Gewerbeamt Gewerbeanmeldung

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Sich beim Gewerbeamt anmelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Daher ist es wichtig, dass du diesbezüglich vollständig informiert wirst. In einigen Großstädten gibt es mehrere Gewerbeämter und daher auch mehrere Orte, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen könnte. Man muss daher genau schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Gewerbeamt Regeln und Vorschriften

Jedes Gewerbeamt hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Bei einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Andere wiederum verlangen von einem eine Terminvereinbarung.

Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man eine Terminvereinbarung hat, dann muss man beispielsweise nicht stundenlang im Wartezimmer warten. Problem hierbei nur kann sein, dass die Gewerbeanmeldung erst nach mehreren Wochen und Monaten stattfinden kann, da alle Termine ausgebucht sind.

Wenn man allerdings hingegen einfach vor Ort erscheint, kann man die Anmeldung am gleichen Tag erledigen, muss sich dann aber auch damit arrangieren, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer warten muss.

Kann man online ein Gewerbe anmelden?

Für alle, die sich nach einer dritten Alternative sehnen, denen sei gesagt: diese gibt es! Und zwar die Online Gewerbeanmeldung. Diese Art der Anmeldung ist noch recht neu und daher noch nicht überall verfügbar, was ihr bisher einziges Manko ist.

Die Online Gewerbeanmeldung ist vor allem für diejenigen attraktiv, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeiten nie die Zeit dazu gefunden hat, zu den entsprechenden Öffnungszeiten zu erscheinen. Auch dauert diese Art der Anmeldung nur die Hälfte der Zeit, als wenn man beim Gewerbeamt vor Ort erscheint.

Man müsste dann nur die erforderlichen Dokumente als Datei hochladen und die Gebühren per Online bezahlen. Da diese Alternative allerdings noch nicht für jeden gültig ist, gehen wir in unserem Beispiel klassisch voran.

Wenn man nun also beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch paar Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung  ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.

Formular: Haupt- oder Nebengewerbe

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Was wird mit der Krankenversicherung?

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wann muss man eine Gewerbeanmeldung beantragen?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Wann kann man die Gewerbeanmeldung anmelden?

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen.

Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.

Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?

In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen.

Angabe über Kleinunternehmerregulung

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.

Achtung auf dem Bogen

Man muss auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.

Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer.

Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften.

Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Da das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt ist, nehmen wir dies als Grundlage unseres Beispiels. Die Kosten bei einem Kleingewerbe sind sehr moderat und für jeden bezahlbar.

Die einzigen Kosten, die ein Kleingewerbe decken muss, sind zum einen die Gebühren bei der IHK, die rund 30 bis 300 Euro pro Jahr kosten können. Zum anderen müssen Gründer, die ein Hauptgewerbe führen, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Dies beträgt in der Regel rund 200 Euro und kann weiter steigen, je nachdem, wie die Einnahmen aussehen.

Wann muss die nebenberuflich Selbständige die Krankenkasse übernehmen?

Es kann vorkommen, dass auch nebenberuflich Selbstständige einen Teilbetrag der Krankenkasse übernehmen müssen, wenn hohe Umsätze erwirtschaftet werden. Dies wären auch die einzigen Kosten, die man abdecken müsste. Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für:

  • Mitarbeiter,
  • die Miete,
  • Neuanschaffungen,
  • Verträge,
  • Patente,
  • Versicherungen etc.

Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Muss jeder die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Auch wenn die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer sehr umstritten ist, ist diese dennoch gesetzlich für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet. Die Mitgliedschaft bei der IHK kostet rund 20 bis 60 Euro für kleinere Gewerbe und für die, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können auch weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen des Gewerbetreibenden. Wer einen Umsatz von unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweisen kann, ist von den Beiträgen befreit.

Weitere Kosten können dann entstehen, wenn eine Beitragsrechnung reinflattert. Vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht.

Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Um überhaupt ein eigenes Gewerbe besitzen zu können, muss man zunächst beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden und dort die Gewerbeanmeldung vornehmen. Ziel einer jeder Anmeldung ist immer, den Gewerbeschein in den Händen zu halten.

Dieser Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Diese reicht allerdings nicht aus, um sofort Gewinne erwirtschaften zu können. Das kann man erst dann, wenn man auch noch den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

Kleingewerbe Antrag richtig stellen – So Geht’s!

Schritt für Schritt zum eigenen Kleingewerbe

Der Antrag, um die Gewerbeanmeldung abschließen zu können, ist eines der ersten Schritte eines Gründers, vor seiner unternehmerischen Karriere. Einige Unternehmer müssen gar vor der Anmeldung beim Gewerbeamt noch sich beim Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbe benötigen dies nicht.

Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern hat auch noch die Besonderheit, dass sie extra beantragt werden muss.

Dafür reicht es nicht aus, einfach nur beim zuständigen Gewerbeamt zu erscheinen. Kleingewerbetreibende müssen nämlich beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim jeweiligen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Warum? Ganz einfach deshalb, weil es vor allem in Großstädten gerne dazu kommen kann, das es mehrere Gewerbeämter gibt, wie beispielsweise in Berlin oder Hamburg.

Auch kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung gar bei der Handwerkskammer oder beim Ordnungsamt beantragen kann. Deshalb muss man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen. Ist dieser Schritt erledigt, folgt bereits die Recherche, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel auch innerhalb eines Tages den Gewerbeschein in den Händen. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass der Andrang für eine Gewerbeanmeldung bei anderen Gründern genauso hoch sein dürfte und man einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Weniger Zeit im Wartezimmer verbringen müssen Leute, die bereits einen festen Termin haben und schnell die Gewerbeanmeldung beantragen können. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass Ämter über mehrere Wochen und Monate vollkommen verplant sind und man dementsprechend viel warten muss. Eine dritte Alternative, die sich größter Popularität erfreut, ist die Online Gewerbeanmeldung.

Wie kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?

Online Anmeldung ist noch neu, bedeutet aber für Gründer eine erhebliche Erleichterung zum anmelden. Man kann nämlich ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.

Man benötigt hierfür weder einen Termin, noch muss man unbedingt zum Gewerbeamt hin. Auch dauert diese Art der Anmeldung nur wenige Minuten. Wer aufgrund seiner bisherigen Arbeit es nie schaffen konnte, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung.

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Deshalb muss man zunächst einmal schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. In einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall.

Unabhängig davon, für welche Art der Gewerbeanmeldung man sich entscheiden würde, so ist der Ablauf bei allen gleich.

Wie viel Kosten muss man für Anmeldung bezahlen?

Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sie achten!

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Dies wären somit die ersten Kosten, die für einen Kleingewerber langfristig anfallen würden.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaften.

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

Persönliche Angaben zum Betriebsinhaber

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

Angaben zum Betrieb

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt, sondern bei dem Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser ist sieben Seiten lang und ein kleiner Brocken. Deshalb sollte man sich auch ausreichend Zeit lassen und die Felder mit größter Aufmerksamkeit ausfüllen. Um nun ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Antrag stellen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfestellung für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden können.

Deshalb ist es wichtig, dass man sich hier ausführliche Gedanken machen muss, um zu entscheiden, was man selbst eigentlich möchte. Wer noch gerade dabei ist, seine unternehmerische Idee auszutesten, für den wäre es ratsam, ein Kleingewerbe anmelden zu lassen.

Auch wäre es für diejenigen interessant, die neben der Arbeit das Gehalt etwas weiter aufbessern wollen, ohne dabei viel mit Steuern am Hut zu haben. Auch ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe recht niedrig, im Verhältnis zu anderen Gewerben. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, diese Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Das Finanzamt kontrolliert im Nachhinein nämlich sehr genau, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas am Unternehmen ändern sollte, dann muss man diese Änderung so schnell wie möglich dem Finanzamt melden.

Nachdem man den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man nun endlich beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigt man in der Regel als Kleingewerbe nicht. Auch kann man die eigene Steuernummer auf den Rechnungen angeben, die jeder Bürger seit Geburt an hat. Als Kleingewerbe erhält man nämlich kein neues.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, der ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, sofern er beabsichtigt, diese Tätigkeit wiederholt auszuüben, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld.

Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Das ist zwar nicht die Norm, dennoch würde dies für die meisten Gründer den finanziellen Ruin bedeuten.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht.

Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.

Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit beim Amt des Gewerbes beantragt hat, der ist dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dies ist gesetzlich so verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die IHK oder HWK sieht sich selbst als eine Institution, welche versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit diese Bestrebungen von Erfolg gekrönt sind, darüber darf sich jeder selbst eine Meinung zu bilden.

Was feststeht ist allerdings, das die IHK höchst umstritten ist, da die meisten Gründer keinen klaren Mehrwert erkennen können. Man kann der IHK wenigstens noch zugute halten, das sie viele Weiterbildungskurse anbietet, wo man Qualifikationen erlangen kann, die wiederum dem Unternehmen dabei helfen, an ansehen zu gewinnen.

Doch dies kostet eben auch einiges an Geld. Damit sind auch nicht die Gebühren gemeint, die kommen pro Jahr nämlich noch extra dazu. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Auch wenn man annehmen möchte, dass man mit einem Kleingewerbe gar nicht so viel verdienen kann, so sind die erreichbaren Summen immens. Bei vielen würde dies gar die Haupteinnahmequelle übertreffen.

Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.

Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.

Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK.

Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man nicht nur das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen, sondern muss auch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Dies können sie dann machen, wenn sie vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten haben. Auf diesem Bogen kann man die Regelung in Anspruch nehmen.

Falls man dies nämlich nicht tut, dann kann man für die kommenden fünf Jahre zumindest das angemeldete Gewerbe nicht mehr als ein Kleingewerbe eintragen lassen.

Ein klein Gewerbe hat den Vorteil, dass man viele Steuern einsparen kann, sehr wenige Kosten im Jahr hat und dennoch jede Menge Geld verdienen kann. Vor allem für Gründer, die noch erst austesten möchten, ob ihre gewerbliche Tätigkeit überhaupt einen wirtschaftlichen Ertrag bringen könnte, eine ideale Voraussetzung.

Auch kann sich ein Kleingewerbe für diejenigen lohnen, die ihren Hauptjob weiterhin ausüben möchten und nebenbei etwas dazu verdienen möchten, ohne das diese unternehmerische Karriere zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder zu viele Steuererklärungen bedeuten.

 

Gewerbeschein für Freiberufler – Freiberufler Gewerbe anmelden

Was ist ein Gewerbeschein?


Den Gewerbeschein kriegt man vom Gewerbeamt. Es ist die offizielle Zulassung vom Gewerbeamt, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Ohne diesen ist es nicht erlaubt der Tätigkeit nachzukommen. Um den Gewerbeschein zu kriegen, muss man en Gewerbe anmelden.

Dafür füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängen davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen wird. Wenn man auch die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein und kann anfangen sein Geld zu verdienen.

Brauchen Freiberufler überhaupt ein Gewerbeschein?

Nein, Freiberufler brauchen kein Gewerbeschein, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Freiberufler sind ihrer Tätigkeit nicht gewerblich und aus diesem Grund sind sie von der Gewerbeanmeldung befreit.

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es von einer Arbeit, welches auf die Wünsche der Kunden eingeht, anders als bei einer gewerblichen. Dadurch, dass sie kein Gewerbe anmelden sind sie auch von den Gewerbesteuern befreit. Jedoch kann es Ausnahmen geben, wo auch ein Freiberufler ein Gewerbe angemeldet werden muss. Das wird aber beim Finanzamt entschieden.

Wer sind Freiberufler?

Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie aufgelistet sind.

Aus dem Grund kann man die freiberuflichen Tätigkeiten klar von den gewerblichen unterscheiden. Grundsätzlich handelt es bei Freiberuflern von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Unternehmensberater
  • Und noch einige andere

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können und auch manchmal müssen, weil es sich von verantwortungsvollen Aufgaben handelt und dürfen nicht ohne Erlaubnis ausgeübt werden.

Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Freiberufler melden sich beim zuständigen Finanzamt. Sie müssen zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.

Man muss auch kurz seine Angaben machen wie Name, Anschrift und Steuer-ID. Daraufhin schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.

Beim Finanzamt muss man den gültigen Personalausweis oder Reisepass einreichen und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird. Es könnten zum Beispiel Unterlagen sein wie ein polizeiliches Führungszeugnis.

Welche Behörden kommen noch in Frage?

Wenn man seine Tätigkeit anmeldet, sollte man auch beim Finanzamt erfragen, ob es sich um eine kammerpflichte Tätigkeit handelt. Denn es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche man bei der zuständigen Standeskammer sich anmelden lassen muss.

Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apothekenkammer und Architektenkammer. Die Standeskammer erfüllt den selben Zweck wie die Industrie- und Handelskammer. Kammerpflichtige Berufe müssen sich auch beim Versorgungswerk anmelden.

Versicherung: Darauf müssen sie achten

Über das Versorgungswerk zahlt man den Rentenversicherungsbeitrag. Wenn man nicht kammerpflichtig ist, kann man auch auf eigenen Wunsch ein Antrag zur Anmeldung stellen. Außerdem gibt es auch für Künstler die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen müssen.

Die Anmeldung für die Berufsgenossenschaft ist auch für Freiberufler in jedem Fall verpflichtend. Wenn man Mitarbeiter beschäftigen möchte, sind diese beim Finanzamt und bei der Krankversicherung anzumelden. Außerdem muss man von Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter-Betriebsnummer anfordern, welche dann gebraucht wird, um sie anzumelden.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Im steuerlichen Erfassungsbogen macht man erst Angaben zur eigenen Person und im Anschluss werden finanzielle Fragen gestellt. Diese sind zum Beispiel:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)
  • Welche Einnahmen stellt man sich vor zu erzielen (es muss keine auf Cent genaue Angabe erfolgen)
  • Gewinnermittlung
  • Ob Mitarbeiter beschäftigt werden

Wann muss man Gewerbeanmeldung beantragen?

Sobald eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, muss man es beim Finanzamt anmelden. Ohne die Anmeldung ist es nicht erlaubt einen Cent zu verdienen. Die Anmeldung sollte spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Kann man als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Als Freiberufler kann man zwar kein Kleingewerbe anmelden, jedoch kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und unterstützt die neu selbstständig gewordenen.

Die Regelung eines Kleinunternehmers befreit den Selbstständigen von den Umsatzsteuern, wenn man folgende Voraussetzungen erfüllt: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das heißt, dass beide Umsatzgrenzen eingehalten werden müssen. Wer als Freiberufler weiß, dass er keine hohen Summen verdienen wir, kann die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Kann man auch nebenberuflich anfangen?

Auch kann man zunächst mit der freiberuflichen Tätigkeit als Nebentätigkeit starten. Wer sich am Anfang unsicher ist, ob die Selbstständigkeit für einen etwas ist, für den eignet sich eine Nebentätigkeit am besten.

Man kann sich zuerst austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt und eine Haupttätigkeit anmeldet. Man empfindet dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und kann in Ruhe alles anfangen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich zunächst keine Sorgen machen.

Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen. Dabei kann man auch Kunden für sich gewinnen. Wenn die freiberufliche Tätigkeit dann doch für einen etwas ist und man damit erfolgreicher wird, hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzumelden.

Ob man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren muss, kann immer unterschiedlich aussehen. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas darüber niedergeschrieben ist.

Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Im Grunde kann der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten, wenn Wettbewerb herrscht. In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte.

Also jeder, der sich Selbstständig machen möchte, hat auch das Recht dazu. Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um sein Vertrauen nicht zu missbrauchen.

Man muss darauf achten, dass man seine Arbeit nicht durch die Nebentätigkeit vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht nachlässt, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen.

Vorteile als Freiberufler

Vorteile genießen Freiberufler bei der Gründung und bei den Steuern. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuern zahlen. Und wenn sie zusätzlich noch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern.

Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Außerdem sind Freiberufler in ihrer Tätigkeit unabhängig und können es individuell gestalten.

Fazit

Wer selbstständig werden möchte, muss zunächst wissen, ob er ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Wer als Freiberufler unterwegs ist, braucht keinen Gewerbeschein und muss auch kein Gewerbe anmelden. Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Von dem Beamten beim Finanzamt wird entschieden, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, weil es auch Ausnahmen geben kann. Dies hängt davon ab in welchem Zusammenhang man die Tätigkeit ausüben wird.

Die Anmeldung sollte spätestens nach vier Wochen mit dem Beginn erfolgen. Wer will kann erst nebenberuflich starten und sich austesten. Außerdem kann man als Freiberufler auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

 

Freiberufler Kleingewerbe – So Einfach! Gewerbe anmelden

Freiberufler – Wer sind sie?


Bei Freiberuflern handelt es von wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, welche selbstständig ausgeübt wird und Gewinn erbringen soll.

Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog- oder katalogähnliche Berufe genannt. Die freien Berufe sind zum Beispiel:

  • Ärzte
  • Tierärzte
  • Zahnärzte
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberaterfr
  • Unternehmensberater
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Heilpraktiker
  • Schriftsteller
  • Dolmetscher, Übersetzer
  • Journalisten, Bildberichterstatter

Und noch viele weitere Berufe. Bei freiberufliche Tätigkeiten liegt meistens ein akademischer Abschluss vor. Der akademische Abschluss muss auch bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Die Bezahlung eines Freiberuflers kann auf Honoraren basieren.

Sind Freiberufler Gewerbetreibende?

Freiberufler sind in ihrer Tätigkeit keine Gewerbetreibende und melden auch aus diesem Grund kein Gewerbe an. Dadurch sind die auch automatisch von den Gewerbesteuern befreit und sind auch kein Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer.

Es kann aber Ausnahmen geben, wo auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Es steht ihnen auch zu ein Gewerbe trotzdem anzumelden, doch dadurch können sie die steuerlichen Vorteile nicht genießen und müssen einigen Pflichten nachkommen.

Wer sind Gewerbetreibende?

Bei Gewerbetreibende handelt es grundsätzlich von einer Massenproduktion, die verkauft wird. Wie der Name schon sagt sind es gewerbliche Tätigkeiten, die ausgeübt werden. Hier ist es auch nicht unbedingt erforderlich seine fachliche Kompetenz nachzuweisen.

Wo melden sich Freiberufler an?

Da Freiberufler keine Gewerbetreibende sind melden sie nicht beim Gewerbeamt an. Sie müssen sich direkt beim Finanzamt anmelden. Dafür müssen sie zunächst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.

In diesen muss man seinen Vor- und Nachnamen, Anschrift, Kontaktdaten und die Steuer-ID angeben. Zusätzlich muss man kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man damit beginnen möchte.

Anschließend schickt das Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen muss man ausfüllen und zurückschicken. Es gibt keine Bearbeitungsgebühren, die beim Finanzamt anfallen.

Freiberufler haben nicht die Möglichkeit ihre Tätigkeit online anzumelden. Freiberufler müssen ihre Qualifikation nachweisen können, um auch der Tätigkeit nachkommen zu können, da es sich um Freie Berufe handelt.

Wo müssen sich überall Freiberufler anmelden?

Unabhängig vom Finanzamt müssen sie sich bei der Standeskammer, Versorgungswerk und Künstlersozialkasse anmelden. Die Standeskammer ist nur für kammerpflichtige Berufe verpflichtend. Die Standeskammer ist ähnlich wie die IHK. Sie unterstützt den Freiberufler und überwacht sie auch.

Für kammerpflichtige Berufe ist auch der Versorgungswerk verpflichtend. Bei dem Versorgungswerk zahlt man die Beiträge der Rentenversicherung. Es gibt auch nicht kammerpflichtige Berufe, die die Rentenversicherung zahlen müssen. Nicht Rentenversicherungspflichtige Berufe haben die eigene Wahl es zu zahlen oder eine private Rentenversicherung abzuschließen.

Die Künstlersozialkasse betrifft nur künstlerische Berufe. Diese ist sozusagen die Krankenkasse für Künstler. Eine freiberufliche Tätigkeit muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, jedoch kann man es trotzdem tun.

Dann muss man sich bewusst werden, dass es noch andere Pflichten gibt, die man nachkommen muss. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man sich zusätzlich bei der Bundesagentur für Arbeit melden und eine Betriebsnummer anfordern.

Die Mitarbeiter müssen auch bei der Krankenkasse angemeldet werden. Außerdem müssen sich Freiberufler in einigen Fällen auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?

Der steuerliche Erfassungsbogen ist so ähnlich wie das Formular zur Gewerbeanmeldung. Nur geht man hierbei in das Finanzielle mehr ein. Der Bogen besteht aus acht Punkten, die ausgefüllt werden. Man muss nur die zutreffenden Punkte ausfüllen.

Im ersten Punkt beginnt man mit den Angaben zur eigenen Person bzw. allgemeine Informationen:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Im dritten Punkt muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Handwerker oder Bauunternehmer müssen den fünften Punkt ausfüllen, alle anderen können diesen Punkt überspringen.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt an. Danach wird gefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Nach dem alles ausgefüllt worden ist, schickt man den Bogen zurück.

Können Freiberufler sich als Kleinunternehmer eintragen lassen?

Die Kleinunternehmerregelung können auch Freiberufler für sich beanspruchen. Die Kleinunternehmerregelung gibt vor im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz zu erwirtschaften. Wenn man dies erfüllt, ist man von den Umsatzsteuern befreit.

Falls man im ersten Geschäftsjahr die Umsatzgrenze überschreitet, kann man nicht mehr die Regelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine Starthilfe und soll einen neuangehenden Selbstständigen unterstützen.

Kleinunternehmer oder Kleingewerbe – Wo liegt der Unterschied?

Ein Freiberufler kann kein Kleingewerbetreibender sein, weil er kein Gewerbe anmeldet. Doch von der Regelung eines Kleinunternehmers kann er profitieren.

Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von Umsatzsteuern befreien, wenn man die Umsatzgrenze im ersten und zweiten Geschäftsjahr einhaltet. Bei eine Kleingewerbe sind nicht diese Grenzen geben.

Mit einem Kleingewerbe kann man jährlich 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Dies betrifft aber nicht eine freiberufliche Tätigkeit.

Kann man eine freiberufliche Tätigkeit als nebenberuflich nachkommen?

Eine freiberufliche Tätigkeit kann auch als nebenberuflich ausgeübt werden. Dies bietet einige Vorteile. Angefangen damit, wenn man sich unsicher ist. Falls man noch nicht genau weiß, ob die Tätigkeit für einen sich eignet, kann man es nebenbei austesten.

Dabei hat man keinen Zeitdruck und auch keine Angst vor finanziellen Krisen, weil man noch eine Haupteinnahmequelle hat. Außerdem kann man auch in Ruhe den Markt erkunden, sich weiterentwickeln und die Tätigkeit aufbauen.

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit gibt es allerdings einiges, was beachtet werden muss. Man darf nicht die gesetzlichen Arbeitszeiten verletzen und darf auch nicht die Arbeit im Hauptjob vernachlässigen. Zu dem muss die Einnahme der Person zu 50% aus der Haupteinnahmequelle bestehen, da man sonst möglicherweise die Sozialversicherung doppelt zahlen muss.

Wann muss man die Tätigkeit anmelden?

Der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit muss man nachkommen, wenn man diese selbstständig und langfristig nachkommen möchte und dieser Gewinn einbringen soll. Die Anmeldung sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.

Welche Steuern zahlt man als Freiberufler?

Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet, müssen sie keine Gewerbesteuern zahlen. Als Freiberufler zahlt man die Umsatzsteuer, es sei denn man nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

Die Höhe der Umsatzsteuer betragen 19% und in einigen Fällen 7%. Freiberufler führen ihre Buchhaltung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Fazit

Freiberufler fangen damit an sich beim Finanzamt anzumelden. Sie schicken ihnen zunächst ein formloses Schreiben und erhalten im Anschluss den steuerlichen Erfassungsbogen.

Die fachliche Kompetenz muss anhand eines Abschlusses nachgewiesen werden. In einigen Ausnahmefällen kann es sein, dass auch sie ein Gewerbe anmelden müssen.

Die Vorteile bei freien Berufen sind, dass man von der Kleinunternehmerregelung profitieren kann, nebenberuflich anfangen kann und auch kein Gewerbe anmelden muss.

Dadurch zahlt man keine Gewerbesteuern, muss keinen Mindestkapital aufweisen und muss auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen und Geld sparen.

Wenn man zunächst nebenberuflich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten. Währenddessen kann man eventuell den Markt erkunden und langsam die Tätigkeit aufbauen. Außerdem ist man durch den Hauptjob finanziell abgesichert.

 

 

Selbstständig Gewerbe anmelden – So Einfach! Gewerbe anmelden

Der Erste Schritt: Wo kann man selbstständig ein Gewerbe anmelden?


Normalerweise muss man für die Anmeldung beim zuständigen Amt vorstellig werden. Doch mittlerweile gibt es auch die Online Gewerbeanmeldung. So kann man unabhängig vom Gewerbeamt das Gewerbe anmelden. Dafür muss man zunächst schauen, ob die Gemeinde überhaupt diesen Service anbietet.

Der Vorteil dieser Art der Gewerbeanmeldung liegt klar auf der Hand: man kann unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und zu jeder Zeit die Anmeldung vornehmen. Vor allem für Leute, die aufgrund der Arbeit nur selten die Zeit dazu gefunden haben, ein Gewerbe anmelden zu können, eine ideale Möglichkeit.

Kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?

Ja. Es gibt mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Die Online Anmeldung dauert nur wenige Minuten und ist schnell erledigt. Hier muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese kann man leicht per Bank einzahlen. Anschließend muss man einige Unterlagen vorweisen.

Diese muss man als Kopie hochladen. wie beispielsweise den Personalausweis, eine Melde Bestätigung und je nach dem auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Für umweltbewusste Menschen ein sehr wichtiger Punkt: da man keine Info-Blätter erhält und auch das Gewerbeformular per Internet erledigen kann, trägt man so dazu bei, dass die Umwelt geschont wird.

Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, erhält das zuständige Amt die Benachrichtigung und verarbeitet sie. Ganz einfach und bequem von Zuhause aus. Doch leider gibt es bei dieser Art der Gewerbeanmeldung ein kleines Problem.

Zum einen wird dieser Service noch nicht überall Angeboten. Vermehrt wird dies in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens angeboten. Auch gibt es das Problem, dass nicht jedes Amt die elektronische Unterschrift akzeptiert.

Das bedeutet, dass man eigene Unterschrift dann entweder vor Ort oder per Post nachreichen muss. Ansonsten ist die Online Gewerbeanmeldung schon fast revolutionär und wird in Zukunft immer häufiger verwendet werden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragen möchte, dann sollte man vor allem darauf achten, dass man zunächst das Geld für die Bearbeitungsgebühr dabei hat. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Gemeinde und Stadt unterscheiden. Diesen betragt zahlt man immer und ist unabhängig von der Art des Gewerbes.

Was muss man beachten wenn man ein Gewerbe anmelden möchte?

Es ist wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat. In erster Linie sind da der Personalausweis und die Melde Bestätigung zu nennen. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon.

Beim Handelsregister selbst muss man vor der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes. Falls man noch nicht volljährig ist, benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Je nachdem, was für ein Gewerbe man anmelden möchte, muss man zudem weitere Unterlagen dabei haben, wie beispielsweise ein Gesundheitszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein polizeiliches Führungszeugnis.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Klingt offensichtlich, doch in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Als nächstes muss man recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen kann oder ob man einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man beispielsweise einen Termin hat, dann wird man auch sehr zügig dran kommen und nur wenig Zeit im Wartezimmer verbringen. Jedoch kann sein, dass der Andrang für eine Gewerbeanmeldung sehr groß sein kann, so dass man erst nach Wochen und Monaten einen festen Termin erhält.

Falls man jedoch vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich in den meisten Fällen auch dann das Gewerbe angemeldet haben. Jedoch kann man sich genauso sicher sein, dass man den halben Tag dort verbracht hat, weil der Andrang für die Anmeldung sehr hoch sein dürfte.

Ein kleiner Tipp: wenn man sehr früh vor Ort erscheint, ist es verhältnismäßig ruhiger, da die meisten Leute dann erst zur Arbeit fahren. Unabhängig davon, für was man sich selbst entscheiden würde, muss man zunächst schauen, welche Alternative das Gewerbeamt selbst anbietet.

Ist man jedoch soweit und am Tag X der Anmeldung angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Daraufhin muss man einige Unterlagen vorzeigen.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, die Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung beantragen zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden. Nicht, dass man selbst vor Ort dort erscheinen muss. Dies übernimmt das Gewerbeamt für einen. Vielmehr ist hiermit gemeint, dass man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommt und diesen ausgefüllt zurück schicken muss.

Diesen Fragebogen erhält man sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Um nun das Kleingewerbe anmelden zu können, müssen Gewerbetreibende die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine Hilfe für Unternehmen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt.

Auch entfällt somit auch die Pflicht, dass das Unternehmen die Buchführung betreiben und Jahresbilanzen veröffentlichen muss. Einige sehr starke Argument für die Anmeldung eines Kleingewerbes.

Wenn man den Fragebogen in den Händen hält, wird man sehen, dass dieses mit sieben Seiten sehr lang und wahrlich ein kleiner Brocken ist. Umso mehr sollte man sich dafür auch Zeit lassen, bei der Beantwortung der Fragen. Neben der Kleinunternehmerregelung gibt es noch ein weiteres wichtiges Feld, auf das man ein besonderes Augenmerk legen sollte.

Nämlich auf dem, wo man die gewerbliche Tätigkeit genauer beschreiben. Hier ist es wichtig, dass man die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so stimmen.

Falls sich im Laufe der Zeit etwas an dem Unternehmen und an seinen Aktivitäten geändert haben sollte, muss man dies ebenfalls schleunigst wie möglich beim Finanzamt melden.

Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz von 22.000 Euro und im zweiten Jahr der von 50.000 Euro überschritten werden. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.

Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten.

Wo meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass jeder, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dies auch tun kann. Doch es gibt einige Leute, die dies gar nicht tun müssen.

Zu dieser Gruppe gehören die freien Berufe. Diese müssen lediglich beim Amt des Gewerbes vorstellig werden und vor Ort den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und ausfüllen.

Dadurch, dass diese Leute kein eigenes Gewerbe besitzen, müssen diese auch keine Gewerbesteuer zahlen und sind auch nicht dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Zu der Gruppe der freien Berufe gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben. Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Wenn man dies allerdings nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden. Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden.

Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können. Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Allerspätestens dann, wenn man das Gewerbe angemeldet hat, macht man sich Gedanken darüber, welche Kosten eigentlich ein kleines Unternehmen verursacht. Beim Gewerbeamt werden bereits die ersten Kosten deutlich. Beispielsweise dann, wenn man angibt, ein Hauptgewerbe zu führen. Dann muss man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese Kosten beginnen monatlich bei mindestens 200 Euro.

Das gute hierbei ist, dass man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und somit am Ende des Jahres von der Einkommensteuer absetzen kann. Weitere Kosten fallen durch die Mitgliedschaft bei der IHK an. Diese Kosten betragen für kleinere Gewerbe rund 30 bis 70 Euro.

Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen diese rund 150 bis 300 Euro jährlich. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Welche Steuern zahlt ein Gewerbe?

Auch ein Kleingewerbe zahlt Steuern. Zwar nicht viele, aber immerhin. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer.

Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren. Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde.

Wie viel kann man mit einem Gewerbe pro Jahr verdienen?

Noch vor der Gewerbeanmeldung fragt man sich, welche Gewinne und Umsätze mit einem Kleingewerbe überhaupt möglich sind. Noch bevor man mit der Recherche beginnt, denkt man in der Regel, dass die Summe nicht allzu hoch sein dürfte, liegt ja auch schließlich am Namen, oder? Nein.

Denn die erreichbaren Summen sind alles andere als klein! Diese dürften sogar das eigentliche Hauptgehalt der meisten Leser übertreffen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Also jede Menge Schotter!

Kann man mit einem Gewerbe leben?

Diese Aussage kann man nie pauschal treffen, doch was man durchaus sagen kann ist, das sofern der Lebensstandard nicht allzu hoch sein soll, dass man durchaus auch als eine kleine, vierköpfige Familie mit einem Kleingewerbe sehr gut durch die Runden kommen kann.

Aufgrund der Tatsache, dass man bis zu 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften kann, wären dies bis zu 4000 Euro monatlich Einnahmen. Allerdings müssen diese auch erst einmal verdient werden und zum anderen darf man nicht vergessen, dass man hier auch noch die Steuern mit berechnen muss.

Doch auch dann würde ein sehr großer Betrag übrig bleiben. Die viel größere Problematik bei einem Kleingewerbe wäre vielmehr, dass man für die Banken nicht so attraktiv genug wäre, um einen hohen Kredit zu erlangen. Um dies zu entgehen müsste man das Kleingewerbe entweder umwandeln, in eine Rechtsform, die Banken interessant finden.

Dann müsste man allerdings Berücksichtigen, dass wieder mehr Kosten anfallen können und auch die Steuern ansteigen. Zudem wird der Verwaltungsaufwand viel höher. Oder aber man geht her und sucht sich einen Job, wo man einen Vertrag über mehrere Jahre bekommt. Wenn man selbst ein hohes Eigenkapital aufweisen kann, dann kann man zumindest so die Chancen erhöhen, einen Kredit zu erhalten.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.

Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr. Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.

Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.

Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.

Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.

Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt in der Stadt eröffnen. Bei der Gewerbeanmeldung selbst ist es wichtig, dass man alle erforderlichen Unterlagen parat hat und auch das Geld, für die Bearbeitungsgebühr.

Vor Ort erhält man dann ein Formular, welches man ausfüllen muss. Ist auch dieser Schritt erledigt, so hat man die Gewerbe Eröffnung geschafft. Doch damit ist noch nicht aller Tage Abend. Denn darauf erhält man Post vom Finanzamt, in Form des steuerlichen Erfassungsbogens. Ist auch dieser ausgefüllt und abgeschickt worden, so kann man dann endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne einzufahren.

 

Gewerbeamt Anmeldung – Gewerbe anmelden? So Einfach!

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung


Ein Gewerbe anzumelden ist für viele der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Es ist für jeden Gründer ein spannendes Abenteuer, welches am Ende mit einem Happy End beendet werden soll. Ob man langfristig mit dem Unternehmen Gewinne erwirtschaften oder man einen profitablen Exit erwartet, das ist jedem selbst überlassen.

Viele Gründer, die auf dieser Seite nach Informationen suchen, gehören zu denjenigen, die eine Kleingewerbe Anmeldung anstreben. Eine ganz große GmbH muss es auch für den Anfang gar nicht sein. Der Weg ist das Ziel. Viele möchten auch einfach nur nebenberuflich das Einkommen weiter auf hübschen, um attraktiver für die Banken zu sein, um eventuell bessere Kreditangebote zu erhalten.

Wie der persönliche Grund am Ende auch aussehen mag, letztendlich möchte jeder von uns die Chance erhalten, seine Vision in die Tat umzusetzen und im besten Fall damit sogar Erfolg haben. Erfolg definiert sich hierbei nicht allein mit dem Geld, welches man verdient. Es reicht auch bereits aus, wenn man den Kunden ein Lächeln ins Gesicht zaubern kann.

Das sollte für jeden Gründer nach der Gewerbeanmeldung das oberste Gebot sein: der Kunde steht über allem. Und genauso, wie wir uns einen guten Service, ein gutes Produkt oder gute Unterhaltung wünschen, so erwarten dies auch Leute von uns, die unsere potenziellen Kunden sein können.

Doch bis man überhaupt so weit ist und sich mit den Marketing Fragen beschäftigen kann, gilt es zunächst zu klären, wo man überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen kann und was alles danach geschieht.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Amt des Gewerbes anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Gewerbeanmeldung – Formular beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wann muss man ein Gewerbeanmeldung beantragen?

Eine Gewerbeanmeldung sollte genau dann erfolgen, wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erzielen. Dann ist man in Deutschland sogar dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen.

Das nicht Anmelden kann nämlich große Konsequenzen haben. Man kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000€ erhalten. In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000€ ausgesprochen werden kann.

Das ist zwar nicht die Norm und nur in absoluten Notfällen anwendbar, dennoch sollte dies einem die Augen öffnen und zeigen, dass man sich nicht allzu lange Zeit bei der Gewerbeanmeldung lassen sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man kann sich beim Gewerbeamt auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit, wenn man die ersten offiziellen Nachweise für eine Transaktion einsehen kann. Dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden.

Zusätzlich dazu kommt dann noch ein Zinssatz drauf, der ebenfalls bezahlt werden muss. Ein Bußgeld wird nicht in allen Fällen verhängt und hängt jeweils von den Ämtern ab. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese in machen Fällen eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

Immer mehr Menschen arbeiten. Immer mehr Menschen haben sogar einen zweiten und dritten Job, um den Alltag zu bestreiten. Viele haben feste Schichten. Bei einigen ist nie klar, wann genau sie wieder freie Zeit finden werden, um einen Tag in der Zukunft von voraus planen zu können.

Für all diejenigen gibt es eine gute Nachricht: die Online Gewerbeanmeldung ist am kommen. Man ist nicht mehr abhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, man muss keinen Termin vereinbaren und muss auch nirgendwo mehr erscheinen. Man die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.

Das ist eine willkommene Abwechslung für all die Menschen, die gerne eine Anmeldung voranbringen möchten, es aber aufgrund der Umstände aber leider nicht tun können.

Was sind Vorteile und Nachteile von online Gewerbeanmeldung?

Online das Gewerbe anzumelden ist ganz leicht. Man muss zunächst die benötigten Unterlagen als Dokument hochladen. Die selben Dokumente, die man auch beim Gewerbeamt benötigen würde.

Anschließend muss man auch die Gebühr für die Bearbeitung bezahlen. Diese kann man bequem über mehrere Bezahl Möglichkeiten anbieten. Anschließend muss man das Gewerbeformular ausfüllen und dann den Gewerbeschein ausdrucken.

Die Informationen werden dann an das Gewerbeamt geleitet, diese verarbeiten die Dateien und informieren die weiteren Behörden. Ein großer Vorteil der Gewerbeanmeldung über das Netz ist, dass man so einiges an Papier sparen kann und man somit auch der Umwelt ein Stückchen entgegen kommt.

Auch wenn die Art dieser Gewerbeanmeldung schon fast revolutionär ist, so gibt es dann doch ein kleines Problem. Oder eher zwei. Das eine ist, das nicht alle Gewerbeämter die elektronische Unterschrift akzeptieren, wie beispielsweise es in Hamburg der Fall ist.

Die eigentliche Unterschrift müsste man dann entweder per Post oder persönlich vor Ort abgeben. Das andere Problem ist, dass nicht alle Städte diesen Service anbieten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann man die Gewerbeanmeldung Online durchführen. In allen anderen Städten versucht man so schnell wie möglich auch diesen Service anzubieten.

Wer muss sich überhaupt Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen?

In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht. Einige Berufsgruppen benötigen keine Anmeldung. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Was für ein Gewerbe anmelden?

Was für ein Gewerbe man anmelden sollte, ist einem selbst überlassen. Viele Leser auf der Seite möchten eine nebenberufliche Selbstständigkeit starten und eher ein Kleingewerbe haben. Das Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe in Deutschland. Das witzige hierbei ist, dass man ein Kleingewerbe nicht beim Gewerbeamt beantragen kann.

Dies kann man nämlich erst beim Finanzamt bzw. dann wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten hat. Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man als Unternehmen viele Vorteile mitnehmen. Daher würde es sich für einen Großteil der Leser eher lohnen, zunächst ein Gewerbe anmelden zu lassen, welches diese Regelung in Anspruch nimmt.

Man kann dies nebenberuflich tun, die Krankenkasse zahlt in der Regel weiterhin der Arbeitgeber, der Verwaltungsaufwand für ein solches Gewerbe ist sehr gering und die Kosten sind ebenfalls für jeden bezahlbar. Zumal man für ein Kleingewerbe kein Mindestkapital vorweisen muss.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe vom Finanzamt. Nicht immer muss die Förderung eines Unternehmens darin bestehen, dass diesem eine beachtliche Summe an Geld geliehen wird.

Manchmal reicht es auch aus, wenn man einfach einige Steuern nicht zahlen muss, ohne dabei Steuerhinterziehung zu begehen. Also ganz legal. Und ja, das geht eben mit dieser Regelung. Man muss nämlich keine Umsatzsteuer bezahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.

Diese wären, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz hat. Wenn dies gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.

Diese Regelung kann man nicht beim Gewerbeamt für sich beanspruchen, sondern beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man diese Option nicht zieht, dann darf man die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe verwenden.

Wie viel kann man mit einem Gewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.

Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.

Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Welche Kosten muss man pro Jahr für ein Gewerbe bezahlen?

Ein kleines Gewerbe ist sehr kostengünstig. Dennoch ist es für jeden Gründer wichtig zu wissen, welche Kosten überhaupt auf einen zukommen können. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60€ betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70€ und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300€ begleichen.

Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

 

Gewerbeanmeldung Halle

Wann muss man sich um die Anmeldung des Gewerbes kümmern?

Es gibt eine Frist bis wann man seine Gewerbeanmeldung erledigt haben muss. Zunächst muss man dafür wissen, wie eine gewerbliche Tätigkeit definiert wird. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn es langfristig und selbstständig ist, wiederholt ausgeübt wird, von Dauer ist und Gewinn einbringen soll.

Wenn dies zutrifft, dann ist der Besuch beim Gewerbeamt notwendig, denn in Deutschland gibt es die Anzeigepflicht. Das heißt, dass eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden muss, um de Tätigkeit ausüben zu können. Die Anmeldung sollte schon bevor man mit der Tätigkeit beginnt erfolgen oder aber allerspätestens mit Beginn der Tätigkeit.

Wenn man so schnell wie möglich mit der Tätigkeit beginnen möchte, sollte man sich auch so schnell wie möglich um die Anmeldung kümmern. Denn es kann sein, dass die Gewerbeanmeldung Zeit in Anspruch nehmen und man nicht direkt eine Rückmeldung bekommt. Man sollte bedenken, dass es Konsequenzen haben kann, wenn man ohne eine Erlaubnis die Tätigkeit ausübt.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden und wer nicht?

Es gibt auch Ausnahmen, die nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet sind und somit nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Bei diesen Ausnahmen spricht man von Freiberuflern. Freiberufler sind gesetzlich geregelt und üben eine freiberufliche Tätigkeit aus und keine gewerbliche.

Eine freiberufliche Tätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass meistens ein engeres Verhältnis zum Kunden herrscht und meistens ein akademischer Abschluss vorliegt.

Zu einem Freiberufler zählen zum Beispiel: Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten, Unternehmensberater und noch einige andere Berufe. Aber auch Künstler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen.

Wenn man zu dieser Gruppe gehört, muss man sich beim Finanzamt anmelden und nicht beim Gewerbeamt. Am besten erkundigt man sich vorher, ob man tatsächlich einer gewerblichen Tätigkeit nachkommen wird. Dies kann man beim Finanzamt erfragen.

Wie meldet man sein Gewerbe in Halle an?

In Halle hat man die Möglichkeit sein Gewerbe persönlich vor Ort anzumelden. Das Gewerbeamt in Halle befindet sich in der Neustädter Passage 6. Vor Ort wird dann das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt. Hier bei macht man hauptsächlich Angaben zum Betrieb wie:

• Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter (je nach Rechtsform)
• Name der vertretungsberechtigten Person
• Anschrift des Gewerbes
• Tätigkeit, welche angemeldet wird (eine ausführliche Beschreibung)
• Ist es eine Nebentätigkeit?
• Datum, wann mit der Tätigkeit beginnen wird
• Art des Betriebes
• Zahl der beschäftigten Personen (ohne Inhaber)
• Grund für die Anmeldung (Neugründung, Änderung der Rechtsform, usw.)
• und noch ein paar andere Fragen
Das Formular kann zuerst sehr kompliziert wirken, wenn man sich nicht damit auskennt. Doch vor Ort hat man die Möglichkeit fragen zu stellen. Neben dem Formular muss man auch die notwendigen Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühren zahlen. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann es durchaus sein, dass der Antrag sofort bearbeitet wird und man seinen Gewerbeschein kriegt.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung, um die gewerbliche Tätigkeit ausüben zu können. Ohne diesen ist es nicht gestattet und man könnte sich sogar mit Schwarzarbeit strafbar machen. Außerdem können auch Bußgelder auf einen zu kommen.

Dadurch wäre die Gründung eines Gewerbes teurer als es überhaupt gewesen wäre. Deshalb sollte man auch die Anmeldung rechtzeitig vornehmen, denn dann ist man auf der sicheren Seite und man braucht sich keine Sorgen machen.

Welche Unterlagen muss man zur Anmeldung dabeihaben?

Eines der wichtigsten Unterlagen zur Gewerbeanmeldung, neben dem ausgefüllten Formular, ist der Personalausweis oder Reisepass. Falls man eine ausländische Staatsangehörigkeit hat (nicht EU-Land) wird der Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung und eventuell eine Meldebescheinigung benötigt.

Je nach Art des Betriebes und der Rechtsform können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Erlaubnisse oder Nachweise. Ein Nachweis könnte zum Beispiel benötigt werden, wenn eine berufliche Qualifikation notwendig ist. Für eine GmbH wird beispielsweise der beurkundete Gesellschaftsvertrag benötigt.

Welche Kosten kommen auf der Gewerbeanmeldung in Halle auf einen zu?
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung in Halle kosten 45,00 Euro. Die Zahlung kann nur per EC-Karte erfolgen. Es können noch weitere Gebühren anfallen für weitere Bearbeitungen (z.B. Beurkundung Gesellschaftsvertrag).

Was muss man nach dem Gewerbeamt tun?

Nach dem die Anmeldung erfolgt ist, werden die Informationen des Gewerbes an das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer weitergeleitet. Als Gewerbetreibender wird man automatisch zum Mitglied bei der IHK. Für diese Mitgliedschaft zahlt man einen jährlichen Beitrag.

Die Höhe des Beitrages hängen von der Rechtsform ab. Das Finanzamt schickt die Steuer-ID des Betriebes und den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen Bogen muss man ausfüllen und zurückschicken. Der Bogen ist so ähnlich wie das Gewerbeanmeldungsformular aufgebaut.

Dabei geht man auf finanzielle Fragen ein, zum Beispiel: Welche Einnahmen stellt man sich mit dem Gewerbe vor zu erzielen? Wenn in dem Betrieb Mitarbeiter beschäftigen wird, muss man diese auch bei der zuständigen Krankenkasse anmelden. Eine weitere Behörde könnte die Berufsgenossenschaft sein.

Kleingewerbe anmelden – geht das?

Wer sich zunächst vorstellt geringere Einnahmen zu erzielen, hat auch die Möglichkeit ein Kleingewerbe anzumelden. Wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte, tut man dies in dem steuerlichen Erfassungsbogen in dem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Beim Gewerbeamt selbst, meldet man ganz allgemein ein Gewerbe an.

Ein Kleingewerbe eignet sich nicht nur gut, wenn man geringe Einnahmen beabsichtigt, sondern auch wenn man sich zuerst unsicher ist. Die Unsicherheit, dass man nicht direkt erfolgreich werden kann, könnte ein großes Hindernis sein. Wenn dies der Fall ist, muss man nicht gleich den Job aufgeben.

Dann kann man ein kleines Nebengewerbe anmelden und ist immer noch durch den Hauptberuf abgesichert. Man hat sogar durch die Nebentätigkeit den Vorteil, dass man bei den Banken kreditwürdiger wirkt. Bei einer Nebentätigkeit ist es wichtig, dass man seinen Hauptjob nicht vernachlässigt und auch nicht über die gesetzlichen Arbeitszeiten kommt.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer eines Gewerbes und soll unterstützend wirken, weil man keine Umsatzsteuer zahlt. Damit man vom Zahlen der Umsatzsteuer befreit ist, muss man folgendes erfüllen: Im ersten Geschäftsjahr darf man nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen. Wenn man bereits im ersten Jahr die Grenze überschreitet, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.

Welche Kosten bringt ein laufendes Gewerbe mit sich?

Die jährlichen Kosten eines Gewerbes können unterschiedlich aussehen. Dies hängt immer von der Rechtsform und der Tätigkeit ab. Wenn man einer Tätigkeit nachkommt, die wenigere Materialien fordert oder eine Räumlichkeit, sind die Kosten gering.

Doch bei größeren Unternehmen könnte dies ganz anders aussehen. Nehmen wir uns das Beispiel Fahrschule vor Augen. Hierfür benötigt man eine Räumlichkeit, Autos, Computer, Mitarbeiter und noch viele andere Sachen. Allgemein können folgende Kosten anfallen:

• Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
• Mitarbeiter
• Versicherungen
• Räumlichkeit
• Neuanschaffungen
• Partnerschaften

Gewerbe anmelden Unterlagen – Formular Ausfüllen? So Einfach!

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung


Das eigene Gewerbe anmelden zu können ist für viele Gründer der Traum schlechthin. Dieser Traum wird nur von der Vorstellung überboten, mit dem Gewerbe auch richtig durchstarten zu können, eine wichtige Veränderung in den Alltag der Leute mit zu bringen und einen guten Gewinn zu erwirtschaften. Der eigene Chef zu sein, selbst bestimmen zu können, wie viel man verdienen kann und auch bestimmen zu können, wie lange man arbeiten möchte, ist ein sehr großer Anreiz.

Auch wenn man immer glaubt, das Gewerbe anzumelden sei schwer, so muss man dies doch ganz entscheidend verneinen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Unabhängig vom Alter, der Ethnie und dem bisherigen Bildungsstand kann jeder seine Chance ergreifen und seinem Traum Stück für Stück näher kommen. In diesem Artikel möchten wir dir genaueres zu den Unterlagen rund um die Gewerbeanmeldung ein Stückchen beleuchten.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Man muss das zuständige Gewerbeamt in der Nähe ausfindig machen und da die Gewerbeanmeldung durchführen.

Das klingt im ersten Moment immer ganz einfach, kann sich aber vor allem in Großstädten als relativ schwer erweisen, da hier mehrere Ämter gleichzeitig tätig sind und man das für sich zuständige erst einmal finden muss.

Beispielsweise gibt es allein in Berlin zwölf Gewerbeämter oder in Hamburg insgesamt sieben. Daneben kann man sich allerdings auch noch bei einigen Ordnungsämtern anmelden oder wie es in Hamburg der Fall ist auch der Handwerkskammer.

Nachdem man dies dann hat muss man zunächst schauen, ob man beim Gewerbeamt einen Termin vereinbaren muss oder einfach vor Ort erscheinen kann. Beides hat seine Vor und Nachteile. Bei einem Termin weiß man ganz genau, wann man vor Ort erscheinen muss und die Sorge, lange im Wartezimmer zu verharren ist verschwindend gering.

Dafür kann es allerdings sein, das man den Termin erst nach mehreren Wochen oder gar Monaten erhält. Wenn man einfach vor Ort erscheint, dann kann es sein, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer warten muss.

Zwar hat man dann die Anmeldung vielleicht an einem Tag erledigt, dafür aber auch einen ganzen Tag geopfert. Für all diejenigen, die beide Optionen eher wenig vielversprechend klingen, für die habe ich noch eine weitere Alternative parat…: Online das Gewerbe anmelden zu können.

Kann man online Gewerbeanmeldung machen?

Es ist möglich, Online das Gewerbe anmelden zu können. Dieser Service vereint beide Optionen und vereinfacht das sogar noch um ein vielfaches. Man kann alles bequem von Zuhause aus erledigen.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt wird so überflüssig, denn man braucht nur zehn bis 20 Minuten, bis man das Gewerbe angemeldet hat. Zudem ist es vor allem für Leute eine bessere Alternative, die aufgrund der bisherigen Öffnungszeiten nie die Zeit gefunden hatten, beim Gewerbeamt zu erscheinen.

Außerdem schon man die Umwelt, da das Formular zur Gewerbeanmeldung online erfolgt und man somit kein Blatt Papier verschwendet.

Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbeanmeldung?

Einziges Manko: noch wird dieser Service, online ein Gewerbe anzumelden, nicht überall angeboten. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall.

Nachdem wir so ausgiebig über die verschiedenen Alternativen gesprochen haben, kommen wir nun zu dem Ganzen Prozedere, der dich beim Gang zum Gewerbeamt erwartet. In der Regel braucht man nur 30 bis 40 Minuten im Büro und kann den Beamten über alles befragen.

Deutschland ist ein Land, wo Unternehmer gerne gesehen sind und auch unterstützt werden. Nicht umsonst nennt man uns auch das Land der Dichter und Denker. Das spiegelt sich auch in der Arbeitskultur wieder.

Bei der Anmeldung zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes und die kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Unterlagen benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Formular Gewerbeanmeldung beachten?

Nachdem man alle Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeanmeldung-Formular welches man vor Ort ausfüllen muss.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Ein Beispiel aus dem Formular wäre, das man auch Angeben muss, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.

Denn je nachdem, für was man sich am Ende entscheidet, hat dies eine Auswirkung auf die eigene Krankenkasse. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse selbst bezahlen.

Wie kann man ein Gewerbeschein bei der Gewerbeanmeldung bekommen?

Nachdem man das Gewerbeanmeldung-Formular ausgefüllt hat, wird dies unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein, welche es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht erlaubt, mit dem Gewerbe Geld zu verdienen.

Das darf man erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter eben auch dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, kurz IHK, und der Berufsgenossenschaften.

Kann jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Einzige Ausnahmen sind Leute, die nicht volljährig sind und keine Erlaubnis von den Erziehungsberechtigten erhalten.

Es gibt allerdings auch Berufsgruppen, die gar nicht dazu verpflichtet werden, ein Gewerbe anmelden zu müssen und dennoch Selbstständig sind. Dazu gehören die Freiberufler.

Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Durch den Wegfall der Gewerbepflicht müssen diese Leute auch keine Gewerbesteuern zahlen und keine Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Zu den Freiberuflern gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Fotografen,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Diese Leute müssen allerdings von selbst zum Finanzamt gehen und die Unterlagen zum einen einreichen und auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Als Freiberufler vollkommen durchstarten zu können, ist es von Vorteil, wenn besondere Qualifikationen und Zertifikate in dem Bereich der nebenberuflichen Tätigkeit vorweisen kann.

Wie sieht ein Formular zur Gewerbeanmeldung aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man Gewerbeanmeldung machen?

Ein Gewerbe anmelden sollte man in der Regel sofort. Da gibt es auch keine Ausnahmen. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit Gewinne einzufahren, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die mit einem Hobby allerdings auch nur bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können. Ebenfalls von der Pflicht der Gewerbeanmeldung befreit sind Freiberufler.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die bisher ausgefallenen Steuern müssen dann zurückgezahlt werden und darüber hinaus kommt dann noch ein Zinssatz drauf, der ebenfalls bezahlt werden muss.

Trotzdessen kann es sein, das Ämter dennoch ein Bußgeld aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher geringeren Beträgen das Auge eher zugedrückt, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Das Problem hierbei ist vor allem, das man für das Versäumnis der Gewerbeanmeldung im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr rechnen muss. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.

Dies tut nicht nur weh und ist zeitgleich nur unnötig, sondern kann auch noch viele Existenzen bedrohen. Daher ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so schnellst möglich erledigt.

Als Gewerbe anmelden im Handelsregister eintragen lassen?

Grundsätzlich wird man als Gründer eines kleinen Unternehmens bzw. eines Kleingewerbes nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Gewerbeanmeldung erledigt – Wie hoch darf der Umsatz bei einem Gewerbe sein?

Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Gewinne und Umsätze bei einem Kleingewerbe riesengroß. Der Gewinn würde wahrscheinlich bei vielen das eigentliche Hauptgehalt übersteigen und umso wichtiger ist es, das Gewerbe zu schätzen, da es einem viele Türen öffnen und so einiges ermöglichen kann.

Doch du sollst nicht weiter auf die Folter gespannt werden: mit einem kleinem Gewerbe darf im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatzerwirtschaften oder 50.000 Euro Gewinn erzielen. Man darf allerdings nicht vergessen, dass man auch hier dann Gewerbesteuern zahlt.

Wie sieht die Gewerbeanmeldung beim Finanzamt aus?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt hinter sich hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden an das Finanzamt weitergeleitet.

In der Regel meldet sich das Finanzamt dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei einem. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.

Unter anderem muss man da angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist vor allem für kleinere Unternehmen eine Hilfe, wo diese keine Gewerbesteuern bezahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Die Voraussetzungen sehen so aus, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro bleiben muss, damit keine Gewerbesteuern zahlen muss.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr 24.000 Euro Umsatz erzielt, dann muss man ebenfalls keine Gewerbesteuern zahlen, da man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz hat.

Allerdings würde so die Voraussetzung für die Regelung nicht mehr greifen und man müsste versuchen, nächstes Jahr unter 22.000 Euro Umsatz zu bleiben. Auch muss man beim Formular angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Diese Tätigkeit sollte man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob auch alle angegeben Angaben stimmen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, erhält man eine Steuernummer für das Gewerbe.

Bei Kleingewerben gilt, dass diese ihre eigene Steuernummer verwenden müssen. In der Regel erhält man als Kleingewerbe keine neue Steuernummer, außer dann, wenn man im Handelsregister ist.

Letzte Schritt zur Gewerbeanmeldung: Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?

Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen. Die IHK ist eine Organisation, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln und weiter zu entwickeln.

Wenn man beispielsweise Mal Bahngleise hat, dann werden diese von der IHK unterstützend repariert, da das den Geschäften in der Nähe zu gute kommt. Solch eine Tätigkeit verursacht natürlich auch einige Kosten, die es zu decken gilt. Diese Kosten nimmt sich die IHK durch die Gebühr, die die Mitglieder jährlich zahlen müssen.

Die jährlichen Gebühren betragen rund 30 bis 70 Euro und für Gewerbe, welche im Handelsregister sind, fallen gar Kosten in Höhe von rund 150 bis 300 Euro an.

Auch wenn diese Kosten im ersten Moment sehr unnötig erscheinen, so sollte man doch nicht vergessen, das die IHK dem Gewerbetreibenden auch die Möglichkeit gibt, sich und sein Gewerbe weiter zu entwickeln, indem man die unzähligen Weiterbildungskurse besucht oder Zertifikate macht.

Allerdings gibt es noch eine unschöne Sache, die von der IHK kommt.. die Beitragsrechnung.. die gezahlt werden muss.. Diese kann es manchmal in sich haben und kann beispielsweise Neuanschaffungen auf Monate hinweg nach hinten verschieben. Das ist natürlich ärgerlich, vor allem dann, wenn man genau weiß, wie man dem ganzen entgehen kann.

Denn du kannst als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren.

Ja, du hast richtig gelesen, eine Minderung der Kosten auf ein Minimum von 0 Euro ist möglich! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen da eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest und weitere Informationen benötigst, dann klicke hier.

Welche Kosten verursacht ein Gewerbe im Jahr?

Vor allem für Treiber eines Kleingewerbes sei so viel gesagt: man zahlt wirklich nur sehr wenig. Wenn wir jetzt einmal alle Kosten durchgehen würden, dann kommen zum einen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung selbst.

Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und fallen nur einmalig bei der Anmeldung an. Als Gründer eines Betriebes muss man die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK antreten.

Diese Gebühren kosten für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr und für Gründer, deren Unternehmen im Handelsregister ist, einen Betrag von 150 bis 300 Euro. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die auf einen zukommen könnten.

Natürlich könnte man dies auch weiter ausführen, so das man auf weitere Kosten kommt. Denn jeder möchte das der eigene Betrieb weiter wächst. Mit diesem Wachstum gehen in den meisten Fällen auch die Kosten weiter hoch.

Unter anderem kann es dann sein, das man dann eine Räumlichkeit anmieten muss, Partnerschaften eingeht, Patente anmelden muss, Mitarbeiter bezahlt oder Neuanschaffungen tätigen muss.

Das sind alles Kosten, die ebenfalls auftreten können, aber im Endeffekt bedeuten, dass das Unternehmen seit der Anmeldung beim Gewerbeamt ganz gut läuft.

Fazit:

Man muss die Kleingewerbe Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erledigen. Sehr wichtig hierbei ist, dann man folgende Unterlagen bei sich hat:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Unterlagen benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls einige Unterlagen dabei haben, wie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Personalausweis.

Nachdem man die Unterlagen vorgezeigt hat, muss man ein Formular ausfüllen, welches dann später als Gewerbeschein fungiert.

 

 

Checkliste Gewerbe anmelden

Du bist schon ganz heiß darauf, deine unternehmerische Idee umzusetzen und dein Gewerbe anzumelden, doch Du bist noch etwas verunsichert, was Du dabei genau beachten musst und benötigst dafür noch weitere Informationen? Hier bist du genau richtig! Mit unserer Checkliste wird das Gewerbe anmelden ein Kinderspiel. Das Gewerbeamt ist nicht weit entfernt!

Worauf muss ich bei der Gewerbeanmeldung besonders achten?


Zunächst einmal musst du klären, ob du Gewerbetreibender oder Freiberufler bist. Falls deine Tätigkeit in dem Bereich „Freiberufler“ kategorisiert wird, musst du kein Gewerbe anmelden und dich nur noch beim Finanzamt melden. Zu den freien Berufe gehören die Katalog- und Katalogähnliche Berufe, diese wären z b:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Architekten
  • Journalisten
  • Designer
  • Fahrschulinhaber
  • Grafiker
  • Musiker
  • Psychologe

In allen anderen Fällen musst du ein Gewerbe anmelden. Anschließend suchst du ein Gewerbeamt in deiner Stadt auf und veranlasst das anmelden deines Gewerbes. Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert bis zu 30 Minuten.

Welche Unterlagen benötigt man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

Du musst unbedingt deinen Personalausweis dabei haben. Falls du nach Deutschland eingewandert und kein deutscher Staatsbürger bist, benötigst du ebenfalls deinen Aufenthaltstitel.

Bei einigen Genehmigungspflichtigen Gewerben benötigst du noch entsprechende Dokumente. Sofern du im Sicherheitsgewerbe arbeiten möchtest, benötigst du auch noch dein Polizeiliches Führungszeugnis beim zuständigen Gewerbeamt.

Letzte Schritt zur Gewerbeanmeldung: Finanzamt

Die eigentliche Gewerbeanmeldung und die darunterfallende Kleinunternehmerregelung wird später vom Finanzamt abgefragt und nicht wie üblicherweise angenommen wird, bei der Gewerbeanmeldung. Dort füllst du einen Bogen aus.

Darauf kannst du angeben, ob du im Nebengewerbe, also neben dem Beruf, oder in einem Hauptgewerbe gründen möchtest. Welche genaue Art der Tätigkeiten du ausführen wirst und ob du unter der Kleinunternehmerregelung gründen möchtest, wird dort entscheiden.

Die Anmeldung beim Finanzamt wäre damit auch erledigt. Allerdings darfst du nicht vergessen, dass das Finanzamt genau prüft, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deiner Arbeit genau handelt. Deshalb empfiehlt es sich auch, die Art der angemeldeten Tätigkeiten nicht zu eng zu fassen.

Wann muss ich Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden?

Eine sehr häufig gestellte Frage, die allerdings noch öfters falsch beantwortet wird. Es ist nämlich nicht so, dass du auch nach zwei bis drei Monaten, nach dem du die ersten Einnahmen erzielt hast, ein Gewerbe nachträglich anmelden darfst.

Dies kann nämlich geahndet werden uns es drohen Strafen von bis zu 1000 Euro und mehr. Zwar ist es so, das Finanzämter bei eher kleineren Beträgen sich nicht immer dafür interessieren, aber vor allem aktuell, wo dringend nach Einnahmequellen gesucht wird, kann es passieren, dass diese Bußgelder ausgesprochen werden.

Denn gesetzlich musst du dann ein Gewerbe anmelden, wenn eine wiederholt mit Gewinnerzielungsbeabsichtigte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, durchführst.

Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?

Nach der Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt wirst du innerhalb von einer Woche vom Finanzamt kontaktiert. Du erhälst einen steuerlichen Erfassungsbogen, der sieben Seiten lang ist, und ausgefüllt zurück geschickt werden muss. Auch erhälst du dann deine Steuernummer. Falls dies nicht geschehen sollte, hake dort weiter nach.

Sofern du allerdings Freiberufler bist und dementsprechend kein Gewerbe hast, musst du selbst aktiv werden und dich darum kümmern. Nach dem du deine Gewerbeanmeldung hinter dir hast, hat dies eine Auswirkung auf folgende Bereiche:

  • du bist finanziell Haftbar
  • du bist verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und
  • du bist verpflichtet bei der Industrie und Handelskammer kurz IHK und Berufsgenossenschaft Mitglied zu werden.

Auch hier wieder keine Panik, es hört sich meistens direkt kostenintensiv und schlimm an, am Ende ist es allerdings ganz harmlos. Aber auch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Mit der finanziellen Haftung ist nichts anderes gemeint als die Tatsache, das du für Schäden, Rechnungsrückstände oder für auf sonstige Wege entstandenen Zahlungsverpflichtungen persönlich mit deinem Privatvermögen haftest.

Das ein solcher Fall bei einem Kleinunternehmen auftritt ist eher unüblich. Sofern du dein Gewerbe richtig leitest, solltest du dir diesbezüglich keine großen Gedanken. Wissen musst du es trotzdem. Bei dem zweiten Punkt bist du verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Falls du aus unerwarteten Gründen etwas bezahlen musst, dann schau bei unserer IHK Gebührenberatung vorbei.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichted?

Nach der Gewerbeanmeldung bist du dazu verpflichtet bei deiner Stadt ansässigen IHK oder Berufsgenossenschaft Mitglied zu werden. Die IHK wird über deine Gewerbeanmeldung informiert und es entsteht die Pflicht Kammerbeiträge zu leisten, die Kosten hierfür sind allerdings moderat gehalten. Sofern dein Jahresgewinn unter 5200€ liegen, dann bleibst du immer beitragsbefreit.

Zu den Anfängen zahlst du einen Beitrag von 50€ pro Jahr. Erst wenn dein Gewinn über 25.000€ liegt, kommen weitere Kosten auf dich zu. Die Berufsgenossenschaften sind für Menschen mit einem Gewerbe dafür zuständig, die gesetzliche Unfallversicherung zu leisten. Diese Versicherung ist allerdings nur für Mitarbeiter fällig, sofern du denn welche hast.

Sofern du keine Mitarbeiter hast, wirst du dementsprechend auch keine Kosten zu tragen haben. Dennoch musst du dich binnen einer Woche nach der Gewerbeanmeldung bei der Berufsgenossenschaft melden.

Welche Kosten erwarten mich bei der Gewerbeanmeldung und auch noch danach?

Bei der Gewerbeanmeldung musst du, je nach Stadt, erst Mal einen Betrag von 15 bis 60 Euro bezahlen, bei einer Kleinunternehmerregel. Das sind deine ersten Fixkosten.

Die IHK (Industrie und Handelskammer) sendet nach der Anmeldung eine Beitragsrechnung. Kapital- und Personengesellschaften können innerhalb der festgelegten Satzung widersprechen.

Falls dich bereits die ganzen Erklärungen, Ämter und Steuern irritieren und du dich auch noch nicht darum kümmern musst, haben wir für dich folgende Lösung parat: wir bieten dir eine IHK Gebührenberatung an, in der wir mit dir gemeinsam schauen, ob wir gewisse Beträge eventuell vollständig widersprechen können.

Diesen Service kannst du in Anspruch nehmen, wenn du hierhin klickst. Wir beraten dich gerne und unterstützen dich bei deinem Vorhaben Selbstständig zu werden. Wir haben bereits über 10.000 Menschen glücklich machen können.

Im Handelsregister eingetragen werden als Kleinunternehmer?

Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Fazit:

Recherchiere ob du unter die Kategorie Freiberufler fällst oder zu den Gewerbetreibenden gehörst. Führe die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durch. Den steuerlichen Erfassungsbogen erhälst du ungefähr eine Woche später vom Finanzamt. Sofern dein erwarteter jährlicher Umsatz unter 22.000€ liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung für dich nutzen.Anschließend meldet sich die IHK nach der Anmeldung bei dir. Daraufhin musst du dich innerhalb einer Woche bei deiner Berufsgenossenschaft anmelden.

Der Eintrag beim Handelsregister kann für dich prestigeträchtige Gründe haben und sollte zumindest in einigen Fällen in Betracht gezogen werden, in den meisten Fällen jedoch ist der Mehraufwand und der resultierende Ertrag eher gering und sollte daher vermieden werden.