Gewerbeanmeldung in Siegen – Bequem und einfach!

Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung  an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt.

In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss. Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal.

Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.

Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.

Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.

Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.

Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.

Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.

Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .

Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss. Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.

Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.

Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung

In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.

Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.

Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter  einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.

Fazit

Die Firmenregistrierung ist etwas, das die große Mehrheit der Gründer nicht vermeiden kann. Aber auch wenn die Prozedur zunächst einschüchternd wirkt, kann man sich sicher sein: Es ist nur „als Spaß anzusehen“.

Denn die Gewerbeanmeldung ist nur ein winziger Schritt. Sobald man die Schritte des Unternehmensgründungsprozesses durchlaufen hat (Eröffnung eines Geschäftskontos, Einholung von Genehmigungen, eventuell Inanspruchnahme eines Notars usw.), kann sein eigenes Unternehmen anmelden.

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

Bedeutung eines Gewerbes

Wenn du bewusst nach dieser Information gesucht hast, dann hegst du sicherlich den Traum, irgendwann selbst ein eigenes Unternehmen zu besitzen.

Unabhängig davon, ob man dieses Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führt, so träumen wir Gründer doch alle davon, irgendwann sehr gutes Geld mit dem Gewerbe verdienen zu können. Doch bis wir zu diesem Punkt gelangen, müssen wir einen langen Prozess hinter uns bringen.

Damit du die gewerbliche Tätigkeit so einfach wie möglich anmelden kannst, erhältst du hier einen kleinen Leitfaden, wie du nicht nur die Anmeldung eines Gewerbes schnell hinter dich bringst, sondern auch, wie du einige Steuern und Kosten sparen kannst. Sei gespannt!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen vorstellig werden. In der Regel klingt es immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist.

Ist dies erledigt, folgt bereits auch der nächste Schritt: benötigt man für die Anmeldung einen festen Termin oder kann man auch einfach vor Ort erscheinen? Beides hätte seine Vor- und Nachteile.

Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beantragen kann und den Gewerbeschein dann in den Händen hält. Genauso sicher sein kann man sich allerdings dann auch, dass man einiges an Zeit mitbringen muss.

Denn der Andrang für eine Gewerbeanmeldung war noch nie so hoch, wie zu unserer heutigen Zeit. Daher sind auch viele Ämter überfüllt. Einen kleinen Trick, wie man dieses Problem umgehen kann, ist, das man so früh wie möglich beim Gewerbeamt erscheint. Jemand, der einen festen Termin, der kennt ein solches Problem nicht.

Man erscheint zum angegeben Zeitpunkt und muss nur wenige Minuten warten, bis man hereingelassen wird. Das Problem ist hier aber viel mehr, wann dieser Zeitpunkt sein wird. Viele Ämter sind nämlich ausgelastet und freie Termine kann man erst nach einigen Wochen und Monaten realisieren.

Unabhängig davon, welches Modell man denn nun auch bevorzugen würde, so muss man erst einmal herausfinden, welches denn das zuständige Amt anbietet. Ist man jedoch soweit, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Außerdem muss man unter anderem folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt.

Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, wird beim Amt des Gewerbes böse Überrascht.

Auf dem Gewerbeformular kann man nämlich nicht angeben, dass man ein kleines Gewerbe gründen möchte. Ein Kleingewerbe kann man nur beim Finanzamt, indem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhält und dort angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.

Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben in einer Zeit, in der die digitale Revolution kein Halten kennt. Auch nicht bei der Gewerbeanmeldung. Immer mehr Städte und Gemeinde bieten die Online Gewerbeanmeldung an. Diese Art der Anmeldung ist ein wahrer Segen.

Leute, die aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden hatten, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, können nun unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Die Online Anmeldung dauert auch nur wenige Minuten und wird schnell abgeschlossen.

Auch hier muss man zunächst die selbe Bearbeitungsgebühr bezahlen. Dann muss man die erforderlichen Unterlagen als Kopie hochladen und dann nur noch das Formular ausfüllen und abschicken. Ganz einfach.

Doch auch hat leider die Online Gewerbeanmeldung seine kleinen Problemchen. Zum einen akzeptiert nicht jedes Gewerbeamt die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.

Dann müsste man die persönliche Unterschrift entweder per Post oder persönlich vor Ort nachreichen. Ein weiteres Problem ist, dass die Online Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Bisher ist dies in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in einigen Großstädten der Fall.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Sofern man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalige Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.

Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder.

Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr. Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen.

Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste. Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist.

Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.

Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen. Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden. Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Da die meisten Gründer noch vor der ersten Gewerbeanmeldung stehen, wissen diese noch gar nicht so recht, was auf sie zu kommt. Damit man bestmöglich auf die Fragen eingehen und diese beantworten kann, erhältst du hier einen kleinen, exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wer muss die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wer dazu verpflichtet ist, ein Gewerbe anzumelden, ist in Deutschland klar geregelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die Gewerbeanmeldung beantragen.

Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern. Man kann mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise verhängt die Stadt München Bußgelder, in Höhe von rund bis zu 50.000 Euro.

Dies ist zwar nicht die Norm und wird auch nur in den seltensten Fällen verhängt. Dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist und man mit dem finanziellen Ruin kokettiert wird.

Doch es gibt auch Leute, die zwar eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, allerdings keine Anmeldung beim Gewerbeamt benötigen. Zu diesen gehören die freien Berufe. Auch Freiberufler genannt.

Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Doch dazu gehören die wenigsten. Viel interessanter sind hierbei die freien Berufe. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Ingenieure,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Wann meldet sich das Finanzamt?

Freiberufler müssen selbst aktiv werden und auf das Finanzamt zugehen. Leute, die jedoch die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbeamt beantragt haben, können sich entspannt zurücklehnen. Das Finanzamt meldet sich von selbst und das innerhalb von sieben bis zehn Tagen, nach der Anmeldung.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne es noch nicht zu einer Rückmeldung kam, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist. Man erhält vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Unternehmer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auf dem Bogen muss man unter anderem auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.

Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.

Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Kleingewerbetreibende erhalten keine Steuernummer und nutzen die private Nummer, die jeder Bürger seit der Geburt erhält, auf den Rechnung.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man warten, dass man den Fragebogen vom Finanzamt erhält. Auf diesem Bogen muss man dann angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Wenn man dies so beantragt, dann wird das Gewerbe als Kleingewerbe verifiziert. Dadurch, dass man dann ein Kleingewerbe ist, ist man von einigen Pflichten befreit, wie beispielsweise das Führen einer Buchführung. Auch fallen dann weniger Kosten an, wie bei der IHK.

Welche Steuern zahlt ein kleines Gewerbe?

Auch ein Kleingewerbe zahlt Steuern. Zwar nicht viele, aber immerhin. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde.

Wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?

Noch vor der Gewerbeanmeldung fragt man sich, welche Gewinne und Umsätze mit einem Kleingewerbe überhaupt möglich sind. Noch bevor man mit der Recherche beginnt, denkt man in der Regel, dass die Summe nicht allzu hoch sein dürfte, liegt ja auch schließlich am Namen, oder? Nein.

Denn die erreichbaren Summen sind alles andere als klein! Diese dürften sogar das eigentliche Hauptgehalt der meisten Leser übertreffen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Also jede Menge Schotter!

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.

Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.

Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.

Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.

Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.

Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Sollte man das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Die Frage muss erlaubt sein: sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Zwar gibt es für kleinere Unternehmen keine Pflicht, dies zu tun, dennoch Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können.

Doch bevor wir zu den Vorteilen kommen, ist wichtig zu erwähnen, dass man den Eintrag noch vor der Gewerbeanmeldung abschließen muss. Das bedeutet also, dass man sich von Anfang an sicher sein muss, dass man sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, als auch, dann einige Vorteile dieser Regelung wieder abgeben zu müssen.

Doch kommen wir erst einmal zu den Vorteilen, die ein Eintrag im Handelsregister verspricht. Diese sehen wie folgt aus:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
  • höhere Kosten fallen an, beispielsweise zahlt man bei der IHK nicht mehr 30, sondern 300 Euro im Jahr.

Letztendlich muss jeder Gründer für sich selbst entscheiden, was er für richtig hält. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung muss man bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erledigen. Man zahlt vor Ort eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60€ beträgt. Dann muss man einige Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel den Personalausweis oder eine Melde Bestätigung.

Daraufhin erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Und wenn auch dieses Prozedere geschafft ist, dann hat man die Anmeldung eines Gewerbes hinter sich gebracht!

So muss man ein Gewerbe betreiben!

Ein eigenes Gewerbe betreiben zu können, ist für viele Gründer auf der ganzen Welt eines ihrer größten, wenn nicht sogar der größte Traum schlechthin. In Deutschland, dem Land der Dichter und Denker kommt dann noch hinzu, dass wir eines der Länder sind, dass für Fortschritt, Technologie und Entwicklung stehen.

Daher genießen Gründer in der Bundesrepublik ein hohes Ansehen und auch der Staat versucht seinen Unternehmern unter die Arme zu greifen. Doch auch wenn vieles rosig erscheint, so müssen Gründer dennoch eine langwierige Prozedur bestehen, bevor man mit dem Gewerbe vollständig durchstarten kann. Verlieren wir also keine Zeit und beginnen mit den wichtigsten Fragen.

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Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?


Noch bevor man beim Gewerbeamt erscheinen muss, muss man vorher klären, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht. Einige Unternehmen müssen dies ohnehin tun und kommen nicht drum rum.

Beispielsweise dann, wenn diese mehrere Mitarbeiter haben, eine Buchführung betreiben müssen und als Kaufmann gelten. Dann sind diese Gewerbe dazu verpflichtet, im Handelsregister eingetragen zu werden. Sofern bei einem Unternehmer keines dieser Punkte zutrifft, dann muss dieser auch die gewerbliche Tätigkeit nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Vor allem bei kleineren Gewerben ist dies der Fall. Wenn man Besitzer eines solchen Gewerbes ist, kann man die Registrierung dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Unter anderem diese:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein solches Gewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Welche Gewerbe sind beliebt?

Wer einen Betrieb betreiben möchte, der stellt sich auch des öfteren die Frage, was für ein Gewerbe man denn am besten aufmachen sollte. Eine pauschale Antwort hierfür gibt es leider nicht. Es kommt immer auf die individuelle Ausgangslage eines jeden Einzelnen an.

Wenn man bereits nur aufgrund einer potenziellen Idee bereits einige Investoren auf sich aufmerksam machen konnte, dann wäre es beispielsweise ratsam, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

Wer noch nicht genau weiß, in welche Richtung es gehen soll, wie viele und was für Einnahmen man monatlich erwarten kann, der sollte wiederum eine Personengesellschaft gründen. Grundsätzlich gilt, dass die beliebtesten Gewerbe der Deutschen das Kleingewerbe und die GbR sind.

Mit knapp 6 Millionen gegründeten Betrieben sind diese auch die Gewerbe, welche mit Abstand am häufigsten Gegründet worden sind. Das besondere an einem Kleingewerbe ist beispielsweise, dass man dieses beim Finanzamt anmelden bzw. vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.

Wenn man dies tut, dann muss man unter anderem keine Buchführung betreiben, denn diese wird ersetzt, man unterliegt nicht mehr den Gesetzen der HGB, sondern der BGB und unter bestimmten Voraussetzungen muss man auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen. Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein.

Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann. Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt.

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.

Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Wer das erste Mal die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, weiß noch gar nicht, wie ein solcher Gewerbeschein aussieht. Der Gewerbeschein ist nichts anderes, als das Ergebnis des Gewerbeformulars, welches man vom Gewerbeamt erhält und ausgefüllt hat.

Das ausgefüllte Formular wird so zum Gewerbeschein umfunktioniert. Damit du bestmögliche auf die jeweiligen Fragen antworten kannst und dabei deine wichtige Zeit nicht weiter unnötig verlierst, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.

Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann diesen Bogen vom Amt der Finanzen erhält.

Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet. Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig.

Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht der HGB untergeordnet.

Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte.

Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?

Nein. Es gibt einige Ausnahmen, die zwar auch selbstständige sind, jedoch kein Gewerbe anmelden müssen. Zu diesen Leuten gehören unter anderem die Freiberufler. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen.

In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Jeder, der ein Gewerbe besitzt, der muss die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so festgelegt worden ist. Man zahlt für die Mitgliedschaft eine jährliche Gebühr.

Kleingewerber zahlen rund 20 bis 60 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Dan kann es sein, dass noch weitere Kosten auf Gründer anfallen können, welche durch die IHK verursacht werden.

Wenn man beispielsweise die IHK Beitragsrechnung erhält. Das tragische an dieser Rechnung ist nicht nur, dass diese in manchen Fällen sehr hoch ausfallen kann und dadurch zum Beispiel Kooperationen und Neuanschaffungen nicht realisiert werden können, sondern dass diese Rechnung bereits im ersten Jahr auftreten kann.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Wer ein eigenes Gewerbe betreiben möchte, der muss viele Dinge dabei berücksichtigen. Als aller erstes ist wichtig, dass man die Tätigkeit, die man ausüben möchte, so schnell wie möglich anmelden muss, bevor man bereits den ersten Gewinn erzielt hat.

Dann muss man sich darum kümmern, ob man zu den Leuten gehört, die zu den freien Berufen gehört oder zu den Gewerbetreibenden. Je nachdem, muss man dann das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und dann beim Gewerbeamt vorstellig werden oder das Amt der Finanzen aufsuchen.

 

Gewerbeanmeldung wie geht das?

Wer eine Gewerbeanmeldung vornehmen möchte, der muss einige Hürden meistern. Im ersten Moment so scheint es, als wenn diese ganzen Hürden so hoch sind, dass der Aufwand vor und nach der Gründung einen erschlagen könnten.

Doch so ist es nicht. Solange man alles Schritt für Schritt angeht, sich nicht überheizt und man den vollen Fokus auf den persönlichen Erfolg setzt, dann wird man als Gründer langfristig gesehen die Ernten pflücken können.

In diesem Beitrag wirst du erfahren, wie du das Labyrinth der Gewerbeanmeldung nicht nur meistern kannst, sondern dabei auch noch Abkürzen nimmst.

So wirst du deiner Konkurrenz immer einen Schritt voraus sein! Wie man die Gewerbeanmeldung ohne Probleme hinbekommen kann? Indem man insbesondere DARAUF achtet. Erfahre mehr ->

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?


Bevor man beim Gewerbeamt und noch viel weiter, vor dem Eintrag im Handelsregister, müssen sich selbstständige die Frage stellen, ob sie überhaupt zu der Gruppe dazugehören, die ein Gewerbe anmelden müssen. Denn es gibt auch Selbstständige, die allerdings kein Gewerbe besitzen.

Dazu gehören zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese haben grundsätzlich keine unternehmerischen Interessen, sondern verfolgen einfach ihre Leidenschaft, mit der sie bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Viel häufiger vertreten und auch eher gemeint sind dagegen die Freiberufler. Freiberufler sind bekannt dafür, kein Gewerbe besitzen zu müssen. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Dazu zählen unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller,
  • und viele mehr.

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Nachdem geklärt worden ist, ob die Tätigkeit, die man ausüben möchte, freiberuflicher oder gewerblicher Natur entspringt muss man als nächstes klären, ob man die gewerbliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen haben möchte.

Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.

Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Freiberufler oder nicht? Check! Handelsregister eintragen oder nicht? Check! Nachdem man die zwei Punkte abgearbeitet hat, muss man, um ein Gewerbe anmelden zu können, beim Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt in der Regel einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann.Zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Wie kann man eine Gewerbeanmeldung durchführen?

Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig machen konnte, muss man als nächstes recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen vorher festgelegten Termin benötigt oder ob man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen kann.

All diese Möglichkeiten haben sowohl ihre Vor- als auch Nachteile. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man jede Menge Zeit im Wartezimmer verbringen wird, da der Andrang für eine Gewerbeanmeldung relativ groß sein dürften.

Hier ein kleiner Tipp: es lohnt sich, wenn man bereits am frühen Morgen oder gegen Mittag beim Gewerbeamt vorbeischaut, da zu dieser Uhrzeit die meisten Leute entweder auf dem Weg zur Arbeit sind oder gerade ihre Mittagspause haben.

Solch ein Problem hätte man nicht, wenn man einen Termin hätte. Man würde relativ zügig rankommen und könnte so die Gewerbeanmeldung schnell hinter sich bringen. Doch bis es denn überhaupt so weit wäre, wäre das Problem. Denn in einigen Ämtern kann es sein, dass Termine über mehrere Wochen und Monate hinweg verbucht sind.

Online Gewerbeanmeldung Service ist möglich

Diese Probleme hätte man nicht, wenn man das Gewerbe einfach online anmelden würde. Denn mithilfe der Online Gewerbeanmeldung gelingt die Anmeldung nicht nur viel schneller (dauert nur wenige Minuten), sondern ist auch noch unkompliziert.

Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit finden können, beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung. Denn man kann ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.

Ein weiteres Plus: dadurch, dass man keine Infoblätter erhält, ist man umweltfreundlicher unterwegs. Doch auch die Online Anmeldung hat seine Haken. Zum einen wird die elektronische Unterschrift nicht überall akzeptiert, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die eigene Unterschrift dann entweder persönlich vor Ort nachreichen oder per Post schicken.

Zudem wird diese Art der Gewerbeanmeldung noch nicht überall in Deutschland angeboten. Nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bisher der Fall. Nachdem dies geklärt ist und man nun an dem Tag der Anmeldung angekommen ist, geht es nun wie folgt weiter.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch zahlt man die Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes.

Was braucht man für Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen.

Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.

Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.

Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.

Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe. Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Auch findet die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Amt des Gewerbes statt, sondern beim Amt der Finanzen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers.

Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt. In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst.

Los geht´s! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir leben in Deutschland. In einem der Länder, wo es nicht nur sehr viele Regeln gibt, sondern für die Missachtung dieser Regeln man auch noch drastische Maßnahmen erwarten darf. Es ist für Gründer eines der größten Albträume, aufgrund irgendwelcher Kleinigkeiten Unsummen an Geld zu verdienen.

Dazu gehört eben auch, den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu erwischen. Wer bereits jetzt schon weiß, das er die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte keine unnötige Zeit mehr verschwinden und die Anmeldung sofort beantragen.

Ansonsten drohen, sofern man die Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen hat, eine enorme finanzielle Strafe. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.

Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat nämlich die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.

Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann. Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen.

Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert.

Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.

Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Es ist vielleicht eines der bekanntesten Mythen überhaupt: gibt es einen kleinen Gewerbeschein oder nicht? Ist dieser Gewerbeschein nur für Kleingewerbetreibende oder kann ihn jeder haben? Wenn ja, was muss man tun, um einen solchen Schein in den Händen halten zu können?

Die Beantwortung der Frage ist allerdings sehr einfach: es gibt keinen Kleingewerbeschein. Es hat ihn auch nie gegeben. Der Grund, weshalb viele vermuten, dass es dennoch einen solchen Schein gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Gewerbeamt kein Kleingewerbe als Rechtsform auswählen kann. Deshalb vermuten viele, dass Kleingewerbetreibende ein eigenes Formular zusätzlich bekommen. Doch das ist nicht der Fall.

Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?

Ja. Jeder Gewerbetreibende, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen hat, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich verpflichtend und man hat keine Möglichkeit, von dieser Pflicht zu entkommen. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Außerdem bietet sie Unternehmern an, dass diese Weiterbildungskurse wahrnehmen und so das Image des Unternehmens weiter aufpolieren können. Für diese Dienste verlangt die IHK auch einige Gebühren.

Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man innerhalb eines Geschäftsjahres nicht mehr wie 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, dann muss man auch keine Beiträge bezahlen.

An dieser Stelle würde ich dir jetzt lieber sagen, dass damit alles zur IHK gesagt worden ist, doch leider ist dies nicht der Fall… denn die IHK hat eine schlechte Seite an sich.. die sich insbesondere im ersten Geschäftsjahr bemerkbar macht… wenn man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Denn dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Wer das Gewerbe angemeldet hat, wird sich natürlich auch Fragen, wie viel er denn damit eigentlich auch verdienen kann. Da die meisten Leser ein Kleingewerbe eröffnen möchten, schauen wir uns in dem Beispiel auch nur die möglichen Einnahmen eines Kleingewerbes an. Wer sich jetzt denkt, dass das bestimmt nur Peanuts wäre, der täuscht sich gewaltig!

Denn die erreichbaren Zahlen beim Kleingewerbe sind immens und dürften sogar das aktuelle Gehalt bei dem ein oder anderen übersteigen! Besitzer eines Kleingewerbes können bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Natürlich muss man diese Summe auch erst einmal verdienen und dann auch versteuern. Doch dieser kurze Abschnitt sollte aufzeigen, dass man auch mit geringen Mitteln einen sehr hohen Betrag erwirtschaften kann und vor allem darf!

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Ein weiterer großer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieses recht kostengünstig geführt werden kann und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die einzigen Fixkosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Weitere Kosten gibt es zunächst nicht.

Es kann jedoch sein, das falls man ein Hauptgewerbe führt, dann auch die eigene Krankenversicherung bezahlen muss. Auch können zusätzliche Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Patente anmeldet, Mitarbeiter einstellt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch diese Zahlungen kann man als Investition sehen und somit auch als ein Investment für eine erfolgreiche Zukunft.

Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?

Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.

Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.

Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.

Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.

Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.

Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Gewerbe anmelden, indem man das Gewerbeamt in der Stadt aufsucht: Check! Bearbeitungsgebühr bezahlen: Check!

Erforderliche Dokumente wie einen Personalausweis oder ein polizeiliches Führungszeugnis dabei haben: Check! Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, den Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und zurückschicken: Check! Wenn alles in der Reihenfolge so passt, dann hast du die Gewerbeanmeldung erfolgreich gemeistert. Gratulation!

 

Gewerbeanmeldung Recklinghausen

Der Höhepunkt eines jeden Jahres ist die Verleihung des Grimme-Preises. Viele bedeutende Zeitgenossen haben regelmäßig den Weg nach Marl gefunden. Die Besuche von Otto Waalkes sind legendär geworden. Nach der öffentlichen Preisverleihung nimmt er gerne die Gitarre in die Hand und unterhält die Gäste auf der anschließenden Party.

Eine der bekanntesten Persönlichkeiten in Marl ist der Filmemacher Sönke Wortmann. Bekannt wurde er mit seinen Filmen „Kleine Haie“, „Der bewegte Mann“, „Das Wunder von Bern“, „Deutschland“. Ein Sommermärchen“, und „Die Päpstin“.

Ebenfalls in Marl geboren sind Fußballtrainer Peter Neururer, Beate Peters (Leichtathletik-WM-Bronzemedaillengewinnerin im Speerwerfen 1987), Bischof Franz-Josef Overbeck, Tennisspieler Karsten Braasch, Christian Ahlmann (Olympia-Bronzemedaillengewinner (2004) und zweifacher Europameister (2003) im Springreiten) und DJ Moguai, der eigentlich Andre Tegeler heißt.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Recklinghausen

Nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit gemäß § 1 GewO ist die Gewerbeanmeldung zulässig:

(1) Niemand darf ein Gewerbe ausüben, soweit nicht Ausnahmen oder Beschränkungen durch dieses Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Für einige Berufe muss man jedoch andere Genehmigungen einholen, zum Beispiel für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Nach § 14 GewO ist ein Gewerbe anzumelden, wenn es unter anderem eine Geschäftstätigkeit übernommen wird, ein bereits bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird, der Gewerbebetrieb in eine andere Gemeinde verlegt wird, eine Zweigniederlassung errichtet wird, der Geschäftsgegenstand geändert wird.

Der Gewerbetreibende meldet sein Gewerbe beim Bürgerservice Recklinghausen. Im Gegensatz zu dem, was man vielleicht denkt, ist das Gewerbezentralregister nicht für die Registrierung zuständig. Auch das Gewerbezentralregister ist keine Übersicht über alle registrierten Selbstständigen in Deutschland.

Bei der Gewerbeanmeldung muss die Tätigkeit präzise beschrieben werden. Die Frage, ob sich der Gewerbetreibende persönlich oder schriftlich am Rathausplatz 4-5 anmelden kann, klärt sich schnell. Das Gewerbeamt ist jedoch ein Teil des Ordnungsamtes.

Nach der Gewerbeordnung ist die Ausübung eines Gewerbes nicht genehmigungspflichtig. Es genügt, sie zu melden. Bei der Registrierung eines Unternehmens werden die folgenden Anforderungen geprüft:

  1. Alter der Volljährigkeit
  2. Angabe der Gesellschafter (falls vorhanden)
  3. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
  4. volle Geschäftsfähigkeit

Die kaufmännischen Vorschriften schreiben aber auch vor, dass bestimmte Geschäftsbereiche besondere Fähigkeiten und Kenntnisse von einem erfordern. In diesem Fall muss man weitere Voraussetzungen erfüllen und nachweisen. Wer nachweisen kann, dass man diese Anforderungen erfüllt, erhält man die entsprechenden Lizenzen. Dazu gehören z. B. Berufe im Pflegebereich, Taxi, Hotellerie usw.

Eine bestimmte Rechtsform ist jedoch keine Voraussetzung. Die Wahl der Rechtsform ist einem selbst überlassen. Die Rechtsform muss jedoch bereits bei der Anmeldung des Unternehmens festgelegt werden.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Nein, nicht jeder Unternehmer ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, denn nicht jeder Selbstständige, der einen Beruf nach dem Katalog des § 18 EStG oder einen ähnlichen Beruf ausübt, ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, sondern meldet die Aufnahme seiner Tätigkeit inoffiziell beim zuständigen Finanzamt an. Mit anderen Worten: Freiberufler müssen für ihre freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe anmelden.

Neben dem Antrag selbst benötigt immer eine Kopie des Personalausweises. Möglich sind auch eine Kopie des Reisepasses und eine gültige Meldebescheinigung, die als Nachweis des Wohnsitzes dient. Bei jungen ausländischen Unternehmen ist zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Man kann auch zusätzlich den Personalausweis mitnehmen und die Kontaktperson im Büro bitten, eine Kopie zu machen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Je nach Unternehmen, das man registrieren möchte, können weitere Dokumente und Nachweise erforderlich sein. Dazu gehören z. B.

  1. Handelsregisterauszug
  2. Meisterbrief
  3. Polizeiliches Führungszeugnis
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Wie bereits erwähnt, sind die erforderlichen Unterlagen immer vom jeweiligen Gewerk abhängig. Insbesondere, wenn man ein zulassungsbeschränktes Gewerbe anmelden will, muss man weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen, um die entsprechenden Genehmigungen zu erhalten.

Es ist nicht erforderlich, die Gewerbeanmeldung persönlich vorzulegen oder beim Gewerbeamt persönlich zu erscheinen. Des Weiteren kann man einem Bevollmächtigten eine Vollmacht erteilen. Darüber hinaus ist es nicht notwendig persönlich vorbeizukommen; einfach den Antrag postalisch absenden.

In diesem Fall braucht man nicht einmal eine Vollmacht oder einen Vertreter. Unkompliziert alle Formulare beifügen, wie z. B. eine Kopie des Personalausweises und Dokumente von potenziellen Partnern (im Falle einer entsprechenden Rechtsform). Wenn für die Gewerbeanmeldung weitere Genehmigungen erforderlich sind, ist es manchmal vorteilhaft, persönlich vorstellig zu werden.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten liegen in Recklinghausen zwischen 26,00 Euro und 33,00 Euro.

Kleingewerbe und Freiberufler anmelden

Weder die Gewerbeordnung noch andere Verordnungen oder Gesetze kennen den Begriff „Kleingewerbe“. Die offizielle Bezeichnung lautet „Kleinunternehmer“. Solange man bestimmte Umsatz- und/oder Gewinngrenzen nicht überschreitet, profitiert man auch von bestimmten buchhalterischen Vereinfachungen.

In diesem Zusammenhang spielt es jedoch keine Rolle, inwieweit man einen Beruf hat. Auch ein sogenanntes Kleingewerbe muss man als normales Gewerbe anmelden. Das bedeutet, dass man auch ein Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden muss. Die Gewerbeordnung unterscheidet nicht zwischen großen und kleinen Betrieben, sondern nur zwischen Haupt- und Nebenbetrieben.

Muss ich als Selbständiger ein Unternehmen anmelden?

Nein. Wer als Freiberufler selbständig ist, benötigt man für die Tätigkeit als Selbständiger keine Gewerbeanmeldung. Dies ist einer der Unterschiede zwischen einem Selbstständigen und einem Gewerbetreibenden.

Wer jedoch als Selbständiger auch ein Nebengewerbe betreibt, ist es nach der Gewerbeordnung erforderlich, dass man für diese Nebentätigkeit ein Gewebe anmeldet. Es ist also durchaus möglich, dass Selbstständige sowohl Selbstständige als auch Gewerbetreibende sind.

Den Gewerbeschein beantragen

Das Wort „Gewerbeschein“ ist ein Synonym für Gewerbeanmeldung. Der Gewerbeschein ist sozusagen das Ergebnis einer Gewerbeanmeldung, ein ausgefülltes, unterschriebenes und abgestempeltes Formular vom Gewerbeamt. Für den Gewerbeschein gilt das Gleiche wie für die Anmeldung eines Gewerbes. Die Kosten für einen Gewerbeschein entsprechen daher auch den Kosten für die Gewerbeanmeldung.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular richtig ausfüllen?

Man sollte darauf achten, dass beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung alle Angaben in der Firmenanmeldung sehr sorgfältig gemacht werden. Kleine Fehler kann ansonsten teuer zu stehen kommen. Da die meisten Gründer zunächst ein Einzelunternehmen gründen, wird in Feld 1 nur der gewünschte Firmenname aufgeführt, der nicht unbedingt in ein Einzelunternehmensregister eingetragen werden muss.

Angaben zu Name, Adresse, Geburtsdatum und Nationalität müssen ebenfalls ausgefüllt werden. Es ist wichtig, dass die Privatadresse angegeben wird. Erst dann, d.h. ab Feld 10, folgen die Firmenangaben. Wenn ein Geschäftsführer bestellt ist, muss sein Name angegeben werden.

Wird ein konzessionierter Handwerksbetrieb gegründet, ist ein Meistertitel erforderlich. Der Unternehmer selbst oder ein Mitarbeiter muss den Meistertitel tragen. In der Regel ist der Handwerksmeister als Betriebsleiter angestellt, so dass sein Name in Feld 11 der Gewerbeanmeldung eingetragen werden muss.

Für die Felder 12 bis 14 sind die Anschriften des aktuellen oder früheren Geschäftssitzes und eines Hauptgeschäftssitzes anzugeben. Besonders wichtig ist das Feld 15 der Gewerbeanmeldung. In Feld 15 gibt man alle Tätigkeiten ein, die man in dem eigenen Unternehmen ausführen möchte.

Eine detaillierte Liste wird für eine Vielzahl von Aktivitäten empfohlen. Wer Fragen hat, ist es ratsam, einen Berater hinzuzuziehen. So findet man mit professioneller Unterstützung die richtigen und umfangreichsten Formulierungen für die individuellen Aktivitäten.

Es sollte auch angegeben werden, ob die Tätigkeit auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis ausgeübt wird, sowie Informationen über die beschäftigten Personen. Außerdem muss angegeben werden, ob es sich um eine Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung usw. handelt, sowie ob es sich um eine neue Niederlassung oder die Übernahme eines bestehenden Betriebs handelt.

Das Formular für die Gewerbeanmeldung ist nur eine Seite lang. Zu den auszufüllenden Informationen gehören persönliche Daten, das Startdatum der angemeldeten Tätigkeit und ob die Tätigkeit als Haupt- oder Nebentätigkeit ausgeübt werden soll. Das Formular zur Firmenanmeldung muss Angaben zur Person, zur Firma, zu Zweigniederlassungen und Anschriften, zur Aufnahme der Tätigkeit, zur Berechtigung zur Eintragung der Firma (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle) und Angaben zu einem Reisegewerbe enthalten.

Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe persönlich beim Gewerbeamt anmelden, erhalten nach Entrichtung der Gebühr ein DIN A4-Blatt mit der Aufschrift „Gewerbeanmeldung“. Dieses Blatt ist der sogenannte Gewerbeschein, mit dem der Gewerbetreibende die korrekte Anmeldung des Gewerbes nachweisen kann. Wer sein Gewerbe auf dem Postweg angemeldet hat, erhält seine Gewerbeanmeldung, den „Gewerbeschein“, per Post.

Gewerbeanmeldung Leipzig

Wo erfolgt die Anmeldung des Gewerbes in Leipzig?

Die Anmeldung des eigenen Gewerbes erfolgt in der Prager Straße 118-136 in 04317 Leipzig. Bevor man persönlich beim Gewerbeamt erscheint, muss man zuerst einen Termin vereinbaren.

Den Termin kann man online vereinbaren. Außerdem kann man auch die ausgefüllten Formulare per E-Mail an gewerbebehoerde@leipzig.de schicken oder auf dem Postweg an Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Gewerbebehörde in 04092 Leipzig.

Wer muss alles ein Gewerbe anmelden?

Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Nicht jede Tätigkeit wird im Rahmen eines Gewerbes ausgeübt und deswegen ist in dem Fall auch eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Bei diesen Ausnahmen handelt es von Freiberuflern, künstlerische und lehrende Berufe, Land- und Forstwirte.

Freie Berufe sind gesetzliche geregelt. Diese Berufe könnten zum Beispiel sein: Architekten, Ärzte, Notare, Steuerberater, Schriftsteller und noch viele andere Berufe.

Die Merkmale, die eine freiberufliche Tätigkeit ausmachen, sind, dass meistens ein engeres Verhältnis zum Kunden herrscht und ein akademischer Abschluss vorliegt, welcher auch nachgewiesen werden muss. Außerdem steht bei einer freiberuflichen Tätigkeit das exponentielle Wachstum nicht in Vordergrund. Ob nun eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, wird vom Finanzamt entschieden.

Gibt es eine Frist bis wann man sein Gewerbe anmelden muss?

Wenn es tatsächliche von einer gewerblichen Tätigkeit handelt, gibt es auch klare Fristen, bis wann man sein Gewerbe anmelden muss. Die Anmeldung sollte schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen und aller spätestens mit Beginn der Tätigkeit. Ohne eine Erlaubnis darf man die Tätigkeit nicht ausüben und vor allem kein Geld verdienen.

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie von Dauer ist, Gewinn einbringen soll und selbstständig ausgeübt wird, ohne dass man dabei in einem Angestelltenverhältnis ist. Wenn dies der Fall ist, braucht man den Gewerbeschein. Den Gewerbeschein kriegt man erst nach der Anmeldung vom Gewerbeamt und ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen.

Wer ohne diesen die Tätigkeit ausübt kann sich strafbar machen bzw. kann mit hohen Bußgeldern rechnen. Um den Stress und die unnötigen Kosten zu vermeiden, sollte man vorsorglich sein Gewerbe anmelden und die Zeit gut einplanen, denn man sollte bedenken, dass auch die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn es ein Datum gibt, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte.

Wie geht man bei der Anmeldung seines Gewerbes vor?

Zunächst muss man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Es beginnt damit, dass man seine eigenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit angibt. Danach kommt der wesentliche Teil mit den Angaben zum Gewerbe. Erst gibt man die Anzahl der Gesellschafter an und im Anschluss die Anschrift des Gewerbes. Des Weiteren gibt man an:

  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • ob es von einem Haupt- oder Nebengewerbe handelt
  • Datum, wann die Tätigkeit beginnen soll
  • die Art des Betriebes
  • ob Mitarbeiter beschäftigt werden
  • und noch einige andere Informationen (je nach Tätigkeit)

Neben dem Formular muss man noch die notwendigen Unterlagen einreichen. Damit der Antrag auch bearbeitet werden kann, zahlt man die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn die Anmeldung vor Ort gemacht wird und alle Unterlagen vollständig sind, kann es sein, dass man direkt seinen Gewerbeschein kriegt. Ansonsten kann es paar Tage in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Die Unterlagen, die benötigt werden, können je nach Art und Rechtsform des Gewerbes unterschiedlich sein. Ganz allgemein werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • letzte Meldebescheinigung
  • für ausländische Staatsangehörigkeiten (kein EU-Land) wird die Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für die anzumeldende Tätigkeit benötigt
  • für juristische Personen wird die Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt
  • bei Gründung einer GmbH wird der beurkundete Gesellschaftsvertrag benötigt
  • Kopie der Erlaubnis für erlaubnispflichtige Gewerbe
  • eventuell auch ein Nachweis der beruflichen Qualifikation

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes in Leipzig?

Die Anmeldung des Gewerbes in Leipzig kostet 10 bis 65 Euro. Je nach Rechtsform kann es sein, dass auch andere Gebühren anfallen, wie zum Beispiel die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages oder die Gründung eines Geschäftskontos.

Was folgt nach dem Gewerbeamt?

Nach dem die Anmeldung beim Gewerbeamt in Leipzig erfolgt ist, werden das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer benachrichtigt. Das Finanzamt schickt eventuell die Steuer-ID des Gewerbes zu und den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Der steuerliche Erfassungsbogen ist so ähnlich wie das Formular zur Gewerbeanmeldung aufgebaut.

Erst macht man Angaben zur eigenen Person und danach die zum Gewerbe. Jedoch handelt es hierbei um finanzielle Fragen, wie zum Beispiel: Was stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Diesen muss man ausfüllen und schnellstmöglich zurückschicken.

Als Gewerbetreibender wird man auch zum Mitglied bei der IHK, welche Pflicht ist für jeden. Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man einen jährlichen Beitrag zahlen. Die Höhe des Beitrages variiert je nach Rechtsform.

Mit welchen Kosten kann man noch als Gewerbetreibender rechnen?

Genaue Kosten, die ein Gewerbe mit sich bringt, kann man nicht nennen. Es hängt immer von der Tätigkeit und Rechtsform ab. Kosten, die anfallen könnten, sind:

  • Räumlichkeit
  • Neuanschaffungen
  • Mitgliedschaft bei der IHK
  • Mitarbeiter
  • Versicherungen
  • Partnerschaften

Kann man auch ein Kleingewerbe anmelden?

Es steht jeden Gewerbetreibenden zu ein Kleingewerbe anzumelden. Wer sich für ein Kleingewerbe entscheidet, muss es im steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angeben. Ein Kleingewerbe eignet sich gut, wenn man zunächst nicht Unmengen an Geld verdienen wird und falls man sich noch unsicher ist mit der Selbstständigkeit.

Mit einem Kleingewerbe zahlt man weniger Steuern und deshalb ist es auch kostengünstiger. Außerdem kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Viele Menschen sind sich auch unsicher, wenn sie ein Gewerbe gründen, weil die Angst zu versagen groß ist.

Deshalb kann man zuerst ein Kleingewerbe anmelden und es als ein Nebengewerbe bzw. Nebentätigkeit anmelden. Währenddessen kann man noch seinen eigenen Job behalten, jedoch sollte man dabei die Verpflichtungen nicht vergessen. Das heißt, dass man seinen Job und die Leistung nicht vernachlässigen sollte. Außerdem muss man sich auch an die gesetzlichen Arbeitszeiten halten.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für kleinere Gewerbe und befreit sie in den ersten zwei Jahren von der Umsatzsteuer. Dafür muss man folgendes erfüllen: Im ersten Geschäftsjahr darf man nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Erst dann zahlt man keine Umsatzsteuer.

Gewerbe anmelden Finanzamt

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?


Bevor man überhaupt beim Finanzamt vorstellig werden muss, gilt es zunächst das Gewerbeamt zu besuchen, um ein Kleingewerbe anmelden zu können.

Die meisten Leute kommen wegen der Kleingewerbe Anmeldung zum Gewerbeamt, doch in Wirklichkeit ist es so, dass man das Kleingewerbe erst dann anmelden kann, nachdem man beim Finanzamt vorstellig wurde und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.

Nur beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, die ein Kleingewerbe ausmacht. Um die gewerbliche Tätigkeit beginnen zu können, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man ein Kleingewerbe Formular beim Gewerbeamt ausfüllen?

Beim Gewerbeamt erhält man dann ein Formular vorgelegt. Nein, nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sondern ein Gewerbeformular, wo man unter anderem angaben zum Gewerbetreibenden und zum Unternehmen machen muss.

Nachdem dies erledigt ist, wird das Formular unterschrieben und die Kopie dient dann als Gewerbeschein. Um die gewerbliche Tätigkeit beginnen zu können, reicht der Gewerbeschein nicht aus, man muss erst den Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen und zurückschicken.

Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt die anderen Behörden, darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Kann man Kleingewerbe online anmelden?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Wann muss man die Anmeldung beim Finanzamt machen?

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt von deinem Vorhaben. Du musst als Gewerbetreibender dann nicht mehr selbstständig zum Finanzamt hin.

Diese schicken dir dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen einen Bogen zur Erfassung der Steuern. Dieses sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Beim Bogen muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen möchte.

Die Regelung ist eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.

Wenn man beispielsweise im ersten Geschäftsjahr 24.000 Euro Umsatz erwirtschaften würde mit der Tätigkeit, dann müsste man ebenfalls keine Steuern zahlen, da der Freibetrag bei 24.500 Euro liegt, allerdings würde man nicht mehr unter die Voraussetzung passen.

Dann müsste man versuchen, das nächste Jahr wieder einen geringeren Umsatz zu erzielen. Wenn man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen möchte, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahr nicht mehr als Option erwähnen.

Bevor man also diese Option rausstreicht, sollte man dies dennoch einmal versuchen. Auch muss man beim Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese Tätigkeit sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, inwieweit die Angaben auch wirklich passen.

Wie lange hat man Zeit um ein Kleingewerbe anmelden?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erhalten, so muss dieser das Gewerbe beim Amt des Gewerbes anmelden. Das außer acht lassen dieser Regel kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen.

Unter anderem kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr verlangt werden. In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden kann. Das ist nicht nur eine unfassbar hohe Summe, sondern würde viele Leute in den Ruin schicken.

Man sollte nicht vormachen, der Staat hat einen Blick auf unsere Finanzen und umso dubioser erscheint es, wenn wir monatliche Zahlungen erhalten, die allerdings nicht vom Hauptjob stammt. Es wäre umso tragischer, wenn irgendwer anders zum Finanzamt hingeht und einen „verpetzt“.

Die Konsequenzen wären immens. Rechtlich gesehen könnte man sogar von einer Steuerhinterziehung sprechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Anmeldung für das Gewerbe vornimmt, denn Unwissenheit ist nicht straf mindernd.

Kann man Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat das Glück, das man die Gewerbeanmeldung rückwirkend machen kann. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann abgesehen von dem Bußgeld, noch die ausgelassenen Steuern nachzahlen, sowie einen Zinssatz, der auf diese fallen würde.

In vielen Fällen, wo es um eher kleinere Umsätze geht, lässt das Finanzamt eher Gnade walten und verteilt keine oder eher geringere Bußgelder. Doch allein darauf sollte man nicht vertrauen und schnellstmöglich das Amt der Finanzen aufsuchen.

Wie lange dauert es bis man eine Steuernummer bekommt?

In der Regel bekommt man innerhalb von wenigen Wochen die Steuernummer zugeschickt. In wenigen Fällen kann es allerdings vorkommen, das man die Steuernummer dann noch erst später erhält.

Das ist abhängig vom Finanzamt. Man darf an dieser Stelle die Steuernummer nicht mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer verwechseln. Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer erhält man nämlich direkt nach der Geburt ist nur für eine einzelne Person gültig.

Die Steuernummer hingegen kann wechseln, wenn man beispielsweise ein Gewerbe abmeldet und dann in einer neuen Gemeinde anmelden möchte.

Wer muss überhaupt die Kleingewerbe anmelden?

Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen.

Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • und viele weitere.

Als Kleingewerbe im Handelsregister anmelden lassen?

Beim Kleingewerbe herrscht keine Pflicht, dieses im Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende können dies dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Vorteile wären unter anderem:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Handelsregister ist, muss man auf einige exklusive Vorteile des Kleingewerbes verzichten. Die Nachteile wären dann:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Was ist Vorteile Kleingewerbe im Gegensatz zu anderen Unternehmen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.

Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Jemand, der alleine lebt, wird mitnichten überhaupt keine Probleme bekommen, über die Runden zu kommen. Vielmehr kann diese Person sogar noch einen satten Gewinn beiseite legen für die Zukunft. Ein kleiner Familienhaushalt mit vier Personen kann da eher schon Probleme bekommen.

Weniger aufgrund der Einnahmen, die bei 50.000 Euro sehr hoch sind. Dennoch kann der Wunsch irgendwann nach einem Haus oder einem größerem Wagen entstehen, falls man das gesamte Geld nicht bereits beiseite hat, dann wird es schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit von der Bank zu bekommen.

Über diese Tatsache sollten sich die meisten Kleingewerbetreibenden bewusst sein. Außerdem muss man berücksichtigen, dass man auch Steuern zahlen muss. Auch wenn man bis zu 50.000 Euro verdienen kann, was auch erst einmal verdient werden muss, so muss man auch einiges an Steuern bezahlen. Kleingewerbetreibende zahlen nämlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe zahlt die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Doch hierbei gibt es viele Ausnahmen, wo man am Ende fast nichts versteuern muss. Unter anderem darf man nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Wenn man dann noch die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann zahlt man am Ende auch keine Umsatzsteuer. Am Ende bleiben für den Kleingewerbetreibenden nur noch die Einkommenssteuer.

 

Fazit:

Zunächst muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Anschließend muss man dort eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Zusätzlich dazu benötigt man einige Unterlagen, wie beispielsweise einen Reisepass und eine Melde Bestätigung.

Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann und sollte, da es sich anbietet, das der Arbeitet die Fragen auch direkt dort klären kann. Außerdem verzögert sich das anmelden nicht um weitere Tage.

Nachdem man das Formular vollständig ausgefüllt hat, erhält man eine Kopie dieser, die dann als Gewerbeschein fungiert. Daraufhin informiert das Amt des Gewerbes das Amt der Finanzen, von der Gewerbeanmeldung deinerseits. Man erhält dann innerhalb von wenigen Tagen und Wochen einen Fragebogen, welches sich mit den Steuern befasst.

Dieses sollte man ausführlich und mit größter Sorgfalt ausfüllen. Anschließend muss man dieses dann wieder zurückschicken und erhält dann in der Regel die Steuernummer. Ab dann kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Falls man bisher nicht beim Finanzamt war, dann hat man bis zu 60 Monaten Zeit, die Gewerbeanmeldung noch durchführen zu können.

 

 

So gelingt´s! Gewerbe aufmachen – Wo & Wie Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe zu eröffnen ist für viele der erste Schritt in Richtung Traumerfüllung. Da du auf dieser Seite bist, ist es auch sicherlich dein Traum, irgendwann mit deiner gewerblichen Tätigkeit so viel Geld zu verdienen, das du damit deinen Lebensunterhalt vertreiben kannst.

Der Weg bis dahin wird schwierig und steinig sein, doch wäre es so einfach, dann würde dies auch jeder tun können. Zumal der Anreiz für die Selbstständigkeit dann sinken würde.

Doch unabhängig davon, ob du nur ein kleines Nebeneinkommen neben der Uni verdienen möchtest, eine ganz große Vision verfolgst oder nebenberuflich dich einfach Mal ausprobieren willst, hier auf GewerbeAnmeldung.com findest du alle relevanten Informationen die du brauchst, damit dein Gewerbe ein voller Erfolg wird!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert es ein Kleingewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Was kostet ein Gewerbe anmelden?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man in dem Gewerbe Formular beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben.

Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Wenn man dies allerdings nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen.

Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden.

Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden. Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können.

Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.

Muss man für die Gewerbe Anmeldung den Arbeitgeber fragen?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Kann man online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.

Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbe anmelden?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.

Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch.

Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.

Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wie sieht ein Gewerbe Formular aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst.

Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem Gewerbeschein?

Der Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen liegt im … Nichts. Wenn man bei dem Gewerbeamt ist, erhält man nur eine Art des Formulars, demnach auch nur eine Art des Gewerbescheins. Weshalb man trotzdem immer wieder hört, das es noch einen kleinen Gewerbeschein gibt, liegt darin, das damit Leute beschrieben werden, die ein Kleingewerbe anmelden möchten.

Damit werden Gewerbe bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Diese können beispielsweise nicht den selben Umsatz wie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH erzielen, müssen aber dafür auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuern zahlen. Auch sind die Kosten bei einem Kleingewerbe gerade zu minimal und der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.

Sollte man sich als Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Als Kleingewerbetreibender wird man nicht zwangsläufig beim Handelsregister eingetragen. Es gibt nämlich keine Pflicht, die einen Gründer dieses Gewerbes dazu bewegen könnte.

Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Wann meldet man sich als Gewerbe beim Finanzamt an?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.

Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.

Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.

Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt.

Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro zu haben. Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Umsatzsteuer als Kleingewerbe.

Zwar kein Merkmal allein für ein Kleingewerbe, doch ebenfalls von großem Vorteil ist folgender Punkt: man kann mit einem Gewerbe nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Im besten Fall also, müsste man am Ende des Geschäftsjahres sowohl keine Umsatzsteuer abführen, als auch die Gewerbesteuern nicht zahlen. Für viele Gründer bedeutet dies einen enormen Gewinn.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen.

Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.

Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.

Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.

An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.

Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Muss man Mitglied bei der Industrie und Handelskammer werden?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gründer in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten, sofern man eben eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt hat.

Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 70 Euro für Kleingewerbe und 150 bis 300 Euro muss man zahlen, sofern das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist.

Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen.

Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen.

Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

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Fazit:

Die Gewerbeanmeldung muss man beim zuständigen Amt erledigen. Bei der Gründung sollte man sich bewusst sein, das ein Unternehmen eine unterschiedliche Rechtsform haben kann. Hierbei kann man nicht klar benennen, welches Form die bessere ist, als die andere.

In Deutschland ist die beliebteste und häufigste ausgewählte Gründungsform das Kleingewerbe. Das hat die geringsten Kosten im Jahr und auch der Verwaltungsaufwand ist hierbei sehr gering, im Gegensatz zu anderen Rechtsformen.

Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Außerdem sollte man folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Dann muss man noch das Gewerbeformular ausfüllen. Dort müssen angaben zum Gewerbetreibenden gemacht werden. Danach erhält man die Kopie des Formulars, welches dann als Gewerbeschein fungiert.

 

Anmeldung Kleingewerbe Kosten

Die Kleingewerbe Anmeldung ist die beliebteste Art in Deutschland. Über fünf Millionen Kleingewerbe haben wir allein in Deutschland und die Zahl wächst weiterhin unaufhaltsam. Noch nie war es so einfach, ein Unternehmen zu gründen.

Das bedeutet allerdings gleichzeitig auch, dass es auch dementsprechend weit mehr Mitarbeiter gibt, als wie vor einigen Jahrzehnten noch. Der Markt ist heiß umkämpft und jedes Unternehmen versucht, seine besondere Stärke ausspielen zu können.

Die besondere Stärke beim Kleingewerbe ist vor allem, dass der Gründer sehr wenige Kosten zu decken hat und dementsprechend auch bei den kleinsten Beträgen bereits richtig gutes Geld verdienen kann. Doch im Laufe des Artikels werden wir noch genauer darüber reden, welche Zahlen nach der Gründung auf den Kleingewerber zukommen werden.

Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit:


Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch eine der wichtigsten Eigenschaften eines Gründers muss es sein, auch gewisse Dinge abwägen zu können. In diesem Falle würde dies bedeuten, welche Vor- und Nachteile eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit sich bringen würde. Denn die meisten Leser werden sicherlich neben einem Beruf gründen wollen.

Umso wichtiger ist es auch, dass man sich von vorneherein bewusst wird, auf was man sich da einlässt. Denn die Selbstständigkeit ist kein Ding für wenige Monate, sondern soll ein Fundament über mehrere Jahre darstellen.

Daher ist es auch sehr wichtig, langfristige Effekte bereits jetzt einmal schon zu kennen. Denn jeder Gründer hat seinen eigenen Weg für die Zukunft. Einige möchten weiterhin den aktuellen Job behalten und das Gehalt weiter aufbessern, ohne dabei nach einer Gehaltserhöhung zu fragen.

Andere Gründer möchten zunächst klein beginnen, vieles austesten und im Nachhinein das Unternehmen dann Gewinnbringend weiterverkaufen. Für welchen Weg man sich am Ende entscheidet, ist jedem selbst überlassen. Doch eine nebenberufliche Tätigkeit hat sehr viele Vorteile zu bieten.

Verglichen zu einem Hauptgewerbe, ist man bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe nicht so unter Druck, mit dem Unternehmen unbedingt große Gewinne erzielen zu müssen. Man ist nicht abhängig von den betrieblichen Einnahmen, da man weiterhin den Job verfolgt.

So hat man unter anderem auch genug Zeit, um herausfinden zu können, ob das nebenberufliche Kleingewerbe ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzt. Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben.

Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen. Morgens, Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen?

Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das nebenberufliche Gewerbe hat. Vor allem in unserer heutigen Zeit ist das Arbeitsklima sehr angespannt und viele Jobs drohen in naher Zukunft auszusterben.

Selbst wenn der Verlust des eigentlichen Jobs also drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe, in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es voranbringen.

Ein sehr wichtiger Vorteil und für die meisten Gründer eines der wichtigsten überhaupt, ist der Fakt, dass durch das nebenberufliche Gewerbe ein nettes Sümmchen verdient wird, welches auf das aktuelle Gehalt dazu addiert wird. So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten.

Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch. Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden. So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war.

So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.

Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.

Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften.

Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört. Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.

Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.

Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden. Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war.

Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert. Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.

Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.

Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen. Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist.

Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Man sollte so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden, wenn man weiß, dass man diese gewerbliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben möchte. Falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr.

In München wird sogar das Vergehen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Daher ist es auch umso wichtiger, das man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Man kann allerdings ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern wird dann noch ein Zinssatz berechnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein geht aus einer Gewerbeanmeldung hervor. Das Formular, welches man beim Gewerbeamt erhält, dient ausgefüllt als Gewerbeschein. Der Unterschied zwischen einem normalen und einem kleinen Gewerbeschein liegt im nichts. Es gibt nämlich keinen kleinen Gewerbeschein.

Jeder Gründer, der beim Gewerbeamt vorstellig wird, erhält ein und denselben Schein. Der Grund, weshalb so viele Leute annehmen, dass es einen Kleingewerbeschein gibt, liegt darin, dass man auf dem Formular bei der Anmeldung nicht die Rechtsform des Kleingewerbes ankreuzen kann. Aufgrund dieser Tatsache glauben viele, dass Kleingewerbe einen eigenen Schein haben.

Doch dem ist nicht so. Ein Kleingewerbe gründen tut man nämlich dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, damit das Gewerbe als Kleingewerbe akzeptiert wird. Also, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden.

Wann meldet sich das Finanzamt?

Gewerbetreibende erhalten in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen ein Schreiben vom Finanzamt. Falls nicht, dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es grad hakt. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man auf diesem angibt, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, dann ist das so, als wenn man ein Kleingewerbe gründen würde.

Daher ist es auch sehr wichtig, dass man diese Option zieht, denn falls nicht, dann darf man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen. Außerdem muss man Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es sehr wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben auch zur Realität passen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen Gewinne zu erwirtschaften.

Kleingewerbe benötigen hierbei keine Steuernummer. Es reicht aus, wenn man die eigene Steuernummer auf Rechnungen angibt, die jeder Mensch seit Geburt an bekommt.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese Voraussetzungen wären, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten einen Umsatz von unter 50.000 Euro haben muss. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.

Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?

Eines dieser Vorteile ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handelt. Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg.

Bevor man also grundlegende Fehler macht, welche einem ein Vermögen kosten kann, ist es von großem Vorteil, erst einmal das kleinere Gesetzbuch als Grundlage zu haben. Immer wieder liest man, dass eine UG doch auch ein kleines Unternehmen ist, doch weshalb unterscheiden sich diese zwei Formen? Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft.

Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen allerdings nur Einzelunternehmer und GbRs. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass die UG nach den Gesetzen der HGB handelt. Doch eines haben die beiden fast Gemeinsam. Eine UG kann bereits ab einem Euro gegründet werden.

Ein Kleingewerbe braucht nicht mal das. Das ist einer der ganz großen Vorteile, das man mit sehr geringen Kosten bereits ein Unternehmer sein kann. Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer.

Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit. Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?

Ja. Unabhängig davon welche Rechtsform man auch hat, jeder Gewerbetreibender ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Die Mitgliedschaft kostet für kleinere Gewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Für diese Leistung kann man allerdings auch einiges erhalten, sofern man die vielen Angebote der IHK für sich nutzt. Denn die örtliche IHK versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Das bedeutet wiederum, das sie Gewerbetreibenden einmalige Möglichkeiten anbieten, wie Weiterbildungskurse, um Zertifikate zu erlangen, damit das Unternehmen an Prestige gewinnt.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen sind alles andere als klein. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr mit einem Kleingewerbe erwirtschaften.

Diese unfassbar hohe Zahl dürfte sogar so hoch sein, dass sie bei vielen Gewerbetreibenden das aktuelle Gehalt übertreffen würde. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man Gewerbesteuern, Umsatzsteuer und die Einkommensteuer zahlen muss.

Wobei man auch hier wieder sagen muss, das man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften darf, ohne Gewerbesteuern bezahlen zu müssen.

Sofern man also sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, als auch unter der dem Freibetrag bleibt, man letztlich als Kleingewerbetreibender nur die Einkommensteuer zahlen muss.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein weiterer großer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieses recht kostengünstig geführt werden kann und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die einzigen Fixkosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Weitere Kosten gibt es zunächst nicht.

Es kann jedoch sein, das falls man ein Hauptgewerbe führt, dann auch die eigene Krankenversicherung bezahlen muss. Auch können zusätzliche Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Patente anmeldet, Mitarbeiter einstellt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch diese Zahlungen kann man als Investition sehen und somit auch als ein Investment für eine erfolgreiche Zukunft.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Amt der Finanzen. Dennoch muss man vorher beim Amt des Gewerbes vorstellig werden, um überhaupt ein Gewerbe anmelden zu können.

Hier muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.