Gewerbe online anmelden

Kann man ein Gewerbe online anmelden?


Ein Gewerbe online anzumelden ist möglich, dies ist aber Standort abhängig. Bevor man ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich zuerst erkunden ob es in der jeweiligen Stadt angeboten wird. Diese Informationen findet man auf der Internetseite der jeweiligen Stadt.

Online Anmeldung ist möglich

In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen ist dies online möglich. Dies online tun zu können, bringt einige Vorteile mit sich. Die Gewerbeanmeldung per online durchführen zu können, ist bereits ein sehr wichtiger Vorteil, da man es bequem von Zuhause aus machen kann.

Vorteile von Online Anmeldung Service

Es gibt keine lange Wartezeiten vor Ort und man kann selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt man es macht. Dadurch kann die Anmeldung auch schneller erfolgen. Die Bearbeitungszeit variiert, je nach dem, um was für ein Gewerbe es sich dabei handelt.

Auch online muss man, wie vor Ort, die notwendigen Unterlagen abgeben. Unterlagen wie zum Beispiel das Formular zur Anmeldung und der Personalausweis, eventuell eine Meldebescheinigung und als nicht EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgestattung, wird auf jeden Fall benötigt.

Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab was genau man für ein Gewerbe anmelden möchte bzw welche Tätigkeit man ausübt oder welche Dienstleistung man anbietet. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 10 bis 60 Euro und mehr.

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann sowohl online, als auch vor Ort angemeldet werden. Wer ein Gewerbe vor Ort anmelden möchte, muss erstmal einen Termin vereinbaren.

Bei der Gewerbeanmeldung des Gewerbes spielen verschiedene Ämter eine Rolle, wie z.B. das Gewerbeamt selber, das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) , die Berufsgenossenschaft und eventuell auch die Krankenkasse kann dabei eine Rolle spielen.

Die Anmeldung von Gewerbe beim Gewerbeamt

Die Gewerbeanmeldung erfolgt zuerst beim Gewerbeamt, wo man ein Formular zum anmelden ausfüllen muss. Ein Kleingewerbe muss man nicht unbedingt im Handelsregister eintragen, aber man hat die Möglichkeit es zu tun. Es hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Name des Unternehmens geschützt ist und nicht von Nachahmern kopiert werden kann.

Die Anmeldung von Gewerbe beim Finanzamt

Danach kommt das Finanzamt in Spiel. Die schicken einen Fragebogen und auch die Steuernummer. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Nach dem dies erfolgt ist, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend.

 

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anzumelden ist dann Pflicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt bzw. sobald die Tätigkeit aufgenommen wird oder auch schon bevor man mit der Tätigkeit beginnt.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine selbstständige und dauerhafte Tätigkeit, die mit Absicht auf Gewinn gerichtet ist. In manchen Fällen ist es sogar nicht erlaubt, ohne ein Gewerbeschein zu starten, wie beispielsweise in der Gastronomie. Jeder Selbstständige muss sich beim Gewerbeamt anmelden.

Es gibt, aber Ausnahmen bei denen dies nicht der Fall ist. Hierbei sollte man zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden unterscheiden, denn Freiberufler sind nicht von all dem betroffen. Freie Berufe sind nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG) §18 ganz klar definiert.

Dazu gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Es gibt vom Finanzamt geregelte Katalogberufe, die vom kleingewerbe-anmelden befreit sind. Diese Berufe kann man im EstG §18 finden. Also ist es zuerst nicht wichtig, wie viel man verdient, sondern was genau man macht.

Welches Gewerbeamt ist für Berlin zuständig?

Es gibt mehrere Behörden, die zuständig sind. Man kann zum Beispiel online ein Termin buchen im:

  • Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
  • Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
  • Bezirksamt Neukölln
  • Bezirksamt Spandau

Weitere Standorte sind Bezirksamt Pankow, Bezirksamt Reinickendorf und Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, an denen man ein Kleingewerbe anmelden kann. Aber auch hier hat man die Möglichkeit, dass die Gewerbeanmeldung online erfolgen kann.

Was braucht man für online Gewerbeanmeldung?

Mann muss im Online-Verfahren alles ausfüllen, was gefragt wird. Erforderliche Unterlagen sind der Personalausweis, Handelsregisterauszug (falls es sich um eine eingetragene Firma handelt), Zustimmungserklärung Gesellschafter (Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen) und Beiblatt Vertretungsberechtigte.

Weitere Informationen, wie beispielsweise schon oben genannt die Standorte, erforderliche Unterlagen, Formulare und Gebühren kann man auf der Website finden.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, wer ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies auch online tun. Dies ist zeitsparender, weil man bei der Gewerbeanmeldung keine Menschenmassen und Warteschlangen hat. Du bist nicht abhängig von Öffnungszeiten und kannst dein Gewerbe jederzeit online anmelden. Wichtig ist, dass man die benötigten Unterlagen vorweisen kann, darunter zählen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung oder als nicht EU-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung,
  • je nach Art des Gewerbes benötigst du noch weitere Unterlagen wie ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder aber auch eine Handwerkskarte. All diese Kosten allerdings einen kleinen Aufpreis.
  • Je nachdem wo du wohnst, musst du zwischen 10 und 60 Euro für den Gewerbeschein zahlen.

Nachdem du dein Gewerbeschein erhalten hast, erhälst du innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post von dem Finanzamt, wo du deine Steuernummer und einen steuerlichen Erfassungsbogen erhälst. Wenn du diesen ausgefüllt zurückschickst, bist du so gut wie fertig.

Nach einer weiteren Woche musst du dich dann bei einer zuständigen IHK melden und dich auch bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die beiden Mitgliedschaften anzutreten. Allerdings ergeben sich für dich keine signifikanten Mehrkosten. Sofern dein Gewerbe unter 5200€ erwirtschaftet, bist du sogar von den Beiträgen befreit.

Auch bei der Berufsgenossenschaft musst du keine Versicherungen bezahlen, sofern du keine Mitarbeiter hast. Falls du ein Nebengewerbe eröffnest und diese gewerbliche Tätigkeit nicht als Hauptberuflicher durchführst, ist dein aktueller Arbeitgeber dazu verpflichtet, deine Krankenkasse weiterhin zu bezahlen.

Ob du deinen Arbeitgeber über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis setzen möchtest, ist ganz dir überlassen. Es gibt kein Gesetz, dass dich dazu verpflichtet, dies zu melden, sofern es deine vertragliche Situation nicht anders vorsieht.

Unternehmensgründung: Was braucht man dafür?

Wie gründe ich ein Unternehmen?-Unternehmensgründung

Was wird für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland benötigt?

Mehr zu Behörden, Eigenkapital, Hilfe etc.

Viele Personen in Deutschland starten mit einer Idee ihr eigenes Unternehmen und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Dennoch müssen für die Gründung eines Unternehmens zahlreiche Schritte beachtet werden.

Möchtest du dich selbstständig machen, solltest du deshalb alles berücksichtigen, was du für eine Unternehmensgründung benötigst. Hierzu zählen nicht nur ein guter Businessplan, sondern auch die richtige Finanzierung und entsprechende Ansprechpartner und Beratungsstellen.

Von der Idee zum Unternehmensgründung


Möchtest du dich selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen, beginnst du in der Regel mit einer guten Geschäftsidee. Je besser und individueller deine Idee ist, desto eher wirst du Kunden finden und Erfolg haben.

Aus diesem Grund solltest du zunächst deine Geschäftsidee gut ausarbeiten und einen Businessplan erstellen. Durch den Businessplan siehst du genau, welche Punkte du zu welchem Zeitpunkt umsetzen musst.

Nach deiner Idee und deinem fertigen Businessplan musst du deinen Geschäftsstart vorbereiten. Dazu gehört vor allem die Anmeldung deines Unternehmens. Um eine Unternehmensgründung in Deutschland legal umzusetzen, musst du jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Freie Berufe hingegen melden sich bei der Künstlersozialkasse. Dein Geschäftsstart befasst sich zugleich mit weitaus mehr Themen als nur der Gewerbeanmeldung. Versicherungen, Mitarbeiter, Markenschutz und vieles mehr musst du als Unternehmer beachten.

Hast du zugleich ein Geschäftskonto eröffnet und den passenden Standort für dein Unternehmen gefunden, kannst du als Unternehmer durchstarten. Bis es jedoch so weit ist, vergehen von der Idee bis zur Eröffnung meist mehrere Monate. Folglich musst du viel Zeit und Geduld investieren.

Am Anfang ist die Planung

Bevor du dein Unternehmen beim Gewerbe anmeldest, musst du zunächst mit der Grundplanung beginnen. Jede Unternehmensgründung in Deutschland benötigt einen grundlegenden Plan, um erfolgreich zu werden. Unter anderem musst du

  • den Standort deines Unternehmens
  • den Außenauftritt von dir und deinem Unternehmen
  • mögliche Mitarbeiter
  • eine erste Geschäftsausstattung

berücksichtigen.

Als Standort für die Unternehmensgründung können verschiedene Einrichtungen fungieren. Wichtig ist, dass der Standort den Gepflogenheiten und Voraussetzungen deines Unternehmens entsprechen. Für ein Restaurant musst du beispielsweise ein geeignetes Gastronomiegebäude finden.

Als Einzelunternehmer kannst du dir ein Büro mieten oder Home Office mit einem Bürozimmer in deinem Haus oder deiner Wohnung durchführen. Auch ein Ladengeschäft ist möglich. Die Geschäftsausstattung hängt dabei wesentlich von deinem Geschäftsstandort ab.

Hard- und Software, Einrichtungsgegenstände und Firmenfahrzeuge sollten deshalb auf dein Unternehmen und seinen Standort angepasst sein.

Schritt zum eigenen Unternehmen

Hast du die Planung für dein Unternehmen abgeschlossen, beginnt für dich die Schritt Umsetzung deiner Unternehmensgründung. Übst du eine gewerbliche Tätigkeit in Deutschland aus, gilt für dich die Anmeldepflicht.

Folglich musst du dein zuständiges Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde aufsuchen und dein Unternehmen dort anmelden. Für die Anmeldung benötigst du das Anmeldeformular, welches du entweder vor Ort oder per Download über das Internet erhältst. Manche Gewerbeämter bieten zugleich den gesamten Anmeldeprozess rein online an.

Sobald du das Anmeldeformular hast, musst du es korrekt ausfüllen und unterschrieben abgeben. Unter anderem werden Daten zu dir und deinem Gewerbe erfragt.

Benötigst du Hilfe beim Ausfüllen des Anmeldeformulars, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne persönlich oder mit unserer praktischen Checkliste hier, wenn du Fragen zur Anmeldung eines Gewerbes hast.

Nachdem du dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast, musst du noch weitere Ämter aufsuchen. Das Gewerbeamt verständigt diese meist automatisch, wodurch du schriftlich weitere Anweisungen vom jeweiligen Amt bekommst. Unter anderem musst du dich

  • beim Finanzamt
  • bei der IHK
  • bei der Berufsgenossenschaft
  • bei der jeweiligen Krankenkasse

melden. Während die Anmeldung bei der IHK, der Berufsgenossenschaft und beim Finanzamt Pflicht sind, musst du nur mögliche Angestellte bei der Krankenkasse anmelden. Als Unternehmer musst du dich nämlich selbst versichern, sodass du dir aussuchen kannst, wo du dich versichern lassen möchtest.

Das Finanzamt schickt dir automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu und vergibt dir eine Steuernummer. Auf diesem Fragebogen musst du weitere Angaben zu dir und deinem Unternehmen machen. Möchtest du als Kleinunternehmer von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, musst du diese am Fragebogen angeben.

Auf Sonderregelungen achten und bearbeiten

Nicht jedes Unternehmen lässt sich ohne eine bestimmte Erlaubnis oder Genehmigung eröffnen und führen. Für manche Unternehmensgründungen musst du bestimmte Qualifikationen nachweisen, welche du durch die jeweilige Behörde bestätigt bekommst.

Beispielsweise musst du das Bauamt oder Gesundheitsamt aufsuchen oder eine Unterrichtung bei der IHK durchführen lassen. In jedem Bundesland findest du einen einheitlichen Ansprechpartner, welcher dich bei allen Formalien unterstützt.

Weist du nicht, welche Genehmigungen du für die Gründung deines Unternehmens benötigst, kannst du dich somit an den entsprechenden Ansprechpartner oder an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Gerne beraten wir dich und verweisen dich an die richtige Stelle weiter.

Die notwendige Finanzierung

Für die Gründung jedes Unternehmens benötigst du entsprechendes Kapital. Grundsätzlich stehen dir

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital

zur Verfügung. Unter Eigenkapital wird generell dein Erspartes verstanden, welches du für die Gründung und Eröffnung deines Unternehmens einsetzt.

Fremdkapital hingegen sind meist Kredite, Förderungen oder Darlehen, welche du von Dritten erhältst und du in den meisten Fällen zurückzahlen musst.

Vor allem Jungunternehmer besitzen nicht immer ausreichend Eigenkapital, wodurch sie auf Fremdkapital zurückgreifen müssen. Viele Unternehmer können hierbei bestimmte Unternehmerkredite beziehen, welche günstiger als normale Kredite sind.

Damit du überhaupt weist, wie viel Kapital du benötigst und mit welchen Kosten du rechnen musst, solltest du immer einen Finanzplan gemeinsam mit dem Businessplan erstellen.

Mit einem guten Businessplan in Kombination mit einem ausgearbeiteten Finanzplan kommst du leichter an Fremdkapital. Am besten wendest du dich an Banken und Kreditinstitute, welche sich auf Kredite und Darlehen für Unternehmer spezialisiert haben.

Um dein Kapital sowie deine Einnahmen und Ausgaben zu verwalten, solltest du zugleich immer ein Geschäftskonto eröffnen. Obwohl du dein Unternehmen in der Startphase auch mit deinem privaten Konto führen kannst, benötigst du bei vielen Ämtern ein eigenes Geschäftskonto.

Erkundige dich rechtzeitig, welche Banken Geschäftskonten anbieten und wie die Konditionen aussehen. Nicht jede Bank führt Geschäftskonten mit denselben Möglichkeiten. Vor allem Onlinebanken bieten nur wenige Optionen an.

Kunden von Beginn an gewinnen

Nachdem du alle Formalitäten abgeschlossen hast, kannst du theoretisch die Gründung deines Unternehmens beenden. Dennoch solltest du während der Gründungsphase bereits an das wichtigste für dein Unternehmen denken: Kunden.

Damit dein Unternehmen erfolgreich ist, solltest du so früh wie möglich dein Angebot bewerben und Kunden gewinnen. Überzeuge potenzielle Kunden mit deinen Produkten oder Dienstleistungen. Mit der richtigen Werbung und einem passenden Angebot kannst du schnell mit einem kleinen und zugleich wachsenden Kundenstamm rechnen.

Welche Werbung du betreibst, hängt dabei von deinem Budget und deinen Möglichkeiten ab. Ein stimmiges Marketingkonzept hilft dir, die richtige Werbemöglichkeit für dein Unternehmen festzulegen.

Fazit: Unternehmensgründung leicht gemacht

Möchtest du in Deutschland ein Unternehmen gründen, musst du zahlreiche Schritte beachten. Unter anderem benötigst du

  • eine gute Geschäftsidee
  • einen Businessplan
  • ausreichend Kapital
  • Anmeldungen bei zuständigen Ämtern
  • einen geeigneten Standort
  • Kunden und passende Dienstleistungen oder Produkte

Nur wenn du alle Schritte beachtest und richtig umsetzt, verläuft der Start als Jungunternehmer problemlos. Benötigst du Hilfe bei den einzelnen Schritten, kannst du dich an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne bei allen anfallenden Fragen zum Thema Unternehmensgründung und sagen dir, wie du mit deinem Unternehmen erfolgreich wirst.

Weitere Gewerbe Themen:

Kleingewerbe richtig anmelden – Kosten und Pflichten

Kleingewerbe in Deutschland richtig anmelden – Achte auf Kosten und Pflichten

Möchtest du dich selbstständig machen und ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit mit einem Kleingewerbe machen. Sowohl als zweites Standbein wie als Start in das Unternehmerdasein eignen sich die kleinen Gewerbe hervorragend. In den verschiedenen Bundesländern in Deutschland existieren jedoch Unterschiede bezüglich der Pflichten und Kosten, welche du vor der Anmeldung unbedingt beachten musst.

Pflicht zur Gewerbeanmeldung


Möchtest du in Deutschland ein eigenes Gewerbe führen, kannst du dies jederzeit machen. Neben dem normalen Gewerbe kannst du ein Kleingewerbe anmelden und somit zum Kleingewerbetreibenden werden.

Ob du dein Kleingewerbe als zweites Standbein oder als Start für ein wachsendes Unternehmen verwendest, bleibt hierbei vollkommen dir überlassen.

Jedoch musst du beachten, dass in Deutschland generell eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung in allen Bundesländern gilt. Somit musst du beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde dein Kleingewerbe anmelden.

Standardmäßig benötigst du zur Anmeldung deines Kleingewerbes ein Anmeldeformular. Dieses bekommst du vor Ort beim Gewerbeamt. Manche Ämter bieten das Formular außerdem per Download online an.

Das ausgefüllte Formular musst du danach entweder persönlich bei deinem zuständigen Amt abgeben oder per Post zusenden. In manchen Bundesländern kannst du sogar die Anmeldung komplett online durchführen. Dies ist unter anderem in

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Hessen
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt
  • Hamburg

möglich.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Das Onlineformular unterscheidet sich dabei nicht vom Standardformular. Bei der Onlineanmeldung musst du alle Unterlagen als Anhang beifügen. Danach wird das Formular bearbeitet und dir der Gewerbeschein ausgestellt.

Benötigst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Zudem bieten wir dir hier eine praktische Checkliste, auf welcher du alle notwendigen Schritte und Unterlagen siehst.

Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Planst du, dein Kleingewerbe anmelden zu lassen, musst du mit Kosten rechnen. Obwohl es sich um ein kleines Gewerbe handelt, ist die Anmeldung in keinem Bundesland kostenlos.

Somit besteht kein Unterschied zwischen Kleingewerbe und einem größeren Gewerbe. Als Anmeldekosten für ein Kleingewerbe wird standardmäßig die Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Anmeldeunterlagen verstanden.

In jeder Stadt und in jedem Bundesland werden die Anmeldekosten dabei verschieden hoch festgesetzt. Du musst somit mit Kosten zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. Die Bearbeitungsgebühr musst du vor Ort in bar oder per Überweisung entrichten.

Die Bearbeitungsgebühr ist zudem unumgänglich. Somit musst du sie immer entrichten, da du sonst nicht den Gewerbeschein bekommst. Die Rechtsform deines Gewerbes besitzt ebenso keine Auswirkung auf die Gebühr.

Somit zahlst du für ein Kleingewerbe dieselbe Anmeldegebühr wie für ein größeres Unternehmen. Dennoch kann es sein, dass die Onlineanmeldung günstiger ausfällt als die Anmeldung direkt vor Ort.

In Berlin beispielsweise zahlst du für die Onlineanmeldung lediglich 15 Euro, während du beim zuständigen Ordnungsamt 26 Euro entrichten musst. Die Anmeldung in Göttingen hingegen kostet 40 Euro.

Obwohl du jedes Gewerbe mit der Anmeldung und der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr bezahlen kannst, besteht eine Ausnahme bei den sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerben.

Für diese benötigst du weitere Unterlagen wie etwa Zeugnisse, Auszüge oder Nachweise. Diese können unter Umständen ebenfalls kostenpflichtig sein. Auch diese Kosten unterscheiden sich in jeder Stadt und in jedem Bundesland.

Die meisten Kleingewerbe fallen jedoch nur selten unter die Kategorie der erlaubnispflichtigen Gewerbe, wodurch du die Gebühren für die benötigten Nachweise nur in Ausnahmefällen entrichten musst.

Meldest du dein Kleingewerbe nicht an, sondern um, fällt erneut eine Gebühr an. Die Ummeldung deines Gewerbes ist hierbei vergleichsweise günstig, da sie in den verschiedenen Bundesländern zwischen 10 Euro und 20 Euro kostet.

Eine Ummeldung musst du zum Beispiel bei einem Umzug durchführen. Falls du dein Gewerbe abmelden möchtest, kannst du dies in vielen Bundesländern sogar kostenlos tun. Je nach Region musst du außerdem nicht einmal vor Ort beim Gewerbeamt erscheinen, da die Abmeldung per Post erfolgen kann.

Unterschiede bei der Anmeldung in den Bundesländern

Grundsätzlich existieren in allen deutschen Bundesländern dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Gewerbetreibende. Das Gewerbeamt ist jedoch überall eine Behörde, welche wiederum den Ländern unterliegt.

Somit können beim Gewerbeamt Unterschiede vor allem bei der Gewerbeanmeldung auftreten. Obwohl die einheitlich geltende Gewerbeordnung dadurch nicht beeinflusst wird, besitzen die Unterschiede Auswirkungen auf die Organisation.

Während manche Bundesländer die Onlineanmeldung durch ein eigenes Webportal des Gewerbeamtes anbieten, musst du anderswo wiederum dein Kleingewerbe persönlich vor Ort anmelden oder zumindest dort erscheinen.

Ebenso existieren Verschiedenheiten bezüglich der Bezeichnung des zuständigen Amtes in den einzelnen Bundesländern. Während das für dich zuständige Amt in allen Bundesländern Gewerbeamt genannt wird, musst du für die Gewerbeanmeldung in Berlin das Ordnungsamt aufsuchen.

Zugleich gibt es in Hamburg kein Gewerbeamt. Möchtest du in Hamburg dein Kleingewerbe anmelden, kannst du dies bei der Handelskammer machen. Falls du dir nicht sicher bist, wo du dein Kleingewerbe anmelden musst, solltest du am besten uns von Gewerbeameldung.com fragen.

Weitere Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Die restlichen Kosten, welche bei der Anmeldung eines Kleingewerbes entstehen, unterscheiden sich wesentlich in jedem Bundesland. Die genaue Höhe von ihnen lässt sich somit nicht feststellen.

Kannst du beispielsweise dein Gewerbe von zuhause aus online anmelden, sparst du dir die Fahrtkosten zum Gewerbeamt. Betreibst du ein Kleingewerbe mit einer handwerklichen Produktion, musst du zudem einen entsprechenden Produktionsraum mieten oder dir die notwendigen Geräte und Materialien besorgen. Gewerbe mit Betriebshaftpflichtversicherung müssen zugleich die Versicherung bezahlen.

Da die Kosten jedoch in der Regel erst nach der Anmeldung auftreten, musst du sie nur von Beginn an gut einkalkulieren. Ein Businessplan mit einem Finanzplan kann dir helfen, alle anfallenden Kosten zu berechnen. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, falls du einen Businessplan oder einen Finanzplan erstellen möchtest.

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Damit du dein Gewerbe anmelden oder ummelden kannst, benötigst du in jedem Bundesland die notwendigen Unterlagen. Hierbei unterscheiden sich die Grundunterlagen nicht. Somit musst du für die Anmeldung

  • das Anmeldeformular
  • einen Personalausweis oder Reisepass
  • einen Auszug aus dem aktuellen Handelsregister

vorlegen. Bei der Gründung eines Unternehmens juristischer Person musst du ebenso einen Gesellschaftsvertrag mit einer notariellen Beglaubigung vorlegen. Alternativ gilt eine Satzung.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt fallen für dein Kleingewerbe keine weiteren Anmeldekosten an. Dennoch musst du für dein Kleingewerbe noch mit weiteren Ämtern in Verbindung treten. Das Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt kontaktieren diese automatisch. Dabei handelt es sich um

  • Das Finanzamt
  • Die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK
  • Bei Bedarf die Handwerkskammer
  • Das statistische Landesamt
  • Die Gewerbeaufsicht

Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt

Das Finanzamt schickt dir nach der Benachrichtigung durch das Gewerbeamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Außerdem bekommst du deine Steuernummer.

Auf dem Fragebogen kannst du die Kleinunterregelung vermerken, durch welche du als Kleingewerbetreibender von steuerlichen Vorteilen. Damit die Regelung für dich gilt, darfst du jedoch im ersten Geschäftsjahr maximal einen Gewinn von 22.000 Euro erzielen.

In den darauffolgenden Geschäftsjahren darf dein Gewinn höchsten 50.000 Euro pro Jahr betragen. Nur wenn du die Kleinunternehmerregelung vermerkst, giltst du aus steuerlicher Sicht als Kleingewerbetreibender.

Zahlreiche Kosten und Pflichten für Kleinunternehmen

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du in Deutschland mit mehreren Kosten und Pflichten rechnen. Vor allem musst du

  • dein Gewerbe beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt anmelden
  • alle Unterlagen einreichen
  • die Anmeldegebühr entrichten
  • das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Die Kosten unterscheiden sich dabei in jedem Bundesland, sodass du dich gut erkundigen solltest. Du kannst hierzu jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.

Weitere Gewerbe Themen:

Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung – diese Behörden werden informiert

Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung


Welche Behörden verständigt das Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung?

In Deutschland gilt für jede gewerbliche Tätigkeit eine Meldepflicht beim Gewerbeamt. Lediglich bei den freien Berufen besteht hier eine Ausnahme. Ergänzend zur Anmeldung musst du als Gewerbetreibender bzw. Unternehmer noch andere Nachweise und Bescheinigungen erbringen.

Doch nach der Anmeldung bei deinem zuständigen Amt ist der Betriebsweg für dich noch nicht fertig. Dein zuständiges Amt verständigt nach der Gewerbeanmeldung andere Behörden, welche du gegebenenfalls ebenfalls aufsuchen und die Meldung dort durchführen musst.

Gewerbeanmeldepflicht in Deutschland


Für alle Gewerbe in Deutschland gilt die Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Unter einer gewerblichen Tätigkeit wird verstanden, wenn diese selbstständig sowie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeführt wird. Somit fallen alle Unternehmen, welche sich zum Beispiel aktiv an der Produktion oder am Handel beteiligen, darunter.

Möchtest du einen Gewerbebetrieb jeglicher Größe in Deutschland eröffnen, solltest du dein Gewerbe am besten schon vor der Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Die rechtzeitige Anmeldung sorgt sowohl für eine Rechtssicherheit sowie der Verbindlichkeit gegenüber deinen Kunden. Erlaubnispflichtige Gewerbe dürfen zudem nicht ohne offizielle Zustimmung eröffnet und geführt werden.

Die Gewerbeanmeldepflicht beschränkt sich in Deutschland zugleich nicht auf Unternehmer mit einem Ladengeschäft. Auch gewerbliche Tätigkeiten über das Internet wie etwa der Verkauf von Waren müssen angemeldet werden.

In manchen Fällen meldet sich das Gewerbe- oder Finanzamt sogar eigenständig bei den Gewerbetreibenden. Wird das Gewerbe dennoch nicht beim zuständigen Amt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde angemeldet, musst du mit einer Verwaltungsstrafe in einer Höhe von bis zu 3.600 Euro rechnen.

Das Finanzamt kann dir gegenüber zusätzlich eine Strafe verhängen, wenn du deine Einnahmen aus deinem Gewerbe nicht richtig versteuerst. Neben hohen Nachzahlungen werden ebenso Strafzahlungen verhängt.

Anmeldemöglichkeiten für alle gewerblichen Unternehmen

Damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß anmelden kannst, musst du lediglich das Anmeldeformular richtig ausfüllen. Das Formular bekommst du

  • direkt beim Gewerbeamt
  • per Download im Onlineportal
  • über eine reine Onlineanmeldung

Standardmäßig kannst du dir das Formular vor Ort abholen und auch gleich beim Amt ausfüllen. Möchtest du das Formular mit nach Hause nehmen und gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen, kannst du es entweder mit allen Unterlagen per Post einschicken oder persönlich vorbeibringen.

Ebenso füllen wir gerne mit dir gemeinsam das Onlineformular aus. Eine reine Onlineanmeldung ist jedoch noch nicht überall in Deutschland möglich. Du kannst dich eigenständig darüber informieren, in welchen Gemeinden du dein Gewerbe über das Internet anmelden kannst.

Wir sagen dir ebenfalls gerne, wo eine Onlineanmeldung möglich ist. Vor der Anmeldung solltest du zugleich unsere Checkliste hier durchsehen, damit du alle notwendigen Unterlagen bereit hast.

Versäumst du die rechtzeitige Anmeldung deines Gewerbes beim zuständigen Amt, kannst du diese häufig ohne eine Strafe nachholen. Die nachträgliche Anmeldung muss aber mit einem guten Grund passieren. Folglich musst du explizit darauf hinweisen, dass dein Gewerbe ohne vorherige Planungsphase und somit spontan gegründet wurde.

Ergänzend gilt die Anmeldepflicht nur für Hauptgewerbe. Jede nebengewerbliche Tätigkeit fällt gleichfalls unter die Anmeldepflicht. Als Kleinunternehmer kannst du jedoch von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, welche dir steuerliche Vorteile verschafft. Freibeträge bei der Gewerbe- und Lohnsteuer sorgen für keine großen Zusatzbelastungen für dein Nebengewerbe.

Weitere Schritte nach der Gewerbeanmeldung

Hast du dein Gewerbe mit dem Anmeldeformular erfolgreich bei deinem zuständigen Amt angemeldet und alle notwendigen Unterlagen eingereicht, bekommst du in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitraums deinen Gewerbeschein.

Mit dem Gewerbeschein ist es dir offiziell gestattet, dein gewerbliches Unternehmen in Deutschland zu führen. Im Grunde ist dein Gewerbeschein dein unterschriebenes und gestempeltes Antragsformular.

Erst nach der Ausstellung deines Gewerbescheins werden weitere Behörden und Verbände durch das Gewerbeamt informiert. Zu diesen Behörden gehören vorwiegend

  • das Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
  • die Handwerkskammer
  • das statistische Landesamt
  • die Gewerbeaufsicht

Während du die Gewerbeanmeldung selbstständig durchführen musst, übernimmt dein zuständiges Amt die restlichen Meldungen. Das Finanzamt beispielsweise meldet sich bei dir, um mit dir die steuerlichen Aspekte zu klären.

Spätestens ab diesem Punkt kannst du mit dem Finanzamt über die Kleinunternehmerregelung reden. Durch die Kleinunternehmerregelung entfällt für dich Umsatzsteuer. Zugleich vergibt dir das Finanzamt deine eigene Steuernummer.

„Zwangsmitgliedschaften“ für jeden Unternehmer

Die Anmeldung eines Gewerbes sorgt gleichzeitig dafür, dass du dich bei der IHK ein kostenpflichtiges Mitglied werden musst. Das Angebot der IHK kannst du dabei für dich gewinnbringend nutzen, indem du das Beratungs- und Schulungsangebot dort in Anspruch nimmst. Betreibst du ein Handwerksgewerbe, musst du gleichzeitig Mitglied bei der Handwerkskammer werden.

Ergänzend informiert dein zuständiges Amt die Gewerbeaufsicht. Der Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht ist vielseitig. Unter anderem überprüft sie die Örtlichkeiten auf ihre Sachgemäßheit. Gründest du zudem mit deinem Unternehmen ein Gewerbe, musst du dich verpflichtend bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Die Berufsgenossenschaft sichert dich im Falle von Berufsunfällen ab. Insofern du nicht allein dein Unternehmen führst und Mitarbeiter beschäftigst, musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.

Die Meldungen, welche häufig nicht automatisch passieren, werden in der Regel nicht überprüft. Dennoch lässt sich in der Praxis immer häufiger beobachten, dass die jeweilige Behörde nach der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbetreibenden vorbeischaut und die getroffenen Angaben auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert.

Die Maßnahmen dienen den Städten und Kommunen als Schutz vor den sogenannten Briefkastenfirmen, welche für Betrügereien genutzt werden.

Pflichten für überwachungsbedürftige Gewerbe

Möchtest du ein überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, musst du nicht nur die Anmeldungen durchführen. Ebenso musst du ein Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug vorlegen. Unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe fallen unter anderem

  • Privatkrankenanstalten
  • Spielhallen
  • Pfandleihen
  • Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsberater und -vermittler
  • Reisegewerbe

Nur wenn du bei den überwachungsbedürftigen Gewerben alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen kannst, kannst du sie abschließen. Manchmal verlangt das Finanzamt von dir zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung. Mit dieser Erklärung offenbarst du deine finanziellen Verhältnisse.

Anmeldegebühren für jedes Gewerbe

Führst du eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt aus, ist diese nicht kostenlos. Die Gebühren für die Gewerbeanzeigen unterscheiden sich dabei in jeder Gemeinde, sodass du in Deutschland mit verschieden hohen Kosten für die Anmeldung deines Gewerbes rechnen musst.

Durchschnittlich betragen die Kosten für die Anmeldung von gewerblichen Tätigkeiten sowie eines Gewerbes zwischen 10 und 60 Euro. Meldest du hingegen dein Gewerbe um, musst du eine Gebühr von rund 20 Euro entrichten.

Dennoch musst du nicht bei jeder Gemeinde in Deutschland eine Gebühr bezahlen. Viele Gemeinden verzichten inzwischen auf die Gebühren, sodass die Anmeldung dort kostenlos ist. Manche Gewerbeämter verlangen außerdem für jeden Schritt eine eigene Gebühr. Somit musst du die Anmeldung sowie die Ummeldung deines Gewerbes einzeln bezahlen.

Die Gebühr bzw. Gebühren entrichtest du dabei stets direkt bei der Anmeldung vor Ort in deinem zuständigen Amt. Füllst du die Anmeldung über das Internet aus, musst du die Gebühr über das Webportal bezahlen.

Gewerbeanmeldung leicht gemacht

Meldest du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt an, übernimmt es für dich nicht immer automatisch die Verständigung bei weiteren Ämtern. Somit musst du selbst gegebenenfalls mit

  • dem Finanzamt
  • der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
  • der Handwerkskammer
  • dem statistischen Landesamt
  • der Gewerbeaufsicht

in Verbindung treten. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die für dich notwendigen Ämter festzulegen und geben dir Informationen, welche Unterlagen du benötigst und welche Ämter du wann kontaktieren musst.

Weitere Gewerbe Themen:

Ab wann es sich lohnt ein Kleingewerbe anzumelden?

Wer muss ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der gewillt ist ein Gewerbe anzumelden, dies auch tun darf. Um das Gewerbe auch den Start zu bringen, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Je nach Stadt kann es sein, das auch die Ordnungsämter oder auch Handelskammern dafür eignen und dies dort erlaubt ist.

Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Einige Gewerbeämter verlangen eine Terminvereinbarung, anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach nur erscheint und dann im Wartezimmer bleibt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Mittlerweile bieten auch immer mehr Städte den Service der Online Gewerbeanmeldung an.

Dieser Service ist vor allem für Leute ideal, die bisher aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit nicht dazu kamen, entweder ein Gewerbeamt vor Ort oder einen Termin zu vereinbaren. Vor allem kann man die Anmeldung bequem von Zuhause aus und zu jeder Uhrzeit erledigen.

Welche Städte genau diese anbieten, muss man im Internet nachschauen. Beim Gewerbeamt nun angekommen muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Ebenfalls dabei haben muss man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
  • für Minderjährige gilt, das diese die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigen,
  • sofern der Fall eintreten sollte, das man persönlich nicht vor Ort erscheinen und auch die Anmeldung nicht Online vornehmen kann, muss man eine Person mit einer Vollmacht ausstatten, das diese die Gewerbe Anmeldung für einen erledigt.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Beim Gewerbeamt erhält man einen Formular. In diesem werden einige Dinge abgefragt. Unter anderem auch, ob man im Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse bezahlen. Daher ist es ratsam, sich früh genug darüber im Klaren zu sein, was man sich genau in der Zukunft vorgestellt hat.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn die Formular nun ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie, die dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein gibt einem noch nicht das Recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne das man dabei Gewerbesteuern zahlen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss dann versteuert werden. Auch gibt es noch die Möglichkeit, das Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung zu gründen.

Wenn man diese Option bewusst nicht zieht, dann darf man innerhalb der nächsten fünf Jahre diese auch nicht mehr benutzen. Daher ist es ratsam, sich genau darüber bewusst zu werden, wie man in den kommenden Monaten und Jahren mit dem Gewerbe fortfahren möchte. Der Gründer muss außerdem wie jeder andere auch eine Umsatzsteuer und eine Einkommenssteuer abgeben.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe hat nur moderate Kosten im Jahr. Zunächst fallen die Kosten für die Bearbeitungsgebühr an. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 13 Euro, ein Gesundheitszeugnis um die 20 und eine Handwerkskarte sogar bis zu 300.

Als Gewerbepflichtiger muss man sich bei der IHK anmelden. Die dortigen Gebühren betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Außerdem sollte man in Betracht ziehen, das der Fall eintreten kann, das man als Unternehmen wächst und eine Räumlichkeit mieten muss. Eventuell auch eine Neuanschaffung benötigt. Patente anmelden muss. Verträge oder Abonnements hat. Das sind alles etwaige Kosten, die für einen Gründer vor allem zu Beginn seines Starts erwarten können.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Ein Kleingewerbe definiert sich unter anderem auch darin, das man einen Hauptjob hat und dieses Gewerbe nur nebenberuflich betreibt. Das bedeutet jedoch nicht immer unbedingt, dass das Kleingewerbe auch weniger Geld einbringen muss, wie der Hauptjob selbst.

Es ist nämlich so, das man mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro im Jahr an Umsatz und 50.000 Euro an reinem Gewinn erwirtschaften darf. In vielen Fällen übertrifft dies sogar die Einnahmequelle aus dem Job. Allerdings darf man nicht vergessen, das man beim Gewerbe auch Gewerbesteuern abführen muss.

Wann greift die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung muss extra beim Finanzamt beantragt werden und ist eine kleine Starthilfe für Gründer. Sie ist ein geniales Konstrukt, um den Gründern den Start zur Selbstständigkeit zu vereinfachen, in dem diese keine Gewerbesteuern abführen müssen, wenn diese einige Voraussetzungen als Gewerbe erfüllen.

Diese sind: wenn ein Gewerbe in seinem ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, dann muss dieser nicht die Gewerbesteuern abführen. Wenn der Unternehmer beispielsweise im ersten Jahr einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftet, zahlt er zwar keine Gewerbesteuer, weil der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro gilt. Dennoch greift die Regelung nicht mehr ein.

Nebenberuflich Gewerbe anmelden?

Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste. Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern.

Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht. Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür.

Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind. Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte.

Müssen wir die Hauptjob verlassen?

Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen. Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann.

Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle. Auch möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.

Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann.

Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist.

Wie lange darf man als nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten?

Man entscheidet selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet. Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Auch sollte man berücksichtigen, das man beim Kleingewerbe selbst noch einige weitere Vorteile genießen kann. Als Kleingewerbe profitiert man von der Kleinunternehmerregelung. Wenn man als Kleingewerber also einige Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes einhält, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Wie viel Gewinn kann man erwirtschaften?

Man kann einen Betrag bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wer also die Sorgen hatte, viel tun zu müssen, auch beim Kleingewerbe, der kann jetzt ruhig aufatmen. Der Verwaltungsaufwand ist im Gegensatz zu anderen Gewerbeformen sehr moderat. Wann muss man die gewerbliche Tätigkeit anmelden?

Muss man beim Gewerbeamt anmelden?

Sich beim Gewerbeamt anmelden ist ein muss. Doch wann genau muss dies überhaupt geschehen? Gibt es dafür eine bestimmte Regelung und Frist? Ja! Diese gibt es tatsächlich. Das Gewerbe anmelden muss sofort geschehen und bedarf keiner extra Zeit.

Falls du die Anmeldung noch nicht vorgenommen hast, dann solltest du diese schleunigst nachholen. Es kann nämlich sein, das du ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten kannst. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes innerhalb von 60 Wochen rückwirkend nachzuholen. Dennoch sollte man keine Zeit verstreichen und sofort das Gewerbe anmelden.

Wer sind Freiberufler und wer Gewerbetreibende?

Wir sprachen bisher nur über die Leute, die beim Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt allerdings auch eine Personengruppe, die dies gar nicht tun muss. Eine Anmeldung vornehmen müssen die freien Berufe bzw. Freiberufler nicht. Diese müssen nur beim Finanzamt erscheinen bzw. sich bei diesen melden.

Generell erhalten sowohl die Gewerbetreibenden, als auch die Freiberufler vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Auf diesem Bogen muss man auch Angaben zu der gewerblichen Tätigkeit machen.

Diese sollte so ausführlich wie möglich beschrieben werden und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da das Finanzamt genau überprüft, inwieweit die angegebene Tätigkeit denn auch der Realität entspricht. Die freien Berufe werden unter anderem in Katalog- und Katalogähnliche Berufe unterteilt. Darunter zählen unter anderem:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten

Als Freiberufler ist man auch nicht verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.

Dem Arbeitgeber vom Gewerbe erzählen?

Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist man auch dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die jährlichen Gebühren bei der IHK Kosten rund 30 bis 70€ . Auch wenn diese Kosten vor allem bei einer neuen Anmeldung sehr nervig sein können, so sollte man nicht vergessen, das die IHK auch sehr viele Angebote bereitstellt, die man in Anspruch nehmen kann, um das eigene Unternehmen weiter voranzubringen.

Darunter sind unter anderem auch Programme für Weiterbildungskurse und Zertifikate dabei. Eine nicht ganz so schöne Sache kann die Sache mit der IHK aber auch nehmen. Nämlich dann, wenn man als Kleingewerbe innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von diesen erhält.

Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Wenn dann genau Neuanschaffungen benötigt werden, kann dies umso ärgerlicher sein. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com hat für dich eine Lösung parat. Du kannst nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da wir die IHK-Gebühren-Beratung anbieten. In dieser prüfen wir für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ zu senken. Ja du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, das du am Ende sogar fast nichts zahlen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen zahlreichen positiven Erfahrungen der Nutzer sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier.

Fazit:

Das Gewerbe anmelden tut man beim Amt des Gewerbes. Man muss dabei eine Gebühr von 20 bis 60€ bezahlen und Dokumente dabei haben wie ein Personalausweis und eine Melde-bestätigung. Beim Kleingewerbe darf man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Die gewerbliche Tätigkeit muss sofort angemeldet werden.

 

Wer kann in Deutschland Einzelunternehmer werden?

Einzelunternehmer werden

Möchtest du in Deutschland dein eigenes Unternehmen führen, kannst du dies jederzeit tun. Statistisch geschehen handelt es sich bei den meisten Gründungen um Einzelunternehmen. Nur ein geringer Anteil aller Unternehmen wird in Form einer Partnerschaft eröffnet. Als Sologründer besitzt du hierbei viele Vor- wie Nachteile. Doch wer kann in Deutschland Einzelunternehmer werden?

Definition Einzelunternehmer


Unter Einzelunternehmer bzw. Einzelunternehmen werden in Deutschland alle Unternehmen verstanden, welche von einer Einzelperson gegründet werden. Der sogenannte Sologründer eröffnet ein Unternehmen ohne ein Geschäftsführerteam. Folglich führt er das Unternehmen allein. Dies schließt jedoch nicht aus, dass er Mitarbeiter beschäftigen kann. Der Großteil der in Deutschland gegründeten Unternehmen fällt hierbei unter diese Kategorie.

Planst du, allein Einzelunternehmen zu gründen, kannst du dies jederzeit in Deutschland tun. Als Einzelunternehmer gehört dein Unternehmen dir vollständig, wodurch du alle Entscheidungen ohne Absprache mit anderen Miteigentümern oder Mitgeschäftsführern treffen kannst.

Dennoch muss dir bewusst sein, dass der Begriff Einzelunternehmer per Gesetz nicht definiert ist. In der Praxis erhältst du die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Sehr häufige Rechtsformen sind hierbei der Freiberufler oder das Kleingewerbe.

Die Rechtsformen sind stets mit einer persönlichen Haftung verbunden. Zugleich beeinflusst die Wahl deines Einzelunternehmens die Handhabung in Bezug auf Anmeldung, Pflichten und Steuern.

Möchtest du als Einzelunternehmer deine persönliche Haftung ausschließen, musst du für dein Unternehmen eine andere Rechtsform wählen. Dies gelingt dir vor allem mit der Kapitalgesellschaft, welche ebenso für die Selbstständigkeit geeignet ist.

Rechtsformen für Einzelunternehmer

Grundsätzlich gehst du mit der Gründung eines eigenen Unternehmens immer ein Risiko. Bei vielen Unternehmen haftet nämlich der Gründer mit seinem Privatvermögen. Dennoch ist dies nicht immer der Fall. Aus diesen Grund lassen sich alle Einzelunternehmen in zwei Kategorien gliedern:

  • Rechtsformen für Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung
  • Rechtsformen für Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung

Unter Rechtsformen für Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung werden Einzelunternehmen verstanden, bei welchen du als Gründer persönlich haftest. Vorwiegend umfassen sie

  • das Kleingewerbe
  • Kaufleute als vollkaufmännisches Einzelunternehmen
  • Freiberufler

Kleingewerbetreibende wie Kaufleute gehören zu den gewerblichen Einzelunternehmen, Freiberufler zu den nicht-gewerblichen Einzelunternehmen.

Während du dich für ein Kleingewerbe oder den Status als Kaufmann bzw. Kauffrau entscheiden kannst, hast du diese Entscheidungsfreiheit als Freiberufler nicht. Freie Berufe in Deutschland sind an rechtliche Voraussetzungen gebunden und umfassen nur bestimmte Berufsgruppen.

Möchtest du nicht mit deinem Privatvermögen haften, solltest du stattdessen ein Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung gründen. Durch diese Unternehmensform entgehst du der Vollhaftung. Bei diesen Unternehmen handelt es sich um Kapitalgesellschaften, welche sich von Einzelpersonen gründen lassen. Dazu zählen

  • Unternehmensgesellschaften (UG)
  • Die Ein Personen GmbH
  • Die kleine AG

Während die UG oder die Ein Personen GmbH in der Praxis oft verwendet werden, ist die kleine AG für Sologründer nicht besonders relevant.

Ob du dich für ein Einzelunternehmen mit beschränkter oder unbeschränkter Haftung entscheidest, bleibt ganz dir überlassen. Grundsätzlich musst du dein Unternehmen, insofern es eine gewerbliche Tätigkeit betrifft, anmelden.

Nur Freiberufler entgehen der Anmeldepflicht in Deutschland. Auch die Tatsache, dass du Startkapital bei gewissen Rechtsformen benötigst und weitere Anmeldungen sowie Steuerangelegenheiten berücksichtigen musst, sollten deine Entscheidung beeinflussen.

Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, falls du Fragen zu den verschiedenen Rechtsformen und Unternehmen hast. Mit unserer praktischen Checkliste hier findest du zugleich schnell heraus, was du alles für dein Einzelunternehmen benötigst.

Für wen eignet sich ein Einzelunternehmen?

Einzelunternehmen eignen sich grundsätzlich für Personen, welche sich selbstständig machen möchten. Hierbei solltest du jedoch nur mit einem geringen finanziellen Risiko rechnen.

Neben Freelancern aus dem IT-Bereich entscheiden sich häufig Personen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit für ein Einzelunternehmen, um es nebenberuflich führen zu können.

Von einem Einzelunternehmen solltest du hingegen absehen, wenn deine Geschäftsidee dich in eine finanzielle Misslage aufgrund des hohen Startkapitals oder eines hohen Risikos bringen könnte.

In diesem Fall solltest du von Anfang an eine Rechtsform mit beschränkter Haftung wählen. Ebenso solltest du vorsichtig sein, wenn du großes Privatvermögen besitzt.

Bei Unternehmen mit uneingeschränkter Haftung kann es passieren, dass dein Privatvermögen für dein möglicherweise gescheitertes Unternehmen haften muss.

Wie gründet man ein Einzelunternehmen?

Hast du dich für eine Rechtsform für dein Einzelhandelsunternehmen entschieden, kannst du die Gründung jedoch noch nicht vollkommen abschließen.

Dennoch ist die Gründung eines Einzelunternehmens sehr einfach. Vorwiegend hängt dies mit der Tatsache zusammen, dass du alleiniger Inhaber bist und unter anderem keinen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und diesen notariell beglaubigen lassen musst.

Ein Geschäftskonto eröffnen

Die Gründung eines Unternehmens für Kleinunternehmer erfolgt stets in mehreren Schritten. Zunächst benötigst du ein eigenes Geschäftskonto. Die richtige Form des Kontos musst du hierbei selbst festlegen, da nicht jedes Unternehmen dieselben Konditionen und Möglichkeiten benötigt.

Je nach Branche ist der Bargeldanteil an vielen geschäftlichen Umsätzen stets sehr hoch. Dennoch ermöglicht nicht jedes Bankkonto Bargeldtransaktionen. Zugleich bietet nicht jede Bank für jede Rechtsform überhaupt ein Geschäftskonto an.

Ob du letztendlich eine Bank mit Filiale oder eine Onlinebank wählst, bleibt dir überlassen. Manche Banken, vorwiegend reine Onlinebanken, bieten weder eine EC-Karte, eine persönliche Betreuung noch eine Finanzierungsberatung an. Aus diesem Grund solltest du bei vielen Banken Angebote einholen und dich für das beste entscheiden.

Zugleich solltest du dir mit der Eröffnung eines Bankkontos nicht zu viel Zeit lassen. Viele Ämter wie das Gewerbeamt oder das Finanzamt verlangen bei der Anmeldung eines Gewerbes in der Regel gültige Kontodaten. Wartest du mit der Eröffnung eines Geschäftskontos, solltest du spätestens ab deiner ersten Rechnung eines besitzen.

Genehmigungen einholen und das Gewerbe anmelden

Manche Tätigkeiten benötigen in Deutschland eine bestimmte Genehmigung. Unter anderem brauchst du diese, wenn du als Klein Unternehmer mit einem Handwerk deine Dienstleistung anbieten möchtest.

Als Genehmigung fungieren zum Beispiel der Meisterbrief oder Sonderregelungen. Informiere dich am besten rechtzeitig, welche Genehmigungen du benötigst, oder frage bei uns von Gewerbeanmeldung.com nach.

Danach erfolgt die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt oder als Freiberufler bei deiner zuständigen Künstlersozialkasse. Um ein Einzelhandelsunternehmen in Deutschland anmelden zu können, musst du lediglich das Anmeldeformular ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen abgeben. Gerne helfen wir von Gewerbeanmeldung.com dir, dein Gewerbe korrekt anzumelden.

Den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Gewerbetreibende wie Freiberufler müssen den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um offiziell ein Einzelhandelsunternehmen führen zu dürfen. Der Fragebogen wird dir vom Finanzamt zugeschickt.

Bei Fragen zum oder Problemen mit dem Fragebogen solltest du dich am besten an einen Steuerberater wenden. Der Fragebogen ist vor allem für Klein Unternehmer wichtig, da sie auf ihm die Kleinunternehmerregelungen angegeben und als Folge von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Ins Handelsregister eintragen

Der Eintrag ins Handelsregister ist nicht für jedes Unternehmen verpflichtend. Nur für Kaufleute ist er verpflichtend. Führst du ein Unternehmen mit einer anderen Rechtsform, kannst du den Eintrag freiwillig durchführen lassen.

Neben persönlichen Daten zu dir und der Rechtsform zu deinem Unternehmen musst du für die Eintragung ins Handelsregister Kosten bezahlen. Diese betragen rund 150 Euro.

In Deutschland einfach ein Einzelunternehmer werden

Damit du in Deutschland ein Einzelunternehmer werden und dein eigenes Unternehmen allein führen kannst, bedarf es nicht viel. Grundsätzlich musst du dich nur für eine passende Rechtsform entscheiden, da du nicht bei jeder mit deinem Privatvermögen haftest. Grundsätzlich wird zwischen

  • Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung
  • Einzelunternehmen mit unbeschränkter Haftung

unterschieden. Nachdem du eine Rechtsform ausgewählt hast, musst du dein Unternehmen nur noch rechtskräftig mit deiner entsprechenden Anmeldung machen, damit du legal deine Dienstleistung anbieten darfst. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest.

Weitere Gewerbe Themen:

Gewerbeanmeldung in Siegen – Bequem und einfach!

Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung  an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt.

In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss. Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal.

Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.

Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.

Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.

Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.

Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.

Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.

Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .

Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss. Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.

Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.

Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung

In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.

Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.

Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter  einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.

Fazit

Die Firmenregistrierung ist etwas, das die große Mehrheit der Gründer nicht vermeiden kann. Aber auch wenn die Prozedur zunächst einschüchternd wirkt, kann man sich sicher sein: Es ist nur „als Spaß anzusehen“.

Denn die Gewerbeanmeldung ist nur ein winziger Schritt. Sobald man die Schritte des Unternehmensgründungsprozesses durchlaufen hat (Eröffnung eines Geschäftskontos, Einholung von Genehmigungen, eventuell Inanspruchnahme eines Notars usw.), kann sein eigenes Unternehmen anmelden.

Was tun gegen Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit
Viele Kleinunternehmer kennen das Problem: Wenn man nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, läuft man schnell Gefahr, zum Scheinselbstständigen zu werden.

Der Rechtsschein der Selbständigkeit wird erweckt, obwohl du dich eigentlich eher in einem Arbeitsverhältnis befindest.
Um die Tücken der Scheinselbstständigkeit sicher zu umschiffen, solltest du diesen Artikel lesen.

Scheinselbstständigkeit und Abhängigkeit


Als Scheinselbstständigen gerät man schnell in den Bereich der Weisungsgebundenheit bzw. der Abhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber. Dieser Status wird in der Folge nicht selten teuer.

Erschwerend kommt außerdem hinzu, dass die Scheinselbstständigkeit nur mit wenigen eindeutigen Kriterien, dafür aber mit einem umso größeren Ermessensspielraum verbunden ist.

Dies kann sich nicht nur für dich selbst als Kleinunternehmer, sondern auch für deinen Arbeitgeber negativ auswirken. Selbstständige unterliegen nämlich nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht bezüglich Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Darüber hinaus haben sie keinen Anspruch auf die typischen Arbeitnehmerrechte wie beispielsweise Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub.

ACHTUNG: Selbstständige, die regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und gleichzeitig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem Verdient von mehr als 450 Euro pro Monat beschäftigen, unterliegen zumindest der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Davon können sie sich innerhalb der ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit per Antrag befreien lassen (siehe unten).

Befindet sich ein vermeintlicher Kleinunternehmer jedoch in einer Scheinselbstständigkeit und damit einem Abhängigkeitsverhältnis von seinem Auftraggeber, so müssen beide horrende Summen an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen, da die Befreiung von den Beiträgen keine Geltung hatte.

Damit du nicht in die Bredouille kommst und Nachzahlungen vermeiden kannst, haben wir für dich alles Wichtige zusammengestellt, dass du zur Vermeidung der Scheinselbstständigkeit wissen musst.

Die Unterscheidung zwischen Selbstständigem und Beschäftigtem in der Praxis

Die Unterscheidung zwischen Selbständigem und Beschäftigtem im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV ist in der Praxis von entscheidender Bedeutung.
Ausschlaggebend ist dafür das Gesamtbild der Verhältnisse: Die Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen Umstände muss der Auftraggeber selbst vornehmen.

Der Selbstständige

Eine selbstständige Tätigkeit zeichnet sich durch drei Aspekte aus:

  • die freie Gestaltung der Tätigkeit
  • die Selbstbestimmung der Arbeitszeit
  • die Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft

Des Weiteren haben Selbstständige eine unternehmerische Entscheidungsfreiheit und tragen das unternehmerische Risiko. Darunter wird auch verstanden, Eigenverantwortung bei der Wahrnehmung unternehmerischer Chancen an den Tag zu legen. Merkmale einer solchen Praxis sind unter anderem die folgenden:

  • selbstständige Entscheidung bezüglich der Einkaufs- und Verkaufspreise
  • den Bezug von Waren
  • die Einstellung von Personal
  • der Einsatz von Kapital
  • der Einsatz von Maschinen
  • die Werbemaßnahmen des Unternehmens

Wie wird die Scheinselbstständigkeit geprüft? – Scheinselbständigkeit prüfen

Wenn ein Verdacht auf eine scheinselbstständige Tätigkeit besteht, entsendet die Deutsche Rentenversicherung Bund einen Prüfer, um den Umständen auf den Grund zu gehen. Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK), eine Dienststelle des Deutschen Zolls, kann eine Prüfung durchführen, ebenso wie ein Arbeitsgericht, das Finanzamt oder ein Auftraggeber oder Auftragnehmer.

Die letzten beiden Fälle kommen vor allem dann vor, wenn ein Auftragnehmer beispielsweise seinen Kündigungsschutz einklagen oder der Auftraggeber das Vertragsverhältnis kündigen möchte. Dennoch bleibt es den Parteien verwehrt, die Prüfung der Scheinselbstständigkeit selbst zu veranlassen. Vielmehr tritt eine dritte Instanz auf den Plan, beispielsweise eine Krankenkasse, die diese Prüfung einfordert, zum Beispiel, um ausstehende Beiträge einzufordern.

Was wird in der Prüfung untersucht? – Scheinselbständigkeit Kriterien

Im Rahmen seiner Durchsicht stellt der Prüfer gleichermaßen auf geschlossene Verträge wie auch auf die tatsächlichen Verhältnisse und Umstände des Berufsalltags des Betroffenen ab. Bei der Suche nach Beweisen achtet der Prüfer insbesondere auf drei Kriterien, die eine Scheinselbstständigkeit begründen würden:

  • der Selbstständige beschäftigt selbst regelmäßig keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter,
  • er ist auf Dauer für nur einen einzigen Auftraggeber tätig und
  • dieser Auftraggeber bringt ihm mindestens 5/6 seines Umsatzes ein.

Wer kann von der Scheinselbstständigkeit betroffen sein?

Grundsätzlich besteht für alle Selbstständigen, die Auftragsarbeiten annehmen, die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit. Vor allem Freiberufler und freie Mitarbeiter sehen sich einem hohen Risiko ausgesetzt, da sie meist genaue Weisungen von ihren Auftraggebern erhalten.

Freie Mitarbeiter unterscheiden sich von Freiberuflern insofern, dass sie oftmals ein genaues Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber eingehen, auch wenn darin kein Arbeitsverhältnis besteht. Zudem haben sie für gewöhnlich ein Gewerbe angemeldet und müssen dementsprechend eine Gewerbesteuer entrichten.

In der Regel sind Personen, die in wissenschaftlichen, künstlerischen, erzieherischen oder unterrichtenden Berufen arbeiten, besonders häufig betroffen. Gefährdete Berufe sind dabei die folgenden:

  • Ärzte
  • Architekten
  • Berater
  • Beschäftigte in der Film- und Fernsehindustrie
  • Grafikdesigner
  • Handwerker
  • Immobilienmakler
  • Ingenieure
  • Journalisten
  • Lehrkräfte
  • Programmierer
  • Rechtsanwälte
  • Spediteure
  • Übersetzer

Der Test: Die eigene Scheinselbständigkeit prüfen

Du möchtest überprüfen, wie es um den Status deiner Selbständigkeit steht? Dann solltest du die folgende Scheinselbstständigkeit Checkliste anwenden:

  • Bist du als Auftragnehmer an die Weisungen eines Auftraggebers gebunden?
  • Wird dir die Einteilung deiner Arbeitszeiten vorgegeben?
  • Überschneiden sich deine Aufgaben als Auftragnehmer mit denen von Festangestellten?
  • Musst du regelmäßig Berichte über deine Leistungen erstellen?
  • Wird dir ein bestimmter Arbeitsplatz vorgegeben?
  • Kontrolliert der Auftraggeber deine Arbeit mithilfe bestimmter Soft- oder Hardware?
  • Präsentierst du dich nach außen hin nicht als selbständig?
  • Verfügst du nicht über eigene Visitenkarten, Briefpapier und ähnliche?
  • Betreibst du Kundenakquise für ein anderes Unternehmen?

Solltest du diesen Fragenkatalog überwiegend mit einem Ja beantwortet haben, liegt der Verdacht nahe, dass du scheinselbständig bist.

Die Scheinselbständigkeit vermeiden

Wie wir bereits festgestellt haben, sind die Konsequenzen der Scheinselbständigkeit gravierend und können bisweilen sogar deine Existenzgrundlage zerstören. Umso wichtiger ist es für dich, über alle Scheinselbständigkeit Kriterien genau Bescheid zu wissen.

Die gute Nachricht: Den ersten Schritt hast du schon gemacht, indem du diesen Artikel liest und dich zum Thema informierst. Denn eines ist sicher, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Als Selbständiger obliegt dir umso mehr die Pflicht, in allen rechtlichen und finanziellen Belangen stets auf dem Laufenden zu sein. Im Zweifelsfall solltest du auch nicht zögern und lieber einen sachverständigen Anwalt oder Berater engagieren.
Hier aber einige Tipps für deine Scheinselbstständigkeit Checkliste, mit der du ganz sicher bist: Ich kann die Scheinselbständigkeit vermeiden!

Besonderes Augenmerk auf den Dienstvertrag

Falls du einen Dienstvertrag unterschreiben musst, prüfe genau, ob dadurch deine unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden könnte. Falls du nicht länger das unternehmerische Risiko tragen solltest, liegt der Verdacht eines Abhängigkeitsverhältnisses und damit einer Scheinselbständigkeit nahe.

Der Vertrag muss darüber hinaus explizit zum Ausdruck bringen, dass du nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden bist.
Sichere dir des Weiteren die Verantwortlichkeit für die Abführung von Steuern und den Beiträgen für die Sozialversicherung zu.

Unbedingt zu vermeiden ist eine exklusive Ausübung deiner Dienste für den Auftraggeber. Stets solltest du auch Aufträge anderer Kunden annehmen und jene des Auftraggebers ablehnen dürfen. Ebenso darf er dir nicht verbieten, Hilfskräfte, das heißt eigene Mitarbeiter, zu beschäftigen.

Die Bedeutung der Räumlichkeiten

Entscheidende Freiheiten sicherst du dir zu, indem du dir einen eigenen Arbeitsplatz einrichtest.

Der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Wenn du bei der Deutschen Rentenversicherung Bund den entsprechenden Antrag stellst, kannst du dich innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Fazit

Wie eingangs erwähnt, ist das Gebiet der Selbstständigkeit von Grauzonen geprägt, klare Verhältnisse bestehen nur in den seltensten Fällen.
Damit du dennoch rechtlich immer auf der sicheren Seite bist, solltest du bestimmte Dinge setzen:

  • Im Zweifel ist es unerlässlich, dass du deinen Auftraggeber auf das Thema der Scheinselbstständigkeit aufmerksam machst. Setze auf klare Kommunikation!
  • Angesichts der Tatsache, dass dieser Status für euch beide ausgesprochen negativ wäre, besteht natürlich auch ein Interesse seitens des Auftraggebers, dieses Risiko zu minimieren.
  • Trefft klare Vereinbarungen im Dienstvertrag!
  • Bewahre deine unternehmerische Freiheit!
  • Grenze dich deutlich von den Tätigkeiten deines Arbeitgebers ab!

Weitere Gewerbe Themen:

Das offizielle Formular zur Gewerbeabmeldung richtig ausfüllen

Gewerbe abmelden

Aus verschiedenen Gründen müssen Unternehmer ihr Gewerbe abmelden. Hier findest du alle wichtigen Informationen sowie Tipps zur korrekten Gewerbe Abmeldung:

Warum wird ein Gewerbe abgemeldet?


Wer seine gewerbliche Tätigkeit aufgeben möchte, muss sein Gewerbe offiziell abmelden. Dazu ist jeder Gewerbetreibende nach § 14 Absatz 3 Gewerbeordnung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Abmeldung für ein Kleingewerbe oder ein Vollgewerbe durchführst.

Die Gründe für eine Gewerbeabmeldung sind vielfältig. Nicht immer erfolgt die Abmeldung auf Wunsch des Unternehmers. Manchmal wird er aufgrund von Schwierigkeiten zu diesem Schritt gezwungen.

Mögliche Gründe für eine Gewerbe Abmeldung:

  • Wirtschaftliche Gründe: Die Firma hat finanzielle Schwierigkeiten oder rentiert sich nicht bzw. nicht mehr. Im schlimmsten Fall muss der Gewerbetreibende in Insolvenz gehen, weil er zahlungsunfähig ist.
  • Gesundheitliche Gründe: Eine schwere Erkrankung macht es vielen Unternehmern unmöglich, das Gewerbe aufrechtzuerhalten. Kann der Gewerbeinhaber die Tätigkeit nicht mehr ausüben oder fällt er für längere Zeit bzw. immer wieder aus, ist die Firma oft nicht mehr zu retten. Auch das Alter sowie der Tod des Gewerbetreibenden sind Gründe für eine Gewerbe Abmeldung.
  • Persönliche Gründe: Möglicherweise war der Schritt in die Selbstständigkeit doch nicht die richtige Entscheidung. Man hat sich das Leben als Unternehmer einfacher vorgestellt. Die gewerbliche Tätigkeit lässt sich nicht mit den persönlichen Bedürfnissen des Gewerbetreibenden vereinbaren.

In den folgenden Fällen musst du dein Gewerbe verpflichtend abmelden:

  • Du verlegst den Sitz deiner Firma in eine andere Gemeinde.
  • Du wechselst die Rechtsform deines Betriebs.
  • Du verkaufst oder verpachtest dein Unternehmen.
  • Du möchtest nicht mehr gewerblich tätig sein.

Egal, aus welchen Gründen du über eine Gewerbeabmeldung nachdenkst, es gibt einiges zu beachten. Je nach Region gelten andere Auflagen. In manchen Gewerbemeldestellen musst du persönlich erscheinen, damit die Abmeldung offiziell ist. In anderen Regionen kann der komplette Abmelde-Vorgang online durchgeführt werden.

Mach es dir einfach und lasse dich bei der Gewerbe Abmeldung von Dienstleistern wie Gewerbeanmeldung.com unterstützen. Die Profis in Sachen Selbständigkeit wissen genau, wie du dein Gewerbe einfach, rasch und ordnungsgemäß abmelden kannst. Alle Unterlagen werden für dich vorbereitet und dir per Post zugeschickt. Du musst nur noch unterschreiben. Ein paar Klicks und schon geht es los.

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Das brauchst du für eine korrekte Gewerbeabmeldung

Um dein Gewerbe abzumelden, musst du das Formular zur Gewerbeabmeldung wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Auf die geforderten Angaben und eventuelle Stolpersteine werden wir weiter unten in diesem Ratgeberartikel näher eingehen.

Außerdem musst du bei einer Gewerbeabmeldung folgende Dokumente und Unterlagen vorlegen:

  • gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelle Meldebestätigung
  • Gewerbeschein
  • Registerauszug, falls dein Gewerbe im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist
  • eventuell weitere Unterlagen, Zertifikate, Erlaubnisse und Bestätigungen

Je nach Region, in der dein Unternehmen liegt, können unterschiedliche Bestimmungen gelten. Deshalb ist es nicht möglich, hier eine deutschlandweit einheitliche gültige Regelung anzuführen. Am besten erkundigst du dich im Gewerbeamt oder auf www.gewerbeanmeldung.com, welche Unterlagen für die Gewerbeabmeldung erforderlich sind.

Gewerbeabmeldung korrekt ausfüllen

Grundvoraussetzung dafür, dass du dein Gewerbe abmelden kannst, ist die Gewerbeabmeldung nach § 14 und § 55 c Gewerbeordnung. Du erhältst das Formular in jeder Gewerbemeldestelle oder auch online zum Download.

In dem Formular geht es um die gewerbliche Tätigkeit, die du abmelden möchtest. Experten wie Gewerbeanmeldung.com raten dazu, den betreffenden Gewerbeschein griffbereit zu halten, wenn das Formular ausgefüllt wird. Hier findest du schon viele grundlegende Daten.

Diese Angaben sind in das Formular zur Gewerbeabmeldung einzutragen:

  • Angaben zum Betriebsinhaber
  • Persönliche Daten des Betriebsinhabers
  • Betriebliche Angaben
  • Tätigkeiten, die du abmelden möchtest
  • Gründe für die Gewerbeanmeldung und für die Betriebsauflösung

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Angaben zum Betriebsinhaber

Dieser Teil des Formulars beschäftigt sich mit dem Betriebsinhaber. Wer ist der Inhaber des Betriebs? Welche Rechtsform hat das Unternehmen? Wie lautet der Name des Betriebs?

Am besten übernimmst du die Daten aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bzw. im Stiftungsverzeichnis. Hast du ein Kleingewerbe angemeldet, sind die Daten aus dem Gewerbeschein hilfreich.

Persönliche Daten des Betriebsinhabers

Im Anschluss gibst du deine persönlichen Daten bekannt:

  • Name
  • Vornamen
  • Geschlecht laut Geburtsurkunde
  • Geburtsname, falls dieser vom jetzigen Namen abweicht
  • Geburtsdaten (Datum, Ort und Land)
  • Staatsangehörigkeit(en)

Angaben zum Betrieb

In diesem Abschnitt werden folgende Angaben zum Betrieb abgefragt:

  • Daten der geschäftsführenden Gesellschafter bzw. gesetzlichen Vertreter
  • Anschriften und Kontaktdaten der Betriebsstätten
  • Ausübung der Tätigkeit im Voll- oder Nebengewerbe
  • Datum der Betriebsaufgabe
  • Art des abgemeldeten Betriebs
  • Zahl der Mitarbeiter bei Geschäftsaufgabe bzw. -übergabe
  • Name des künftigen Gewerbetreibenden oder künftiger Firmenname

Tätigkeiten, die du abmelden möchtest

Besonders viel Platz auf dem Formular wurde für die Tätigkeiten, die du abmelden möchtest, freigehalten. Die Angaben müssen möglichst genau sein, damit die Abmeldung korrekt durchgeführt werden kann.

Gib hier alle Tätigkeiten an, die nun mit dem Gewerbe abgemeldet werden sollen. Achte darauf, dass du die Tätigkeiten vollständig anführst. Vergisst du eine Tätigkeit, bleibt die erteilte Gewerbeberechtigung bestehen. Die Abmeldung kann also nicht in vollem Umfang abgewickelt werden und auch die Kosten, die in diesem Fall weiterhin entstehen, müssen vom Gewerbeinhaber bezahlt werden.

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Gründe für Gewerbeanmeldung und Betriebsauflösung

Die Gewerbebehörde möchte wissen, warum du dein Gewerbe abmeldest und den Betrieb aufgibst. Führe an, welche Gründe für deine Entscheidung ausschlaggebend waren.

Abmeldeformular einreichen

Hast du alle Daten angegeben, ist noch das aktuelle Datum einzusetzen und das Formular handschriftlich zu unterschreiben. Du kannst das Formular mit den benötigten Unterlagen persönlich, per Post bzw. Fax oder auch elektronisch einreichen.

Im Falle einer persönlichen Gewerbe Abmeldung bringst du alle Unterlagen in das Gewerbeamt der Firmensitz-Gemeinde. Nach der Überprüfung deiner Angaben erhältst du eine Abmeldebescheinigung. Damit ist dein Gewerbe rechtsgültig und unwiderruflich abgemeldet und du bist von allen Pflichten eines Gewerbeinhabers befreit.

Übermittelst du die Unterlagen per Post sind Kopien beizulegen, während bei der elektronischen Abmeldung die Dokumente digital anzuhängen sind. Die Bearbeitung des Formulars dauert einige Tage. Danach wird dir die Abmeldebescheinigung per Post zugestellt.

Beachte: Die meisten Gewerbemeldestellen bieten die Gewerbe Abmeldung kostenlos an. In einigen Regionen wird für den Verwaltungsakt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 20 bis 25 Euro eingehoben.

Gut zu wissen: Meldest du dein Gewerbe nicht unverzüglich ab, wie es das Gesetz vorsieht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder zur Folge haben kann. Lass dich am besten von Dienstleistern wie Gewerbeanmeldung.com bei der Gewerbe Abmeldung unterstützen. Mit den Profis an der Seite funktioniert die Abmeldung rasch, korrekt und einfach. Spare dir Zeit, Geld und Nerven und überlasse das Gewerbe abmelden den Experten.

Fazit

Die Gewerbeordnung hat in § 14 geregelt, wann ein Gewerbe offiziell abgemeldet werden muss. Der Gewerbetreibende hat in diesen Fällen die Abmeldung unverzüglich durchzuführen. Obwohl es in Deutschland keine einheitliche Regelung zum Gewerbe abmelden gibt, ist in jedem Fall das Formular zur Gewerbe Abmeldung auszufüllen.

Daneben sind Unterlagen und Dokumente wie ein gültiger Identitätsnachweis, eine aktuelle Meldebescheinigung und der betreffende Gewerbeschein erforderlich. Je nach Gewerbeart und Region können weitere Unterlagen zur Abmeldung gefordert werden.

Mit dem Einreichen und Bestätigen des Formulars, wird die gewerbliche Tätigkeit ordnungsgemäß abgemeldet. Die Bescheinigung, die von der Gewerbemeldestelle abgestempelt und unterschrieben wird, gilt als Abmeldebestätigung und kann bei weiteren Behörden und Ämtern vorgelegt werden.

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Freies Gewerbe anmelden

Gibt es freie Gewerbe?


Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll.

Wie kann man eine Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wenn dann gibt es freie Berufe, welche auch Freiberufler genannt werden. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen und melden sich direkt beim Finanzamt an.

Wer sind Freiberufler?

Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Heilpraktiker
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Und noch einige andere Berufe

Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?

Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden.

Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Weil Freiberufler von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind benötigen sie auch keinen Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Sie gehen bei ihrer Anmeldung anders vor.

Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?

Als Freiberufler wendet man sich direkt an das zuständige Finanzamt. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In diesem Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Kontaktdaten und
  • Steuer-ID.

Vorausetzungen für Gewerbeanmeldung

Man muss kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte. Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.

Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises. Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden.

Wer muss die Gewerbe anmelden?

Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden (wie z.B. beim Arzt). Manchmal ist es bei den freien Berufen nicht immer ganz so klar, wann ein Gewerbe nicht angemeldet werden muss. Es kann durchaus auch sein, dass man als Freiberufler einer Gewerbeanmeldung verpflichtet ist. Bevor man direkt loslegt, sollte man sich vorher erkundigen. Ob man ein Gewerbe anmelden muss, hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.

Bis wann muss man sich als Freiberufler anmelden?

Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.

Was wird wen man die Anmeldung verspätet?

Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts. Um den Stress zu vermeiden und die Kosten auch gering zu halten, sollte man schon am besten bevor man mit der Tätigkeit beginnt sich anmelden. So ist man auf der sicheren Seite.

Für welche Personen ist die Kleinunternehmerregelung geeignet?

Die Kleinunternehmerregelung ist für jeden Selbstständigen geeignet und wird beim Finanzamt angemeldet. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.

Dafür muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Wenn man bereits im ersten Jahr mehr Umsatz erwirtschaftet hat, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.

Fazit

Ob man nun als Gewerbetreibender oder Freiberufler zählt ist unklar, jedoch kann man es erfragen und diese Frage aus dem Weg schaffen. Wenn dies geklärt worden ist, kann man mit der Anmeldung der Tätigkeit beginnen. Je nach dem muss man entweder das Gewerbeamt oder das Finanzamt aufsuchen. Erst wenn man sich angemeldet hat, darf man auch mit der Tätigkeit beginnen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit sollte die Anmeldung spätesten nach vier Wochen erfolgt sein. Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Konsequenzen rechnen.