Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist für jeden Gründer etwas Besonderes, denn sie gilt als die Geburt für das eigene unternehmerische „Baby“. Das Gewerbeamt ist sozusagen die Geburtsstädte dieses Babys. Genau wie im echten Leben auch, muss das eigene Gewerbe erst einmal einige steinige Hindernisse meistern, bevor es anfängt, rund zu laufen und seine ersten Gewinne einzufahren.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss. Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem beim Gewerbeamt dabei haben sollte man einige Unterlagen dabei haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Haupt- oder Nebengewerbe?

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben. Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?

Wenn man die Anmeldung nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt. Man kann auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden. Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden.

Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können. Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.

Kann man online ein Gewerbe anmelden?

Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.

Was benötigt man für die Online Anmeldung?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch.

Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem Gewerbeschein?

Der Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen liegt im … Nichts. Wenn man bei dem Gewerbeamt ist, erhält man nur eine Art des Formulars, demnach auch nur eine Art des Gewerbescheins. Weshalb man trotzdem immer wieder hört, das es noch einen kleinen Gewerbeschein gibt, liegt darin, das damit Leute beschrieben werden, die ein Kleingewerbe anmelden möchten. Damit werden Gewerbe bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Diese können beispielsweise nicht den selben Umsatz wie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH erzielen, müssen aber dafür auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuern zahlen. Auch sind die Kosten bei einem Kleingewerbe gerade zu minimal und der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In der Bundesrepublik gibt es klare Regeln. So auch für die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder in der Lage dazu ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Designer,
  • Ingenieure,
  • Fotografen,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Künstler,
  • und viele weitere mehr.

Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.

Wann meldet man sich beim Finanzamt an?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem.

Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.

Was ist ein Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.

Kann man die Beschreibung ändern?

Man kann die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen.

Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.

Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.

Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt. Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat. Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Industrie und Handelskammer

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.

Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten. Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.

Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.

Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Muss man Mitglied bei der Industrie und Handelskammer werden?

Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die Industrie und Handelskammer informiert. Jeder Gründer in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten, sofern man eben eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt hat. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und 150 bis 300 Euro muss man zahlen, sofern das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.

Was bietet die IHK?

Die IHK bietet viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung ist einfach, wenn man einmal weiß, wie es geht, dann ist das Ganze Prozedere kein Problem mehr. Zunächst muss man beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt vorstellig werden mit dem Ziel, den Gewerbeschein in den Händen halten zu können. Dafür muss man eine kleine Gebühr bezahlen und einige Unterlagen vorweisen. Anschließend wartet man einige Tage brav in den eigenen vier Wänden (oder wo auch immer) und erhält dann ganz automatisch vom Finanzamt einen sehr dicken Fragebogen, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Ist auch das erledigt, so hält einen Gründer nichts mehr zurück und er kann direkt mit dem Gewerbe beginnen!

 

Gewerbe ohne Anmeldung

Gewerbe – Was genau ist das?


Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden.

Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR. Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden.

Erfolgt die Anmeldung bei Kapitellgeschaft schnell?

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann. An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.

Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden. Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen.

Was ist benötigt bei der Anmeldung?

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.

Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden. Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?

Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen  20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab. Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.

Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?

In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist. Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden.

Was ist das Prinzip der Online Anmeldung?

Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

Wo melden sich die Freiberufler an?

Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen. Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.

Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?

Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?

Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.

Fazit

Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.

Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.

Das Gewerbe Amt

Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?


Bevor man beim Gewerbeamt und noch viel weiter, vor dem Eintrag im Handelsregister, müssen sich selbstständige die Frage stellen, ob sie überhaupt zu der Gruppe dazugehören, die ein Gewerbe anmelden müssen. Denn es gibt auch Selbstständige, die allerdings kein Gewerbe besitzen.

Dazu gehören zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese haben grundsätzlich keine unternehmerischen Interessen, sondern verfolgen einfach ihre Leidenschaft, mit der sie bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Viel häufiger vertreten und auch eher gemeint sind dagegen die Freiberufler.

Freiberufler sind bekannt dafür, kein Gewerbe besitzen zu müssen. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Dazu zählen unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Fotografen,
  • Journalisten,
  • Schriftsteller,
  • und viele mehr.

Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Nachdem geklärt worden ist, ob die Tätigkeit, die man ausüben möchte, freiberuflicher oder gewerblicher Natur entspringt muss man als nächstes klären, ob man die gewerbliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen haben möchte.

Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.

Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Freiberufler oder nicht? Check! Handelsregister eintragen oder nicht? Check! Nachdem man die zwei Punkte abgearbeitet hat, muss man, um ein Gewerbe anmelden zu können, beim Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt in der Regel einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann. Zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.

Gewerbe anmelden: Mit Termin oder vor Ort?

Wen man das zuständige Amt einmal ausfindig machen konnte, muss man als nächstes recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen vorher festgelegten Termin benötigt oder ob man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen kann.

All diese Möglichkeiten haben sowohl ihre Vor- als auch Nachteile. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man jede Menge Zeit im Wartezimmer verbringen wird, da der Andrang für eine Gewerbeanmeldung relativ groß sein dürften.

Hier ein kleiner Tipp: es lohnt sich, wenn man bereits am frühen Morgen oder gegen Mittag beim Gewerbeamt vorbeischaut, da zu dieser Uhrzeit die meisten Leute entweder auf dem Weg zur Arbeit sind oder gerade ihre Mittagspause haben. Solch ein Problem hätte man nicht, wenn man einen Termin hätte. Man würde relativ zügig rankommen und könnte so die Gewerbeanmeldung schnell hinter sich bringen. Doch bis es denn überhaupt so weit wäre, wäre das Problem.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

In einigen Ämtern kann es sein, dass Termine über mehrere Wochen und Monate hinweg verbucht sind. Diese Probleme hätte man nicht, wenn man das Gewerbe einfach online anmelden würde.Denn mithilfe der Online Gewerbeanmeldung gelingt die Anmeldung nicht nur viel schneller (dauert nur wenige Minuten), sondern ist auch noch unkompliziert.

Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit finden können, beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung. Denn man kann ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.

Ein weiteres Plus: dadurch, dass man keine Infoblätter erhält, ist man umweltfreundlicher unterwegs. Doch auch die Online Anmeldung hat seine Haken. Zum einen wird die elektronische Unterschrift nicht überall akzeptiert, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.

Dann müsste man die eigene Unterschrift dann entweder persönlich vor Ort nachreichen oder per Post schicken. Zudem wird diese Art der Gewerbeanmeldung noch nicht überall in Deutschland angeboten. Nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bisher der Fall.

Nachdem dies geklärt ist und man nun an dem Tag der Anmeldung angekommen ist, geht es nun wie folgt weiter. Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch zahlt man die Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man einige erforderliche Dokumente vorlegen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen. Wir würden davon jedoch eher abraten.

Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.

Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.

Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein.

Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.

Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe. Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen.

Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Auch findet die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Amt des Gewerbes statt, sondern beim Amt der Finanzen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.

In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst.

Los geht´s! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

 

GmbH Gewerbe anmelden

Was ist eine GmbH?


Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Unternehmensform und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH zeichnet sich dadurch aus, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften.

Die Gesellschaft setzt sich aus Gesellschaftern zusammen und wird nach außen von Geschäftsführern vertreten. Es muss, aber nicht unbedingt eine fremde Person die Gesellschaft vertreten. Sie kann alleine oder von mehreren Gesellschaftern gegründet werden.

Was sind die Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft?

Die Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft sind, wie der Name schon sagt, dass ein Stammkapital zur Gründung notwendig ist. Außerdem müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen.

Die Gründung beginnt damit. Diese muss von einem Notar beurkundet werden. Der Notar leitet es an das Handelsregister weiter und die Gesellschaft wird eingetragen.

Erst danach beginnt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Außerdem zeichnet sich eine Kapitalgesellschaft durch ihre beschränkte Haftung aus, weil die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften können. Die Gesellschaft haftet selbst mit seinem Kapital. Eine Kapitalgesellschaft ist als eine juristische Person anzusehen.

Wie gründet man eine GmbH?

Um eine GmbH zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen, wenn mehrere Gesellschafter die GmbH gründen. Es gibt Formalien, an die man sich halten muss, denn der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden.

Der Notar leitet den beurkundetet Gesellschaftsvertrag an das Handelsregister weiter und die GmbH wird eingetragen. Bei einem einzelnen Gesellschafter fällt der Gesellschaftsvertrag weg und die Gesellschaft wird direkt in das Handelsregister eingetragen. Erst nach dem die GmbH in das Handelsregister eingetragen wurde, können die Gesellschafter das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.

Damit die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden kann, muss auch der Name festgelegt werden. Dieser gehört auch in den Gesellschaftsvertrag. Beim Gewerbeamt meldet man die GmbH dann an. Dafür füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Wenn man die Bearbeitungsgebühren noch gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein.

Um eine GmbH zu gründen ist ein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig und dieser muss spätestens beim Notar im Geschäftskonto nachgewiesen werden. Zuerst reicht es auch aus, wenn man die Hälfte, sprich 12.500 Euro, nachweisen kann.

Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden damit man auch der Tätigkeit nachkommen darf. Weitere Behörden wie das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer werden vom Gewerbeamt informiert.

Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen und die Steuer-ID. Der Bogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist verpflichtend für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland.

Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?

Man muss zur Gewerbeanmeldung alle notwendigen Unterlagen einreichen, damit der Beamte auch den Antrag bearbeiten kann. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Der gültige Personalausweis oder Reisepass
  • Bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel
  • Beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • Je nach Tätigkeit müssen Nachweise oder Qualifikationen mitgebracht werden

Was kostet die Gründung einer GmbH?

Zunächst muss man bei der Gründung der GmbH einen Stammkapital von 25.000 Euro nachweisen. Dieser ist in ein Geschäftskonto einzuzahlen. Das beurkunden des Gesellschaftsvertrages kostet mindestens 125 Euro und kann je nach dem, wie viele Gesellschafter es gibt steigen.

Die Eintragung in das Handelsregister kann sich auf 150 Euro oder mehr belaufen. Im Anschluss folgenden die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Diese können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden, betragen aber in der Regel 20 bis 60 Euro.

Wie sieht ein Gesellschaftsvertrag bei einer GmbH aus?

Es gibt Formalien, an die man sich bei einem Gesellschaftsvertrag für eine GmbH halten muss. Am besten macht man diesen zusammen mit einem Anwalt, um auch Fehler zu vermeiden. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:

  • Geschäftsidee bzw. Tätigkeit, welche ausgeübt werden soll (diese sollte man im Gewerbeformular umfangreich beschreiben)
  • Wer sind die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer
  • Wie viel beträgt das Stammkapital und wer hat wie viel eingebracht
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Den Fall der Auflösung
  • Den Fall, wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte

Man sollte alle möglichen Punkte ausdiskutieren und niederschreiben, weil der Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters regelt. In Konfliktsituationen kann der Gesellschaftsvertrag diese lösen.

Namensgebung einer GmbH

Einer GmbH kann man einen frei erfundenen Namen geben, doch muss man darauf achten, dass dieser nicht schon vorgeben ist. Dieser wird auch als Firmenname bezeichnet. Am Ende muss die Rechtsform bekanntlich gemacht werden. Das heißt, dass am Ende muss GmbH stehen.

Damit der Name der GmbH auch in das Handelsregister eingetragen werden kann, darf der Name nicht irreführend, nicht aussprechbar, nicht zu allgemein sein und nicht nur aus Abkürzungen bestehen. Außerdem sollte auch keine Verwechslungsgefahr herrschen.

Wann meldet man sich beim Gewerbeamt an?

Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist dieser beim Gewerbeamt anzumelden. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn es langfristig und selbstständig ausgeübt werden soll mit der Absicht Gewinn zu erzielen.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt

Die Anmeldung muss schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, damit man auch berechtigt ist der Tätigkeit nachzukommen. Wer ohne eine Gewerbeanmeldung schon mit der Tätigkeit beginnt, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Den Gesellschafter erwartet dann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros und zuzüglich Nachzahlungen.

Was muss man bei der Gründung beachten?

Beim Gründen einer GmbH sollte man sich seinen Geschäftspartner gut aussuchen, da die GmbH langfristig bestehen soll. Wenn man sich mit dem Partner nicht gut versteht, kann alles schnell den Bach untergehen.

Die Harmonie untereinander ist hierbei für ein reibungslosen Unternehmen ganz wichtig. Ganz wichtig ist der Gesellschaftsvertrag. Er sollte alle Themengebiete abdecken, damit man als Gesellschafter selbst auch in jeder Situation abgesichert ist.

Beim Aussuchen der Bank, um das Geschäftskonto zu eröffnen, sollte man sich verschiedene Angebote einholen und die für sich am besten geeignete Bank aussuchen.

Vorteile einer GmbH

Eine GmbH weist viele Vorteile auf. Der erste größte Vorteil ist die beschränkte Haftung. Dadurch ist der Gesellschafter abgesichert und haftet nicht mit seinem privaten Vermögen.

Mit einer GmbH hat man auch bei Kreditinstituten ein höheres Ansehen und ist auch Kreditwürdiger, allein schon wegen dem Stammkapital.

Ein weiterer Vorteil ist, dass man den Gesellschaftsvertrag frei gestalten kann und im Interesse des Gesellschafters. Außerdem kann man sich die Kosten aufteilen, wenn mehrere Gesellschafter vorhanden sind.

Fazit

Eine GmbH zu gründen ist etwas aufwendig und erfordert einen Stammkapital. Die Gesellschafter müssen einen Gesellschaftsvertrag abschließen, diesen von einem Notar beurkunden lassen und in die Gesellschaft in das Handelsregister eintragen.

Danach erfolgt die Gewerbeanmeldung und man kann auch schon starten. Auch wenn die Gründung aufwendig ist, genießen die Gesellschafter später Vorteile. Zum einen haften sie dann nicht mehr mit ihren privaten Vermögen und sind geschützt und mit einer GmbH haben sie ein hohes Ansehen.

 

Gewerbeanmeldung Voraussetzungen

Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das beginnt bereits bei der Gewerbeanmeldung selbst. Man muss eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, darüber hinaus einige Unterlagen vorlegen und zudem noch ein Formular ausfüllen.

Dann meldet sich das Finanzamt, schickt einem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, zudem muss man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben. Also viel Arbeit? Nein, zumindest dann nicht, wenn du dir die Informationen aus diesem Artikel zu Herzen nimmst und alles so ausübst, wie beschrieben.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass es schwierig wäre, doch das Ganze recherchieren, kann vor allem in Großstädten schon etwas nervig sein. Denn in solchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann.

Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint oder einen festen Termin benötigt.

Auch bieten einige Städte an, die Gewerbeanmeldung Online durchzuführen. Schauen wir uns alle einzelnen Fälle jeweils Konkret an. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes abgeschlossen hat.

Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man einiges an Zeit warten muss, weil der Andrang für eine Anmeldung sehr groß sein dürfte. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man nicht mit einem solchen Szenario rechten.

Jedoch kann es bei einigen Ämtern durchaus der Fall eintreten, dass diese über mehrere Wochen und Monate hinweg völlig verplant sind und man dann erst nach einem späteren Zeitraum die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dagegen ist die Online Anmeldung ein wahrer Segen.

Online Gewerbeanmeldung

Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus kann man das Gewerbe anmelden. Das Problem hier: noch gibt es diese Art der Online Anmeldung nicht flächendeckend in der Bundesrepublik.

Auch akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post abgeben. Unabhängig davon, für welche Variante man sich persönlich entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, welches dieser Alternativen von der Stadt selbst angeboten werden.

Kosten für Gewerbeanmeldung

Nachdem man nun auch das erledigt hat und zur Gewerbeanmeldung angekommen ist, läuft es wie folgt ab: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden

. Auch ist dies unabhängig davon, was für eine Art von Gewerbe man anmelden möchte. Diese Summe muss man jedes Mal bei der Gewerbeanmeldung bezahlen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss.

Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.

Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung wird ebenfalls beim Finanzamt beantragt.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.

Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.

Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen.

Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.

Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Ansonsten drohen harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beatragen?

Man hat auch die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.

Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man nach der Gewerbeanmeldung. Bis der Bogen ankommt, können gut und gerne Mal sieben bis zehn Tage vergehen.

Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, erst dann sollte man dann selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es denn gerade liegt, dass die Post solange braucht. Hat man allerdings dann den Bogen endlich erhalten, sieht man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist.

Es ist daher ratsam, dass man sich hier ausreichend viel Zeit lässt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen. Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.

Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.

Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat. Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.

Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe.

Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.

Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder, der die Anmeldung beim Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen.

Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden.

Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind.

Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat. Ein Kleingewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen. Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis.

Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.

Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!

Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.

Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Kann jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dies auch tun darf. Es gibt jedoch vereinzelnd einige Berufsgruppen, die eine Gewerbeanmeldung gar nicht benötigen.

Darunter Leute, die in der Land und Forstwirtschaft arbeiten und Leute, die zu den freien Berufen gehören. Die Liste der freien Berufe ist sehr lang. Denn zu diesen zählen unter anderem Berufe wie:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Schriftsteller,
  • Designer,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Fazit:

Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Man muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen und die Gewerbeanmeldung beantragen.

Nachdem man die Gebühr vor Ort bezahlt, die erforderlichen Dokumente vorgelegt und das Formular ausgefüllt hat, wird das Finanzamt, sowie weitere Behörden von der Gewerbeanmeldung verständigt.

Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem kann man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu sein. Wenn man auch diesen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man bereits damit beginnen, mit dem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften.

Auch nach der Gewerbeanmeldung müssen einige Pflichten erfüllt werden, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der IHK und die Kosten, die dann anfallen, abzudecken.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?


Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Es muss angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Anmeldung sollte schon im Besten Fall vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn erst mit der Anmeldung ist es erlaubt der Tätigkeit nachzukommen.

Zuerst einmal muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig mache, denn in einigen Städten kann es mehrere Ämter oder Gemeinden geben, die für die Anmeldung zuständig sind. Außerdem bieten auch einige Städte die Möglichkeit an sein Gewerbe online anzumelden.

Dadurch hat man den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und lästige Wartezeiten vermeiden kann. Je nach Rechtsform kann es sein, dass man sich zuerst im Handelsregister eintragen lassen muss und sich dann beim Gewerbeamt anmelden kann.

Dafür muss man bei mehreren Gesellschaftern in Gesellschaftsvertrag aufsetzen und diesen vom Notar beurkunden lassen. Danach kann man zum Gewerbeamt oder man muss erst gar nicht sich eintragen lassen.

Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sie achten!

Beim Gewerbeamt muss man dann das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen. Im Anschluss erhält man den Gewerbeschein und dieser ist die offizielle Berechtigung der Behörden, um der Tätigkeit nachzukommen.

Wer der Tätigkeit ohne Anmeldung nachkommt, kann man mit einem hohen Bußgeld rechnen. Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK.

Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss einen jährlichen Beitrag zahlen. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Es muss aber nicht jeder ein Gewerbe anmelden, denn es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen werden Freiberufler genannt.

Wer sind Freiberufler?

Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Aus dem Grund kann man wissen, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht.

Wer kann Freiberufler sein?

Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Heilpraktiker
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Und einige andere Berufe mehr

Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.

Wie melden sich Freiberufler an?

Freiberufler müssen sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Zuerst müssen sie dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken bevor sie persönlich zum Amt gehen. In dem Schreiben müssen sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.

Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die eigene Steuer- ID angeben. Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.

Die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt: Was brauche ich?

Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.

Ob es sich dann um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort, denn es kann auch hier Ausnahmen geben, die trotzdem ein Gewerbe anmelden müssen.

Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.

Wann melden sich Freiberufler an?

Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.

Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.

Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?

Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Folgende Angaben werden gemacht:

Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • Bankverbindung
  • Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)

Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:

  • Anschrift des Unternehmens
  • Datum, wann man beginnen möchte
  • Kammerzugehörigkeit
  • Gründungsgrund (meistens Neugründung)

Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird.

Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.

Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Falls man Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars zur steuerlichen Erfassung hat, sollte man sich keine Sorgen machen. Es ist normal, dass man Schwierigkeiten hat, da man dies nicht jeden Tag tut.

Doch hier auf GewerbeAnmeldung.com bist du in guten Händen aufgehoben, denn es wird dir dabei geholfen es richtig auszufüllen. Es stehen dir Experten zur Verfügung die dich unterstützen selbstständig zu werden.

Was ist Regelung für Kleinunternehmer?

Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch Freiberufler steht das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.

Was kostet die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?

Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss.

Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst.

Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.

Welche Behörden kommen noch in Frage?

Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch da eine freiberufliche Tätigkeit nicht gewerblich ist, ist auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.

Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer,

Apotheken- oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss. Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit.

Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.

Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.

Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit

Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.

Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte.

Außerdem hat man genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit sicher ist, kann man es nachträglich immer noch in die Haupttätigkeit ummelden und unabhängig sein.

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil. Außerdem können sie sich weitere Steuern sparen.

Als Freiberufler kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist. Durch die Nebentätigkeit hat man zusätzlichen Einnahmen und ist kreditwürdiger.

Fazit

Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und man kann nicht selbst entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung befreit ist. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.

Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen. Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer.

Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können. Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen.

Die Standeskammer ist wie die Industrie- und Handelskammer. Es gibt für jeden Beruf eine eigene Standeskammer. Mit der Anmeldung bei der Standeskammer ist auch die Anmeldung bei der Versorgungskammer verpflichtend.

Nicht kammerpflichtige Berufe müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen. Wer möchte kann auch zuerst mit der freiberuflichen Tätigkeit nebenberuflich starten.

Dadurch hat man genug Zeit sich austesten. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet und kann sich langsam aufbauen. Es besteht im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit umzumelden.

 

So gelingt die Gewerbeanmeldung rückwirkend

Die Gewerbeanmeldung kann man rückwirkend beantragen. Worauf man aber dabei unbedingt achten muss, erfährst du nur hier ->

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?


In Deutschland ist klar geregelt, wer die Gewerbeanmeldung vornehmen muss und wer nicht. Wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, welche nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss ein Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und Leute, die Freiberufler sind. Wer genau als Freiberufler gilt ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,

Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,

Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.

Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Wo meldet man das Gewerbe an?

Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Dann muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt.

Nachdem auch dies geklärt worden und man an dem Tag der Gewerbeanmeldung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde ändern. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform. Außerdem muss man noch einige Dokumente vorzeigen.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.

Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Gewerbeanmeldung erledigt: was folgt nun?

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.

Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits an dieser Stelle weiß, dass er ein Kleingewerbe anmelden möchte, der sollte sofort das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen.

Denn wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München werden gar Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt.

Das würde für die meisten Leute der absolute finanzielle Ruin bedeuten. Aufgrund einer solchen Lappalie zu solchen Engpässen gezwungen sein, so sollte es niemals sein.

Kann man rückwirkend eine Gewerbeanmeldung beantragen?

Ja. Man hat die Möglichkeit das Gewerbe noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auch käme auf die Steuern ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Auch kann es sein, dass die Ämter weiterhin Bußgelder verteilen. Zwar lassen sie bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Fazit:

Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe innerhalb von 60 Monaten anzumelden, sofern man das eigentliche Datum verpasst hat.

Dann allerdings muss man damit rechnen, dass man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen muss. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls dann noch bezahlen müsste.

 

So geht die Firmengründung richtig

Die Firma im Handelsregister eintragen lassen:

Bevor man überhaupt eine Firma gruenden kann, muss man zunächst beim Handelsregister vorstellig werden und die Firma dort eintragen lassen. In das Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, der als Kaufmann bzw. Kauffrau eingestuft wird. Sprich also alle diejenigen, die ein Handelsgewerbe betreiben.

Unternehmensformen wie die OHG, die KG, die GmbH und die AG müssen sich somit ins Handelsregister eintragen lassen. Falls du, lieber Leser, zunächst ein Kleingewerbe betreiben möchtest, dann musst du das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Grundsätzlich gelten Kleingewerbe ohnehin nicht als Firma, da sie keine Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Laut HGB ist eine „Firma“ nämlich der Name, unter dem der Kaufmann seinen Betrieb führt. Kleingewerbetreibende geben im Geschäftsleben statt einer Firma Ihren bürgerlichen Vor- und Zunamen an.

Unternehmen gründen beim Gewerbeamt:

Um nun die Firmengründung voranbringen zu können, muss man zunächst beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man das Unternehmen anmelden kann.

Als nächstes muss man schauen, ob man für die Anmeldung einen festen Termin benötigt oder ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Das ist ein sehr wichtige Recherche.

Kosten für Firmengründung

Nachdem man auch dies geklärt hat und man an dem besagten der Gründung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Was braucht für man die Firmengründung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.

Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.

Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.

Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.

Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man dann Post vom Finanzamt. Von dort erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken. Es wäre daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.

Insbesondere das Feld rund um die gewerbliche Tätigkeit sollte so umfassend und genau wie möglich beschrieben werden, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben denn auch wirklich so stimmen.

Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, benötigt man dann noch die Steuernummer. Diese muss man entweder bei dem Bund der Arbeit beantragen oder lässt es direkt vom Finanzamt erhalten. Man benötigt die Steuernummer, um Rechnungen schreiben zu können.

Fazit:

Die eigene Firma zu gründen ist eines der spektakulärsten Meilensteine eines Gründers. Für die Firmengründung ist hierbei wichtig, dass man vor allem ein gesamt stimmiges Konzept hat, genug Ressourcen vorweisen kann und der Gründer mit ausreichend viel Wissen glänzt.

Denn eines der Hauptgründe, weshalb viele Unternehmen in unserer heutigen Zeit nicht die gewünschten Ziele erreicht, liegt unter anderem nicht nur daran, dass man fähiges Personal beschäftigt, sondern vor allem daran, dass der Gründer nur ausreichend viele Kenntnisse rund um das Unternehmen hat. Daher ist es gar fast schon pflicht, dass man sich hier an dieser Stelle ausführliche Gedanken rund um die Firma macht.

 

Gewerbeschein Kosmetik – Gewerbe anmelden? So Einfach!

Kosmetikerin zu sein ist heut zu Tage sehr beliebt, weil es im Interessenbereich vieler junger Mädchen liegt. Dabei werden auch ganz viel Kurse angeboten, wo man sich die Tätigkeit als Kosmetikerin aneignen kann.

Man hat schnelle Einstiegsmöglichkeiten und auch schnell damit erfolgreich werden. Jedoch wissen einige wie genau sie sich damit selbstständig machen können oder welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit man auch durchstarten kann. Hier wirst du aufgeklärt, wie du dein Business als Kosmetikerin startest.

Was ist der Gewerbeschein?


Der Gewerbeschein ist für jeden Gewerbetreibenden die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Diesen bekommt man, wenn man seine Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet hat. Ein Gewerbe muss jeder anmelden, bei denen eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche selbstständig und langfristig ausgeübt werden soll und Gewinn mit sich bringen soll.

Ohne eine Gewerbeanmeldung ist es niemanden erlaubt Geld zu verdienen. Dies kann Konsequenzen mit sich trage, welche sehr teuer werden können. Um diesen Stress zu vermeiden sollte man am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit sein Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung sind Freiberufler und Personen, die unter die Hobbyregelung fallen. Wenn man jährlich einen Gewinn von 410 Euro erwirtschaftet, fällt man unter die Hobbyregelung und muss auch kein Gewerbe anmelden.

Welche Voraussetzungen muss man als Kosmetikerin erfüllen?

Damit man überhaupt als Kosmetikerin arbeiten kann, muss man seine Erfahrungen nachweisen können. Dafür ist nicht unbedingt ein schulischer Abschluss notwendig. Heut zu Tage werden viele Kurse angeboten, wo man ein Kurs besuchen kann und sich ein Zertifikat einholt.

Mit diesem Zertifikat kann man dann auch schon starten. Zertifikate und Nachweise sind ganz wichtig für Kunden, denn dadurch weckt man Vertrauen auf und zeigt, dass man auch das Wissen dazu hat. Wenn man diese nachweisen kann, kann man auch dementsprechend sein Business aufbauen und erfolgreicher werden.

Wo kann man die Gewerbeanmeldung durchführen?

Wer als Kosmetikerin starten möchte muss zuerst ein Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein beantragen. Dafür muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus.

Außerdem muss man die notwendigen Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel den gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn man dann noch die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein.

Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sich achten!

Bevor man überhaupt sein Gewerbe anmeldet, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man eine Räumlichkeit mieten möchte, wo man seiner Tätigkeit nachkommen möchte. Oder möchte man zunächst von Zuhause aus starten oder mobil sein? Diese Frage sollte vorher geklärt werden, weil man im Formular zur Gewerbeanmeldung eine Adresse angeben muss.

Man muss beachten, dass wenn man von Zuhause aus arbeitet die Erlaubnis des Vermieters braucht. Außerdem sollte man beachten, dass man auch eine große Räumlichkeit bräuchte, um eventuell Materialien zu lagern. Die Materialien kann man erst erlangen, wenn man auch den Gewerbeschein hat.

Beim Beschreiben der Tätigkeit im Gewerbeformular sollte man diese genau und umfangreich beschreiben um spätere Missverständnisse mit den Behörden zu vermeiden.  Beim Gewerbeamt sollte man erfragen, ob die Anmeldung bei der Handwerkskammer verpflichtend ist. Wenn ja, dann muss man sich bei der Handwerkskammer anmelden.

Hygiene bei Kosmetikberuf

Die Hygienevorschriften sind das wichtigste bei einem Kosmetikberuf. Ganz wichtig ist sie in den Augen der Kunden. Wenn man nicht hygienisch arbeitet, kann alles ganz schnell den Bach unter gehen. Nach jeder kosmetischen Behandlung muss alles für den nächsten Kunden gereinigt und desinfiziert werden.

Es kann durchaus sein, dass man unerwartete Besuche vom Gesundheitsamt kriegt, welche die Hygiene im Studio kontrollieren können. Da man als Gewerbetreibender auch zum Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer wird, kann man sich von ihnen Hilfe einholen. Die IHK hilft in jedem Fall den Gewerbetreibenden.

Wie wird man dabei erfolgreich?

Damit man auch mit seinem Hobby erfolgreich wird, muss man ein guten Businessplan ausarbeiten. Dabei muss man sich Gedanken darüber machen, welche Nische man decken möchte. Man muss seine Tätigkeit gut vermarkten können. Heut zu Tage gelingt es am besten durch Social Media.

Wenn man sich attraktive und ansprechende Seiten aufbaut und seine Tätigkeit von der besten Seite wirbt, hat man schon viele Herzen für sich gewonnen. Je besser man seine Tätigkeit verkauft, umso schneller kann man wachsen und auch Gewinn erwirtschaften.

Beim Ausüben der Tätigkeit sollte man als Kosmetikerin darauf achten, dass man seine Arbeit sorgfältig macht und zufriedene Kunden hat. Kunden sind immer die beste Werbung. Es gibt keine bessere Werbung, wenn sie zufrieden sind und darüber sprechen. Menschen verlassen sich mehr auf Erfahrung anderer. Ganz wichtig ist auch die Lage des Studios.

Je zentraler sie ist und leichter zu erreichen ist, desto mehr Kundschaft hat man für sich. Das Studio sollte vor allem ansprechend und sauber wirken. Denn auch hier ist der erste Eindruck entscheidend. Wir kennen es alle: Wenn uns eine Räumlichkeit nicht schön erscheint, hat man sich schon direkt ein negatives Bild ausgemalt.

Fazit

Sein Hobby zur täglichen Arbeit zu machen ist bei einer Kosmetikerin ganz einfach. Man muss nicht unbedingt einen Schulabschluss dafür nachweisen. Es reicht auch schon, wenn man Weiterbildungskurse dafür macht.

Bevor man aber richtig durchstartet, sollte man sich genau Gedanken machen und seinen Businessplan ausarbeiten. So kann man auch gezielt auf die Kunden zu gehen. Danach kann man auch schon das für sich zuständige Gewerbeamt aufsuchen und sein Gewerbe anmelden.

Nach der Gewerbeanmeldung kriegt man seinen Gewerbeschein und mit dieser ist man offiziell dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen. Bei einem Kosmetikberuf muss man am meisten auf die Hygiene achten. Es ist nicht nur vorgeschrieben hygienisch zu sein, sondern ist auch ganz wichtig im Auge vom Kunden.

Ganz wichtig ist auch das Auftreten bei den Kunden.  Man muss seine Tätigkeit gut verkaufen können, damit man auch Kunden für sich gewinnen kann. Dabei muss man genug Werbung machen und seine Arbeit vorstellen. Dazu eignen sich Social Medien heut zu Tage sehr gut.

Am wichtigsten ist jedoch die Zufriedenheit der Kunden, weil dies sich sehr schnell verbreitet und die wichtigste Art von Werbung ist. Wer sich also als Kosmetikerin selbstständig machen möchte, muss sehr gut in seiner Tätigkeit sein, um auch schnell erfolgreich zu werden. Kosmetikerin sind heut zu Tage sehr beliebt und als Kosmetikerin kann man sich sehr erfolgreiches Business aufbauen.

 

Kleingewerbe Finanzamt

Was haben das Kleingewerbe und das Finanzamt miteinander zutun? Jede Menge! Denn die Kleingewerbe Anmeldung kann man nur dann abschließen, wenn man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Erst dann, kann man auch als Kleingewerber sein Unternehmen aufziehen und obliegt nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB, kann die Umsatzsteuer entgehen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt enorm. Man ist beim Kleingewerbe nämlich nicht dazu verpflichtet, die doppelte Buchführung zuführen und kann diese durch eine einfache Einnahmeüberschussrechnung ersetzen.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Wenn man vor Ort erscheint, dauert die Gewerbeanmeldung in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen gestellt werden.

Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Unterlagen dabei haben:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. 

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Es ist dir sicherlich aufgefallen: ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern muss dafür beim Finanzamt vorstellig werden.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Die Gründung eines Kleingewerbes kann man dann tun, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Dafür muss man allerdings erst vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Dieser wird innerhalb von sieben bis zehn Tagen geschickt, nach der Gewerbeanmeldung.

Dieser Bogen ist sieben Seiten lang. Deshalb sollte man sich auch einiges an Zeit lassen, wenn man die Felder ausfüllt. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten. Außerdem ist dies eines der größten Ängste der Deutschen: aufgrund der Steuern oder wegen dem Gewerbe selbst zu irgendwelchen Engpässen gezwungen zu werden.

Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?

Ja. Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.

Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.

Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Anwälte,
  • Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler.

Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man diese Umsätze überschreiten sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen.

Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?

Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:

  • sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
  • der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
  • man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
  • Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.

Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:

  • dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
  • durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
  • die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
  • man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.

Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.

Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.

Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Auch Kleingewerbetreibende sind dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser nicht befreien lassen. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten. Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen.

Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.

Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.

Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.

Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.

Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.

Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Pro Jahr fallen bei einem Kleingewerbe nicht allzu hohe Kosten an. Dies ist unter anderem eines der Besonderheiten dieses Gewerbes. Die einzigen Fixkosten, die man hat, sind zunächst die Bearbeitungsgebühr, die man während der Gewerbeanmeldung begleichen muss.

Diese Gebühr kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe haben sollte, dann muss man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese Kosten fangen bei 200 Euro pro Monat an.

Allerdings kann man diese Kosten als Betriebsausgaben angenommen und wiederum bei der Einkommensteuer angeben. Bis zu 1900 Euro kann man so von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Ein Kleingewerbe zahlt rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Falls man allerdings im Handelsregister eingetragen ist, dann zahlt man 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, mit denen ein Unternehmer rechnen müsste.

Natürlich können auch weitere Kosten anfallen, wenn das Kleingewerbe weiter wächst. Beispielsweise wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Das sind ebenfalls Kosten, die auf einen Gründer zu kommen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen.

Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.

Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Nebenberuflich oder Hauptberuflich durchstarten?

Ob man ein Kleingewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, ist in erster Linie einem jeden selbst überlassen. Viele Gründer fragen sich, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, mit einem Kleingewerbe den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Die Antwort ist hierbei sehr einfach: da man bis zu 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften kann, ist dies durchaus möglich. Allerdings darf man hierbei nicht vergessen, dass man auch einige Steuern bezahlen muss. Doch auch dann bleiben einem Gründer immer noch jede Menge Gewinn übrig.

Deshalb sollte man sich als Gründer allzu große Sorgen machen. Vielmehr muss man sich fragen, in welche Richtung es überhaupt gehen soll. Einige Gründer möchten nämlich gar nicht den eigentlichen Job verlassen und nebenbei das Gehalt am Ende des Monats aufbessern.

Andere wiederum möchten lediglich eine Idee austesten und andere hingegen ein Unternehmen eröffnen, dies so groß wie möglich machen und dann an den größten Marktführer verkaufen. All diese Bestrebungen sind erstrebenswert und haben ihre Daseinsberechtigung.

Doch gehen wir die Punkte im einzelnen durch. Wer ein Kleingewerbe nebenberuflich gründen möchte, hat den Vorteil, nicht den Druck zu verspüren, unbedingt direkt Geld mit nach Hause bringen zu müssen.

Daher kann man ruhig und mit einem kühlen Kopf an seiner Idee arbeiten und nicht im Unternehmen, wo man manchmal dann aufgrund der ständigen Arbeit gar nicht mehr an dem Wachstumsprozess beteiligt ist. Dadurch kann man es auch eher schaffen, das Unternehmen weiter voranzubringen.

Außerdem zahlt man bei einem Kleingewerbe nur geringe Steuern und auch der Verwaltungsaufwand ist sehr gering. Zudem sind die Kosten, die anfallen im Jahr, sehr gering. Außerdem kann man das Nebengewerbe zu jederzeit in ein Hauptgewerbe umwandeln, falls der Verlust der Arbeit drohen sollte.

Durch die zusätzlichen Einnahmen ist man zudem interessanter für die Banken, sofern man einen Kredit beziehen möchte. Hierbei sollte man allerdings wissen, dass man mit einem Kleingewerbe selbst keinen Kredit oder Leasing erhalten kann, da dieser bereits über mehrere Jahre hinweg konstant hohe Einnahmen vorweisen muss.

Bei einer Kapitalgesellschaft ist dieses Problem eher weniger der Fall. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Wir alle haben nur eine begrenze Anzahl an Stunden am Tag, wo wir unsere Zeit nutzen können.

Wenn man bedenkt, dass man ohnehin einen drittel des Tages am schlafen ist und das andere Drittel mit der Arbeit gefüllt ist, so bleiben einem nur noch acht Stunden Zeit am Tag. Dies würde natürlich vollkommen ausreichen.

Doch wir haben auch Verpflichtungen im Alltag denen wir nachkommen müssen. Sei es Freunde, Verwandte oder mit der Familie Zeit zu verbringen, Hobbys nachzugehen oder einfach Mal zu relaxen und einfach nur zu faulenzen. Wenn man jedoch selbstständig ist, muss man sich im Zweifelsfall die Zeit nehmen, wo man eigentlich mit der Familie und Freunden hätte sein können.

Auf Dauer kann dies einige Beziehungen belasten, was sich wiederum auf das Kleingewerbe auswirken kann. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob die paar Stunden in der Woche überhaupt dazu ausreichen würden, um mit dem Unternehmen erfolgreich zu sein. Zusätzlich dazu ist ein Klein- bzw. Nebengewerbe nicht so attraktiv für Kunden, wie ein größeres Unternehmen. Man muss vielmehr Überzeugungsarbeit leisten, damit die Kunden die eigene Arbeit in Anspruch nehmen.

Aufgrund der eigenen Arbeit ist man zudem auch noch sehr unflexibel und kann bei Fragen oder Terminen nicht direkt auf den Kunden eingehen, was sich wiederum negativ auf die Außendarstellung auswirken kann. Auch kann es sein, dass man das eigene Gewerbe sehr ernst genommen und einige kostspielige Investition getätigt hat.

Falls dann das Unternehmen doch geschlossen werden muss, dann sitzt man auf diesen Kosten fest. Falls dafür dann auch noch ein Kredit bezogen wurde, dann muss man dies wohl oder übel durch das eigentliche Gehalt bezahlt werden, was wiederum Spannungen innerhalb der Familie sorgen kann.

Wenn dann auch noch Kosten für eine Wohnung oder ein Auto dazukommen, dann kann dies ganz schnell finanziell belastend und die Existenz eines Gründers bedeuten. Zwar ist dies ein etwas extremeres Beispiel, doch uns von GewerbeAnmeldung.com ist es sehr wichtig, dass Gründer sich darüber bewusst werden, welche Gefahren auch auf einen Lauern können.

Denn meistens sieht man die eigene Arbeit und vergisst dabei die ganzen externen Faktoren, die ebenfalls Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg haben können. Dennoch lohnt es sich natürlich, eine unternehmerische Selbstständigkeit zu starten.

Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?

Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden bzw. von dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tagen, bis man den Bogen erhält.

Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um als vollwertiges Kleingewerbe alle Vorteile genießen zu können. Die Bedingungen, die man als Kleingewerbe dafür erfüllen muss, sind, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jaht unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben.

Sofern diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, muss man keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Zwar nicht allein ein Vorteil vom Kleingewerbe selbst, doch man kann mit einem Gewerbe bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Das bedeutet dann, dass neben der Umsatzsteuer, auch eine zweite Steuer nicht mehr bezahlt werden muss. Daher kommt auch der Irrglaube, dass ein Kleingewerbe steuerfrei sei. Dies ist nicht richtig, aber fast schon wieder wahr 😉