Gewerbeanmeldung Dortmund

Wir alle wissen, wofür Dortmund bekannt ist: dem BVB! Doch Dortmund bietet vielmehr, als nur den Fußball. Sie ist auch ein guter Standort für die Gründung eines Unternehmens. Mit einer halben Millionen Menschen gehört man zu den Einwohnerstärksten Städten Deutschlands. Unter anderem auch durch den BVB sind viele ausländische Unternehmen auf Dortmund aufmerksam geworden und investieren ihr Geld in den Pott. Alles ideale Voraussetzungen, um die Gewerbeanmeldung in Dortmund vornehmen zu müssen!

Wo kann man ein kleines Gewerbe in Dortmund anmelden?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt Dortmund vorstellig stellig werden. Dieses liegt auf der Olpe 1 in 44122 Dortmund. Die Öffnungszeiten beim Gewerbeamt Dortmund sehen wie folgt aus: Man kann jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dieses erreichen. Auch telefonisch ist das Gewerbeamt Dortmund erreichbar. Unter Telefon 0231 50-22841 wird einem geholfen!

Gewerbeanmeldung: gewerbliche Tätigkeit

Bei der Gewerbeanmeldung ist es wichtig, dass man vor allem darauf achtet, dass man die gewerbliche Tätigkeit erst nach der Anmeldung ausübt. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Daher ist es wichtig, das man die Gewerbeanmeldung in der Stadt so schnell wie möglich beantragt.

Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin

Außerdem kann man beim Gewerbeamt in der Stadt Dortmund entweder einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin vereinbaren, was einem aktuell besser passt. Eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt die Gewerbeanmeldung vornehmen zu können, ist, dass man bereits volljährig ist bzw. wenn dieses noch nicht erreicht wurde, die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Auch benötigt man bei der Anmeldung einige Unterlagen, die man vorzeigen muss. 

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung,

  • ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage,

  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man noch weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,

  • falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht erteilen, die dann ebenfalls die oben genannten Unterlagen benötigt,

  • Bei bestimmten Rechtsformen ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig.

  • Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Was ist das Ziel von Gewerbeanmeldung?

Das Ziel der Gewerbeanmeldung lautet immer, dass man den Gewerbeschein am Ende der Anmeldung erhält. Dieser ist die Bestätigung dafür, dass die gewerbliche Tätigkeit registriert ist. Um diesen Schein eben zu bekommen, erhält man ein Gewerbeformular, welches man mit Fragen gefüllt ist.

Noch bevor man dieses Formular erhält, müssen zukünftige Gewerbetreibende zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 33 Euro kostet. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Hat man dies alles erledigt, dann hat man die Gewerbeanmeldung hinter sich und das Unternehmen ist sozusagen Offiziell geworden.

Was muss man machen um ein kleines Gewerbe zu anmelden?

Um allerdings ein kleines Gewerbe anmelden zu können, muss man noch vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und auf diesem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung gibt einem Gewerbe erst sozusagen den Namen und auch die Rechte, die ein kleines Unternehmen braucht, um als solches Angesehen zu werden.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Anmeldung sind in Dortmund sehr moderat. Kommende Gewerbetreibende müssen mit rund 20 bis 33 Euro für die Bearbeitungsgebühr berechnen. Dieser Gewerbe Service hat aber nichts mit der Rechtsform des Gewerbes zu tun.

Fazit:

Finden kann man das Gewerbeamt in Dortmund auf der Olpe 1 44122 in Nordrhein Westfalen. Telefon 0231 50-22841.

 

Ruhendes Gewerbe

Was ist ein ruhendes Gewerbe?


Ein ruhendes Gewerbe ist ein Gewerbe, welches wirtschaftlich stillgelegt ist. Das heißt so viel wie, dass es eine Zeit lang pausiert ist und keine Einnahmen erwirtschaftet.

Ein Gewerbe ruhen zu lassen, macht dann Sinn, wenn nicht direkt sein Gewerbe abmelden möchte oder es überhaupt nicht abmelden möchte, aber auch der Tätigkeit nicht nachkommen kann. Dann hat man die Möglichkeit ein Gewerbe still zu legen. Es kann als Übergangslösung dienen, vor allem dann, wenn man sich noch unsicher ist.

Wann kann man ein Gewerbe ruhen lassen?

Es kann verschieden Gründe geben, warum man sein Gewerbe ruhen lassen könnte. Ein Grund dafür könnte zum Beispiel die Gesundheit sein. Man ist ein Einzelunternehmer, aber ist gesundheitlich nicht in der Lage seiner Tätigkeit nachzukommen und dies kann sich in die Länge ziehen. Dann eignet sich für den Einzelunternehmer sein Gewerbe ruhen zu lassen und muss sich dabei nicht stressen. Oder aber das Gewerbe bringt im Moment keine Einnahmen. Dann soll nicht die einzige Lösung die Gewerbeabmeldung sein.

Was macht wer sein Gewerbe ruhen lassen will?

Wer sein Gewerbe ruhen lassen möchte, muss nicht zum Gewerbeamt. Dafür muss man sich an das für sich zuständige Finanzamt wenden, denn die sind dafür zuständig. Nach dem der Mitarbeiter beim Finanzamt den Antrag gestellt hat, wird dies in der Regel sofort bearbeitet und man kriegt eine Bestätigung über das Ruhen.

Diese Bestätigung muss aufbewahrt werden, weil es bei der Aufnahme des Betriebes benötigt wird. Bei der Industrie– und Handelskammer muss man trotzdem den jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag zahlen, doch man kann diesen später als Betriebsausgabe angeben.

Der Vorteil beim Ruhen lassen des Gewerbes ist, dass man währenddessen keine jährliche Umsatzsteuererklärung machen und keine Einkommenssteuer zahlen muss, weil das Gewerbe in der Zeit kein Gewinn erwirtschaften kann und auch nicht darf. Wenn das Unternehmen ruhen zu lassen nötig ist, sollte man diese Möglichkeit auch nutzen, um keine unnötigen Kosten zu tragen.

Wie lange kann das Ruhen von einem Gewerbe dauern?

Der Gewerbetreibende kann selbst entscheiden, wie lange er sein Gewerbe ruhen lassen möchte. Es gibt keine bestimmte Zeit oder Frist wie lange ein Gewerbe ruhen muss. Wenn man den Betrieb wieder aufnehmen möchte, muss man dies wieder bei dem Finanzamt anmelden.

Wann kann der Gewerbetreibende sein Betrieb wieder aufnehmen?

Dem Gewerbetreibenden steht es jeder Zeit zu, sein Betrieb wieder aufzunehmen. Doch sollte man bedenken, dass das Gewerbe nicht all zu lange ruhen sollte, weil es eventuell zu Verlust führen könnte. Dies sollte man dann eventuell mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt absprechen, um eine gescheite Lösung zu finden.

Fazit

Wenn man im Moment nicht in der Lage ist sein Gewerbe zu betreiben, hat man die Möglichkeit sein Gewerbe ruhen zu lassen. Wenn dies der Fall ist muss man nicht direkt sein Gewerbe abmelden, sondern hat die Möglichkeit sein Gewerbe ruhen zu lassen.

Das Ruhen lassen ist eine Übergangslösung für den Gewerbetreibenden. Dies kann jeder Zeit erfolgen. Dafür muss man zum zuständigen Finanzamt und den Antrag stellen. Danach erhaltet man eine Bestätigung, welche man aufbewahren muss, weil sie bei Aufnahme wieder benötigt wird. Währenddessen kann man sich Kosten ersparen.

Den Mitgliedschaftsbeitrag bei der IHK muss man trotzdem bezahlen, welche man aber später als Betriebsausgabe absetzen kann. Man sollte beachten, dass das Gewerbe währenddessen keine Einnahmen erzielen darf. Die Dauer des ruhenlassen ist dem Gewerbetreibenden ist selbst überlassen. Er darf sein Gewerbe so lange Ruhen lassen wie er möchte und kann auch jeder Zeit, wann er möchte den Betrieb wieder aufnehmen.

 

Freiberufler anmelden Formular – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wer sind Freiberufler?


Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz § 18 klar geregelt. Sie werden auch Katalog- oder Katalogähnliche Berufe genannt. Bei Katalogberufen handelt es von künstlerische, unterrichtende, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten.

Bei katalogähnlichen Berufen handelt es von beratende, medizinische, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten. Freiberufler sind ihrer Tätigkeit keine Gewerbetreibende und müssen auch aus diesem Grund kein Gewerbe anmelden.

Bei Freiberuflern handelt es sich grundsätzlich um eine Tätigkeit, welches auf Kundenwunsch ausgeübt wird und keine Massenproduktion ist. Bei Freiberuflern liegt oftmals ein akademischer Abschluss vor. Zu den freien Berufen gehören:

  • Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Journalisten
  • Schriftsteller
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • und noch weitere Berufe

Wo melden sich Freiberufler an?

Da Freiberufler keine Gewerbetreibende sind, müssen sie nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden. Sie müssen ihre freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden.

Zuerst informiert man das Finanzamt über das Vorhaben. Das tut man über ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Im Anschluss erhält man seine Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen.

In dem Schreiben muss man seinen Namen, Anschrift, Daten zum Kontaktieren und die Steuer-ID angeben. Man muss auch kurz beschreiben um welche Tätigkeit es sich handel und wann man damit beginnen möchte.

Es gibt einige Fälle, wo sein kann, dass man trotzdem ein Gewerbe anmelden muss. Dies wird aber vor Ort beim Finanzamt von dem Beamten entschieden.

Um die freiberufliche Tätigkeit anmelden zu können, muss man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dieser sieht zunächst Komplex aus, aber hier erfährst du, wie du es richtig ausfüllen kannst! Der steuerliche Erfassungsbogen besteht aus acht Seiten.

In Punkt eins macht man Allgemeine Informationen:

  • Angaben zur eigenen Person(Name, Adresse und Steuer-ID)
  • Angaben zum Ehegatten(falls vorhanden)
  • Tätigkeit, welcher ausgeübt werden soll, angeben
  • Bankkonto angeben
  • Angaben zum Steuerberater (falls vorhanden)

In Punkt zwei folgen die Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum des Beginns
  • Kammerzugehörigkeit (in der Regel ist man es als Freiberufler nicht)
  • Gründungsform (Neugründung, Übernahme, Verlegung)

In Punkt drei wird gefragt, was man sich vorstellt wie viel Einkunft zu erzielen.

In Punkt vier muss man Angaben zur Gewinnermittlung machen.

Punkt fünf betrifft nur Handwerker oder Bauunternehmer.

Im sechsten Punkt muss man Angaben zu Mitarbeitern machen, falls welche beschäftigt werden.

Im siebten Punkt kann man angeben, ob man von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte.

Nach dem der steuerlicher Erfassungsbogen ausgefüllt worden ist, muss er zum Finanzamt zurückgeschickt werden.

Als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

In Punkt sieben des Fragebogens kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Auch Freiberufler haben einen Anspruch darauf.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für neue Selbstständige. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.

Dafür muss man allerdings Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzung ist, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften darf.

Es muss beides erfüllt sein, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt. Die Umsatzsteuer betragen 19% und sind die sogenannten Mehrwertsteuer.

Kann man auch eine freiberufliche Tätigkeit online anmelden?

Die freiberufliche Tätigkeit kann man nicht online anmelden. Diesen Service bieten die Finanzämter nicht an und deshalb muss man das Finanzamt in jedem Fall persönlich aufsuchen.

Wann muss man die freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Eine freiberufliche Tätigkeit ist dann anzumelden, wenn eine langfristige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit vorliegt. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte spätestens innerhalb von vier Wochen erfolgen, nach dem man die Tätigkeit aufgenommen hat. Ansonsten muss man alle nicht getätigten Zahlungen im nachhinein zahlen und dies könnte dann auf einem Schlag zu viel sein.

Was kostet die Anmeldung?

Da bei einer Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, zahlen sie auch für die Anmeldung beim Finanzamt nichts. Auch ist für die Anmeldung kein Mindestkapital oder ähnliches notwendig. Jedoch könnte es sein, dass Nachweise gefordert werden (z.B. Führungszeugnis). Dann könnten minimale Kosten auf den Freiberufler zukommen.

Nachweis über die Qualifikation

Da es sich bei Freiberufler um einen Beruf handelt, müssen sie auch diese nachweisen können, weil sie ihrer Tätigkeit ordnungsgemäß nachkommen müssen. Ohne den Nachweis ist es nicht gestattet eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben.

Wo muss man noch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Die Eintragung im Handelsregister ist für ein Freiberufler ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Trotzdem hat man die Wahl es zu tun. Neben dem Finanzamt gibt es noch andere Anlaufstellen. Freiberufler müssen sich bei der Standeskammer (kammerpflichtige freie Berufe), Versorgungswerk und Künstlersozialkasse anmelden.

Zu den kammperflichtigen Berufen zählen zum Beispiel Ärzte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und noch einige andere. Die Standeskammer unterstützt und überprüft im allgemeinen den Freiberufler.

Für kammerpflichtige Berufe ist auch die Anmeldung bei dem entsprechenden Versorgungwerk notwendig bzw. verpflichtend. Hier werden die Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt. Auch andere Berufe müssen die Rentenversicherung zahlen.

Für Berufe, die nicht dazu verpflichtet sind, können entweder freiwillig die Rentenversicherung zahlen oder eine private Rentenversicherung abschliessen. Die Künstlersozialkasse ist zu vergleichen mit der normalen Krankenkasse.

Die Anmeldung betrifft hier nur die künstlerische Tätigkeiten. Die Berufsgenossenschaft ist auch für Freiberufler verpflichtend. Fall man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern und die Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden.

Können Freiberufler trotzdem Gewerbe anmelden?

Einem Freiberufler steht es trotzdem zu ein Gewerbe anzumelden, doch in der Regel lohnt es sich für sie nicht, weil sie dann Gewerbesteuern und die Mitgliedschaft bei der IHK zahlen müssten und zu dem müsste man sich eventuell ins Handelsregister eintragen lassen. Falls man doch ein Gewerbe anmelden möchte, sollte man am besten die für sich eignende Rechtsform entscheiden.

Krankenversicherung bei Freiberufler

Bei künstlerischen Tätigkeiten meldet man sich bei der Künstlersozialkasse an. Die anderen Berufsgruppen können zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden. Hier bei sollte man beachten, dass wenn man einmal privat versichert ist nicht zurück zu gesetzlichen wechseln kann. Deshalb sollte man anfangs dies gut durchdenken und die Entscheidung treffen.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit

Auch kann man nebenberuflich eine Tätigkeit anmelden. Dadurch kann der Freiberufler einige Vorteile genießen. Zunächst eignet es sich am besten für Freiberufler, die sich noch nicht ganz sicher sind. Dadurch haben sie die Möglichkeit sich auszutesten ohne direkt den Job zu kündigen.

Auch wenn die Tätigkeit am Anfang nicht prickelnd läuft, ist man noch durch den Hauptjob abgesichert. Dabei muss man aber beachten, dass man zum einen die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.

Damit man in der nebenberuflichen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig ist, muss man mindestens die Hälfte des Einkommens aus der hauptberuflichen Tätigkeit erzielen. Wenn dies der Fall ist, ist man auch von der Versicherungspflicht befreit. Auch sollte man beachten, dass man die Tätigkeit im Hauptberuf nicht vernachlässigt.

Steuern bei Freiberuflern

Freiberufler sind von den Gewerbesteuern befreit. Als Freiberufler zahlt man nur die Umsatzsteuer. Doch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann ist man von diesen befreit. Die Umsatzsteuer betragen in der Regel 19%, jedoch gibt es einige Fälle wo man nur 7% zahlen muss. Für die Buchführung reicht bei einem Freiberufler die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Vor- und Nachteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Die Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit ist, dass ohne viel Aufwand man die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden kann. Mit einer freiberuflichen Tätigkeit ist man unabhängig. Dabei entfallen die Gewerbesteuer, weil man nicht ein Gewerbe anzumelden braucht.

Neben den Gewerbesteuern kann man sich auch die Umsatzsteuer sparen, in dem man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt. Vor allem sind für Künstler die Sozialversicherungsbeiträge gering.

Wenn man sich anfangs unsicher ist, kann man zuerst nebenberuflich mit der Tätigkeit beginnen und muss auch die Versicherung nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Der Nachteil einer freiberuflichen Tätigkeit ist, dass es sein kann keinen festen Gehalt zu haben und dieser zum Beispiel Abhängig von einem Kundenauftrag ist.

Fazit

Für Freiberufler beginnt es beim Finanzamt. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Sie sind nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet. Eine freiberufliche Tätigkeit muss man anmelden, wenn diese langfristig ausgeübt werden soll und Gewinn einbringen soll.

Welche Berufe zu den Freiberuflern zählen, sind im Gesetz klar geregelt.Frei Berufe sind zum Beispiel: Ärzte, Ingenieure, Schriftsteller, Steuerberater und noch einige andere Berufe. Um sich anmelden zu können, müssen sie dem Finanzamt ein formloses Schreiben schicken.

Daraufhin erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser muss ordentlich ausgefüllt und zurückgeschickt werden. In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit machen. Zu dem muss man auch ausfüllen, wie viel man sich vorstellt damit zu verdienen.

Bei der Anmeldung beim Finanzamt muss man seine Qualifikation nachweisen, zum Beispiel anhand eines akademischen Abschlusses. Die Anmeldung kostet den Freiberufler gar nichts. Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man sich auch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Wenn man dies tut ist man von den Umsatzsteuern befreit. Dafür muss man aber darauf achten, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen darf.

Auch kann man zunächst damit nebenberuflich starten und erstmal schauen, ob es sich für einen eignet und sich langsam austesten. Dabei hat man noch eine Haupteinnahmequelle und ist auch finanziell abgesichert.

 

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung


Wann muss man eigentlich ein Gewerbe anmelden? Das fragen sich sicherlich einige Leute unter uns, die bereits kleinere Einnahmen verzeichnen, aber bisher diese Tätigkeit noch nicht dem Gewerbe- und Finanzamt gemeldet haben.

In diesem Ratgeber wirst du alle benötigten Informationen rund um das Thema Gewerbe erfahren. Sei also gespannt. Im Laufe des Textes wartet nämlich eine Überraschung auf dich.

Wie schnell muss man ein Gewerbe anmelden?

Also, du musst eine Kleingewerbe Anmeldung sofort durchführen. Wenn du eine wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, tätigst, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.

Sofern du mit deiner gewerblichen Tätigkeit einen Gewinn von nur 410 Euro im Jahr hast, bist du von Gewerbepflicht befreit und kannst diese weiterhin so ausüben, wie bisher.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Es gibt noch die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hast du bis zu 60 Wochen Zeit. Dennoch solltest du nicht so viel Zeit verstreichen, denn es kann bei einigen Behörden durchaus Mal vorkommen, dass du für die Versäumnis ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr geahndet werden kannst.

Zwar lassen viele Gewerbeämter vor allem bei eher kleineren Beträgen Milde walten, trotz allem solltest du nicht darauf hoffen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter dich bringen und die benötigten Informationen beim Gewerbeamt und beim Finanzamt abgeben.

Ich möchte ein Gewerbe anmelden – was hat es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich?

Wenn du dich beim Gewerbeamt anmelden möchtest, dann musst du dich auch mit der Frage auseinandersetzen, welche anfänglichen Umsätze du erzielen möchtest. Dies ist insofern wichtig, da dies darüber bestimmt, ob du Gewerbesteuern zahlen musst oder eben nicht.

Wenn du beispielsweise in deinem ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 22.000 und im zweiten Jahr einen von 50.000 erwirtschaftet hast, keinen Cent darüber, dann gilt für dich die Kleinunternehmerregelung und die Gewerbesteuern müssen nicht bezahlt werden.

Wenn du hingegen einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftest, dann giltst du zwar weiterhin als ein Kleinunternehmer, doch die Regelung tritt dann nicht mehr in Kraft. Doch vor allem zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit ist dies eine super Hilfe. Du kannst einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro erwirtschaften und bist dann erst dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer zu bezahlen.

Wie muss man ein Gewerbe anmelden?

Zunächst musst du schauen, bei welchem zuständigen Amt du vor Ort erscheinen musst. In einigen Ämtern kann man auch einen Termin vereinbaren. So kann man lange Wartezeiten umgehen.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Wenn du vor Ort erschienen bist, dann solltest du einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro bei dir haben. Dies kann sich von Stadt zu Stadt ändern. So viel Kosten die Gebühren, um den Gewerbeschein entgegen zu nehmen. Dieser allerdings erlaubt es einem noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Dies darf man erst nach dem man beim Amt der Finanzen vorstellig wurde. Du erhälst beim Gewerbeamt einen Bogen vorgelegt, den du ausfüllen und später stempeln lassen musst.

Auf diesem Bogen musst du einige Angaben über dich und das Gewerbe machen. Unter anderem auch, ob du diesen als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchtest.

Für die meisten Gründer, die noch einem Hauptjob nachgehen, ist daher ein Nebengewerbe ratsamer. Zumal die Krankenkasse weiterhin vom aktuellen Arbeitgeber bezahlt wird. Bevor du den Fragebogen allerdings ausfüllen kannst, musst du vorher einige Dokumente vorlegen.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte.

Das Gewerbeamt leitet deine Informationen weiter an das Finanzamt, an die Industrie und Handelskammer und an die Berufsgenossenschaften.

Kann man online Gewerbe anmelden?

Willkommen im 21. Jahrhundert! In unserer heutigen digitalen Zeit ist es auch mittlerweile möglich, die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen zu können. Man muss nicht mehr einen lästigen Termin beim Amt mehr vereinbaren oder beim spontanen erscheinen auf eine lange Wartezeit Rücksicht nehmen.

Heute kann man alles ganz bequem von zu Hause aus erledigen. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit immer Probleme hatten, mittags einen Termin zu vereinbaren oder persönlich zu erscheinen, ist hiermit geholfen. Die Anmeldung dauert nicht mehr wie zehn Minuten und man benötigt die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch.

Einen kleinen Haken hat die ganze Sache dann doch allerdings. Dieser Service wird nämlich noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. In den meisten Großstädten und in einem sehr großen Teil Nordrhein-Westfalens kann man das Gewerbe im Internet anmelden.

Wer ist verpflichtet sein Gewerbe anzumelden?

Wir haben sehr lange und ausgiebig über Gewerbetreibende gesprochen, die verpflichtet sind, die gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen. Es gibt allerdings eine Personengruppe, die von dieser Pflicht befreit sind und ihre Arbeit nur dem Finanzamt mitteilen müssen.

Das sind die sogenannten Freiberufler. Diese müssen demnach keine Gewerbesteuern abgeben und sind in dem Fall etwas freier in ihrer Arbeit, da sie nicht so viele Abgaben haben. Denn auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und somit auch die Kammerbeiträge entfallen.

Zu den freien Berufe gehören die Katalogberufe, die im Laufe der Zeit noch eine Rubrik erhalten haben, der Katalog-ähnlichen Berufe. Unter diese Kategorie fallen Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Patentanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Architekten,
  • beratende Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten

Es gibt natürlich noch jede Menge weitere. Diese Personengruppen müssen nur beim Finanzamt vorstellig werden.

Wann müssen sich Anmeldung beim Finanzamt werden?

In der Regel musst du nicht direkt zum Steueramt, sondern erhälst von diesen Per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer für das Gewerbe. Die Anmeldung beim Finanzamt tritt nur in dem Fall ein, wenn es sich dabei um Freiberufler handelt.

Sofern man allerdings innerhalb weniger Tage und Wochen als Gewerbetreibender keine Rückmeldung erhält, sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Wenn du den Bogen ausfüllst, wirst du sehen, das nach deiner gewerblichen Tätigkeit gefragt wird. Die gewerbliche Tätigkeit solltest du so umfassend wie möglich beschreiben, weil hier die meisten Fehler begangen werden.

Wenn du das Tätigkeitsfeld nur sperrlich erklärst, kann es sein, das du im Laufe der Zeit Nachzahlungen an das Finanzamt tätigen musst, weil das angegebene nur sehr schwammig formuliert ist.

Wenn du beispielsweise das Gewerbe angemeldet hast und beginnst Handys zu verkaufen, aber im weiteren Verlauf der Jahre noch Tablets in dein Aufgebot nimmst, dann würde Handy Verkauf bereits nicht mehr richtig. Bei dem Beispiel wäre es sinnvoller Kommunikationsgeräte und weitere elektronische Sachen und mehr verkauf als Tätigkeit anzugeben.

IHK – Mitgliedschaft

Auch wirst du Mitglied bei der IHK, dies ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Die Beiträge kosten jährlich rund 30 bis 70 Euro für kleine Unternehmen und die, die im Handelsregister eintragen sind, fallen Kosten in Höhe von 150 bis 300 Euro an.

Auch kann es sein, das du bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst, die es in sich hat. Falls eine Neuanschaffung erforderlich war, kann eine solche Rechnung den Plan schnell mal ruinieren. Doch nicht verzagen, GewerbeAnmeldung.com fragen.

Oder eher die Leistung in Anspruch nehmen. Denn wir bieten eine IHK-Gebührenberatung an. Wenn man mal eine solche Beitragsrechnung erhält, kann man innerhalb einer festgelegten Frist dem widersprechen.

Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann, ob die Möglichkeit besteht, die Summe auf ein Minimum von 0€! zu reduzieren. Dafür gibt es zwar keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache.

Fazit:

Das Gewerbe anmelden sollte in der Regel sofort erfolgen, falls eine wiederholte Tätigkeit mit Gewinnabsichten erzielt wird. Zwar kann mit einer Nebentätigkeit bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, dennoch sollte man, sofern das Interesse Groß ist, die Gewerbeanmeldung nicht allzu lange hinauszögern, da im schlimmsten Fall ein Bußgeld drohen kann der bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann.

Zwar kann man Rückwirkend ein Gewerbe innerhalb von 60 Monaten immer noch anmelden und auch lassen die meisten Ämter bei eher geringen Summen Milde walten. Darauf vertrauen sollte man allerdings nicht und ein zuständiges Amt so schnell wie möglich aufsuchen. Das Gewerbe anmelden müssen Freiberufler nicht.

Gewerbeanmeldung Mannheim

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Es gibt die Anzeigepflicht. Jeder, der einer gewerblichen Tätigkeit nachkommen bzw. ausüben möchte, muss dafür zuerst ein Gewerbe anmelden.

Was genau ist eine gewerbliche Tätigkeit?

Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn die Tätigkeit nach außen sichtbar, auf Dauer angelegt und auf Gewinn ausgerichtet ist. Dabei handelt es von einer Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird und man nicht ein Arbeitnehmer ist oder besser gesagt nicht in einer Angestelltenposition ist. Ausgenommen von einem Gewerbe ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Wenn dies auf einen zutrifft, dann muss man sich so schnell wie möglich, um die Gewerbeanmeldung kümmern. Die Anmeldung sollte vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen und spätestens mit Beginn der Tätigkeit. Wer sich für ein Gewerbe entscheidet, sollte dies gut planen, denn es kann sein, dass die Anmeldung etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Diese Zeit sollte man berücksichtigen, bevor man mit der Tätigkeit beginnt. Ohne eine Gewerbeanmeldung ist es einem nicht gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Wer dies tut, kann sich Strafbar machen und mit Bußgeldern rechnen. Aus dem Grund sollte man sich früh genug, um die Anmeldung kümmern und den Stress mit den Behörden vermeiden.

Wie meldet man sein Gewerbe in Mannheim an?

Wer sein Gewerbe in Mannheim anmelden möchte, hat die Möglichkeit sein Gewerbe vor Ort, per E-Mail, per Fax der per Post anmelden. Wenn man sich für die Anmeldung vor Ort entscheidet, muss man dafür zuerst einen Termin vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist auch online möglich. Die Adresse des Gewerbeamtes lautet: Karl-Ludwig-Straße 28-30 in 68165 Mannheim.

Nachdem man sich für eine Möglichkeit entschieden hat, geht es auch los mit dem Schritt zur Selbstständigkeit. Dafür muss man das Formular zur Anmeldung ausfüllen. Neben dem Formular muss man auch die notwendigen Unterlagen dabeihaben, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Zuletzt zahlt man noch die Bearbeitungsgebühren. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren können nach Rechtsform variieren. In der Regel betragen sie 20 bis 100 Euro. Wenn der ganze Prozess abgeschlossen worden ist, bekommt man den Gewerbeschein.

Welche Unterlagen benötigt man hierfür?

Unterlagen, die man dabeihaben sollte, sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei nicht EU-Bürgern der Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung
  • Vollmacht und Ausweiskopie vom Vollmachtgeber, falls ein Bevollmächtigter vorsprechen soll
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben wird eine Gewerbeerlaubnis benötigt
  • eventuell andere Erlaubnisse
  • je nach Tätigkeit ein Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und Auszug aus dem Handelsregister

Welche Erlaubnisse und Nachweise genau benötigt werden, können je nach Rechtsform und Tätigkeit variieren. Bevor man beim Gewerbeamt vorstellig wird, sollte man sich genug erkundigen, damit auch die Anmeldung reibungslos und schnell ablaufen kann.

Wie sieht der Gewerbeschein aus und wozu dient er?

Den Gewerbeschein kriegt man nach der Anmeldung. Besser gesagt, wenn die Anmeldung abgeschlossen worden ist. Dieser dient dazu, dass man nun mit der Tätigkeit beginnen darf. Es ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Also muss man zuerst das Gewerbe anmelden, seinen Gewerbeschein kriegen und kann erst dann anfangen Geld zu verdienen.

Im Gewerbeschein findet man zuerst die personenbezogenen Daten: Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum. Daraufhin folgen die Daten zum Gewerbe. Diese sind: Zahl der Gesellschafter, Anschrift des Gewerbes, angemeldete Tätigkeit, Neben- oder Hauptgewerbe, Datum mit Beginn der Tätigkeit, Art des Betriebes, Zahl der beschäftigten Personen, Grund für de Anmeldung und je nachdem noch weitere Daten.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Tatsächlich gibt es Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Dazu zählen die Freiberufler. Freiberufler sind gesetzlichen geregelt und üben keine gewerbliche Tätigkeit aus. Die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit sind, dass sie meistens ein engeres Verhältnis zum Kunden haben, exponentielles Wachstum des ,,Unternehmens‘‘ nicht in Vordergrund steht und sie haben meistens einen akademischen Abschluss. Zu den Freiberuflern zählen zum Beispiel: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Unternehmensberater und noch viele andere Berufe. Wenn man sich unsicher ist, ob man zu den Freiberuflern oder Gewerbetreibenden zählt, kann man es beim Finanzamt erfragen. Nicht nur Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Auch Landwirte, künstlerische und lehrende Berufe sind von der Anmeldung eines Gewerbes ausgenommen.

Was folgt nach dem Besuch beim Gewerbeamt?

Nur mit dem Besuch beim Gewerbeamt ist es nicht getan. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und eventuell die Handwerkskammer. Vom Finanzamt kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt.

Dabei beantwortet man Fragen, die auf das finanzielle des Gewerbes eingehen, wie zum Beispiel: Wie viel Gewinn oder Einnahmen beabsichtigt man mit dem Gewerbe. Diesen muss man sorgfältig ausfüllen und zurückschicken. Es kann auch sein, dass man eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst kriegt.

Diese muss man auf den Rechnungen, die man ausstellen wird angeben. Gleichzeitig mit der Anmeldung des Gewerbes beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK. Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man einen jährlichen Beitrag zahlen. Wie hoch diese Beitragsgebühren sind, hängt ganz davon ab von welcher Rechtsform es handelt. Falls man Mitarbeiter beschäftigen wird, müssen diese auch bei den entsprechenden Behörden angemeldet werden.

Kann man sich auch zunächst für ein kleines Gewerbe entscheiden?

Wer sich anfangs unsicher ist und sich nicht traut selbstständig zu werden, kann auch ein Kleingewerbe anmelden. Meistens hat man Angst direkt den großen Schritt zu wagen und den Job zu kündigen.

Dann eignet sich ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe sehr gut, denn dadurch kann man die Kosten des Gewerbes geringhalten. Falls man sich für ein Kleingewerbe entscheidet, muss man dies beim Finanzamt anmelden.

Mit einem Kleingewerbe ist es erlaubt im Jahr 500.000 Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn zu machen. Falls es von einer Nebentätigkeit handelt, sollte man es zuerst dem Arbeitgeber mitteilen. Außerdem sollte man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet und die Leistung im Hauptberuf nicht nachlässt.

Welche Kosten bringt ein Gewerbe mit sich?

Die Kosten eines Gewerbes können sich nach Tätigkeit und Rechtsform stark unterscheiden. Es kann sein, dass man für die Tätigkeit eine Räumlichkeit benötigt, welche Kosten mit sich bringt. Ganz im Gegenteil gibt es auch Tätigkeiten, die Zuhause ausgeübt werden können. Meistens benötigt man für die Tätigkeit Neuanschaffungen, die man sich zulegen muss. Weitere Kosten, die anfallen könnten, sind:

  • Mitgliedschaft bei der IHK
  • Mitarbeiter
  • Versicherungen
  • Partnerschaften

Kosten Gewerbeschein

Schirtt für Schritt zur Gewerbeanmeldung


Der erste Schritt für viele lautet: das Gewerbe zunächst beim Gewerbeamt anmelden und den Gewerbeschein beantragen zu können. Das ist für viele Leute eines der Träume, die sie unbedingt im Leben erreichen möchte.

Das Gefühl, der eigene Chef sein zu können und selbstbestimmt zu entscheiden, wann man wie viel arbeiten möchte. Diese Freiheit kann in dieser Form nur die gewerbliche Tätigkeit geben. Umso wichtiger ist es auch, hierbei keine allzu groben Fehler zu begehen, damit die Gewerbeanmeldung ein voller Erfolg wird und man den Gewerbeschein in den Händen halten kann.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt eröffnen. Dies klingt im ersten Moment einfacher als es ist, da es vor allem in Großstädten durchaus Mal vorkommen kann, das es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst das Amt, welches für einen zuständig ist, erst einmal finden.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.

Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt. Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen.

Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.

Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Worauf muss man Formular Gewerbeanmeldung beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.

Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Kann man ein Gewerbe online anmelden?

Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Was sind Vorteile und Nachteile Gewerbe online anmelden?

Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Online Gewerbeanmeldung.

Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Wie viel kostet ein Gewerbeschein?

Zunächst einmal sollte geklärt werden, dass es keinen kleinen Gewerbeschein gibt. Dies ist ein Mythos. Jeder Gewerbetreibende erhält bei der Gewerbeanmeldung das selbe Formular vorgelegt.

Mit einem kleinen Gewerbeschein werden vielmehr die Gründer beschrieben, die unter der Kleinunternehmerregelung gründen. Diese Regelung ist eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese Voraussetzungen sind: das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Wenn dies gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern.

Hier ein Beispiel: wenn man im ersten Jahr einen Umsatz von 24.500 Euro hat, dann zahlt man keine Gewerbesteuern. Warum? Weil man in Deutschland bis zu dieser Summe einen Freibetrag hat und keine Steuern zahlen muss. Allerdings greift dann die Voraussetzung nicht ein. Demnach müsste man versuchen, den Umsatz von 22.000 Euro nächstes Jahr zu erreichen.

Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?

Gründer, die ein Kleingewerbe anmelden werden manchmal belächelt. Zu unrecht! Denn auch wenn der Name etwas anderes suggeriert, so sind die Einnahmen und Umsätze bei einem Kleingewerbe alles andere als klein.

Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erzielen. Dies ist eine unfassbar hohe Summe und würde wahrscheinlich das Gehalt eines Hauptjobs bei den meisten bei weitem übertreffen. Daher sollte man auch Leute, die ein Kleingewerbe gründen, größten Respekt zollen.

Ein weiterer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das man hier keinen hohen Verwaltungsaufwand hat und zum anderen auch die Kosten sehr niedrig gehalten. Anders, als bei Kapitalgesellschaften muss man hier keine hohe Summe als Stammkapital vorweisen, was den Einstieg in die Selbstständigkeit vereinfacht.

Welche Kosten erwarte sich bei einem Kleingewerbe?

Gründer müssen mit hohen Kosten nach der Gewerbeanmeldung rechnen… so wird es zum Teil immer wieder versucht zu vermitteln. Doch eigentlich sind die Kosten bei einem Kleingewerbe recht moderat und selbst für den Studenten von nebenan sehr leicht zu bezahlen.

Wenn wir jetzt einmal alle Kosten durchgehen würden, dann kommen zum einen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung selbst. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und fallen nur einmalig bei der Anmeldung an.

Als Gründer eines Betriebes muss man die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK antreten. Diese Gebühren kosten für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr und für Gründer, deren Unternehmen im Handelsregister ist, einen Betrag von 150 bis 300 Euro.

Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die auf einen zukommen könnten. Natürlich könnte man dies auch weiter ausführen, so das man auf weitere Kosten kommt. Denn jeder möchte das der eigene Betrieb weiter wächst. Mit diesem Wachstum gehen in den meisten Fällen auch die Kosten weiter hoch.

Unter anderem kann es dann sein, das man dann eine Räumlichkeit anmieten muss, Partnerschaften eingeht, Patente anmelden muss, Mitarbeiter bezahlt oder Neuanschaffungen tätigen muss. Das sind alles Kosten, die ebenfalls auftreten können, aber im Endeffekt bedeuten, dass das Unternehmen seit der Anmeldung beim Gewerbeamt ganz gut läuft.

 

 

Gewerbe anmelden was beachten – Gewerbeanmeldung: Darauf müssen Sie beachten!

Schirtt für Schritt zur Gewerbeanmeldung


Für viele ist es ein wahr gewordener Traum, beim Gewerbeamt zu erscheinen und das eigene Gewerbe anmelden zu können. Mit der nebenberuflichen Tätigkeit den Unterhalt zu verdienen und das Leben selbstbestimmt bestreiten zu können, ist ein sehr langer und steiniger Weg.

Umso glücklicher ist man dann am Ende auch, wenn man dieses Ziel auch erreicht hat. Auf dem Weg dorthin muss man allerdings einige wichtige Dinge beachten. Worauf genau wirst du im weiteren Verlauf dieses Artikels erfahren.

Sei gespannt und wenn du mehr Informationen benötigst, dann kannst du dich gerne weiter auf unserer Seite umschauen. Wir sind Deutschlands größte Seite rund um das Thema Gewerbeanmeldung. Nirgendwo sonst erfährst du so viel wie hier.

Wie kann man Anmeldung beim Gewerbeamt?

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter, bei denen man sich anmelden kann, unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Deshalb ist es wichtig zu schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Nachdem man dieses gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Einige Ämter erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und die Anmeldung so durchführt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung innerhalb von einem Tag abschließen, müsste dann aber wahrscheinlich auch den ganzen Tag damit verbringen, im Wartezimmer verharren.

Bei der Terminvereinbarung kann es sein, dass man über mehrere Wochen und Monate hinweg keinen Platz findet, man an dem Tag allerdings die Anmeldung dann schnell hinter sich gebracht hat. Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst einmal schauen, wie die Anmeldung beim Gewerbeamt aussieht und welche Option dieses je nach Stadt anbietet.

Wenn man dann beim Gewerbeamt einmal erschienen ist, wird man in das Büro hinein gebeten. In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen am Ende noch bleiben. Am des des Textes hoffentlich für dich keine mehr 😉

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Zunächst zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls man im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man hiervon einen Auszug,
  • als Minderjähriger benötigt man außerdem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss dann ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde Besätigung bei sich haben.

Worauf muss man in Gewerbe Formular beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bei dem Formular bereits angeben kann, ob man ein Kleingewerbe anmelden kann. Dies ist allerdings nicht der Fall. Ein Kleingewerbe gibt es als solches gar nicht als Rechtsform. Es ist vielmehr ein normales Gewerbe.

Mit einem Kleingewerbe sind viel mehr die Unternehmen gemeint, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Das kann man allerdings erst dann, nachdem man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.

Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Was muss ich beachten bei der Gewerbeanmeldung?

Unabhängig davon, ob man nun ein Kleingewerbe anmelden möchte oder eine andere Rechtsform, so sollte man beim Amt des Gewerbes nicht vergessen, dass man zum einen die erforderlichen Dokumente dabei hat.

Auch sollte man die Bearbeitungsgebühr nicht vergessen. Was allerdings noch viel wichtiger ist, ist zu schauen, ob man überhaupt ein Gewerbe anmelden muss. Es gibt allerdings auch Leute, die zwar Selbstständig sind, aber die Gewerbeanmeldung gar nicht brauchen.

Dann gibt es nur eine kleine Randgruppe, die unter die Hobbyregelung fällt. Diese dürfen bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne eine Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Außerdem müssen Leute, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, kein Gewerbe anmelden. Auch Freiberufler benötigen kein Gewerbe. Zu den Freiberuflern gehören die freien Berufe. Darunter gehören unter anderem dazu:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • und viele mehr.

Diese Personen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Außerdem sind Freiberufler von der Pflicht befreit, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.

Als Gewerbe anmelden im Handelsregister eintragen lassen?

Nachdem man die Kleingewerbe Anmeldung hinter sich gebracht hat, kann man überlegen, wie man dem klein Gewerbe zu mehr Ganz verhelfen kann. Dabei fallen vielen Leute die Idee ein, dies beim Handelsregister zu tun.

Grundsätzlich wird man als Kleingewerber nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.

Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.

Kann man ein online Gewerbe anmelden?

Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.

Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.

Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.

Was ist Nachteile online Gewerbe anmelden?

Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.

Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wann muss man Gewerbe beim Finanzamt anmelden?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.

Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.

Man muss da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.

Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt.

Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.

Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Was kostet mich ein Gewerbe im Jahr?

Die Gewerbeanmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.

Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Gewerbe anmelden erledigt, muss man Mitglied bei der IHK werden?

Ja. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.

Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.

Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Dann gibt es noch eine Sache, die ich dir nicht vorenthalten möchte… es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, das man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich hat…

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Gewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.

Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.

An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Tätigkeiten dem Arbeitgeber erzählen?

In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.

Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.

Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.

Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.

Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.

 

Gewerbe beantragen – Gewerbe anmelden? So Einfach!

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung


Wer den Traum eines eigenen Gewerbes verfolgt, ist auf dieser Seite vollkommen richtig. Wir unterstützen dich dabei, deinen Traum von eigenen Gewerbe wahr werden zu lassen. Hier erfährst du alles wissenswert, wie du ein Gewerbe anmelden kannst, wie genau die Gewerbeanmeldung abläuft, wie du beim Finanzamt vorstellig und viele weitere Informationen.

Der eigene Chef zu sein und selbstbestimmt entscheiden zu können, wann man arbeitet und wie viel man verdienen möchte, ist eine riesengroße Freiheit. Dieses Privileg genießen nicht viele und umso schwerer ist es auch, dieses Niveau zu erreichen und konstant zu halten.

Doch wir versuchen dir mit Rat und Tat beiseite zu stehen und dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen. Wenn du Mal nicht weiter wissen solltest, kann du dich gerne weiter durch klicken, denn wir haben eine riesen Ansammlung an nützlichem Wissen. Wir wünschen dir als GewerbeAnmeldung.com viel Erfolg bei der Reise.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

In einigen Großstädten gibt es mehrere Gewerbeämter und daher auch mehrere Orte, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen könnte. Man muss daher genau schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.

Sich beim Gewerbeamt anmelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Daher ist es wichtig, dass du diesbezüglich vollständig informiert wirst.

Jedes Gewerbeamt hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Bei einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Andere wiederum verlangen von einem eine Terminvereinbarung. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man eine Terminvereinbarung hat, dann muss man beispielsweise nicht stundenlang im Wartezimmer warten. Problem hierbei nur kann sein, dass die Gewerbeanmeldung erst nach mehreren Wochen und Monaten stattfinden kann, da alle Termine ausgebucht sind.

Wenn man allerdings hingegen einfach vor Ort erscheint, kann man die Anmeldung am gleichen Tag erledigen, muss sich dann aber auch damit arrangieren, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer verharren muss. Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Worauf muss man Formular Gewerbeanmeldung beachten?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.

Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.

Beinem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man ein Gewerbeschein bei der Gewerbeanmeldung bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt. Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen.

Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.

Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.

Muss man für die Gewerbe Anmeldung den Arbeitgeber fragen?

Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu unterrichten. Du hast demnach freie Wahl, ob du es sagen willst oder nicht.

Um die Gewerbeanmeldung überhaupt beantragen zu können, muss man da den Arbeitgeber informieren? Auf vielen Seiten steht immer wieder etwas grundverschiedenes, doch nur hier erhälst du Informationen, auf die du dich verlassen kannst.

Allerdings gibt es diesbezüglich einige Ausnahmen, die ich dir ebenfalls nicht vor enthalten möchte. Denn Gesetzeslücken ermöglichen es dem Arbeitgeber dann doch, die Informationen zu erhalten, die er braucht.

Zum einen kann es sein, dass es deine vertragliche Situation von dir verlangt, dass du deinem Arbeitgeber von der Anmeldung berichten musst.

Beispielsweise dann, wenn du eine Klausel im Vertrag hast oder du einen Tarifvertrag hast. Daher ist es sehr wichtig zunächst zu wissen, was der Arbeitsvertrag so aussieht.

Außerdem muss man dann dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung erzählen, wenn man so intensiv am Arbeiten ist, das man nicht mehr die Leistung erbringen kann für die eigentliche Arbeit. Außerdem muss man die Anmeldung dem Arbeitgeber gegenüber erwähnen, wenn man in den selben Branchen tätig ist und es somit zu Interessenkonflikten kommen kann.

Auch dann muss man dem die Anmeldung erwähnen, da ansonsten Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Grundsätzlich solltest du dir auch darüber bewusst sein, dass sofern dein Arbeitgeber die Infos von irgendwo anders herbekommt, eure Vertrauensbasis darunter leiden kann, weil man dann annehmen kann, das du dem Arbeitgeber nicht allzu sehr vertraust.

Kann man ein Gewerbe online anmelden?

Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbeanmeldung?

Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Online Gewerbeanmeldung.

Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Wie sieht ein Gewerbe Formular aus?

Viele der meisten Leser sind noch völlig im Unklaren darüber, was einen eigentlich genau beim Gewerbeamt erwartet. Genauso sieht es auch mit dem Gewerbeformular aus. Dieser ist für viele ein Mysterium und eine Sorge zugleich.

Eine Sorge daher, da man annimmt, das man bereits bei dem kleinsten Fehler hohe Kosten zu decken hat und Bußgelder zahlen muss. Um dir diese Angst zu nehmen, erhälst du hier einen genaueren Überblick auf das Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem Gewerbeschein?

Es gibt keinen Unterschied zwischen diesen beiden Gewerbescheinen. Auch wenn dies tief im Bewusstsein der Leute verankert wurde, so hat diese dennoch keine Gültig- und Richtigkeit.

Mit einem kleinem Gewerbeschein werden vielmehr Unternehmen beschrieben, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Mehr nicht. Auch wenn wenn man am Ende mehr erwartet hat, so ist dies am Ende die einzige Wahrheit.

Denn jeder Gewerbetreibende erhält das selbe Formular vom Gewerbeamt. Wer also bisher annahm, das er für das Kleingewerbe anmelden einen besonderen Schein erhält, so muss dieser sich nun im Klaren werden, das es nicht so ist.

Wer muss ein überhaupt Gewerbe anmelden?

Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zwar herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, doch da gibt es eine Personengruppe, die gar nicht ein Gewerbe anmelden muss.

Zu dieser Berufsgruppe gehören die Freiberufler und die Leute, deren gewerbliche Tätigkeit in der Urproduktion, das heißt Land- und Forstwirtschaft, ist. Die Freiberufler werden unterteilt in die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen.

Zu den Katalogberufen, die als erstes gesetzlich festgehalten wurden, sind Berufe wie Ingenieure, Ärzte und Anwälte vertreten. Anschließend kamen die Katalogähnlichen Berufe, wo eher Berufe zu finden sind, die die breite Masse an Menschen haben.

Darunter sind Berufe wie Fotografen, Designer, Künstler, Schriftsteller und Journalisten. Auch müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, kein Gewerbe anmelden. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne die Anmeldung des Gewerbes durchführen zu müssen.

Wann muss man sich Gewerbe beim Finanzamt anmelden?

Das Gewerbe anzumelden reicht nicht aus, um mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Man muss auch zum einen eine neue Steuernummer erhalten, zum anderen auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Diese Unterlagen muss man allerdings nicht selbst anfordern, sondern wird vom Finanzamt geschickt. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann Post vom Amt der Finanzen erhält.

Worauf muss man in der Gewerbe-Formular beachten?

Im ersten Schritt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da man hier sehr leicht Fehler begehen kann, die einem teuer zu stehen kommen können…

Beispielsweise muss man hier angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuer zu zahlen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man es für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe auch nicht mehr nutzen. In der Regel ist es sinnvoll, zunächst einmal die Option in Anspruch zu nehmen und dann im weiteren Verlauf zu schauen, wie es mit dem Gewerbe weitergeht.

Verlieren tut man durch das in Anspruch nehmen nämlich nichts. Auch muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Man sollte versuchen, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu erklären, da das Finanzamt im nachhinein sehr genau kontrolliert, ob auch alles angegebene richtig eingehalten wird.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern sie wichtige Voraussetzungen erfüllen.

Diese Voraussetzungen sind: das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleiben muss, damit die Regelung greift.

Ein Beispiel: wenn man im Geschäftsjahr 24.500 Euro Umsatz macht, dann muss man ebenfalls keine Gewerbesteuern zahlen, da bis dahin der Freibetrag gilt. Allerdings sind dann die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt worden und man kann diese dann erst nächstes Jahr erst wieder erfüllen.

Einhergehend mit der Regelung verfällt auch die Pflicht einer doppelten Buchführung, die dann durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird. Das ist ein viel geringerer Verwaltungsaufwand und ermöglicht es dem Gründer, in Ruhe das Unternehmen voran zubringen.

Was kostet ein Gewerbe im Jahr?

Die Kosten pro Jahr für ein Kleingewerbe sind recht überschaubar. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60 Euro kostet.

Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden. Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst.

Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.

Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Ein Kleingewerbe anmelden bedeutet auch, keine hohen Gewinne erwirtschaften zu können? Falsch gedacht! Denn auch wenn der Name nicht viel verspricht, so sind die maximalen Einnahmen bei einem Kleingewerbe absolut groß und würden bei vielen bei weitem das aktuelle Gehalt übertreffen.

Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro erwirtschaften. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass dann auch Gewerbesteuern anfallen, die gezahlt werden müssen.

Muss man Mitglied bei der Industrie und Handelskammer werden?

Ja. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) Mitglied zu werden. Jeder, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vollzogen hat, ist auch verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.

Ausgenommen davon sind die Freiberufler. Man zahlt rund 30 bis 70 Euro Gebühren bei der IHK. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment etwas nervig erscheinen, so bietet die IHK auch viele Kurse, um sich weiterzubilden, was dann dem Unternehmen wieder zu gute kommt.

Allerdings kann es auch manchmal vorkommen, das man bereits innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich haben kann. Wenn dann Mal Neuanschaffungen getätigt werden müssen, ein wahres Desaster! Gäbe es da nicht die IHK Gebühren-Beratung.. Die was? Die IHK- Gebühren-Beratung!

Wenn man eine solche Rechnung erhält, kann man dieser innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.

Ja, du hast richtig gelesen, eine Senkung bis zu 0 Euro sind durchaus möglich. Zwar gibt es dafür, wie bei vielem im Leben, keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen der Nutzer eine positive Sprache. Falls du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier.

Fazit:

Ein Gewerbe anmelden muss man beim zuständigen Gewerbeamt. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Unternehmens kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Gewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.

Gewerbeanmeldung Frankfurt

Wo meldet man ein Gewerbe in Frankfurt an?


Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Frankfurt in der Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main. Um sein Gewerbe anmelden zu können, muss man alle erforderlichen Unterlagen beim Gewerbeamt abgeben.

Die benötigten Unterlagen sind der Personalausweis, falls man nicht EU-Bürger ist eine Aufenthaltserlaubnis, eventuell eine Meldebescheinigung und das ausgefüllte Formular zur Anmeldung. Zusätzlich hat man auch die Möglichkeit die Anmeldung online durchzuführen, über die einheitliche Stelle beim Land Hessen (Einheitlicher Ansprechpartner Hessen, EAH).

Die Unterlagen die online eingereicht worden sind, überprüft die EAH diese und leiten sie an die entsprechende Stelle weiter. Man hat auch die Möglichkeit sich online ein Einblick durch einen Simulator zu schaffen, so kann man auch nichts falsch machen. Falls es sich um Freiberufler handelt, müssen diese sich nicht anmelden.

Freiberufler sind laut deutschem Gesetz festgelegt und gehören zu den Katalogberufen. Katalogberufe sind zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Schriftsteller und viele weitere. Freiberufler müssen direkt zum Finanzamt und dort die Formulare ausfüllen und einreichen. Auch die Gewerbeabmeldung erfolgt hier in Frankfurt am Main.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main?

Die Gewerbeanmeldung kostet in Frankfurt am Main kostet rund 20 bis 30 Euro. Für die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung fallen zusätzliche Kosten von 8 Euro an.

Nachdem man die Gebühren bezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein. Wenn man seinen Gewerbeschein bekommen hat, ist man dazu berechtigt die Tätigkeit auszuüben. Für die Gewerbeabmeldung fallen keine Kosten an.

Wie kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Kleingewerbe Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt in Frankfurt am Main. mit den erforderlichen Unterlagen. Danach wird man per Post vom Finanzamt benachrichtigt und man muss ein Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Hier wird vom Finanzamt gefragt, was man einschätzt, wie viel Gewinn man erzielen kann mit dem Unternehmen. Dieser Bogen muss sofort ausgefüllt und zurück geschickt werden. Zusätzlich erhält man auch eine Steuer-ID zum Unternehmen.

Falls man Arbeiter beschäftigt, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer ist verpflichtend.

De Rechtsformen eines Kleingewerbes sind das Einzelunternehmen oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es handelt von einem Kleingewerbe, wenn es nicht im Handelsregister eingetragen werden muss. Kleingewerbetreibende dürfen im Jahr nicht mehr Umsatz als 17.500 Euro erzielen.

Wann muss man zum Gewerbeamt Frankfurt?

Man muss zum Gewerbeamt in Frankfurt am Main, wenn man beabsichtigt die Tätigkeit langfristig auszuüben und damit Gewinn beabsichtigt. Das heißt die Gewerbeanmeldung sollte vor der Ausübung der Tätigkeit erfolgen und so früh wie möglich, weil es paar Tage dauern kann bis es bearbeitet wird.

Ebenfalls muss man dahin, wenn der Betrieb verlegt wird oder die Tätigkeit sich ändert bzw. eine weitere zusätzliche Tätigkeit ausgeübt werden will. Auch bei einer Gewerbe Abmeldung muss man dorthin.

Fazit:

Sobald man beabsichtigt seinen ersten Cent zu verdienen, muss man zum Gewerbeamt in Frankfurt am Main, denn dann liegt ein Gewerbe vor. Die Adresse, wo man es anmelden kann, lautet Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main. Je nachdem welche Tätigkeit man ausübt, kann es sein, dass man nur zum Finanzamt muss.

Dies wäre bei Freiberufler der Fall, denn bei ihren Tätigkeiten muss keine Gewerbeanmeldung folgen. Ärzte, Schriftsteller und Anwälte und viele mehr fallen in die Kategorie der Freiberufler.

Der Vorteil ist, dass man sein Unternehmen kostengünstig und schnell gründen kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass man bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main durchführen kann.

 

(Geld sparen) Kleinunternehmerregelung anmelden

Du bist heiß darauf dein Gewerbe anzumelden und als Kleinunternehmer voll durchzustarten. Sind wir Mal ehrlich, unabhängig davon, welchen Umsatz man erzielt, welche Form das Gewerbe am Ende auch haben wird, dieses wird in den Augen anderer immer als Unternehmen wahrgenommen. Das ist auch gut so.

Als Land der Dichter und Denker gehören wir zu den Pionieren. Unser Land steht für Technologie und Fortschritt. Unsere Unternehmen garantieren uns diesen Fortschritt. Vielleicht in Zukunft ja auch du. Um durchstarten zu können, benötigen wir auch ein gewisses Startkapital.

Nicht bei allen Geschäftsmodellen, doch bei den meisten. Das weiß auch der Staat. Daher gibt es auch die Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer, die erst am Anfang ihrer Karriere stehen. Durch diese Regelung kann man einiges an Geld sparen, da dann die Gewerbesteuer weg fällt. Was die genauen Voraussetzungen dafür sind, wirst du im Laufe des Textes erfahren. Sei daher gespannt.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Um die Kleinunternehmerregelung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, benötigt man erst einmal ein Gewerbe. Ein Gewerbe kann man im Gewerbeamt eröffnen. In einigen Städten kann man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handelskammer tätigen. Es kann sein, vor allem in Großstädten, das es mehrere Ämter gibt.

Daher wäre es ratsam erst einmal herauszufinden, welches Amt denn für einen zuständig ist. In manchen Gewerbeämtern kann man ohne Termin vor Ort erscheinen, dann hat man allerdings eine kleine Wartezeit vor sich. Bei anderen geht dies nur mit Terminen, die aber erst in ein oder zwei Wochen realisierbar sind.

Beim Gewerbeamt nun angekommen, zahlt man erst einmal eine Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein, den man am Ende der Sitzung erhält. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Welche Unterlagen benötigt man zur Anmeldung des Kleingewerbes?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
  • eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Ausländer einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. Diese kosten ebenfalls einen Betrag, der sich von Stadt zu Stadt ändern kann. Die Kosten bleiben allerdings moderat.
  • Als Minderjähriger braucht man eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Man erhält im Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dort müssen einige Angaben zum Kleinunternehmer und seinem Gewerbe gemacht werden. Unter anderem auch, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebengewerbe gegründet wird.

Beides hätte seine Vor- und Nachteile. Doch eins sei bereits vorne hinweg gesagt, das man bei einem Hauptgewerbe die Krankenkasse selbst bezahlen muss. Für den ein oder anderen Kleinunternehmer kann dies sehr ärgerlich sein, weil Kosten für Neuanschaffungen dadurch erschwert werden.

Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und eine Kopie erstellt. Diese Kopie erhält man dann selbst und fungiert von nun an als Gewerbeschein.

Fälschlicherweise wird angenommen, das dieser Gewerbeschein bereits ausreicht, um mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dem ist nicht so. Das kann erst dann, wenn man vom Finanzamt die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.

Wer ist verpflichtet ein Gewerbe anmelden zu müssen?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.

Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Diese Berufsgruppen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und sich auch beim Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Wann muss man als Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig vom Gewerbe, bist du verpflichtet, dieses sofort anzumelden. Für all diejenigen, die bereits einer gewerblichen Tätigkeit als Kleinunternehmer nachgehen, aber gänzlich vergessen haben dafür ein Gewerbe zu eröffnen, denen sei gesagt, ins Gefängnis kommt ihr nicht! Aber im ernst: für Leute die das Gewerbe noch nicht angemeldet haben, gilt, dass dies sofort nachgeholt werden muss.

Kann man Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend noch eröffnen und hat dafür bis zu 60 Monate Zeit. Das Problem hierbei könnte sein, das man dann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr Zahlen muss. Zwar lassen Ämter vor allem bei Kleinunternehmern und bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung in Angriff nehmen.

Was muss ich als Kleinunternehmer dem Finanzamt melden?

In erster Linie musst du dem Finanzamt erst einmal gar nichts melden. Vielmehr ist es so, dass das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid gibt und die Informationen weiterleitet. Man erhält in der Regel innerhalb von einer Woche und bis zu zehn Tage dann den Fragebogen und die Umsatzsteuer Identifikationsnummer.

Falls innerhalb dieser Frist sich keiner meldet, dann erst sollte man selbst aktiv werden und sich beim Finanzamt anmelden. Auch müssen sich Freiberufler von selbst an das Finanzamt wenden. Der Fragebogen ist sieben Seitenlang und kann sehr anspruchsvoll sein. Dort werden auch Angaben gemacht zur Kleinunternehmerregelung.

Wie beantragt man die kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, ist allerdings kein muss. Die Kleinunternehmer Regelung hilft dem Kleinunternehmer dabei Kosten zu sparen, in dem die Gewerbesteuer weg fällt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen im ersten Geschäftsjahr den Umsatz von 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten darf.

Wenn dies so der Fall ist, kann man der Gewerbesteuer entgehen und als Kleinunternehmer ist dies ein enormer Vorteil. Auch den guten Willen des Staates sollte man hierbei nicht außer achten lassen, denn noch vor einem Jahr betrug der damalige Umsatz noch 17.500 Euro, den man einhalten musste, um in die Regelung zu passen.

Welche Kosten fallen pro Jahr für ein Kleingewerbe an?

Als Kleinunternehmer hat man den Vorteil, das man nicht viele Rechnungen im Jahr zu begleichen hat. Da wären als erstes die Gebühren für die Anmeldung selbst, die rund 20 bis 60 Euro kosten. Falls mehr Dokumente benötigt werden, können auch diese Kosten verursachen. Je nach Art des Gewerbes, ob Haupt- oder Nebengewerbe, muss man die Rechnungen für die Krankenkasse begleichen. Auch ist man verpflichtet bei der IHK Mitglied zu werden. Auch hierfür werden Gebühren fällig.

Als Kleinunternehmer zahlt man da rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Als gestandenes Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, muss man sogar 150 bis 300€ zahlen. Weitere Kosten die anfallen könnten, wären beispielsweise die für die Miete, für Mitarbeiter, für Neuanschaffungen, Weiterbildung, und vieles mehr. Daher solltest du dir genau bewusst werden, welche Kosten da noch auf dich zukommen könnten.

Kann man als Kleinunternehmer das Gewerbe auch online anmelden?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte bieten den Service an, das Gewerbe auch online eröffnen zu können. Vor allem für Kleinunternehmer, die bisher aufgrund der unpassenden Öffnungszeiten nicht die Gelegenheit gefunden hatten, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine willkommene Option.

Lästige Wartezeiten fallen weg, der Weg zu den Ämtern wird gespart und auch die Dauer der Gewerbeanmeldung ist sehr schnell erledigt und dauert keine zehn Minuten. Auch bei der Online Anmeldung benötigt man die Dokumente, die man auch dem Gewerbeamt hätte zeigen müssen.

Vor allem in Großstädten wie Hamburg, München oder Berlin ist diese Form der Anmeldung weit verbreitet. Auch eine große Fläche Nordrhein-Westfalens hat diesen Service bereits für sich entdeckt.

Welche Steuern zahlt ein Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer zahlt man, sofern man die Regelung als Kleinunternehmer nicht in Anspruch nehmen kann, die Gewerbesteuern, eine Einkommenssteuer und auch die Umsatzsteuer.

Fazit:

Um die Regelung als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen zu können, muss man dies dem Finanzamt erst einmal so melden. Das Finanzamt möchte genau wissen, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht. Denn das Finanzamt überprüft im Nachhinein sehr genau, ob die angegebene Tätigkeit auch der Realität entspricht.

Um von der Regelung Gebrauch machen zu können, muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von bis zu 22.000 Euro und im zweiten Jahr von 50.000 Euro nicht überschreiten. 2019 betrug die Summe sogar nur 17.500 Euro. Wenn dies gegeben ist, muss man die Gewerbesteuer nicht begleichen. Allerdings muss man noch die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Auch kleinere Rechnungen müssen beglichen werden.