Ab wann es sich lohnt ein Kleingewerbe anzumelden?

Wer muss ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der gewillt ist ein Gewerbe anzumelden, dies auch tun darf. Um das Gewerbe auch den Start zu bringen, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Je nach Stadt kann es sein, das auch die Ordnungsämter oder auch Handelskammern dafür eignen und dies dort erlaubt ist.

Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Einige Gewerbeämter verlangen eine Terminvereinbarung, anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach nur erscheint und dann im Wartezimmer bleibt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Mittlerweile bieten auch immer mehr Städte den Service der Online Gewerbeanmeldung an.

Dieser Service ist vor allem für Leute ideal, die bisher aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit nicht dazu kamen, entweder ein Gewerbeamt vor Ort oder einen Termin zu vereinbaren. Vor allem kann man die Anmeldung bequem von Zuhause aus und zu jeder Uhrzeit erledigen.

Welche Städte genau diese anbieten, muss man im Internet nachschauen. Beim Gewerbeamt nun angekommen muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Ebenfalls dabei haben muss man einige Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
  • für Minderjährige gilt, das diese die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigen,
  • sofern der Fall eintreten sollte, das man persönlich nicht vor Ort erscheinen und auch die Anmeldung nicht Online vornehmen kann, muss man eine Person mit einer Vollmacht ausstatten, das diese die Gewerbe Anmeldung für einen erledigt.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Beim Gewerbeamt erhält man einen Formular. In diesem werden einige Dinge abgefragt. Unter anderem auch, ob man im Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse bezahlen. Daher ist es ratsam, sich früh genug darüber im Klaren zu sein, was man sich genau in der Zukunft vorgestellt hat.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn die Formular nun ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie, die dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein gibt einem noch nicht das Recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne das man dabei Gewerbesteuern zahlen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss dann versteuert werden. Auch gibt es noch die Möglichkeit, das Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung zu gründen.

Wenn man diese Option bewusst nicht zieht, dann darf man innerhalb der nächsten fünf Jahre diese auch nicht mehr benutzen. Daher ist es ratsam, sich genau darüber bewusst zu werden, wie man in den kommenden Monaten und Jahren mit dem Gewerbe fortfahren möchte. Der Gründer muss außerdem wie jeder andere auch eine Umsatzsteuer und eine Einkommenssteuer abgeben.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe hat nur moderate Kosten im Jahr. Zunächst fallen die Kosten für die Bearbeitungsgebühr an. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 13 Euro, ein Gesundheitszeugnis um die 20 und eine Handwerkskarte sogar bis zu 300.

Als Gewerbepflichtiger muss man sich bei der IHK anmelden. Die dortigen Gebühren betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Außerdem sollte man in Betracht ziehen, das der Fall eintreten kann, das man als Unternehmen wächst und eine Räumlichkeit mieten muss. Eventuell auch eine Neuanschaffung benötigt. Patente anmelden muss. Verträge oder Abonnements hat. Das sind alles etwaige Kosten, die für einen Gründer vor allem zu Beginn seines Starts erwarten können.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Ein Kleingewerbe definiert sich unter anderem auch darin, das man einen Hauptjob hat und dieses Gewerbe nur nebenberuflich betreibt. Das bedeutet jedoch nicht immer unbedingt, dass das Kleingewerbe auch weniger Geld einbringen muss, wie der Hauptjob selbst.

Es ist nämlich so, das man mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro im Jahr an Umsatz und 50.000 Euro an reinem Gewinn erwirtschaften darf. In vielen Fällen übertrifft dies sogar die Einnahmequelle aus dem Job. Allerdings darf man nicht vergessen, das man beim Gewerbe auch Gewerbesteuern abführen muss.

Wann greift die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung muss extra beim Finanzamt beantragt werden und ist eine kleine Starthilfe für Gründer. Sie ist ein geniales Konstrukt, um den Gründern den Start zur Selbstständigkeit zu vereinfachen, in dem diese keine Gewerbesteuern abführen müssen, wenn diese einige Voraussetzungen als Gewerbe erfüllen.

Diese sind: wenn ein Gewerbe in seinem ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, dann muss dieser nicht die Gewerbesteuern abführen. Wenn der Unternehmer beispielsweise im ersten Jahr einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftet, zahlt er zwar keine Gewerbesteuer, weil der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro gilt. Dennoch greift die Regelung nicht mehr ein.

Nebenberuflich Gewerbe anmelden?

Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste. Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern.

Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht. Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür.

Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind. Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte.

Müssen wir die Hauptjob verlassen?

Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen. Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann.

Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle. Auch möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.

Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann.

Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist.

Wie lange darf man als nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten?

Man entscheidet selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet. Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.

Auch sollte man berücksichtigen, das man beim Kleingewerbe selbst noch einige weitere Vorteile genießen kann. Als Kleingewerbe profitiert man von der Kleinunternehmerregelung. Wenn man als Kleingewerber also einige Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes einhält, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.

Wie viel Gewinn kann man erwirtschaften?

Man kann einen Betrag bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wer also die Sorgen hatte, viel tun zu müssen, auch beim Kleingewerbe, der kann jetzt ruhig aufatmen. Der Verwaltungsaufwand ist im Gegensatz zu anderen Gewerbeformen sehr moderat. Wann muss man die gewerbliche Tätigkeit anmelden?

Muss man beim Gewerbeamt anmelden?

Sich beim Gewerbeamt anmelden ist ein muss. Doch wann genau muss dies überhaupt geschehen? Gibt es dafür eine bestimmte Regelung und Frist? Ja! Diese gibt es tatsächlich. Das Gewerbe anmelden muss sofort geschehen und bedarf keiner extra Zeit.

Falls du die Anmeldung noch nicht vorgenommen hast, dann solltest du diese schleunigst nachholen. Es kann nämlich sein, das du ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten kannst. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes innerhalb von 60 Wochen rückwirkend nachzuholen. Dennoch sollte man keine Zeit verstreichen und sofort das Gewerbe anmelden.

Wer sind Freiberufler und wer Gewerbetreibende?

Wir sprachen bisher nur über die Leute, die beim Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt allerdings auch eine Personengruppe, die dies gar nicht tun muss. Eine Anmeldung vornehmen müssen die freien Berufe bzw. Freiberufler nicht. Diese müssen nur beim Finanzamt erscheinen bzw. sich bei diesen melden.

Generell erhalten sowohl die Gewerbetreibenden, als auch die Freiberufler vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Auf diesem Bogen muss man auch Angaben zu der gewerblichen Tätigkeit machen.

Diese sollte so ausführlich wie möglich beschrieben werden und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da das Finanzamt genau überprüft, inwieweit die angegebene Tätigkeit denn auch der Realität entspricht. Die freien Berufe werden unter anderem in Katalog- und Katalogähnliche Berufe unterteilt. Darunter zählen unter anderem:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Journalisten

Als Freiberufler ist man auch nicht verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.

Dem Arbeitgeber vom Gewerbe erzählen?

Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.

Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist man auch dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die jährlichen Gebühren bei der IHK Kosten rund 30 bis 70€ . Auch wenn diese Kosten vor allem bei einer neuen Anmeldung sehr nervig sein können, so sollte man nicht vergessen, das die IHK auch sehr viele Angebote bereitstellt, die man in Anspruch nehmen kann, um das eigene Unternehmen weiter voranzubringen.

Darunter sind unter anderem auch Programme für Weiterbildungskurse und Zertifikate dabei. Eine nicht ganz so schöne Sache kann die Sache mit der IHK aber auch nehmen. Nämlich dann, wenn man als Kleingewerbe innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von diesen erhält.

Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Wenn dann genau Neuanschaffungen benötigt werden, kann dies umso ärgerlicher sein. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com hat für dich eine Lösung parat. Du kannst nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.

Dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da wir die IHK-Gebühren-Beratung anbieten. In dieser prüfen wir für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ zu senken. Ja du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, das du am Ende sogar fast nichts zahlen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen zahlreichen positiven Erfahrungen der Nutzer sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier.

Fazit:

Das Gewerbe anmelden tut man beim Amt des Gewerbes. Man muss dabei eine Gebühr von 20 bis 60€ bezahlen und Dokumente dabei haben wie ein Personalausweis und eine Melde-bestätigung. Beim Kleingewerbe darf man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Die gewerbliche Tätigkeit muss sofort angemeldet werden.

 

Gewerbeanmeldung Frankfurt

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?


In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man selbst noch hat und mit dem Mitarbeiter vor Ort besprechen muss.

Gewerbeanmeldung in Frankfurt: Haupt- oder Nebengewerbe?

Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen allerdings ausreichend viel Zeit lassen, da die meisten Fragen über einen Neugründer noch sehr kompliziert klingen können. Unter anderem muss man nämlich Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb selbst machen. Beispielsweise auch, welche Rechtsform man gründen will und ob dieses als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden soll.

Denn je nachdem, wie man das Unternehmen führen möchte, entstehen für den Gewerbetreibenden mehr Kosten, da bei einem Hauptgewerbe dieser die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Daher ist es, wie bereits erwähnt, sich ausreichend viel Zeit zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter abzuklären.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung vornehmen?

Der erste Ansprechpartner, um ein Gewerbe in Frankfurt am Main anmelden zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

Gewerbeamt: Ort oder Termin

Um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können, muss man entweder einen Termin vereinbaren oder einfach vor Ort erscheinen.

Wie viel kostet die Bearbeitungsgebühr in Frankfurt?

Bei der Gewerbeanmeldung selbst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 40€ kostet. Diese bezahlt man ganz unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Außerdem ist es wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eventuell einen Handelsregisterauszug,
  • Minderjährige benötigen noch zudem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?

Nachdem man diese Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular. Dieses Formular sollte man vor Ort ausfüllen, da der Mitarbeiter vor Ort bei Fragen helfen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Hat man dies erledigt, wartet man bis zu drei Tage, dann erhält man den Gewerbeschein.

Wann benötigt man eine Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein selbst ist nur die unterschriebene Version des Formulars. Diesen benötigt man, da dieser die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit ist. Jedoch darf man mit diesem noch nicht sofort anfangen Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Beim Finanzamt selbst muss man nicht vorstellig werden. Das übernimmt das Gewerbeamt in Hannover für einen. Dieses informiert die weiteren Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, eventuell die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wenn man ein Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein Bußgeld, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann!

Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Man hat allerdings die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend, bis zu 60 Monate später, noch anmelden zu können. Dann muss man allerdings damit rechnen, das man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste. Um den ganzen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit sein Gewerbe anmelden.

Fazit:

Der erste Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Frankfurt am Main eröffnen zu können, ist das Gewerbeamt Frankfurt, welches auf der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main liegt.

 

Selbstständig Kleingewerbe

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann.

Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. Nachdem dies erfolgt ist, muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt.

Kann man auch Online anmelden?

Es gibt mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.

Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden. Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man paar Unterlagen bei sich haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung  ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Die Behörden werden infomiert

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist.

Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet.

Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt.

Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen. Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Grundsätzlich gibt es eine feste Zeitspanne, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Diese Frist sollte man auch nicht verstreichen lassen, denn die Konsequenzen können verheerend sein.

Denn man muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und weit mehr rechnen. Doch keine Bange, man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können.

Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings auch die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Außerdem rechnet man auf diese Steuern dann noch eine vorher festgelegte Zinssumme drauf, die man ebenfalls bezahlen müsste.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann.

In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht.

So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Ein Kleingewerbe gründen und dann im Handelsregister eintragen lassen? Zwar nicht üblich, dennoch kann es sich für einige Kleingewerbe lohnen, diesen Schritt zu gehen.

Ein Kleingewerbe beispielsweise löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Wow-Effekt aus, den Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben. Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein.

Ist ein Kleingewerbe zu Handelsregister verpflichtet?

Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kann ein Kleingewerbe selber Entscheiden?

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ein Gewerbe gründen bedeutet gleichzeitig auch, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und es gibt keine Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.

Was gibt IHK an?

Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten. Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen.

Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.

Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften.

Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet.

Gibt es mehrere Kosten?

Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden. Je nach dem, ob man ein Haupt– oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK.

Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€. Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Gibt es Ausnahmen dass der Arbeitnehmer zu dem Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen?

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.

Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

 

Kleingewerbe Info

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Eine der wichtigsten und absolut grundlegendsten Fragen ist die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden.

Im Gegensatz zu einem Gewerbetreibenden muss nämlich der Freiberufler kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich beim Finanzamt vorstellig werden, um dort einen steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen.

Zu den Freiberuflern gehören die sogenannten Katalogberufe, wozu klassischerweise Ärzte, Architekten, Anwälte und Journalisten gehören. Erweitert wurde das Ganze aber durch das Feld Katalogähnliche Berufe. Worin sich vielleicht für die Masse eher relevante Jobs finden. Vor allem dann, wenn es in den Bereichen Online Geld verdienen geht. Zu diesen Berufen zählen unter anderem die Fotografen, Designer, Marketingberater oder Schriftsteller. Falls du selbst einen solchen Job ausüben solltest, dann brauchst du kein Gewerbe anzumelden.

Wer muss ein Gewerbe anmelden und wann?

Alle anderen Berufe sind sozusagen dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die häufigste Form der Anmeldung findet als Kleingewerbe statt. Ein Kleingewerbe hat den Vorteil, das dieser nicht kostenintensiv ist und zudem keinen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Ideale Voraussetzungen für die meisten Gründer.

Ein Gewerbe auch nicht anmelden, muss neben dem Freiberufler, auch jemand nicht, der unter die Hobbyregelung fällt. Diese Menschen dürfen mit einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu 410 Euro verdienen, ohne eine Anmeldung durchführen zu müssen. Ansonsten gibt es keine weiteren Ausnahmen.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

Ein Kleingewerbe anmelden sollte man zeitnah wie möglich zum Start der gewerblichen Tätigkeit. Wenn jemand dies nicht tun sollte, können die Ämter ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr aussprechen.

In München ist es sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Das ist eine immense Summe und daher sollte die Anmeldung nicht auf die leichte Schulte genommen werden.

Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?

Es gibt die Möglichkeit, ein Gewerbe  rückwirkend bis zu 60 Wochen anzumelden. Dann muss man allerdings die ganzen Steuern nachzahlen und einen Zinssatz darauf legen, um die ganzen Schulden begleichen zu können. Man sollte dies allerdings so schnell wie möglich nachholen.

Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?

Auf das wie kommen wir gleich zu sprechen. Zunächst beantworten wir die Frage, wo man zunächst ein Gewerbe anmelden kann.

Das Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das einmal recherchiert hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen. Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird.

Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat. Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.

Die Bearbeitungsgebühr

Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird. Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung  ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Die Behörden werden infomiert

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe muss man beim zuständigen Finanzamt sozusagen gründen.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein sehr heikles Thema. Denn viele Gründer beschäftigt die Frage, wann sie denn die Gewerbeanmeldung beantragen müssten. Vor allem spielt hier dabei die Frage eine Rolle, mit welchen Konsequenzen denn man rechnen müsste, wenn man hierbei einen Fehler macht.

Ich möchte dich nicht erschrecken, doch einen finanziellen Schaden kann man durchaus, leider, erleiden.Denn falls man vergisst oder es einfach nicht hinkriegt, rechtzeitig das Gewerbe anzumelden, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Beispielsweise ist es gar in München so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000! Euro ausgesprochen werden.

Eine solche Summe würde für die meisten Gründer den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Doch nun möchte ich dich etwas beruhigen. Eine solch hohe Summe wird nur in den aller aller aller seltensten Fällen verhängt. Zudem hat man die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Monate später anmelden zu können. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Doch für viele Gründer reicht diese Antwort. Es geht hier vielmehr um nur wenige Monate. Dies kann man pauschal nicht leider genau beantworten. Man kann bis zu 410 Euro Umsatz verdienen, bis dahin würde man noch als Hobbygründer gelten und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch lassen die meisten Ämter bei Gewerben, die bereits seit einigen Monaten Gewinne erwirtschaften, und das inoffiziell, das durchgehen, doch darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. In der Regel muss man nicht selbst nachfragen, sondern das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen diesen Bogen raus.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, so kann man selbst einmal nachfragen, was aktuell Sache ist. Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen einmal erhalten hat, dann wird man sehen, dass es nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten schon ein kleiner Brocken ist.

Die Bogen ganz bemühsam antworten

Dementsprechend ist es auch wichtig, dass man sich für diesen Bogen auch die Zeit nimmt und nicht zu überhastet antwortet. Um nun ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss man auf dem Bogen so ankreuzen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe während der Gründung, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt. Falls man die Kleinunternehmer Regelung nicht beansprucht, dann verfällt diese Option und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe beantragen.

Was wird nach dem Bogen?

Außerdem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Was und für wen ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.

Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Muss ich mein Gewerbe meinem Arbeitgeber melden?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt manche Aussahmen

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Das Kleingewerbe ist vielleicht das idealste Gewerbe für Neugründer überhaupt. Warum? Mit einem Kleingewerbe kann man zunächst sehr viel Geld verdienen. Zwar nicht so viel wie mit einer GmbH, doch das Besondere beim Kleingewerbe ist eben, das man nur sehr wenige Steuern zahlen muss und am Ende so vom Gewinn jede Menge übrig bleibt.

Zudem ist der Verwaltungsaufwand und die Verantwortung bei einem Kleingewerbe nicht so hoch, wie zum Beispiel bei einer GmbH. Für Gründer, die ihre gewerbliche Tätigkeit noch ein wenig austesten möchten, ohne dabei auf die Vollen zu gehen und einen großen finanziellen Berg abzuleisten, eine ideale Alternative.

 

Wo meldet man ein Kleingewerbe an?

Der erste Gedanke, der da einem überkommt, dürfte das Gewerbeamt in der Stadt sein. Doch das stimmt so nicht ganz oder eher ist das nur die halbe Anmeldung. Denn das Kleingewerbe ist etwas ganz Besonderes. Hierbei reicht es nicht gänzlich aus, nur beim Gewerbeamt vorstellig zu werden. Doch die Reise eines Kleingewerbetreibenden fängt genau hier an!

Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?


Man muss zunächst das zuständige Amt für die Gewerbeanmeldung ausfindig machen und dann dort vorstellig werden. Ein kleiner Hinweis: in den meisten kleineren Städten gibt es ohnehin nur ein Gewerbeamt. Doch in einigen Städten kann man die Anmeldung auch bei anderen Wirtschaftsämtern vornehmen, wie zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Also muss man zunächst einmal recherchieren, welches Amt denn nun für die Gewerbeanmeldung zuständig ist. Das ist schnell erledigt.

Die zweite Recherche ist da etwas kniffliger. Denn man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort beim Gewerbeamt erscheint oder ob man vorher einen festen Termin vereinbaren muss. In einigen Städten kann es zudem sein, dass man auch die Option angezeigt bekommt, das man die Gewerbeanmeldung online vornimmt. Unabhängig davon, für welche Alternative man sich selbst entscheiden würde, so muss man einfach schauen, was das zuständige Gewerbeamt angibt.

Wenn man dann an dem Tag der Gewerbeanmeldung vor Ort nun erschienen ist, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Des Weiteren ist es wichtig, das man einige Unterlagen dabei hat.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Nachdem man alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Formular. Dieses Formular kann man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dort die jeweiligen Fragen beantworten. Es lohnt sich aber, wenn man das Formular direkt vor Ort ausfüllt. Zum einen weil man dann die Anmeldung auch an dem Tag abschließen kann, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei Fragen gerne behilflich sein dürfte. Grundsätzlich herrscht in den Wirtschaftsämtern ein gutes Klima gegenüber den Gründern. Im Land der Dichter und Denker wird es immer wieder gern gesehen, wenn aufstrebende Unternehmer sich auf machen und die Welt von ihren Ideen aufmerksam machen möchten.

Von was besteht dieses Formular?

Dieses Formular besteht aus einer einzelnen Seite. Auf diesem muss man einige Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Unter anderem eben auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Wer sich bis hierhin fragt, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, der muss nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden. Um das Kleingewerbe abschließend anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Zwar werden Kleingewerber eher durch die Umsätze definiert, doch im Sprachgebrauch ist es üblich, dass man mit einem Kleingewerbe grundsätzlich die Unternehmen meint, die die Regelung in Anspruch genommen haben.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man ein Nebengewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits jetzt schon weiß, dass man auf jeden Fall eine nebenberufliche Selbstständigkeit anpeilt, der sollte schnellstmöglich beim Gewerbeamt erscheinen.

Ansonsten gilt für Gründer folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht der Gewinnerzielung, ohne das diese Tätigkeit dabei auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss ein Gewerbe anmelden. Falls man das nämlich nicht tut, dann kann man Bußgelder in höhe von rund 1000 Euro und mehr erhalten. In München ist es gar so, dass Bußgelder verteilt werden, die bis zu 50.000 Euro betragen können. Das würde für die meisten Gründer der finanzielle Ruin bedeuten.

Solche Thematiken sind unter anderem Gründe dafür, weshalb so viele Leute Angst vor der Selbstständigkeit haben, da sie befürchten, einen Fehler während der Gewerbeanmeldung zu machen und dadurch finanzielle Schaden erleiden können. Doch keine Panik, es gibt einen Ausweg aus dieser misslichen Misere.

Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend gründen zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bereits über einen sehr langen Zeitraum keine Gewerbeanmeldung vorgenommen hat, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.

Als Kleingewerbe Steuern zahlen?

Als Kleinstgewerbe steuern zahlen? Ja, das muss man auch, wäre natürlich auch zu schön um wahr zu sein, wenn denn nicht. Die Kleingewerbe Steuer bzw. die Gewerbesteuer kann umgegangen werden, wenn man unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet. Dann nämlich werden keine Gewerbesteuern verlangt

Welche Steuern für Kleingwerbe gibt es?

Wie jeder andere auch zahlt man auch beim Kleingewerbe die Einkommen- und Umsatzsteuer. Es gibt zudem die Kleinunternehmerregelung, die Gründern hilft, mehr zu verdienen und dabei keine Gewerbesteuer zu begleichen. Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 ( früher 17.500 Euro) Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen ebenfalls keine Gewerbesteuern gezahlt werden. Wenn man im ersten Geschäftsjahr beispielsweise einen Umsatz von 23.000 Euro hat, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, doch dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht. Im folgenden Jahr müsste man dann wieder unter 22.000€ kommen, und darauf dann 50.000, damit diese Regelung aktiviert wird.

Wie hoch darf der Umsatz pro Jahr beim Kleingewerbe sein?

Wer ein Nebenerwerb anpeilt, fragt sich sicherlich, wie viel man im Jahr denn mit einem Kleingewerbe verdienen darf. Kleiner Spoiler: eine ganze Menge. Es ist sogar so viel, dass es bei den meisten wohl den eigentlichen Hauptjob übertrifft. Man darf nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von bis zu 50.000 Euro im Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe und sollte einem noch einmal klar machen, dass man auch mit einem Nebenerwerb sehr gut von Leben kann und sich damit viele Träume wahr werden lassen.

Allerdings sollte man nicht vergessen, das man dann auch die Gewerbesteuern dann dementsprechend höher ausfallen. Die meisten werden dies aber sicherlich bei einem so hohem Einkommen dann verkraften.

Wann muss die Anmeldung beim Finanzamt tätigen?

Wer nebenberuflich selbstständig ist, der wird sich auch die Frage stellen, welche Kosten denn auf ihn zu kommen könnten. Hier bereits eine kleine Entwarnung: die Kosten belaufen sich auf einem sehr kleinem Minimum. Sogar ein Student mit Bafög könnte sich ein Nebengewerbe locker leisten.

Was Kosten Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt?

Zählen wir Mal alle relevanten Kosten auf: Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen.

Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich. Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.

Was hat es mit der IHK auf sich?

Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.

Gibt es andere Kosten?

Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.

Nachdem man das Kleingewerbe angemeldet hat, gibt das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid, unter anderem auch der Industrie und Handelskammer. Bei der IHK wird man Pflichtmitglied. Das ist in Deutschland so festgehalten und kann nach der Gründung nicht rückgängig gemacht werden.

Was kostet die Mitgliedschaft bei der IHK?

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Gewerbe, welche im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von 150 bis 300 Euro.

Was sind die Vorteile Mitgliedschaft bei der IHK?

Im ersten Moment können diese Mehrkosten sehr nervig sein, doch man sollte auch die positiven Seiten der IHK in Betracht ziehen, die da wären, das die IHK dem Kleinunternehmer sehr viele Möglichkeiten bietet, Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um sich und sein Unternehmen weiter zu entwickeln. Zudem kann man einige Zertifikate erlangen, die dem Ansehen des Unternehmens behilflich sein können.

Es kann allerdings auch mal durchaus vorkommen, das man als Kleinunternehmer bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es gut und gerne Mal in sich haben. Manchmal müssen dann etwaige Neuanschaffungen für einen Monat nach hinten verschoben werden, doch was kann man dagegen machen? Nun, man kann die Hilfe von GewerbeAnmeldung.com in Anspruch nehmen. Was damit genau gemeint ist?

Man hat als Personengesellschaft die Möglichkeit, dem Betrag zu widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann anschließend, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen! Es besteht tatsächlich die Option, das die Kosten fast vollständig gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür, wie so bei vielem im Leben nicht, eine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine mehr als deutliche Sprache.

Weitere Informationen bezüglich der IHK-Gebühren-Beratung erhältst du nur hier.

Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?

Wenn man neben der Arbeit noch einen Nebenerwerb hat, kann es durchaus sein, dass der ein oder andere mit dem Gedanken spielt, dem Arbeitgeber von Nebengewerbe zu berichten.

In erster Linie gilt, dass man in Deutschland nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber davon zu berichten. Ausnahmen gibt es allerdings doch. Wer beispielsweise pro Woche mehr als 15 Stunden arbeitet und dadurch vielleicht ohne Kraft bei der Arbeit erscheint und die Arbeitsleistung abnimmt, ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu unterrichten. Auch kann die vertragliche Situation es von einem verlangen, da bestimmte Klauseln diesbezüglich eingebaut wurden. Zudem besteht die Möglichkeit, das man mit dem aktuellen Arbeitgeber in der selben Branche tätig ist und man somit ein Interessenkonflikt hätte. Auch da muss man dem Chef bescheid geben.

Ein weiterer Grund, weshalb man auch mit dem Nebenerwerb zum Chef gehen kann, ist auch, das dieser es eventuell als Misstrauen deinerseits deuten kann, wenn er dies von wo anders erfährt und dann das Arbeitsverhältnis darunter leidet.

Fazit:

Das Kleingewerbe bietet dem Gründer das ideale Umfeld, um langfristig wachsen zu können, dabei jede Menge Steuern zu sparen und damit sogar sehr viel Geld zu verdienen.

 

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

Kleinunternehmer ohne Gewerbe

Was ist ein Kleinunternehmer?


Ein Kleinunternehmer ist der, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Wenn man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen bekommen hat, kann man im ganz letzten Punkt diese in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer ist man von den Umsatzsteuern befreit. Umsatzsteuer sind die Mehrwertsteuer, so wie wir es aus unserem Alltag kennen. Der Umsatz wird auf die Leistungen oder Produkte eines Unternehmens erhoben. Die Umsatzsteuer betragen in der Regel 19%.

Aber was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Um sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, muss man nicht nur die in Anspruch nehmen, sondern auch Voraussetzungen erfüllen. Diese lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide dieser Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden. Wenn man bereits im ersten Jahr mehr Umsatz erwirtschaftet, tritt diese Regelung nicht mehr in Kraft.

Muss man unbedingt als Kleinunternehmer auch Gewerbetreibender sein?

Um die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nehmen zu können, muss nicht unbedingt ein Gewerbe angemeldet werden. Jeder Selbstständige darf diese Regelung in Anspruch nehmen. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler.

Wer sind die Freiberufler?

Die freiberuflichen Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt und somit weiß man auch wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht. Die Definition für Freiberufler lautet: Bei freiberuflichen Tätigkeiten handelt es von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Tätigkeiten zählen zum Beispiel folgende Berufe:

  • Steuerberater
  • Bildberichterstatter
  • Schriftsteller
  • Ärzte
  • Und noch viele andere Berufe.

Die Auflistung dieser Berufe findet man in § 18 des Einkommenssteuergesetzes. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs sind. Als Freiberufler hat man eine persönlichere Beziehung zu dem Kunden und die Leistung ist dem Kundenwunsch angepasst. Auch als ein Freiberufler kann man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen, wenn man weiß, dass man nicht all zu hohe Einnahmen erzielen wird. Bei freiberuflichen Tätigkeiten bzw. Berufen liegt meistens ein akademischer Abschluss vor. Deshalb kann eine Person selbst nicht entscheiden, ob er freiberuflich ist oder nicht.

Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet, muss man auch nicht das Gewerbeamt besuchen. Als Freiberufler meldet man sich direkt beim Finanzamt an. Bevor man aber persönlich dort erscheint, schickt man an ihnen ein formloses Schreiben zu. In diesem Schreiben erwähnt man kurz

  • seinen Namen,
  • die Anschrift,
  • Steuer-ID,
  • welche Tätigkeit man anmelden möchte
  • und wann man beabsichtigt zu beginnen

Anschließend kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Dieser muss ausgefüllt und abgeschickt werden. Hierbei gibt man zuerst seine Angaben an und danach bezieht man sich auf die Tätigkeit. Zum Beispiel muss man beantwortet was man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen.

Im allerletzten Punkt kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Da bei freiberuflichen Tätigkeiten meistens ein akademischer Abschluss vorliegt, muss man dies auch beim Finanzamt nachweisen. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man als Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Dies wird vom Finanzamt entschieden und hängt davon ab, in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt. Der Vorteil als Freiberufler ist, dass man auch keine Gewerbesteuer zahlt, weil man kein Gewerbe anmeldet.

Bis wann muss die Anmeldung als Freiberufler erfolgen?

Auch für ein Freiberufler gibt es Fristen, bis wann die Anmeldung erfolgen muss. Eine freiberufliche Tätigkeit muss innerhalb von vier Wochen nach beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Die Anmeldung sollte man nicht vor sich hinschieben, denn sie ist unumgänglich. Wenn man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann es zu Stress mit den Behörden kommen. Dies sollte man frühzeitig meiden.

Was kommt nach dem Finanzamt?

Als Freiberufler ist mit der Anmeldung beim Finanzamt nicht alles getan. Für einige freiberufliche Tätigkeit gibt es Standeskammer. Hier ist die Anmeldung verpflichtend. Es gibt zum Beispiel die Apothekenkammer oder Rechtsanwaltskammer. Mit der Anmeldung bei der Standeskammer erfolgt auch automatisch die Anmeldung beim Versorgungswerk. Über das Versorgungswerk zahlt man seine Rentenversicherungsbeiträge.

Für die Künstler gibt es die Künstlersozialkasse. Über diese lassen sie sich versichern. Die restlichen Freiberufler können für sich selbst entscheiden ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Dabei sollte man bedenken, dass man von der privaten Versicherung nicht einfach zu gesetzlichen wechseln kann. Deshalb sollte man sich schon vornehinein genug Gedanken darüber machen.

Fazit

Als Kleinunternehmer muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler kann man als Kleinunternehmer gelten. Dafür muss man die Regelung des Kleinunternehmers beim Finanzamt in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, die in der Regel 19% betragen.

So muss man ein Kleingewerbe anmelden!

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt.

Erste Schritt zu Gewerbe anmelden

Man muss das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen. Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann. Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.

Ablauf eine Gewerbeanmeldung

Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem muss man einige Dokumente vorweisen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor. Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein. Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.

Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften. Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste. Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.

Wer kann die Gewerbeanmeldung nicht vornehmen ?

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Was wird wenn ich die Anmeldung nicht vornimmt?

Es kann ein saftiges Bußgeld drohen. Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler. Diese werden unterteilt in die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufe. Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie

  • Ärzte,
  • Ingenieure und
  • Anwälte

Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden. Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu. Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie:

  • Schriftsteller,
  • Fotografen,
  • Journalisten oder
  • Künstler

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit. Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.

Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?

Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt. Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.

Kleingewerbe Anmeldung: gewerbliche Tätigkeit

Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen. Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbe: Umsatzsteuervoranmeldungen

Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften. Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Muss ich die Regelung sofort ziehen?

Ja. Eis st wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.

Kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden?

Nein. Zumindest nicht im direkten Wege. Man kann zwar ein Gewerbe anmelden. Beim Kleingewerbe jedoch muss man beim Amt der Finanzen vorstellig werden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies kann man allerdings nicht online machen. Daher kann man online kein Kleingewerbe anmelden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert. Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten.

Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

IHK- Gibt es Gebühre?

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Kleingewerbe: Krankenkasse

Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss.

In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer. Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen.

So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte. Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle gesetzlich verpflichtend, auch für Kleingewerbetreibende (Ausgenommen von dieser Zwangsmitgliedschaft sind Freiberufler). Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien. Nicht nur deshalb wird immer wieder Kritik an der IHK laut. Viele sehen keinen großen Nutzen im Gegensatz zu den jährlichen Gebühren.

IHK: Weiterbildungskurse

Die IHK bietet einige Weiterbildungskurse an und versucht die regionale Wirtschaft zu fördern, doch die Erfolgsaussichten sehen nicht gerade rosig aus.

Wie denn nun auch sei, so sehen die Gebühren aus: Kleingewerbetreibende müssen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr bezahlen. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaften sollte, dann muss man keine Gebühr für dieses Jahr begleichen.

IHK: Beitragsrechnung

Dann gibt es noch eine weitere Sache an der IHK, die sehr viele Unternehmer stört.. die IHK Beitragsrechnung. Vor allem im ersten Jahr sehr schmerzhaft, kann es sein, dass man eine Rechnung erhält, die es in sich hat. Dann können geplante Koorperationen und Neuanschaffungen fürs erste ad acta gelegt werden.

Doch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, indem du die IHK Gebührenberatung nutzt. Bei der Beratung überprüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum reduziert werden können. In einigen Fällen kann es sein, dass man sogar gar nichts oder nur wenig zahlen muss.

Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?

Ob man dem Arbeitgeber von der Kleingewerbe Anmeldung etwas erzählen sollte, ist jedem selbst überlassen. Eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Kein Gesetz in Deutschland veranlasst einen Gewerbetreibenden dazu, sich seinem Chef gegenüber zu offenbaren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden muss man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Dies tut man, indem man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dieser ist die Voraussetzung dafür, das man als Kleingewerbe gilt und viele Vorteile als Unternehmer genießen kann.

 

Ein kleines Unternehmen richtig anmelden

Wo muss ich mich als Kleinunternehmer anmelden?


Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du beim Gewerbeamt deiner zuständigen Stadt vorstellig werden. Mittlerweile bieten auch viele Städte den Service der Online Anmeldung an. Recherchiere im Internet, ob dies in deiner Stadt möglich ist.

Beispielsweise kannst du in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, in Bayern, Hamburg oder auch in Berlin deine Anmeldung online abschließen. Das hat den einfachen Vorteil, dass du zum einen keine langen Wartezeiten mehr und du dein Gewerbe zu jederzeit eröffnen kannst, weil die Öffnungszeiten dich nicht daran hindern.

Sofern dir nur die Option bleibt, persönlich vor Ort zu erscheinen, ist dies auch nicht weiter tragisch, denn die Anmeldung dauert maximal nur eine halbe Stunde. Bei der Kleingewerbe Anmeldung musst du einige Dokumente bei dir haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,
  • eine Meldebescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel

Dann gibt es noch einige Genehmigungspflichtige Gewerbe, bei denen du noch weitere Dokumente einreichen musst. Sofern du beispielsweise im Sicherheitsgewerbe tätig sein möchtest, benötigst du außerdem noch ein polizeiliches Führungszeugnis. Falls du ein Gewerbe in der Gastronomie eröffnen willst, benötigst du noch ein Gesundheitsamt.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn du das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. Dieser berechtigt dich allerdings noch nicht, dein Gewerbe offiziell zu betreiben. Dies geschieht erst beim Finanzamt bzw. wenn das Gewerbeamt die Informationen dem Finanzamt weiterleitet. Dies dauert in der Regel mehrere Tage bis zu wenige Wochen.

Das Finanzamt schickt dir eine Steuernummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei einem klein Gewerbe darf man auch seine eigene Steuernummer verwenden, doch dies ist abhängig vom Finanzamt.

Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist es wichtig, dass du alles korrekt angibst, sowohl deine Tätigkeit, als auch das, was du denkst, im Laufe des Jahres verdienen zu können. Das Finanzamt überprüft nämlich genau, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deinem Gewerbe handelt. Deshalb solltest du auch deine unternehmerischen Tätigkeiten nicht zu eng fassen.

Wann muss ich ein Kleinunternehmen anmelden?

Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wann man in Deutschland genau dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist ebenfalls klar geregelt.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen im Jahr mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbepflichtig zu werden. Auch müssen Freiberufler nicht den Gang zum Gewerbeamt machen. Diese müssen lediglich die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Alle anderen sind dazu verpflichtet.

Was wird wen man die Gewerbe nicht anmeldet?

Falls man nicht anmeldet, dann muss man mit einem Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München beispielsweise können in den aller schlimmsten Fällen ein Bußgeld verhängt werden, in Höhe von rund 50.000 Euro. Dies würde für die meisten Leute den finanziellen Kollaps bedeuten. Zwar ist das nicht so häufig der Fall, dennoch sollte dieses Beispiel einem verdeutlichen, dass mit der Gewerbeanmeldung nicht zu spaßen sein sollte.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde das Finanzamt dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.

Kleinunternehmen anmelden – welche Kosten fallen an?

Kleinunternehmen haben den Vorteil, dass diese nicht nur einen geringeren bürokratischen Verwaltungsaufwand erfordern, sondern auch noch nur wenig Kapital benötigen. Die Kosten für einen Kleinunternehmer sind sehr moderat und überschaubar. Zunächst gibt es die Kosten für den Gewerbeschein.

Von Stadt zu Stadt können sich die Beträge jeweils ändern, dennoch pendeln sich die Kosten zwischen 20 und 60 Euro ein. Sofern du weitere Unterlagen mitbringen musst, musst du weitere Kosten in deine Rechnung nehmen. Z.B muss ein polizeiliches Führungszeugnis erst beantragt werden, welches rund 13 Euro kostet. Auch das Gesundheitszeugnis muss kostenpflichtig für rund 20 Euro erworben werden.

Für Handwerker, die eine Handwerkskarte benötigen fallen Kosten in Höhe von rund 80-100 Euro an. Mehrkosten wirst du bei der Gewerbeanmeldung nicht haben. Nachdem du den Steuerlichenerfassungsbogen ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt hast, kannst du deine gewerbliche Tätigkeit beginnen.

Dann erfolgt die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Sofern du einem Betrag von 5200 Euro bleibst, zahlst du keine Gebühren. Allerdings kann die IHK für dich auch einen Vorteil bringen, in dem du die unzähligen Angebote dieser nutzt.

Auch musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sofern du allerdings keine Mitarbeiter hast und keine Versicherungen zahlen musst, bleibt dies für dich ohne Kosten.

Als Kleinunternehmen darfst du bis zu 22 000 Euro Umsatz Steuerfrei verdienen. Es kann jedoch vereinzelnd immer wieder vorkommen, dass du von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst.

Als Personengesellschaft kannst du dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen Wir als Experten prüfen dann für dich, ob eine Möglichkeit besteht, das du die Kosten auf 0 Euro reduzieren kannst. Ja, du hast richtig gelesen.. 0 Euro! Interesse geweckt? Klicke hier für mehr Informationen!

Wer ist Gewerbetreibender und wer Freiberufler?

Wir haben jetzt eine ganze Menge über die Anmeldung beim Gewerbeamt gesprochen, dabei aber bisher eine Personengruppe nicht erwähnt, die diesen Schritt gar nicht gehen muss. Die Rede ist von den Freiberuflern.

Diese üben freie Berufe aus und müssen, da kein Gewerbe vorhanden ist, auch keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings müssen sich diese Leute beim Finanzamt anmelden und erhalten dort ihre Steuernummer.

Ein weiterer Vorteil der Freiberufler ist, dass diese nicht bei der IHK meldepflichtig sind und demnach auch keine Kammerbeiträge leisten müssen. In wenigen Fällen kann es dennoch sein, dass sie sich je nach Beruf bei berufsständischen Kammern anmelden müssen. Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet bzw. diese werden dort als solche gelistet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Patentanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Architekten,
  • beratende Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten

Es gibt da noch eine ganze Menge anderer Berufe, die nicht alle hier erwähnt werden können, da dies den Umfang des Textes sprengen würde. Allerdings findest du im Netz eine Liste mit den entsprechenden Berufen. Als Freiberufler musst du sowohl die Einkommensteuer, als auch die Umsatzsteuer zahlen.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Von der Kleinunternehmerregelung kann nur derjenige Gebrauch machen, wer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr bzw. im Vorjahr oder im darauf folgendem Jahr Maximal 50.000 Euro im Jahr nach der Gründung bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet.

Bleibst du danach dauerhaft unter 22 000 Euro Umsatz, kannst du auch bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, sofern du das möchtest. Sobald dein Umsatz erstmals zwischen 22000 und 50.000 beträgt, gilt für das folgende Jahr die Regel nicht mehr und du giltst dann als Einzelunternehmer.

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?

Kleingewerbetreibende müssen damit Leben, dass ihr kleines Unternehmen nicht so viel Gewinn pro Jahr verspricht. Die gewerbliche Tätigkeit kann noch so lukrativ sein, mit einem Kleingewerbe kann man gar nicht so viel verdienen.. Stimmt das denn auch? Nein, nicht wirklich.

Der Name eines solchen Gewerbes lautet zwar klein, der erreichbare Gewinn und der Umsatz sind hingegen alles andere als klein. Dies dürfte sogar die eigentliche Haupteinnahmequelle von vielen Leuten übertreffen.

Man kann mit einem kleinen Gewerbe nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Dies ist eine unfassbar hohe Summe. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abgeben muss. Darunter die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Jedoch kann man mit etwas Geschickt zwei der drei Steuern umgehen.. wie? Im nächsten Abschnitt geht es weiter!

Kleinunternehmer geworden – dem Arbeitgeber bescheid geben?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dich dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber im Falle einer Anmeldung beim Ordnungsamt bescheid zu geben. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn es der Vertragsinhalt so vor sieht. Daher ist es wichtig erst einmal zu überprüfen, wie eigene vertragliche Situation denn aussieht. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem auch Beamte und Berufssoldaten.

Ein Ermächtigungsgrund würde nur dann deinem Arbeitgeber zustehen, wenn dein Nebengewerbe in Konkurrenz zu seinem steht oder ein anderer Interessenkonflikt vorliegt. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch interpretieren könnte, wenn du ihn nicht von der Anmeldung erzählst. Schätze daher deine Situation gut ein.

Fazit:

Nachdem man das Unternehmen beim Amt des Gewerbes angemeldet hat, wird das Finanzamt informiert. Dieses meldet sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung stattfinden sollte, dann erst sollte man selbst beim Amt des Gewerbes vorstellig werden.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den steuerlichen Erfassungsbogen, sowie die Steuernummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang, daher ist es sehr wichtig, dass man diesen mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausfüllt. Unter anderem muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe beanspruchen. Durch das beanspruchen der Regelung meldet man so das Kleingewerbe an.

 

Kleinunternehmer Regelung anmelden – Voraussetzung und Steuererklärung

Du bist heiß darauf dein Gewerbe anzumelden und als Kleinunternehmer voll durchzustarten. Sind wir Mal ehrlich, unabhängig davon, welchen Umsatz man erzielt, welche Form das Gewerbe am Ende auch haben wird, dieses wird in den Augen anderer immer als Unternehmen wahrgenommen.

Das ist auch gut so. Als Land der Dichter und Denker gehören wir zu den Pionieren. Unser Land steht für Technologie und Fortschritt. Unsere Unternehmen garantieren uns diesen Fortschritt. Vielleicht in Zukunft ja auch du. Um durchstarten zu können, benötigen wir auch ein gewisses Startkapital. Nicht bei allen Geschäftsmodellen, doch bei den meisten.

Das weiß auch der Staat. Daher gibt es auch die Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer, die erst am Anfang ihrer Karriere stehen. Durch diese Regelung kann man einiges an Geld sparen, da dann die Gewerbesteuer weg fällt. Was die genauen Voraussetzungen dafür sind, wirst du im Laufe des Textes erfahren. Sei daher gespannt.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Um die Kleinunternehmerregelung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, benötigt man erst einmal ein Gewerbe. Ein Gewerbe kann man im Gewerbeamt eröffnen. In einigen Städten kann man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handelskammer tätigen.

Es kann sein, vor allem in Großstädten, das es mehrere Ämter gibt. Daher wäre es ratsam erst einmal herauszufinden, welches Amt denn für einen zuständig ist. In manchen Gewerbeämtern kann man ohne Termin vor Ort erscheinen, dann hat man allerdings eine kleine Wartezeit vor sich.

Bei anderen geht dies nur mit Terminen, die aber erst in ein oder zwei Wochen realisierbar sind. Beim Gewerbeamt nun angekommen, zahlt man erst einmal eine Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein, den man am Ende der Sitzung erhält. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Was braucht man als Kleinunternehmer für die Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Ausländer einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. Diese kosten ebenfalls einen Betrag, der sich von Stadt zu Stadt ändern kann. Die Kosten bleiben allerdings moderat.
  • Als Minderjähriger braucht man eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Man erhält im Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dort müssen einige Angaben zum Kleinunternehmer und seinem Gewerbe gemacht werden. Unter anderem auch, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebengewerbe gegründet wird. Beides hätte seine Vor- und Nachteile.

Doch eins sei bereits vorne hinweg gesagt, das man bei einem Hauptgewerbe die Krankenkasse selbst bezahlen muss. Für den ein oder anderen Kleinunternehmer kann dies sehr ärgerlich sein, weil Kosten für Neuanschaffungen dadurch erschwert werden.

Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und eine Kopie erstellt. Diese Kopie erhält man dann selbst und fungiert von nun an als Gewerbeschein.

Fälschlicherweise wird angenommen, das dieser Gewerbeschein bereits ausreicht, um mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dem ist nicht so. Das kann erst dann, wenn man vom Finanzamt die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Wer ist verpflichtet ein Gewerbe anmelden zu müssen?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Diese Berufsgruppen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und sich auch beim Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Wann muss man als Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig vom Gewerbe, bist du verpflichtet, dieses sofort anzumelden. Für all diejenigen, die bereits einer gewerblichen Tätigkeit als Kleinunternehmer nachgehen, aber gänzlich vergessen haben dafür ein Gewerbe zu eröffnen, denen sei gesagt, ins Gefängnis kommt ihr nicht!

Aber im ernst: für Leute die das Gewerbe noch nicht angemeldet haben, gilt, dass dies sofort nachgeholt werden muss. Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend noch eröffnen und hat dafür bis zu 60 Monate Zeit.

Das Problem hierbei könnte sein, das man dann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr Zahlen muss. Zwar lassen Ämter vor allem bei Kleinunternehmern und bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung in Angriff nehmen.

Was muss ich als Kleinunternehmer dem Finanzamt melden?

In erster Linie musst du dem Finanzamt erst einmal gar nichts melden. Vielmehr ist es so, dass das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid gibt und die Informationen weiterleitet.

Man erhält in der Regel innerhalb von einer Woche und bis zu zehn Tage dann den Fragebogen und die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Falls innerhalb dieser Frist sich keiner meldet, dann erst sollte man selbst aktiv werden und sich beim Finanzamt anmelden.

Auch müssen sich Freiberufler von selbst an das Finanzamt wenden. Der Fragebogen ist sieben Seitenlang und kann sehr anspruchsvoll sein. Dort werden auch Angaben gemacht zur Kleinunternehmerregelung.

Wie beantragt man die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, ist allerdings kein muss. Die Kleinunternehmer Regelung hilft dem Kleinunternehmer dabei Kosten zu sparen, in dem die Gewerbesteuer weg fällt.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen im ersten Geschäftsjahr den Umsatz von 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten darf.

Wenn dies so der Fall ist, kann man der Gewerbesteuer entgehen und als Kleinunternehmer ist dies ein enormer Vorteil. Auch den guten Willen des Staates sollte man hierbei nicht außer achten lassen, denn noch vor einem Jahr betrug der damalige Umsatz noch 17.500 Euro, den man einhalten musste, um in die Regelung zu passen.

Welche Kosten fallen pro Jahr für ein Kleingewerbe an?

Ein Kleingewerbe hat im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen den Vorteil, dass dieser zum einen sehr günstig ist, man viele Steuerersparnisse haben kann und dabei der Verwaltungsaufwand sehr gering ausfällt.

Beispielsweise müssen Kapitalgesellschaften eine doppelte Buchführung durchführen. Diese wird bei einem Kleingewerbe ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Grundsätzlich gilt das Kleingewerbe als nicht so kostenintensiv, wie andere Gründungsformen.

Beim Kleingewerbe kommen allerdings auf den Gründer ebenfalls einige Kosten hinzu. Zwar muss man diese Kosten nicht im jeden Geschäftsjahr bezahlen, dennoch sind die meisten Leser auf der Seite noch kurz vor der Anmeldung, daher ist dies erwähnenswert: die Kosten bei der Gewerbeanmeldung sind die ersten, die auf Gewerbetreibende kommen.

Diese kosten betragen rund 20 bis 60 Euro. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse selbst begleichen muss.

Als Gewerbetreibender in Deutschland ist man dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die Mitgliedschaft kostet rund 30 bis 70€ und muss jedes Jahr beglichen werden. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält.

Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Eventuelle Neuanschaffungen oder kostspielige Patente müssen dann auf Monate hinweg verschoben. So ist das Worst-Case das muss allerdings nicht die Regel werden!

Man hat nämlich die Möglichkeit, als Personengesellschaft, innerhalb einer festgelegten Frist dem ganzen zu widersprechen. Wer dies nicht alleine durchstehen möchte, kann unsere IHK Gebühren Beratung in Betracht ziehen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen Bewertungen und Erfahrungen sprechen eine deutlich positive Sprache. Wer Interesse daran hat und weitere Kosten vermeiden möchte, sollte hier klicken.

Kann man als Kleinunternehmer das Gewerbe auch online anmelden?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte bieten den Service an, das Gewerbe auch online eröffnen zu können. Vor allem für Kleinunternehmer, die bisher aufgrund der unpassenden Öffnungszeiten nicht die Gelegenheit gefunden hatten, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine willkommene Option.

Lästige Wartezeiten fallen weg, der Weg zu den Ämtern wird gespart und auch die Dauer der Gewerbeanmeldung ist sehr schnell erledigt und dauert keine zehn Minuten. Auch bei der Online Anmeldung benötigt man die Dokumente, die man auch dem Gewerbeamt hätte zeigen müssen.

Vor allem in Großstädten wie Hamburg, München oder Berlin ist diese Form der Anmeldung weit verbreitet. Auch eine große Fläche Nordrhein-Westfalens hat diesen Service bereits für sich entdeckt.

Welche Steuern zahlt ein Kleinunternehmer?

Als Kleinstgewerbe steuern zahlen? Ja, das muss man auch, wäre natürlich auch zu schön um wahr zu sein, wenn denn nicht. Die Kleingewerbe Steuer bzw. die Gewerbesteuer kann umgegangen werden, wenn man unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet.

Dann nämlich werden keine Gewerbesteuern verlangt. Wie jeder andere auch zahlt man auch beim Kleingewerbe die Einkommen- und Umsatzsteuer. Es gibt zudem die Kleinunternehmerregelung, die Gründern hilft, mehr zu verdienen und dabei keine Gewerbesteuer zu begleichen.

Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 ( früher 17.500 Euro) Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen ebenfalls keine Gewerbesteuern gezahlt werden.

Wenn man im ersten Geschäftsjahr beispielsweise einen Umsatz von 23.000 Euro hat, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, doch dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht. Im folgenden Jahr müsste man dann wieder unter 22.000€ kommen, und darauf dann 50.000, damit diese Regelung aktiviert wird.

Fazit:

Um die Regelung als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen zu können, muss man dies dem Finanzamt erst einmal so melden. Das Finanzamt möchte genau wissen, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht.

Denn das Finanzamt überprüft im Nachhinein sehr genau, ob die angegebene Tätigkeit auch der Realität entspricht. Um von der Regelung Gebrauch machen zu können, muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von bis zu 22.000 Euro und im zweiten Jahr von 50.000 Euro nicht überschreiten. 2019 betrug die Summe sogar nur 17.500 Euro.

Wenn dies gegeben ist, muss man die Gewerbesteuer nicht begleichen. Allerdings muss man noch die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Auch kleinere Rechnungen müssen beglichen werden.