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Kleinunternehmer Gewerbeschein – Kleingewerbe Info & Mehr

Wo muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?


Das Besondere an Kleinunternehmen ist, dass diese nicht immer ein Gewerbe benötigen, für die Ausübung der Selbstständigen Tätigkeit. Auch können Freiberufler Kleinunternehmer sein.

Der Unterschied zu den Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist, dass Freiberufler lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen, wohingegen Gewerbetreibende sowohl beim Amt der Finanzen, als auch beim Gewerbeamt wichtige Dokumente ausfüllen müssen.

Doch zunächst müssen Kleinunternehmer mit einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt in der Stadt erscheinen. Dort zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. 

Was brauche ich als Kleinunternehmer für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man als Kleinunternehmer Gewerbeformular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann.

In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Schein. Das Formular enthält nur eine Seite.

Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Muss man beim Finanzamt anmelden?

Ja. Der Gewerbeschein gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.

Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie sieht ein Formular aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wann muss man ein klein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, dass sein Kleinunternehmen die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man mehrere Male bewusst eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.

Falls man das Kleinunternehmen nämlich nicht anmelden sollte, dann droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise verhängt man in München Bußgelder in höhe von bis zu 50.000 Euro. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich dieses Thema zu Herzen und ernst nimmt.

Kann man rückwirkend ein Kleingewerbe anmelden?

Ja. Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man über einen längeren Zeitraum das Unternehmen nicht angemeldet haben sollte, dann muss man auch Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.

Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienen?

Wie viel man mit einem Kleingewerbe verdienen darf, ist in Deutschland klar geregelt. Die Summe ist immens! Die meisten Gründer würden mit einer solchen Summe überhaupt nicht rechnen. Diese dürfte sogar bei einigen das aktuelle Hauptgehalt übersteigen.

Denn mit einem kleinen Unternehmen darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Natürlich muss man diese Summe erst verdienen und dann noch versteuern. Doch zeigt diese Möglichkeit, dass man in Deutschland, vor allem für Leute, die nebenbei ein Unternehmen aufbauen möchten, als Kleinunternehmer ideale Voraussetzungen vorfinden.

Wie viel zahlt man als Kleinunternehmer pro Jahr?

Da die meisten Leser auf der Seite eher Kleingewerbetreibende sind, schauen wir uns in einem kurzen Beispiel an, mit welchen Kosten diese rechnen müssen. Da gibt es zunächst die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Diese muss jeder Gewerbetreibende bezahlen. Weitere laufende Kosten für einen Kleingewerbetreibenden können dann anfallen, sofern dieser das Unternehmen hauptberuflich betreibt. Dann müsste man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die monatlichen Kosten belaufen sich hierbei auf mindestens 200 Euro.

Das gute ist, das man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben kann und man am Ende des Jahres bei der Steuererklärung bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen kann. Ein sehr großer Vorteil. Weitere Kosten, die man als Kleingewerbe bezahlen muss, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK entstehen.

Kleingewerbetreibende zahlen da rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Falls man Mitarbeiter beschäftigen sollte, dann muss man unter anderem auch die Versicherung der Arbeitnehmer bezahlen.

Das wären allerdings auch die einzigen Fixkosten, die man hätte. Im weiteren Verlauf der Jahre können jedoch zusätzliche Zahlungen entstehen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Koorperationen eingeht.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Man erhält vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um von dieser profitieren zu können.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Kleingewerbe, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dafür muss man allerdings eine Voraussetzung erfüllen. Die Voraussetzung hierfür sind, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz (früher sogar nur 17.500 Euro) und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.

Wenn die so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen. Außerdem ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man statt einer doppelten Buchführung, nur eine einfache Einnahmen Überschuss Rechnung braucht. Das senkt den Verwaltungsaufwand immens. Daher ist das Kleingewerbe auch eines der beliebtesten Formen, um ein Gewerbe anzumelden.

 

So geht die Firmengründung richtig

Die Firma im Handelsregister eintragen lassen:

Bevor man überhaupt eine Firma gruenden kann, muss man zunächst beim Handelsregister vorstellig werden und die Firma dort eintragen lassen. In das Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, der als Kaufmann bzw. Kauffrau eingestuft wird. Sprich also alle diejenigen, die ein Handelsgewerbe betreiben.

Unternehmensformen wie die OHG, die KG, die GmbH und die AG müssen sich somit ins Handelsregister eintragen lassen. Falls du, lieber Leser, zunächst ein Kleingewerbe betreiben möchtest, dann musst du das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Grundsätzlich gelten Kleingewerbe ohnehin nicht als Firma, da sie keine Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Laut HGB ist eine „Firma“ nämlich der Name, unter dem der Kaufmann seinen Betrieb führt. Kleingewerbetreibende geben im Geschäftsleben statt einer Firma Ihren bürgerlichen Vor- und Zunamen an.

Unternehmen gründen beim Gewerbeamt:

Um nun die Firmengründung voranbringen zu können, muss man zunächst beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man das Unternehmen anmelden kann.

Als nächstes muss man schauen, ob man für die Anmeldung einen festen Termin benötigt oder ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Das ist ein sehr wichtige Recherche.

Kosten für Firmengründung

Nachdem man auch dies geklärt hat und man an dem besagten der Gründung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Was braucht für man die Firmengründung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.

Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man dann Post vom Finanzamt. Von dort erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken. Es wäre daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.

Insbesondere das Feld rund um die gewerbliche Tätigkeit sollte so umfassend und genau wie möglich beschrieben werden, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben denn auch wirklich so stimmen.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, benötigt man dann noch die Steuernummer. Diese muss man entweder bei dem Bund der Arbeit beantragen oder lässt es direkt vom Finanzamt erhalten. Man benötigt die Steuernummer, um Rechnungen schreiben zu können.

Fazit:

Die eigene Firma zu gründen ist eines der spektakulärsten Meilensteine eines Gründers. Für die Firmengründung ist hierbei wichtig, dass man vor allem ein gesamt stimmiges Konzept hat, genug Ressourcen vorweisen kann und der Gründer mit ausreichend viel Wissen glänzt.

Denn eines der Hauptgründe, weshalb viele Unternehmen in unserer heutigen Zeit nicht die gewünschten Ziele erreicht, liegt unter anderem nicht nur daran, dass man fähiges Personal beschäftigt, sondern vor allem daran, dass der Gründer nur ausreichend viele Kenntnisse rund um das Unternehmen hat. Daher ist es gar fast schon pflicht, dass man sich hier an dieser Stelle ausführliche Gedanken rund um die Firma macht.

 

Gewerbeschein Kosten – So Geht’s – Gewerbe anmelden

Der Gewerbeschein verursacht einige Kosten. Welche das sind und wie man dabei trotzdem jede Menge sparen kann, erfährst du nur hier ->

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist wichtig zu schauen, den zuständigen Ort zu finden. Denn in einigen Städten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen.

Neben dem Gewerbeamt, kann man nämlich die Anmeldung in manchen Städten auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.

Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.

Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten.

Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun auch das Gewerbe-Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden.

Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.

Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
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Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Ja. Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.

Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.

Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Das senkt den bürokratischen Aufwand. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht.

Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun?

Kleingewerbetreibender

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter.

Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja, für Gewerbetreibende, worunter auch ein Kleingewerbe zählt, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.

Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen.

Falls das Gewerbe im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, fallen für den Gründer keine weitere Kosten an. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Welche Kosten fallen bei Gewerbe im Jahr an?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden.

Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, dann darf der Umsatz im ersten Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im darauffolgenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro betragen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.

Ansonsten kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man hier auch noch einige Steuern zahlen muss.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Krankenversicherung

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

 

Selbstständig kosten

Wenn man Selbstständig ist, muss man einige Kosten abdecken können. Welche das sind und wie man dabei auch noch jede Menge Geld sparen kann, erfährst du hier ->

Wie werde ich selbstständig?


Um Selbstständig zu werden, sollte man einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Das ist natürlich individuell unterschiedlich, dennoch wäre es wichtig, für einen erfolgreichen Start einige Dinge mitzubringen. Zunächst benötigt man einen absoluten und eisernen Willen, dieses selbstständige Ziel auch über mehrere Monate und Jahre hinweg zu verfolgen, sofern man das wirtschaftliche Potenzial klar erkannt hat.

Kleinere Rückschläge wird es immer geben, aber Gründer müssen widerstandsfähig sein und sich in Geduld üben. Außerdem ist es erforderlich, dass, sofern man kein Franchise betreibt, Ahnung von der angehenden Branche haben sollte. Unwissenheit ist eines der Gründe, weshalb die meisten Unternehmen in unserer heutigen Zeit scheitern.

Es ist daher unabdingbar, das Unternehmer immer wissbegierig sein müssen. Doch lieber Leser, weißt du was noch wichtiger ist aktuell für dich? Die Frage zu klären, ob deine selbstständige Idee eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ist. Denn je nachdem, musst du kein Gewerbe anmelden und lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer zu den Freiberuflern gehört ist klar geregelt. Die Liste der freien Berufen ist lang. Darunter sind Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Also lautet dein erster Schritt, erst einmal herauszufinden, ob du zu den Freiberuflern oder zu den Gewerbetreibenden gehörst. Dann musst du die nächste Frage klären: selbst wenn du zu den Freiberuflern gehörst, kann es sein, dass du dennoch ein Gewerbe anmelden musst.

Ein Beispiel: wenn du als Ghostwriter tätig bist und für andere Leute Texte schreibst, dann bist du ein Freiberufler und musst lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Solltest du aber auch noch selber Texte schreiben und diese auf Plattformen wie Amazon verkaufen, dann würdest du eine gewerbliche Tätigkeit begehen und müsstest demnach auch ein Gewerbe eröffnen. Sei dir dessen bewusst.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann. Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist.

Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich auch an dem Tag seinen Gewerbeschein erhalten.

Doch das Problem wäre dann, das man wahrscheinlich auch den ganzen Tag beim Gewerbeamt verbracht hat, weil der Andrang für die Gewerbeanmeldung hoch sein dürfte. Ein solches Problem hätte man nicht, wenn man einen Terminvereinbarung abgeschlossen hat.

Hier wäre das Problem genau umgekehrt, man müsste Wochen und vielleicht Monate warten, bis man einen freien Termin findet, weil der Andrang aktuell so hoch ist für die Anmeldung wie noch nie. Unabhängig davon, für welche Art der Anmeldung man sich entscheiden würde, so muss man vorher einfach schauen, was das zuständige Amt anbietet.

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeformular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird.

Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun das Gewerbe-Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man die Selbstständigkeit anmelden?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.

Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.

Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden. Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld.

Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Muss man zum Finanzamt?

Gewerbetreibende nicht, Freiberufler schon. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Gewerbetreibende müssen diesen Schritt nicht wagen, das übernimmt das Gewerbeamt.

Die Informationen des Gewerbetreibenden werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang.

Es ist daher auch wichtig, dass man sich für die Fragen einiges an Zeit nimmt, weil das meiste für Gründer Neuland sein dürfte. Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

Wie viel kostet ein kleines Gewerbe pro Jahr?

Selbststaendig werden bedeutet nicht nur, auf den eigenen Beinen zu stehen, sondern auch die Ausgaben richtig einzukalkulieren und mit diesen klar zu kommen. Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses keine allzu hohen Kosten verursacht und auch die laufenden Kosten sich in Grenzen halten.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Vor allem für Gründer, die noch vor der Gründung ihres ersten Unternehmens stehen, eine ideale Voraussetzung. Da eben die meisten Leser noch die Gewerbeanmeldung vor sich haben, nehmen wir in unserem Beispiel die Kosten für die Bearbeitungsgebühr mit rein.

Das sind einmalige Kosten, die nur während der Anmeldung gezahlt werden müssen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Weitere Kosten für Kleingewerbe

Weitere Fixkosten, die man pro Jahr erbringen muss, sind die Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.

Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn die Einnahmen weiter ansteigen. Gewerbe, deren Umsatz unter 5200€ liegt, müssen für das vergangene Geschäftsjahr keine Gebühren bezahlen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, wären die, wenn man ein Hauptgewerbe führt. Dann müsste man die private Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen. Die Gebühr müsste man monatlich ab bezahlen und fängt ab 200 Euro an.

Je nachdem, wie die Einnahmen aussehen, können die Ausgaben ansteigen. Das gute hierbei ist, das man die Kosten als Betriebsausgaben angeben und somit von der Einkommensteuer absetzen kann. Wenn man also die Steuererklärung abgibt, kann man so bis zu 1900 Euro von der Steuer absetzen.

Das wären alle fest verpflichtenden Kosten. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise können Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften entstehen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell den Alltag eines Gründers bestimmen können.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Lieber Leser, wenn du das Wort Kleingewerbe hörst, was ist das erste woran du denkst? Lass mich raten, was es nicht war: das du mit einem solchen Gewerbe massig viel Geld verdienen kannst, oder? Das Kleingewerbe hat das Image verpasst bekommen, dass man mit diesem nur geringe Beträge verdienen kann. Ist dies gerechtfertigt?

Bei weitem nicht! Wie wir bereits einen Beitrag vorher erfahren haben, ist das Besondere an einem Kleingewerbe, dass dieses nur geringe Kosten verursacht. Auf der anderen Seite jedoch, verspricht das Gewerbe dennoch einen sehr hohen Profit.

Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn mit einem Kleingewerbe erwirtschaften. Das ist eine enorme Summe und dürfte das aktuelle Gehalt bei dem einen oder anderen bei weitem übersteigen. Das soll nicht respektlos klingen, sondern ist vielmehr eine Anerkennung für das Kleingewerbe und seine Möglichkeiten.

Daher ist dieses Gewerbe das beliebteste der Deutschen. Es kombiniert geringe Kosten mit hohen Einnahmen. Natürlich müssen diese Gewinne bzw. Umsätze erst einmal verdient werden, und auch darf man nicht vergessen, dass man diese Gewinne noch versteuern muss, doch die Frage taucht unweigerlich auf: kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Um die Frage ausführlich beantworten zu können, müssen wir uns einige Aspekte etwas genauer anschauen. Doch eins vorweg: man kann als hauptberuflicher mit einem Kleingewerbe leben. Man kann sogar ein sehr schönes Leben dabei führen. Doch das gilt nicht für jeden!

Wie wir in dem Beitrag vorher erfahren haben, kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Wenn wir diese Summe auf das Jahr hochrechnen würden, wären dies ca. 4200 Euro monatlich. Eine beachtliche Summe, mit der man durchaus ein sehr luxuriöses Leben führen könnte.. wenn da nicht die ganzen Steuern wären.

Doch halt: das war nur ein literarischer Kniff von mir, damit du denkst, dass es wirklich etwas mit den Steuern zu tun hat, doch dem ist nicht so. Steuern müsstest du zwar dennoch zahlen. Diese wären bei einem Kleingewerbe allerdings nicht signifikant hoch.

Bei 50.000 Euro Gewinn würde man die Kleinunternehmerregelung bei weitem überschreiten und müsste so die Umsatzsteuer bezahlen. Die maximale Prozentzahl, die man pro Leistung erbringen müsste bzw. zahlen müsste, liegt bei 19 Prozent.

Diese kann jedoch sieben oder gar null Prozent betragen. Das muss man individuell herausfinden. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass man in Deutschland, unabhängig vom Gewerbe, einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro an Gewinn erwirtschaften darf, ohne das man Gewerbesteuer zahlen müsste.

Das bedeutet, von den 50.000 Euro müsste man nur die Hälfte wirklich für die Gewerbesteuer versteuern lassen. Zum Schluss noch erwähnenswert: die Einkommenssteuer muss natürlich auch gezahlt werden. Hier kann man allerdings Ausgaben wie die private Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben. Somit kann man bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen.

Von den 50.000 Euro müsste man sich effektiv nur von zehn bis 15 Prozent verabschieden. Die übrig bleibende Summe wäre immer noch immens und würde das aktuelle Netto Gehalt der meisten Deutschen bei weitem übertreffen. Doch das ist nicht der Punkt.

Um selbst darüber entscheiden zu können, ob man ein Kleingewerbe über einen längeren Zeitraum führen möchte, ist wichtig zu wissen, wie die persönliche Situation aussieht. Ein Haushalt mit nur einer oder zwei Personen kann mit einem solchen Gehalt sehr gut leben. Wie ein König.

Auch ein Haushalt mit zwei Kindern sollte keine größeren Probleme haben, solange die Kinder noch jung sind und die Kosten nicht allzu hoch ausfallen (Eltern von Babys fassen sich wahrscheinlich an den Kopf und denken sich nur, was der dumme Schreiber da von sich gibt…. Pampers und so!!!).

Das größte Problem bei einem Kleingewerbe wäre vielmehr, dass man mit diesem nicht Kreditwürdig wäre, trotz hoher Einnahmen über mehrere Jahre hinweg. Wenn man also planen sollte, über kurz oder lang ein Eigenheim besitzen zu wollen, dann wäre ein hauptberufliches Kleingewerbe Gift für die Kreditwürdigkeit.

Hier wäre auch dann der Punkt, wo man sagen müsste, wer sehr hohe finanzielle Mittel benötigt, eben für einen Kredit oder sein Traumauto, der müsste mit einem Kleingewerbe einen Schritt zurück machen.

Andersrum wäre jedoch ein Kleingewerbe, welches man nebenberuflich über mehrere Monate und Jahre hinweg führt, ideal. Neben der eigentlichen Haupteinnahmequelle wird das Einkommen weiter aufgebessert, was Kreditinstitute dazu veranlassen kann, höhere Kredite zu verteilen bzw. überhaupt einen zu vergeben.

 

Kleingewerbe Anmeldung – was tun?

Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?


Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist. Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen!

Der Erste Schritt zur Anmeldung des Kleingewerbes

Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen.

Was braucht man für die Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?

Zum Schluss beim Gewerbeamt erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.

Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen.

Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes. Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen.

Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sofern eine Tätigkeit mehrere Male ausgeübt wird, die eine Gewinnabsicht verfolgt. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die im Jahr 410 Euro wirtschaften.

Ebenfalls gehören Freiberufler nicht zu den Leuten, die ein Kleingewerbe anmelden müssen. Alle anderen sind verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend zu tätigen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Das bedeutet aber nicht, das man diese Zeit auch so ausdehnen muss.

Denn die Ämter können ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Zwar lassen diese vor allem bei eher kleineren Gewerben Milde walten, darauf vertrauen sollte man nicht.

Wie sieht ein Formular bei der Gewerbeanmeldung aus?

Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig!

Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf.

Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!

Haupt- oder nebenberuflich gründen?

Für viele Gründer eine sehr Interessante Frage, denn nicht jeder verfolgt die gleichen Absichten und hat andere Prioritäten. Vor allem für Leute, die eher mit kleineren Gewinn rechnen und ein gesichertes Einkommen wollen, eignet sich eine nebenberufliche Tätigkeit ideal.

Man kann in ruhe testen, ob das Gewerbe überhaupt eine potente Nachfragt und Geld bringt. Außerdem kann man bei einem Nebengewerbe selbst entscheiden, wie viel Zeit, Geld und Energie man in dieses Projekt investiert. Das gleiche gilt zwar auch bei einem Hauptgewerbe, dieses allerdings muss durchgezogen werden, um überhaupt Einnahmen zu generieren.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Tätigkeit ist, das man im Fall einer Kündigung, das Gewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe ummelden kann. Zudem wird das Haupteinkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit dazu addiert, welches dem Gründer eine hohe Liquidität gibt. Auf der anderen Seite hat auch ein Hauptgewerbe seine Daseinsberechtigung.

Jemand der ein Hauptgewerbe hat, hat auch mehr Zeit für das Unternehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewerbe ein Erfolg werden kann. Bei einem Kleingewerbe muss man sich Fragen, ob die Zeit die man hat, überhaupt dafür ausreicht, um erfolgreich ein Gewerbe zu Gewinne zu führen.

Als Hauptgewerbe kann man außerdem persönlich mit den Kunden in Kontakt treten, was für viele Menschen ein Vorteil sein kann. Für Studenten gilt das Studium als Hauptjob, daher können diese in erster Linie nur ein Nebengewerbe eröffnen.

Wann muss man zum Finanzamt?

Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das Amt des Gewerbes schickt die Informationen weiter an die anderen Ämter, darunter auch dem Finanzamt. Diese brauchen ungefähr zehn Tage, bis sie sich bei dir melden.

Du erhälst da deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.

Sowohl der Fragebogen bei der Anmeldung des Gewerbes, als auch die vom Amt der Finanzen, muss sorgfältig ausgefüllt werden. Beispielsweise wird genau gefragt, wie denn die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht. Nachher prüft das Amt der Finanzen genau, ob denn auch alle Angaben richtig sind.

Wenn ein Handy Verkäufer, der diese Tätigkeit auch so angegeben hat, anfängt, Tablets zu verkaufen, dann entspricht das nicht mehr der angegebenen Tätigkeit.

Es ist daher ratsam, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben. Auch ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob man denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Denn wenn man diese nicht möchte, kann man erst nach fünf Jahren den Antrag dafür stellen.

Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?

Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann. Man muss es so hinnehmen, wie es ist.

Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind. Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbe. Diese muss man beim Finanzamt für sich beanspruchen bzw. man muss beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man diese in Anspruch nehmen möchte. Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt, muss man keine Gewerbesteuern zahlen.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr rund 24.000 Euro Umsatz gemacht hat, dann muss man zwar auch keine Steuern zahlen, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt, unter die Regelung fällt man allerdings nicht mehr.

Grundsätzlich ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man keinen hohen Verwaltungsaufwand hat. Man muss keine aufwendige Buchführung führen und kann diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?

Es gibt keinen genauen Zeitpunkt, wo man genau bestimmen könnte, wann man nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Hierfür gibt es keine genauen Definitionen, dafür allerdings einige Anhaltspunkte.

Unter anderem dann, wenn man den Umsatz eines Kleingewerbes übersteigt oder wenn man mehr als sieben Arbeiter für sich hat. Auch gilt man bereits als „Unternehmen“ wenn man im Handelsregister eingetragen ist, dennoch können dies auch Kleingewerbe tun und ist kein Kriterium.

Muss man dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Gewerbe anmelden auch online möglich?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung.

Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Fazit:

Ein Kleingewerbe kann man ganz einfach bei dem Amt des Gewerbes anmelden. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Kleingewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.

Bedeutung eines Gewerbes

Wenn du bewusst nach dieser Information gesucht hast, dann hegst du sicherlich den Traum, irgendwann selbst ein eigenes Unternehmen zu besitzen.

Unabhängig davon, ob man dieses Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führt, so träumen wir Gründer doch alle davon, irgendwann sehr gutes Geld mit dem Gewerbe verdienen zu können. Doch bis wir zu diesem Punkt gelangen, müssen wir einen langen Prozess hinter uns bringen.

Damit du die gewerbliche Tätigkeit so einfach wie möglich anmelden kannst, erhältst du hier einen kleinen Leitfaden, wie du nicht nur die Anmeldung eines Gewerbes schnell hinter dich bringst, sondern auch, wie du einige Steuern und Kosten sparen kannst. Sei gespannt!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen vorstellig werden. In der Regel klingt es immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist.

Ist dies erledigt, folgt bereits auch der nächste Schritt: benötigt man für die Anmeldung einen festen Termin oder kann man auch einfach vor Ort erscheinen? Beides hätte seine Vor- und Nachteile.

Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beantragen kann und den Gewerbeschein dann in den Händen hält. Genauso sicher sein kann man sich allerdings dann auch, dass man einiges an Zeit mitbringen muss.

Denn der Andrang für eine Gewerbeanmeldung war noch nie so hoch, wie zu unserer heutigen Zeit. Daher sind auch viele Ämter überfüllt. Einen kleinen Trick, wie man dieses Problem umgehen kann, ist, das man so früh wie möglich beim Gewerbeamt erscheint. Jemand, der einen festen Termin, der kennt ein solches Problem nicht.

Man erscheint zum angegeben Zeitpunkt und muss nur wenige Minuten warten, bis man hereingelassen wird. Das Problem ist hier aber viel mehr, wann dieser Zeitpunkt sein wird. Viele Ämter sind nämlich ausgelastet und freie Termine kann man erst nach einigen Wochen und Monaten realisieren.

Unabhängig davon, welches Modell man denn nun auch bevorzugen würde, so muss man erst einmal herausfinden, welches denn das zuständige Amt anbietet. Ist man jedoch soweit, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Außerdem muss man unter anderem folgende Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt.

Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, wird beim Amt des Gewerbes böse Überrascht.

Auf dem Gewerbeformular kann man nämlich nicht angeben, dass man ein kleines Gewerbe gründen möchte. Ein Kleingewerbe kann man nur beim Finanzamt, indem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhält und dort angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.

Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben in einer Zeit, in der die digitale Revolution kein Halten kennt. Auch nicht bei der Gewerbeanmeldung. Immer mehr Städte und Gemeinde bieten die Online Gewerbeanmeldung an. Diese Art der Anmeldung ist ein wahrer Segen.

Leute, die aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden hatten, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, können nun unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Die Online Anmeldung dauert auch nur wenige Minuten und wird schnell abgeschlossen.

Auch hier muss man zunächst die selbe Bearbeitungsgebühr bezahlen. Dann muss man die erforderlichen Unterlagen als Kopie hochladen und dann nur noch das Formular ausfüllen und abschicken. Ganz einfach.

Doch auch hat leider die Online Gewerbeanmeldung seine kleinen Problemchen. Zum einen akzeptiert nicht jedes Gewerbeamt die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.

Dann müsste man die persönliche Unterschrift entweder per Post oder persönlich vor Ort nachreichen. Ein weiteres Problem ist, dass die Online Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Bisher ist dies in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in einigen Großstädten der Fall.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Sofern man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalige Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.

Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder.

Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr. Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen.

Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste. Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist.

Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.

Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen. Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden. Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Da die meisten Gründer noch vor der ersten Gewerbeanmeldung stehen, wissen diese noch gar nicht so recht, was auf sie zu kommt. Damit man bestmöglich auf die Fragen eingehen und diese beantworten kann, erhältst du hier einen kleinen, exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wer muss die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wer dazu verpflichtet ist, ein Gewerbe anzumelden, ist in Deutschland klar geregelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die Gewerbeanmeldung beantragen.

Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern. Man kann mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise verhängt die Stadt München Bußgelder, in Höhe von rund bis zu 50.000 Euro.

Dies ist zwar nicht die Norm und wird auch nur in den seltensten Fällen verhängt. Dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist und man mit dem finanziellen Ruin kokettiert wird.

Doch es gibt auch Leute, die zwar eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, allerdings keine Anmeldung beim Gewerbeamt benötigen. Zu diesen gehören die freien Berufe. Auch Freiberufler genannt.

Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Doch dazu gehören die wenigsten. Viel interessanter sind hierbei die freien Berufe. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Ingenieure,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Wann meldet sich das Finanzamt?

Freiberufler müssen selbst aktiv werden und auf das Finanzamt zugehen. Leute, die jedoch die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbeamt beantragt haben, können sich entspannt zurücklehnen. Das Finanzamt meldet sich von selbst und das innerhalb von sieben bis zehn Tagen, nach der Anmeldung.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne es noch nicht zu einer Rückmeldung kam, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist. Man erhält vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Unternehmer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auf dem Bogen muss man unter anderem auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.

Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.

Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Kleingewerbetreibende erhalten keine Steuernummer und nutzen die private Nummer, die jeder Bürger seit der Geburt erhält, auf den Rechnung.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man warten, dass man den Fragebogen vom Finanzamt erhält. Auf diesem Bogen muss man dann angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Wenn man dies so beantragt, dann wird das Gewerbe als Kleingewerbe verifiziert. Dadurch, dass man dann ein Kleingewerbe ist, ist man von einigen Pflichten befreit, wie beispielsweise das Führen einer Buchführung. Auch fallen dann weniger Kosten an, wie bei der IHK.

Welche Steuern zahlt ein kleines Gewerbe?

Auch ein Kleingewerbe zahlt Steuern. Zwar nicht viele, aber immerhin. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.

Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde.

Wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?

Noch vor der Gewerbeanmeldung fragt man sich, welche Gewinne und Umsätze mit einem Kleingewerbe überhaupt möglich sind. Noch bevor man mit der Recherche beginnt, denkt man in der Regel, dass die Summe nicht allzu hoch sein dürfte, liegt ja auch schließlich am Namen, oder? Nein.

Denn die erreichbaren Summen sind alles andere als klein! Diese dürften sogar das eigentliche Hauptgehalt der meisten Leser übertreffen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Also jede Menge Schotter!

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.

Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.

Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.

Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.

Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.

Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Sollte man das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Die Frage muss erlaubt sein: sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Zwar gibt es für kleinere Unternehmen keine Pflicht, dies zu tun, dennoch Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können.

Doch bevor wir zu den Vorteilen kommen, ist wichtig zu erwähnen, dass man den Eintrag noch vor der Gewerbeanmeldung abschließen muss. Das bedeutet also, dass man sich von Anfang an sicher sein muss, dass man sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, als auch, dann einige Vorteile dieser Regelung wieder abgeben zu müssen.

Doch kommen wir erst einmal zu den Vorteilen, die ein Eintrag im Handelsregister verspricht. Diese sehen wie folgt aus:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
  • höhere Kosten fallen an, beispielsweise zahlt man bei der IHK nicht mehr 30, sondern 300 Euro im Jahr.

Letztendlich muss jeder Gründer für sich selbst entscheiden, was er für richtig hält. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung muss man bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erledigen. Man zahlt vor Ort eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60€ beträgt. Dann muss man einige Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel den Personalausweis oder eine Melde Bestätigung.

Daraufhin erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Und wenn auch dieses Prozedere geschafft ist, dann hat man die Anmeldung eines Gewerbes hinter sich gebracht!

Gewerbeanmeldung Steuern richtig verstehen

Im Handelsregister eintragen lassen oder nicht?


Noch bevor man beim Gewerbeamt vorstellig wird, müsste man eigentlich das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen. Ob man im Handelsregister eingetragen wird oder nicht, hängt unter anderem auch daran ob, was für ein Gewerbe man anmelden möchte.

Handelt es sich hier beispielsweise um eine Kapitalgesellschaft, dann erübrigt sich die Frage, denn das ist der Gang verpflichtend. Bei einem Kleingewerbe sieht es hingegen anders. Für diese ist die Entscheidung frei, ob sie im Handelsregister sein möchte oder nicht. Wer mit dem Gedanken spielt, das Kleingewerbe eintragen zu lassen, kann unter anderem von folgenden Vorteilen profitieren:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Kann jeder ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder Bürger Deutschlands, die Gewerbeanmeldung wahrnehmen darf, sofern ihm danach ist. Es herrscht eine Gewerbefreiheit. Für Ausländer bzw.

Nicht EU Bürger gilt, dass diese einige Dokumente zusätzlich benötigen, wie zum Beispiel einen Aufenthaltstitel. Doch in manchen Fällen, können Selbstständige dennoch die Selbstständigkeit anpeilen, müssen dann aber keine Gewerbeanmeldung beantragen.

Zu diesen Leuten gehören unter anderem die, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie in der Urproduktion tätig sind. Auch keine Gewerbeanmeldung benötigen Freiberufler.

Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Steuerberater,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele weitere mehr.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Außerdem sind diese nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Allerdings kann es sein, dass Freiberufler dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen müssen, beispielsweise wenn sie eine eigene Räumlichkeit haben.

Wenn ein Arzt eine eigene Praxis und Mitarbeiter hat, das gleiche auch bei Fotografen. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Diese Menschen dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne das man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss. Alle anderen müssen die Kleingewerbe Anmeldung beantragen.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Bevor man die Kleingewerbe Anmeldung beantragen kann, muss man vorher beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Dort angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man die Gebühr bezahlt hat, muss man einige erforderliche Unterlagen vorzeigen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, das Formular auch mit nach Hause zu nehmen und dieses dort auszufüllen. Doch das ist eher unpraktisch.

Zum einen verzögert sich die Gewerbeanmeldung um einige Tage, zum anderen kann der Beamte bei Fragen direkt vor Ort helfen. Doch dies ist jedem selbst überlassen. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.

Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt.

Bei dem Amt der Finanzen muss man allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt informiert die weiteren Behörden, von deiner Anmeldung. Unter anderem das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Und auch die Anmeldung für ein Kleingewerbe, findet beim Amt der Finanzen statt. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man unter anderem Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, welches die Grundvoraussetzung ist, damit das Gewerbe, als Kleingewerbe eröffnet werden kann.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus entfällt die Pflicht, eine strenge Buchführung zu betreiben und diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem unterliegt das Gewerbe nicht mehr den Gesetzen der HGB, welche durchaus sehr streng ausgelegt sind, sondern dem BGB.

Damit diese Regelung in Kraft tritt, darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Dann zahlt man auch keine Umsatzsteuer. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe tun.

Daher ist es wichtig, dass man sich dessen bewusst. In erster Linie ist es ratsam, sofern man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Doch das war es noch nicht. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welches sieben Seiten lang ist, muss man zum Beispiel auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben denn wirklich so stimmen.

Falls nicht, dann kann es sein, das man Bußgelder zahlen muss. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Kleingewerber fragen sich des öfteren, wie viel man eigentlich mit einem Kleingewerbe verdienen kann. Im Internet liest man zwar einige Zahlen, doch ob diese auch wirklich der Wahrheit entsprechen, kann einer nicht genau sagen.

Damit du auch dieses Problem gelöst bekommst, hier die Antwort. Eins vorneweg: die Zahlen sind absolut immens und dürften bei dem ein oder anderen für großes Staunen sorgen, denn man kann so viel mit einem solchen Gewerbe verdienen, das dass die eigentliche Haupteinnahmequelle übertreffen sollte.

Doch hier die Zahlen: man darf bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro pro Jahr an reinem Gewinn erwirtschaften. Wenn man dann noch bedenkt, dass man in Deutschland bis zu 24.500 Euro an reinem Gewinn verdienen darf, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen (das ist nämlich der Freibetrag), dann wird einem klar, wie viele Möglichkeiten ein Kleingewerbe seinem Besitzer bietet.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Einnahmen und Ausgaben müssen im Verhältnis zueinander sein. Auch bei einem Kleingewerbe wird man Ausgaben haben. Doch das Kleingewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei den Deutschen, weil man eben nicht nur geringe Steuern zahlt, sondern auch, weil die Ausgaben recht niedrig sind. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gründung stehen, kann man diese Kosten ebenfalls in das erste Jahr als Ausgaben reinpacken.

Die Rede ist von der Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt, welche rund 20 bis 60 Euro kostet. Wer ein Hauptgewerbe führt, der muss unter anderem auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die Kosten hier fangen ab 200 Euro an. Das wären auf das Jahr hochgerechnet rund 2400 Euro, mindestens. Doch auch hier gibt es einen kleinen, aber feinen Trick.

Die Ausgaben kann man nämlich als Betriebsausgaben angeben und so von der Einkommenssteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern absetzen.

Zusätzliche Kosten fallen dann an, wenn man die Mitgliedschaft bei der IHK antritt, die für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend ist. Die Kosten hier betragen für kleine Gewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bezahlen rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. Diese kann je nachdem eine solch hohe Summe sein, dass man geplante Kooperationen oder Neuanschaffungen über Monate hinweg verschieben muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Wann muss ich als Kleinunternehmer Steuern zahlen?

Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.

Kleingewerbe: Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.

Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen. Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen.

Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.

Muss man dem Arbeitgeber von der Selbstständigkeit erzählen?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Vor allem kleinere Gewerbe zahlen zum einen nur geringe Steuern, haben allerdings auch die Möglichkeit, sehr vieles einsparen zu können.

 

Kleines Gewerbe rückwirkend anmelden

Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?


Um rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können, hat man bis zu 60 Monate Zeit. Doch allzu lange Zeit sollte man sich nicht lassen, denn mit jedem Monat bzw. Jahr, welches vergeht, steigt auch die Steuer, die man an das Finanzamt im Nachhinein wieder zurück zahlen muss.

Außerdem muss man dann auch noch einen vorher festgelegten Zinssatz bezahlen. Das kann zu jeder Menge Kosten führen. Es ist daher ratsam, dass man die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich beantragt.

Kann man ein rückwirkend Nebengewerbe anmelden?

Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe, welches nebenberuflich geführt wird. Ansonsten gibt es keine signifikanten Unterschiede, zu anderen Gewerbe. Demnach gelten auch hier die selben Gesetze. Ein Nebengewerbe kann man ebenfalls rückwirkend anmelden. Auch hierfür hat man bis zu 60 Monate Zeit.

Was passiert, wenn man kein Gewerbe anmeldet?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten.

Außerdem ist dies eines der größten Ängste der Deutschen: aufgrund der Steuern oder wegen dem Gewerbe selbst zu irgendwelchen Engpässen gezwungen zu werden. Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.

Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet. Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss.

Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Man muss zunächst beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es wirklich ist. Bei eher kleineren Gemeinden noch kein Problem, kann es vor allem in Großstädten sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen lassen kann.

Einige Ämter erlauben es, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt. Wiederum andere Ämter hingegen eine feste Terminvereinbarung wünschen. Beides hat seine Vor.- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich auch sicher sein, das man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird.

Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man den gesamten Tag beim Gewerbeamt verbringen wird. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann wird man nicht so viel warten müssen, zumindest nicht beim Amt des Gewerbes. Warten muss man dennoch, vielleicht sogar viel länger als gedacht.

Da es sehr gut sein kann, dass der Andrang in größeren Städten recht groß sein dürfte. Eine dritte Alternative, die mittlerweile am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten und ganz bequem von Zuhause aus die Gründung eines Unternehmens vornehmen.

Einziges Manko hier: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann man diese Art der Gründung vornehmen. Da diese Vorgehensweise noch nicht der Norm entspricht, versuchen wir weitern den klassischen Weg zu beschreiben.

Was kostet für die Gewerbeanmeldung?

Wenn man also nun beim Gewerbeamt erschienen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie muss man Gewerbeformular ausfüllen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Falls sich irgendwelche Fragen ergeben sollten, dann kann man auch vor Ort den Beamten fragen. Die Gründung dauert in der Regel bis zu 40 Minuten.

Das Formular ist nur eine Seite lang. Gefragt werden die Daten zum Gründer, sowie zum Betrieb. Unter anderem wird hier bereits die Frage geklärt, ob man eine nebenberufliche oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit gründet.

Je nachdem, für was man sich entscheidet, können Mehrkosten entstehen. Denn bei einem Hauptgewerbe muss man in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Dieser Kopie dient dann zukünftig als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Dafür muss man zunächst den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Bei dem Amt der Finanzen muss man sich nicht selber melden, da das Gewerbeamt dies für einen übernimmt. Auch werden weitere Behörden informiert, wie die Industrie und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaften.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung werden weitere Ämter von der Anmeldung informiert. Unter anderem das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft.

Das Finanzamt schickt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung einen steuerlichen Erfassungsbogen, den man ausgefüllt zurückschicken muss. Nachdem man dies getan und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat, kann man damit beginnen, die gewerbliche Tätigkeit auszuüben.

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Allerdings müssen Gewerbetreibende sich nicht selbst versichern lassen, sondern die Mitarbeiter. Falls man also keine Mitarbeiter hat, entstehen somit auch keine weiteren Kosten. eder, der die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.

Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen. Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden. Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann.

Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind.

Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat. Ein kleines Gewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen.

Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis. Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.

Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.

Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen. Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen.

Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden.

Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist.

Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Muss jeder ein die Gewerbeanmeldung beantragen?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese sagt aus, dass jeder, der ein klein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Wer sich jetzt die Hände reibt und direkt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dem sei gesagt: es gibt einige Ausnahmen, die dies gar nicht benötigen!

Denn es gibt auch Selbstständige, die kein Gewerbe besitzen und dennoch Kleinunternehmer sind. Es handelt sich hierbei um die Freiberufler. Freiberufler sind Leute, die ebenfalls Steuern bezahlen, beim Amt der Finanzen vorstellig werden, jedoch nicht das Amt des Gewerbes aufsuchen müssen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Fazit:

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monaten Zeit. Falls man diese Frist zu verspätet oder gar nicht wahrnimmt, dann müssen Gewerbetreibende ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr bezahlen.

Zudem müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Wie man ein kleines Gewerbe rückwirkend anmelden kann, erfährst du nur hier. Klicke hier ->

 

Kosten Selbstständigkeit – Kosten & Gebühren

Die Kosten für die Selbstständigkeit können sehr hoch ausfallen, wenn du diesen Trick nicht anwendest! Sei deiner Konkurrenz voraus! Erfahre mehr ->

Wie werde ich selbstständig?


Um Selbstständig zu werden, sollte man einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Das ist natürlich individuell unterschiedlich, dennoch wäre es wichtig, für einen erfolgreichen Start einige Dinge mitzubringen. Zunächst benötigt man einen absoluten und eisernen Willen, dieses selbstständige Ziel auch über mehrere Monate und Jahre hinweg zu verfolgen, sofern man das wirtschaftliche Potenzial klar erkannt hat.

Kleinere Rückschläge wird es immer geben, aber Gründer müssen widerstandsfähig sein und sich in Geduld üben. Außerdem ist es erforderlich, dass, sofern man kein Franchise betreibt, Ahnung von der angehenden Branche haben sollte. Unwissenheit ist eines der Gründe, weshalb die meisten Unternehmen in unserer heutigen Zeit scheitern.

Es ist daher unabdingbar, das Unternehmer immer wissbegierig sein müssen. Doch lieber Leser, weißt du was noch wichtiger ist aktuell für dich? Die Frage zu klären, ob deine selbstständige Idee eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ist.

Denn je nachdem, musst du kein Gewerbe anmelden und lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer zu den Freiberuflern gehört ist klar geregelt. Die Liste der freien Berufen ist lang. Darunter sind Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Also lautet dein erster Schritt, erst einmal herauszufinden, ob du zu den Freiberuflern oder zu den Gewerbetreibenden gehörst. Dann musst du die nächste Frage klären: selbst wenn du zu den Freiberuflern gehörst, kann es sein, dass du dennoch ein Gewerbe anmelden musst.

Ein Beispiel: wenn du als Ghostwriter tätig bist und für andere Leute Texte schreibst, dann bist du ein Freiberufler und musst lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Solltest du aber auch noch selber Texte schreiben und diese auf Plattformen wie Amazon verkaufen, dann würdest du eine gewerbliche Tätigkeit begehen und müsstest demnach auch ein Gewerbe eröffnen. Sei dir dessen bewusst.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann.

Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wie kann man die Selbständigkeit anmelden?

Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich auch an dem Tag seinen Gewerbeschein erhalten. Doch das Problem wäre dann, das man wahrscheinlich auch den ganzen Tag beim Gewerbeamt verbracht hat, weil der Andrang für die Gewerbeanmeldung hoch sein dürfte.

Ein solches Problem hätte man nicht, wenn man einen Terminvereinbarung abgeschlossen hat. Hier wäre das Problem genau umgekehrt, man müsste Wochen und vielleicht Monate warten, bis man einen freien Termin findet, weil der Andrang aktuell so hoch ist für die Anmeldung wie noch nie. Unabhängig davon, für welche Art der Anmeldung man sich entscheiden würde, so muss man vorher einfach schauen, was das zuständige Amt anbietet.

Welche Kosten erwarten mich für Gewerbeanmeldung?

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.

Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man die Selbstständigkeit anmelden?

Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.

Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen. Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.

Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.

Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.

Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.

Muss man zum Finanzamt?

Gewerbetreibende nicht, Freiberufler schon. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Gewerbetreibende müssen diesen Schritt nicht wagen, das übernimmt das Gewerbeamt.

Die Informationen des Gewerbetreibenden werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher auch wichtig, dass man sich für die Fragen einiges an Zeit nimmt, weil das meiste für Gründer Neuland sein dürfte.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.

Wie viel kostet ein kleines Gewerbe pro Jahr?

Selbststaendig werden bedeutet nicht nur, auf den eigenen Beinen zu stehen, sondern auch die Ausgaben richtig einzukalkulieren und mit diesen klar zu kommen. Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses keine allzu hohen Kosten verursacht und auch die laufenden Kosten sich in Grenzen halten. Vor allem für Gründer, die noch vor der Gründung ihres ersten Unternehmens stehen, eine ideale Voraussetzung.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Da eben die meisten Leser noch die Gewerbeanmeldung vor sich haben, nehmen wir in unserem Beispiel die Kosten für die Bearbeitungsgebühr mit rein. Das sind einmalige Kosten, die nur während der Anmeldung gezahlt werden müssen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was sind weitere Kosten?

Weitere Fixkosten, die man pro Jahr erbringen muss, sind die Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.

Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn die Einnahmen weiter ansteigen. Gewerbe, deren Umsatz unter 5200€ liegt, müssen für das vergangene Geschäftsjahr keine Gebühren bezahlen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hätte, wären die, wenn man ein Hauptgewerbe führt.

Dann müsste man die private Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen. Die Gebühr müsste man monatlich ab bezahlen und fängt ab 200 Euro an. Je nachdem, wie die Einnahmen aussehen, können die Ausgaben ansteigen.

Das gute hierbei ist, das man die Kosten als Betriebsausgaben angeben und somit von der Einkommensteuer absetzen kann. Wenn man also die Steuererklärung abgibt, kann man so bis zu 1900 Euro von der Steuer absetzen. Das wären alle fest verpflichtenden Kosten.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise können Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften entstehen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell den Alltag eines Gründers bestimmen können.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Lieber Leser, wenn du das Wort Kleingewerbe hörst, was ist das erste woran du denkst? Lass mich raten, was es nicht war: das du mit einem solchen Gewerbe massig viel Geld verdienen kannst, oder? Das Kleingewerbe hat das Image verpasst bekommen, dass man mit diesem nur geringe Beträge verdienen kann. Ist dies gerechtfertigt?

Bei weitem nicht! Wie wir bereits einen Beitrag vorher erfahren haben, ist das Besondere an einem Kleingewerbe, dass dieses nur geringe Kosten verursacht. Auf der anderen Seite jedoch, verspricht das Gewerbe dennoch einen sehr hohen Profit. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn mit einem Kleingewerbe erwirtschaften.

Das ist eine enorme Summe und dürfte das aktuelle Gehalt bei dem einen oder anderen bei weitem übersteigen. Das soll nicht respektlos klingen, sondern ist vielmehr eine Anerkennung für das Kleingewerbe und seine Möglichkeiten. Daher ist dieses Gewerbe das beliebteste der Deutschen.

Es kombiniert geringe Kosten mit hohen Einnahmen. Natürlich müssen diese Gewinne bzw. Umsätze erst einmal verdient werden, und auch darf man nicht vergessen, dass man diese Gewinne noch versteuern muss, doch die Frage taucht unweigerlich auf: kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Kann man mit einem Kleingewerbe leben?

Um die Frage ausführlich beantworten zu können, müssen wir uns einige Aspekte etwas genauer anschauen. Doch eins vorweg: man kann als hauptberuflicher mit einem Kleingewerbe leben. Man kann sogar ein sehr schönes Leben dabei führen. Doch das gilt nicht für jeden!

Wie wir in dem Beitrag vorher erfahren haben, kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Wenn wir diese Summe auf das Jahr hochrechnen würden, wären dies ca. 4200 Euro monatlich. Eine beachtliche Summe, mit der man durchaus ein sehr luxuriöses Leben führen könnte.. wenn da nicht die ganzen Steuern wären.

Doch halt: das war nur ein literarischer Kniff von mir, damit du denkst, dass es wirklich etwas mit den Steuern zu tun hat, doch dem ist nicht so. Steuern müsstest du zwar dennoch zahlen. Diese wären bei einem Kleingewerbe allerdings nicht signifikant hoch.

Bei 50.000 Euro Gewinn würde man die Kleinunternehmerregelung bei weitem überschreiten und müsste so die Umsatzsteuer bezahlen. Die maximale Prozentzahl, die man pro Leistung erbringen müsste bzw. zahlen müsste, liegt bei 19 Prozent.

Diese kann jedoch sieben oder gar null Prozent betragen. Das muss man individuell herausfinden. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass man in Deutschland, unabhängig vom Gewerbe, einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro an Gewinn erwirtschaften darf, ohne das man Gewerbesteuer zahlen müsste.

Das bedeutet, von den 50.000 Euro müsste man nur die Hälfte wirklich für die Gewerbesteuer versteuern lassen. Zum Schluss noch erwähnenswert: die Einkommenssteuer muss natürlich auch gezahlt werden.

Hier kann man allerdings Ausgaben wie die private Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben. Somit kann man bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen. Von den 50.000 Euro müsste man sich effektiv nur von zehn bis 15 Prozent verabschieden.

Die übrig bleibende Summe wäre immer noch immens und würde das aktuelle Netto Gehalt der meisten Deutschen bei weitem übertreffen. Doch das ist nicht der Punkt. Um selbst darüber entscheiden zu können, ob man ein Kleingewerbe über einen längeren Zeitraum führen möchte, ist wichtig zu wissen, wie die persönliche Situation aussieht.

Ein Haushalt mit nur einer oder zwei Personen kann mit einem solchen Gehalt sehr gut leben. Wie ein König. Auch ein Haushalt mit zwei Kindern sollte keine größeren Probleme haben, solange die Kinder noch jung sind und die Kosten nicht allzu hoch ausfallen (Eltern von Babys fassen sich wahrscheinlich an den Kopf und denken sich nur, was der dumme Schreiber da von sich gibt….

Pampers und so!!!). Das größte Problem bei einem Kleingewerbe wäre vielmehr, dass man mit diesem nicht Kreditwürdig wäre, trotz hoher Einnahmen über mehrere Jahre hinweg.

Wenn man also planen sollte, über kurz oder lang ein Eigenheim besitzen zu wollen, dann wäre ein hauptberufliches Kleingewerbe Gift für die Kreditwürdigkeit.

Hier wäre auch dann der Punkt, wo man sagen müsste, wer sehr hohe finanzielle Mittel benötigt, eben für einen Kredit oder sein Traumauto, der müsste mit einem Kleingewerbe einen Schritt zurück machen.

Andersrum wäre jedoch ein Kleingewerbe, welches man nebenberuflich über mehrere Monate und Jahre hinweg führt, ideal. Neben der eigentlichen Haupteinnahmequelle wird das Einkommen weiter aufgebessert, was Kreditinstitute dazu veranlassen kann, höhere Kredite zu verteilen bzw. überhaupt einen zu vergeben.

Mitgliedschaft bei der IHK befreien lassen?

Lieber Leser, du bist nicht der erste Leser und wirst auch nicht der letzte Leser bleiben, der sich wünscht, von der Zwangsmitgliedschaft von der Industrie und Handelskammer befreit zu werden. Doch das geht leider nicht, da dies gesetzlich verpflichtend ist. Jeder Gewerbetreibende, ausgenommen sind demnach die Freiberufler, muss die Mitgliedschaft antreten, ob es ihm passt oder nicht.

Bei der IHK müssen sich Gewerbetreibende nicht anmelden, dies geschieht automatisch nach der Gewerbeanmeldung. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise so, indem sie die Stadt darauf hinweist, das die Bahngleise repariert werden müssen. Warum die Bahngleise?

Damit wieder potenzielle Kunden schneller an Orte gelangen können, wo es viele Geschäfte gibt. So stellt man sicher, dass der Geldfluss erhalten bleibt und weiter voran getrieben wird. Ob die Maßnahmen erfolgreich und effektiv sind, ist natürlich eine andere Frage. Nicht umsonst wird die IHK von sehr vielen Gründern harsch kritisiert.

Zwar sind nicht alle Angebote der IHK wirklich hilfreich, doch die Weiterbildungskurse, die man für Geld in Anspruch nehmen kann, sorgen dafür, dass das eigene Gewerbe an Ansehen gewinnen kann. Ein Zertifikat und das Wissen können dabei helfen, das potenzielle Kunden eher angelockt werden. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr. Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn die Einnahmen weiter ansteigen. Gewerbe, deren Umsatz unter 5200€ liegt, müssen für das vergangene Geschäftsjahr keine Gebühren bezahlen.

Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann.

Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen. Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.

Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Die Selbstständigkeit verursacht nicht unbedingt immer sehr hohe Kosten. Unternehmer, die smarte Entscheidungen treffen, können nicht nur sehr viele Kosten und Steuern sparen, sondern dabei auch noch jede Menge Profit erwirtschaften.