Karlsruhe hat eine lebendige Kulturlandschaft, die Geschichte und Gegenwart, Kunstformen und Technik verbindet. Ob für die Kleinen und Jugendliche, für die Erwachsene oder Senioren – das vielfältige Kulturangebot in Karlsruhe bietet für jede Zielgruppe etwas: erstklassige Ausstellungen, eine abwechslungsreiche Theaterlandschaft, Schriftwerke, Musik, spezielle Festivals und vieles mehr.
Als eine der angesagtesten Städte Deutschlands lockt das mediterrane Flair an lauen Sommerabenden Einheimische und Besucher gleichermaßen in die Restaurants auf den belebten Plätzen der Innenstadt. Man muss sich selbst davon von den vielen Freizeitmöglichkeiten, welche die Stadt Karlsruhe zu bieten hat.
Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Karlsruhe
Das Gründen eines eigenen Unternehmens erfordert nicht nur Mumm und eine super Idee, sondern auch eine sorgfältige Disposition und Organisation. Einer der bedeutendsten Schritte in der Phase der Unternehmensgründung ist die Gewerbeanmeldung: Denn nur dann, wenn wer sein Gewerbe korrekt anmeldet, darf es auch legal betreiben.
Je nach gewählter Branche ist die Gewerbeanmeldung an spezielle Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft und auch mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Aber nun die Frage nach wer darf wirklich sein Gewerbe anmelden, wie funktioniert der komplette Prozess mit der Gewerbeanmeldung und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten, werden nun hier geklärt:
Grundsätzlich muss jede Person, die eine Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung auf Dauer, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung ausübt, ein Gewerbe anmelden. In diesem Fall muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie auch Gewerbesteuer zahlen, wenn Ihr Umsatz die Freigrenze überschreitet.
Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Rechtsanwälte oder Mediziner sollten keine gewerbliche Lizenz beantragen. Darüber hinaus sind auch alle Personen, welche einen Betrieb führen, der der Primärproduktion zuzuordnen ist, von der Antragspflicht befreit. Diese erweiterte Befreiung umfasst Landwirte, aber auch Personen, die Gartenbau, Weinbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft betreiben.
Gewerbeamt Karlsruhe
Um die Beantragung eines Gewerbescheins vorzunehmen, muss man volljährig und geschäftsfähig sein. Je nach Art des Unternehmens sollte man auch eine bestimmte Qualifikation oder Konzession als Nachweis vorlegen. So muss man zum Beispiel eine Meisterprüfung ablegen oder eine gleichwertige Qualifikation erwerben, um einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb zu führen.
Auch für beispielsweise eine Personenverkehrs wie ein Taxibetrieb oder für eine Fahrschule, für ein Pflegedienst oder für eine Gaststätte werden noch weitere spezielle behördliche Genehmigungen gebraucht. Darüber hinaus müssen alle Bürger aus Drittstaaten eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.
Wer als Selbständiger ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber den Gewerbeschein nicht rechtzeitig beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Nichtanmeldung des Gewerbes kann ein Bußgeld von mehreren tausend Euro nach sich ziehen. Außerdem müssen Steuern nachgezahlt werden, was je nach Umsatz ebenfalls eine erhebliche Summe ausmachen kann.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung in Karlsruhe
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, muss für seine eigene Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Karlsruhe mit den Kosten in Höhe von 36,00 Euro rechnen.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wer noch zusätzlich eine Zweitschrift braucht oder für eine weitere Ausstellung von Nachweisen für bestimmte Genehmigungen. Im Allgemeinen dauert die Beantragung für die Gewerbeanmeldung nur wenige Minuten. Für die Bearbeitung seitens des Gewerbeamts Karlsruhe muss man schon einige Tage einplanen.
Die wichtigsten Schritte für die Gewerbeanmeldung
Um ein Gewerbe ausüben zu können, muss man vor Aufnahme der Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen. Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, schriftlich per Post oder via Fax erfolgen.
Nach der eigentlichen Registrierung müssen jedoch weitere Schritte unternommen werden, wie z.B. die steuerliche Registrierung beim Finanzamt. Damit man nicht den Überblick verliert und keine Formulare vergisst, werden im Folgenden die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst:
Bevor man sich registriert, müssen alle notwendigen Dokumente zusammengestellt werden. Zur Anmeldung ist nicht nur der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitzubringen, sondern auch die erforderlichen Satzungen oder Befähigungsnachweise.
Je nach Branche muss man zusätzlich seinen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Die Dokumente, die man für die jeweilige Branche benötigt, findet man auf der Webseite der Stadt Karlsruhe oder auf der Plattform der Industrie- und Handelskammer.
Für die Online-Anmeldung eines Gewerbes braucht man ebenfalls dieselben Dokumente, können als elektronische Kopie eingereicht werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Benutzung der des neuen Personalausweises und seiner Funktionen, um sich online zu identifizieren.
Die eigentliche Registrierung des Unternehmens kann entweder persönlich, schriftlich per Post oder mit Fax erfolgen. Die Möglichkeit der Registrierung im Internet ist ebenfalls in Karlsruhe möglich.
Das ist sehr vorteilhaft, um sich zum einen Gang zum Gewerbeamt Karlsruhe zu ersparen, man muss nicht warten, man muss sich nicht an den Öffnungszeiten halten und die Bezahlung geht bargeldlos unkompliziert.
Wer einen Haupt-Job hat und gleichzeitig ein Unternehmen als Nebengewerbe gründen möchte, könnte sein Unternehmen auch bequem von zu Hause aus nach der Arbeit oder am Wochenende online anmelden.
Es hat aber auch Vorteile, persönlich ins Gewerbeamt Karlsruhe zu kommen. Man muss ein Anmeldeformular ausfüllen, in dem man die notwendigen Informationen über sich selbst und seinem Unternehmen angeben muss. Bei eventuellen Fragen helfen die Sachbearbeiter gern beim Ausfüllen des Formulars.
In diesem Prozess müssen nur die notwendigen Dokumente vorgelegt und die Steuer bezahlt werden. Wer sich online bewirbt, lädt alle Dateien herunter und kann auch online bezahlen. Anschließend wird der Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft und die Rechtmäßigkeit festgestellt.
Wenn alle Daten korrekt sind, wird der Antrag in wenigen Tagen genehmigt. Darüber hinaus werden alle Daten automatisch an andere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer weitergegeben.
Anmeldung beim Finanzamt
Nach Erhalt einer Gewerbeerlaubnis erhält man automatisch einen Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung der Geschäftstätigkeit. In diesem Fragebogen muss man Angaben zu dem erwarteten Einkommen machen.
Je nach Höhe der zu erwartenden Einnahmen erhält man entweder eine Steueridentifikationsnummer oder eine Umsatzsteuer-ID. Die Steueridentifikationsnummer gilt für alle Unternehmen, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen und damit von der Umsatzsteuer befreit sind.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann in Deutschland auf allen Rechnungen verwendet werden, aber als Inhaber eines Kleinunternehmens darf man die Umsatzsteuer nicht auf Rechnungen ausweisen. Wer jedoch seine Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen will, braucht in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Als Kleinunternehmer kann man zusätzlich einen Antrag stellen, wenn das Unternehmen in der gesamten EU tätig sein sollte.
Mitgliedschaft bei der IHK
Als Gewerbetreibender ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) Pflicht. Deshalb erhält man von der IHK bzw. HWK ein steuerliches Anmeldeformular, das neben Angaben zu der eigenen Person und dem Unternehmen eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen erfordert.
Da viele Gründer aufgrund ihres geringen Gewinns von IHK- oder HWK-Beiträgen befreit sind, sollte man die Angaben immer korrekt und so genau wie möglich machen.
Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft zuständig. Sie sind die zuständigen Stellen für die gesetzliche Unfallversicherung und befassen sich mit bestimmten Aspekten der Arbeitsmedizin. Darüber hinaus haben sie auch eine Beratungs- und Informationspflicht und sind Ansprechpartner in Sachen Arbeitssicherheit.
In der Regel schickt das Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung automatisch einen Bescheid an die betreffende Genossenschaft. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man aber auch selbst proaktiv Kontakt aufnehmen, da man innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung die Aufnahme in die Berufsgenossenschaft beantragen muss.
Je nach der ausgewählten Branche und der Größe des Unternehmens können auch optionale Aufzeichnungen erforderlich sein. Wenn z.B. Mitarbeiter beschäftigt werden, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.
Diese Nummer wird benötigt, damit die Mitarbeiter bei der Krankenkasse und der Sozialversicherung angemeldet werden können. Darüber hinaus kann es notwendig sein, das Unternehmen in das Handelsregister einzutragen. Diese Verpflichtung gilt für alle registrierungspflichtigen Handwerksbetriebe. Eine Anmeldepflicht besteht in der Regel, wenn der Betrieb des Unternehmens eine Meisterprüfung in einem technischen Fachhandwerk erfordert.
Fazit:
Eine Gewerbeanmeldung ist offiziell und das Unternehmerleben kann starten. Das ist der wichtigste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Ein Gewerbe anzumelden ist gar nicht so schwierig, solange man die einzelnen Schritte nacheinander durchläuft.
Sollte man in der turbulenten Anlaufphase dennoch einen Schritt verpasst haben, wendet man sich einfach an das Gewerbeamt Karlsruhe. In der Regel ist eine begründete Nachmeldung kein Problem, solange die gesetzlichen Fristen nicht wesentlich überschritten werden.