Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

Gewerbe ohne Gewerbeschein

Was ist ein Gewerbe und der Gewerbeschein?

Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige und langfristige Tätigkeit. Wenn man mit einer Tätigkeit Einnahmen erzielt, ohne dass man dabei im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden.

Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wenn die Anmeldung erfolgt ist, kriegt man den Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung des Amtes, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ohne den Gewerbeschein ist die Ausübung nicht gestattet. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der möchte auch ein Gewerbe anmelden darf.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Um ein Gewerbeamt anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dafür muss man zunächst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt oder aber auch andere Gemeinden sind für die Anmeldung zuständig.

Wenn man nun das Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man eventuell einen Termin machen. Beim Amt des Gewerbes vor Ort füllt man das Formular zur Anmeldung aus, reicht die notwendigen Unterlagen ein und zahlt die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn dies erledigt ist, kriegt man auch sofort den Gewerbeschein und kann im Grunde auch schon starten.

Kann man ein Gewerbe online anmelden?

In einigen Städten bietet sich auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort, nur dass man es von Zuhause aus erledigt, welches ein großer Vorteil ist.

Durch die Online Anmeldung kann man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden und kann die lästigen Wartezeiten vor Ort vermeiden. Vor allem eignet es sich am besten für die, die hauptberuflich noch tätig sind und nur ein Nebengewerbe anmelden möchten.

Als Berufstätiger hat man nicht immer Zeit und kann auch nicht jeder Zeit Urlaub kriegen. Die Bestätigung nach der Online Anmeldung kriegt man zugeschickt und kann auch dann starten.

Welche Unterlagen muss man beim Gewerbeamt einreichen?

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab welche Art von Gewerbe man anmeldet und um welche Rechtsform es sich handelt. In jedem Fall wird der gültige Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Bei nicht EU Bürgern ist der gültige Aufenthaltstitel nötig und eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung. Falls man noch minderjährig ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt. Wenn bei der Gründung eine juristische Person mitwirkt, wird die Zustimmung der gesetzlichen Geschäftsführer benötigt.

Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, kann es sein, dass man Zulassungen vorweisen muss oder aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt wird. Dies wird dann beim zuständigen Amt mitgeteilt.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann die Gewerbeanmeldung in Deutschland erfolgt sein muss, ist klar geregelt. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss das Gewerbeamt besucht werden.

Da man den Gewerbeschein benötigt, um offiziell der Tätigkeit nachzukommen, ist die Gewerbeanmeldung auch unumgänglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man am besten sein Gewerbe schon vor Beginn anmelden, damit die Anmeldung rechtzeitig getan ist.

Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, können einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Neben dem Bußgeld muss man auch nicht gezahlte Steuern nachträglich zahlen. Somit kann die Gewerbeanmeldung sehr teuer werden und diesen Stress sollte man vermeiden.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Gebühren der Gewerbeanmeldung können von Stadt zu Stadt variieren. Genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro, je nach Art des Gewerbes.

Wie sieht der Gewerbeschein aus?

Auf dem Gewerbeschein findet man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe selbst. Zum Gewerbe findet man folgende Angaben:

  • Wer ist der Geschäftsführer und wie viele gibt es?
  • Bezeichnung des Gewerbes
  • Sitz des Gewerbes
  • Von welcher Rechtsform handelt es?
  • Tätigkeit, welche ausgeübt wird
  • Handelt es von einer Haupt- oder Nebentätigkeit
  • Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt

Der Gewerbeschein ist nicht nur für den Gewerbetreibenden selbst, sondern wird auch bei den weiteren Behörden, wo man das Gewerbe anmelden muss vorgelegt.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach dem Gewerbeamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für den Gewerbetreibenden. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer. Vom Finanzamt kriegt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Diesen muss man ausfüllen und sofort zurückschicken. Neben dem Bogen kriegt man auch eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung findet man Fragen zu finanziellen Aspekten des Gewerbes.

Hier gibt man an wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Auch kann man in dem Bogen angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Man kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht gekündigt werden.

Die IHK unterstützt und überwacht das Gewerbe. Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man jährliche Kosten tragen, die aber nicht umsonst gezahlt werden. Die IHK bietet dafür dem Unternehmen Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Das Angebot sollte man in Betracht ziehen, um auch das Gewerbe zu erweitern.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese auch bei den entsprechenden Behörden wie bei der Versicherung und Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Rechtformen gibt es?

Bei den Rechtsformen unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören zum Beispiel Einzelunternehmer und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Anmeldung beginnt ganz einfach beim Gewerbeamt.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Anmeldung etwas aufwendiger. Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine GmbH. Eine Kapitalgesellschaft hat eine beschränkte Haftung. Das heißt, dass man als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem Privatvermögen haften.

Dadurch zeichnet es sich aus. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser muss vom Notar beurkundet werden und die Eintragung im Handelsregister ist verpflichtend. Erst danach kann man das Gewerbeamt ausfindig machen.

Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich erkundigen, welche sich finanziell am Besten lohnen würde am Anfang.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wer beim Finanzamt die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt keine Umsatzsteuer. Diese Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützten und ihn in den ersten Jahren entlasten. Jeder darf diese Regelung in Anspruch nehmen, ob Gewerbetreibender oder nicht.

Damit man aber keine Umsatzsteuer zahlt, muss man Voraussetzungen erfüllen. Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt. Das heißt, wenn bereits im ersten Jahr die Umsatzgrenze überschritten wird, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Wer braucht keinen Gewerbeschein?

Es gibt einige Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Dazu zählen Freiberufler und Personen, die in der Urproduktion tätig sind. Freiberufler sind in § 18 des EstG klar geregelt und können von den Gewerbetreibenden abgegrenzt werden. Sie werden abgegrenzt, weil sie von der Gewerbeanmeldung befreit sind.

Als Freiberufler ist man in der Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs, weil es bei ihnen nicht von einer Massenproduktion handelt. Eher im Gegenteil die Leistung, die sie anbieten, ist auf den Wunsch des Kunden angepasst.

Allgemein lässt sich sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt. Als Freiberufler meldet man sich beim Finanzamt an. Zu der Urproduktion gehören Land- und Forstwirtschaftler, Wein- und Gartenbau, Tierzucht und Fischerei.

Gibt es eine Gültigkeit für den Gewerbeschein?

Eine Dauer für den Gewerbeschein als solches gibt es nicht. Er ist dauerhaft gültig. Wenn das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, muss diese abgemeldet werden.

Ein Gewerbe als Nebentätigkeit

Wenn man zuerst klein beginnen möchte und nicht direkt den Job kündigen will, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Dies kreuzt man dann im Formular zur Gewerbeanmeldung an. Wenn man zunächst nebengewerblich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten.

Im Nachhinein kann man die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Bei der Nebentätigkeit muss man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.

Fazit

Wann in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht ist klar geregelt. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss diese sofort beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Die Anmeldung ist unvermeidbar. Es gibt Ausnahmen, bei denen kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dazu zählen Freiberufler und Menschen, die in der Urproduktion tätig sind.