Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss man beim Gewerbeamt alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.
Darüber hinaus sollte man sich auf Kosten gefasst machen, die man ebenfalls in die Planung mit einbeziehen sollte. Nachdem das Gewerbe angemeldet ist, warten bereits die nächsten Hürden, die bewältigt werden müssen. Sei daher gespannt!
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen konnte, folgt bereits der zweite Schritt: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin benötigt.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Zunächst einmal muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Darüber hinaus muss man einige Dokumente vorzeigen, bevor es weitergehen kann.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Der Mythos ist weit verbreitet, das man auch beim Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe anmelden kann. Das stimmt nicht.
Gewerbeanmeldung beim Finanzamt
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nämlich beim Finanzamt. Zwar nicht direkt, aber vom Finanzamt selbst erhält man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Nutzer dieser Regelung werden unter anderem auch Kleingewerber und Gewerbe dann Kleingewerbe genannt.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer also bereits von vorneherein weiß, dass er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte schleunigst beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht beantragen sollte, dann können sehr schlimme Konsequenzen auf einen Warten. Unter anderem muss man mit Bußgelder in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt.
Dies würde für viele Gründer den absoluten Worst Case und finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit so schnell wie möglich anmeldet.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann allerdings noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf zahlen.
Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?
Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung.
Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative. Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können.
Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten. Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.
Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.
Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden.
Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.
Wo findet die Kleingewerbe Anmeldung statt?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Amt der Finanzen. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.
Voraussetzungen
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.
Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem steuerlichen Erfassungsbogen außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.
Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.
In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.
Wer gehört zur Gruppe der freien Berufe?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.
Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Ingenieure,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler.
Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.
Fazit:
Eine wichtige Voraussetzung, um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, ist erst einmal die Anmeldung beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Dann muss man schauen, ob man überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt oder zur Gruppe der freien Berufe bzw. der Land und Forstwirtschaft dazugehört.
Wer nämlich in diese Kategorie gehört, muss keine Gewerbeanmeldung beantragen. Wer sich dies alles zu Herzen nimmt, der hat alle wichtigen Bedingungen erfüllt und kann das Gewerbe in Ruhe beantragen.
Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das beginnt bereits bei der Gewerbeanmeldung selbst. Man muss eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, darüber hinaus einige Unterlagen vorlegen und zudem noch ein Formular ausfüllen.
Dann meldet sich das Finanzamt, schickt einem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, zudem muss man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben. Also viel Arbeit? Nein, zumindest dann nicht, wenn du dir die Informationen aus diesem Artikel zu Herzen nimmst und alles so ausübst, wie beschrieben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass es schwierig wäre, doch das Ganze recherchieren, kann vor allem in Großstädten schon etwas nervig sein. Denn in solchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann.
Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint oder einen festen Termin benötigt.
Auch bieten einige Städte an, die Gewerbeanmeldung Online durchzuführen. Schauen wir uns alle einzelnen Fälle jeweils Konkret an. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes abgeschlossen hat.
Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man einiges an Zeit warten muss, weil der Andrang für eine Anmeldung sehr groß sein dürfte. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man nicht mit einem solchen Szenario rechten.
Jedoch kann es bei einigen Ämtern durchaus der Fall eintreten, dass diese über mehrere Wochen und Monate hinweg völlig verplant sind und man dann erst nach einem späteren Zeitraum die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dagegen ist die Online Anmeldung ein wahrer Segen.
Online Gewerbeanmeldung
Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus kann man das Gewerbe anmelden. Das Problem hier: noch gibt es diese Art der Online Anmeldung nicht flächendeckend in der Bundesrepublik.
Auch akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post abgeben. Unabhängig davon, für welche Variante man sich persönlich entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, welches dieser Alternativen von der Stadt selbst angeboten werden.
Kosten für Gewerbeanmeldung
Nachdem man nun auch das erledigt hat und zur Gewerbeanmeldung angekommen ist, läuft es wie folgt ab: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden
. Auch ist dies unabhängig davon, was für eine Art von Gewerbe man anmelden möchte. Diese Summe muss man jedes Mal bei der Gewerbeanmeldung bezahlen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.
Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.
Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.
Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss.
Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung wird ebenfalls beim Finanzamt beantragt.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.
Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen.
Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Ansonsten drohen harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beatragen?
Man hat auch die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man nach der Gewerbeanmeldung. Bis der Bogen ankommt, können gut und gerne Mal sieben bis zehn Tage vergehen.
Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, erst dann sollte man dann selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es denn gerade liegt, dass die Post solange braucht. Hat man allerdings dann den Bogen endlich erhalten, sieht man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist.
Es ist daher ratsam, dass man sich hier ausreichend viel Zeit lässt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen. Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.
Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.
Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat. Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe.
Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.
Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja. Jeder, der die Anmeldung beim Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen.
Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden.
Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind.
Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat. Ein Kleingewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen. Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis.
Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.
Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!
Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.
Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Kann jeder ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dies auch tun darf. Es gibt jedoch vereinzelnd einige Berufsgruppen, die eine Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen.
Darunter Leute, die in der Land und Forstwirtschaft arbeiten und Leute, die zu den freien Berufen gehören. Die Liste der freien Berufe ist sehr lang. Denn zu diesen zählen unter anderem Berufe wie:
Ärzte,
Zahnärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Designer,
Künstler,
Fotografen,
und viele mehr.
Fazit:
Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Man muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen und die Gewerbeanmeldung beantragen.
Nachdem man die Gebühr vor Ort bezahlt, die erforderlichen Dokumente vorgelegt und das Formular ausgefüllt hat, wird das Finanzamt, sowie weitere Behörden von der Gewerbeanmeldung verständigt.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem kann man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu sein. Wenn man auch diesen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man bereits damit beginnen, mit dem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften.
Auch nach der Gewerbeanmeldung müssen einige Pflichten erfüllt werden, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der IHK und die Kosten, die dann anfallen, abzudecken.
Also, du musst eine Kleingewerbe Anmeldung sofort durchführen. Wenn du eine wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, tätigst, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.
Falls man jedoch nur ein Hobby damit verfolgen sollte und mit diesem unter 410 Euro im Jahr erwirtschaftet, dann fällt man unter die Hobbyregelung und muss keine Gewerbeanmeldung beantragen.
Falls man das Gewerbe nicht anmelden sollte, dann können harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern drohen. In solchen Fällen muss man mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen.
Kann ich rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein festgelegter Zinssatz, den man als Strafe zahlen müsste.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es tatsächlich ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann.
Auch kann es in einigen Städten der Fall eintreten, dass man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Dann muss man zunächst recherchieren, welche Behörde für einen zuständig ist.
Ist dies erledigt, folgt bereits der nächste Schritt: reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint oder benötigt man einen festen Termin? Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag das Gewerbe anmelden können. Doch genauso kann man sich sicher sein, dass der Andrang relativ groß sein wird. Dadurch wird man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen müssen.
Ein kleiner Tipp: um eine solche Situation zu entgehen, sollte man so früh wie möglich, am besten zu den direkten Öffnungszeiten beim Gewerbeamt erscheinen. Solch ein Problem hätte man bei einem festen Termin nicht.
Doch da der Andrang für das gründen eines Gewerbes vor allem in unserer heutigen Zeit so groß ist, sind freie Termine meistens erst nach Wochen und Monaten möglich. Eine kleine Zwickmühle.
Für wen keine der beiden Alternativen eine Option darstellt, den kann vielleicht die Online Anmeldung interessieren. Diese ist recht neu und daher noch nicht überall in Deutschland zugänglich.
Man kann unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten. Der Ablauf ist derselbe, wie, als wenn man auch beim Amt des Gewerbes selbst erscheinen würde.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Zunächst einmal muss man schauen, ob die zuständige Behörde dies überhaupt anbietet. Doch ist man dann endlich soweit und kann die Anmeldung beantragen, dann muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr zahlt man immer und ist unabhängig davon, welche Rechtsform man später auswählt.
Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie kann ich den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.
Wie kann man nun ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen Fragebogen muss man nicht selbst anfordern, sondern das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung von dir informiert.
Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man in der Regel dann die Post. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man nachfragen, woran es gerade denn hakt.
Wenn man einmal den Bogen in den Händen hat, wird man schnell merken, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular, welches nur eine Seite enthält, mit sieben Seiten ein echter Broken ist. Umso wichtiger ist daher auch, dass man sich hierfür auch entsprechend viel Zeit nimmt.
Vor allem auch deshalb, weil einige Dinge sehr kompliziert werden, doch im Endeffekt sind es immer ähnliche Fragen. Zwei der wichtigsten Felder, die man auszufüllen hat, sind zum einen die, wo man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls man dies nämlich nicht tut, dann darf man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als ein kleines Gewerbe anmelden.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Willkommen im 21. Jahrhundert! In unserer heutigen digitalen Zeit ist es auch mittlerweile möglich, die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen zu können.
Man muss nicht mehr einen lästigen Termin beim Amt mehr vereinbaren oder beim spontanen erscheinen auf eine lange Wartezeit Rücksicht nehmen. Heute kann man alles ganz bequem von zu Hause aus erledigen.
Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit immer Probleme hatten, mittags einen Termin zu vereinbaren oder persönlich zu erscheinen, ist hiermit geholfen.
Die Anmeldung dauert nicht mehr wie zehn Minuten und man benötigt die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch. Einen kleinen Haken hat die ganze Sache dann doch allerdings.
Dieser Service wird nämlich noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. In den meisten Großstädten und in einem sehr großen Teil Nordrhein-Westfalens kann man das Gewerbe im Internet anmelden.
Wer ist verpflichtet sein Kleingewerbe anzumelden?
Wir haben sehr lange und ausgiebig über Gewerbetreibende gesprochen, die verpflichtet sind, die gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen. Es gibt allerdings eine Personengruppe, die von dieser Pflicht befreit sind und ihre Arbeit nur dem Finanzamt mitteilen müssen.
Das sind die sogenannten Freiberufler. Diese müssen demnach keine Gewerbesteuern abgeben und sind in dem Fall etwas freier in ihrer Arbeit, da sie nicht so viele Abgaben haben. Denn auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und somit auch die Kammerbeiträge entfallen.
Zu den freien Berufe gehören die Katalogberufe, die im Laufe der Zeit noch eine Rubrik erhalten haben, der Katalog-ähnlichen Berufe. Unter diese Kategorie fallen Berufe wie:
Ärzte,
Zahnärzte,
Tierärzte,
Apotheker,
Notare,
Rechtsanwälte,
Patentanwälte,
Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer,
Architekten,
beratende Ingenieure,
Schriftsteller,
Journalisten
Es gibt natürlich noch jede Menge weitere. Diese Personengruppen müssen nur beim Finanzamt vorstellig werden.
Wann muss ich zum Amt der Finanzen?
In der Regel musst du nicht direkt zum Steueramt, sondern erhälst von diesen Per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer für das Gewerbe. Die Anmeldung beim Finanzamt tritt nur in dem Fall ein, wenn es sich dabei um Freiberufler handelt.
Sofern man allerdings innerhalb weniger Tage und Wochen als Gewerbetreibender keine Rückmeldung erhält, sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Wenn du den Bogen ausfüllst, wirst du sehen, das nach deiner gewerblichen Tätigkeit gefragt wird.
Die gewerbliche Tätigkeit solltest du so umfassend wie möglich beschreiben, weil hier die meisten Fehler begangen werden. Wenn du das Tätigkeitsfeld nur sperrlich erklärst, kann es sein, das du im Laufe der Zeit Nachzahlungen an das Finanzamt tätigen musst, weil das angegebene nur sehr schwammig formuliert ist.
Wenn du beispielsweise das Gewerbe angemeldet hast und beginnst Handys zu verkaufen, aber im weiteren Verlauf der Jahre noch Tablets in dein Aufgebot nimmst, dann würde Handy Verkauf bereits nicht mehr richtig. Bei dem Beispiel wäre es sinnvoller Kommunikationsgeräte und weitere elektronische Sachen und mehr verkauf als Tätigkeit anzugeben.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Auch wirst du Mitglied bei der IHK, dies ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Die Beiträge kosten jährlich rund 30 bis 70 Euro für kleine Unternehmen und die, die im Handelsregister eintragen sind, fallen Kosten in Höhe von 150 bis 300€ an.
Auch kann es sein, das du bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst, die es in sich hat. Falls eine Neuanschaffung erforderlich war, kann eine solche Rechnung den Plan schnell mal ruinieren. Doch nicht verzagen, GewerbeAnmeldung.com fragen.
Oder eher die Leistung in Anspruch nehmen. Denn wir bieten eine IHK-Gebührenberatung an. Wenn man mal eine solche Beitragsrechnung erhält, kann man innerhalb einer festgelegten Frist dem widersprechen.
Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann, ob die Möglichkeit besteht, die Summe auf ein Minimum von 0€! zu reduzieren. Dafür gibt es zwar keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache.
Fazit:
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung beantragen. Ansonsten können harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern drohen.
Für viele ist es ein Traum die Selbstständigkeit ausleben zu können. Auf eigenen Füßen stehen, der eigene Boss zu sein: für viele Menschen in der Bundesrepublik ist das ein Ziel, welches man über mehrere Jahre und Jahrzehnte verfolgt.
Jeder Anfang ist schwer und manchmal sehr kostenintensiv. Da kommt es vielen Gründern gelegen, ein Kleingewerbe zu eröffnen, welches kein Startkapital benötigt und sehr kostensparend ist. Bis zu einer gewissen Summe kann man sogar Steuerfrei verdienen. Was will man mehr?
Wie ein Gewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. Dies hört sich in der Regel immer einfacher an, als es in Wirklichkeit ist, denn vor allem in Großstädten kann es sein, dass es dort mehrere Gewerbeämter gibt.
Viele Gewerbeämter verlangen vom Kleinunternehmer, das dieser vorher ein Termin einplant. Bei anderen Ämtern kann man auch einfach kurz vorbei schauen und die Gründung vornehmen. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile.
Kann man online Kleingewerbe anmelden?
Ja. Immer mehr Städte bietenden Service der Online Anmeldung an. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeit nie richtig die Zeit finden konnten, sich beim Gewerbeamt anzumelden, ist dies eine willkommene Abwechslung
Einziger Haken: diese Art und Umfang der Anmeldung gibt es noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalen und in einigen Großstädten hat man das Privileg der Online Gewerbeanmeldung.
Was braucht man für die Anmeldung des Kleingewerbes?
einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. All diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht bescheinigen,
eventuell einen Auszug aus dem Handelsregister, Kleingewerbe benötigen dies nicht.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte, bekommt man ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss.
Wie muss man Anmeldung Formular ausfüllen?
Auf dem Gewerbe Formular müssen Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht werden. Unter anderem auch, ob der Gründer ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.
Als Hauptgewerbe ist es beispielsweise so, das man in der Regel die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlt. Für viele ist dies ein Kriterium, weshalb man sich für eine nebenberufliche Tätigkeit bzw. einem Nebengewerbe entscheidet. Dieses Prozedere dauert rund 30 Minuten.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem das Formular ausgefüllt, unterschrieben, gestempelt und kopiert wurde, erhält man die Kopie, welche dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein erlaubt es dem Kleinunternehmer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat, sowie die Umsatzsteuer – Identifikationsnummer.
Als klein Gewerbe beim Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Bringt die nebenberufliche Selbstständigkeit Vorteile?
Ein Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, doch welche Art von Gewerbe soll man denn nun eröffnen? Wer sich dieser Frage stellen muss, dem wird diese kleine Pro und Contra Tabelle ganz nützlich sein. Vor allem dann, wenn man sich selbst noch als Kleingewerbe sieht, ist es ratsam, eher ein Kleingewerbe nebenberuflich zu starten.
Zum einen auch deshalb, weil man die Krankenkasse weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt bekommt, zum anderen auch deshalb, weil das Einkommen vom Nebengewerbe zusätzlich zur Haupteinnahmequelle addiert wird.
Auch hat man daher keinen großen Erfolgsdruck und kann in Ruhe und mit großer Beständigkeit an seinem Unternehmen Arbeiten. Auch hat man die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie lang und wie viel man an seinem Gewerbe arbeiten möchte.
Allerdings darf man nicht vergessen, das jeder von uns nur eine begrenzte Zeit am Tag hat. Das bedeutet, das wenn man an seinem Kleingewerbe arbeitet, in der Regel die Familie weniger Zeit von einem bekommt.
Zudem ist es so, dass ein Kleingewerbe vor allem für Kunden nicht so attraktiv wirkt, wie ein richtiges Hauptgewerbe, welches non stop betrieben wird. Außerdem kann man durch die Zeitknappheit in der Regel nicht immer persönlich vor Ort beim Kunden erscheinen, dies kann bei einigen Fällen ausschlaggebend sein. Diese Argumente solltest du bei deiner Entscheidung mit einfließen lassen.
Wann muss man zum Finanzamt?
Als Kleingewerbetreibende muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig. Nach der Gründung des Gewerbes leitet das Gewerbeamt die Informationen weiter an das Finanzamt.
Von denen erhält man einen steuerlichen Erfassungsbogen sowie eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Den Fragebogen sollte man so ausführlich wie möglich ausfüllen. Man muss beispielsweise Angaben zur gewerblichen Tätigkeit als Kleingewerbetreibende machen.
Dort ist es wichtig, das man die gewerbliche Tätigkeit umfassend schreibt, so dass man, falls eine zusätzliche Tätigkeit noch dazu kommen sollte, man nicht noch einmal beim Finanzamt eine Änderung melden muss.
Auch muss man beim Fragebogen unter anderem angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Kleingewerbetreibende, wo diese keine Gewerbesteuern bezahlen müssen.
Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man diese erst nach fünf Jahren wieder für das Kleingewerbe nutzen. Es ist daher ratsam, die Regelung in Anspruch zu nehmen. Verlieren kann man dadurch nämlich nichts.
Was macht man bei der Industrie und Handelskammer?
Nachdem man das Kleingewerbe angemeldet hat, gibt das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid, unter anderem auch der Industrie und Handelskammer.
Bei der IHK wird man Pflichtmitglied. Das ist in Deutschland so festgehalten und kann nach der Gründung nicht rückgängig gemacht werden. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Gewerbe, welche im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von 150 bis 300 Euro. Im ersten Moment können diese Mehrkosten sehr nervig sein, doch man sollte auch die positiven Seiten der IHK in Betracht ziehen, die da wären, das die IHK dem Kleinunternehmer sehr viele Möglichkeiten bietet, Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um sich und sein Unternehmen weiter zu entwickeln.
Zudem kann man einige Zertifikate erlangen, die dem Ansehen des Unternehmens behilflich sein können. Es kann allerdings auch mal durchaus vorkommen, das man als Kleinunternehmer bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es gut und gerne Mal in sich haben.
Manchmal müssen dann etwaige Neuanschaffungen für einen Monat nach hinten verschoben werden, doch was kann man dagegen machen? Nun, man kann die Hilfe von GewerbeAnmeldung.com in Anspruch nehmen.
Was damit genau gemeint ist? Man hat als Personengesellschaft die Möglichkeit, dem Betrag zu widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann anschließend, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen!
Es besteht tatsächlich die Option, das die Kosten fast vollständig gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür, wie so bei vielem im Leben nicht, eine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine mehr als deutliche Sprache.
Wenn du mehr darüber erfahren und von der einmaligen IHK-Gebühren-Beratung profiteren möchtest, dann klicke hier. Nur auf dieser Seite findest du dieses Angebot.
Wer muss überhaupt die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man eine wichtige Voraussetzung erfüllen. Und zwar, das man überhaupt zu der Personengruppe gehört, die zu den Gewerbepflichtigen gehört.
Von der Gewerbepflicht ausgenommen sind nämlich zum einen die, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einer Tätigkeit im Jahr unter 410 Euro erwirtschaften. Auch kein Kleingewerbe anmelden müssen Freiberufler nicht.
Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und sind somit auch von den Beiträgen von der IHK befreit. Zu den Freiberuflern gehören unter anderem:
Ärzte,
Schriftsteller,
Anwälte,
Künstler,
Journalisten,
Schriftsteller,
Zahnärzte,
und weitere mehr.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, dafür allerdings die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Es kann mühselig sein, immer nur darüber zu reden, wofür man eine Rechnung stellen muss, das noch die Steuer abgegeben werden muss oder auf einen noch mehr Kosten einprasseln.
Da kommt es einem auch gelegen, Mal darüber zu reden, wie viel man eigentlich verdienen. Das ist eine ganze Menge, auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das dürfte bei den meisten Leuten sogar das Hauptgehalt übertreffen.
Wenn man dann noch überlegt, das man eventuell nur wenig bis keine Umsatzsteuer zahlen muss, die Gewerbesteuer vollständig einbehält und man bei der Einkommensteuer einiges Absetzen kann, dann wird offensichtlich, dass ein Kleingewerbe ein sehr lohnenswertes Geschäft sein kann.
Vor allem dürfte dies für Menschen interessant sein, die sich bisher die Frage gestellt hatten, ob man mit einem solchen Gewerbe denn auch den Lebensunterhalt verdienen könnte.
Mit einer solchen Summe definitiv möglich. Natürlich muss man das Geld auch erst verdienen und auch seine Steuer dann bezahlen, dennoch kann einiges überbleiben.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man diese Umsätze überschreiten sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen.
Wie viel zahlt man als Kleingewerbetreibende im Jahr?
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes mit aufzunehmen.
Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder? Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.
Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt. Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vorher beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Nachdem man die erforderlichen Schritte nach und nach dort abgearbeitet hat, wird das Finanzamt von der Selbstständigkeit informiert.
Anschließend erhält man dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post von diesen, in Form von einem Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu gründen.
Um ein Gewerbe anmelden zu können, solltest du dir unbedingt diese Checkliste einmal genauer anschauen. Gewerbetreibende müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllen, bevor diese das Gewerbe eröffnen können.
Sei es nun beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen oder ein Dokument auszufüllen. All diese Dinge sollte bzw. muss sogar ein Gründer vor Augen haben, damit sein Unternehmen von Anfang an keine Schwierigkeiten hat.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.
Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt
In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.
Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.
Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.
Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?
Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Gewerbe Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.
Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.
Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.
Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen
Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
wie dein Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht du hast,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten.
Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält.
Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten,
Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Wann man einen Gewerbeschein in Deutschland erhalten kann, ist klar geregelt. Hierfür müssen natürlich vorher erst einmal einige Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem, das man alle erforderlichen Dokumente bereit hat.
Auch sollte man damit rechnen, dass man einiges an Geld dabei haben sollte. Denn ein Gewerbe gründen können viele, es auch über einen längeren Zeitraum führen und die gesamten Kosten abdecken, nicht jeder.
Wie bekommt man einen Gewerbeschein?
Wer einen Gewerbeschein erhalte möchte, muss zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. In Großstädten kann es vorkommen, das mehrere Ämter dort tätig sind. Den für dich zuständigen kannst du durch einen einfach Anruf ermitteln. In manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können.
Bei anderen reicht es wiederum einfach nur, wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Dann kann es allerdings auch sein, das man etwas länger warten muss, weil die Schlange länger sein kann.
Eine weitere Möglichkeit, wie man sein Gewerbe anmelden kann, ist, das man dies online tut. Immer mehr Städte bieten diesen Service an, der für einen Großteil der Menschen eine erhebliche Erleichterung darstellt.
Einzig die elektronische Unterschrift wäre bei einigen Städten nicht gänzlich erlaubt, daher müsste man diese per Post an das Gewerbeamt schicken oder persönlich vor Ort erscheinen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel, je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon, als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zahlt man rund 20 bis 60 Euro. Das kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Viele nehmen an, das die Gewerbeanmeldung selbst, direkt den Gewerbeschein bescheinigt.
So ist es aber nicht. Es ist vielmehr das Ergebnis der Gewerbeanmeldung. Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dieser wird dann gestempelt, mit der Unterschrift versehen und die Kopie von diesem Formular fungiert dann als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt einen allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man erst dann, nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und zurückgeschickt und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat.
Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?
Wer einen Gewerbeschein beantragen muss, ist in Deutschland klar definiert. Es gibt einen Berufszweig, der von der Gewerbepflicht befreit sind. Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Darunter zählen unter anderem:
Diese Berufe müssen selbst beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Steuernummer beantragen. Auch gilt für diese Berufe, das diese keine Gewerbesteuern zahlen müssen und auch nicht bei der IHK eintreten müssen. Sehr wohl einen Gewerbeschein beantragen müssen alle anderen Berufsgruppen- und Branchen.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden muss man sofort, sofern eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht mehrere Male bewusst getätigt wird. Ausnahmen, die die Gewerbeanmeldung nicht beantragen müssen, sind zum einen die Freiberufler und zum anderen Menschen, die mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro pro Jahr erwirtschaften. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchzuführen.
Auch gibt es die Option, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dennoch sollte man sich diese Zeit nicht nehmen, da das Amt ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr verlangen kann. Zwar lassen diese meistens bei eher niedrigen Beträgen Milde walten, dennoch sollte man sich darauf nicht verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Mit einem kleinen Gewerbe darf man im Geschäftsjahr rund 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaften. Das ist eine immens hohe Summe, die man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen muss.
Solch eine hohe Summe dürften nur die wenigsten aktuell im Jahr verdienen. Umso beachtlicher auch, dass man eine solche Summe mit einem Kleingewerbe erreichen kann.
Natürlich, erst muss man die benötigte Leistung erbringen, bevor man überhaupt eine solch hohe Summe erhalten kann, dennoch sollte dies einem zeigen, welche Möglichkeiten man auch mit einem solchen Gewerbe hat. Was man mit dieser zusätzlichen Summe bloß alles anstellen könnte?
Doch auch an dieser Stelle muss man erwähnen, dass man Steuern zahlen muss. Und das nicht zu kurz. Neben der Gewerbesteuer, die hier anfällig wird, da der Freibetrag nur bei 24.500 Euro liegt, fallen auch die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer an. Nichtsdestotrotz bleibt jede Menge Geld übrig, so dass man sagen kann, dass ein Kleingewerbe ein lohnenswerter Schritt in die Selbstständigkeit ist.
Welche Kosten pro Jahr zahlt man für ein Gewerbe?
Wer einmal genauer nachrechnet, bemerkt, das rund um die Anmeldung keine hohen Kosten für das Gewerbe anfallen. Die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes beträgt rund 20 bis 60 Euro.
Im weiteren Verlauf können allerdings weitere Kosten entstehen. Wenn man beispielsweise beim Formular angibt, ein Hauptgewerbe eröffnen zu wollen, dann ist man verpflichtet, die Krankenkasse selbst zu bezahlen.
Als Gewerbetreibender ist man ebenfalls dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Als Kleingewerbe zahlt man rund 30 bis 70 Euro pro Jahr an Gebühren. Als Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, zahlt man rund 150 bis 300 Euro an Gebühren.
Diese Gebühren müssen alle Gewerbetreibenden bezahlen. Auch sollte man Berücksichtigen, das Kosten für die Miete, für Mitarbeiter, Verträge, Neuanschaffungen, Patente und Versicherungen anfallen können. Daher ist es wichtig, sich diese Fragen zu stellen und diese nicht unbeantwortet zu lassen.
Es kann auch sein, das man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Man hat innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit, dem zu widersprechen.
Wir können dir bei diesem Problem behilflich sein. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten eine IHK Gebühren-Beratung an. Wir prüfen für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von 0 Euro gesenkt werden können.
Du liest richtig, es besteht die Möglichkeit, das du im besten Fall keine Kosten tragen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Wenn du Fragen hast und Informationen brauchst, klicke hier.
Fazit:
Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich zunächst beim Gewerbeamt anmelden. Dort angekommen, dauert die reine Anmeldung rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Man bezahlt dann eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Außerdem ist es wichtig, dass man unter anderem folgende Unterlagen dabei hat:
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Es muss angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Anmeldung sollte schon im Besten Fall vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn erst mit der Anmeldung ist es erlaubt der Tätigkeit nachzukommen.
Zuerst einmal muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig mache, denn in einigen Städten kann es mehrere Ämter oder Gemeinden geben, die für die Anmeldung zuständig sind. Außerdem bieten auch einige Städte die Möglichkeit an sein Gewerbe online anzumelden.
Dadurch hat man den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und lästige Wartezeiten vermeiden kann. Je nach Rechtsform kann es sein, dass man sich zuerst im Handelsregister eintragen lassen muss und sich dann beim Gewerbeamt anmelden kann.
Dafür muss man bei mehreren Gesellschaftern in Gesellschaftsvertrag aufsetzen und diesen vom Notar beurkunden lassen. Danach kann man zum Gewerbeamt oder man muss erst gar nicht sich eintragen lassen.
Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sie achten!
Beim Gewerbeamt muss man dann das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen. Im Anschluss erhält man den Gewerbeschein und dieser ist die offizielle Berechtigung der Behörden, um der Tätigkeit nachzukommen.
Wer der Tätigkeit ohne Anmeldung nachkommt, kann man mit einem hohen Bußgeld rechnen. Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss einen jährlichen Beitrag zahlen. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Es muss aber nicht jeder ein Gewerbe anmelden, denn es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen werden Freiberufler genannt.
Wer sind Freiberufler?
Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Aus dem Grund kann man wissen, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht.
Wer kann Freiberufler sein?
Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Rechtsanwälte
Notare und Patentanwälte
Vermessungsingenieure und Ingenieure
Architekten
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Unternehmensberater
Beratende Volks- und Betriebswirte
Heilpraktiker
Dolmetscher und Übersetzer
Journalisten und Bildberichterstatter
Und einige andere Berufe mehr
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.
Wie melden sich Freiberufler an?
Freiberufler müssen sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Zuerst müssen sie dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken bevor sie persönlich zum Amt gehen. In dem Schreiben müssen sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.
Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die eigene Steuer- ID angeben. Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt: Was brauche ich?
Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.
Ob es sich dann um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort, denn es kann auch hier Ausnahmen geben, die trotzdem ein Gewerbe anmelden müssen.
Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.
Wann melden sich Freiberufler an?
Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
Vor- und Nachname
Adresse
Identifikationsnummer
Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
Tätigkeit, welche angemeldet wird
Bankverbindung
Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
Anschrift des Unternehmens
Datum, wann man beginnen möchte
Kammerzugehörigkeit
Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird.
Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Falls man Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars zur steuerlichen Erfassung hat, sollte man sich keine Sorgen machen. Es ist normal, dass man Schwierigkeiten hat, da man dies nicht jeden Tag tut.
Doch hier auf GewerbeAnmeldung.com bist du in guten Händen aufgehoben, denn es wird dir dabei geholfen es richtig auszufüllen. Es stehen dir Experten zur Verfügung die dich unterstützen selbstständig zu werden.
Was ist Regelung für Kleinunternehmer?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch Freiberufler steht das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.
Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.
Was kostet die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?
Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss.
Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst.
Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.
Welche Behörden kommen noch in Frage?
Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch da eine freiberufliche Tätigkeit nicht gewerblich ist, ist auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.
Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer,
Apotheken- oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss. Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit.
Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.
Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit
Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.
Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte.
Außerdem hat man genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit sicher ist, kann man es nachträglich immer noch in die Haupttätigkeit ummelden und unabhängig sein.
Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil. Außerdem können sie sich weitere Steuern sparen.
Als Freiberufler kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist. Durch die Nebentätigkeit hat man zusätzlichen Einnahmen und ist kreditwürdiger.
Fazit
Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und man kann nicht selbst entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung befreit ist. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.
Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen. Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer.
Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können. Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen.
Die Standeskammer ist wie die Industrie- und Handelskammer. Es gibt für jeden Beruf eine eigene Standeskammer. Mit der Anmeldung bei der Standeskammer ist auch die Anmeldung bei der Versorgungskammer verpflichtend.
Nicht kammerpflichtige Berufe müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen. Wer möchte kann auch zuerst mit der freiberuflichen Tätigkeit nebenberuflich starten.
Dadurch hat man genug Zeit sich austesten. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet und kann sich langsam aufbauen. Es besteht im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit umzumelden.
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der hat immer große Sorgen. Warum? Weil man Angst hat, bei dem langen Prozess der Gewerbeanmeldung einen Fehler zu begehen, der dann am Ende einen teuer zu stehen kommen kann.
Doch was ist, lieber Leser, wenn ich dir nicht nur sage, dass die Gewerbeanmeldung nicht nur ein Klacks für dich wird, sondern auch, dass du mithilfe der folgenden Tricks, jede Menge Geld, Zeit und Schweiß sparen wirst?
Wie bei Gastronomen, die, je günstiger sie Einkaufen, am Ende dann auch einen höheren Gewinn erwirtschaften können, so ist es auch bei angehenden Gewerbetreibenden: je früher sie lernen, wo sie wo etwas sparen können, werden diese am Ende mehr vom Gewinn haben.
Hier ein bisschen Steuern absetzen, da eine Rechnung richtig prüfen lassen und schon spart man einige tausende Euros im Jahr. Nur durch zwei Tricks! Und von solchen Tricks haben wir auf GewerbeAnmeldung.com jede Menge auf Lager! Sei also gespannt, lieber Leser!
Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Lieber Leser, zu Beginn deiner gewerblichen Reise, musst du nicht beim Gewerbeamt, beim Finanzamt oder bei einer anderen Behörde erscheinen, sondern dir bewusst werden, ob dein Unternehmen, welches noch nicht einmal gegründet worden ist, in den Handelsregister eingetragen werden muss oder nicht. Genau, du denkst dir sicherlich gerade, woher zum Teufel soll ich das denn bitteschön wissen?
Aufgrund solcher Kleinigkeiten schrecken eben viele potenzielle Unternehmer davon, ein eigenes Gewerbe zu besitzen. Doch wenn man den Dreh einmal raus hat, dann ist das doch nicht mehr so schwierig. Also, um zu überprüfen, ob das eigene Gewerbe nun im Handelsregister eingetragen werden muss, muss dieser unter anderem folgende Punkte aufweisen:
ab sechs Mitarbeitern,
wenn man eine Kapitalgesellschaft ist,
wenn man die Buchführung benötigt und Jahresabschlüsse veröffentlicht,
wenn man eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist.
Sofern diese Punkte auf dein Unternehmen zutreffen sollten, dann musst du das Handelsregister aufsuchen. Falls diese Punkte allerdings doch nicht zutreffen sollten, wie es beispielsweise bei einem Kleingewerbe der Fall wäre, dann hätten Gewerbetreibende selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie das Gewerbe eingetragen bekommen möchten oder nicht. Denn wer einmal im Handelsregister ist, kann von einigen Vorteilen profitieren. Diese wären unter anderem:
sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Sofern man der Besitzer eines Unternehmens ist, das keine Buchführung betreiben muss, und durch den Eintrag dann dies doch tun muss, dann kann dies ganz schön nervig sein. Genauso also, wie der Eintrag seine Vorteile hat, hat dieser auch seine Nachteile, weil ich vieles verändern kann. Unter anderem:
dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Nachdem du für dich herausgefunden hat, ob du nun im Handelsregister eingetragen werden musst oder nicht, geht es nun darum, das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen zu können, wo du dann die Gewerbeanmeldung beantragst.
Denn das aufspüren eines solchen Amtes ist nicht gerade leicht, zumindest dann nicht, wenn man in einer Großstadt lebt und es mehrere Möglichkeiten, neben dem Gewerbeamt gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer (Hamburg lässt grüßen).
Also muss man als erstes recherchieren, wo man die Anmeldung vornehmen muss. Ist dies erledigt, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt. Ja, einige Ämter verlangen wirklich eine Terminvereinbarung, auch wenn dies im ersten Moment etwas nervig erscheint, so hat dies doch seine Daseinsberechtigung.
Wenn man nämlich einfach vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten können. Da allerdings das für jeden gilt, kann es sein, dass das Amt sehr voll sein dürfte und man so einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Hat man hingegen jedoch einen festen Termin, dann läuft alles in geplanten Bahnen ab. Doch hier wäre der Nachteile, das aufgrund der hohen Nachfrage die Ämter erst nach mehreren Wochen und Monaten erst wieder einen Platz haben.
Unabhängig davon, für welche Art der Anmeldung man sich auch entscheiden würde, muss man zunächst einmal schauen, was das zuständige Gewerbeamt denn anbietet. Ist dies auch getan und man am besagten Tag der Gewerbeanmeldung angekommen, geht es nun wie folgt weiter: man wird in das Büro hinein gebeten.
Du kannst damit rechnen, dass die Gewerbeanmeldung vor Ort rund 40 bis 50 Minuten dauert. Je nachdem, wie viele Fragen man hat und wie schnell man mit dem Formular vorankommt. Scheue dich nicht, so oft wie möglich zu Fragen. Im Land der Dichter und Denker ist es gerne gesehen, wenn sich neue Unternehmer auftun möchten.
Natürlich kann es sein, dass einige Arbeiter einige flachsige Sprüche parat haben, doch das ist nur bei den wenigsten der Fall. Sei dir eines bewusst: nur den Fragen kann geholfen werden. Die meisten Fragen dürften ohnehin Neuland für die meisten sein, denn wer meldet denn schon ein Gewerbe an?
Und das dann mehrere Male, so dass am Ende keine Fragen mehr offen bleiben? Genau, keiner. Siehst du! Also so geht es im Programm weiter: du bezahlst zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Beispielsweise du willst eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH gründen und hast im Internet gelesen, dass du ein Mindestkapital von 25.000 Euro einzahlen musst, dann ist die Information richtig.
Diesen Betrag musst du bezahlen. Nur nicht direkt in diesem Augenblick. Die Bearbeitungsgebühr ist etwas anderes. Nachdem du die Gebühr nun bezahlt hast, musst du außerdem noch einige Unterlagen vorlegen, die du dringend dabei haben musst, denn ansonsten könnten weitere Kosten entstehen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später wieder einreichen darf. Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.
Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe.
Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Falls du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, dann wirst du überrascht sein: ein solches Gewerbe kann man nämlich gar nicht beim Gewerbeamt anmelden, diese wird nicht als Option auf dem Gewerbeformular angegeben. Vielmehr muss man dies beim Finanzamt erledigen, doch dazu später mehr.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Die Frage ist daher durchaus berechtigt: kann man die Gewerbeanmeldung auch Online beantragen? Ja, das geht! Das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Online Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.
Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung. Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten.
Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Habe ich zu viel versprochen? Natürlich ist ein Gewerbeformular etwas ganz neues und die Angst, dass man hier einen Fehler begehen kann und dann dadurch einige Kosten tragen haben wird, ist hoch.
Wenn man zum Beispiel fälschlicherweise annimmt, dass ein Hauptgewerbe die richtige Form ist, aber nebenbei noch einem Job nachgeht, dann wird es sicherlich problematisch.
Damit du eben nicht mit solchen Problemen konfrontiert wirst, erhälst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Unser geliebtes Land ist vor allem bei seinen Einwohnern bekannt für seine..? Genau, seine Regeln! Uns Deutschen sagt man immer nach, dass wir wie Maschinen seien, dass alles getaktet ist und wir immer klare Regeln befolgen.
Klare Regeln gibt uns die Bundesrepublik auch für die Gewerbeanmeldung vor. Denn, einfach irgendwann das Gewerbe anmelden geht leider nicht. Wer sich also bereits jetzt schon sicher ist, dass er die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der sollte keine weitere Zeit verlieren.
Ansonsten kann man sich an folgende Definition halten: wer eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften und diese Tätigkeit nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen.
Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit harten Bußgeldern rechnen. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.
Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt.
Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer. Man hat nämlich die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann. Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen.
Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.
Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann. Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.
Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Der Kleingewerbeschein ist ein Mythos, nichts weiter. Du fragst dich, ob das alles gewesen sein kann? Ja, das war es tatsächlich. Denn, auch wenn man im Internet noch immer sehr viele Themen rund um den Kleingewerbeschein findet, so wird dieser Schein nicht umso wahrer.
Es gibt ihn schlichtweg einfach nicht. Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.
Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Nein. Es kann auch Selbstständige Unternehmer geben, die nicht unbedingt dafür ein Gewerbe besitzen müssen. Abgesehen von den Leuten, die unter die Hobbyregelung fallen, sind Freiberufler sehr weit verbreitet und die einzigen, die kein Gewerbe anmelden müssen.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:
Ärzte,
Anwälte,
Zahnärzte,
Designer,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler,
Fotografen,
und viele mehr.
Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?
Nein. Zumindest nicht jeder Unternehmer. Allerdings müssen alle Gewerbetreibenden die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer eingehen. Dies ist gesetzlich so fest verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Die IHK ist nicht nur aus diesem Grund recht unbeliebt im gesamten Land. Doch wofür steht die IHK? Die IHK versucht die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das erfolgreich ist, sei Mal dahin gestellt.
Doch ein kleines Beispiel: wenn es Mal Probleme mit den Bahngleisen gibt, dann ist die IHK unter anderem dafür zuständig, die Stadt darauf aufmerksam zu machen, und beteiligt sich an den Reparaturen.
Warum das Ganze? Damit potenzielle Kunden wieder von A nach B können und somit vor Geschäften auftauchen können. Doch wie bereits erwähnt, ist diese Funktion der IHK sehr umstritten.
Man könnte dies mit den GEZ Gebühren vergleichen. Mag auch keiner, zahlt man ungern, muss man aber, weil der Staat es von einem verlangt, da ansonsten harte Strafen drohen. Doch einen Vorteil hat die IHK: sie bietet viele Weiterbildungskurse an, die Gewerbetreibende für sich nutzen können, was wiederum dem Unternehmen zugute kommen kann.
Ein Zertifikat von der IHK schindet Eindruck bei Leuten, die nicht so ein Zertifikat ihr eigen Nennen können. Für diese Leistungen erwartet die IHK auch eine Gebühr. Kleine Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar rund 150 bis 300 Euro. Die Gebühren werden jährlich bezahlt und können weiter ansteigen, diese sind allerdings von den Einnahmen abhängig.
Sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro liegt, dann zahlen Gewerbetreibende gar nichts. Ich würde hier gerne erwähnen, das damit alles zur IHK gesagt wurde, doch dies ist leider nicht so.. denn abgesehen von den Gebühren, kann es vor allem im ersten Jahr sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht.
Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Wenn du an ein Kleingewerbe denkst, was kommt dir da als erstes in den Sinn? Lass uns wetten: bestimmt hast du als erstes NICHT daran gedacht, das man mit einem solchen Gewerbe Umengen an Geld verdienen kann, oder? Dieses Image bekam das Kleingewerbe aufgrund seines Namens, doch die Wahrheit könnte nicht entfernter sein.
Denn die erreichbaren Summen bei einem Kleingewerbe sind alles andere als Klein! Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass die erreichbaren Gewinne das jährliche Gehalt des ein oder anderen Lesers übersteigen dürfte. Verstehe mich an dieser Stelle bitte nicht falsch, das soll und ist keine Wertung.
Es geht hierbei vielmehr darum, das Potenzial eines solchen Gewerbes anzuerkennen und zu sehen, welche Möglichkeiten es einem anbietet. Ich will dich nicht weiter auf die Folter spannen und nenne dir die Zahlen auf 3….2……1…… mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften! Habe ich zu viel versprochen?
Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf: der Verwaltungsaufwand ist relativ niedrig, die Markteintrittsbarriere ist niedrig, Buchführung wird durch Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt, statt der HGB gilt die BGB.. das sind alles immense Vorteile für einen Unternehmer.
Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man diese Summe auch erst einmal verdienen muss und einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Wenn man an ein Kleingewerbe denkt, dann haben wir festgestellt, dass wir zumindest nicht an hohe Gewinne denken. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Ich tippe da eher drauf, dass die meisten dennoch eher mit höheren Ausgaben rechnen.
Der Mensch ist eher darauf fokussiert, sich ein Worst Case vorzustellen, um auf eventuelle Risiken aufmerksam zu machen. Irgendwo suchen wir doch alle das Haar in der Suppe.
Doch ist diese Annahme bei einem Kleingewerbe gerechtfertigt? Finden wir es heraus! Da die meisten Leser noch vor der Gründung eines Gewerbes stehen, nehmen wir auch die Kosten für die Bearbeitungsgebühr mit rein. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro.
Diese Gebühr zahlt man nur einmalig. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Habe ich zu viel versprochen, als ich am Anfang meinte, man könne einige tausende Sparen 😉
Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden.
Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.
Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?
Eine nebenberufliche Selbststaendigkeit anzupeilen ist für viele Gründer ein sehr erstrebenswertes Ziel. Das alte Athen beispielsweise war vor allem deshalb seiner Zeit voraus, weil es dort einem an nichts gemangelt hat und diese Leute so ihre Ganze Energie damit verbringen konnten, über bestimmte Dinge nachdenken zu können, um die Gesellschaft voranzubringen. Genauso sieht es auch mit der Selbstständigkeit aus.
Denn, durch die Einnahmen aus dem Hauptjob verspürt man keinen großen Druck, unbedingt etwas erreichen zu müssen und kann so in Ruhe das Gewerbe voranbringen. Durch diese Ruhe kann man sich Zeit „erkaufen“, um zu schauen, ob die nebenberufliche Tätigkeit denn auch ein hohes wirtschaftliches Potenzial aufweisen kann oder eben nicht.
Man muss nicht über jeden einzelnen Cent nachdenken und kann dieses frei investieren. Außerdem kann jeder für sich selbst entscheiden, wie lange und wie viel Zeit man in sein neuestes Projekt stecken möchte.
Diese Freiheit ist ein großer Anreiz für viele Neugründer. Nicht mehr vom Arbeitgeber abhängig zu sein und keine festen Strukturen zu haben, in denen die Kreativität erstickt. Selbst wenn der Verlust eines Hauptjobs drohen sollte, was in unseren Zeiten keine Seltenheit mehr ist, hat man noch die Sicherheit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.
Wo sonst, außer bei einer Selbstständigkeit, könnte man so beruhigt in die Zukunft blicken können? Ein weiterer Vorteil eines nebenberuflichen Kleingewerbes ist, dass die Einnahmen aus dem Hauptjob und die Einnahmen aus dem Nebengewerbe addiert werden und die finanzielle Sicherheit eines Einzelnen dadurch weiter ansteigt.
Dadurch kann man sich selbst viel mehr gönnen, als bisher. Unter anderem könnte man mehr Geld in die Hand nehmen und in das Projekt stecken, eventuell vielleicht zwei Mal, statt einmal einen Urlaub buchen.
Außerdem ist man durch die gestiegenen Einnahmen interessanter für Banken und würde so eher einen Kredit bzw. einen höheren Kredit bekommen, um sich so beispielsweise den Traum eines Eigenheims leisten zu können.
Dinge, die vorher fast unmöglich erschienen, können so zur Realität werden. Der ganz große Vorteil ist auch, das man keine doppelte Buchführung benötigt, sofern die nebenberufliche Selbstständigkeit als Kleingewerbe betrieben wird.
Man benötigt dann eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Das bedeutet im Umkehrschluss also auch, dass der Verwaltungsaufwand weitaus geringer ist. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GewO, die besagt, dass jeder Bürger Deutschlands die Gewerbefreiheit genießt. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf, da kann in erster Linie auch der Arbeitgeber nicht widersprechen.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Was haben wir gelernt? Jeder Magier hat seine Tricks? Was haben wir noch gelernt? Jeder Gewerbetreibender sollte ebenfalls ein Magier werden, denn mit den Tricks in diesem Artikel wirst du nicht nur deiner Konkurrenz voraus sein, sondern auch noch jede Menge Geld sparen.
Vergiss vor allem nicht, dass du die Krankenkassenbeiträge als Betriebsausgabe bei einem Kleingewerbe angeben und diese von der Einkommenssteuer absetzen kannst.
Bis zu 1900 Euro im Jahr kann man so an Geld sparen. Falls Mal die IHK mit einer öden Beitragsrechnung nerven sollte, nicht verzagen, einfach die Gebührenberatung hier auf der Seite für sich beanspruchen und jede Menge Zeit, Geld und Nerven sparen.
Wer sein eigenes Unternehmen anmelden möchte, der kommt seinem Traum immer näher. Die Anmeldung ist in unserer heutigen Zeit sehr einfach. Warum? Weil man sich ausgiebig informieren kann und sehr gut vorbereitet beim Amt der Gewerbe erscheinen kann.
Die Bescheinigung des eigenen Gewerbes erhält man während der Anmeldung. Hier muss man ein Formular ausfüllen. Ist dies erledigt, steht dem eigenen Traum nichts mehr entgegen!
Wo kann man den Gewerbeschein beantragen?
Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden und dort ein Gewerbe anmelden.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wenn du bereits jetzt schon weißt, das du ein Gewerbe anmelden möchtest, dann solltest du dies schleunigst erledigen. Jeder, der einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, muss die Gewerbeanmeldung beantragen, ansonsten kann man bis zu 1000 Euro und mehr Strafe zahlen. Diesen Fakt sollte man also sehr ernst nehmen.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Wenn man nun beim Gewerbeamt erschienen und ein eigenes Unternehmen anmelden möchte, denn muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Diese Gebühr muss man immer zahlen und ist unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbe Formular ausfüllen?
Man erhält ein Gewerbe Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen.
Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Gewerbeformular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.
Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.
Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der wird auch ein Gewerbeformular erhalten. Dieses Formular wird dann am Ende der Gewerbeanmeldung kopiert und der Gründer hält dann diese Kopie. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Klingt zwar kompliziert, doch in diesem Beispiel werden wir uns jetzt genau ansehen, worauf du bei den Fragen achten musst, damit du nicht unnötig länger viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen musst.
Das Gewerbeformular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Fazit:
Wer einen Gewerbe Schein erhalten möchte, der muss bei dem Amt der Gewerbe erscheinen und dort sein Unternehmen eröffnen. Bei dem Prozess der Gewerbeanmeldung erhält der Gewerbetreibende ein Formular vorgelegt, welches er ausfüllen muss, damit die Gewerbeanmeldung abgeschlossen werden kann. Dieses Formular enthält nur eine Seite. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus? Mit nur einer Seite ist dieses zwar nicht umfassend, dennoch muss man dabei einige beachten. Erfahre mehr ->
Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers.
Der Gewerbeschein bzw. das Gewerbeformular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.
In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Gewerbeformular, damit du bestmöglich vorbereitet bei dem Amt des Gewerbes erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s! Das Gewerbeformular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss.
Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
wie der Vor- und Nachname lautet,
welches Geschlecht man hat,
Geburtstag und Geburtsland,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift der Wohnung,
Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
(falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wo kann man den Gewerbeschein bekommen?
Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt beim Gewerbeamt. Klingt kompliziert, bedeutet aber nur, das man ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden muss. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.
In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden.
Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.
Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen.
Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig. Einziges Problem: noch wird diese Art der Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen. Wir würden davon jedoch eher abraten.
Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Gewerbeformular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind. Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte.
Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.
Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.
Gibt es auch einen kleinen Gewerbeschein?
Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Amt des Gewerbes. Es gibt nur diesen einen Schein.
Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen. Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.
Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Gewerbeanmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Fazit:
Der Gewerbeschein ist das Resultat aus dem Gewerbeformular. Dieses Gewerbeformular hat nur eine Seite und kann sowohl bei dem Amt der Gewerbe oder aber auch von Zuhause aus ausgefüllt und zurückgeschickt werden.