Ab wann Gewerbe anmelden Hobby – Gewerbe anmelden (Hobby & Freiberufler)

Wer ein Hobby ausübt und damit ein wenig Geld verdient, der fragt sich des öfteren auch, ob dies auch überhaupt erlaubt ist. In manchen Fällen darf man das Hobby auch weiterhin ausüben, ohne eine gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden zu müssen. Doch dafür gibt es bestimmte Regeln.

Wo kann man sich selbstständig anmelden?


Falls man den Entschluss getroffen hat und mit dem eigenen Hobby ein Gewerbe zu eröffnen, dann ist dies sehr ehrgeizig. Um sich dementsprechend vorbereiten zu können. Erfährst du hier alles wissenswerte.

Die Anmeldung eines Gewerbes kann man bei dem Gewerbeamt erledigen. Wenn man vor Ort erscheint, dauert die Gewerbeanmeldung in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen gestellt werden.

Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Unterlagen dabei haben:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular zur Gewerbeanmeldung, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.

Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.

Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.

Ab wann muss man ein Gewerbe beim Hobby anmelden?

Man darf mit einem Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, ohne eine Gewerbeanmeldung beantragen zu müssen. Auch könnte man ein Hobby wie beispielsweise das des Fotografen ausüben, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Doch dann wäre man Freiberufler und müsste diese Tätigkeit dann bei dem Finanzamt anmelden. Wenn wir weiterhin beim Beispiel mit dem Fotografen bleiben, dann müsste dieser genau dann eine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden, wenn er auch eine Räumlichkeit mietet und Mitarbeiter einstellt.

Hierfür sollte man sich nicht allzu Zeit lassen. Falls man dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung beantragen zu müssen, dann sollte man dies so schnell wie möglich erledigen, da ansonsten ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen kann.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Ja. Man hat die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monaten Zeit. Dennoch sollte man dies nicht auf die leichte Schulter nehmen und sofort erledigen.

Welche Kleingewerbe gibt es?

Sehr viele: sei es Kapitalgesellschaften wie eine GmbH, eine AG oder UG oder Personengesellschaften wie ein Kleingewerbe oder eine GbR. In erster Linie ist für viele Gründer ein Kleingewerbe interessant.

Dieses Gewerbe ist unter anderem auch das Beliebteste der Deutschen. Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt nicht bei dem Amt des Gewerbes, sondern bei dem Finanzamt.

Wie viel darf ich verkaufen ohne Kleingewerbe anmelden zu müssen?

Sofern man einer Leidenschaft nachgeht und mit diesem nur das kleine Geld verfolgt, dann darf man im Jahr bis zu 410 Euro verdienen, ohne dabei die Gewerbeanmeldung beantragen zu müssen.

Falls die Leidenschaft allerdings immer professioneller wird und man immer mehr Kunden bekommt, dann kann es auch durchaus sein, dass man auch als Freiberufler anfangen kann.

Freiberufler sind ebenfalls Selbstständige, besitzen jedoch kein Gewerbe und müssen auch keine Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes beantragen. Jedoch müssen Freiberufler einen akademischen Abschluss oder ähnliches beim Finanzamt nachweisen.

Wie hoch dürfen die Einnahmen im Jahr sein?

Als Freiberufler kann man jede Menge verdienen und hat nach oben hin keine Grenzen. Jedoch muss man ab einer Summe von 7500 Euro monatlich die Steuern bezahlen. Steuern, die ein Freiberufler zahlen müsste, sind die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer, die unter anderem auch als Mehrwertsteuer gelten.

Fazit:

Für jeden Gründer ist es ein Traum, wenn aus einer Leidenschaft, wie einem Hobby, etwas großes wie ein Unternehmen wird. Wenn man durch die eigene Tätigkeit Menschen glücklich machen kann, einen gewissen Einfluss genießt,

Dinge in Bewegung setzen kann und damit gutes Geld verdient. Ein Traum. Dieser wird nur dadurch getoppt, wenn die Einnahmen sehr passabel sind die Gewinne mehr versprechen, als ein nettes Nebeneinkommen, sondern der ganze Lebensunterhalt durch den Gewinn finanziert werden kann.

Dann ist dies ein sehr erstrebenswertes Ziel. Die Anmeldung eines Hobbys muss man bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erledigen. Man muss einige Angaben machen, ein Formular ausfüllen, eine kleine Gebühr bezahlen und dann warten, das sich das Amt der Finanzen meldet.

Nachdem man auch dort die erforderlichen Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann man endlich beginnen, mit dem Hobby satte Einnahmen anzupeilen.

 

Anmeldung Freiberufler Formular – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wer sind Freiberufler?


Welche Berufe zu den freien Berufen gehören ist gesetzlich in § 18 im Einkommenssteuergesetz geregelt. Sie werden auch Katalogberufe oder katalogähnliche Berufe genannt. Die Tätigkeiten, die ausgeübt werden sind wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch.

Freiberufler sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und kommen den Interessen des Kunden nach. Sie müssen ihre fachlichen Kompetenzen anhand eines akademischen Abschlusses oder eine besondere Bildung. Bei Freiberuflern handelt es nicht von einer gewerblichen Tätigkeit und aus diesem Grund melden sie auch kein Gewerbe an. Zu den freien Berufen zählen:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter

Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Da Freiberufler keiner gewerblichen Tätigkeit nachkommen, sind sie auch von der Gewerbeanmeldung befreit. Automatisch entfällt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.

Freiberufler müssen sich direkt beim Finanzamt anmelden. Bevor sie das Finanzamt aufsuchen, schicken sie ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. In diesem Schreiben muss man kurz folgende Daten angeben:

  • Name und Vorname
  • Anschrift
  • Kontaktdaten
  • Steuer-ID
  • Kurz die freiberufliche Tätigkeit beschreiben
  • Wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte

Im Anschluss kriegt man dann vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Neben dem Formular muss man den gültigen Personalausweis oder Reisepass einreichen.

Nicht EU-Bürger benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel. Da es sich bei den freien Tätigkeiten um einen Beruf handelt, muss dieser auch durch einen akademischen Abschluss oder ähnlichen nachgewiesen werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen bei denen auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen.

Es hängt davon ab in welchem Sinne sie der Tätigkeit nachkommen. Dies wird aber von einem Beamten beim Finanzamt entschieden. Es gibt keine Möglichkeit der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit online nachzukommen.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe meldet man nur an, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meisten um eine Massenproduktion. Alle, außer Freiberufler, müssen ein Gewerbe anmelden sobald eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vorliegt mit der man Gewinn erzielen möchte.

Wann meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss man auch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, wenn sie langfristig ausgeübt werden soll und Gewinn mit sich bringen soll. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit innerhalb von vier nach Beginn mit der Tätigkeit anmelden.

Wo muss man noch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Neben dem Finanzamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für einen Freiberufler. Je nach Tätigkeit müssen sich Freiberufler bei der Standeskammer, Versorgungswerk und Künstlerkasse anmelden.

Es gibt kammerpflichtige Berufe, die sich bei der Standeskammer anmelden müssen. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die IHK. Das Versorgungswerk betrifft auch kammerpflichtige Berufe. Hier zahlen die Freiberufler ihre Rentenversicherung.

Zu den kammerpflichtigen Berufen zählen zum Beispiel: Ärzte, Architekten, Anwälte und noch einige andere. Nicht kammerpflichtige Freiberufler haben die Möglichkeit einen freiwilligen Antrag auf Anmeldung zustellen.

Künstler und Publizisten lassen sich durch die Künstlerkasse versichern und werden in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen. Die Anmeldung ist verpflichtend. Die Höhe des Beitrages, die an die Künstlersozialkasse eingezahlt wird, berechnet sich durch die Einnahme des Freiberuflers.

Was kostet die Anmeldung?

Die Kosten einer freiberuflichen Tätigkeit kostet rein gar nichts. Die einzigen Kosten, die auf den Freiberufler zukommen können, sind zum Beispiel die Miete einer Räumlichkeit und Neuanschaffungen.

Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?

In dem steuerlichen Erfassungsbogen gibt man zunächst Informationen zur eigenen Person an. Danach folgen die Informationen zur Tätigkeit, wie zum Beispiel: Anschrift, Datum des Beginns, wie viel stellt man sich vor einzunehmen und noch einige andere Angaben.

Auch kann man in dem steuerlichen Erfassungsbogen angeben, ob man von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte.

Als Freiberufler ein Kleingewerbe anmelden?

Freiberufler können kein Kleingewerbe anmelden, weil sie keine Gewerbetreibende sind. Doch können sie die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen. Hierbei muss man zwischen einem Kleingewerbe und Kleinunternehmen unterscheiden.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Unterstützung in den ersten zwei Jahren für einen neuen selbstständigen. Sie befreit den Gesellschafter oder Freiberufler von den Umsatzsteuern.

Hierbei muss man beachten, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet. Wenn die Umsatzgrenze in den ersten Jahren überschritten wird, kann man schon nicht mehr von der Regelung profitieren.

Freiberuf als Nebentätigkeit

Freiberufler dürfen auch zunächst nebenberuflich starten. Dabei kann man sich zuerst austesten, wenn man sich unsicher ist. Man hat genug Zeit sich auszutesten und zu sehen, ob es sich für einen eignet.

Währenddessen hat man keinen Druck, dass man unbedingt schnell erfolgreich sein muss, weil man noch eine Haupteinnahmequelle hat. Außerdem kann man in dieser Zeit den Markt erkunden, sich erweitern und Kontakte knüpfen.

Im Nachhinein hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzuwandeln. Wenn man nebenberuflich starten möchte, muss man beachten, dass die Arbeit im Hauptjob nicht vernachlässigt wird und es keine Auswirkung auf die Arbeitszeiten hat. Es muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt werden.

Fazit

Freiberufler sind keine Gewerbetreibende und sind aus diesem Grund von der Gewerbeanmeldung befreit und auch von den Gewerbesteuern. Damit entfällt auch für sie die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Erstmal schicken sie an das zuständige Finanzamt ein formloses Schreiben und erhalten im Anschluss das Formular zur steuerlichen Erfassung.

In dem steuerlichen Erfassungsbogen macht man Angaben zur eigenen Person und hauptsächlich finanzielle Angaben zur Tätigkeit. Diesen füllen sie aus und schicken es zurück. Außerdem müssen Freiberufler ihre fachliche Kompetenz anhand eines akademischen Abschlusses oder ähnlichem nachweisen. In einigen Fällen ist auch die Gewerbeanmeldung für einen Freiberufler verpflichtend.

Dies wird letztendlich von dem Beamten beim Finanzamt entschieden. Je nach dem, ob es sich um einen kammerpflichtigen Beruf handelt, müssen sich Freiberufler bei der Standeskammer und beim Versorgungswerk anmelden. Künstlerische Freiberufler müssen sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen.

Im steuerlichen Erfassungsbogen kann ein Freiberufler die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. In dem Fall zahlt der Freiberufler in den ersten zwei Jahren nur die Einkommenssteuer.

Freiberufler haben somit einen steuerlichen Vorteil. Zu dem können sie auch nebenberuflich starten und sich austesten. Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Freiberufler geringe Kosten hat, aber nicht jeder ein Freiberufler sein kann, weil ein akademischer Abschluss vorliegen muss.

 

[7 Tipps] Ein Gewerbe anmelden – Wie & Wo selbstständigkeit anmelden?

Kann jeder ein Gewerbe anmelden?


Ja. In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Die Gewerbefreiheit kann einem nicht genommen werden.

Doch in Einzelfällen kann es dann doch zu Ausnahmen kommen. Zum einen deshalb, weil es einige Personengruppen gibt, die zwar gerne eine gewerbliche Tätigkeit anmelden wollen würden, dies jedoch nicht müssten. Dazu gehören unter anderem die Freiberufler. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch den Arbeitgeber.

Dieser kann in manchen Momenten (mit) Entscheiden, ob ein Gewerbe angemeldet werden kann oder nicht. Beispielsweise kann er seine Interessen dann ausnutzen, wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass man von nebenberuflichen Aktivitäten dem Chef gegenüber offen sein muss.

Auch müsste man dann dem Arbeitgeber von einem Gewerbe berichten, wenn man in einer ähnlichen Branche tätig ist und man somit die natürliche Konkurrent zu dem Unternehmen wäre, in dem man gerade angestellt ist.

Dann herrscht nämlich ein Interessenkonflikt und auch kann es durch den Gewerbetreibenden zu Sabotagen kommen. Zumindest theoretisch. Daher müsste der nebenberufliche Unternehmer auch in diesem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Ansonsten hat man freie Fahrt und kann beliebig ein Gewerbe gründen.

Was braucht man um Gewerbe anmelden zu können?

Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt sollte man darauf achten, dass man zunächst das Geld für die Bearbeitungsgebühr dabei hat. Die Gebühren betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Außerdem ist es wichtig, dass man unter anderem noch einige Dokumente bei sich hat, wie beispielsweise den Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Das wären auch alle erforderlichen Dinge, die von einem angehenden Gründer erwartet werden.

Was kostet es Gewerbe anzumelden?

Die Anmeldung eines Gewerbes kann unterschiedlich viel Kosten. Wer nur die Kleingewerbe Anmeldung anstrebt, der muss nicht mit hohen Kosten rechnen. Man zahlt lediglich die Bearbeitungsgebühr während der Gewerbeanmeldung. Diese kostet rund 20 bis 60€.

Doch wer eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH, gründen möchte, der muss mit sehr hohen Zahlungen rechnen. Zum einen wären da die 25.000 Euro, die man als Mindestkapital angeben müsste. Auch reicht es bei der Anmeldung aus, wenn man zunächst nur die Hälfte zahlt und das restliche Kapital dann später nachzahlt.

Auch bedeutet diese Summe nicht, dass das die Anmeldungsgebühr ist. Vielmehr ist dies nur eine kleine Absicherung, auf die man zu jederzeit Zugriff hat. Weitere Kosten, die entstehen, sind die während der Gründung.

Für den Gesellschaftervertrag und die Vollzugsgebühr zahlt man ungefähr bis zu 500 Euro. Bei der Anmeldung beim Handelsregister fallen weitere 200 Euro an. Dann kommen noch die Notarkosten, die bis zu 800 Euro Kosten können. Man kann also mit Kosten von rund 1000 Euro und mehr rechnen.

Wer muss überhaupt Gewerbe anmelden?

Wer in Deutschland ein Gewerbe eröffnen muss und wer nicht, das ist klar geregelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die Gewerbeanmeldung beantragen.

Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern. Man kann mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise verhängt die Stadt München Bußgelder, in Höhe von rund bis zu 50.000 Euro.

Dies ist zwar nicht die Norm und wird auch nur in den seltensten Fällen verhängt. Dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist und man mit dem finanziellen Ruin kokettiert wird. Doch es gibt auch Leute, die zwar eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, allerdings keine Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes benötigen.

Zu diesen gehören die freien Berufe. Auch Freiberufler genannt. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Doch dazu gehören die wenigsten. Viel interessanter sind hierbei die freien Berufe. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Ingenieure,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • und viele mehr.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

Der Erste Schritt zur Gewerbeanmeldung: Wo muss man Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus.

Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60€ bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.

Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Auch bei einem Nebengewerbe kann es sein, das man verpflichtet wird, einen Teil der gesetzlichen Krankenversicherung mit zu zahlen. Dies ist allerdings abhängig von den eigenen Einnahmen.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit dem Nebengewerbe direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK bzw. HWK und die Berufsgenossenschaften.

Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man Gewerbe anmelden?

Wann man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist ebenfalls in Deutschland festgelegt. Wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, die aus einem Gewerbe heraus entspringt, dann sollte man sofort oder kurz vor dem Start ein Gewerbeamt aufsuchen.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn durch diese Tätigkeit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Falls man die Anmeldung nicht vornehmen sollte, dann können harte Konsequenzen warten. Man kann mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000€ und gar mehr rechnen. In München werden ähnliche Vergehen mit einem Bußgeld mit bis zu 50.000€ bedacht. Das würde für viele Gründer den absoluten Ruin bedeuten.

Umso wichtiger ist es auch, dass man die Gewerbeanmeldung nicht verpennt und so früh wie möglich vornimmt. Ansonsten kann man das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf bezahlen.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe beantragen?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man nicht beim Amt des Gewerbes vorstellig werden, sondern beim Finanzamt. Genauer gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nach der Gewerbeanmeldung erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post, in Form des Fragebogens, vom Finanzamt. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und daher ist es wichtig, dass man sich hierbei ruhig viel Zeit nimmt bei der Beantwortung.

Unter anderem muss man eben Angeben, ob man die Regelung für sich beanspruchen möchte. Falls nicht, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden. Außerdem muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so passen. Falls sich im weiteren Verlauf der Jahre etwas an der Tätigkeit ändern sollte, dann muss man dies sofort dem Finanzamt melden.

Nachdem man den Bogen vollständig ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann man beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Ein Kleingewerbe erhält keine neue Steuernummer. Gründer geben auf Rechnungen die eigene an, die jeder Bürger seit der Geburt erhält.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz von 22.000€ und im zweiten Jahr der von 50.000€ überschritten werden.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.

Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?

Ja. Die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für jeden verpflichtend, der die Gewerbeanmeldung beantragt hat. Da gibt es auch kein Entkommen. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70€ im Jahr, für ein Kleingewerbe. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten rund 150 bis 300€. Die IHK ist dafür da, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, Bahngleise innerhalb der Stadt zu verbessern, damit potenzielle Kunden eher bei den entsprechenden Geschäften landen.

Auch bietet die IHK sehr viele Weiterbildungskurse an, wo man auch Zertifikate erlangen, die wiederum dem Unternehmen zugutekommen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.

Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen. Dann kann man als Gründer hergehen und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen.

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Fazit:

Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Amt des Gewerbes erscheinen. Dort muss man die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet. Außerdem muss man unter anderem folgende Unterlagen dabei haben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man diese vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Ist dies auch getan, ist das Gewerbe angemeldet.

 

Muss ich ein Gewerbe anmelden? – Wann & Wo Gewerbe Anmeldung

Man selbst kann nicht entscheiden, ob man die Gewerbeanmeldung vornehmen möchte oder nicht. Fest steht, das es dafür klare Regeln und Linien gibt, die man einzuhalten hat.

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?


Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld.

Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten.

Auch sind solche Fauxpässe eines der größten Ängste der Deutschen: einen Fehler bei den Steuern, beim Kleingewerbe selbst und schon ist die K*cke am dampfen.

Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann.

Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. Nachdem dies erfolgt ist, muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt.

Kann man Gewerbe online anmelden?

Ja. Es gibt mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert.

Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist. Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist.

Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer erforderlich?

Ja. die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro.

Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen. Falls das Unternehmen einen Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweist, dann müssen für dieses Jahr keine Beiträge bezahlt werden.

Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln.

Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.

Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden.

Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.

Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Fazit:

Wann man in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, ist klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man diese sofort oder kurz vor dem Start anmelden.

Eine genauere Definition, wann die Gewerbeanmeldung beantragt werden soll, sieht so aus: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mithilfe dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu ziehen, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Falls man allerdings keine Gewerbeanmeldung beantragen sollte, dann können harte Konsequenzen folgen, in Form von Bußgeldern.