Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung – diese Behörden werden informiert

Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung


Welche Behörden verständigt das Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung?

In Deutschland gilt für jede gewerbliche Tätigkeit eine Meldepflicht beim Gewerbeamt. Lediglich bei den freien Berufen besteht hier eine Ausnahme. Ergänzend zur Anmeldung musst du als Gewerbetreibender bzw. Unternehmer noch andere Nachweise und Bescheinigungen erbringen.

Doch nach der Anmeldung bei deinem zuständigen Amt ist der Betriebsweg für dich noch nicht fertig. Dein zuständiges Amt verständigt nach der Gewerbeanmeldung andere Behörden, welche du gegebenenfalls ebenfalls aufsuchen und die Meldung dort durchführen musst.

Gewerbeanmeldepflicht in Deutschland


Für alle Gewerbe in Deutschland gilt die Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Unter einer gewerblichen Tätigkeit wird verstanden, wenn diese selbstständig sowie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeführt wird. Somit fallen alle Unternehmen, welche sich zum Beispiel aktiv an der Produktion oder am Handel beteiligen, darunter.

Möchtest du einen Gewerbebetrieb jeglicher Größe in Deutschland eröffnen, solltest du dein Gewerbe am besten schon vor der Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Die rechtzeitige Anmeldung sorgt sowohl für eine Rechtssicherheit sowie der Verbindlichkeit gegenüber deinen Kunden. Erlaubnispflichtige Gewerbe dürfen zudem nicht ohne offizielle Zustimmung eröffnet und geführt werden.

Die Gewerbeanmeldepflicht beschränkt sich in Deutschland zugleich nicht auf Unternehmer mit einem Ladengeschäft. Auch gewerbliche Tätigkeiten über das Internet wie etwa der Verkauf von Waren müssen angemeldet werden.

In manchen Fällen meldet sich das Gewerbe- oder Finanzamt sogar eigenständig bei den Gewerbetreibenden. Wird das Gewerbe dennoch nicht beim zuständigen Amt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde angemeldet, musst du mit einer Verwaltungsstrafe in einer Höhe von bis zu 3.600 Euro rechnen.

Das Finanzamt kann dir gegenüber zusätzlich eine Strafe verhängen, wenn du deine Einnahmen aus deinem Gewerbe nicht richtig versteuerst. Neben hohen Nachzahlungen werden ebenso Strafzahlungen verhängt.

Anmeldemöglichkeiten für alle gewerblichen Unternehmen

Damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß anmelden kannst, musst du lediglich das Anmeldeformular richtig ausfüllen. Das Formular bekommst du

  • direkt beim Gewerbeamt
  • per Download im Onlineportal
  • über eine reine Onlineanmeldung

Standardmäßig kannst du dir das Formular vor Ort abholen und auch gleich beim Amt ausfüllen. Möchtest du das Formular mit nach Hause nehmen und gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen, kannst du es entweder mit allen Unterlagen per Post einschicken oder persönlich vorbeibringen.

Ebenso füllen wir gerne mit dir gemeinsam das Onlineformular aus. Eine reine Onlineanmeldung ist jedoch noch nicht überall in Deutschland möglich. Du kannst dich eigenständig darüber informieren, in welchen Gemeinden du dein Gewerbe über das Internet anmelden kannst.

Wir sagen dir ebenfalls gerne, wo eine Onlineanmeldung möglich ist. Vor der Anmeldung solltest du zugleich unsere Checkliste hier durchsehen, damit du alle notwendigen Unterlagen bereit hast.

Versäumst du die rechtzeitige Anmeldung deines Gewerbes beim zuständigen Amt, kannst du diese häufig ohne eine Strafe nachholen. Die nachträgliche Anmeldung muss aber mit einem guten Grund passieren. Folglich musst du explizit darauf hinweisen, dass dein Gewerbe ohne vorherige Planungsphase und somit spontan gegründet wurde.

Ergänzend gilt die Anmeldepflicht nur für Hauptgewerbe. Jede nebengewerbliche Tätigkeit fällt gleichfalls unter die Anmeldepflicht. Als Kleinunternehmer kannst du jedoch von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, welche dir steuerliche Vorteile verschafft. Freibeträge bei der Gewerbe- und Lohnsteuer sorgen für keine großen Zusatzbelastungen für dein Nebengewerbe.

Weitere Schritte nach der Gewerbeanmeldung

Hast du dein Gewerbe mit dem Anmeldeformular erfolgreich bei deinem zuständigen Amt angemeldet und alle notwendigen Unterlagen eingereicht, bekommst du in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitraums deinen Gewerbeschein.

Mit dem Gewerbeschein ist es dir offiziell gestattet, dein gewerbliches Unternehmen in Deutschland zu führen. Im Grunde ist dein Gewerbeschein dein unterschriebenes und gestempeltes Antragsformular.

Erst nach der Ausstellung deines Gewerbescheins werden weitere Behörden und Verbände durch das Gewerbeamt informiert. Zu diesen Behörden gehören vorwiegend

  • das Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
  • die Handwerkskammer
  • das statistische Landesamt
  • die Gewerbeaufsicht

Während du die Gewerbeanmeldung selbstständig durchführen musst, übernimmt dein zuständiges Amt die restlichen Meldungen. Das Finanzamt beispielsweise meldet sich bei dir, um mit dir die steuerlichen Aspekte zu klären.

Spätestens ab diesem Punkt kannst du mit dem Finanzamt über die Kleinunternehmerregelung reden. Durch die Kleinunternehmerregelung entfällt für dich Umsatzsteuer. Zugleich vergibt dir das Finanzamt deine eigene Steuernummer.

„Zwangsmitgliedschaften“ für jeden Unternehmer

Die Anmeldung eines Gewerbes sorgt gleichzeitig dafür, dass du dich bei der IHK ein kostenpflichtiges Mitglied werden musst. Das Angebot der IHK kannst du dabei für dich gewinnbringend nutzen, indem du das Beratungs- und Schulungsangebot dort in Anspruch nimmst. Betreibst du ein Handwerksgewerbe, musst du gleichzeitig Mitglied bei der Handwerkskammer werden.

Ergänzend informiert dein zuständiges Amt die Gewerbeaufsicht. Der Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht ist vielseitig. Unter anderem überprüft sie die Örtlichkeiten auf ihre Sachgemäßheit. Gründest du zudem mit deinem Unternehmen ein Gewerbe, musst du dich verpflichtend bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Die Berufsgenossenschaft sichert dich im Falle von Berufsunfällen ab. Insofern du nicht allein dein Unternehmen führst und Mitarbeiter beschäftigst, musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.

Die Meldungen, welche häufig nicht automatisch passieren, werden in der Regel nicht überprüft. Dennoch lässt sich in der Praxis immer häufiger beobachten, dass die jeweilige Behörde nach der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbetreibenden vorbeischaut und die getroffenen Angaben auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert.

Die Maßnahmen dienen den Städten und Kommunen als Schutz vor den sogenannten Briefkastenfirmen, welche für Betrügereien genutzt werden.

Pflichten für überwachungsbedürftige Gewerbe

Möchtest du ein überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, musst du nicht nur die Anmeldungen durchführen. Ebenso musst du ein Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug vorlegen. Unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe fallen unter anderem

  • Privatkrankenanstalten
  • Spielhallen
  • Pfandleihen
  • Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsberater und -vermittler
  • Reisegewerbe

Nur wenn du bei den überwachungsbedürftigen Gewerben alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen kannst, kannst du sie abschließen. Manchmal verlangt das Finanzamt von dir zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung. Mit dieser Erklärung offenbarst du deine finanziellen Verhältnisse.

Anmeldegebühren für jedes Gewerbe

Führst du eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt aus, ist diese nicht kostenlos. Die Gebühren für die Gewerbeanzeigen unterscheiden sich dabei in jeder Gemeinde, sodass du in Deutschland mit verschieden hohen Kosten für die Anmeldung deines Gewerbes rechnen musst.

Durchschnittlich betragen die Kosten für die Anmeldung von gewerblichen Tätigkeiten sowie eines Gewerbes zwischen 10 und 60 Euro. Meldest du hingegen dein Gewerbe um, musst du eine Gebühr von rund 20 Euro entrichten.

Dennoch musst du nicht bei jeder Gemeinde in Deutschland eine Gebühr bezahlen. Viele Gemeinden verzichten inzwischen auf die Gebühren, sodass die Anmeldung dort kostenlos ist. Manche Gewerbeämter verlangen außerdem für jeden Schritt eine eigene Gebühr. Somit musst du die Anmeldung sowie die Ummeldung deines Gewerbes einzeln bezahlen.

Die Gebühr bzw. Gebühren entrichtest du dabei stets direkt bei der Anmeldung vor Ort in deinem zuständigen Amt. Füllst du die Anmeldung über das Internet aus, musst du die Gebühr über das Webportal bezahlen.

Gewerbeanmeldung leicht gemacht

Meldest du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt an, übernimmt es für dich nicht immer automatisch die Verständigung bei weiteren Ämtern. Somit musst du selbst gegebenenfalls mit

  • dem Finanzamt
  • der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
  • der Handwerkskammer
  • dem statistischen Landesamt
  • der Gewerbeaufsicht

in Verbindung treten. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die für dich notwendigen Ämter festzulegen und geben dir Informationen, welche Unterlagen du benötigst und welche Ämter du wann kontaktieren musst.

Weitere Gewerbe Themen:

Wer kann in Deutschland Einzelunternehmer werden?

Einzelunternehmer werden

Möchtest du in Deutschland dein eigenes Unternehmen führen, kannst du dies jederzeit tun. Statistisch geschehen handelt es sich bei den meisten Gründungen um Einzelunternehmen. Nur ein geringer Anteil aller Unternehmen wird in Form einer Partnerschaft eröffnet. Als Sologründer besitzt du hierbei viele Vor- wie Nachteile. Doch wer kann in Deutschland Einzelunternehmer werden?

Definition Einzelunternehmer


Unter Einzelunternehmer bzw. Einzelunternehmen werden in Deutschland alle Unternehmen verstanden, welche von einer Einzelperson gegründet werden. Der sogenannte Sologründer eröffnet ein Unternehmen ohne ein Geschäftsführerteam. Folglich führt er das Unternehmen allein. Dies schließt jedoch nicht aus, dass er Mitarbeiter beschäftigen kann. Der Großteil der in Deutschland gegründeten Unternehmen fällt hierbei unter diese Kategorie.

Planst du, allein Einzelunternehmen zu gründen, kannst du dies jederzeit in Deutschland tun. Als Einzelunternehmer gehört dein Unternehmen dir vollständig, wodurch du alle Entscheidungen ohne Absprache mit anderen Miteigentümern oder Mitgeschäftsführern treffen kannst.

Dennoch muss dir bewusst sein, dass der Begriff Einzelunternehmer per Gesetz nicht definiert ist. In der Praxis erhältst du die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Sehr häufige Rechtsformen sind hierbei der Freiberufler oder das Kleingewerbe.

Die Rechtsformen sind stets mit einer persönlichen Haftung verbunden. Zugleich beeinflusst die Wahl deines Einzelunternehmens die Handhabung in Bezug auf Anmeldung, Pflichten und Steuern.

Möchtest du als Einzelunternehmer deine persönliche Haftung ausschließen, musst du für dein Unternehmen eine andere Rechtsform wählen. Dies gelingt dir vor allem mit der Kapitalgesellschaft, welche ebenso für die Selbstständigkeit geeignet ist.

Rechtsformen für Einzelunternehmer

Grundsätzlich gehst du mit der Gründung eines eigenen Unternehmens immer ein Risiko. Bei vielen Unternehmen haftet nämlich der Gründer mit seinem Privatvermögen. Dennoch ist dies nicht immer der Fall. Aus diesen Grund lassen sich alle Einzelunternehmen in zwei Kategorien gliedern:

  • Rechtsformen für Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung
  • Rechtsformen für Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung

Unter Rechtsformen für Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung werden Einzelunternehmen verstanden, bei welchen du als Gründer persönlich haftest. Vorwiegend umfassen sie

  • das Kleingewerbe
  • Kaufleute als vollkaufmännisches Einzelunternehmen
  • Freiberufler

Kleingewerbetreibende wie Kaufleute gehören zu den gewerblichen Einzelunternehmen, Freiberufler zu den nicht-gewerblichen Einzelunternehmen.

Während du dich für ein Kleingewerbe oder den Status als Kaufmann bzw. Kauffrau entscheiden kannst, hast du diese Entscheidungsfreiheit als Freiberufler nicht. Freie Berufe in Deutschland sind an rechtliche Voraussetzungen gebunden und umfassen nur bestimmte Berufsgruppen.

Möchtest du nicht mit deinem Privatvermögen haften, solltest du stattdessen ein Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung gründen. Durch diese Unternehmensform entgehst du der Vollhaftung. Bei diesen Unternehmen handelt es sich um Kapitalgesellschaften, welche sich von Einzelpersonen gründen lassen. Dazu zählen

  • Unternehmensgesellschaften (UG)
  • Die Ein Personen GmbH
  • Die kleine AG

Während die UG oder die Ein Personen GmbH in der Praxis oft verwendet werden, ist die kleine AG für Sologründer nicht besonders relevant.

Ob du dich für ein Einzelunternehmen mit beschränkter oder unbeschränkter Haftung entscheidest, bleibt ganz dir überlassen. Grundsätzlich musst du dein Unternehmen, insofern es eine gewerbliche Tätigkeit betrifft, anmelden.

Nur Freiberufler entgehen der Anmeldepflicht in Deutschland. Auch die Tatsache, dass du Startkapital bei gewissen Rechtsformen benötigst und weitere Anmeldungen sowie Steuerangelegenheiten berücksichtigen musst, sollten deine Entscheidung beeinflussen.

Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, falls du Fragen zu den verschiedenen Rechtsformen und Unternehmen hast. Mit unserer praktischen Checkliste hier findest du zugleich schnell heraus, was du alles für dein Einzelunternehmen benötigst.

Für wen eignet sich ein Einzelunternehmen?

Einzelunternehmen eignen sich grundsätzlich für Personen, welche sich selbstständig machen möchten. Hierbei solltest du jedoch nur mit einem geringen finanziellen Risiko rechnen.

Neben Freelancern aus dem IT-Bereich entscheiden sich häufig Personen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit für ein Einzelunternehmen, um es nebenberuflich führen zu können.

Von einem Einzelunternehmen solltest du hingegen absehen, wenn deine Geschäftsidee dich in eine finanzielle Misslage aufgrund des hohen Startkapitals oder eines hohen Risikos bringen könnte.

In diesem Fall solltest du von Anfang an eine Rechtsform mit beschränkter Haftung wählen. Ebenso solltest du vorsichtig sein, wenn du großes Privatvermögen besitzt.

Bei Unternehmen mit uneingeschränkter Haftung kann es passieren, dass dein Privatvermögen für dein möglicherweise gescheitertes Unternehmen haften muss.

Wie gründet man ein Einzelunternehmen?

Hast du dich für eine Rechtsform für dein Einzelhandelsunternehmen entschieden, kannst du die Gründung jedoch noch nicht vollkommen abschließen.

Dennoch ist die Gründung eines Einzelunternehmens sehr einfach. Vorwiegend hängt dies mit der Tatsache zusammen, dass du alleiniger Inhaber bist und unter anderem keinen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und diesen notariell beglaubigen lassen musst.

Ein Geschäftskonto eröffnen

Die Gründung eines Unternehmens für Kleinunternehmer erfolgt stets in mehreren Schritten. Zunächst benötigst du ein eigenes Geschäftskonto. Die richtige Form des Kontos musst du hierbei selbst festlegen, da nicht jedes Unternehmen dieselben Konditionen und Möglichkeiten benötigt.

Je nach Branche ist der Bargeldanteil an vielen geschäftlichen Umsätzen stets sehr hoch. Dennoch ermöglicht nicht jedes Bankkonto Bargeldtransaktionen. Zugleich bietet nicht jede Bank für jede Rechtsform überhaupt ein Geschäftskonto an.

Ob du letztendlich eine Bank mit Filiale oder eine Onlinebank wählst, bleibt dir überlassen. Manche Banken, vorwiegend reine Onlinebanken, bieten weder eine EC-Karte, eine persönliche Betreuung noch eine Finanzierungsberatung an. Aus diesem Grund solltest du bei vielen Banken Angebote einholen und dich für das beste entscheiden.

Zugleich solltest du dir mit der Eröffnung eines Bankkontos nicht zu viel Zeit lassen. Viele Ämter wie das Gewerbeamt oder das Finanzamt verlangen bei der Anmeldung eines Gewerbes in der Regel gültige Kontodaten. Wartest du mit der Eröffnung eines Geschäftskontos, solltest du spätestens ab deiner ersten Rechnung eines besitzen.

Genehmigungen einholen und das Gewerbe anmelden

Manche Tätigkeiten benötigen in Deutschland eine bestimmte Genehmigung. Unter anderem brauchst du diese, wenn du als Klein Unternehmer mit einem Handwerk deine Dienstleistung anbieten möchtest.

Als Genehmigung fungieren zum Beispiel der Meisterbrief oder Sonderregelungen. Informiere dich am besten rechtzeitig, welche Genehmigungen du benötigst, oder frage bei uns von Gewerbeanmeldung.com nach.

Danach erfolgt die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt oder als Freiberufler bei deiner zuständigen Künstlersozialkasse. Um ein Einzelhandelsunternehmen in Deutschland anmelden zu können, musst du lediglich das Anmeldeformular ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen abgeben. Gerne helfen wir von Gewerbeanmeldung.com dir, dein Gewerbe korrekt anzumelden.

Den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Gewerbetreibende wie Freiberufler müssen den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um offiziell ein Einzelhandelsunternehmen führen zu dürfen. Der Fragebogen wird dir vom Finanzamt zugeschickt.

Bei Fragen zum oder Problemen mit dem Fragebogen solltest du dich am besten an einen Steuerberater wenden. Der Fragebogen ist vor allem für Klein Unternehmer wichtig, da sie auf ihm die Kleinunternehmerregelungen angegeben und als Folge von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Ins Handelsregister eintragen

Der Eintrag ins Handelsregister ist nicht für jedes Unternehmen verpflichtend. Nur für Kaufleute ist er verpflichtend. Führst du ein Unternehmen mit einer anderen Rechtsform, kannst du den Eintrag freiwillig durchführen lassen.

Neben persönlichen Daten zu dir und der Rechtsform zu deinem Unternehmen musst du für die Eintragung ins Handelsregister Kosten bezahlen. Diese betragen rund 150 Euro.

In Deutschland einfach ein Einzelunternehmer werden

Damit du in Deutschland ein Einzelunternehmer werden und dein eigenes Unternehmen allein führen kannst, bedarf es nicht viel. Grundsätzlich musst du dich nur für eine passende Rechtsform entscheiden, da du nicht bei jeder mit deinem Privatvermögen haftest. Grundsätzlich wird zwischen

  • Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung
  • Einzelunternehmen mit unbeschränkter Haftung

unterschieden. Nachdem du eine Rechtsform ausgewählt hast, musst du dein Unternehmen nur noch rechtskräftig mit deiner entsprechenden Anmeldung machen, damit du legal deine Dienstleistung anbieten darfst. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest.

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Gewerbeanmeldung in Siegen – Bequem und einfach!

Das Siegerland ist seit langem als Erzabbaugebiet bekannt. Zwei große Bronzestatuen stehen in der Nähe des Bahnhofs. Sie tragen den Namen „Hüttenmann und Bergmann“ und gelten als Erinnerung  an die eigentliche Industriegeschichte der Stadt.

In der Oberstadt stehen viele Kirchen sowie das untere und obere Schloss. Vom Oberen Schloss und seinem großen Park hast Du einen wunderbaren Blick! Hier findest Du imposante Sammlungen des Siegerlandmuseums und den Rubenssaal.

Siegen ist der Geburtsort des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens. Deshalb wird sie oft als die „Stadt der Rubens“ benannt. Der Rubenssaal enthält neun Originalgemälde des Malers.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Beinahe jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt Siegen anmelden. Doch aber was ist überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Wie funktioniert sie? Welche Dokumente werden gebraucht, um sein eigenes Gewerbe anzumelden? Alle Antworten auf offene Frage kommen nachfolgend:

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, bei dem das eigene Unternehmen in Siegen registriert wird. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch geprüft, ob man alle Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfüllt oder nicht. Gleichzeitig wird der Begriff ebenfalls für das Dokument verwendet, das man bei der Registrierung ausfüllt und eingereicht werden muss.

Viele denken womöglich, dass die Gewerbeanmeldung ein komplizierter Prozess ist. Aber demnach ist nicht so. Es sind nur wenige Schritte, die einem von seinem eigenen Gewerbeschein trennen.

Im ersten Schritt ist es vorteilhaft sich das Formular „Gewerbeanmeldung“ von der Homepage der Stadt Siegen herunterzuladen. Man muss sich also nicht unbedingt den Weg zum Gewerbeamt machen, um sich das Formular zu besorgen.

Wer sich das Formular besorgt hat, muss anschließend alle wichtigen Daten eintragen. Hierbei ist die Wahrheitspflicht gefragt. Für den Gewerbeschein sind die Angaben über Person, Name des Unternehmen, die Adresse, die gewünschte Rechtsform und die Tätigkeitsbeschreibung vonnöten.

Im Allgemeinen musst man endgültig für die Gewerbeanmeldung den Reisepass oder den Personalausweis vorlegen. Außerdem muss bei den Unterlagen darauf geachtet werden, dass, je nach Rechtsform und Gewerbeart noch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Dazu zählen unter anderem Handelsregisterauszug sowie der Meisterbrief (Handwerk), spezielle Zulassungen und Genehmigungen oder polizeiliches Führungszeugnis. In welchem Umfang und welche Dokumente neben der Gewerbeanmeldung eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden möchte. Dazu gibt es die Differenzierung des überwachungbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mehr Informationen davon gibt es beim Gewerbeamt Siegen.

Sobald die Gewerbeanmeldung wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen beisammen sind, dann kommen die Dokumente an das Gewerbeamt Siegen in die Bahnhofstraße 4 oder unter Fax: 0271-205 34.

Alternativ ist es denkbar, dass man sich bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vertreten lässt. Dazu braucht man eine schriftliche Vollmacht als Vertreter zur Vorlage beim Gewerbeamt Siegen sowie eine Kopie vom Ausweis des Vollmachtgebers. .

Was kommt nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt Siegen bekommt die jeweiligen Gewerbeanmeldungen mitsamt den wichtigsten Unterlagen und kann sodann eine Überprüfung einleiten, um sicherzustellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die man für die Ausübung des gewünschten Gewerbes haben muss. Für den Fall, dass das Gewerbeamt Siegen „grünes Licht“ gibt, werden die Daten des Gründers an unterschiedliche Behörden und Ämter weitergegeben. Dazu zählen zum Beispiel die IHK / Handwerkskammer, Finanzamt, Krankenkasse und die Agentur für Arbeit.

Nach kürzester Zeit bekommt man als Gründer einen Brief von dem Finanzamt mit der Bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Das ist wichtig, um letztendlich die Steuernummer zu erhalten. Von der IHK / Handwerkskammer kommen per Post einige Informationen über die jeweilige Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich wird die Gewerbeanmeldung von den jeweiligen Gründer automatisch in das Gewerberegister eingetragen. Danach kommt mit einem Brief eine Kopie der Gewerbeanmeldung mit einem Stempel nach Hause, um endlich mit der Arbeit beginnen zu dürfen. Diese Kopie ist der sogenannte Nachweis dafür, dass es nunmehr losgehen kann. Der bedeutendste Aspekt für einen Gründer ist ganz klar die Gewerbeanmeldung, um offiziell mit den angemeldeten Tätigkeiten zu beginnen.

Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung

In Deutschland besteht nach GewO §14 eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Das bedeutet, dass jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, diese beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn man der Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall darf man in der Branche, die man gründen will, kein Gewerbe mehr anmelden.

Das ist gut zu wissen: Lediglich Selbstständige und Unternehmen, die der sogenannten Primärproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) angehören, sind nicht meldepflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine schnelle Sache. Wer hervorragend vorbereitet ist und die angegebenen Schritte beachtet, ist die eigentliche Anmeldung für das eigene Gewerbe in wenigen Minuten Geschichte.

Die Anzeigepflicht für ein Nebengewerbe hängt nicht vom Unternehmen ab und wie klein oder groß es ist. Ein Gewerbe, auch wenn als Nebenjob dient, um noch etwas zum Haupteinkommen dazuzuverdienen, muss beim Gewerbeamt Siegen angemeldet werden. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung muss noch die Zustimmung des Arbeitgebers hinzugefügt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Was man sich als Gründer noch fragt, was kostet eigentlich eine Gewerbeanmeldung? Bei dem Gewerbeamt Siegen kostet die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen sowie für Gesellschafter  einer Personengesellschaft mindestens 26,00 Euro, bei juristischen Personen, wenn man als vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften tätig ist, sind mit Kosten von 33,00 Euro zu rechnen und für alle weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen sind nochmals je 13,00 Euro zu zahlen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn man jedoch ein paar Tage zu spät t wird das Gewerbeamt Siegen kaum sofort ein Bußgeld verhängen. Trotzdem muss man das Risiko nicht unbedingt eingehen. Wer die Gewerbeanmeldung (absichtlich oder unabsichtlich) versäumt und damit die Gewerbeordnung nicht einhält, riskiert hohe Geldstrafen.

Fazit

Die Firmenregistrierung ist etwas, das die große Mehrheit der Gründer nicht vermeiden kann. Aber auch wenn die Prozedur zunächst einschüchternd wirkt, kann man sich sicher sein: Es ist nur „als Spaß anzusehen“.

Denn die Gewerbeanmeldung ist nur ein winziger Schritt. Sobald man die Schritte des Unternehmensgründungsprozesses durchlaufen hat (Eröffnung eines Geschäftskontos, Einholung von Genehmigungen, eventuell Inanspruchnahme eines Notars usw.), kann sein eigenes Unternehmen anmelden.

Fotograf Gewerbeanmeldung

Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht. Auch bei einem Fotografen ist es nicht ganz klar. Doch hier erfährst du den Unterschied.

Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?


Der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.

Muss die Fotograften ein Gewerbe anmelden?

Manchmal müssen Fotografen  ein Gewerbe anmelden, weil es gleichzeitig auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden.

Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen.

Gewerbeanmeldung: Haupttätigkeit oder nebenbei die Tätigkeit ?

Eine Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall erforderlich, wenn man es als Haupttätigkeit beabsichtigt. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung als zusätzliche Einnahme angeben. In dem Fall sollte man sich vorher beim Finanzamt erkundigen, um sicher zu gehen.

Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.

Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es kann  sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Rechtsform: Personalgesellschaft

Personalgesellschaft  können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird  manche Unterlage benötigt.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.

Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft

Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.

Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wo meldet die Kleingwerbe sich an?

Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.

Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.

Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?

Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Als Fotograf muss erstmal die Frage geklärt werden, ob man gewerblich oder freiberuflich unterwegs ist. Nach dem dies geklärt worden ist, muss man die entsprechende Behörde aufsuchen und sich anmelden, damit man auch mit der Tätigkeit beginnen darf.

 

Gewerbeanmeldung Frankfurt

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung in Frankfurt: Haupt- oder Nebengewerbe?

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können. Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Der erste Ansprechpartner, um ein Gewerbe in Frankfurt am Main anmelden zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

Gewerbeamt: Ort oder Termin

Um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können, muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Frankfurt?

Bei der Gewerbeanmeldung selbst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 40€ kostet. Diese bezahlt man ganz unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Außerdem ist es wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Wann benötigt man eine Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste. Um den ganzen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit sein Gewerbe anmelden.

Fazit:

Der erste Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Frankfurt am Main eröffnen zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

 

Freiberufler anmelden Formular

Wer zählt zu den Freiberuflern?


Wer zu den freien Berufen bzw. Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Sie werden von den anderen Berufen abgegrenzt, weil man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet.

Melden die Freiberufler an eine Gewerbe an?

Sie melde kein Gewerbe an, weil Freiberufler in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Dadurch, dass Freiberufler kein Gewerbe anmelden, zahlen sie auch keine Gewerbesteuer. Die Tätigkeiten eines freien Berufes sind eher auf die Kunden abgestimmt und sind auch deshalb nicht gewerblich.

Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Berufen zählen unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Künstler und Publizisten
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche manchmal einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. In manchen Fällen muss auch bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit der akademische Abschluss nachgewiesen werden.

Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?

Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, müssen sie auch nicht zum Gewerbeamt. Als Freiberufler muss man sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Bevor sie aber persönlich zum Finanzamt gehen, müssen sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In dem Schreiben erwähnen sie: Name, Anschrift, Kontaktdaten, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen.

Finanzamt: Erfassungsbogen

Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss. Neben dem Bogen zur steuerlichen Erfassung muss man zusätzlich eine Kopie seines gültigen Personalausweises einreichen und eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.

Muss ein Freiberufler Gewerbe anmelden?

Auch wenn ein Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, kann es in einigen Fällen sein, dass man es trotzdem tun muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man Tätigkeit der Erfassungsbogen  nachkommen möchte und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.

Ein Beispiel hierfür ist der Beruf als Fotograf. Eigentlich handelt es von einer künstlerischen Tätigkeit, doch je nach dem in welcher Branche man tätig ist, kann es sein, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Welche weiteren Unterlagen gefordert werden, hängt davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird.

Wann muss man seine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.

Was wird wen man den Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden können. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden und dies gibt man in dem Bogen an. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Freiberuflich: Einnahmen vostellen mit der Tätigkeit zu erzielen

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.

Freiberuflich: Angabe zur Gewinnermittlung

Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen.

Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können die Regel beim Finanzamt anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Was kostet die Gründung den Freiberufler?

Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts.

Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst.

Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.

Wo muss man sich als Freiberufler noch anmelden?

Als Freiberufler muss man sich bei anderen entsprechenden Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.

Freiberufler: Was sind die Kammer?

Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken– oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss.

Freiberufler: Standeskammer

Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen.

Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungswerk verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.

Freiberufler: Künstlersozialkasse

Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden. Sie müssen beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Partnergesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wie kann ein Freiberufler die GbR gründen?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide auch Freiberufler sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.

Wie kann man eine GmbH anmelden?

Auch eine GmbH kann angemeldet werden, aber nicht jedem Beruf ist es erlaubt. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es darf. Wenn ja, dann steht einem nichts im Weg. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür braucht man einen Gesellschaftsvertrag, welcher vom Notar beurkundet werden muss.

Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen.

Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.

Der Vorteil bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft als Freiberufler wäre, dass es nicht mit seinem privaten Vermögen haftet und dadurch geschützt ist. Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Bevor man also ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt und es sich lohnen würde.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit

Am Anfang der Selbstständigkeit herrscht immer eine Unsicherheit, egal um welche Art von Selbstständigkeit es dabei handelt. Doch hat man die Möglichkeit zuerst eine Nebentätigkeit anzumelden und das auch als Freiberufler. Später hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzumelden.

Durch die Nebentätigkeit kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.

Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen.

Dabei kann man in Ruhe schauen, wie es mit dem Markt aussieht und seine Tätigkeit dem Markt anpassen oder optimieren. Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Gleichzeitig kann man auch eventuell Kunden für sich verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte.

Vorteile eines Freiberuflers

Es gibt einige Vorteile, die sich für einen Freiberufler anbieten. Sie haben einen steuerlichen Vorteil, weil sie kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuern zahlen.

Außerdem können sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, muss dies beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angekreuzt werden.

Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen und das Ersparnis in andere Sachen stecken. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wenn man als Freiberufler eine Nebentätigkeit anmeldet, hat man eine zusätzliche Einnahmenquelle, welche positiv bei Kreditinstituten ankommen.

Fazit

Wer zu den Freiberuflern zählt, ist klar im Einkommenssteuergesetz geregelt. Als Freiberufler ist man der Gewerbeanmeldung nicht verpflichtet und meldet sich direkt beim Finanzamt an. Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss auch eventuell seine fachliche Kompetenz nachweisen.

Beim Finanzamt kann man Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. In dem Fall zahlt man dann keine Umsatz- und Gewerbesteuer mehr.

Deshalb haben auch Freiberufler einen steuerlichen Vorteil. Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit ganz einfach und schnell erfolgen kann, ohne dass man viel Aufwand betreiben muss.

 

Gewerbe anmelden Hannover – Gewerbeanmeldung in Hannover

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung- Hannover?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Hannover rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Nebengewerbe

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können.

Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe in Hannover anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt am Schützenplatz 1 30169 Hannover.

Gewerbe anmelden vor Ort oder mit Termin

Beim Gewerbeamt muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen. Bei einem Termin hat man den Vorteil, dass man nicht allzu lange im Wartezimmer verbringen muss. Man muss bei der Gewerbeanmeldung damit rechnen, dass man etwas Geld dabei haben muss.

Die Bearbeitungsgebühr liegt in der Landeshauptstadt Niedersachsens bei 40 Euro. Diese Gebühr bezahlt man allerdings unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Das muss jeder Gründer bezahlen. Außerdem ist es wichtig, dass man noch einige Unterlagen bei sich hat. 

Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

 Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann.

Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat. Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden.

Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Was wird wenn man die Gewerbeanemldung verspätet oder nicht vornimmt?

Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.

Fazit:

In der Landeshauptstadt Niedersachsens gründen? Na klar doch, wo denn auch sonst? Man muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden, welches am Schützenplatz 1 30169 liegt.

 

Selbstständigkeit wo anmelden

Wo kann man ein Gewerbe selbstständig anmelden?


Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man ebenfalls die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder auch bei der Handwerkskammer.

Nachdem man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen konnte, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen vorher festgelegten Termin benötigt. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile, die wir uns einmal genauer anschauen.

Selbstständig im Gewerbeanmeldung: Termin

Wenn man einen Termin vereinbaren muss, dann kann es sein, dass dieser aufgrund des Andrangs erst nach mehreren Wochen und Monaten frei ist. Nicht so schön, doch in Deutschland verständlich.

Über sieben Millionen Betriebe sind in Deutschland angemeldet. Jedes Jahr kommen neue Anträge dazu. Es ist daher verständlich, das im Land der Dichter und Denker mal etwas warten muss. Zumindest weiß man dann auch, dass man nicht solange Zeit im Wartezimmer verbringen muss.

Selbstständig im Gewerbeannemldung: Ort

Leute, die vor Ort erscheinen können, kennen dieses Problem nämlich zu gut. Auch hier ist der Andrang sehr hoch und der erste, der da ist, mahlt auch zuerst. Daher kann man sich auch auf eine lange Wartezeit einstellen. Allerdings kann man auch an dem selben Tag zumindest das Gewerbe auch anmelden.

Ein Trick, dass man nicht so lange warten zu müssen

Ein kleiner Trick, um eventuell nicht so lange warten zu müssen: erscheine entweder sehr früh am Morgen, am besten zu den Öffnungszeiten selbst oder komm nach der Mittagspause. Zu diesen Zeiten sind die meisten entweder auf dem Weg zur Arbeit oder bereits wieder am Arbeiten. Dann ist es in den meisten Ämtern auch wieder etwas ruhiger.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt noch eine dritte Alternative, um das Gewerbe anmelden zu können. Die Online Gewerbeanmeldung. Sie ist die Lösung, für die meisten Probleme! Leute, die aufgrund ihrer Arbeit (oder aufgrund eines gestörten Schlafrhythmus) es nie geschafft haben, zu den entsprechenden Öffnungszeiten oder Tagen beim Gewerbeamt zu erscheinen, können so das Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden.

Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und alles erforderliche wird schnell erledigt. Doch so löblich die Online Gewerbeanmeldung auch ist, so hat auch sie leider noch ihre Probleme.

Zum einen akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift. Dann müsste man diese nämlich noch nachreichen. Entweder persönlich vor Ort oder per Post. Außerdem wird dieser Service noch nicht überall angeboten, so dass am Ende nicht jeder von der Online Gewerbeanmeldung profitieren kann.

In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies in der Regel der Fall. Alle anderen Städte und Gemeinden müssen sich noch etwas in Geduld üben. Unabhängig davon, welche Alternative man selbst präferieren würde, muss man erst einmal schauen, welche Option denn das Gewerbeamt selbst anbietet.

Selbstständigkeit anmelden: Schritt für Schritt

Doch gehen wir davon aus, dass wir nun an dem besagten Tag X angekommen sind und die Anmeldung kurz davor sind, abzuschließen. Man wird also in das Büro hinein gebeten und bezahlt dann auch recht zügig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr ist keine Zahlung für eine Rechtsform eines Gewerbes, sondern eine, die die Kosten abdeckt, die man durch die Gewerbeanmeldung verursacht. Doch dazu später mehr.

Nachdem man diese Gebühr dann entweder vor Ort bezahlt oder von Zuhause aus per Online Banking überwiesen hat, muss man unter anderem Unterlagen vorzeigen bzw. als Kopie auf der Seite hochladen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Haupt- oder nebenberuflich gründen?

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Einige Tricks wie man den Ausgaben von den Steuern abzetzen kann

Es gibt  einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht.

Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Dafür unter anderem auch die Bearbeitungsgebühr, du erinnerst dich? 😉

Falls du dich bis hierhin fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung überlesen hast, dann kann ich dich beruhigen: einen Augenoptiker musst du nicht aufsuchen. Denn ein Kleingewerbe meldet man nämlich nicht beim Gewerbeamt an, sondern beim Finanzamt.

Auf was muss die Selbstständige bewusst werden?

Selbstständige müssen sich bewusst werden, das die Tätigkeiten, die sie ausüben, dauerhaft bestand haben werden. Diese bedeutende Rolle, die ein Unternehmen in dem Leben des Gründers genießt, muss natürlich erst richtig erforscht werden.

Am aller wichtigsten ist hier, dass man die Schritte, die man für die Zukunft plant, alle notiert. Denn der langfristige Weg erfordert viel Zeit, Opfer, Tribute, Ehrgeiz und jede Menge Geduld.

  • Als Unternehmer muss man wissen, dass Niederlagen und Fehler dazu gehören. Man lernt aus diesen und kann erst dann wirklich wachsen, wenn es einen Raum für Verbesserungen gibt. Diese Gedankenspielereien muss man sich bereits vor der Gründung vor Augen führen.

    Diese können eventuell zum großen Teil mitbestimmen, ob das Unternehmern erfolgreich sein wird, Gewinne meistens eingefahren werden können und darüber hinaus, ob sich am Ende auch die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich gelohnt hat.

  • Es ist wichtig, dass man dies immer wieder vor Augen hat. Die unternehmerische Idee ist sozusagen der Kompass und die Navigation übernimmt der Gründer.Um die Navigation bestmöglichen gestalten zu können, muss sich der Gründer auch von vorneherein gut informieren. Unter anderem, bei welchem zuständigen Amt man sich anmelden muss.

    Wie man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllt. Wie man die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlt. Wie man die Kosten bei der IHK und HWK bezahlt und rechnet. Ob man eventuell zu der Gruppe der freien Berufe bzw. Urproduktion gehört und man am Ende gar nicht ein Gewerbe anmelden muss.

Das sind alles Dinge, auf die man als Gründer vor der Gewerbeanmeldung beachten sollte. Diese Fragen sollten von vorneherein geklärt werden. Auch die Frage, ob man die finanziellen Mittel und die Zeit dafür hat, um dieses Projekt auf die Beine zu bringen, weiter fortzuführen und auch dann noch zu betreiben, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg immer noch rote Zahlen geschrieben werden. Je mehr Informationen man sammelt, umso besser kann man dann am Ende auch eine Strategie entwickeln, wie man dieses Problem am besten Umschiffen kann.

Wie sieht ein Gewerbeformular aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Wann muss man zum Finanzamt?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen dafür nicht selbst beim Finanzamt vorstellig werden, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne keiner melden sollte, dann sollte man selbst einmal aktiv werden und nachfragen, weshalb man bisher den Fragebogen nicht erhalten hat.

Nachdem man diesen allerdings bekommen und in den Händen hält, wird einem schnell klar, dass dieser, nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten ein wahrer Brocken ist.

Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Begrifflichkeiten und Felder für einen Großteil der Gründer noch wie spanisch klingen, ist es auch wichtig, dass man sich hierfür auch sehr viel Zeit lässt, um keine unnötigen Fehler zu begehen.

Wann kann man die Kleingewerbe anmelden?

Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man unter anderem auch das Kleingewerbe anmelden. Dies tut man, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Was ist die Kleinunternehmerregelung

Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen, die Buchführung durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird und man nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet ist.

Gleich dazu mehr, doch eins sollte man bereits jetzt schon wissen: dies ist eine enorme Vereinfachung der Pflichten für einen Gewerbetreibenden. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand enorm. Auch für Leute, die bisher nicht geplant hatten, ein Kleingewerbe anzumelden, sollten zumindest diese als wichtige Option in betracht ziehen.

Was wird wen man die Regelung nicht zieht?

Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden.

Finanzamt: gewerblichen Tätigkeiten

Ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.

Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Kannst du die Beschreibung ändern?

Man kann die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.

Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt und sehr streng geregelt. Wenn man bereits weiß, dass man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung machen möchte, dann sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen und diese so schnell wie möglich beantragen.

Ansonsten gilt die folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man dieses schnellstmöglich anmelden. Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt. Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Anmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden.

In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können. Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man das Gewerbe  im Nachhinein anmelden?

Man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragt, recherchiert man zunächst, welche Kosten denn ein solches Kleingewerbe verursachen könnte. Doch ein kleiner Spoiler direkt beim Start: der Name Kleingewerbe passt ganz gut, denn man könnte auch die Kosten als sehr klein bezeichnen.

Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, macht es Sinn, die Bearbeitungskosten zu erwähnen, die man beim Gewerbeamt zahlen muss. Diese Gebühr begleicht man nur einmalig und tritt nicht jedes Jahr auf. Die Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Kosten: Hauptgewerbe

Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnen ab 200 Euro. Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen.

Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen. Im ersten Moment können diese Zahlungen erschreckend wirken, doch es gibt einen Trick: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen.

Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht. Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich.

Kosten: IHK

Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro. Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK.

Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren.

Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte. Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat.

Gibt es mehrere Kosten?

Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Z B dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht,

Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch das sind Kosten, die man erst dann bezahlen müsste, wenn sich das Unternehmen auf gesunden Beinen hält und der Kurs klar Richtung Erfolg zeigt.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt!

Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige. Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe? Da gibt es zum einen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.

Selbstständig anmelden: Gewerbesteuern

Die ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss. Man darf allerdings bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.

Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern. Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an!

Selbstständig anmelden: Umsatzsteuer

Es gibt noch die Umsatzsteuer. Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern.

Selbstständig anmelden: Einkommensteuer

Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss. Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.

Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.

Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?

Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm. Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite.

Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500 000 Euro Umsatz oder 50 000 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden.

Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht! Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!

Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt. Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann.

Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen. Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,

  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,

  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

 

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt & Formular richtig ausfüllen

Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist eines der ersten Schritte, die man gehen muss, um ein Unternehmen gründen zu können. Gleichzeitig bedeutet dieser Schritt auch, dass es für kommenden Monate und Jahre „keinen“ Schritt mehr zurückgibt. Natürlich kann man jederzeit das Gewerbe auch wieder abmelden.

Doch das würden nur die wenigsten direkt in Betracht ziehen. Vielmehr ist das klare Ziel, so langfristig wie möglich zu arbeiten, auch wenn dies bedeutet, dass man die ersten Monate keine oder nur marginal hohe Einnahmen erzielt. Viel wichtiger ist hierbei, dass das Unternehmen ein festes Fundament besitzt und konstante Einnahmen verbuchen kann.

Das Gewerbe anzumelden erfordert auch einiges an Mut. Es war noch nie so einfach wie heutzutage, ein Unternehmen zu gründen. Wir können mit sehr geringen Mitteln große Imperien schaffen, unser Wissen aus allerlei Quellen beziehen und können durch die Digitalisierung auch sehr günstige und qualifizierte Mitarbeiter finden. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass es mehr Mitarbeiter gibt, als in der bisherigen Geschichte des Unternehmertums.

Das wiederum bringt Gründer zu der entscheidenden Frage: was muss ich tun, damit das Geld in der Brieftasche des Kunden in meine wandert, und nicht in die meines Konkurrenten. Allein um diese Frage beantworten zu können, zahlen jede Menge Leute sehr viel Geld für irgendwelche Kurse, Seminare und Coachings.

Doch die Wahrheit ist ganz simpel: sei anders! Sinngemäß sagte ein sehr erfolgreicher Geschäftsmann einmal: weshalb soll ich mir anschauen, was meine Konkurrenz macht? Wenn ich mir diese anschaue, werde ich irgendwann auch ein ähnliches Produkt anbieten.

Das will ich nicht“. Natürlich ist die Konkurrenzanalyse vor allem zu beginn der unternehmerischen Karriere sehr wichtig. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass die Individualität des Unternehmens den Ausschlag dazu geben kann, erfolgreich mit diesem zu sein.

Eine der wichtigsten Grundlegenden Bausteine des Marketings, ist die Erkenntnis, dass es nur vier Möglichkeiten gibt, dauerhaft im Kopf des Kunden haftbar zu bleiben. Diese lauten:

  • man muss der erste sein,
  • man muss der beste sein,
  • man muss der günstigste sein,
  • man muss anders sein.

In vielen Bereichen gibt es bereits die erst genannten Punkte, doch das anders sein, das kann jeder Gründer für sich beanspruchen. Hierbei benötigt man nur ein wenig Kreativität. Doch über all diese Dinge sollte man sich ausgiebig Gedanken machen, wenn man kurz vor der Anmeldung beim Gewerbeamt steht.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Sich beim Gewerbeamt anmelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Daher ist es wichtig, dass du diesbezüglich vollständig informiert wirst. In einigen Großstädten gibt es mehrere Gewerbeämter und daher auch mehrere Orte, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen könnte. Man muss daher genau schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Jedes Gewerbeamt hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Bei einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Andere wiederum verlangen von einem eine Terminvereinbarung. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Gewerbeanmeldung mit Terminvereinbarung

Wenn man eine Terminvereinbarung hat, dann muss man beispielsweise nicht stundenlang im Wartezimmer warten. Problem hierbei nur kann sein, dass die Gewerbeanmeldung erst nach mehreren Wochen und Monaten stattfinden kann, da alle Termine ausgebucht sind.

Gewerbeanmeldung vor Ort

Wenn man allerdings hingegen einfach vor Ort erscheint, kann man die Anmeldung am gleichen Tag erledigen, muss sich dann aber auch damit arrangieren, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer warten muss. Für alle, die sich nach einer dritten Alternative sehnen, denen sei gesagt: diese gibt es! Und zwar die Online Gewerbeanmeldung.

Kann man auch Online anmelden?

Diese Art der Anmeldung ist noch recht neu und daher noch nicht überall verfügbar, was ihr bisher einziges Manko ist. Die Online Gewerbeanmeldung ist vor allem für diejenigen attraktiv, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeiten nie die Zeit dazu gefunden hat, zu den entsprechenden Öffnungszeiten zu erscheinen.

Auch dauert diese Art der Anmeldung nur die Hälfte der Zeit, als wenn man beim Gewerbeamt vor Ort erscheint. Man müsste dann nur die erforderlichen Dokumente als Datei hochladen und die Gebühren per Online bezahlen. Da diese Alternative allerdings noch nicht für jeden gültig ist, gehen wir in unserem Beispiel klassisch voran.

Wenn man nun also beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch paar Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.

Formular: Haupt- oder ein Nebengewerbe

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wann muss man eine Gewerbeanmeldung beantragen?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.

Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung verspätet?

Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.

Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?

In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen.

Kleingewerbe: Kleinunternehmerregelung

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.

Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.

Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften.

Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Da das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt ist, nehmen wir dies als Grundlage unseres Beispiels. Die Kosten bei einem Kleingewerbe sind sehr moderat und für jeden bezahlbar. Die einzigen Kosten, die ein Kleingewerbe decken muss, sind zum einen die Gebühren bei der IHK, die rund 30 bis 300 Euro pro Jahr kosten können.

Zum anderen müssen Gründer, die ein Hauptgewerbe führen, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Dies beträgt in der Regel rund 200 Euro und kann weiter steigen, je nachdem, wie die Einnahmen aussehen. Auch kann es vorkommen, dass auch nebenberuflich Selbstständige einen Teilbetrag der Krankenkasse übernehmen müssen, wenn hohe Umsätze erwirtschaftet werden.

Dies wären auch die einzigen Kosten, die man abdecken müsste. Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Muss jeder die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?

Auch wenn die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer sehr umstritten ist, ist diese dennoch gesetzlich für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet. Die Mitgliedschaft bei der IHK kostet rund 20 bis 60 Euro für kleinere Gewerbe und für die, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können auch weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen des Gewerbetreibenden. Wer einen Umsatz von unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweisen kann, ist von den Beiträgen befreit. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn eine Beitragsrechnung reinflattert.

Vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

 

Kleingewerbeanmeldung

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Wenn man vor Ort erscheint, dauert die Gewerbeanmeldung in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen gestellt werden. Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man paar Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Es ist dir sicherlich aufgefallen: ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern muss dafür beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Die Gründung eines Kleingewerbes kann man dann tun, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Dafür muss man allerdings erst vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Dieser wird innerhalb von sieben bis zehn Tagen geschickt, nach der Gewerbeanmeldung.

Dieser Bogen ist sieben Seiten lang. Deshalb sollte man sich auch einiges an Zeit lassen, wenn man die Felder ausfüllt. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten. Außerdem ist dies eines der größten Ängste der Deutschen: aufgrund der Steuern oder wegen dem Gewerbe selbst zu irgendwelchen Engpässen gezwungen zu werden.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man kann allerdings auch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können. Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.

Gewerbeanmeldung: Freiberufler

Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Freiberufler müssen bei Finanzamt anmelden

Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man diese Umsätze überschreiten sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Wie vereinfacht die Kleinunternehmerregelung das Leben?

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen.

Sind Kleingewerbe  verpflichtet im Handelsregister eintragen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Die Kleingewerbe hat eine freie Entscheidung

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Auch Kleingewerbetreibende sind dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser nicht befreien lassen. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten.

IHK: Weiterbildungskurse

Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen. Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) erwirtschaften.

Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht.

So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Pro Jahr fallen bei einem Kleingewerbe nicht allzu hohe Kosten an. Dies ist unter anderem eines der Besonderheiten dieses Gewerbes. Die einzigen Fixkosten, die man hat, sind zunächst die Bearbeitungsgebühr, die man während der Gewerbeanmeldung begleichen muss.

Diese Gebühr kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe haben sollte, dann muss man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese Kosten fangen bei 200 Euro pro Monat an. Allerdings kann man diese Kosten als Betriebsausgaben angenommen und wiederum bei der Einkommensteuer angeben. Bis zu 1900 Euro kann man so von der Steuer absetzen.

Gibt es weitere Kosten für Kleingewerbe?

Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Ein Kleingewerbe zahlt rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Falls man allerdings im Handelsregister eingetragen ist, dann zahlt man 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, mit denen ein Unternehmer rechnen müsste.

Natürlich können auch weitere Kosten anfallen, wenn das Kleingewerbe weiter wächst. Beispielsweise wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Das sind ebenfalls Kosten, die auf einen Gründer zu kommen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen.

Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.