist in Paragraph 14 der Handelsbestimmungen festgelegt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit handelt. Keine der verschiedenen Rechtsformen (GbR, Einzelunternehmen, Handelsgesellschaft etc.) ist von der Gewerbeanmeldung befreit. Das bedeutet, dass man auch einen Gewerbeschein beantragen muss, wenn man nur ein Kleingewerbe gründen möchte.

Zukünftige Freiberufler, d.h. Existenzgründer, deren Tätigkeit nicht der Gewerbeordnung unterliegt, sind dagegen nicht verpflichtet, eine gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden. Dazu gehören z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten oder Künstler. Die freiberufliche Tätigkeit wird vom Finanzamt anerkannt.

Die Anmeldung des Unternehmens erfolgt persönlich im Gewerbecenter Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1 in Wuppertal oder per E-Mail an gewerbecenterstadt.wuppertal.de, wo das Unternehmen gegründet wird. Hier unterscheiden sich die Bezeichnungen der zuständigen Amtsbereiche oder Abteilungen erheblich.

Die Gebühren, die man für die Anmeldung eines Unternehmens beim Gewerbeamt zahlen muss, liegen zwischen 26,00 Euro und 33,00 Euro für einen Gewerbeschein. Außerdem muss man bestimmte Dokumente mitbringen, wenn man sein Gewerbe anmelden will.

Zunächst braucht man einen gültigen Ausweis beim Gewerbeamt. Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, benötigt außerdem eine Aufenthaltserlaubnis, die man die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. Je nach Beruf, für den man eine Gewerbeerlaubnis beantragen möchte, kann darüber hinaus weitere Dokumente für die Gewerbeanmeldung erforderlich sein:

  1. a) für viele Tätigkeiten: eine Erlaubnis oder Genehmigung (z. B. wenn Sie als Augenoptikermeister ein Geschäft betreiben oder eine Gaststätte eröffnen wollen). Empfehlenswert ist es, sich rechtzeitig bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach den Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung in der vorliegenden Branche und für die selbständige Tätigkeit zu informieren.
  2. b) für bestimmte Tätigkeiten: ein Führungszeugnis (z.B. wer ein Gebrauchtwarengeschäft eröffnen will) und/oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (z.B. wer ein Gebrauchtwarengeschäft eröffnen möchte). Dieser Auszug gibt Auskunft darüber, ob man beispielsweise bereits gegen die Gewerbeordnung verstoßen habe.
  3. Für Handwerksbetriebe: Handwerkskarte. Diesen erhält man bei der örtlichen Handwerkskammer gegen Vorlage des Meisterbriefes und Eintragung in die Handwerksrolle.
  4. d) Für handwerksähnliche Betriebe: eine Berufskarte. Diese Berufskarte erhält man ebenfalls bei der örtlichen Handwerkskammer.

Die für die Eintragung einer Gesellschaft erforderlichen Formulare kann man von der Website des zuständigen Gewerbeamtes herunterladen. Dies hat den Vorteil, dass man sie zu Hause lesen und ausfüllen kann. Allerdings hat man die Alternative das Formular entweder persönlich vom Gewerbecenter Wuppertal abzuholen oder das Gewerbe online anzumelden.

Im ersten Schritt muss man den Namen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Registrierung angeben. Dabei sind die Richtlinien zu beachten, die für Markennamen gelten, wie z. B. das Markenrecht und die Benennung der Rechtsform. Außerdem muss man die persönlichen Daten angeben. Nun folgen die Angaben zu dem eigentlichen neuen Unternehmen, wie z. B. die Adresse des Start-ups.

Dann ist es relevant bei der Anmeldung des Unternehmens die selbständige Tätigkeit, die man ausüben will, präzise zu beschreiben. Wenn die Arbeitsbereiche sehr vielfältig sind, ist es sinnvoll, sie alle detailliert aufzulisten. Darüber hinaus ist es bedeutend die Anzahl der Partner und Mitarbeiter zu erfassen, die bei der Gründung des Unternehmens beschäftigt sein werden.

Sobald man einen Gewerbeschein beantragt hat, benötigt das Gewerbeamt nur wenige Tage für die Bearbeitung. Es ist also genügend Zeit für den gesamten Prozess.

Bereits im Voraus können wichtige Informationen eingeholt werden welche Anforderungen für die Gewerbeanmeldung vonnöten sind. Man kann dann sein Geschäft wie geplant einrichten. Denn unterschätzen sollte man die Zeit nicht, die es braucht, um fehlende Genehmigungen oder Lizenzen neu zu beantragen und einzureichen.

Nach der Registrierung des Unternehmens

Man muss sich nach der Gewerbeanmeldung erneut mit dem Gewerbeamt in Verbindung setzen, wenn man seinen Geschäftssitz verlegen oder eine weitere Niederlassung gründet. Wer das Unternehmen eine andere Rechtsform geben will – zum Beispiel, weil man einen Partner in die Geschäftsführung aufnimmt -, ist es notwendig, das Unternehmen umzumelden.

Ferner muss man auch neue Dienstleistungen und Produkte zu der Gewerbeerlaubnis hinzufügen, die man bei der ursprünglichen Gewerbeanmeldung nicht berücksichtigt hat. Generell gilt: Sobald sich die geschäftlichen Verhältnisse so ändern, dass die Daten in der Gewerbeanmeldung nicht mehr stimmen oder unvollständig sind, ist ein Besuch bei der Gewerbebehörde unumgänglich.

Die Firmenregistrierung ist der bürokratische Startschuss für die Gründung des Unternehmens. Wer sein erfolgreich beim Gewerbecenter Wuppertal angemeldet hat , informiert das Gewerbeamt automatisch die anderen Behörden wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht zur Eintragung ins Handelsregister sowie das Gewerbeaufsichtsamt.

Gewerbeanmeldung in Trier

Wer Trier besucht, darf sich die vielen römischen Denkmäler nicht entgehen lassen. Zu den Hauptattraktionen der alten römischen Stadt gehören die kaiserlichen Bäder. Sie sind die jüngsten der drei römischen Bäder und wurden im 4. Jahrhundert erbaut.

Noch heute ist sie eine der größten Badeanlagen des Römischen Reiches und lässt ihre Besucher in die Geschichte der Stadt eintauchen. Es zeigt vor allem die Liebe der Römer zu ihren luxuriösen Bädern, die zum Entspannen einluden und als Treffpunkt dienten. Trotz all des Luxus und der Größe wurden die kaiserlichen Bäder nie fertiggestellt und dienten schließlich als Kaserne.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Trier

Wer plant, ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen, ist es wichtig, dass man sich Gedanken über die rechtlichen Rahmenbedingungen macht. Die Selbstständigkeit ist eine besondere Form der Selbständigkeit und ist in § 18 Absatz 1 (EStG) des Einkommensteuergesetzes definiert.

Der Status „Freiberufler“ ist nur für bestimmte Berufe zulässig, wie Ärzte, Journalisten, Masseure, Computerspezialisten, Dolmetscher, Rechtsanwälte und Patentanwälte, Notare sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch kreative Berufe wie Schauspieler oder Künstler.

Insgesamt gibt es in Deutschland über eine Million Freiberufler. Die Selbstständigen erwirtschaften rund 9 % des Bruttoinlandsprodukts und sind damit von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als Selbständiger hat man den Vorteil, dass man nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

Einkünfte, die durch eine klassische Überschussrechnung ermittelt werden, unterliegen der Einkommensteuer. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall, ob eine selbständige Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.

Die meisten der vorgestellten Tätigkeiten sind eher kommerzieller Natur. Dazu ist es notwendig, das Unternehmen zu registrieren. In Deutschland werden die meisten Existenzgründer als Kleinunternehmen registriert. Dies ist der erste Schritt zur Gründung eines Unternehmens. Mit einem Kleinunternehmen kann man sich ohne Startkapital selbstständig machen. Dies ist ein großer Vorteil und erleichtert die Inbetriebnahme erheblich.

Das Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform und muss, anders als eine GmbH oder AG, nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Generell gilt: Ein Unternehmer, der nicht als Gewerbetreibender im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt, betreibt einen Kleinbetrieb.

Ein spannendes Thema, das Kleingewerbe bietet viele Vorteile: Neben einer vereinfachten Buchhaltung muss der Kleingewerbetreibende nicht die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns wahrnehmen. So ist er beispielsweise nicht zur Buchführung verpflichtet, solange der Umsatz 500.000,00 Euro nicht übersteigt oder der Gewinn 50.000,00 Euro übersteigt. Der Umsatz umfasst Provisionen, Vergütungen und Erträge.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer besteht ein Wahlrecht. Der Kleinunternehmer kann sich freiwillig bereit erklären, die Umsatzsteuer auszuweisen und sie von der gezahlten Umsatzsteuer abzuziehen. Das hat vor allem im Umgang mit den eigenen Kunden Vorteile, denn eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer wirkt einfach professioneller und seriöser.

Dieses Verfahren ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sie können daher von einer Existenzgründung, insbesondere in der Anfangsphase, absehen und sich zunächst auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Kosten für die Gewerbeanmeldung in Trier

Die Anmeldung des Unternehmens erfolgt beim Ordnungsamt Trier, Am Augustinerhof oder Im Wasserweg 7-9. Für die persönliche Gewerbeanmeldung muss an ein Ausweisdokument, Reisepass, Handweerkerkarte, Handelsregisterauszug, etc. mitgebracht werden.

Darüber hinaus ist es wichtig mindestens 30 Minuten Zeit einzuplanen. Die Anmeldegebühr beträgt 40,00 Euro in Trier. Man ist am Ende sicherlich sehr davon überrascht, wie einfach es ist, ein Unternehmen zu registrieren.

Das Finanzamt und die zuständige IHK werden über die Anmeldung des Unternehmens informiert. Die IHK verlangt eine Umlage, die aber nur von großen Unternehmen zu zahlen ist.

Das Finanzamt kann auf Wunsch eine Umsatzsteuernummer erteilen. Sie werden aber auch in der nächsten Steuererklärung nachsehen, ob man sein Geschäftseinkommen erklärt hat. Wer keine Einkommensteuererklärung einreicht, nimmt das Finanzamt eine Schätzung vor. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich an einem Steuerberater wenden.

Welche Risiken sind zu beachten?

Als Unternehmer ist man nach der Kleinunternehmerregelung mit seinem Unternehmen und seinem Privatvermögen verantwortlich. Wer von den dargestellten Möglichkeiten Gebrauch machen möchte, muss daher besonders auf das Urheberrecht und die Rechte Dritter achten. Es dürfen nur Inhalte verkauft werden, die man selbst erstellt hat.

Für die im Einkommensteuerrahmen genannte Besteuerung ist es ratsam, ein separates Konto oder ein Sparkonto einzurichten. Wer von Anfang an etwa 40 % des Einkommens auf dieses Konto überweist, hat eine Reserve und ist vor Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung geschützt.

Was ist als Kleingewerbender zu bedenken?

Während sie für Unternehmen verpflichtend ist, sind kleine Unternehmen nicht verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu erstellen. Eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung ist bereits ausreichend. Dafür gibt es Softwarepakete, meist und vor allem am Anfang ist die Buchhaltung über Excel die effizienteste und günstigste Lösung.

Auch wenn der Umfang der Tätigkeit, der Gewinn, der Umsatz und eventuell auch die Umsatzsteuer gering sein werden, ist eine Anmeldung des Gewerbes unumgänglich. Der Gang zum Gewerbeamt ist daher obligatorisch, die Gewerbeanmeldung kann aber für 40,00 Euro in Trier erfolgen. Mit der Anmeldung ist das Gewerbe offiziell gegründet.

Es kann sich lohnen, eine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt zu beantragen. Der Vorteil liegt darin, dass die Umsatzsteuer auf Ausgaben, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zusammen mit der erhaltenen Umsatzsteuer aus den Einnahmen verrechnet werden kann. Wichtig ist, dass für die Bemessung der Umsatzsteuer nicht der Gewinn, sondern der Umsatz entscheidend ist.

Besteht eine Pflicht zur Buchführung für ein Nebengeschäft? Nein. Der Kleingewerbetreibende ist kein Gewerbetreibender, daher besteht keine Verpflichtung zur Buchführung gegenüber dem Finanzamt.

Die Buchhaltung ist zeitaufwendig und teuer, daher ist sie überflüssig. Als Kaufmann muss er jedoch ein gewisses Maß an Ordnung halten; es ist ratsam, Belege aufzubewahren und das Geschäft nachvollziehbar zu führen. Ob man es glaubt oder nicht, die häufigste Ursache für das Scheitern von Kleinunternehmen ist das Vergessen der Rechnung! Also: Es besteht zwar keine Verpflichtung, aber ein Mindestmaß an Buchhaltung muss gemacht werden.

Als Kleingewerbetreibender oder Einzelunternehmer werden die Einkünfte des Unternehmens, also die „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“, über die Einkommensteuererklärung besteuert. Es gibt eine „Mischung“ aus privat und geschäftlich.  Woher das Geld zum Bezahlen der Rechnungen kommt, ist für das Finanzamt also unerheblich. Das gibt dem Händler einen gewissen Spielraum, birgt aber auch die Gefahr, den Überblick zu verlieren. Es ist daher ratsam, getrennte Konten zu eröffnen.

Wie lange kann ein Unternehmen als Kleinunternehmen betrachtet werden? Das Ziel ist in der Regel, dem Start-up-Unternehmen zu Wachstum und Erfolg zu verhelfen. Eine der wichtigsten Regeln für Kleinunternehmen ist daher die Umsatzgrenze.

Wie viel Umsatz darf man mit einem Unternehmen machen?

Der Jahresumsatz muss unter 500.000 und der Gewinn unter 50.000 pro Jahr gehalten werden, wenn das Unternehmen als Kleinunternehmen behandelt werden soll. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von etwa 0,5 Millionen ist es sogar ratsam, eine andere Rechtsform zu wählen.

Ein heißes Eisen sind Marken und Patente. Für die hier vorgestellten Online-Verdienstmöglichkeiten sind Marken und Patente im Allgemeinen nicht entscheidend. Wer jedoch ein eigenes Produkt entwickelt oder als Youtuber Geld verdienen will, sollte sich mit dem Marken- und Patentrecht beschäftigen. Welche Musiktitel können verwendet werden? Welche Grafiken? Welche Quellennachweise sind obligatorisch und wo?

Kleingewerbe, Einnahmen, Ausgaben, Werbung, Kundenakquise, Produktion, Buchhaltung – selbst in einem kleinen Unternehmen gibt es viel zu tun. Von Anfang an ist es wichtig, den Überblick zu behalten und vor allem die Wettbewerbssituation regelmäßig zu überprüfen.

Damit im jungen Unternehmen alles gut läuft, kann man sich durch einen regelmäßigen, einfachen und kostengünstigen Termin an die verschiedenen Punkte erinnern. Umsatzsteuer immer am Ende des Monats, Überprüfung von Google Adwords alle zwei Wochen, Google-Rankings usw.

Die wichtigste Regeln für kleine Unternehmen ist die Beharrlichkeit. Besonders am Anfang kann es sehr schwierig und anstrengend sein, ein Unternehmen zu führen. Deshalb sollte man auf sich selbst vertrauen: Die Bemühungen werden belohnt und das Engagement wird sich auszahlen. Das Unternehmen braucht seine Zeit, die es braucht. Jederzeit ist es wichtig an die eigene Strategie zu arbeiten und regelmäßig den Status zu ermitteln.

Immer wieder ist es bedeutend sich Fragen wie „Was läuft gut? Wo kann ich mich noch verbessern? Was sind die Fehler meiner Mitbewerber?“ im Hinterkopf zu behalten. Fehler sind gut, weil man aus ihnen lernen kann. Und Fehler geben einem die Chance, zu den Konkurrenten aufzuschließen. Damit selbst das eigene Kleingewerbe endlich auf der Liste der Gewinner steht.

Gewerbeanmeldung Stuttgart

Wofür ist Stuttgart bekannt? Wer als Besucher einmal gefragt wird, ist die Antwort meist dieselbe: „Porsche, Daimler und Bosch“. Der Cannstatter Wasen ist auch sehr bekannt. Übrigens: Der erste Wasen wurde 1818 anlässlich der Eröffnung der Universität Hohenheim gefeiert!

Während Cannstatt bereits in der Römerzeit bevölkert war, wurde die Stadt Stuttgart im 10. Jahrhundert als Stuterei an einem Ort gegründet, an der vermutlich schon vorher Menschen gesiedelt hatten. Der Name kommt dementsprechend Im Endergebnis von „Stutengarten“.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Stuttgart

Die Anmeldung eines Gewerbes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Erfolg Ihrer selbständigen Tätigkeit. Ob man ein neues Unternehmen gründet, eine Nebentätigkeit aufnimmt oder ein Kleingewerbe anmeldet: In allen drei Fällen ist eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.

Der Begriff „Gewerbe“ bezieht sich auf eine selbständige Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung. In Deutschland gilt nach der Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich die Gewerbefreiheit.

Dies bedeutet, dass jeder ein Gewerbe anmelden kann, solange keine Ausnahmen oder Einschränkungen für das gewünschte Gewerbe gelten. Alle produzierenden und verarbeitenden Tätigkeiten in Industrie und Handel zählen als Gewerbe.

Muss jeder Gewerbeanmeldung beantragen?

Grundsätzlich muss jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit ausüben will und eine Gewinnerzielungsabsicht hat, ein Gewerbe anmelden (§ 14 GewO). Darüber hinaus muss jede Person, die den selbständigen Betrieb einer ständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, dies der zuständigen Behörde anzeigen (Tätigkeitsanzeige). Jede Person, die eine gewerbliche Tätigkeit im Nebenerwerb ausübt, ist ebenfalls anmeldepflichtig.

Ausübende von freien oder katalogisierten Berufen müssen sich nicht bei der Gewerbebehörde anmelden. Als Katalogberufe gelten zum Beispiel Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte. Freiberufler können sich den Schritt der Gewerbeanmeldung sparen und direkt zum Finanzamt gehen.

Eine endgültige Einstufung, ob eine Tätigkeit als selbständig oder nicht selbständig gilt, nimmt das Finanzamt in jedem Einzelfall zum Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung vor. Wenn ein Gewerbetreibender nicht über eine etablierte Geschäftstätigkeit verfügt, handelt es sich um ein Kleinunternehmen. Ein Kleingewerbe soll und kann nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Gewerbeamt Stuttgart

Das Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe und Hotelwesen ist für die Anmeldung von Unternehmen in Stuttgart zuständig. Der Gründer kann persönlich zur Registrierung erscheinen, den Antrag per Post einreichen oder auch die komplette Registrierung online durchführen.

Im Prinzip muss ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit registriert werden. Verspätete Anmeldungen können mit Bußgeldern geahndet werden, wobei dies in der Praxis, je nach zuständiger Vertriebsstelle, nicht immer so streng gehandhabt wird.

Entsprechende Unterlagen, Genehmigungen und Zertifikate für die Gewerbeanmeldung in Stuttgart

Während manche Unternehmer bei der Gewerbeanmeldung nur ihren Personalausweis (bzw. Reisepass oder Meldebescheinigung) vorlegen müssen, sind für bestimmte Berufe und Tätigkeiten Qualifikationsnachweise, branchenspezifische Nachweise oder Genehmigungen (Meisterbriefe, Referenzen etc.) erforderlich.

Aus diesem Grunde sollte man sich im Vorfeld informieren, welche besonderen Qualifikationen oder Genehmigungen für die geplante Tätigkeit erforderlich sind, damit man bei der Gewerbeanmeldung alle Unterlagen vorlegen kann.

Für viele Gewerke ist z.B. ein Meisterbrief erforderlich, für Maklertätigkeiten eine Erlaubnis nach § 34c GewO, etc. Um bestimmte Berufe selbstständig ausüben zu dürfen, ist außerdem eine Berufszulassung erforderlich. Zu den Berufen, die eine Lizenz erfordern, gehören Spielhallen und Pfandleiher sowie die Tätigkeiten von Versicherungsberatern, Maklern, Immobilienentwicklern oder Reiseveranstaltern.

Neben den zulassungspflichtigen Gewerken gibt es auch überwachungspflichtige Gewerke. Um ein solches Gewerbe anzumelden, braucht man ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Dieser muss nachweisen, dass in der Vergangenheit keine Verstöße gegen die GewO, keine Bußgelder oder gar Untersagungen der Gewerbeausübung zu verzeichnen waren. Zu den aufsichtspflichtigen Gewerben gehören u.a. der Gebrauchtwarenhandel mit hochpreisigen Produkten, Auskunfteien und Detekteien, der Handel mit Gebäudesicherungssystemen und diebstahlsicherem Öffnungswerkzeug, Reisebüros und Schlüsseldienste.

Bei bestimmten Gewerbetypen reichen die üblichen Anforderungen nicht aus. Man muss eine Lizenz von den zuständigen Behörden erhalten. Zu diesen speziell geregelten Geschäften gehören unter anderem:

Ambulante Pflegedienste = Wer sich mit einem Pflegedienst selbstständig macht, sind eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Kinderkrankenschwester oder Altenpflegerin und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in dem betreffenden Beruf erforderlich.

Außerdem ist darüber hinaus wichtig, eine „Zusatzausbildung im Pflegedienst“ (PDL) absolviert haben oder ein Diplom im Pflegemanagement zu besitzen. Des Weiteren muss man bei den Pflegekassen angemeldet sein.

Zulassungspflichtige Handwerksberufe = Einige Handwerksberufe erfordern einen „Meisterbrief“. Dazu gehören Maurer, Gerüstbauer und Schiffsbauer. Wer sich in einem dieser Gewerke selbstständig machen will, benötigt daher einen Meisterbrief.

Handwerker, die keinen Meisterbrief brauchen, wie z.B. Fliesenleger, Geigenbauer und Goldschmiede, können auch ohne Meisterbrief selbstständig arbeiten. Dies gilt auch für so genannte „Handwerksberufe“ wie Kosmetikerinnen, Klavierstimmer und Bestatter.

Taxiunternehmen = Als potenzieller Betreiber eines Taxiunternehmens ist es empfehlenswert, sich bei der örtlichen Verkehrsbehörde eine besondere Genehmigung einzuholen: die sogenannte „Taxikonzession“. Darüber hinaus gibt es einen Sachkundenachweis für Taxifahrer, den man entweder durch einschlägige Berufs- und Studienerfahrung oder durch eine IHK-Prüfung erwerben kann.

Fahrschulen = Als zukünftiger selbstständiger Fahrlehrer ist zum einen eine erfolgreich abgeschlossene Fahrlehrerausbildung und zum anderen eine mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Fahrlehrer. Dazu muss man einen Plan der Klassenräume und deren Ausstattung sowie eine Liste der verfügbaren Unterrichtsmaterialien und Fahrzeuge haben.

Gastronomie = Um ein Restaurant, einen Imbiss oder eine Bar zu eröffnen, muss man eine spezielle Restaurantlizenz beim örtlichen Gewerbeamt beantragen. Dazu sind unter anderem ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen gültigen Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag für die Räumlichkeiten vonnöten. Idealerweise verfügt man bereits über mehrjährige Berufserfahrung in der Gastronomie, zum Beispiel als Koch oder Fachkraft in der Hotellerie.

Ganz gleich, welches Geschäft man eröffnen will: Wichtig ist, dass Informationen zu den spezifischen Bedingungen in der jeweiligen Branche eingeholt werden. Am besten sich mit Menschen austauschen, die bereits erfolgreich ein Unternehmen in einer bestimmten Branche gegründet haben, bevor man überhaupt den ersten Schritt beginnt.

Was kostet für eine Gewerbeanmeldung in Stuttgart?

Laut § 2 der Verwaltungsordnung Stuttgart liegen die Kosten für eine Gewerbeanmeldung bei 57,50 Euro.

der Ablauf nach der Gewerbeanmeldung in Stuttgart

Wer sein Unternehmen erfolgreich beim Gewerbeamt angemeldet hat, wird sich das Finanzamt kurz darauf mit dem neuen Gründer in Verbindung setzen, um ihn steuerlich zu registrieren.

Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?

In dem Formular, welches per Post zugeschickt wird, muss man allgemeine Angaben zu der eigenen Person machen, aber auch spezifische Fragen zu dem zukünftigen Geschäft, dem erwarteten Umsatz, der Buchführungs- und Gewinnberechnungsmethode und dem Betriebskapital beantworten. Daraufhin erhält man sodann eine Steueridentifikationsnummer, die man für die Erstellung der aufgestellten Rechnungen braucht.

Gewerbeanmeldung Siegen

Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung  an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt. In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss.

Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal. Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.

Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.

Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.

Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.

Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.

Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.

Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .

Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss.

Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.

Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.

Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung

In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss.

Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.

Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.

Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter  einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.

Gewerbeanmeldung Recklinghausen

Der Höhepunkt eines jeden Jahres ist die Verleihung des Grimme-Preises. Viele bedeutende Zeitgenossen haben regelmäßig den Weg nach Marl gefunden. Die Besuche von Otto Waalkes sind legendär geworden. Nach der öffentlichen Preisverleihung nimmt er gerne die Gitarre in die Hand und unterhält die Gäste auf der anschließenden Party.

Eine der bekanntesten Persönlichkeiten in Marl ist der Filmemacher Sönke Wortmann. Bekannt wurde er mit seinen Filmen „Kleine Haie“, „Der bewegte Mann“, „Das Wunder von Bern“, „Deutschland“. Ein Sommermärchen“, und „Die Päpstin“.

Ebenfalls in Marl geboren sind Fußballtrainer Peter Neururer, Beate Peters (Leichtathletik-WM-Bronzemedaillengewinnerin im Speerwerfen 1987), Bischof Franz-Josef Overbeck, Tennisspieler Karsten Braasch, Christian Ahlmann (Olympia-Bronzemedaillengewinner (2004) und zweifacher Europameister (2003) im Springreiten) und DJ Moguai, der eigentlich Andre Tegeler heißt.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Recklinghausen

Nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit gemäß § 1 GewO ist die Gewerbeanmeldung zulässig:

(1) Niemand darf ein Gewerbe ausüben, soweit nicht Ausnahmen oder Beschränkungen durch dieses Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Für einige Berufe muss man jedoch andere Genehmigungen einholen, zum Beispiel für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Nach § 14 GewO ist ein Gewerbe anzumelden, wenn es unter anderem eine Geschäftstätigkeit übernommen wird, ein bereits bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird, der Gewerbebetrieb in eine andere Gemeinde verlegt wird, eine Zweigniederlassung errichtet wird, der Geschäftsgegenstand geändert wird.

Der Gewerbetreibende meldet sein Gewerbe beim Bürgerservice Recklinghausen. Im Gegensatz zu dem, was man vielleicht denkt, ist das Gewerbezentralregister nicht für die Registrierung zuständig. Auch das Gewerbezentralregister ist keine Übersicht über alle registrierten Selbstständigen in Deutschland.

Bei der Gewerbeanmeldung muss die Tätigkeit präzise beschrieben werden. Die Frage, ob sich der Gewerbetreibende persönlich oder schriftlich am Rathausplatz 4-5 anmelden kann, klärt sich schnell. Das Gewerbeamt ist jedoch ein Teil des Ordnungsamtes.

Nach der Gewerbeordnung ist die Ausübung eines Gewerbes nicht genehmigungspflichtig. Es genügt, sie zu melden. Bei der Registrierung eines Unternehmens werden die folgenden Anforderungen geprüft:

  1. Alter der Volljährigkeit
  2. Angabe der Gesellschafter (falls vorhanden)
  3. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
  4. volle Geschäftsfähigkeit

Die kaufmännischen Vorschriften schreiben aber auch vor, dass bestimmte Geschäftsbereiche besondere Fähigkeiten und Kenntnisse von einem erfordern. In diesem Fall muss man weitere Voraussetzungen erfüllen und nachweisen. Wer nachweisen kann, dass man diese Anforderungen erfüllt, erhält man die entsprechenden Lizenzen. Dazu gehören z. B. Berufe im Pflegebereich, Taxi, Hotellerie usw.

Eine bestimmte Rechtsform ist jedoch keine Voraussetzung. Die Wahl der Rechtsform ist einem selbst überlassen. Die Rechtsform muss jedoch bereits bei der Anmeldung des Unternehmens festgelegt werden.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Nein, nicht jeder Unternehmer ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, denn nicht jeder Selbstständige, der einen Beruf nach dem Katalog des § 18 EStG oder einen ähnlichen Beruf ausübt, ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, sondern meldet die Aufnahme seiner Tätigkeit inoffiziell beim zuständigen Finanzamt an. Mit anderen Worten: Freiberufler müssen für ihre freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe anmelden.

Neben dem Antrag selbst benötigt immer eine Kopie des Personalausweises. Möglich sind auch eine Kopie des Reisepasses und eine gültige Meldebescheinigung, die als Nachweis des Wohnsitzes dient. Bei jungen ausländischen Unternehmen ist zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Man kann auch zusätzlich den Personalausweis mitnehmen und die Kontaktperson im Büro bitten, eine Kopie zu machen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Je nach Unternehmen, das man registrieren möchte, können weitere Dokumente und Nachweise erforderlich sein. Dazu gehören z. B.

  1. Handelsregisterauszug
  2. Meisterbrief
  3. Polizeiliches Führungszeugnis
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Wie bereits erwähnt, sind die erforderlichen Unterlagen immer vom jeweiligen Gewerk abhängig. Insbesondere, wenn man ein zulassungsbeschränktes Gewerbe anmelden will, muss man weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen, um die entsprechenden Genehmigungen zu erhalten.

Es ist nicht erforderlich, die Gewerbeanmeldung persönlich vorzulegen oder beim Gewerbeamt persönlich zu erscheinen. Des Weiteren kann man einem Bevollmächtigten eine Vollmacht erteilen. Darüber hinaus ist es nicht notwendig persönlich vorbeizukommen; einfach den Antrag postalisch absenden.

In diesem Fall braucht man nicht einmal eine Vollmacht oder einen Vertreter. Unkompliziert alle Formulare beifügen, wie z. B. eine Kopie des Personalausweises und Dokumente von potenziellen Partnern (im Falle einer entsprechenden Rechtsform). Wenn für die Gewerbeanmeldung weitere Genehmigungen erforderlich sind, ist es manchmal vorteilhaft, persönlich vorstellig zu werden.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten liegen in Recklinghausen zwischen 26,00 Euro und 33,00 Euro.

Kleingewerbe und Freiberufler anmelden

Weder die Gewerbeordnung noch andere Verordnungen oder Gesetze kennen den Begriff „Kleingewerbe“. Die offizielle Bezeichnung lautet „Kleinunternehmer“. Solange man bestimmte Umsatz- und/oder Gewinngrenzen nicht überschreitet, profitiert man auch von bestimmten buchhalterischen Vereinfachungen.

In diesem Zusammenhang spielt es jedoch keine Rolle, inwieweit man einen Beruf hat. Auch ein sogenanntes Kleingewerbe muss man als normales Gewerbe anmelden. Das bedeutet, dass man auch ein Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden muss. Die Gewerbeordnung unterscheidet nicht zwischen großen und kleinen Betrieben, sondern nur zwischen Haupt- und Nebenbetrieben.

Muss ich als Selbständiger ein Unternehmen anmelden?

Nein. Wer als Freiberufler selbständig ist, benötigt man für die Tätigkeit als Selbständiger keine Gewerbeanmeldung. Dies ist einer der Unterschiede zwischen einem Selbstständigen und einem Gewerbetreibenden.

Wer jedoch als Selbständiger auch ein Nebengewerbe betreibt, ist es nach der Gewerbeordnung erforderlich, dass man für diese Nebentätigkeit ein Gewebe anmeldet. Es ist also durchaus möglich, dass Selbstständige sowohl Selbstständige als auch Gewerbetreibende sind.

Den Gewerbeschein beantragen

Das Wort „Gewerbeschein“ ist ein Synonym für Gewerbeanmeldung. Der Gewerbeschein ist sozusagen das Ergebnis einer Gewerbeanmeldung, ein ausgefülltes, unterschriebenes und abgestempeltes Formular vom Gewerbeamt. Für den Gewerbeschein gilt das Gleiche wie für die Anmeldung eines Gewerbes. Die Kosten für einen Gewerbeschein entsprechen daher auch den Kosten für die Gewerbeanmeldung.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular richtig ausfüllen?

Man sollte darauf achten, dass beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung alle Angaben in der Firmenanmeldung sehr sorgfältig gemacht werden. Kleine Fehler kann ansonsten teuer zu stehen kommen. Da die meisten Gründer zunächst ein Einzelunternehmen gründen, wird in Feld 1 nur der gewünschte Firmenname aufgeführt, der nicht unbedingt in ein Einzelunternehmensregister eingetragen werden muss.

Angaben zu Name, Adresse, Geburtsdatum und Nationalität müssen ebenfalls ausgefüllt werden. Es ist wichtig, dass die Privatadresse angegeben wird. Erst dann, d.h. ab Feld 10, folgen die Firmenangaben. Wenn ein Geschäftsführer bestellt ist, muss sein Name angegeben werden.

Wird ein konzessionierter Handwerksbetrieb gegründet, ist ein Meistertitel erforderlich. Der Unternehmer selbst oder ein Mitarbeiter muss den Meistertitel tragen. In der Regel ist der Handwerksmeister als Betriebsleiter angestellt, so dass sein Name in Feld 11 der Gewerbeanmeldung eingetragen werden muss.

Für die Felder 12 bis 14 sind die Anschriften des aktuellen oder früheren Geschäftssitzes und eines Hauptgeschäftssitzes anzugeben. Besonders wichtig ist das Feld 15 der Gewerbeanmeldung. In Feld 15 gibt man alle Tätigkeiten ein, die man in dem eigenen Unternehmen ausführen möchte.

Eine detaillierte Liste wird für eine Vielzahl von Aktivitäten empfohlen. Wer Fragen hat, ist es ratsam, einen Berater hinzuzuziehen. So findet man mit professioneller Unterstützung die richtigen und umfangreichsten Formulierungen für die individuellen Aktivitäten.

Es sollte auch angegeben werden, ob die Tätigkeit auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis ausgeübt wird, sowie Informationen über die beschäftigten Personen. Außerdem muss angegeben werden, ob es sich um eine Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung usw. handelt, sowie ob es sich um eine neue Niederlassung oder die Übernahme eines bestehenden Betriebs handelt.

Das Formular für die Gewerbeanmeldung ist nur eine Seite lang. Zu den auszufüllenden Informationen gehören persönliche Daten, das Startdatum der angemeldeten Tätigkeit und ob die Tätigkeit als Haupt- oder Nebentätigkeit ausgeübt werden soll. Das Formular zur Firmenanmeldung muss Angaben zur Person, zur Firma, zu Zweigniederlassungen und Anschriften, zur Aufnahme der Tätigkeit, zur Berechtigung zur Eintragung der Firma (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle) und Angaben zu einem Reisegewerbe enthalten.

Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe persönlich beim Gewerbeamt anmelden, erhalten nach Entrichtung der Gebühr ein DIN A4-Blatt mit der Aufschrift „Gewerbeanmeldung“. Dieses Blatt ist der sogenannte Gewerbeschein, mit dem der Gewerbetreibende die korrekte Anmeldung des Gewerbes nachweisen kann. Wer sein Gewerbe auf dem Postweg angemeldet hat, erhält seine Gewerbeanmeldung, den „Gewerbeschein“, per Post.

Gewerbeanmeldung Mannheim

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Es gibt die Anzeigepflicht. Jeder, der einer gewerblichen Tätigkeit nachkommen bzw. ausüben möchte, muss dafür zuerst ein Gewerbe anmelden.

Was genau ist eine gewerbliche Tätigkeit?

Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn die Tätigkeit nach außen sichtbar, auf Dauer angelegt und auf Gewinn ausgerichtet ist. Dabei handelt es von einer Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird und man nicht ein Arbeitnehmer ist oder besser gesagt nicht in einer Angestelltenposition ist. Ausgenommen von einem Gewerbe ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Wenn dies auf einen zutrifft, dann muss man sich so schnell wie möglich, um die Gewerbeanmeldung kümmern. Die Anmeldung sollte vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen und spätestens mit Beginn der Tätigkeit. Wer sich für ein Gewerbe entscheidet, sollte dies gut planen, denn es kann sein, dass die Anmeldung etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Diese Zeit sollte man berücksichtigen, bevor man mit der Tätigkeit beginnt. Ohne eine Gewerbeanmeldung ist es einem nicht gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Wer dies tut, kann sich Strafbar machen und mit Bußgeldern rechnen. Aus dem Grund sollte man sich früh genug, um die Anmeldung kümmern und den Stress mit den Behörden vermeiden.

Wie meldet man sein Gewerbe in Mannheim an?

Wer sein Gewerbe in Mannheim anmelden möchte, hat die Möglichkeit sein Gewerbe vor Ort, per E-Mail, per Fax der per Post anmelden. Wenn man sich für die Anmeldung vor Ort entscheidet, muss man dafür zuerst einen Termin vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist auch online möglich. Die Adresse des Gewerbeamtes lautet: Karl-Ludwig-Straße 28-30 in 68165 Mannheim.

Nachdem man sich für eine Möglichkeit entschieden hat, geht es auch los mit dem Schritt zur Selbstständigkeit. Dafür muss man das Formular zur Anmeldung ausfüllen. Neben dem Formular muss man auch die notwendigen Unterlagen dabeihaben, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Zuletzt zahlt man noch die Bearbeitungsgebühren. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren können nach Rechtsform variieren. In der Regel betragen sie 20 bis 100 Euro. Wenn der ganze Prozess abgeschlossen worden ist, bekommt man den Gewerbeschein.

Welche Unterlagen benötigt man hierfür?

Unterlagen, die man dabeihaben sollte, sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei nicht EU-Bürgern der Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung
  • Vollmacht und Ausweiskopie vom Vollmachtgeber, falls ein Bevollmächtigter vorsprechen soll
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben wird eine Gewerbeerlaubnis benötigt
  • eventuell andere Erlaubnisse
  • je nach Tätigkeit ein Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und Auszug aus dem Handelsregister

Welche Erlaubnisse und Nachweise genau benötigt werden, können je nach Rechtsform und Tätigkeit variieren. Bevor man beim Gewerbeamt vorstellig wird, sollte man sich genug erkundigen, damit auch die Anmeldung reibungslos und schnell ablaufen kann.

Wie sieht der Gewerbeschein aus und wozu dient er?

Den Gewerbeschein kriegt man nach der Anmeldung. Besser gesagt, wenn die Anmeldung abgeschlossen worden ist. Dieser dient dazu, dass man nun mit der Tätigkeit beginnen darf. Es ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Also muss man zuerst das Gewerbe anmelden, seinen Gewerbeschein kriegen und kann erst dann anfangen Geld zu verdienen.

Im Gewerbeschein findet man zuerst die personenbezogenen Daten: Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum. Daraufhin folgen die Daten zum Gewerbe. Diese sind: Zahl der Gesellschafter, Anschrift des Gewerbes, angemeldete Tätigkeit, Neben- oder Hauptgewerbe, Datum mit Beginn der Tätigkeit, Art des Betriebes, Zahl der beschäftigten Personen, Grund für de Anmeldung und je nachdem noch weitere Daten.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Tatsächlich gibt es Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Dazu zählen die Freiberufler. Freiberufler sind gesetzlichen geregelt und üben keine gewerbliche Tätigkeit aus. Die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit sind, dass sie meistens ein engeres Verhältnis zum Kunden haben, exponentielles Wachstum des ,,Unternehmens‘‘ nicht in Vordergrund steht und sie haben meistens einen akademischen Abschluss. Zu den Freiberuflern zählen zum Beispiel: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Unternehmensberater und noch viele andere Berufe. Wenn man sich unsicher ist, ob man zu den Freiberuflern oder Gewerbetreibenden zählt, kann man es beim Finanzamt erfragen. Nicht nur Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Auch Landwirte, künstlerische und lehrende Berufe sind von der Anmeldung eines Gewerbes ausgenommen.

Was folgt nach dem Besuch beim Gewerbeamt?

Nur mit dem Besuch beim Gewerbeamt ist es nicht getan. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und eventuell die Handwerkskammer. Vom Finanzamt kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt.

Dabei beantwortet man Fragen, die auf das finanzielle des Gewerbes eingehen, wie zum Beispiel: Wie viel Gewinn oder Einnahmen beabsichtigt man mit dem Gewerbe. Diesen muss man sorgfältig ausfüllen und zurückschicken. Es kann auch sein, dass man eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst kriegt.

Diese muss man auf den Rechnungen, die man ausstellen wird angeben. Gleichzeitig mit der Anmeldung des Gewerbes beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK. Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man einen jährlichen Beitrag zahlen. Wie hoch diese Beitragsgebühren sind, hängt ganz davon ab von welcher Rechtsform es handelt. Falls man Mitarbeiter beschäftigen wird, müssen diese auch bei den entsprechenden Behörden angemeldet werden.

Kann man sich auch zunächst für ein kleines Gewerbe entscheiden?

Wer sich anfangs unsicher ist und sich nicht traut selbstständig zu werden, kann auch ein Kleingewerbe anmelden. Meistens hat man Angst direkt den großen Schritt zu wagen und den Job zu kündigen.

Dann eignet sich ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe sehr gut, denn dadurch kann man die Kosten des Gewerbes geringhalten. Falls man sich für ein Kleingewerbe entscheidet, muss man dies beim Finanzamt anmelden.

Mit einem Kleingewerbe ist es erlaubt im Jahr 500.000 Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn zu machen. Falls es von einer Nebentätigkeit handelt, sollte man es zuerst dem Arbeitgeber mitteilen. Außerdem sollte man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet und die Leistung im Hauptberuf nicht nachlässt.

Welche Kosten bringt ein Gewerbe mit sich?

Die Kosten eines Gewerbes können sich nach Tätigkeit und Rechtsform stark unterscheiden. Es kann sein, dass man für die Tätigkeit eine Räumlichkeit benötigt, welche Kosten mit sich bringt. Ganz im Gegenteil gibt es auch Tätigkeiten, die Zuhause ausgeübt werden können. Meistens benötigt man für die Tätigkeit Neuanschaffungen, die man sich zulegen muss. Weitere Kosten, die anfallen könnten, sind:

  • Mitgliedschaft bei der IHK
  • Mitarbeiter
  • Versicherungen
  • Partnerschaften