Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist wichtig zu schauen, den zuständigen Ort zu finden. Denn in einigen Städten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen. Neben dem Gewerbeamt, kann man nämlich die Anmeldung in manchen Städten auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen.
Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.
Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.
Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.
Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.
Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt beantragen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, das er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Denn falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und es wird nur in den allerschlimmsten Fällen verhängt, dennoch zeigt es ganz gut auf, wie wichtig es ist, die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vorzunehmen.
Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Die Ausrede, dass man gar nicht wusste, das man ein Gewerbe sofort anmelden muss, gilt nicht. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Ämtern eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen.
Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand.
Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.
Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja, für Gewerbetreibende, worunter auch ein Kleingewerbe zählt, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.
Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls das Gewerbe im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, fallen für den Gründer keine weitere Kosten an. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.
Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.
Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, dann darf der Umsatz im ersten Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im darauffolgenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro betragen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Ansonsten kann man mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man hier auch noch einige Steuern zahlen muss.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.
Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.
Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.
Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.
Noch bevor man das zuständige Gewerbeamt in der Stadt aufsucht, muss man vorher erst einmal festlegen, ob man das Gewerbe im Handelsregister eintragen möchte. Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.
Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?
Wer die Gewerbeanmeldung durchführen möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In der Regel klingt das einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass das Ganze Prozedere Komplex wäre, sondern vielmehr deshalb, weil man zunächst einmal das zuständige Amt finden muss.
Vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst schauen, bei welchen man die Gewerbeanmeldung durchführen muss. Auch kann es sein, dass noch andere Ämter, wie das Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer die Erlaubnis haben, Gewerbeanmeldungen anzunehmen.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Nachdem man nun beim zuständigen Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr die Gewerbeanmeldung bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Bei der Anmeldung erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Man macht da Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb. Unter anderem wird auch hier die Frage geklärt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.
Als Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse in der Regel von der eigenen Tasche bezahlt. Für Leute, die bereits einen Hauptjob haben, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit daher ideal. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.
Wie kan ich den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem das Formular ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulares erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.
Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat. Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt deine Informationen.
Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung vom Finanzamt erfolgen sollte, dann kann man Mal da anrufen.
Gewerbeanmeldung beim Finanzamt
Man erhält vom Amt der Finanzen zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen muss mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da hier viele wichtige Dinge geregelt werden. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man hier die genaue gewerbliche Tätigkeit angeben.
Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert genau, ob die abgegebene Beschreibung denn auch genau zur Tätigkeit passt. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Man hat die Möglichkeit, sofern sich etwas am Gewerbe ändern sollte, dies sofort dem Amt der Finanzen zu melden.
Hierbei sollte man allerdings nicht allzu lange warten. Nachdem man auch den Fragebogen abgeschickt hat, kann man nun endlich mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen und Gewinne erwirtschaften.
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden noch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Versicherung zuständig.
Sofern man Mitarbeiter hat, muss man diese versichern lassen. Eine eigene Versicherung muss man da nicht abschließen. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und auch kann man sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.
In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
Persönliche Daten des Betriebsinhabers
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
Angaben zum Betrieb
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit dem Gewerbeamt melden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.
Kann man rückwirkend Gewrbeanmeldung beantragen?
Ja. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.
Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?
Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.
Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Muss jeder ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Eine Gewerbeanmeldung muss man dann durchführen, wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt, die eine klare Absicht der Gewinnerzielung hat. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne ein Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht sind Leute, die zu Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.
Wie viel kostet ein Gewerbe im Jahr?
Nachdem man bei dem Gewerbeamt war und die Gewerbeanmeldung hinter sich gebracht hat und den Gewerbeschein in den Händen hält, wird einem erst recht klar, welche Verantwortung man da eigentlich trägt. Auch eine finanzielle Verantwortung, die man rechtfertigen muss.
Die meisten Leser auf dieser Seite möchten ein Kleingewerbe anmelden, daher ist es ratsam, anhand eines Beispiels zu erläutern, welche Summen auf einen zu kommen können. Jedoch kann man bereits jetzt schon sagen, dass die meisten Kosten auch auf andere Gewerbe zutreffend sind.
Als erstes kommen die Kosten bei der Anmeldung des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60€ und sind nur einmalig. Weitere Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter steigen, abhängig von den Einnahmen des Gewerbes. Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr bezahlen.
Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält. Diese Rechnung kann für viele Anfangs ein schock sein, da man damit zum einen nicht rechnet, zum anderen auch gar nicht vorgewarnt wird.
Doch keine Sorge, auch hier kannst du auf unsere Hilfe zählen. Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.
Dort prüfen Experten die Möglichkeit, ob die Minderung der Rechnung auf ein Minimum gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, dennoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache.
Für weitere Informationen klicke hier. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn du Neuanschaffungen benötigst, eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter einstellst, eine Internetseite aufbaust, Kurse besuchst, Patente anmeldest oder auch wenn du einen zweites Geschäft aufmachen möchtest. Das sind allerdings Kosten, die man bereit ist zu zahlen, da diese als Investitionen gesehen werden können.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:
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Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss man beim Gewerbeamt alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.
Darüber hinaus sollte man sich auf Kosten gefasst machen, die man ebenfalls in die Planung mit einbeziehen sollte. Nachdem das Gewerbe angemeldet ist, warten bereits die nächsten Hürden, die bewältigt werden müssen. Sei daher gespannt!
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen konnte, folgt bereits der zweite Schritt: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin benötigt.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Zunächst einmal muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Darüber hinaus muss man einige Dokumente vorzeigen, bevor es weitergehen kann.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Der Mythos ist weit verbreitet, das man auch beim Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe anmelden kann. Das stimmt nicht.
Gewerbeanmeldung beim Finanzamt
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nämlich beim Finanzamt. Zwar nicht direkt, aber vom Finanzamt selbst erhält man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Nutzer dieser Regelung werden unter anderem auch Kleingewerber und Gewerbe dann Kleingewerbe genannt.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer also bereits von vorneherein weiß, dass er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte schleunigst beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht beantragen sollte, dann können sehr schlimme Konsequenzen auf einen Warten. Unter anderem muss man mit Bußgelder in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt.
Dies würde für viele Gründer den absoluten Worst Case und finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit so schnell wie möglich anmeldet.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann allerdings noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf zahlen.
Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?
Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung.
Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative. Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können.
Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten. Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.
Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.
Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden.
Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.
Wo findet die Kleingewerbe Anmeldung statt?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Amt der Finanzen. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.
Voraussetzungen
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.
Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem steuerlichen Erfassungsbogen außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.
Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.
In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.
Wer gehört zur Gruppe der freien Berufe?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.
Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Ingenieure,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler.
Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.
Fazit:
Eine wichtige Voraussetzung, um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, ist erst einmal die Anmeldung beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Dann muss man schauen, ob man überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt oder zur Gruppe der freien Berufe bzw. der Land und Forstwirtschaft dazugehört.
Wer nämlich in diese Kategorie gehört, muss keine Gewerbeanmeldung beantragen. Wer sich dies alles zu Herzen nimmt, der hat alle wichtigen Bedingungen erfüllt und kann das Gewerbe in Ruhe beantragen.
Um ein Gewerbe anmelden zu können, solltest du dir unbedingt diese Checkliste einmal genauer anschauen. Gewerbetreibende müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllen, bevor diese das Gewerbe eröffnen können.
Sei es nun beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen oder ein Dokument auszufüllen. All diese Dinge sollte bzw. muss sogar ein Gründer vor Augen haben, damit sein Unternehmen von Anfang an keine Schwierigkeiten hat.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.
Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt
In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.
Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.
Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.
Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?
Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Gewerbe Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.
Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.
Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.
Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen
Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten.
Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält.
Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten,
Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der hat immer große Sorgen. Warum? Weil man Angst hat, bei dem langen Prozess der Gewerbeanmeldung einen Fehler zu begehen, der dann am Ende einen teuer zu stehen kommen kann.
Doch was ist, lieber Leser, wenn ich dir nicht nur sage, dass die Gewerbeanmeldung nicht nur ein Klacks für dich wird, sondern auch, dass du mithilfe der folgenden Tricks, jede Menge Geld, Zeit und Schweiß sparen wirst?
Wie bei Gastronomen, die, je günstiger sie Einkaufen, am Ende dann auch einen höheren Gewinn erwirtschaften können, so ist es auch bei angehenden Gewerbetreibenden: je früher sie lernen, wo sie wo etwas sparen können, werden diese am Ende mehr vom Gewinn haben.
Hier ein bisschen Steuern absetzen, da eine Rechnung richtig prüfen lassen und schon spart man einige tausende Euros im Jahr. Nur durch zwei Tricks! Und von solchen Tricks haben wir auf GewerbeAnmeldung.com jede Menge auf Lager! Sei also gespannt, lieber Leser!
Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Lieber Leser, zu Beginn deiner gewerblichen Reise, musst du nicht beim Gewerbeamt, beim Finanzamt oder bei einer anderen Behörde erscheinen, sondern dir bewusst werden, ob dein Unternehmen, welches noch nicht einmal gegründet worden ist, in den Handelsregister eingetragen werden muss oder nicht. Genau, du denkst dir sicherlich gerade, woher zum Teufel soll ich das denn bitteschön wissen?
Aufgrund solcher Kleinigkeiten schrecken eben viele potenzielle Unternehmer davon, ein eigenes Gewerbe zu besitzen. Doch wenn man den Dreh einmal raus hat, dann ist das doch nicht mehr so schwierig. Also, um zu überprüfen, ob das eigene Gewerbe nun im Handelsregister eingetragen werden muss, muss dieser unter anderem folgende Punkte aufweisen:
ab sechs Mitarbeitern,
wenn man eine Kapitalgesellschaft ist,
wenn man die Buchführung benötigt und Jahresabschlüsse veröffentlicht,
wenn man eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist.
Sofern diese Punkte auf dein Unternehmen zutreffen sollten, dann musst du das Handelsregister aufsuchen. Falls diese Punkte allerdings doch nicht zutreffen sollten, wie es beispielsweise bei einem Kleingewerbe der Fall wäre, dann hätten Gewerbetreibende selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie das Gewerbe eingetragen bekommen möchten oder nicht. Denn wer einmal im Handelsregister ist, kann von einigen Vorteilen profitieren. Diese wären unter anderem:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Sofern man der Besitzer eines Unternehmens ist, das keine Buchführung betreiben muss, und durch den Eintrag dann dies doch tun muss, dann kann dies ganz schön nervig sein. Genauso also, wie der Eintrag seine Vorteile hat, hat dieser auch seine Nachteile, weil ich vieles verändern kann. Unter anderem:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Nachdem du für dich herausgefunden hat, ob du nun im Handelsregister eingetragen werden musst oder nicht, geht es nun darum, das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen zu können, wo du dann die Gewerbeanmeldung beantragst.
Denn das aufspüren eines solchen Amtes ist nicht gerade leicht, zumindest dann nicht, wenn man in einer Großstadt lebt und es mehrere Möglichkeiten, neben dem Gewerbeamt gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer (Hamburg lässt grüßen).
Also muss man als erstes recherchieren, wo man die Anmeldung vornehmen muss. Ist dies erledigt, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt. Ja, einige Ämter verlangen wirklich eine Terminvereinbarung, auch wenn dies im ersten Moment etwas nervig erscheint, so hat dies doch seine Daseinsberechtigung.
Wenn man nämlich einfach vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten können. Da allerdings das für jeden gilt, kann es sein, dass das Amt sehr voll sein dürfte und man so einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Hat man hingegen jedoch einen festen Termin, dann läuft alles in geplanten Bahnen ab. Doch hier wäre der Nachteile, das aufgrund der hohen Nachfrage die Ämter erst nach mehreren Wochen und Monaten erst wieder einen Platz haben.
Unabhängig davon, für welche Art der Anmeldung man sich auch entscheiden würde, muss man zunächst einmal schauen, was das zuständige Gewerbeamt denn anbietet. Ist dies auch getan und man am besagten Tag der Gewerbeanmeldung angekommen, geht es nun wie folgt weiter: man wird in das Büro hinein gebeten.
Du kannst damit rechnen, dass die Gewerbeanmeldung vor Ort rund 40 bis 50 Minuten dauert. Je nachdem, wie viele Fragen man hat und wie schnell man mit dem Formular vorankommt. Scheue dich nicht, so oft wie möglich zu Fragen. Im Land der Dichter und Denker ist es gerne gesehen, wenn sich neue Unternehmer auftun möchten.
Natürlich kann es sein, dass einige Arbeiter einige flachsige Sprüche parat haben, doch das ist nur bei den wenigsten der Fall. Sei dir eines bewusst: nur den Fragen kann geholfen werden. Die meisten Fragen dürften ohnehin Neuland für die meisten sein, denn wer meldet denn schon ein Gewerbe an?
Und das dann mehrere Male, so dass am Ende keine Fragen mehr offen bleiben? Genau, keiner. Siehst du! Also so geht es im Programm weiter: du bezahlst zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Beispielsweise du willst eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH gründen und hast im Internet gelesen, dass du ein Mindestkapital von 25.000 Euro einzahlen musst, dann ist die Information richtig.
Diesen Betrag musst du bezahlen. Nur nicht direkt in diesem Augenblick. Die Bearbeitungsgebühr ist etwas anderes. Nachdem du die Gebühr nun bezahlt hast, musst du außerdem noch einige Unterlagen vorlegen, die du dringend dabei haben musst, denn ansonsten könnten weitere Kosten entstehen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später wieder einreichen darf. Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.
Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe.
Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Falls du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, dann wirst du überrascht sein: ein solches Gewerbe kann man nämlich gar nicht beim Gewerbeamt anmelden, diese wird nicht als Option auf dem Gewerbeformular angegeben. Vielmehr muss man dies beim Finanzamt erledigen, doch dazu später mehr.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Die Frage ist daher durchaus berechtigt: kann man die Gewerbeanmeldung auch Online beantragen? Ja, das geht! Das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Online Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.
Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung. Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten.
Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Habe ich zu viel versprochen? Natürlich ist ein Gewerbeformular etwas ganz neues und die Angst, dass man hier einen Fehler begehen kann und dann dadurch einige Kosten tragen haben wird, ist hoch.
Wenn man zum Beispiel fälschlicherweise annimmt, dass ein Hauptgewerbe die richtige Form ist, aber nebenbei noch einem Job nachgeht, dann wird es sicherlich problematisch.
Damit du eben nicht mit solchen Problemen konfrontiert wirst, erhälst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Unser geliebtes Land ist vor allem bei seinen Einwohnern bekannt für seine..? Genau, seine Regeln! Uns Deutschen sagt man immer nach, dass wir wie Maschinen seien, dass alles getaktet ist und wir immer klare Regeln befolgen.
Klare Regeln gibt uns die Bundesrepublik auch für die Gewerbeanmeldung vor. Denn, einfach irgendwann das Gewerbe anmelden geht leider nicht. Wer sich also bereits jetzt schon sicher ist, dass er die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der sollte keine weitere Zeit verlieren.
Ansonsten kann man sich an folgende Definition halten: wer eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften und diese Tätigkeit nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen.
Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit harten Bußgeldern rechnen. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.
Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt.
Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer. Man hat nämlich die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann. Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen.
Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.
Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann. Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.
Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Der Kleingewerbeschein ist ein Mythos, nichts weiter. Du fragst dich, ob das alles gewesen sein kann? Ja, das war es tatsächlich. Denn, auch wenn man im Internet noch immer sehr viele Themen rund um den Kleingewerbeschein findet, so wird dieser Schein nicht umso wahrer.
Es gibt ihn schlichtweg einfach nicht. Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.
Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Nein. Es kann auch Selbstständige Unternehmer geben, die nicht unbedingt dafür ein Gewerbe besitzen müssen. Abgesehen von den Leuten, die unter die Hobbyregelung fallen, sind Freiberufler sehr weit verbreitet und die einzigen, die kein Gewerbe anmelden müssen.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:
Ärzte,
Anwälte,
Zahnärzte,
Designer,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler,
Fotografen,
und viele mehr.
Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?
Nein. Zumindest nicht jeder Unternehmer. Allerdings müssen alle Gewerbetreibenden die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer eingehen. Dies ist gesetzlich so fest verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Die IHK ist nicht nur aus diesem Grund recht unbeliebt im gesamten Land. Doch wofür steht die IHK? Die IHK versucht die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das erfolgreich ist, sei Mal dahin gestellt.
Doch ein kleines Beispiel: wenn es Mal Probleme mit den Bahngleisen gibt, dann ist die IHK unter anderem dafür zuständig, die Stadt darauf aufmerksam zu machen, und beteiligt sich an den Reparaturen.
Warum das Ganze? Damit potenzielle Kunden wieder von A nach B können und somit vor Geschäften auftauchen können. Doch wie bereits erwähnt, ist diese Funktion der IHK sehr umstritten.
Man könnte dies mit den GEZ Gebühren vergleichen. Mag auch keiner, zahlt man ungern, muss man aber, weil der Staat es von einem verlangt, da ansonsten harte Strafen drohen. Doch einen Vorteil hat die IHK: sie bietet viele Weiterbildungskurse an, die Gewerbetreibende für sich nutzen können, was wiederum dem Unternehmen zugute kommen kann.
Ein Zertifikat von der IHK schindet Eindruck bei Leuten, die nicht so ein Zertifikat ihr eigen Nennen können. Für diese Leistungen erwartet die IHK auch eine Gebühr. Kleine Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar rund 150 bis 300 Euro. Die Gebühren werden jährlich bezahlt und können weiter ansteigen, diese sind allerdings von den Einnahmen abhängig.
Sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro liegt, dann zahlen Gewerbetreibende gar nichts. Ich würde hier gerne erwähnen, das damit alles zur IHK gesagt wurde, doch dies ist leider nicht so.. denn abgesehen von den Gebühren, kann es vor allem im ersten Jahr sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht.
Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Wenn du an ein Kleingewerbe denkst, was kommt dir da als erstes in den Sinn? Lass uns wetten: bestimmt hast du als erstes NICHT daran gedacht, das man mit einem solchen Gewerbe Umengen an Geld verdienen kann, oder? Dieses Image bekam das Kleingewerbe aufgrund seines Namens, doch die Wahrheit könnte nicht entfernter sein.
Denn die erreichbaren Summen bei einem Kleingewerbe sind alles andere als Klein! Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass die erreichbaren Gewinne das jährliche Gehalt des ein oder anderen Lesers übersteigen dürfte. Verstehe mich an dieser Stelle bitte nicht falsch, das soll und ist keine Wertung.
Es geht hierbei vielmehr darum, das Potenzial eines solchen Gewerbes anzuerkennen und zu sehen, welche Möglichkeiten es einem anbietet. Ich will dich nicht weiter auf die Folter spannen und nenne dir die Zahlen auf 3….2……1…… mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften! Habe ich zu viel versprochen?
Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf: der Verwaltungsaufwand ist relativ niedrig, die Markteintrittsbarriere ist niedrig, Buchführung wird durch Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt, statt der HGB gilt die BGB.. das sind alles immense Vorteile für einen Unternehmer.
Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man diese Summe auch erst einmal verdienen muss und einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Wenn man an ein Kleingewerbe denkt, dann haben wir festgestellt, dass wir zumindest nicht an hohe Gewinne denken. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Ich tippe da eher drauf, dass die meisten dennoch eher mit höheren Ausgaben rechnen.
Der Mensch ist eher darauf fokussiert, sich ein Worst Case vorzustellen, um auf eventuelle Risiken aufmerksam zu machen. Irgendwo suchen wir doch alle das Haar in der Suppe.
Doch ist diese Annahme bei einem Kleingewerbe gerechtfertigt? Finden wir es heraus! Da die meisten Leser noch vor der Gründung eines Gewerbes stehen, nehmen wir auch die Kosten für die Bearbeitungsgebühr mit rein. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro.
Diese Gebühr zahlt man nur einmalig. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Habe ich zu viel versprochen, als ich am Anfang meinte, man könne einige tausende Sparen 😉
Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden.
Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.
Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?
Eine nebenberufliche Selbststaendigkeit anzupeilen ist für viele Gründer ein sehr erstrebenswertes Ziel. Das alte Athen beispielsweise war vor allem deshalb seiner Zeit voraus, weil es dort einem an nichts gemangelt hat und diese Leute so ihre Ganze Energie damit verbringen konnten, über bestimmte Dinge nachdenken zu können, um die Gesellschaft voranzubringen. Genauso sieht es auch mit der Selbstständigkeit aus.
Denn, durch die Einnahmen aus dem Hauptjob verspürt man keinen großen Druck, unbedingt etwas erreichen zu müssen und kann so in Ruhe das Gewerbe voranbringen. Durch diese Ruhe kann man sich Zeit „erkaufen“, um zu schauen, ob die nebenberufliche Tätigkeit denn auch ein hohes wirtschaftliches Potenzial aufweisen kann oder eben nicht.
Man muss nicht über jeden einzelnen Cent nachdenken und kann dieses frei investieren. Außerdem kann jeder für sich selbst entscheiden, wie lange und wie viel Zeit man in sein neuestes Projekt stecken möchte.
Diese Freiheit ist ein großer Anreiz für viele Neugründer. Nicht mehr vom Arbeitgeber abhängig zu sein und keine festen Strukturen zu haben, in denen die Kreativität erstickt. Selbst wenn der Verlust eines Hauptjobs drohen sollte, was in unseren Zeiten keine Seltenheit mehr ist, hat man noch die Sicherheit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.
Wo sonst, außer bei einer Selbstständigkeit, könnte man so beruhigt in die Zukunft blicken können? Ein weiterer Vorteil eines nebenberuflichen Kleingewerbes ist, dass die Einnahmen aus dem Hauptjob und die Einnahmen aus dem Nebengewerbe addiert werden und die finanzielle Sicherheit eines Einzelnen dadurch weiter ansteigt.
Dadurch kann man sich selbst viel mehr gönnen, als bisher. Unter anderem könnte man mehr Geld in die Hand nehmen und in das Projekt stecken, eventuell vielleicht zwei Mal, statt einmal einen Urlaub buchen.
Außerdem ist man durch die gestiegenen Einnahmen interessanter für Banken und würde so eher einen Kredit bzw. einen höheren Kredit bekommen, um sich so beispielsweise den Traum eines Eigenheims leisten zu können.
Dinge, die vorher fast unmöglich erschienen, können so zur Realität werden. Der ganz große Vorteil ist auch, das man keine doppelte Buchführung benötigt, sofern die nebenberufliche Selbstständigkeit als Kleingewerbe betrieben wird.
Man benötigt dann eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Das bedeutet im Umkehrschluss also auch, dass der Verwaltungsaufwand weitaus geringer ist. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GewO, die besagt, dass jeder Bürger Deutschlands die Gewerbefreiheit genießt. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf, da kann in erster Linie auch der Arbeitgeber nicht widersprechen.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Was haben wir gelernt? Jeder Magier hat seine Tricks? Was haben wir noch gelernt? Jeder Gewerbetreibender sollte ebenfalls ein Magier werden, denn mit den Tricks in diesem Artikel wirst du nicht nur deiner Konkurrenz voraus sein, sondern auch noch jede Menge Geld sparen.
Vergiss vor allem nicht, dass du die Krankenkassenbeiträge als Betriebsausgabe bei einem Kleingewerbe angeben und diese von der Einkommenssteuer absetzen kannst.
Bis zu 1900 Euro im Jahr kann man so an Geld sparen. Falls Mal die IHK mit einer öden Beitragsrechnung nerven sollte, nicht verzagen, einfach die Gebührenberatung hier auf der Seite für sich beanspruchen und jede Menge Zeit, Geld und Nerven sparen.
Durch den Gewerbeschein erhält der Gewerbetreibende die Besätigung dass das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wurde. Durch die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss der Gewerbetreibende jedoch einige Pflichten erfüllen, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Der Gewerbeschein ist das Schriftstück, welches die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.
Wie bekommt man den Gewerbeschein?
Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man beim zuständigen Wirtschaftsamt ein Formular ausfüllen. Dieses Formular wird dann zum Schluss der Gewerbeanmeldung unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende. Die Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Um den Schein erhalten zu können, muss man vorher eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig der Rechtsform des Gewerbes.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Da du, lieber Leser, noch vor der Gewerbeanmeldung stehst, möchten wir von GewerbeAnmeldung.com, das du bestmögliche auf die Fragen vorbereitet bist, damit du nicht länger Zeit beim Gewerbeamt benötigst, als du eigentlich brauchst. Daher erhälst du einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wer stellt den Gewerbeschein aus?
Man muss als erstes beim Wirtschaftsamt in der jeweiligen Stadt vornehmen. Nur diese Ämter können den Gewerbeschein ausstellen.
Neben dem Gewerbeamt, welcher die erste Anlaufstelle für alle Gründer darstellt, kann es sein, dass man den Schein in bestimmten Gemeinden auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer erhalten kann. Doch das sollte man zunächst vorher einmal gründlich recherchieren.
Wann bekomme ich den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein erhält man grundsätzlich bereits an dem Tag der Gewerbeanmeldung. Man hat allerdings die Option, dass man das Gewerbeformular, welches später als Gewerbeschein fungiert, mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.
Dann müsste man den Schein entweder per Post zum Gewerbeamt schicken, was wiederum einige Tage dauern kann, oder direkt vor Ort abgeben und an dem Tag dann auch den Schein erhalten.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man bei dem Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Nachdem dies erledigt ist, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man einen festen Termin benötigt.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeformular ausfüllen?
Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen.
Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher bei dem Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Gründer können mittlerweile bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden haben, zu den entsprechenden Öffnungszeiten bei dem Amt des Gewerbes zu erscheinen ist dies ein wahrer Segen.
Für die Online Gewerbeanmeldung benötigt man maximal nur 20 Minuten. Bei der Online Anmeldung ist man an keine Öffnungszeit gebunden und kann dies zu einer beliebigen Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Amt des Gewerbes muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Man muss allerdings schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. Aktuell kann man sich online nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein Westfalens anmelden.
Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man die Gewerbeanmeldung benötigt, dann sollte man diese so schnell wie möglich vornehmen. Falls man die gewerbliche Tätigkeit nicht anmeldet, dann muss man ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr bezahlen.
Kann man Gewerbe rückwirkend anmelden?
Ja. Man hat die Möglichkeit rückwirkend das Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Der kleine Gewerbeschein ist ein Mythos, den es nicht gibt. Ja, richtig gelesen, es gibt diesen Gewerbe Schein nicht. Alle Gewerbetreibenden erhalten dasselbe Gewerbeformular und müssen dieses ausfüllen. Demnach hat auch jeder Gewerbetreibende den selben Schein.
Fazit:
Mit dem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit durch ein zuständiges Amt. Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Als Gewerbeschein wird das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.
Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man diese sofort oder kurz vor dem Start anmelden.
Eine genauere Definition, wann die Gewerbeanmeldung beantragt werden soll, sieht so aus: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mithilfe dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu ziehen, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Falls man allerdings keine Gewerbeanmeldung beantragen sollte, dann können harte Konsequenzen folgen, in Form von Bußgeldern. Man sollte mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. In München werden solche Vergehen sogar mit bis zu 50.000 Euro bestraft.
Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit rechtzeitig anmeldet.
Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf bezahlen.
Auch würde das Nachzahlen der Steuern nicht automatisch bedeuten, dass man von irgendwelchen Bußgeldern befreit ist. Diese können dennoch verhängt werden. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen Mal eher milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es ist, denn vor allem in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man erst einmal vorher recherchieren und dann erst zur zuständigen Behörde hingehen.
Doch auch davor muss man schauen, ob man überhaupt einfach so erscheinen kann oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Ja. Es gibt die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.
Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Gewerbe-Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Die Kleingewerbe Anmeldung findet nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt statt. Man muss auch gar nicht selbst vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Dieser Bogen hat sieben Seiten und ist ein wahrer Brocken. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.
Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, dies auch tun kann. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, wo nicht die Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Zu diesen Ausnahmen zählen zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einer Leidenschaft bzw. einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erzielen, ohne dabei die Gewerbeanmeldung zu benötigen.
Dann gibt es noch die, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen die freien Berufe. Dabei sind auch einige bekannte Berufe. Unter anderem:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Ingenieure,
Schriftsteller,
Künstler,
Journalisten,
Fotografen,
Designer,
und viele mehr.
Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Wer eines dieser Berufe ausübt, kann dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen. Beispielsweise der Fotograf könnte dies dann, wenn dieser einen Laden eröffnet und Mitarbeiter beschäftigt.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer erforderlich?
Ein Gewerbe gründen bedeutet gleichzeitig auch, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und es gibt keine Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.
Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten.
Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen. Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten.
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Ein Gewerbe anmelden müssen all diejenigen, nicht zu den Freiberufler, zu den Hobbyreglern oder zu den Leute der Urproduktion gehören. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes zu beantragen.
Den Gewerbeschein kriegt man vom Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung. Er ist gut aufzubewahren, denn er ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen.
Ohne einen Gewerbeschein ist keiner berechtigt selbstständig eine Tätigkeit auszuüben und Geld zu verdienen. Wenn man der Tätigkeit ohne eine Erlaubnis nachkommt, muss man mit Konsequenzen rechnen.
Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften und zählt zu einen der beliebten Rechtsformen. Sie wird auch BGB-Gesellschaft genannt.
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss von mindestens zwei Personen erfolgen. Dabei können die Personen natürlich oder juristisch sein.
Mit juristischen Personen sind zum Beispiel Kapitalgesellschaften gemeint. Wenn zwei Personen denselben Geschäftszweck verfolgen möchten, können sie sich am besten zu einer GbR zusammenschließen. Bevor sie aber mit der Tätigkeit beginnen, müssen sie ein Gewerbe anmelden.
Wie meldet man eine GbR an?
Um eine Gesellschaft bürgerlichen zu gründen, muss man ein Gewerbe anmelden. Dafür muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen.
In Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, die für die Anmeldung zuständig sind oder aber auch andere Gemeinden. Nach dem man das für sich zuständige Gewerbeamt gefunden hat, kann man sein Gewerbe anmelden.
Dafür füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Dabei macht man allgemeine Angaben zur eigenen Person und Angaben zum Betrieb. Neben dem Formular muss man auch notwendige Unterlagen einreichen. Welche Unterlagen genau notwendig sind, hängen davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Unterlagen,
Was braucht man Anmeldung von GbR?
Der gültige Personalausweis oder Reisepass
Bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel
Eventuelle eine Meldebescheinigung
Je nachdem, welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen notwendig sein (z.B. ein Führungszeugnis)
Bei juristischen Personen wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
Wenn man das Formular und die notwendigen Unterlagen eingereicht hat und die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, wird der Antrag vom Beamten bearbeitet und man erhält seinen Gewerbeschein.
Je nach Stadt kann es sein, dass man zuerst einen Termin machen muss oder vor Ort erscheinen muss und dementsprechend viel Zeit mit sich bringen muss. Es kann aber auch sein, dass man die Möglichkeit hat sein Gewerbe online anzumelden.
Dadurch hat man den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und das bequem von Zuhause aus. Dabei kann man die lästigen Wartezeiten vermeiden und auch umso schneller mit der Tätigkeit beginnen.
Bei der Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen die Gesellschafter beachten, dass sie alle bei der Anmeldung anwesend sind, weil sie einzeln den Gewerbeschein beantragen müssen. Nach dem man den Gewerbeschein hat, kann man auch starten.
Wann meldet man eine GbR an?
Unabhängig von der Rechtsform muss eine gewerbliche Tätigkeit immer angemeldet werden. Wenn eine selbstständige und langfristige Tätigkeit vorliegt mit der man Gewinn beabsichtigt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Ohne einer Gewerbeanmeldung darf man auch nicht der Tätigkeit nachkommen.
Wer ohne Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zusätzlich müssen alle nicht gezahlten Steuern nachträglich gezahlt werden.
Um den Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man sein Gewerbe bevor man mit der Tätigkeit beginnt anmelden. Im Gewerbeformular kann man angeben, wann man mit der Tätigkeit beginnen wird und muss auch nicht unbedingt frühzeitig Kosten tragen.
Wie viel kostet die Gründung?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist für die Gesellschafter kostengünstig. Da es sich hierbei um eine Personengesellschaft handelt, müssen sie keinen Stammkapital aufweisen.
Die ersten Kosten, die sie tragen sind beim Gewerbeamt. Die Gesellschafter müssen zunächst die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt zahlen, um den Gewerbeschein zu kriegen.
Die Kosten hierbei hängen von der jeweiligen Stadt ab, doch in der Regel belaufen sie sich auf rund 20 bis 60 Euro. Je nach dem ob weitere Unterlagen angefordert werden, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis, können weitere minimale Kosten auftauchen. Eine GbR eignet sich gut für Gesellschafter die am Anfang nicht so viel Kapital aufweisen können.
Wann muss man eine GbR beim Finanzamt anmelden?
Zur Anmeldung beim Finanzamt muss man nicht unbedingt persönlich hin, denn das Gewerbeamt informiert sie über die Gewerbeanmeldung. Vom Finanzamt erhält man die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden soll.
Es kann einige Tage in Anspruch nehmen, bis man das Formular zur steuerlichen Erfassung kriegt. Falls es länger dauern sollte, sollten die Gesellschafter selbst das Finanzamt aufsuchen.
In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung bezieht man sich mehr auf finanzielle Angaben. Zuerst macht man allgemeine Angaben und im Anschluss Angaben zum Gewerbe. Wie zum Beispiel: Welche Einnahmen man sich vorstellt, ob Mitarbeiter beschäftigt werden, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte und ob man beispielsweise die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und soll sie in den ersten Jahren unterstützen. Wenn man diese in Anspruch nimmt, zahlt man in den ersten zwei Geschäftsjahren keine Umsatzsteuer.
Dafür muss man allerdings folgendes erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn man schon im ersten Geschäftsjahr die Umsatzgrenze überschritten hat, trifft die Regelung nicht mehr in Kraft. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich dabei die Umsatzsteuer sparen. Dadurch kann man sich am Anfang eine Menge Geld ersparen und in andere Sachen investieren.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Neben den Umsatzsteuern, von denen man sich befreien kann, zahlt man die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer. Die Einkommenssteuer wird nicht von der Gesellschaft selbst gezahlt, sondern beziehen sich auf die Einnahmen des Gesellschafters durch die Gesellschaft.
Aus diesem Grund werden die Einnahmen in der persönlichen Steuererklärung angegeben. Die Gewerbesteuer wird jährlich berechnet und hängen vom Gewerbe selbst ab. Je nach dem, ob noch Mitarbeiter beschäftigt werden, kann es sein, dass man noch die Lohnsteuer zahlen muss.
Wo meldet man eine GbR noch an?
Zusätzlich muss eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei der Industrie- und Handelskammer angemeldet werden. Das erfolgt von alleine in dem das Gewerbeamt die IHK informiert.
Wenn man bei der GbR noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit für die Gesellschaft eine Betriebsnummer anfordern und die Mitarbeiter auch bei den entsprechenden Behörden anmelden.
Muss man Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer werden?
Die Mitgliedschaft ist für jeden Gewerbetreibende in Deutschland verpflichtend und kann nicht gekündigt werden. Dafür muss man einen jährlichen Beitrag zahlen. Die Höhe des Beitrages hängt davon ab, ob es sich um eine eingetragene Gesellschaft handelt oder nicht.
Wenn es keine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft ist, zahlt man zwischen 30 bis 70 Euro und andernfalls zahlt man 150 bis 300 Euro. Die IHK hat die Aufgabe, den Gewerbetreibenden zu überwachen und zu unterstützen. Sie bieten Fort- und Weiterbildungskurse an, welches immer von Interesse für ein Gewerbe ist. Dadurch kann ein Unternehmen wachsen und sich entwickeln.
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Es gibt einige Berufe, die kein Gewerbe anmelden müssen, wenn sie eine GbR gründen möchten. Sie werden Freiberufler oder auch Katalog- oder Katalogähnliche Berufe genannt.
Da sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind, ist für sie auch keine Gewerbeanmeldung verpflichtend. Sie müssen sich direkt beim Finanzamt mit einem formlosen Schreiben anmelden und erhalten im Anschluss das Formular zur steuerlichen Erfassung. Zu den Freiberuflern zählen zum Beispiel:
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Schriftsteller und Journalisten
Ingenieure und Architekten
Steuerberater und Wirtschaftsprüfung
Und noch einige andere Berufe
Da es sich bei freiberuflichen Tätigkeiten und einen Beruf handelt, welches verantwortungspflichtig ist, müssen sie ihre fachlichen Kompetenzen anhand eines akademischen Abschlusses nachweisen.
Erst dann dürfen sie der Tätigkeit nachkommen. In einigen Ausnahmefällen kann es sein, dass auch Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen. Dies wird vom Beamten beim Finanzamt entschieden. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden sind sie von den Gewerbesteuern und der Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer befreit und genießen einige Vorteile.
Welche Kosten trägt man jährlich?
Auch bei den jährlichen Kosten hängt es von der Tätigkeit ab, der man nachkommen wird. Kosten, die anfallen könnten, sind:
Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Miete für eine Räumlichkeit
Neuanschaffungen
Materialkosten
Partnerschaften
Mitarbeiter
Wie viel Umsatz darf man mit einer GbR machen?
Mit einer GbR ist es erlaubt jährlich bis zu 260.000 Euro Umsatz oder maximal 25.000 Euro Gewinn zu erwirtschaften, weil eine GbR zu einem Kleingewerbe zählt. Falls diese Grenzen überschritten werden, muss eine GbR im Handelsregister eingetragen werden.
Namensgebung bei einer GbR
Es gibt klare Vorschriften darüber, wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts genannt werden muss. Man muss zurückverfolgen können, wem die GbR gehört. Aus dem Grund muss man im Geschäftsnamen der GbR die Namen der Gesellschafter angeben und am Ende kenntlich machen, dass es sich um eine GbR handelt. Wenn man möchte kann man auch nach den Namen der Gesellschafter einen Zusatz hinzufügen. Zum Beispiel ein Name für eine GbR: ‚Jan Schulte und Miriam Schulte Reinigung GbR‘
Gesellschaftsvertrag bei einer GbR
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wo von einem Notar beurkundeter Gesellschaftsvertrag verpflichtend ist, ist es bei einer GbR nicht vorgeschrieben einen GbR-Vertrag abzuschließen.
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind mündliche Abmachungen ausreichend. Doch um spätere Konflikte zu vermeiden, ist es für Gesellschafter von Vorteil einen GbR-Vertrag abzuschließen. Ein Gesellschaftsvertrag regelt immer die Rechten und Pflichten eines Gesellschafters und hilft dabei Konflikte schnell zu lösen.
Da der GbR-Vertrag nicht von einem Notar beurkundet werden muss, kann es ganz individuell aussehen. Die Gesellschafter können selbst entscheiden, welche Punkte festgehalten werden sollen.
Zum Beispiel könnte enthalten sein, welchen Geschäftszweck man verfolgen möchte, damit man auch nicht von der eigentlichen Idee abweicht oder welcher Gesellschafter, welcher Tätigkeit nachkommen muss.
Beim Abschließen des Vertrages können die Gesellschafter Hilfe von einem Anwalt holen, um einen lückenlosen GbR-Vertrag zu haben. Vor allem sollte man einen GbR-Vertrag abschließen, weil bei Konflikten die persönlichen Beziehungen darunter leiden.
Eine GbR als Nebengewerbe
Falls die Gesellschafter sich zunächst unsicher sind, ob die Tätigkeit etwas für sie ist oder sie damit erfolgreich werden können, haben sie die Möglichkeit ein Nebengewerbe anzumelden.
Dabei haben sie die Möglichkeit sich austesten zu können, ohne dass sie den Druck haben schnell erfolgreich zu werden und Geld zu verdienen. Dabei können sie den Markt in Ruhe erkunden und Kontakte knüpfen.
Die Gesellschafter brauchen sich keine Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen, weil sie eine Haupteinnahmequelle haben. Durch das Nebengewerbe haben sie sogar eine zusätzliche Einnahmequelle.
Jedoch muss man bei einem Nebengewerbe beachten, dass man dadurch die Arbeit im Hauptjob nicht beeinträchtigt oder die Arbeitszeit vernachlässigt werden. Unabhängig davon müssen die Gesellschafter beachten, dass sie die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten. Die gesetzlichen Arbeitszeiten liegen bei neun Stunden pro Tag.
Welche Pflichten hat ein Gesellschafter bei einer GbR?
Die Gesellschafter haben die Pflicht, dass sie der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts treu bleiben. Das heißt, dass sie immer im Sinne der Gesellschaft handeln müssen und keine Entscheidungen treffen dürfen, die der GbR schaden könnte.
Das heißt es herrscht damit Wettbewerbsverbot. Zu dem müssen auch alle Gesellschafter mit einer Entscheidung einverstanden sein. Außerdem haben die Gesellschafter die Pflicht, ihrer Arbeit nachzukommen und dürfen diese nicht vernachlässigen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente. Ihnen darf nichts vorenthalten werden.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Vorteile einer GbR sind, dass man ohne einen Stammkapital sofort starten kann. Außerdem kann man sich dabei unter den Gesellschaftern jegliche Kosten aufteilen. Dadurch wird eine Person alleine nicht belastet.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt erfordert keinen bürokratischen Aufwand, weshalb die Gründung einfach ist. Sie müssen nicht zwingend einen GbR-Vertrag abschließen und sich im Handelsregister eintragen lassen.
Wenn man sich zunächst unsicher ist, ob die Tätigkeit wirklich für einen etwas ist, können die Gesellschafter als ein Nebengewerbe starten und sich austesten. Im Nachhinein haben sie immer noch die Möglichkeit es in ein Hauptgewerbe umzumelden oder wenn sie das Kapital haben die Rechtsform zu ändern.
Wenn sie mit einem Nebengewerbe starten und keine Unmengen an Geld verdienen wolle, können die Gesellschafter die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.
Fazit
Um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen zu können, müssen sich mindestens zwei Gesellschafter (natürlich oder juristisch) zusammenschließen und ihr Gewerbe anmelden. Dabei können sie ohne viel Geld und bürokratischen Aufwand starten. Doch um starten zu können, müssen sie erst ein Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein beantragen. Ohne de Gewerbeschein sind sie nicht berechtigt der Tätigkeit nachzukommen.
Wenn du bewusst nach dieser Information gesucht hast, dann hegst du sicherlich den Traum, irgendwann selbst ein eigenes Unternehmen zu besitzen. Unabhängig davon, ob man dieses Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führt, so träumen wir Gründer doch alle davon, irgendwann sehr gutes Geld mit dem Gewerbe verdienen zu können.
Doch bis wir zu diesem Punkt gelangen, müssen wir einen langen Prozess hinter uns bringen. Damit du die gewerbliche Tätigkeit so einfach wie möglich anmelden kannst, erhältst du hier einen kleinen Leitfaden, wie du nicht nur die Anmeldung eines Gewerbes schnell hinter dich bringst, sondern auch, wie du einige Steuern und Kosten sparen kannst. Sei gespannt!
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen vorstellig werden. In der Regel klingt es immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann.
Dann muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist. Ist dies erledigt, folgt bereits auch der nächste Schritt: benötigt man für die Anmeldung einen festen Termin oder kann man auch einfach vor Ort erscheinen? Beides hätte seine Vor- und Nachteile.
Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beantragen kann und den Gewerbeschein dann in den Händen hält.
Genauso sicher sein kann man sich allerdings dann auch, dass man einiges an Zeit mitbringen muss. Denn der Andrang für eine Gewerbeanmeldung war noch nie so hoch, wie zu unserer heutigen Zeit. Daher sind auch viele Ämter überfüllt.
Einen kleinen Trick, wie man dieses Problem umgehen kann, ist, das man so früh wie möglich beim Gewerbeamt erscheint. Jemand, der einen festen Termin, der kennt ein solches Problem nicht. Man erscheint zum angegeben Zeitpunkt und muss nur wenige Minuten warten, bis man hereingelassen wird.
Das Problem ist hier aber viel mehr, wann dieser Zeitpunkt sein wird. Viele Ämter sind nämlich ausgelastet und freie Termine kann man erst nach einigen Wochen und Monaten realisieren.
Unabhängig davon, welches Modell man denn nun auch bevorzugen würde, so muss man erst einmal herausfinden, welches denn das zuständige Amt anbietet. Ist man jedoch soweit, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro.
Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert.
Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, wird beim Amt des Gewerbes böse Überrascht.
Auf dem Gewerbeformular kann man nämlich nicht angeben, dass man ein kleines Gewerbe gründen möchte. Ein Kleingewerbe kann man nur beim Finanzamt, indem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhält und dort angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.
Kann man auch online Gewerbeanmeldung beantragen?
Wir leben in einer Zeit, in der die digitale Revolution kein Halten kennt. Auch nicht bei der Gewerbeanmeldung. Immer mehr Städte und Gemeinde bieten die Online Gewerbeanmeldung an. Diese Art der Anmeldung ist ein wahrer Segen.
Leute, die aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden hatten, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, können nun unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Die Online Anmeldung dauert auch nur wenige Minuten und wird schnell abgeschlossen.
Die Bearbeitungsgebühr für online Gewerbeanmeldung
Auch hier muss man zunächst die selbe Bearbeitungsgebühr bezahlen. Dann muss man die erforderlichen Unterlagen als Kopie hochladen und dann nur noch das Formular ausfüllen und abschicken. Ganz einfach. Doch auch hat leider die Online Gewerbeanmeldung seine kleinen Problemchen.
Zum einen akzeptiert nicht jedes Gewerbeamt die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die persönliche Unterschrift entweder per Post oder persönlich vor Ort nachreichen.
Ein weiteres Problem ist, dass die Online Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Bisher ist dies in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in einigen Großstädten der Fall.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Sofern man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalige Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.
Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder. Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr.
Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen. Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste.
Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist. Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen. Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden.
Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?
Da die meisten Gründer noch vor der ersten Gewerbeanmeldung stehen, wissen diese noch gar nicht so recht, was auf sie zu kommt. Damit man bestmöglich auf die Fragen eingehen und diese beantworten kann, erhältst du hier einen kleinen, exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wer muss die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wer dazu verpflichtet ist, ein Gewerbe anzumelden, ist in Deutschland klar geregelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die Gewerbeanmeldung beantragen. Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern.
Man kann mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise verhängt die Stadt München Bußgelder, in Höhe von rund bis zu 50.000 Euro. Dies ist zwar nicht die Norm und wird auch nur in den seltensten Fällen verhängt. Dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist und man mit dem finanziellen Ruin kokettiert wird.
Doch es gibt auch Leute, die zwar eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, allerdings keine Anmeldung beim Gewerbeamt benötigen. Zu diesen gehören die freien Berufe. Auch Freiberufler genannt.
Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Doch dazu gehören die wenigsten. Viel interessanter sind hierbei die freien Berufe. Zu diesen zählen unter anderem:
Ärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Ingenieure,
Journalisten,
Künstler,
und viele mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Freiberufler müssen selbst aktiv werden und auf das Finanzamt zugehen. Leute, die jedoch die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbeamt beantragt haben, können sich entspannt zurücklehnen. Das Finanzamt meldet sich von selbst und das innerhalb von sieben bis zehn Tagen, nach der Anmeldung.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne es noch nicht zu einer Rückmeldung kam, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist. Man erhält vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.
Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Unternehmer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Auf dem Bogen muss man unter anderem auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.
Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt.
Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Kleingewerbetreibende erhalten keine Steuernummer und nutzen die private Nummer, die jeder Bürger seit der Geburt erhält, auf den Rechnung.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man warten, dass man den Fragebogen vom Finanzamt erhält. Auf diesem Bogen muss man dann angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man dies so beantragt, dann wird das Gewerbe als Kleingewerbe verifiziert. Dadurch, dass man dann ein Kleingewerbe ist, ist man von einigen Pflichten befreit, wie beispielsweise das Führen einer Buchführung. Auch fallen dann weniger Kosten an, wie bei der IHK.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz von 22.000 Euro und im zweiten Jahr der von 50.000 Euro überschritten werden.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.
Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten.
Welche Steuern zahlt ein kleines Gewerbe?
Auch ein Kleingewerbe zahlt Steuern. Zwar nicht viele, aber immerhin. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.
Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer.
Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren. Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.
Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde.
Wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Noch vor der Gewerbeanmeldung fragt man sich, welche Gewinne und Umsätze mit einem Kleingewerbe überhaupt möglich sind. Noch bevor man mit der Recherche beginnt, denkt man in der Regel, dass die Summe nicht allzu hoch sein dürfte, liegt ja auch schließlich am Namen, oder? Nein.
Denn die erreichbaren Summen sind alles andere als klein! Diese dürften sogar das eigentliche Hauptgehalt der meisten Leser übertreffen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Also jede Menge Schotter!
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben. Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten.
Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.
Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.
Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.
Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.
Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.
Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Sollte man das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Die Frage muss erlaubt sein: sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Zwar gibt es für kleinere Unternehmen keine Pflicht, dies zu tun, dennoch Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können.
Doch bevor wir zu den Vorteilen kommen, ist wichtig zu erwähnen, dass man den Eintrag noch vor der Gewerbeanmeldung abschließen muss. Das bedeutet also, dass man sich von Anfang an sicher sein muss, dass man sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, als auch, dann einige Vorteile dieser Regelung wieder abgeben zu müssen.
Doch kommen wir erst einmal zu den Vorteilen, die ein Eintrag im Handelsregister verspricht. Diese sehen wie folgt aus:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
höhere Kosten fallen an, beispielsweise zahlt man bei der IHK nicht mehr 30, sondern 300 Euro im Jahr.
Letztendlich muss jeder Gründer für sich selbst entscheiden, was er für richtig hält. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Nebengewerbe oder Hauptgewerbe gründen?
Noch vor der Gewerbeanmeldung muss man sich die Frage stellen, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. In erster Linie ist dies jedem selbst überlassen, doch in vielen Fällen bereits auch klar. Denn die meisten Gründer wollen den eigenen Job nicht aufgeben und wollen daher nebenbei eine nebenberufliche Tätigkeit starten.
Das ist vollkommen okay. Es kommt natürlich die Frage, ob man überhaupt mit einem Kleingewerbe den Lebensunterhalt finanzieren könnte und man damit über die Runden kommen könnte.
Wenn man sich in Erinnerung ruft, dass ein Kleingewerbe bis zu 50.000€ Einnahmen verspricht, dann ist dies je nach Lebensstandard durchaus möglich.
Für viele würde dies sogar die Anhebung des aktuellen Lebensstandards bedeuten. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass Leute, die lediglich als Kleingewerbetreibende ihr Einkommen verdienen, zum einen mehrere Abgaben haben, in Form von einer Steuer und zum anderen, dass diese Leute auch nur sehr schwer bis gar nicht einen Kredit von der Bank bekommen.
Das sind alles Argumente, die man gut durchdenken sollte, bevor man sich am Ende festlegt. Damit du einen besseren Eindruck von alldem Konstrukt hast, gehen wir die einzelnen Punkte einmal gemeinsam durch. Wer ein Kleingewerbe nebenberuflich gründen möchte, hat den Vorteil, nicht den Druck zu verspüren, unbedingt direkt Geld zu verdienen.
Daher kann man ruhig und mit einem kühlen Kopf an seiner Idee arbeiten und nicht im Unternehmen, wo man manchmal dann aufgrund der ständigen Arbeit gar nicht mehr an dem Wachstumsprozess beteiligt ist. Dadurch kann man es auch eher schaffen, das Unternehmen weiter voranzubringen.
Außerdem zahlt man bei einem Kleingewerbe nur geringe Steuern und auch der Verwaltungsaufwand ist sehr gering. Zudem sind die Kosten, die anfallen im Jahr, sehr gering. Außerdem kann man das Nebengewerbe zu jederzeit in ein Hauptgewerbe umwandeln, falls der Verlust der Arbeit drohen sollte.
Durch die zusätzlichen Einnahmen ist man zudem interessanter für die Banken, sofern man einen Kredit beziehen möchte. Hierbei sollte man allerdings wissen, dass man mit einem Kleingewerbe selbst keinen Kredit oder Leasing erhalten kann, da dieser bereits über mehrere Jahre hinweg konstant hohe Einnahmen vorweisen muss.
Bei einer Kapitalgesellschaft ist dieses Problem eher weniger der Fall. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Wir alle haben nur eine begrenze Anzahl an Stunden am Tag, wo wir unsere Zeit nutzen können.
Wenn man bedenkt, dass man ohnehin einen drittel des Tages am schlafen ist und das andere Drittel mit der Arbeit gefüllt ist, so bleiben einem nur noch acht Stunden Zeit am Tag. Dies würde natürlich vollkommen ausreichen. Doch wir haben auch Verpflichtungen im Alltag denen wir nachkommen.
Sei es Freunde, Verwandte oder mit der Familie Zeit zu verbringen, Hobbys nachzugehen oder einfach Mal zu relaxen und einfach nur zu faulenzen. Wenn man jedoch selbstständig ist, muss man sich im Zweifelsfall die Zeit nehmen, wo man eigentlich mit der Familie und Freunden hätte sein können.
Auf Dauer kann dies einige Beziehungen belasten, was sich wiederum auf das Kleingewerbe auswirken kann. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob die paar Stunden in der Woche überhaupt dazu ausreichen würden, um mit dem Unternehmen erfolgreich zu sein. Zusätzlich dazu ist ein Klein- bzw. Nebengewerbe nicht so attraktiv für Kunden, wie ein größeres Unternehmen.
Man muss vielmehr Überzeugungsarbeit leisten, damit die Kunden die eigene Arbeit in Anspruch nehmen. Aufgrund der eigenen Arbeit ist man zudem auch noch sehr unflexibel und kann bei Fragen oder Terminen nicht direkt auf den Kunden eingehen, was sich wiederum negativ auf die Außendarstellung auswirken kann.
Auch kann es sein, dass man das eigene Gewerbe sehr ernst genommen und einige kostspielige Investition getätigt hat. Falls dann das Unternehmen doch geschlossen werden muss, dann sitzt man auf diesen Kosten fest. Falls dafür dann auch noch ein Kredit bezogen wurde, dann muss man dies wohl oder übel durch das eigentliche Gehalt bezahlt werden, was wiederum Spannungen innerhalb der Familie sorgen kann.
Wenn dann auch noch Kosten für eine Wohnung oder ein Auto dazukommen, dann kann dies ganz schnell finanziell belastend und die Existenz eines Gründers bedeuten. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich von vorneherein schlau macht. Es kann immer zu Problem kommen und Gründer macht es eben auch aus, wenn diese schwierige Zeiten überstehen und weiterhin am eigenen Unternehmen arbeiten.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung muss man bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erledigen. Man zahlt vor Ort eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60€ beträgt.
Dann muss man einige Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel den Personalausweis oder eine Melde Bestätigung. Daraufhin erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Und wenn auch dieses Prozedere geschafft ist, dann hat man die Anmeldung eines Gewerbes hinter sich gebracht!